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	<title>Die Gustav Heinemann-Initiative Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung: Manifest der Gustav Heinemann-Initiative, der Humanistischen Union und des Komitees für Grundrechte und Demokratie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-163/publikation/das-recht-von-kindern-und-jugendlichen-auf-bildung-manifest-der-gustav-heinemann-initiative-der-humanistischen-union-und-des-komitees-fuer-grundrechte-und-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2024 13:01:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einleitung Das Menschenrecht auf Bildung gehört zum sozialen und kulturellen Fundament einer lebendigen Demokratie. Bildung meint die Befähigung zu einer selbstbestimmten Lebensführung, zu moralischer Urteilsfähigkeit und Mitmenschlichkeit. Bildung ermöglicht ein angemessenes Verständnis der gesellschaftlichen Lebensbedingungen, eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Macht- und Herrschaftsverhältnissen, Traditionen, Werten und Normen der Gesellschaft. Eine demokratische Einwanderungsgesellschaft wie die Bundesrepublik [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-163/publikation/das-recht-von-kindern-und-jugendlichen-auf-bildung-manifest-der-gustav-heinemann-initiative-der-humanistischen-union-und-des-komitees-fuer-grundrechte-und-demokratie/">Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung: Manifest der Gustav Heinemann-Initiative, der Humanistischen Union und des Komitees für Grundrechte und Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Einleitung</h3>
<p><em>Das Menschenrecht auf Bildung gehört zum sozialen und kulturellen Fundament einer lebendigen Demokratie.</em></p>
<p>Bildung meint die Befähigung zu einer selbstbestimmten Lebensführung, zu moralischer Urteilsfähigkeit und Mitmenschlichkeit. Bildung ermöglicht ein angemessenes Verständnis der gesellschaftlichen Lebensbedingungen, eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Macht- und Herrschaftsverhältnissen, Traditionen, Werten und Normen der Gesellschaft. Eine demokratische Einwanderungsgesellschaft wie die Bundesrepublik Deutschland benötigt Menschen, für die Menschenrechte, die Anerkennung anderer Menschen, Gerechtigkeit, Friedenssicherung und nachhaltige Entwicklung prägende Werte sind.</p>
<p>Bildung ist ein wesentlicher Baustein für die berufliche Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Zwar gewährleistet Bildung nicht die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit &#8211; dies ist Aufgabe von Politik und Wirtschaft, Bildung ist aber der Schlüssel beim, Zugang zum Arbeitsmarkt. Bildung erleichtert Menschen, an der Gestaltung und Entwicklung des Arbeitslebens selbstständig mitzuwirken.</p>
<p>Kinder und Jugendliche können erwarten, dass Bildung um ihrer Zukunft willen Priorität hat; Politik ist aber in der Gefahr, dies zu verweigern. Aktuell geht es in der Bildungspolitik um eine Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sowie um Korrekturen am Schulwesen durch Tests und Qualitätsstandards. Eine angemessene öffentliche Debatte über Strukturen und Ziele der Bildung fehlt. Der Diskurs wird meist ökonomistisch verkürzt. Die internationalen Bildungsstudien richten ihr Interesse weitgehend und einengend auf arbeitsmarktrelevante Schlüsselkompetenzen. Ausgeblendet bleibt die Frage, was politisch und pädagogisch erforderlich ist, um die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und jungen Menschen umfassend zu unterstützen. Ausgeblendet bleibt ferner, wie politisches Interesse, politische Kompetenz sowie menschenrechtliche Sensibilität gefördert werden können. Die einzige internationale Vergleichstudie zur politischen Bildung &#8211; die <em>Civic Education</em> Study aus dem Jahr 2001 -kommt für Deutschland zu sehr negativen, wenn auch bisher kaum beachteten Ergebnissen.</p>
<p>Dennoch sind die neueren Bildungsstudien außerordentlich bedeutsam: sie belegen, dass das Menschenrecht auf Bildung in Deutschland nicht eingelöst wird. Das Bildungs-und Schulsystem selektiert Kinder und Jugendliche nach Geschlecht, Behinderung, Religion, nationaler und ethnischer Zuordnung, vor allem aber nach sozialer Herkunft. Dem dienen eine Vielzahl von Maßnahmen wie die Verteilung an weiterführende Schulen, Abschlüsse, organisatorische Maßnahmen wie Sitzenbleiben und Überweisung an andere Schulformen. 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen, einer Schulform, die andere Industrienationen nicht kennen, sind Kinder aus ausländischen Arbeiterfamilien; in den Gymnasien befinden sich in ähnlich hohen Prozentsätzen Kinder der „Oberen Dienstklasse&#8220;, also der akademisch Gebildeten, der höheren Kader des Öffentlichen Dienstes und der unternehmerisch wie wirtschaftlich starken Schichten.</p>
<p><em>In keinem vergleichbaren demokratischen Land ist die Klassenstruktur im Bildungssystem so ausgeprägt wie in Deutschland. Dieser Zustand ist aus bürger- und menschenrechtlicher Sicht ein Skandal und nicht hinnehmbar. Der Umbau des deutschen Bildungssystems ist daher dringend. Er muss sich am Menschenrecht auf Bildung für jedes Kind und jeden Jugendlichen sowie am Ziel der Chancengleichheit orientieren.</em></p>
