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	<title>Dr. Till Müller-Heidelberg Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Brief Beweisverwertungsverbot</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/brief-beweisverwertungsverbot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:41:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Frühjahr griff Till Müller-Heidelberg die bisherigen Aktivitäten der HU zum Thema Beweisverwertungsverbot erneut auf und formulierte den hier abgedruckten Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann. &#160; Herrn Bundesminister der Justiz Marco Buschmann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Betr. Regelung eines strikten Beweisverwertungsverbotes in der Strafprozessordnung Sehr geehrter Herr Buschmann, gerade für die Liberalen stehen seit jeher [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Im Frühjahr griff Till Müller-Heidelberg die bisherigen Aktivitäten der HU zum Thema Beweisverwertungsverbot erneut auf und formulierte den hier abgedruckten Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Herrn Bundesminister der Justiz Marco Buschmann, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin</p>
<p>Betr. Regelung eines strikten Beweisverwertungsverbotes in der Strafprozessordnung</p>
<p>Sehr geehrter Herr Buschmann,<br />
gerade für die Liberalen stehen seit jeher der Schutz der Bürger vor Übergriffen der Staatsgewalt und der Schutz der Bürger- und Menschenrechte im Mittelpunkt justiz- und verfassungspolitischer Überlegungen. Dazu gehört die Festlegung klarer gesetzlicher Grenzen und Kontrollen bei Eingriffsbefugnissen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz, also insbesondere in den Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen und in der Strafprozessordnung. Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits häufig die Verfassungsmäßigkeit solcher Eingriffsbefugnisse davon abhängig gemacht, dass im Gesetz strikte Voraussetzungen, Grenzen und Kontrollen &#8211; idR durch Richter &#8211; festgelegt werden. Doch was nützt das alles, wenn die Sicherheitsbehörden oft genug diese Voraussetzungen oder Grenzen überschreiten und dann mit den so rechtswidrig gewonnenen Erkenntnissen die Beschuldigten im anschließenden Strafverfahren konfrontiert werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dann abzuwägen zwischen dem Schutz des (ja lediglich) Beschuldigten (nicht Verurteilten) und der Schwere des Strafvorwurfes &#8211; eine Abwägung, die in der Praxis fast immer zu Lasten des Bürgers und zum Leerlauf der gesetzlichen Regelung ausfällt.<br />
Die Humanistische Union, die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation, hat zu dieser Problematik ein Memorandum unter Einbeziehung der Rechtsvergleichung erarbeitet, welches in einen konkreten Gesetzesvorschlag mündet, in ein striktes Beweisverwertungsverbot als Gebot des Rechtsstaates. Wir fügen dieses in der Anlage bei. Es ist auch veröffentlicht worden in der Kriminalpolizeilichen Zeitschrift online der Hochschule der Polizei 5/2018. Der Gesetzesvorschlag lautet:<br />
§ 244 a StPO Beweisverwertungsverbote<br />
(1) Ist eine Beweiserhebung oder die Art ihrer Durchführung ohne Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen oder des gesetzlich zulässigen Umfangs erfolgt, so dürfen ihre Ergebnisse in keiner Weise für das Strafverfahren verwandt oder verwertet werden. Dies gilt auch für Ermittlungsergebnisse, die Straftaten betreffen, die nicht von einem gesetzlichen Straftatengkatalog erfasst werden, für den eine Ermittlungsmaßnahme zugelassen ist.<br />
(2) Absatz 1 gilt auch dann, wenn der Beschuldigte oder Angeklagte der Verwertung zustimmt.<br />
Wir wären dankbar, wenn Sie diesen Gedanken zur Stärkung unseres Rechtsstaates aufgreifen würden. Selbstverständlich stehen wir bzw. der Arbeitskreis, der dieses Memorandum erarbeitet hat, auch zu einem Gespräch oder zur Beratung zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Till Müller-Heidelberg</p>
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		<title>Stolpersteine im neuen kirchlichen Arbeitsrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/stolpersteine-im-neuen-kirchlichen-arbeitsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:34:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirchliches Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Jahre 2018 hatte der Europäische Gerichtshof eine Zeitenwende im kirchlichen Individualarbeitsrecht herbeigeführt. In seinen Urteilen in Sachen Egenberger und im Chefarztfall hatte der EuGH auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts das bisherige kirchliche Sonderarbeitsrecht zertrümmert. Gestützt vom Bundesverfassungsgericht hatten die Kirchen nach ihrem eigenen Selbstverständnis und durch die staatlichen Arbeitsgerichte nicht überprüfbar besondere Kündigungsgründe praktiziert, wie [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahre 2018 hatte der Europäische Gerichtshof eine Zeitenwende im kirchlichen Individualarbeitsrecht herbeigeführt. In seinen Urteilen in Sachen