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	<title>Alexandra Lindenthal Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Erfolgsfaktoren der europäischen Klimaschutzpolitik</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Dec 2011 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorg&#228;nge 196 ( Heft 4/2011), S 104-112 1. Einleitung &#8222;Klimawandel wichtiger als Wirtschaftskrise&#8221; [1]&#8212;mit diesen Worten kommentiert die Europ&#228;ische Kommission die Ver&#246;ffentlichung der j&#252;ngsten Eurobarometer-Sonderumfrage zu den Einstellungen der europ&#228;ischen B&#252;rger zum Klimawandel (Europ&#228;ische Kommission 2011a). In Auftrag gegeben wurde die Umfrage von der Generaldirektion Klimapolitik der Europ&#228;ischen Kommission, durchgef&#252;hrt wurde sie im Juni [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/196-vorgaenge/publikation/erfolgsfaktoren-der-europaeischen-klimaschutzpolitik/">Erfolgsfaktoren der europäischen Klimaschutzpolitik</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorg&auml;nge 196 ( Heft 4/2011), S 104-112</p>
<h5>1. Einleitung</h5>
<p><i>&#8222;Klimawandel wichtiger als Wirtschaftskrise&#8221;</i> [1]&#8212;mit diesen Worten kommentiert die Europ&auml;ische Kommission die Ver&ouml;ffentlichung der j&uuml;ngsten Eurobarometer-Sonderumfrage zu den Einstellungen der europ&auml;ischen B&uuml;rger zum Klimawandel (Europ&auml;ische Kommission 2011a). In Auftrag gegeben wurde die Umfrage von der Generaldirektion Klimapolitik der Europ&auml;ischen Kommission, durchgef&uuml;hrt wurde sie im Juni 2011 in den 27 Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union (EU). 68 Prozent der befragten Europ&auml;er halten den Klimawandel hiernach f&uuml;r ein sehr ernstes Problem. Gefragt nach dem gr&ouml;&szlig;ten Problem der Welt nannten 20 Prozent der Befragten den Klimawandel und 16 Prozent die Wirtschaftslage &#8211;damit ist der Klimawandel wieder auf die zweite Stelle vorger&uuml;ckt, nachdem bei der 2009 erfolgten Umfrage 22 Prozent eine weltweite Wirtschaftskrise und 18 Prozent den Klimawandel als wichtigstes Problem eingestuft hatten.Zwar variieren die Einstellungen der B&uuml;rger gegen&uuml;ber dem Klimawandel zwischen den EU-Staaten, und dessen Bedeutung wird in einigen Mitgliedstaaten von der gegenw&auml;rtigen Wirtschaftssituation &uuml;berschattet. So sehen 25 Prozent der befragten Portugiesen die Wirtschaftslage und lediglich 7 Prozent den Klimawandel als wichtigstes Problem an. Die Umfragen aus den Jahren 2009 und 2011 machen jedoch deutlich, dass der Klimawandel auch von den B&uuml;rgern jener Mitgliedsl&auml;nder, die wie Italien, Spanien und Griechenland als Bremser der europ&auml;ischen Umweltpolitik gelten (Knill 2008: 175), zunehmend als ein sehr ernstes Problem wahrgenommen wird und dass selbst in den Mitgliedstaaten, in denen die B&uuml;rger davon weniger stark &uuml;berzeugt sind, die Zustimmung zu dieser Aussage vergleichsweise hoch ist. Die Mehrheit der Europ&auml;er vertritt die Meinung, dass der Klimawandel kein unaufhaltsamer Prozess ist, und fast 80 Prozent der Befragten geben an, dass die Bek&auml;mpfung des Klimawandels und ein effizienter Energieverbrauch Wirtschaft und Besch&auml;ftigung f&ouml;rdern k&ouml;nnen.</p>
<p>&Uuml;berdies zeigt die aktuelle Umfrage, dass die europ&auml;ische &Ouml;ffentlichkeit erwartet, dass sich Europa bis zum Jahr 2050 zu einer klimafreundlichen Gesellschaft entwickelt. Lediglich 21 Prozent der Befragten sind indes der Auffassung, eine pers&ouml;nliche Verantwortung zu tragen. 41 Prozent sehen die nationalen Regierungen in der Verantwortung, jeweils 35 Prozent betrachten die Bek&auml;mpfung des Klimawandels als Aufgabe der EU und der Wirtschaft.</p>
