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Verband: Fritz-Bauer-Preis - 15.12.78

Laudatio auf Gerald Grünwald anlässlich der Verleihung des Fritz-Bauer-Preises

Helga Schuchardt

Mitteilungen Nr. 85 (Dezember 1978), S. 45

Mir ist bei der Lektüre Ihrer Arbeiten und wissenschaftlichen Stellungnahmen deutlicher denn je geworden, wie dünn der Faden der Verständigung geworden ist zwischen der konsequenten wissenschaftlichen Begründung unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates einerseits und den allein auf dem Pragmatismus begründeten Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit andererseits.

Ich habe also den begründeten Verdacht, daß der Preisstifter mit der Ehrung Ihrer Person gleichzeitig dem Politiker verdeutlichen wollte, wie weit dieses geistige Band zwischen der unabhängigen, am freiheitlichen Rechtsstaat orientierten Wissenschaft und der konkreten Politik bereits zerrissen ist und wie notwendig es für unsere zukünftige Entwicklung ist, dies zu reparieren.

Ihr ganzes Engagement ist unserem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat gewidmet. Was ist das eigentlich für ein Staat, der es wert ist, so verteidigt zu werden? Der im Grundgesetz definierte Staat ist ein Staat, dessen oberste Aufgabe es ist, die Bürgerfreiheit zu garantieren und die Grundrechte eines jeden Bürgers einzulösen. Wieviele Jahrhunderte hat es gedauert, ein Staatsverständnis zu realisieren, das die freiheitssichernde Rolle als Pflicht hat und nicht die freiheitsbegrenzende!

Die Diskussion der letzten Jahre hat im Bewußtsein vieler Bürger den Staat wieder reduziert auf den Ordnungshüter.

Sie wurden im Rechtsausschuß des Bundestages als Sachverständiger zu den Gesetzentwürfen zur Bekämpfung terroristischer Gewalttäter gehört. Sie äußerten sich damals u. a. zur Einführung des § 129a StGB, zur Schaffung eines neuen Straftatbestandes, nämlich der Bildung schwerkrimineller oder terroristischer Vereinigungen:

,,Es ist das erklärte Ziel der Gesetzentwürfe, die Bekämpfung besonders gefährlicher krimineller Vereinigungen zu verbessern und dadurch Gewalttaten abzuwenden. In diesem Zusammenhang betrachte ich es als Aufgabe, zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Regelungen in ihrer konkreten Ausgestaltung dieser angegebenen Zielsetzung tatsächlich entsprechen.
Zweitens betrachte ich es als Aufgabe, aufzuzeigen, wie weit diese Regelungen bisherige Prinzipien der Strafrechtspflege einschränken, bisherige Rechte des Bürgers und Sicherungen gegen Fehlurteile beeinträchtigen. Denn nur wenn das Kontra ebenso wie das Pro bewußtgemacht und voll gewürdigt wird, ist eine verantwortliche Entscheidung möglich.

Sie sagen, die Schaffung dieses neuen Tatbestandes sei wohl nur daraus zu erklären, daß er als Anknüpfungspunkt für die prozessualen Sonderregelungen - wie z. B. die Verhaftung ohne Haftgrund und der Verteidigerüberwachung - dienen solle; wobei Sie die Strafverschärfung dabei nur als untergeordnet betrachteten. Dieser Vorwurf trifft hart. Sie sagen, daß der nach § 129a StGB dringend Verdächtige inhaftiert werde, ohne daß es der Feststellung von Flucht-, Verdunkelungs oder Wiederholungsgefahr bedürfe.

Sie sagen, dies lege die Vermutung nahe, daß es sich um Scheinlegitimationen für einen Freiheitsentzug vor der Aburteilung handele, der keinen rationalen Zweck erfüllt und damit der Unschuldsvermutung widerspreche.

Sie sagen, die Ausgestaltung des § 129 a als Verbrechen würde damit begründet, daß man der Beweisnot Rechnung tragen wolle, und es würde gesagt, im Grunde sei das auf diejenigen gemünzt, denen man konkrete Taten nicht nachweisen könne. Man müsse sich darüber klar sein, was man damit tue. Damit führe man eine kaschierte Verdachtsstrafe ein.

Lassen Sie mich nun zum politischen Menschen Grünwald kommen.

Im Anhörverfahren, im April 1976, beendeten Sie Ihre Stellungnahme wie folgt wörtlich:

Gestatten Sie mir zum Schluß eine politische Bemerkung. Der Inhalt der Entwürfe entspricht - wie mir scheint - der Devise, die der Bundesinnenminister während der ersten Lesung formuliert hat: - Mit dem Schlimmsten rechnen, und das Äußerste dagegen unternehmen - Aber dies ist keine taugliche Maxime für die Gesetzgebung in einem freiheitlichen Staat. Gesetze dürfen nicht auf das vorstellbare Schlimmste zugeschnitten werden, sondern nur auf qualitativ und quantitativ richtig eingeschätzte reale Gefahren. Das Äußerste zur Unterbindung von Straftaten kann ein Staat nicht unternehmen, wenn er Rechtsstaat bleiben will.

Sie beweisen damit, daß Sie auch als politischer Mensch den täglichen konkreten Nachweis nicht versäumen, Ihr Handeln nach streng freiheitlich rechtsstaatlichen Prinzipien auszurichten. Sie legen sich dabei auch mit den sogenannten Pragmatikern an, um ihnen zu sagen, daß ein freier Staat nur dann ohne Schaden zu nehmen sich erfolgreich verteidigt, wenn er seine eigenen Prinzipien nicht verrät.

Sie wissen, daß unser derzeitiges geistiges Klima dringend des Engagements der Besonnenen bedarf. Die Politik neigt zum Opportunismus, und sie bedarf des Engagements der Unbestechlichen als Korrektiv.

Die politische Diskussion heute läuft nicht nach dem Muster, was ist die Grundlage unserer Freiheit und wie schütze ich sie, sondern danach, wie wehre ich mich gegen den Vorwurf, den Feinden der Freiheit in die Hände zu spielen. Nur starke Persönlichkeiten ordnen sich diesem Muster nicht unter. Und Sie, Professor Grünwald, rechnen dazu.

Nun würde man die Persönlichkeit Gerald Grünwalds falsch beschreiben, wollte man nur seinen Einsatz im Widerstand würdigen. Als Mitglied der Gruppe der Alternativ-Professoren hat er wesentlichen Einfluß genommen auf die Liberalisierung des Strafrechts, des politischen Strafrechts und des Strafvollzuges. Vieles von dem, was uns von den Alternativ-Professoren auf den Weg gegeben wurde, bleibt noch zu tun.

Die wesentlichen Grundgedanken, daß das Strafrecht nicht Vergeltung und der Strafvollzug nicht Sühne ist, haben Sie durchsetzen können. Ich meine, welch ein Riesenschritt auf dem Weg zu einer humanen Gesellschaft wurde damit getan. Das Strafrecht als Schutz der Gesellschaft und den Strafvollzug als Behandlung der Verurteilten zu verstehen und zum Teil durchgesetzt zu haben, ist auch Ihr Verdienst. Wir danken Ihnen dafür.