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Antrag 2: Quorum zur Satzungs­än­de­rung in der Delegier­ten­kon­fe­renz

13. April 2013
Datum: Samstag, 13. April 2013

Antrag auf Satzungsänderung

Hinweis: Dieser Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen, sofern der Antrag auf Umwandlung von Delegiertenkonferenz und Verbandstag in eine Mitgliederversammlung die nötige Mehrheit findet.

Die Delegier­ten­kon­fe­renz möge beschlie­ßen:

§ 22 Nr. 1 Satz 1 der Vereinssatzung wird wie folgt geändert:

Eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Delegiertenkonferenz beschlossen werden.

Begründung:

Die bisherige Regelung (s.u.) sieht ein doppeltes Quorum für den Fall vor, dass eine Delegiertenkonferenz (DK) die Satzung ändern oder eine Auflösung des Vereins beschließen will. Demnach müssen drei Viertel der anwesenden Delegierten bzw. zwei Drittel der gewählten Mitglieder der DK dem Antrag zustimmen. Da die Delegiertenwahlen mehrere Monate vor dem Treffen stattfinden, kam es in den letzten Jahren wiederholt vor, dass gewählte Delegierte nicht an der DK teilnehmen konnten und die Versammlung allein deshalb nicht in der Lage war, satzungsändernde Beschlüsse zu fassen. Dem soll mit der vorgeschlagenen Neuregelung begegnet werden. Zudem entspricht die Zweidrittelmehrheit dem auf der letzten DK beschlossenen Quorum für Urabstimmungen, mit dem die Versammlung der Delegierten gleichgestellt werden soll. Die Regelung soll ab der 24. Delegiertenkonferenz der HU gelten.

Die bisherige Regelung für satzungsändernde Beschlüsse der DK lautet:

Eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins kann nur von drei Viertel der anwesenden Delegierten, mindestens von zwei Drittel der Mitglieder der Delegiertenkonferenz beschlossen werden.

Berlin, 13.4.2013
Antragsteller: Bundesvorstand

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