Egenberger und im Chefarztfall hatte der EuGH auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts das bisherige kirchliche Sonderarbeitsrecht zertrümmert. Gestützt vom Bundesverfassungsgericht hatten die Kirchen nach ihrem eigenen Selbstverständnis und durch die staatlichen Arbeitsgerichte nicht überprüfbar besondere Kündigungsgründe praktiziert, wie etwa Homosexualität, gleichgeschlechtliche Ehe, Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an katholischen Kliniken, Wiederverheiratung nach Scheidung oder Kirchenaustritt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies ausdrücklich gebilligt, gestützt auf ein angebliches Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nach der Weimarer Reichsverfassung. Im Chefarztfall wurde einem Chefarzt gekündigt wegen Wiederverheiratung nach Scheidung, da nach katholischem Verständnis die Ehe unauflöslich ist und die staatliche Scheidung nicht akzeptiert wird und folglich bei neuer Verheiratung eine Bigamie vorliegt. Und Frau Egenberger hatte sich bei einem evangelischen Verein beworben für eine befristete Stelle zur Bearbeitung eines Parallelberichts für die Umsetzung der Menschenrechte in Deutschland für die UNO – sie war aber nicht Mitglied der Evangelischen Kirche und wurde deshalb nicht eingestellt, eine bis zu diesem Zeitpunkt übliche Praxis. Beide Maßnahmen erklärte der EuGH für rechtswidrig, da gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen verstoßend. Das BAG übernahm diese Rechtsprechung in seinen Urteilen vom 25. Oktober 2018 und 20. Februar 2019.</p>
<p>Die EKD hat diese Rechtsprechung nicht hingenommen, sondern in Sachen Egenberger – Ablehnung der Bewerbung wegen fehlender Mitgliedschaft in einer protestantischen Kirche – Verfassungsbeschwerde eingelegt (Bundesverfassungsgericht 2 BvR 934/19), über die immer noch nicht entschieden ist.</p>
<p>Während andere Arbeitsgerichte nunmehr das allgemeine Arbeitsrecht auch im kirchlichen Bereich anwenden, also keine spezifischen religiösen Kündigungsgründe und keine Benachteiligung bei der Einstellung, hatte Herr Militzer bei der Bewerbung um eine Stelle als Rechtsreferent bei der EKD in Hannover Pech. Ausgeschrieben war eine Stelle für einen Volljuristen für das Referat Grund- und Menschenrechte, Europarecht und Religionsverfassungsrecht. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit im nordrhein-westfälischen Landtag konnte Herr Militzer diese Kenntnisse problemlos nachweisen. Bedingung für die Einstellung sollte allerdings die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland sein – was Herr Militzer nicht bieten konnte. Er war seinerzeit aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten, weil er nicht an die jungfräuliche Geburt von Maria glauben mochte. Er bezeichnet sich aber dennoch als gläubiger Christ und glaubt an Jesus, Gott und die Dreifaltigkeit. Wegen fehlender Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD wurde er nicht zum Vorstellungsgespräch gebeten und seine Bewerbung abgelehnt, wogegen er vor dem Arbeitsgericht Hannover klagte – allerdings vergeblich.</p>
<p>Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat beschlossen, zur Durchsetzung des neuen kirchlichen Arbeitsrechts – das heißt des allgemeinen Arbeitsrechts auch im Bereich der Kirche – Herrn Militzer in diesem Prozess zu unterstützen und ihm für das Berufungsverfahren Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, den früheren Bundesvorsitzenden der Humanistischen Union, zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>Obwohl der Fall von Herrn Militzer nahezu identisch mit dem Fall Egenberger ist, war die Schadensersatzklage wegen religiöser Diskriminierung auch vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen erfolglos. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat sich zwar nicht die Position der EKD zu eigen gemacht, dass diese neue Rechtsprechung verfassungswidrig wäre, sondern hat verbal behauptet, die Rechtsprechung von EuGH und BAG zu akzeptieren – tatsächlich jedoch hat es dagegen entschieden. Während nach der neuen Rechtsprechung besondere kirchliche Anforderungen wie etwa im vorliegenden Fall die Mitgliedschaft in der EKD nur gestellt werden dürfen, wenn dies (nicht nach dem Selbstverständnis der Kirche! sondern) für die konkrete Tätigkeit „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ erscheint und das heißt nach der Rechtsprechung „notwendig“ ist und folglich nach EuGH und BAG praktisch nur in zwei Fällen noch erlaubt ist, wenn nämlich entweder die Person die Kirche in ihrer Gesamtheit in der Öffentlichkeit repräsentiert und vertritt oder aber ihre Tätigkeit verkündigungsnah ist (natürlich müssen Pfarrer und Diakone und Kirchenpräsidenten die Gebote ihrer jeweiligen Religion verkörpern und glaubwürdig vertreten), hat das LAG Niedersachsen die Auffassung vertreten, auch ein Referent für Menschenrechte, Europarecht und kirchliches Verfassungsrecht müsse dies auf der Basis religiöser Auffassungen tun, was er nur glaubwürdig dokumentieren könne durch seine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Dass