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	<title>Anne Allex Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Unerbetener Besuch vor der Wohnungstür &#8211; Schnüffelexzesse von „Hartz IV-Ermittlern“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/unerbetener-besuch-vor-der-wohnungstuer-schnueffelexzesse-von-hartz-iv-ermittlern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 01:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 13]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 142 In jeder Folge der Sat1-Doku Soap &#8222;Gnadenlos gerecht &#8211; Sozialfahnder ermitteln&#8220; steigen zwei gestylte Hartz IV-Ermittler aus ihrem schicken, neuen, gro&#223;en Auto und besuchen Arbeitslosengeld II (Alg II)-Beziehende. Sie gucken nach Mobiliar zur (Erst)-Ausstattung der Wohnung. Sie schn&#252;ffeln unterm Betttuch und suchen eine Bedarfsgemeinschaft, sie forschen nach Hinweisen auf den tats&#228;chlichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/unerbetener-besuch-vor-der-wohnungstuer-schnueffelexzesse-von-hartz-iv-ermittlern/">Unerbetener Besuch vor der Wohnungstür &#8211; Schnüffelexzesse von „Hartz IV-Ermittlern“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 142</p>
<p>In jeder Folge der Sat1-Doku Soap &bdquo;Gnadenlos gerecht &#8211; Sozialfahnder ermitteln&ldquo; steigen zwei gestylte Hartz IV-Ermittler aus ihrem schicken, neuen, gro&szlig;en Auto und besuchen Arbeitslosengeld II (Alg II)-Beziehende. Sie gucken nach Mobiliar zur (Erst)-Ausstattung der Wohnung. Sie schn&uuml;ffeln unterm Betttuch und suchen eine Bedarfsgemeinschaft, sie forschen nach Hinweisen auf den tats&auml;chlichen Wohnort. Nur bei Gesetzeskennern treten Fragen zu Recht und&nbsp;&nbsp; Unrecht auf. Denn seit wann darf eine Familie pauschal des Sozialleistungsmissbrauchs verd&auml;chtigt werden? Ist das Ansprechen von Nachbarn rechtm&auml;&szlig;ig? Wieso wird der Besitz eines Lieferfahrzeuges als &bdquo;gesetzwidriges Verm&ouml;gen&ldquo; bezeichnet? Seit wann geben M&ouml;bel Auskunft &uuml;ber die Bed&uuml;rftigkeit? Wieso darf unterstellt werden, dass jemand woanders wohnt, wenn er zweimal am Vormittag nicht angetroffen wird? Was zun&auml;chst wie eine rechtm&auml;&szlig;ige Handhabe bei Hausbesuchen erscheint, entpuppt sich bald als kriminalisierende Stimmungsmache gegen Bed&uuml;rftige und als Pauschalvorwurf des Sozialleistungsmissbrauchs.</p>
<h2 class="auto-created">Schwierige Gemengelage an der T&uuml;rschwelle</h2>
<p>Im Recht sein, rechtm&auml;&szlig;ig behandelt werden oder Recht bekommen, sind verschiedene Paar Schuhe. Wie juristisch kompliziert die Materie der Hausbesuche ist, zeigen die gesetzliche Regelung in &sect; 6 Absatz 1, Satz 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) und ihre Auslegung in der Verwaltungspraxis der &Auml;mter bei der Vorbereitung und Durchf&uuml;hrung von Hausbesuchen sowie die Rechtsdurchsetzung bei den Gerichten. Der Au&szlig;endienst des SGB II-Tr&auml;gers steht mitunter bei ALG-II-Beziehenden vor der T&uuml;r und begehrt Einlass in die Wohnung. Gesetz und konkretes Vorgehen liegen hier oft sehr weit auseinander, wie das Folgebeispiel zeigt. So meinten Au&szlig;endienstler zu einer ALG-II-Bezieherin: &bdquo;Sie haben doch nichts zu verbergen! Na dann k&ouml;nnen wir ja hineinkommen!