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	<title>Antje Wiener Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Bürgerschaft jenseits des Staates</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Jun 2006 14:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die europ&#228;ische B&#252;rgerschaftspraxis folgt eigenen Regeln. Aus: vorg&#228;nge Nr.174, (Heft 2/2006), S.27-38 &#8222;Through the no vote in the Netherlands and France &#8211; I hope &#8211; the citizens did not say no to Europe but they said stop! Now we want to participate. Please help us to participate.&#8220;1 Wie steht es nun mit den M&#246;glichkeiten der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/174-vorgaenge/publikation/buergerschaft-jenseits-des-staates/">Bürgerschaft jenseits des Staates</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die europ&auml;ische B&uuml;rgerschaftspraxis folgt eigenen Regeln.</p>
<p>Aus: vorg&auml;nge Nr.174, (Heft 2/2006), S.27-38</p>
<p><b>&bdquo;Through the no vote in the Netherlands and France &#8211; I hope &#8211; the citizens did not say no to Europe but they said stop! Now we want to participate. Please help us to participate.&ldquo;1</b></p>
<p>Wie steht es nun mit den M&ouml;glichkeiten der Partizipation der B&uuml;rgerinnen Europas seit Einf&uuml;hrung der B&uuml;rgerschaft in den Vertrag von Maastricht 1993, und was hat die Verfassungsdebatte der letzten Jahre im Hinblick auf die B&uuml;rgerschaftsgrundlagen und -m&ouml;glichkeiten geleistet? Dieser Aufsatz wird den Fragen auf der Grundlage eines R&uuml;ckblicks in die Entstehungsgeschichte der Unionsb&uuml;rgerschaft und ihrer Bedeutung im Vergleich mit moderner nationalstaatlicher B&uuml;rgerschaft nachgehen.<br />Seitdem die europ&auml;ische B&uuml;rgerschaftspolitik Anfang der 70er Jahre versucht hat, eine stabile europ&auml;ische Identit&auml;t herzustellen,2 dreht sich die akademische Diskussion um den Mangel an demos &ndash; ganz zu schweigen von ethnos.3 Das Fehlen eines europ&auml;ischen demos, so lautet die Argumentation, f&uuml;hre logischerweise zu einem demokratischen Defizit (Friese/Wagner 2002). Das Unm&ouml;gliche eines europ&auml;ischen demos ist mit eben soviel Nachdruck und Hartn&auml;ckigkeit kommentiert worden, wie das Verlangen nach einer Art einender Bindung. Letzteres wurde &ndash; unter relativ gro&szlig;em Aufsehen &ndash; von Jacques Derrida und J&uuml;rgen Habermas in einer gemeinsamen Publikation anl&auml;sslich des Irak-Krieges zum Ausdruck gebracht. Die beiden Philosophen argumentierten, dass eine starke zivile Opposition gegen den Krieg eine neue europ&auml;ische Identit&auml;t stiften w&uuml;rde. Ein Trugschluss und die Aktion rief denn auch auf vielen Seiten Kritik hervor. So stellte beispielsweise Iris Young den Bezug auf die kosmopolitische Dimension mit dem Hinweis in Frage, der Aufruf versuche Identit&auml;ten zu konstruieren, die denen moderner Nationalstaaten durchaus nicht un&auml;hnlich seien.4&nbsp; In der Tat hat es in der EU nie eine breite Bewegung gegeben, die sich &auml;hnlich der Entstehungsprozesse europ&auml;ischer Nationalstaaten f&uuml;r B&uuml;rgerschaftspolitik engagiert h&auml;tte. In der EU wurde B&uuml;rgerschaft von oben eingef&uuml;hrt. <br />Das mag auch begr&uuml;nden, weshalb ungeachtet endloser &Ouml;ffentlichkeitsarbeit und Aufrufe europ&auml;ischer Organe, die Institutionen der Union &bdquo;dem B&uuml;rger n&auml;her zu bringen&ldquo;,5 das Gros der Masse relativ unger&uuml;hrt blieb. Diese Zur&uuml;ckhaltung erscheint logisch nach Auffassung von B&uuml;rgerschaftsminimalisten, die argumentieren, dass die Unionsb&uuml;rgerschaft im Vergleich zur nationalen Staatsb&uuml;rgerschaft wenig Substanz enth&auml;lt. Im Gegensatz dazu haben andere Wissenschaftlerinnen auf den dynamischen, ja sogar transformativen Aspekt dieser B&uuml;rgerschaft hingewiesen und begonnen, ihr konstruktives Potenzial im Detail zu erforschen.6 Wie man sieht, h&auml;ngen die Errungenschaften europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaft immer von dem Ma&szlig;stab ab, der an sie angelegt wird.