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Satzung der Humanistischen Union e.V.
beschlossen am 19. November 1967 in Kassel
zuletzt geändert am 13. September 2003 in München
§ 9 Die Delegiertenkonferenz
1. Die Delegiertenkonferenz besteht aus den von den Vereinsmitgliedern vor jeder Delegiertenkonferenz gewählten Delegierten. Jedes Mitglied des Vereins hat das Recht, an der Delegiertenkonferenz teilzunehmen. Das Rederecht der Mitglieder, die nicht Delegierte sind, kann von der Delegiertenkonferenz beschränkt werden.
2. Die Delegiertenkonferenz berät und beschließt über die ihr vorgelegten oder aus ihrer Mitte kommenden Anträge, insbesondere über die vergangene und zukünftige Tätigkeit des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes, die Grundsätze der Haushaltsplanung, die Mitgliedsbeiträge sowie über Satzungsänderungen. Bei Abstimmungen und Wahlen werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.
3. Sie wählt auf die Dauer von zwei Jahren in getrennten Wahlgängen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, den übrigen Vorstand, das Schiedsgericht, die Diskussionsredaktion, die Wahlkommission und zwei Revisorinnen oder Revisoren. Wählbar ist jedes Mitglied des Vereins.
4. Die Delegiertenkonferenz ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend ist.
5. Die Beschlüsse der Delegiertenkonferenz werden privatschriftlich beurkundet und von der Versammlungsleitung sowie der Protokollführung unterzeichnet.
§ 10 Einberufung der Delegiertenkonferenz
1. Eine ordentliche Delegiertenkonferenz ist alle zwei Jahre vom Vorstand einzuberufen.
2. Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz ist vom Vorstand einzuberufen, wenn er selbst oder ein Zehntel der Mitglieder oder ein Drittel der Ortsverbandsvorstände es verlangen. Der Antrag muss einen Tagesordnungsvorschlag enthalten und schriftlich begründet sein.
3. Ort und Zeitpunkt der Delegiertenkonferenz sind den Mitgliedern zugleich mit der Aufforderung zur Delegiertennominierung mitzuteilen. Die Ankündigung einer ordentlichen Delegiertenkonferenz muss spätestens drei Monate, die Ankündigung einer außerordentlichen Delegiertenkonferenz zwei Monate vor ihrem Zusammentritt erfolgen.
4. Anträge der Mitglieder und der Vereinsgliederungen an die Delegiertenkonferenz müssen einen Monat vor dem Zusammentritt beim Vorstand eingegangen sein. Die sind den Mitgliedern ebenso wie die Vorstandsanträge umgehend bekannt zu machen.
5. Zur Delegiertenkonferenz sind die Delegierten und Mitglieder vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe eines Tagesordnungsvorschlages einzuladen.
Die komplette Satzung der Humanistischen Union e.V. können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name, Eintragung, Sitz
§ 2 Ziele
§ 3 Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung
§ 4 Formen der Vereinsarbeit
§ 5 Unabhängigkeit und Gemeinnützigkeit
§ 6 Die Mitgliedschaft im Verein
§ 7 Die Organe des Vereins
§ 8 Die Urabstimmung
§ 9 Die Delegiertenkonferenz
§ 10 Einberufung der Delegiertenkonferenz
§ 11 Die Wahl der Delegierten
§ 12 Der Vorstand
§ 13 Der Verbandstag
§ 14 Der Beirat
§ 15 Das Schiedsgericht
§ 16 Die Wahlkommission
§ 17 Ausschlüsse und Amtsenthebungen
§ 18 Die Diskussionsredaktion
§ 19 Orts-, Regional- und Landesverbände
§ 20 Die Finanzordnung
§ 21 Haftung der Mitglieder
§ 22 Satzungsänderung und Auflösung
§ 23 Verwendung des Vermögens bei Auflösung