<p>Das Recht auf Bildung gilt auch für Erwachsene als das Recht auf lebenslanges Lernen; es kollidiert derzeit für die meisten Menschen mit Zwängen des Arbeitsmarktes. Zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung für Erwachsene ist, insbesondere angesichts der Finanzierungsnotwendigkeiten, an einem gesellschaftlichen Konsens zu arbeiten.</p>
<h3 class="">1. Das Recht von Kindern und Jugend&shy;li&shy;chen</h3>
<p>Das Recht auf Bildung ist primär ein Recht von Kindern und Jugendlichen. Es ist eines der grundlegenden Kinderrechte und gehört zum Erwachsenwerden. Es ist in der UN-Kinderrechtskonvention Art. 28 und 29 niedergelegt sowie durch die Grundgesetzartikel 1, 2, 3 und 12 gesichert. Seine Verwirklichung entscheidet maßgeblich über die Zukunft junger Menschen.</p>
<p>Kinder haben einen eigenständigen Anspruch, das Recht auf Bildung wahrzunehmen. Sie müssen altersgemäß selbstständig Entscheidungen treffen können, selbstverantwortliches Lernen und die Mitgestaltung der Lernumgebung sind Teil des Rechts auf Bildung. Zum Schutze ihrer Entwicklung sind Einschränkungen der Selbstständigkeit vertretbar, wenn eigene Entscheidungen ihnen zum Nachteil gereichen können.</p>
<p><em>Erwachsene müssen gewährleisten, dass alle Kinder und Jugendlichen ausreichende Bildungschancen erhalten; sie tragen Verantwortung dafür, ihre Neugier und Lernmotivation zu unterstützen</em>. Das Erziehungsrecht von Eltern ist Grundlage des Rechts auf Bildung. Die Erziehungsfähigkeit nicht weniger Eltern ist jedoch durch vielfältige Ursachen (eigener Bildungsstand; Arbeitslosigkeit oder Arbeitsstress; Armut und Integrationsschwierigkeiten; Lebensverhältnisse, die ein verantwortliches Erziehungsverhalten erschweren; Desinteresse an der Zukunft der Kinder) beeinträchtigt; zudem wirken sich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, wenn sie Menschen keine positiven Lebensperspektiven geben, auf das Bildungsverhalten negativ aus.</p>
<p>Die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe haben einen Bildungsauftrag; sie müssen diesen wahrnehmen, sich vernetzen und Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und ermutigen, Bildungsmöglichkeiten zu ergreifen. Auch gesellschaftliche Großorganisationen wie Parteien, Kirchen, Gewerkschaften haben die Aufgabe, die Chancen aller Menschen zur Wahrnehmung des Rechts auf Bildung zu verbessern.</p>
<p>Die Gewährleistung des Rechts auf Bildung ist aber auch Angelegenheit der gesamten Gesellschaft. Diese hat die Verpflichtung, ein attraktives Bildungsangebot bereitzustellen, so dass alle Kinder und Jugendlichen vom 4. bis zum 18. Lebensjahr ihr Recht auf Bildung nutzen können.</p>
<p>Im Einzelnen sind vielfältige Wege für die Verwirklichung des Rechtes auf Bildung einzuschlagen:</p>
<ul>
<li>Lehrpersonen haben die Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere Benachteiligten, als ihre zentrale Aufgabe anzusehen. Dementsprechend haben sie Eltern zu beraten.</li>
<li>Bildungseinrichtungen haben, institutionell abgesichert, immer wieder zu prüfen, ob sie allen Kindern und Jugendlichen gerecht werden.</li>
<li>Die Möglichkeiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (insbesondere § 9, 11-13), Kindern und Jugendlichen in ihren Bildungsbemühungen zu helfen, sind voll und ganz zu nutzen.</li>
<li>Jede Kommune muss die Förderung von Kindern und Jugendlichen als ihre eigene Aufgabe verstehen; sie benötigt Handlungsmöglichkeiten, z. B. durch Mitsprache in der Schule.</li>
<li>Bund, Länder und Kommunen sowie gesellschaftliche Großorganisationen haben die Pflicht, durch regelmäßige öffentlichkeitswirksame Aktionen ein positives Klima zur Bildungsbeteiligung und zur Wertschätzung von Bildung zu schaffen. Die Kultusministerien wie die Bildungseinrichtungen haben für qualifizierte Bildung zu werben.</li>
<li>Die Bestellung eines Kinder-/Jugendanwaltes, der von sich aus zugunsten des Bildungsrechts von Kindern und Jugendlichen tätig werden kann, ist zu prüfen.</li>
<li><em>Organisationen des Bildungswesens, insbesondere Elternvertretungen, zivilgesellschaftliche Akteure wie der Kinderschutzbund und Ausländerbeiräte, aber auch Lehrerorganisationen, erhalten ein Klagerecht, so dass sie über gerichtliche Entscheidungen die für Schule Verantwortlichen (staatliche oder private Träger) zwingen können, die Gewährleistung des Rechts auf Bildung evaluieren zu lassen und Maßnahmen durchzusetzen, den jeweils erreichbaren Stand des Rechts auf Bildung zu sichern.</em></li>
</ul>
<h3 class="">2. Der Kinder&shy;garten</h3>
