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	<title>Carsten Frerk Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Die verfassungswidrige Alimentierung der Kirchen durch den Staat</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 69-76 Die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen und ihrer Ablösung nach Art. 140 GG (in Verbindung mit Art 137 Weimarer Reichsverfassung) hat mich seit meiner Studienzeit begleitet. Manchmal stärker, manchmal schwächer. Als ich im Wintersemester 1968/69 an der Universität in Freiburg im Breisgau mein Studium begann (Politikwissenschaft, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/194-vorgaenge/publikation/die-verfassungswidrige-alimentierung-der-kirchen-durch-den-staat/">Die verfassungswidrige Alimentierung der Kirchen durch den Staat</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 194, Heft 2/2011, S. 69-76</p>
<p>Die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen und ihrer Ablösung nach Art. 140 GG (in Verbindung mit Art 137 Weimarer Reichsverfassung) hat mich seit meiner Studienzeit begleitet. Manchmal stärker, manchmal schwächer. Als ich im Wintersemester 1968/69 an der Universität in Freiburg im Breisgau mein Studium begann (Politikwissenschaft, Anglistik, Kunstgeschichte) erschien mir die damalige HSU (Humanistische Studenten-Union), die Hochschulorganisation der HU, am nächsten. Zwei ihrer zentralen Forderungen waren &#132;Trennung von Staat und Kirche&#148; und &#132;Verantwortliche Sexualität&#148;. Ob-wohl sich diese Forderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Sphären platzierten, hatten sie doch ein Wesentliches gemeinsam: den Anspruch, Politik und Leben im gemeinsamen Diskurs zu gestalten, ohne Metaphysik, Dogmen oder religiöse Begründungen.</p>
<p>Der erste große Schwung der Demokratiebewegung ergriff nicht nur die HU, sondern auch beispielsweise die damalige FDP, die im Herbst 1974 mit ihrem Thesenpapier &#132;Freie Kirche im Freien Staat&#148; einen Donnerschlag verursachte und in der Politik das forderte, was sich in den seit 1967 ansteigenden Kirchenaustritten mit den Gipfelpunkten 1970 und 1974 in der Bevölkerung spiegelte. Mit dem Thema &#132;Freie Kirche im Freien Staat&#148; hatte die damalige FDP wieder an den Grundsätzen angeknüpft, die in der Nationalversammlung 1919 von den Deutschen Demokraten und ihrem Wortführer Friedrich Naumann gefordert worden waren: Die institutionelle und finanzielle Trennung von Staat und Kirche. Der demokratische Staat brauchte keine religiöse Begründung mehr, die Zeit der Einheit von Thron und Altar war Vergangenheit und das majestätische &#132;Wir von Gottes Gnaden&#148; war durch die republikanische Volkssouveränität beendet worden.</p>
<p>Die institutionelle Trennung von Staat und Kirche erfolgte durch den Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (&#132;Es gibt keine Staatskirche&#8220;) &#151; auch wenn im Kompromiss des Artikels 137 Absatz 5 mit dem Körperschaftsstatus Religionsgesellschaften erster und zweiter Klasse eingeführt wurden. Als Gegenleistung zur finanziellen Trennung wurde den &#132;erstklassigen Religionsgesellschaften&#148; eine Eigenfinanzierung durch das Recht zur Erhebung von Kirchensteuern gewährt, damit waren sie von der staatlichen Finanzierung unabhängig geworden. Mit Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung wurde dann bestimmt, dass die letzten finanziellen Restbestände der Verflechtungen von Staat und Kirche, d. h: die staatlich Finanzierung der Staatskirchen beendet. d. h. abgelöst werden sollten: &#132;Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstitel beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.&#148;</p>
<p>Die Forderung nach einer Ablösung der Staatsleistungen, als eines besonders krassen Ausdrucks einer überkommenen Identität von feudalen und kirchengemeindlichen Zwecken, hat auch die HU übernommen, Sie schrieb Anfang Oktober 1975 einen Offenen Brief &#132;an die Bundesminister des Inneren und der Finanzen, an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages, an die Innen-, Finanz- und Kultusminister bzw. &#151; Senatoren der Bundesländer sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Landtage&#148; (&#8230;) &#132;über die notwendige Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften.&#148; In diesem Brief heißt es: &#132;Sehr geehrter Herr Minister/Senator. Die derzeitige Finanzsituation des Bundes und der Länder hat verschiedene Überlegungen zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte ausgelöst. Bei der Durchleuchtung der Ausgaben sollte es &#151; offiziellen Verlautbarungen zufolge &#151; keine Tabus geben. Ansprüche sollten auf ihre Legitimation überprüft und Privilegien abgebaut werden. Umso mehr hat es uns erstaunt, dass ein nicht unwesentlicher Bereich der öffentlichen Ausgaben von den Sparüberlegungen offenbar ausgenommen worden ist: Wir meinen die Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften.&#148; Damals (1975) beliefen sich diese Staatsleistungen auf umgerechnet 143 Mio. Euro, heute (2011) sind es rund 460 Mio. Euro. Ein entsprechender Brief heute hätte den gleichen Inhalt: Überall wird gespart und gekürzt, nur nicht bei den Staatsleistungen für die beiden großen Amtskirchen.</p>
<p>An dieser Stelle muss noch einmal ausdrücklich betont werden, dass es sich bei der Forderung nach Ablösung der Staatsleistungen nicht um eine Kritik an den Kirchen handelt, sondern um eine Forderung an die Politik, den Verfassungsbefehl von 1919 zu einer demokratischen Grundlegung unseres Staates umzusetzen. Seit dem Ende der &#132;Einheit von Thron und Altar&#148; braucht der Staat keine religiöse Begründung mehr (Monarchen als &#132;Wir von Gottes Gnaden&#8220;), sondern er beruht auf der Volkssouveränität, wie sie auch im Artikel 20 GG formuliert ist: &#132;Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.&#148; Zu diesem demokratischen Grundsatz stehen die Zahlungen, die sich aus der Zeit der &#132;Einheit von Thron und Altar&#148; her ableiten, in deutlichem Widerspruch. Dass die Kirchen diese Zahlungen verteidigen, das ist verständlich, ob sie dabei klug beraten sind, ist eine andere Frage.</p>
<p>Alle Bundesländer (außer den Freien und Hansestädten Hamburg und Bremen) zahlen diese Staatsleistungen aufgrund vorgeblicher historischer Rechtstitel, was in der gegenwärtigen Diskussion jedoch ohne Belang zu sein scheint, da alle Bundesländer mittlerweile Konkordate und Staat-Kirche-Verträge vereinbart haben, in denen diese Finanzleistungen des Staates neu vereinbart wurden. Der damit einhergehende Versuch, von den unklaren und strittigen historischen Ansprüchen abzulenken, geht jedoch doppelt in eine falsche Richtung.</p>
<p>Ohne eine historische Ableitung gibt es überhaupt keinen Rechtsgrund für die Zahlungen. Der Artikel 138 Absatz 1 WRV mit dem Ablösebefehl wird von den maßgeblichen Vertretern des deutschen Staatskirchenrechts mittlerweile als &#132;Bestandsgarantie&#148; umgedeutet, im Sinne eines Gewohnheitsrechts, da dieser Verfassungsbefehl ja nun seit mittlerweile 92 Jahren nicht umgesetzt worden sei. Gerne wird auch noch der Artikel 173 der WRV angeführt, in dem tatsächlich bestimmt wird, dass die Staatsleistungen garantiert sind, solange kein Grundsätzegesetz für diese Ablösung vom Reichstag beschlossen worden sei. Dieser Artikel 173 WRV ist ausdrücklich nicht in das Grundgesetz übernommen worden. Er stand in den Schluss- und Übergangsbestimmungen der Weimarer Verfassung; das verdeutlicht, dass es sich bei dieser damaligen Garantie nur um eine Übergangslösung handelte.</p>
<p>Tatsächlich haben meine noch laufenden Recherchen im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin (Akten des Kultusministeriums zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften) und im Thüringer Hauptstaatsarchiv in Weimar (Akten des Thüringisches Ministerium für Volksbildung über Reichsgesetz über die Ablösung der Staatsleistungen auf Grund der Artikel 138 und 173 der RV) unmissverständlich erwiesen, dass das Reichsministerium des Innern und auch die meisten Reichsländer diesen Verfassungsbefehl sehr ernst genommen haben. Ein Vorentwurf zum Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen (1921) und ein Entwurf des Gesetzes (1924) wurden ausgefertigt und jeweils mit den zuständigen Ministerien in den Reichsländern abgestimmt. Als Zeitrahmen waren zwei Jahre dafür vorgesehen, so lange betrug auch die Beschäftigungsdauer eines eigens dafür eingestellten Sachbearbeiters/Referenten. Durch die Hyperinflation wurde das Tempo erheblich verlangsamt, da die zu klärenden Fragen sich auf andere Themen verschoben. Mit der Reichstagswahl im Herbst 1923 war dann die Mitte-Links-Regierung im Reich beendet und die dann folgenden Mitte-Rechts- und Rechts Rechtsaußen-Regierungen hatten keinerlei Interesse mehr an der Umsetzung. Deutlichster Ausdruck dafür war die Erklärung des Reichsjustizministeriums von 1924 (das einzige Mal, dass ein Vertreter der Bayerischen Volkspartei in Berlin Justizminister war), dass das Bayern Konkordat nicht gegen die Reichsverfassung verstoße. Eine unzutreffende Behauptung, da im Bayern-Konkordat für den Fall einer Ablösung die Fortzahlung in bisheriger Höhe vereinbart worden war &#151; eine Vereinbarung, die, wenn überhaupt, erst nach der Verabschiedung eines Ablösegesetzes des Reichs verfassungskonform gewesen wäre.</p>
<p>Und auch noch ein zweiter Gesichtspunkt verweist auf die Verfassungswidrigkeit aller finanziellen Regelungen in den seit 1919 vereinbarten Konkordaten und Staat-Kirche-Verträgen. Der Staatskirchenrechtler Michael Droege hat dargelegt, dass der Art. 138 Absatz 1 die alte Identität zwischen Feudalstaat und religionsgemeindlichen Zwecke liquidiert hat. Daher brauchen seit 1919 neue finanzielle Vereinbarungen eine säkulare Begründung aus der jetzigen demokratischen Verfassungsordnung. Haben derartige Vereinbarungen eine solche säkulare Begründung nicht, sind sie verfassungswidrig. Im Unterschied z. B. zu den Staatsverträgen mit den Jüdischen Gemeinden &#132;Zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen deutsch jüdischen Kulturerbes und zur Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens&#148;, sind die nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträge (außer im Freistaat Bayern) Pauschalzahlungen ohne Zweckbindung, deren Verwendung keinerlei staatlicher Kontrolle unterliegt.</p>
<p>Wird nach einer Begründung gefragt, so wird etwas von &#132;Ausgleichszahlung für Enteignungen&#148; geschrieben oder, als Kurzformel, &#132;1803&#148; als Jahreszahl genannt. Gemeint ist damit der Reichsdeputationshauptschluss, mit dem der mittelalterliche &#132;Flickenteppich&#148; zu einer moderneren Flächenstruktur u. a. dadurch hergestellt wurde, dass die letzten geistlichen Territorien aufgehoben wurden, in denen Fürstbischöfe regierten und von denen drei (Mainz, Köln und Trier) auch Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches waren. Mit dieser Entscheidung hatte sich der weltliche Adel von der religiösen Konkurrenz und Bevormundung befreit, allerdings mit einer Ausnahme. Der Fürstbischof von Mainz bekam ein neues geistliches Territorium, denn er wurde noch gebraucht: er war gleichzeitig der Reichserzkanzler und Reichsvikar, der den Kaiser salbte und krönte. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806) wurde auch er nicht mehr gebraucht und nach seinem Tod fiel auch dieses Territorium an Bayern. (Eine ausführlichere Darstellung und Widerlegung der historischen Begründungen finden sich in meinem Beitrag zu den 4. Berliner Gesprächen der Humanistischen Union über Religion und Politik, 2010.)</p>
<p>Dieses Programm der weiteren Säkularisierung fand dann einen Höhepunkt und gleichzeitigen Widerspruch seit 1806, als einerseits Kaiser Franz II. abdankte und das Heilige Römische Reich beendet war. In Folge dieser konstitutionellen Veränderung entstand ein ,Freiraum&#8216;, den einige der deutschen Territorialstaaten (mehr oder weniger mit Unterstützung Napoleons) nutzten, um sich als Königreiche zu kreieren (Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg und auch Preußen, dessen Monarch nun nicht mehr nur König in Preußen war, sondern König von Preußen wurde). Gegenüber anderen Adelsherrschaften (Großherzöge, Herzöge, Fürsten, etc.) besteht für die traditionelle Inthronisation von Königen eine besondere Zeremonie: ihre Salbung und Krönung durch einen Bischof, die Überhöhung als &#132;von Gottes Gnaden&#148;. Dafür brauchte es Bischöfe und im Grundsatz der Königreiche &#132;Alimentierung gegen Legitimation&#148; wurden die verwaisten Bischofsstühle neu besetzt und finanziert.</p>
<p>Das Bayern-Konkordat von 1817 ist dafür der beste Beleg, denn einerseits konnte der König seinen Wunsch nach einer einzigen Diözese Bayern nicht umsetzen &#151; schließlich brauchte er nur einen Bischof &#151; und die katholische Kirche setzte die sieben Bistümer durch, andererseits hatten die Bischöfe ihm, als König, einen persönlichen Treueeid zu schwören. Es blieb allerdings auch der einzige derartige Staatsvertrag im 19. Jahrhundert. Um welche &#132;auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln&#148; beruhenden Staatsleistungen es sich im Einzelnen handelt, die abgelöst werden sollen, ist seit 1919 unklar. Nach katholischer Auffassung handelt es sich dabei vorrangig um die Entschädigung von Pachtersatzleistungen (und Baupflichten) der vorgeblichen Enteignungen von 1803. Für die evangelische Kirche ist es die Fortführung der Besoldung ihrer höheren Geistlichen und Kirchenbeamten als frühere Staatsbedienstete, obwohl 1919 die Staatskirche abgeschafft wurde. Auch die katholische Argumentation greift nicht, denn wenn man die 2010 an die Bistümer gezahlten Staatsleistungen von 193 Mio. Euro auf den durchschnittlichen Pachtertrag pro Hektar von 190 Euro umrechnet, wären das rund 10.200 qkm (!) Grundbesitz, der den &#132;enteigneten&#148; katholischen Bischöfen 1803 als persönlicher Dispositionsbesitz gehört hätte &#150; eine mehr als unwahrscheinliche und auch niemals recherchierte oder nachgewiesene Größenordnung.</p>
<p>Im Zuge der paritätischen Behandlung der beiden großen Amtskirchen &#150; bekommt die eine etwas, dann die andere auch &#150;, bekommen nun alle Bistümer und Landeskirchen (außer in Hamburg und Bremen) diese Staatsleistungen. Im Durchschnitt aller Bundesländer werden an die beiden Kirchen pro Kopf der Bevölkerung rund 10 Euro (9,55) gezahlt. Die Bandbreite reicht dabei von 0,59 Euro im Saarland und 1,18 in Nordrhein-Westfalen bis hin zu 12,06 in Rheinland Pfalz und 12,18 in Sachsen-Anhalt.</p>
<p>Die so genannten rechtlichen Grundlagen stellen sich bei einem Vergleich zwischen den Bundesländern als Makulatur heraus. Wenn es korrekte rechtliche Grundlagen gäbe, müssten sie sich in den betreffenden Regionen zeigen. Als Beispiel: Nordrhein-Westfalen (komplett) und Rheinland-Pfalz (bis auf die vormals bayerische Pfalz) sind Rechtsnachfolger Preußens, also auch des Preußen-Konkordats von 1929. Insofern müssten sich also die Staatsleistungen &#150; bezogen pro Kopf der Bevölkerung &#150; in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Nordrhein-Westfalen zahlt (nach dem Saarland) pro Kopf am wenigsten (1,18) und Rheinland-Pfalz gehört in die Spitzengruppe (12,06 Euro). Betrachtet man sich jedoch die Nachkriegsregierungen in den beiden Bundesländern, werden die Unterschiede plausibel. In-sofern ist es zwar richtig, dass Staat-Kirche-Verträge u. a. über die Staatsleistungen ab-geschlossen wurden, diese Staatsleistungen haben jedoch der Höhe nach nicht &#150; wie es zu erwarten wäre &#150; gemeinsame rechtliche Grundlagen, sondern sind das Resultat nahe-zu beliebiger politischer Festsetzung.</p>
<p>Mit welcher, man kann es nicht anders bezeichnen, Brachial Mentalität und Ignoranz die Politiker und ihre kirchlichen Gesprächspartner in dieser Frage der Staatsleistungen vorgehen, das zeigt sich insbesondere in den neuen Bundesländern, in denen die Zahlungen pro Kopf der Kirchenmitglieder alle höher sind, als in den westlichen Bundesländern und sich in Sachsen-Anhalt auf bis 70,35 Euro pro evangelischem Kirchenmitglied (Bundesdurchschnitt; 11,09) und 59,52 Euro für jedes katholische Kirchenmitglied (Bundesdurchschnitt 7,75) belaufen.</p>
<p>Am Beispiel des Freistaates Sachsen soll kurz dargestellt werden, wie, solche Verträge zustande gekommen sind. Der erste Widerspruch zeigt sich bereits in der Landesverfassung von Sachsen, in der in Art. 109 auch der Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung übernommen wird, nach dem die Staatsleistungen abgelöst werden sollen. In dem kurz darauf folgenden Artikel 112 der Landesverfassung steht dann lapidar: &#132;Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Leistungen des Landes an die Kirchen werden gewährleistet.&#148; Ein verfassungsrechtliches Unikum, zwei sich gegenseitig ausschließende Bestimmungen in die gleiche Verfassung zu schreiben und das auch noch sozusagen ,in Sichtweite&#8216; zueinander. Das könnte man noch als Schlampigkeit belächeln, denn wer hat schon den Art 138 der Weimarer Reichsverfassung zur Hand oder im Kopf, um den Widerspruch zu bemerken. Den Rechtsbruch gibt es dann aber im Vertrag des Landes Sachsen mit der evangelischen Landeskirche.</p>
<p>Einleitend wird erläutert, dass die Resultate &#132;einer kirchenfeindlichen und atheistisch geprägten Politik zunächst der NS-Machthaber und dann des SED-Systems (&#8230;) tiefe Spuren hinterlassen haben. So ist heute nur noch etwa ein Drittel der Bevölkerung Mitglied in den traditionellen Volkskirchen.&#8220; Das bedeutet eigentlich im Verwaltungsrecht den Fortfall der früheren Voraussetzungen und die Nichtigkeit der früheren Rechtslage. Eigentlich. In den Erläuterungen zur verhandelten und berechneten Summe der Staatsleistungen wird dann ohne einen Hauch von Bezug auf die tatsächliche Situation wiederum munter dargelegt, dass die Staatsleistungen nach Art 140 Grundgesetz und Art. 112 der Landesverfassung gewährleistet seien. Und da in der NS -Zeit und später in der DDR die &#132;altrechtlichen Grundlagen&#148; nicht beachtet worden seien, müsste nun eine Neuberechnung erfolgen, um diese zu zahlenden Staatsleistungen auf eine &#132;neue Schuldgrundlage&#148; zu stellen. Die Leistungen für die höheren Kirchenbeamten werden dann auf der Grundlage, dass die Kirchenbeamten seit 1873 Staatsbeamte waren, nach einem Urteil des Staatsgerichtshofes von 1932 neu (!) berechnet. Auch die Zahl der vom Staat zu bezahlenden Superintendenten wird auf den Stand von 1931 bezogen und die Kosten der Landessynode aufgrund von Gesetzen aus den Jahren 1868 und 1912. Die Versorgungsleistungen werden schließlich in einem Vergleich der Aufwendungen des Haushaltsplanes von 1922 auf das heutige Niveau berechnet. Im Konkordat wird parallel gerechnet und zusätzlich pro Kopf (im Jahr 1996) die Zahl der Katholiken in Sachsen im Jahr 1950 zugrunde gelegt.</p>
<p>Rolf Schwanitz, MdB der SPD aus Plauen, hat diese Mentalität nach einer Diskussion so beschrieben: &#132;Für mich erschreckend war eine bei mehreren Diskutanten klar erkennbare Mentalität frei nach dem Motto ,Ist die Kirche im SED-Staat benachteiligt worden, so geht es jetzt halt mal andersrum&#8216;. Dass in Deutschland der Staat nach GG weltanschaulich neutral zu sein hat, haben zu meinem Erstaunen auch gestandene CDU-Kommunalpolitiker gestern von mir zum ersten Mal gehört.&#148; Dies ist nur ein aktuelleres Beispiel dafür, dass sich in den Jahren seit 1975 die Frage der Ablösung der Staatsleistungen im politischen Raum nicht versachlicht hat, sondern geradezu zu einer &#132;Glaubensfrage&#148; geworden ist.</p>
<p>Um dieses Defizit einer verfassungsrechtlich geforderten säkularen Demokratiebegründung nach 92 Jahren Verfassungsauftrag zu beenden, hat Johann-Albrecht Haupt, der seit rund 20 Jahren im Bundesvorstand der Humanistischen Union für das Thema Staat und Kirche zuständig ist, im Frühjahr 2011 im Namen der HU einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die ersatzlose Beendigung dieser Staatsleistungen formuliert und die seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Staatsleistungen der Bundesländern als erfolgte Ablösung betrachtet. Der Gesetzentwurf formuliert, dass die Staatsleistungen ersatzlos beendet werden. Aufgrund seiner Recherchen (bei der ihn Evelin Frerk und ich unterstützt hatten) konnte er für alle Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) detailliert auflisten, welche Beträge in welchen Bundesländern seit Gründung der Bundesrepublik gezahlt worden waren: Bis einschließlich 2010 sind es 13.892.718.000 Euro (13,9 Mrd. Euro). Und ebenso sind in der DDR diese Staatsleistungen (vorrangig an die evangelische Kirche) gezahlt worden. In den 40 Jahren des Bestehens der DDR waren es insgesamt 629 Mio. Mark der DDR.</p>
<p>Die Reaktionen der Kirchen und der ihnen nahe stehenden Politiker aller Parteien auf den Gesetzentwurf der HU waren erwartungsgemäß: zum einen habe man klare Verträge, die verpflichtend seien (&#132;pacta sunt servanda&#8220;) und zum anderen seien die Kirchen zur Ablösung bereit. Als einmalige Ablösesumme wurde der 24-fache Betrag der zuletzt gezahlten Jahresbeträge genannt, eine Gesamtsumme von rund 11 Milliarden Euro. Und, wie es der EKD-Ratsvorsitzende bekräftigte: &#132;Rabatt wird nicht gegeben!&#148;</p>
<p>Die kirchlichen Lobbyisten interessierten sich weder dafür, dass seit 1949 bereits rund 14 Milliarden Euro (im gezahlten Nominalwert) an die beiden Kirchen geflossen sind &#151; das sind ja, wie es katholisch formuliert wurde, nur die rechtmäßigen Pachtersatzleistungen für die Enteignungen 1803 &#151;, noch bemerkten sie, dass diese Forderung keine angemessene Ablösung bedeutet, sondern nur eine komplette Verlagerung des Kapitalstocks vom Staat an die Kirchen für die vollständige Weiterzahlung der bisherigen Staatsleistungen als &#132;Ewigkeitsrente&#148; darstellen würde.</p>
<p>Verfassungsrechtliche anerkannte Grundsätze, dass die Ablösung sich nur auf die Zahlungen bezieht, die beim Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (August 1919) als Pflichtzahlungen des Staates zu bewerten und auch nur im Bezug der damaligen Höhe angemessen abzulösen sind, spielten ebenso keine Rolle.</p>
<p>Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in das gegen den Widerstand der CDU der Ablösebefehl des Artikels 138 Absatz 1 WRV übernommen worden war, hatte das Parlament damit ohne Übergangsklausel zur Verabschiedung eines geforderten Grundsätzegesetzes verpflichtet. Geht man also davon aus, dass 1950 dieses Grundsätzegesetz korrekt verabschiedet wurde und ist man sogar bereit, die Maximalforderung der Kirchen zu erfüllen, so wäre es das 24-fache des Zahlbetrags von 1950; damals hatten die Bundesländer (umgerechnet) 33 Mio. Euro an die Kirchen bezahlt Die maximale einmalige Ablösesumme hätte 1950 folglich (umgerechnet) 792 Mio. Euro betragen. Rechnet man nun die jährlichen Zahlungen seit 1950 zusammen, so ist diese Summe im Jahre 1963 bereits erreicht und überschritten (mit 805 Mio. Euro). D.h. 1963 sind die Staatsleistungen komplett &#151; auch wenn man die Maximalforderung der Kirchen zugrunde legt&#151; abgelöst gewesen und die seit 1964 geflossenen Gelder (13,1 Milliarden Euro) wurden rechtswidrig bezahlt. Auch wenn es jenseits der politischen Realität ist, bleibt die Frage, ob diese zu Unrecht erhaltenen 13 Mrd. Euro nicht von den Kirchen an die Bundesländer zurück zu erstatten sind.</p>
<p>Seit dem Sommer 2010 ist &#151; nach rund 35 Jahren relativen Stillstands &#151; das Thema der Ablösung der Staatsleistungen wieder im politischen Raum präsent. Der Landesrechnungshof in Schleswig-Holstein hatte erneut kritisiert, dass die Staatsleistungen des Landes aus allen Sparmaßnahmen ausgenommen blieben. Ja, es sogar den Widerspruch gäbe, dass bei sinkenden Mitgliederzahlen der Nordelbischen Kirche, die Zahlungen dennoch weiter steigen würden. Die Missbrauchsfälle sexueller und körperlicher Gewalt, durch die auch die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche in Mitleidenschaft gezogen wurde, zeitigte auch den Rücktritt des Augsburger Bischofs Walter Mixa. Als bekannt wurde, dass er &#151; aufgrund der Staatsleistungen &#151; seine Pension aus Steuergel-dem erhält, wurden erste Stimmen laut, zumindest die Bischofsgehälter in Bayern nicht mehr vom Staat bezahlen zu lassen. Es mehren sich auch innerkirchlich Stimmen, die nicht mehr zu rechtfertigenden Staatsleistungen aus taktischen Gründen zu beenden, da die Kirchensteuereinnahmen ausreichend seien und der Betrag der Staatsleistungen (2010: 462 Mio. Euro) nur rund 5 Prozent der Einnahmen aus den Kirchensteuern betrage. Die durch sie ausgelöste politische Unruhe und der mit ihnen verbundene Ansehensverlust der Kirchen könnten durch den finanziellen Vorteil kaum aufgewogen werden.</p>
