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Berichte aus den Regio­nal­gruppen

Mitteilungen Nr. 222 (3/2013), S. 18-20

Bremen braucht keinen Verfas­sungs­schutz

In einer von der HU Bremen und der Internationalen Liga für Menschenrechte ausgerichteten Podiumsdiskussion gelang es dem Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und dem Vorsitzenden der Grünen-Fraktion in der Bürgerschaft Matthias Güldner nicht, die von Till Müller-Heidelberg (HU) und Rolf Gössner (Liga) vorgetragenen Gründe für die Abschaffung des Bremer Verfassungsschutzes zu entkräften.

Die im Wallsaal der Stadtbibliothek geführte Diskussion orientierte sich am Senatsvorschlag für ein reformiertes bremisches Verfassungsschutzgesetz. Dabei räumten Mäurer als auch Güldner zu Beginn ihrer Statements die skandalreiche Geschichte der deutschen Geheimdienste ein und nahmen auch den Bremer Verfassungsschutz nicht aus. Güldner, zurzeit Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission, beurteilte den Bremer Verfassungsschutz als „noch bis 2008 undemokratisch und teilweise menschenverachtend“. Mit dem neuen Gesetz stellten die beiden eine Kehrtwende in Aussicht, die sich im Lauf der Diskussion als haltlose Versprechung herausstellte.

Mäurer verwies auf eine neue Ausrichtung des Geheimdienstes, der sich in Bremen gegen Gruppen richten solle, die als gewaltbereit gelten, insbesondere Rechtsradikale und Hass predigende Salafisten. Zuvor hatte Müller-Heidelberg gewarnt, dass die Ausrichtung des Dienstes gegen Extremismus der Willkür gleichkommt, denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich dabei um einen politischen Kampfbegriff: als extremistisch gelten stets die stark von der Mehrheitsmeinung abweichenden Ansichten. Insofern waren die Versprechungen des Innensenators zwar beruhigend gemeint, doch was derzeit (unter rot-grüner Regierung) als extremistisch und was als akzeptiert gilt, kann sich schnell umkehren. Hinsichtlich der vermeintlichen Ausrichtung auf gewaltbereite Personen wiesen Gössner und Müller-Heidelberg darauf hin, dass der Verfassungsschutz laut Gesetzesvorschlag nicht ausschließlich, sondern im „Schwerpunkt“ gegen gewaltbereite Personen handeln solle. Dies erklärt sich im Übrigen auch damit, dass ein Verfassungsschutz nach den bundesrechtlichen Vorgaben eben nicht Gewalttaten verhindern, sondern politischen Extremismus beobachten muss.

Eine bessere Kontrolle durch Eingliederung des Amts in die Senatsbehörden und Ausweitung der Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission befanden Mäurer und Güldner als wesentliche Faktoren einer demokratischen Einhegung des Verfassungsschutzes. Die Kontrolle bleibt jedoch dem Einblick der Öffentlichkeit entzogen. Dort liegt der immanente Widerspruch zwischen Verfassungsschutz und Demokratie: ein Geheimdienst definiert sich dadurch, dass ihm die Öffentlichkeit nicht auf die Finger schaut. Selbst wenn die Mitglieder der Bremer Kontrollkommission in selbstständig durchgeführten Ermittlungen erhebliche Grundrechtsverletzungen feststellen, sollen sie damit nur unter Zustimmung einer Zweidrittel-, also Regierungsmehrheit des Gremiums an die Öffentlichkeit gehen können. So verwunderte auch nicht, dass Gössner auf Nachfragen feststellte, dass die zahlreichen Geheimdienstskandale bislang nie durch Kontrolleure aufgedeckt wurden.

Gegen Ende der zweistündigen Veranstaltung erklärte der Innensenator, dass er die Einwände der Bürgerrechtler ja verstehe, aber nicht die Verantwortung tragen wolle, wenn es nach einer Abschaffung des Verfassungsschutzes zu Terroranschlägen käme. Zudem sei Bremen gegenüber anderen Bundesländern und Bund zur Kooperation verpflichtet, da könne es nicht als einziges Bundesland seinen Verfassungsschutz abschaffen. Hier erwiderten Müller-Heidelberg und Gössner, dass die Gefahrenabwehr die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaften ist, die diese Aufgabe inzwischen ohnehin schon weit im Vorfeld von Straftaten wahrnähmen. Der Verfassungsschutz unterliege nicht dem Legalitätsprinzip und müsse Straftaten nicht zur Anzeige bringen. So habe der Geheimdienst in anderen Bundesländern schon von Gewaltverbrechen durch eigene V-Leute gewusst, ohne einzuschreiten. Die beiden Bürgerrechtler verwiesen auch darauf, dass eine Abschaffung des Bremer Geheimdienstes durchaus mit Bundesrecht vereinbar sei. Einem Landesamt für Verfassungsschutz könnten sehr wohl die geheimdienstlichen Instrumente entzogen werden.