&nbsp; <br />Die EU ist immer als zutiefst modernes Projekt begriffen worden, das solche Gro&szlig;bausteine moderner Nationalstaaten wie zentralisierte Autorit&auml;t (in der Hand des Staates), begrenztes Territorium (westf&auml;lischer Staat) sowie ein Volk (verfasst durch Rechte und Identit&auml;t zur Mitgliedschaft in einer politischen Gemeinschaft) umfasst.7&nbsp; <br />Nur die wenigsten Ans&auml;tze haben sich der Aufgabe gestellt, radikal vom methodologischen Nationalismus abzuweichen. Das ist jedoch erforderlich, um die potentielle Rolle und Auswirkung von B&uuml;rgerschaft jenseits des Staates einsch&auml;tzen zu k&ouml;nnen. Ein differenzierteres Bild dieser potenziellen Auswirkungen zeichnen unterschiedliche Sichtweisen der Unionsb&uuml;rgerschaft, die nach der Ratifizierung der Unionsb&uuml;rgerschaft mit dem Maastrichter Vertrag die akademische Diskussion dominierten. Sie st&uuml;tzen sich auf normative und sozialhistorische Untersuchungen und zunehmend auf die Konzeption von B&uuml;rgerschaft als Praxis.8<br />&nbsp;</p>
<h5>Europ&auml;ische B&uuml;rger als Subjekte ihrer Zeit</h5>
<p>Der sozialhistorische Ansatz stellt die Spannung zwischen dem Grundprinzip der Gleichheit aller B&uuml;rgerinnen einerseits, und der partikularen Wirklichkeit bestehender Ungleichheit zwischen den einzelnen Bewohnern einer Gemeinschaft andrerseits, in den Vordergrund. Das erlaubt es, die Spannung zwischen philosophisch bestimmten universellen Zielen und organisatorisch begrenzten partikularen M&ouml;glichkeiten von B&uuml;rgerschaft mittels des empirischen Zugriffs auf Praxis zu untersuchen. So wird es m&ouml;glich, gesellschaftlich verwurzelte Vorstellungen von Idealb&uuml;rgerschaft zu bestimmen, die im Laufe der Zeit durch Praxis entstehen.&nbsp; <br />Moderne B&uuml;rgschaft ist durch zwei funktionale Dimensionen gekennzeichnet, die entscheidend f&uuml;r die Errichtung von Grenzen sowohl zwischen Staaten wie auch innerhalb von Gesellschaften waren. In der ersten Dimension geht es um Rechte, zu denen die B&uuml;rgerrechte auf Bewegungsfreiheit, das politische Recht zu w&auml;hlen und das&nbsp; soziale Recht auf Zugang zu Bildung und Sozialleitungen geh&ouml;ren. In der zweiten Dimension geht es um Identit&auml;t, das hei&szlig;t, um die Zugeh&ouml;rigkeit zu einer bestimmten national definierten Gemeinschaft. Beide Dimensionen sind mit dem Vorhaben verkn&uuml;pft, Staatlichkeit zu stiften und die Territorialgrenzen von Staaten zu stabilisieren. <br />Anders verdeutlicht die sozialhistorische Forschung zur B&uuml;rgerschaft die Schl&uuml;sselrolle dreier historischer Elemente. Das erste Element sind Rechte, die Beziehung zwischen Einzelpersonen und Polity festlegen. Bei Zugang, dem zweiten Element, geht es um die Bedingungen zur Aus&uuml;bung der Beziehung zwischen B&uuml;rger und Gemeinschaft. Dieses Element wird am besten als Zugang zu politischer Partizipation bzw. zur Wohlfahrtsstaatlichkeit verstanden. So wird beispielsweise der Zugang zu den Bereichen der Sozialpolitik, Marktpolitik und Visumspolitik durch politische und rechtliche Richtlinien bestimmt, die damit wesentlichen Einfluss auf die Wahrnehmung politischer Teilhabe einzelner B&uuml;rger nehmen. Durch diese Abh&auml;ngigkeit von soziokulturellen, wirtschaftlichen und politischen Ausschlusskriterien kann Zugang trotz verfassungs-rechtlicher Grundlagen verwehrt bleiben. Das dritte historische Element umfasst zwei unterschiedliche Zugeh&ouml;rigkeitsmodi zu einer Gemeinschaft. Der erste fu&szlig;t auf der emotionalen Bindung an gesellschaftliche R&auml;ume beispielsweise durch Teilnahme am Arbeitsplatz oder in der Alltagswelt. Der zweite fu&szlig;t auf der formalrechtlichen Bestimmung nationaler Identit&auml;t&nbsp;&nbsp; <br />Zusammenfassend&nbsp; k&ouml;nnen zwei Erkenntnisse &uuml;ber die Rolle von B&uuml;rgerschaft bei der Bildung politischer Gemeinschaften aus der Geschichte gewonnen werden.