<p>Connie Hedegaard, EU-Kommissarin f&uuml;r Klimapolitik, leitet aus diesen Erkenntnissen einen eindeutigen Handlungsauftrag ab. Sie sieht sich in ihrem Ansinnen best&auml;tigt &#8222;weiterhin f&uuml;r ambitionierte und konkrete klimapolitische Ma&szlig;nahmen in Europa zu k&auml;mpfen&#8221; (Europ&auml;ische Kommission 2011b). Im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (VN), die im Dezember 2011 ohne den erforderlichen Durchbruch beendet wurde, hatte die Klima-Kommissarin darauf verwiesen, dass die EU mit einem Anteil von 11 Prozent an den weltweiten Treibhausgasemissionen das Klimaproblem allein nicht l&ouml;sen k&ouml;nne, und Kommissionspr&auml;sident Barroso hatte vor der VN-Generalversammlung im September 2011 betont, dass der Zweck der Verhandlungen nicht in einer zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, das nicht von allen Staaten der VN-Klimarahmenkonvention unterzeichnet wurde, bestehen k&ouml;nne. Vielmehr m&uuml;sse ein gemeinsamer Rechtsrahmen f&uuml;r alle Staaten mit gerechten Reduktionszielen auch f&uuml;r andere Hauptverursacher des Klimawandels vereinbart werden. Dieses Ziel wurde in Durban nicht erreicht; festgelegt wurde lediglich ein Fahrplan f&uuml;r ein neues Klimaschutzabkommen, das f&uuml;r alle Staaten gelten und bis 2015 verabschiedet werden soll. Ferner wurde beschlossen, das Kyoto-Protokoll mit einer zweiten Verpflichtungsperiode fortzuf&uuml;hren. Dass die internationalen Bem&uuml;hungen zum Klimaschutz gef&auml;hrdet sind, zeigt die nach Abschluss der Konferenz erfolgte Ank&uuml;ndigung Kanadas, aus dem Kyoto-Protokoll auszusteigen. Eine effektive Klimaschutzpolitik der EU und ihr Einsatz f&uuml;r wirksame Ma&szlig;nahmen auf der internationalen Ebene sind notwendig, um gegen den Klimawandel vorzugehen. Angesichts der weitgehenden Zustimmung der europ&auml;ischen B&uuml;rger zum Klimaschutz erscheinen entsprechende Vorhaben &uuml;berdies geeignet als europ&auml;isches Identifikationsprojekt. Dass sich komplexe Umweltprobleme wie der Klimawandel nicht auf einzelstaatlicher Ebene l&ouml;sen lassen, haben die Mitgliedstaaten erkannt und daher umweltpolitische Kompetenzen an die europ&auml;ischen Institutionen abgegeben. Aufgrund ihres Initiativmonopols vermag die Europ&auml;ische Kommission die europ&auml;ische Klimapolitik ma&szlig;geblich zu pr&auml;gen und ist somit ein zentraler Akteur bei der gemeinschaftlichen Bek&auml;mpfung des Klimawandels &#8211; eine Aufgabe, welche die supranationale Beh&ouml;rde zu den schwersten der EU z&auml;hlt.</p>
<h5>II. Grundlagen und Beginn der europ&auml;&shy;i&shy;schen Klima(au&szlig;en)politik</h5>
<p>Im Verlaufe der Entstehungsgeschichte der EU wurden ihre Politikbereiche erheblich ausgeweitet; ihr wurden traditionelle staatliche Aktivit&auml;tsbereiche als auch moderne staatliche Funktionen, wie die Umweltpolitik, von den Mitgliedstaaten &uuml;bertragen, Die gemeinschaftsinternen Grundlagen des umweltpolitischen (Au&szlig;en-)Handelns sind letztlich mitentscheidend daf&uuml;r, dass die EU in der internationalen umweltpolitischen Arena als Akteur aufzutreten vermag. Ausschlaggebend f&uuml;r eine Zust&auml;ndigkeit der Europ&auml;ischen Gemeinschaft (EG) auf dem Gebiet der Umweltpolitik sind die Kompetenzen, die ihr die Mitgliedstaaten zugewiesen haben beziehungsweise die ihr vom Europ&auml;ischen Gerichtshof (EuGH) zugesprochen wurden. Durch die europ&auml;ischen Vertr&auml;ge haben die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft hinsichtlich der Umwelt(au&szlig;en)politik rechtliche Handlungskompetenzen &uuml;bertragen. In den R&ouml;mischen Vertr&auml;gen von 1957 waren umweltpolitische Zust&auml;ndigkeiten der Gemeinschaft nicht vorgesehen. Erst seit der Einheitlichen Europ&auml;ischen Akte von 1987 ist die Umweltpolitik