Satzung der Humanistischen Union e.V.

beschlossen am 19. November 1967 in Kassel
zuletzt geändert am 13. September 2003 in München

 

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§ 20 Die Finanzordnung

1. Die Mitglieder zahlen den von der Delegiertenkonferenz als Jahresbeitrag festgesetzten Mitgliedsbeitrag an den Verein. Er ist jeweils am Jahresbeginn fällig. Der Vorstand ist befugt, im Ausnahmefall den Betrag für einzelne Mitglieder zu ermäßigen.

2. Über die Verwendung von Mitteln aus der Vereinskasse entscheidet der Vorstand, soweit dies nicht durch den Haushaltsplan geregelt ist.

3. Das Finanzgebaren des Vorstandes wird von zwei Revisorinnen oder Revisoren kontrolliert, die von jeder ordentlichen Delegiertenkonferenz zu wählen sind und der folgenden Delegiertenkonferenz zu berichten haben. Den Revisorinnen bzw. Revisoren ist vom Vorstand jederzeit Einblick in alle die Finanzen betreffenden Unterlagen zu gewähren.

4. Die Einnahmen, das Vermögen sowie etwaige Überschüsse des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die nicht dem Zweck des Vereins dienen, begünstigt werden.

§ 21 Haftung der Mitglieder

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haften die Mitglieder nur mit ihrem Anteil am Vereinsvermögen und mit ihren etwa rückständigen Beiträgen. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

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