<p>Im Herbst 2010 hat der sich in Gründung befindliche Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) &#8211; mit Förderung durch die Giordano-Bruno-Stiftung &#151; eine Kampagne zur Ablösung der Staatsleistungen initiiert, zu der nun der Gesetzentwurf der Humanistischen Union den argumentativen Grundstein gelegt hat Die Politik ist nun gefordert zu handeln. Auch wenn die Erfolgsaussichten derzeit nicht großartig sind, kenne ich einzelne Stimmen aus dem Bundestag, die davon ausgehen, dass es in zehn Jahren keine Staatsleistungen mehr geben wird.</p>
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		<title>Wach- &#038; Schließgesellschaft Deutschland</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2008/wach-schliessgesellschaft-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jan 2008 15:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Veranstaltungsberichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf einer Vortragsveranstaltung der Humanistischen Union referierte die Kriminologin Daniela Klimke &#220;berlegungen zum Thema &#8222;Wach- &#38; Schlie&#223;gesellschaft Deutschland&#8220; sowie Thesen zur &#8222;Integration und Desintegration in der neoliberalen Marktgesellschaft&#8220; Der Wahlkampf in Hessen fokussierte einmal mehr das Thema Sicherheit, weil objektive Probleme (z.B. im Bereich der Jugendkriminalit&#228;t) manchen Politikern geradezu als pr&#228;destiniert daf&#252;r erscheinen, in Stimmungen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2008/wach-schliessgesellschaft-deutschland/">Wach- &amp; Schließgesellschaft Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Auf einer Vortragsveranstaltung der Humanistischen Union referierte die Kriminologin Daniela Klimke &Uuml;berlegungen zum Thema &#8222;Wach- &amp; Schlie&szlig;gesellschaft Deutschland&#8220; sowie Thesen zur &#8222;Integration und Desintegration in der neoliberalen Marktgesellschaft&#8220;</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HH20080130_wachundschliessgesellschaft.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-5996 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HH20080130_wachundschliessgesellschaft-544x450.jpg" alt="Wach- &amp; Schlie&szlig;gesellschaft Deutschland" width="544" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HH20080130_wachundschliessgesellschaft-544x450.jpg 544w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HH20080130_wachundschliessgesellschaft-408x337.jpg 408w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HH20080130_wachundschliessgesellschaft.jpg 600w" sizes="(max-width: 544px) 100vw, 544px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Der Wahlkampf in Hessen fokussierte einmal mehr das Thema Sicherheit, weil objektive Probleme (z.B. im Bereich der Jugendkriminalit&auml;t) manchen Politikern geradezu als pr&auml;destiniert daf&uuml;r erscheinen, in Stimmungen und auf dieser Basis in populistische Vorschl&auml;ge umgesetzt zu werden. In sattsam bekannter Manier rufen diese Politiker nach sch&auml;rferen Gesetzen, als liege darin das Allheilmittel zur L&ouml;sung der Kriminalit&auml;tsprobleme. Eine n&uuml;chterne Sachdebatte ist kaum gefragt.</p>
<p>Frau Dr. Daniela Klimke &#8211; Gesch&auml;ftsf&uuml;hrerin des Instituts f&uuml;r Sicherheits- und Pr&auml;ventionsforschung in Hamburg (ISIP) &#8211; zog anfangs einen grunds&auml;tzlichen Rahmen. Eine fortschreitende Neoliberalisierung der Verh&auml;ltnisse werde inzwischen offen beklagt. Es w&uuml;rden sich die Stimmen mehren, die von der Politik wieder eine st&auml;rkere &#8222;Orientierung an Ma&szlig;st&auml;ben sozialer Gerechtigkeit fordern. Zugleich aber w&uuml;rden drakonische Strafen f&uuml;r Verbrechen gefordert. Einschr&auml;nkungen der informationellen Selbstbestimmung mit Blick auf die Terrorgefahren werden hingenommen und vor dem Hintergrund gesch&ouml;pfter Sozialkassen Leistungsk&uuml;rzungen f&uuml;r richtig gehalten. Wie ist dieses Spannungsverh&auml;ltnis zu verstehen und wie wird der Umbau zur Marktgesellschaft gesellschaftlich durchgesetzt?</p>
<p>Heutzutage scheinen wir geradezu umstellt von Risiken, die akut das Leben bedrohen. Die Verletzbarkeit der Subjekte ger&auml;t zum zentralen politischen Aktionsfeld. Gerade die vorgeblich bedrohte Innere Sicherheit bietet sich zur kollektiven Mobilisierung an, und zwar in Form der Beteiligung an der Sicherheitsherstellung bis hin zu moralischer Entr&uuml;stung, um sich gemeinschaftlich hinter der Regierung gegen die &#8222;Feinde der Gesellschaft&#8220; in Stellung zu bringen.</p>
<h5>Was lernen wir aus Hessen (und den Bundes&shy;tags&shy;wahl&shy;k&auml;mpfen 1998, 2002)?</h5>
<p>Mit stramm neoliberaler Politik, radikalen Freund-Feind-Parolen sind keine Mehrheiten zu gewinnen. Die Mehrheit der Bev&ouml;lkerung favorisiert sozialstaatliche Konsensdemokratie. Diese Haltungen aber sollen im Rahmen der Neoliberalisierung von beiden gro&szlig;en Volksparteien aufgebrochen werden. Welche Hintergr&uuml;nde haben die Neoliberalisierung und die damit einhergehende fast zwingende Instrumentalisierung des Feldes der Inneren Sicherheit?</p>
<p>R&uuml;ckblick: Bis ca. 1980 war die F&uuml;hrung von Menschen zwar aufwendig, aber recht leicht zu bewerkstelligen. Die so genannte Disziplinargesellschaft beruhte auch darauf, dass all ihre Mitglieder als Arbeitskr&auml;fte gebraucht wurden und dass es &ouml;konomisch aufw&auml;rts ging. Ziel war es also, alle Menschen zu integrieren, ob am unteren Rand, ob abweichend, auch kriminell &#8211; es ging um die Erziehung der Menschen zum rechtschaffenen Leben. Uns sind die Disziplinierungsinstitutionen wohlbekannt, auch heute noch: Familie, Schule, Beruf bis hin zum Gef&auml;ngnis &#8211; nur funktionieren sie heutzutage anders als ehemals. All diese Institutionen hatten das vorrangige Ziel ihre Z&ouml;glinge zur Anpassung an klare Normen und Werte zu erziehen. Heutzutage sprechen wir jedoch von einer &#8222;Individualisierung&#8220; der Gesellschaft.</p>
<p>Gesellschaftliche Wandlungsprozesse entstehen jedoch nie ohne Grund oder aus Lust und Laune. Jeder soziale Wandel beruht auf objektiv sich ver&auml;ndernden Gegebenheiten. Was ist also unterdessen geschehen, dass Normen und Werte flexibel sind und keine starren Vorgaben mehr bilden, an denen sich die Subjekte nur anzupassen brauchen? Das Stichwort habe ich eben bereits genannt: &#8222;Flexibilit&auml;t&#8220;. Flexibel muss heute alles und jeder sein, will er den neuen globalisierten Bedingungen entsprechen. Dieser Begriff umschreibt sowohl Strukturen, ob Unternehmens- oder Verwaltungsstrukturen, die m&ouml;glichst schlank sein sollen, um kurzfristig flexibel reagieren zu k&ouml;nnen. Er umschreibt aber ebenso die aktuelle Anforderung an die Menschen.</p>
<h5>&bdquo;Flexi&shy;bi&shy;lit&auml;t&ldquo; ist gefordert</h5>
<p>Die Kultur des neuen Kapitalismus bringe, so zitiert die Referentin, einen anderen Menschentypus hervor. Vorbei sei die Zeit, als alles ziemlich berechenbar erschien, die berufliche Karriere, die Ehe usw., solange sich die Menschen nur an die vorgegebene Normordnung hielten und nicht deutlich ausscherten: Stattdessen ist heute das Leben br&uuml;chig geworden Soziologen sprechen von sog. &#8222;Patchwork-Biografien&#8220;, in denen sich viele kleine Lebensabschnitte einf&uuml;gen, ohne dass die einzelnen Lebensleistungen aufeinander aufbauen. Zeiten der Besch&auml;ftigung folgen oftmals Phasen der Arbeitslosigkeit; die Bildungszertifikate bestimmen nicht die Zukunft, au&szlig;er bei denen, die sie nicht besitzen; solide Qualifikationsstufen gibt es nicht mehr, stattdessen Quereinsteiger, Aussteiger usw.</p>
<p>Es ist nicht mehr klar, was und wie etwas zu tun ist, um zum Erfolg oder auch zum pers&ouml;nlichen Gl&uuml;ck zu gelangen. Die Menschen leben in gro&szlig;er Unsicherheit, wenn sie nicht auf klare Erfolgsrezepte, letztlich auf klar definierte und g&uuml;ltige Normen zur&uuml;ckgreifen k&ouml;nnen, wie ihr Leben zu f&uuml;hren ist. Die grundlegende Gerechtigkeitsidee des Wohlfahrtsstaates, der bis in die 1980er Jahre reichte, ist br&uuml;chig geworden: Es ist die Vorstellung, dass f&uuml;r Leistung die entsprechende Belohnung zu erwarten ist. Heutzutage wird Leistung zunehmend durch Erfolg ersetzt. War Leistung ein Resultat individueller Anstrengung auf vorgegebenen Wegen, so ist Erfolg zuf&auml;llig, nicht berechenbar.</p>
<p>Die globalisierten Finanzm&auml;rkte lassen Regierungen heutzutage nicht viel Spielraum zum Regieren. Die sog. &#8222;Politikverdrossenheit&#8220; spiegelt nichts anderes wider als den verbreiteten Eindruck, dass dort oben nicht viel passiert, und erst recht nicht das was sich das Volk von der Politik w&uuml;nscht. W&auml;hrend wir einem neoliberalen Umbau der sozial&ouml;konomischen Verh&auml;ltnisse ausgesetzt sind, in der politisch-medial die &#8222;soziale H&auml;ngematte&#8220; und die &#8222;Vollkaskogesellschaft&#8220; beklagt werden, h&auml;ngt die Bev&ouml;lkerung an alten Vorstellungen von gesellschaftlicher Integration und dem Leistungsgedanken. Diese grundlegenden, in besseren Zeiten kultivierten Gerechtigkeitsvorstellungen lassen sich nicht leicht aufbrechen und auf den Kurs der Marktgesellschaft bringen, in der nur der Cleverste durchkommt, w&auml;hrend die &Uuml;brigen auf der Strecke bleiben.</p>
<p>Was lernen wir aus Hessen? Eben genau das: Die Bev&ouml;lkerung stemmt sich gegen den neoliberalen Wind der einem sowohl von SPD als auch CDU um die Ohren bl&auml;st. Gefordert wird Leistungsgerechtigkeit und wir bekommen stattdessen in Wahlk&auml;mpfen gerne eine gef&auml;hrdete Innere Sicherheit pr&auml;sentiert. Was macht das Thema der Kriminalit&auml;tsbearbeitung so lohnenswert f&uuml;r die Politik?</p>
<h5>1. Innere Sicherheit ist eines der letzten natio&shy;nal&shy;staat&shy;lich regulier&shy;baren Felder</h5>
<p>W&auml;hrend EU-weit Desinflationspolitik vorgegeben ist, wodurch Investitionen in den sozialen Sektor ausgebremst werden, w&auml;hrend &uuml;berdies die Wirtschaft dereguliert wird, auf dass sie wachse &#8211; und sei es auch auf Kosten der Besch&auml;ftigten und sei es auch in den Niedriglohnl&auml;ndern &#8211; w&auml;hrend also den heutigen westlichen Regierungen die H&auml;nde gebunden sind, unter marktgesellschaftlichen Bedingungen zu regieren, verbleibt die Innere Sicherheit als sichere Bastion auf der nationalstaatlich &#8222;durchregiert&#8220; werden kann, wie es Bundeskanzlerin Merkel einmal formulierte. Hier kann Symbolpolitik betrieben werden, die anhand von Einzelf&auml;llen drakonische Gesetzesversch&auml;rfungen durchsetzt, u. a. sichtbar im Bereich des Sexualstrafrechts. Hier darf und soll man sich als Opfer f&uuml;hlen, und der Staat umsorgt seine Bev&ouml;lkerung kostensparend mit Gesetzesbeschl&uuml;ssen. Das Opfer ist zum repr&auml;sentativen Individuum geworden. Mit dem Opfer schwerer Kriminalit&auml;t identifiziert man sich, und dies umso mehr, je mehr man sich in seinen eigentlichen N&ouml;ten alleingelassen sieht.</p>
<h5>2. Krimi&shy;na&shy;lit&auml;t eignet sich hervor&shy;ra&shy;gend f&uuml;r knackige Parolen</h5>
<p>Man denke etwa an &#8222;Hamburg &#8211; die Verbrecherhauptstadt&#8220; oder auch an die Worte unseres ehemaligen Kanzlers Schr&ouml;der &#8222;Wegschlie&szlig;en &#8211; und zwar f&uuml;r immer&#8220;, was nicht ohne Wirkung bleibt. Diese Parolen verbleiben &uuml;berwiegend im Rahmen symbolischer Politik, hinter der weniger konkrete Ma&szlig;nahmen stehen, die die Situation tats&auml;chlich verbessern w&uuml;rden, als vielmehr die Erwartung seitens der Politik, hiermit Eindruck auf das Publikum, n&auml;mlich das Wahlvolk zu machen. Moralfragen, zu der Kriminalit&auml;t und ihre Bestrafung gemacht werden, eignen sich besonders gut, um Einigkeit herzustellen und zu verdichten Wer w&auml;re nicht etwa gegen das B&ouml;se?! Wagt es jemand gegen eine derart populistische Kriminalpolitik Argumente ins Spiel zu bringen, und diese Stimmen werden leiser, so wird derjenige mit gro&szlig;er Sicherheit auf die Seite der Amoral, der gef&auml;hrlichen Verharmloser gekippt. Innere Sicherheit ist dann ein Thema, dessen Bearbeitung nur noch in eine Richtung weist: Strafen rauf!</p>
<h5>3. In der Krimi&shy;na&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;be&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung lassen sich die neoli&shy;be&shy;ra&shy;li&shy;sierte Regie&shy;rungs&shy;me&shy;cha&shy;nismen durch&shy;spielen</h5>