&nbsp; Erstens, die Bedingungen von B&uuml;rgerschaft sind Produkt eines dauerhaften Prozesses, der einhergeht mit Diskussionen &uuml;ber die Bedingungen von B&uuml;rgerschaft und Auseinandersetzungen um den Zugang zu Partizipation. Dieser Prozess tr&auml;gt dazu bei, geteilte Erwartungen zur Bedeutung von Werten und Normen unter den Beteiligten zu schaffen. Damit wird ein Zugeh&ouml;rigkeitsgef&uuml;hl zu einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft gestiftet. Zweitens, die drei Haupttypen moderner B&uuml;rgerschaftsrechte sind in sich &uuml;ber zwei Jahrhunderte w&auml;hrenden Prozessen formuliert und festgelegt worden. Die Untersuchung von Marshall weist entscheidend auf die &ndash; oft &uuml;bersehene &ndash; Tatsache hin, dass B&uuml;rgerrechte weder zwingend alle gleichzeitig eingef&uuml;hrt werden m&uuml;ssen, noch, dass durch ihre Institutionalisierung alle B&uuml;rger auf gleiche und gerechte Weise Zugang zu ihnen haben. Tats&auml;chlich hat sich eine B&uuml;ndelung der verschiedenen Rechtstypen erst in der Hochzeit der Sozialstaaten in der zweiten H&auml;lfte des 20. Jahrhunderts herauskristallisiert. Die unterschiedlichen Elemente von B&uuml;rgerschaft sind also zu manchen Zeiten geb&uuml;ndelt, w&auml;hrend sie zu anderen Zeiten fragmentiert bleiben. Beide Rechtskonstellationen haben unterschiedliche Auswirkungen f&uuml;r die partikularistische Ausformulierung von B&uuml;rgerschaft. Mit Hinblick auf die Maastrichter Unionsb&uuml;rgerschaft kann insofern die Frage gestellt werden, ob die aktuelle Fragmentierungsperiode anhalten wird, oder ob eine erneute B&uuml;ndelung ansteht. Und, wenn dies eintrifft, was w&auml;re in dem Falle anstelle des Nationalstaates die Bezugsinstanz f&uuml;r diese B&uuml;rgerschaft?<br />Die Auffassung von B&uuml;rgerschaft als Entwicklungskonzept ist ein hilfreicher Ansatz zur Erforschung der Entwicklungsbedingungen und -m&ouml;glichkeiten der Unionsb&uuml;rgerschaft. Nach der Konzeption des Marshallschen B&uuml;rgerschaftsideals folgt, dass als Folge der Diffusion gesellschaftlicher Kontexte, verschobener geographischer Grenzen sowie ver&auml;nderter politischer Hoheitsregelungen das moderne B&uuml;rgerschaftsideal der Aktualisierung bedarf.&nbsp; Die Bestimmung eines solchen up-date von B&uuml;rgerschaft, das die Folgen von B&uuml;rgerschaftspraxis jenseits des Staates widerspiegelt, ist zentral f&uuml;r die Bestimmung der Ordnungskapazit&auml;t von B&uuml;rgerschaft jenseits des Staates. Die fehlende Wahrnehmung dieser Kapazit&auml;t spiegelt sich in der Diskussion &uuml;ber das &bdquo;Demokratiedefizit&ldquo; in der EU wider.</p>
<h5>Die beiden Werdeg&auml;nge europ&auml;&shy;i&shy;scher B&uuml;rger&shy;schaft</h5>
<p>Als Entwicklungskonzept ist europ&auml;ische B&uuml;rgerschaft nunmehr seit drei Jahrzehnten Teil des europ&auml;ischen Integrationsprozesses. Das Bewusstsein &uuml;ber diese B&uuml;rgerschaft ist jedoch weitaus weniger ausgebildet als ihre rechtlichen Bestimmungen. Die gro&szlig;en Debatten wurden erst vor relativ kurzer Zeit mit der Konstitutionalisierung der B&uuml;rgerschaft durch den Maastrichter Vertrag angesto&szlig;en.&nbsp; <br />&nbsp; Die Literatur weist nicht nur eine, sondern zwei narrative Darstellungen &uuml;ber die Entstehung europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaft auf, die jeweils eine unterschiedliche Laufbahn nachvollziehen. Den Betrachtungen der ersten Darstellung folgend, hat B&uuml;rgerschaft sich durch den Prozess der Integration durch Recht, der durch die Rechtssprechung des EuGH vorangetrieben wurde, entwickelt. Die zweite Darstellung st&uuml;tzt sich auf eine Reihe von Diskussionen und &Uuml;berlegungen von Policymakers und Politikern im Kontext der EG bzw. sp&auml;ter der EU. Beide folgen in ihrer Entwicklung einer unterschiedlichen Logik. Sie sind jedoch bisher selten verglichen worden.&nbsp;</p>
<h5>Die rechts&shy;wis&shy;sen&shy;schaft&shy;liche Perspektive</h5>
<p>Die rechtliche Sicht auf die Unionsb&uuml;rgerschaft konzentriert sich auf die schrittweise Erweiterung der B&uuml;rgerrechte von der Marktb&uuml;rgerschaft zur Verfassung politischer B&uuml;rgerrechte durch gesetzliche Integration. Mit anderen Worten, das empirische Material der Juristinnen besteht im Wesentlichen in der Jurisprudenz des EuGH und der vorgelagerten Instanzen. Es geht darum, ob und wie sich die trans- und supranationale Rechtsordnung entwickelt. Die Rolle und Bedeutung von Unionsb&uuml;rgerschaft wird im Rahmen von V&ouml;lkerrecht, EU-Recht und der binnenstaatlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten bestimmt.&nbsp; Juristen verweisen darauf, dass seit der Einf&uuml;hrung der &bdquo;Marktb&uuml;rgerschaft&ldquo; in den 1950er Jahren die Beschr&auml;nkungen des Prinzips der Freiz&uuml;gigkeit aufgehoben wurden und die zun&auml;chst als Rechte der Marktb&uuml;rger verstandenen Befugnisse schrittweise erweitert wurden.