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	<title>Herbert Mandelartz Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Das Volk, ja das Volk</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thorsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 14:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 5-13 30 Jahre sind eine lange Zeit. Über das, was damals geschah, haben sich Akteure in Biographien oder Beschreibung der damaligen Ereignisse geäußert, Wissenschaftler und Journalisten haben die Lage beschrieben und analysiert. Der folgende Beitrag hat keine wissenschaftliche Aufarbeitung zum Ziel, sondern will auf einige Ereignisse hinweisen, die für [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/das-volk-ja-das-volk/">Das Volk, ja das Volk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 5-13</p>
<p><i>30 Jahre sind eine lange Zeit. Über das, was damals geschah, haben sich Akteure in Biographien oder Beschreibung der damaligen Ereignisse geäußert, Wissenschaftler und Journalisten haben die Lage beschrieben und analysiert. Der folgende Beitrag hat keine wissenschaftliche Aufarbeitung zum Ziel, sondern will auf einige Ereignisse hinweisen, die für die Entwicklung bedeutsam waren. </i></p>
<p>1.Die Antwort auf die Frage, wer hat die Mauer geöffnet, wird überwiegend sein: das war doch der Sekretär des ZK für Medienpolitik, der zugleich Erster Bezirkssekretär von Berlin war. Ein gewisser Günter Schabowski, der schlecht vorbereitet davon redete, dass die Bürger der DDR demnächst ausreisen dürften und auf die Frage: Wann ist das? Wann tritt das in Kraft? stotterte: <em>„Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich&#8230;“</em> Das war‘s und einige Stunden später standen die ersten Bürger der DDR an mehreren Grenzübergängen; die meisten an der Bornholmer Straße und gingen hinüber in den Westen – um einige Stunden später zurückzukommen.</p>
<p>Also war es Schabowski? Vielleicht. Denn was wäre gewesen, wenn die Fragen: Wann ist das? Wann tritt das in Kraft? nicht gestellt worden wären. Diese Frage kann keiner beantworten. Vermutlich hätte es die Maueröffnung auch gegeben – später. Wer aber stellte diese Fragen?</p>
<p>War es einer oder waren es zwei, die im Zusammenwirken Schabowski die Aussage entlockten? Es war bereits kurz vor 19.00 Uhr, als der italienische Journalist Ricardo Ehrmann die Frage nach dem Reisegesetz stellte und Schabowski in seinen Unterlagen blätterte und zu lesen begann, zum entscheidenden Satz kam und Peter Brinkmann, ein westdeutscher Journalist, nach eigener Aussage nachfragte. Hat also Ehrmann mit seiner Frage Brinkmann nur die Möglichkeit gegeben, seine Frage zu stellen? Wer hat dann die entscheidende Frage gestellt? Die Zeit ging weiter. Ehrmann bekam das Bundesverdienstkreuz, aber Brinkmann erhielt die Bestätigung von Schabowski: „Kein Zweifel, Brinkmann war es.“ Und er wählte später einen passenden Vergleich:<em> „Es ist wie beim Fußball. Der eine &#8211; hier Ricardo Ehrmann &#8211; schießt den Ball von der Seite in den Strafraum, und der andere &#8211; Peter Brinkmann &#8211; schießt dann den Ball ins Tor.“</em></p>
<p>Der Ball war im Tor. Allerdings war die Grenze noch nicht offen. Aber die Zahl der Menschen an den Übergangsstellen nahm zu. Insbesondere an der Bornholmer Straße wurde der Druck auf die Absperrung immer größer. Die Grenzer schienen ratlos. Klare Weisungen erhielten sie nicht. Das Tor war nur noch mühsam dicht zu halten. Die Lage wurde immer brenzliger. Schließlich ging ein Offizier zu einem jungen Soldaten am Tor und gab ihm das Zeichen, das Tor zu öffnen. Sein Name: Oberstleutnant Harald Jäger. Egon Krenz behauptet allerdings, er habe die Weisung gegeben: Schlagbaum hoch.</p>
<p>Wer öffnete nun wirklich die Mauer? War es vielleicht noch ganz anders. Zunächst bleibt jedoch festzuhalten, dass die Maueröffnung keine einzelne Entscheidung war, sondern das Ergebnis eines Prozesses.</p>
<p>2.Eines Prozesses, der weit vor dem 9. November 1989 begann und auf zwei Ebenen ablief: auf einer supranationalen und auf einer nationalen. Auf der supranationalen Ebene wurde der Prozess von Michail Gorbatschow in Gang gesetzt. Der Nachfolger von Breschnew, Andropow und Tschernenko erkannte sehr schnell, dass der weltweite Kreislauf von Rüstung und Gegenrüstung jede Entspannungspolitik zunichte machte. Zugleich sah er, dass diese Entwicklung seinem Land die Möglichkeit für eine bessere ökonomische Situation raubte. Der niedrige zivile Entwicklungsstand konnte nur geändert werden, wenn das Ausufern der Militärausgaben gestoppt werden konnte. Und Gorbatschow leitete eine neue Politik ein: Glasnost und Perestroika. Indizien für die neue Politik waren die Rehabilitierung von Sacharow 1986 und Bucharin 1987. Die USA wollten diese Entwicklung offenbar nutzen. Am 12. Juni 1987 forderte Reagan bei seiner Rede vor dem Brandenburger Tor Gorbatschow auf, das Tor zu öffnen und die Mauer niederzureißen<em> („Mr. Gorbatschow, open the gate and tear down this wall“).</em></p>
<p>Doch Gorbatschow setzte ein anderes Zeichen. Am 15. Mai 1988 begann die UdSSR mit dem Rückzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan, der am 15. Februar 1989 abgeschlossen wurde. Noch im Jahr 1988 (am 7. Dezember) kündigte Gorbatschow vor der UN-Generalversammlung eine umfassende Truppenreduzierung der UdSSR an (u.a. 500.000 Mann und 10.000 Panzer) und dass der Osteuropäische Staatssozialismus von seiner Seite nicht mit Gewalt stabilisiert werden würde (Abschied von der Breschnew-Doktrin). Die neue Politik erlaubte den Staaten des Ostblocks damit neue Spielräume.</p>
<p>3.Vor diesem Hintergrund begannen die Ungarn mit Wissen Gorbatschows am 2.5.1989 mit dem Abbau der Grenzanlagen zu Österreich. Am 27.6.1989 durchtrennen die Außenminister der beiden Staaten den der Grenze vorgelagerten Signalzaun und am 19.8.1989 ließen ungarische Grenzschützer zu, dass Bürger der DDR für einige Stunden einen improvisierten Grenzübergang nutzen konnten. Rund 700 DDR-Bürger nutzten diese Lücke. Am 11.9.1989 öffnete Ungarn die Westgrenze für DDR-Bürger. Damit war der „Eiserne Vorhang“ Geschichte.</p>
