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	<title>Christian Egbering Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Editoral</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/200-vorgaenge/publikation/editoral-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Dec 2012 21:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 200 (Heft 4/2012), S. 1 Die digitale Demokratie ist spätestens mit den Wahlsiegen der &#132;Piraten&#147; in Deutschland in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gerückt, doch weist das Potenzial demokratischer Partizipation, das sich mit dem Internet eröffnet, weit über diese Partei hinaus. Davon zeugt nicht zuletzt dessen Rolle bei den Aufständen in den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/200-vorgaenge/publikation/editoral-1/">Editoral</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorgänge Nr. 200 (Heft 4/2012), S. 1</p>
<p>Die digitale Demokratie ist spätestens mit den Wahlsiegen der &#132;Piraten&#147; in Deutschland in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gerückt, doch weist das Potenzial demokratischer Partizipation, das sich mit dem Internet eröffnet, weit über diese Partei hinaus. Davon zeugt nicht zuletzt dessen Rolle bei den Aufständen in den arabischen und anderen repressiv regierten Ländern. &#132;Digitale Demokratie&#147; bedeutet jedoch nicht nur die Eröffnung neuer Freiheiten und Möglichkeiten der politischen Teilhabe, es ist zugleich normativer Bezugspunkt der inneren Verfasstheit des Internets, das seine rasante Verbreitung nicht zuletzt seiner offenen Netzstruktur verdankt, die sich bislang gegen Versuche des hierarchischen Regierens und Regulierens weitgehend behaupten konnte. Zugleich hat diese rasante Entwicklung auch neue Formen der Vermachtung, der Nutzung und des Missbrauchs gezeitigt, welche die Frage nach den rechtlichen Grundlagen des Internets dringlicher werden lassen. Diesen Problemfeldern will sich die vorliegende Ausgabe der vorgänge widmen.</p>
<p>Thomas Bevc vertritt die These, dass das durch die neuen Formen der Öffentlichkeit im soziale Netz entstandene Potential zur Emanzipation der Bürger und zur Demokratisierung der Gesellschaft nicht genutzt wird, sondern vielmehr das Internet in seiner momentanen Erscheinungsform zur Zementierung der bestehenden gesellschaftlichen Ungleichheit entscheidend beiträgt. Dem entgegen zu steuern, hieße die Fähigkeit zur Rezeption und Artikulation, kurz, die Bildung allgemein zu verbessern.</p>
<p>Jennifer Paetsch und Daniel Reichert betrachten die sich durch Liquid Democracy eröffnenden Partizipationsmöglichkeiten als Ergänzung der repräsentativen Demokratie und als eine Antwort auf das Demokratie-und Legitimationsdefizit des bestehenden Systems. Die Einsatzmöglichkeiten von Liquid Democracy-Verfahren beschränken sich nicht auf den politischen Bereich, sondern zielen auf eine Demokratisierung möglichst <br />vieler Lebensbereiche ab.</p>
<p>Jasmin Siri sieht die politische Rolle der Massenmedien durch Social Media auf die Probe gestellt, denn diese verlangen Präsenz und verschließen sich der Organisation. Die Echtzeitlichkeit und Diversität der Social Media macht sie für Letztere nur schwer strategisch steuerbar, die politische Performance in ihnen muss sich der jeweiligen Eigenlogik des Web-Mediums beugen.</p>
<p>Dieter Rulff erkennt in der Philosophie der Piraten eine digitale Übersetzung des Habermasschen Diskurmodells. Das ist einer der Gründe, weshalb ihnen die linken Parteien so ehrfürchtig begegnen. Doch ihr technik-affiner Diskurs kann keine normative Klärung der programmatischen Orientierung ersetzen. Ihre querulatorische Selbstbeschäftigung korrespondiert mit der Unfähigkeit zur Bildung eines handlungsfähigen politischen <br />Willens.</p>
<p>Benjamin-Immanuel Hoff sieht in den Piraten die Repräsentanten einer sozialen Formation, die derzeit von den anderen Parteien nicht vertreten wird. Die Selbsteinschätzung ihrer sozialen Lage ist prekärer als die anderer Parteianhänger, ihre politische Verortung linksliberal. Noch ist nicht ausgemacht, ob ihr Cleavage ihnen Dauerhaftigkeit <br />im Parteienspektrum sichern wird.</p>
<p>Wolfgang Kleinwächter sieht die Internet Governance an einem Scheideweg. Zwar haben sich die in den letzten Jahrzehnten entwickelten Multi-Stakeholder-Modelle der Selbstregierung bewährt und ein erstaunliches Wachstum des Netzes ermöglicht, doch <br />zeichnen sich bei einigen Staaten deutlich Begehrlichkeiten ab, das Internet stärker unter die eigene Kontrolle zu bekommen.</p>
<p>Für Jan Schallaböck verweist die Problematik der Vorratsdatenspeicherung auf die <br />Notwendigkeit, die Prozesse der Informationsverarbeitung transparent zu machen. Die Gesellschaft muss entscheiden können, welche Arten der Verarbeitung sinnvoll sind, ohne dabei in eine totale Medienkontrolle zu verfallen. Der Einsatz von quelloffener Software könnte diesem Anliegen dienen.</p>
<p>Nils Leopold sieht durch die vernetzte Zusammenführung und Auswertung unterschiedlicher Datenbestände in Big Data zentrale Prinzipien des Datenschutzes gefährdet. Da dieser nur mit präventiver Zielrichtung effektiv bleiben könne, bleibe es deshalb richtig, auf eine Vorverlagerung des Schutzes in die Technikebene selbst zu dringen. <br />Zudem bedürfe es bei der Regelung der Profilbildung, der Einwilligung und den Transparenzbestimmungen deutlicher Verbesserungen zugunsten der Bürger.</p>
<p>Volker Grassmuck plädiert im Streit um das Urheberrecht für Peer-to-Peer-Modelle, da die überkommenen Markt-Modelle augenscheinlich keine angemessene Bezahlung der Urheber gewährleisten und den veränderten Nutzungsweisen entsprechen können.</p>
<p>In seinem Essay verortet Christoph Butterwegge die Gründe der Altersarmut in der Deformation des Sozialstaates, der Deregulierung des Arbeitsmarktes und der Demontage der Gesetzlichen Rentenversicherung. Er empfiehlt den Ausbau Letzterer zu einer <br />solidarischen Bürgerversicherung.</p>
<p>Stefan Wallaschek legt mit seiner Analyse des literarischen Werkes von Ayn Rands eine hierzulande wenig bekannte Wurzel des radikalen libertären Denkens der US-amerikanischen Republikaner frei.</p>
<p>Christoph Gusy sieht in der Beobachtung des thüringischen Fraktionschefs der Linken Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz, aber auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das diese Praxis bestätigt, eine eklatante Missachtung elementarer <br />Normen des Grundgesetzes.</p>
<p>Michael Spörke zieht eine bittere Bilanz der Behindertenpolitik in der Regierungszeit der Bundeskanzlerin Merkel. Gemessen an den inhaltlichen Fortschritten und der Einbindung der Betroffenen, die unter der rot-grünen Vorgängerregierung erreicht worden waren, bedeute sie einen klaren Rückschritt.</p>
<p>Karl Adam hat das neue Europa-Buch von Walter Laqueur gelesen und kann dessen düsteren Ausblick angesichts der zu beobachtenden Integrationsfortschritte, auch wenn sie teils erzwungen sind, nicht teilen.</p>
<p>Diese Ausgabe der vorgänge ist die zweihundertste und zugleich die letzte, die wir als Redaktion betreuen. Es war immer unser Anspruch, gesellschaftliche und politische Prozesse kritisch zu begleiten und dafür wissenschaftliche Handreichungen zu geben. Mit den Beiträgen sollten nicht nur dem akademischen Fachpublikum sondern einem interessierten Leserkreis auf verständliche und informative Weise Probleme der Zeit nahe gebracht werden. Leider hatten die vorgänge, wie die meisten Printmedien, in den letzten Jahren mit einem nachlassenden Leserinteresse zu kämpfen. Um die Kosten zu begrenzen, hat die Humanistische Union, die die Zeitschrift seit Kurzem im Eigenverlag herausgibt, beschlossen, ab dem kommenden Jahr die vorgänge mit dem Verbandsorgan HU-Mitteilungen zu fusionieren und den Redaktionsetat zu reduzieren. Die Redaktionsarbeit <br />wird zu einem großen Teil vom Geschäftsführer der HU übernommen. Ein alternatives Konzept der Redaktion, die vorgänge fortzuführen, wurde verworfen. Wir sind der Ansicht, dass sich damit der Charakter der Zeitschrift grundlegend ändert, ihre Unabhängigkeit <br />nicht mehr gewahrt und weder der einen noch der anderen Leserschaft gedient ist. Wir stellen deshalb geschlossen unsere Arbeit an den vorgängen ein. Wir danken allen, die mit ihrem Engagement am Zustandekommen der jeweiligen Ausgaben <br />beteiligt waren, und allen, die uns mit Interesse, Anregungen und (meist wohlwollender) Kritik begleitet haben und wünschen auch zu dieser zweihundertsten Ausgabe eine anregende Lektüre.</p>
<p>Ihre Redaktion</p>
<p>Christian Egbering, Stephan Glienke, Dirk Jörke, <br />Jutta Roitsch, Dieter Rulff und Veith Selk</p>
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		<title>Friedenspolitik zwischen Ziviler Konfliktberatung und Militärintervention</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/friedenspolitik-zwischen-ziviler-konfliktberatung-und-militaerintervention/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: Vorg&#228;nge 193 ( Heft 1/2011), S.118-128 Gewaltsam ausgetragene Massenkonflikte z&#228;hlen zu den gravierendsten Problemen der Weltgesellschaft. Die Schrecken und das Elend, die durch sie verursacht werden, machen ein &#8222;normales Leben&#8221; unm&#246;glich (vgl. Schreiber 2010: 11). Der Einsatz f&#252;r den Frieden und die Bearbeitung von Konflikten ist vor diesem Hintergrund eine zwingende Aufgabe der internationalen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: Vorg&auml;nge 193 ( Heft 1/2011), S.118-128</p>
<p>Gewaltsam ausgetragene Massenkonflikte z&auml;hlen zu den gravierendsten Problemen der Weltgesellschaft. Die Schrecken und das Elend, die durch sie verursacht werden, machen ein &#8222;normales Leben&#8221; unm&ouml;glich (vgl. Schreiber 2010: 11). Der Einsatz f&uuml;r den Frieden und die Bearbeitung von Konflikten ist vor diesem Hintergrund eine zwingende Aufgabe der internationalen Gemeinschaft. Auch in Deutschland ist Konfliktbearbeitung ein fester Bestandteil der Au&szlig;en-, Entwicklungs- und Verteidigungspolitik. Insbesondere seit dem Aufkommen der &#8222;neuen Kriege&#8221; im Zuge der 90er Jahre hat die Konfliktbearbeitung an Bedeutung gewonnen. Neben milit&auml;rischen Optionen existieren zahlreiche Instrumente und Ma&szlig;nahmen Ziviler Konfliktbearbeitung[1], die gegen Ende der 90er Jahre verst&auml;rkt auf die politische Agenda getreten sind. Diese beiden Optionen unterscheiden sich grundlegend, denn sie gehen mit gegens&auml;tzlichen Annahmen und Zielsetzungen an einen Konflikt heran.</p>