&nbsp;&nbsp; Nachfolgende Entscheide im Arbeits- und Sozialrecht schlossen sich dieser Vorgabe an.&nbsp; <br />Es folgt, dass der negative Integrationsprozess, der den ungehinderten Handel &uuml;ber interne Gemeinschaftsgrenzen hinweg f&ouml;rderte, die Weichen f&uuml;r die ersten Schritte in Richtung Konstruktion einer europ&auml;ischen B&uuml;rgerschaft gestellt hat. Dieser ging der positiven Integration durch ausdr&uuml;ckliche politische Schritte zur Schaffung europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaft in den 1970er Jahren noch voraus.&nbsp; <br />Grunds&auml;tzlich hat also die Jurisprudenz des EuGH die fr&uuml;he Grundlage f&uuml;r einen Ansatz zur Bewegungsfreiheit festgelegt. Die Tatsache, dass Marktb&uuml;rger Grenzen &uuml;berschritten und in Mitgliedstaaten wohnten, deren Staatsb&uuml;rgerschaft sie nicht besa&szlig;en, f&uuml;hrte zu unterschiedlichsten Problematiken wie zum Beispiel der Gew&auml;hrleistung von Sozialversicherung, Grundrechten, Diskriminierungsverbot aufgrund von Herkunft. Zwei gr&ouml;&szlig;ere Aufgaben waren entsprechend besonders einflussreich f&uuml;r das developing Konzept europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaft (O&rsquo;Leary 1996): der Schutz von Sozialrechten und die Frage der politischen Gleichberechtigung. W&auml;hrend die erstere im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des EuGH geregelt wurde, haben politische Akteure wie u.a. EU Institutionen und Lobbygruppen die letztere aufgegriffen. <br />Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Pr&auml;zedenzrecht des EuGH wichtige Informationen dahingehend geliefert hat, wie Unionsb&uuml;rgerschaft das Leben der B&uuml;rgerinnen sowie die Entwicklung von rechtlichen und politischen Institutionen&nbsp; und Verfahren beeinflusst &ndash; sowohl in den Mitgliedstaaten wie auch auf EU-Ebene. Die Frage politischer Gleichheit wurde von politischen Akteuren aufgegriffen. Die Einf&uuml;hrung von B&uuml;rgerschaft in den Maastrichter Vertrag hatte somit eine Reihe von Auswirkungen auf die institutionelle Adaption sowohl in den Mitgliedstaaten wie auch in den Beitrittsl&auml;ndern. So sind beispielsweise die Mitgliedstaaten zust&auml;ndig f&uuml;r die Anpassung von Wahlgesetzen und &ndash;verfahren, und der Rechtssprechung des EuGH wird auch weiterhin eine Schl&uuml;sselrolle&nbsp; bei&nbsp; der Einhaltung der in Vertr&auml;gen festgelegten Grunds&auml;tzen und Normen zukommen. Hier bleibt festzustellen, ob B&uuml;rgerinnen sich mit Klagen zunehmend an den EuGH wenden werden. Weiterhin wird es interessant sein zu beobachten, ob das derzeit f&uuml;r die B&uuml;rger einiger neuer Mitgliedstaaten eingeschr&auml;nkte &bdquo;Recht sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten&ldquo; (Artikel 18, EG Vertrag) politischen Widerstand ausl&ouml;sen wird.&nbsp;&nbsp;</p>
<h5>Die politik&shy;wis&shy;sen&shy;schaft&shy;liche Perspektive</h5>
<p>Seit den fr&uuml;hen 1970er Jahren entfaltete sich die B&uuml;rgerschaftspraxis gest&uuml;tzt auf die beiden Policypakete der &bdquo;besondere Rechte&ldquo; und der &bdquo;Passunion.&ldquo; und f&uuml;hrte letztlich zur Konstitutionalisierung der B&uuml;rgerschaft mit dem Maastrichter Vertrag.9 Mit dem Bezug auf &sbquo;Grenzen&rsquo; und ,Wahlrecht&rsquo; enthalten beide Kernaspekte moderner B&uuml;rgerschaft. Sie stellen die Grundlage der Debatten &uuml;ber B&uuml;rgerschaft, europ&auml;ische Identit&auml;t und politische Union dar. Die Verabschiedung der Ratsentscheidung von 1976 &uuml;ber die Einf&uuml;hrung der Direktwahl,10 die ersten Europawahlen 1979 und der Ratsbeschluss von 1981 &uuml;ber eine europ&auml;ische Passverordnung11 waren dabei entscheidende erste Schritte. Neben diesen institutionellen Ver&auml;nderungen wurde zudem der B&uuml;rgerschaftsdiskurs um den Grundgedanken des &bdquo;Europ&auml;ischseins&ldquo; erweitert, der in einem Papier&nbsp; zur &bdquo;Europ&auml;ischen Identit&auml;t&ldquo; 1973 vorgestellt wurde12 Insofern war B&uuml;rgerschaftspraxis an das Vorhaben gekn&uuml;pft, ein st&auml;rkeres Gef&uuml;hl der Identit&auml;t in der &ndash; damaligen &ndash; Europ&auml;ischen Gemeinschaft zu schaffen.