<p>Eltern haben die Verantwortung für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder. Sie sind zu ermutigen, diese Aufgabe nachdrücklich wahrzunehmen. Im Kindergarten, teilweise schon in der Krippe, übernimmt die Gesellschaft einen Teil der Verantwortung für die Erziehung und Bildung von Kindern. Alle vorliegenden Untersuchungen bestätigen, dass Weichenstellungen bereits in und mit diesen Institutionen erfolgen. <em>Der Kindergarten hat für die Einlösung des Menschenrechts auf Bildung eine zentrale Bedeutung.</em> Er legt für jedes einzelne Kind das Fundament, mit dem sich seine Fähigkeit zum sozialen Zusammenleben ausprägt und auf dem die weiteren Bildungsbausteine aufbauen. Mit dem 6. Lebensjahr beginnt für alle Kinder, im Kindergarten oder in einer der Grundschule vorgelagerten einjährigen Vorschule, die Bildungspflicht.</p>
<p>Wenn Kinder mit Migrationshintergrund keinen Kindergarten besuchen, entstehen Benachteiligungen, vor allem in der Ausbildung ihrer sprachlichen Fähigkeiten, die sie während der gesamten Schulzeit nicht mehr aufholen. Für Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen gilt Vergleichbares. Die Eltern beider Gruppen sind dafür zu gewinnen, dass sie ihre Kinder in den Kindergarten schicken; der Besuch muss kostenlos sein.</p>
<p>Der Bildungsauftrag gehört zum Kern der Aufgaben des Kindergartens und muss nachprüfbar erfüllt werden. <em>Über die unterschiedlichen Trägerstrukturen (Kirchen, Kommunen oder private Vereine) hinweg ist ein verbindlicher sozialer und bildungspolitischer Rahmen für den Kindergarten zu schaffen, der insbesondere die Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen und die individuelle Förderung im Hinblick auf persönliche Stärken und Schwächen sichert.</em></p>
<p>Kindergarten und Schule gehören in der politischen Verantwortung zusammen; bei der Neuregelung ist darauf zu achten, dass die pädagogische Eigenständigkeit des Kindergartens wie der Schule gesichert wird. Für den Übergang zur Grundschule ist eine enge Kooperation zwischen Kindergarten und Schule erforderlich.</p>
<h3 class="">3. Die zehnj&auml;hrige Allge&shy;mein&shy;bil&shy;dende Schule</h3>
<p><em>Die frühe Selektion im deutschen Schulsystem verstößt gegen das Menschenrecht auf Bildung; sie setzt vorgefertigte Bilder über junge Menschen voraus und verhindert ein anreicherndes Lernmilieu; individuelle Förderung wird so kaum ermöglicht.</em></p>
<p>Eine Grundschule mag noch so kinderfreundlich und reformfreudig sein, sie wird derzeit gezwungen, Kinder bereits im Alter von zehn bzw. zwölf Jahren auf die weiterführenden Schulformen zu verteilen und ihre Arbeit darauf einzustellen; faktisch ist die ethnische und soziale Herkunft maßgebend. In den weiterführenden Schulen wird die Pädagogik wesentlich von der Möglichkeit bestimmt, angeblich leistungshomogene Klassen zu schaffen. Die Folgen für die Jugendlichen sind: Zurückstellen, Sitzenbleiben, Abschieben von „höheren&#8220; Schulformen in „niedere&#8220;. Dieses Verhalten entspringt einem Denken, dass die Delegation von Problemen an jeweils andere Einrichtungen für selbstverständlich hält. Die PISA-Untersuchungen sowie IGLU belegen die Verletzung der Menschenrechte von Jugendlichen durch die Zwei-, Drei- oder Mehrgliedrigkeit in der Sekundarstufe I.</p>
<p>Eine menschenrechtliche Sicht verlangt, die Schule vom Druck der Selektion und der Hierarchisierung der Bildungswege zu befreien. Die Logik des Homogenisierens von Kindern und Jugendlichen muss durchbrochen werden. <em>Die Erfahrung von Vielfalt ist hingegen als entscheidender Anstoß für Bildungsprozesse anzuerkennen</em>. Alle Beteiligten, insbesondere Lehrpersonen und Eltern, aber auch Politiker, müssen daher umdenken.</p>
<p>Wir verlangen einen zehnjährigen Bildungsgang, beginnend mit dem 6. Lebensjahr im Kindergarten oder der Vorschule. <em>Die Pflichtschulzeit soll neun Jahre — vom 7. bis 16. Lebensjahr – umfassen; sie wird am besten in einer gemeinsamen Schule absolviert, die aus der Reform der heutigen Grundschule und Gesamtschule hervorgeht.</em> Aufgabe des zehnjährigen Bildungsganges ist es, alle Kinder und Jugendlichen nach ihren individuellen Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern, auf die Vielfalt von Kindern und Jugendlichen einzugehen sowie soziales und demokratisches Zusammenleben einzuüben. Die Förderung von Migrantenkindern ist ein Schwerpunkt. Die internationalen Untersuchungen zeigen, dass anderen Ländern die Förderung von Benachteiligten besser gelingt als Deutschland.</p>
<h3 class="">4. Schulisches Lernen</h3>
<p>Zentrale Aufgabe der Schule ist es, junge Menschen individuell zu fördern, ihre sozialen Kompetenzen zu entfalten und demokratisches Verhalten aufzubauen. Die Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten für alle Kinder, insbesondere die mit Migrantenhintergrund, ist eine Basisaufgabe; die Notwendigkeit dieser Aufgabe hat PISA für die deutsche Schule erneut belegt.</p>
