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	<title>Heiner Busch Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Terrorismusbekämpfungsergänzungsverlängerungsgesetz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 08:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 1]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2012, Seite 21 «Wir sprechen heute über die Verlängerung von einem Bündel an Sicherheitsgesetzen, für das fast alle Fraktionen im Bundestag Verantwortung tragen. Die SPD hat es zusammen mit den Grünen auf den Weg gebracht und mit der Union verlängert. Nun ist Schwarz-Gelb zuständig.» So steht es zutreffend in der Rede, die der SPD-Abgeordnete [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2012, Seite 21</p>
<p>«Wir sprechen heute über die Verlängerung von einem Bündel an Sicherheitsgesetzen, für das fast alle Fraktionen im Bundestag Verantwortung tragen. Die SPD hat es zusammen mit den Grünen auf den Weg gebracht und mit der Union verlängert. Nun ist Schwarz-Gelb zuständig.» So steht es zutreffend in der Rede, die der SPD-Abgeordnete Frank Hofmann am 26. Oktober 2011 vor dem Bundestag hätte halten wollen.</p>
<p>Auf der Tagesordnung stand die «Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes». Es ging um die Verlängerung jener Geheimdienstbefugnisse, die in ihrer ersten Fassung im «Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus» enthalten waren, das die damalige rot-grüne Bundesregierung im Herbst 2001 im Schweinsgalopp über die parlamentarischen Hürden getrieben hatte.</p>
<p>Das Paket sah unter anderem die Ausweitung der Sicherheitsüberprüfungen vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konnte nun «spontan» Daten aus Asylverfahren ans Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) übermitteln. Letzteres durfte seitdem auch IMSI-Catcher einsetzen und Lauschangriffe zur «Eigensicherung» seiner Spitzel in fremden Wohnungen durchführen. Alle drei Geheimdienste des Bundes wurden ermächtigt, diverse Auskünfte einzuholen &#8211; bei Firmen der Post- und Telekommunikationsbranche, bei Luftfahrtunternehmen und bei Banken und Finanzdienstleistern.</p>
<p>Die Grünen waren damals vor dem sozialdemokratischen Innenminister Schily zu Kreuze gekrochen und hatten seinen «Otto-Katalog» akzeptiert. Das kleine Zugeständnis der großen SPD: Die neuen Geheimdienstbefugnisse wurden auf fünf Jahre befristet und sollten vor einer Verlängerung evaluiert werden.</p>
<h2 class="auto-created">Evaluation als Feigenblatt</h2>
<p>Die Evaluation im Jahre 2005 machte das Bundesinnenministerium (BMI) gleich selbst, und so sah sie denn auch aus. Ein paar Zahlen sollten zeigen, dass die Dienste ihre neuen Instrumente nicht sehr häufig angewandt hatten. Probleme habe es keine gegeben, hieß es, Grundrechte seien «nicht über Gebühr» beansprucht worden &#8211; alles in bester Ordnung. Die neue schwarz-rote Koalition brachte die Verlängerung Ende 2006 fristgemäß über die Bühne. Sie glich die Befugnisse der Dienste einander an und erweiterte sie. Das Gesetz hieß nun «Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz» (TBEG). Es war erneut auf fünf Jahre befristet und sollte ein weiteres Mal vor der Verlängerung evaluiert werden.</p>
<p>Wer gehofft hatte, in der dritten Runde würde sich das Ganze anders abspielen, sah sich getäuscht. Den Entwurf des Evaluierungsgutachtens erstellte die Rambøll Management Consulting GmbH, die schon des Öfteren für das BMI gearbeitet hatte. Grundlage des im Juni 2010 vorgelegten und sogleich zur «Verschlusssache» gestempelten Machwerks waren Fragebögen, die man den Geheimdiensten vorab zur Beantwortung vorgelegt hatte. Der Bericht orientiert sich in erster Linie an den Fragen, ob sie die im TBEG vorgesehenen Befugnisse noch für erforderlich halten und wie sie damit zurecht gekommen sind. Grundrechtsprobleme sieht man keine. Die Dienste hätten das Instrumentarium «verantwortungsvoll und gezielt» angewandt. «Die Belastung Betroffener ist insgesamt gering», so lautet die stereotype Bewertung bei fast allen «evaluierten» Befugnisnormen.</p>
<h2 class="auto-created">Grund&shy;rechte? Nicht betroffen!</h2>