nach den Untersuchungen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid) nur 50 % der als Baby getauften Personen sich später überhaupt firmen bzw. konfirmieren lassen, nur 3,5 % der Kirchenmitglieder der EKD sonntags zur Kirche gehen, nur 12 % wenigstens einmal im Monat zur Kirche gehen und damit als praktizierende Christen gelten und somit die formale Kirchenmitgliedschaft (mangels Austritt aus der Kirche im Erwachsenenalter) über die religiöse oder christliche Überzeugung wirklich nichts aussagt, konnte das Landesarbeitsgericht nicht davon überzeugen, die formale Kirchenmitgliedschaft dennoch für „notwendig“ zu erachten, um Fragen der Menschenrechte, des Europarechts und des Religionsverfassungsrechts zu bearbeiten. Tatsächlich versucht also das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, weiterhin das Selbstverständnis der Kirchen zum Maßstab zu machen, was im kirchlichen Arbeitsrecht gelten soll. Dies kann so nicht hingenommen werden. Der Bundesvorstand hat daher beschlossen, Herrn Militzer auch in der nächsten Instanz zu unterstützen und die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zur Durchführung des Revisionsverfahrens zu finanzieren.</p>
<p>Till Müller-Heidelberg, Bingen</p>
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			</item>
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		<title>Vorstandsbericht zur DK 2003 (Auszüge)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/183/publikation/vorstandsbericht-zur-dk-2003-auszuege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Nov 2003 14:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem 40-jährigen Jubiläum der HU. [&#8230;] Was hat sich seither getan? Mitteilungen 183, S. 2ff Zunächst hat der Vorstand sich mit den Aufträgen derletzten DK befasst. So wurde u.a. auf Anregung vonDietrich Schade und Nils Leopold eine Arbeitsgruppe Bioethik/Genforschung ins Leben gerufen, die erste Zwischenergebnisseauf dem Verbandstag im letzten Jahrpräsentiert hat, seither aber wohl [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem 40-jährigen Jubiläum der HU. [&#8230;] Was hat sich</p>
<p>seither getan?</p>
<p>Mitteilungen 183, S. 2ff</p>
<p>Zunächst hat der Vorstand sich mit den Aufträgen der<br />letzten DK befasst. So wurde u.a. auf Anregung von<br />Dietrich Schade und Nils Leopold eine Arbeitsgruppe Bioethik/<br />Genforschung ins Leben gerufen, die erste Zwischenergebnisse<br />auf dem Verbandstag im letzten Jahr<br />präsentiert hat, seither aber wohl etwas eingeschlafen ist. <br />Ein weiteres Thema war die Forderung, insbesondere von<br />Klaus Scheunemann, die Bildung wieder zum HU Thema<br />zu machen. Diesmal ist es gelungen. Im Frühjahr diesen<br />Jahres hat die HU, vertreten insbesondere durch Ingeborg<br />Rürup, gemeinsam mit dem Komitee und der Gustav-<br />Heinemann-Initiative einen Bildungskongress in Berlin<br />durchgeführt. Schade, dass dabei wohl nur ein oder zwei<br />HU-Mitglieder gesichtet wurden, die nicht aus Berlin<br />stammten!<br />Und schließlich hatte die letzte DK auf Antrag von Gerhard<br />Saborowski beschlossen, als Gegengewicht zu den kirchlichen<br />Essener Gesprächen durch die HU die Berliner<br />Gespräche zur Trennung von Kirche und Staat ins Leben<br />zu rufen. Dies ist dank des Engagements und der Fähigkeiten<br />&#8211; und es sei nicht verschwiegen: Dank seines<br />Namens und seines Titels &#8211; mit Jürgen Kühling gelungen.<br />Am 1./2. November 2002 haben die Berliner Gespräche zur<br />Religion, Weltanschauung, Staat und Gesellschaft in der<br />Wissenschaftsakademie in Berlin stattgefunden &#8211; wer daran<br />teilgenommen hat, war begeistert. Zum Thema Kirche und<br />Arbeitsrecht waren unter den Teilnehmern vier amtierende<br />Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, viele ehemalige<br />Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts und des<br />Bundesarbeitsgerichts, Arbeitsrechtprofessoren, der DGB,<br />ein katholischer Prälat, Beirats- und Vorstandsmitglieder<br />der HU vertreten. Gegenwärtig ist Jürgen Kühling mit der<br />Publizierung dieser Tagung befasst. Und da es ihm<br />gelungen ist, verschiedene Töpfe anzuzapfen &#8211; was wohl<br />kein Schatzmeister geschafft hätte &#8211; entstand und entsteht<br />hierdurch keine nennenswerte finanzielle Belastung der<br />HU. Die nächsten Berliner Gespräche im Herbst kommenden<br />Jahres werden sich möglicherweise mit der staatlichen<br />Finanzierung und den kirchlichen Privilegien befassen oder<br />mit der Frage, wie sehen eigentlich Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften<br />selbst ihre Position zum Staat.<br />Herzlichen Dank an Jürgen Kühling, der auch hierfür wieder<br />die Verantwortung übernommen hat. <br />Die weiteren Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre seien<br />in lockerer Folge und unsystematisch aufgezählt:<br />&#8211; Die vor einigen Jahren begonnenen jährlichen Bürgerrechtstreffen<br />mit dem Komitee für Grundrechte und<br />Demokratie, der Gustav-Heinemann-Initiative und der<br />Internationalen Liga für Menschenrechte wurden und<br />werden fortgeführt; möglicherweise entwickelt sich hieraus<br />auch eine engere Zusammenarbeit von HU und GHI mit<br />Synergieeffekten.