<p>Wenn dem Staat, wie in deutscher Tradition üblich, die Gestaltung des Bildungssystems zusteht, besteht die Gefahr, dass dieser aus sehr unterschiedlichen Gründen &#8211; Finanzen, Einheitlichkeit wegen besserer Handhabbarkeit, obrigkeitlicher Glaube, das Richtige zu wissen usw. &#8211; die Gegenstände des Bildungsprozesses im Einzelnen festlegt. Damit wird der Vielfalt von Menschen Unrecht getan. Die Schule passt junge Menschen an ihre institutionellen Strukturen wie z. B. altershomogene Klassen an, nivelliert Unterschiede, macht junge Menschen überhaupt erst zu Schülern und verkürzt so ihr Menschsein. <em>Die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ist aber kein Hindernis für Bildung und Erziehung, sondern Chance für besseres Lernen</em>. Das Recht auf Bildung wird nur verwirklicht, wenn die Vielfalt von menschlichen Möglichkeiten gefördert wird. Dafür bedarf es geeigneter Instrumente zur Diagnostik sozial und individuell bedingter Lernschwierigkeiten und Lernpotenziale; die inhaltlichen Angebote der Schule und auch die Wege des Lernens müssen hinreichend unterschiedlich sein, um jedem Individuum gerecht werden zu können; solche Förderung von Unterschiedlichkeit beruht auf einem gemeinsamen Fundament für alle Schülerinnen und Schüler. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, braucht eine Schule Eigenverantwortlichkeit.</p>
<p>Eine Ganztagsschule kann den Anforderungen dieses Lernens besser entsprechen als eine Vormittagsschule; sie sollte daher zur Normalform der Schule werden, um alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten zu fördern. Idealerweise rhythmisiert eine Ganztagsschule den Tagesablauf. Sie darf nicht als Betreuungsschule oder gar als Verlängerung der Vormittagsschule konzipiert werden. Die gegenwärtige Diskussion über die Ganztagsschule verkürzt die Konzeption auf arbeitsmarkt- oder familienpolitische Aspekte und tut damit den Interessen von Kindern und Jugendlichen Unrecht. Die Ganztagsschule bietet die Chance, Schule neu zu denken, nicht nur als Lernort, sondern auch als alltäglichen Lebensort für Kinder und Jugendliche. Eine Ganztagsschule kann sehr unterschiedliche Ausprägungen erhalten: zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Behebung von Schwächen oder zur Ausbildung von Stärken können im Vordergrund stehen, aber auch neue curriculare Schwerpunkte oder die Öffnung der Schule hin zur Umwelt mit sozialen, betrieblichen und ökologischen Praktika. Schule muss jungen Menschen Erfahrungen in der Mitgestaltung ihrer Lebenswelt vermitteln; sie muss demokratische Prinzipien und Menschenrechte alltäglich erfahrbar machen. Dies ist die beste politische Bildung.</p>
<h3 class="">5. Au&szlig;er&shy;schu&shy;li&shy;sche Jugend&shy;bil&shy;dung</h3>
<p><em>Jugendhäuser und Jugendbildungsstätten leisten einen eigenständigen, im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgelegten Beitrag zur Bildung.</em> Sie sind keine bloße Ergänzung der Schule, sondern bedeutsame Orte der Selbstbildung und Selbstorganisation in Gruppen von Gleichaltrigen, die der politischen und kulturellen Bildung sowie der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerten Kinder- und Jugendhilfeausschüsse sind wichtige Orte der kommunalen Meinungsbildung; in sie sind Kinder und Jugendliche in geeigneter Weise einzubeziehen, etablierte verbandliche Repräsentationsstrukturen reichen nicht aus.</p>
<p>Jugendarbeit darf nicht weiterhin überwiegend eine Instanz der sozialpolitischen Versorgung von Randgruppen und der Kriminalprävention sein. Sie muss ihrem gesetzlich festgeschriebenen sozialen, kulturellen und politischen Bildungsauftrag für alle Jugendlichen auch tatsächlich gerecht werden. Sie braucht dazu eine angemessene Ausstattung und eine geeignete Qualifizierung von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendarbeit ist in Achtung der unterschiedlichen Aufgaben und Herangehensweisen zu intensivieren.</p>
<h3 class="">6. Bildung und Berufs&shy;bil&shy;dung</h3>
<p>Im Grundgesetz ist das Recht gewährleistet, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Für das Menschenrecht auf Bildung folgt aus diesem Grundrecht, dass ein Jugendlicher die Möglichkeit haben muss, frei einen Beruf zu wählen, auch gegen zeitgeistige Trends, die sich gegenwärtig vor allem zuungunsten nichtakademischer Berufe auswirken. Es darf keinen „Königsweg&#8220; der Bildung mehr geben.</p>
<p>Alle Ausbildungswege nach dem Ende der Allgemeinbildenden Schule müssen gesellschaftlich anerkannt und gleichberechtigt sein. <em>Die Jugendlichen sollen sich frei entscheiden können, ob sie eine Berufsausbildung im dualen System wählen, eine vollschulische Ausbildung in Berufsakademien oder Berufsfachschulen wahrnehmen oder eine schulische Oberstufe mit Abitur absolvieren.</em> Die Prüfungen und Abschlüsse am Ende der verschiedenen Ausbildungswege öffnen den jungen Männern und Frauen den Zugang zu Weiterbildung wie Studium.</p>
<h3 class="">7. Bildungs&shy;be&shy;ra&shy;tung</h3>
<p>Die Nutzung des Rechts auf Bildung macht es erforderlich, dass alle Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern sich rechtzeitig hinreichend über unterschiedliche Bildungsmöglichkeiten (Wahl von Fächern, Wahl von Schulen, Wahl der beruflichen Bildung etc.) und ihre Folgen unterrichten. <em>Anknüpfend an bestehende Einrichtungen wie Schulpsychologische Dienste und Arbeitsämter müssen Länder und Kommunen ein Netzwerk der Bildungsinformation und Bildungsberatung aufbauen, das wohnortnah erreichbar ist, staatlich gewährleistet wird und kostenlos wahrgenommen werden kann</em>. Der Zugang zu einem solchen Netzwerk über das Internet reicht nicht aus; es bedarf ortsnaher Beratungsmöglichkeiten, auch durch Personen mit sozialpädagogischen und psychologischen Kompetenzen. Ein besonderer Schwerpunkt ist auf die Beratung von Eltern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu legen.</p>
<h3 class="">8. Finan&shy;zie&shy;rung von Bildung</h3>
<p>Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung kostet Geld. Das deutsche System der sozialen Sicherung, das von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege und Rente her konzipiert ist, ist insbesondere angesichts der Alterung der deutschen Gesellschaft um ein Zukunftskonzept für Kinder und Jugendliche zu ergänzen. Das bisherige System der Bildungsfinanzierung, bei der für den Kindergarten und die Grundschule am wenigsten, die gymnasiale Oberstufe und die Universität am meisten ausgegeben wird, muss zugunsten von Kindergarten und Grundschule verändert werden. Zur Finanzierung von Ausbildung, Studium und Berufsstart sind tragbare und vor allem verlässliche Konzepte zu entwickeln. <em>Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf eine eigenständige Finanzierungsmöglichkeit ihrer Bildungswege.</em> Ein gesellschaftlicher Klärungsprozess ist notwendig, ob individuelle Ausbildungskonten oder eine Art Ausbildungsversicherung (Kinderfonds), in die der Staat bei der Geburt eines Kindes für eine spätere Berufsausbildung einzahlt, zu empfehlen sind; erforderlich ist auch der Ausbau eines echten Stipendiensystems, das die Mehrheit der Studierenden nutzen kann. Je unsicherer die Perspektiven der Jugendlichen sind, eine bezahlte Erwerbsarbeit kontinuierlich über mehrere Jahrzehnte hinweg zu bekommen, um so wichtiger sind individuelle Sicherheiten und Starthilfen für eine eigenständige Lebensgestaltung.</p>
<h3 class="">9. Neube&shy;wer&shy;tung der p&auml;dago&shy;gi&shy;schen Berufe</h3>
<p>Die Einlösung des Menschenrechts auf Bildung und die Forderung nach einer Kultur der Anerkennung für jedes Kind machen es unerlässlich, die pädagogischen Berufe neu zu beurteilen und ihre Hierarchisierung zu überwinden; die Tätigkeiten vom Kindergarten bis zu den Oberstufen hin sind gleich zu werten. Alle pädagogischen Berufe brauchen eine akademische Ausbildung; sie sollen für Frauen wie für Männer attraktiv sein; geeignete Personen müssen auch ohne Abitur durch Vorbereitungskurse und hochschuleigene Auswahlverfahren Zugang finden können. <em>Die pädagogischen Berufe müssen gesellschaftlich anerkannt und von der Bezahlung her einheitlichen Prinzipien unterliegen. Die Gehaltsstufe A 12 sollte die einheitliche Ausgangsbesoldung für alle akademischen Berufe im öffentlichen Dienst sein.</em></p>
<p>Die Ungleichwertigkeit der jeweiligen Bildungsabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten ist überholt. Die Hochschulen haben sich von der Vorstellung zu verabschieden, dass das Studium wissenschaftlicher Theorien und Forschungsergebnisse als Qualifikation für pädagogische Berufe ausreicht; sie müssen konsequent ihren Ausbildungsauftrag für die pädagogischen Berufe anerkennen, ihnen sind Werkstatt-Schulen (Laborschulen, schools of education) und Werkstatt-Kindergärten zuzuordnen, mit denen die Verbindung von Theorie und Praxis ermöglicht werden kann.</p>
<h3 class="">10. Verant&shy;wor&shy;tung der Gesell&shy;schaft</h3>
<p>Angesichts der dramatisch zurückgehenden Geburtenzahlen muss die alternde Gesellschaft der Bundesrepublik insgesamt für die Einlösung des Menschenrechts auf Bildung für alle Kinder und Jugendliche verantwortlich sein. Das bezieht sich nicht nur auf die Fragen der Bildungsfinanzierung, sondern auch auf die Verantwortung für das Bildungs- und Ausbildungssystem; eine solche breitere Verantwortung ist ein vielversprechender Weg zur gesellschaftlichen Integration von Alten und Jungen, von Arbeitnehmern und Unternehmern, von Frauen und Männern, Einheimischen und Einwanderern. Daher muss die Verfasstheit des Bildungssystems neu gestaltet werden: die Kommunen und das gesellschaftliche Leben in der Kommune sind zu stärken. Bürgerschaftliches Engagement als wesentliches Element einer lebendigen Demokratie ist auf Kindergärten und Schulen eines Stadtteils auszuweiten. Die Kommunen sind verpflichtet, regelmäßig Kindergärten und Schulen zu evaluieren und Bildungsberichte öffentlich vorzulegen. Nur so können die Menschen, die zu mehr Teilhabe und Übernahme von Verantwortung bereit sind, Veränderungen und Entwicklungen tatsächlich kontrollieren.<em> Wir schlagen einen kommunalen Bildungsbeirat vor, der sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern einer Kommune oder eines Stadtteils zusammensetzt und der näher zu bestimmende Kompetenzen erhält.</em> Diese Ehrenämter haben allen in einer Kommune lebenden Menschen, auch denen mit Migrationshintergrund, tatsächlich offen zu stehen.</p>
<p>Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und seine Verwirklichung ist für die Bürgergesellschaft eine Herausforderung. Wir nehmen sie an.</p>
