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	<title>Hartwig Hohnsbein Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Das Kreuz mit dem Kreuz und mit anderen amtskirchlichen Privilegien</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 02:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 4]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 89 &#8211; 93 Sie sollte der neue Star in seinem Kabinett werden: Aygül Özkan. Der damalige niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff stellte sie im April 2010 als designierte Sozialministerin der Öffentlichkeit vor. Doch bevor sie noch in ihr Amt eingeführt wurde, kam es zu einem Eklat: In einem Interview hatte sie, die Muslima, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/das-kreuz-mit-dem-kreuz-und-mit-anderen-amtskirchlichen-privilegien/">Das Kreuz mit dem Kreuz und mit anderen amtskirchlichen Privilegien</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 89 &#8211; 93</p>
<p>Sie sollte der neue Star in seinem Kabinett werden: Aygül Özkan. Der damalige niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff stellte sie im April 2010 als designierte Sozialministerin der Öffentlichkeit vor. Doch bevor sie noch in ihr Amt eingeführt wurde, kam es zu einem Eklat: In einem Interview hatte sie, die Muslima, gefordert, die Kruzifixe aus den Klassenräumen öffentlicher Schulen zu entfernen, denn, so ihre Begründung, »die Schule sollte ein neutraler Ort sein«. Der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Stefan Müller, forderte umgehend, »solche Kirchenfeinde wie Aygül Özkan sollten sich fragen, ob sie in einer christlichen Partei an der richtigen Stelle sind«, und Wulff erklärte ihr mit harschen Worten, dass er sich einem Kruzifix-Verbot an niedersächsischen Schulen widersetzen werde, denn: »wir begrüßen und freuen uns über Kreuze in den Schulen, weil wir die Schüler nach christlichen Wertmaßstäben erziehen wollen«. Das habe, so teilte der Regierungschef vor ihrer Vereidigung<br />weiter mit, auch Frau Özkan »akzeptiert«. Daraufhin entschuldigte sie sich für ihre »missverständlichen Äußerungen«, die sie in »Unkenntnis der in Niedersachsen gelebten Praxis« gemacht habe, und bekräftigte ihren Eid zum Ministeramt mit den Worten: »So wahr mir Gott helfe.« Wer? Der christliche, der »dreieinige Gott«? Für jeden muslimischen Menschen eine ungeheuerliche Gottesvorstellung.</p>
<h2 class="auto-created">Ayg&uuml;l &Ouml;zkan hat recht</h2>
<p>Die Verneigung der neuen Ministerin vor den niedersächsischen Kreuzen zeigt, wie einflussreich die beiden Großkirchen in unserem Lande dank ihrer zahlreichen Privilegien immer noch sind. Dabei hatte die neue Ministerin mit ihrer Forderung Recht. Die Entfernung von Kruzifixen aus öffentlichen Schulen entspräche exakt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1995, dem sogenannten Kruzifix-Urteil, auf das sich die Juristin Özkan auch ausdrücklich in ihrem Interview bezogen hatte. Der amtliche Leitsatz jener Senatsentscheidung lautet: »Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Artikel 4 Absatz 1 GG. (&#8230;)«. Die Verwirklichung dieses Leitsatzes ist für das Gelingen einer Integrationspolitik unabdingbar. Mündige Bürger, besonders die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder, müssen darauf hinwirken, dass Klassenzimmer von Kreuzen freigehalten werden, die nur zu lange Zeichen christlicher Vorherrschaft und Unterdrückung Andersgläubiger gewesen sind.</p>
<h2 class="auto-created">Warten auf ein Abl&ouml;se&shy;ge&shy;setz seit 92 Jahren</h2>
<p>Unabdingbar für ein gutes Gelingen einer Integrationspolitik, die Gerechtigkeit zwischen den Religionsgemeinschaften in unserem Lande schafft, ist auch die Verwirklichung einer anderen Forderung, die seit nunmehr 92 Jahren aussteht: Gemäß Artikel 140 GG muss endlich ein »Ablösegesetz« geschaffen werden, das schon in Artikel 138.1 der Weimarer Reichsverfassung vorgesehen war.</p>
