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	<title>Felix Stumpf Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Flexicurity oder Flexicarity &#8211; Arbeitnehmerrechte in Europa unter Druck</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2008 23:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 163 Im November 2006 ver&#246;ffentlichte die Europ&#228;ische Kommission das Gr&#252;nbuch &#8222;Ein moderneres Arbeitsrecht f&#252;r die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts&#8220;. Im Zentrum des dort umrissenen Konzeptes zur vermeintlichen Modernisierung des Arbeitsrechts in den Mitgliedstaaten steht der Begriff Flexicurity &#8211; ein Kunstwort, gebildet aus &#8222;Flexibility&#8220; und &#8222;Security&#8220;. Nach der Eigenwerbung der Kommission bezeichnet es [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/flexicurity-oder-flexicarity-arbeitnehmerrechte-in-europa-unter-druck/">Flexicurity oder Flexicarity &#8211; Arbeitnehmerrechte in Europa unter Druck</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 163</p>
<p>Im November 2006 ver&ouml;ffentlichte die Europ&auml;ische Kommission das Gr&uuml;nbuch &bdquo;Ein moderneres Arbeitsrecht f&uuml;r die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts&ldquo;. Im Zentrum des dort umrissenen Konzeptes zur vermeintlichen Modernisierung des Arbeitsrechts in den Mitgliedstaaten steht der Begriff Flexicurity &#8211; ein Kunstwort, gebildet aus &bdquo;Flexibility&ldquo; und &bdquo;Security&ldquo;. Nach der Eigenwerbung der Kommission bezeichnet es ein Konzept, das gr&ouml;&szlig;ere Flexibilit&auml;t auf den Arbeitsm&auml;rkten mit gr&ouml;&szlig;tm&ouml;glicher sozialer Sicherheit verbindet, und besteht aus vier Komponenten:</p>
<ul>
<li>Flexible und zuverl&auml;ssige vertragliche Vereinbarungen,</li>
<li>Umfassende Strategien des lebenslangen Lernens,</li>
<li>Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Ma&szlig;nahmen,</li>
<li>Moderne Systeme der sozialen Sicherheit.</li>
</ul>
<p>Das klingt ausgewogen. Betrachtet man das Gr&uuml;nbuch der Kommission sowie die erg&auml;nzende Mitteilung der Kommission vom 27. Juni 2007 jedoch n&auml;her, so f&auml;llt auf, dass die Arbeitnehmer in Europa als Ausgleich f&uuml;r weit reichende Flexibilisierungsvorschl&auml;ge nur ein vages Versprechen von sozialer Sicherheit erhalten und wahrscheinlich noch nicht einmal das.</p>
<h2 class="auto-created">Viel Flexi&shy;bi&shy;li&shy;sie&shy;rung</h2>
<p>Wenn die Kommission flexiblere vertragliche Vereinbarungen einfordert, so meint dies vor allem den Abbau von K&uuml;ndigungsschutzrechten. Wie weit dies reichen kann, wird deutlich, wenn die Kommission positiv Bezug nimmt auf die Forderung der von ihr im Fr&uuml;hjahr 2003 auf Initiative der Staats- und Regierungschefs der Union eingesetzten Arbeitsgruppe &bdquo;Taskforce Besch&auml;ftigung&ldquo;: Die Mitgliedstaaten m&uuml;ssten &bdquo;pr&uuml;fen, welchen Grad an Flexibilit&auml;t ihre Standardarbeitsvertr&auml;ge in Angelegenheiten wie K&uuml;ndigungsfristen sowie Kosten und Verfahren bei Einzel- oder Massenentlassungen oder bei der Definition ungerechtfertigter K&uuml;ndigung bieten, und gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen vornehmen.&ldquo; In Rede stehen somit nicht &bdquo;nur&ldquo; Einzelfragen, ob etwa der gesetzliche K&uuml;ndigungsschutz erst ab 15 oder bereits ab 10 Mitarbeitern greifen soll, sondern eine umfassende Revision des individuellen und kollektiven K&uuml;ndigungsschutzes.</p>