<p>Seit Mitte 1989 war die Prager Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Ziel von immer mehr Flüchtlingen aus der DDR, die visumfrei in die? SSR einreisen konnten. Ende September befanden sich ca. 4.000 Flüchtlinge auf dem Botschaftsgelände. Die hygienischen Zustände waren katastrophal. Außenminister Genscher verhandelte mit seinen Kollegen aus der UdSSR, der ĈSSR und der DDR über eine Lösung des Problems, und am 30. September konnte Genscher den Flüchtlingen kurz vor 19.00 Uhr mitteilen, dass eine Ausreise möglich sei. Noch am gleichen Abend begann die Ausreise mit Sonderzügen. Doch kurz danach war die Botschaft erneut das Ziel von DDR-Flüchtlingen. Und auch die durften einige Zeit später (am 3. November) ausreisen. Die ĈSSR war jedoch mit dieser Praxis nicht einverstanden und forderte von der DDR, den Ausreisestrom zu stoppen.</p>
<p>Auch in Polen gab es seit 1988 anwachsende Bestrebungen zur Änderung des politischen Systems. Die Führung reagierte allerdings anders als die der DDR. Am 6. Februar 1989 versammelten sich Vertreter der Kommunistischen Partei und der Opposition zu einem sog. Runden Tisch.</p>
<p>4.Von dem, was Gorbatschow vorhatte und was sich in anderen Ostblockländern abspielte, wollte die DDR nichts wissen. Das Mitglied des Politbüros, Kurt Hager, fragte in einem Interview: <em>„Würden Sie, wenn Ihr Nachbar seine Wohnung neu tapeziert, sich verpflichtet fühlen, Ihre Wohnung ebenfalls neu zu tapezieren?“ </em>Und so blieb die DDR bei ihrer harten Linie. Dies hinderte aber nicht das Entstehen von oppositionellen Kräften. Mitte der 1980er Jahre kam es zu vermehrten Ausreiseersuchen und Ausreisen. 1984 etwa verließen ca. 45.000 Personen die DDR. Am 17. Januar 1988 zeigten Demonstranten am Rande der Feier zum 69. Jahrestag der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht Bilder/Plakate mit dem Satz: „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.“ Die Staatssicherheit schlug brutal zu. Im November 1988 wurde die sowjetische Zeitschrift „Sputnik“ vom Postzeitungsvertrieb ausgeschlossen. Auch hiergegen gab es Proteste. Bei den Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989 gab es für die Kandidaten der „Nationalen Front“ 98,85%. Oppositionelle, die sich als Wahlbeobachter in den Wahllokalen postiert hatten, wiesen darauf hin, dass nach ihren Zählungen mehr Nein-Stimmen abgegeben worden waren, als offiziell bekannt gegeben wurden. Doch Politbüromitglied Krenz wies, ohne hierauf einzugehen, auf das eindrucksvolle Votum für die Kandidaten der Einheitsliste hin. Der nächste Schritt, mit dem die SED die Oppositionellen gegen sich aufbrachte, und ihre Zahl vergrößerte, war die Stellungnahme zu dem Einschreiten der chinesischen Machthaber gegenüber den Protestierenden auf dem Platz des himmlischen Friedens am 3. und 4. Juni 1989. Die DDR bekannte ihre Unterstützung für die Niederschlagung der konterrevolutionären Bewegung.</p>
<p>Ab dem 4.9.1989 versammelten sich in Leipzig in der Nikolaikirche um 17.00 Uhr Protestierende zu Friedensgebeten, die anschließend in den sog. Montagsdemonstrationen mündeten.</p>
<p>Die Führung der DDR hatte ab Mitte des Jahres 1989 offensichtlich nur noch ein Ziel: Die Feier des 40. Jahrestags der Staatsgründung musste ein großer Erfolg werden. Doch das Gegenteil war der Fall. Am Vorabend gab es zwar einen Aufmarsch der FDJ, doch am Abend des 7. Oktober kam es zu größeren Demonstrationen. Gegen die Demonstranten, die<em> „Gorbi, Gorbi“</em> riefen, gingen Polizei und Stasi mit brutaler Gewalt vor. Gorbatschow hatte während seines Besuches in Berlin darauf hingewiesen, dass das Leben den bestraft, der zu spät kommt. Aber dieser Hinweis kam wohl auch zu spät. Nach dem Feiertag zur Staatsgründung kann es auch in anderen Städten zu sog. Montagsdemonstrationen. Diese nahmen insbesondere in Leipzig ein immer größeres Ausmaß an. Am 9. Oktober demonstrierten 70.000, am 16. Oktober ungefähr 150.000. Die DDR-Führung stand unter gewaltigem Druck. Sie reagierte zunächst mit der Ablösung von Erich Honecker durch Egon Krenz. Am 17.10. war Honecker vom Politbüro klargemacht worden, dass es mit ihm nicht weitergehen könne. Am folgenden Tag erklärte er seinen Rücktritt aus Gesundheitsgründen. Aber dies war keine Lösung. Es musste eine Reiseregelung geschaffen werden, um den illegalen Ausreisen und den Demonstrationen die Grundlage zu entziehen. Am 29. Oktober trafen sich der 1. Bezirkssekretär von Berlin Schabowski und der Regierende Bürgermeister Momper im Rosensalon des Palasthotels in Ost-Berlin. Schabowski gab sich als der starke Mann aus und erklärte, er sei gewillt, einen Reformkurs durchzuführen. Dazu gehöre ein Reisegesetz, das den Namen wirklich verdiene. Dieses könne vermutlich schon am 1. Dezember in Kraft treten. Konkreter wurde er aber nicht. Momper, der bei einem solchen Gesetz mit 300.000 bis 500.000 Besuchern pro Tag rechnete, ging zu den praktischen Fragen über; etwa die Anzahl der Grenzübergänge. Aber auch zu dieser und weiteren Fragen gab es noch keine konkreten Ergebnisse. Auf der Rückfahrt besprach Momper im abhörsicheren PKW mit dem Chef der Senatskanzlei, Dieter Schröder und dem Senatssprecher, Werner Kolhoff die Fragen, die sich für die Verwaltung, die Polizei, die Verkehrsbetriebe und die Versorgungseinrichtungen stellen würden. Am 31. Oktober wurde in West-Berlin eine Projektgruppe <em>„Vorbereitung auf einen verstärkten Besucher- und Reiseverkehr aus Ost-Berlin und aus der DDR“ </em>eingesetzt. Diese Projektgruppe sollte mit der Berliner Verwaltung Maßnahmen erarbeiten, um auf einen gewaltigen Ansturm von Besuchern vorbereitet zu sein. Währenddessen wurde der Druck auf die DDR-Regierung noch verschärft durch die Demonstration am 4. November auf dem Alexanderplatz in Berlin. Mehr als 500.000 Menschen demonstrierten dort für eine Veränderung der politischen Situation. Am gleichen Tag gingen in Magdeburg 40.000, in Suhl 20.000 und in Arnstadt 5.000 Bürgerinnen und Bürger auf die Straße. Auch in Potsdam, Rostock, Plauen, Schwerin und Dresden demonstrierten Zehntausende.</p>
