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	<title>Barbara Laubenthal Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Keine Papiere für alle?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/keine-papiere-fuer-alle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Formen und Grenzen der Politisierung illegaler Migranten in Deutschland, aus: vorg&#228;nge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 77-84 &#8222;Papiere f&#252;r alle&#8220; &#8211; unter diesem Motto haben in Frankreich Ende der 1990er Jahre, in Spanien und in der Schweiz um die Jahrtausendwende Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus eine kollektive Legalisierung aller illegal im Land lebenden Migranten gefordert.[1] Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/keine-papiere-fuer-alle/">Keine Papiere für alle?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Formen und Grenzen der Politisierung illegaler Migranten in Deutschland,</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 77-84</p>
<p>&#8222;Papiere f&uuml;r alle&#8220; &ndash; unter diesem Motto haben in Frankreich Ende der 1990er Jahre, in Spanien und in der Schweiz um die Jahrtausendwende Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus eine kollektive Legalisierung aller illegal im Land lebenden Migranten gefordert.[1] Die Initiatoren der Proteste stammten im franz&ouml;sischen Fall aus Westafrika, im spanischen Fall aus Ecuador und im Schweizer Fall aus dem ehemaligen Jugoslawien. Mit spektakul&auml;ren Aktionen und Demonstrationen mit bis zu 40.000 Teilnehmern gelang es den Migranten, &ouml;ffentliche Debatten &uuml;ber ihre Lebenssituation anzusto&szlig;en und staatliche Reaktionen zu provozieren. In Frankreich und Spanien wurden in Folge der Proteste kollektive Legalisierungsprozesse durchgef&uuml;hrt, die insgesamt 300.000 Menschen einen regul&auml;ren Aufenthalt er&ouml;ffneten. In der Schweiz f&uuml;hrten die Mobilisierungen zu einer breiten Debatte &uuml;ber die bis dahin ignorierte problematische Lebenslage irregul&auml;rer Migranten[2] und zu neuen Formen der institutionalisierten Unterst&uuml;tzung von Einwanderern ohne Aufenthaltsrecht.</p>
<p>Auch in Deutschland leben zwischen 400.000 und 600.000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus (Vogel 2009), deren Lebenssituation durch &auml;hnlich prek&auml;re soziale und &ouml;konomische Bedingungen gekennzeichnet ist wie die irregul&auml;rer Migranten in an-deren europ&auml;ischen L&auml;ndern. Bisher sind Einwanderer ohne Aufenthaltsrecht jedoch nicht als politische Akteure in Erscheinung getreten. Ist auch im deutschen Kontext eine Politisierung des Problemfelds illegale Migration in Form von zivilgesellschaftlichen Mobilisierungen und einer Selbstorganisation irregul&auml;rer Migranten vorstellbar? Die These dieses Beitrags lautet, dass in Deutschland zentrale Voraussetzungen f&uuml;r die Entstehung einer Pro-Regularisierungsbewegung nicht vorliegen. Vielmehr existiert ein &bdquo;deutsches Modell&rdquo; des Umgangs mit illegaler Migration, das wesentliche Faktoren beinhaltet, die die Entstehung kollektiver Aktion von Menschen ohne Aufenthaltsstatus erschweren, wenn nicht gar verhindern. Um der These eines &bdquo;deutschen Modells&rdquo; und den daraus resultierenden M&ouml;glichkeiten und Formen der Politisierung nachzugehen, sollen im Folgenden zun&auml;chst die Voraussetzungen f&uuml;r die Entstehung von Pro-Regularisierungsbewegungen dargestellt werden. Darauf folgend wird diskutiert, wie der deutsche Fall sich von anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern unterscheidet. In welchen Formen illegale Migration trotzdem politisiert wird und welche Bedingungen zu einer Verbesserung der Lebenssituation irregul&auml;rer Migranten in Deutschland beitragen, wird abschlie&szlig;end thematisiert.</p>