<p>Kann es Situationen geben, &#8222;in denen die Anwendung von milit&auml;rischer Gewalt zur Beendigung von (B&uuml;rger-)Kriegen und den damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen gebilligt, ja vielleicht sogar gefordert werden muss&#8221; (Mayer 2005: 381)? Das Verh&auml;ltnis zwischen Ziviler und milit&auml;rischer Konfliktbearbeitung ist gepr&auml;gt durch die-sen moralischen Konflikt. Beide Seiten votieren dabei &#8222;mit prim&auml;r moralischen Argumenten f&uuml;r die jeweils f&uuml;r angemessen gehaltene Handlungsform [&#8230;]&#8221; (Herberg-Rothe 2005: 442).</p>
<p>In der deutschen Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik werden diese beiden Ans&auml;tze mit-einander vermischt. Es besteht, trotz gegenteiliger Darstellung, eine asymmetrische Gewichtung zu Ungunsten der Zivilen Konfliktbearbeitung, die sich insbesondere in der Ungleichverteilung der Personal- und Ressourcenausstattung widerspiegelt. Die Art und Weise, wie im Rahmen der deutschen Friedenspolitik die Widerspr&uuml;chlichkeiten zwischen den gegens&auml;tzlichen Ans&auml;tzen verdeckt und als harmonisierbar dargestellt werden, soll in diesem Aufsatz herausgearbeitet und kritisiert werden.</p>
<p>Dazu soll zun&auml;chst ein Blick auf den theoretischen Rahmen der Konfliktbearbeitung allgemein und der Zivilen und milit&auml;rischen Konfliktbearbeitung im Besonderen geworfen werden.Die Beziehung beider Anstze,die sich aus der allgemeinen historischen Entwicklung der Konflikt bearbeitung herleitet, steht im Fokus meiner Betrachtung.Die theoretischen Pr&auml;missen dieser Bezeichnung werden analysiert und kritisch hinterfragt.</p>
<h5>Konflikt&shy;be&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung im Allgemeinen</h5>
<p>Grob lassen sich f&uuml;nf unterschiedliche Handlungsstufen von Konfliktbearbeitung unterscheiden: <i>Preventive Diplomacy, Peacemaking, Peaceenforcing, Peacekeeping und Peacebuilding </i>(vgl. Brinkmann 2000: 37ff). Die Handlungsstufen gehen auf Boutros Boutros-Ghalis Agenda f&uuml;r den Frieden zur&uuml;ck, die die Begriffe <i>Peacekeeping, Peacemaking und Peacebuilding </i>bekannt machten und auf die Agenda der internationalen Politik setzte (Boutros-Ghali 2001: 29). In der Fachwelt setzten sie sich zusammen mit den Begriffen <i>Preventive Diplomacy und Peaceenforcing </i>durch. Die Handlungsstufen k&ouml;nnen in zivile und milit&auml;rische Handlungskategorien unterteilt werden. Bis auf die Friedenserzwingung, die eine eindeutig milit&auml;rische Option darstellt, und die Friedenssicherung, die zum Gro&szlig;teil als milit&auml;risch, teils aber auch als Bestandteil ziviler Strategien gilt, werden alle Handlungsstufen der zivilen Handlungskategorie zugeordnet.</p>
<p>Unter vorbeugender Diplomatie (<i>Preventive Diplomacy</i>) sind Ma&szlig;nahmen zu verstehen, die eine gewaltsame Eskalation von Konflikten verhindern sollen. Konfliktpr&auml;vention ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein oft verwendeter Begriff. Die Friedensschaffung (<i>Peacemaking</i>) setzt an den Inhalten eines Konfliktes an und versucht sie zu bearbeiten und zu ver&auml;ndern. Die Konfliktparteien sollen dabei mit m&ouml;glichst friedlichen Mitteln zu einer Einigung gebracht werden. Die Friedenserzwingung (Peaceenforcing) ist die milit&auml;rische Erzwingung eines Friedens. Der Begriff meint also milit&auml;rische Interventionen, die mit Waffengewalt eine Beendigung der Kampfhandlungen herbei-f&uuml;hren wollen. Diese Form der Intervention wird in der Literatur meist als &#8222;humanit&auml;re Intervention&#8221; bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch unpassend, da &#8222;sich zumindest bei einigen dieser Milit&auml;rinterventionen die Frage stellt, was an ihnen humanit&auml;r im Sinne von ,menschenfreundlich, wohlt&auml;tig, speziell auf das Wohl des Menschen gerichtet&#8216; &#8212; so das Duden-Fremdw&ouml;rterbuch &#8211; bezeichnet werden kann&#8221; (Meyer 2010: 559f).</p>
<p>Friedenssicherungseins&auml;tze (<i>Peacekeeping) </i>bem&uuml;hen sich vermittels (bewaffneter) Kontrolle und gegebenenfalls Trennung der Konfliktparteien (bereits ausgebrochene) Gewalt zu verhindern oder weitestgehend einzuschr&auml;nken. Ob dieser Aspekt der Zivilen Konfliktbearbeitung zugerechnet werden kann, ist umstritten, da sie per Definition auch die Androhung von Waffengewalt ausschlie&szlig;t. Der Einsatz von Blauhelmsoldaten wird jedoch teilweise als Bestandteil einer zivilen Strategie bezeichnet (vgl. K&ouml;hler 2005: 39). Unter dem Begriff Friedenskonsolidierung (<i>Peacebuilding</i>) sind Ans&auml;tze zusammengefasst, deren Ziel es ist, Strukturen zu schaffen und zu f&ouml;rdern, mit denen ein erreichter Frieden gesichert und gefestigt werden soll. Die strukturellen Ursachen von Konflikten werden dabei ebenfalls bearbeitet, weshalb es auf diesem Gebiet eine starke Verschr&auml;nkung mit Ans&auml;tzen der Entwicklungszusammenarbeit gibt.</p>