<p>Am 6. November wurde in der Tagespresse der DDR der Entwurf für ein neues Reisegesetz veröffentlicht. Er stieß einhellig auf Ablehnung. Jede Reise musste beantragt, jeder Antrag konnte abgelehnt werden und die Bearbeitungszeit dauerte drei Wochen. Jeder Bürger durfte nur 30 Tage im Jahr verreisen. Das wollten die Bürger nicht. Am Abend kam es zur bis dahin größten Demonstrationswelle in der Republik. In über 70 Städten gingen Hunderttausende auf die Straße. Am 8. November trat das Politbüro geschlossen zurück. An diesem Tag beriet die Projektgruppe in West-Berlin erste Zwischenergebnisse. Behandelt wurden u.a. die Themen Begrüßungsgeld, Rettungsdienste und die Taktung der BVG-Fahrzeuge wie beim Smogalarm. Am 9. November appellierten Künstler und führende Oppositionelle der DDR an die Bevölkerung. Sie baten, die DDR nicht zu verlassen. Unterschrieben war die Erklärung u.a. von Christa Wolf, Kurt Masur, Bärbel Bohley und Stefan Heym. Währenddessen erarbeiteten je zwei Offiziere des MdI bzw. des MfS den Entwurf für das neue Reisegesetz. Der Auftrag bestand darin, das sog. ĈSSR -Problem zu lösen. Im Ergebnis sollte die ständige Ausreise nicht mehr über die ĈSSR erfolgen, sondern unmittelbar aus der DDR. Im Verlaufe ihrer Diskussion kamen die vier Offiziere jedoch zu der Erkenntnis, dass es nicht sinnvoll sein könne, die ständige Ausreise zu erleichtern, die Reise zum 90. Geburtstag der Großmutter aber nicht. Sie fügten deshalb eine Passage ein, die sich auf alle Reisen bezog. (Um noch einmal auf den Anfang zurückzukommen: waren sie also diejenigen, die die Mauer öffneten?). Dieser Entwurf wurde Krenz zugeleitet, der die parallel laufende Sitzung des ZKs leitete. In der Raucherpause um 12.00 Uhr informierte Krenz in einem Nebenraum die anwesenden Mitglieder des Politbüros. Diese stimmten dem Entwurf im Kern zu. Dass eine Regelung für sämtliche Reisen und nicht nur für ständige Ausreisen geschaffen wurde, fiel keinem auf. (Krenz behauptete später, die umfassende Regelung sei von Anfang an von ihm gewollt gewesen. Die vier Obristen widersprachen dem.) Im Umlaufverfahren wurde sodann die Zustimmung des Ministerrats eingeholt. Um 15.30 Uhr informierte Krenz das ZK. Es gab einige Nachfragen. Dann stimmte das ZK zu. Auch hier fiel niemandem auf, dass die Regelung erweitert worden war.</p>
<p>Um 18.00 Uhr begann die schon angesprochene Pressekonferenz. Schabowski hatte von den gesamten Vorgängen um die Reisereglung nichts mitbekommen. Krenz hatte ihm ein Exemplar der Ministerratsvorlage in die Hand gedrückt, als Schabowski sich zur Pressekonferenz abmeldete. Einen ersten Blick warf er auf das Papier, als er sich im Presseraum befand und das Fernsehen bereits übertrug. Die Pressekonferenz verlief langweilig bis um 18:53 Uhr der italienische Journalist Ricardo Ehrmann nach dem Stand des Reisegesetzes fragte. Was dann folgte ist bekannt. Die Pressekonferenz war um 19:00 beendet.</p>
<p>Anschließend fuhr Schabowski in seine Wohnung nach Wandlitz. Die Stellung in Berlin hielt sein Stellvertreter, der 2. Bezirkssekretär Helmut Müller. Als die Informationen, die ihm vom Grenzübergang Bornholmer Straße übermittelt wurden, immer dringlicher wurden, informierte er Schabowski. Der sagte ihm, er werde in einer halben Stunde bei ihm sein. Er benötige einen Fahrer, einen Wartburg und ein Megaphon. Schabowski wollte zum Grenzübergang und die dort Wartenden bitten, nach Hause zu gehen. Müller tat wie aufgetragen. Schabowski kam, ließ sich zum Grenzübergang fahren und war kurze Zeit später wieder bei Müller. Sein Kommentar: <em>„Keine Chance. Aussichtslos.“</em> Und fuhr nach Wandlitz zurück.<a href="#_edn1" name="_ednref1">[1]</a></p>
<p>5.Am nächsten Tag bildeten sich lange Schlangen an den Grenzübergängen. Die Grenzpolizisten stellten angesichts des Ansturms vielfach die Kontrolle ein. Die Grenze war jetzt faktisch offen. Am Abend fand in West-Berlin eine Kundgebung vor dem Rathaus Schöneberg statt. Bundeskanzler Kohl hatte für die Teilnahme seinen Staatsbesuch in Polen unterbrochen. Er wurde von den 20.000 bis 40.000 Menschen ausgepfiffen, während der Regierende Bürgermeister Momper Ovationen erhielt. Im Osten ging die 10. Tagung des SED-ZKs zu Ende. Das ZK hatte einen neuen Namen beschlossen: SED-PDS. Außerdem waren Parteiordnungsverfahren gegen 15 Personen (13 Männer, zwei Frauen), die Mitglieder oder Kandidaten des Politbüros waren, eingeleitet worden. Im Lustgarten fand eine Großkundgebung mit 80.000 (oder 150.000) Teilnehmern statt, auf der von der SED-Basis ein außerordentlicher Parteitag gefordert wurde.</p>
<p>Die Demonstrationen gingen weiter: am 11. November kam es in über 20 Städten zu Kundgebungen, u.a. in Plauen (20.000) und in Annaberg (10.000); am folgenden Tag in über 50 Städten, u.a. in Dresden (100.000), in Karl-Marx-Stadt (50.000) und in Wismar (20.000). Durch Leipzig zogen fast 200.000 Menschen. Hans Modrow wurde zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Robert Havemann und Ernst Bloch wurden rehabilitiert. Am 14. November demonstrierten Bürgerinnen und Bürger in 30 vor allem kleineren Städten; auch am folgenden Tag wurde in 30 Städten demonstriert. Am 20. November traf sich Kanzleramtsminister Seiters mit Hans Modrow. Am Abend gab die Band „Crosby, Stills &amp; Nash“ ein Konzert vor dem Brandenburger Tor in Ost-Berlin. Am 28. November stellte Bundeskanzler Kohl sein 10-Punkte-Programm vor.</p>