<br />In den 80er Jahren verlangsamte sich der eher verwegene Schritt nach vorn, der die&nbsp; B&uuml;rgerschaftspraxis im vorausgegangenen Jahrzehnt vorangetrieben hatte. Wirtschaftliche Unsicherheit,&nbsp; weit verbreitete Sorgen &uuml;ber Unregierbarkeit in den Mitgliedstaaten, ein zunehmendes Gef&uuml;hl der Eurosklerose, ungel&ouml;ste Haushaltsprobleme und eine generelle pessimistische Stimmung f&uuml;hrten zu einer verst&auml;rkten Konzentration auf Marktbildung und wirtschaftliche Integration. Statt des Strebens nach positiver Integration (Europ&auml;ische Union gr&uuml;nden, B&uuml;rgerschaft einf&uuml;hren) wurde negative Integration (offene Marktwirtschaft) in den Vordergrund gestellt, bei der die Freiz&uuml;gigkeit der Arbeiternehmer eine wesentliche Bedingung wirtschaftlicher Flexibilit&auml;t darstellte. Mit anderen Worten, nicht der Zugang zu Polity durch Wahlrecht, sondern der Zugang zur Partizipation im sozio&ouml;konomischen Sinne stellte sich in dieser Phase als das Hauptanliegen von B&uuml;rgerschaft dar.&nbsp; <br />&nbsp; In den 1990er Jahren wurden erneut Forderungen nach einem gr&ouml;&szlig;eren Zugang zu Partizipation sowohl in politischer wie auch in sozio&ouml;konomischer Hinsicht erhoben. Mit dem Maastrichter Vertrag und dem Ende des Kalten Krieges gelangte das politische Projekt der Bildung einer Union erneut auf die politische Tagesordnung. Und ein kritischer Blick auf die europ&auml;ische Identit&auml;t als Teil bisheriger B&uuml;rgerschaftspraxis zeigte, dass ein Grossteil Europ&auml;er und Europ&auml;erinnen bisher von dem Konzept ausgeschlossen blieb, denn europ&auml;ische Identit&auml;tspolitik hatte sich ausschlie&szlig;lich auf Westeurop&auml;er bezogen. Die Herstellung einer Verkn&uuml;pfung von deutscher Vereinigung und europ&auml;ischer Integration f&uuml;hrte zu einer erneuten Konzentration auf politische Integration. Sie bot den politischen Akteuren, die an der Einf&uuml;hrung europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaft interessiert waren, jetzt ein politisches Gelegenheitsfenster.13 <br />Bis dahin hatte die europ&auml;ische B&uuml;rgerschaftspraxis zwei Typen von Ressourcen mobilisiert. Erstens, B&uuml;rgerschaft sollte gemeinschaftsspezifische Rechte, sowohl f&uuml;r die Polity wie auch den Sozialraum verleihen. Zweitens, sollte als erkennbares Zeichen f&uuml;r Reisen au&szlig;erhalb der EG der einheitliche Pass eingef&uuml;hrt werden. Beide Ressourcen wurden durch Artikel 8a-e des Maastrichter Vertrags festgeschrieben. Zusammenfassend l&auml;sst sich festhalten, dass wenngleich das Ende des Kalten Krieges und die neuerliche Konzentration auf politische Integration in Europa zwar Spielraum f&uuml;r die Etablierung politischer B&uuml;rgernormen er&ouml;ffnete, die Geschichte von B&uuml;rgerschaftspraxis seit den 70er Jahren dennoch &uuml;berwiegend zeigt, dass die Bedeutung von Unionsb&uuml;rgerschaft nicht aus der Summe staatsb&uuml;rgerlicher Rechte und Praktiken der Mitgliedstaaten entstanden ist; genauso wenig, wie ihr Wesen aus dem Konzept moderner B&uuml;rgerschaft abgeleitet werden kann. Stattdessen wurde Unionsb&uuml;rgerschaft, wenn auch auf fr&uuml;here Erfahrungen mit B&uuml;rgerschaft rekurrierend, mit eigenen Charakteristika neu entworfen.</p>
<h5>B&uuml;rger&shy;schaft&shy;spraxis in der Zeit nach Maastricht&nbsp;&nbsp;</h5>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br />Die 1990er Jahre zeigten die Institutionalisierung politischer und rechtlicher Normen. Hatte man sich in den beiden vorausgegangenen Perioden noch mit dem historischen Element der Zugeh&ouml;rigkeit befasst, lag nun der Schwerpunkt auf der Festsetzung rechtlicher Bindung zwischen den B&uuml;rgern und der EU. Dabei ging es nicht nur um die Neudefinition der Verbindung zwischen B&uuml;rgern und der Gemeinschaft, sondern um die Frage nach dem politischen Inhalt von Staatsangeh&ouml;rigkeit. Diese dritte Periode der&nbsp; Entwicklung europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaftspraxis stellte zudem eine Abkehr von moderner B&uuml;rgerschaft dar, indem der Besitz der Staatsangeh&ouml;rigkeit eines Mitgliedstaates zur Voraussetzung f&uuml;r die Unionsb&uuml;rgerschaft wurde.