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Schule & Religion
"Es ist nicht Aufgabe des religionsneutralen Staates, in einem von ihm verantworteten Unterricht religiöse oder weltanschauliche Unterweisung zu betreiben.
Ein Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften ist am religiösen Bekenntnis ausgerichtet. Da zu ihm niemand gezwungen werden kann, ist auch der Zwang zu einem Ersatz unzulässig.
Wenn der Staat angesichts der kulturellen Vielfalt der modernen Gesellschaft Unterricht über die vielfältigen religiösen Überzeugungen anbietet, muß dieser Unterricht allen Schülern und Schülerinnen offen stehen."
(aus: Humanistische Union e.V., Trennung von Staat und Kirche. Thesen der Humanistischen Union. HU-Schriften 21, München 1995)
Beiträge zum Thema:
Ludwig Fisch Bruckmuehl / SZ: Zwei Nachbarn demonstrieren - 'ad oculos' 'Kreuzzug' endet vor Gericht - Wie Bruckmuehl sich an einem Kruzifixgegner raecht, Mit seiner erfolgreichen Aktion gegen das Kruzifix im Klasszimmer seiner Tochter hat Josef Obermeier aus dem Bruckmuehler Ortsteil Bergham bei den Medien bundesweit Aufmerksamkeit gefunden. Waehrend man in der Bruckmuehler Grundschule noch auf das schriftliche Urteil in der juristischen Auseinandersetzung um den endgueltigen Verbleib des abgehaengten Kreuzes wartet, hat sich in der Marktgemeinde im Landkreis Rosenheim der absonderliche 'Kreuzzug' ausgeweitet. So galt es fuer den Widersacher des...
Uschi Treffer Muenchen / SZ: Verwaltungsgericht Muenchen lehnt Klage auf Abnahme des Schulkreuzes in Bruckmuehl ab, Vater geht nicht auf Vermittlungsvorschlag ein - 'Ku-Klux'-Krieg ums Kruzifix
Ursula Neumann: Stellungnahme der HUMANISTISCHEN UNION zur Einführung des Faches Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (L-E-R) in Brandenburg, Langfassung
Wolfgang Killinger: Zu dem neuen Gesetz über Kruzifixe in Bayerischen Schulen, Münchner Arbeitskreis bietet Unterstützung gegen staatliche Bevormundung. Schüler, Eltern und Lehrer, die sich gegen die staatliche Bevormundung, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Anbringung von Kreuzen in Schulen liegt, wehren wollen, erhalten Unterstützung von dem Arbeitskreis "Kirche - Staat und Demokraten". Er bietet Informationen und konkreten - auch juristischen - Rat.
Bernd Michl: Trennung von Staat und Kirche statt Kreuzzug gegen den Rechts-Staat, Nach dem „Kruzifix-Entscheid“ des Bundesverfassungsgerichts: Podiumsdiskussion am 21.9. 1995, 19 Uhr, Gaststätte Oberanger, München
Johannes Neumann: Begründung zu These 6: Religionsunterricht, aus: Trennung von Staat und Kirche. Thesen der Humanistischen Union. HU-Schriften 21, München 1995, S. 34 - 39
Johannes Glötzner: Das Schulgebet in Bayern - unvereinbar mit dem Grundgesetz, Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. 12. 1975 entschieden, daß der Art. 135 Satz 2 der Bayer. Verfassung über die Christliche Gemeinschaftsschulen ("In ihr werden die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen") nur gültig sei bei verfassungskonformer Auslegung. d.h. der Unterricht dürfe nicht an die Glaubensinhalte einzelner christlicher Bekenntnisse gebunden sein. Und so verkündete das Bundesverfassungsgericht: Art 135 Satz 2 der Verfassung des...
Wolfgang Killinger: Verkirchlichung des Staates? , Widerstand gegen "Konkordatslehrstühle" in Bayern
vg: Verfassungsklage der HU gegen Schulgebet, Bekenntnisschule und christliche Gemeinschaftsschule, vorgänge 12/1967, S. 444
Erwin Fischer: Die Bremer Klausel - Artikel 141 des Grundgesetzes, Stellungnahme au Dürigs Schrift über die Rechtsstellung der katholischen Privatschulen im Lande Bremen. Aus: vorgänge Heft 9/1964, S. 327- 329