<p>Zwischen den einzelnen Handlungsoptionen gibt es zahlreiche &Uuml;berschneidungen und bestimmte Instrumente k&ouml;nnen mehrfach zugeordnet werden, wie zum Beispiel die Mediations- und Verhandlungsinstrumente. Es gibt keine konkrete zeitliche Abfolge dieser Strategien. Kontextabh&auml;ngig wird &uuml;ber die Wahl der Strategie zu einem bestimmten Zeitpunkt entschieden. Unterschieden werden k&ouml;nnen die Instrumente des Weiteren hinsichtlich ihrer Form der Parteilichkeit (K&ouml;hler 2005: S. 31-33). So besteht kein grunds&auml;tzliches Gebot der Unparteilichkeit, insbesondere in Bezug auf nicht-staatliche Akteure. Im Folgenden soll ein kurzer Blick auf die spezifische Unterscheidung der Handlungsstufen in Zivile und Milit&auml;rische Konfliktbearbeitung geworfen werden.</p>
<h5>Milit&auml;&shy;ri&shy;sche Konflikt&shy;be&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung</h5>
<p>Milit&auml;rische Ans&auml;tze werden oftmals als das &#8222;klassische&#8221; Instrumentarium der Konfliktbearbeitung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch irref&uuml;hrend, da es auch zivile Formen der Konfliktbearbeitung gibt, die das Pr&auml;dikat &#8222;klassisch&#8221; verdient haben. Man denke nur an die Diplomatie. Zudem gab es auf diesem Gebiet einige Ver&auml;nderungen, wodurch sich die Gestalt und das Wesen der Ans&auml;tze grundlegend ver&auml;ndert haben.</p>
<p>Unterschieden wird auf dem Gebiet der milit&auml;rischen Konfliktbearbeitung zwischen der Friedenssicherung und Friedenserzwingung, zu der die milit&auml;rische Intervention z&auml;hlt. Milit&auml;rinterventionen unterscheiden sich vom &#8222;klassischen&#8221; Peacekeepingeinsatz von UN-Blauhelmsoldaten in mehrfacher Hinsicht. Ist der Waffengebrauch in Peacekeepingmissionen lediglich zu Selbstverteidigungszwecken erlaubt, wird in Milit&auml;rinterventionen aktiv am Kriegsgeschehen teilgenommen, um einer Seite zur Hilfe zu eilen und eine Beendigung der Kampfhandlungen zu erzwingen oder um die Zivilbev&ouml;lkerung zu sch&uuml;tzen. Diese Interventionen setzen also nicht wie Peacekeepingeins&auml;tze erst nach einem Waffenstillstandsabkommen an, um mit Billigung beider Seiten dessen Einhaltung zu sichern.</p>
<p>Die Entscheidung f&uuml;r oder gegen eine milit&auml;rische Intervention befindet sich in einem Spannungsverh&auml;ltnis zwischen zwei v&ouml;lkerrechtlichen Grunds&auml;tzen, die durch die UN-Charta festgesetzt sind: Zum einen die Souver&auml;nit&auml;t der Staaten, was die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen und das Selbstbestimmungsrecht der V&ouml;lker umfasst, und zum anderen die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Meyer 2010: 564 f). Bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen an Bev&ouml;lkerungsteilen eines Landes, bis hin zum Genozid, wird ein Eingreifen in einen Konflikt ethisch gerechtfertigt. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen selbst au&szlig;er Stande sind, dem Angriff zu widerstehen, und eine lebensbedrohende Entwicklung bevorsteht, die von au&szlig;en weder durch politische Appelle noch durch andere nicht-milit&auml;rische Mittel zu verhindern ist (Meyer 2010: 562).</p>
<h5>Zivile Konflikt&shy;be&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung</h5>
<p>Indem auf milit&auml;rische Gewalt und ihre Androhung verzichtet wird, stellt Zivile Konfliktbearbeitung eine Alternative zu milit&auml;rischen Interventionsformen dar (Weller 2007b: 13). Es wird davon ausgegangen, dass milit&auml;risches Eingreifen stets das moralische Dilemma in sich birgt, durch die Ma&szlig;nahmen selbst hohe Opferzahlen, auch und besonders unter der Zivilbev&ouml;lkerung, zu fordern (K&ouml;hler 2005: 8). Zudem kann milit&auml;risches Eingreifen zu einer Eskalation von Konflikten beitragen (vgl. Buro 1997: 143). In der Zivilen Konfliktbearbeitung werden Konflikte durch konstruktives Vorgehen vorbeugend, deeskalierend und nachsorgend dahingehend bearbeitet, dass eine gewaltsame Eskalation verhindert und die Konfliktparteien in ihrem kooperativen Verhalten gest&auml;rkt werden. Ziel ist dabei nicht die blo&szlig;e Verhinderung von Gewalt, sondern die Erm&ouml;glichung eines nachhaltigen und dauerhaften Friedens und Auss&ouml;hnung der Konfliktparteien (vgl. Tempel K. 2006: 167).</p>
<p>Sowohl Akteure der Staaten- als auch der Gesellschaftswelt arbeiten auf diesem sehr breiten Feld von Handlungsweisen und Instrumenten. Dabei beziehen sich die unter-schiedlichen Ans&auml;tze und Methoden auf alle gesellschaftlichen Ebenen und greifen in unterschiedlichen Konfliktphasen[2]in einen Konflikt ein (vgl. K&ouml;hler 2005: 35 ff).</p>
