Änderung der Datenschutzordnung (Initiativantrag)
Datum: | Sonntag, 14. Juni 2009 |
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Die DK beschließt eine Stärkung des vereinsinternen Datenschutzes.
Die Delegiertenkonferenz beschließt:
Paragraf 4 Absatz 3 der Datenschutzordnung der Humanistischen Union wird gestrichen.
Begründung: Die betreffende Passage der Datenschutzordnung gestattet die Weitergabe von Mitgliederdaten an Dritte, um offene Beitragsforderungen im Mahnverfahren einzufordern. („Für die Einforderung offener Beitragsforderungen (Mahnverfahren) ist der Bundesvorstand berechtigt, die notwendigen Mitgliederdaten an eine/n damit beauftragte/n Rechtsanwalt/-anwältin weiterzugeben.“)
Der Antragsteller spricht sich für einen Verzicht auf derartige Mahnverfahren aus, da mit ihnen weder aktive Mitglieder zurück gewonnen werden können und der finanzielle und organisatorische Aufwand dieser Mahnverfahren in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehe. Mit der Streichung werde zudem eine schlankere Datenschutzordnung erreicht.
Antragsteller: Sven Lüders, Berlin
Abstimmung: einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen