Ankündigung Preis "Aufrechter Gang für Gerti Kiermeier

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Ankündigung Preis „Aufrechter Gang für Gerti Kiermeier

 

Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt am 25. 8. 1994 festgestellt: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern: Jeder soll sagen können, was er denkt. Auch scharfe und überzogene Kritik entzieht eine Meinungsäußerung nicht dem Schutz der Grundrechte“.

Im Vertrauen auf dieses – aus den Erfahrungen im 3. Reich geborene – Bürgerrecht hat Gerti Kiermeier 1989 vor einem Info-Stand der Bundeswehr ein Transparent mit dem Text „Soldaten sind potentielle Mörder“ hochgehalten. Sie tat dies, weil sie die dort angebotenen Informationen als Verharmlosung des Soldatenhandwerks und der Realität des Krieges empfand.

Ihre daraufhin erfolgte Verurteilung wegen „Beleidigung“, die von drei Soldaten des Info-Stands angestrengt wurde, hat Gerti Kiermeier nicht hingenommen, obwohl sie auch in zwei weiteren Instanzen unterlag. Das Bundesverfassungsgericht schließlich gab ihr Recht. Trotzdem wurde ihr in der neuerlichen Verhandlung wieder ein Freispruch verweigert. Aber Gerti Kiermeier resigniert nicht, sondern besteht darauf, daß zu einem Grundrecht nicht nur dessen Schutz in Karlsruhe gehört, sondern auch seine Beachtung in der Rechtspraxis. Obwohl dieses Prinzip selbstverständlich klingt, sofern man sich zu unserer Rechtsstaat-Verfassung bekennt, bedeutet seine Einforderung von der Preisträgerin große Entschlußfestigkeit und die Bereitschaft, eine berufliche Laufbahn im Staatsdienst zu riskieren und Verdruß und Mühe auf sich zu nehmen.

Daher drückt die HUMANISTISCHE UNION Frau Gerti Kiermeier ihre Anerkennung für die Entschiedenheit aus, mit der sie auf der Respektierung ihres Grundrechts auf Meinungsfreiheit besteht. Wir sehen darin einen Akt des Widerstandes gegen die Tendenz, diese Meinungsfreiheit unter Berufung auf einen besonderen Ehrfurchtsanspruch staatlicher Einrichtungen zu beschränken.

Diese Haltung der Preisträgerin stellt eine Ermutigung zum Aufrechten Gang für alle Bürgerinnen und Bürger dar.

Die Preisverleihung findet am 27. 10. 1997 in München in der Seidlvilla statt. Die Laudatio hält Rechtsanwälin Christine Roth-Schanderl.

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