als Gemeinschaftsaufgabe vertraglich verankert. Mit diesem ersten &Auml;nderungsvertrag der EG-Gr&uuml;ndungsvertr&auml;ge wurde die qualifizierte Mehrheitsabstimmung im Ministerrat eingef&uuml;hrt, so dass die meisten umweltpolitischen Ma&szlig;nahmen nicht l&auml;nger durch ein Veto einzelner Mitgliedstaaten verhindert werden konnten. Entscheidend f&uuml;r die Entwicklung der au&szlig;enpolitischen Aktivit&auml;ten der EU auf dem Feld der Umweltpolitik war nicht zuletzt die so genannte ERTA-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 1971, laut der die Gemeinschaft extern f&uuml;r jene Politiken zust&auml;ndig ist, f&uuml;r die sie intern Kompetenzen erworben hat. Diese EuGH-Entscheidung und darauf folgende Urteile stellten die Rechtsgrundlage dar, auf welcher die Europ&auml;ische Kommission ihr Recht geltend machte, in internationale Umweltverhandlungen involviert zu werden.</p>
<p>Seit dem Maastrichter Vertrag von 1993 ist die F&ouml;rderung von Ma&szlig;nahmen auf internationaler Ebene zur Bew&auml;ltigung regionaler oder globaler Umweltprobleme ein Hauptziel der europ&auml;ischen Umweltpolitik. Gleichwohl eine Kompetenzerweiterung zugunsten der Gemeinschaft vorgenommen wurde, sieht Artikel 174 Absatz 4 EG-Vertrag vor, dass die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten gem&auml;&szlig; ihrer jeweiligen Befugnisse in internationalen Gremien verhandeln und internationale Abkommen schlie&szlig;en k&ouml;nnen. Fallen einige der Bestimmungen internationaler Abkommen in den Zust&auml;ndigkeitsbereich der Gemeinschaft, andere in den der Mitgliedstaaten, handelt es sich um gemischte Abkommen. Dementsprechend teilen sich Gemeinschaft und Mitgliedstaaten in den internationalen Klimaschutzverhandlungen die Zust&auml;ndigkeiten.</p>
<p>Parallel zu den ersten Klimaschutzgespr&auml;chen im Rahmen der Vereinten Nationen in den achtziger Jahren begannen die Gemeinschaftsinstitutionen mit der Gestaltung einer europ&auml;ischen Klima(au&szlig;en)politik. Der Europ&auml;ische Rat trug wesentlich dazu bei, dass auf Gemeinschaftsebene konkrete Klimaschutzziele festgelegt und klimapolitische Ma&szlig;nahmen formuliert wurden. So f&uuml;hrte eine Ratsinitiative aus dem Jahr 1986 dazu, dass die Energieeffizienz zu einem Schl&uuml;sselaspekt der europ&auml;ischen Klimaschutzpolitik wurde. 1988 erkl&auml;rte der Europ&auml;ische Rat, dass die Gemeinschaft eine f&uuml;hrende Rolle im Umgang mit dem Problem des Klimawandels spielen m&uuml;sse. Seither weisen die Europ&auml;ische Kommission und das Europ&auml;ische Parlament besonders im Vorfeld internationaler Klimaschutzkonferenzen auf die Notwendigkeit einer Vorreiterrolle der EU bei der Bek&auml;mpfung des Klimawandels hin.</p>
<p>Bereits im Verlaufe der Verhandlungen, die 1992 auf der VN-Konferenz &uuml;ber Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro in der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention m&uuml;ndeten, versuchte die EG, als Vorreiter aufzutreten. Eine Hauptkonfliktlinie verlief zwischen den USA, die eine Rahmenkonvention ohne spezifische Verpflichtungen zur CO2- Reduzierung bef&uuml;rworteten, und der EG, die eine Konvention ohne detaillierte Verpflichtungen nicht akzeptieren wollte. Im VN-Rahmen&uuml;bereinkommen &uuml;ber Klima&auml;nderungen wurde kein verbindliches Ziel zur Stabilisierung der CO2-Emissionen festgelegt. Artikel 2 der Konvention sieht lediglich vor, &#8222;die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosph&auml;re auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gef&auml;hrliche anthropogene St&ouml;rung des Klimasystems verhindert wird.&#8220; Zwar hatte die EG entscheidend dazu beigetragen, dass die VN-Klimakonvention zustandekam. Es war ihr indes nicht gelungen, konkrete CO2-Stabilisierungziele f&uuml;r die Industriel&auml;nder durchzusetzen. Die EG selbst hatte beschlossen, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Stand von 1990 zu stabilisieren, nachdem diese Emissionen im ersten Sachstandsbericht des Weltklimarats IPCC als ein wesentlicher Ausl&ouml;ser des Treibhausgaseffekts ausgemacht worden waren.</p>