<p>Kostproben gefällig? Zum Beispiel die Auskunftsersuchen an Telekommunikationsfirmen zur Übermittlung von Verkehrsdaten. 79 Anordnungen des BfV und des MAD gab es im Jahre 2009, 339 Personen waren davon betroffen. Das seien nur «0,0041 Promille der Einwohner Deutschlands». Von einer «flächendeckenden Überwachung» könne nicht die Rede sein. Hätte es die Befugnis nicht gegeben, so seien G-10-Maßnahmen notwendig gewesen, heißt es in dem Bericht &#8211; also geheimdienstliche Telekommunikationsüberwachungen, bei denen nicht nur Verkehrsdaten, sondern auch der Inhalt erfasst wird. Genau die waren aber «in vielen Fällen» die Folge der Übermittlung von Verkehrsdaten. Geringe Belastung der Betroffenen?</p>
<p>Für unproblematisch hält der Bericht auch, dass das BAMF Informationen aus Asylverfahren an das BfV übermittelt. Das geschah 2009 in 648 Fällen. Nur in 111 Fällen betraf das den Verdacht des Islamismus, 413 bezogen sich dagegen auf das, was der Verfassungsschutz als «Ausländerextremismus» tituliert &#8211; mögliche Verbindungen zur kurdischen PKK, zur türkischen DHKP-C, zu den tamilischen Befreiungstigern etc. «In der Praxis werden Betroffene nicht übermäßig belastet», resümiert der Bericht. «Der Kontakt zwischen Sicherheitsbehörden, darunter auch Nachrichtendiensten, und Asyl- und Ausländerbehörden ist international üblich, so dass der Betroffene damit rechnen muss.»</p>
<p>Zwischen 2007 und 2009 wurden 63 486 Personen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. In 1 103 Fällen gab es «sicherheitserhebliche Erkenntnisse», 628mal wurden Betroffene zum «Sicherheitsrisiko» gestempelt &#8211; mit dem Effekt, dass sie für die vorgesehene Arbeit nicht (mehr) zugelassen wurden. Kein Problem, denn schließlich könnte man die Überprüfung verweigern. «Personen, die eine Sicherheitsüberprüfung verweigern, dürfen allerdings eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht ausüben.»</p>
<p>Kein Wunder also, dass der Bericht nur minimale Änderungen vorschlägt. Auf Druck des Justizministeriums beauftragte das BMI Ende 2010 den Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff, innerhalb von knapp zwei Monaten ein ergänzendes verfassungsrechtliches Gutachten zu erstellen. Wolff übte deutliche Kritik an dem Verfahren der Evaluierung: Der Rambøll-Bericht habe die Belastung der Betroffenen nur «in abstrakter und genereller Form» untersucht, er sei «einseitig», stelle erneut die «Vollzugsinteressen der Sicherheitsbehörden» in den Vordergrund und könne «auch in Kombination mit dem vorliegenden verfassungsrechtlich ergänzenden Gutachten» den Erwartungen an eine ernsthafte Evaluation «nur beschränkt gerecht werden». Das hielt den Gutachter jedoch nicht davon ab, auch selbst die Fortschreibung des größten Teils der geheimdienstlichen Befugnisse zu empfehlen.</p>
<h2 class="auto-created">Noch mehr Befugnisse</h2>
<p>Im September 2011 legte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf vor. Zwei Befugnisse aus dem TBEG, die die Dienste kein einziges Mal in Anspruch genommen hatten, sollten gestrichen werden: die Postfächer-Abfrage und die «bemannte Wanze», d.h. der Lauschangriff in einer Wohnung zum Schutze eines Spitzels. Alle anderen Bestimmungen wurden verlängert und zum Teil sogar erweitert: Die Geheimdienste können nun nicht mehr nur einzelne Konten bei Banken nachfragen, sondern sich auch an den Kontenstammdaten beim Bundeszentralamt für Steuern bedienen. In ähnlicher Manier wurde die Abfrage von Buchungsdaten von den einzelnen Fluggesellschaften auf Reisereservierungssysteme ausgedehnt. Das macht es den Diensten erheblich einfacher: Sie müssen nicht mehr lange suchen, wo der Betroffene sein Konto hat oder seinen Flug buchte. Ferner wurde die Befugnis der Dienste, Auskunftsersuchen zu stellen, zu einer Pflicht der angefragten Unternehmen umgewandelt, die Anordnungen einfach zu befolgen.</p>
<p>Am 26. Oktober 2011 segnete der Bundestag das Gesetz einfach ab &#8211; gegen die Stimmen der Linken und der Grünen. Es gilt nun vier weitere Jahre und wird natürlich noch einmal evaluiert. Diskutieren wollte das Parlamentsplenum nicht mehr &#8211; wozu auch. Man gab die Reden einfach zu Protokoll.</p>
