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Satzung der Humanistischen Union e.V.
beschlossen am 19. November 1967 in Kassel
zuletzt geändert am 13. September 2003 in München
§ 22 Satzungsänderung und Auflösung
1. Eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins kann nur von drei Viertel der anwesenden Delegierten, mindestens von zwei Drittel der Mitglieder der Delegiertenkonferenz beschlossen werden. Diesbezügliche Anträge müssen einen Monat vor Zusammentritt der Delegiertenkonferenz beim Vorstand eingegangen sein. Sie sind den Delegierten mit der Einladung zur Delegiertenkonferenz schriftlich mitzuteilen. Das Recht der Delegierten, diese Anträge abzuändern, bleibt davon unberührt.
2. Kann ein Antrag auf Auflösung des Vereins wegen mangelnder Beschlussfähigkeit nicht erledigt werden, so kann der Vorstand eine außerordentliche Delegiertenkonferenz innerhalb der nächsten drei Monate einberufen, die den Auflösungsantrag mit drei Vierteln der Stimmen der anwesenden Delegierten annehmen kann.
3. Beschlüsse über eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins erhalten 8 Wochen nach ihrer Bekanntmachung Gültigkeit, sofern nicht gemäß § 8 eine Urabstimmung über sie begehrt wird und sie in dieser Urabstimmung nicht aufgehoben werden. Wird ein Antrag auf Auflösung erst nach dem in Abs. 2 dieses Paragraphen genannten Verfahrens beschlossen, ist darüber eine Urabstimmung auf Grund des § 8 ausgeschlossen.
§ 23 Verwendung des Vermögens bei Auflösung
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an amnesty international - Deutsche Sektion, mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Die komplette Satzung der Humanistischen Union e.V. können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name, Eintragung, Sitz
§ 2 Ziele
§ 3 Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung
§ 4 Formen der Vereinsarbeit
§ 5 Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit
§ 6 Die Mitgliedschaft im Verein
§ 7 Die Organe des Vereins
§ 8 Die Urabstimmung
§ 9 Die Delegiertenkonferenz
§ 10 Einberufung der Delegiertenkonferenz
§ 11 Die Wahl der Delegierten
§ 12 Der Vorstand
§ 13 Der Verbandstag
§ 14 Der Beirat
§ 15 Das Schiedsgericht
§ 16 Die Wahlkommission
§ 17 Ausschlüsse und Amtsenthebungen
§ 18 Die Diskussionsredaktion
§ 19 Orts-, Regional- und Landesverbände
§ 20 Die Finanzordnung
§ 21 Haftung der Mitglieder
§ 22 Satzungsänderung und Auflösung
§ 23 Verwendung des Vermögens bei Auflösung