<h2 class="auto-created">Die Entste&shy;hungs&shy;be&shy;din&shy;gungen von Pro-Re&shy;gu&shy;la&shy;ri&shy;sie&shy;rungs&shy;be&shy;we&shy;gungen in Frankreich, Spanien und der Schweiz</h2>
<p>Bei der Entstehung von sozialen Bewegungen marginalisierter Gruppen lassen sich drei wesentliche Einflussfaktoren identifizieren, die in ihrer Interaktion mobilisierungsf&ouml;rdernd wirken. Erstens weist das betroffene Politikfeld spezifische Merkmale auf, die eine Anreiz- und Gelegenheitsstruktur f&uuml;r kollektive Aktion darstellen. Zweitens ist f&uuml;r die kollektive Aktion von so genannten schwachen Interessen das Vorhandensein von Unterst&uuml;tzern unabdingbar. Drittens ist f&uuml;r die Entstehung von erfolgreichen Mobilisierungen von zentraler Bedeutung, dass die Bewegung einen Diskurs entwickeln kann, mit dem sich ihre Forderungen erfolgreich legitimieren lassen. Dazu muss sie im nationalen politischen Kontext rhetorische &bdquo;Zugangspunkte&rdquo; finden.</p>
<p>Die franz&ouml;sischen, spanischen und Schweizer Migrationspolitiken hatten mehrere gemeinsame Merkmale. In allen drei L&auml;ndern existierten vor Ausbruch der Proteste so-wohl informelle als auch offizielle Legalisierungsm&ouml;glichkeiten. &bdquo;Versteckte&rdquo; Legalisierungen waren vor den Protesten ein strukturelles Merkmal franz&ouml;sischer und spanischer Migrationspolitik. In Frankreich fand seit Beginn der Ausl&auml;nderanwerbung in den 1960er Jahren bis in die 1980er Jahre eine strukturelle Umgehung bestehender Kontrollmechanismen statt. In Spanien wurde ein Quotensystem, mit dem Migranten in Herkunftsl&auml;ndern angeworben werden sollten, zur nachtr&auml;glichen Legalisierung von bereits im Land lebenden Migranten genutzt. Vor allem geh&ouml;rten Regularisierungsprozesse zum Instrumentarium der Migrationspolitiken der drei L&auml;nder, und die Erfahrung vorangegangener kollektiver Legalisierungen stellte einen wesentlichen Anreiz f&uuml;r illegale Migranten dar, sich zu organisieren und an die &Ouml;ffentlichkeit zu treten.</p>
<p>Zudem existierte in den drei L&auml;ndern eine Toleranz gegen&uuml;ber illegalem Aufenthalt, die sich in einer partiellen sozialstaatlichen Inklusion manifestierte. In der Schweiz konnten Migranten trotz fehlendem Aufenthaltsrecht sozialversicherungspflichtig arbeiten. In Spanien bestand die M&ouml;glichkeit, sich in der Gemeinde anmelden und so offiziellen Zugang zur lokalen Gesundheitsversorgung zu erhalten. In Frankreich konnten Migranten prinzipiell zu jedem Zeitpunkt eine individuelle Legalisierung beantragen und erhalten.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Pr&auml;senz von Unterst&uuml;tzern gab es Gemeinsamkeiten zwischen den drei L&auml;ndern. In Frankreich waren die engsten Verb&uuml;ndeten Arbeitslosenkollektive, die aus der Hausbesetzerbewegung hervorgegangen waren. Im spanischen Fall waren die Hauptunterst&uuml;tzer Antirassismusorganisationen, die sich Ende der 1990er Jahre in Abgrenzung von staatlichen Wohlfahrtsorganisationen gegr&uuml;ndet hatten und zu deren Selbstverst&auml;ndnis ein unkonventionelles Aktionsrepertoire geh&ouml;rte. In der Schweiz wurden die Migranten von den Gewerkschaften unterst&uuml;tzt, die seit den 1990er Jahren eine Positionsverschiebung nach links vollzogen und ihr Aktionsrepertoire versch&auml;rft hatten.</p>
