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	<title>Hans Robinsohn Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Kein Weimarer Urteil? Zum Bückeburger Prozeß gegen sechs Neonazis</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/42/publikation/kein-weimarer-urteil-zum-bueckeburger-prozess-gegen-sechs-neonazis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Dec 1979 10:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorgänge Nr. 42 (Heft 6/1979), S. 23 Am Schluß eines längeren Aufsatzes (Frankfurter Rundschau vom 9.6.1979) kommt Theo Rasehorn zu folgendem: &#8222;Die Richter heute haben sich der Demokratie angepaßt; sie leisten ihr keinen Widerstand mehr wie die Weimarer Richter. Allerdings mag die Anpassung mehr eine Nichtverneinung denn eine Bejahung der Demokratie sein.&#8220; Das Verfahren gegen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/42/publikation/kein-weimarer-urteil-zum-bueckeburger-prozess-gegen-sechs-neonazis/">Kein Weimarer Urteil? Zum Bückeburger Prozeß gegen sechs Neonazis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vorgänge Nr. 42 (Heft 6/1979), S. 23</p>
<p>Am Schluß eines längeren Aufsatzes (Frankfurter Rundschau vom 9.6.1979) kommt Theo Rasehorn zu folgendem: &#8222;Die Richter heute haben sich der Demokratie angepaßt; sie leisten ihr keinen Widerstand mehr wie die Weimarer Richter. Allerdings mag die Anpassung mehr eine Nichtverneinung denn eine Bejahung der Demokratie sein.&#8220;</p>
<p>Das Verfahren gegen sechs Neonazis in Bückeburg, angeklagt wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung (mit rechtsradikaler Zielsetzung) und wegen verschiedener Gewaltakte nebst Raub, zeigt mit großer Deutlichkeit diese von Rasehorn gekennzeichnete Haltung. Das Urteil unterscheidet sich, mit einer wichtigen Ausnahme, von Weimarer Erfahrungen. Bei dem Verfahren selbst und bei der Ausnahme lagen Erinnerungen an Weimar nahe.</p>
<p>Die Beschuldigten wurden zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Dafür gibt es in der Justizgeschichte von 1919 an kein Vorbild. Während der Weimarer Zeit waren Freisprüche oder ganz kurze Haftstrafen an der Tagesordnung. Jedem jedoch muß auffallen, daß der Initiator der rechtsradikalen Organisationen am besten weggekommen ist. Das Gericht scheint nicht erkannt zu haben, daß Gründung von Gruppen mit dem im Prozeß sichtbar gewordenen &#8222;Gedankengut&#8220; als Anstiftung und Vorbereitungshandlung zu werten ist. Allerdings ist auch der Strafausspruch gegen Michael Kühnen wesentlich härter als je ein vergleichbares Urteil der Weimarer Justiz. Das Verhalten des Vorsitzenden Richters und seine Verhandlungsführung stehen in einem merkwürdigen Kontrast zur Strenge des Urteils. Er ließ die Angeklagten reden, was sie wollten und wie sie wollten. Sie konnten ungehindert für ihre Vorstellungen Propaganda machen. Das Gericht ließ den pseudo-militaristischen Stil und Jargon in den Reden der Angeklagten kommentarlos durchgehen. Kühnen sagte unter anderem: &#8222;Mein Dienstbereich (!) beschränkte sich auf Hamburg, da habe ich Befehle geben können. &#8211; Ich war der unumschränkte Herr in Hamburg, mir konnte keiner. &#8211; Ich dulde in meiner Truppe nie, daß Befehle nicht befolgt werden. &#8211; Kameraden, die so was machen (Gewalt anwenden), bleiben Kameraden. Ich kenne ihre Beweggründe!&#8220;</p>
<p>Wer so spricht, beweist, daß es sich um eine terroristische Organisation handelt, beweist auch, daß er, Kühnen, selber Führer, das heißt Rädelsführer, ist. Wieso also wurde er nicht als solcher verurteilt? Eine besondere Rolle im Prozeß spielte der Zeuge Gerald Lauck, dem freies Geleit zugesagt worden war, weil er sonst verhaftet worden wäre. Dabei waren die Aussagen von ihm für den Ausgang des Prozesses unwesentlich, nicht jedoch für die qualitative Beurteilung dieses Anführers der NSDAP-Auslandsorganisation. Auf die Frage, wie er über Gewaltanwendung denke, antwortete er: &#8222;Ich bin gegen Gewalt &#8211; aus taktischen Gründen.&#8220; Im Klartext: er ist gegen Gewalt, so lange die anderen stärker sind. Gewaltanwendung ist jedoch gut, wenn sie Erfolg verspricht. Kühnen hat das Auftreten Lauchs mit Hitlers Reden im Reichswehr-Prozeß verglichen, was zwar seine Realitätsferne aufzeigt, jedoch in einem Punkt stimmt: Hitler hatte dort nämlich nicht nur erklärt, er wolle nur legal an die Macht kommen, sondern auch, daß Köpfe rollen würden. Auch Hitler war gegen Gewalt &#8211; aus taktischen Gründen.</p>
<p>Während der Verhandlung sah es so aus, als ob das Gericht sich alles gefallen lassen würde. So konnten die Beschuldigten und auch die Sympathisanten im Publikum ungehindert den Nazi-Gruß erweisen und dem gekommenen Lauck eine Ovation bereiten. Man kann den Eindruck nicht los werden, daß das Gericht sich nicht getraut hat, mit diesen Angeklagten und ihrem Anhang anzubinden. Was wäre geschehen, wenn eine &#8222;Bande&#8220; von anarchistischen Terroristen abzuurteilen gewesen wäre, und was, wenn das Publikum dabei den Rot-Front-Gruß benutzt hätte? Wäre auch dann ein Zeuge für schweres Geld (auf wessen Kosten?) aus den USA herangeholt worden, nur um sich produzieren zu können?</p>
<p>So kann man sagen, das Gericht hat sich mit diesem Urteilsspruch und dem Strafmaß der Demokratie angepaßt. Es frondierte nicht, wie in Weimar, gegen die Demokratie. Aber in der Verhandlungsführung wurde den Beschuldigten und ihren nazistischen Verteidigern bereits mehr Spielraum für Demonstrationen sowie Aktionen gelassen, als dem Ansehen der Demokratie und dem Respekt für sie zuträglich sein kann.</p>
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		<item>
		<title>Noch einmal Entnazifizierung? Zum Problem von Anpassung und Widerstand im Dritten Reich</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/35-vorgaenge/publikation/noch-einmal-entnazifizierung-zum-problem-von-anpassung-und-widerstand-im-dritten-reich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 1978 10:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Unrecht & Widerstand]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 35 (Heft 5/1978), S. 11-14 1. Der Fall Filbinger hat &#150; wie viele Fälle vorher &#150; eine höchst irrationale Diskussion entzündet. Dabei geht vieles durcheinander: die Persönlichkeit Filbingers, sein Verhalten gegen Kriegsende und in der Gefangenschaft, sein Verhalten heute, die Frage, wie weit ein Marinerichter im Zwang war, wie weit er sich [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr. 35 (Heft 5/1978), S. 11-14</p>
<p>1.</p>
<p>Der Fall Filbinger hat &#150; wie viele Fälle vorher &#150; eine höchst irrationale Diskussion entzündet. Dabei geht vieles durcheinander: die Persönlichkeit Filbingers, sein Verhalten gegen Kriegsende und in der Gefangenschaft, sein Verhalten heute, die Frage, wie weit ein Marinerichter im Zwang war, wie weit er sich davon befreien konnte, sein Gedächtnis, der Begriff Widerstand &#150; ein Knäuel von Komplexen, deren jedes nicht einfach aufzulösen ist. Die eigentliche Ursache, warum dieser Streit &#150; wie auch die früheren aus gleichem Anlaß &#150; so erbittert geführt wird und warum er so viele Einzelfragen betrifft, ist die Tatsache, daß dem Dritten Reich von deutscher Seite kein Ende bereitet wurde, und auch nicht bereitet werden konnte. Unter anderem beruht das darauf, daß moderne totalitäre Systeme durch Monopolisierung aller Gewaltmittel und aller Indoktrinations und Informationsmöglichkeiten ihre Überwindung von innen fast ausschließen. Das ist allerdings besonders dann der Fall, wenn wie in Deutschland erhebliche Teile der Bevölkerung mit dem System sympathisieren und freiwillig einen Teil der Überwachungs- und Unterdrückungsfunktionen übernehmen &#150; woher auch das bekannte Wort kommt: &#132;Die Mitläufer sind die schlimmsten.&#148;</p>
<p>Das Ende des Dritten Reichs kam von außen, und gerade die Zähigkeit der deutschen Verteidigung, die soviele Kraftanstrengungen der Sieger erfordert hatte, führte dazu, daß dem überwundenen deutschen Volk eben nicht die Freiheit gegeben wurde, mit dem geschlagenen System abzurechnen. (Das behielten sich die Sieger alleine vor, mit höchst nachteiligen Konsequenzen!). Die weitere Folge war, daß auch eine höchst notwendige Auseinandersetzung und Reinigung nicht von innen, sondern von außen, von den Siegermächten kam. Die Kriegsverbrecherprozesse und die Entnazifizierung waren Teile der Siegerpolitik. Infolgedessen wurden diese (übrigens auch die Wiedergutmachungsgesetzgebung) von vielen Deutschen entsprechend abgewertet. In jedem Fall war die Entnazifizierungspraxis &#150; durch die Besatzungsbehörden eingeführt &#150; kein Mittel der Selbstheilung, keine grundsätzliche Abrechnung mit den Helfern, Förderern, Instrumenten des Nazistaats. Auch hat man niemals versucht, die zahllosen nach dem auch damals geltenden Strafgesetzbuch geschehenen Verbrechen zu sühnen: Körperverletzung aller Grade in zahllosen Fällen, Amtsmißbrauch, Betrug, Erpressung, Nötigung in zahlreichen Formen und unzähligen Fällen &#150; alles dies ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, untergegangen.</p>
<p>2.</p>
<p>Eine wissenschaftliche Untersuchung der Tätigkeit von Entnazifizierungsstellen fehlt noch. Sicher ist aber, daß sie in sehr vielen Fällen nur ganz wenig von dem wußten, was die zu Entnazifizierenden wirklich getan hatten. Was man wußte, waren größtenteils nur Zufälligkeiten, das, was man von bloßen Gerüchten zu irgendwelchen Zeugenaussagen hatte verdichten können. Bei Beamten und Richtern lagen oft nur Personalakten vor, und wenn es darin hieß, daß der Betreffende die Gewähr gäbe, jederzeit sich für den nationalsozialistischen Staat einzusetzen, bedeutete das nicht mehr, als daß man dem Kollegen nicht die Karriere verderben wollte. Über die dienstliche Tätigkeit gab es kaum Kenntnisse. Auch sorgte der zu Entnazifizierende begreiflicherweise dafür, in einem guten Licht dazustehen. Es war die große Zeit der &#132;Persilscheine&#148;, die &#151; übrigens auch von Emigranten &#151; nur allzu leichtsinnig gegeben wurden. Ein Beispiel dafür, warum die Entnazifizierung ein Schlag ins Wasser war, entnehme ich meiner Arbeit über die Rechtsprechung in &#132;Rassenschande&#8220;-Sachen beim Landgericht Hamburg &#151; obwohl ich nichts darüber sagen kann, inwieweit es typisch für die Tätigkeit der Entnazifizierungsstellen ist.</p>
<p>Von den Richtern und Staatsanwälten, die wesentlich an diesem Rechtssprechungskomplex in Hamburg beteiligt waren, gab es nach Kriegsende in Hamburg noch 17 Personen. Von ihnen wurden zwei Staatsanwälte und vier Richter nicht wieder eingestellt. Der eine Staatsanwalt war der Dezernatsleiter gewesen. Von den vier Richtern wurden zwei vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Die beiden anderen hatten sich auch am Sondergericht betätigt. Beide wurden zur Anwaltschaft zugelassen. Die übrigen elf Juristen sind nach und nach sämtlich wieder eingestellt worden, obwohl sie alle an Urteilen mitgewirkt hatten, bei denen jede Beachtung der Rechtsgleichheit zwischen angeklagten Juden und Nichtjuden schmählich fehlte. Vier wurden bereits 1945 und 46 wieder Richter, vier in den beiden folgenden Jahren und drei Anfang bis Mitte der fünfziger Jahre.</p>
<p>Der Beratende Ausschuß wußte von ihrer Tätigkeit in diesen Prozessen offenbar garnichts. Er meinte bei einem Richter, &#132;er sei innerlich gegen den Nationalsozialismus gewesen&#148;, untersuchte jedoch nicht, was dieser zB als Richter im Generalgouvernement Polen getan hatte. Von einem ehemaligen Staatsanwalt, über den es in der Personalakte abweichend von der üblichen Floskel hieß, &#132;er ist ein sehr rühriger Nationalsozialist&#148;, nahm der Ausschuß Justiz bereits 1946 an, daß &#132;er sich bald als wertvoller Mitarbeiter im demokratischen Staat&#148; erweisen werde. Das hätte der Ausschuß wohl kaum annehmen können, wenn er gewußt hätte, daß der Betreffende für ein dreimonatiges Sexualverhältnis zwischen dem angeklagten Juden und einer Nichtjüdin acht Jahre Zuchthaus beantragt hatte.</p>
<p>In dem Beschluß über einen anderen ebenfalls wieder eingestellten Staatsanwalt heißt es: &#132;Sein Eintritt in die NSDAP, Überführung in die SA-Reserve, Eintritt in die Reiter-SS erfolgte als Referendar, also unter dem auf ihn als Jungjuristen ausgeübten Druck, können ihn also nicht entscheidend belasten; sein Eintritt in die Reiter-SS um so weniger, als er dieser Gliederung als Ausübender des Reitsports beigetreten ist. &#151; Die Einberufung des Antragstellers zur Waffen-SS erfolgte gegen seinen Willen. Er hat alles in seiner Kraft Stehende getan, um dieser Einberufung zu entgehen, indem er versuchte, seine sofortige Einberufung zur Wehrmacht zu erreichen&#8230; Über die Tätigkeit des Antragstellers als Militärrichter ist nur Günstiges bekannt geworden. Nach allem ist festzustellen, daß der Antragsteller kein aktiver Nationalsozialist gewesen ist. Er ist auch kein Militarist oder Feind der Vereinten Nationen.&#148; Der Betreffende ist bei der Waffen-SS Sturmbannführer geworden. Als Staatsanwalt hat er für Juden abnorm hohe Strafanträge gestellt, zB in einem Fall, in dem die Beweislage ganz ungeklärt war, sieben Jahre Zuchthaus. Gegen einen seit jeher völkisch eingestellten Mann, der der SS angehörte, plädierte er jedoch trotz erwiesener fortgesetzter &#132;Rassenschande&#148; auf sechs Monate Gefängnis.</p>
<p>Von einem ehemaligen Richter hatte der damalige Oberlandesgerichts-Präsident gesagt, daß er am Sondergericht &#132;mit praktischem Blick und politischem Verständnis die Dinge zu meistern versteht und daß er die genügende Härte und Anpassungsfähigkeit besitzt.&#148; Nach dem Krieg wurde er entlassen und im Jahr 1947 in die Kategorie 3 eingestuft. Im Jahr 1950 kam er bei Überprüfung in die Kategorie 4 und im Jahr 1952 war bei einem weiteren von ihm betriebenen Verfahren aus ihm ein harmloser Mitläufer der Kategorie 5 geworden. Etwas später wurde er wieder Richter.</p>
<p>Es ist leider zu vermuten, daß die Verhältnisse anderswo in der Bundesrepublik nicht viel anders gewesen waren. Jedenfalls war die unkritische Haltung der Spruchstellen, ihre juristisch begründete Einstellung, jeden Zweifel dem Antragsteller zugutekommen zu lassen, charakteristisch für das Verhältnis sehr vieler Menschen zur damals jüngsten Vergangenheit. Schweigen über Belastendes, Verharmlosung des Bekannten war die Regel.</p>
<p>3</p>
<p>Die Folge von alledem war und ist, daß die niemals richtig vollzogene Abrechnung sich bruchstückweise fortsetzt. Durch Zufälle beim Aktenstudium und durch anderes kommt immer mehr davon zutage, was Einzelne im Dritten Reich getan und wie sie sich damals verhalten haben. Das ist meistens für die Öffentlichkeit nicht interessant, gewinnt jedoch sofort an Bedeutung, wenn man es über einen mehr oder minder bedeutenden politischen Gegner verbreiten kann. Das kann man, wenn man leicht paranoisch ist, &#132;politisch anrüchigen Grabenkrieg&#148; nennen, aber die Behauptung, eine zweite Entnazifizierung stünde bevor, geht völlig fehl. Niemand will sie, und das mit Recht! Eine zweite Entnazifizierung hätte nur dann einen Sinn, wenn sie wirklich eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit wäre, die persönliche Konsequenzen für die Betroffenen hätte. Das aber setzt klare Definitionen davon voraus, was denn eigentlich ein Nazi, ein Nichtnazi, ein Mitläufer oder ein Antinazi ist, und was denn wirklich unter Widerstand im Dritten Reich zu verstehen ist. Eine weitere Voraussetzung wäre, daß es tatsächlich gelingen könnte, jedem bei dieser Prozedur wirklich gerecht zu werden.</p>
<p>Alle diese Voraussetzungen fehlen. Gerade an der Frage: Was war eigentlich Widerstand? &#150; läßt sich das deutlich zeigen.</p>
<p>Hier herrscht viel Verwirrung, weil Widerstand keineswegs identisch mit politisch oppositioneller Aktivität und schon garnicht mit politischer Tätigkeit von feststellbarer Wirkung ist. Der englische Historiker A. J. P. Taylor hat völlig unrecht, wenn er behauptet, es habe keinen Widerstand im Dritten Reich gegeben, denn niemals sei dort ein SS-Mann ermordet worden. Und genau so unrecht hat Filbinger mit der Behauptung, die wahren Widerstandskämpfer seien tot. Das stilisiert den Begriff Widerstand ins Heroische und verengt ihn in völlig unzulässiger Weise.</p>
<p>Zunächst gab es im Dritten Reich einen gewissen Spielraum für legalen Widerstand. Man mußte zB keine Adolf-Hitler-Spende zahlen, obwohl es von jedem Betrieb gefordert wurde. Wenn man sie nicht zahlte, kamen nur schriftliche Mahnungen. Sonst passierte nichts. Nur: Man konnte das nicht wissen, und mußte ein gewisses Risiko eingehen. Man mußte als Richter nicht dem NS-Rechtswahrerbund beitreten, sondern konnte sagen, daß man dadurch seine richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt sehe. Nach dem Arbeitsordnungsgesetz von 1934 hatten Betriebsführer sehr große Kompetenzen, die sie nur geschickt &#150; und mit einem gewissen Mut &#150; anzuwenden brauchten, um Widerstand gegen politische Eingriffe, zB der Arbeitsfront, zu leisten. Das sind Beispiele, von denen ich weiß, daß sie &#150; wenn auch selten &#150; praktiziert wurden. Natürlich war der Spielraum zeitlich und örtlich sehr verschieden. In einer Kleinstadt ging vieles nicht, was in einer Großstadt möglich war, und vieles, was in den ersten Jahren in dieser Beziehung getan werden konnte, hätte man in den Kriegsjahren nicht wagen können.</p>
<p>Zum legalen Widerstand gehörte es, zB keine Hakenkreuzfahne zu haben, obwohl der Druck in dieser Beziehung für manchen schließlich unwiderstehlich wurde. Aber diesem Druck eine gewisse Zeit standzuhalten, war Widerstand im täglichen Leben und war politisch. Dasselbe galt für die Bereitschaft, sich dem Judenboykott &#150; wirtschaftlich und gesellschaftlich &#150; anzuschließen oder zu versagen. Widerstand war es auch, in der Familie Werte aufrechtzuerhalten, die im Widerspruch zu Parolen und Praxis des Dritten Reichs standen. Ebenso war es Widerstand, wenn man seine guten Freunde in ihrer inneren Gegnerschaft gegen die Naziherrschaft bestärkte.</p>
<p>Hier begann die illegale Tätigkeit, ohne daß sie damit bereits organisatorische Formen anzunehmen brauchte. Man konnte Nachrichten sammeln und weitergeben und politische Analysen verbreiten, die die Hohlheit, Brüchigkeit und Schlechtigkeit der Nazipolitik aufzeigten. Man konnte Verzweifelte aufrichten, ihren Willen stärken, sich auf eine bessere Zukunft einzustellen, und dafür sorgen, daß sie nicht in der Isolierung zwischen der gleichgeschalteten Masse versanken. Man konnte Menschen gleicher Meinung in kleinen Kreisen zusammenfassen und für aktiveren Widerstand schulen, wobei stets nur wenige einander kannten. Das war eine Tätigkeit, die lange bevor die Offiziere sahen, daß die Katastrophe auf Deutschland zukam, von Sozialdemokraten und Liberalen, von Kommunisten und Demokraten sowie von kirchlichen Kreisen betrieben wurde. Natürlich war dies gefährlich, aber das Kriterium für Widerstand war, daß man bereit war, irgendein Risiko aufsichzunehmen.</p>
