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Antrag 1: Praktische Möglichkeit zu direkter Demokratie

14. September 2011
Datum: Samstag, 23. Mai 2009

Satzungsändernder Antrag zu § 8 der Vereinssatzung (Urabstimmung)

Die Delegiertenkonferenz möge beschließen:

Für satzungsändernde Beschlüsse per Urabstimmung wird ein praktikables Quorum eingeführt. Hierzu wird § 8 Absatz 3 der derzeit gültigen Vereinssatzung wie folgt geändert :

„3. Bei der Urabstimmung ist der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen. Bei einem satzungsändernden Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der Abstimmenden erforderlich.“
[Die Änderung zur bisherigen Fassung ist fett markiert.]

Begründung:

Direkte Demokratie gehört zu den Themen der HU, wir fordern sie in Berlin und kooperieren auch an anderen Stellen mit Kräften, die für mehr Demokratie eintreten (z.B. unser Kongress „60 Jahre Grundgesetz – mehr Demokratie wagen!“ in Frankfurt, 23. Mai 2009). Nur innerverbandlich ist die direkte Demokratie (leider) unterentwickelt:

Zwar sieht unsere Satzung die Urabstimmung vor – doch ist das Zustimmungsquorum so hoch gelegt, dass jede Initiative aussichtslos erscheint. Bisher sieht die Satzung der HU für satzungsändernde Beschlüsse durch Urabstimmung eine Mehrheit von 3/4 der Abstimmenden vor. In jüngster Zeit gab es zwei Urabstimmungen über Satzungsänderungen:

  • die Frage, ob Delegiertenkonferenzen durch Mitgliederversammlungen ersetzt werden, und
  • die Frage, ob unser Vereinsname geändert werden soll.

In beiden Fällen war eine sehr breite Mehrheit für die Änderung – doch in beiden Fällen fehlte ca. ein halbes Dutzend Stimmen zum außergewöhnlich hohen Quorum von 75 %.

So eine Regelung fällt auch unter die Kritik von „Mehr Demokratie e.V.“ und anderen Verbänden, die beklagen, dass in vielen Ländern zwar formell die Möglichkeit zur Volksabstimmung bestehe – praktisch aber die Hürden so hoch gelegt sind, dass jede Initiative scheitern muss. Ein lebendiger Verband muss sich aber entwickeln können.

Wenn wir aktive Mitglieder wollen, müssen die ihre demokratische Kompetenz auch praktisch erfahren können: durch Urabstimmungen mit Erfolgschance!

Sicher ist für satzungsändernde Beschlüsse eine sehr qualifizierte Mehrheit erforderlich, und das soll so bleiben. Allgemein üblich sind zwei Drittel. Für einen Verband, der sich selbst für direkte Demokratie engagiert, ist es an der Zeit, das innerverbandlich vorzuleben.

Antragsteller:
Peter Menne (für den OV Frankfurt)

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