<p>Ein derart deformiertes K&uuml;ndigungsschutzrecht ist nach Auffassung der Kommission nicht nur effektiver, sondern vor allem gerechter. So lehrt das Gr&uuml;nbuch, dass die seit Beginn der neunziger Jahre bereits vorgenommenen Flexibilisierungsma&szlig;nahmen eine zunehmende Segmentierung des Arbeitsmarkts bewirkt haben &#8211; mit &bdquo;Outsidern&ldquo; in zunehmend prek&auml;rer Situation und &bdquo;Insidern&ldquo; in nach wie vor relativ gut abgesicherten Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnissen. Eine Entwicklung mit Verwerfungen und Gerechtigkeitsl&uuml;cken. Als Problem erscheint der Kommission jedoch nicht der Abbau von Schutzrechten oder der Umstand, dass die Arbeitgeber diesen Abbau zum massiven Ausbau prek&auml;rer Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse genutzt haben, sondern das nach wie vor relativ hohe Schutzniveau im Bereich von Kernbelegschaften: Weil es f&uuml;r die Arbeitgeber nicht attraktiv sei, diese Kernbelegschaften f&uuml;r weitere Teile der Arbeitnehmer zu &ouml;ffnen, komme es zu einem Ausbau prek&auml;rer Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnisse an den R&auml;ndern. Das Konzept der Kommission setzt nun darauf, durch eine weitere Absenkung der Standards die Segmentierung aufzuheben, sie zielt auf eine Angleichung auf niedrigem Niveau.</p>
<p>Gest&uuml;tzt wird dieses Konzept durch den unersch&uuml;tterlichen Glauben der Kommission, dass durch den Abbau des K&uuml;ndigungsschutzes neue Arbeitspl&auml;tze geschaffen werden k&ouml;nnten. Denn zurzeit w&uuml;rden Unternehmen lieber darauf verzichten, Profit mit gesellschaftlich nachgefragten und verg&uuml;teten Leistungen zu erwirtschaften, als das Risiko einzugehen, einmal angestellte Mitarbeiter nicht mehr loszuwerden. Eine Behauptung, die in zahlreichen wissenschaftlichen Studien, unter anderem von der OECD, widerlegt wurde, neoliberale Ideologen, nicht nur bei der Kommission, aber ungebrochen begeistert.</p>
<h2 class="auto-created">Wenig Sicherheit</h2>
<p>Die versprochene Sicherheit bleibt hingegen ein d&uuml;rres Pfl&auml;nzchen. Das Beste, was der Kommission hierzu einf&auml;llt, klingt so: &bdquo;Es ist wichtig, dass die EU-Regierungen angemessene Arbeitslosenbeihilfen vorsehen, die als Sicherheitsnetz dienen, wenn Menschen den Arbeitsplatz wechseln, dass sie Krankengeld zahlen, wenn es an ihrer Gesundheit hapert, und Renten, wenn sie sich zur Ruhe setzen.&ldquo; Das ist nicht viel mehr als ein zivilisatorisches Minimum.</p>
<p>Auch die unter dem strapazierten Begriff &bdquo;lebenslanges Lernen&ldquo; in Aussicht gestellten Fort- und Weiterbildungskonzepte bleiben verschwommen. Anstatt konkrete Verantwortlichkeiten f&uuml;r die Finanzierung und das Angebot solcher Programme zu benennen, wird folgenlos an alle appelliert, an staatlichen Stellen, Sozialpartner, Unternehmen und einzelne Arbeitnehmer. Was fehlt, sind verbindliche Rechtsanspr&uuml;che, die Arbeitnehmer gegen den Staat oder gar ihre Arbeitgeber durchsetzten k&ouml;nnten. Angesichts der Erfahrungen, die in verschiedenen Mitgliedsstaaten gemacht wurden, muss man daher kaum Pessimist sein, um zu bef&uuml;rchten, dass im Wesentlichen ohnehin Hochqualifizierte von Fortbildungsprogrammen der Unternehmen profitieren werden und f&uuml;r die Mehrheit der Arbeitnehmer nur die Verpflichtung bleibt, sich privat immer neue Qualifikationen zu erwerben, um so ihre Verwertbarkeit f&uuml;r die Unternehmen zu verbessern.</p>
<p>Etwas mehr Platz bekommen die &bdquo;wirksamen aktiven arbeitsmarktpolitischen Ma&szlig;nahmen&ldquo; &#8211; aber vor allem deshalb, weil Arbeitslosenunterst&uuml;tzung sich &bdquo;abtr&auml;glich auf die Intensit&auml;t der Arbeitssuche auswirken und die Arbeitsaufnahme finanziell weniger attraktiv machen&ldquo; k&ouml;nnte. Hier will die Kommission gegensteuern, durch &bdquo;Arbeitsanreize&ldquo;, die &bdquo;ein Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten gew&auml;hrleisten&ldquo; sollen. Euphemismen, die wie eine Drohung klingen. In den Hartz-Reformen bedeutet dies, dass Arbeitslose durch Leistungsentzug unter Druck gesetzt werden, bis sie nahezu jede Arbeit zu fast allen Bedingungen annehmen.</p>