<p>Dabei lag es im Interesse aller Widerstandsgrüppchen und -zirkel, wie auch größerer politischer Organisationen, die Risiken so gut zu begrenzen, wie es möglich war. Ein toter Demokrat war kein nützlicher Demokrat. So erklärt sich, daß es heute sehr leicht ist, von diesem oder jenem (oder auch von sich selber) zu behaupten, Widerstand geleistet zu haben, jedoch sehr schwer, dies einer skeptischen Nachwelt zu beweisen, der die Lebensumstände einer totalen Tyrannei fremd sind. Tarnung nämlich war notwendig, wenn man Widerstandsgruppen aufbauen und erhalten wollte. Fiel jemand auf, machte er deutlich, daß er ein Antinazi war, dann konnte er für die anderen Gruppenmitglieder zu einer Gefahr werden. So konnte es auch dazu kommen, daß Widerständler im Interesse der Tarnung in eine NS-Organisation eintraten. Insoweit stimmt Filbingers Bemerkung, daß es doch Widerstandsmänner in Uniform gegeben habe. Nur: Das Uniform-Tragen war durchaus nicht etwa bereits ein Indiz dafür, daß man einen Widerstandskämpfer vor sich hatte!</p>
<p>4.</p>
<p>Heute, nachdem im Mittel vierzig Jahre vergangen sind, auszuloten, was Tarnung und was Überzeugung war, wo die Grenze zwischen Gleichgültigkeit und Opportunismus verlief, auf welchem der zahlreichen Stadien des Mitläufertums der Einzelne sich zu einem bestimmten Zeitpunkt befand, ist völlig ausgeschlossen. Das lag am System selber.</p>
<p>Die Methode der nationalsozialistischen Herrschaftstechnik, überall, in der Wirtschaft, der Verwaltung, der Presse, der Schule und Kultur, vor allem aber auch in der Partei und ihren zahlreichen Sonderorganisationen Über- und Unterordnungsverhältnisse herzustellen, sorgte sowohl für Druck und drohende Gefahren, wie für Anreize zur Mitwirkung und Anpassung. Tatsächlich wurden so Millionen von Deutschen, ob sie nun 1933 &#132;alte Kämpfer&#148; gewesen waren oder nicht, in das Unrechtssystem hineingezogen. Sie partizipierten an seinen materiellen und emotionellen Chancen ebenso wie an seiner Willkür, Brutalität und Charakter-Erniedrigung. So gut wie jeder &#151; von Juden und abgestempelten Staatsfeinden abgesehen &#151; nahm teil an einem System, das jedem die Möglichkeit gab, andere &#132;unter sich&#148; zu haben, aber auch allen härteste Konsequenzen androhte, die sich der Eingliederung versagten.</p>
<p>Am Ende des Kriegs hatten daher Millionen ein schlechtes Gewissen, weil sie sehr wohl von dem Moment an, in dem die NS-Ideologie keine Rechtfertigung mehr geben konnte, wußten, daß manches, vieles oder alles, was sie getan hatten, nicht zu rechtfertigen war. Das Ergebnis war ein massives Entschuldigungsstreben. Das Recht auf den politischen Irrtum mußte herhalten, um zu entschuldigen, was man im Vertrauen auf den &#132;Führer&#148; getan und unterlassen hatte, was man hätte nicht tun und lassen dürfen. Als Rechtfertigung wurde der Befehlsnotstand bemüht. Es kam die Berufung auf die Gefahr wirtschaftlicher Bedrängnis. Jeder hatte gute Gründe zur Anpassung, zB eine Frau und drei Kinder. Es kam die Angst vor der Gestapo und dem KZ, aber vor allem vor dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Denunziantentum. Und es kam natürlich auch die Sorge um die Karriere, die Beförderung oder Nichtbeförderung, die Angst, einen gewählten Beruf nicht aufnehmen zu dürfen. Und so erlebte man 1945, daß es kaum richtige Nazis gegeben hatte. Alle waren irgendwie verfolgt und bedrückt, und &#132;innerlich gegen den Nationalsozialismus&#148; gewesen.</p>
<p>5.</p>
<p>Alles dies wirkt dazu zusammen, daß eine zweite Entnazifizierung, die sowohl dem Sühnegedanken wie dem Prinzip individueller Gerechtigkeit entsprechen soll, scheitern muß. Der größte Teil aller Verfahren muß mit einem &#132;wir wissen nicht&#148; enden, und das heißt, mit einem Zweifel, der dem Betroffenen zugutekommen würde und müßte. Damit wäre aber dem Prinzip der Sühne, einer Endabrechnung nicht gedient.</p>
<p>Dies ist unbefriedigend, aber realistisch. Unbefriedigend vor allem auch, weil die bruchstückhafte Aufarbeitung politischer Vergangenheit weitergehen wird &#151; vermutlich so lange, bis der Neonazismus in unserem Staat zu einer wichtigeren Angelegenheit geworden sein wird als der vergangene. Man kann da auch nicht eine Art Generalamnestie einführen wollen, denn es bleibt nun einmal richtig, trotz verschiedener Gegenbeispiele, daß Handlanger, Diener, Förderer des Dritten Reiches genau so ungeeignet für die Bekleidung politischer Ämter von Bedeutung in der Bundesrepublik sind wie überzeugte Natinalsozialisten. Dies ist als Prinzip unbestritten, denn sonst wäre die Glaubwürdigkeit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht gewährleistet. Nur im Einzelfall, da trifft es hart. Das gilt natürlich für alle Parteien. Für das Ganze wäre es besser, wenn man solche Fälle schneller und radikaler erledigen würde, statt zu versuchen, in jedem Einzelfall die strahlende Ausnahme von der anerkannten Regel zu sehen. Man sollte sich vor allem darüber klar sein, daß es nicht möglich ist, böse und nicht zu rechtfertigende Handlungen im Dritten Reich durch Einzelfälle anderen Verhaltens oder durch anständiges Verhalten während der letzten Jahre auszugleichen. Bei solchen Ausgleichsrechnungen kommt man in unlösbare Probleme: wieviel Menschenleben muß man mit eigenem Risiko gerettet haben, um ein ungerechtfertigtes Todesurteil auszugleichen?</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Fall Kappler und die Gefahr des Rechtsradikalismus</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/der-fall-kappler-und-die-gefahr-des-rechtsradikalismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Oct 1977 19:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 29 (Heft 5/1977), S. 11-14 Die Verbringung Kapplers aus Rom in die Bundesrepublik ist möglicherweise bereits halb vergessen, wenn dieser Aufsatz gelesen wird. Dennoch ist es wichtig, sich mit seinen grundsätzlichen politischen Aspekten zu beschäftigen. 1.Die Forderung, Kappler auszuliefern, sollte abgelehnt werden, und zwar ohne Sorge, deswegen Beifall von der falschen Seite [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/der-fall-kappler-und-die-gefahr-des-rechtsradikalismus/">Der Fall Kappler und die Gefahr des Rechtsradikalismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 29 (Heft 5/1977), S. 11-14</p>
<p>Die Verbringung Kapplers aus Rom in die Bundesrepublik ist möglicherweise bereits halb vergessen, wenn dieser Aufsatz gelesen wird. Dennoch ist es wichtig, sich mit seinen grundsätzlichen politischen Aspekten zu beschäftigen.</p>
<p>1.<br />Die Forderung, Kappler auszuliefern, sollte abgelehnt werden, und zwar ohne Sorge, deswegen Beifall von der falschen Seite zu bekommen. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist barbarisch. Sie ist aus rechtlichen und medizinischen, aus psychologischen wie sozialen Gründen abzulehnen und sollte abgeschafft werden, genau, wie man auch die Todesstrafe aus ähnlichen Gründen abgeschafft hat. Kappler wurde 1945 im Alter von 38 Jahren verhaftet, 1948 verurteilt und hat seitdem ununterbrochen im Gefängnis oder unter Bewachung im Krankenhaus gelebt. Er ist heute 70 Jahre alt. Ihn erneut rechtlich zu verfolgen oder ihn auszuliefern, muß aus grundsätzlichen Erwägungen ausgeschlossen sein. Dabei spielt das Mitleid mit einem schwerkranken Menschen nur zusätzlich mit. Kappler hatte 1944 kein Mitleid gezeigt.<br />Wer aber grundsätzlich gegen die lebenslange Einschließung ist, der muß diesen Standpunkt auch im Extremfall vertreten. Der Schutz vor Persönlichkeitszerstörung durch Haft sollte jedem Menschen zukommen, ohne Rücksicht auf politische Meinungen. Opportunistische Regungen, z.B. Rücksicht auf emotionale Massenstimmungen, sind besonders energisch zurückzuweisen.</p>
<p>Die Befreiungsaktion zugunsten Kapplers kann jedoch nur verurteilt werden und sollte öffentlich von der Bundesregierung verurteilt werden. Auch hierbei spielen Zweckmäßigkeitserwägungen zunächst keine Rolle, denn Gefangenenbefreiung ist sowohl in Italien wie in der Bundesrepublik strafbar. Die Entführer haben das Gesetz gebrochen und müssen die Konsequenzen tragen. Es muß also zu Konsequenzen kommen. Das kann man nicht aus Mitleidsgründen ausschließen. Auch die Tatsache, daß der Mensch Kappler möglicherweise Begnadigung verdient, jedoch nicht erhalten hat, rechtfertigt nicht, das Gesetz zu verletzen. Gnade ist kein Rechtsanspruch &#150; daher ja unter anderem die Forderung, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen &#150; und grundsätzlich muß ein Verhalten, seine eigene Auffassung unter Bruch der Gesetze durchzusetzen, strafrechtliche Folgen haben. Das gilt besonders dann, wenn es sich bei den Tätern, wofür hier vieles spricht, um eine verschworene Gruppe ehemaliger SS-Anhänger handelt, die einen Kameraden aus den &#132;Klauen der Siegerjustiz&#148; befreien wollte. Wer das Recht in die eigene Hand nimmt, vertritt den Standpunkt, daß der Zweck die Mittel heiligt. Das ist die Gesinnung aIler Verschwörer, Attentäter und Terroristen.</p>
<p>Die Befreiungsaktion ist außerhalb der Bundesrepublik als ein Zeichen für die Revitalisierung neonazistischer Tendenzen aufgefaßt worden. Ob mit Recht, mag dahingestellt bleiben. Verwunderlich ist es jedoch nicht. Bild am Sonntag vom 21.8. z.B. berichtete, daß es sich bei den Tätern um ehemalige Mitglieder der SS handele. Einer von ihnen sei ein Österreicher, der im Krieg in Rom als Mitglied des SS-Sicherheitsdienstes tätig gewesen sei. Ein Herr Marloh, Gründer eines Komitees &#132;Freiheit für Kappler&#148;, gab einem italienischen Wochenblatt ein Interview, in dem er berichtete, das Komitee sei 1955, also schon sieben Jahre nach Kapplers Verurteilung gegründet worden. Man habe bereits 1973 Kappler aus der Festung Gaeta befreien wollen &#150; alles sei geplant gewesen, aber man habe dann den Plan fallen lassen. Das Komitee erfreue sich der Unterstützung von Offizieren, Industriellen und Behörden. Auch habe das Komitee mit jedem deutschen Bundeskanzler gesprochen und Sympathie bei diesen gefunden. Dementiert wurde daraufhin lediglich, daß Marloh persönlich mit Bundeskanzler Schmidt über die Befreiung Kappiers gesprochen habe.<br />Mit Ausnahme einer dürren Erklärung, Bundesbehörden wären an der Befreiungsaktion nicht beteiligt gewesen und hätten vorher nichts gewußt, hat die Bundesregierung, hat auch der Bundeskanzler zu allem nur geschwiegen. Wer aber konsequent schweigt, wer sich zum Gesetzesbruch nicht äußert, kann sich nicht beschweren, wenn man ihm Sympathie mit den Gesetzesbrechern zuschreibt. Daß noch schlimmerer Verdacht aufgekommen ist, signalisiert darüber hinaus ein latentes und dauerndes Mißtrauen inbezug auf die Immunität der Bundesrepublik gegen neonazistische Bazillen.<br />Dieses Mißtrauen wurzelt darin, daß die Bundesrepublik seit ihrer Gründung, und zwar angeregt und ermutigt durch starke Kräfte der Besatzungsmächte, sich nicht von den Kräften des Nationalsozialismus gelöst hat. Die Ideologie und die Verbrechen der Hitlerzeit hat man allerdings wieder und wieder verdammt. Man war jedoch stets bestrebt, den Strich zwischen sich und dem Dritten Reich an der falschen Stelle zu ziehen: nämlich zeitlich statt persönlich. Man erinnere, wie damals jeder Vorwurf gegen Personen des öffentlichen Lebens wegen ihres Verhaltens im Dritten Reich als eine &#132;zweite Entnazifizierung&#148; bezeichnet wurde, die &#132;wir ablehnen&#148;. Man erinnere sich an den Kampf um die Verjährung von Naziverbrechen. Man denke an die immer wiederholte Forderung, doch &#132;endlich einen Strich zur Vergangenheit&#148; zu ziehen, und dies bereits am Anfang der fünfziger Jahre! Man denke auch an die Erfindung des &#132;Rechts auf den politischen Irrtum&#148;, mit dem man alles rechtfertigen konnte, was man während der Herrschaft des Nationalsozialismus getan, mit-gemacht, verteidigt hatte.<br />Der Strich zur Vergangenheit, die tatsächliche Distanzierung vom Hitlertum konnte nicht so, sondern nur durch einen Strich zu den Personen deutlich gemacht werden, die mit dem Hitlerreich verbunden gewesen waren, und in dieser Beziehung geschah zu wenig. Man hat Adenauer den Kommentator der Rassengesetze als Staatssekretär zugebilligt, man hat ihn widerstandslos in einer Atmosphäre belassen, in der er sogar einen Mann wie Oberländer zum Minister machte, den er allerdings bald entlassen mußte. Wir haben einen Bundeskanzler Kiesinger erlebt, der sich zwar als im Dritten Reich ganz unbedeutend hinstellte, dessen Tätigkeit aber immerhin damals so bedeutend war, daß man ihn nicht zum Kriegsdienst eingezogen hatte. Andere personelle Fehlleistungen, wie z.B. die Ernennung von Fränkel zum Generalbundesanwalt, zeigen nur, daß man kein Distanzierungsbedürfnis hatte. Wer das Pech des Nationalsozialismus angefaßt hatte, war keineswegs besudelt, sondern galt durchaus als würdig, die Bundesrepublik zu vertreten, einerlei, ob als Politiker, als hoher Beamter oder als Richter. Dies alles ist die Wurzel des Mißtrauens &#150; nichts anderes!</p>
<p>2.<br />Die Gefahren des Rechtsradikalismus zu bagatellisieren, ist sachlich und politisch verkehrt. Diesen Fehler macht auch jetzt die Bundesregierung. Falsch ist es einmal, weil die Gefährlichkeit einer politischen Gruppe nicht nur zahlenmäßig bewertet werden kann. Hundert militante Extremisten sind etwas ganz anderes als hundert oder tausend beliebige Parteimitglieder. Gerade bei Kreisen, die sich nicht auf Mehrheiten berufen wollen, die ihre Ziele nicht auf parlamentarischem Wege zu erreichen suchen, ist deren Mitgliederzahl zweit- oder drittrangig.<br />Weiter kann man auch bezweifeln, ob die Beamten des Bundesinnenministeriums, die stets auf die zahlenmäßige Geringfügigkeit des Rechtsradikalismus hinweisen, die richtigen Kriterien besitzen, um Rechtsradikale überhaupt zu erkennen. Was ist denn eigentlich als rechtsextrem anzusehen? Es ist höchst bezeichnend, daß in all den Jahren nach dem sogenannten Ministerpräsidenten-Erlaß nur ganz wenige &#132;Verfassungsfeinde&#148; von rechts entdeckt worden sind. Dabei gibt es genug Kreise, Gruppen und Vereine gerade junger Menschen von rechtsradikaler Prägung. Man denke nur an den wieder aufgekommenen Antisemitismus an manchen höheren Schulen. Sollte wirklich kaum jemand aus diesen Gruppen beabsichtigt haben, in den öffentlichen Dienst zu kommen?<br />Schließlich stimmt es doch recht skeptisch, wenn es der Polizei fast nie gelingt, diejenigen zu fassen, die jüdische Friedhöfe demolieren, Hakenkreuze und antisemitische Schlagworte an Wände schmieren. Das deutet doch darauf hin, daß die Observation derartiger Kreise mangelhaft ist. Die gängige Erklärung der Polizei, bei den Friedhofsschändungen handele es sich um die Taten von Kindern, ist ein zusätzliches Zeichen für die verkehrte Einstellung. Wann hat denn die Polizei jemals einen Beweis für diese kindische Behauptung geliefert?<br />Es ist stets gefährlich, eine unbequeme Tendenz zu unterschätzen. Die Nationalsozialisten schickten 1928 ein Dutzend Abgeordnete in den Reichstag, bei einer für die SPD siegreichen Wahl. Zwei Jahre später, 1930, waren daraus mehr als 100 Abgeordnete geworden. Und das war mehrere Jahre vor dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise. Ein etwas besseres Gedächtnis wäre offiziellen Stellen der Bundesrepublik zu wünschen.</p>
<p>3.<br />Aufklärung ist kein Ersatz für Politik. Die Frankfurter Rundschau vom 29. August meldete unter Bezugnahme auf dpa:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#132;Die Reaktion auf die Kappler-Entführung soll nach Bonner Meinung nicht isoliert betrachtet werden. Sie sei Teil, Ergänzung und vielleicht Höhepunkt einer bereits seit Jahren zu beobachtenden Manifestation antideutschen Unmuts in der ausländischen linken und linksliberalen Presse, aber auch in durchaus konservativen Organen &#8230; Begründete Kritik aus dem Ausland nehmen wir ernst, hieß es in Bonn. Unbegründete oder gehässige Polemik werden wir mit Gelassenheit ertragen. Die Bundesregierung versuche, durch geduldige und kontinuierliche Aufklärungsarbeit Vorurteile abzubauen.&#148;</p>
</blockquote>
<p>Dies ist ein Musterbeispiel unrichtigen Reagierens. Besorgnisse über eine NS-Restauration, auch wenn sie mit harten und scharfen Vorwürfen oder gehässiger Polemik geäußert werden, sind keine Bekundungen von Deutschfeindlichkeit oder &#132;antideutschen Unmuts&#148;, sondern beruhen auf antinazistischen Einstellungen und Ängsten. Warum zieht man sich diesen Schuh an? Die Bundesrepublik hat doch gleichfalls antinazistische Sorgen und Einstellungen. Es wäre besser, die Warnungen ernst zu nehmen. &#132;Begründete Kritik&#148; ist die Kritik, die uns nicht weh tut. &#132;Vorurteile&#148; sind Meinungen, die uns nicht passen. Dabei ist bekanntlich gerade die Medizin heilsam, die einem nicht schmeckt!<br />Und worüber will Bonn aufklären? Daß die Wähler Extremparteien nicht unterstützen, stimmt. Macht das kleine Gruppen ungefährlich? Wir geraten doch über jede Untat terroristischer Verbrecher in Verzweiflung, verurteilen jede Bagatellisierung und erheben rasende Vorwürfe über mangelnde Distanzierung und einen &#132;Sumpf&#148; von Sympathisanten! Das zeigt doch wohl, daß diese von einigen hundert Fanatikern ausgehende Gefahr ernstgenommen wird.<br />Bonn hat rechtsradikalen Gefahren gegenüber nichts Entsprechendes aufzuweisen. Wann immer man auch von nazistischen Taten in der Bundesrepublik gehört hat &#151; selten hat man etwas über Konsequenzen vernommen. Der Mann, der Heinemann ermorden wollte, war &#132;irre&#148;. Ähnliches wurde von anderen aggressiven Tätern behauptet. Als in Berlin ein Sowjetsoldat erschossen wurde, konnte man keine Verbindung zwischen dem Täter und anderen feststellen. Aber der Täter konnte entfliehen, wenngleich er später wieder gefaßt wurde. Vor wenigen Wochen aber kam ans Licht, daß er dennoch Mitwisser bei seiner Planung gehabt hatte. Was geschieht eigentlich gegen &#132;Gruppierungen von Neonazis&#148;, von denen ein Bonner Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 23. 6. 77 (also vor Kappler und vor Brandts Brief an Schmidt) berichtete, daß diese &#132;im Besitz von Waffen und Sprengstoff Attentatspläne schmieden&#148;? Da heißt es unter anderem von vielen Gruppen, daß ihnen &#132;allen gemeinsam ist, daß sie auch die Anwendung von Gewalt bejahen, um das politische Ziel zu erreichen, das da, grob gesagt, lautet: Wiederaufrichtung des national-sozialistischen Staats in ursprünglicher oder abgewandelter Form. Immer wieder werden bei Festnahmen Waffen gefunden, mehrfach auch Bomben&#148;.<br />Nur hört man hier nichts von ausgedehnten Ermittlungen, nichts von Verhaftungen, nichts von Verurteilungen zu jahrelangen Freiheitsstrafen. Warum nicht? Wie will Bonn angesichts solcher Ungereimtheiten &#132;aufklären&#148;?<br />Dazu kommt die persönliche und wirtschaftliche Verfilzung zwischen Politikern der Opposition und ehemaligen Nazi-&#132;Gewinnlern&#8220;, die unwidersprochen in Büchern geschildert wird (z.B. &#132;Strauß, Kohl und Co&#148;, Kiepenheuer &#038; Witsch, 1976). Bei einem derartigen Mangel an Distanz zwischen Politikern einerseits und Persönlichkeiten mit brauner Vergangenheit andererseits wird die &#132;geduldige Aufklärungsarbeit&#148; noch sehr lange &#132;kontinuierlich&#148; betrieben werden müssen. Erfolge wird man nicht erwarten können.</p>
