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Zweierlei Grund­rechts­schutz für Migran­tInnen und Deutsche?

24. Mai 2008
Datum: Samstag, 24. Mai 2008

Ergebnisse des gleichnamigen Forums der Tagung „Sicherheitsstaat am Ende“ vom 23./24. Mai 2008 in Berlin

Zweierlei Grundrechtsschutz für MigrantInnen und Deutsche?

Grund- und Menschenrechte sollten eigentlich unteilbar sein. Angesichts der zahlreichen Sondergesetze für Flüchtlinge und Migranten, deren Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, die in vielen Fällen keinen umfassenden Rechtsschutz genießen und die sich ihren Asylschutz mit der Preisgabe zahlreicher persönlicher Daten erkaufen müssen, lässt sich nur konstatieren: Ja, es gibt zweierlei Maß im Grundrechtsschutz für Deutsche und Migranten. Das Grundrecht auf Asyl kann in Deutschland kaum noch materiell-rechtlich geltend gemacht werden.

Auch auf der europäischen Ebene werden inzwischen wesentliche menschenrechtliche Schutzstandards nicht eingehalten. So sieht etwa die seit letztem Jahr in Deutschland umgesetze EU-Rückführungsrichtlinie vor, dass Asylbewerber/innen bis zu 72 Stunden ohne richterliche Entscheidung inhaftiert werden dürfen. In der Umsetzung europäischer Standards des Flüchtlingsschutzes hat sich Deutschland einmal mehr durch eine überschießende Umsetzung zu Lasten der Betroffenen hervorgetan, d.h. die umgesetzten Regelungen sind oft restriktiver als europarechtlich vorgegeben.

Sie können die Zusammenfassung des Forums von Berenice Böhlo hier nachhören:

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