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Satzung der Humanistischen Union e.V.
beschlossen am 19. November 1967 in Kassel
zuletzt geändert am 13. September 2003 in München
§ 13 Der Verbandstag
1. Der Verbandstag besteht aus allen anwesenden Mitgliedern und Beiratsmitgliedern. Der Verbandstag wird in den Jahren ohne Delegiertenkonferenz, darüber hinaus jederzeit auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Ortsverbandsvorstände vom Vorstand einberufen.
2. Der Verbandstag berät den Vorstand in den laufenden organisatorischen und programmatischen Fragen.
§ 14 Der Beirat
1. Der Beirat berät den Vorstand in allen Sachfragen.
2. Die Mitglieder des Beirats sollen Personen sein, die sich durch ihre wissenschaftliche Tätigkeit, durch ihr künstlerisches, publizistisches und politisches Wirken um die Ziele und Zwecke des Vereins besondere Verdienste erworben haben. Sie werden vom Vorstand berufen.
§ 15 Das Schiedsgericht
1. Das Schiedsgericht besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keine anderen Ämter in dem Verein ausüben.
2. Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden von der ordentlichen Delegiertenkonferenz gewählt. Zu ihrer Wahl hat jede/jeder Delegierte zwei Stimmen. Stimmenhäufung ist unzulässig. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen.
3. Jedes Organ oder Mitglied des Vereins kann das Schiedsgericht anrufen, um Verstöße gegen die satzungsmäßige Ordnung überprüfen zu lassen.
4. Alles weitere regelt eine Schiedsordnung, die von der Delegiertenkonferenz zu beschließen ist.
§ 16 Die Wahlkommission
1. Die Wahlkommission besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern sowie weiteren drei Ersatzmitgliedern. Sie überwacht die Wahlen zur Delegiertenkonferenz und die Urabstimmungen.
2. Die Wahlkommission kann Wahlen und Urabstimmungen mit einer Frist von einer Woche nach Abschluss der Wahlen oder der Urabstimmung anfechten, wenn zwei Mitglieder der Wahlkommission dies verlangen.
3. In solchem Fall wird die neue Wahl oder Urabstimmung von der Wahlkommission durchgeführt.
4. Alles weitere regelt eine Wahlordnung, die von der Delegiertenkonferenz zu beschließen ist.
Die komplette Satzung der Humanistischen Union e.V. können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name, Eintragung, Sitz
§ 2 Ziele
§ 3 Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung
§ 4 Formen der Vereinsarbeit
§ 5 Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit
§ 6 Die Mitgliedschaft im Verein
§ 7 Die Organe des Vereins
§ 8 Die Urabstimmung
§ 9 Die Delegiertenkonferenz
§ 10 Einberufung der Delegiertenkonferenz
§ 11 Die Wahl der Delegierten
§ 12 Der Vorstand
§ 13 Der Verbandstag
§ 14 Der Beirat
§ 15 Das Schiedsgericht
§ 16 Die Wahlkommission
§ 17 Ausschlüsse und Amtsenthebungen
§ 18 Die Diskussionsredaktion
§ 19 Orts-, Regional- und Landesverbände
§ 20 Die Finanzordnung
§ 21 Haftung der Mitglieder
§ 22 Satzungsänderung und Auflösung
§ 23 Verwendung des Vermögens bei Auflösung