<p>Am 1. Dezember wurde durch die Volkskammer der Führungsanspruch der SED aus der Verfassung gestrichen. Zwei Tage später traten das Politbüro und das Zentralkomitee zurück. Am 7. Dezember einigte sich der Runde Tisch auf den 6. Mai als Tag für die ersten freien Parlamentswahlen in der DDR. Am nächsten Tag  begann in Berlin ein Sonderparteitag der SED. Gregor Gysi wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt. Am 18. Dezember befürwortete der Runde Tisch eine Vertragsgemeinschaft mit der BRD. In Leipzig demonstrierten 100.000 und in Karl-Marx-Stadt 30.000 Menschen zum Abschluss der 89er Demonstrationen; in Dresden 50.000 für die Wiedervereinigung.</p>
<p>Am 19./20. Dezember trafen sich Kohl und Modrow in Dresden. Anschließend äußerte sich Kohl „sehr zufrieden.“ Am 21. Dezember trafen sich Modrow und der französische Staatspräsident Mitterand zu einem Arbeitsfrühstück im Palasthotel in Ost-Berlin. Am folgenden Tag wurde das Brandenburger Tor geöffnet. Dies wurde von 100.000 Menschen auf beiden Seiten des Tores begrüßt. Vor seinem Rückflug nach Paris äußerte Mitterand, Frankreich habe nichts gegen die Einheit. Über Weihnachten kamen 380.000 Westdeutsche und 720.000 West-Berliner in den Osten. 2 Mio. DDR-Bürger besuchten Freunde und Bekannte im Westen. In Schwerin demonstrierten am 2. Weihnachtstag 1.500 Einwohner für eine souveräne DDR.</p>
<p>Die Vorsitzenden von Staatsrat, Ministerrat und Volkskammer erklärten in einer gemeinsamen Neujahrsbotschaft u.a.:<em> „Eine Währungsunion ist nicht vorgesehen.“</em> Am Brandenburger Tor feierten 100.000 Menschen auf beiden Seiten der Mauer abends den Jahreswechsel. Am 3. Januar folgten 250.000 Menschen dem Aufruf der SED-PDS zum Protest gegen die Schändung des sowjetischen Ehrenmals in Berlin-Treptow.</p>
<p>Die Situation spitzte sich jedoch weiter zu. Es kam immer wieder zu Demonstrationen aus unterschiedlichen Gründen. Vertreter von 16 Parteien, politischen Gruppierungen und Organisationen trafen sich in Ost-Berlin zum 5. Runden Tisch. Sie forderten von der Regierung, innerhalb von wenigen Tagen die Arbeitsplanung für das 1. Halbjahr 1990 vorzulegen. Am 6. Januar hatte die SED (PDS) noch 1,4 Mio. Mitglieder. Ein Jahr zuvor waren es noch 2,3 Mio. Der FDGB teilte mit, dass er rund 800.000 Mitglieder verloren habe. Am 8. Januar nahmen nach dreiwöchiger Pause 100.000 Menschen in Leipzig die Montagsdemonstrationen wieder auf. In Karl-Marx-Stadt sprachen sich 50.000 Menschen für freie Gewerkschaften, Mitbestimmung in den Betrieben und das Streikrecht aus. Auf der Gedenkveranstaltung für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 14. Januar demonstrierten 10.000 gegen die Vereinigung. Auf dem Alexanderplatz verkündetet die SPD jedoch: <em>„Ziel unserer Politik ist ein geeintes Deutschland.“</em> Am 15. Januar wurde die Zentrale des MfS in Berlin gestürmt. Am 18. Januar kam es in Erfurt (40.000), Gera (30.000) und Rostock (15.000) zu Demonstrationen, bei denen die Entmachtung der SED und die baldige deutsche Einheit gefordert wurden. Am 25. Januar zog die CDU ihre Mitglieder aus der Regierung zurück. Am 28. Januar wurde der ursprünglich auf den 6. Mai festgelegte Wahltermin auf den 18. März vorgezogen. Am folgenden Tag demonstrierten in Karl-Marx-Stadt (85.000), in Dresden (50.000) und in Halle (20.000) für die soziale Marktwirtschaft und die deutsche Vereinigung. Einen Tag später wurde Honecker aus dem Krankenhaus entlassen und in U-Haft genommen. Die Regierung berichtete gegenüber der Volkskammer, dass die ökonomische Lage sich besorgniserregend verschlechtere. In verschiedenen Städten (u.a. Karl-Marx-Stadt, 85.000; Dresden, 50.000; Halle, 20.000) demonstrierten Zehntausende für eine soziale Marktwirtschaft und die deutsche Vereinigung. Anlässlich des Besuchs von Ministerpräsident Modrow in Moskau am 30. Januar erklärte Staats- und Parteichef Gorbatschow, die Vereinigung der Deutschen werde von niemandem prinzipiell in Zweifel gezogen. Im Ergebnis der Gespräche gab die SED-PDS Spitze ihr bisheriges Festhalten an der Eigenständigkeit der DDR auf.</p>
<p>Am 1. Februar legte Modrow ein eigenes Konzept für den Weg zur Einheit vor. Die Bundesregierung erklärte jedoch, sie werde erst nach den Wahlen am 18. März mit der frei gewählten Regierung verhandeln. Ab dem 4. Februar nannte sich die SED-PDS nur noch PDS. Die Partei hatte noch 700.000 Mitglieder. Am 5. Februar stimmte die Volkskammer der <em>„Regierung der nationalen Verantwortung“</em> zu, in der acht Vertreter vom Runden Tisch Ministerposten ohne Geschäftsbereich erhielten. Ebenso stimmte sie dem vorgezogenen Wahltermin (18.3.) zu. In Leipzig demonstrierten 100.000 Menschen für die deutsche Einheit, in Karl-Marx-Stadt 50.000 und in Dresden 40.000. Am 7. Februar billigte die Bundesregierung den Plan zu einer Wirtschafts- und Währungsunion. Bundesbankpräsident Karl-Otto Pöhl stellte seine Bedenken aus politischen Gründen zurück. Am 9. Februar sprach sich die stellvertretende Ministerpräsidentin Christa Luft für einen Stufenplan zur Währungsunion aus. Die CDU (BRD) kündigte eine massive Unterstützung für die Allianz für Deutschland (CDU/DSU/DA) an. Eine Wählerumfrage ergab, dass 51% der Wählerinnen und Wähler sich bereits entschieden hatten. 38% wollten die SPD wählen. Am 11. Februar kehrte Kohl von Gesprächen mit der sowjetischen Führung aus Moskau zurück und erklärte: <em>„Wir haben grünes Licht“.</em></p>