Insgesamt hinterließ die Veranstaltung einen positiven Eindruck. Die vier Podiumsteilnehmer lieferten sich eine konstruktive Diskussion, in der auf die Statements der jeweils anderen eingegangen wurde. Den etwa 100 Besuchern, die unserem Eindruck nach nicht alle mit einer vorgefertigten Meinung gekommen waren, erleichterte dies gewiss, die Argumente nachzuvollziehen. Wer allerdings zu dem Schluss kommt, dass es keine demokratiefreundliche Lösung für Geheimdienste gibt – außer ihrer Abschaffung – der weiß auch: ein Bundesland muss den Anfang machen. Insofern erscheint der aus dem Publikum stammende Vorschlag eines Volksentscheids über den Verfassungsschutz bedenkenswert.

Marburg: Vortrag zu Netzpolitik

Der Staat hat die verfassungsmäßige Pflicht, die Privatsphäre der Bürger wirksam zu schützen. Dennoch sollte man sich nicht auf den Staat verlassen und die eigenen Daten selbst möglichst gut vor unerlaubtem Zugriff sichern. Auf diese Kurzform könnte man die Diskussion über den Vortrag von Stefan Hügel am Freitag (29. November) im Käte-Dinnebier-Saal des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Marburg bringen. Auf Einladung der Humanistischen Union Marburg (HU) sprach der Vorsitzende des HU-Ortsverbands Frankfurt und des „Forums Informatiker für Frieden und Soziale Verantwortung“ (FIfF) unter dem Titel „Das belagerte Internet“ über Netzpolitik in Zeiten der Geheimdienste.

Das Ausmaß nachrichtendienstlicher Überwachung habe der Whistleblower Edward Snowden der internationalen Öffentlichkeit klar gemacht. Was vorher häufig als angebliche „Verschwörungstheorie“ abgetan wurde, sei durch ihn dokumentiert und bis jetzt in keinem wesentlichen Punkt widerlegt worden. Hügel skizzierte eine Chronologie der Veröffentlichungen von der Bekanntgabe des Überwachungsprogramms PRISM und seines britischen Pendants Tempora über die Offenlegung der Erfassungs-Software XKeyScore bis hin zum Abhören des Handys der Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiterer Spitzenpolitiker. Die Empörung über den Lauschangriff auf Merkel sei angesichts der milliardenfachen Abschöpfung von Daten der Bürger allerdings nicht besonders überzeugend. Zudem bewertete Hügel die Gegenmaßnahmen der Bundesregierung als halbherzig. Verwundern könne das allerdings nicht, seien doch deutsche Geheimdienste wie der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Verfassungsschutz selbst in großem Stil in die Überwachung der Bevölkerung eingebunden.

Ähnliche Profile erstellen indes nicht nur staatliche Stellen, sondern auch private Internetdienste. Anhand entsprechender Daten beliefere beispielsweise Google seine Nutzer mit individuell abgestimmter Werbung und persönlich zugeschnittenen Suchergebnissen.

Besonders problematisch findet Hügel, dass die National Security Agency (NSA) Zugriff auf diese Daten der Internetdienstleister hat. Der US-Geheimdienst verfügt sowohl über direkte Zugänge zu ihren Rechnern als auch über zusätzliche Spähprogramme zum Anzapfen ihrer internen Netze.
Anhand einer Erklärung der Funktionsweise des Internet sowie des internationalen TOR-Netzes zum Verwischen von Datenspuren leitete Hügel zu möglichen Gegenmaßnahmen über. Leider würde die notwendige Medienkompetenz in diesem Bereich an Schulen nur sehr unzureichend vermittelt, bedauerte er. Auch wenn die NSA an der Entschlüsselung von verschlüsselten Nachrichten arbeite, sei dieser Schutz nach wie vor sinnvoll. Notwendig sei allerdings, einen sehr langen Schlüssel zu verwenden, der das Knacken wesentlich erschwert, empfahl Hügel. Noch besser sei, sensible Daten gar nicht über das Internet oder Telefone weiterzugeben. Zudem müsse man sich bewusst sein, dass ein Mobiltelefon jede Bewegung registriert und dem Provider meldet.

Letztlich wolle aber wohl kaum jemand auf die Möglichkeiten der modernen Informationstechnologie verzichten, bemerkte Hügel. Ohne Handy und Internet sei man – vor allem in jüngeren Altersgruppen – vom sozialen Miteinander weitgehend ausgeschlossen. Notwendig sei deshalb ein bewusster Umgang mit diesen Technologien und ein konsequenter Verzicht auf die unnötige Weitergabe persönlicher Informationen.

Das Skript und eine Video-Dokumentation des Vortrags von Stefan Hügel ist über die Webseite der HU Marburg abrufbar unter http://humr.de/sh1.

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