<p>Schlie&szlig;lich basierten die Legitimationsdiskurse der Bewegungen in den drei L&auml;ndern auf &auml;hnlichen Voraussetzungen. Die Protestierer bezogen sich in ihrer Argumentation auf historische Verbindungen zwischen den Herkunftsl&auml;ndern der Migranten und ihren Ankunftsl&auml;ndern. Im franz&ouml;sischen Fall argumentierten die Migranten, dass sie aufgrund der Verdienste ihrer Gro&szlig;v&auml;ter als Kolonialsoldaten im Zweiten Weltkrieg ein moralisches Recht auf einen Aufenthalt in Frankreich h&auml;tten. Im spanischen Fall legitimierten die Migranten ihre Forderung damit, dass sie eine bereits bestehende Zugeh&ouml;rigkeit durch die gemeinsame Geschichte und Sprache postulierten. In der Schweiz begr&uuml;ndeten die Migranten ihre Forderung damit, dass sie zum Teil bereits jahrzehntelang in der Schweiz arbeiteten und zur Entstehung des Schweizer Wohlstands entscheidend beigetragen h&auml;tten.</p>
<h2 class="auto-created">Der gesell&shy;schaft&shy;liche und politische Umgang mit illegaler Migration in Deutschland</h2>
<p>Gegen&uuml;ber den beschriebenen F&auml;llen weist der deutsche Umgang mit illegaler Migration einige bedeutende Unterschiede auf. Der erste betrifft die Migrationspolitik. Bis auf eine liberale Phase in den 1960er Jahren, in der Migranten auch nachtr&auml;glich eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten konnten (Karakayali 2008: 111-113), ist das deutsche Migrationsregime von einer strikten Verhinderungsmaxime gegen&uuml;ber unerw&uuml;nschter Einwanderung gekennzeichnet. Ab den 1990er Jahren wurde illegale Migration zunehmend als Problem wahrgenommen (Bade 2001). W&auml;hrend die &bdquo;Entdeckung&rdquo; des Problemfelds illegale Migration durchaus gesamteurop&auml;isch stattfand und auch in anderen L&auml;ndern Migrationskontrollpolitiken versch&auml;rft wurden, kommt Deutschland insofern eine Sonderrolle zu, als dass es im europ&auml;ischen Vergleich &uuml;ber eines der restriktivsten Migrationskontrollregime verf&uuml;gt (Vogel/Cyrus 2008). Individuelle Legalisierungsm&ouml;glichkeiten, etwa im Rahmen von H&auml;rtefallregelungen, bestehen in der Regel lediglich f&uuml;r Migranten, die &uuml;ber einen Aufenthaltstitel verf&uuml;gen (Sinn et al. 2005: 39). Kollektive Legalisierungen werden in Deutschland nicht als Police-Instrument genutzt und werden auf &ouml;ffentlich-politischer Ebene nicht als eine Option diskutiert (Bielefeld 2006). Seit den 1990er Jahren wurden die Strafen f&uuml;r illegale Einreise und illegalen Aufenthalt sukzessive erh&ouml;ht (Sinn et al 1995: 33), und die deutsche Migrationskontrolle ist durch ein hoch entwickeltes System von wechselseitigen Zugriffsm&ouml;glichkeiten verschiedener Institutionen auf Daten und interne Kontrollen gekennzeichnet (Sch&ouml;nw&auml;lder et al. 2004: 39).</p>
<p>Im Mittelpunkt der Migrationskontrolle steht mit Paragraph 87 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz eine rechtliche Regelung, die im europ&auml;ischen Kontext einzigartig ist und die weitreichende Folgen f&uuml;r die Lebensrealit&auml;t von Migranten ohne Aufenthaltsrecht hat. Danach sind &ouml;ffentliche Einrichtungen verpflichtet, die Ausl&auml;nderbeh&ouml;rde zu informieren, wenn sie Kenntnis &uuml;ber einen unerlaubten Aufenthalt haben. In der Folge sind illegale Migranten in Krankheitsf&auml;llen und in der Frage des Schulbesuchs ihrer Kinder stark eingeschr&auml;nkt. Irregul&auml;re Migranten versuchen im Alltag nicht aufzufallen und den Kontakt mit &ouml;ffentlichen Institutionen zu vermeiden (Sinn et al. 2005: 62). Obwohl ein Anspruch auf Notfallversorgung besteht, scheuen sich Betroffene h&auml;ufig, einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Hinsichtlich des Schulbesuchs von Kindern unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesl&auml;ndern.[3] Grunds&auml;tzlich ist zur Anmeldung eines Kindes in der Schule jedoch eine Meldebescheinigung n&ouml;tig &mdash; eine Voraussetzung, die Eltern ohne Aufenthaltsrecht nicht erf&uuml;llen k&ouml;nnen. In den letzten Jahren allerdings haben einige St&auml;dte und Bundesl&auml;nder Regelungen erlassen, die Schulen von der &Uuml;bermittlungspflicht befreien bzw. festlegen, dass ausl&auml;ndische Sch&uuml;ler keine Meldebescheinigung vorlegen m&uuml;ssen (Laubenthal 2011; Vogel/A&szlig;ler 2010). Zudem beschloss der Bundestag im Juli 2011, Schulen und andere Bildungseinrichtungen von der &Uuml;bermittlungspflicht zu befreien. Empirische Untersuchungen kommen jedoch zu dem Schluss, dass bisher Eltern ihre Kinder aus Angst vor Entdeckung &uuml;berwiegend nicht zur Schule schicken (Bommes/Wilmes: 2007; Sinn et al 2005: 114).</p>
