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Publikationen: HU-Mitteilungen, 50 Jahre HU - 16.02.78

HU Vorschlag für einen "Patientenbrief"

Von: vg

Dokumentation

Beiratsmitglied Georg Schlaga, MdB, hat im Zusammenhang mit der Tagung „Menschen-würdiges Sterben" und unter Verwendung der HU=Untertagen eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, was sie bisher zur Ausführung des Beschlusses des Europarates von 1976 über die Rechte der Kranken und Sterbenden unternommen hat. Die unbefriedigende Antwort veranlaßt die HU erneut, Richtlinien nach dem Vorbild der Schweiz auch für die Bundesrepublik zu fordern. Sie appelliert gleichzeitig an die Gesundheitsminister der Länder, in den Krankenhäusern für die Beachtung der Menschenrechte von Kranken und Sterbenden zu sorgen; dazu macht sie den Vorschlag, angesichts der mangelhaften Aufklärung von Patienten und Ärzten, die Rechte des Patienten in einem „Patientenbrief" zu formulieren, der die Unsicherheit und Angst des Kranken vor der anonymen Maschinerie, der er sich ausgeliefert fühlt, vermindern hilft. Dieter „Brief" soll den Patienten bei der Aufnahme ins Krankenhaus ausgehändigt werden und folgendes beinhalten:

Ihre Rechte als Patient:

Sie haben das Recht auf angemessene medizinisch angezeigte Pflege, d. h. auf die

beste verfügbare Behandlung ohne Unterschied von Rasse, Religion und sozialer

Stellung.

Sie haben das Recht auf respektvolle Behandlung, ohne unzulässige Vertraulichkeit angesprochen zu werden, immer angehört zu Werden, wenn Sie eine Frage haben

und das Recht auf eine hilfreiche Antwort.

Sie haben das Recht, daß Ihre Persönlichkeit unter Berücksichtigung individueller Unterschiede respektiert wird. Sie haben das Recht auf Diskretion. Ihre Angaben dürfen ohne Ihre Einwilligung nicht weitergegeben werden. Niemand darf Sie ohne Ihre Erlaubnis besuchen.

Sie haben das Recht, den Namen des Arztes, der für Sie verantwortlich ist, zu erfahren und mit ihm und anderen Personen, die Sie pflegen, zu sprechen, um alle Auskünfte zu erhalten, die für das Verständnis Ihrer Diagnose, der Behandlung und der Zukunftsaussichten notwendig sind. Wenn Sie den von Ihrem Arzt empfohlenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu-stimmen, können Sie aufgefordert wer-den, eine schriftliche Einwilligung zu

unterzeichnen. Lehnen Sie die Maßnahme ab, haben Sie ein Recht auf die bestmögliche Hilfe, die das Haus Ihnen unter diesen Umständen noch geben kann.

Sie haben das Recht, das Krankenhaus auch dann zu verlassen, wenn Ihnen Ihre Ärzte davon abraten, solange Sie keine Infektionskrankheit haben, die die Gesundheit anderer gefährdet oder so-lange Sie nicht unfähig sind, Ihre eigene gesetzlich definierte Sicherheit zu gewährleisten. Wenn Sie das Krankenhaus gegen den Rat Ihrer Ärzte verlassen, besteht keine Verantwortlichkeit des Hauses, und Sie werden aufgefordert, ein entsprechendes Formblatt zu unterschreiben.

Sie haben das Recht auf Beratung durch Ihre Krankenversicherung oder durch einen anderen zuständigen Sozialversicherungsträger.

Ihre Pflichten als Patient:

Bitte halten Sie Vereinbarungen ein und unterrichten Sie ausführlich über Ihre Vorge- schichte.

Seien Sie offen und ehrlich und teilen Sie auch mit, wenn Sie etwas nicht verstehen. Sie sind verpflichtet, auf Mitpatienten Rücksicht zu nehmen und auch Ihre Besucher dazu anzuhalten. Behandeln Sie alle zur Verfügung stehenden Einrichtungen pfleglich.


Veranstaltungsort


Sven Lüders
Tel: 030 20 45 02 56
Fax: 030 20 45 02 57
E-mail:
lueders@humanistische-union.de


Adresse:
Bundesgeschäftsstelle
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin