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	<title>Förderverein Freie Netzwerke Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>„Verschlüsselung ist genau das Gegenteil von öffentlichen WLANs“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/208/publikation/verschluesselung-ist-genau-das-gegenteil-von-oeffentlichen-wlans/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Apr 2015 07:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geplante Neuregelung des Telemedien&#173;geset&#173;zes behindert den Ausbau digitaler und offener Infrastrukturen in Deutschland, aus: vorg&#228;nge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 185-189 (Red.) &#220;ber die sogenannte St&#246;rerhaftung von Betreiber_innen &#246;ffentlicher Funknetze im WLAN streiten Netzpolitiker_innen wie Gerichte seit vielen Jahren. Dabei geht es im Kern um zwei Fragen: Mit welchem Risiko jemand einen offenen Netzzugang f&#252;r [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/208/publikation/verschluesselung-ist-genau-das-gegenteil-von-oeffentlichen-wlans/">„Verschlüsselung ist genau das Gegenteil von öffentlichen WLANs“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Geplante Neuregelung des Telemedien&shy;geset&shy;zes behindert den Ausbau digitaler und offener Infrastrukturen in Deutschland, aus: vorg&auml;nge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 185-189</p>
<p><i>(Red.) &Uuml;ber die sogenannte St&ouml;rerhaftung von Betreiber_innen &ouml;ffentlicher Funknetze im WLAN streiten Netzpolitiker_innen wie Gerichte seit vielen Jahren. Dabei geht es im Kern um zwei Fragen: Mit welchem Risiko jemand einen offenen Netzzugang f&uuml;r andere Computernutzer_innen anbieten kann, und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen er/sie dann f&uuml;r Rechtsverst&ouml;&szlig;e zu belangen ist, die Mitnutzer_innen seines Zugangs begehen. </i></p>
<p><i>Das Bundesministerium f&uuml;r Wirtschaft und Energie (BMWi) verspricht mit seinem Referentenentwurf f&uuml;r ein Zweites Gesetz zur &Auml;nderung des Telemediengesetzes mehr Rechtssicherheit f&uuml;r die Anbieter &ouml;ffentlicher WLAN-Zug&auml;nge und zugleich bessere Durchsetzungschancen f&uuml;r jene, die ihre Eigentumsrechte durch andere Internetnutzer_innen verletzt sehen. Ob sich mit der vorgesehenen Novelle jedoch wirklich das Ziel eines gr&ouml;&szlig;eren Angebots frei zug&auml;nglicher WLAN-Netze erreichen l&auml;sst, bezweifelt nicht nur der F&ouml;rderverein Freie Netzwerke, dessen Stellungnahme zum Referentenentwurf wir hier wiedergeben.</i></p>
<p>Der F&ouml;rderverein freie Netzwerke e.V. und die Freifunker, die mittlerweile mehr als 11.300 freie, offen zug&auml;ngliche WLAN-Zugangspunkte f&uuml;r Nutzerinnen und Nutzer in ganz Deutschland frei anbieten, haben den &ouml;ffentlich gewordenen Entwurf zur Neuregelung des TMG vom 11.3.2015 (im Folgenden: TMG-RefE) (1) mit Interesse zur Kenntnis genommen.</p>
<p>Wir begr&uuml;&szlig;en auch weiterhin grunds&auml;tzlich das Vorhaben, eine &Auml;nderung des Telemediengesetzes anzustreben bzw. die Anwendung der St&ouml;rerhaftung bei WLAN-Netzen neu zu regeln. Allerdings darf eine neue Regelung nicht dazu f&uuml;hren, dass die WLAN-Nutzung f&uuml;r die Kunden in der Praxis noch komplizierter und rechtsunsicherer wird als bisher. Auch f&uuml;r die Anbieter sollten sich durch eine Neuregelung nicht neue H&uuml;rden bei der Bereitstellung von Zugang zu Funknetzwerken ergeben und die Verbreitung von freien WLANs in Deutschland behindert werden.</p>