<p>Parallel zur Versch&auml;rfung der Migrationskontrolle l&auml;sst sich in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre jedoch auch eine Zunahme zivilgesellschaftlicher Interventionen f&uuml;r irregul&auml;re Migranten feststellen Dabei geh&ouml;ren drei Akteursgruppen zu den zentralen Unterst&uuml;tzern. Zun&auml;chst sind die Kirchen zu nennen, die vor allem mit Bezug auf das internationale Menschenrechtsregime soziale Rechte einfordern. 2001 legte die Deutsche Bischofskonferenz die erste bundesweit sichtbare Intervention vor, der zahlreiche Publikationen und Stellungnahmen folgten: &bdquo;Auch Menschen in der Illegalit&auml;t haben ein Recht auf Achtung ihrer Menschenw&uuml;rde. (&#8230;). Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Die Regelungen, die Deutschland im Rahmen der UN-Kinderkonvention unterzeichnet hat, m&uuml;ssen umgesetzt werden. (&#8230;).Jeder Ausl&auml;nder muss unabh&auml;ngig von seinem Aufenthaltsstatus (&#8230;) Zugang zu den erforderlichen medizinischen Leistungen des Staates erhalten.&rdquo; (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz 2001: 52). Auch das Katholische Forum Leben in der Illegalit&auml;t setzt sich daf&uuml;r ein, &bdquo;(&#8230;) dass Menschen in der ,Illegalit&auml;t` in Deutschland ihre grundlegenden sozialen Rechte in Anspruch nehmen k&ouml;nnen, ohne deshalb die Abschiebung bef&uuml;rchten zu m&uuml;ssen.&#8220;[4]</p>
<p>Weitere Unterst&uuml;tzer sind die Wohlfahrtsverb&auml;nde, die sich mit vielf&auml;ltigen Publikationen und Stellungnahmen f&uuml;r die Gew&auml;hrung sozialer Rechte einsetzen. So hat das Diakonische Werk in Hamburg Berichte &uuml;ber die Zugangsm&ouml;glichkeiten irregul&auml;rer Migranten zu Bildung und zu Arbeitnehmerrechten in Auftrag gegeben (vgl. Mitrovic 2009a und 2009b). Im Jahr 2011 haben der Caritas-Verband und das Deutsche Rote Kreuz ein Handbuch ver&ouml;ffentlicht, das Berater in der Praxis &uuml;ber die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Unterst&uuml;tzung f&uuml;r illegale Migranten informieren soll (vgl. K&ouml;ssler et al. 2011). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fordert sicherzustellen, dass &bdquo;(&#8230;) Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit&auml;t ihren Anspruch auf medizinische Grundversorgung ohne Furcht vor Statusaufdeckung geltend machen k&ouml;nnen. (&#8230;) Kinder und Jugendliche in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit&auml;t ohne Furcht vor Statusaufdeckung Zugang zu schulischer Bildung haben.</p>
<p>Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit&auml;t der Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Rechte ohne Furcht vor Statusaufdeckung offen steht.&rdquo; (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege 2010: 5). Dabei nutzen auch die Wohlfahrtsverb&auml;nde menschenrechtliche Argumentationsmuster: &bdquo;Der Deutsche Caritasverband fordert, dass internationale Rechtsinstrumente wie die Kinderrechts- und Wanderarbeitnehmerkonvention der Vereinten Nationen vollst&auml;ndig umgesetzt werden (&#8230;)&rdquo; (Caritas e. V. 2008: 54).</p>
