Themen / Innere Sicherheit / Verfassungsschutz abschaffen!

Vorwort

01. Dezember 1991

Till Müller – Heidelberg

aus: Weg mit dem „Verfassungsschutz“ – der (un)heimlichen Staatsgewalt. Enzyklika für Bürgerfreiheit, HU-Schriften 17, München 1991, Seite 3 – 4

Am 30. Dezember 1990 ist nach mehr als 4 Jahren des politischen Streits um neue Geheimdienstgesetze eine Novellierung des Bundes-Verfassungsschutz-Gesetzes in Kraft getreten (vgl. die Dokumentation des BVerfSchG S. 16 ff.). Eingebunden in ein Artikel-Gesetz, erhielten gleichzeitig der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) erstmals in der bundesdeutschen Geschichte eine Rechtsgrundlage (BGBI. I, S. 2954 ff.).
Da die prinzipiellen Einwände der HUMANISTISCHEN UNION gegen Funktion und Arbeitsweise der Ämter für „Verfassungsschutz“ mit dem neuen Gesetz keineswegs entfallen sind, legen wir diese Broschüre nun in dritter, leicht überarbeiteter und erweiterter Form vor.
Soweit im Text auf Paragraphen des BVerfSchG bezug genommen wird, sind es nun die der Fassung vom 29.12.’90.
Die Ämter für „Verfassungsschutz“ waren ein Produkt des Kalten Krieges. Mit dem Ende des Ost-West-Gegensatzes und der Vereinigung Deutschlands ist die historische Grundlage dieser Ämter entfallen – ein Argument mehr, diese Ämter ersatzlos aufzulösen. In dieser Position sehen wir uns um so mehr bestätigt, als die jüngsten Bemühungen von Vertreten des Bundesamtes für „Verfassungsschutz“, zur Sicherung der Existenz dieses Amtes neue Aufgaben im „Krieg gegen die Drogen“ und bei der Kontrolle „illegaler“ Waffenexporte übertragen zu bekommen, in sich bereits ein Eingeständnis sind, daß die bisherigen Grundlagen der Arbeit entfallen sind.
Ernst zu nehmen sind aber auch die Argumente von sechs Bürgerrechtsorganisation aus der DDR, formuliert in der ersten gemeinsamen Erklärung von 11 bürgerrechtich aktiven Organisationen der DDR und der BRD am 29.5.90 (Vgl. S. 16). In dieser Erklärung heißt es u.a.:

„Wir, die Bürgerbewegungen der DDR, haben nicht vierzig Jahre unter den Praktiken der Stasi gelitten, fuhren nicht den aktuellen Streit um die endgültige und restlose Auflösung des Staatssicherheits-Apparates, um demnächst – nach der Vereinigung und Rechtsangleichung – erneut Gefahr zu laufen, in unserem politischen Denken und Handeln durch ‚Amter , fltr Verfassungsschutz‘ überwacht und bespitzelt zu werden.“

Ohne in die wirklichkeitsblinde Dummheit verfallen zu wollen, das Wirken von Stasi und „Verfassüngsschutz“ gleichzustellen, weiß die HUMANISTISCHE UNION u.a. auch aus ihrer eigenen Geschichte, wie schnell der Streit um Bürgerrechte das Ausforschungs- und Erfassungsbedürfnis dieser Ämter stimuliert. So sind in Dossiers des „Verfassungsschutzes“ Daten des Eintritts in die HU genauso vermerkt wie etwa die Teilnahme an einer Veranstaltung dieser Bürgerrechtsorganisation. Und es gab Zeiten, da BürgerInnen zur Unterstützung der HU Bargeld ins Büro brachten, weil sie fürchteten, Überweisungen von Konto zu Konto könnten von den „Ämtern“ festgestellt werden und zu beruflichen Nachteilen führen.
Derzeit werden in den neuen Bundesländern Ämter für „Verfassungsschutz“ aufgebaut. Der Bundesvorstand der HU hat diese Broschüre und seine Bedenken Fraktionen und Ministerpräsidenten in den neuen Bundesländern zugeschickt.
Wir hoffen, daß die Schar jener, die Ämter für „Verfassungsschutz“ nicht nur für unnütz, sondern für demokratiegefährend halten, wachsen wird.
Denn es gibt keinen Anlaß, von der Forderung Abstand zu nehmen:

Der „Verfassungsschutz“ muß weg!

München, im März 1991

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