<p>Letzte Frage: Wie will Bonn in seiner Aufklärungstätigkeit die merkwürdige Reaktion auf den Brief von Willy Brandt fort-erklären? Die primitivste Intelligenz hätte geboten, den Brief eines früheren Bundeskanzlers an den amtierenden Bundeskanzler ernstzunehmen. Willy Brandt ist kein x-beliebiger Politiker. Seine Gewohnheit, lange nachzudenken, bevor er sich entschließt, ein Urteil auszusprechen, ist bekannt. Er hat einen Weltruf. Was er sagt, wird weltweit vernommen.<br />Der Regierungssprecher hält jedoch, ohne irgend etwas Sachliches dafür anführen zu können, &#132;den Vorwurf für nicht gerechtfertigt, die für die Verfolgung rechtsradikaler Aktivitäten zuständigen Behörden würden dafür nicht genug tun&#148; (Welt, 20. 8. 1977).<br />Damit ist der Fall amtlich erledigt. Allerdings nicht für die angeblichen &#132;Mittelparteien&#148; CDU/CSU. Obwohl sie sich stets lauthals beschweren, wenn man ihnen Sympathie für Rechtsradikalismus zuschreibt, wird dort die Warnung vor eben diesem nicht ernst genommen. Warum verharmlosen gerade sie denn die kleinen sich zur Gewalt bekennenden rechtsradikalen Gruppen, die doch sonst anderen Bagatellisierung vorwerfen? Darüberhinaus wird Brandts Brief zum Anlaß genommen, ihn erneut anzupöbeln. Der CSU-Abgeordnete Hans Klein beschuldigt Brandt des &#132;leichtfertigen Opportunismus&#148;. Man vermutet eben bei seinen Gegnern leicht das, dessen man selber fähig ist. Ein anderer CDU-Abgeordneter, Willi Weiskirch, nennt Brandts Darlegung über den Rechtsradikalismus eine &#132;törichte Äußerung&#148;. In einer von der CDU verbreiteten Erklärung heißt es unter anderem, Brandt habe sich in einer sehr prekären Sache überaus fahrlässig verhalten. Die CSU-Landesleitung warf Brandt vor, &#132;einer von der internationalen Linken neubelebten deutschfeindlichen Propaganda willkommene Munition geliefert&#148; zu haben. Auch wird sein Verhalten als Opportunismus gedeutet, denn er müsse von der linksradikalen Gefahr ablenken und sich beim linken Flügel seiner Partei beliebt machen.<br />Es fällt auf, daß die Opposition Brandts Vorgehen als Schädigung der Bundesrepublik darstellt. Die Schädigung des deutschen Ansehens durch die Entführung Kapplers wird weder von dieser Seite noch von der Regierung vermerkt. Es ist ein alter Trick, sicherlich nicht von Goebbels erfunden, aber meisterhaft von ihm angewandt: nicht der Rechtsradikalismus, der ja selbst von der FAZ zur Kenntnis genommen wird, schädigt die Bundesrepublik, sondern nur derjenige, der vor ihm warnt. Angegriffen als Nestbeschmutzer wird der, der darauf hinweist, daß andere das Nest beschmutzt haben. Den ins Aufklärungsmanöver Ausrückenden kann man da nur wünschen: &#132;Dann siegt mal schön!&#148;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/29-vorgaenge/publikation/der-fall-kappler-und-die-gefahr-des-rechtsradikalismus/">Der Fall Kappler und die Gefahr des Rechtsradikalismus</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Über ein &#8222;gebrochenes&#8220; beziehungsweise &#8222;ungebrochenes&#8220; Geschichtsbewußtsein</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/ueber-ein-gebrochenes-beziehungsweise-ungebrochenes-geschichtsbewusstsein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 14:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.25-32 Von konser&#173;va&#173;tiver Seite wird in j&#252;ngster Zeit immer wieder nach einem &#8222;unge&#173;bro&#173;chenen&#8221; Geschichts&#173;be&#173;wu&#223;t&#173;sein gerufen und vor allem den Sozial&#173;de&#173;mo&#173;kraten vorgeworfen, sie h&#228;tten nur ein &#8222;gebro&#173;chenes&#8221; Verh&#228;ltnis zur deutschen. Vergan&#173;gen&#173;heit. Aber, fragt Hans Robinsohn, ist angesichts der vielf&#228;l&#173;tigen Gebro&#173;chen&#173;heit unserer Geschichte ein solches &#8222;unge&#173;bro&#173;chenes&#8221; Bewu&#223;tsein von ihr &#252;berhaupt erlaubt und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S.25-32</p>
<h2 class="auto-created">Von konser&shy;va&shy;tiver Seite wird in j&uuml;ngster Zeit immer wieder nach einem &bdquo;unge&shy;bro&shy;chenen&rdquo; Geschichts&shy;be&shy;wu&szlig;t&shy;sein gerufen und vor allem den Sozial&shy;de&shy;mo&shy;kraten vorgeworfen, sie h&auml;tten nur ein &bdquo;gebro&shy;chenes&rdquo; Verh&auml;ltnis zur deutschen. Vergan&shy;gen&shy;heit. Aber, fragt Hans Robinsohn, ist angesichts der vielf&auml;l&shy;tigen Gebro&shy;chen&shy;heit unserer Geschichte ein solches &bdquo;unge&shy;bro&shy;chenes&rdquo; Bewu&szlig;tsein von ihr &uuml;berhaupt erlaubt und wahrhaftig?</h2>
<p><b>Geschichte &#8211; &#8222;Sinngebung des Sinnlosen&#8221;</b></p>
<p>1.</p>
<p>Wenn heute immer wieder von einem gefährdeten Geschichtsbewußtsein gesprochen wird, wenn insbesondere bestimmten Kreisen, Personen, Gruppen vorgeworfen wird, sie hätten ein &#8222;gebrochenes Geschichtsbewußtsein&#8221;, sollte einmal untersucht werden, was das eigentlich ist oder sein kann: ein Geschichtsbewußtsein.<br />Geschichte ist ein geistiges Produkt. Es ist die Betrachtung und die Darstellung einer ungeheuren Ansammlung von früherem, von unabänderlichem oder als unabänderlich empfundenem Geschehen. Dabei wird in solchen Darstellungen oft angenommen, alles Frühere läge dem Späteren zugrunde, alles Spätere folge aus dem Früheren. Das ist die Verführung, aus einer Zeitfolge ohne weiteres eine Ursache-Wirkung-Beziehung zu machen. Kausalitätsverknüpfungen ergeben sich jedoch nicht aus dem Stoff der Geschichte, also den überlieferten Geschehnissen. Sie sind eine notwendige Voraussetzung, wenn man diesen Stoff über einen Zeitablauf hinaus geordnet darstellen will. Ein Ereignis, ohne seine Entstehungsgründe und ohne seine Folgen mitgeteilt, ist nicht etwa ein Teilchen von Geschichte. Dazu wird es erst durch einen Zusammenhang mit Früherem und Späterem, mit ganzen Komplexen von Ursachen und Wirkungen. Dieser Zusammenhang ergibt sich vermittels einer Deutung. So trifft der Titel des Buches von Theodor .Lessing: Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen, das Problem genau. Die Unzahl der Ereignisse ist ohne Sinn; der Sinn ergibt sich erst aus der Gewichtung und Ordnung des Materials, was nur durch eine Deutung der Zusammenhänge möglich wird.<br />Der Historiker als ein Deuter ist dabei allerdings nicht frei, sondern dem Ethos der Wissenschaft verpflichtet, nach Erkenntnis der Wirklichkeit zu streben. Will er diese Erkenntnis durch seine Deutung vermehren, dann darf er nichts verschweigen und nichts zurechtbiegen, um seine These etwa überzeugender, seine Folgerungen schlüssiger zu machen Obwohl es keine historische Wahrheit geben kann &#8211; im Sinne des &#8222;Wie es wirklich gewesen ist&#8221;&#8218; muß er ein leidenschaftlicher Wahrheitssucher sein; ein schöpferischer Wissenschaftler &#8211; kein Politiker!</p>
<h2 class="auto-created">Bewu&szlig;tsein des Zusam&shy;men&shy;hangs</h2>
<p>2.</p>
<p>Geht man von dieser Auffassung von Geschichte aus, dann ist Geschichts bewußtsein nichts anderes, als daß einem bewußt ist, wie das, was früher war, sich früher ereignete, mit dem zusammenhängt, was später folgte und was heute ist. Dieses Bewußtsein bezieht sich meistens auf die Vergangenheit eines Teilgebiets, auf eine Stadt, auf ein Volk, auf einen Staat oder eine Region. Auch bezieht es sich zumeist auf einen einzelnen Zeitabschnitt, wie die zwei oder drei vergangenen Jahrhunderte, oder auf das Zeitalter der Entdeckungen, auf die Renaissance oder auf die Zeit des Absolutismus. Wer sich nun dessen bewußt wird oder ist, daß er und seine Gruppe, sein Volk oder gar seine Zeitgenossenschaft in die Zusammenhänge mit Vergangenem eingebunden ist, der hat ein Geschichtsbewußtsein.<br />Was hat er damit wirklich? Was bringt die Kenntnis der vermuteten Zusammenhänge mit sich, die stets nur annäherungsweise eine Erkenntnis der Wirklichkeit sein kann? Man wird davon nicht besser, weiser, stärker oder zielbewußter. Im Gegenteil &#8211; allzu starke Beschäftigung mit der Vergangenheit, eine wachsende Hinneigung zu der einen oder anderen Sinngebung, eine überhandnehmende Tendenz zum Historismus bringt eher die Gefahr näher, handlungsschwach, urteilsunfähig zu werden. ( Man lese dazu Nietzsches zweite &#8222;Unzeitgemäße Betrachtung&#8220;!)</p>
<h2 class="auto-created">Welchen Nutzen hat Geschichte?</h2>
<p>Die Frage nach dem Nutzen der Geschichte &#8211; dies Wort von allen seinen kommerziellen Anklängen befreit &#8211; ist meist irreführend und unbefriedigend beantwortet worden. Goethes Wort zum Beispiel, das Beste an der Geschichte sei &#8222;der Enthusiasmus, den sie erzeugt!&#8220;, haftet ganz an Geschichte als Erzählung von großen Männern und Taten, an der, wie Nietzsche formuliert, &#8222;monumentalischen&#8221; Geschichte. Sie mag den Einzelnen erheben, aber mit Geschichtsbewußtsein ist wohl doch nicht die Anfeuerung des Tatendrangs durch die Besinnung auf große Männer gemeint.<br />Durch Geschichtsbewußtsein soll ein klareres Urteil über Politik vermittelt werden. Man soll durch es die Wurzeln seiner Existenz kennen und schätzen lernen, und dadurch an Kraft gewinnen. Aus der Geschichte soll man lernen, wie man politisch zu entscheiden und zu handeln hat. Jedoch &#8211; die Lehren der Geschichte sind die Lehren, die wir in sie hinein-interpretieren. Sie ergeben sich aus den Sinnzusammenhängen, die wir zu erkennen vermeinen und die uns durch &#8222;Deutung&#8221; nahegebracht werden. Es gibt aber stets verschiedene Deutungen, und jeder sucht sich diejenige aus, die ihm einleuchtet, die ihm also gemäß ist.</p>
<h2 class="auto-created">Das subjektive Element</h2>
<p>Die Geschichte lehrt uns also nur das, was wir zu lernen vermögen, was uns einsehbar ist und uns überzeugt. Geschichtliche Wahrheit als Wiedergabe faktischer Wirklichkeit ist unerreichbar, &#8211; man hält für wahr, was man versteht, und man versteht das am besten, was einem am nächsten liegt. Das hat Griliparzer mit dem bei Nietzsche zitierten Satz gemeint: &#8222;Was ist denn Geschichte anders als die Art, wie der Geist des Menschen die ihm undurchdringlichen Begebnisse aufnimmt, das, weiß Gott ob Zusammengehörige verbindet, das Unverständliche durch etwas Verständliches ersetzt!&#8221; Auch Schiller erwähnt dies subjektive Element, wenn er sagt, daß sich dem Historiker jede Erscheinung &#8222;zu einem übereinstimmenden Ganzen &#8211; das freilich nur in seiner Vorstellung vorhanden ist &#8211; als ein passendes Glied einreiht&#8221;.</p>
<h2 class="auto-created">Was hei&szlig;t &bdquo;unge&shy;bro&shy;chenes&rdquo; Geschichts&shy;be&shy;wu&szlig;t&shy;sein?</h2>
<p>3.</p>
<p>Diese die Geschichtserkenntnis relativierende Betrachtungsart schließt ein politisierendes Geschichtsbewußtsein aus, das vorgibt, objektiv richtig und geeignet zu sein, aus ihm politische Konsequenzen zu ziehen. Bezeichnenderweise lassen sich die konservativen Rufer nach Geschichtsbewußtsein nur wenig über den Inhalt dieses Bewußtseins aus. Was ist ihnen denn bewußt? Wie sehen sie die Geschichte zum Beispiel des deutschen Volks? Welche Deutung haben sie dafür, daß das deutsche Volk viel später als seine Nachbarn einen Nationalstaat bildete und ihn nach knapp drei Generationen wieder verlor &#8211; als einziges der europäischen Völker? Oder beschäftigt sie diese Frage garnicht? (Es ist ja entscheidend, welche Fragen man stellt, wenn man auf Antworten wartet.) Genügt es ihnen daher, affirmativ alles gut zu heißen, was gewesen ist, in einer Verpiattung Hegels ein Geschichtsbewußtsein zu pflegen und anzupreisen, nach dem alles Gewesene wertvoll ist, eben weil es war?<br />Nur etwas derartiges kann man sich bei dem Schlagwort vom &#8222;ungebrochenen Geschichtsbewußtsein&#8221; vorstellen. Wer die Vergangenheit undifferenziert bejaht, wer es ablehnt, sie durch das Prisma der Kritik zu betrachten, der sieht sie eben ungebrochen. Wer dagegen eine pessimistisch-skeptische Einstellung bevorzugt und vorgibt, keine Entwicklung erkennen zu können, hat überhaupt kein Geschichtsbewußtsein, weil ihm die geschichtlichen Abläufe als naturhaft vorgegeben erscheinen &#8211; der Mensch ist nun einmal böse, Kriege wird es immer geben!</p>
<h2 class="auto-created">Patri&shy;o&shy;tismus ohne Verdr&auml;ngung der eigenen Schat&shy;ten&shy;seiten</h2>
<p>Eine so positive Hinwendung zur Vergangenheit des eigenen Volkes, wie sie die Propagandisten eines &#8222;ungebrochenen Geschichtsbewußtseins&#8221; zu besitzen vorgeben, preisen und fördern wollen, ist jedoch im höchsten Maß künstlich, wirklichkeitsfremd und gerade daher, worüber noch zu sprechen sein wird, das Erbe einer schlechten politischen Tradition. Das Vaterlandsgefühl anderer Nationen beweist sich darin, daß alle Perioden des geschichtlichen Werdens zusammengenommen ein Gefühl der Zuneigung, des Stolzes und der Bewunderung erzeugen, wobei die Schwächen und Fehlleistungen keineswegs unterdrückt werden, Franzosen zum Beispiel schätzen das Zeitalter Ludwigs XIV als Vorherrschaft französischer Sprache, Dichtung und Sitten in ganz Europa bis zu fernen Rußland. Sie bewundern die große Revolution mit ihren Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit genauso wie die Siegeszüge Napoleons und seiner Marschälle. Aber man ist in Frankreich weit davon entfernt, die Schattenseiten seiner Geschichte zu verbergen, die schreienden Ungerechtigkeiten und sozialen Mißstände während der absoluten Monarchie, die Schrecken des Jakobinertums und der kurzen Zeit des Terrors (wenige Monate, verglichen mit zwölf Jahren Hitler-Tyrannei!), Man verdrängt dort ebenso wenig die Fassadenherrlichkeit und Korruption der Zeit Napoleon III oder mancher Perioden der dritten Republik, Kurz: Kritik an der Vergangenheit gilt nicht als Nestbeschmutzung!</p>
<h2 class="auto-created">Die Lebensl&uuml;ge der Konser&shy;va&shy;tiven</h2>
<p>4.</p>
<p>Unseren Konservativen hingegen ist ein partielles Geschichtsbewußtsein zu eigen: Gut war stets nur das, was von den &#8222;Oberen&#8221; kam, seien es nun Lehnsherren und der Adel, oder die Landesfürsten, die Könige und Herzöge, oder schließlich die Feldherren und Minister. Die ganze vaterländische Geschichtsschreibung ist eine ungebrochene Verfälschung der Vergangenheit. Dies ungebrochene Geschichtsbewußtsein existiert nur aufgrund einer Lebenslüge, die da sagt, daß alle Fehlschläge in der Geschichte des deutschen Volkes von Fremden, von bösen Feinden (besonders inneren), von Verschwörungen auswärtiger Staaten oder geheimnisvoller Mächte verursacht waren. Selbstkritik ist ausgeschlossen!<br />Auch diese Vergangenheitsbetrachtung ist eine Art der Deutung, aber eine, die geflis-sentlich alles ignoriert, was sich nicht in die konservative Geschichtsauffassung integrieren läßt. Ein ungebrochenes Ja zur deutschen Vergangenheit ist nur denkbar bei größter Vergewaltigung des Erinnerungsvermögens. Denn niemand auf der rechten Seite des politischen Spektrums geht wirklich so weit, auch die Jahre von 1933 bis 1945 über-wiegend positiv zu werten. Die deutsche Rechte distanziert sich, von einigen Extremgruppen abgesehen, vom Nationalsozialismus. Sie möchte ihn am liebsten aus der Geschichte ausklammern und Hitler sowie alle die Seinen zu historischen &#8222;Unpersonen&#8221; machen. Da das nicht möglich ist, versucht man, diese Periode zu verdrängen, aus der Erinnerung auszulöschen. Entweder bagatellisiert man sie als Betriebsunfall der deutschen Geschichte, was immer das sein mag. Oder man bezeichnet sie als einen rätselhaften Akt der Vorsehung, womit man ihr jedwede Rationalität und politische Bedeutung entzieht.</p>
<h2 class="auto-created">Unkri&shy;ti&shy;sches Bwu&szlig;tsein</h2>
<p>Ähnliche Techniken wendet man auch auf frühere Perioden an. Im Verhältnis zur wilhelminischen Zeit verharrt man gern auf den Thesen aus der Weimarer Zeit. Man leugnet insbesondere das Ausmaß der deutschen Verantwortung für das Zustandekommen und den Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Man bestreitet die imperialistischen Kriegsziele des Deutschen Reichs. Die gehässige nationalistische Reaktion auf die Forschungs-arbeiten von Fritz Fischer zeigte, wie erstarrt das unkritische Bewußtsein war und ist. Auch heute wird noch vielfach angenommen und verbreitet, daß Deutschland 1918 &#8222;im Felde unbesiegt&#8221; war. Kritik an der deutschen Kriegführung und Friedenszielpolitik ist dem historisch ungebrochenen Bewußtsein entzogen.<br />Ebenso unkritisch wird auch die These weiter aufrechterhalten, der Versailler Vertrag sei ein, wenn nicht der alleinige Hauptfaktor für die Entwicklung zum Dritten Reich. Schließlich rühmt man die unvergleichlichen militärischen Leistungen der deutschen Armeen in zwei Weltkriegen. Hätten wir nur ein ganzes Rudel von Rudeln gehabt, wer weiß, dann wäre vielleicht der Zweite Weltkrieg gar nicht verloren worden.<br />Sieht man genauer hin, enthüllt sich, wie unecht dies Geschichtsbewußtsein ist. Da sucht man sich aus, was einem paßt, und verarbeitet die Geschehnisse der Vergangenheit unbekümmert und gewalttätig, indem man einfach alles umdeutet oder wegläßt, was nicht zu dem deutschnationalen Weltbild paßt.</p>
<h2 class="auto-created">Geschichts&shy;be&shy;wu&szlig;t&shy;sein f&uuml;r politische Zwecke &ndash; Propaganda</h2>
<p>5.</p>
<p>Beschäftigung mit Geschichte, Sinngebung der Vergangenheit ist notwendig. Ohne sie fehlt eine wesentliche Orientierungsmöglichkeit. Aber wir brauchen ein Geschichts-bewußtsein, das nicht &#8222;von der Parteien Gunst und Haß verwirrt&#8221; ist, oder das als Argumentenkiste für politische Zwecke funktioniert. Wer z.B. heute das Ende der Weimarer Republik nicht dem Rechtsradikalismus, sondern mitentscheidend dem Linksradikalismus zur Last legt, argumentiert politisch, jedoch mit dem Anspruch, damit eine geschichtlich &#8222;wahre&#8221; Erkenntnis zu vertreten. Ja, wenn es so einfach wäre! Die Ursachen eines so komplexen Phänomens, wie es die faktische Ablösung eines liberalen Staatswesens durch eine autoritäre Tyrannei ist, sind entsprechend vielfältig, und nur eine bis zur Fälschung gehende Vereinfachung kann es sich so leicht machen.</p>
<h2 class="auto-created">Erkenntnis und Kritik</h2>
<p>Im Gegensatz zu solchen historisch kostümierten Propagandastücken Erkenntnis steht ein Geschichtsbewußtsein, das sich um Erkenntnis bemüht, und das und Kritik garnicht anders als kritisch sein kann, wenn es mit der Fülle vorhandener Materialien, wirklichen und behaupteten Fakten konfrontiert ist. Nur eine Orientierung durch viele verschiedene Quellen, vermittels höchst verschiedener Methoden, unter Heranziehung auch der Erkenntnismöglichkeiten vieler anderer Wissenschaften, wie z.B. der Soziologie und der Psychologie, nur eine Zusammenschau mannigfacher Geschichtsdeutungen kann zu einem Geschichtsbewußtsein führen, das so vielfältig gebrochen ist, daß alle Seiten und Facetten unserer Geschichte darin aufblitzen und leuchten.<br />Jede Sinngebung der deutschen Geschichte wird in gewissem Ausmaß subjektiv sein und keine kann beanspruchen, zu zeigen, wie es wirklich gewesen ist. Beschäftigung mit der Vergangenheit ist innig verwoben mit dem Beurteilen und Auswählen dessen, was wichtig ist &#8211; und die Kriterien dieser Auswahl liegen beim Betrachter. Jeder Betrachter stellt die Frage, auf die er Antwort haben möchte. So schreibt Golo Mann in seiner Deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&#8222;Die zentrale Frage einer deutschen Geschichte scheint mir zu sein: was haben die Deutschen aus der Tatsache ihres Daseins und Zusammenlebens gemacht? Unter sich selber, und mit anderen, gegen andere Nationen? Durch welche Kanäle wurden ihre Kräfte als Nation geführt, gefördert, zurückgedrängt? Zu welchen Zwecken ihre überschüssigen Energien gebraucht?&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Das sind viele Fragen, die neutral gefaßt sind und nicht die Frage zu enthalten scheinen, warum und wieso es so kam, wie es gekommen ist, &#8211; dennoch kann die Antwort nicht ohne Sinngebung gefunden werden. Und Golo Manns Darstellung ist &#8211; abgesehen davon, daß in seinem Werk &#8222;die Geschichte&#8221; (also personalisiert) wandelt und handelt &#8211; voller Urteile über Personen, Schichten, Stände und Parteien.</p>