<h2 class="auto-created">Flexicarity</h2>
<p>So wird im Gr&uuml;nbuch ein d&uuml;steres Bild eines &bdquo;modernen Arbeitsrechts&ldquo; gezeichnet. Den Arbeitnehmern droht ein erheblicher Abbau von Schutzrechten verbunden mit einem repressiven Arbeitsvermittlungsregime. Auf einen Ausgleich durch einen gro&szlig;z&uuml;gigen Ausbau der sozialen Sicherungssysteme oder zumindest durch umfassende Rechtsanspr&uuml;che auf sinnvolle Fort- und Weiterbildung wird man vergeblich hoffen. Die Kommission selbst bringt es im Gr&uuml;nbuch auf den Punkt: &bdquo;Auf EU-Ebene werden zahlreiche legislative und politische Ma&szlig;nahmen getroffen sowie analytische Studien durchgef&uuml;hrt, um festzustellen, auf welche Weise neue, flexiblere Arbeitsformen mit einem Minimum an sozialen Rechten f&uuml;r alle Arbeitnehmer kombiniert werden k&ouml;nnen.&ldquo;</p>
<p>F&uuml;r eine immer gr&ouml;&szlig;ere Zahl von Arbeitnehmern sinkt unmittelbar die Arbeitsplatzsicherheit und die Zahl prek&auml;r Besch&auml;ftigter wird weiter zunehmen. Zu den Folgen f&uuml;r die direkt Betroffenen gesellen sich die Auswirkungen auf die scheinbar Verschonten. F&uuml;r diese wird Prekarit&auml;t zur omnipr&auml;senten Bedrohung. Die Existenz einer betr&auml;chtlichen Reservearmee macht eindringlich klar, dass eben niemand unersetzbar ist, und l&auml;sst den Arbeitsplatz geradezu als (bedrohtes) Privileg erscheinen. Gerade der Abbau des K&uuml;ndigungsschutzes, gepaart mit einem repressiven Arbeitsvermittlungsregime, wirkt als Katalysator dieser &Auml;ngste &#8211; zeigt, dass man schnell austauschbar ist und der soziale Abstieg auf den Fu&szlig;e folgen kann.</p>
<p>Die Vorschl&auml;ge der Kommission zielen damit im Ergebnis auf die Sozialstaatlichkeit als einen der Grundpfeiler unserer Verfassung. Zwar sind die Konturen des Sozialstaatsprinzips in der rechtlichen Diskussion weniger ausgepr&auml;gt als etwa das Rechtsstaats- oder Demokratieprinzip. Vor allem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) &uuml;berl&auml;sst die inhaltliche Pr&auml;zisierung traditionell weitgehend dem Gesetzgeber und r&auml;umt ihm dabei weiten Spielraum ein (vgl. Beschluss v. 27.1.1998, Az. 1 BvL 15/87; BVerfGE 65, 182, 193; 59, 231, 263). Angesichts des erheblichen Drucks, der im europ&auml;ischen Harmonisierungsprozess auf dem nationalen Gesetzgeber lastet, kann dies jedoch nicht das letzte Wort sein. Der soziale Gedanke des K&uuml;ndigungsschutz- und Arbeitsf&ouml;rderungsrechts muss gegen das neoliberale Konzept der Kommissionsvorschl&auml;ge verteidigt werden.</p>
<p>Denn sonst ist das Resultat soziale Demobilisierung: Arbeitnehmer nehmen ihre verbleibenden Rechte seltener wahr, sei es in Tarifauseinandersetzungen oder bei Konflikten im individuellen Arbeitsverh&auml;ltnis. Eine Entwicklung, die sich bereits jetzt an gesunkenen Reall&ouml;hnen und der dramatisch gestiegenen Bereitschaft, krank zur Arbeit zu gehen, beispielhaft ablesen l&auml;sst. <br />Zu Recht macht daher ein neues Schlagwort die Runde: Flexicarity &#8211; Flexibility und Precarity.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Gr&uuml;nbuch der Kommission, unter: <br /><a href="http://ec.europa.eu/employment_social/labour_law/docs/2006/green_paper_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://ec.europa.eu/employment_social/labour_law/docs/2006/green_paper_de.pdf</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/flexicurity-oder-flexicarity-arbeitnehmerrechte-in-europa-unter-druck/">Flexicurity oder Flexicarity &#8211; Arbeitnehmerrechte in Europa unter Druck</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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