<br />&#8211; Im Forum Menschenrechte waren wir insbesondere durch<br />Ingeborg Rürup und mich vertreten und prägten dessen<br />Arbeit und Verlautbarungen im Bereich &#132;Innere Sicherheit&#147;<br />und &#132;Freiheitsrechte&#147;.<br />&#8211; Mit Fredrik Roggan sind wir inzwischen Mitveranstalter<br />des Big Brother Award. <br />&#8211; Auf einer Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung am 08.<br />April dieses Jahres zum Akteinsichtsrecht habe ich für die<br />HU auf dem Podium teilgenommen.<br />&#8211; Mit einem von unserem Mitglied Dr. Helmut Kramer entworfenen<br />Schreiben haben wir uns im Rahmen einer<br />Anhörung an das Bundesjustizministerium gewandt, um<br />eine Änderung des Rechtsberatungsgesetzes zu erreichen,<br />damit uneigennützige Rechtsberatung etwa von Kriegsdienstverweigerern,<br />Demonstranten, Gefangenen, NSOpfern<br /> u.s.w. künftig straffrei wird. <br />&#8211; Für die Aufhebung des von Otto Schily verhängten PKKVerbots<br />haben wir uns schriftlich und durch Teilnahme in<br />der Person von Jürgen Kühling an einer Veranstaltung<br />stark gemacht. <br />&#8211; Nils Leopold führt für die HU einen Musterprozess gegen<br />die private Videoüberwachung der Firma Dussmann in<br />Berlin auf öffentlichen Gehwegen. <br />&#8211; Im Juli 2003 hat die HU Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe<br />eingelegt gegen das Gesetz über die Zulässigkeit des<br />IMSI-Catchers im Strafprozess; Rosi Will hat die Verfassungsbeschwerde<br />ausgearbeitet und fungiert als Prozessbevollmächtigte.<br />&#8211; Im März 2003 haben Reinhard Mokros und ich an einem<br />von der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierten deutschfranzösischen<br />Treffen von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen<br />teilgenommen (übrigens auf private<br />Kosten), um Kontakt mit entsprechenden französischen<br />Partnerorganisationen zu finden; leider mit nur sehr<br />eingeschränktem Erfolg.<br />&#8211; Rosi Will erarbeitet eine Neufassung unserer seit 1978<br />auf dem Markt befindlichen Patientenverfügung. Ein großer<br />Schritt vorwärts ist hier in der Juristerei und auch in der<br />öffentlichen Diskussion erreicht worden durch ein Urteil des<br />BGH vom 19. März diesen Jahres. Hierin hat der BGH<br />ausdrücklich ausgeführt &#8211; wie schon unser früherer<br />Bundesvorsitzender Prof. Dr. Ulrich Klug in einer Anhörung<br />vor dem Bundestag im Jahre 1985 &#8211; dass es zur durch<br />Artikel 1 Grundgesetz geschützten Menschenwürde gehört,<br />dass jeder Patient auch selbstbestimmt über seinen<br />gegebenenfalls menschenwürdigen Tod entscheiden kann<br />und dass der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille<br />für den Arzt und alle anderen Beteiligten verbindlich ist. [&#8230;] <br />&#8211; Unter Federführung der IALANA hat sich die HU<br />gemeinsam mit der IPPNW an einer Aktion beteiligt, die<br />Friedensstaatlichkeit der EU in der neuen EU-Verfassung<br />zum Ausdruck zu bringen. [&#8230;] Es ist gelungen, in der<br />Präambel und in Artikel 3 als Ziel der Union den Frieden<br />aufzunehmen und in der gemeinsamen Sicherheits- und<br />Verteidigungspolitik in Artikel III-205 nicht nur auf<br />militärische Mittel abzustellen, sondern davor zivile Mittel,<br />humanitäre Aufgaben, Aufgaben der Konfliktverhütung und<br />Erhaltung des Friedens zu nennen. <br />Auch ist in Artikel III-188 über die allgem. Bestimmungen<br />des auswärtigen Handelns der Union &#132;Die Achtung des<br />Völkerrechts gemäß den Grundsätzen der Charta der<br />Vereinten Nationen&#147; festgeschrieben, und die humanitäre<br />Hilfe hat einen eigenen umfangreichen Artikel III-218<br />erhalten, der in seinem Absatz 2 wiederum auf die<br />Grundsätze des humanitären Völkerrechts verweist. <br />&#8211; Last but not least sei der Grundrechtereport wieder einmal<br />erwähnt, dessen 7. Band im Mai dieses Jahres erschienen<br />ist und der federführend von mir verantwortet wird und<br />inzwischen von insgesamt 7 Bürgerrechtsorganisationen<br />gemeinsam herausgegeben wird.<br />Daneben haben wir eine Reihe von Tagungen und Veranstaltungen<br /> durchgeführt oder daran mitgewirkt. <br />&#8211; Am 06. Mai 2002 fand gemeinsam mit dem Institut für<br />Recht und Politik in Berlin eine Völkerrechtstagung statt<br />unter Mitwirkung von Nils Leopold und Katharina Ahrendts.<br />&#8211; Im Juni letzten Jahres haben wir den Verbandstag in<br />Düsseldorf durchgeführt mit Sabine Leutheusser-<br />Schnarrenberger als Hauptrednerin sowie einem Polizeidirektor<br />des Landeskriminalamts zum Thema &#132;Abschied<br />vom Grundgesetz&#147;.<br />&#8211; Im November 2002 hat der Bundesvorsitzende der HU auf<br />dem internationalen IALANA-Kongress in Marburg ein<br />Referat über die deutschen Terrorismusgesetze gehalten.