<p>Verantwortlich für die GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE: Jutta Roitsch-Wittkowsky, Dr. Dieter Wunder, für die HUMANISTISCHE UNION: Ingeborg Rürup, für das KOMITEE FÜR GRUNDRECHTE UND DEMOKRATIE: Prof. Dr. Albert Scherr (15. Juni 2003)</p>
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			</item>
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		<title>Eine Selbstdarstellung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/eine-selbstdarstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 15:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 191-194 Im Jahre 1978 gründeten Persönlichkeiten aus Politik, Kirchen und Gesellschaft die parteipolitisch unabhängige Gustav Heinemann-Initiative (GHI), um »für die Erhaltung eines freiheitlichen Grundklimas in der Bundesrepublik einzutreten und Fragen aufzugreifen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, die aber innerhalb des derzeitigen Parteienspektrums nicht oder nicht deutlich genug aufgreifbar [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/eine-selbstdarstellung/">Eine Selbstdarstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 191-194</p>
<p>Im Jahre 1978 gründeten Persönlichkeiten aus Politik, Kirchen und Gesellschaft die parteipolitisch unabhängige Gustav Heinemann-Initiative (GHI), um »für die Erhaltung eines freiheitlichen Grundklimas in der Bundesrepublik einzutreten und Fragen aufzugreifen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, die aber innerhalb des derzeitigen Parteienspektrums nicht oder nicht deutlich genug aufgreifbar und durchsetzbar sind«.</p>
<p>Die Initiatören, unter ihnen Marianne Dirks, Gerhard Dürr, Erhard Eppler, Helmut Gollwitzer, Walter Hähnle &#134;, Eberhard Jäckel, Walter Jens, Luc Jochimsen, Diether Koch, Kurt Scharf, Helmut Simon, Carola Stern und Christoph Müller-Wirth, traten Ostern 1978 mit dem »Aufruf zur Mitarbeit in der Gustav Heinemann-Initiative« an die Öffentlichkeit: »Gustav Heinemann hat in der Aufregung der Ostertage 1968 durch ein knappes, treffendes Wort viele von uns betroffen gemacht, viele, die rebellieren, viele, die fassungslos und selbstgerecht die Rebellierenden verurteilten.</p>
<p>Er sagte: &#8218;Das Kleid unserer Freiheit sind die Gesetze, die wir uns selber gegeben haben. Diesen Gesetzen die Achtung und Geltung zu verschaffen, ist Sache von Polizei und Justiz (&#8230;) Wichtiger aber ist es, uns gegenseitig zu dem demokratischen Verhalten zu verhelfen, das den Einsatz von Polizei und Justiz erübrigt. (&#8230;) Unser Grundgesetz ist ein großes Angebot. Zum erstenmal in unserer Geschichte will es in einem freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat der Würde des Menschen Geltung verschaffen. In ihm ist Platz für eine Vielfalt der Meinungen, die es in offener Diskussion zu klären gilt. Uns in diesem Grundgesetz zusammenzufinden und seine Aussagen als Lebensform zu verwirklichen, ist die gemeinsame Aufgabe.&#8216;</p>
<p>Was damals eine zukunftsgewisse Bewegung rund um die Erde war, hat sich heute, vor allem in unserem Land, aufgesplittert oder verlaufen. Viele haben sich angepaßt, einzelne sind den Weg der Zerstörung und Selbstzerstörung gegangen, zu wenige haben sich an das glanzlose Geschäft gemacht, das Angebot des Grundgesetzes in täglicher Kleinarbeit aufzugreifen.</p>
<p>Heute ist unsere Freiheit durch Angst, Trägheit und Resignation bedroht. Einschüchterung und Selbstzensur engen den Raum freier Diskussion ein und drängen vor allem junge Menschen an den Rand einer Gesellschaft, in der Unduldsamkeit wieder modern werden könnte. Das Gespräch zwischen den Generationen ist an vielen Stellen abgebrochen. Wo vor Jahren noch gestritten wurde, herrscht heute Sprachlosigkeit.</p>
<p>Der Entwurf einer Zukunft, der die Jungen fordern könnte, ist nicht zu erkennen. Vorurteile und Rezepte der Vergangenheit füllen das geistig-politische Vakuum. Unsere Gesellschaft, die an ihrer Zukunft irregeworden ist, beruft sich auf Sachzwänge oder sucht Fluchtwege in die Vergangenheit. Am Ende solcher Fluchtwege können nur neue Katastrophen auf uns warten.</p>
<p>Daher appellieren wir an alle, denen der Name Gustav Heinemann Ermutigung und Verpflichtung war und ist. Dieser Name steht für die besten Traditionen des liberalen Bürgertums, des demokratischen Sozialismus, christlicher Weltverantwortung und des Engagements für den Frieden. Gustav Heinemann wollte, daß wir das Grundgesetz nicht als Zement einer starren Ordnung mißverstehen, sondern als Angebot einer Gesellschaft, in der sich immer von neuem freie Bürger in solidarischer Anstrengung um mehr Gerechtigkeit bemühen.</p>
<p>Nur in einem freiheitlichen Staat kann sich gesellschaftliche Solidarität entfalten. Nur in einer solidarischen Gesellschaft wächst der Mut zur Freiheit. Wir dürfen uns nicht zu dem Irrtum verleiten lassen, der Rechtsstaat erschöpfe sich in formalen Garantien. Schon gar nicht dürfen wir denen folgen, die vom Abbau rechtsstaatlicher Garantien mehr Sicherheit erwarten. Nur ein liberaler Staat kann ein starker Staat sein.</p>