<br />Die Konstitutionalisierung &sbquo;schlanker&rsquo; B&uuml;rgerschaft bedeutete in der Praxis eine institutionalisierte Fragmentierung von B&uuml;rgerschaft. Mit anderen Worten, einige europ&auml;ische B&uuml;rgernormen wurden durch die B&uuml;rgerschaftsartikel (Artikel 17&ndash;22 EGV) festgelegt, w&auml;hrend andere an anderer Stelle der Vertr&auml;ge behandelt werden.14 Eine vierte Periode der B&uuml;rgerschaftspraxis zeigte eine gleichsam wachsende Mobilisierung und Verwirrung im Hinblick auf die Folgen dieser Fragmentierung. Das Europ&auml;ische Parlament organisierte Anh&ouml;rungen in Br&uuml;ssel, auf denen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ihren Forderungen an die Regierungskonferenzen Ausdruck verleihen konnten. Wenngleich die NGOs formal nicht zur Teilnahme an den Regierungskonferenzen berechtigt waren und auch &uuml;ber keine formalen Partizipationskan&auml;le verf&uuml;gten, boten diese Anh&ouml;rungen immerhin den Raum zu Diskussionen. Im Anschluss an Maastricht entfaltete sich eine neue Debatte &uuml;ber die Kluft zwischen politisch einbezogenen und ausgeschlossenen Einwohnern, das hei&szlig;t zwischen B&uuml;rgerinnen mit rechtlicher Bindung an die Union und so genannten Drittstaatsangeh&ouml;rigen, Personen die &uuml;ber keine rechtlichen, vermutlich jedoch &uuml;ber emotionale Bindungen (Zugeh&ouml;rigkeitsgef&uuml;hl) verf&uuml;gen&nbsp; Diese Diskussion wurde durch Interessenverb&auml;nde und das Europaparlament vorangetrieben. Die Forderung richtete sich darauf, die Unionsb&uuml;rgerschaft nicht nur denjenigen, die die Staatsangeh&ouml;rigkeit eines Mitgliedsstaats besitzen (Artikel 8 (1) EG Vertrag) zu gew&auml;hren, sondern stattdessen dieses Recht an den Wohnsitz zu binden. Der folgende Amsterdamer Vertrag hat diese Forderungen jedoch nicht aufgenommen.&nbsp; <br />Obwohl die formal-institutionellen Aspekte der Unionsb&uuml;rgerschaft insofern weitgehend unver&auml;ndert blieben, erfuhren die informellen Aspekte europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaft im Anschluss an die Amsterdamer Periode weitere Reformen, so dass die europ&auml;ischen Einrichtungen begannen enger mit nationalen Vertretungen, Nationalparlamenten und B&uuml;rgerbewegungen zusammenzuarbeiten, um auf den wachsenden Unmut gegen&uuml;ber dem europ&auml;ischen Integrationsprozess zu reagieren. <br />Trotz &Auml;nderungen formaler Bestimmungen im Vertragsrahmen und den Verfassungen der Mitgliedstaaten ist Unionsb&uuml;rgerschaft weiterhin nicht unangefochten. Nicht nur Wissenschaftlerinnen kommen zu unterschiedlichen Einsch&auml;tzungen dar&uuml;ber, was diese B&uuml;rgerschaft in ihren derzeitigen Form bereith&auml;lt, ganz zu schweigen von ihrem zuk&uuml;nftigem Potenzial, auch Kommunalr&auml;te, Regionalregierungen und Regierungsbeamtinnen der Mitgliedstaaten sehen sich mit der Umsetzung des EU-Rechts konfrontiert. Die fragmentierte und umstrittene Substanz kommunaler Wahlverfahren ist nur ein Beispiel f&uuml;r die direkten Auswirkungen der strittigen B&uuml;rgerschaftsgesetzgebung auf den Alltag europ&auml;ischer B&uuml;rgerinnen (Shaw 2006). Die weit auseinander gehenden Erwartungen, Forderungen und Einsch&auml;tzungen haben sich dabei als f&ouml;rderlich f&uuml;r die kontroverse Debatte erwiesen. Solche Kontroversen &uuml;ber europ&auml;ische B&uuml;rgerschaft bilden nicht nur einen Beitrag zur Bestimmung von Sinn und Potenzial europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaft. Sie stellen auch die grunds&auml;tzliche Frage nach zivilisierter und demokratischer Organisation in einer zunehmend globalisierten Welt in den Vordergrund. In diesem Prozess stellt die Anfechtung europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaft eine entscheidende Ressource dar.