<p>Am 13. Februar flog Modrow mit seinem gesamten Kabinett nach Bonn. Dort wurde die Bildung einer gemeinsamen Expertenkommission zur Vorbereitung einer Währungsunion vereinbart. Seit Jahresbeginn waren am 17. Februar schon rund 90.000 Bürgerinnen und Bürger der DDR in den Westen gegangen. Am 19. Februar sprach der Runde Tisch sich gegen einen Anschluss nach Art. 23 Grundgesetz aus. Ministerpräsident Modrow zog eine insgesamt positive Bilanz seines Besuchs in Bonn. Es seien <em>„Weichen der Vernunft“</em> gestellt worden. In Leipzig wurde von 50.000 Demonstranten die Einheit gefordert. Am 21. Februar forderte Gorbatschow – vom Tempo auf dem Weg zur Einheit überrascht – die baldige Aufnahme der 2+4 Gespräche. Am 22. Februar wurden Schätzungen über die Reparationsleistungen der DDR einerseits und der BRD andererseits veröffentlicht: Die BRD hatte bis 1953  rund zwei Milliarden Mark an Reparationsleistungen gezahlt.<a href="#_edn2" name="_ednref2">[2]</a> Die Reparationsleistungen der DDR an die UdSSR lagen zwischen 65 und 100 Milliarden Mark. Am gleichen Tag begann der erste landesweite Parteitag der DDR-SPD. Dabei wurde deutlich, dass die SPD für die Einheit den Weg gemäß Art. 146 GG bevorzugte. Am 24. Februar wählten die Sozialdemokraten Ibrahim Böhme zum Parteivorsitzenden. Am folgenden Tag demonstrierten im Ostberliner Lustgarten mehr als 50.000 Menschen für eine souveräne DDR. Bei einer Wahlkundgebung der SPD in Leipzig mit Willy Brandt versammelten sich über 50.000 Menschen. Am 1. März wurde eine Treuhandgesellschaft gegründet, die dem DDR-Ministerrat unterstand. Auf einer Wahlkundgebung der Allianz für Deutschland unter dem Motto <em>„Freiheit und Wohlstand – nie wieder Sozialismus“</em> sprach Bundeskanzler Kohl vor 200.000 Menschen in Karl-Marx-Stadt. Zwei Tage später sprach Willy Brandt vor 70.000 Teilnehmern in Erfurt. Am 6. März traf eine DDR-Regierungsdelegation in Moskau mit der sowjetischen Staatsführung zusammen, um sich über den weiteren Vereinigungsprozess abzustimmen. Ein schneller Anschluss nach Art. 23 GG wurde abgelehnt. In Magdeburg sprach Bundeskanzler Kohl vor über 50.000 Menschen. In Ostberlin begannen am 9. März die deutsch-deutschen Gespräche zur Vorbereitung einer Konferenz mit den vier Siegermächten. CDU und FDP vertraten die Auffassung, dass Art. 23 GG der richtige Weg zur Einheit sei. Eine Lösung über Art. 146 GG sei nicht annehmbar. An der letzten Montagsdemonstration in Leipzig nahmen 50.000 Bürgerinnen und Bürger teil. Am 16. März endete offiziell der Wahlkampf in der DDR. Genscher sprach in Leipzig vor 20.000 Menschen, Willy Brandt in Wismar vor 30.000. Über parteinahe westdeutsche Stiftungen waren 7,5 Mio. DM in den Osten geflossen. Davon 4,5 Mio. an die CDU.</p>
<p>Bei der Wahl am 18. März 1990 erreichte die CDU fast 41% der Stimmen, die SPD nur 21,8%, die PDS 16,3%. Damit war der erste Teil der friedlichen Revolution abgeschlossen. Die Teilnehmerzahlen der Demonstrationen, die nicht vollständig sind, zeigen, dass in der Zeitspanne vor der Maueröffnung bis zur Wahl am 18.3.1990 die Bürgerinnen und Bürger der DDR<em> „gewaltig“</em> engagiert waren. Zunächst zur Änderung der Verhältnisse, dann in der Frage: Vereinigung oder Eigenständigkeit der DDR. Insofern war es das Volk war, das diese Revolution durchzog. In der Folgezeit bis zum 3. Oktober 1990 wurde die DDR von der BRD übernommen.</p>
<p><strong>Dr. Herbert Mandelartz</strong> Jahrgang 1948, war nach Studium und Promotion u.a. im Ministerium des Innern des Saarlandes (1985 bis 1999, von 1996 bis 1999 als Staatssekretär), bei einer Beratungsgesellschaft und von 2001 bis 2006 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zunächst als Abteilungsleiter und ab 2002 als Stellvertretender Chef tätig. Danach war er u.a. Lehrbeauftragter an der Humboldt Universität zu Berlin..</p>
<h4 class="">Quellen:</h4>
<p>Bahrmann, Hannes/Links, Christoph: Chronik der Wende, Berlin 1999</p>
<p>Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Reisefreiheit (erzählt aus den Erinnerungen von Peter Brinkmann), Berlin 2018</p>
<p>Hertle, Hans-Hermann: Chronik des Mauerfalls, 5. Auflage, Berlin, 1997</p>
<p>Krenz, Egon: Herbst 89, Berlin 2014</p>
<p>Mittag, Günther: Im Spannungsfeld zweier Systeme, Berlin 2015</p>
<p>Modrow, Hans: Ich wollte ein neues Deutschland, Berlin 1998</p>
<p>Momper, Walter: Grenzfall, München 1991</p>
<p>Momper, Walter: Berlin, nun freue dich, Berlin 2014</p>
<p>Schabowski, Günter: Das Politbüro, Berlin 1990</p>
<p>Schabowski, Günter: Der Absturz, Berlin 1991</p>
<p>Schalk-Golodkowski: Der Mann, der die DDR retten wollte, Berlin 2012</p>
<p>Stephan, Gerd-Rüdiger/Nakath, Detlef (Hrsg.): Ausschluss. Das Politbüro vor dem Parteigericht. Die Verfahren 1989/1990 in Protokollen und Dokumenten, Berlin 2020</p>
<h3 class="">Anmerkungen:</h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a> Persönliche Information von Helmut Müller (HM).</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a> Im Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 hatten die Westmächte und weitere 30 Staaten (ohne Ostblock) die Reparationsleistungen bis zu einem Friedensvertrag zurückgestellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><b>DR. HERBERT MANDELARTZ</b>   <i>Jahrgang 1948, war nach Studium und Promotion u.a. im Ministerium des Innern des Saarlandes (1985 bis 1999, von 1996 bis 1999 als Staatssekretär), bei einer Beratungsgesellschaft und von 2001 bis 2006 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zunächst als Abteilungsleiter und ab 2002 als Stellvertretender Chef tätig. Danach war er u.a. Lehrbeauftragter an der Humboldt Universität zu Berlin..</i></p>
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		<title>Ein Beitrag zur Erkenntnis von etwas, das ist</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/230/publikation/ein-beitrag-zur-erkenntnis-von-etwas-das-ist/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 13:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 89-93 Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. Kösel-Verlag, München 1967, 109 S., 14 &#128; Im Jahre 1961 erschien in der Zeitschrift &#132;Hochland&#147; (53 (1961), S. 215ff.) ein Aufsatz eines jungen Wissenschaftlers mit dem Titel: &#132;Der deutsche Katholizismus im Jahre 1933. Eine kritische Betrachtung&#147;[1], der einen Sturm der Entrüstung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 89-93</p>
<p><i>Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. Kösel-Verlag, München 1967, 109 S., 14 &#128;</i></p>