<p>Wegen der Enteignung kirchlicher Güter durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 (»Säkularisierung«) zahlt der Staat an beide Großkirchen als Gegenleistung Subventionen (»Staatsdotationen«). Die Weimarer Republik wollte diese Zahlungen einstellen. In den wenigen Jahren ihres Bestehens kam jedoch ein solches »Ablösegesetz« nicht zustande. In dem bis heute gültigen Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, das zwischen dem Heiligen Stuhl und der Hitlerregierung abgeschlossen wurde, wird zwar im Artikel 18 die Ablösung der Staatsleistungen angesprochen, jedoch zugleich durch eine eingebaute »Freundschaftsklausel«, die einseitige Änderungen<br />ausschließt, unmöglich gemacht. Zu wichtig war für Hitler die Unterstützung der katholischen Kirche für seine Terror- und Kriegspolitik, als dass er sie wegen eines »Ablösegesetzes« oder wegen Beseitigung von katholischen Konfessionsschulen &#8211; die bis auf den heutigen Tag nicht von einer »protestantischen« Lehrkraft geleitet werden dürfen (<i>FR</i> vom 6. 2. 2010) &#8211; aufs Spiel gesetzt hätte.</p>
<h2 class="auto-created">Amtskirchen sind gut abgesi&shy;cherte Dauer&shy;rentner</h2>
<p>Nach 1945 wurden die beiden Großkirchen wegen ihres angeblichen<br />Kirchenkampfes gegen das Nazi-Regime weiterhin mit zahlreichen Privilegien ausgestattet, rechtlich abgesichert mittels der 13 Konkordate, die der Heilige Stuhl für die deutschen Bistümer mit verschiedenen Bundesländern abgeschlossen hat, und der 29 Kirchenverträge einzelner Bundesländer mit den evangelischen Landeskirchen; nach dem Vorbild des Reichskonkordates sind diese Konkordate und Verträge ebenfalls mit  »Freundschaftsklauseln« versehen. Bisweilen werden die Privilegien auch durch Landesverfassungen garantiert. So heißt es im Artikel 7 der baden-württembergischen Landesverfassung vom 11. November 1953: »Die dauernden Verpflichtungen des Staates zu wiederkehrenden Leistungen an die Kirchen bleiben im Grunde gewährleistet«. Bliebe dieser Zustand erhalten, wären die Amtskirchen in der Bundesrepublik für alle Zeit und Ewigkeit gut abgesicherte Dauerrentner, an die der Staat »Dotationen« abführt, zum Beispiel im Jahre 2010 knapp 460 Millionen Euro &#8211; mit steigender Tendenz. Es heißt nämlich in dem Vertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen (»Loccumer Vertrag«) vom 19. März 1955, dem Mustervertrag für alle späteren Kirchenverträge, im Artikel 16 (1): »Das Land zahlt an die Kirchen vom 1. April 1955 ab als Dotation für kirchenregimentliche Zwecke und als Zuschüsse für Zwecke der Pfarrbesoldung und -Versorgung jährlich 7 700 000 DM &#8230; (Staatsleistung an die evangelische Kirche). Der Beitrag ist in seiner Höhe laufend den<br />Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten anzupassen. Ein Verwendungsnachweis gemäß § 64a der Reichshaushaltsordnung wird nicht erfordert &#8230;«. Aus den 7,7 Millionen DM »Staatsleistung« im Jahre 1956 waren im Jahre 2000 schon 57,2 Millionen DM geworden.</p>
<p>»Diese Problematik der sogenannten Staatsleistungen ist der Öffentlichkeit nahezu unbekannt«, schrieb schon 1972 der spätere Vizepräsident der Bundesverfassungsgerichtes Ernst Gottfried Mahrenholz. Das änderte sich nur kurzzeitig, als 1973 die FDP 14 Thesen unter dem Titel »Freie Kirche im freien Staat« herausbrachte. Die Hauptforderungen darin (»Die Staatsleistungen an die Kirchen &#8230; sollen auslaufen« und: »Die bestehenden Kirchenverträge und Konkordate sind &#8230; aufzuheben &#8230; neue Verträge dürfen nicht abgeschlossen werden«) lösten sogleich wütende Reaktionen der Amtskirchen aus. Den Kölner Kardinal Joseph Höffner »erinnerten diese Äußerungen an nationalsozialistische und bolschewistische Ideologen«, und ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)<br />mutmaßte, dass »die FDP jetzt &#8230; eine Endlösung für das Verhältnis von Kirche und Staat anzustreben scheint«. Nachdem Bundeskanzler Willy Brandt in einer Regierungserklärung den Kirchen eine Sonderrolle in der »pluralistischen Gesellschaft« zugebilligt hatte, war die Diskussion um die »Staatsleistungen«, »Konkordate« und »Kirchenverträge« für die nächsten 35 Jahre beendet.</p>
<h2 class="auto-created">Zaghafte Forderungen nach einem Ende der Staats&shy;leis&shy;tungen f&uuml;r die Kirchen</h2>
<p>Wenn nun, wo das Thema »Sparen« die Politik beherrscht, die ersten zaghaften Forderungen nach einer Beendigung der »Staatsleistungen« an die Kirchen wieder laut werden, so müsste das endlich, endlich auch zu politischem Handeln in den Landesparlamenten und im Bundestag führen. Ein »Ablösegesetz«, das nach unserem Grundgesetz gefordert wird, würde nicht nur finanzielle Entlastung für Bund und Länder bringen, sondern auch Gerechtigkeit gegenüber jenem Drittel der bundesrepublikanischen Bevölkerung schaffen, das keiner der beiden Amtskirchen angehört und trotzdem mit seinen Steuern zur Finanzierung der Kirchen beiträgt. Die Kirchen selbst könnten dadurch endlich aus der Babylonischen Gefangenschaft von Kruzifixen, Staatsgeldern und unzeitgemäßen Privilegien befreit werden.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Mahrenholz, Ernst Gottfried, Die Kirchen in der Gesellschaft der<br />Bundesrepublik, 2. Aufl., Hannover 1973</p>