<p>Eine dritte Unterst&uuml;tzergruppe besteht aus Organisationen, die themenspezifisch agieren und dabei die fehlende staatliche F&uuml;rsorge gegen&uuml;ber illegalen Migranten im Gesundheitsbereich kompensieren. Seit Mitte der 1990er Jahre sind praxisbezogene Organisationen von Ehrenamtlichen entstanden. Bei den Medinetzen und Medib&uuml;ros handelt es sich um Zusammenschl&uuml;sse von &Auml;rzten, Medizinstudenten und in Pflegeberufen t&auml;tigen Menschen, die eine kostenlose und anonyme medizinische Versorgung anbieten. Zu den Hauptforderungen dieser Organisationen geh&ouml;rt der legale Zugang zu Gesundheitsversorgung. Dazu fordern sie die Abschaffung des Paragraph 87 sowie die Einf&uuml;hrung eines anonymen Krankenscheins.[5] Auch die Bundes&auml;rztekammer fordert einen legalen Zugang zur Gesundheitsversorgung.[6]</p>
<p>Eine letzte Akteursgruppe stellen Kommunen und lokale Verwaltungen dar, die, h&auml;ufig auf der Grundlage von Expertenberichten und in Kooperation mit der lokalen Zivilgesellschaft, Ma&szlig;nahmen einf&uuml;hren, die die Lebenssituation illegaler Migranten verbessern sollen. 2004 beschloss die Stadt M&uuml;nchen auf der Basis von Handlungsempfehlungen[7] unter anderem die Einrichtung eines Fonds zur Deckung von Kosten der medizinischen Behandlung von illegalen Migranten. Auch von der Stadt K&ouml;ln wurde ein Bericht &uuml;ber die Lebenssituation illegaler Migranten in der Stadt in Auftrag gegeben, dessen Empfehlungen vom Rat der Stadt K&ouml;ln angenommen wurden.[8] Die Stadt Frankfurt bietet mit einer &bdquo;Internationalen humanit&auml;ren Sprechstunde&rdquo; anonyme Gesundheitsleistungen an. In Berlin findet seit 2010 eine Interaktion von Senat und Zivilgesellschaft im Rahmen eines Runden Tisches zu Gesundheitsfragen sowie mit dem &bdquo;Berliner B&uuml;ndnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung&rdquo; statt.</p>
<p>W&uuml;rden irregul&auml;re Migranten in Deutschland &uuml;ber Argumente verf&uuml;gen, um ein Recht auf legalen Aufenthalt erfolgreich zu legitimieren? In den europ&auml;ischen L&auml;ndern, in denen unerw&uuml;nschte Einwanderer zu politische Akteuren wurden, existierten zwei Argumentationsfiguren zur Legitimation der Forderung nach Inklusion: Eine gemeinsame Geschichte von Herkunfts- und Aufnahmeland oder eine Einwanderungstradition in das Aufnahmeland. Ein Blick auf die Herkunftsl&auml;nder von irregul&auml;ren Migranten in Deutschland zeigt ein disparates Nationalit&auml;tenprofil. Sie stammen aus Rum&auml;nien, der Ukraine, Serbien und Montenegro, der T&uuml;rkei, Russland, China, dem Irak, Bulgarien und Indien (Vogel 2009). Es ist anzunehmen, dass vor der EU-Erweiterung im Jahr 2004 Polen die gr&ouml;&szlig;te Gruppe stellten (Sinn et al. 2005: 61). In Bezug auf osteurop&auml;ische Migranten w&auml;re die Entwicklung historisch orientierter Argumentationsmuster (etwa in Bezug auf Nationalsozialismus und deutsche Verbrechen im Zweiten Weltkrieg) zumindest denkbar. Jedoch ist die Illegalit&auml;t von Osteurop&auml;ern durch wiederholte kurze Aufenthalte, eine starke Bindung an das Herkunftsland und die M&ouml;glichkeit, auch nach einer Entdeckung relativ problemlos wieder nach Deutschland einzureisen, gekennzeichnet (Sch&ouml;nw&auml;lder 2004: 35/36). Dementsprechend k&ouml;nnte es sich hier um eine &bdquo;handhabbare Illegalit&auml;t&rdquo; einer Gruppe handeln, deren Problemdruck nicht so gro&szlig; ist, dass er in politische Aktivit&auml;t m&uuml;nden w&uuml;rde. Allerdings k&ouml;nnten andere Nationalit&auml;ten, etwa T&uuml;rken oder Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, sich durchaus auf eine Einwanderungstradition und damit einhergehende Verdienste berufen und mit dieser Begr&uuml;ndung ein Aufenthaltsrecht fordern.</p>
<h2 class="auto-created">Massen&shy;de&shy;mon&shy;s&shy;tra&shy;ti&shy;onen durch das Branden&shy;burger Tor?</h2>
