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Famili­en­zu­sam­men­füh­rung bei unbeglei­teten minder­jäh­rigen Flücht­lingen

21. September 2017
Datum: Donnerstag, 21. September 2017
Uhrzeit:18:00:00 Uhr

Donnerstag, 21.09.2017 um 18.00 Uhr

VHS Lübeck, Hüxstraße 118-120

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung.

Mit

  • Anne Helberg, Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH – Flüchtlingszentrum Hamburg
  • Dirk Gärtner, Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (angefragt)

Aus ihrer Praxis berichten

  • Sarah Bröker, Migrationsberaterin, IntegrationsCenter Lübeck, AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
  • Abdulla Mehmud, Jugendmigrationsdienst der Gemeindediakonie Lübeck gGmbH

Das Grundgesetz der BRD sowie internationale Abkommen/Konventionen und EU-Richtlinien definieren die Einheit der Familie und das Recht der Familienmitglieder auf Zusammenleben unmissverständlich als Grund- und Menschenrecht und stellen die Familie unter besonderen Schutz. Deutschland ist verpflichtet, Familien, die wegen/auf der Flucht auseinandergerissen wurden, nicht in ihrer Zusammenführung zu hindern.

Mit dem Asylpaket II im März 2016 beschloss die Bundesregierung für Geflüchtete, die nach dem Ende des Asylverfahrens einen subsidiären Rechtsstatus bekommen, den Familiennachzug für zwei Jahre (bis März 2018) pauschal zu unterbinden. Jedoch auch Flüchtlinge mit vollem Schutzstatus, denen der Familiennachzug rechtlich zusteht, haben einen langen kräfte- und zeitraubenden Kampf und einen Weg voller Hindernisse, oft mit ungewissem Ausgang vor sich, bis sie ihre Familie nachholen können.

Für geflüchtete Kinder und unbegleitete Minderjährige bedeutet die neue Rechtslage, dass sie mehrere Jahre von ihren Eltern und Geschwistern getrennt leben müssen. Der Entzug der emotionalen und sozialen Unterstützung durch die Familie bringt für sie Leid und Probleme. Gleichzeitig nimmt er ihnen eine fundamentale Ressource für die Integration weg. Diese Lücke versuchen viele ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger mit ihrer engagierten Arbeit, u. a. als ehrenamtliche Vormünder, zu schließen.

Themen der Veranstaltung sind:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Familienzusammenführung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
  • Handlungsmöglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein
  • Subsidiärer Schutz und Nachzug minderjähriger Geschwister
  • Klagemöglichkeiten
  • Was bedeutet die Abwesenheit der Eltern/Familie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Welche Unterstützung können hier ehrenamtliche Vormünder oder Gastfamilien anbieten?

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