<p>Die Europ&auml;ische Kommission hatte geplant, auf der VN-Konferenz in Rio de Janeiro ehrgeizige klimapolitische Ma&szlig;nahmen zu pr&auml;sentieren, um der EG eine Vorbildfunktion zu erm&ouml;glichen. Die auf der Konferenz vorgestellten Ma&szlig;nahmen waren in Folge von EG-internen Verhandlungsprozessen allerdings verw&auml;ssert und vom Rat noch nicht verabschiedet worden, so dass die EG lediglich das vom Rat angenommene CO2-Stabilisierungsziel vorweisen konnte. Dieses Stabilisierungsziel wurde m&ouml;glich, weil sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinschaftliche Lastenteilung geeinigt hatten. Um die &Ouml;konomien der wirtschaftlich schw&auml;cheren Mitgliedstaaten nicht zu gef&auml;hrden, wurden diesen geringere Anstrengungen bei der Umsetzung des EG-Stabilisierungsziels abverlangt. Den Koh&auml;sionsl&auml;ndern Griechenland, Irland, Portugal und Spanien,[2] die ihre wirtschaftliche Entwicklung als vorrangig betrachteten, wurde zugestanden, ihre Emissionen in diesem Zeitabschnitt zu erh&ouml;hen. Dieses Beispiel zeigt, dass die &Uuml;bertragung von nationalstaatlicher Souver&auml;nit&auml;t auf europ&auml;ische Institutionen die gemeinschaftliche Handlungs- und Probleml&ouml;sungsf&auml;higkeit erh&ouml;hen kann. Im Verlauf der Verhandlungen, die 1997 zur Annahme des Kyoto-Protokolls f&uuml;hrten, gelang es der EU schlie&szlig;lich, dass die USA ein h&ouml;heres Treibhausgasreduktionsziel als urspr&uuml;nglich beabsichtigt akzeptierten. Dass sich die EU mit einem vergleichsweise hohen Reduktionsziel in das Kyoto-Protokoll einbringen konnte, ist auf die so genannte &#8222;EU-Bubble&#8221; zur&uuml;ckzufiihren, die eine gemeinsame Erf&uuml;llung der Einzelziele der Mitgliedstaaten erm&ouml;glichen (Oberth&uuml;r &amp; Ott 2000: 83) und den Anspruch auf die F&uuml;hrungsrolle der EU in den internationalen Klimaverhandlungen festigen sollte (Lindenthal 2009: 187f.).</p>
<h5>III. Der Einfluss der Kommission auf die Klima(au&szlig;en)politik der EU</h5>
<p>Als vielzitiertem &#8222;Motor der europ&auml;ischen Integration&#8221; kommt der Europ&auml;ischen. Kommission bei der Formulierung und Weiterentwicklung der EU-Klimapolitik und der &Uuml;berwachung ihrer Umsetzung eine wichtige Funktion zu. Sie kann somit auch die Position der EU in den internationalen Klimaverhandlungen st&auml;rken. Bereits 2005 erkl&auml;rte die Kommission, dass der Nutzen einer Begrenzung des durchschnittlichen globalen Temperaturanstiegs auf 2 Grad Celsius deutlich h&ouml;her ist als die Kosten der hierf&uuml;r erforderlichen politischen Ma&szlig;nahmen, und sie legte ein Positionspapier zu Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung des Klimawandels vor. Darin ging es vorrangig um die Frage, inwiefern sich die EU durch ressourceneffiziente und klimafreundliche Technologien einen Wettbewerbsvorsprung sichern k&ouml;nne und welche kosteng&uuml;nstigen Ma&szlig;nahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen sich b&ouml;ten. Diesbez&uuml;glich setzt die Kommission vor allem auf den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen.2005 startete der EU-Emissionshandel auf Unternehmensebene, welcher der EU da-bei helfen soll, ihre Verpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll zu erf&uuml;llen. Die Richtlinie 2004/101/EG erm&ouml;glicht eine Verkn&uuml;pfung des EU-Emissionshandelssystems mit den projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Somit