<br />Zusammengefasst ist festzustellen, dass sich europ&auml;ische B&uuml;rgerschaft als neue supranationale Institution und transnationale Praxis auf die Beziehung zwischen B&uuml;rgern und ihrer Gemeinschaft entlang von drei Kerndimensionen auswirkt. Dazu geh&ouml;ren, erstens, die Identit&auml;t der B&uuml;rgerinnen (wer geh&ouml;rt wohin und weshalb?), zweitens, die Art und der Rahmen von Rechten, die B&uuml;rger evozieren k&ouml;nnen (welche Rechte k&ouml;nnen mit welcher Institution auf welcher Ebene hervorgerufen werden?), und drittens, die Zugangskan&auml;le zu Partizipation in der gr&ouml;&szlig;eren politischen und sozialen Gemeinschaft europ&auml;ischer B&uuml;rgerinnen (wer darf auf welcher Grundlage wo partizipieren &ndash; sozial, wirtschaftlich, kulturell, politisch?). Diese drei Dimensionen haben weiterreichende Auswirkungen auf die Art von Gemeinschaft, die die EU werden kann. Ihre Ausarbeitung enth&auml;lt entscheidende Antworten auf die soziale Konstruktion der EU. Die Geschichte europ&auml;ischer B&uuml;rgerschaftspraxis als Ganzes auf der Grundlage der Policy und Politik, die die institutionellen Bedingungen der Europolity hervorgebracht hat, zu verstehen, bildet daher den wesentlichen Bestandteil zuk&uuml;nftiger empirischer Forschung zur europ&auml;ischen B&uuml;rgerschaft.</p>
<h5>Zusam&shy;men&shy;fas&shy;sung und&nbsp;Ausblick&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Verfas&shy;sungs&shy;de&shy;batte &ndash; B&uuml;rger&shy;schaft im neuen Licht?</h5>
<p>Der Entwurf f&uuml;r eine &bdquo;Verfassung f&uuml;r Europa&ldquo; war bisher vor allem Gegenstand akademischer und politischer Kontroversen. Diese haben allerdings wenig zur Beantwortung der Frage beigetragen, warum der Verfassungsentwurf &ndash; trotz substanzieller Verbesserungen aus der Perspektive der B&uuml;rgerinnen beispielsweise im Bereich der Grundrechte und der Einbindung des Parlaments &ndash; in zwei Referenden keine Zustimmung gefunden hat. Ist das &bdquo;Nein&ldquo; zweier nationaler Referenden mit einer Ablehnung des europ&auml;ischen Projektes oder gar dem Scheitern eines europ&auml;ischen Konstitutionalismus gleichzusetzen? <br />Das Gegenteil ist der Fall.15 Den Teufel im Detail des Vertragstextes zu vermuten, k&auml;me der sprichw&ouml;rtlichen Suche nach dem Schl&uuml;sselbund unter der Stra&szlig;enlaterne gleich. Wer das &bdquo;Nein&ldquo; der holl&auml;ndischen und franz&ouml;sischen Referenden verstehen will, darf nicht die rechtliche Substanz der Verfassungsnormen, sondern muss ihre soziale Sichtbarkeit und kulturelle Anerkennung im Kontext erforschen. Was ist also der Status quo normativer Regierungsgrundlagen und wie ist er gegebenenfalls zu verbessern? Hier steht beispielsweise die Ausformulierung des B&uuml;rgerrechts auf Differenz sowie der Zugang zu Partizipation im Dialog und die Verbesserung der Sichtbarkeit bereits vorhandener Dialogstrukturen in den vielf&auml;ltigen Debatten um demokratisches Regieren jenseits von Staatlichkeit noch aus.16<br />Das Postulat der Umstrittenheit als Recht zur Teilnahme als aktives Konzept im Sinne Marshallscher Kriterien voller Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft muss ausformuliert werden. Denn nur in diesen transnationalen R&auml;umen sind die drei Grundbedingungen zur Normbefolgung jenseits des Staates, legale Geltung, soziale Anerkennung und kulturelle Wahrnehmung verfasster Normen, Prinzipien und Regelungen gew&auml;hrleistet. W&auml;hrend die &Uuml;berlappung dieser drei Grundbedingungen der B&uuml;rgerschaft in Nationalstaaten im Prinzip gew&auml;hrleistet war, ist dies durch das routinierte, jedoch exklusive &Uuml;berschreiten von Grenzen sowohl horizontal (gesellschaftlich) als auch vertikal (politisch) nicht mehr gew&auml;hrleistet. Daher l&auml;sst sich zusammenfassen, dass in Abwesenheit einer alles umfassenden Transnationalisierung, die eine Europ&auml;isierung der Werte, Normen und Weltanschauungen aller Unionsb&uuml;rgerinnen erlauben w&uuml;rde, die Marshallschen B&uuml;rger der Gegenwart auf transnational positionierte Eliten begrenzt bleiben. Vor dem Hintergrund eingeschr&auml;nkter Zugangsbedingungen zum Dialog in der europ&auml;ischen &Ouml;ffentlichkeit ist eine gr&ouml;&szlig;ere Akzeptanz europ&auml;ischer Verfassungsnormen einerseits auf kultureller Ebene, also durch die Ausweitung transnationaler R&auml;ume, zu erreichen, und andererseits durch die institutionelle Verankerung prinzipieller Teilnehmerrechte. Hier k&ouml;nnte der im Eingangszitat erw&auml;hnte Vorschlag des MEP, des franz&ouml;sischen Gr&uuml;nen Gerard Onesta dann eine sinnvolle institutionelle Grundlage bieten, wenn die Themen der &sbquo;Agoras&rsquo; von B&uuml;rgerinnen selbst gew&auml;hlt werden, der Zugang zum Dialog all jenen, die ihn w&uuml;nschen, gew&auml;hrt wird und die Ergebnisse dieser Auseinandersetzungen sich im institutionellen Rahmen der jenseits des Staates verfassten Polity niederschlagen.</p>