<p>Das Fjandlungsfeld der Zivilen Konfliktbearbeitung ist weder homogen noch in sich geschlossen. Es bestehen unterschiedliche Ausdifferenzierungen innerhalb dieses Feldes, die jeweils andere Handlungsoptionen unter diesem Begriff vereinen. Zivile Konfliktbearbeitung als Begriff hat daher weder ein eigenst&auml;ndiges Vokabular ausgeformt, noch einen klar abgrenzbaren Bezeichnungsbereich entwickelt, abgesehen von der Prim&auml;rdifferenz zu milit&auml;risch-gewaltsamen Handlungsoptionen (vgl. K&ouml;hler 2005: 10; Brinkmann 2000: 35). Angesichts der F&uuml;lle an Handlungsoptionen und der nicht klaren Abgrenzung l&auml;sst sich Zivile Konfliktbearbeitung am ehesten als ein Sammelbegriff beschreiben, dessen Ans&auml;tze teilweise in einem Spannungsverh&auml;ltnis zueinander stehen (Klotz 2003: l Off; K&ouml;hler 2005: 31 ff).</p>
<h5>Die Ver&auml;nderung des weltweiten Konflikt&shy;ge&shy;sche&shy;hens &ndash;&bdquo;neue Kriege&ldquo;</h5>
<p>Konfliktbearbeitung folgt stets den Regeln des aktuellen Konfliktgeschehens bzw. reagiert auf dieses. In diesem Zusammenhang ist der gegen Ende der 90er Jahre aufgekommene Begriff der &#8222;neuen Kriege&#8221; von Bedeutung, der eine fundamentale Ver&auml;nderung des Konfliktgeschehens beschreibt (vgl. Kaldor 2007; M&uuml;nkler 2004). Der Begriff ist zwar umstritten (Vgl. Schlichte 2006; Matthies 2004), jedoch lassen sich gewisse Ver&auml;nderungen des Kriegsgeschehens nicht abstreiten (vgl. Boege 2006: 2). Konfliktbearbeitung hat sich im Verlauf der letzen 15&#8211;20 Jahre an diese Ver&auml;nderungen angepasst, weshalb die zentralen Ver&auml;nderungen, die mit den neuen Kriegen einhergingen, nachfolgend hervorgehoben werden sollen.</p>
<p>Eine Vielzahl der heutigen bewaffneten Konflikte k&ouml;nnen nicht mehr als konventionelle Kriege bezeichnet werden. Es handelt sich weder um Konflikte, die zwischen Staaten ausgefochten werden, noch um konventionelle B&uuml;rgerkriege zwischen einer regierungsgefiihrten Armee und einer bewaffneten Opposition, die den politischen Umsturz, Regimewechsel oder Sezession anstrebt (Meyer 2010: 558). Das klassische Instrumentarium der Konfliktbearbeitung, das vorrangig auf zwischenstaatliche Konflikte angelegt ist, ist unter diesen Voraussetzungen zum Scheitern verurteilt (Ropers 1995: 2).</p>
<p>Die neuen Kriege sind vornehmlich innerstaatliche bzw. -gesellschaftliche Gewaltkonflikte, in denen eine Privatisierungs- und Kommerzialisierungstendenz des Krieges erkennbar ist. Regelrechte Kriegs&ouml;konomien entstehen, in denen um Zugang zu lukrativen Ressourcen gek&auml;mpft wird. Eine Vielzahl von nichtstaatlichen Kriegsakteuren ist in diese Konflikte involviert (Warlords, Privatarmeen, kriminelle Netzwerke, S&ouml;ldnerarmeen usw.) (Boege 2006: 2). Zudem dauern die Konflikte in der Regel wesentlich l&auml;nger an, als &#8222;klassische&#8221; Zwei-Staatenlcriege (vgl. K&ouml;hler 2005: 24).</p>
<p>Von wichtiger Bedeutung f&uuml;r die Konfliktbearbeitung ist das Gewaltausma&szlig;, das diese Konflikte kennzeichnet. Exzessive Gewalt, auch und insbesondere gegen die Zivilbev&ouml;lkerung (vgl. Hippler 2006: 6), macht diese Konflikte aus, wobei sich die Grenzen zwischen Kombattanten und Zivilisten zunehmend aufl&ouml;sen (vgl. M&uuml;nkler 2004: 139). Zivilisten werden gezielt angegriffen und in den Konflikt einbezogen (z. B. ethnische S&auml;uberungen, systematische Vergewaltigungen, Entf&uuml;hrungen und Kindersoldaten). Das Ausma&szlig; an Gewalt gegen Zivilisten setzt die internationale Gemeinschaft unter erh&ouml;hten Handlungsdruck. Die Schrecken und das Elend, die durch zahlreiche Konflikte verursacht werden, wie zum Beispiel in Ruanda, k&ouml;nnen als Versagen der internationalen Gemeinschaft betrachtet werden (Hansen et al. 2004: 2). Folgerichtig hat Konfliktbearbeitung in den letzten Jahren zahlreiche Ver&auml;nderungen vollzogen und einen enormen Bedeutungsgewinn erfahren. Das gilt sowohl f&uuml;r die milit&auml;rischen als auch f&uuml;r die zivilen Handlungsstrategien. Grundlage dieser Ver&auml;nderungen ist eine Ausweitung des Sicherheitsbegriffs. Der erweiterte Sicherheitsbegriff umfasst die menschliche Sicherheit und orientiert sich an den Menschenrechten (vgl. Kaldor 2008: 182 ff.). Au&szlig;erstaatliche Angelegenheiten werden so zu einer Aufgabe nationaler Sicherheitspolitik. Vor diesem Hintergrund wird der Begriff der menschlichen Sicherheit zu einer Legitimation f&uuml;r staatliche Interventionen in gewaltsam ausgetragene Konflikte.</p>
<p>Bereits hier wird das gef&auml;hrliche Legitimationspotenzial des Begriffes deutlich, der lediglich den Handlungsimpuls setzt, ohne normative Ma&szlig;st&auml;be zur Bearbeitung von Konflikten bereitzustellen. Dies soll im Folgenden anhand der konkreten Reaktionen auf das sich ver&auml;ndernde Konfliktgeschehen betrachtet werden.</p>
<h5>Konflikt&shy;be&shy;a&shy;r&shy;bei&shy;tung im Wandel</h5>
<p>Exemplarisch f&uuml;r den Wandel der Konfliktbearbeitung im Allgemeinen kann die Entwicklung der Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen betrachtet werden. Dabei werden zwei Tendenzen deutlich: Zum einen kann eine enorme Zunahme an Missionen verzeichnet werden und zum anderen hat sich auch die Form der Eins&auml;tze gewandelt. Waren 1988 lediglich 5 Operationen im Feld, kamen bis 1996 29 Operationen hinzu (Hansen et al. 2004: 3). Dieser Anstieg wurde begleitet von einer fundamentalen Ver&auml;nderung der Funktion und Zusammensetzung der Missionen.</p>