<br />&#8211; Im März 2003 hat die HU gemeinsam mit der Friedrich-<br />Ebert-Stiftung in Berlin unter Federführung von Frederik<br />Roggan eine Tagung &#132;Sicherheit vor Freiheit &#8211; sind wir auf<br />dem Weg in einen Polizeistaat?&#147; veranstaltet.<br />&#8211; Am 16. Juli 2003, dem 100. Geburtstag von Fritz Bauer,<br />haben wir im Eisenhowersaal des IG Farben-Hauses in<br />Frankfurt in einer gutbesuchten Veranstaltung mit mehr als<br />100 Teilnehmern den Fritz-Bauer-Preis an Dieter Schenk<br />verliehen, einen ehemaligen BKA-Direktor, für seine polizeikritischen<br />Stellungnahmen und seine Aufarbeitung der NSGeschichte<br />im BKA sowie der NS-Verbrechen in Polen. Die<br />Preisrede hielt Ingeborg Rürup, die Laudatio der stellvertretende<br /> polnische Generalstaatsanwalt Witold Kulesza.<br />&#8211; Anfang November diesen Jahres beginnt die HU<br />gemeinsam mit der Raschplatz-Pavillon-Initiative in<br />Hannover eine Reihe über Sicherheit und Freiheit u.a. auch<br />mit einem bundesweiten Karikaturenwettbewerb zu diesem<br />Thema. [&#8230;]<br />&#8211; Und am 29./30. November wird in Berlin gemeinsam von<br />HU / Friedrich-Ebert-Stiftung / Humanistischer Verband<br />eine Tagung zum menschenwürdigen Sterben und zur<br />Patientenverfügung mit Rosi Will und mir durchgeführt<br />werden.<br />Neben all diesen Aktivitäten jedoch waren die beiden<br />Schwerpunkte der vergangenen zwei Jahre die<br />traditionellen Themen Kirche und Staat sowie innere<br />Sicherheit.<br />-,&#8220;   <br />Zum einen erwähne ich hier zum wiederholten Male die von<br />Jürgen Kühling geleiteten Berliner Gespräche zur Religion,<br />Weltanschauung, Staat und Gesellschaft. <br />Ebenfalls hat die HU sich beteiligt mit Friedrich-Ebert-<br />Stiftung und Humanistischer Verband Deutschland am 1.<br />Dezember letzten Jahres an einer Tagung in Berlin zum<br />Thema &#147;200 Jahre Reichsdeputationshauptschluss von<br />1803&#147;. <br />Weiter haben wir uns beteiligt an der Kopftuchdebatte mit<br />einer im wesentlichen von Jürgen Kühling ausgearbeiteten<br />Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der Lehrerin<br />Fereshta Ludin. [&#8230;] Bei Beginn der Debatte schien eine<br />große Kontroverse im Bundesvorstand zu erwarten &#8211;<br />schlussendlich haben wir aber mit großem Konsens eine<br />einhellige Position gefunden: Zwar fordert das Grundgesetz<br />die staatliche Neutralität in religiösen Angelegenheiten,<br />weshalb das Kruzifix im Klassenzimmer nichts zu suchen<br />hat; wir haben bekanntlich mit Engagement die Kruzifixentscheidung<br />des Verfassungsgerichts verteidigt. Die Kleidung<br />einer Lehrerin ist aber keine staatliche Veranstaltung,<br />sondern Ausdruck ihrer persönlichen religiösen Entscheidung.<br />Solange die Lehrerin ihre Schüler und Schülerinnen<br />nicht missioniert, muss es ihr daher genauso erlaubt sein,<br />ein Kopftuch zu tragen, wie zahllose Lehrerinnen ein<br />Kettchen mit Kreuz tragen. Dies ist Ausfluss ihres Grundrechts<br />auf Religionsfreiheit und dokumentiert auch in der<br />Schule, dass es in diesem Staate nicht nur Christen gibt,<br />sondern auch andere Religionen; es fördert die Toleranz.<br />Schließlich haben wir uns auch in die Diskussion eingemischt,<br />ob Gott in die EU-Verfassung gehört. Irmgard Koll<br />hat für den Vorstand dazu einen Brief an die Bundesregierung<br />und an die deutschen Mitglieder im Verfassungskonvent<br /> geschrieben.<br />Entgegen der Präambel des Grundgesetzes (&#132;Im Bewusstsein<br />seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen&#8230;&#147;)<br />findet sich in der Präambel der EU-Verfassung jetzt lediglich<br />der Satz: &#132;Schöpfend aus den kulturellen, religiösen<br />und humanistischen Überlieferungen Europas&#8230;&#147; damit<br />können wir gut leben. Und wenn es in Artikel 51 der<br />Verfassung heißt: &#132;Die Union achtet den Status, den<br />Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften<br />in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften<br />genießen, und beeinträchtigt ihn nicht,&#147; (und dasselbe gilt<br />nach Abs. 2 für weltanschauliche Gemeinschaften), so gibt<br />die EU damit den Kirchen keine Sonderrechte, sondern legt<br />lediglich fest, dass sie sich nicht in die einzelstaatlichen<br />Regelungen einmischt. Für die Trennung von Staat und<br />Kirche in Deutschland müssen wir schon selbst sorgen und<br />können nicht die EU verantwortlich machen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/183/publikation/vorstandsbericht-zur-dk-2003-auszuege/">Vorstandsbericht zur DK 2003 (Auszüge)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gegen Baden-Württembergischen Sonderweg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/177/publikation/gegen-baden-wuerttembergischen-sonderweg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Mar 2002 17:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[TKÜ]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/gegen-baden-wuerttembergischen-sonderweg/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 177, S.9 Presseerklärung vom 11. Januar 2002 HUMANISTISCHE UNION gegen Baden-Württembergischen Sonderweg zur Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.Der Baden-Württembergische Innenminister Thomas Schäuble hat Ende Dezember die Öffentlichkeit darüber informiert, dass er das Baden-Württembergische Polizeigesetz ändern und der Polizei die Möglichkeit geben will, außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungs-verfahren Telefone abzuhören und Post zu öffnen. Hiermit [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/177/publikation/gegen-baden-wuerttembergischen-sonderweg/">Gegen Baden-Württembergischen Sonderweg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 177, S.9</p>