<p>1&nbsp;&nbsp; Der entsprechende Vorschlag ist, dass das EP 5-6 Foren pro Jahr organisiert, w&auml;hrend derer etwa 300 Teilnehmer/innen Themen, die von den Sprecher/innen der politischen Gruppen im Parlament ausgew&auml;hlt werden. Die Idee zu diesen &#8222;Agoras&#8220; ist von dem Vizepr&auml;sident des Europaeischen Parlaments, dem franz&ouml;sischen Gr&uuml;nen MEP Gerard Onesta eingereicht worden. Siehe dazu: euobserver.com 24 May 2006 at <a href="http://euobserver.com/9/21676/?rk=1" target="_blank" rel="noopener">http://euobserver.com/9/21676/?rk=1</a> <br />2&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einzelheiten zu diesem Argument finden sich in Wiener 1998, Kap 4.<br />3&nbsp;&nbsp;&nbsp; Siehe hier f&uuml;r viele Habermas 1995, Grimm 1995, Grande 1996, Lehning 1998.<br />4&nbsp;&nbsp; Siehe dazu im Detail &ldquo;Europa leerer Mittelpunkt: Widerstand gegen die US-Politik kann nur eine Dezentrierung der Demokratie leisten,&ldquo; Iris M. Young, Frankfurter Rundschau 22 Juli 2003, S. 9.<br />5&nbsp;&nbsp; Siehe dazu die Erkl&auml;rungen der Regierungskonferenz 2000 (Nizza). In der Erkl&auml;rung zur Zukunft der Union 23 (6) erkennt die Konferenz an, &ldquo;dass die demokratische Legitimation und die Transparenz der Union und ihrer Organe verbessert und dauerhaft gesichert werden m&uuml;ssen, um diese den B&uuml;rgern der Mitgliedstaaten n&auml;her zu bringen.&rdquo; [Hervorhebung, AW]<br />6&nbsp;&nbsp; Zur Unterscheidung von minimalistischen und dynamischen Ans&auml;tzen, siehe Meehan 1997. Zur Gruppe der ersteren, siehe u.a.&nbsp; O&rsquo;Leary 1996, Oliveira 1995, f&uuml;r letztere stehen u.a. Meehan 1993; Shaw 1997; Kostakopoulou 1996, Wiener 1998.<br />7&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vergleiche dazu einerseits die Entwicklung der modernen Beziehungen zwischen diesen drei Faktoren nach dem sozialhistorischen Ansatz von Tilly (1975) und andererseits die &bdquo;Dreilementenlehre&ldquo; der deutschen Rechtsdogmatik (Hobe/Kimminich 2004, 67-70).<br />8&nbsp;&nbsp; Siehe z.B. als Auswahl f&uuml;r viele Bellamy (2000), Shaw (1997); Pfister (2005); Jenson (2005); Kostakopoulou (2003, 2005); Wiener (1995; 1997; 1998); Wobbe/Otte (2001) und B&ouml;s (2001).<br />9&nbsp;&nbsp;&nbsp; Siehe zu den beiden Policypaketen, die in der Folge des 1973 Pariser Gipfeltreffens entwickelt wurden, im Detail Wiener (1998, Kapitel 4).<br />10&nbsp; Official Journal No L 278, 8.10.1976, Act concerning the election of representatives of the Assembly by direct universal suffrage.<br />11&nbsp; Official Journal C 179 , 16/07/1982 S. 1&ndash;2; Supplementary Resolution to the Resolution adopted on 23 June 1981 concerning the adoption of a passport of uniform pattern, of the Representatives of the Governments of the Member States of the European Communities, Ratssitzung, 30.06.1982.<br />12&nbsp; Das Papier zur europ&auml;ischen Identit&auml;t wurde auf dem Kopenhagener Gipfel 1973 erstellt, siehe im Wortlaut Europe Documents, No. 779, 15 December 1973.<br />13&nbsp; Insbesondere verschiedene spanische Antr&auml;ge trieben den Prozess der B&uuml;rgerschaftspraxis in jener Periode, die den Maastrichter Regierungskonferenzen unmittelbar vorausging, voran (siehe dazu im Detail Wiener 1998, Kapitel 11 &bdquo;Dusting off the Citizenship Acquis&ldquo;).<br />14&nbsp; So h&auml;lt die Kommission im Third Report on Union Citizenship fest: &ldquo;[u]nder the terms of Art 17(2) of the EC Treaty, citizens of the Union are to enjoy the rights conferred by this treaty and are to be subject of the duties imposed thereby.&rdquo; (Commission 2001, 6)<br />15&nbsp;&nbsp; Siehe hierzu im Detail die Ausf&uuml;hrungen in Wiener 2005.<br />16&nbsp;&nbsp; Siehe dazu im Detail die Ausf&uuml;hrungen in Tully 2006.<br />&nbsp;<br />&nbsp;<br />Literatur&nbsp;&nbsp; <br />Anderson, B., 1991 (first ed. 1983), Imagined Communities, London et al.: Verso.<br />Beck, U./E. 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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/174-vorgaenge/publikation/buergerschaft-jenseits-des-staates/">Bürgerschaft jenseits des Staates</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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