<p>Fr&uuml;here Missionen griffen vornehmlich in zwischenstaatliche Konflikte ein, wobei ihre Funktion in der Beobachtung der Grenzen und der Einrichtung von Pufferzonen zwischen den Kriegsparteien bestand, und zwar nachdem ein Waffenstillstand vereinbart wurde. Mit der Ver&auml;nderung des Kriegsgeschehens und der Zunahme von B&uuml;rger-kriegen haben sich die Funktionen der Eins&auml;tze ver&auml;ndert. Die neuen Missionen sind &#8222;multidimensional&#8221;. Der milit&auml;rischen wurden eine (zivil-)polizeiliche und eine zivile Komponente zur Seite gestellt. Das Ziel war fortan eine gesamtgesellschaftliche Friedensschaffung, Friedenswahrung und Friedenskonsolidierung. Zivile und milit&auml;rische Konfliktbearbeitung werden auf diese Art und Weise miteinander vermischt.</p>
<p>Neben der Erweiterung der Funktionen und der Gestalt der Missionen zeichnet sich eine weitere Entwicklung ab. W&auml;hrend die milit&auml;rische Komponente aktueller Peacekeepingmissionen in absoluten Zahlen und im Verh&auml;ltnis zu zivilen Fach- und Polizeikr&auml;ften wesentlich kleiner ausfallen, wurde die Peacekeepingdoktrin in einer Weise weiterentwickelt, die den milit&auml;rischen Einsatzkr&auml;ften ein wesentlich robusteres Mandat erteilt. Die Einschr&auml;nkungen f&uuml;r den Gebrauch der Waffe wurden erheblich gelockert. Damit sollen Fehler beim Schutz von Zivilisten, wie in Bosnien oder Ruanda, verhindert werden. Zudem sollen ad&auml;quate Selbstverteidigungsmechanismen f&uuml;r die Friedenstruppen und f&uuml;r das UN-Personal gesichert werden (Hansen et al. 2004: 7).</p>
<p>Die UN-Eins&auml;tze haben sich also von der klassischen Friedenssicherung in zwei Richtungen ver&auml;ndert. Einerseits sind die Mandate wesentlich robuster geworden, andererseits wird umfassender auch auf die Konfliktursachen eingewirkt, was auch Ans&auml;tze aus dem Bereich der Zivilen Konfliktbearbeitung umfasst (Hansen et al. 2004: 10).</p>
<p>Die &#8222;Zivilisierungstendenz&#8221; der Missionen entspricht dem allgemeinen Bedeutungsgewinn Ziviler Konfliktbearbeitung in den letzten 15&#8211;20 Jahren. Eine &#8222;Vielzahl von Fragen und Problemen Ziviler Konfliktbearbeitung [steht] auf der Agenda der Au&szlig;en-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, in die &#8211; gerade im Bereich der zivilen Krisenpr&auml;vention &#8211; auch viele nichtstaatliche Organisationen eingebunden sind&#8221; (Weiler 2007a: 7). Als alternative Handlungsoption wurde sie im Zusammenhang mit den neuen Kriegen aufgegriffen, da die Instrumente des Milit&auml;rs als zu grob perzipiert werden, um mit den &#8222;neuen&#8221; Konflikten umgehen zu k&ouml;nnen (vgl. Evers 2000: 104). Zivile Konfliktbearbeitung ist hingegen in der Lage, diese Aufgabe zu bew&auml;ltigen und die Voraussetzungen f&uuml;r einen dauerhaften Frieden zu schaffen (vgl. Tempel H. 2000: 25; Brzoska/Ehrhart 2008: 2), indem sie einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz verfolgt. Abgesehen davon zeichnet sie aus, dass sie &uuml;ber&#8216; den generellen Gewaltverzicht Vertrauen schafft, wozu milit&auml;risches Personal nicht in der Lage ist.</p>
<p>Demgegen&uuml;ber spiegelt die &#8222;Militarisierungstendenz&#8221; der Missionen sich in der Zunahme der milit&auml;rischen Interventionen (humanit&auml;re Missionen) wider. Man ist international in zunehmendem Ma&szlig;e bereit, sich auch mit milit&auml;risch-gewaltsamen Mitteln f&uuml;r den Frieden einzusetzen, mit als auch ohne Mandat der Vereinten Nationen (z. B. Bosnien, Afghanistan, Irak). Konkreter kommt die Militarisierungstendenz in der Human Security Doctrine der Europ&auml;ischen Union (EU) zur Geltung. Menschliche Sicherheit wird hier zu einem Produkt milit&auml;rischer Sicherheit erhoben und eine Aufr&uuml;stung der EU eingefordert (vgl. Marischka 2005: 5f). Sich weltweit f&uuml;r die menschliche Sicherheit einzusetzen, wird als ein aufgekl&auml;rtes Eigeninteresse der EU beschrieben.</p>
<p>Gegen die H&auml;rte und Brutalit&auml;t der &#8222;neuen Kriege&#8221; soll entschieden vorgegangen werden. Neue Waffentechnologien und Strategien, die eine saubere und kollateralschadenarme Kriegsf&uuml;hrung suggerieren, legitimieren das milit&auml;rische Vorgehen. Milit&auml;reins&auml;tze werden als Eins&auml;tze mit chirurgischer Genauigkeit dargestellt und die verursachten Schrecken und Grauen ausgeblendet (M&uuml;nkler 2004: 235 f.). Es wird das Scheinbild erzeugt, einen sauberen und gerechten Krieg mit minimalen milit&auml;rischen Risiken f&uuml;hren zu k&ouml;nnen, der einen Frieden zu sichern vermag. Diese Illusion ger&auml;t jedoch bei zunehmenden Opferzahlen und anhaltender Dauer von Eins&auml;tzen, ohne nennenswerte Erfolge, ins Wanken, was sich beispielhaft am Afghanistan- und am Irakkrieg zeigen l&auml;sst.</p>
<h5>Die deutsche Friedens&shy;po&shy;litik</h5>
<p>Auch in Deutschland wird seit Ende der 1990er Jahre verst&auml;rkt auf Instrumente der Zivilen Konfliktbearbeitung zur&uuml;ckgegriffen und zugleich die Notwendigkeit milit&auml;rischer Optionen zur Bearbeitung von Konflikten hervorgehoben. Milit&auml;rische und zivile Handlungsweisen werden miteinander verkn&uuml;pft und in eine friedenspolitische Gesamtstrategie eingebunden. Formal ist die deutsche Politik dabei stets eingebunden in die Strategien und Ma&szlig;gaben der Europ&auml;ischen Union, der NATO, der Vereinten Nationen und der OSZE (K&ouml;hler 2005: 72 f.). Die Grundentscheidung &uuml;ber einen deutschen Einsatz liegt jedoch im deutschen Bundestag.</p>