<p>Presseerklärung vom 11. Januar 2002 HUMANISTISCHE UNION gegen Baden-Württembergischen Sonderweg zur Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.<br />Der Baden-Württembergische Innenminister Thomas Schäuble hat Ende Dezember die Öffentlichkeit darüber informiert, dass er das Baden-Württembergische Polizeigesetz ändern und der Polizei die Möglichkeit geben will, außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungs-verfahren Telefone abzuhören und Post zu öffnen. Hiermit soll eine vorbeugende Bürgerüberwachung ermöglicht werden. Die älteste deutsche Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHE UNION wendet sich mit ausführlich dokumentierten Bedenken an den Minister, mit der Aufforderung von diesem Vorhaben abzusehen.<br />Einschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz im Strafverfahren sind in der Strafprozessordnung bundeseinheitlich geregelt; hiervon kann kein Land abweichen. Darüber hinaus regelt das G 10 &#8211; Gesetz die Befugnisse des Verfassungsschutzes zu Eingriffen in das Post- und Fernmelde-geheimnis. Ergeben sich dabei Erkenntnisse über bevorstehende Straftaten, dürfen diese auch nach heutiger Rechtslage bereits zur Verhinderung von Straftaten an die Polizeiinstanzen weitergegeben werden. Es gibt somit kein Bedürfnis für weitere Eingriffe der Polizeibehörden nach Polizeirecht in das Grundrecht des Post- und<br />Fernmeldegeheimnisses.<br />Dass Innenminister Schäuble die Eingriffe in das Post- und<br />Fernmeldegeheimnis einer richterlichen Kontrolle unterwerfen will, ist Augenwischerei: Während in einem Strafverfahren der Richter nach der Strafprozessordnung überprüfen muss und kann, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, ist dies bei einer präventiven Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden &#150; wo es eben gerade keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat gibt &#150; nicht möglich.<br />Das Vorhaben von Innenminister Schäuble hebelt die im Bund und allen Ländern geltende Aufteilung aus, wonach die Polizei zuständig ist für Prävention und Strafverfolgung, der Verfassungsschutz darüber hinaus für den Bereich der Vorfeldaufklärung.<br />Statt zwei konkurrierende Apparate, die dem Innenminister<br />unterstellt sind, zur Zusammenarbeit zu zwingen, schafft er Doppelkompetenzen und Doppelarbeit und stellt mit diesem Sonderweg die bisherige Arbeitsteilung in der Bundesrepublik in Frage. Der Terrorismus muss bekämpft werden &#150; aber nicht durch<br />eine totale unkontrollierte Bürgerkontrolle mit weitgehender<br />Abschaffung von Grundrechten.</p>
<p>Das Schreiben des Bundesvorsitzenden der HUMANISTISCHEN UNION, Dr. Till Müller-Heidelberg, kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.</p>
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		<title>Terrorbekämpfung durch Überwachungsstaat?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/176/publikation/terrorbekaempfung-durch-ueberwachungsstaat-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Dec 2001 11:18:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 176, S. 107 Die terroristischen Anschläge am 11. September auf das World Trade Center und das Pentagon sind weitgehend als Anschlag auf die Freie Welt verstanden worden. Natürlich muß der Terrorismus bekämpft werden &#150; kann dies aber durch Abschaffung der Freiheitlichkeit, die doch gerade verteidigt werden muß, geschehen? Ist nicht der Ausbau der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 176, S. 107</p>
<p>Die terroristischen Anschläge am 11. September auf das World Trade Center und das Pentagon sind weitgehend als Anschlag auf die Freie Welt verstanden worden. Natürlich muß der Terrorismus bekämpft werden &#150; kann dies aber durch Abschaffung der Freiheitlichkeit, die doch gerade verteidigt werden muß, geschehen? Ist nicht der Ausbau der Bürger- und Menschenrechte der beste Angriff gegen den Terrorismus, weil er diesem die Grundlagen entzieht?<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" /></p>
<p>Die Flugzeuge in den USA konnten gekapert werden, weil es Terroristen gelang, mit Teppichmessern als Waffen an Bord zu kommen. Wie Monitor am 18. Oktober zeigte, gelang es Reportern noch 5 Wochen nach dem Terroranschlag völlig problemlos, mit diesen Angriffswaffen in ihrem Handgepäck die Sicherheitsschleusen an den deutschen Großflughäfen Köln, Düsseldorf, Berlin und Frankfurt zu passieren und das Flugzeug zu besteigen! Straftäter halten sich bekanntlich nicht an Gesetze. Man bekämpft sie nicht mit neuen Gesetzen, sondern mit konkreten Maßnahmen, also Fluggastkontrollen.</p>