<p>Ist in Deutschland die Entstehung einer sozialen Bewegung denkbar, in deren Mittelpunkt illegale Migranten selbst stehen, die selbstbewusst in der &Ouml;ffentlichkeit f&uuml;r ihre Rechte eintreten? Der Vergleich des deutschen Kontexts mit L&auml;ndern, in denen Pro-Regularisierungsbewegungen entstanden sind, spricht eher dagegen. Die politischen Kontexte, in denen eine Politisierung des Themas illegale Migration in Form von zivil-gesellschaftlichen Mobilisierungen und einer Selbstorganisation irregul&auml;rer Migranten stattfand, waren durch mehrere Merkmale gekennzeichnet: Erstens einen Umgang mit illegaler Migration, der ein gewisses Ma&szlig; an struktureller Toleranz beinhaltete und trotz des unerlaubten Aufenthalts sozialstaatliche Inklusionsangebote bereithielt. Zudem verf&uuml;gten irregul&auml;re Migranten &uuml;ber die Erfahrung, dass bereits kollektive Legalisierungen stattgefunden hatten, und diese vorausgegangenen Regularisierungen fungierten als ein Anreiz, es quasi &bdquo;erneut zu versuchen&rdquo;. Zweitens standen in allen L&auml;ndern (neugegr&uuml;ndete) Unterst&uuml;tzer mit einem eindeutig politischen und staatskritischen Profil zur Verf&uuml;gung, die zur Durchsetzung ihrer Ziele unkonventionelle Protestformen nutzten. Drittens existierten historische Beziehungen zwischen den Herkunftsl&auml;ndern der Migranten und ihrem Ankunftsland, die die Forderung nach Inklusion argumentativ erm&ouml;glichten.</p>
<p>Zwei dieser drei mobilisierungsf&ouml;rdernden Faktoren lassen sich f&uuml;r den deutschen Fall nicht feststellen. Erstens enth&auml;lt das deutsche Migrationsregime weder Anreize f&uuml;r kollektive Aktion in Form von vorangegangenen Legalisierungsprozessen noch Toleranzstrukturen, die ein Auftreten von illegalen Migranten im &ouml;ffentlichen Raum favorisieren oder zumindest erm&ouml;glichen w&uuml;rden. Vielmehr soll der genannte &Uuml;bermittlungsparagraf die Inanspruchnahme sozialer Rechte und damit auch die M&ouml;glichkeit einer partiellen sozialstaatlichen Inklusion aktiv verhindern. Zwar lie&szlig;e sich argumentieren, dass kollektive Legalisierungsprozesse schlicht kein deutsches Instrument der Migrationspolitik sind und somit nicht als ein Ziel kollektiver Aktion fungieren k&ouml;nnen. Trotz-dem w&auml;re denkbar, dass Mobilisierungen entstehen, etwa f&uuml;r eine verbesserte Gew&auml;hrung sozialer Rechte. Hier zeigt sich jedoch der zweite Unterschied zwischen den drei skizzierten F&auml;llen und Deutschland. Im Gegensatz zu Unterst&uuml;tzern mit einem politischen Selbstverst&auml;ndnis und einem disruptiven Aktionsrepertoire ist die deutsche Unterst&uuml;tzerlandschaft von Akteuren gekennzeichnet, die einen hohen Stellvertretungsanspruch haben und deren Handlungsrepertoire keine unkonventionellen Partizipationsformen beinhaltet. Zwar haben auch in Deutschland, analog zu den Entwicklungen in anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern, Ver&auml;nderungen in der Zivilgesellschaft stattgefunden, und es sind neue Akteure im Politikfeld illegale Migration entstanden. Diese Organisationen haben jedoch eher ein soziales denn ein politisches Profil.</p>
<p>Im deutschen Fall greifen ein restriktives Migrationskontrollregime und eine spezifische Form der advokatischen Interessenvertretung ineinander und erschweren eine kollektive Aktion von illegalen Migranten. Zwar g&auml;be es innerhalb der Bev&ouml;lkerung ohne Aufenthaltsrecht durchaus Gruppen, die ein erfolgreiches Framing zur Legitimation einer Forderung nach Inklusion entwickeln k&ouml;nnten. Aufgrund des Mangels an permissiven Elementen des Migrationsregimes und des Fehlens aktionsbereiter Unterst&uuml;tzer liegen jedoch wesentliche Voraussetzungen f&uuml;r die Selbstorganisation irregul&auml;rer Migranten nicht vor, ohne die auch potenziell erfolgreiche Argumentations- und Legitimationsstrategien nicht entwickelt werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Trotzdem gibt es in Deutschland eine Entwicklung hinsichtlich der Gew&auml;hrung sozialer Rechte. Sie findet jedoch vorwiegend auf institutionellem Weg und mit einem diskursiven Fokus auf allgemeine Menschenrechte statt. Wohlfahrtsverb&auml;nde und NGOs betreiben mit menschenrechtlich orientierten Diskursen ein aktives Lobbying f&uuml;r illegale Migranten. 