<p>St&ouml;&szlig;t die Politik ansonsten auf den Widerstand einer Bev&ouml;lkerung, die noch die alten Zeiten der Gerechtigkeit, des Gemeinwohls usw. hochhalten, ist ein teilweiser Umbau der Verh&auml;ltnisse in Richtung Marktgesellschaft anhand des Themas Innere Sicherheit zu bewerkstelligen. Nichts kann die Funktionsmechanismen der heutigen &Ouml;konomie besser verdeutlichen als die strafende Reaktion auf Kriminalit&auml;t: &#8222;Wer nicht h&ouml;ren will, muss f&uuml;hlen.&#8220;</p>
<p>Wer also nicht bereit oder in der Lage ist, unter den gegebenen Verh&auml;ltnissen zu &uuml;berleben, der hat nichts oder eben Hartz IV zu erwarten. Es ist in das Geschick des Einzelnen gestellt, sich in die Gegebenheiten zu f&uuml;gen oder aber mit Sanktionen zu rechnen. Eine &Auml;nderung oder gar ein Widerstand gegen die Wirtschaftsverh&auml;ltnisse ist nahezu verunm&ouml;glicht &#8211; sowohl individuell als auch auf der Ebene der Politik wird die durchgehende &Ouml;konomisierung s&auml;mtlichen sozialen Handelns geradezu als Schicksal hingenommen. Gerade die hilflosen Ma&szlig;nahmen des Mindestlohns oder der Konsumverweigerung f&uuml;r Nokia-Ger&auml;te verdeutlichen das geringe Widerstandspotential dessen man sich bedienen mag, um der Sph&auml;re der &Ouml;konomie etwas entgegen zu setzen.</p>
<p>Und nicht nur, dass es kaum M&ouml;glichkeiten des Widerstands gibt. &Uuml;berdies tr&auml;gt auch noch jeder pers&ouml;nliche Verantwortung an seinem Lebensgeschick. Soziale Bedingungen von misslungenen Lebensentw&uuml;rfen scheiden inzwischen ziemlich kategorisch als Erkl&auml;rung aus. Vorbei die Zeiten, als sich aus diesen Misserfolgen zwangsweise die Frage ergab, was auch der Staat vers&auml;umt hat, dass es dazu kam. Heutzutage lebt man ziemlich frei von sozialen Bez&uuml;gen und gibt stattdessen dem Verlierer selbst die Schuld an seiner misslichen Lage. Er selbst hat es offenbar nicht anders gewollt, hat die Chancen einfach nicht genutzt, die sich auch ihm darboten.</p>
<p>Beide Unterwerfungsmechanismen der Neoliberalisierung, die wir so willf&auml;hrig hinnehmen &#8211; die Unab&auml;nderlichkeit sozialer Bedingungen von Abweichung bzw. Misserfolg und damit deren Ignoranz als auch die Festlegung auf die pers&ouml;nliche Schuld &#8211; finden wir exemplarisch im Bereich der Kriminalit&auml;tsbearbeitung. Die Ursachensuche in den sozial-&ouml;konomischen Bedingungen von Kriminalit&auml;t wurde aufgegeben. Statt auf diese sozialen Bedingungen von Abweichung &#8211; die kostenaufwendige Ma&szlig;nahmen des Disziplinarstaates nach sich ziehen m&uuml;ssten -, fokussiert sich die Kriminalpolitik allein auf die Seite der Reaktion durch Strafe.</p>
<p>Dies wird mit einem &ouml;konomischen Denken legitimiert, das jedem Handelnden unterstellt, nach Kosten-Nutzen-Kalk&uuml;len zu entscheiden. Die negativen Sanktionen m&uuml;ssen also nur hoch gesetzt werden, um Druck zum erw&uuml;nschten Verhalten zu erzeugen &#8211; so die vorherrschende Meinung. Damit verschiebt sich jedoch der Schwerpunkt des Regierens von der Erziehung zu normgerechtem Verhalten &#8211; wie ehemals in der so genannten Disziplinargesellschaft, in der es um die Herstellung innerer Konformit&auml;t ging -, hin zur blo&szlig;en &auml;u&szlig;eren Kontrolle von Verhalten, um abzuschrecken und zu sanktionieren. Es ist eine Entwicklung hin zur Kontrollgesellschaft.</p>
<h5>4. Auch Krimi&shy;na&shy;li&shy;t&auml;ts&shy;opfer handeln in &bdquo;Selbst&shy;f&uuml;h&shy;rung&ldquo;</h5>
<p>Nicht nur der Rechtsbrecher wird als ein Individuum gesehen, das nach Kosten-Nutzen-Erw&auml;gungen, eben &ouml;konomisch handelt, sondern auch ein gro&szlig;er Teil der Kriminalit&auml;tsopfer. Zumindest f&uuml;r den Bereich der Alltagskriminalit&auml;t ist auch jeder selbst verantwortlich, sich entsprechend zu sch&uuml;tzen. Die Polizei kann nicht &uuml;berall sein, stattdessen zieht sie sich auf ihre so genannten Kernaufgaben zur&uuml;ck.</p>
<p>Daneben m&uuml;ssen private Akteure her: private Sicherheitsdienste z.B., aber auch der B&uuml;rger. Nicht der Staat regelt die Angelegenheiten f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung. Die Menschen selbst m&uuml;ssen eben auch aufpassen, dass ihnen nichts passiert. In dem Ma&szlig;e, wie Kriminalit&auml;t als Resultat von Kosten-Nutzen-Abw&auml;gungen konzeptualisiert wird, kann auch der B&uuml;rger in die Pflicht genommen werden sich entsprechend zu verhalten.<br />Auch die Mahnung zur Zivilcourage verdeutlicht nichts anderes, als dass die B&uuml;rger gef&auml;lligst auf sich selbst und auf seine Mitmenschen aufpassen sollen. Die &#8222;Aktion wachsamer Nachbar&#8216;, die die Hamburgische Polizei auf Aufkleber drucken lie&szlig;, ist so eine Ma&szlig;nahme, deren Ursprung in den USA liegt.</p>
<p>Mit Feinderz&auml;hlungen lassen sich diese ansonsten stabilen Sicherheitsdispositionen f&uuml;r neue kriminalpolitische Strategien &ouml;ffnen. Einfallstore f&uuml;r eine neoliberalisierte Risikopolitik k&ouml;nnen beispielsweise mit den Figuren des Kindersch&auml;nders und des fremden Terroristen hergestellt werden. Sie haben den strategischen Vorteil, eine gro&szlig;e Opferidentifikation hervorzurufen, mit der wohlfahrtsstaatliche Vorstellungen einer sozialen Bedingtheit und resozialisierenden Behandlung von Kriminalit&auml;t leicht aufgebrochen werden zugunsten eines imaginierten sozialen Reinheitszustandes &uuml;ber r&uuml;ckhaltlosen Ausschluss gesellschaftlicher Feinde. Damit entfalten diese Figuren die &Uuml;berzeugungskraft, mit der ein Sicherheitsstrafrecht installiert werden kann. <br />Einstweilen aber k&ouml;nne Entwarnung gegeben werden: Kriminalit&auml;t geh&ouml;re zum politischen und medialen Dauerbrenner, und auch die Bev&ouml;lkerung errege sich moralisch &uuml;ber diese Feindfiguren, aber ein individuelles, lebensweltliches Problem &#8218;Innere Sicherheit&#8216; g&auml;be es bislang nicht.</p>
<p><i>C.F. (mit Ausz&uuml;gen aus dem Manuskript der Referentin)</i></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Selbstbestimmung &#8211; auch am Lebensende!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungsberichte/2007/selbstbestimmung-auch-am-lebensende-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Dec 2007 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bioethik]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe: Rechtspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) lehnt sich nicht zurück, sondern engagiert sich mit Stellungnahmen zur Patientenverfügung und Sterbehilfe. Sie formuliert ihre eigenen Forderungen zum Selbstverständnis des eigenen Willens. Bericht von einer Podiumsdiskussion der Humanistischen Union Hamburg am 12.12.2008 (hpd) Rosemarie Will, Bundesvorsitzende der Humanistischen Union und Professorin für Öffentliches Recht an der Humboldt Universität Berlin, referierte am [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union (HU) lehnt sich nicht zurück, sondern engagiert sich mit Stellungnahmen zur Patientenverfügung und Sterbehilfe. Sie formuliert ihre eigenen Forderungen zum Selbstverständnis des eigenen Willens.</p>
<p>Bericht von einer Podiumsdiskussion der Humanistischen Union Hamburg am 12.12.2008</p>
<div>
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hh_sterbehilfe20071212.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5997 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/hh_sterbehilfe20071212.jpg" alt="Selbstbestimmung - auch am Lebensende!" width="279" height="235" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>(hpd) Rosemarie Will, Bundesvorsitzende der Humanistischen Union und Professorin für Öffentliches Recht an der Humboldt Universität Berlin, referierte am 12. Dezember 2007 die Gesetzentwürfe zu Patientenverfügung und Sterbehilfe sowie die Stellungnahme der HU.</p>
<p>Nach einem aktuellen Hinweis auf die Diskussion um den &#8222;Selbsttötungsautomaten&#8220; des früheren Hamburger Justizsenators Kusch, verwies Hartmuth Wrocklage als Moderator darauf, dass die Humanistische Union das Thema der Patientenverfügung bereits seit mehr als 25 Jahren öffentlich macht und 1984 die erste Patientenverfügung formuliert hat. Das Thema erfahre zwar immer mehr öffentliche Akzeptanz, werde aber politisch immer noch weitgehend negiert.</p>
<p>Frau Will gab als Einleitung in ihrem Vortrag einen Überblick über die derzeitige Gesetzeslage und die im Bundestag vorliegenden und im März diskutierten Entwürfe und deren Veränderungen. Gegenwärtige Rechtslage ist die Straffreiheit der passiven und der indirekten Sterbehilfe und das Verbot der aktiven Sterbehilfe. In der Praxis sind aber sowohl bei Medizinern wie bei Juristen die Unterschiede weitgehend nicht bekannt. Die indirekte Sterbehilfe (ein todkranker Mensch erhält &#8211; weil andere Hilfe nicht möglich ist &#8211; gegen Schmerzen oder Beschwerden Medikamente, die den Tod früher eintreten lassen) wird vielfach als aktive Sterbehilfe bewertet. Es braucht also klarere Regelungen.</p>
<p>In der gegenwärtigen Diskussion &#8211; die sich u. a. mit der Frage beschäftigt, ob und wann Geräte abgeschaltet werden dürfen und ob dafür der irreversible tödliche Verlauf Voraussetzung ist &#8211; wird dabei übersehen, dass der Bundesgerichtshof bereits mehrmals angemerkt hat, die strafrechtliche Regelung zu bedenken. So hat der BGH-Senat auch 2005 wieder bekräftigt: &#8222;Die strafrechtlichen Grenzen einer Sterbehilfe erscheinen bisher nicht hinreichend geklärt.&#8220;</p>
<h5>Gesetz&shy;ent&shy;w&uuml;rfe und Betreu&shy;ungs&shy;recht / Strafrecht</h5>
<p>Die vorliegenden Entwürfe beziehen sich alle auf Regelungen im Betreuungsrecht ( § 1901 und 1904 BGB). Die zivilrechtliche Rolle des Arztes wird dabei jedoch nicht geregelt. Das verdeutlicht, dass diese Entwürfe aus einer Zeit stammen, als das Betreuungsrecht politisch diskutiert wurde.</p>
<p>Die Humanistische Union schlägt dagegen vor, bei der zivilrechtlichen Willenserklärung ( § 130 BGB) anzusetzen und sie dahingehend zu erweitern, dass sie auch für Patientenverfügungen gilt. Im Betreuungsrecht ( § 1901b BGB-E) sei dann zu präzisieren, dass eine Patientenverfügung auch gilt, wenn die Krankheit noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat. Und schließlich sei der § 216 StGB neu zu fassen: &#8222;Nichts rechtswidrig sind Handlungen in Fällen (1) des Unterlassens oder der Beendigung einer lebenserhaltenden Maßnahme, (2) die Anwendung Leid mindernder Maßnahmen, die jedoch Leben verkürzend sind, (3) einer Tötung auf Grund des ausdrücklichen und ernstlichen Verlangens des Getöteten.<br />
Klare Regelungen zur Schaffung der individuellen Autonomie<br />
Zivilrechtlich könne nur geregelt werden, was strafrechtlich nicht verboten ist. Deshalb werde sich die Humanistische Union auch weiterhin für klare Regelungen einsetzen, die eine individuelle Autonomie bis zum Lebensende ermöglichen &#8211; einschließlich der aktiven Sterbehilfe. Seit 1984 hat die HU Regelungen dieser Art vorgeschlagen und wird sich in dieser Hinsicht auch in die Beratungen des Bundestages Anfang 2008 einbringen.</p>
<p>In der Diskussion wurden die verschiedenen Facetten des Themas Sterbehilfe deutlich. Betroffene schilderten ihre persönliche erlebte Problematik mit Partnern und Verwandten; ebenso gab es philosophische Erwägungen, ob eine sprachliche Äußerung in einer Patientenverfügung den konkreten Diskurs ersetzen kann. Die Rolle der Ärzte wurde thematisiert, ebenso wie der Schutz der Betreuer. Nachdenkliche Beiträge, die die Vielschichtigkeit von Situationen aufzeigten, die zur gesetzlichen Regelung anstehen.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Grenzen der Toleranz?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/grenzen-der-toleranz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2007 10:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 22 &#8211; 24 Ist Toleranz ein &#8222;Wert an sich&#8220; oder ein blo&#223; relativer Begriff? Ist derjenige, der Intoleranz toleriert, tats&#228;chlich tolerant? Wo liegen die Grenzen der Toleranz? Und ist Toleranz alleine vielleicht gar nicht ausreichend?&#160; M&#252;ssen wir uns darum bem&#252;hen, s&#228;mtliche Formen des Andersseins nicht blo&#223; zu tolerieren, sondern zu akzeptieren? [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 199, Seite 22 &#8211; 24</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-HH-Vortrag-MSS2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4257 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-HH-Vortrag-MSS2-416x450.jpg" alt="Grenzen der Toleranz?" width="416" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-HH-Vortrag-MSS2-416x450.jpg 416w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-HH-Vortrag-MSS2-555x600.jpg 555w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-HH-Vortrag-MSS2-312x337.jpg 312w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/HU-HH-Vortrag-MSS2.jpg 582w" sizes="(max-width: 416px) 100vw, 416px" /></a></span></p>