<p>Statt dessen wird eine Rasterfahndung durchgeführt &#150; doch nach welchem Raster? Die Terroristen waren Araber, Moslems, Studenten und lebten gesetzestreu und unauffällig. Dies sind die Rastermerkmale. Das entscheidende Kriterium ist das gesetzestreue und unauffällige Leben. Dürfen wir dies als Raster hinnehmen? Betrifft uns dieses Raster nicht alle? Und die RAF-Terroristen waren bekanntlich Deutsche und Christen. Folglich sind auch die Rastermerkmale Araber und Moslem untauglich und unzulässig, es sei denn, wir wollten alle Ausländer (und warum nicht die Deutschen) unter Generalverdacht stellen.</p>
<p>Der Fingerabdruck auf dem Personalausweis und Paß wird gefordert. Dies soll der Identitätsfeststellung dienen. Die Terroristen haben ihre Identität nicht verschleiert und außerdem hatten sie keine deutschen Personalausweise und Pässe. Wenn diese &#132;Konsequenz&#147; also vom Bundesinnenminister gefordert wird, dann für ganz andere Zwecke: Es soll endlich ein Bundeszentralregister mit der Erfassung der Fingerabdrücke aller Deutschen erstellt werden, um so ein Personalkennzeichen zu gewinnen &#150; welches vom Verfassungsgericht aus Gründen des freiheitlichen Rechtsstaats bereits für verfassungswidrig erklärt worden ist.</p>
<p>Polizei und die Geheimdienste Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen zusammenarbeiten. Nur: Sie alle hatten keinerlei Erkenntnisse über die bevorstehenden Terroranschläge, was soll also ihre Zusammenarbeit nützen? (Auch der amerikanische Geheimdienst CIA wußte übrigens nichts.) Wir haben aus gutem Grund das Verfassungsgebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten; wohin die Aufhebung dieses Trennungsgebotes führt, haben die GESTAPO und die STASI gezeigt! Zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dies jedenfalls nicht geführt.</p>
<p>Und schließlich soll die Kronzeugenregelung wieder eingeführt werden. Was heißt dies tatsächlich? Der Rechtsstaat soll mit dem Verbrecher paktieren, mit ihm einen Deal abschließen. Um nichts anderes geht es. Können wir das wirklich wollen? Die früher bestehende Kronzeugenregelung hat keine einzige Straftat verhindert, aber zu zahlreichen Strafverfahren wegen Falschaussagen der Kronzeugen (die dadurch ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollten) geführt.</p>
<p>So kann man das ganze gegenwärtig diskutierte Sicherheitspaket durchgehen: Für die Beseitigung der Wurzeln des Terrorismus oder für die Verhinderung von terroristischen Straftaten sind die Vorschläge alle ungeeignet. Für diese Sicherheitspolitiker gilt wie schon so oft: &#132;Wir tun so, als ob wir etwas täten&#147;. Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern konkrete Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen. Und wenn wir unsere freiheitliche Gesellschafts- und Rechtsordnung nicht aufgeben wollen, dann müssen wir damit leben, daß es absolute Sicherheit nicht gibt. Schon die Sicherheitsgesetze der letzten 15 Jahre haben nicht mehr Sicherheit gebracht. Statt Freiheit und Rechtsstaat abzubauen, müssen wir sie verteidigen. Wir sind nicht alle potentielle Straftäter</p>
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		<title>Weg mit dem &#8222;Verfassungsschutz&#8220; &#8211; der (un)heimlichen Staatsgewalt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/weg-mit-dem-verfassungsschutz-der-unheimlichen-staatsgewalt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 1991 12:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Schriften]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Enzyklika für Bürgerfreiheit, HU-Schriften 17, München 1991 Bibliographische Angaben:Dr. Till M&#252;ller-Heidelberg / Humanistische Union e.V. (Hrsg.): Weg mit dem &#8222;Verfassungsschutz&#8220; &#8211; der (un)heimlichen Staatsgewalt, HU-Schriften 17, Eigenverlag,&#160;25 Seiten, M&#252;nchen 1991 Bezugsm&#246;glichkeiten:Die Brosch&#252;re&#160;ist leider vergriffen, eine Neuauflage nicht geplant.Eine PDF-Fassung (6 MByte) ist online verf&#252;gbar, die einzelnen Beitr&#228;ge k&#246;nnen Sie hier lesen. Inhalt Einleitung (3-4) Thesen: [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Enzyklika für Bürgerfreiheit, HU-Schriften 17, München 1991</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-3739 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17-311x450.jpg" alt="Weg mit dem " width="311" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17-311x450.jpg 311w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17-768x1113.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17-518x750.jpg 518w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17-1060x1536.jpg 1060w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17-414x600.jpg 414w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17-233x337.jpg 233w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17.jpg 1123w" sizes="(max-width: 311px) 100vw, 311px" /></a></span></p>