<p>Die Bem&uuml;hungen um Frieden in der deutschen Politik sind eingerahmt durch zwei richtungsweisende Dokumente: Zum einen durch den Aktionsplan &#8222;Zivile Krisenpr&auml;vention, Konfliktl&ouml;sung und Friedenskonsolidierung&#8221; (Bundesregierung 2004) und zum anderen durch das &#8222;Wei&szlig;buch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr&#8221; (Bundesministerium der Verteidigung 2006).</p>
<p>Der Aktionsplan wurde 2004 durch die Bundesregierung verabschiedet. Er bildet bis heute den Bezugsrahmen f&uuml;r die auf Krisenpr&auml;vention ausgerichtete Politik der Bundesregierung. Der Aktionsplan gibt einen &Uuml;berblick &uuml;ber die bisherigen Aktivit&auml;ten zur Friedensf&ouml;rderung und dient als Richtschnur f&uuml;r zuk&uuml;nftiges friedenspolitisches Handeln. 161 Aktionen sind in ihm festgehalten, die das Ziel haben, die bestehenden Strukturen auszubauen und zu st&auml;rken. Die Bundesregierung bekennt sich darin zu einer Ressort &uuml;bergreifenden Verantwortung sowie zum Primat pr&auml;ventiver Ma&szlig;nahmen, einer engen Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Tr&auml;gern und zur multilateralen Zusammenarbeit. Die Bem&uuml;hungen sollen besser systematisiert und koordiniert werden, was auch diejenigen der zivilgesellschaftlichen Seite umfasst. In einem Zweijahresrhythmus wird dem deutschen Bundestag ein &#8222;Umsetzungsbericht&#8221; zum Aktionsplan vorgelegt (Bundesregierung 2006, 2008, 2010). Bis jetzt weisen diese Berichte auf gro&szlig;e M&auml;ngel bei der Umsetzung der 161 Aktionen hin, insbesondere bei der Ausstattung der neu geschaffenen Institutionen mit Kompetenzen und Ressourcen. Die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren wird als unzureichend beschrieben (Stengel/Weller 2008: 4). Besonders die nicht vorhandene Kommunikationsstrategie wird bem&auml;ngelt. Gerade vor dem Hintergrund eines prinzipiellen Mangels medialer Aufmerksamkeit und dem generellen Negativismus in der Politikberichterstattung ist dies problematisch. So wird Zivile Konfliktbearbeitung nur im Falle ihres Scheiterns beachtet. Christoph Weller und Frank Stengel attestieren der Bundesregierung insgesamt ein mangelndes politisches Interesse, den Aktionsplan umzusetzen (Stengel/Weller 2008: 5).</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus wird der Vernetzung sowie der gro&szlig; angelegten Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Ans&auml;tzen durch die Bundesregierung von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen mit Skepsis und Sorgen begegnet (Hofmann 2007: 66). Es wird die Instrumentalisierung und Vereinnahmung der eigenen Programme durch die Politik bef&uuml;rchtet. Die zivilgesellschaftlichen Ans&auml;tze d&uuml;rften keinesfalls in Zusammenhang mit staatlichen Institutionen gebracht werden, da dies zu einem Glaubw&uuml;rdigkeitsverlust bei der jeweiligen Zielgruppe f&uuml;hren k&ouml;nnte. Zudem wird der Verlust der Selbstbestimmung bef&uuml;rchtet, da mit staatlicher F&ouml;rderung eine Reihe von Auflagen und eine Rechenschaftspflicht verbunden sind. Das BMZ3 beh&auml;lt sich beispielsweise im Falle des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) neben einem permanenten R&uuml;ckrufrecht vor, &uuml;ber die Einsatzorte und die Einsatzdauer von Friedensfachkr&auml;ften mitzubestimmen (Vgl. K&ouml;hler 2005: 62). Zudem wird die fortbestehende Ungleichgewichtung ziviler und milit&auml;rischer Ma&szlig;nahmen beanstandet (vgl. Forum ZFD 2008: 1).</p>
<p>Das Wei&szlig;buch (Bundesministerium der Verteidigung 2006) stellt neben dem Aktionsplan ein Grundlagendokument der deutschen Au&szlig;en- und Sicherheitspolitik dar. In ihm wurde ein Gro&szlig;teil der im Aktionsplan enthaltenen Ans&auml;tze &uuml;bernommen und das Gesamtkonzept der zivilen Krisenpr&auml;vention als ein Baustein der &#8222;vernetzten Sicherheit&#8221; bezeichnet (Brzoska/Ehrhart 2008: 5). Erw&auml;hnenswert sind in diesem Zusammenhang die Ans&auml;tze zivil-milit&auml;rischer Kooperation, wie zum Beispiel die <i>Provincial Reconstruction </i>Teams (PRTs) in Kunduz (vgl. Hofmann 2007), oder die<i> Civil Military Cooperation</i>-Fachkr&auml;fte auf dem Balkan (CIMIC) (vgl. Braunstein/Meyer/Vogt 2001; Brzoska/Ehrhart 2008). Zivil-milit&auml;rische Kooperation stellt eine Verbindung der Agenden von Sicherheits- und Entwicklungspolitik dar (Hofmann 2007: 61). Diese Verbindung wird von zivilgesellschaftlichen Organisationen und den entwicklungspolitischen Durchf&uuml;hrungsorganisationen mit gro&szlig;er Skepsis wahrgenommen und die Vereinbarkeit der Handlungsfelder angezweifelt. Sie bef&uuml;rchten die Dominanz milit&auml;rischer Handlungslogik (vgl. Hofmann 2007; Buro 2000: 122 &pound;).</p>
