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	<title>Christiane Schulzki-Haddouti Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Dichte Nebelbänke</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2000 18:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesregierung engagiert sich nicht f&#252;r Informationsfreiheit &#8211; Europ&#228;ische Union will NATO-Geheimhaltungsregeln einf&#252;hren Mitteilung Nr. 172, S. 81-83 Im dichten Nebel bewegen sich derzeit Beamte, B&#252;rger und nicht zuletzt auch Lobbyisten im Berlin-Bonner Papierdschungel. Wer die Nase in den Wind h&#228;lt und die richtigen Leute kennt, erf&#228;hrt schnell, was in den Ministerien derzeit geplant und erarbeitet [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesregierung engagiert sich nicht f&uuml;r Informationsfreiheit &ndash; Europ&auml;ische Union will NATO-Geheimhaltungsregeln einf&uuml;hren</p>
<p>Mitteilung Nr. 172, S. 81-83</p>
<p>Im dichten Nebel bewegen sich derzeit Beamte, B&uuml;rger und nicht zuletzt auch Lobbyisten im Berlin-Bonner Papierdschungel. Wer die Nase in den Wind h&auml;lt und die richtigen Leute kennt, erf&auml;hrt schnell, was in den Ministerien derzeit geplant und erarbeitet wird. Doch wer sich &bdquo;einfach einmal&ldquo; informieren will, ist auf den Good-Will der Ministerien angewiesen. Je nach politischer Wetterlage wird dann bei der Freigabe amtlicher Dokumente einmal so und einmal anders entschieden.<br />In anderen L&auml;ndern gibt es deshalb schon lange gesetzliche Regelungen. Sie bestimmen, was als Dokument zu gelten hat, was zu archivieren und freizugeben ist. Die Liste der Themen, zu denen Dokumente nur mit Einschr&auml;nkung oder gar nicht herausgegeben werden kann, differiert von Land zu Land. Schweden beispielsweise ver&ouml;ffentlicht so gut wie alles, in den USA kann man ebenfalls nahezu alles einsehen &ndash; doch hier entscheiden eigens eingerichtete B&uuml;ros &uuml;ber die Freigabe und eventuelle Schw&auml;rzungen und Auslassungen.</p>
<h5>Der Solana-Vor&shy;schlag<br /></h5>
<p>Auch in der Europ&auml;ischen Union gibt es laut Amsterdamer Vertrag ein ausdr&uuml;ckliches Recht der B&uuml;rger auf Zugang zu Informationen. Doch zahlreiche Ausnahmeregelungen verhindern vollen Zugang zu EU-Dokumenten. Nach Auffassung von Tony Bunyan von der britischen B&uuml;rgerrechts-Watchgroup Statewatch wird die Reihe der Ausnahmen durch einen neuen Kommissionsvorschlag sogar noch erweitert. Mary Preston hingegen, die den Vorschlag f&uuml;r die Kommission erarbeitet hatte, ist der Auffassung (siehe ZEIT-Diskussion), dass der neue Vorschlag eine gr&ouml;&szlig;ere Klarheit schaffe und die bisherige Praxis wiedergebe.<br />Der defacto Au&szlig;enminister der Europ&auml;ischen Union, Xavier Solana, macht jetzt mit einem eigenen Vorschlag Schlagzeilen. Demnach sollen unter Geheimhaltung gestellte Dokumente, darunter fallen auch die als &bdquo;Limit&eacute;&ldquo; gekennzeichneten Papiere, niemals ver&ouml;ffentlicht werden d&uuml;rfen. Dazu geh&ouml;ren alle Dokumente zur &bdquo;Sicherheit und Verteidigung der Union oder einer ihrer Mitgliedstaaten oder zum milit&auml;rischen und nicht-milit&auml;rischen Krisenmanagement&ldquo;.<br />Verabschiedet wurde der Vorschlag Ende Juli auf einer Sitzung des Ausschusses der St&auml;ndigen Vertreter in Br&uuml;ssel &ndash; mit nur drei Gegenstimmen aus den Niederlanden, Finnland und Schweden und einer Enthaltung aus Frankreich. Formal soll er nach Angaben von Statewatch auf einer Ratssitzung im September verabschiedet werden.<br />Nach Auffassung von Tony Bunyan werden damit alle Zugangsrechte der B&uuml;rger &bdquo;in die M&uuml;lltonne geworfen&ldquo;. Die finnische Abgeordnete des Europ&auml;ischen Parlaments Heidi Hautala sagte, durch den Vorschlag f&uuml;hre &bdquo;die NATO ihre Geheimhaltungskultur durch die Hintert&uuml;r ein&ldquo;. Bunyan ging noch einen Schritt weiter und bezeichnete Solanas Vorschlag als &bdquo;Gefahr f&uuml;r die B&uuml;rgerrechte und Demokratie&ldquo;.</p>