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</div>
<p>Bibliographische Angaben:<br />Dr. Till M&uuml;ller-Heidelberg / Humanistische Union e.V. (Hrsg.): Weg mit dem &#8222;Verfassungsschutz&#8220; &#8211; der (un)heimlichen Staatsgewalt, HU-Schriften 17, Eigenverlag,&nbsp;25 Seiten, M&uuml;nchen 1991</p>
<p>Bezugsm&ouml;glichkeiten:<br />Die Brosch&uuml;re&nbsp;ist leider vergriffen, eine Neuauflage nicht geplant.<br />Eine <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift17-2.pdf">PDF-Fassung </a>(6 MByte) ist online verf&uuml;gbar, die einzelnen Beitr&auml;ge k&ouml;nnen Sie <a href="https://www.humanistische-union.de/themen/innere-sicherheit/weg-mit-dem-vs/">hier</a> lesen.</p>
<p><b>Inhalt</b></p>
<p>Einleitung (3-4)</p>
<p>Thesen: Weg mit dem &#8222;Verfassungsschutz&#8220; (5)</p>
<p>Detailbegr&uuml;ndung (6-15)</p>
<p>Dokumentationen (16-25)</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Sicherheitsgesetze &#8211; Notstandsgesetze für den alltäglichen Gebrauch?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/sicherheitsgesetze-notstandsgesetze-fuer-den-alltaeglichen-gebrauch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 May 1988 13:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Innere Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Schriften]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Überwachungsgesetze verändern unseren Staat, HU-Schriften 13, München 1988 Bibliographische Angaben:Humanistische Union e.V. (Hrsg.): Sicherheitsgesetze &#8211; Notstandsgesetze f&#252;r den allt&#228;glichen Gebrauch, HU-Schriften 13, Eigenverlag,&#160;32 Seiten, M&#252;nchen 1988 Das Buch ist leider vergriffen, eine Neuauflage nicht geplant Inhalt Die &#220;berwachungsgesetze ver&#228;ndern unseren Staat (3) Sicherheitsgesetze &#8211; Notstandsgesetze f&#252;r allt&#228;glichen Gebrauch? (4-19) &#160;I&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; Der Hintergrund &#160;II&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;Bundesverfassungsschutzgesetz &#160;III&#160;&#160;&#160; [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/sicherheitsgesetze-notstandsgesetze-fuer-den-alltaeglichen-gebrauch/">Sicherheitsgesetze &#8211; Notstandsgesetze für den alltäglichen Gebrauch?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Die Überwachungsgesetze verändern unseren Staat, HU-Schriften 13, München 1988</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-3916 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13-319x450.jpg" alt="Sicherheitsgesetze - Notstandsgesetze f&uuml;r den allt&auml;glichen Gebrauch?" width="319" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13-319x450.jpg 319w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13-768x1082.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13-532x750.jpg 532w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13-426x600.jpg 426w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13-239x337.jpg 239w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13.jpg 787w" sizes="(max-width: 319px) 100vw, 319px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Bibliographische Angaben:<br />Humanistische Union e.V. (Hrsg.): Sicherheitsgesetze &#8211; Notstandsgesetze f&uuml;r den allt&auml;glichen Gebrauch, HU-Schriften 13, Eigenverlag,&nbsp;32 Seiten, M&uuml;nchen 1988</p>
<p>Das Buch ist leider vergriffen, eine Neuauflage nicht geplant</p>
<p><b>Inhalt</b></p>
<p>Die &Uuml;berwachungsgesetze ver&auml;ndern unseren Staat (3)</p>
<p>Sicherheitsgesetze &#8211; Notstandsgesetze f&uuml;r allt&auml;glichen Gebrauch? (4-19)</p>
<p>&nbsp;<i>I&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Hintergrund</i></p>
<p><i>&nbsp;II&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bundesverfassungsschutzgesetz</i></p>
<p><i>&nbsp;III&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verfassungsschutzmitteilungsgesetz</i></p>
<p><i>&nbsp;IV&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Musterentwurf&nbsp;eines einheitlichen Polizeigesetzes</i></p>
<p><i>&nbsp;V&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bundesdatenschutzgesetz</i></p>
<p><i>&nbsp;VI&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sicherheitsrichtlinien</i></p>
<p><i>&nbsp;VII&nbsp;&nbsp; Arbeitsentwurf&nbsp;&#8230;</i></p>
<p><i>&nbsp;VIII&nbsp; Das &#8222;Artikelgesetz&#8220;</i></p>
<p><i>&nbsp;IX&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zusammenfassung&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</i>&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Brauchen wir den Verfassungsschutz? (22-26)</p>
<p>Eine fiktive Geschichte &#8211; aber real (27-28)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/hu-schriften/publikation/sicherheitsgesetze-notstandsgesetze-fuer-den-alltaeglichen-gebrauch/">Sicherheitsgesetze &#8211; Notstandsgesetze für den alltäglichen Gebrauch?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/huschrift13.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
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