<p>Fassen wir die deutsche Friedenspolitik zusammen: Im Rahmen des Aktionsplans und des Wei&szlig;buchs wird eine Gesamtstrategie f&uuml;r den Frieden verfolgt, die eine Vernetzung aller Bem&uuml;hungen um Frieden vorsieht. Ressort &uuml;bergreifend und in koh&auml;renter Form soll diese Gesamtstrategie befolgt werden. Dabei werden auch zivilgesellschaftliche Akteure unterst&uuml;tzt und in die Gesamtstrategie einbezogen. Zivile und milit&auml;rische Konfliktbearbeitung werden miteinander verbunden und ihre Differenzen werden vor dem Hintergrund der Gesamtstrategie f&uuml;r den Frieden verwischt. Ziviler Konfliktbearbeitung wird dabei zwar argumentativ ein Vorrang einger&auml;umt, betrachtet man jedoch die Ressourcenverteilung, wird ein Ungleichgewicht zuungunsten der Zivilen Konfliktbearbeitung deutlich. Zivile Konfliktbearbeitung wird zum Beiwerk milit&auml;rischen Vorgehens, insbesondere in zivil-milit&auml;rischen Kooperationsformen. Der menschliche Sicherheitsbegriff ist der zentrale Bezugspunkt der Gesamtstrategie, mit dem auch milit&auml;risches Handeln gerechtfertigt wird. Der &#8222;Ansatz birgt die Gefahr in sich, einer entgrenzten Interventionspolitik das Wort zu reden und zum humanistischen Pendant des von den USA ausgerufenen und zeitlich unbegrenzten &#8222;Krieg gegen den Terror&#8221; zu werden&#8221; (Marischka 2006: 2). Damit geht einher, dass von der Bundeswehr zunehmend sowohl internationale Eins&auml;tze mit robustem Mandat als auch nicht mandatierte Milit&auml;rinterventionen durchgef&uuml;hrt werden. Die Bundeswehr passt sich zunehmend dem Anforderungsprofil der international gef&uuml;hrten Eins&auml;tze an. Mit der derzeitigen Reform vollzieht sie einen weiteren Schritt in Richtung einer Interventionsarmee.</p>
<h5>Fazit</h5>
<p>Zivile und milit&auml;rische Konfliktbearbeitung werden im politischen Alltag auf eine Ebene gestellt, indem sich auf einen Begriff erweiterter Sicherheit bezogen und eine umfassende Gesamtstrategie verfolgt wird. Dadurch verschwimmt das normative Spannungsverh&auml;ltnis zwischen den Optionen. Jedweder Einsatz f&uuml;r den Frieden kann unter der Berufung auf einen erweiterten Sicherheitsbegriff legitimiert werden. Nach Ansicht des Autors darf jedoch kein Instrument unbedacht und leichtfertig zum Einsatz kommen, insbesondere nicht gewaltsame Formen der Konfliktbearbeitung. Die Grunds&auml;tze, die einen Einsatz von Gewalt legitimieren, m&uuml;ssen st&auml;rker in den Fokus r&uuml;cken. Der erweiterte Sicherheitsbegriff reicht zur normativen Begr&uuml;ndung milit&auml;rischen Vorgehens nicht aus (vgl. Brock 2005). Es muss deutlich gemacht werden, dass der Einsatz von milit&auml;rischer Gewalt als Last Resort betrachtet wird, d. h. alle anderen Handlungsoptionen vor dem Einsatz von Gewalt ausgesch&ouml;pft sein m&uuml;ssen.</p>
<p>Die unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung der Ans&auml;tze Ziviler Konfliktbearbeitung muss vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet werden, insbesondere wenn man sie in ein Verh&auml;ltnis zu der Ressourcenausstattung des Milit&auml;rs setzt. Von einer Aussch&ouml;pfung aller zur Verf&uuml;gung stehenden Optionen kann angesichts dieses Ungleichgewichts nicht die Rede sein. Der politische Wille ist nicht vorhanden, trotz gegenteiliger Rhetorik und Selbstverpflichtung.</p>
<p>Der von der Bundesregierung proklamierte Vorrang der Konfliktpr&auml;vention wird bis dato nicht umgesetzt. Diese Widerspr&uuml;chlichkeit der (deutschen) Politik muss &uuml;berwunden und die Instrumente und Begriffe, die der Wahl der Mittel zur Bearbeitung von Konflikten zugrunde liegen, gesch&auml;rft werden. Vor diesem Hintergrund pl&auml;diere ich f&uuml;r eine Aufrechterhaltung der begrifflichen und normativen Trennung von Ziviler und milit&auml;rischer Konfliktbearbeitung und einem Vorrang ziviler Handlungsweisen. Nur die trennscharfe Unterscheidung zwischen beiden Konzepten schafft klare Voraussetzungen f&uuml;r die politische Debatte. Die eingangs gestellte Frage, ob angesichts akuter, massenhafter und exzessiver Gewaltanwendung weiterhin pr&auml;ventive Handlungsma&szlig;nahmen pr&auml;feriert werden k&ouml;nnen, sollte vor diesem Hintergrund beantwortet werden.</p>
<p>[1] Die Gro&szlig;schreibung des Begriffs ist bewusst gew&auml;hlt worden. Dadurch wird gekennzeichnet, dass es sich nicht um eine von vielen unterschiedlichen Formen der Konfliktbearbeitung handelt. &#8222;Zivile Konfliktbearbeitung&#8221; bezeichnet ein &uuml;bergreifendes Konzept (vgl. Weiler 2007b: S. 9).<br />[2] Unterschieden wird in der Regel zwischen einer Latenz- bzw. Entstehungsphase, einer Eskalationsphase, einer Austragungsphase bzw. Phase akuter Gewalt, einer Deeskalationsphase bzw. Ab&#8211;schwungphase und einer Post-Conflict- bzw. Konsolidierungsphase (K&ouml;hler 2005: 35 ff).<br />[3] Bundesministerium f&uuml;r wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/193-vorgaenge/publikation/friedenspolitik-zwischen-ziviler-konfliktberatung-und-militaerintervention/">Friedenspolitik zwischen Ziviler Konfliktberatung und Militärintervention</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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