<h2 class="auto-created">Distanz und Interesse</h2>
<p>Das kann nicht anders sein &#8211; eine wertfreie Geschichte wäre die Darstellung der Sinnlosigkeit. Eine sinnvolle Geschichtsdarstellung muß nicht nur Urteile enthalten, sondern auch Tendenzen aufweisen und Ähnlichkeiten wie Entsprechungen feststellen Auch das ist ein Ergebnis des Sichtens, Auswählens, Vergleichens und Beurteilens durch den Betrachter.<br />Soll seine sich aus alledem ergebende Deutung brauchbar und überzeugend sein, dann muß er Distanz zum Stoff haben und darf nicht etwas beweisen wollen, woran er politisch interessiert ist. Man kann weder von ihm noch von denen, die sich durch ihn informieren, verlangen, Geschichte jenseits von Gut und Böse, gewissermaßen mit dem Auge Gottes, zu betrachten. Aber man kann ein Interesse im Sinn des &#8222;Interesse&#8221;, des Dazwischen- und Dabei-Sein-Wollens, der seelischen Anteilnahme erwarten. Das schließt politische Standpunkte nicht aus, wohl aber Zweckentfremdung der Geschichte zur Förderung politischer Überzeugungen.</p>
<h2 class="auto-created">Nietzsches drei Arten von Geschichts&shy;be&shy;trach&shy;tung</h2>
<p>6.</p>
<p>Nietzsche unterscheidet drei Arten von Geschichtsbetrachtung: die monumentalische, die schon erwähnt wurde, die antiquarische und die kritische. Die antiquarische ist die des Konservators, des Menschen, der die Vergangenheit, ihre Gewohnheiten und Werte liebt, bewundert und zu bewahren sucht. Hier liegt die Verbindung zum Konservatismus nahe. Politisch gesprochen, wird vorallem aus einer solchen Anhänglichkeit zur Vergangenheit ein reaktionäres Geschichtsbewußtsein entstehen und so in die Politik hineinwirken.<br />Von der kritischen Betrachtungsart sagt Nietzsche, der Mensch müsse &#8222;die Kraft haben und von Zeit zu Zeit anwenden, eine Vergangenheit zu zerbrechen und aufzulösen, um leben zu können; dies erreicht er dadurch, daß er sie vor Gericht zieht, peinlich inquiriert und endlich verurteilt&#8221;, kurz, ohne Nietzsches Bildersprache, indem er sie kritisch betrachtet. Wenig später heißt es: &#8222;Die Kenntnis der Vergangenheit (ist) zu allen Zeiten nur im Dienst der Zukunft und der Gegenwart begehrt, . . . nicht zur Schwächung der Gegenwart, nicht zur Entwurzelung einer lebenskräftigen Zukunft . . .&#8221;</p>
<h2 class="auto-created">Fragen an die Vergan&shy;gen&shy;heit &ndash; um der Zukunft willen</h2>
<p>In diesem Sinne sind Fragen an die Vergangenheit zu stellen, um einer lebenskräftigen Zukunft willen.<br />Wie kam es zu der verspäteten Entwicklung des deutschen Volks? Wieso hielt man im Mittelalter und noch später so zähe fest an dem Gedanken eines übernationalen Reichs als Erbe des Imperium Romanum, dessen konkrete Gestaltung die deutsche Vorherrschaft in nichtdeutschen Ländern mit sich brachte? Wie kam es, daß nur in Deutschland sich Jahr-hunderte hindurch keine Zentralautorität bildete, sondern Partikular&#8211;gewalten das deutsche Volk zersplitterten? Wie kam es schließlich &#8211; um die Frage zu wiederholen &#8211; zum einzig dastehenden Verlust der nationalen Einheit, als sie, spät genug, einmal erreicht worden war?</p>
<h2 class="auto-created">Deutsche Wirklich&shy;keits&shy;ver&shy;ken&shy;nung</h2>
<p>Beschäftigt man sich mit solchen Fragen, kommt man nicht an dem Element der Wirklichkeitsverkennung vorbei, das in der deutschen Geschichte eine so große Rolle spielt. Ganz auffallend oft hat man in Deutschland die Welt, so wie sie ist, mit der Welt verkannt, wie sie sein soll. Und auffallend oft sollte sie so sein, wie sie &#8211; angeblich &#8211; einmal gewesen war. Ein Geschichtsbewußtsein &#8211; rückwärtsgewandt &#8211; von Wirklichkeitserkenntnis nicht gebrochen &#8211; hat möglicherweise zu einer viele Generationen zählenden Verzögerung der Entwicklung beigetragen. Eine Anhänglichkeit an das Gewesene mag den Blick für das Zukünftige getrübt haben.<br />Sehr oft hat diese Wirklichkeitsverkennung eine Beziehung zu irgend einem Idealismus &#8211; man vertiefe sich in die ersten Auftritte von Demokraten Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts in West- und Süddeutschland, man denke an die Politik der Liberalen um 1848! Manchmal auch ist die Weltverkennung willensgläubig. Man glaubt, mit Willenskraft Berge versetzen und siegen zu können, weil man siegen muß.<br />Man kann solche Fragen und die Andeutung ihrer Beantwortung verwerfen. Man kann andere Fragen stellen &#8211; sinnvoll sind sie nur, wenn ihre Beantwortung zu einer Orientierung in der Gegenwart zu führen vermag und damit auch kritisch auf politische Zielsetzungen einwirkt. Daß dabei das Ethos der Wissenschaftlichkeit gewahrt werden muß, ist eine Forderung, an die zu erinnern heute, wie es scheint, nicht mehr selbstverständlich ist.</p>
<h2 class="auto-created">&Uuml;berna&shy;ti&shy;o&shy;nale Geschichts&shy;be&shy;trach&shy;tung</h2>
<p>7.</p>
<p>Geschichtsbewußtsein zu wecken ist in erster Linie eine Sache der Schulbildung. Darüber im einzelnen sich auszulassen, ist hier nicht der Ort. Auch ist ein Nichtpädagoge dafür kaum zuständig. Sicher scheint mir je. doch zu sein, daß Interesse für Geschichte in heutiger Zeit, in der alle Kulturkreise und Völker aufeinander sehr direkt einwirken und aufeinander angewiesen sind, nicht erweckt werden kann durch Hochglanzbilder aus der deutschen Vergangenheit. Eine nationalzentrische Geschichtsbetrachtung ist nicht mehr am Platz. Wenn Kenntnisse der Vergangenheit vermittelt und erworben werden sollen, dann müssen Beziehungen zwischen den Völkern und Kulturkreisen aufgedeckt werden. Ein Geschichtsbewußtsein ist nur etwas wert, wenn es Wertbewußtsein bildet. Dazu gehört jedoch Distanz, Überblick und kritische Auseinandersetzung. Letztere muß grundsätzlich den Unterricht begleiten und gerade zu Selbstkritik beim Einzelnen und zu kritischer Einstellung der eigenen Vergangenheit gegenüber führen. Das Geschichtsbewußtsein, das von Konservativen und Nationalisten gewünscht wird, kann durch &#8222;vaterländischen Unterricht&#8221; nur verfehlt werden.</p>
<h2 class="auto-created">Kritisches Ja zur eigenen Geschichte</h2>
<p>Nur wer auch Nein zu diesem oder jenem aus der eigenen Geschichte sagen darf, nur der kann mit Vernunft und Gefühl auch Ja zur Geschichte seines Volks sagen! Und nur, wer bei der Bildung seines Geschichtsinteresses lernt, sorgsam und vorurteilsfrei zu urteilen, wird dabei auch lernen, in der Gegenwart und für die Zukunft Stellung zu beziehen, &#8222;mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich!&#8221;</p>
<p>______________________________________________________</p>
<p>Wollte man an den deutschen status quo selbst anknüpfen, wenn auch in einzig ange-messener Weise, d.h. negativ. Immer bliebe das Resultat ein Anachronismus. Selbst die Verneinung unserer politischen Gegenwart findet sich schon als bestaubte Tatsache in der historischen Rumpelkammer der modernen Völker. Wenn ich die gepuderten Zöpfe verneine, habe ich immer noch die ungepuderten Zöpfe. Wenn ich die deutschen Zustände von 1843 verneine, stehe ich , nach französischer Zeitrechnung, kaum im Jahre 1789, noch weniger im Brennpunkt der Gegenwart.<br />Ja, die deutsche Geschichte schmeichelt sich einer Bewegung, welche ihr kein Volk am historischen Himmel weder vorgemacht hat noch nachmachen wird. Wir haben nämlich die Restaurationen der modernen Völker geteilt, ohne ihre Revolutionen zu teilen. Wir wurden restauriert, erstens weil andere Völker eine Revolution wagten, und zweitens, weil andere Völker eine Konterrevolution litten, das eine Mal, weil unsere Herren Furcht hatten, und das andere Mal, weil unsere Herren keine Furcht hatten. Wir, unsere Hirten an der Spitze, befanden uns immer nur einmal in der Gesellschaft der Freiheit, am Tag ihrer Beerdigung &#8230;<br />Es handelt sich darum, den Deutschen keinen Augenblick der Selbsttäuschung und Resignation zu gönnen. Man muß den wirklichen Druck noch drückender machen, indem man ihm das Bewußtsein des Drucks hinzufügt, die Schmach noch schmachvoller, indem man sie publiziert. (&#8230;) Man muß diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, daß man ihnen ihre eigene Melodie vorsingt! Man muß das Volk vor sich selbst erschrecken lehren, um ihm Courage zu machen &#8230;</p>
<p><i>Karl Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung (1843).</i></p>
<p>______________________________________________________</p>
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		<title>Über deutsche Tradition</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/26-vorgaenge/publikation/ueber-deutsche-tradition/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Jan 1977 12:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S. 110-111 Fritz Croner: Die deutsche Tradition. Westdeutscher Verlag, Köln 1976. 266 S, 28 DM. Fritz Croner, geboren in Deutschland im Anfang des Jahrhunderts, Sozialdemokrat, Gewerkschafter, Wissenschaftler, nach Schweden ausgewandert, hat ein skeptisches und kluges Buch über die Demokratie in der Bundesrepublik geschrieben. Mit Bedacht heißt der Untertitel: &#132;Über die [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr.26 (Heft 2/1977), S. 110-111</p>
<p><i>Fritz Croner: Die deutsche Tradition. Westdeutscher Verlag, Köln 1976. 266 S, 28 DM.</i></p>
<p>Fritz Croner, geboren in Deutschland im Anfang des Jahrhunderts, Sozialdemokrat, Gewerkschafter, Wissenschaftler, nach Schweden ausgewandert, hat ein skeptisches und kluges Buch über die Demokratie in der Bundesrepublik geschrieben. Mit Bedacht heißt der Untertitel: &#132;Über die Schwierigkeiten, Demokratie zu leben&#148;.<br />Um mit dem Schluß zu beginnen: Croner entdeckt in der Bundesrepublik sehr wenig Demokratie, dagegen sehr viele traditionelle Einstellungen. Das gilt auch für die heutige Jugend. Er stützt sich bei seinem Urteil auf Ergebnisse von Meinungsbefragungen, die selbst bei zurückhaltendem Urteil über die Methoden noch seinen Standpunkt bestätigen.<br />Croner ist davon überzeugt, daß man Demokratie &#132;tun&#148; muß. Sie ist ein Ziel, das nur &#8211; in etwa &#8211; erreicht werden kann, wenn mehr und immer mehr Menschen sich demokratisch verhalten, d.h. selbständig kritisch an politischen Entwicklungen teilnehmen. Croner unterscheidet zwischen elitärer (repräsentativer) Demokratie und &#132;direkter&#148; Demokratie. Letztere lehnt er schroff ab, verlangt aber mehr partizipatorische Demokratie.<br />In der Bundesrepublik, so sagt Croner, &#132;ist Demokratie zunächst ein Fremdwort. Sie ist, wie wir wissen, ja auch hier nicht erfunden worden &#8230; Es zeigt sich deutlich, daß die Lebensform der Demokratie als reine Herrschaftsform angesehen wird, und sich darin nicht wesentlich von der Herrschaftsform der Diktatur unterscheidet. Demokratie wird immer als ein System von Regeln verstanden, nie als eine Herausforderung und Möglichkeit praktizierter Lebensgestaltung.&#148; Hierzu: Von einer Diktatur unterscheiden sich die Staaten &#132;elitärer&#148; Demokratie ganz wesentlich. Aber die Übertreibung in diesem Satz nimmt den übrigen Bemerkungen nichts an Wirklichkeitssinn.<br />Der Verfasser, der in Schweden die Jahrzehnte sozialdemokratischer Reformpolitik aktiv miterlebt hat, ist sehr angetan von den &#132;schwedischen Experimenten in Demokratie&#148;. Es ist vorallem die Praxis der &#132;Beratungsgruppen&#148;, die Croner beispielhaft findet. Durch die Sozialdemokratische Partei Schwedens und auch durch die Gewerkschaften aufgefordert, bilden sich im Land Tausende von Gruppen von durchschnittlich zehn bis zwölf Personen, die sich mit bestimmten Fragen beschäftigen, die von einzelnen Ministern gestellt werden und Dinge betreffen, die in den Ministerien bearbeitet und später vom Parlament behandelt werden. Leicht verständliches Informationsmaterial wird allen Teilnehmern geliefert. Die Antworten der Beratungsgruppen werden gesammelt und das, wofür sich eine große Mehrheit ausgesprochen hat, bildet die Grundlage entsprechender Gesetzesentwürfe. Auch Personen, die weder der Sozialdemokratischen Partei noch den Gewerkschaften angehören, können Beratungsgruppen bilden oder ihnen angehören.<br />Erreicht wird damit, große Teile der Bevölkerung politisch zu aktivieren, so daß sie direkten Einfluß ausüben können und daß ein starkes gegenseitiges Informationsbedürfnis in Form eines Dialoges zwischen Ministern und Bevölkerung befriedigt wird. Allerdings setzt eine solche erfolgreiche Partizipation von Massen eine gewisse Einheitlichkeit der Anschauungen voraus. In Schweden haben an einzelnen Befragungsaktionen mehr als 70000 Bürger teilgenommen, was etwa 600 000 Personen in der Bundesrepublik entsprechen würde. Parteitätigkeit wird in Schweden nicht vonvornherein abgewertet und als Parteiegoismus beschimpft.<br />Man stelle sich jedoch vor, welches Echo entsprechende Aktionen der SPD und der Gewerkschaften in der Bundesrepublik hervorrufen würde. Gewerkschaftsstaat, Filzokratie und Manipulation würde es landauf landab heißen. Und wenn die<br />Unionsparteien ebenfalls ihre Mitglieder mobilisieren würden &#8211; das steht der Opposition in Schweden natürlich frei -, dann gäbe es nicht mehr einen offenen Dialog zwischen Regierung und Bevölkerung, sondern das Ganze würde in parteitaktischem Gezänk untergehen.<br />Damit kommt man zur &#132;deutschen Tradition&#148;. Croners historische Ausführungen beginnen mit der Rolle der Romantik und stellen dar, wie es zu einer Mischung zwischen der &#132;Maßlosigkeit&#148; der Romantik und &#132;der ,inneren` Disziplin, dem Gehorchen-Dürfen und der Organisationstüchtigkeit&#148; kommt. <br />Croner: &#132;In der gegenseitigen Verschlingung von preußischem Militarismus und deutsch-romantischer Wirklichkeitsverkennung und Wirklichkeitsverfälschung haben beide einander wirkungsvoll ergänzt. Programm und Aktivität einerseits, Ideologie und Dichtung andererseits; man konnte immer auswählen, was gerade paßte, und tat es auch!&#148;<br />Man kann kritische und ergänzende Fragezeichen an den Text schreiben. Man kann die Wurzeln der deutschen Tradition viel weiter zurückverfolgen als bis zur Romantik, man kann meinen, die Bedeutung z.B. Hans Zehrers sei weit überschätzt &#8211; dennoch bleibt Croners Darstellung eine fesselnde und überzeugende Kurzgeschichte deutscher Entwicklungen vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis zu Willy Brandt. Wichtig ist auch, daß Grüner die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Faktoren nie aus den Augen verliert. Eindrucksvolle Statistiken und Zahlen ergänzen seine Ausführungen.</p>
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		<title>Die nächsten vier Jahre</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/24-vorgaenge/publikation/die-naechsten-vier-jahre/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Dec 1976 21:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.24 (Heft 6/1976), S.6-9 1. Die Wahl  vorüber, ihre Ergebnisse sind bekannt. Noch nicht bekannt ist (Ende Oktober), CDU/CSU gewinnt SPD-Wähler von 1972 was sich aus dieser Wahl für die Politik der nächsten Jahre ergeben kann. Ebenfalls unbekannt sind die Motive für die Entscheidungen der Wähler. Darüber kann man spekulieren- eine unbestreitbare Deutung [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Nr.24 (Heft 6/1976), S.6-9</p>
<p>1.</p>
<p>Die Wahl  vorüber, ihre Ergebnisse sind bekannt. Noch nicht bekannt ist (Ende Oktober), CDU/CSU gewinnt SPD-Wähler von 1972 was sich aus dieser Wahl für die Politik der nächsten Jahre ergeben kann. Ebenfalls unbekannt sind die Motive für die Entscheidungen der Wähler. Darüber kann man spekulieren- eine unbestreitbare Deutung für sie wird es nicht geben.</p>
<p>2.</p>
<h2 class="auto-created">CDU/CSU gewinnt SPD-W&auml;hler von 1972</h2>
<p>Das wichtigste Wahlergebnis ist, daß Hunderttausende, die 1972 die SPD gewählt hatten, jetzt für die CDU/CSU gestimmt haben. Die Opposition hat nämlich 1 500 000 Wähler gewonnen, von denen höchstens rund 300 000 neue Wähler sein können. Um mehr ist die Wahlbeteiligung nicht gestiegen. Die beiden Regierungsparteien haben zusammen über 1210 000 Stimmen verloren.<br />Man sollte nun nicht, wie dies enttäuschte Demokraten schon manchmal taten, von unorientierten, von verwirrten, kurz: von &#8222;dummen&#8221; Wählern reden. Damit entzieht man sich nur grundsätzlich die Basis, nämlich die Grundlage jeder demokratischen Ordnung. Man behauptet damit obendrein, daß auch der Wahlsieg von 1972 auf der &#8222;Dummheit&#8221; der Wähler beruht habe. Nein, man muß sich schon etwas mehr um mutmaßliche Wählermotivationen bemühen. Dabei kann es nicht ohne Selbstkritik abgehen. .<br />Zunächst: Ganz überraschend ist der Umschwung nicht gekommen. In dieser Zeitschrift ist von vielen Seiten wieder und wieder seit Mitte 1973 auf die &#8222;Entzauberung&#8221; der Wähler von 1972 hingewiesen worden. Leicht vergessen wird auch, daß der agitatorische und parlamentarische Angriff der Opposition auf die Regierung unmittelbar nach der Regierungserklärung von Brandt mit ihren versöhnlichen Tönen begann, und daß dieser Kampf sich ständig verschärfte, bis er zu einer der Ursachen für Brandts Rücktritt wurde. Die Länderwahlen zeigten den Weg, den die Wähler gingen. Die Redewendungen von der Tendenzwende, der neuen Restauration und dem Rechtsruck beruhten nicht auf ängstlichen Einbildungen, sondern kennzeichneten eine reale Entwicklung.</p>
<p>3.</p>
<h2 class="auto-created">Motive der Wechsel&shy;w&auml;hler</h2>
<p>Im Einzelnen gab es sicherlich eine Menge von Anlässen, um Wähler anzuregen, dieses Mal CDU oder CSU zu wählen. Da sind konservative Emotionen gegen Wortradikalismus und neue Schulformen. Da gibt es Unzufriedenheiten aller Art, über Steuern, über Personalpolitik, über Geldskandale und &#8222;Filzokratie&#8221; . Solche Anlässe wird es immer geben, und sie gelten für alle Parteien. Entscheidend ist jedoch, was die Disposition der Wähler dafür geschaffen hat, aus solchen Anlässen die Konsequenz zu ziehen, eine andere Partei zu wählen.<br />Es soll hier nicht erörtert werden, wie weit der Wahlslogan der Opposition Wähler positiv motiviert hat. Er ist primitiv und emotional genug, um für breite Wählerschichten als letzter Anstoß zur Entscheidung zu wirken. Wichtiger aber erscheinen die folgenden Verstimmungsursachen.</p>