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		<title>Troublemakers  Fans und Demonstranten im SIS</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2009/publikation/troublemakers-fans-und-demonstranten-im-sis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 May 2009 05:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 48 Dezember 2010: An den zwei Tagen vor der Grossdemonstration gegen den EU-Gipfel in Brüssel hatten die aus Köln kommenden ICE-Züge ausserplanmässig in Verviers kurz hinter der belgischen Grenze gehalten. Beamt/innen der belgischen Gendarmerie und der deutschen Bundespolizei waren zuvor in Aachen zugestiegen und hatten die Papiere sämtlicher Reisender kontrolliert. Insgesamt 150 [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2009, Seite 48</p>
<p>Dezember 2010: An den zwei Tagen vor der Grossdemonstration gegen den EU-Gipfel in Brüssel hatten die aus Köln kommenden ICE-Züge ausserplanmässig in Verviers kurz hinter der belgischen Grenze gehalten. Beamt/innen der belgischen Gendarmerie und der deutschen Bundespolizei waren zuvor in Aachen zugestiegen und hatten die Papiere sämtlicher Reisender kontrolliert. Insgesamt 150 Personen aus Deutschland, Polen und Österreich mussten aussteigen und wurden nach Aachen zurückgebracht. Sie waren als &#8222;gewaltbereite Störer&#8220; im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert und wurden nun bis zum Ende der Demonstration im Aachener Polizeigewahrsam festgehalten. Fünfzig weitere im SIS ausgeschriebene &#8222;Troublemakers&#8220;, in der Mehrheit aus den Niederlanden und Frankreich, nahm die Gendarmerie bei Strassenkontrollen rund um Brüssel fest.</p>
<p>Dieses Szenario könnte durchaus Wirklichkeit werden. Seit Ende letzten Jahres diskutieren diverse Arbeitsgruppen des Rates der Innen- und Justizminister der EU, wie der Austausch von Daten über &#8222;violent troublemakers&#8220; bei Grossveranstaltungen &#8211; sprich: bei internationalen Fussballspielen und bei Protesten gegen Gipfeltreffen &#8211; zu verbessern sei. Den Anstoss dazu gab ein Papier, das die deutsche Delegation in der Sitzung des &#8222;Artikel 36-Ausschusses&#8220; am 22. Oktober 2007 vorgelegt hat. Der direkt unter dem Ministerrat angesiedelte Ausschuss ist das höchste politische Planungsgremium für die polizeiliche und strafrechtliche Zusammenarbeit der EU. Im Register der Ratsdokumente sucht man die Vorlage des deutschen Bundesinnenministeriums jedoch vergebens. Sie hat nicht einmal eine Nummer erhalten. Unter Tagesordnungspunkt 12 vermerkt das Protokoll des Ausschusses lediglich: &#8222;Es wurde vereinbart, dass die SIS-Arbeitsgruppe die Möglichkeit der Nutzung des SIS für diesen Informationsaustausch prüfen soll. Falls erforderlich können zu einem späteren Zeitpunkt weitere Arbeitsgruppen konsultiert werden.&#8220;</p>
<p>Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Thema auf der Agenda der EU-Innenpolitik steht. Schon im Oktober 2001 hatte die damalige belgische EU-Ratspräsidentschaft einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der danach absurderweise in den &#8222;Anti-Terrorismus-Fahrplan&#8220; des Rates aufgenommen wurde. Hintergrund waren zum einen die Auseinandersetzungen beim EU-Gipfel in Göteborg im Juni jenes Jahres und beim G8-Gipfel einen Monat später in Genua und zum andern die Planungen für das &#8222;SIS der zweiten Generation&#8220; (SIS II). Zwar hat der Rat schliesslich im April 2004 vorerst auf die Einführung einer Datenkategorie für &#8222;troublemakers&#8220; verzichtet. Allerdings bestand er darauf, das SIS II als ein offenes System zu planen, in dem solche neuen Kategorien jederzeit aufzunehmen wären.</p>
<h2 class="auto-created">Schon jetzt: massen&shy;hafter Daten&shy;aus&shy;tausch</h2>
<p>Der Austausch personenbezogener Daten über unerwünschte Demonstrant/innen oder Sportfans läuft heute über die spezialisierten zentralen Informationsstellen, die die Polizeien der Mitgliedstaaten seit Anfang des Jahrzehnts eingerichtet haben. Artikel 39 und 46 des Schengener Durchführungsübereinkommens von 1990 gaben dafür eine erste sehr allgemeine rechtliche Grundlage ab. Der Vertrag von Prüm, den zunächst sieben Mitgliedstaaten im Juli 2005 unterzeichneten, segnet diese Art des Informationsaustausches &#8222;im Zusammenhang mit einer Grossveranstaltung mit grenzüberschreitendem Bezug&#8220; ab. Die &#8222;nationalen Kontaktstellen&#8220; dürfen demnach Daten einer Person weitergeben, &#8222;wenn rechtskräftige Verurteilungen oder andere Tatsachen, die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen bei der Veranstaltung Straftaten begehen werden oder von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.» Was solche «andere Tatsachen&#8220; sein sollen, sagt der Vertrag nicht. Ausschlaggebend ist das jeweilige innerstaatliche Recht. Der Vertrag ist bisher nur zwischen einigen Unterzeichnerstaaten in Kraft. Der Rat hat zwar bereits einen Beschluss ausgearbeitet, der denselben Text beinhaltet. Der war jedoch zum Redaktionsschluss noch nicht förmlich verabschiedet.</p>