<p>Rath, Peter (Hg.), Trennung von Staat und Kirche? Dokumente und<br />Argumente, Reinbek 1974</p>
<p>Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. 05. 1995; 1BvR<br />1087/91 (»Kruzifix-Urteil«)</p>
<p>Frerk, Carsten, Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland,<br />Aschaffenburg 2002</p>
<p>Hohnsbein, Hartwig, Dauerrentner Kirche, in: <i>Ossietzky</i> 19/2007,<br />S. 767 f.</p>
<p>Frerk, Carsten, Violettbuch Kirchenfinanzen. Wie der Staat die Kirchen<br />finanziert, Aschaffenburg 2010</p>
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		<title>Der Rechtsweg  ist  ein wenig sicherer geworden</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/der-rechtsweg-ist-ein-wenig-sicherer-geworden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 May 2010 01:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 19]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 157 Ein weiteres Beispiel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder Vorinstanzen und Organe der Verwaltung mit der Feststellung von Selbstverständlichem beschämen muss, ist aus Wolfsburg zu vermelden. Ein Polizeibeamter und eine Journalistin sind auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Braunschweig über Jahre hinweg bespitzelt worden. Die eigentlichen Vorgänge liegen  sieben  Jahre zurück. Im ersten [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/der-rechtsweg-ist-ein-wenig-sicherer-geworden/">Der Rechtsweg  ist  ein wenig sicherer geworden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2010, Seite 157</p>
<p>Ein weiteres Beispiel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder Vorinstanzen und Organe der Verwaltung mit der Feststellung von Selbstverständlichem beschämen muss, ist aus Wolfsburg zu vermelden. Ein Polizeibeamter und eine Journalistin sind auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Braunschweig über Jahre hinweg bespitzelt worden. Die eigentlichen Vorgänge liegen  sieben  Jahre zurück.</p>
<p>Im ersten Fall ging es um den Tod einer Frau, die sich einen Tag nach einem Verhör durch die Wolfsburger Polizei das Leben genommen hatte. Die Polizei verschwieg die Sache, doch die <i>Wolfsburger Allgemeine Zeitung (WAZ)</i> erfuhr davon und berichtete darüber.</p>
<p>Im anderen Fall, in dem wiederum die örtliche Polizei ermittelte, ging es um einen Raubüberfall. Dazu erschienen  in derselben Zeitung  im August 2003 zwei Artikel, in denen die Journalistin verschiedene Ungereimtheiten im Ermittlungsverfahren sowie in den Ermittlungsergebnissen aufdeckte. Nun wurde die Staatsanwaltschaft Braunschweig aktiv. Sie vermutete Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Entgelt durch einen mit der Sache befassten Polizeibeamten, leitete im  September 2003 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein und veranlasste, dass das Amtsgericht Braunschweig im Oktober anordnete, die dienstlichen sowie die privaten Telephonanschlüsse des Beschuldigten zu überwachen. Im März 2004 wurde auch die Journalistin als Beschuldigte in gleicher Weise überwacht &#8211; wegen des Verdachts der Anstiftung  zum Verrat von Dienstgeheimnissen. Da die Ermittlungen keinen Tatnachweis erbracht hatten, ordnete das Amtsgericht im Februar 2004 nach Antrag der Staatsanwaltschaft an, neben der Durchsuchung ihrer Privatwohnungen eine fingierte, mit Farbstoffen präparierte Akte als &#8222;Köderfalle&#8220;, videoüberwacht, im Polizeigebäude auszulegen. Das geschah dann mit Hilfe der örtlichen Polizeiführung, die auf diese Weise dazu beitragen wollte, ihren Berufskollegen als vermeintlichen Informanten der Zeitung zu überführen. Doch auch diese Maßnahmen erbrachten nicht die von der Staatsanwaltschaft erhofften Ergebnisse.</p>
<p>Ein Jahr später (April 2005) wurden  die Beschuldigten von den Bespitzelungen gegen sie in Kenntnis gesetzt, im Juli 2005 wurden die Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt.</p>