<p>Im Jahre 1961 erschien in der Zeitschrift &#132;Hochland&#147; (53 (1961), S. 215ff.) ein Aufsatz eines jungen Wissenschaftlers mit dem Titel:<i> &#132;Der deutsche Katholizismus im Jahre 1933. Eine kritische Betrachtung&#147;</i>[1], der einen Sturm der Entrüstung auslöste. Der Autor zeigte zum ersten Mal auf, wie die katholische Kirche ab dem 6. März 1933 (dem Tag nach der Reichstagswahl vom 5. März) nachdrücklich zur positiven Mitarbeit und zur Unterstützung des NS-Regimes aufrief. Ihm schlug eine gewaltige Welle von Widersprüchen entgegen.[2] Doch Ernst-Wolfgang Böckenförde, der Autor dieses Aufsatzes, konterte und wies die Kritik gelassen zurück.</p>
<p>Einige Jahre später (1967) &#150; inzwischen war er als Professor an die Universität Heidelberg berufen &#150; schrieb er ein schmales Buch, dessen Resonanz nicht so groß war wie die des Hochland-Aufsatzes, das aber ebenso wie der Aufsatz Punkte ansprach, die bisher in der BRD nicht angesprochen waren. Es behandelte <i>&#132;Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat&#147;</i>.<i> </i>Beide Arbeiten bringen die Haltung zum Ausdruck, die Ernst-Wolfgang Böckenförde gegenüber seinem Beruf empfand. Es ging ihm um die <i>&#132;Erkenntnis von etwas, das ist&#147;</i>. Seiner Meinung nach muss jeder wissenschaftlichen und sollte jeder politischen Auseinandersetzung eine solche Erkenntnis vorausgehen. <i>&#132;Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat&#147;</i> sollte dem entgegen wirken, dass die Verhältnisse in der (ehemaligen) DDR mit dem Schlagwort &#132;Unrechtsstaat&#147; abgetan werden, um sich eine weitere Auseinandersetzung zu ersparen oder aber in ihrer prinzipiellen Andersartigkeit und Abkehr vom Freiheitsbegriff der BRD verharmlost werden.</p>
<p>Der I. Teil behandelt die Grundlagen und Wesensmerkmale des kommunistischen Rechtsbegriffs: Da die Rechtstheorie und Rechtspraxis in einem kommunistischen Staat sich immer als Anwendung des Marxismus-Leninismus verstehen, wendet der Autor sich zunächst den Aussagen des Marxismus-Leninismus über das Recht zu. Grundlage ist die Theorie des dialektischen und historischen Materialismus. Dieser besteht in der Verbindung einer philosophischen Seinslehre, einer darauf aufbauenden Sozialtheorie und einer Geschichtsphilosophie. Das eigentlich Seiende ist nur das materielle Sein. Kernstück der Sozialtheorie ist die Lehre von Basis und Überbau, wobei der Überbau eine juristisch-politische und eine ideologische Seite hat. Die Geschichtsphilosophie schließlich beschreibt die innere Bewegung, der das zunächst statische Modell von Basis und Überbau unterliegt. Diese Grundaussagen finden sich schon bei Karl Marx: Es ist nicht das Bewusstsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewusstsein bestimmt.</p>
<p>Der Autor zeigt dann den Wandel des Verhältnisses von Basis und Überbau in Bezug auf das Recht auf. Während das Recht ursprünglich keinen Eigenstand hatte, sondern eine unmittelbare Funktion der gesellschaftlichen Produktions- und Machverhältnisse war, entwickelte es sich nach der russischen Oktoberrevolution als ein Mittel zur Veränderung der ökonomischen Basis. Die revolutionäre Praxis trat in Widerspruch zur überkommenen Theorie. Nach 1945 kam es innerhalb des Marxismus zu einer Diskussion über das Recht. Dabei vertrat Stalin die Auffassung, der Überbau sei nur der Entstehung nach basisabhängig, nicht aber in seinem fortdauernden Inhalt. Diese Neubestimmung wurde von der Rechtstheorie allgemein angenommen. Nach diesen Feststellungen stellt der Autor die spezifischen Merkmale des kommunistischen Rechtsbegriffs, wie er die Rechtsauffassung der DDR bestimmte, zusammen. Zunächst: Der kommunistische Rechtsbegriff kennt keinerlei überzeitlichen Maßstab für den Rechtsinhalt. Das Recht ist insgesamt einbezogen in die Gesellschaft und eine bestimmte gesellschaftliche Funktion. Das Recht ist aber nicht lediglich die juristische Form des ökonomischen Inhalts der Gesellschaft, sondern es ist selbst gestaltendes Element. Daraus folgt, dass das Recht seinem Wesen nach Mittel und Moment der Politik ist. Aber es ist nicht der individuellen Willkür preisgegeben, sondern es ist rückgebunden an die kommunistische Ideologie. Das Recht ist ferner in hohem Maße materiales Recht. Formale Elemente (Bindung an im Voraus festliegende Formen und rechtlich geordnete Verfahren) fehlen dem Recht zwar nicht völlig, aber sie dürfen keine Hindernisse für die jederzeitige und volle Verwirklichung der materialen gesellschaftlichen Inhalte des Rechts werden. Daraus folgt das Fehlen von Beständigkeit, Dauer, Gewissheit und Vorhersehbarkeit für das sozialistische Recht. Folge war eine Diskussion über das Verhältnis von Recht und Gesetz in der DDR. Ergebnis dieser Diskussion war, dass das Recht sich fortwährend verändern und an die erreichte gesellschaftliche Entwicklung und deren von der Partei festgestellte Entwicklungslage angleichen muss. Das Gesetz mit seinem Anspruch auf Dauergeltung ist demgegenüber eine starre Fixierung. Aber als solche starre Fixierung kann es nicht mehr gelten. Es ist ein Rahmen und offen für das Einfließen wechselnder ideologischer Inhalte. Dies erfolgt unter dem Deckmantel der Interpretation. Dem Recht sind somit keine Grenzen gesetzt.  </p>
<p>Anschließend legt Böckenförde die Folgen der dargelegten Rechtsauffassung und dieses Rechtsbegriffs an drei Beispielen dar: Grundrechte, Wahlen und Aufgabe der Rechtspflege. <i>Grundrechte</i> wurden in der DDR nicht als bürgerliche Rechte abgelehnt. Sie wurden aufgenommen und anerkannt. Aber sie erhielten eine neue Sinn- und Inhaltsbestimmung. Nicht mehr der normative Inhalt der einzelnen Grundrechte bestimmte das Grundverhältnis von Bürger und Staat, sondern umgekehrt bestimmt das neue Grundverhältnis von Bürger und Staat den normativen Inhalt der Grundrechte. Die Grundrechte sind demnach nicht mehr individuelle Freiheitsrechte gegenüber dem Staat und bestimmten gesellschaftlichen Entwicklungen, sondern Mitwirkungs-, Beteiligungs- und Anteilsrechte. Insofern sind die sozialistischen Grundrechte als Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte einbezogen in die sozialistische Gesellschaft. Sie werden Wegbereiter zur vollen Einbeziehung des Einzelnen in die Gesellschaft und die sozialistische Entwicklung. Sie garantieren keine Freiheit vom Staat, sondern sie gewähren die sozialistische Freiheit zur Gesellschaft innerhalb des Sozialismus und der sozialistischen Ordnung. Dieser Freiheitsbegriff enthält demnach neben den Grundrechten auch Grundpflichten. Böckenförde weist daraufhin, dass es falsch wäre, der kommunistischen Rechtspraxis und Rechtslehre einen logischen Widerspruch oder eine dialektische Rechtsverdrehung vorzuwerfen. Denn der Umschlag bürgerlicher Freiheitsrechte in sozialistische Mitwirkungsrechte bei Kontinuität ihres Wortlauts entspreche genau dem kommunistischen Rechtsbegriff.</p>
