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Verschmel­zung von Humanis­ti­scher Union und Gustav Heine­mann-I­n­i­tia­tive

13. Juni 2009
Datum: Donnerstag, 01. Januar 2009

Zustimmung zum Vertrag über die Verschmelzung mit der GHI

Die Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union spricht sich für eine Verschmelzung mit der Gustav Heinemann-Initiative aus. Sie stimmt daher folgendem Vertrag zu:

VERSCHMELZUNGSVERTRAG

zwischen
der Humanistischen Union e.V., vertreten durch ihre Bundesvorsitzende Prof. Dr. Rosemarie Will, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin – kurz HU –

und

der Gustav Heinemann-Initiative für Menschenrechte und Frieden e.V., vertreten durch ihren Vorstandssprecher Werner Koep-Kerstin, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, – kurz GHI –

PRÄAMBEL

Die Humanistische Union wurde 1961 gegründet und ist als gemeinnützig anerkannter Verein eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 7593. Die Gustav Heinemann-Initiative wurde 1977 gegründet und ist als gemeinnützig anerkannter Verein eingetragen beim Amtsgericht Berlin VR 26212 B.
HU und GHI haben ausweislich ihrer Satzungen und ihrer tatsächlichen Tätigkeit weitgehend identische Vereinsziele. Sie wollen die rechts- und sozialstaatliche Demokratie im Sinne des Grundgesetzes verwirklichen helfen. „Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot“ (Gustav Heinemann). Daher setzen sie sich für die Grund- und Menschenrechte sowie für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen im zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Verhältnis ein. Beide Organisationen arbeiten bereits seit vielen Jahren in vielen Bereichen zusammen: sie geben gemeinsam die „Vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik“ heraus, sie gehören zu den Initiatoren und Herausgebern des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports, sie führen gemeinsame Tagungen durch und erarbeiten Stellungnahmen zu Bürgerrechts- und Bildungsfragen, sie sind gemeinsam Initiatoren und Teilnehmer der jährlichen Bürgerrechtsgespräche und arbeiten zusammen im Forum Menschenrechte.

HU und GHI haben beschlossen, sechzig Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes und zwei Jahrzehnte nach dem Mauerfall  der deutschen Bürgerrechtsbewegung einen neuen Impuls zu geben. HU und GHI schließen sich zusammen und bündeln ihre Kräfte. Sie ermöglichen es den Mitgliedern der GHI, sich im Rahmen der HU-Organisation regional zusammenzuschließen. Die Mitglieder von HU und GHI werden sich nach dem Zusammenschluss in einer Urabstimmung auf einen neuen Namen für ihre Organisation verständigen.

HU und GHI schließen daher nach Maßgabe der §§ 4ff., 99 ff. Umwandlungsgesetz diesen

VERSCHMELZUNGSVERTRAG.

§ 1 Vermögensübertragung

Die GHI überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die HU. Diese Übertragung umfaßt auch ihr etwa in Zukunft zugedachte Erbeinsetzungen oder Vermächtnisse.

Die Übernahme des Vermögens der GHI durch die HU erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zu dem Tag, an dem die  Mitgliederversammlung  der  GHI und die Delegiertenkonferenz der HU diesem Verschmelzungsvertrag zugestimmt haben; von diesem Tag an gelten alle Hand-lungen und Geschäfte der GHI als für Rechnung der HU vorgenommen.

§ 2 Mitglied­s­chaft

Die Mitglieder der GHI werden Mitglieder der HU, sie erhalten die Mitgliedschaftsrechte als HU-Mitglieder. Sonderrechte außerhalb dieses Verschmelzungsvertrages werden Niemandem gewährt.
Die Mitglieder der GHI entrichten ab dem auf die Verschmelzung folgenden Jahr den für die HU üblichen jährlichen Beitragssatz (90 € für Einzelmitglieder, 120 € gemeinsamer Beitrag für Paare / Familienmitglieder), der für Mitglieder mit geringem Einkommen auf 60 bzw. 30 € pro Jahr reduziert werden kann. Für Mitglieder, die vor der Verschmelzung in beiden Vereinen Mitglied waren, entfällt ab dem auf die Verschmelzung folgenden Jahr die Beitragsforderung der GHI.

§ 3 Beirat

Die Mitglieder des Beirates der GHI werden Mitglieder des Beirates der HU.

§ 4 Zeitschrift Vorgänge

Die HU sieht es als eine ihrer vorrangigen Aufgaben an, die Zeitschrift vorgänge als unabhängige Zeitschrift für Bürgerrechte zu erhalten. Im Mitgliedsbeitrag der GHI-Mitglieder ist ein Abonnement der Zeitschrift vorgänge enthalten. Die Humanistische Union räumt ihren bisherigen Mitgliedern ab dem 1.1.2009 die Möglichkeit ein, die Zeitschrift durch einen Aufpreis von 20 € jährlich zu beziehen.

§ 5 Name

Bis zu einer Entscheidung über einen neuen Namen fügt die HU ihrem Namen den Untertitel bei „Vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative“.

§ 6 Vorstand

Ab Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages nehmen zwei vom GHI-Vorstand bestimmte Mitglieder beratend an den Vorstandssitzungen der HU teil. Haben die Mitgliederversammlung der GHI und die Delegiertenkonferenz der HU dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt, erhalten sie Stimmrecht.
Bei der Neuwahl des Bundesvorstandes der HU im Jahre 2011 werden zur Sicherstellung und Verstärkung der Arbeitsschwerpunkte der GHI mindestens zwei Mitglieder in den Vorstand gewählt, die aus den Reihen der früheren GHI-Mitglieder stammen, soweit entsprechende Kandidaturen vorliegen. Es erfolgen keine getrennten Wahlgänge, sondern es sind mindestens die beiden Kandidaturen von ehemaligen GHI-Mitgliedern mit dem höchsten Stimmenanteil in den Vorstand gewählt.

§ 7  Arbeitnehmer

Die GHI kündigt ihren Arbeitnehmern zum 30.6.2008. Die Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmer der HU gelten unverändert fort.

§ 8 Bedingungen

Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Delegiertenkonferenz der HU und der Mitgliederversammlung der GHI mit einer Mehrheit von jeweils drei Vierteln.

§ 9 Kosten

Die durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten trägt die HU. Falls die Verschmelzung nicht wirksam werden sollte, werden die Kosten – mit Ausnahme der Kosten der Mitgliederversammlungen – von beiden Vertragspartnern je zur Hälfte getragen.

Antragsteller: Bundesvorstand der HU
Ergebnis der geheimen Abstimmung:
38 Ja, 3 Nein, 0 Enthaltungen
-> Der Antrag ist angenommen. (Es wurden beide Quoren nach § 103 Umwandlungsgesetz als auch nach § 22 der HU-Satzung erreicht.) 

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