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Korrekturen

Mitteilungen Nr. 213 (2/2011)

Zum Veranstaltungsbericht „Wegschließen ist keine Alternative“ in der letzten Ausgabe der Mitteilungen (Nr. 212, S. 21/22) wies uns Heinz Kammeier auf einen Fehler hin: Das Gewohnheitsverbrechergesetz (der Vorläufer der heutigen Sicherungsverwahrung) wurde am 24. November 1933 und damit erst nach dem Ermächtigungsgesetz erlassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits keinen Reichstag mehr, das Gesetz wurde allein von der Reichsregierung verabschiedet und im RGBl. verkündet. Wir danken für den Hinweis.

Ebenso hat sich der Fehlerteufel in die Ankündigung der Delegiertenkonferenz (Nr. 212, S. 5) eingeschlichen: Das Treffen findet wie gewohnt von Freitagabend bis Sonntagnachmittag, also vom 23. bis 25. September 2011 statt, der Festakt zum 50. Jubiläum der HU folglich am 24. September. (s. Bericht auf S. 5 dieser Ausgabe).

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