<p>Das Gute vorweg: Bereits im Entwurf wird in &sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;3 TMG-RefE klargestellt, dass WLAN-Anbieter von der Privilegierung im TMG profitieren sollen. Allerdings beseitigt der Entwurf vom 11.3.2015 weder die Rechtsunsicherheit, noch schafft er die dringend notwendigen Voraussetzungen f&uuml;r die gew&uuml;nschte Verbreitung von &ouml;ffentlich zug&auml;nglichem WLAN f&uuml;r die deutsche Gesamtgesellschaft. Im Folgenden m&ouml;chten wir Ihnen die Gr&uuml;nde daf&uuml;r darlegen:</p>
<ol>
<li>Mittels &sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;4 TMG-RefE werden kommerzielle Anbieter aufgefordert, verschl&uuml;sselte Netzwerke aufzubauen. Verschl&uuml;sselung ist aber genau das Gegenteil von &ouml;ffentlichen WLANs. Verschl&uuml;sselung behindert die Verbreitung &ouml;ffentlicher WLANs! Wir fragen uns, wie das bei &ouml;ffentlichen Hotspot-L&ouml;sungen technisch und praktisch umgesetzt werden soll? Wie sollen Nutzer einen Hotspot (beispielsweise bei der Bahn oder in einem Fl&uuml;chtlingsheim (2) nutzen, wenn der Nutzer auf ein verschl&uuml;sseltes WLAN gar nicht zugreifen kann, um sich anzumelden. Dar&uuml;ber hinaus ist die Verschl&uuml;sselung des Netzzugangs derzeit technisch mit lediglich einem Schl&uuml;ssel m&ouml;glich, der doch wieder allen potentiellen Nutzern bekannt gemacht werden m&uuml;sste. Damit ist sie wirkungslos. Datensicherheit kann nicht einfach durch ein verschl&uuml;sseltes WLAN-Netz sichergestellt werden. Das ist ein Irrglaube. Entscheidend im Sinne der IT-Sicherheit ist allein die Sicherung der Einstellungen des Routers mittels Passwort und die Verschl&uuml;sselung seitens der Nutzer. Der Entwurf w&uuml;rde demnach zwar dazu f&uuml;hren, dass das Caf&eacute; um die Ecke vielleicht einen verschl&uuml;sselten Zugang betreiben kann, aber alle den gleichen Schl&uuml;ssel nutzen. Damit ist jede Verschl&uuml;sselung wirkungslos. Der Verweis auf &#8222;eduroam&#8220; ist irref&uuml;hrend, weil hier ganz konkrete Daten im Rahmen der Authentifizierung von Nutzern erhoben wer den und es sich dabei eben nicht um ein offenes W-LAN handelt.</li>
<li>Auch mit &sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;5 TMG-RefE wird lediglich ein Placeboeffekt erzeugt. Die Nutzer sollen einen beliebigen Namen eingeben und versichern, keine rechtswidrigen Handlungen vorzunehmen. Diese Ma&szlig;nahmen im Rahmen des Entwurfs sind weder zur Abschreckung noch zur Aufkl&auml;rung m&ouml;glicher Straftaten geeignet und werfen rechtsmethodisch ungewollte datenschutzrechtliche Herausforderungen auf. Dieser Absatz w&uuml;rde f&uuml;r weitere Unsicherheit sorgen, da weder der Umfang dieser Erhebung, noch die rechtliche Absicherung im Entwurf er- oder gekl&auml;rt wird. Abgesehen davon ist auch unklar, ob die Erhebung des Namens &uuml;berhaupt stattfinden darf? &sect;&nbsp;12 Abs.&nbsp;1 TMG sieht vor, dass personenbezogene Daten (wie der Name!) nur erhoben werden d&uuml;rfen, wenn dieses Gesetz es erlaubt. Es stellt sich aber die Frage, ob &sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;5 TMG-RefE diesem Erfordernis gerecht wird. Der Einwand auf Ihrer Webseite [des BMWi], &#8222;dass er (der Betreiber) den Nutzer, dem er sein WLAN &uuml;berlassen will, namentlich kennt. Um es klar zu sagen: Er muss den Namen aber nicht protokollieren oder registrieren&#8220;, erscheint ebenfalls sinnentleert.</li>