k&ouml;nnen Unternehmen ihre Emissionsgutschriften aus dem Clean Development Mechanism und dem Joint Implementation Mechanism verwenden, um ihre Verpflichtungen zu erf&uuml;llen. 2001 hatte sich die Kommission zun&auml;chst gegen die Verkn&uuml;pfung des EU-Emissionshandelssystems mit den Kyoto-Mechanismen ausgesprochen, weil sie bef&uuml;rchtete, dass die eigentliche Absicht, Treibhausgasemissionen innerhalb der EU zu reduzieren, hiermit unterlaufen werden k&ouml;nnte. Die Idee eines Emissionshandelssystems war von der Kommission zun&auml;chst ebenfalls abgelehnt worden.</p>
<p>In den Verhandlungen des Kyoto-Protokolls hatte sich die EU anfangs skeptisch gegen&uuml;ber dem Emissionshandel und den weiteren Flexibilit&auml;tsmechanismen gezeigt, weil sie vermutete, dass sich die USA und andere Industriel&auml;nder mit diesem &ouml;konomischen Instrument von ihren Verpflichtungen freikaufen k&ouml;nnten. Insbesondere die Umweltkommissarin war um die Effektivit&auml;t des Kyoto-Protokolls besorgt und &uuml;bte &ouml;ffentlich Kritik an einem Kompromissvorschlag des niederl&auml;ndischen Umweltministers. In den Nachverhandlungen des Kyoto-Protokolls betrachtete die EU die Flexibilit&auml;tsmechanismen schlie&szlig;lich als erforderlich, um die eigenen Reduktionsverpflichtungen ohne hohe Kosten erreichen zu k&ouml;nnen. Demgem&auml;&szlig; bef&ouml;rderte die Kommission die Entwicklung eines Emissionshandelssystems. Dieser Meinungsumschwung l&auml;sst sich auf personelle Ver&auml;nderungen innerhalb der Generaldirektion Umwelt zur&uuml;ckf&uuml;hren. Die zust&auml;ndigen Beamten unterst&uuml;tzten &ouml;konomische Instrumente und f&uuml;hlten sich durch die positive Haltung der Industrie zum Emissionshandel in ihrem Vorhaben best&auml;tigt. &Uuml;ber-dies stellte sich 2005 heraus, dass die EU ihre <br />KyotoVerpflichtung nur w&uuml;rde erreichen k&ouml;nnen, wenn sie neben eigenen Klimaschutzma&szlig;nahmen auch auf die Nutzung der Flexibilit&auml;tsmechanismen des Protokolls von Kyoto zugreift.</p>
<p>Die nationalen Allokationspl&auml;ne, aus denen hervorgehen soll, wie viele Emissionszertifikate die Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems zuteilen, f&uuml;hrten 2006 zum Disput zwischen Kommission und Mitgliedstaaten. Diese hatten vorgesehen, im Durchschnitt 15 Prozent mehr Emissionslizenzen zu vergeben, als die Industrie 2005 ben&ouml;tigt h&auml;tte, um alle Emissionen abzudecken. Daher kritisierte der Umweltkommissar die Allokationspl&auml;ne und verlangte f&uuml;r die zweite Phase des Emissionshandelssystems ehrgeizigere Zuteilungspl&auml;ne. Die Kommission betrachtet die erste Zeitspanne des EU-Emissionshandelssystems (2005&#8212;2007) als Lernphase. Auf der Grundlage der Emissionen der ersten Phase k&uuml;rzte sie den Umfang der in der zweiten Phase (2008&#8211;2012) zugelassenen Emissionsrechte um 6,5 Prozent gegen&uuml;ber dem Niveau von 2005, um so eine reale Emissionssenkung sicherzustellen. 2013 tritt ein &uuml;berarbeitetes Emissionshandelssystem in Kraft. In dieser dritten Phase (2013&#8211;2020) wird der Anwendungsbereich um zus&auml;tzliche Branchen und Treibhausgase erweitert. Ferner wird u. a. das System nationaler Grenzwerte f&uuml;r Emissionszertifikate durch eine einheitliche Obergrenze f&uuml;r die gesamte EU ersetzt und ein &Uuml;bergang zur vollst&auml;ndigen Versteigerung der Emissionsrechte vollzogen (Europ&auml;ische Kommission 2009).</p>