<h5>&bdquo;Mehr an Demokratie wagen&rdquo;?</h5>
<p>Die Wähler waren enttäuscht über die Diskrepanz zwischen dem innenpolitischen Programm der Koalitionsparteien und den mageren Ergebnissen. Das kann man den Wählern nicht vorwerfen, denn ihre Erwartungen waren nicht zu hoch- wenn man von den Hoffnungen absieht, jetzt würde unmittelbar der Marsch in den Sozialismus beginnen. Umgekehrt war es! Davon, mehr Demokratie zu wagen, war keine Rede mehr. Sowohl bei der Durchführung des Radikalenerlasses, auch in den SPD-regierten Ländern, wie in der Bundesgesetzgebung wurde immer weniger Demokratie gewagt. In der Angst vor Mißbrauch der Freiheit durch Terroristen und in der Angst, zu Helfershelfern solcher Elemente gestempelt zu werden, kam es zu überstürzten Gesetzesbeschlüssen über den Verteidiger-Ausschluß, über Untersuchungshaft, über die Strafbarkeit von Gewaltanpreisung in Literatur. Nur mit knapper Not vermied man die vorgeschlagene Überwachung der Gespräche zwischen Verteidigern und ihren Mandanten. Man denke aber auch an den obrigkeitsstaatlichen Charakter des Hochschulrahmengesetzes. Enttäuschung bei den Wählern ist also durchaus verständlich.</p>
<p><b>Lauheit inbezug auf Reformen<br /></b>Die Haltung der Regierung inbezug auf Reformpolitik war alles andere als begeisternd. Von dort kamen kaum Anstöße. Dreieinhalb Jahre vergingen, bis es zur Reform des Eherechts kam, ohne daß man einen Grund für diese Verzögerung der Reform einsehen kann. Bei der Reform von § 218 überließ es die Regierung den Fraktionen, aktiv zu werden. Sie ließ sich stoßen, statt voranzugehen. Auch vermied sie es während des ganzen Verfahrens, den demokratisch entscheidenden Punkt der Reform energisch zu vertreten, nämlich den Anspruch der Frauen, von behördlicher- überwiegend männlicher- Bevormundung befreit zu werden.</p>
<p><b>Uneinigkeit in der Koalition<br /></b>Als politische Schwächezeichen wirkten die Widersprüche zwischen den Koalitionsparteien. Das gilt sowohl für den Komplex Mitbestimmung wie für die Reform der Berufsausbildung. Die Art und Weise, wie Minister Friderichs hierbei seinen Kollegen Dohnanyi und später Rohde öffentlich bloßstellte, war genau so unerfreulich wie die Grobheiten führender sozialdemokratischer Politiker über das Kirchenpapier der F.D.P. Reformen und Reformansätze wurden also auch durch die Koalition selbst und nicht nur durch die Opposition im Bundesrat torpediert.</p>
<p>4.</p>
<h2 class="auto-created">Defensive Einstellung</h2>
<p>Oft schien die Regierung vor der Opposition zurückzuweichen oder ihr nicht deutlich zu begegnen. Ein Beispiel hierfür ist die mangelnde Reaktion des Bundeskanzlers auf den Erpressungs-(oder Bestechungs-) brief maßgeblicher Unternehmerverbände, in dem die Einstellung von Lehrlingen eindeutig davon abhängig gemacht wurde, daß die Regierung ihren Gesetzentwurf fallen ließ. Wo blieb da die deutliche Antwort? Die Regierung ließ sich auch oft zu erheblichen Verschlechterungen von Gesetzentwürfen herbei, wenn man gut oder sogar besser auf die ganzen Vorlagen hätte verzichten können (auf das Hochschulrahmengesetz zum Beispiel). Mehr oder minder genötigt, wirkten hierbei die Regierungsfraktionen mit. Oft hatte man das Gefühl, es erschiene ihnen wichtiger, ein Gesetz zu produzieren, als eine Reform durchzuführen.<br />Sachlich war die Regierung im weitesten Ausmaß ihrer Politik (Europa-Ost-West-Verständigung-Polenvertrag-Inflationsbekämpfung, um nur einiges zu nennen) erfolgreich und gerechtfertigt. In dem Wie ihres Handelns waren Regierung und insbesondere die SPD-Fraktion weniger glücklich. Allzu oft waren sie in die Verteidigung gedrängt, und der daraus entstehende Eindruck der Schwäche wirkte abträglich.</p>
<p><b>Konfrontation unerwünscht?<br /></b>Dieser Eindruck wurde noch verstärkt durch die Ablehnung von Konfrontationspolitik. Im Kampf gegen Strauß und seine Hetzpolitik vergaß man völlig, daß seine Strategie, durch rücksichtslose Konfrontation Erfolge anzustreben, durchaus systemkonform ist. Scharfe Gegenüberstellungen sind ein unverzichtbares Element des demokratischen Systems. Natürlich kann man Exzesse dieser Konfrontation- Lügen, Beleidigungen und Verleumdungen- bedauern, und keineswegs ist es gerechtfertigt oder auch nur erfolgversprechend, dasselbe zu tun. Die Antwort auf Konfrontation ist jedoch nicht, diese als undemokratisch, als die Grundwerte zerstörend abzulehnen, sondern sich durch sie besonders günstig zu profilieren. Auch sollte man nicht übersehen, daß das von Strauß &amp; Co. angewandte Mittel der energischen Konfrontation erfolgreich war. Das hat sich bei den Landtagswahlen in Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg gezeigt und wurde durch die Ergebnisse der Bundestagswahl bestätigt. Während der durchschnittliche Wählergewinn der CDU/CSU rund 9,5 Prozent betrug, erreichten die beiden Parteien in Hessen ein Mehr von 13 Prozent, in Rheinland-Pfalz 11 Prozent und in Bayern 11,5 Prozent.<br />Auch hier sollte man sich nicht damit beruhigen, daß diese Wähler schlecht unterrichtet und verhetzt waren. Daß Wähler emotional reagieren, nicht oder auch nur vorwiegend rational entscheiden, mag eine Schwäche der Demokratie sein. Immerhin hatten diese Wähler 1972 sowohl aus emotionalen wie aus rationalen Motiven den Kräften für Freiheit, Frieden und Fortschritt eine ausreichende Mehrheit gegeben.</p>
<p>5.</p>
<p>Der Blick in die Zukunft zeigt nur Trübes. Der Zwang, sich in der Politik auf technologische &#8222;Machbarkeit&#8221; zu beschränken, liegt klar zutage.</p>
<p><b>Folgen einer Minimehrheit<br /></b>Eine Regierung mit so kleiner Bundestags-Mehrheit und ohne Mehrheit im Bundesrat kann keine merkbaren, begrüßenswerten oder der Opposition verhaßten Änderungen herbeiführen. Auch die Arbeit im Parlament, seinen Ausschüssen, im Ältestenrat wird höchst beschwerlich werden. Die Tätigkeit der Regierung und ihrer Minimehrheit wird sich darauf beschränken müssen, das durch-zuführen, was notwendig ist. Selbstverständlich wird es auch Streit darüber geben, was denn konkret &#8222;notwendig&#8221; ist, aber eine Regierung Schmidt/ Genscher kann nur eine konservative Politik treiben, weil sie schon froh sein muß, wenn wirtschafts- und sozialpolitisch das konserviert wird, was erreicht wurde.<br />Die Regierung wird nach wie vor verpflichtet sein, die Erwerbslosigkeit zu vermindern, ohne daß gleichzeitig die Preise steigen. Ohne Aussichten auf steigende Preise und/oder sinkende Kosten wird es wenig privatwirtschaftliche Investitionen geben, die Arbeitsplätze schaffen. Dies kann die Regierung nicht durch zusätzliche öffentliche Investitionen ausgleichen, weil dafür die Mittel fehlen. Zudem ist die Koalition auch finanzpolitisch in der Klemme, weil sie das Kunststück fertigbringen soll, ohne Steuererhöhungen die in der Zeit der schlechten Konjunktur entstandene Verschuldung abzubauen. Bei einer solchen Ausgangslage kann keine Regierung ohne ausreichende Mehrheit konstruktive Wirtschaftspolitik machen. Die Koalitionsregierung kann es nicht, und eine Regierung Kohl/Strauß/Dregger erst recht nicht!</p>
<p><b>Verzichtspolitik<br /></b>Man muß sich klar darüber sein, was alles nicht geht, damit man nicht weitere Enttäuschungseffekte ausbaden muß. Reformpolitik kann sich die Regierung nicht leisten, auch wenn sie gemeinsame Reformziele von Bedeutung hätte. Die meisten Reformen kosten Geld, und das kann bei der heutigen Situation nur durch Umschichtung im Haushalt frei gemacht werden. Praktisch dürfte es aber unmöglich sein, solche Mittel, zB. durch Abbau von Subventionen, verfügbar zu machen.<br />Eine Politik, die angeschlagene Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen (Rücknahme gewisser Gesetzgebungsakte der letzten Jahre), verspricht ebenfalls keinen Erfolg. Der Bundesrat, dem ja dies alles damals nicht weit genug ging, wird keine Demontage zulassen. Wie die Regierung bis 1980 durchhalten wird, ist zweifelhaft. Bestimmt heißt es, auf alles zu verzichten, was politisch kontrovers ist. Im besten Fall wird in den nächsten Jahren wirtschaftspolitisch verwaltet, nicht aber richtungspolitisch regiert werden.</p>
<p><b>Koalitionsstreit<br /></b>Im besten Falle,- wenn nämlich Einigkeit der Koalition gewahrt wird. Da bestehen Zweifel. Im Zusammenhang mit dem Haushalt, auch im Zusammenhang mit dem Arbeitslosenproblem werden die Steuerwünsche von Industrie, Handel und Banken hervortreten. Minister Friderichs hat da schon vorgearbeitet. Sachlich gesehen ist keine Garantie dafür zu sehen, daß die eventuell bei den Steuern gesparten Mittel so investiert werden, daß neue Arbeitsplätze entstehen. Das wird zwar gesagt- aber wird es auch so kommen? Die Führung der SPD, die ja immerhin fünfmal so viele Wähler vertritt wie die F.D.P., wird sich in nicht allzu langer Zeit entscheiden müssen, ob und wann sie die Koalitionsfrage stellen soll. Schließlich ist auf längere Sicht zu entscheiden, wie man wieder zur Mehrheit vön 1972 kommen soll, wenn durch eine einseitige Interessenpolitik eines Flügels der F.D.P. der SPD zu Hunderttausenden die Anhänger und Wähler fortlaufen. Selbst eine Koalition von CDU/CSU mit der F.D.P. ist nicht so stark, daß die Opposition zur völligen Ohnmacht verdammt wäre. Und was langfristig für die deutsche Politik das Richtige ist, kann niemand wirklich wissen und entscheiden. Es könnte sein, daß nach einer Periode geduldiger Versuche, die Einigkeit der Koalition zu retten, eine Phase der Opposition für die SPD gesund ist.</p>
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		<item>
		<title>§ 218: Die nächste Phase</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/ue-218-die-naechste-phase/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 13:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 1-4 1. Selten hat eine Auseinandersetzung über die Reform eines Strafrechtsparagraphen so stark in die Breite und Tiefe gewirkt wie die über den § 218. Nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist sie erneut aufgeflammt, ohne daß ein Ende abzusehen wäre. Die verschiedenen Gesetzesvorschläge werden weitere Erörterungen veranlassen. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 1-4</p>
<p><b>1.</b></p>
<p><b></b><br />Selten hat eine Auseinandersetzung über die Reform eines Strafrechtsparagraphen so stark in die Breite und Tiefe gewirkt wie die über den § 218. Nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist sie erneut aufgeflammt, ohne daß ein Ende abzusehen wäre. Die verschiedenen Gesetzesvorschläge werden weitere Erörterungen veranlassen. Es ist daher nötig, darzustellen, wie es zu der jetzigen Situation kam, worin die entscheidende Differenz zwischen Reformern und Traditionalisten besteht, und was als Konsequenz möglich und geboten ist.</p>
<h5>2.<br />Das Motiv der Reform</h5>
<p>Wichtig ist, die Ursache für das Urteil des BVerfG nicht zu primitiv zu sehen, etwa, als ob es aufgrund der parteipolitischen Einstellung der Mehrheit des Senats vorbestimmt und unvermeidlich war. Voreingenommenheit. war sicherlich im Spiel, aber ohne das merkwürdige Verhalten der Bundesregierung und ihre Prozeßführung wäre es möglicherweise auch ganz anders gekommen. In dieser Beziehung weist Professor Martin Kriele in einem Artikel in Heft 7 der Zeitschrift für Rechtspolitik (April 1975) auf etwas Wesentliches hin.<br />Er unterscheidet die &#132;ethisch-pragmatische&#148;, die emanzipatorische und die konservative Motivation für die jeweilige Einstellung zum Problem. Die zum Reformgesetz führende Diskussion sei &#151; z B mit dem Alternativ-Entwurf zum § 218 &#151;von der ethisch-pragmatischen Motivation ausgegangen, die &#132;den bestmöglichen Schutz des werdenden Lebens&#148; anstrebt. &#132;Dieses Motiv ist jedoch im Lauf der &#8230;Beratungen mit der emanzipatorischen Strömung in einer Weise zusammen-geflossen&#148;, daß am Schluß der Debatte die ethisch pragmatische Begründung des Gesetzes &#132;nicht mehr voll glaubwürdig&#148; erschien.<br />Kriele meint, die Entscheidung hätte anders ausfallen können, wenn die emanzipatorische Tendenz, die das Lebensrecht des Embryos &#132;ganz hinter ein Selbstentscheidungsrecht der Frau&#148; zurücktreten läßt, von der &#132;Basis&#148; der Koalitionsfraktionen nicht so stark in den Vordergrund gerückt worden wäre.<br />Wenn Kriele mit Recht auf die negative Wirkung einer gewissen Unklarheit über die Motive hinweist, so hat er doch im Historischen unrecht. Der Schuh sitzt auf dem anderen Fuß. Denn, mag auch die ab 1969 geführte Debatte mit der ethisch-.pragmatischen Lösung der Alternativprofessoren angefangen haben, so stand der fast hunderjährige Kampf um die Reform des § 218 eindeutig und unbezweifelbar unter dem Zeichen des emanzipatorischen Gedankens.<br />Schluß mit dem Gebärzwang! &#151; das war die stets wiederholte Losung des Kampfes, und die Bewegung für die Reform bezog ihre Kraft, trotz aller Fehlschläge und Enttäuschungen immer wieder Menschen zu mobilisieren, aus der Forderung, die Frauen aus ihrer unwürdigen, unselbständigen, unmenschlichen Situation zu befreien. Das gilt insbesondere für die Erörterung der letzten Jahre. Wie kaum vorher ist in dieser Phase der Standpunkt vertreten worden, daß der § 218 damit, daß er den Frauen ihr Recht auf Persönlichkeitsgestaltung im vielleicht wichtigsten Punkt verweigert, grundgesetzwidrig sei.<br />So war vielleicht das Urteil dadurch bedingt, daß das Gericht die Betonung des ethisch-pragmatischen Standpunkts als Taktik empfand. Andererseits wäre es vielleicht anders ausgefallen, wenn man das emanzipatorische Motiv als entscheidend vorgetragen und die Tatsache, daß die Fristenregelung werdendes Leben wirkungsvoller schütze, als zusätzlichen Vorteil dargestellt hätte.</p>
<h5>3.<br />&#132;Umarmungsstrategie&#148;</h5>
<p>Statt nun Freiheit, Selbstbestimmung, Menschenwürde in den Vordergrund zu stellen, ist die Bundesregierung bei der Führung des Verfahrens vor dem BVerfG in die Gewohnheiten der Umarmungsstrategie zurückgefallen. Sie behauptete wieder einmal, dasselbe zu wollen wie die CDU, genau so wie diese jede Form beginnenden Lebens heilig zu halten. Ihr eigentlicher Grund für die Reform sei, daß der Zweck der Lebenserhaltung einmal durch das bestehende Gesetz nicht erreicht werde, und daß dieser zweitens am besten mit dem Fristenmodell zu verwirklichen sei. Mit Recht haben die Antragsteller in der Begründung der Normenkontroll-Klage vom 25. zum Beispiel (S 6) Bundeskanzler Brandt zitiert, der im Bundestag ausgeführt habe, mit der Rücknahme der Strafandrohung solle &#132;die einzige Möglichkeit, zugunsten des werdenden Lebens auf die Frauen einzuwirken&#148;, gewonnen werden. Auch sei in den Beratungen des Bundestags immer wieder von den Koalitionsfraktionen betont worden, die Strafrücknahme sei nur Mittel zum Zweck, nämlich &#132;den Schutz des ungeborenen Lebens wirksamer und wirkungsvoller zu gewährleisten als dies bislang durch die bloße Strafandrohung geschehen sei&#148;. Man habe zur Begründung des Fristenmodells folgende Reformziele genannt: &#132;die Rate des kriminellen Aborts zu senken, auf die Dauer die Zahl der Aborte überhaupt einzudämmen und der Schwangeren durch Teilrücknahme der Strafdrohung eine verantwortliche Eigenentscheidung zu ermöglichen.&#148;<br />Man kann auch daran erinnern, daß schon Justizminister Jahn die Fristenregelung grundgesetzwidrig fand und daß Justizminister Vogel, wenn er auch so weit nicht ging, doch seine Meinung dahingehend verkündete, daß das Grundgesetz auch das ungeborene Leben schütze. Damit war dargetan, daß man seitens der Regierung den grundsätzlichen Standpunkt ihrer Prozeßgegner akzeptierte, statt, wie man annehmen sollte, ihn zu bestreiten.<br />Ebenso schwach ist der Schriftsatz von Professor Ehmke in diesem entscheidenden Punkt. Dort heißt es auf S 20 zur Entstehungsgeschichte des Art 2 Grundgesetz und seiner Geltung für das keimende Leben: &#132;Der reine Wortlaut ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit&#8216; spricht nach dem &#8230; Ausgeführten zunächst gegen den Schutz ungeborenen Lebens durch Art 2 Abs 2 Satz 1 GG. Denn dieser Wortlaut spricht ganz offensichtlich vom &#130;fertigen&#8216; Menschen. Die Entstehungsgeschichte zeigt aber, daß die Formulierung den Schutz ungeborenen Lebens nicht ausschließen sollte, wenn die Frage auch nicht ausdrücklich entschieden wurde. &#150; Der Schutzzweck der Vorschrift legt mit der heute in der Lehre überwiegenden Meinung die Auslegung nahe, daß ungeborenes Leben als Vorstufe des Menschenlebens durch die Grundsatznorm, die &#130;objektive Wertentscheidung&#8216; des Art 2 Abs 2 Satz 1 GG mitgeschützt wird.&#148;<br />Nun ist es nicht richtig, daß die Formulierung des Grundgesetzes &#132;den Schutz des ungeborenen Lebens nicht ausschließen&#148; sollte. Der Wille der Mehrheit des Ausschusses war, daß dieses Problem n i c h t durch das Grundgesetz geregelt werden sollte, damit eine spätere gesetzliche Regelung durch das Parlament erfolgen konnte. Dies bringt Ehmke nicht deutlich heraus, sondern beläßt alles in der Schwebe. Mit dem zweiten zitierten Absatz nimmt er obendrein alles wieder zurück, was er anfänglich gesagt hat.</p>
<p><b>4.</b></p>
<p>Ehmke hat damit dem Bundesverfassungsgericht den Weg zu seiner Entscheidung freigegeben. Wenn etwas als Grundsatznorm der Verfassung bezeichnet wird, dann ist dies von dem Verfassungsgeber gewollt, und wenn man anerkennt, daß das Recht auf Leben den Schutz ungeborenen Lebens umschließt, hat man die Hauptsache akzeptiert, und bewegt sich nur noch auf Nebenkriegsschauplätzen, auch wenn man diese noch so eifrig zu Hauptsachen umzufunktionieren versucht.<br />Ehmke verzichtete &#150; ganz folgerichtig &#150; darauf, sich mit den vielfach angreifbaren Ausführungen der Klagebegründung auseinanderzusetzen. Er beschränkte sich darauf, zu verdeutlichen, warum die Fristenregelung besser geeignet sei, den Lebensschutz für Embryos zu gewährleisten. Aber gerade hiermit wurde dem BVerfG die Tür geöffnet, die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit durch eine Entscheidung über eine &#132;Sachfrage&#148; zu beantworten.<br />Die Frage nämlich, ob eine Indikationenregelung oder ein Fristenmodell besser geeignet ist, werdendes Leben zu bewahren, ist keine, deren Beantwortung in die Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts gehört. Sie ist eminent politischer Natur, weil es darauf mehrere mögliche und einander ausschließende Antworten gibt. Sie gehört damit in die alleinige Kompetenz nicht einer gerichtlichen, sondern der politischen Instanz, d h des Bundestags. Wie so oft, zahlte sich Pragmatismus auch hier nicht aus. Mit dem &#132;ethisch-pragmatischen&#148; Standpunkt ermöglichte man es dem BVerfG, eine politische Entscheidung des Parlaments umzustoßen.</p>
<h5>5.<br />Die &#132;eigent&shy;li&shy;che&#148; Differenz</h5>