<li>Eine Einschr&auml;nkung ergibt sich bei &sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;4 TMG-RefE (gegen&uuml;ber &sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;5 TMG-RefE): Hier werden nur diejenigen Betreiber privilegiert, die &#8222;anl&auml;sslich einer gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;igen T&auml;tigkeit oder als &ouml;ffentliche Einrichtung&#8220; ihr WLAN zur Verf&uuml;gung stellen. Gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;ig im Wortsinne w&auml;re in diesem Zusammenhang aber auch das von einer Privatperson dauerhaft angebotene WLAN.(3) Das scheint der Gesetzgeber nicht zu wollen, wie man &sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;5 TMG-RefE mit Phantasie entnehmen kann. Damit bleibt aber &sect;&nbsp;8 Abs.&nbsp;4 TMG-RefE sinnfrei. Es wird darauf verwiesen, dass &#8222;das Risiko, dass im gesch&uuml;tzten privaten Bereich Straftaten oder Urheberrechtsverletzungen begangen werden, (&#8230;) h&ouml;her einzusch&auml;tzen&#8220; ist. Eine aktuelle Erhebung der Medienanstalt Berlin Brandenburg kommt diesbez&uuml;glich ebenfalls zu einem anderen Ergebnis.</li>
<li>Im Entwurf werden der Erf&uuml;llungsaufwand und die wirtschaftlichen Auswirkungen mit &#8222;keine&#8220; bewertet. Das ist nachweislich falsch, denn Betreiber von WLANs m&uuml;ssten nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf ihre WLANs komplett neu konfigurieren. Gerade kleinere Betreiber haben derzeit auch gar nicht die M&ouml;glichkeit, die Einwilligung einzuholen. Sie m&uuml;ssten sich also neue Anlagen kaufen. Das ist ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor, der m&ouml;glicherweise sogar zum WLAN-Sterben f&uuml;hren k&ouml;nnte. Das gilt dar&uuml;ber hinaus auch f&uuml;r WLANs der &ouml;ffentlichen Hand.</li>
<li>Der Gesetzesentwurf geht in seiner Begr&uuml;ndung auch von einem sinkenden Beratungsbedarf bei WLANs aus (unter &#8222;Weitere Kosten&#8220;). Im Rahmen der bisher genannten Punkte ist diese Begr&uuml;ndung ebenfalls falsch.</li>
<li>Unklarheit bei der Vereinbarkeit mit Art.&nbsp;12 der EU E-Commerce-Richtlinie (ECRL):(4) Hier k&ouml;nnte die neue Regelung des &sect;&nbsp;8 TMG vor dem EuGH landen, bevor tats&auml;chlich Rechtssicherheit eintritt. Es ist davon auszugehen, dass die im Entwurf genannten Regelungen durch Art.&nbsp;12 ECRL verboten sind.</li>
</ol>
<p>Zusammenfassung: Der Entwurf sieht vor, dass &#8222;nicht gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;ige&#8220; WLAN-Betreiber (1) verschl&uuml;sseln, (2) die Nutzer einwilligen lassen und (3) die Nutzer beim Namen kennen sollen. Diese Ungleichbehandlung von gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;igen oder nichtgewerblichen Anbietern ist nicht akzeptabel und bedeutet eine weitere Verkomplizierung der ohnehin schon schwierigen Argumentationslage zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen, aber wom&ouml;glich kostendeckend betriebenen Zug&auml;ngen.</p>
<p>Wir zweifeln aus den oben genannten Gr&uuml;nden an der Praktikabilit&auml;t der im Entwurf festgehaltenen Punkte f&uuml;r &ouml;ffentliche WLANs in Deutschland und deren Unterst&uuml;tzer wie:</p>
<ul>
<li>Gastronomen oder Einzelh&auml;ndlern, die daf&uuml;r keine Infrastruktur besitzen (siehe auch Stellungnahme des Handelsverbands Deutschland zum Entwurf)</li>
<li>&ouml;ffentliche Einrichtungen, Verwaltungen und Tourismusverb&auml;nde, die nicht &uuml;ber die finanziellen Mittel zur Erf&uuml;llung der unwirksamen Einschr&auml;nkungen verf&uuml;gen (siehe oben)</li>
<li>des weiteren und insbesondere Privatpersonen, die meistens aus altruistischer Motivation handeln und die nach aktuellen Entwurf die meisten Bedingungen zu erf&uuml;llen haben. </li>