<p>In der Folgezeit versuchten die ehemals Beschuldigten, die Rechtswidrigkeit der gegen sie durchgeführten Maßnahmen feststellen zu lassen,  zunächst auf &#8222;nichtförmlichen Wegen&#8220;. Dazu wandten sie sich an das niedersächsische Innen- und Justizministerium. Tatsächlich wurden dann am 1. März 2006, eineinhalb Stunden lang  im Innenausschuss mit der damaligen Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) und dem damaligen stellvertretenden  Landespolizeipräsidenten und heutigen Polizeipräsidenten von Hannover, Uwe Binias, die polizeilichen Abhörmaßnahmen    erörtert. Dabei billigten beide die Aktionen und bekräftigten, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten die Pflicht gehabt, so zu ermitteln. Bald nach diesen Ausführungen von an höchster Stelle Verantwortlichen legten die Betroffenen im April 2006 Beschwerde gegen die vermuteten grundgesetzwidrigen Beschlüsse des Amtsgerichts  Braunschweig ein. Genau 16 Monate später erging ein Beschluss des Landgerichts Braunschweig. Darin stellte es zwar fest, dass es sich bei den beanstandeten Maßnahmen um schwerwiegende Grundrechtseingriffe handele, doch da die Beschwerdeführer erst ein Jahr nach der Unterrichtung über die Erhebung der Telekommunikationsverbindungsdaten und neun Monate nach Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt hatten,  sei das  verspätet, das Rechtsschutzbedürfnis  also verwirkt, und die Beschwerden  somit unzulässig.</p>
<h2 class="auto-created">Effektiver Rechts&shy;schutz vorent&shy;halten</h2>
<p>Dagegen erhoben die Betroffenen im September 2007 Gegenvorstellung beim Landgericht und zugleich Verfassungsbeschwerde. Darin wurde die Verletzung der GG-Artikel 10 Absatz 1, Artikel 13 Absatz 1  Artikel 5 Absatz 1 und nun auch des Arts 19. Absatz 4 geltend gemacht. Am  4. März 2008 hob das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Landgerichts Braunschweig auf, weil die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus GG Artikel 19 Absatz 4 dadurch verletzt worden seien, dass ihnen ein effektiver und lückenloser Rechtsschutz vorenthalten worden  war. Die angefochtene Entscheidung ist nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts  &#8222;&#8230; Bedeutung und Tragweite des Rechtsschutzanspruchs der Beschwerdeführer nach Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 GG nicht in dem von der Verfassung gebotenen Umfang gerecht geworden.&#8220; Die Angelegenheit wurde an das Landgericht zurückverwiesen.</p>
<p>Am 25.02.2009 erging sodann der Beschluss des Landgerichts Braunschweig. In diesem wurden die durchgeführten Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Die angenommenen Straftaten &#8211; die ja ohnehin nie stattgefunden hatten &#8211; seien nämlich alles andere als von erheblicher Bedeutung, und die bloße Vermutung dass es solche gegeben hätte, reiche nicht für die veranlassten Überwachungsmaßnahmen aus. Die Rechtmäßigkeit der &#8222;Köderfalle&#8220; wurde zudem verneint, weil dadurch die Beschuldigten erst zu einer Straftat provoziert werden sollten.</p>
<p>Weil solche Bespitzelungsaktionen auch dann noch einschüchternd wirken, wenn sie längst abgestellt sind, ist es den Betroffenen hoch anzurechnen, dass sie sich konsequent um Aufklärung und Rehabilitation bemüht haben. Beunruhigend ist es dagegen wie leicht sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und eine Landesjustizministerin über Grundrechte, die sie zu schützen haben, hinwegsetzen.</p>
<p>Doch dann gibt es auch immer wieder Zeichen der Hoffnung, wenn &#8211; wie hier &#8211; schließlich das Bundesverfassungsgericht die Rechtsweggarantie stärkt und so den Rechtsweg für die Betroffenen ein wenig sicherer macht und damit die Grundrechte insgesamt stärkt &#8211; zur Ermutigung aller, die für unser Grundgesetz kämpfen.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4.März 2008  &#8211; 2 BvR 2111/07 und &#8211; 2 BvR 2112/07</p>
<p>Beschluss des LG Braunschweig vom 25. Februar 2009 Geschäfts&#8211;Nr. 8 Qs 100/08</p>
<p>Tageszeitung durfte nicht bespitzelt werden, in: <i>Göttinger Tageblatt</i> vom 21.März 2009 S. 26 </p>
<p>Hartwig Hohnsbein, &#8222;Staatsschutz in Niedersachsen&#8220; in: <i>Ossietzky</i>  07/2009, S. 279 f.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2010/publikation/der-rechtsweg-ist-ein-wenig-sicherer-geworden/">Der Rechtsweg  ist  ein wenig sicherer geworden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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