<p>Das Urteil zeigt deutlich, wie verkehrt es gewesen ist, den emanzipatorischen, humanitären und liberalen Aspekt der Reform verdrängt zu haben. Das Urteil lehnt die einzig mögliche Lösung ab, die darin besteht, den Konflikt zwischen zwei Rechtsansprüchen auf billige Weise auszugleichen. Die Fristenregelung tut das, während das BVerfG in seinem ethischen Rigorismus den absoluten Vorrang des Rechts der Ungeborenen auf Leben proklamiert. Dennoch &#151; und obwohl es ausdrücklich ablehnt, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen als gleichgeordnet zu betrachten, relativiert auch das BVerfG das Lebensrecht der Ungeborenen, indem es eine ganze Reihe von Ausnahmen schafft, wo das Recht der Frauen überwiegt.<br />Der Unterschied zwischen dem Standpunkt der Senatsmehrheit und dem Standpunkt der Bundestagsmehrheit besteht daher weder in der Ernsthaftigkeit, mit der man keimendes Leben schützen will, noch etwa in der größeren oder kleineren Aussicht, dies mit dem einen oder anderen Modell zu erreichen. Nein, &#151; die Differenz liegt nur darin, daß das Fristenmodell den Frauen während einiger Wochen das Recht zur alleinigen Entscheidung zuerkennt, während das BVerfG die Frauen grundsätzlich unter die Entscheidung anderer zwingt.<br />Das BVerfG verkennt offenbar, wie sehr es die Persönlichkeitswürde weiblicher Menschen verletzt, wenn es ihnen nicht die moralische Kraft zutraut, eine menschlich zu verantwortende Entscheidung in dieser hauptsächlich sie angehenden Frage zu treffen. Es setzt bewußt eine konservative Auffassung fort, indem es die Frauen weiter von dem Willen von Gremien, von Ärzten, Geistlichen, irgendwelchen Dritten abhängig macht.</p>
<h5>6.<br />Keine &#132;zweit&shy;beste&#148; L&ouml;sung</h5>
<p>Wenn jetzt versucht wird, eine irgendwie konstruierte Indikationenregelung als zweitbeste Lösung des Problems zu empfehlen, dann wird verkannt, daß diese alle wegen der mit ihnen verbundenen Entmündigung der Frauen schlecht sind. Nach Pressemeldungen zu urteilen, scheint allen Fraktionen der Gedanke gemeinsam zu sein, von einer &#132;Einheits&#8220;-Indikation auszugehen, bei der die Unzumutbarkeit entscheidend sein soll, das werdende Kind auszutragen. Sonst besteht jedoch keinerlei Einigkeit. Dennoch spielt man bereits wieder mit dem Gedanken, &#132;eine möglichst breite Mehrheit in dieser den Rechtsfrieden<br />stark berührenden Frage herzustellen&#148; (Die Welt, 11.6.1975). Eine Lösung, der &#132;eine möglichst breite Mehrheit&#148; der Abgeordneten zustimmt, würde jedoch mit Sicherheit von einer erdrückenden Mehrheit der Wähler abgelehnt werden. Das hat gute Gründe, die mit der Funktion jedes Indikationenmodells zusammenhängen.<br />Das Fristenmodell wird abgelehnt, weil man der subjektiven Entscheidung der Frauen mißtraut. Da zieht man das Indikationenmodell vor, denn bei diesem wird das Vorliegen der Indikation objektiv festgestellt. Wer und was aber bürgt für Objektivität? Zweifellos ist dazu der &#132;Arzt des Vertrauens&#148; wenig geeignet. Im allgemeinen wird eine Schwangere d e m Arzt vertrauen, der ihre Situation versteht und ihre daraus entstehenden Absichten unterstützt. Wo bleibt da die objektive Feststellung der &#132;Unzumutbarkeit&#148;? Der. Verdacht eines Zusammenspiels zwischen Patientin und Arzt wird noch durch den Vorschlag bestärkt, ein zweiter Arzt sei zu Rate zu ziehen, ohne jedoch dessen Votum verbindlich zu machen.<br />Die CDU ist weit von solchen Vorstellungen entfernt. Sie will amtliche, (objektive?) Beratungsstellen, in denen die Frauen &#132;positiv motiviert&#148; und inbezug auf ihre &#132;Pflicht&#148; dem werdenden Leben gegenüber aufgeklärt werden sollen. Sollten sie danach immer noch die Schwangerschaft abbrechen wollen und einen dazu bereiten Arzt finden, dann muß dieser mit zwei behördlich ermächtigten Kollegen &#151; in Abwesenheit der Schwangeren! &#151; beraten, wobei vermutlich die Entscheidung fallen soll. Eine etwa nötige Sozialbeurteilung hat auf Grund einer von den Ärzten einzuholenden Stellungnahme einer behördlich ermächtigten Beratungsstelle zu erfolgen. Man sieht, mit welchen Konstruktionen Objektivität gewahrt werden soll.<br />Nun wäre es eine logische Folge, wenn eine wesentlich durch die Fortsetzung der Umarmungsstrategie der SPD mit herbeigeführte Situation duch eine abstimmungsmäßige Neuauflage der &#132;Großen Koalition&#148; beendet würde. Politisch würde damit jedoch nichts erledigt. Die Frauen würden weiterhin in dieser Frage entmündigt bleiben. Sie würden ein derartiges Gesetz so wenig achten wie das bisherige. Alle Übel &#151; Lüge und Verstellung, Ungleichheit und Ausbeutung, Erpressung und Nötigung &#151; würden fortdauern!</p>
<h5>7.<br />Feststel&shy;lungen und Forderungen</h5>
<p>1. Die Reform des § 218 ist wieder einmal nicht gelungen, &#151; also besteht sie als Aufgabe weiter!<br />2. Eine Gesetzgebung im Rahmen des BVerfG-Urteils, insbesondere wenn sie von der <br />CDU mitgeprägt wird, ist keine Reform. Ein Gesetz ohne emanzipativen Fortschritt, das den Frauen weiterhin das Selbstbestimmungsrecht vorenthält, ist keine Reform. Eine solche Gesetzgebung sollte verhindert werden.<br />3. Es ist ein Gesetzentwurf vorzulegen, der unter Berücksichtigung einiger Gedanken des BVerfG-Urteils die Fristenregelung erneut vorbringt. Es wäre z B möglich, die Beratungspflicht deutlicher zu gestalten, wie dies auch im Mehrheitsgutachten der Alternativprofessoren enthalten war. Möglich wäre auch anstelle der Strafrücknahme eine &#132;Nichtverfolgung&#148; der Schwangeren und des behandelnden Arztes. Schließlich ließe sich ebenfalls eine Karenzzeit von wenigen Tagen zwischen Beratung und Eingriff einführen.<br />4. Daß ein solcher Gesetzgebungsakt zu. einem Konflikt zwischen Parlament und Verf assungsgericht führen wird, ist nicht sicher, wenn auch denkbar. Es ist nicht sicher, weil nicht vorausgesehen werden kann, ob das BVerfG überhaupt wieder angerufen werden würde. Es ist ebenfalls zweifelhaft, ob das BVerfG dieses neue Gesetz wieder als verfassungswidrig bezeichnen würde. Ein sicher möglicher Konflikt bringt aber auch ein Gutes mit sich: durch ihn wird anläßlich einer die Bevölkerung stark interessierenden Frage das Bewußtsein für die Souveränität des Parlaments und für die Grenzen traditionaler Rechtsprechung geschärft &#151; zum mindesten geweckt!<br />5. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß man die Reform deutlich und ehrlich begründet. Das Unrecht, das der § 218 den Frauen zufügt, ist im Wege einer Rechtsgüterabwägung zu beseitigen. Unser Grundgesetz kennt keine Norm, die das Leben alles Lebendigen schützt. Das Grundgesetz ist für geborene Personen. Wohl aber kennt unser Recht einen Schutzanspruch für werdendes Leben. Wie dieses Recht gesetzlich geformt wird, ist Sache der Legislative, nicht der Judikative. Unrichtig ist die Vorstellung, eine Differenzierung der Mittel zum Lebensschutz sei unmöglich, weil Leben ein sich kontinuierlich entfaltender Prozeß ohne scharfe Einschnitte ist. Dies verhindert keineswegs, höchst differierende Phasen und Zuständlichkeiten des Lebens anzuerkennen. Im Gegenteil, wer dies unterläßt, widerspricht damit aller Erfahrung des Lebens zugunsten einer verkehrten Doktrin.</p>
<p><b>8.<br /></b></p>
<p>Über die Chancen einer derartigen Haltung braucht nicht gestritten zu werden. Wer meint, das BVerfG würde allen Einsichten unzugänglich sein, tut ihm vermutlich unrecht. Ein Rückblick auf viele, wenn auch nicht alle Entscheidungen läßt durchaus eine solche Annahme zu.<br />Skeptischer muß man jedoch inbezug auf das Parlament sein. Kann man wirklich noch hoffen, daß sich dort eine Mehrheit für eine Politik findet, die nicht &#132;Schlimmeres verhüten&#148; will, sondern versucht, etwas grundsätzlich Richtiges gegen alle Hindernisse durchzusetzen, &#151; auch wenn es lange dauert?</p>
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		<title>Deutschland als Spätentwickler</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/16/publikation/deutschland-als-spaetentwickler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 1975 11:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine geschichtliche Betrachtung (II) aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 84-93 (Der erste Teil dieses Aufsatzes ist in Vorgänge 15 &#8222;Neue Linke &#8212; Neue Rechte&#8221;, Seite 45-61, erschienen.) Die Fehlgeburt von Weimar 5.Diese erste deutsche Katastrophe im 20. Jahrhundert ist die Folge der reaktionären, nationalistischen Herrschaft im Kaiserreich. Es folgte die Periode von 1919 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine geschichtliche Betrachtung (II)</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 84-93</p>
<p><i>(Der erste Teil dieses Aufsatzes ist in Vorgänge 15 &#8222;Neue Linke &#8212; Neue Rechte&#8221;, Seite 45-61, erschienen.)</i></p>
<h2 class="auto-created">Die Fehlgeburt von Weimar</h2>
<p>5.<br />Diese erste deutsche Katastrophe im 20. Jahrhundert ist die Folge der reaktionären, nationalistischen Herrschaft im Kaiserreich. Es folgte die Periode von 1919 bis 1930, in der angeblich von &#8222;links&#8221; regiert wird. Die wahre Macht jedoch, die Staatsexekutive von Militär, Verwaltung und Staatsanwaltschaft blieb in den unbewährten Händen der vor 1919 herrschenden Schichten.<br />Die &#8222;Revolution von 1918&#8221;, von der die Geschichtsbücher melden, war eine Fiktion. Was im November 1918 geschah, war der Einbruch massenhafter privater Gefühle und Reaktionen in die Politik. Man wollte keinen weiteren Kriegswinter, man wollte aus dem Risiko von Tod und Verstümmelung heraus, man wollte keine hungernden Kinder mehr, keinen Steckrübenfraß, man wollte Schluß machen mit dem Elend! So rissen die Matrosen der Hochseeflotte die Feuer aus den Kesseln, und es kam zum Umsturz, bei dem niemand sich für das alte Regime einsetzte.<br />Aber eine Revolution war das nicht! Die Abdankung der Hohenzollern wurde von den Matrosen entweder gar nicht gefordert oder etwa an achter Stelle. Grußpflicht und gleiches Essen für alle waren die wichtigsten Fragen.<br />Und weil es keine Revolution war, kam es auch nicht zu dem wesentlichsten Kennzeichen jeder Revolution, nämlich zu einer radikalen Ablösung einer Personenschicht durch eine andere. Nicht nur &#8222;die Generäle blieben&#8221;, sondern alle blieben, bis auf ganz wenige Ausnahmen. Die politisch gescheiterten Fachleute blieben weiter als Fachleute. Sie wurden beileibe nicht durch politisch zureichende Laien einer neuen Schicht ersetzt. Und weil dieser Wechsel unterblieb, mißglückte der Versuch der Demokratisierung Deutschlands.<br />Die Revolution hatte nicht stattgefunden, die Republik war ein &#8212; ungewolltes &#8212; Abfallprodukt der Niederlage. Sie war &#8212; trotz schönster Verfassungsdrechselei &#8212; eine &#8222;Republik ohne Gebrauchsanweisung&#8221;, wie Alfred Döblin sie nannte. Im übrigen bestanden die neuen Herren von vornherein darauf, die historische Kontinuität aufrechtzuerhalten. Sie konservierten daher so viel Einzelstaaten-Unfug, wie nur möglich, und &#8222;verpfuschten&#8221; damit nach einem Wort von Hugo Preuß die ganze Demokratie,</p>
<h2 class="auto-created">Der Kampf gegen die Republik</h2>
<p>Wie weit der von Bismarck und seinen Nachfolgern, vornehmlich aber von Wilhelm II eingeleitete Prozeß einer Scheidung der Bürger in Patrioten und &#8222;Reichsfeinde&#8221;, national &#8222;zuverlässige&#8221; Kreise und &#8222;vaterlandslose Gesellen&#8221; gediehen war, sah man an der verfaulten Ernte, die ab 1919 die deutsche innenpolitische Atmosphäre verpestete. Für die Presse und die Parteien des Bürgertums (von den demokratischen Teilchen der ehemaligen Fortschrittler und ihren drei größeren Zeitungen abgesehen) war im Kampf gegen die Republik und Demokratie nichts zu gemein oder zu niederträchtig. Die Lüge als bewußt angewandtes Kampfmittel, Ehrabschneidungen und Verleumdungen am laufenden Band, infamste Verhetzung, Lob politischer Mörder, Verteidigung wüstester Greueltaten gegen politische Gegner, alles das ist nicht ein Kennzeichen erst des Dritten Reichs, sondern war die Kampfesart der für Krieg und Niederlage verantwortlichen Kreise gegen die liberalen und demokratischen Schichten, denen das Erbe der kaiserlichen Bankrottpolitik aufgelastet worden war.<br />Es ist eine fromme Legende, die nazistischen Gewaltmethoden als Folge der Verzweiflung über Inflation und mangelnde Aufwertung, über Wirtschaftskrise undMassenerwerbslosigkeit hinzustellen. Alles was die SA ab 1933 unternahm, wurde bereits in den ersten Wochen nach dem 9. November 1918 praktiziert. Politische Gegner wurdenn mißhandelt und &#8222;auf der Flucht&#8221; erschossen, Rosa Luxemburg zu Tode geprügelt und in einen Kanal geworfen, Liebknecht, Eisner und andere wurden ermordet. Als ein Attentat gegen Erzberger mißlang, wurde der Attentäter sehr milde bestraft und stillschweigend kurz danach aus dem Gefängnis entIassen. Ein nationalistisches Blatt sprach von dem &#8222;kugelrunden, aber nicht kugelfesten&#8221; Minister, der etwas später im Schwarzwald heim-tückisch abgeknallt wurde.<br />Für die deutsche Kontinuität ist bezeichnend, daß an der Mordstelle heute ein Gedenkschild hängt, auf dem es heißt: &#8222;Hier starb &#8230; Erzberger&#8221;, nicht &#8222;Hier wurde ermordet&#8221; ! Schönfärberei gehört zur Bildung eines &#8222;historischen Bewußtseins&#8221;!<br />Monatelang vor dem Attentag auf Rathenau konnte man in allen Gassen den Schimpfreim hören: &#8222;Stecht ab den Walter Rathenau, die gottverdammte Judensau! &#8220; Dies war der Beginn der &#8222;goldenen&#8221; zwanziger Jahre Deutschlands.<br />Die vielbesungene Ära Stresemanns war eine Restauration der Kaiserzeit ohne Wilhelm und die Garde, &#8211; aber mit Hindenburg. Es gelang Stresemann die Beendigung des Ruhrkampfes, der selber wieder ein Beispiel für die kindische Trotzpolitik der damals regierenden rechtsbürgerlichen Schichten war (Kabinett Cuno). Es gelang ihm auch, Deutschland mit dem Westen auszusöhnen. Aber wie weit Stresernann sich von den alldeutschen Idealen seiner Vorkriegs- und Kriegszeit entfernt hatte, bleibt zweifelhaft. Besonders weil seine Ostpolitik gegen ihn spricht. Diese Politik, &#8212; antipolnisch und irredentistisch &#8212; war genau so hohl und überheblich wie die kaiserliche Politik bis 1917/18. Polen war ein &#8222;Saisonstaat&#8221;, die Polen haben noch &#8222;nie staatsbildende Kraft&#8221; gehabt, &#8212; also möglichst wenig Beziehungen mit Polen. Nicht einmal ein Handelsvertrag kam zustande.</p>
<h2 class="auto-created">Das Ende mit Hitler</h2>
<p>Am Ende der zwanziger Jahre steht der Aufstieg Hitlers. Die NSDAP wird 1930 zur größten Partei im Reichstag. Mehr und mehr Anhänger strömen ihm nach diesem Wahlerfolg zu. Fast das ganze nichtsozialistische Deutschland (allen voran die Akademiker) unterwirft sich seinem &#8222;Retter&#8221; und &#8222;Führer&#8221;, dem längst ersehnten starken Mann, dem Ersatz für den Monarchen. Hätte es bei den tonangebenden bürgerlichen Schichten Deutschlands, die so stolz auf ihre tiefinnerliche Kultur waren, nur etwas Verständnis für geistige und politische Werte gegeben, so hätte ein Mann wie Hitler mit seinen Reden und Schriften, seiner Stimme und seinen Gebärden, aber auch mit seinen Helfern und Helfershelfern niemals als Repräsentant Deutschlands in Frage kommen können. Aber dieser Sinn fehlte eben. Dafür gab es die Instinkte der nationalistischen Bürger, die sich seit 1918 &#8222;erniedrigt und beleidigt&#8221; fühlten, deren ganzer Haß den Lückenbüßern von 1918/1919 galt, und die erneut die nationalistischen Wunschträume ewiger Spätentwickler hegten.</p>
<p>An die Stelle der &#8222;Schwarzseher, die (nach Wilhelm II) den Staub von ihren Pantoffeln schütteln&#8221; sollten, treten die Nörgler und Meckerer des Dr. Goebbels. An die Stelle des &#8222;kaiserlichen Willens als oberstes Gesetz&#8221; tritt die Formel, daß der &#8222;Führer immer recht&#8221; hat. Aus dem &#8222;Not kennt kein Gebot&#8221; entsteht das Wort, daß &#8222;Recht das ist, was dem deutschen Volke nützt&#8221;. Hatte man im Kaiserreich mit dem Säbel gerasselt, internationale Verträge als &#8222;Fetzen Papier&#8221; bezeichnet und war man schließlich in den Krieg gestolpert, so betrieb Hitler eine Politik, die planmäßig nur List, Betrug, Gewaltandrohung und kriegerischen Überfall als Mittel verwendete.<br />Trotz aller Furcht Hitlers vor dem Zweifrontenkrieg wird der erste Weltkrieg zum Modell für den zweiten. Es wiederholt sich die strategische Situation, wo der kleine Fleck in der Mitte Europas den ganzen Erdteil und noch vieles mehr erobern will. Es wiederholen sich im schauerlichen Ausmaß die vorzeitigen und überheblichen Siegesparolen. Hatte der Kaiser im August 1914 gesagt: &#8222;Und nun wollen wir sie dreschen&#8221;, so sprach man ab 1939 vom &#8222;Ausradieren&#8221;. Es wiederholt sich die unkritische Überschätzung der Anfangserfolge und die Unterschätzung der gegnerischen Kräfte, besonders der psychischen Widerstandsfähigkeit der Engländer, aber auch der verachteten Russen. Neu &#8212; vor allem im Ausmaß &#8212; sind die Greuel in den besetzten Gebieten. Die bei Wilhelm II zutage tretende Verachtung des Slawentums wiederholt sich in den grausigen Vernichtungsaktionen gegen die polnische Intelligenz und in den zahllosen Maßnahmen zur Verelendung und Vernichtung aller slawischen Völker Europas.<br />Schließlich wird auch fürchterlichster Ernst mit der Phrase &#8222;Sieg oder Untergang&#8221; gemacht. Alle  &#8212; die jüngsten wie die ältesten Jahrgänge &#8212; werden als letzte Reserven in den totalen Krieg geworfen. Rücksichtnahme auf die Überlebensmöglichkeiten des deutschen Volkes gibt es nicht. Der &#8222;Untergang&#8221; wird gewollt, befohlen und organisiert. Mit der Vertrotztheit eines wahnsinnigen Kindes, das seinen Willen nicht durchsetzen kann, beginnt die sinnlose Zerstörung des eigenen Landes. Man spielt &#8222;Götterdämmerung&#8221;, sprengt Brücken, zerstört alte Gebäude, vernichtet Kulturwerte ohne Zahl, und an den Bäumen hängen die Leichen derer, die dem kommandierten nationalen Selbstmord widerstreben.<br />Das ist die letzte Station auf dem Weg des deutschen politischen Führers, der die romantisch verstiegenen Werte des deutschen politischen Spätentwicklers ernstnahm und mit &#8222;fanatischem Willen&#8221; und &#8222;nachtwandlerischer Sicherheit&#8221; in die Tat umsetzte.</p>
<h2 class="auto-created">Revolution und Reform</h2>