<p>Dass es hier um Massen von Personendaten geht, zeigte die Fussball-Europameisterschaft 2008, die im Juni in Österreich und der Schweiz ausgetragen wurde. Das Bundesamt für Polizei des Schengen-Neulings Schweiz erhielt bereits im Frühjahr 2008 von den teilnehmenden Staaten, die zu einem grossen Teil EU-Mitglieder sind, Daten über 6.500 &#8222;aktenkundige Gewalttäter Sport&#8220;, die in einem &#8222;anlassbezogenen Informationssystem&#8220; gespeichert wurden. Fast die Hälfte der Personen wurde von Deutschland gemeldet. Mit der Speicherung solcher Daten im SIS würden sich die Schengen-Staaten die Einrichtung temporärer Datenbanken ersparen. Die Informationen wären zudem jederzeit bei Polizeikontrollen an den Grenzen und im Inland abrufbar.</p>
<h2 class="auto-created">&bdquo;Ange&shy;mes&shy;sene Massnahmen&ldquo;</h2>
<p>Grundsätzlich sind sich die Mitgliedstaaten einig, dass eine solche Speicherung von &#8222;troublemakers&#8220; im SIS wünschenswert wäre. Die SIS-Arbeitsgruppe des Rates hat sich im ersten Halbjahr 2008 mehrfach mit dem deutschen Vorschlag befasst. Sie war sich darüber im Klaren, dass die bisherigen rechtlichen Grundlagen für das SIS dafür nicht reichen und es überdies Probleme mit diversen Grundrechten &#8211; unter anderem der Bewegungsfreiheit in der EU &#8211; geben könnte. Bevor man die EU-Kommission mit einer technischen Durchführbarkeitsstudie beauftragt, soll die Arbeitsgruppe &#8222;Polizeiliche Zusammenarbeit&#8220; des Rates definieren, wer denn überhaupt ein &#8222;troublemaker&#8220;, ein &#8222;gewalttätiger Störer&#8220; sein soll.</p>
<p>Ein Ergebnis dieser Debatte ist zwar noch nicht absehbar. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass der Rat sehr wohl zu schnellen Beschlüssen in der Lage ist. Er braucht dazu weder das Europäische noch die nationalen Parlamente. Für das deutsche Innenministerium ist jedenfalls klar, dass von einer solchen Ausschreibung im SIS keineswegs nur Leute betroffen wären, die wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt sind. In einem zusätzlichen Papier für die SIS-Arbeitsgruppe erläuterte das Ministerium, dass für die Einstufung als &#8222;gewalttätiger Störer&#8220; in Deutschland nur eine &#8222;negative Prognose&#8220; der Polizei ausschlaggebend sei, die sich auf eine Verurteilung, aber auch auf einen blossen Verdacht stützen könnte. Die Ausschreibung in einem Fahndungssystem wie dem SIS helfe der Polizei vor Ort, die &#8222;angemessenen und effektiven Massnahmen&#8220; zu treffen &#8211; von der Einreisesperre bis hin zum präventiven Polizeigewahrsam.</p>
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		<title>Freier Binnenmarkt für Polizeidaten &#8211; EU ermöglicht gemeinschaftsweiten Zugriff auf DNA-Informationen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/freier-binnenmarkt-fuer-polizeidaten-eu-ermoeglicht-gemeinschaftsweiten-zugriff-auf-dna-informatione/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 May 2008 04:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 38 Erfolg auf der ganzen Linie: Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 hat ihre Ziele auch im Bereich der Innen- und Justizpolitik erreicht. Bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms im Dezember 2006 hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verkündet, einen der Schwerpunkte auf die Überführung des &#8222;Vertrages von Prüm&#8220; in EU-Recht zu legen. Der [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 38</p>
<p>Erfolg auf der ganzen Linie: Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 hat ihre Ziele auch im Bereich der Innen- und Justizpolitik erreicht. Bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms im Dezember 2006 hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verkündet, einen der Schwerpunkte auf die Überführung des &#8222;Vertrages von Prüm&#8220; in EU-Recht zu legen. Der war im Juli 2005 von sieben EU-Staaten (BRD, Spanien, Frankreich, Österreich und die Benelux-Staaten) unterzeichnet worden. Sieben weitere (Bulgarien, Italien, Finnland, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei) schlossen sich an. Drei Staaten hatten ihn Anfang 2007 ratifiziert (BRD, Österreich und Spanien). Der Rest kann sich das langwierige Verfahren jetzt sparen: Bei der letzten Tagung unter deutschem Vorsitz, am 12. und 13. Juni 2007, hat der Rat der EU-Innen- und JustizministerInnen eine &#8222;politische Einigung&#8220; erzielt und zentrale Teile des Vertrags umgegossen in einen &#8222;Beschluss zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit&#8220;. Dass der demnächst in Kraft treten wird, steht fest. Ratsbeschlüsse sind für die Mitgliedstaaten bindend, ihre nationalen Parlamente werden nicht gefragt. Und auch das Europäische Parlament kann nichts daran ändern, selbst wenn es dies wollte. Es wird in polizeilichen und strafrechtlichen Fragen nur konsultiert und hatte ohnehin kaum Einwände.<br /><b></b></p>
<h2 class="auto-created">Datenschutz als Schaum&shy;schl&auml;&shy;gerei</h2>
<p>Zentraler Baustein von Beschluss und Vertrag sind Regelungen über den automatisierten Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zwischen den Polizeien der Mitgliedstaaten. Damit erfüllt sich nicht nur ein Traum für Polizisten, sondern auch für Rechtsmediziner: Erst 1985 entdeckte der britische Biologe Alec Jeffrey, dass nicht nur die Gene, sondern auch die &#8222;nicht-codierenden&#8220; Teile des DNA-Moleküls bei allen Menschen (außer eineiigen Zwillingen) unterschiedlich sind. Seit diesen Anfängen haben die Rechtsmediziner dafür gesorgt, dass die Standards der Erstellung von DNA-Profilen international angeglichen wurden. Mit dem Aufbau von nationalen DNA-Profil-Datenbanken &#8211; in der BRD 1997 &#8211; waren die technischen Voraussetzungen auch für einen automatisierten Abgleich gegeben.</p>
<p>Der Ratsbeschluss verpflichtet nun alle Mitgliedstaaten, solche Datenbanken zu führen. Er gaukelt dabei Datenschutz vor, wo es keinen gibt: Artikel 2 legt fest, dass in den Datenbanken nur die aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination bestehenden Profile und die dazu gehörige Kennnummern gespeichert werden dürfen, nicht jedoch &#8222;die den Betroffenen unmittelbar identifizierenden Daten&#8220;. Die werden üblicherweise ohnehin, sofern sie bekannt sind, in einem getrennten Personenindex festgehalten, sind aber über die dort ebenfalls notierte Kennnummer jederzeit zu erschließen.</p>
<p>Der Zugriff auf die DNA-Profile soll nun nicht mehr nur für die Polizeien des die Datenbank führenden Staates, sondern auch für die der anderen Mitgliedstaaten möglich sein. Automatisierte Abfragen werden über so genannte Kontaktdienststellen gesteuert. Der Abruf ist &#8222;zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten&#8220; erlaubt, welche dies auch immer seien. Er ist nach Art. 3 &#8222;nur nach Maßgabe des Rechts des ersuchenden Mitgliedstaates&#8220; möglich. Wenn die französische Polizei also Daten aus Deutschland abruft, muss sie sich an französisches Recht halten. Das müsste sie aber eigentlich immer.</p>
<p>Der Zugriff ist nach demselben Artikel &#8222;nur im Einzelfall&#8220; erlaubt &#8211; eine Vorschrift, die im nächsten Artikel sofort widerrufen wird. Danach kann ein Mitgliedstaat auf einen Schlag auch sämtliche DNA-Profile aus &#8222;offenen Spuren&#8220; &#8211; also alle gespeicherten Profile, die noch keiner Person zugeordnet sind &#8211; mit der Datenbank eines anderen Mitgliedstaates abgleichen. Solche Großaktionen müssen &#8222;im gegenseitigen Einvernehmen&#8220; stattfinden. Wer hätte das gedacht?</p>
<p>Sofern sich beim Einzel- oder beim Gesamtvergleich der Profile Übereinstimmungen ergeben, soll die Kontaktstelle des ersuchten Staates auch &#8222;vorhandene personenbezogene Daten&#8220; und &#8222;sonstige Informationen&#8220; übermitteln &#8211; und zwar nach ihrem Recht einschließlich ihrer &#8222;Vorschriften über die Rechtshilfe&#8220;. Auch das scheint eine enge Regelung zu sein, ist es aber nicht, denn solche Auskünfte aus Datenbanken darf nicht nur in Deutschland die polizeiliche Zentralstelle, im deutschen Falle das Bundeskriminalamt, selbst erteilen. Die anfragende ausländische Polizei erhält also nicht nur die Namen, sondern gegebenenfalls erheblich weiter gehende sonstige Informationen.</p>
<p>Nach demselben Muster sind auch die Bestimmungen über Fingerabdruckdaten gestrickt, die allerdings nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur Verhinderung von Straftaten, also zu präventiv-polizeilichen Zwecken, abgefragt werden dürfen. Solche Daten werden aber nicht nur auf nationaler Ebene gespeichert. Seit 2003 erfassen die EU-Staaten die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden in Eurodac. Der Rat plant, auch den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten den Zugriff darauf zu eröffnen. Die Fingerabdrücke aller Personen, die ein Visum für die EU beantragen, landen ab 2009 im gemeinsamen Visa-Informationssystem (VIS). Den Zugang für Polizei und Geheimdienste haben Rat und Europäisches Parlament gleich eingebaut.<br /><b></b></p>
<h2 class="auto-created">Allseitige Verf&uuml;g&shy;bar&shy;keit</h2>
<p>Im Haager Programm vom Dezember 2004, dem Fünf-Jahres-Plan für die Innen- und Justizpolitik, hatte sich die EU darauf festgelegt, dass der Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten ab 2008 nach dem &#8222;Prinzip der Verfügbarkeit&#8220; organisiert sein sollte. Statt neue zentrale Datenbanken zu schaffen, sollten die Polizeien wechselseitig Zugriff auf die von den jeweils anderen Mitgliedstaaten gespeicherten Daten erhalten. Die jetzt aus dem Vertrag von Prüm übernommenen Bestimmungen gelten als Einstieg in diesen freien Binnenmarkt für Polizeidaten. Sie zeigen zugleich, wie dadurch nationale Begrenzungen aufgehoben werden: Beim Abruf dieser Daten spielt es keine Rolle mehr, ob in dem anderen Mitgliedstaat die Erstellung von DNA-Profilen nur bei bestimmten &#8222;erheblichen&#8220; Straftaten, aufgrund eines festen Deliktkatalogs oder nur nach staatsanwaltlicher oder richterlicher Anordnung erfolgen darf. Während er bei der Überführung des Prümer Vertrags in EU-Recht eine erstaunliche Geschwindigkleit an den Tag legte, lässt sich der Rat bei der Erarbeitung eines Rahmenbeschlusses für den Umgang mit polizeilichen und strafrechtlichen Daten reichlich Zeit. Schon im Oktober 2005 hatte die Kommission dafür einen Entwurf vorgelegt. Schon damals hieß das Ziel, &#8222;Sorge&#8220; dafür zu &#8222;tragen, dass der Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten nicht durch Unterschiede beim Datenschutz behindert wird&#8220;. So gedacht, wird der Datenschutz der allseitigen Verfügbarkeit von Daten zwischen Gibraltar und Bialystok nicht im Wege stehen.</p>
<p>Die BRD und Österreich wenden übrigens den Prümer Vertrag bereits seit Dezember 2006 an. Laut der Presseerklärung zum Ratstreffen im Februar haben die deutschen Behörden beim Abgleich von DNA-Profilen &#8222;in mehr als 1.500 Fällen eine Übereinstimmung festgestellt&#8220;. Darunter seien &#8222;14 Treffer in Tötungs- und Morddelikten, 885 bei Diebstahl und 85 bei Raubüberfällen und Erpressungen&#8220;. Die Ergebnisse zeigen nicht nur den hohen Anteil der leichten und mittleren Kriminalität, der bei DNA-Datenbanken auch im nationalen Rahmen regelmäßig sichtbar wird. Es ist auch kaum zu erwarten, dass diese Erfolge anhalten, wenn der Datenabgleich zur Routine wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/freier-binnenmarkt-fuer-polizeidaten-eu-ermoeglicht-gemeinschaftsweiten-zugriff-auf-dna-informatione/">Freier Binnenmarkt für Polizeidaten &#8211; EU ermöglicht gemeinschaftsweiten Zugriff auf DNA-Informationen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Eine militante Kampagne gegen die Demonstrationsfreiheit &#8211; Staatliche Aktivitäten im Vorfeld des G8-Gipfels</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/eine-militante-kampagne-gegen-die-demonstrationsfreiheit-staatliche-aktivitaeten-im-vorfeld-des-g8/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 May 2008 01:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 8]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 99 Am 1. Juni 2007, am Vorabend der Großdemonstration, die die Proteste gegen den G8-Gipfel einleiten sollte, befand sich die Gegend um Rostock und Bad Doberan in einer Art polizeilichem Belagerungszustand. Mannschaftswagen der Polizei aus ganz Deutschland waren selbst auf entlegenen Straßen unterwegs oder an Waldrändern geparkt. Während die ersten Demonstrant/innen in [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2008, Seite 99</p>
<p>Am 1. Juni 2007, am Vorabend der Großdemonstration, die die Proteste gegen den G8-Gipfel einleiten sollte, befand sich die Gegend um Rostock und Bad Doberan in einer Art polizeilichem Belagerungszustand. Mannschaftswagen der Polizei aus ganz Deutschland waren selbst auf entlegenen Straßen unterwegs oder an Waldrändern geparkt. Während die ersten Demonstrant/innen in den Camps eintrafen, schien die Region in gespannter Ruhe auf das zu warten, was ihr seit rund einem Jahr als der &#8222;größte Polizeieinsatz der Nachkriegsgeschichte&#8220; angedroht worden war.</p>
<p>Die Planungen dafür hatten bereits im Frühjahr 2005 begonnen. Sie oblagen wie die Führung des Einsatzes selbst von der &#8222;Aufklärung&#8220; und Logistik bis zur &#8222;begleitenden Pressearbeit&#8220; einer von der übrigen polizeilichen Organisation getrennten Sonderbehörde, einer &#8222;Besonderen Aufbauorganisation&#8220; (BAO), die am 1. Dezember 2005 mit zunächst 25 Beamt/innen unter dem Leitenden Polizeidirektor Knut Abramowski ihre Arbeit aufnahm. Der Personalbestand der BAO &#8222;Kavala&#8220; &#8211; benannt nach der nordgriechischen &#8222;weißen Stadt am Meer&#8220; &#8211; sollte bis zum Beginn der &#8222;Einsatzvorphase&#8220; im April 2007 auf 367 anwachsen. Ab diesem Zeitpunkt waren nicht nur Beamt/innen aus dem Bundeskriminalamt (BKA), sondern auch aus den anderen Bundesländern und der Bundespolizei in die Führungsstäbe von &#8222;Kavala&#8220; integriert. Das BKA nahm darüber hinaus weitere Funktionen wahr: Als &#8222;nationale Kontaktstelle für öffentliche Ordnung und Sicherheit&#8220; organisierte es den &#8222;frühzeitigen&#8220; Informationsaustausch insbesondere mit seinen Partnerdienststellen in der EU und betrieb während des Einsatzes ein Zentrum für die Verbindungsbeamten ausländischer Polizeien und von Europol. Es führte eine eigene &#8222;Zentraldatei G8&#8220;. Und es koordinierte die Sicherheitsüberprüfung für die Journalist/innen, die sich für den Gipfel akkreditieren wollten. Weswegen neun Medienleute diese Hürde nicht schafften, wollte die Bundesregierung &#8222;aus Datenschutzgründen&#8220; nicht erläutern.</p>
<h2 class="auto-created">Stachel&shy;draht und Verbote</h2>
<p>Gesorgt hatte man auch für eine gehörige Distanz zwischen dem hochsymbolischen Gipfel der Herrschenden und den zu erwartenden Protesten: Am Morgen des 30. Mai waren die Tore in dem zwölf Millionen Euro teuren und zwölf Kilometer langen Zaun, der die Luxusherberge für die acht Staatsleute und ihre Entourage weiträumig umgab, geschlossen worden. Diese &#8222;technische Sperre&#8220; war seit Januar errichtet worden: 4.600 Stahlgitter von 2,50 Metern Höhe, mit je 900 Kilo schweren Betonfundamenten im Boden verankert, mit einem &#8222;Übersteigeschutz&#8220; aus Stacheldraht gekrönt, mit Bewegungsmeldern und Videoanlagen zusätzlich gesichert.</p>
<p>Selbst diesem Monument der Bürgerferne hätten sich die Protestierenden jedoch nicht nähern sollen: Am 16. Mai hatte &#8222;Kavala&#8220; eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der nicht nur ein Streifen von 200 Metern vor dem Zaun generell demonstrationsbefreit werden sollte. Vielmehr sollten auch in einem erheblich weiteren Umkreis während der ganzen Protestwoche alle Spontandemonstrationen und während der drei Tage des Gipfels auch die bereits angemeldeten Demonstrationen verboten sein.</p>
<p>Gegen das Recht zu demonstrieren fuhr die Sonderpolizei &#8222;Kavala&#8220; in der 23 Seiten langen Begründung eine Gefahrenprognose auf, die nach der Formel funktioniert: Je größer der mögliche Schaden, desto geringer die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit und den Nachweis einer Gefahr. Insbesondere die USA und ihr Präsident seien Feindbilder für &#8222;zahlreiche Gruppierungen. Hierzu zählen Linksextremisten, Rechtsextremisten, Umweltaktivisten, Globalisierungsgegner, Kriegsgegner sowie Gegner der Todesstrafe.&#8220; Das &#8222;größte Gefährdungspotential&#8220; drohe dem Gipfel jedoch nicht aus diesem Sammelsurium von Gegnern, das &#8222;Kavala&#8220; unter anderem mithilfe von aus dem Zusammenhang gegriffenen und überbewerteten Zitaten aus dem Internet garnierte, sondern &#8222;aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus&#8220;, bei dem man sich nur auf die Spekulationen der &#8222;Sicherheitsbehörden der westlichen Welt&#8220; stützen konnte. Die BRD sei mittlerweile &#8222;Teil eines die gesamte Welt umfassenden Gefahrenraumes&#8220;, die Präsenz &#8222;hoher Staatsgäste&#8220; und der Medien erhöhten die Gefahr. Geradezu komisch mutet es an, dass die Bundesregierung just am selben Tag auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag antwortete, über &#8222;keine konkreten Erkenntnisse über mögliche zukünftige Anschläge&#8220; zu verfügen.</p>
<h2 class="auto-created">Propaganda der Tat</h2>
<p>Bei der abstrakten Spekulation über den Terrorismus waren sich die Sicherheitsbehörden schon lange vor dem Gipfel einig und taten das auch mit Wonne kund. Bereits im November 2006 hatte BKA-Chef Jörg Ziercke bei einer &#8222;internationalen Sicherheitskonferenz&#8220; in Warnemünde geraunt, ein Gipfeltreffen sei &#8222; immer ein Ereignis, das auch für islamistische Extremisten interessant sein könnte&#8220; &#8211; eine Vermutung, die er zwei Monate später, diesmal vor dem &#8222;Europäischen Polizeikongress&#8220;, einem Ringelpiez von Polizisten, Ministern und Sicherheitsindustrie wiederholte, &#8222;ohne dass uns hierzu konkrete Hinweise vorliegen&#8220;.</p>
<p>Erheblich habhafter als die Propaganda des Wortes erwies sich die staatliche Propaganda der Tat: Anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2007 durchsuchte die bayerische Polizei linke Projekte, Betriebe und Privatwohnungen. Legitimiert wurde das Ganze durch Aufrufe, während des G8-Gipfels den Rostocker Flughafen Laage friedlich zu blockieren. In der polizeilichen Darstellung mutierte die Blockade flugs in eine Stürmung des Flughafens, und der Aufruf zu einer strafbaren öffentlichen Aufforderung zu Straftaten.</p>
<p>Am 9. Mai trat die Bundesanwaltschaft auf den Plan. In ihrem Auftrag stellten rund 900 Polizisten 40 Wohnungen und politische Zentren in Hamburg, Berlin, Bremen und Brandenburg auf den Kopf. Aus Brandanschlägen auf Autos hatte sie eine terroristische Vereinigung nach § 129a Strafgesetzbuch (siehe dazu auch die Beiträge von Peer Stolle und Wolfgang Kaleck in diesem Grundrechtereport, S. XXX) konstruiert: &#8222;militante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel (G8) 2007&#8220;. Das Verfahren gegen zuletzt 18 Beschuldigte war im April 2006 förmlich eröffnet worden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz einige Betroffene, die es für Autoren des Buches &#8222;Autonome in Bewegung&#8220; hält, bereits seit Anfang des Jahrzehnts observiert und ihre Telefone im Rahmen so genannter G-10-Maßnahmen überwacht hatte. Bundesanwaltschaft und BKA fuhren nun ihrerseits alles auf, was der Ausforschungsparagraph 129a an Ermittlungsgeschütz hergibt: Observationen, Telekommunikationsüberwachungen, Videokameras an den Hauseingängen, Peilsender an Autos etc. In mindestens einem Fall nutzte die Polizei die Durchsuchung, um heimlich eine Wohnung zu &#8222;verwanzen&#8220;. Die bei den Durchsuchungen Festgenommenen mussten DNA- und zum Teil Geruchsproben hinterlassen. Auch wenn das Verfahren absehbar niemals zu Anklagen führt, so hat es doch dazu gedient, massenweise Daten anzuhäufen.</p>
<p>Die Durchsuchungen im Mai hatten jedoch gerade nicht den erwarteten Effekt, Leute von der Teilnahme an den Demonstrationen gegen den G8-Gipfel abzuschrecken. Im Gegenteil: sie wurden zu einem bedeutenden Mobilisierungsfaktor. Erreicht hat die militante Kampagne der Sicherheitsbehörden jedoch eines: dass die Proteste rund um Rostock und Heiligendamm in der (Medien-)Öffentlichkeit nur noch unter der Frage diskutiert wurden, ob sie denn friedlich ablaufen würden. Aus den Demonstrationen gegen die kapitalistische Globalisierung wurden so Demonstrationen für das Recht zu demonstrieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2008/publikation/eine-militante-kampagne-gegen-die-demonstrationsfreiheit-staatliche-aktivitaeten-im-vorfeld-des-g8/">Eine militante Kampagne gegen die Demonstrationsfreiheit &#8211; Staatliche Aktivitäten im Vorfeld des G8-Gipfels</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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