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</div>
<p><i>Ist Toleranz ein &bdquo;Wert an sich&#8220; oder ein blo&szlig; relativer Begriff? <br />Ist derjenige, der Intoleranz toleriert, tats&auml;chlich tolerant? <br />Wo liegen die Grenzen der Toleranz? Und ist Toleranz alleine vielleicht gar nicht ausreichend?&nbsp; M&uuml;ssen wir uns darum bem&uuml;hen, s&auml;mtliche Formen des Andersseins nicht blo&szlig; zu tolerieren, sondern zu akzeptieren? </i></p>
<p>Michael Schmidt-Salomon referierte am 24. Oktober&nbsp; auf Einladung des Hamburger Landesverbandes der Humanistischen Union im Saal des Haus 73 im Schanzenviertel. Er fand ein gespannt zuh&ouml;rendes Publikum vor und begann mit wesentlichen Kl&auml;rungen: Toleranz, Akzeptanz, Ignoranz.</p>
<h2 class="auto-created">&bdquo;Damit wir uns nicht falsch verstehen&hellip;&ldquo;</h2>
<p><b>Toleranz</b> sei eine Last. &bdquo;<i>Wer tolerant ist, der nimmt es hin, dass andere Menschen in unangenehmer Weise anders denken, handeln, empfinden. Im politischen Kontext zielt der Begriff der Toleranz auf die Gew&auml;hrleistung von Freiheitsr&auml;umen f&uuml;r Individuen oder Gruppen, deren Glaubens- und Lebensweisen vom etablierten religi&ouml;sen, weltanschaulichen oder gesellschaftlichen System abweichen</i>.&#8220; <br />Insofern sei dieses Toleranzgebot, das auch aufgrund der bitteren Erfahrungen der Glaubenskriege formuliert wurde, &bdquo;<i>eine der hervorragendsten Errungenschaften der Moderne, die es zu verteidigen gilt</i>&#8220; &ndash; allerdings mit der klaren Einschr&auml;nkung, dass es nicht bedeute, einer grenzenlosen, unbedingten Toleranz das Wort zu reden.<br /><b>Akzeptanz</b> sei etwas v&ouml;llig anderes als Toleranz &ndash; auch wenn das eine mit dem anderen h&auml;ufig verwechselt werde. Was man akzeptiere, das toleriere man nicht nur, man sei mit ihm einverstanden &ndash; auch wenn man es f&uuml;r sein eigenes Leben nicht anwenden m&ouml;chte. <br />Der Referent zitierte dann einerseits Goethe: &bdquo;<i>Toleranz sollte nur eine vor&uuml;bergehende Gesinnung sein: sie muss zur Anerkennung f&uuml;hren. Dulden hei&szlig;t beleidigen</i>.&#8220; Andererseits g&auml;be es allerdings gute Gr&uuml;nde daf&uuml;r, dass wir mit bestimmten Formen des Andersdenkens und Andershandelns nicht einverstanden seien, dass wir sie nicht akzeptieren, sondern nur dulden k&ouml;nnen. Toleranz sei ein wichtiger Wert innerhalb pluraler Gesellschaften. Diese Toleranz m&uuml;sse gesellschaftlichen Gruppierungen, sofern sie nicht selbst dazu in der Lage sind, abverlangt werden. Akzeptanz hingegen kann man nicht einfordern, ohne die Grundlagen der pluralen Gesellschaft selbst zu untergraben. Der produktive Wettstreit der Ideen in unserer Gesellschaft entstehe ja gerade aus der Differenz von Toleranz und Akzeptanz. Dass Vorschl&auml;ge zur F&ouml;rderung der Toleranz h&auml;ufig kaum positiv aufgenommen werden, l&auml;ge nicht zuletzt in einer Denkhaltung begr&uuml;ndet, die ebenfalls leicht mit Toleranz verwechselt werden kann: der <b>Ignoranz</b>, d.h. Unwissenheit, Dummheit. <br />Insofern sei Ignoranz eine wesentliche Voraussetzung f&uuml;r falsche bzw. repressive Toleranz. Manch einer, der tolerant erschiene, sei in Wirklichkeit nur ignorant, bemerke also gar nicht die Lasten, die er vielleicht zu erdulden h&auml;tte oder gegen die er sich m&ouml;glicherweise sogar wehren m&uuml;sste. &bdquo;<i>Wer sich beispielsweise nicht darum k&uuml;mmert, was innerhalb islamistischer Gruppierungen geschieht, der neigt weit eher dazu, sich in repressiver Weise tolerant zu &auml;u&szlig;ern (&bdquo;Leben und Leben lassen: Lasst die Leute doch machen, was sie wollen!&#8220;), als diejenigen, die einen guten Einblick in die Szene haben.</i> &#8222;Auf keinen Fall d&uuml;rfe man es sich zu leicht machen und &bdquo;Toleranz f&uuml;r jeden und alles&#8220; fordern &ndash; Toleranz sei ein blo&szlig; relativer Begriff. Er werde komplett bedeutungslos, wenn man ihn absolut setze. In &Uuml;bertragung der von Ingenieuren definierten Toleranz als &bdquo;<i>zul&auml;ssige Abweichung vom Nennma&szlig;</i>&#8220; gilt auch in politisch-weltanschaulichen Fragen, dass Toleranz nur &uuml;ber Grenzen definiert werden k&ouml;nne. &bdquo;<i>Wenn wir also bewerten m&uuml;ssen, ob soziale Gruppierungen, Verhaltensweisen, Weltanschauungen tolerabel sind oder nicht, so m&uuml;ssen wir zun&auml;chst wissen, wo die Grenzwerte liegen, die nicht &uuml;berschritten werden k&ouml;nnen, ohne die Funktionalit&auml;t des Gesamtsystems zu gef&auml;hrden. Erst danach k&ouml;nnen wir &uuml;berpr&uuml;fen, ob der Ist-Wert einer Gruppierung, Verhaltensweise oder Weltanschauung innerhalb dieser Grenzwerte liegt, d.h. tolerabel ist, oder eben nicht</i>.&#8220;<br />Die gro&szlig;e Frage freilich sei, was Norm- und Grenzwerte auf gesellschaftlicher Ebene bedeuten w&uuml;rden. Ist es &uuml;berhaupt zul&auml;ssig, derartige Werte f&uuml;r die Gesellschaft zu definieren? Und wer definiert Grenzwerte?</p>
<h2 class="auto-created">Die notwendige Beschr&auml;n&shy;kung der weltan&shy;schau&shy;li&shy;chen Neutralit&auml;t des Staates</h2>
<p>Multikulti-Illusionen h&auml;tten lange Zeit den Blick daf&uuml;r getr&uuml;bt, dass sich in den westlichen Gesellschaft religi&ouml;se Parallelgesellschaften herausgebildet haben, die es darauf anlegen, selbst die fundamentalsten rechtsstaatlichen Prinzipien zu negieren. Als Beispiele nannte Michael Schmidt-Salomon den dogmatischen, evangelikalen Puritanismus russlanddeutscher Aussiedler oder die islamistischen Abschottungstendenzen innerhalb der religi&ouml;sen Migrantenszene mit t&uuml;rkischem Hintergrund.<br />In der Lobpreisung der &bdquo;<i>Abenteuer kultureller Vielfa</i>lt&#8220; &ndash; der enormen Bereicherung durch das &bdquo;Fremde&#8220; &ndash; sei schlicht &uuml;bersehen worden, dass man mit der t&uuml;rkischen Community nicht nur Kebab, Bauchtanz, orientalische Musik, Kunst und Lyrik importierte, sondern auch die ideologischen Keimlinge einer Religion, die bisher weit weniger als das europ&auml;ische Christentum gezwungen war, &bdquo;<i>durch die Dompteurschule der Aufkl&auml;rung</i>&#8220; zu gehen. Wenn man in Deutschland heute vor dem Scherbenhaufen einer gescheiterten Integrationspolitik stehe, dann nicht zuletzt deshalb, weil die demokratiefeindlichen Potentiale der Religionen ma&szlig;los untersch&auml;tzt worden seien. S&auml;mtliche Studien, die sich mit dem Thema eingehender besch&auml;ftigten, h&auml;tten gezeigt, dass die optimistische Erwartung, dass sich die Menschen gleichsam automatisch zu Demokraten entwickeln w&uuml;rden, wenn man ihnen rechtsstaatlich garantierte Grundrechte einr&auml;umt, hoffnungs- los naiv waren. Es sei an der Zeit &ndash; und damit kam Schmidt-Salomon auf den Kern seines Vortrages &ndash;, aus dieser Erkenntnis die richtigen politischen Schl&uuml;sse zu ziehen.&nbsp; Es w&auml;re ein Fehler, w&uuml;rde man die in der deutschen Verfassung verankerte Forderung nach einer weltanschaulichen Neutralit&auml;t des Staates als Verpflichtung zu staatlicher Wertindifferenz deuten. Das Gemeinwesen der B&uuml;rger beruhe auf klar benennbaren Verfassungswerten, die als Minimalkonsens das Zusammenleben der Menschen regeln sollen (den Grundrechten, der Gewaltenteilung, der richterlichen Unabh&auml;ngigkeit, dem Sozialstaatsprinzip, dem Schutz f&uuml;r Verfolgte usw.). Deshalb werde das Prinzip der weltanschaulichen Neutralit&auml;t des Staates (d. h. seine Verpflichtung zur Gleichbehandlung religi&ouml;s-weltanschaulicher Gruppen) sp&auml;testens dort aufgehoben, wo religi&ouml;s-weltanschauliche Gruppierungen im Widerspruch zu den ethischen Grundanforderungen der Verfassung stehen.</p>
<p><b>Lehrpl&auml;ne m&uuml;ssen wissenschaftlichen <br />Standards entsprechen</b></p>
<p>Neben dieser ethischen Begrenzung der Weltanschauungsneutralit&auml;t ist (vor allem) im Bildungsbereich ein weiterer Aspekt zu beachten, der zwar in der Debatte regelm&auml;&szlig;ig &uuml;bersehen wird, in der Praxis aber von gro&szlig;er Bedeutung ist: Die Lernziele und Lehrpl&auml;ne der Schulen werden nicht nur vom Ethos der Verfassung beeinflusst, sondern auch vom Forschungsstand der jeweiligen Fachdisziplinen. Lehrpl&auml;ne, Schulb&uuml;cher etc. m&uuml;ssen aktuellen wissenschaftlichen Standards gen&uuml;gen. Aussagen, die logischer oder empirischer &Uuml;berpr&uuml;fung nicht standhalten k&ouml;nnen, h&auml;tten im Curriculum der &ouml;ffentlichen Schulen nichts verloren. Nur deshalb k&ouml;nne ein Kreationist nicht einklagen, dass die Sch&ouml;pfungslehre im Biologieunterricht behandelt werden solle. Selbstverst&auml;ndlich w&uuml;rden sich die L&auml;nder, die f&uuml;r Bildung haupts&auml;chlich verantwortlich sind, keineswegs &bdquo;<i>weltanschaulich neutral</i>&#8220; verhalten, wenn sie die Evolutionstheorie als ernst zu nehmenden Ansatz privilegieren und kreationistische Theorien ausblenden. W&uuml;rden sie aber hinreichend widerlegte Ansichten nur aus dem Grund in den Lehrplan aufnehmen, weil bestimmte Gruppen dies ansonsten als &bdquo;Diskriminierung&#8220; betrachten w&uuml;rden, so h&auml;tte dies eine schwerwiegende Aush&ouml;hlung des Bildungsbegriffs zur Folge. Die unkritische Vermittlung von Behauptungen, die erwiesenerma&szlig;en falsch sind, ist n&auml;mlich gerade das Gegenteil von Bildung, ist &bdquo;<i>Verbildung</i>&#8220; &ndash; auch wenn bestimmte Gruppen sich durch die fehlende Ber&uuml;cksichtigung ihrer weltanschaulichen Irrt&uuml;mer benachteiligt f&uuml;hlen m&ouml;gen.</p>
<h2 class="auto-created">Zentrales Verfas&shy;sungsgut</h2>
<p>Zwar sei die &bdquo;weltanschauliche Neutralit&auml;t&#8220; des Staates ein zentrales Verfassungsgut, da nur ein Staat, der seinen B&uuml;rgern nicht in umfassendem Sinne vorschreibe, was sie zu denken oder zu glauben haben, b&uuml;rgerliche Freiheiten gew&auml;hrleisten k&ouml;nne. &bdquo;<i>Und doch ist das Prinzip der weltanschaulichen Neutralit&auml;t des Staates &uuml;ber weite Strecken Fiktion</i>.&ldquo; Die weltanschauliche Neutralit&auml;t sei n&auml;mlich notwendigerweise zweifach beschr&auml;nkt:</p>
<ul>
<li>erstens durch die ethischen Prinzipien der Verfassung (wenn eine religi&ouml;se Gruppierung gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, z. B. Zwangsheirat, oder aber gegen den Schutz der Tierwelt verst&ouml;&szlig;t, kann und darf der Staat sich dazu nicht neutral verhalten);</li>
<li>zweitens durch die Verpflichtung des Staates und der L&auml;nder zur F&ouml;rderung seri&ouml;ser Bildung, die sich nach soliden wissenschaftlichen Wahrheitskriterien richten muss und nicht nach den Partikularinteressen bestimmter religi&ouml;s-weltanschaulicher Gruppierungen.</li>
</ul>
<p>Das hei&szlig;t: &bdquo;Weltanschaulich neutral&#8220; k&ouml;nne sich der Staat nur dort verhalten, wo weder die humanistischen, auf den Menschenrechten beruhenden ethischen Prinzipien des Grundgesetzes noch die Seriosit&auml;t des Bildungsauftrags auf dem Spiel stehen.</p>
<h2 class="auto-created">Grenzen der Toleranz</h2>
<p>Ein weit schwerwiegenderes Problem entstehe nun, wenn Personen oder Gruppierungen die Grenzwerte einer aufkl&auml;rerisch-humanistischen Streitkultur &uuml;berschreiten und somit das fruchtbare Zusammenspiel der gesellschaftlichen Kr&auml;fte gef&auml;hrden w&uuml;rden. Die Grenzen der Toleranz seien sp&auml;testens dann &uuml;berschritten, wenn Eltern ihre Kinder vom Schulunterricht abmelden, um sie kreationistisch zu indoktrinieren, wenn Rechtsextremisten ihre Umgebung terrorisieren, um &bdquo;ausl&auml;nderfreie Zonen&#8220; zu etablieren, wenn Islamisten Abtr&uuml;nnige mit Todesdrohungen belegen, &bdquo;Ehrenmorde&#8220; legitimieren und &ouml;ffentlich zu Gewalt aufrufen oder gar selbst Gewalttaten begehen, um ihrem Wahn zum gesellschaftlichen Durchbruch zu verhelfen. Wer Derartiges toleriere, begehe Verrat an den Prinzipien der Aufkl&auml;rung. <br />Schmidt-Salomon betonte: &bdquo;<i>Es gibt keine allgemeine Richtschnur f&uuml;r den Umgang mit inakzeptablen oder gar nicht-tolerierbaren Haltungen. Man muss sich schon jedes Problem und jeden einzelnen Probleml&ouml;sungsversuch im Detail anschauen, um angemessen urteilen zu k&ouml;nnen. Bei all dem geht es allerdings nicht nur um eine subversive St&auml;rkung des Rechts auf individuelle Selbstbestimmung, sondern letztlich auch um den Erhalt des Projekts einer offenen Gesellschaft. Wir sollten nicht so ignorant sein, weiterhin im Sinne der S&auml;kularisierungshypothese davon auszugehen, dass die Religionen absterben oder immer aufgekl&auml;rtere Z&uuml;ge annehmen w&uuml;rden. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass gerade die fundamentalistischen Varianten des religi&ouml;sen Glaubens zunehmend Attraktivit&auml;t entfalten</i>.&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">Unbequeme Grenz&shy;zie&shy;hungen und schmale Grate</h2>