<p>Gegenw&auml;rtig geht die Kommission davon aus, dass die EU ihre Kyoto-Verpflichtung erreichen wird. Anlass zur Sorge gibt jedoch seit Jahren der Verkehrsbereich, dem die Kommission im Umweltaktionsprogramm f&uuml;r den Zeitraum 2002&#8211;2012 Priorit&auml;t hinsichtlich einer Verringerung der Treibhausgasemissionen beimisst. Der am schnellsten wachsende Verkehrssektor der EU ist der Luftverkehr; seit 1990 haben sich die Luftverkehrsemissionen in der EU nahezu verdoppelt. Zwar tr&auml;gt der Luftverkehrssektor mit nur ca. 3 Prozent zu den gesamten Treibhausgasemissionen der EU bei, dennoch wird bef&uuml;rchtet, dass die zu erwartenden Wachstumsraten des Flugverkehrs und die damit verbundenen Emissionssteigerungen die in anderen Sektoren erzielten Fortschritte der EU untergraben k&ouml;nnten. Die Kommission erkannte hierin einen Handlungsbedarf und begann damit, die Luftverkehrsemissionen in den Emissionshandel zu integrieren. Die Richtlinie zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem wurde 2008 angenommen und bereits von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Unabh&auml;ngig davon, ob die Luftfahrzeugbetreiber in der EU oder im Ausland ans&auml;ssig sind, werden ab 2012 alle Fluggesellschaften, die in der EU starten und landen, in das Emissionshandelssystem einbezogen &#8212; eine Regelung, die der Berichterstatter des Europ&auml;ischen Parlaments als revolution&auml;r und f&uuml;r den weltweiten Klimaschutz essentiell bezeichnete.</p>
<p>Die Emissionsobergrenze f&uuml;r den Flugverkehr soll zun&auml;chst bei 97 Prozent des Durchschnitts der Emissionen der Jahre 2004&#8211;2006 liegen, ab 2013 ist eine Absenkung auf 95 Prozent vorgesehen. Dieser Prozentsatz kann im Rahmen der &Uuml;berpr&uuml;fung der Richtlinie ge&auml;ndert werden. Den Prinzipien des Emissionshandelssystems entsprechend, k&ouml;nnen die Luftfahrzeugbetreiber die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten beantragen. Der Richtwert f&uuml;r diese Zertifikatezuteilung wird von der Kommission auf Basis der von den Mitgliedstaaten &uuml;bermittelten Informationen &uuml;ber die Emissionen des Flugverkehrs berechnet. 2012 erhalten 85 Prozent der unter das System fallenden Luftfahrzeugbetreiber die Emissionsberechtigungen kostenfrei; 15 Prozent der Zertifikate werden versteigert. Der Prozentsatz kostenlos zugeteilter Zertifikate wird von 2013&#8212;2020 auf 82 Prozent verringert. Die Eink&uuml;nfte aus der Versteigerung der Zertifikate sollen f&uuml;r Klimaschutzma&szlig;nahmen in der EU und in Drittl&auml;ndern verwendet werden; die Mitgliedstaaten berichten der Kommission, wof&uuml;r sie die Eink&uuml;nfte ausgeben.</p>
<p>Um die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs einzud&auml;mmen, setzt sich die EU auch f&uuml;r globale Ma&szlig;nahmen ein. Bislang konnte sich die internationale Staatengemeinschaft jedoch weder im Rahmen der VN-Klimarahmenkonvention noch in der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Das Kyoto-Protokoll sieht vor, dass die Industriestaaten ihre Bem&uuml;hungen um eine Begrenzung oder Verringerung von Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs in der ICAO f&uuml;hren &#8212; einer VN-Sonderorganisation, die Luhmann (2008: 231) als Oberlobbyisten der Luftverkehrswirtschaft, der sein Territorium gegen&uuml;ber Anliegen des Umweltschutz vehement verteidigt, bezeichnet.</p>
<p>Die EU strebt in beiden Foren seit Langem eine globale Vereinbarung an, um das Problem der steigenden Luftverkehrsemissionen zu l&ouml;sen. 2004 wurde im Umweltausschuss der ICAO die Idee eines luftfahrtspezifischen Emissionshandelssystems zugunsten eines offenen Emissionshandelssystems verworfen. Da es der ICAO jedoch nichtgelang, verbindliche Ma&szlig;nahmen zu ergreifen, schlug die Kommission 2006 vor, den Flugverkehr in das EU-Emissionshandelssystem einbeziehen. 2010 sprachen sich die Mitgliedsl&auml;nder der ICAO daf&uuml;r aus, die Durchf&uuml;hrbarkeit einer weltweit marktbasierten Ma&szlig;nahme zu pr&uuml;fen. Die Kommission betrachtet das europ&auml;ische Emissionshandelssystem als geeignetes Modell f&uuml;r ein solches Vorhaben und setzte sich zuletzt auf der Klimakonferenz in Durban f&uuml;r globale Vorschriften f&uuml;r die Luftfahrt ein.</p>