</ul>
<p>Die Verabschiedung eines solchen Gesetzesvorschlags w&uuml;rde zu mehr Rechtsunsicherheit und mehr B&uuml;rokratie bei der Rechtsdurchsetzung als bisher bei einem negativen Effekt auf die Verbreitung von Funknetzwerken f&uuml;hren. Entgegen der Auffassung der Verfasser w&uuml;rde der Entwurf auch erhebliche zus&auml;tzliche Investitionen seitens der Wirtschaft und Verwaltung nach sich ziehen. Dies widerspricht auch klar der aktuellen EU Initiative: &#8222;&#8230; to reduce the administrative burden on the deployment of off-load services and networks in public locations&#8220;(5). Dar&uuml;ber hinaus ist der Entwurf nicht nachhaltig, da er aller Voraussicht nach nicht mit EU Richtlinien (z.B. Digital Single Market Verordnung(6)) vereinbar ist und somit mittelfristig nochmal &uuml;berarbeitet werden m&uuml;sste. Wir gehen davon aus, dass dieser Gesetzesentwurf, sollte er so eingebracht und beschlossen werden, weder zu der angestrebten Rechtssicherheit, noch praktisch umsetzbar oder zu einem Anstieg der derzeit verf&uuml;gbaren &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen WLAN-Zug&auml;nge f&uuml;hren w&uuml;rde &#8211; mehr noch er f&uuml;hrt zu einer weiteren Verschlechterung der aktuelle Situation.</p>
<p>Auszug weiterer kritischer Reaktionen auf den Entwurf, denen wir uns hiermit anschlie&szlig;en:</p>
<p>Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht vor allem den zus&auml;tzlichen Aufwand durch die Regelungen sehr kritisch(7) und auch viele weitere Verb&auml;nde(8) kritisieren den Entwurf scharf.</p>
<p>Die Juristische Community kritisiert den Entwurf als &#8222;Gesetzentwurf zur Abschaffung freier WLANs&#8220;.(9)</p>
<p>Auch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) schlie&szlig;t sich der Forderung nach&#8222;WLAN-Zugang ohne Barrieren&#8220;(10) an.</p>
<p>Wir bitten deshalb den Gesetzgeber um die Ber&uuml;cksichtigung der genannten Gr&uuml;nde bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzes und verweisen auch auf unsere Stellungnahmen vom 13.8.2014 und vom 22.1.2015. Dar&uuml;ber hinaus verweisen wir erneut auf den &#8222;Entwurf eines Gesetzes zur &Auml;nderung des Telemediengesetzes&#8220; vom Digitale Gesellschaft e.V.(11)</p>
<p>Christian Heise, Monic Meisel, J&uuml;rgen Neumann, Iris Rabener f&uuml;r den Vorstand des F&ouml;rdervereins freie Netzwerke e.V.</p>
<p><i>Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur &Auml;nderung des Telemediengesetzes (Zweites Telemedien&auml;nderungsgesetz &#8211; 2. TMG&Auml;ndG), Referentenentwurf des BMWi vom 11.3.2015, abrufbar unter </i><a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz%2Cproperty=pdf" target="_blank" rel="noopener"><i>http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf</i></a><i>, bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf</i></p>
<p><b>F&Ouml;RDERVEREIN FREIE NETZWERKE e.V.&nbsp;</b>&nbsp;&nbsp; <i>engagiert sich f&uuml;r kabellose und kabelgebundene Computernetzwerke, die der Allgemeinheit zug&auml;nglich sind. Zu diesem Zweck informiert der Verein &uuml;ber freie Netzwerke, stellt Know-How &uuml;ber Technik und Anwendung freier Netzwerke bereit und befasst sich mit den gesellschaftlichen, kulturellen, gesundheitlichen und rechtlichen Auswirkungen solcher Netzwerke. Mehr Informationen unter </i><a href="http://foerderverein.freie-netzwerke.de/" target="_blank" rel="noopener"><i>http://foerderverein.freie-netzwerke.de/</i></a></p>
<h5>Anmerkungen:</h5>