<p>Auch bei den sozialistischen <i>Wahlen </i>besteht ein Bedeutungsunterschied zu den Wahlen in der BRD, der sich aus den weltanschaulichen Prämissen des Marxismus-Leninismus und der von daher bestimmten Ideologie ergibt. Da das Gegensatzdenken zwischen Individuum und Gemeinschaft in einer sozialistischen Gesellschaft überwunden ist, nehmen die Wahlen einen aktiv gestaltenden Charakter im Hinblick auf die objektive Fortentwicklung der Gesellschaft an. Der Vorgang der Wahlen bedeutet eine Aktivierung oder Inpflichtnahme der von der Partei festgelegten politischen und gesellschaftlichen Aufbauziele. Der Wahl voraus geht eine Wahlbewegung, in der die Bevölkerung von der produktiven Tätigkeit der staatlichen Organe überzeugt und zu verstärkter Aktivität angeleitet wird. In diesem Prozess kann auch Kritik angebracht und können Verbesserungen vorgeschlagen werden. Ferner findet im Rahmen dieses Prozesses die Kandidatenaufstellung und Kandidatenauswahl statt, wobei die SED als Partei der Arbeiterklasse gegenüber den anderen Parteien und Massenorganisationen die Zügel fest in der Hand hat. Böckenförde schildert die einzelnen Stufen des Auswahl- und Vorschlagverfahrens und veranschaulicht sie durch zwei Beispiele aus der DDR-Presse. Der Wahlakt ist dann der Abschluss dieses Prozesses. Da es keine Auswahl zwischen verschiedenen Programmen oder Parteien gibt (&#132;Einheitsliste&#147;), hat er die Form der Akklamation.</p>
<p>Auch die Stellung der <i>Rechtspflege</i> ist im kommunistischen Staat grundsätzlich verschieden von der in der BRD. Hier erfolgt eine objektive Rechtswahrung und Rechtsanwendung durch unabhängige Richter, die an das Gesetz gebunden sind. Rechtsanwendung und Rechtsprechung nach kommunistischer Auffassung hingegen sind ein Mittel bewusster politisch-sozialer Gestaltung und Umgestaltung. Demnach wird das Prinzip der Gewaltengliederung abgelehnt. Die Rechtspflege ist vollständig Funktion der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht. Verpflichtend für die Gerichte sind die Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Parteilichkeit der Rechtsprechung. Böckenförde beschreibt sodann, welche konkreten Aufgaben sich für die verschiedenen Stufen des sozialistischen Umbaus und Aufbaus der Gesellschaft aus dieser allgemeinen Ausrichtung ergaben. Diese Stufen erfassten von 1950 bis 1957 die Errichtung der Volksdemokratie, von 1958 bis 1962 den Übergang von der Volksdemokratie zur sozialistischen Demokratie und seit 1962 den umfassenden Aufbau des Sozialismus. Hierbei geht es auch um die Verlagerung der Rechtspflege auf gesellschaftliche Organe und Instanzen, verstärkt seit 1963: Die Errichtung von Konfliktkommissionen (&#132;Betriebsgerichte&#147;) und Schiedskommissionen (als &#132;Nachbarschaftsgerichte&#147;). Zu den Aufgaben dieser Kommissionen gehörten die gegenseitige Erziehung der Werktätigen im Sinne der Gebote sozialistischer Moral, die Anleitung zur Einhaltung des sozialistischen Rechts sowie die Förderung der neuen auf kameradschaftlicher Hilfe und Zusammenarbeit beruhender sozialistischer Beziehungen. Die Wirksamkeit dieser <i>&#132;gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit&#147;</i> dürfe nicht unterschätzt werden, so der Autor, denn die Konfliktkommissionen hätten bereits 1963 84 % aller arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entschieden.</p>
<p>Zum Abschluss vergleicht der Autor die kommunistische Rechtsauffassung mit der der BRD. Seine erste Feststellung: Für die kommunistische Rechtsauffassung geht das Recht ganz in seiner politischen Funktion auf, während es nach Auffassung der BRD zugleich auch ein eigenständiges, gegenüber der Politik selbständiges und sie begrenzendes Element aufweist. Zwar ist auch in der BRD das Recht ein Mittel der Politik, aber es ist auch immer ein Mittel, die Politik zu begrenzen. Daneben ist das kommunistische Recht in hohem Maße materiales Recht, während das Recht der BRD wesentlich auch formales Recht ist. Schließlich: Das kommunistische Recht ist in hohem Maße moralisches Recht, während das Recht der BRD in hohem Maße ein neutrales Recht ist.</p>
<p>Nimmt man diese Unterschiede in den Blick, könnte sich die Frage stellen, ob die kommunistische Rechtsauffassung nicht bestimmte Wesensmerkmale verleugnet und das Recht in totaler Weise politisiert, so dass von Recht nicht mehr gesprochen werden kann. Ein solches Urteil &#150; so Böckenförde &#150; wäre vorschnell. Ohne die rechtsphilosophische Frage nach dem Wesen des Rechts im Rahmen seiner Arbeit austragen zu wollen/können, stellt er jedoch fest, dass das Recht als Wirklichkeit der Freiheit nicht von selbst kommt und sich nicht von selbst erhält; es vielmehr des tätigen Wirkens der für die Gestaltung und Handhabung des Rechts Verantwortlichen bedarf. Deshalb ist das Recht auch ein Mittel politisch-sozialer Gestaltung und die politische Funktionalisierung des Rechts ist im Grunde eine fortwährende Gefahr, die sich durch einmalige Festlegungen gar nicht ausschließen lässt.</p>