<p>6.<br />Man war am Nullpunkt angelangt. Sollte &#8212; mußte &#8212; nun alles von vorn anfangen? Die zweite Katastrophe innerhalb einer Generation hat Deutschland die nationale Einheit gekostet und somit um gut hundert Jahre zurückgeworfen. Kann es einen Sinn haben, das gleiche Problem erneut aufzugreifen, um sich vielleicht im 21. Jahrhundert noch mit einer Frage des 18. und 19. Jahrhunderts zu beschäftigen? Das hieße, Deutschlands politisches Nachzüglertum für es selber wie für Europa unerträglich zu machen.<br />Kann ein Nachzügler jemals das Versäumte nachholen? Wo es doch sein Problem ist, daß er stets mit unzureichenden Mitteln versuchen muß, die ihm gestellten Aufgaben zu bewältigen, dabei nur zu Teillösungen, Scheinlösungen und zu neuen Konflikten kommt, die ihn wieder zurückwerfen? Welchen Ausweg kann es da geben? Manchmal können Spätentwickler durch einen starken seelischen Anstoß den Wiederholungszwang überwinden, Versäumtes nachholen oder überspringen und auf neuen Wegen den Anschluß an die Umwelt gewinnen.<br />Für viele Völker brachten eine siegreiche Revolution und ihre Folgen einen solchen seelischen Schock mit sich, daß sie zusammen mit dem Zwang neuer Herrschaftsverhältnisse sich nicht nur äußerlich anpaßten, sondern Vergangenheit und Gegenwart innerlich verarbeiteten. Deutschland mit den gescheiterten Bauernaufständen des 15. und 16. Jahrhunderts, mit den ungewollten Revolutionen von 1848 und 1918 und der ausgebliebenen Umwälzung am Ende des Dritten Reiches ist um eine derartige Schocktherapie gekommen, Daher ist die Antwort auf die Frage entscheidend, ob eine Politik grundlegender und entschiedener Reformen denselben Anstoß geben kann, die politische Vergangenheit zu verarbeiten und ob durch den Druck der aus einer solchen Reformpolitik sich ergebenden politischen und sozialen Veränderungen eine Verinnerlichung neuer Wertvorstellungen erreicht werden kann.<br />Nach 25 Jahren Bundesrepublik läßt sich diese Frage noch nicht endgültig beantworten, obwohl Grund zum Pessimismus besteht, In den ersten zwanzig Jahren nämlich hat die deutsche Politik keine neuen Bahnen beschritten, und in den letzten fünf Jahren ist eine gründliche Reformpolitik überhaupt nicht gestartet worden.</p>
<h2 class="auto-created">Dasselbe noch einmal</h2>
<p>Als Produkt des &#8222;kalten Krieges&#8221; übernahm die Bundesrepublik von vornherein die Ideologie der unversöhnlichen Gegnerschaft zwischen den freien Staaten des Westens und den kommunistischen Diktaturen. Das hat zwanzig Jahre hindurch eine realistische Außenpolitik verhindert und dazu geführt, daß ähnlich wie in anderen Perioden Konstruktionen und Illusionen an die Stelle von Wirklichkeitserkenntnis traten. Man glaubte, nur aus &#8222;Positionen der Stärke&#8221; mit dem Osten verhandeln zu können und lehnte daher andere Wege ab. Man glaubte, daß Positionen der Stärke auf dem Wege der Rüstung erreicht werden können. Ganz irreal war die Bagatellisierung von Atomwaffen als &#8222;verbesserte Artillerie&#8221;. Man proklamierte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik und bestritt der DDR die völkerrechtliche Existenz. Man berief sich auf ein neuentdecktes &#8222;Recht auf die Heimat&#8221; und blockierte damit die Anerkennung der polnischen Westgrenze, und man berief sich auf das &#8222;Selbstbestimmungsrecht der Deutschen&#8221; als Mittel zur Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit.<br />Die ganze Politik stand unter dem Motto &#8222;Wieder&#8221;: Wiederaufbau der Städte, der Häuser, der Wirtschaft, &#8212; Wiedergewinnung der Souveränität und: &#8212; Wiederaufrüstung. Dahinter stand der kategorische Imperativ der offiziellen Politik, stets so zu handeln, daß damit die Wiedervereinigung gefördert werden könne.<br />Innenpolitisch ging man von derselben antikommunistischen Ideologie aus. Planwirtschaft wurde verteufelt, selbst die Sozialdemokraten wollten sie nur aushilfsweise, &#8222;soweit als nötig&#8221;, anerkennen. Auch wenn die Demokratie dabei leiden könnte, wollte man alle Mittel zur Stärkung des Staates gegen die Gefahren des Kommunismus einsetzen. Dementsprechend verhielten sich Verwaltung, Justiz und &#8212; bis 1967 &#8212; fünf Parlamente. Die Beamten konnten nicht stets mit dem Grundgesetz unter dem Arm (CSU-Innenminister Höcherl) herumgehen, und man beschloß mit Zustimmung des größten Teils der SPD Notstandsgesetze zugunsten der Exekutive &#8212; eine Vorwegnahme der Weimarer Praxis des Regierens mit dem Ausnahmezustand.<br />Die Bevölkerung war ganz mit dem Wiederaufbau beschäftigt, war für Ordnung, &#8222;Ärmel aufkrempeln&#8221;, Besserung des Lebensstandards und wünschte, möglichst wenig durch Politik gestört zu werden. Das war begreiflich, schloß aber gründliche Reformierung des Bestehenden aus &#8212; ebenfalls alle Ansätze, neue Verhaltensformen und Wertungsweisen zu erlernen.<br />So ist nicht verwunderlich, wenn das Alte allmählich wieder deutlich hervortrat. Unterschwellig meldete sich Nationalismus. Als Rußland den ersten Satelliten ins Weltall schickte, kommentierte man in bekannter Unterschätzung des Slawentums, die Russen hätten sich natürlich &#8222;unserer nach dem Krieg verschleppten Wissenschaftler&#8221; bedient. Stolz und Selbstmitleid sprechen aus dem wiederholt vorgebrachten Satz, die Bundesrepublik sei wirtschaftlich ein Riese, politisch ein Zwerg. Der Kummer, daß es auch heute nicht zum Griff nach der Weltmacht reicht, führt zu dauernden Bemühungen, irgendwie über Atomwaffen mitverfügen zu können, &#8212; denn ohne das wird ein Staat heute nicht mehr für voll genommen. (Man sehe sich nur einmal die Agitation gegen die Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrages an!)<br />Der traditionelle Intellektuellenhaß ist ebenfalls lebendig geblieben. Außenminister Heinrich von Brentano stellte Bert Brecht auf eine Stufe mit dem Verfasser des Horst-Wessel-Liedes. Dann kam Ludwig Erhard, der intellektuelle Nonkonformisten &#8222;Pinscher&#8221; nannte. Heute ist man &#8222;das intellektuelle Geschwätz von Herrn Merseburger&#8221; leid! Sprach man früher von &#8222;subversiven Elementen&#8221;, dann wird heute &#8222;unterwandert&#8221;. Verlangt man differenzierte Urteile und Stellungnahmen, vor allem auch in Bezug auf den Osten und den Kommunismus, wird man abgelehnt; ähnlich wie unter Wilhelm II oder bei Goebbels empfiehlt man solchen unbequemen Leuten, nach &#8222;Pankow&#8221; oder sonstwo in den Osten zu gehen. Das abschätzige Wort vom Parteienstaat ist wieder in Gebrauch, und man hat sich auch den &#8222;inneren Feind&#8221; der wilhelminischen Zeit in Form des &#8222;Verfassungsfeindes&#8221; wieder aufgebaut. Zwanzig Jahre Bundesrepublik waren der Wiederherstellung des Gewesenen gewidmet, und so tragen die Bundesrepublik und ihre Politik eben auch entscheidende Züge vergangener politischer Epochen. Von Neu-Beginnen war selten die Rede; Milieu und Klima waren dafür denkbar ungeeignet.</p>
<h2 class="auto-created">Die SPD</h2>
<p>Von 1949 bis 1967 war die Sozialdemokratie in der Opposition. Nach anfänglichen Versuchen, der Adenauerschen Politik des &#8222;Paktierens mit den Westmächten&#8221; eine nationale Einigungspolitik entgegenzusetzen, verfielen die führenden Kreise der SPD einem schein-realistischen Pragmatismus. Sie stellten sich so dar, als ob sie die Ziele der Regierung ebenfalls anstrebten, sie aber besser verwirklichen würden. Mit dieser &#8222;Umarmungsstrategie&#8221; wollte man regierungsfähig werden und den Wählern die Angst vor dem Wechsel nehmen.<br />Im Ergebnis war diese Strategie eine schwere Belastung. Statt daß man sich deutlich von dem krassen und oberflächlichen Erfolgsdenken, dem schematischen Antikommunismus, der sterilen Regierungspolitik, der Wiederherstellung des Gewesenen abhob, stellte man sich als eine bessere CDU dar. Kein Wunder, wenn man später unter diesem Gesichts- punkt beurteilt wurde. Daß man überhaupt in den Jahren von 1969 bis nach den Wahlen von 1972 die Hoffnung hatte, ein Regierungswechsel würde zu einem geänderten politischen Stil, zur Einübung neuer Verhaltensweisen im Zusammenleben führen, lag nur daran, daß in den Jahren von 1967 bis 1969 Willy Brandt ein großes Vertrauen erwarb, so daß die sozial-liberale Koalition 1969 ans Ruder kommen und beweisen konnte, daß es mit dem außenpolitischen Immobilismus vorbei war. Bei den Wahlen von 1972 bestätigten das erstemal in der deutschen Geschichte die Wähler in einer beträchtlichen Mehrheit den Wunsch nach einer Politik von Frieden und Verständigung nach außen, auch wenn dies Opfer kosten würde, und nach einer Beendigung des innenpolitischen Immobilismus durch eine Politik der &#8222;inneren Reformen&#8221;!</p>
<h2 class="auto-created">Reformwille und Tenden&shy;z&shy;wende</h2>
<p>Der Wille nach Reformen wurde enttäuscht. Stattdessen spricht man seit dem Frühjahr 1974 von einer Tendenzwende, d h einer Stimmung, deren politische Konsequenz die Wiederherstellung einer rückwärts gewandten CDU-Regierung sein würde. Die Gründe sind nicht an der Oberfläche zu suchen, etwa an der Guilleaume-Angelegenheit, an Brandts angeblicher Führungsschwäche oder an Schmidts allzu engem Pragmatismus.<br />Der Zeitpunkt, an dem die Tendenzwende begann, ist genau zu fixieren. Es ist der Tag der Regierungserklärung Brandts nach den siegreichen Wahlen von 1972!<br />Wer unter dem Motto von &#8222;Mehr Demokratie&#8221; und &#8222;Inneren Reformen&#8221; die Wahlen gewinnt, dann aber ohne Not (parlamentarisch gesehen) der Opposition, die einen ganz gemeinen Verleumdungsfeldzug geführt hatte, eine Politik der Gemeinsamkeit anbietet, zeigt damit, daß er sich über die Bedingungen einer entschiedenen Reformpolitik nicht klar ist. Darüber hinaus wird in Deutschland eine Politik der Milde und Befriedung stets als Schwäche angesehen. Die Rechtsparteien können traditionell nicht anders, denn sie selber haben stets rücksichtslos ihre Macht gebraucht.<br />Brandts Irrtum war, daß er meinte, er könne wichtige Reformen des Zusammenlebens mit den Mitteln einer Politik des Konsensus erreichen. Nach seiner Meinung sollte durch rationale Auseinandersetzungen, dem &#8222;großen Gespräch der Gesellschaft&#8221;, die Basis und Vorbereitung entscheidender Reformen geschaffen werden. Auch sollten größere Veränderungen nur durch &#8222;breite Mehrheiten&#8221; beschlossen werden, d h die Zustimmung &#8222;möglichst großer Teile&#8221; der Bevölkerung erhalten. Dieser irrtümliche Ansatz geht auf eine Verkennung des Wesens der Politik selber zurück.<br />Alle Politik enthält ein unverlierbares Element der Zwietracht. Worüber man sich einig ist, ist nicht &#8212; oder nicht mehr &#8212; Gegenstand der Politik.<br />Eine politische Frage ist nur eine solche, die auf mehrere, oft einander ausschließende Weisen beantwortet werden kann und wird. Infolgedessen kann man keine Politik führen, ohne Schmerz zu bereiten und Interessen &#8212; geistige und seelische wie materielle &#8212; zu verletzen. In größtem Ausmaß gilt dies für eine Politik, die sich bemüht, das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben mit neuen Formen zu durchdringen und dadurch zu reformieren, daß die Geltung neuer Leitbilder durchgesetzt wird. Änderungen werden meist von der Mehrheit der Betroffenen abgelehnt. Ein vorpolitischer Konservatismus, Gewohnheit, Bequemlichkeit und Angst treiben dazu, lieber mit bekannten Übelständen weiter zu leben, als sich auf &#8222;Experimente&#8221; einzulassen. Änderungen bedrohen meistens auch ganz handfeste Interessen. Daher ist es irreal, zu erwarten, daß die Verängstigten und Bedrohten offen für rationale Argumente sein werden. Selbst wenn man das große Gespräch der Gesellschaft in Gang bringen würde, könnte man sich nur über Allgemeinplätze wie Allgemeinwohl, Recht und Gerechtigkeit, Stabilität und Ordnung einigen, nicht aber auf konkrete Inhalte.<br />So wird der Reformator in einer Demokratie stets zufrieden sein müssen, wenn er eine auch nur schmale Mehrheit für seine Pläne erhält, &#8212; dies ganz bestimmt bei einem Verhältniswahlrecht, das den Akzent auf Gerechtigkeit und nicht auf das Zustandekommen großer Mehrheiten legt. Reformpolitik und Konsensuspolitik schließen einander aus. Die Konzeption einer Reformpolitik ohne Tränen, ohne Verletzte, Gekränkte und Geschädigte ist ein Unding. Jeder derartige Versuch muß scheitern.</p>
<h2 class="auto-created">Die Wurzeln des Irrtums</h2>
<p>Daß der Versuch gemacht wurde, verrät eine anständige Gesinnung, &#8212; zeigt aber auch die Befangenheit in traditionellen Vorstellungen. In Deutschland ist Einigkeit hoch geschätzt. Wenn alle &#8222;brüderlich zusammenstehen&#8221;, ist das nationale Ziel erreicht. Streit ist von Übel, denn Streit führt zu Gewalt und Willkür. Daher schätzt man eine starke Ord- nungsmacht, unter der man sich geborgen fühlen kann. Dies ist symptomatisch für die politische Spätentwicklung in Deutschland. Die Zeiten der Willkür und des permanenten Unfriedens lagen sowohl in Frankreich wie in England mehrere Jahrhunderte zurück, als in beiden Ländern durch Revolutionen der Übergang zur modernen Zeit erfolgte. Der Dreißigjährige Krieg und seine entsetzlichen Verwüstungen waren jedoch nur etwas mehr als ein Jahrhundert vorbei, als die ersten Strömungen zugunsten eines freien und einigen Deutschland merkbar wurden. Für unsere Klassiker vor allem war die Erinnerung an diese Zeit nur allzu wach. So ist unsere Literatur voller Zeugnisse für die Bevorzugung von Einigkeit und Ordnung. Goethe wollte lieber eine Ungerechtigkeit dulden als Unordnung. Schiller spricht von der &#8222;heiligen&#8221; Ordnung und von dem langen, dem &#8222;verderblichen&#8221; Streit. In Gerhart Hauptmanns &#8222;Florian Geyer&#8221; verbündet sich der Ritter mit den Bauern durch den Spruch: &#8222;Der deutschen Zwietracht mitten ins Herz!&#8221;<br />Die kollektiven Erinnerungen an das Fürchterliche des Unfriedens, der Willkür zahlreicher einander bekämpfender Gewaltausüber leben so bis heute fort. Daß der &#8222;Kampf der Vater aller Dinge&#8221; ist, wird gelegentlich gelehrt, aber daß der Streit um Werte und Formen des Zusammenlebens eben auch produktiv ist, daß Parteien ein entscheidender Gewinn für ein mündiges Gemeinwesen sind, daß Streit durch geistige Auseinandersetzung und anzuerkennende Mehrheitsentscheidungen beendet werden kann (anstatt durch gewaltsame Unterwerfung) &#8212; das ist noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen.<br />Daher ist es auch nicht zur Ausbildung einer radikalen Tradition gekommen. Es werden nicht Persönlichkeiten verehrt, die unerschrocken und unbeugsam eine Idee durch gute wie schlechte Zeiten vertraten, sondern solche des Ausgleichs, der Mäßigung und der nationalen Einigkeit. Nicht Hecker wird erinnert, sondern bestenfalls Uhland oder Simson. Nicht Helmut von Gerlachs Kämpfertum gilt als Vorbild, sondern Friedrich Naumann mit seinem sozialen Volkskaisertum, diesem Versuch der Verschmelzung des Gegensätzlichen. Verfolgt vom Trauma, daß Uneinigkeit zum Chaos führt, flüchtet man sich schon bei geringen Krisen in Ideen von Allparteien-Regierungen und anderen Formen des Burgfriedens.<br />Man muß daher die Enttäuschung über das Scheitern innerer Reformen als eine naheliegende Konsequenz der verzögerten politischen Entwicklung Deutschlands deuten. Die Politik der sozialliberalen Koalition war in dieser Hinsicht eine aus überlieferten irrigen Vorstellungen erwachsene Bemühung, das Unvereinbare zu erreichen, ja gewissermaßen eine unpolitische Politik zu versuchen, die das Element der Zwietracht aus der Politik entfernen und den unpolitischen Wert der Eintracht entscheidend machen wollte.</p>
<h2 class="auto-created">Wider den Wieder&shy;ho&shy;lungs&shy;zwang des Sp&auml;tent&shy;wick&shy;lers</h2>
<p>7.<br />Der Volksmund beschäftigte sich schon vor langer Zeit mit zwei großen Denkmalsfiguren vor dem Schloß in Berlin. Je ein Rossebändiger hielt ein sich wild bäumendes Pferd am Zügel. Man nannte die Gruppen den &#8222;gebändigten Rückschritt&#8221; und den &#8222;gezügelten Fortschritt&#8221;. Das ist genau das, was der unpolitische Bürger &#8212; vom Manager bis zum Fachmann &#8212; sich wünscht. Niemand soll übertreiben: die Reaktion muß sich beschränken und die Reformer sollen die Kirche im Dorf lassen. Die &#8222;neue Mitte&#8221; erscheint mir symbolisch in der Figur Willy Brandts, der mit der rechten Hand den Rückschritt bändigt, während er mit der linken den Fortschritt zügelt. Es ist ein Bild der Kraft und dramatischen Bewegungen. Nur&#8212; man kommt dabei weder rückwärts noch vorwärts! Ein derartiger Gleichgewichtsakt kann auch keinen psychischen Anstoß<br />dazu geben, neue Wege zu beschreiten, Unerprobtes zu wagen, Fachleuten politisch zu widersprechen. So wird man nicht die in allen Kräften und fast allen Menschen wirkenden Tendenzen überwinden, die nach Ruhe und Ordnung rufen, nur bewährten Kräften ihr Vertrauen schenken wollen und sich auf gute alte Rezepte verlassen.<br />Nur wenn sich eine Mehrheit für eine kämpferische Reform findet, die bewußt auch eine Periode von Uneinigkeit, von Disharmonie in Kauf nimmt, die mit Konflikten leben kann und bereit ist, mit ihnen zu leben, nur dann wird eine seelische Reifung eintreten, die die Deutschen in der Bundesrepublik befähigt, auf einem Abkürzungsweg zur Bewältigung zukünftiger Aufgaben zu kommen.<br />Wer einsieht, daß alles Unheil, alle Fehlschläge und Fehlgriffe letztlich von der unkritisch und meist sogar unbewußt übernommenen Einstellung zur Welt und zu sich selber herrühren, der muß dafür sorgen, daß der traditionellen Geschichtsdarstellung eine Deutung der jüngsten Vergangenheit entgegengestellt wird, die dazu zwingt, sich kritisch mit sich selbst zu beschäftigen. Nur aus Einsicht und Selbsterkenntnis erwächst die Kraft, die starren Wiederholungszwänge des Spätentwicklers zu überwinden.<br />______________________________________________________</p>
<p>&#8230; Wenn ich resümieren soll: ich wünsche Ihnen guten Erfolg, aber daran zu glauben, vermag ich nicht. Ich bin leider überzeugt, daß für den republikanischen Demokraten, wie Sie ihn proklamieren, das den Festgesessenen so suspekte Nomadenzelt die einzige Behausung sein wird, jetzt und in Zukunft. Das ist ohne Spott gesagt; ich würde ja die eigne Vergangenheit schlagen, würde ich über Ihren jetzt von allen Opportunismen endlich freigewordenen Willen scherzen. Mag Herr Erich Koch in seinem Wochenendhaus das Hecker-Lied singen &#8211; grade in den Kämpfen dieser Epoche, wo die Parteien so schön satt und kugelrund dasitzen, ist ein Stamm von Nomaden notwendig, von Unseßhaften und Beweglichen &#8211; Eilboten der ldee. Sie sind friedlos und nirgends gern gesehen, sie streifen suchend durch die Nacht. Der Schein ihrer Feuer zeigt an, daß nicht alles schläft.</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">Carl v. Ossietzky in einem Artikel der Weltbühne vom 19. Juni 1928, der als  Offener Brief an Theodor Wolff geschrieben ist, welcher damals, nach einer  errneuten demokratischen Wahlniederlage, zur Gründung einer &#8222;großen  republikanischen Partei&#8221; aufgefordert hatte.</p>
</blockquote>
<p><i>Anmerkung zu Namen und Begriffen:<br />Theodor Wolff (1868&#8212;1943): Mitbegründer der Deutschen Demokratischen Partei 1919, Chefredakteur des &#8222;Berliner Tageblattes&#8221; 1906&#8212;1932,1943 im KZ ermordet.<br />Deutsche Demokratische Partei (DDP): 1918 von Friedrich Naumann gegründete liberale Partei, die mit den Sozialdemokraten die parlamentarische Republik aufbauen und verteidigen wollte. Nach 1919 (75 Sitze in der Nationalversammlung) verlor sie immer mehr an politischem Einfluß &#8212; vor allem gegen die nationalliberale DVP &#8212; und hatte 1933 nur noch 5 Mandate (ua: Theodor Heuss); 1933 löste sie sich selber auf.<br />Erich Koch (1875&#8212;1948): 1919 Reichsinnenminister, zeitweise Führer der DDP. &#8212; Er hatte in einem Artikel geschrieben: &#8222;. .. schließlich kann man doch eine Partei nicht gründen, um Gelegenheit zu haben, aus ihr auszutreten. Lieber als das Nomadenzelt des unsteten Wanderers ist mir schließlich doch noch das weekendhaus.&#8221;<br />Friedrich Hecker (1811&#8212;1881): revolutionärer deutscher Politiker; führte 1848 den mißglückten badischen Aufstand. Emigration nach den USA.<br /></i>______________________________________________________</p>