<p>Gesellschaftliche Erneuerung setzt den demokratischen Rechtsstaat voraus; aber der demokratische Rechtsstaat kann ohne gesellschaftliche Reformen nicht überleben.</p>
<p>Wir rufen dazu auf, in nüchterner Diskussion zu prüfen, wo die Gefährdungen und die Chancen unserer Zukunft liegen. Lassen Sie uns prüfen, welche der gewohnten Wege in die Zukunft verschüttet sind, welche sich neu öffnen.</p>
<p>Lassen Sie uns allem widerstehen, was den Raum der Freiheit der einzelnen Bürger einengt, den Rechtsstaat aushöhlt und Menschen davon abhält, von ihren Freiheitsrechten Gebrauch zu machen.<br />Lassen Sie uns gegen einen Provinzialismus kämpfen, der in Egoismus und nationaler Engstirnigkeit internationale Aufgaben, vor allem gegenüber der Dritten Welt, verkennt oder verdrängt.</p>
<p>Lassen Sie uns nicht schweigen, wo immer durch Hunger oder Folter, willkürliche Freiheitsberaubung oder Unterdrückung der Meinungsfreiheit Menschen ihre Rechte verweigert werden.</p>
<p>Lassen Sie uns den Begriff einer Reform erarbeiten, die nicht Wachstum verteilen, sondern zwischen Alternativen von Wachstum entscheiden und Strukturen schaffen soll, die humanes Leben sichern.<br />Lassen Sie uns eine ehrliche und selbstkritische Diskussion über unseren Weg und unsere Zukunft führen. Wer sich auf dem Erreichten ausruhen will, verfällt zu Recht der Kritik der Jüngeren.</p>
<p>Lassen Sie uns denen unsere Solidarität beweisen, die mutlos, eingeschüchtert oder einsam sich von der Teilnahme am öffentlichen Leben abwenden. Wir wollen uns auf die freiheitlichen Traditionen unserer Geschichte besinnen, die uns Mut machen können.«</p>
<p>In wenigen Monaten hat eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern ihre Interesse an einer Mitarbeit in der Gustav Heinemann-Initative bekundet.</p>
<p>Zum Verfassungstag veranstaltete die Initiative ihre Jahrestagungen in Rastatt:</p>
<p>1978 &#8211; »Bekommen wir eine andere Republik?«</p>
<p>1979 &#151; »Bürgerfreiheit gegen Obrigkeitsstaat«</p>
<p>1980 &#8211; »Wer macht unsere Zukunft? Sind wir nur Marionetten?«</p>
<p>1981 &#151; »Frieden retten &#151; Frieden stiften«</p>
<p>1982 &#151; »Friedensaufgaben der Deutschen«</p>
<p>1983 &#151; »Recht zum Widerstand«.</p>
<p>Die Jahrestagungen fanden eine große Resonanz. In der ganzen Bundesrepublik entstanden Regionalgruppen der Initiative. Diese Entwicklung machte eine Organisation notwendig, die eine Meinungsbildung von den regionalen Gruppen aus eröffnete und Erklärungen gewählter Vertreter der Initiative ermöglichte. So kam es im Jahre 1981 zur Organisation der Gustav Heinemann-Initative im juristischen Rahmen eines eingetragenen Vereins.</p>
<p>Zur Mitgliedschaft im eingetragenen Verein wurde mit einer Erklärung »Was ist und will die Gustav Heinemann-Initative?« aufgerufen:<br />»Die Gustav Heinemann-Initative ist ein Zusammenschluß von Bürgern und Bürgerinnen, die in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne Gustav Heinemanns politisch tätig werden wollen. Im Frühjahr 1978 wurde sie gegründet. Sie beruft sich auf Namen, politisches Wirken und politische Ziele Gustav Heinemanns.</p>
<p>Wie er, sieht unsere Initiative das Grundgesetz der Bundesrepublik als großes geschichtliches Angebot an. Es kann helfen, uns von verhängnisvollen Traditionen deutscher Vergangenheit abzuwenden und eine demokratische Gesellschaft mündiger Bürger aufzubauen.<br />&#8218;Der mündige Bürger ist zuallererst ein wacher Bürger, der nicht durch andere verwaltet oder vertreten, sondern der mitbestimmend und mithandelnd dabeisein will` (Gustav Heinemann am 11. Dezember 1973).</p>
<p>Zur Wahrung der Bürger- und Menschenrechte treten wir ein</p>
<p>&#149; für einen Rechtsstaat, der die im Grundgesetz gewährleisteten Rechte und Freiheiten schützt</p>
<p>&#149; für einen Sozialstaat, der die Wahrnehmung dieser Rechte und Freiheiten allen seinen Bürgern möglich macht,</p>
<p>&#149; für eine Politik, die für den Frieden mit unseren Nachbarn in Ost und West auch Opfer zu bringen bereit ist,</p>
<p>&#149; für die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, für eine Politik, den den armen Völkern die Chance eigenständiger Entwicklung gibt,</p>
<p>&#149; für die Unantastbarkeit der Würde des Menschen auch in Strafrecht und Strafvollzug.</p>
<p>Die Gustav Heinemann-Initative ist der Überzeugung, daß die Grundrechte nur verwirklicht werden und bleiben, wenn sie im Bewußtsein der Bürger lebendig sind und täglich neu verteidigt werden. Sie will nicht die Aufgaben der politischen Parteien übernehmen, sie will vielmehr in die Gesellschaft und damit in die Parteien wirken und notwendigen Veränderungen zum Durchbruch verhelfen.</p>
<p>Jeder, der für diese Ziele tätig sein will, ist eingeladen, Mitglied der Gustav Heinemann-Initative zu werden. Sie arbeitet durch Veranstaltungen und Stellungnahmen, sowohl zentral als auch in den einzelnen Regionen des Bundesgebiets und West-Berlins.«</p>