<h5>IV. Der Klimaschutz ben&ouml;tigt eine handlungs&shy;f&auml;&shy;hige EU</h5>
<p>Die Europ&auml;ische Kommission hat nach ersten praktischen Erfahrungen den &Uuml;berarbeitungsbedarf des EU-Emissionshandelssystems erkannt und wichtige Nachbesserungen gegen&uuml;ber den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Insbesondere ging die Kommission gegen die zu umfangreich erfolgte Zuteilung von Emissionsrechten durch die Mitgliedstaaten vor, die der Umwelteffektivit&auml;t des Emissionshandels zuwiderl&auml;uft. Unter der Voraussetzung, dass die &ouml;kologische Lenkungsfunktion des EU-Emissionshandels gew&auml;hrleistet wird &#8212; insbesondere durch ehrgeizige Emissionsobergrenzen &#8212;, betrachtet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung &#8222;Globale Umweltver&auml;nderungen&#8221; den Emissionshandel als m&ouml;gliches Modell f&uuml;r andere Staaten oder Staatengruppen, die sich in &nbsp;Richtung einer klimavertr&auml;glichen Gesellschaft entwickeln wollen (WBGU 2011: 300). Die EU kann den Klimaschutz indes nur voranbringen und auf internationaler Ebene als Vorreiter &uuml;berzeugen, wenn sie ehrgeizige Klimaschutzziele aufstellt und diese tats&auml;chlich erreicht. Nicht zuletzt wegen ihrer &Uuml;berwachungst&auml;tigkeiten kommt der Kommission hierbei eine bedeutsame Funktion zu. Aufgrund ihres Initiativmonopols ist die Europ&auml;ische Kommission ein zentraler Akteur in der EU-Klimapolitik. Letzten Endes entscheiden jedoch die Mitgliedstaaten im Rat der EU dar&uuml;ber, welche Ma&szlig;nahmen zum Klimaschutz verabschiedet werden. Treten die Mitgliedstaaten &#8212; in der Vergangenheit zumeist aufgrund wirtschaftlicher Interessen &#8212; als Bremser auf, indem sie die rasche Entfaltung einer wirksamen europ&auml;ischen Klimaschutzpolitik blockieren und verhindern, dass die EU in den internationalen Klimaverhandlungen als Vorreiter auftreten kann, wirkt sich dies negativ auf den Klimaschutz aus (Lindenthal 2009: 125f.).</p>
<p>Ein koordiniertes Zusammenspiel von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten kann hingegen innovative Probleml&ouml;sungen hervorbringen und st&auml;rken; der Richtlinienvorschlag der Kommission zum Emissionshandel beruht auf den Diskussionen, die im Rahmen des europ&auml;ischen Klimaschutzprogramms mit den Mitgliedstaaten und externen Stakeholders gef&uuml;hrt worden sind und durchlief das EU-interne Entscheidungsverfahren vergleichsweise schnell. &Uuml;berdies wurde die Kommission bei der Entwicklung des Emissionshandelssystems von jenen Mitgliedstaaten unterst&uuml;tzt, die bereits im Begriff waren, entsprechende nationale Systeme aufzubauen (Oberth&uuml;r &amp; T&auml;nzler 2007: 265). Letztlich war es der Europ&auml;ische Rat, der die Kommission angesichts der Bedeutung des Emissionshandels f&uuml;r die langfristige Strategie der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen dazu aufforderte, den Emissionshandel mit Blick auf eine St&auml;rkung und Erweiterung des Systems zu &uuml;berpr&uuml;fen.</p>
<p>Eine n&auml;here Betrachtung der Organisationsstruktur der Kommission zeigt, dass hier eine Vielzahl von Akteuren und administrativen Einheiten mit jeweils eigenen Interessen und Ideen t&auml;tig ist. Entsprechend k&ouml;nnen die Interessen der einzelnen Kommissare und ihrer Generaldirektionen hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes konfligieren. Dies musste in der Vergangenheit insbesondere die Generaldirektion Umwelt feststellen, wenn sie gegen&uuml;ber anderen Dienststellen, die prim&auml;r wirtschaftliche Interessen vertreten, umweltpolitische Anliegen durchsetzen wollte (Koch &amp; Lindenthal 2011: 986f). 2010 ging aus der Generaldirektion Umwelt die Dienststelle f&uuml;r die Klimapolitik hervor, die der Kommissarin Connie Hedegaard, vormals d&auml;nische Umweltministerin, zuarbeitet. Zu den Zust&auml;ndigkeitsbereichen der Generaldirektion geh&ouml;ren seither das EU-Emissionshandelssystem und die internationalen Klimaschutzverhandlungen.</p>