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			</item>
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		<title>Ein bestreitbares Urteil</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Feb 1975 12:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[§ 218]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 14 (2/1975), S. 1-3 1. Ungefähr neun Monate hat es gedauert, bis es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) wegen der Fristenregelung kam. Man vergleiche damit den Supreme Court der Vereinigten Staaten, der ein höchst schwieriges Grenzproblem der Gewaltentrennung im Zusammenhang mit dem Watergate-Komplex in etwa 14 Tagen klärte und entschied. Was lange [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 14 (2/1975), S. 1-3</p>
<p>1. Ungefähr neun Monate hat es gedauert, bis es zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) wegen der Fristenregelung kam. Man vergleiche damit den Supreme Court der Vereinigten Staaten, der ein höchst schwieriges Grenzproblem der Gewaltentrennung im Zusammenhang mit dem Watergate-Komplex in etwa 14 Tagen klärte und entschied. Was lange währt, wird gut? Nach der langen Schwangerschaft kam es zu einer Fehlgeburt. Das Urteil ist eine Mischung von verfassungsrechtlichem Spruch, gesetzgeberischem Stückwerk und Ethik-Unterricht.</p>
<p>Sicher war es schwer, die Fristenregelung für verfassungswidrig zu erklären. Aber etwas weniger anstößig, etwas taktvoller und zurückhaltender wäre es auch möglich gewesen. Inzwischen ist über das Urteil vieles &#150; man möchte meinen: alles &#150; gesagt worden. Zusammengefaßt: das Urteil und seine Begründung werden immer unerfreulicher, je länger man sich mit ihnen befaßt.</p>
<p>2. Da sind zunächst die beiden Krücken, auf die sich die Behauptung von der Verfassungswidrigkeit der Fristenregelung stützt, nämlich die Auslegung des Wortes &#132;Jeder&#148; in Art 2, Abs 2, Satz 1 GG (&#132;Jeder hat das Recht auf Leben&#8230;&#8220;) und weiter das Bekenntnis zur Wirkungskraft der strafrechtlichen Generalprävention.</p>
<p>Die Auslegungsmethode des BVG ist kühn. Sie verfremdet nicht nur den gewohnten und anerkannten Begriff, sondern sie ignoriert sowohl den Zusammenhang, in dem der Satz steht, wie auch seine geschichtliche Entstehung. Im ersten Absatz von Artikel 2 heißt es: &#132;Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt.&#148; Absatz 2 beginnt dann mit &#132;Jeder hat das Recht auf Leben&#8230;&#148; und setzt fort mit dem Satz &#132;Die Freiheit der Person ist unverletzlich.&#148; Es ist evident, daß in allen drei Grundrechtsvorschriften von demselben Rechtsträger die Rede ist. Dennoch gibt das BVG dem Wort &#132;Jeder&#148;, das zweimal unmittelbar nacheinander vorkommt, zwei verschiedene Bedeutungen. In Absatz 1 ist es die geborene Person, während es in Absatz 2 &#132;jeder Lebende, anders ausgedrückt, jedes Leben besitzende menschliche Individuum&#148; ist, und somit den Embryo umfaßt.</p>
<p>Damit war für die Verfassungswidrigkeit der Fristenregelung nicht viel gewonnen, denn es bestand Einigkeit darüber, daß, wie immer man auch das Wort &#132;Jeder&#148; auffassen wollte, der Schutz ungeborenen Lebens nach der Grundnorm unseres rechtlichen Zusammenlebens erforderlich ist. Kernpunkt war hingegen die Frage, ob dieser Rechtsschutz unabdingbar strafrechtlicher Natur sein muß oder ob auch andere Schutzmethoden anwendbar sind. Das Urteil beschäftigt sich nicht damit, grundgesetzlich nachzuweisen, daß der strafrechtliche Schutz unbedingt nötig ist. Nirgendwo im Grundgesetz steht etwas darüber, daß zum Schutz menschlichen Lebens niemals und in keinem Fall auf das Strafrecht verzichtet werden darf.</p>
<p>Da das BVG diesen Standpunkt nicht dem Grundgesetz entnehmen, ihn auch nicht in es hineininterpretieren kann, tut es etwas höchst Anfechtbares. Es nimmt zur Sachfrage Stellung, obwohl diese seit Jahren im Mittelpunkt der ganzen Auseinandersetzung stand und vom Parlament als eine politische Frage entschieden worden ist.<br />Erstaunlicherweise entscheidet das Gericht in einer nicht verfassungsrechtlichen Frage darüber, ob die Strafdrohung wirksamer als die durch Entkriminalisierung ermöglichte Sachberatung der Frauen werdendes Leben zu schützen vermag. Obwohl es nach den jahrelangen Erörterungen feststand, daß keine Seite die andere über-zeugen konnte, weil es keine exakten Beweise für die eine oder andere These gab, ignorierte das Gericht dies alles und verkündete frischweg, daß die Beratung nicht in der Lage sei, werdendes<br />Leben zu erhalten, daß durch den Verzicht auf Strafandrohung somit eine &#132;Schutzlücke&#148; ent-standen sei, die ausgefüllt werden müsse und durch das BVG auch ausgefüllt wurde.</p>
<p>Das BVG meinte, es sei berechtigt, in dieser rein politischen, nicht verfassungsrechtlichen Frage nochmals das Dogma der Generalprävention, so zerschlissen es auch bereits ist, durchzusetzen und das nach eingehender Gewissensprüfung erfolgte Votum fast der absoluten Mehrheit des Bundestags zu verwerfen. In einer Imitation der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit stellte es fest, was richtig ist, und fügte einer anfechtbaren Auslegung des Grundgesetzes noch eine kompetenzmäßig angreifbare Stellungnahme in politicis hinzu.</p>
<p>3. In der Reform des § 218 steckte stets auch ein Stück Frauen-Emanzipation. Dieses hat das BVG jetzt zunichte gemacht. Da, wo jemandem ganz oder teilweise Verantwortung verweigert wird, da ist und bleibt er unfrei. Wer also die Frage des Schwangerschaftsabbruchs ernsthaft überdenkt, wird dazu Stellung nehmen müssen, daß das Recht der Frau auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, beeinträchtigt durch eine ungewünschte Schwangerschaft, mit dem Recht des sich entwickelnden Lebens auf Leben kollidiert. Wie kann man das Recht der Frau verteidigen, ohne gleichzeitig das Recht auf das Leben, das sich in ihr entwickelt, zu vernichten? Oder umgekehrt: wie kann man das Recht des Embryos auf seine Entfaltung und Menschwerdung aufrechterhalten, ohne das Recht der Frau auf die freie Entwicklung ihrer Person zu beseitigen?</p>
<p>In diesem Punkt nimmt das BVG einen genau so extremen Standpunkt ein wie die Vertreter der ersatzlosen Streichung des § 218. Genauso wie diese lehnt die Mehrheit der Verfassungsrichter einen Ausgleich beider Rechte als völlig unmöglich ab. Dies nimmt wunder, weil in seiner sonstigen Rechtsprechung das BVG möglichst nach einem Ausgleich sucht, wenn zwei Grundrechte aufeinander treffen. Warum dies hier nicht möglich ist, ergibt sich aus einer anderen abstrusen Theorie des BVG: Leben sei ein kontinuierlicher Prozeß, bei dem in ständiger Entwicklung eine Phase auf die andere folgt. In dieser Entwicklung gibt es keine scharfen Einschnitte, und daher könne man auch keine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens vornehmen. Das Gericht bezieht sich dabei auf die moderne biologische und physiologische Wissenschaft, und es erscheint müßig, diese These zu bestreiten, denn nicht sie, sondern die aus ihr vom Bundesgericht gezogene Konsequenz ist unrichtig. Aus der Tatsache einer kontinuierlichen Entwicklung und der angeblichen Unmöglichkeit einer &#132;genauen Abgrenzung&#148; verschiedener Lebensstufen ergibt sich keineswegs, daß es sachlich, ethisch und rechtlich unmöglich sei, zwischen solchen Lebensphasen zu unterscheiden. Die Tatsache, daß ohne Zäsur sich ein Lebensstadium aus dem vorhergehenden entwickelt, ergibt doch nicht, daß alles gleich zu behandeln wäre!</p>
<p>Die ideologische Übersteigerung des Wertes biologischen Lebens, die offenbar die Mehrheit des BVG-Senats beherrscht, findet weder in der Mehrheit des Volkes noch in der Rechtsgeschichte Rückhalt. Wenn kein Unterschied zwischen der Lebensqualität des acht Wochen alten Embryos und der des geborenen Menschen bestünde, womit erklärt sich dann die Sonderbehandlung der Tötung und der Abtreibung nach altem Strafrecht (und auch nach der Auffassung des BVG selbst)? Nicht einmal religionsgeschichtlich wird diese BVG-Lehre abgestützt. Dort ist früher durchaus verständlich auf die Existenz der Seele abgestellt, und niemand wird behaupten, daß es irgendeine Wissenschaft gibt, die den Zeitpunkt der Entstehung der Beseeltheit feststellen könnte.</p>
<p>4. Auch das BVG vertritt nicht die These &#132;Abtreibung gleich Mord&#148;, obwohl es sich mit dem Verzicht darauf selbst widerspricht. Es vertritt den Standpunkt, daß trotz seiner Ausführungen über die unteilbare Lebensqualität dennoch in gewissen Fällen eine Tötung werdenden Lebens gutgeheißen werden kann, nämlich dann, wenn Leben oder Gesundheit der schwangeren Frau ernsthaft bedroht sind, oder &#132;andere außergewöhnliche Belastungen für die Schwangere, die ähnlich schwer wiegen&#148;, vorhanden sind. Hierzu könnten nach Ansicht des BVG die Fälle der eugenischen und der ethischen, sowie darüber hinaus der sozialen oder Notlage-Indikation gezählt werden.</p>
<p>Es sei davon abgesehen, daß das BVG kaum ermächtigt dazu ist, Gesetzeslücken durch Anordnungen auszufüllen. Die Gesetzgebung ist dem Parlament vorbehalten, und eindeutig hat hier wieder das BVG die ihm gesetzten Grenzen überschritten. Was aber ist der Unterschied zwischen der Tötung werdenden Lebens nach den vom<br />BVG dafür vorgesehenen Fällen und nach der Fristenregelung?<br />Es ist nicht die Vielzahl der Fälle selber, denn wir werden niemals einen wissenschaftlich gesicherten statistischen Überblick darüber bekommen, bei welcher gesetzlichen Regelung häufiger die Schwangerschaft unterbrochen wird. Es ist nicht der Tötungsakt selber. Der Unterschied liegt allein darin, daß das BVG glaubt, den ärztlich und sozial beratenen Frauen die Entscheidung darüber nicht überlassen zu können, ob &#132;außer-gewöhnliche Belastungen, die ähnlich schwer wiegen&#148; wie eine medizinische Indikation, vorliegen oder nicht.<br />Diese Entscheidung über die Gesamtheit der Lebensumstände, über den Zustand und die Entwicklung ihrer Ehe und Familie, über eventuelle Ehechancen, über ihre menschliche Entwicklung soll der Frau nicht gegeben werden. Darüber sollen anscheinend &#132;Gutachter&#148; entscheiden, denen eine Sachverständigkeit zugeschrieben wird, die sie ohne eine jahrelange Vorbildung bestimmt nicht haben können. Und damit ist man wieder beim Kern des Problems angelangt, bei der Entscheidung über das Maß an Fremdbestimmung oder Selbstbestimmung.</p>
<p>Hier versagt das Urteil des BVG völlig. Es gibt dem Embryo kein absolutes Überlebensrecht, es tut nur so mit moralischen und pseudophilosophischen Sprüchen. In Wirklichkeit läßt dieses Urteil viele Möglichkeiten zu, die Schwangerschaft abzubrechen, und zwar mit Rücksicht auf die &#132;unzumutbare&#148; Lage der Mutter. Was jedoch unzumutbar ist, das sollen &#151; unter Berufung auf die Wertordnung, unter der wir leben, und im Gegensatz zur NS-Herrschaft (die bekanntlich schwerste Strafen zugunsten werdenden Lebens einführte), andere feststellen, denen man sein Privatestes zu offenbaren hat.</p>
<p>5. Was soll und kann nun geschehen?</p>
<p>Menschlich soll man den bedrängten und bedrohten Frauen helfen, so gut man kann, durch Beratung, durch Information über die Möglichkeiten, die es für sie gibt.</p>
<p>Gesetzliches ist weit schwerer zu formulieren. Eine Grundgesetz-Änderung ist keine praktische Möglichkeit. Protestdemonstrationen helfen bestimmt nur wenig. Das gleiche gilt von konsequenten Selbstbezichtigungen, die man ja bestimmt nicht den Frauen auch noch auferlegen könnte, und die &#151; nach Auslauf der Verjährungsfristen &#151; ebenfalls nur demonstrativ wirken würden.</p>
<p>Es bleibt also das Bemühen um eine neue gesetzliche Formulierung, &#151; und hier sind alle möglichen Kräfte im Gang, um eine Indikationenlösung als zweitbeste Regelung zu empfehlen. Demgegenüber muß daran festgehalten werden, daß jede Indikationenregelung, die Frauen bestimmten Entscheidungsgremien unterstellen, der politischen Wertordnung der Demokratie widerspricht. Das äußerste, wozu man sich im Interesse einer Verbesserung der tatsächlichen Lage von Frauen bereitfinden könnte, wäre eine weite Indikationenregelung, bei der die beteiligten Frauen mitentscheiden, und nicht nur demütig einen Antrag stellen. Die Antragstellerin sollte nicht nur über das Ergebnis des Antrags nach einer offenen Beratung mitstimmen, sondern ihr Antrag auf Schwangerschaftsabbruch sollte nicht gegen ihren Willen mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit einer qualifizierten Mehrheit abgelehnt werden können. Das würde dazu führen, daß schon ein äußerst gravierender Mangel an Umständen vorliegen müßte, damit ein Antrag abgelehnt wird. Damit wäre, wenn auch nicht die politisch und ethisch befriedigerende Regelung der Selbstbestimmung des Fristenvorschlags verwirklicht, aber doch ein hohes Maß von positiver und negativer Mitbestimmung.</p>
<p>Die Bundestagsabgeordneten sollten sich nicht durch das Urteil des BVG einschüchtern und auf die Linie des geringsten Widerstands abdrängen lassen. Ein zweites Mal wird sich so leicht kein Senat gegen ein mit Mehrheit beschlossenes Reformgesetz zum § 218 StGB aussprechen.</p>
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		<title>Keine Entschädigung für hingerichteten Vater.Zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1/ 1968, S. 4 Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz in einem Entschädigungsverfahren ein Urteil gefällt, das zu erheblichen Zweifeln und Kritik Anlaß gibt (BGH IV ZR 140/66). Der Anspruchsteller ist der uneheliche Sohn des polnischen Staatsangehörigen Stefan Bobek. Dieser kam als Zivilarbeiter während des Krieges nach Ostpreußen und hatte sich dort [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: vorgänge Heft 1/ 1968, S. 4</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat in letzter Instanz in einem Entschädigungsverfahren ein Urteil</p>
<p>gefällt, das zu erheblichen Zweifeln und Kritik Anlaß gibt (BGH IV ZR 140/66). Der Anspruchsteller ist der uneheliche Sohn des polnischen Staatsangehörigen Stefan Bobek. Dieser kam als Zivilarbeiter während des Krieges nach Ostpreußen und hatte sich dort mit der Mutter des Anspruchstellers angefreundet. Aus dem Liebesverhältnis ging im Jahre 41 ein Kind hervor, nämlich der Sohn, dessen Forderung jetzt vom Bundesgerichtshof abgewiesen wurde. In der damaligen Zeit waren sexuelle Beziehungen zwischen Polen und Deutschen verboten. Auf Grund dieses Verbotes wurde Stefan Bobek auf Veranlassung der Gestapo öffentlich erhängt.</p>
<p>Der Sohn stellte seinen Anspruch auf Grund des Entschädigungsgesetzes, nach welchem ein Anspruch entsteht, wenn jemand aus Gründen der Abstammung, der Rasse, der Religion oder der weltanschaulichen Überzeugung verfolgt wurde.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof steht auf dem Standpunkt, die Entschädigung müsse versagt werden, da der Vater des Anspruchstellers &#132;nicht seiner Rasse wegen&#148; ermordet worden sei. Der Begriff einer Verfolgung aus Gründen der Rasse umfasse nicht alle Maßnahmen, denen rassepolitische Erwägungen zu Grunde lagen. Der Begriff sei vielmehr enger zu sehen. Angehörige der slawischen Rasse seien nicht wegen ihrer Rasse verfolgt worden. Der polnische Vater des Klägers sei hingerichtet worden, weil er bestimmten Verboten, die &#132;im Interesse der Volkstumspolitik&#148; erlassen worden seien, zuwider gehandelt hätte.</p>
<p>Dies ist nicht nur ein im Ergebnis, sondern auch in der Begründung und Form sehr angreifbares Urteil.</p>
<p>Es mag dahingestellt bleiben, ob man von einer slawischen Rasse überhaupt sprechen kann. Sehr bestreitbar ist, ob nicht die Polen als solche einer allgemeinen Ausrottungspolitik unterlagen. Für die gebildeten Kreise des polnischen Volkes kann man eine solche Politik bestimmt nachweisen.</p>
<p>Man muß davon ausgehen, daß der hier entschiedene Fall im Grundsatz den Fällen gleichzustellen ist, in denen Ansprüche aus der Praxis entstanden sind, Zuwiderhandlungen gegen das sog. Blutschutzgesetz zu bestrafen. Hierzu ist aber eindeutig festzustellen, daß Personen, die wegen Verletzung des Blutschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom September 1935) bestraft und deswegen entschädigt worden sind, die Entschädigung erhalten haben, nicht weil sie ihrer Rasse wegen verfolgt wurden, sondern weil das Gesetz selber eine Verfolgungsmaßnahme darstellte.</p>
<p>Darüber mag es vor Erlaß des Bundesentschädigungsgesetzes Zweifel gegeben haben. So</p>
<p>hatte sich z. B. in Hamburg in jener Zeit häufiger ergeben, daß deutsche Nichtjuden, die wegen des verbotenen Geschlechtsverkehrs mit einer Jüdin zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, und denen auf Grund des Hamburgischen Entschädigungsgesetzes eine Entschädigung zugesprochen worden war, diese durch den Einspruch der nächsten Instanz aberkannt wurde. Die Begründung war regelmäßig, daß der Anspruchsteller, da er deutscher Volkszugehörigkeit gewesen sei, nicht wegen seiner Rasse verfolgt war. Um diesen Einspruch zu umgehen, hat die Entschädigungskammer damals oft mit folgender Begründung eine Entschädigung zuerkannt: eine ernst zu nehmende Beziehung eines Nichtjuden mit einer Jüdin wäre in der damaligen Zeit das offene Bekenntnis einer weltanschaulichen Gegnerschaft zum Nationalsozialismus gewesen; der Betreffende sei daher aus weltanschaulichen Gründen verfolgt worden und entschädigungsberechtigt.</p>
<p>Nach Erlaß des Bundesentschädigungsgesetzes ging die Praxis regelmäßig dahin, daß, wer auf Grund des Blutschutzgesetzes verfolgt worden war, unter allen Umständen einen Entschädigungsanspruch hatte (von Fällen allgemeiner Entschädigungswidrigkeit abgesehen) so daß die Frage der &#132;rassischen Herkunft&#148; überhaupt keine Rolle mehr spielte.</p>
<p>Wäre dies anders gewesen, dann hätten niemals Nichtjuden entschädigt werden können, die wegen Verletzung der Blutschutzgesetze Freiheitsstrafen verbüßt haben. Ja, wenn man die Spitzfindigkeit wirklich auf &#132;die Spitze&#148; treiben will, hätten auch alle wegen dieser Straftat verurteilten Juden keine Entschädigungsansprüche gehabt. Auch sie wären dann nämlich zu dieser Strafe nicht deswegen gekommen, weil sie Juden waren, sondern wegen der Verletzung eines &#132;der Volkstumspolitik dienenden Verbotes&#148;.</p>
<p>Es ist schlechterdings nicht zu erkennen, warum diejenigen, die unter einem nicht einmal gesetzlich ausgesprochenem Verbot zu leiden hatten, weniger verfolgt gewesen sein sollen, äls diejenigen, die einem gesetzlichen Tatbestand zuwidergehandelt haben.</p>
<p>Was der nun vom Bundesgerichtshof abgewiesene Anspruchsteller tun könnte, um zu seinem Recht zu kommen, ist schwer auszumachen. Vielleicht findet das zuständige Justizministerium in seinem Fall einen Billigkeitsausweg. Vom Bundesgerichtshof aber muß man erwarten, daß er bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit deutlich von diesem schaurigen Präzedenzurteil abrückt, und sich der juristisch richtigeren und menschlich verständigeren Praxis wohl ausnahmslos aller Entschädigungsämter in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen anschließt.</p>
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