<p>Eine repressive Toleranz nach kulturrelativistischem Gusto (&bdquo;Lasst die Leute doch denken oder handeln, wie sie wollen, solange sie mich damit nicht st&ouml;ren!&#8220;) w&uuml;rde auf Dauer fatale Folgen haben. Wer Bedingungen schaffen wolle, die sich nachhaltig g&uuml;nstig auf die Verbreitung aufgekl&auml;rten Denkens auswirken, der d&uuml;rfe sich nicht scheuen, unbequeme Grenzziehungen vorzunehmen. Der Grat, den man dabei gehe, ist bekanntlich &auml;u&szlig;erst schmal: Einerseits k&ouml;nne und d&uuml;rfe ein von liberalen Grunds&auml;tzen ausgehender Staat seinen B&uuml;rgern nicht vorschreiben, was sie zu denken haben, andererseits sei es f&uuml;r den Erhalt der offenen Gesellschaft dringend erforderlich, dass sich kulturelle und politische Bestrebungen, die letztlich auf eine Abschaffung der Errungenschaften der Aufkl&auml;rung hinauslaufen, im gesellschaftlichen Spiel der Kr&auml;fte nicht durchsetzen k&ouml;nnen. <br />Der Vortrag schloss mit einem Zitat von Karl Popper: &bdquo;Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu ignorieren.&#8220; Dies gelte &ndash; so Schmidt-Salomon &ndash; heute vielleicht in noch st&auml;rkerem Ma&szlig;e als je zuvor.</p>
<h2 class="auto-created">In der Diskussion</h2>
<p>In der anschlie&szlig;enden Diskussion &ndash; die von einer generellen Zustimmung getragen war &ndash; wurde vor allem die Frage behandelt, wer oder wie Kriterien entwickelt werden k&ouml;nnten. Neben der &Uuml;berraschung des Referenten, dass er selber &ndash; mit einem libert&auml;ren Hintergrund &ndash;, f&uuml;r ein st&auml;rkeres Eingreifen des Staates pl&auml;diere, gab es ein Beharren, dass der Staat sich in diesen Fragen zur&uuml;ckhalten solle &ndash; die Zivilcourage sei der Weg. Das fand jedoch auch Widerspruch, da dieses w&uuml;nschenswerte Verhalten der B&uuml;rger zu oft in den Belastungen des Alltags inaktiv bleibe. Wo liegt also der &bdquo;dritte Weg&#8220; zwischen einem &uuml;berm&auml;chtigen Staat und einer nicht realisierten Zivilcourage? Hinsichtlich vieler Gedanken und Fragen, die er den Zuh&ouml;rern &uuml;bermittelt hatte, war es ein bemerkenswerter Vortrag &ndash; und Zuschauer fragten, ob er auch in gedruckter Form vorliegen werde.</p>
<p>Carsten Frerk<br />ist verantwortlicher Redakteur des Humanistischen Pressedienstes (<a href="http://www.hpd-online.de/" target="_blank" rel="noopener">www.hpd-online.de</a>) und Mitglied des Hamburger Landesvorstandes der Humanistischen Union.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/199/publikation/grenzen-der-toleranz/">Grenzen der Toleranz?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<item>
		<title>Toleranz in Zeiten des Terrors? Öffentliche Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Michael Schmidt-Salomon</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2007/toleranz-in-zeiten-des-terrors-oeffentliche-vortrags-und-diskussionsveranstaltung-mit-michael-schmi/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Oct 2007 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2007]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mittwoch, 24. Oktober 2007 ab 19.30 Uhr KulturHaus 73 in Hamburg, Schulterblatt 73 Auf einer &#246;ffentlichen Mitgliederversammlung der Humanistischen Union Hamburg am&#160;Mittwoch, 24.10. 2007 um 19:30 Uhrim KulturHaus 73 Hamburg, Schulterblatt 73 wird Michael Schmid&#173;t-&#173;Sa&#173;lomon &#252;ber das o.g. Thema sprechen. Michael Schmidt-Salomon, Dr. phil., geboren 1967, ist freischaffender Philosoph und Schriftsteller, Vorstandssprecher der Giordano Bruno [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Mittwoch, 24. Oktober 2007 ab 19.30 Uhr</p>
<p>KulturHaus 73 in Hamburg, Schulterblatt 73</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/schmidt-salomon2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5887 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/schmidt-salomon2.jpg" alt="Toleranz in Zeiten des Terrors? &Ouml;ffentliche Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Michael Schmidt-Salomon" width="400" height="354" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/schmidt-salomon2.jpg 400w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/schmidt-salomon2-381x337.jpg 381w" sizes="(max-width: 400px) 100vw, 400px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Auf einer &ouml;ffentlichen Mitgliederversammlung der Humanistischen Union Hamburg</p>
<p><b>am&nbsp;Mittwoch, 24.10. 2007 um 19:30 Uhr</b><br />im KulturHaus 73 <br />Hamburg, Schulterblatt 73</p>
<p>wird</p>
<h5 align="center">Michael Schmid&shy;t-&shy;Sa&shy;lomon</h5>
<p>&uuml;ber das o.g. Thema sprechen. Michael Schmidt-Salomon, Dr. phil., geboren 1967, ist freischaffender Philosoph und Schriftsteller, Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung und Mitarbeiter der Forschungsgruppe Weltanschauung in Deutschland (fowid) mit zahlreichen wissenschaftlichen, philosophischen und k&uuml;nstlerischen Ver&ouml;ffentlichungen.</p>
<p>Es geht dabei um folgende Fragestellung: Ist Toleranz ein &#8222;Wert an sich&#8220; oder ein blo&szlig; relativer Begriff? Ist derjenige, der Intoleranz toleriert, tats&auml;chlich tolerant? Wo liegen die Grenzen der Toleranz? Fragen wie diese haben vor dem Hintergrund der Debatten um Bombenattentate, Parallelgesellschaften, Kopft&uuml;cher, Ehrenmorde und Zwangsheiraten an Brisanz gewonnen. Der Philosoph Michael Schmidt-Salomon warnte in seinem Buch &#8222;Manifest des evolution&auml;ren Humanismus&#8220; eindringlich vor den Gefahren &#8222;falscher Toleranz&#8220;. Er pl&auml;dierte f&uuml;r ein klares Bekenntnis zur &#8222;Leitkultur Humanismus und Aufkl&auml;rung&#8220;, die die Voraussetzungen f&uuml;r eine moderne, offene Gesellschaft erst geschaffen habe. Ohne ein entschiedenes Engagement f&uuml;r die Durchsetzung der Werte der Aufkl&auml;rung bestehe die Gefahr, dass diese im Kampf der Kulturen verloren gingen. Um eine Kultur der Toleranz &uuml;berhaupt zu erm&ouml;glichen, sei es daher notwendig, deutliche Grenzziehungen vorzunehmen. An welchen Punkten diese Grenzziehungen ansetzen sollten, wird Michael Schmidt-Salomon in seinem Vortrag in Hamburg diskutieren.</p>
<p>Die Humanistische Union hofft auf breites Interesse. Alle Mitglieder und Freunde der Humanistischen Union und nat&uuml;rlich auch die an der Themenstellung und / oder der Humanistischen Union Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt zu der Veranstaltung ist frei.</p>
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		<item>
		<title>Demokratieexport?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/demokratieexport-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jul 2007 09:38:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Humanistische Union hatte am 23. Mai 2007 in das Rechtshaus der Universität zu einem Vortrag eingeladen: &#8222;Demokratieexport?&#8220; Die vortragende Juristin Khatira Paywand ist mit ihren Eltern selber aus Afghanistan geflohen und kennt somit beide Seiten &#8211; die islamische, wie die europäische. Sie begann mit der Erläuterung zum Thema. Der Begriff sei in den 1990er [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Humanistische Union hatte am 23. Mai 2007 in das Rechtshaus der Universität zu einem Vortrag eingeladen: &#8222;Demokratieexport?&#8220; Die vortragende Juristin Khatira Paywand ist mit ihren Eltern selber aus Afghanistan geflohen und kennt somit beide Seiten &#8211; die islamische, wie die europäische.</p>
<p>Sie begann mit der Erläuterung zum Thema. Der Begriff sei in den 1990er Jahren als Oberbegriff für Missionen der Vereinten Nationen entstanden, die sich die Aufgabe gestellt hatten, zerstörte Zivilstrukturen &#8211; so genannte &#132;failed states&#8220; &#8211; wiederherzustellen. Die traditionellen &#132;Peace-Keeping&#8220;-Missionen (&#132;Blauhelm-Pufferfunktion&#8220;) wurden damit um eine zivile Komponente ergänzt. Die Absicht war, einen demokratischen Wiederaufbau der lokalen Strukturen zu ermöglichen.</p>
<p>Die Idee der Demokratisierung anderer Staaten nahm zudem Anfang 1990 mit den Zerfallsprozessen vieler Staaten Form an. Die mit dem Staatszerfall einhergehende Chaotisierung sozialer Beziehungen erforderte den Aufbau oder die Rekonstruktion einer staatlichen Ordnung, die sich den internationalen Governance-Strukturen nähern sollten. Interventionen waren damals grundsätzlich gewaltfrei gedacht und sollten humanitäre Katastrophen verhindern.<br />USA als Agentur für Demokratieexport?<br />Vor allem die USA würden sich als Agentur für Demokratieexport verstehen. Doch wie sieht das Weltbild der USA derzeit aus?</p>
<p>Zum einen wollen sie eine weltweite Verbreitung amerikanischer Wertevorstellungen, da sie diese als universell ansehen (&#132;Wilsonianism&#8220;, nach Präsident Wilson). Gemeint ist tatsächlich die Forcierung des Freihandels und der Globalisierung. Die andere Komponente sei die sehr nationalistische Einstellung der USA als machtbewusster Hegemon (Grundmuster des so genannten &#132;Battleship&#8220;). Es ist ein Weltbild, in dem die internationale Umwelt als permanent gefährlicher Ort gesehen wird, inklusive begrenzter Kooperationsbereitschaft mit internationalen Institutionen. Diese dienen jedoch nur dazu, eigene Machtpositionen durch Allianzbildung zu konsolidieren.</p>
<p>Aber diese Methoden &#150; wie die Referentin engagiert betonte &#150; vermögen unter keinen Umständen internationale Systeme dauerhaft und verlässlich zu verregeln und zu verrechtlichen. Strategisch bedeutet dies für die Hegemonialmacht USA, dass die Interessen am besten durch militärische Dominanz und nur im Alleingang geschützt werden können. <br />Im Irak haben sich erst recht neue Konfliktformationen geschaffen, die weder Demokratie noch Frieden ausstrahlen. So sind in Folge der US-Besatzung im Irak sunnitisch-schiitische Religionskämpfe ausgebrochen, die sich auf die ganze instabile Region weiterhin ausdehnen können.</p>
<p>Der &#132;Demokratiexport&#8220; nach Afghanistan hat Anfang 2004 eine Verfassung gebracht, die keine Frauenrechte kodifiziert und ein Recht auf Bildung nicht festgeschrieben hat. Eine islamisch geprägte Rechtsprechung verhindert die Gleichstellung von Mann und Frau und unter einer Marionetten-Präsidentschaft regieren Warlords als regionale Herrscher. Zudem besteht ein widersprüchliches militärisches Vorgehen, da die ISAF militärische und zivile Aufgaben vermischt. Insofern kann es nicht verwundern, dass die &#132;Operation Enduring Freedom&#8220; im Süden als feindlich wahrgenommen wird, da sie mit lokalen Milizen zusammenarbeiten und deren Menschrechtsverletzungen dulden.<br />Die Conclusio der Referentin lautete: &#132;Der Demokratieexport in den Greater Middle East ist nicht primär ein zivilisatorisches und für Demokratie Hoffnung stiftendes Projekt, sondern scheint vielmehr Bestandteil einer neuen ideologischen Offensive zur Rechtfertigung geostrategischer Interessen zu sein.&#8220; Und: &#132;Solche komplexen Regierungsformen lassen sich nicht einfach exportieren, sondern höchstens freiwillig importieren. Das verdeutlicht insbesondere die Entwicklung in Osteuropa, wo der Wille zur Demokratisierung bestand, wohlgemerkt der freie Wille!&#8220;<br />Wohl auch aus eigener Betroffenheit verwies die Referentin eindringlich auf die, ihrer Ansicht nach, Fehlentwicklungen in muslimischen Gesellschaften.</p>
<p>Fehlende Menschenrechte</p>