2009 wurde eine neue Verwaltungsvorschrift eingef&uuml;hrt, nach der Krankenh&auml;user bei Notfallbehandlungen nicht mehr verpflichtet sind, Daten an die Ausl&auml;nderbeh&ouml;rde weiterzuleiten und NGOs und ihre Mitarbeiter nicht mehr wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt belangt werden k&ouml;nnen.[9] Die k&uuml;rzlich erfolgte Abschaffung der &Uuml;bermittlungspflicht f&uuml;r Schulen stellt eine wichtige politische Ver&auml;nderung im Umgang mit illegaler Migration dar. Zudem haben in den letzten Jahren politische Parteien wiederholt Gesetzesentw&uuml;rfe f&uuml;r eine generelle Aufhebung der &Uuml;bermittlungspflicht eingebracht.[10] Auf lokaler Ebene sind in den letzten Jahren durch die Interaktion von Kommunen und Zivilgesellschaft Verbesserungen beim Zugang zu sozialen Rechten entstanden. Abschlie&szlig;end l&auml;sst sich jedoch festhalten, dass der deutsche politische Kontext wesentliche Merkmale enth&auml;lt, die die Entstehung von Mobilisierungen irregul&auml;rer Migranten unwahrscheinlich machen. Das interessante an sozialen Bewegungen ist freilich ihre Dynamik und Unberechenbarkeit, die sich auch den Instrumenten und Prognosen der sozialen Bewegungsforschung h&auml;ufig entzieht. Trotzdem erscheint eine Massendemonstration von irregul&auml;ren Migranten, die Menschen- und Aufenthaltsrechte einfordern, durch das Brandenburger Tor als unwahrscheinlich.</p>
<p>[1] Die Darstellung von Pro-Regularisierungsbewegungen und den Gr&uuml;nden f&uuml;r ihre Emergenz basiert auf Laubenthal, Barbara (2007): Der Kampf um Legalisierung. Soziale Bewegungen illegaler Migranten in Frankreich, Spanien und der Schweiz. Frankfurt/Main: Campus-Verlag.</p>
<p>[2] Unter irregul&auml;ren Migranten werden hier Migranten verstanden, die &uuml;ber keine Form eines juristischen Aufenthaltsrechts verf&uuml;gen.</p>
<p>[3] Vgl. hierzu <i>K&ouml;ssler</i>, <i>Melanie et al. </i>(2011): Aufenthaltsrechtliche Illegalit&auml;t. Beratungshandbuch 2010. Deutscher Caritas-Verband e.V./Deutsches Rotes Kreuz e.V. :Berlin/Freiburg, S.22-23.</p>
<p>[4] Vgl. <a href="http://www.forum-illegalitaet.de/" target="_blank" rel="noopener">http://www.forum-illegalitaet.de/</a>. Konsultiert am 03.06.2011.</p>
<p>[5] <a href="http://www.medibuero.de/de/News/Bundesweiter_MedibueroAustausch.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.medibuero.de/de/News/Bundesweiter_MedibueroAustausch.html</a>. Konsultiert am 03.06. 2011</p>
<p>[6] <a href="http://www.bundesaerztekammer.de/page.a~p?his=0.2.6578.8260.8265.8506.8507" target="_blank" rel="noopener">http://www.bundesaerztekammer.de/page.a~p?his=0.2.6578.8260.8265.8506.8507</a>. Konsultiert am 03.06.2011.</p>
<p>[7] <i>Anderson, Philipp</i> (2003): &bdquo;Dass sie uns nicht vergessen.&rdquo; Menschen in der Illegalit&auml;t in M&uuml;nchen. Eine empirische Studie im Auftrag der Landeshauptstadt M&uuml;nchen. M&uuml;nchen: Sozialreferat der Stadt M&uuml;nchen.</p>
<p>[8] Vgl. <i>Bommes, Michael/Wilmes, Maren</i> (2007): Menschen ohne Papiere in K&ouml;ln. Eine Studie zur Lebenssituation irregul&auml;rer Migranten. Institut f&uuml;r Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Osnabr&uuml;ck.</p>
<p>[9] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 18.092009; Drucksache 669/09.</p>