&ldquo; Ohne zu Wort zu kommen, war sie flugs beiseite gedr&auml;ngt. Blitzartig hatten zwei Hartz IV-Ermittler ihre anderthalb Zimmer besichtigt und befanden: &bdquo;Hier wohnen nur Sie allein. Wir k&ouml;nnen nicht erkennen, dass hier ein Untermieter wohnt.&ldquo; Sie meinte: &bdquo;Ich wusste ja nicht mal, ob die von mir oder meinem Mitbewohner was wollen, und dachte, wenn Du die jetzt nicht reinl&auml;sst, streichen sie Dir das ALG II.&ldquo; Infolge der Besichtigung wurden dem Untermieter ab dem n&auml;chsten Tag die anteiligen Kosten der Unterkunft gestrichen, und er musste klagen.</p>
<p>Trotz ausf&uuml;hrlicher Anweisungen der Bundesagentur f&uuml;r Arbeit (BA) werden Hausbesuche noch immer nach eigenem Gusto ausgef&uuml;hrt. Vor Schreck wissen dann die Betroffenen nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Sie glauben, dass bei Nichteinlass des Au&szlig;endienstes die ALG-II-Sperre droht, was nur ausnahmsweise gilt, wenn leistungserhebliche Tatsachen nicht anders feststellbar sind. Gleichwohl wurden bereits f&auml;lschlich Leistungen gestrichen, die nur durch aufwendige, langwierige Klageverfahren wiedergeholt werden konnten. Und welcher Vermieter wartet schlie&szlig;lich l&auml;nger als zwei Monate auf Miete? Die verfassungsm&auml;&szlig;ige Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz gilt auch f&uuml;r ALG-II-Beziehende. Ihre Wohnung ist nicht gegen ihren erkl&auml;rten Willen zu betreten. Jede/r kann dem Au&szlig;endienst den Zutritt verweigern und bestimmt letztendlich selbst, ob, wann und in welchem Umfang dieser die Wohnung betritt. Schikanen wie Eintrittserzwingungen k&ouml;nnen als Hausfriedensbruch, N&ouml;tigung, falsche Verd&auml;chtigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt bzw. Beihilfe angezeigt werden.</p>
<p>Die Bundesagentur f&uuml;r Arbeit h&auml;lt einen Hausbesuch jedoch in einer F&uuml;lle von Konstellationen f&uuml;r zweckm&auml;&szlig;ig: zur Ermittlung des tats&auml;chlichen Aufenthalts; zur Pr&uuml;fung der Notwendigkeit und des Umfanges beantragter Beihilfen nach &sect; 23 Absatz 3 SGB II (Erstausstattungen f&uuml;r die Wohnung, einschlie&szlig;lich Haushaltsger&auml;ten, sowie f&uuml;r Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt); zur &Uuml;berpr&uuml;fung von Wohnungsverh&auml;ltnissen, z. B. zur Feststellung der Wohnfl&auml;che; bei Fragen der Verwertbarkeit von Verm&ouml;gen, insbesondere der Aufteilbarkeit bei selbst genutztem Wohneigentum; zur Abgrenzung von Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft; zur Indizienfeststellung, um die Vermutung einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft zu widerlegen; zur Feststellung von verschwiegenem Einkommen.</p>
<p>Manche Fragen versucht die Agentur anders zu kl&auml;ren, z.B. durch Vorsprachen bei Banken und Versicherungen oder Gespr&auml;che mit sonstigen Dritten, u.U. Nachbarn, Vermietern. Zur Feststellung von verschwiegenem Einkommen k&ouml;nnen auch Gespr&auml;che mit Arbeitgebern gef&uuml;hrt werden, diese d&uuml;rfen allerdings nicht wegen Verdacht auf Schwarzarbeit erfolgen.</p>