<p>Was den Islam zurzeit auszeichne seien primär fehlende Menschenrechte: &#132;Im Islam gibt es derzeit kein kulturelles Verständnis für Individuation und demzufolge auch kein Konzept individueller Menschenrechte. Erst wenn islamische Theologen und Politiker die Universalität der Menschenrechte nicht als &#130;westlichen Kulturimperialismus&#8216; ablehnen, sondern die Unverfügbarkeit dieser Rechte als individuell, angeboren, transzendental, vorstaatlich, unveräußerlich und universell anerkennen, werden islamische Gesellschaften nachhaltig demokratisierbar.&#8220;</p>
<p>Und &#150; darin zeigte sich der juristische Schwerpunkt der Referentin: &#132;Individuelle Menschenrechte müssen der Interpretationsmacht und Verfügungsgewalt religiöser Instanzen, Führer und Cliquen entzogen werden.&#8220; &#132;Menschenrechte sind vor-staatliche Rechte, die sich die Menschen als Rechtsgenossen gegenseitig gewähren müssen. Selbst eine Demokratie trägt hier nur die legitimatorisch sekundäre Verantwortung, dass sie über positive Rechte zur positiven Wirklichkeit verhilft. Menschenrechte sind deshalb universell und nicht durch islamische oder konfuzianische Kontextualisierung zu relativieren.&#8220;</p>
<p>Frau Paywand betonte jedoch, dass islamische Gesellschaften sich durchaus demokratisieren könnten. Aber das könne nur geschehen, wenn die Rechtsnormen nicht aus Koran und Sunna abgeleitet würden, sondern aus den diskursiven Verfahren der demokratisch legitimierten Gesetzgebung hervorgingen und der Religion eine Sphäre und nicht die Suprematie in der Gesellschaft zugewiesen werde. Die Säkularisierung des Rechts sei notwendige Voraussetzung für die Säkularisierung der Herrschaft und die Säkularisierung der Herrschaft die conditio sine qua non für die rechtsstaatliche Demokratie.</p>
<p>Nach weiteren Ausführungen zur ethischen Grundlage von Politik und den Notwendigkeiten einer Bildungspolitik, die Individualität und Gemeinschaft erst ermöglichten, stellte Frau Paywand abschließend die Frage: &#132;Findet Europa hinreichend Gestaltungskraft und Mut, von den Stiftungen der amerikanischen Hegemonialpolitik vergangener Jahrzehnte Abschied zu nehmen und nach dem &#130;Nein&#8216; der meisten Europäer zum Irakkrieg zu einer eigenständigen Mittel- und Nahostpolitik zu finden, welche die Demokratisierung der Region fördert? Ohne Doppelstandards und falsche Diplomatie? Nur diese Perspektive ermöglicht es, die komplexen ethnischen, kulturell-religiösen Gegensätze aufzufangen, Konflikte um Grenzen, Öl- und Wasserquellen auf politisch-rechtliche Grundlage zu stellen und Rahmenbedingungen für mehr Demokratie drastisch zu verbessern.&#8220; Die Glaubwürdigkeit Europas stehe auf dem Prüfstand und als Handlungsmaxime würde es reichen, wenn Europa gemäß seiner Bildung handeln würde.</p>
<p>Die anschließende Diskussion beschäftigte sich mit Aspekten, ob die Idee eines &#132;Demokratieexports&#8220; überhaupt legitim sei und fragte sich, wie die islamische Welt Europa sehe. Mehrfach wurde die Rolle der USA angesprochen, die Bemäntelung ihrer ökonomischen Interessen und die politische und wirtschaftliche Unterstützung von Diktaturen. Zur Frage der Realitätsnähe ihrer Ausführungen betonte die Referentin die notwendige und reale Funktion von Utopie wie Ethik und das Engagement dafür notwendig sei &#150; auch wenn es jeweils nur Wenige seien.</p>
<p>Carsten Frerk</p>
<p>ist in der Humanistischen Union Hamburg aktiv<br />und betreibt den Humanistischen Pressedienst (hpd)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/demokratieexport-1/">Demokratieexport?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>E-Watch und Controltainment</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/195/publikation/e-watch-und-controltainment/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2006 22:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg: Veranstaltungsberichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine kleine Kriminologie der Kontrollkultur Mitteilungen Nr. 195, S. 14-15 Der Landesverband Hamburg der Humanistischen Union hatte am 29. November 2006 zur Besichtigung des immer perfekteren Überwachungsstaates in Deutschland eingeladen. Die Kriminologin Dr. Kirsten Toepffer sprach zum Thema: &#8222;E-Watch und Controltainment. Eine kleine Kriminologie der Kontrollkultur.&#8220; Einleitend referierte Prof. Dr. jur. Sebastian Scheerer, Leiter des [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine kleine Kriminologie der Kontrollkultur</p>
<p>Mitteilungen Nr. 195, S. 14-15</p>
<p>Der Landesverband Hamburg der Humanistischen Union hatte am 29. November 2006 zur Besichtigung des immer perfekteren Überwachungsstaates in Deutschland eingeladen. Die Kriminologin Dr. Kirsten Toepffer sprach zum Thema: &#8222;E-Watch und Controltainment. Eine kleine Kriminologie der Kontrollkultur.&#8220; Einleitend referierte Prof. Dr. jur. Sebastian Scheerer, Leiter des Instituts für kriminologische Sozialforschung an der Universität Hamburg, Assoziationen über die historischen Veränderungen staatlicher Kontrolle der Bürger. Beobachtungen habe es immer schon gegeben, nur war das in früheren Zeiten eine recht schwierige Angelegenheit. Nicht nur, weil man dazu viele Personen brauchte, diese konnten zudem auch nur fragmentarisch und punktuell (zum Beispiel am Stadttor) beobachten. Heute geht es technisch-elektronisch, d.h. man hat Apparate, die &#8222;totalisiert&#8220; eingesetzt werden: an allen Orten (flächendeckend) werden alle Passanten erfasst, und das rund um die Uhr. Bekommt man eine andere Individualität, wenn man weiß, dass man überall beobachtet wird? Früher wurde Kontrolle über direkten Zwang ausgeübt, sei es durch die Bürokratie oder andere Staatsorgane, heute werden wir geradezu verführt, selbst immer mehr Kontrolle zu wollen. Es ist mittlerweile an vielen Orten in der Gesellschaft eine Situation der Beobachtung und Kontrolle entstanden, wie sie früher nur in Haftanstalten üblich war und als erforderlich angesehen wurde. Insgesamt gibt es heute eine technische Überlegenheit des Staates, der durch Datenerfassung und Datenabgleich dem einfachen Bürger immer mehr die Furcht einflößt, kriminalisiert zu werden. Dr. Toepffer erläuterte einleitend die beiden Wortschöpfungen: &#8222;E-Watch&#8220; ist in Anlehnung an die populäre Fernsehserie &#8222;Baywatch&#8220; gebildet und meint all jene Kontrolltechnologien, die auf elektronischem Wege Personen, Räume und/oder Interaktionen akustisch, optisch und/oder taktil durch Datenspeicherung und Datenabgleich überwachen. &#8222;Controltainment&#8220; bezeichnet in der Wortzusammensetzung aus &#8222;Control&#8220; und &#8222;Entertainment&#8220; die Wechselwirkung aus Kontrolle und Unterhaltung, wobei vorwiegend das &#8217;sich selbst in Szene setzen&#8216; gemeint ist. Als erste These formulierte sie: &#8222;E-Watch und Controltainment bieten eine Bühne für das Kontroll-, Sicherheits- und Zurschaustellungsbedürfnis der Gesellschaft. Es entsteht eine Aufmerksamkeits- und Selbstkontrollgesellschaft, auf deren Daten &#150; ergänzt durch eigene Erfassungs- bzw. Kon- trollinstrumente &#150; der Staat zur Kontrolle der Bevölkerung zurückgreifen kann. Der Einzelne wird damit zum &#8218;Kontrolleur seiner selbst&#8216;, der einen omnipräsenten, kontrollierenden Staat &#150; in Teilen &#150; überflüssig macht. Eine Kontrollkultur er- wächst.&#8220; Die Implementation vollzieht sich sukzessive in verschiedenen Gesellschaftsbereichen und wird in ihrer Komplexität von dem Einzelnen nicht wahrgenommen. Kennzeichnendfür diese Situation ist u.a., dass sich beinahe alle daran beteiligenund anstelle der klassischen Kontrolle des Einzelnennun eine Kontrolle im Rahmen des Kollektivs erfolgt. Ein normaler Bundesbürger trägt heute wie selbstverständlich eine ganze Reihe von Erfassungsmedien in seiner Kleidung mit sich herum. Das beginnt mit Kreditkarten (Geldbewegungen, Abhebungsorte), setzt sich fort mit diversen Kunden- und Bonuskarten (Konsumprofile, Lebensalter) und endet nicht bei der Handy-Ortung (Bewegungsprofile). An den Rabattmarken lässt sich der historische Unterschied zu Bonus- und Kundenkarten verdeutlichen. Rabattmarken gab es anonym und man klebte sie in ein Heft, dass man &#150; wenn es vollgeklebt war &#150; anonym abgab und dafür das &#8222;Rabattgeld&#8220; bekam. Für eine Bonuskarte von Wirtschaftsunternehmen müsse man normalerweise vorher Name, Geschlecht und Geburtsdatum angeben. Je höher die ökonomischen Anreize sind, desto mehr Alltags-Informationen werden vorher abverlangt. Menschen ohne Kreditkarten und ohne Handy gelten mittlerweile in weiten Bevölkerungskreisen als anachronistisch, unmodern und rückständig bzw. zumindest leicht verschroben. Die zweite These lautete: &#8222;So genannte Outsider legitimieren umfassende Kontrollstrategien, die sich auf die gesamte Bevölkerung beziehen.&#8220; Unter Outsidern sind &#8222;nicht erwünschte&#8220; Personen zu verstehen, deren Aktivitäten nurdadurch erfasst und kontrolliert werden könnten, dass alleBürger kontrolliert werden. Das beginnt bei den Beobachtungskameras in Geschäften &#150; die alle Käufer beobachten, um einzelne Ladendiebstähle zu verhindern &#150;, und geht bis zur Videoüberwachung von neuen &#8222;Shopping-Malls&#8220;, aus denen dann alle nicht erwünschten, d.h. nicht konsumierenden Anwesenden umgehend entfernt werden, bis hin zu Videokameras und Videoaufzeichnungen in öffentlichen Bahnen und Verkehrsmitteln. Also wenn sie mit &#8222;falschen Leuten&#8220; in der U-Bahn fahren oder wenn sie &#150; unwissentlich &#150; neben einer &#8222;nicht erwünschten Person&#8220; stehen sollten, sind sie möglicherweise bereits miterfasst. Die dritte These betont: &#8222;Unterschiedliche Kontrollstrategien oder Formen von E-Watch, die für die Herstellung von Sicherheit eingesetzt werden, lassen sich unterscheiden. Zum einen ist es die Videoüberwachung, die auf eine kollektive (semi-)private und staatliche Kontrolle abzielt.&#8220; So gibt es bereits Eltern, die als weit entfernte, unsichtbare Beobachter,ständig ihre Kinder im Kindergarten in Echt-Zeit beobachten, aufzeichnen und die Aufzeichnungen wieder abrufen können. Beliebt ist auch die private Nutzung von öffentlichen Web-Cams (Kameras im Internet), mit der Sie nach dem Wetter an der Nordsee oder in den Alpen schauen können. Es ist exakt dieses Wechselspiel aus verfügbaren, öffentlich zugänglichen Kontrolleinrichtungen und ihrer privaten Nutzung als Informations- oder Unterhaltungsmedium, das sowohl die Einführung wie die Ausweitung erleichtert und die Nachfrage steigert. &#8222;Zum anderen handelt es sich um Konzepte (semi-)privaterund staatlicher E-Watch von Einzelnen, die darauf abzielen,entweder so genannte &#8218;Outsider&#8216; zu kontrollieren oderdiese in der großen Masse zu identifizieren.&#8220; Dazu gehörtbeispielsweise die &#8222;Biometrie&#8220; in Ausweispapieren, die beientsprechend gut auflösenden Kameras einen schnellen Abgleich mit Personen in öffentlichen Räumen erlaubt. Die vierte These: &#8222;Die Möglichkeiten, die die technischen Entwicklungen in dem Bereich von E-Watch bieten, dienendem Controltainment als eine wichtige Ressource. Gleichzeitig dienen die Entwicklungen auf dem Markt der Unterhaltung für die Implementierung von E-Watch dazu, eine positive Grundstimmung in der Gesellschaft zu erzeugen bzw. zu verstärken.&#8220; Haben Sie auch Spaß daran, Ihre privaten Fotografien im Internet bei &#8222;my space&#8220; kostenlos einbringen zu können oderbei &#8222;You tube&#8220; private Videos zu zeigen &#150; nur weiter so, Sie ersparen den Kontrolleuren viel Mühe, da Sie ja selber das Material erarbeiten und anliefern, was dann zu ihrer Kontrolle eingesetzt werden kann. Bestärkt werden diese &#8222;Harmlosigkeiten&#8220; der öffentlichen Vorführung von Privatem von Fernsehformaten wie &#8222;Big Brother&#8220;, in denen Privatpersonen Intimes zur öffentlichen Unterhaltung preisgeben. Bereits Kinder haben ihre Unterhaltung, wenn sie zufällig das Bild von sich selbst auf einem Monitor in einem öffentlichen Raum sehen und sich selbst zuwinken oder fröhlich rufen: &#8222;Schau Mama, ich kann uns sehen!&#8220; Es entsteht ein &#8222;Fun Factor&#8220;, so dass jegliche Ängste eines Missbrauchs dieser biometrischen und geographischen Informationen ausgeklammert bleiben. Die fünfte und letzte These lautete: &#8222;Der &#8218;Fun-Faktor&#8216; des Regierens avanciert zu einer wichtigen Komponente der Kontrollkultur, die dieselbe zugleich ermöglicht und rechtfertigt.&#8220; Im Gegensatz von der Identität des Einzelnen und der individuellen Identifizierung durch den Staat verschieben sich die Machtverhältnisse des Zugriffs. Technisch sind bereits &#8222;Life-Logs&#8220; möglich, mit Sensoren, die alles aufzeichnen (können), was ein Mensch &#8218;macht&#8216;. In der Diskussion wurden vielfältige Aspekte angesprochen: Etwa die Frage, wie dem zu begegnen sei und wann eine Datenmenge erreicht sei, die den Einzelnen aufgrund ihrer quantitativen Unauswertbarkeit dann wieder ins Verborgene sinken lässt? Ob es eine Möglichkeit gibt, sich dem zu entziehen? Wie kann man darüber aufklären? Die Frage: &#8222;Warum soll ich als gesetzestreuer und sittenstrenger Mensch mich vor solchen Beobachtungen fürchten?&#8220; verkennt zum einen, wie weit inzwischen diese Überwachung vonstatten geht, zum anderen, dass die Auffassung davon, was &#8222;gesetzestreu&#8220; oder &#8222;sittenstreng&#8220; sei, durchaus verschieden ist und nur der Schutz einer Intim- und Privatsphäre den Einzelnen vor Missbrauch bewahren kann. Man muss gelassen bleiben, um sich nicht überall bereits beobachtet zu fühlen.</p>
