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Satzung der Humanistischen Union e.V.
beschlossen am 19. November 1967 in Kassel
zuletzt geändert am 13. September 2003 in München
§ 7 Die Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliedschaft in der Urabstimmung
b) die Delegiertenkonferenz
c) der Vorstand
d) der Verbandstag
e) der Beirat
f) das Schiedsgericht
g) die Wahlkommission
§ 8 Die Urabstimmung
1. Die Delegiertenkonferenz, der Vorstand, der Verbandstag und die Mitgliedschaft können Anträge und Beschlüsse zur Urabstimmung stellen. Urabstimmungsbegehren müssen von wenigstens 10 Vereinsmitgliedern unterstützt sein, um vereinsöffentlich gemacht zu werden. Die Vereinsmitglieder entscheiden in geheimer und schriftlicher Urabstimmung, wenn binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung (Stichtag) das Anliegen von 75 Mitgliedern unterstützt wurde.
2. Die für die Mitglieder erforderlichen Informationen über den Inhalt der Abstimmungsvorlage und mögliche Gegenäußerungen dazu sind von der Diskussionsredaktion alsbald zu veröffentlichen.
3. Bei der Urabstimmung ist der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen. Bei einem satzungsändernden Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der Abstimmenden erforderlich.
4. Die Urabstimmung wird alsbald vom Vorstand durchgeführt und von der Wahlkommission überwacht. Die Ergebnisse von Urabstimmungen sind den Mitgliedern bekannt zu machen.
Die komplette Satzung der Humanistischen Union e.V. können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name, Eintragung, Sitz
§ 2 Ziele
§ 3 Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung
§ 4 Formen der Vereinsarbeit
§ 5 Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit
§ 6 Die Mitgliedschaft im Verein
§ 7 Die Organe des Vereins
§ 8 Die Urabstimmung
§ 9 Die Delegiertenkonferenz
§ 10 Einberufung der Delegiertenkonferenz
§ 11 Die Wahl der Delegierten
§ 12 Der Vorstand
§ 13 Der Verbandstag
§ 14 Der Beirat
§ 15 Das Schiedsgericht
§ 16 Die Wahlkommission
§ 17 Ausschlüsse und Amtsenthebungen
§ 18 Die Diskussionsredaktion
§ 19 Orts-, Regional- und Landesverbände
§ 20 Die Finanzordnung
§ 21 Haftung der Mitglieder
§ 22 Satzungsänderung und Auflösung
§ 23 Verwendung des Vermögens bei Auflösung