<p>[10] Vgl. zu einem Gesetzesentwurf der SPD im Jahr 2009 und zu menschenrechtlichen Argumentationsmustern <i>Friedrich</i>, <i>David </i>(2011): &bdquo;Illegale Ausl&auml;nder sind nat&uuml;rlich Menschen&rdquo;. Zum Schulzugang statusloser Kinder in Deutschland. Analyse des medialen und politischen Diskurses. Unver&ouml;ff. Hausarbeit, Ruhr-Universit&auml;t Bochum.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Ba<i>de, Klaus J.</i> (2001): Die &bdquo;Festung Europa&rdquo; und die illegale Migration, in: Ders. (Hg..): Integration und Illegalit&auml;t in Deutschland, Rat f&uuml;r Migration e.V., Osnabr&uuml;ck, S. 65-76.</p>
<p><i>Bielefeld, Heiner</i> (2006): Menschenrechte &bdquo;irregul&auml;rer&rdquo; Migrantinnen und Migranten, in: Alt, J&ouml;rg/Bommes, Michael (Hg.): Illegalit&auml;t. Grenzen und M&ouml;glichkeiten der Migrationspolitik. Wiesbaden: VS-Verlag, S. 81-93.</p>
<p><i>Bommes, Michael/Wilmes, Maren</i> (2007): Menschen ohne Papiere in K&ouml;ln. Eine Studie zur Lebenssituation irregul&auml;rer Migranten. Institut f&uuml;r Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Osnabr&uuml;ck.</p>
<p><i>Bundearbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege</i> (Hg.) (2010): Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalit&auml;t. Positionspapier. Berlin.</p>
<p><i>Deutscher Caritas-Verband e. V.</i> (2008): Miteinander Leben. Perspektiven des Deutschen Caritasverbandes zur Migrations- und Integrationspolitik. Grundlagen. Zentrale Botschaften. Erl&auml;uterungen.</p>
<p><i>Karakayali, Serhat</i> (2008): Gespenster der Migration. Zur Genealogie illegaler Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland. Bielefeld: Transcript.</p>
<p><i>K&ouml;ssler, Melanie et al.</i> (2011): Aufenthaltsrechtliche Illegalit&auml;t. Beratungshandbuch 2010. Deutscher Caritas-Verband e.V./Deutsches Rotes Kreuz e.V. :Berlin/Freiburg.</p>
<p><i>Laubenthal, Barbara</i> (2011): The negotiation of social rights of irregular migrants in Germany &mdash; a challenge to the nation-state, in: Ethnic and Racial Studies, Jg. 34, H 8.</p>
<p><i>Mitrovic, Emilija</i> (2009a): Schulbesuch von Kindern illegalisierter MigrantInnen. Leben in der Schattenwelt. Studie zur Situation von Menschen ohne g&uuml;ltige Papiere in Hamburg. Eine Feldstudie im Auftrag des Diakonischen Werks Hamburg. Arbeitspapier 3/ 2009.</p>
<p><i>Mitrovic, Emilija</i> (2009b): Arbeiten in Illegalit&auml;t. Leben in der Schattenwelt. Studie zur Situation von Menschen ohne g&uuml;ltige Papiere in Hamburg. Eine Feldstudie im Auftrag des Diakonischen Werks Hamburg. Arbeitspapier 5/ 2009.</p>
<p><i>Sch&ouml;nw&auml;lder, Karen et al.</i> (2004): Migration und Illegalit&auml;t in Deutschland, AKI-Forschungsbilanz 1. Berlin: Wissenschaftszentrum Berlin f&uuml;r Sozialforschung (WZB).</p>
<p><i>Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz</i> (2001): Leben in der Illegalit&auml;t. Eine humanit&auml;re und pastorale Herausforderung. Bonn.</p>
<p><i>Sinn, Annette et al.</i> (2006): Illegal aufh&auml;ltige Drittstaatsangeh&ouml;rige in Deutschland: Staatliche Ans&auml;tze, Profil und soziale Situation. Forschungsstudie 2005 im Rahmen des Europ&auml;ischen Migrationsnetzwerks. Forschungsberichte des Bundesamtes f&uuml;r Migration und Fl&uuml;chtlinge Bd. 2. N&uuml;rnberg.</p>
<p><i>Vogel, Dita/A&szlig;ler, Manuel</i> (2010): Kinder ohne Aufenthaltsstatus &mdash; illegal im Land, legal in der Schule. Studie f&uuml;r den Sachverst&auml;ndigenrat deutscher Stiftungen f&uuml;r Integration und Migration. Berlin.</p>
<p><i>Vogel, Dita /Cyrus, Norbert</i> (2008): Irregular Migration in Europe &mdash; Doubts about the Effectiveness of Control Strategies. Focus Migration Policy Brief No. 9, March.</p>
<p><i>Vogel, Dita </i>(2009): How many irregular residents are there in Germany? Estimates on the basis of police criminal statistics. Database on Irregular Migration, Working paper No.3. Hamburg Institute of International Economics (HWWI).</p>
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