<p>Die Arbeit der als Verein organisierten Initiative wird von der jährlichen Mitgliederversammlung und von einem Beirat zur Beratung des Vorstandes, dem vor allem Vertreter der Regionalgruppen angehören, im Grundsatz bestimmt oder beraten.</p>
<p>Der Verein wird von einem fünfköpfigen Vorstand, dem zur Zeit Erhard Eppler, Ulrich Finckh, Brigitte Gollwitzer (Sprecherin), Horst Krautter (ehrenamtliche Geschäftsführung) und Heinz Recken angehören, geleitet.</p>
<p>Die laufenden Geschäfte werden von einem bescheidenen Sekretariat.(Belaustraße 23, 7000 Stuttgart 1) besorgt.</p>
<p>In ihrer aktuellen Arbeit versteht sich die Gustav Heinemann-Initative als Bestandteil der Friedensbewegung. Sie sieht hier ihre Aufgabe insbesondere in der Mitarbeit bei der Entwicklung einer alternativen Sicherheitspolitik und im Angebot eines Podiums für das Gespräch der vielen Friedensgruppen untereinander.</p>
<p>Aus dieser Arbeit sollen hier einige Stationen skizziert werden:<br />Am 12. und 13. Juni 1981 führte die Gustav Heinemann-Initative in Bonn rund 30 Politiker und Wissenschaftler zusammen, die eine Erklärung zur »Nachrüstung« verfaßten.</p>
<p>Nach der Entscheidung des amerikanischen Präsidenten, die Neutronenwaffe zu bauen, übermittelte die Gustav Heinemann-Initative den drei Bundestagsfraktionen eine Erklärung, in der sie den in den USA beschlossenen Bau von Neutronensprengkörpern verurteilte und die Bundestagsfraktionen aufforderte, in einer Entschließung deutlich zu machen, daß die Mehrheit des deutschen Volkes dieses neue Kriegsinstrument nicht wünscht, auch nicht zur angeblichen Verteidigung des Bundesgebietes.</p>
<p>Die Gustav Heinemann-Initative unterzeichnete den Aufruf zur Friedensdemonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn und bat ihre Mitglieder, an der Demonstration teilzunehmen. Rund 800 Organisationen in der Bundesrepublik waren Mitunterzeichner des Aufrufes zur Friedensdemonstration »Gemeinsam gegen atomare Bedrohung vorgehen &#151; für Abrüstung und Entspannung in Europa«, die von der »Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden« und »Aktion Sühnezeichen / Friedensdienste« veranstaltet wurde. Mit William Born, Volkmar Deile, Erhard Eppler, Helmut Göllwitzer, Petra Kelly, Willy Pieczyk und Kurt Scharf sprachen auf der Kundgebung Mitglieder der Initiative. Auch hat die Gustav-Heinemann-Initative die Demonstration in bescheidenem Umfang mitfinanziert.</p>
<p>Am 30. und 31. Oktober 1981 führte die Gustav Heinemann-Initative in Bonn eine Konferenz mit Politikern, Wissenschaftlern, Gewerkschaftern, Vertretern der Kirchen, der Friedensbewegung und von Jugendorganisationen durch, bei der über die Ablehnung der »Nachrüstung« hinaus eine alternative Sicherheitspolitik diskutiert wurde. Die GHI stellte die Konferenz nach Beratung in einer Vorbereitungsgruppe unter das Thema »Militärische Aufrüstung &#151; Soziale Demontage &#151; Sachzwang ohne Alternative?« Das inhaltliche Ergebnis der Konferenz ist identisch mit der Veröffentlichung »Frieden mit anderen Waffen &#151; Fünf Vorschläge zu einer alternativen Sicherheitspolitik«, herausgegeben vom Komitee für Grundrechte und Demokratie (roro aktuell Nr. 4939).</p>
<p>Eine Arbeitsgemeinschaft Abrüstungsinitiative Bremer Kirchengemeinden / Regionalgruppe Bremen der Gustav Heinemann-Initative erarbeitete mit finanzieller Unterstützung der Gustav Heinemann-Initative eine Ausstellung »Es geht ums Leben &#151; Abrüstungsbemühungen und Abrüstungspolitik von 1945 bis heute«. Die Ausstellung umfaßt 50 Tafeln mit historischen und themenbezogenen Teilen. Ebenfalls mit finanzieller Unterstützung der Gustav-Heinemann-Initative produzierte die Filmgruppe Tübingen einen Film zur Nachrüstung.</p>
<p>In einem offenen Brief an General Jaruzelsky vom 22. Dezember 1981 forderte die Gustav Heinemann-Initative zusammen mit dem »Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V.« die Beendigung des Ausnahmezustandes in Polen.</p>
<p>Mitglieder der GHI haben das »Friedensmanifest 1982« mitunterzeichnet, das in Beirat und Vorstand diskutiert wurde. Es ist in der Zwischenzeit in einer Auflage von über 100 000 Exemplaren vom »Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V.« vertrieben worden.<br />Die Gustav Heinemann-Initative unterstützte durch Unterzeichnung und Finanzierung Anfang Juni 1982 eine Anzeige in der »New York Times« mit einem Aufruf an die amerikanische Friedensbewegung.</p>
<p>Die Mitgliederversammlung der Gustav Heinemann-Initative erklärte sich am 22. Mai 1982 mit den Zielen der Demonstration am 10. Juni 1982 anläßlich der NATO-Gipfel-Konferenz in Bonn solidarisch und forderte zur Teilnahme auf.</p>
<p>Zusammen mit der Gustav Heinemann-Bildungsstätte Malente wurde die Tonkassette »Gustav Heinemann &#151; Atomwaffen« herausgegeben.<br />In diesen lägen entsteht in Zusammenarbeit mit Grundrechte-Komitee, HU, RAV und Richterratschlag ein »Memorandum zur Ausländerpolitik in der Bundesrepublik Deutschland«.</p>
<p>Bei der GHI kann man Mitglied werden; Jahresbeitrag ab DM 60.-</p>
<p><i>Horst Krautter</i></p>
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