<p>Solche Schn&uuml;ffelei stellt ebenfalls einen Eingriff in die Pers&ouml;nlichkeitsrechte dar. Datensch&uuml;tzer mahnen die Pr&uuml;fung des Grundsatzes der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit an, z.B. m&uuml;sse der Sachverhalt vorher amtlich gekl&auml;rt werden. Vorrangige Informationen z. B. zur Abstammung der Kinder, &uuml;ber gemeinsame Konten und Versicherungen k&ouml;nnen per Datenabgleich mit anderen &Auml;mtern zur Kl&auml;rung herangezogen werden.</p>
<h2 class="auto-created">Keine bedin&shy;gungs&shy;losen Hausbesuche</h2>
<p>&Uuml;blicherweise entscheidet der Leiter des SGB II-Tr&auml;gers &uuml;ber einen Hausbesuch, dessen im Einzelfall vorliegender Grund in der Akte eingetragen wird. Das Amt soll vorher &uuml;ber einen Termin f&uuml;r die Wohnungsbesichtigung informieren. Vor dem Eintritt in die Wohnung muss sich der Au&szlig;endienst unaufgefordert mit dem Dienstausweis identifizieren. Er muss den Betroffenen ausf&uuml;hrlich die Gr&uuml;nde erkl&auml;ren und ihn &uuml;ber die m&ouml;gliche Verweigerung des Wohnungszutritts aufkl&auml;ren. Hausbesuche zur &bdquo;Ermittlung eines Sachverhalts&ldquo; (Bedarfsfeststellung-und -kontrolle) nach &sect; 20 SGB X i. V. m. &sect; 21 Absatz 1 Nr. 4 SGB X i.&nbsp;V. m. SGB II sind nur dann erlaubt, wenn dies zur Kl&auml;rung bereits bekannter Indizien erforderlich ist. Routinem&auml;&szlig;ige Wohnungskontrollen sind verboten. TV und Journalisten haben kein Zutrittsrecht zur Wohnung, auch nicht bei ALG-II-Beziehern.</p>
<p>Informationserhebung ist ausschlie&szlig;lich zur eingeschr&auml;nkten Sachverhaltskl&auml;rung erlaubt. Eine Wohnungszutrittserlaubnis ist kein Persilschein zum Schr&auml;nke&ouml;ffnen; dies bedarf ausdr&uuml;cklicher Einwilligung und dient spezifischer Sachverhaltskl&auml;rung. Erlaubt ist allenfalls ein kurzer Blick, aber kein &bdquo;Schrankdurchw&uuml;hlen&ldquo;. Der Au&szlig;endienst darf in der Regel nicht ohne Einverst&auml;ndnis des Betroffenen Daten in der Nachbarschaft erheben, z.B. durch Befragung (Sozialgericht D&uuml;sseldorf, Entscheidung vom 7. Dezember 2005, Az.: S&nbsp;35&nbsp;A&nbsp;343/05&nbsp;ER). Dies w&uuml;rde gegen Datenschutzrecht versto&szlig;en. Dasselbe gilt f&uuml;r die Befragung Minderj&auml;hriger, au&szlig;er wenn das Kind unmittelbar betroffen ist. Fotos in Akten sind gem&auml;&szlig; &sect; 67 Absatz 6 Nr. 1 SGB X gespeicherte Sozialdaten, weshalb das Fotografieren in den Wohnungen Betroffener nur nach vorheriger Ansage und Einwilligung in strittigen F&auml;llen zur Beweissicherung statthaft ist.</p>
<p>Die rechtliche Situation ist also kompliziert, die Druckmittel der Beh&ouml;rden sind enorm hoch. Trotzdem sollte jede und jeder auf seinem Recht bestehen, Eingriffe in die Pers&ouml;nlichkeitsrechte verweigern und im Zweifelsfall klagen.</p>
<p><b>Literatur</b><br /><a href="http://www.gegen-zwangsumzuege.de/" target="_blank" rel="noopener">www.gegen-zwangsumzuege.de</a><br /><a href="http://www.gegen-hartz.de/" target="_blank" rel="noopener">www.gegen-hartz.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/unerbetener-besuch-vor-der-wohnungstuer-schnueffelexzesse-von-hartz-iv-ermittlern/">Unerbetener Besuch vor der Wohnungstür &#8211; Schnüffelexzesse von „Hartz IV-Ermittlern“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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