Sie befinden sich hier: Start |Wir über uns |Verein |Satzung |

Satzung der Humanistischen Union e.V.

beschlossen am 19. November 1967 in Kassel
zuletzt geändert am 13. September 2003 in München

 

vorherige Artikel

 

§ 3 Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung

Der Verein lehnt alle Tendenzen ab, welche an die Stelle der freiheitlich-demokratischen Ordnung, wie sie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vorsieht, eine weltanschaulichen gebundene Ordnung setzen wollen.

§ 4 Formen der Vereinsarbeit

Um den unter § 2 ausgeführten Zweck zu erreichen, wird der Verein Landesverbände, Regionalverbände, Ortsverbände und Arbeitsgemeinschaften ins Leben rufen, Tagungen, Vorträge und Diskussionen veranstalten, Schriften und Informationsdienste herausgeben, wissenschaftliche Untersuchungen durchführen, Gutachten erstellen, Rechtsmittel in Anspruch nehmen und Rechtsschutz gewähren.

§ 5 Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit

Der Verein hat keine parteipolitischen oder auf wirtschaftlichen Gewinn gerichteten Ziele.

§ 6 Die Mitgliedschaft im Verein

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Mit ihrem Beitritt erkennt sie die Satzung des Vereins an.

2. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

3. Juristische Personen können bei der Delegiertenkonferenz durch Vertreter/?innen mit beratender Stimme teilnehmen.

4.Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt Ausschluss oder Auflösung. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er wird mit dem Zugang der Austrittserklärung beim Vorstand wirksam.

5. Der Verein nimmt personenbezogene Daten der Mitglieder auf, die nur für Vereinszwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Das Nähere regelt eine Datenschutzordnung, die vom Vorstand ausgearbeitet und von der Delegiertenkonferenz beschlossen wird.

 

nächste Artikel

 

Die komplette Satzung der Humanistischen Union e.V. können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen.