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Soziale Grundrechte (2)

25. Mai 2009
Datum: Montag, 25. Mai 2009

(Antrag 8)

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:

Die HU dringt mit geeigneten Maßnahmen bei den gesetzgebenden Körperschaften darauf, dass die prozessualen Rechte für arme und geringverdienende Bürgerinnen und Bürger nicht – wie beabsichtigt – weiter eingeschränkt werden.

Antragstellerin:
Helgrid Hinze (Hamburg)

Begründung

Widersprüche und Klagen im Rahmen von „Hartz IV” sind überproportional erfolgreich: über 50 % der Klagen vor dem Sozialgericht kommen durch, und ca. 60 % der Widersprüche wird ganz oder teilweise stattgegeben. Es ist also offensichtlich, dass viele Entscheidungen der ARGEN (früher: Arbeitsamt) kritikwürdig – d.h. von unverständlich bis fehlerhaft – sind. Das mag auf mangelnden Kenntnissen der Mitarbeiter (viele sind nur unzureichend ausgebildet) oder auch auf willkürlicher Irreführung, wofür einiges spricht, beruhen.

Um nun der „Klageflut” – sie hat sich von 2005 bis 2008 etwa verdreifacht – Abhilfe zu schaffen und also Kosten zu sparen, packt man das Übel nicht etwa an der Wurzel, sondern man legt die Hürden für arme Menschen an ihr Recht zu kommen, einfach höher.
So wurde schon

  • die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen auf weitere Tatbestände (z.B. ungerechtfertigte Kürzung) ausgedehnt
  • der Mindeststreitwert für Berufungen von 500 Euro auf 750 Euro erhöht.

Jetzt

  • wurde im Bundesrat ein Gesetzentwurf zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe eingebracht.
  • sollen im Sozialgerichtsverfahren und für Prozesskostenhilfen Gebühren erhoben bzw. erhöht werden.

Ich stelle mir z.B. vor, dass sozial aufgeschlossene Bundestagsabgeordnete u. Bundesratsmitglieder (und zusätzlich entsprechende Parteien) angeschrieben (auch angesprochen) werden sollten. Ebenso sollte das Internet genutzt werden und mit der Einrichtung „abgeordnetenwatch” unseren „Volksvertretern” Dampf gemacht werden. Presseerklärungen und Artikel (Grundrechte-Report, vorgänge, liberale Medien) könnten das Thema in die Öffentlichkeit tragen.

Außerdem sollte jede Gelegenheit genutzt werden, der Diffamierung von Arbeitslosen entgegenzutreten!

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