<p>Mit dieser institutionellen und personellen St&auml;rkung werden die umwelt- und klimapolitischen Interessen innerhalb der Europ&auml;ischen Kommission st&auml;rker gewichtet. Die Konzentrierung auf die Klimapolitik versetzt die Kommission zumindest formell in die Lage, den von den B&uuml;rgern geforderten Klimaschutz voranzubringen. Gelingen kann<br />dies schlie&szlig;lich nur, wenn die Mitgliedstaaten selbst angesichts schwerwiegender Wirtschafts- und Finanzkrisen weitsichtig handeln und den Klimaschutz f&ouml;rdern.</p>
<p>[1]&nbsp;Siehe unter: <a href="http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10225_de.htm" target="_blank" rel="noopener">http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10225_de.htm</a>, Zugriff: 14.12.11.<br />[2] Das Bruttoinlandsprodukt dieser Mitgliedstaaten lag unter dem EG-Durchschnitt, so dass sie einen Anspruch auf Zahlungen aus dem Koh&auml;sionsfonds hatten.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p>Europ&auml;ische Kommission (2009): Das Emissionshandelssystem der EU. Zug&auml;nglich unter: &gt;http:// ec.europa.eu/clima/publications/docs/ets_de.pdfEurop&auml;ische Kommission (2011a): Climate Change. Special Eurobarometer 372. Zug&auml;nglich unter:<br />&gt;<a href="http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_372_en.pdfEurop&auml;ische" rel="nofollow noopener">http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_372_en.pdfEurop&auml;ische</a> Kommission (2011b): Pressemitteilung Klimawandel (IP-11-1162). Zug&auml;nglich unter: &gt;<a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1" rel="nofollow noopener">http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1</a> 162&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;1 anguage=DE&amp;guiLanguage=enKnill, Christoph (2008): Europ&auml;ische Umweltpolitik. Steuerungsprobleme und Regulierungsmuster im Mehrebenensystem, 2., &uuml;berarbeitete Aufl., Wiesbaden: VS Verlag.<br />Koch, Martin &amp; Alexandra Lindenthal (2011): Learning within the European Commission: The Case of Environmental Integration, in: Journal of European Public Policy 18:7, 980-998.<br />Lindenthal, Alexandra (2009): Leadership im Klimaschutz: Die Rolle der Europ&auml;ischen Union in der internationalen Umweltpolitik, FrankfurdMain, Campus.<br />Luhmann, Hans-Jochen (2008): Das statuierte Exempel: Die EU reguliert internationale Luftfahrt hin-sichtlich ihres Klimaeffekts unilateral, in: Zeitschrift f&uuml;r Energiewirtschaft 32:4.<br />Oberth&uuml;r, Sebastian &amp; Hermann E. Ott (2000): Das Kyoto-Protokoll. Internationale Klimapolitik dir das 21. Jahrhundert, Opladen: Leske + Budrich.<br />Oberth&uuml;r, Sebastian &amp; Dennis T&auml;nzler (2007): Climate Policy in the EU: International Regimes and Policy Diffusion, in: Paul G. Harns, Hg. Europe and Global Climate Change. Politics, Foreign Policy and Regional Cooperation, Cheltenham: Edward Elgar, 255-277.<br />WBGU (2011): Hauptgutachten. Welt im Wandel: Gesellschaftsvertrag f&uuml;r eine Gro&szlig;e Transformation, Berlin: Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltver&auml;nderungen. Zug&auml;nglich unter: &gt;<a href="http://www.wbgu.de/hauptgutachten/hg-2011-transformation/" rel="nofollow noopener">http://www.wbgu.de/hauptgutachten/hg-2011-transformation/</a></p>
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