<p>(1)&nbsp; S. <a href="https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz%2Cproperty=pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf</a>, bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf.</p>
<p>(2)&nbsp; S. <a href="http://freifunk.net/blog/2015/01/lieber-fuer-menschen-als-gegen-irgendwas/" target="_blank" rel="noopener">http://freifunk.net/blog/2015/01/lieber-fuer-menschen-als-gegen-irgendwas/</a>.</p>
<p>(3)&nbsp; S. <a href="http://www.offenenetze.de/2015/03/03/der-wlan-gesetzesentwurf-der-bundesregierung-%C2%" target="_blank" rel="noopener">http://www.offenenetze.de/2015/03/03/der-wlan-gesetzesentwurf-der-bundesregierung-%C2%</a> A7-8-tmg-im-detail-ein-zweiter-blick-oder-doch-lieber-weggucken/.</p>
<p>(4)&nbsp; S. <a href="http://ec.europa.eu/internal_market/e-commerce/directive/index_de.htm" target="_blank" rel="noopener">http://ec.europa.eu/internal_market/e-commerce/directive/index_de.htm</a>.</p>
<p>(5)&nbsp; S. <a href="http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-759_en.htm" target="_blank" rel="noopener">http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-759_en.htm</a>.</p>
<p>(6)&nbsp; S. <a href="https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/our-goals/pillar-i-digital-single-market" target="_blank" rel="noopener">https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/our-goals/pillar-i-digital-single-market</a>.</p>
<p>(7)&nbsp;S.<a href="http://www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/125166-smartphones-als-innovationstreiber-im-handel-%E2%80%93-st%C3%B6rerhaftung-als-bremse" target="_blank" rel="noopener">http://www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/125166-smartphones-als-innovationstreiber-im-handel-%E2%80%93-st%C3%B6rerhaftung-als-bremse</a>.</p>
<p>(8)&nbsp; S. <a href="https://www.eco.de/2015/pressemeldungen/eco-aktueller-gesetzesentwurf-fuehrt-nicht-zu-mehr-rechtssicherheit-fuer-wlan-betreiber.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.eco.de/2015/pressemeldungen/eco-aktueller-gesetzesentwurf-fuehrt-nicht-zu-mehr-rechtssicherheit-fuer-wlan-betreiber.html</a> oder <a href="http://www.bitmi.de/custom/download/" target="_blank" rel="noopener">http://www.bitmi.de/custom/download/</a> bitmi_140903_stellungnahme_it_sicherheitsgesetz_1409727767.pdf.</p>
<p>(9)&nbsp; S. <a href="http://www.cr-online.de/blog/2015/03/01/gesetzentwurf-zur-abschaffung-freier-wlans/" target="_blank" rel="noopener">http://www.cr-online.de/blog/2015/03/01/gesetzentwurf-zur-abschaffung-freier-wlans/</a> und <a href="http://www.internet-law.de/2015/03/bundesregierung-will-haftung-von-w-lan-anbietern-regeln" target="_blank" rel="noopener">http://www.internet-law.de/2015/03/bundesregierung-will-haftung-von-w-lan-anbietern-regeln</a>. html.</p>
<p>(10 )S. <a href="http://www.mabb.de/presse/pressemitteilungen/details/wlan-zugang-ohne-barrieren.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.mabb.de/presse/pressemitteilungen/details/wlan-zugang-ohne-barrieren.html</a>.</p>
<p>(11) S. <a href="https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/06/Digitale-Gesellschaft-Gesetzentwurf-Haftungsfreistellung-fur-offentliche-Funknetzwerke.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/06/Digitale-Gesellschaft-Gesetzentwurf-Haftungsfreistellung-fur-offentliche-Funknetzwerke.pdf</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/208/publikation/verschluesselung-ist-genau-das-gegenteil-von-oeffentlichen-wlans/">„Verschlüsselung ist genau das Gegenteil von öffentlichen WLANs“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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