<p>Carsten Frerk, Mitglied des Hamburger Landesverbandes</p>
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		<title>Das Geschäft mit der Nächstenliebe</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/das-geschaeft-mit-der-naechstenliebe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jun 2006 13:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienresonanz]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt: Medienresonanz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen sind l&#228;ngst Riesenunternehmen und der christliche Anspruch nur Fassade. Aus: Frankfurter Rundschau vom 01.06.2006. Das &#8222;Religi&#246;se&#8220; sei wieder stark im Kommen, liest man allerorten, und als die Bundesfamilienministerin van der Leyen am 20. April in Berlin das &#8220; B&#252;ndnis f&#252;r Erziehung&#8220; vorstellte, wurde sie dabei von einer evangelischen Bisch&#246;fin und einem katholischen [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen sind l&auml;ngst Riesenunternehmen und der christliche Anspruch nur Fassade. Aus: Frankfurter Rundschau vom 01.06.2006.</p>
<p>Das &#8222;Religi&ouml;se&#8220; sei wieder stark im Kommen, liest man allerorten, und als die Bundesfamilienministerin van der Leyen am 20. April in Berlin das &#8220; B&uuml;ndnis f&uuml;r Erziehung&#8220; vorstellte, wurde sie dabei von einer evangelischen Bisch&ouml;fin und einem katholischen Kardinal sekundiert. Begr&uuml;ndet wurde diese kirchliche Flankierung mit ihrem &#8220; dichten bundesweiten Netz an Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, (die) auch in besonderer Weise soziale und moralische Aspekte (verkn&uuml;pfen). Im Bereich der Kinderg&auml;rten in freier Tr&auml;gerschaft stellen die kirchlichen Tr&auml;ger (Caritas und Diakonie) insgesamt 72,3 Prozent der Pl&auml;tze&#8220; , so die Ministerin. Ein sch&ouml;nes Beispiel, wie man mit richtigen Zahlen Nebelkerzen werfen kann. Es &#8220; fehlte&#8220; zum einen die Information, dass die freien Tr&auml;ger nur rund 60 Prozent aller Kita-Pl&auml;tze stellen, und zum anderen wur-den die &#8220; freien Tr&auml;ger&#8220; auf die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrenzt, so dass die richtige Information gewesen w&auml;re: Die beiden kirchlichen Tr&auml;ger stellen gemeinsam 37,5 Prozent aller Kita-Pl&auml;tze in Deutschland. Also nur etwas mehr als ein Drittel. Dazu kommt dann noch durch die Auswahl der B&uuml;ndnispartner die unverhohlene Absage an ein grundgesetzkonformes Erziehungsverst&auml;ndnis. Christliche Partikularwerte und Interessen werden gegen die weltanschauliche Neutralit&auml;t des Staates und die universalistischen Grundwerte in Stellung gebracht. Das breite Spektrum der Einrichtungen in kirchlicher Tr&auml;gerschaft (z.B. Kinderg&auml;rten, Krankenh&auml;user, Altenheime, Sozialstationen und Beratungsstellen) suggeriert einen hohen finanziellen Mitteleinsatz der Kirchen. Die Behauptung der besonderen Verkn&uuml;pfung von sozialen und moralischen Aspekten unterstellt eine exklusive normative Qualit&auml;t gegen&uuml;ber den nicht-konfessionellen Tr&auml;gern. Ein Schelm, der B&ouml;ses bei solchen selbstlosen Unterstellungen denkt. Doch wie ist es wirklich? Ist die Betreuung in kirchlichen Pflegeheimen besonders gut? Fallen kirchliche Einrichtungen durch besondere Ber&uuml;cksichtigung der Menschen- und B&uuml;rgerrechte auf? F&uuml;hrt die christliche N&auml;chstenliebe zu entsprechender R&uuml;cksichtnahme bei den finanziellen, physischen und psychischen Belastungsgrenzen der MitarbeiterInnen?</p>
<p>Vorurteile im Sozialbereich</p>
<p>Der Gesundheits- und Sozialbereich in Deutschland scheint eine Art Terra incognita zu sein, in dem viele von uns zwar einzelne Einrichtungen kennen, jedoch Ein- und &Uuml;berblick nicht vorhanden sind. Auf dem Boden dieser Unkenntnis k&ouml;nnen sich Stereotypen und Vorurteile erhalten, die mit der heutigen Realit&auml;t nur noch wenig zu tun haben. 1961 wurde in das Jugendhilfegesetz ein kurzer Absatz eingef&uuml;gt, der den so genannten &#8220; freien Tr&auml;gern&#8220; den Vorrang vor den staatlichen Tr&auml;gern einr&auml;umt. Dieses &#8220; Subsidiarit&auml;tsprinzip&#8220; wurde insbesondere von der organisierten katholischen &#8220; N&auml;chstenliebe&#8220; (Caritas) und der evangelischen &#8220; Br&uuml;derlichkeit&#8220; (Diakonie) genutzt, um zum gr&ouml;&szlig;ten privaten Arbeitgeberverbund in Europa aufzusteigen. 1960 hatten Caritasverband und Diakonisches Werk zusammen rund 300 000 MitarbeiterInnen. Die aktuellen Zahlen belaufen sich auf zusammen rund 950 000 Besch&auml;ftigte. Dazu kommen noch rund 300 000 weitere Mitarbeiter als Azubis, Honorarkr&auml;fte, Freiwillige des Sozialen Jahres etc., die von den Verb&auml;nden selber nicht als Besch&auml;ftigte gez&auml;hlt werden, da sie nicht hauptberuflich und unbefristet besch&auml;ftigt sind. Insgesamt sind es also zurzeit rund 1, 25 Millionen Menschen, die Lohn und Arbeit bei Caritas und Diakonie finden. Bereits f&uuml;r die offiziellen Mitarbeiterzahlen beider Wohlt&auml;tigkeitsverb&auml;nde gilt, dass jeder der beiden Organisationen f&uuml;r sich mehr Menschen besch&auml;ftigt als der Siemens-Konzern (426 000) oder der Daimler-Chrysler- Konzern (366 000) weltweit. Mit anderen Worten: Caritas und Diakonie sind unbekannte Giganten. Diese schnelle Vergr&ouml;&szlig;erung der Mitarbeiterzahl hat die innere Struktur der Verb&auml;nde und die Mentalit&auml;t der Mitarbeiter stark ver&auml;ndert. Aus einer geringen Zahl Hauptamtlicher, die von vielen Ehrenamtlichen und Nonnen wie Diakonissen umgeben waren, sind nun professionelle Dienste geworden, in die sich die Ehrenamtlichen nur noch schwierig einbinden lassen. Nonnen wie Diakonissen gibt es zudem kaum noch. Wie es einmal eine Nonne sagte: &#8220; Ja, wir gelten als katholische Einrichtung. Aber wir merken nichts mehr davon.&#8220; Oder, wie andere Stimmen sagen: &#8220; Wer bei der Kirche arbeitet, f&auml;llt vom Glauben ab.&#8220; Untersuchungen verdeutlichen: Schraubt man das Schild am Eingang ab, wird inhaltlich nicht mehr deutlich, wer Tr&auml;ger der Einrichtung ist. Beide Organisationen setzen mittlerweile ein Finanzvolumen von j&auml;hrlich insgesamt rund 45 Milliarden Euro um (z.B. Leistungsentgelte der Krankenkassen, der Pflegeversicherung oder private Bezahlung). Die vielf&auml;ltige Arbeit von Caritas und Diakonie kommt vor allem dem Image der beiden Kirchen zugute: &#8220; Die tun doch so viel Gutes.&#8220; Hinsichtlich der Finanzierung dieser Einrichtungen darf die best&auml;ndige Wiederholung: &#8220; Die Kirche ist der Tr&auml;ger von Kindertagesst&auml;tten, Krankenh&auml;usern, Altenheimen, etc.&#8220; jedoch nicht t&auml;uschen, da in wesentliche Bereiche &uuml;berhaupt kein Cent Kirchengeld flie&szlig;t und die gesamten kirchlichen Zusch&uuml;sse f&uuml;r Caritas und Diakonie nur 1,8 Prozent von deren Gesamtkosten abdecken.</p>
<p>Nur wenig Geld aus Kirchensteuer</p>
<p>Die Frage dieser geringen Eigen-Finanzierung hat dabei zwei entscheidende Aspekte: 1. Die Glaubw&uuml;rdigkeit des Tr&auml;gers. Da die<br />meisten Menschen meinen, dass die Kirchen, wie sie es selber auch immer darstellen, die sozialen Einrichtungen &uuml;berwiegend aus der Kirchensteuer finanzieren, w&uuml;rden (nach einer Umfrage der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland, <a href="http://www.fowid.de/" target="_blank" rel="noopener">www.fowid.de</a>) rund die H&auml;lfte der Kirchenmitglieder aus der Kirche austreten, wenn die Kirchen diese Einrichtungen nur geringf&uuml;gig finanzieren. Genau das ist jedoch die Realit&auml;t. 2. Die Rechtm&auml;&szlig;igkeit eines Besitzanspruchs. Artikel 140 des Grundgesetzes (in Verbindung mit Artikel 137,3 der Weimarer Reichsverfassung) privilegiert die Kirchen u. a. in der Weise, dass sie ihre eigenen Einrichtungen selbstst&auml;ndig verwalten. Wenn also ein Krankenhaus, oder ein Altenheim, oder eine Kindertageseinrichtung ohne einen Cent aus der Kirchensteuer finanziert werden &#8211; ist es dann noch eine eigene Einrichtung der Kirchen? Die selbstst&auml;ndige Verwaltung der sozialen Einrichtungen durch die Kirchen hat tagt&auml;gliche Bedeutung f&uuml;r viele Menschen, weil in den konfessionellen Einrichtungen ein &#8220; Dritter Weg&#8220; der Mitarbeitervertretung gilt (kein Betriebsrat, kein Streikrecht, keine Mitbestimmung oder Informationsrecht). Dadurch k&ouml;nnen grundlegende B&uuml;rgerrechte den MitarbeiterInnen verweigert werden! Begr&uuml;ndung: Dienstgeber und Dienstnehmer sitzen im gleichen Boot der &#8220; Glaubensverk&uuml;ndigung&#8220; , das (vorgeblich) keine Gegens&auml;tze kennt. Der rechtfertigende R&uuml;ckgriff auf den &#8220; Tendenzschutz&#8220; im Betriebsverfassungsgesetz kann nicht greifen, weil dieses Gesetz ausdr&uuml;cklich keine Geltung f&uuml;r kirchliche Einrichtungen hat. W&auml;hrend bei der Caritas schon seit Jahrzehnten in den Klauseln der Arbeitsvertr&auml;ge unterschrieben wurden musste, dass man nach den Regeln der katholischen Kirche leben w&uuml;rde &#8211; alles andere bedeutete m&ouml;glicherweise die fristlose K&uuml;ndigung -, hatten es die evangelische Kirche und die Diakonie erheblich schwerer. Das hei&szlig;t, bisher hatten sie keinen Erfolg, derartige &#8222;Loyalit&auml;tsrichtlinien&#8220; f&uuml;r die MitarbeiterInnen in den Synoden durchzusetzen. Daf&uuml;r wird jetzt Abhilfe geschaffen. Das bereits von der rot-gr&uuml;nen Bundesregierung formulierte Antidiskriminierungsgesetz, das dieser Tage vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, gibt den Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften das gesetzlich festgeschriebene Privileg, nach ihren eigenen ethischen Lehren &#8222;Loyalit&auml;tsanforderungen&#8220; <br />zu formulieren, die nicht als Diskriminierung gelten. Das bedeutet f&uuml;r die vielen MitarbeiterInnen beider Kirchen und bei Caritas wie Diakonie eine gesetzlich erlaubte Beschr&auml;nkung der individuellen Rechte der freien Religionsaus&uuml;bung, der Berufswahl, der sexuellen Selbstbestimmung, der freien Partnerwahl und Lebensform also Diskriminierung auf Grund eines Bundesgesetzes, das behauptet, gerade das verhindern zu wollen. Dies ist ein besonders fatales Beispiel f&uuml;r den Abbau von B&uuml;rger und Menschenrechten. In Deutschland. Aktuell. Der Autor Carsten Frerk ist promovierter Sozialwissenschaftler und freier Publizist.<br />Er hat sich in den vergangenen Jahren intensiv darum gek&uuml;mmert, etwas Licht in die undurchsichtigen Strukturen der Kirchen zu<br />bringen. Dazu hat er unter anderem zwei Sachb&uuml;cher ver&ouml;ffentlicht: &#8220; Finanzen und Verm&ouml;gen der Kirchen in Deutschland&#8220; sowie &#8222;Caritas und Diakonie in Deutschland&#8220; . Frerk gilt als einer der wenigen Experten au&szlig;erhalb der Kirchen. Zur Zeit ist er Leiter der &#8222;Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland&#8220; .</p>
<p>Carsten Frerk wird in der Reihe &#8220; Leitkultur Menschenrechte&#8220; von Humanistischer Union und Frankfurter Rundschau am heutigen<br />Donnerstag, 1. Juni, ab 20 Uhr im Caf&eacute; Wiesengrund im Finkenhof, Finkenhofstr. 17, Frankfurt , einen Vortrag hierzu halten. <br />Alle Rechte vorbehalten &#8211; &copy; Redaktionsarchiv M. DuMont Schauberg</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/das-geschaeft-mit-der-naechstenliebe/">Das Geschäft mit der Nächstenliebe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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