<h5>Nebel in Deutschland<br /></h5>
<p>In Deutschland ist B&uuml;rgern der Zugang zu &ouml;ffentlichen Materialien und Dokumenten nur teilweise m&ouml;glich. Auf L&auml;nderebene sind in Deutschland erste Informationsfreiheits-Gesetze entstanden. So verabschiedete Anfang Februar die Schleswig-Holsteinische Landes-regierung ein solches Gesetz, Brandenburg und Berlin verf&uuml;gen bereits seit 1998 und 1999 &uuml;ber entsprechende Regelwerke. Die Rot-Gr&uuml;ne Koalition k&uuml;ndigte im Koalitionsvertrag an, ein bundesweites Informationsfreiheitsgesetz einzuf&uuml;hren. Geschehen ist bislang aber noch nichts.<br />Allein der CSU-Bundestagsabgeordnete Martin Mayer stellte angeregt durch die ZEIT-Debatte der Bundesregierung einige Fragen. Die Antworten (BT Drs. 14/3816) liegen jetzt vor &ndash; und das Ergebnis ist &ndash; wie zu erwarten war &ndash; &bdquo;nebul&ouml;s&ldquo;, so Mayer. So weist die Regierung auf eine &bdquo;Vielzahl von Spezialgesetzen&ldquo;, das Umweltinformationsgesetz, das Stasiunterlagengesetz und die Pressegesetze der L&auml;nder hin. Die Spezialgesetze schr&auml;nkten die Datenweitergabe &bdquo;aus Gr&uuml;nden des Datenschutzes&ldquo; ein, aber auch aus Geheimhaltungsgr&uuml;nden.<br />Das einzige Gesetz in Deutschland, das das Recht auf Zugang zu Dokumenten regelt, ist das Umweltinformationsgesetz. Obwohl die Koalition nun ein bundesweites Informationsfreiheitsgesetz einf&uuml;hren will, hat sie das Umweltinformationsgesetz noch gar nicht evaluiert: &bdquo;Es liegen weder Daten noch Sch&auml;tzungen zur Anzahl der Informationsgesuche&ldquo; vor, hei&szlig;t es in der Antwort. Auch gibt es keine regelm&auml;&szlig;ig erhobenen statistischen Zahlen aus den L&auml;ndern. Allein in Brandenburg wurden 1998 68 Antr&auml;ge gestellt. Dies widerlege die Bef&uuml;rchtung, dass durch &bdquo;allgemeine Informations-zugangsanspr&uuml;che die Beh&ouml;rden mit einem unzumutbaren Verwaltungsmehraufwand belastet&ldquo; werden w&uuml;rden, so die Regierung.<br />Andere Fragen von Mayer nach Art und Umfang, Nutzung und Kosten der Internetangebote der Regierung bleiben unbeantwortet. Die Bundesregierung wei&szlig; &bdquo;offenbar nicht einmal genau, welche Angebote sie selbst ins Internet stellt, welche Bundesbeh&ouml;rden ein eigenes Internetangebot unterhalten und wie hoch die Kosten daf&uuml;r sind&ldquo;, res&uuml;miert Mayer. &bdquo;Auch konnte sie in ihrer Antwort nicht erkl&auml;ren, was k&uuml;nftig ihrerseits geplant ist, um die Darstellung im Internet quantitativ und qualitativ zu verbessern&ldquo;. Auf der Tagesordnung steht offenbar die &uuml;bliche Kurzzeit-Planung.<br />Auftr&auml;ge werden an Online-Agenturen herausgegeben &ndash; das umfassende Konzept l&auml;sst auf sich warten. Viel erwarten kann man nicht: Deutschland stimmte im Sommer (26. Juli 2000) Solanas Vorschlag zu.</p>
<p>Christiane Schulzki-Haddouti</p>
<p>Christiane Schulzki-Haddouti ist freie Journalistin f&uuml;r Neue Medien (Homepage: <a href="http://members.aol.com/InfoWelt" target="_blank" rel="noopener">http://members.aol.com/InfoWelt</a>) schreibt unter anderem f&uuml;r die c&lsquo;t und telepolis und besch&auml;ftigt sich seit langem mit Themen wie Privatsph&auml;re, Geheimdienste, Abh&ouml;ren, Wirtschafts-spionage, Verschl&uuml;sselung und Internetzensur.</p>
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