<p>Zum Abschluss zeigt der Autor ein Beispiel dafür, wie auch die Rechtsauffassung der BRD dieser Gefahr erliegen kann. Es geht um die Frage, inwieweit Einwohner der DDR der bundesrepublikanischen Gerichtsbarkeit und insbesondere der Strafgerichtsbarkeit unterliegen. Konkret geht es um die Verurteilung Angehöriger der Volkspolizei bzw. Volksarmee durch bundesrepublikanische Gerichte wegen der Ausführung des Schießbefehls an der Staatsgrenze der DDR. Dabei geht es Böckenförde nicht darum, wie der Schießbefehl unter humanitären Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Insofern hat er eine klare Meinung. Es geht jedoch darum, woher die Gerichte der BRD die Befugnis herleiten, über Einwohner der DDR Strafgerichtsbarkeit auszuüben. Er legt im Einzelnen dar, dass die Argumente, die hierfür angeführt werden, nicht greifen und bringt es dann auf den Punkt: Die BRD verlangt von den Einwohnern der DDR Gehorsam gegenüber der bundesrepublikanischen Rechtsordnung, ohne im geringsten in der Lage zu sein, sie gegenüber dem Herrschaftsanspruch der DDR zu schützen. Das Grundprinzip, das am Anfang des modernen Staates steht und eine Grundbedingung jeder humanen Staatsordnung ist: die wechselseitige Beziehung von Schutz und Gehorsam wird aufgegeben. Begründet wird dies mit der sog. Identitätstheorie, wonach die Gerichtsbarkeit der BRD als die deutsche Gerichtsbarkeit vorausgesetzt wird, die sich auf alle deutschen Staatsangehörigen erstreckt, gleichgültig, ob sie der BRD angehören oder nicht. Diese Theorie hat zur Folge, dass der rechtliche Status der DDR nicht anders als der eines Rebellengebietes erklärt werden kann, das sich widerrechtlich dem Herrschaftsanspruch der BRD entzieht. Böckenförde kommt zu dem Ergebnis, dass dann, wenn die Gegenseitigkeit von Schutz und Gehorsam aufgegeben wird, der Weg für die Umprägung beliebiger Ansprüche in Rechtsgebote offen ist. Die politische Wirklichkeit der Teilung Deutschlands kann verdrängt bzw. als nicht existent behandelt werden. Dies bezeichnet er als die Lebenslüge der BRD.</p>
<p>Zum Schluss: Die schmale Arbeit, die nicht die Aufmerksamkeit erhielt, die ihr zustand, legt den Finger auf die Verfehlungen der BRD in der Politik gegenüber der DDR. Das, was ist, wurde nicht objektiv wahrgenommen. Böckenförde legt demgegenüber die wesentlichen Inhalte der kommunistischen Rechtsauffassung erstmals dar. Dies im Jahre 1967 deutlich zu kritisieren, erforderte Mut, den Böckenförde bereits 1961 bewiesen hatte. Was allerdings wundert ist, dass er die Babelsberger Konferenz von 1958 mit keinem Wort erwähnt. Seine Aussagen hätten eine Leitlinie für den Vereinigungsprozess sein können und müssen, aber sie wurden missachtet. Die BRD behandelte die DDR in diesem Prozess nicht nur wie eine Kolonie, sondern gab von höchster Stelle aus an, die DDR zu delegitimieren. Das ist das Gegenteil von dem zu fragen, was ist. Hier schließt sich der Kreis von 1967 zur Vereinigung. Und es wird ein Versäumnis deutlich, das bis heute fort gilt. Ernst-Wolfgang Böckenförde hält uns den Spiegel immer wieder vor.</p>
<p>Anmerkungen:</p>
<p>1. Wiederabdruck in: &#132;Kirchlicher Auftrag und politische Entscheidung&#147;, 1973, S. 30ff.</p>
<p>2. S. &#132;Der deutsche Katholizismus 1933. Stellungnahme zu einer Diskussion&#147;, Hochland 54 (1962), S. 217Ff sowie in: &#132;Kirchlicher Auftrag&#147;, a.a.O., S. 66ff.</p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/editorial-58/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2018 22:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge Nr. 224 (4/2018), S. 1-6 Ein Gespenst geht um in Europa &#8211; das Gespenst des Rechtspopulismus (Ernst Hillebrand). In Deutschland tr&#228;gt es den Namen AfD. Dieses Gespenst ist nicht neu. In vielen europ&#228;ischen Staaten begann der Aufstieg der Rechten bereits vor mehr als 25 Jahren. Mit der Wahl Donald Trumps zum Pr&#228;sidenten der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/editorial-58/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge Nr. 224 (4/2018), S. 1-6</p>
<p>Ein Gespenst geht um in Europa &ndash; das Gespenst des Rechtspopulismus (Ernst Hillebrand). In Deutschland tr&auml;gt es den Namen AfD. Dieses Gespenst ist nicht neu. In vielen europ&auml;ischen Staaten begann der Aufstieg der Rechten bereits vor mehr als 25 Jahren. Mit der Wahl Donald Trumps zum Pr&auml;sidenten der Vereinigten Staaten von Amerika erreichte dieser Aufstieg eine neue Qualit&auml;t. Mittlerweile hat die Welle rechtspopulistischer Wahlerfolge auch die Europ&auml;ische Union erreicht: Die Politik in Italien bewegt sich derzeit rasant nach rechts. In Ungarn und Polen ist sie dort bereits angekommen. Die beiden osteurop&auml;ischen Staaten stellen immer mehr grundlegende Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates in Frage. Die europ&auml;ischen Staaten, die auf dem Weg waren, ein freies und vereintes Europa zu schaffen, stehen vor einer Umkehr.</p>
<p>Die rechtspopulistische Bewegung macht auch vor unserem Land nicht Halt. Deutschland galt lange Zeit als stabil und wenig anf&auml;llig f&uuml;r den Rechtsruck. Doch sp&auml;testens seit der letzten Bundestagswahl ist das Geschichte. Vorbei sind die Zeiten verl&auml;sslicher Koalitionen und stabiler Mehrheitsverh&auml;ltnisse. Nach der Hessen-Wahl ist die AfD in allen Landesparlamenten und im Bundestag vertreten, zugleich verbuchen SPD und CDU erhebliche Stimmenverluste; und das nicht nur im Osten. Auch in sechs alten L&auml;ndern und in Berlin erzielte die AfD bei den Bundestagswahlen jeweils mehr als 10%. Zugleich polarisierte sich die politische Debatte au&szlig;erhalb der Parlamente. Vier Jahre nach den ersten PEGIDA-Demonstrationen[1], deren Teilnehmer*innen sich von den etablierten Parteien und Medien verraten sahen, gesellt sich zu den AfD-Wahlerfolgen immer wieder ein militanter Rechtsextremismus &ndash; NSU, Freital, Chemnitz und K&ouml;then sind die Stichworte.</p>
<p>Diese Schwerpunktausgabe der Zeitschrift <b>vor</b><i>g&auml;nge</i> befasst sich mit den verschiedenen Erkl&auml;rungen f&uuml;r den zunehmenden Rechtsruck in Deutschland. Dass sie dabei vor allem nach Ostdeutschland schaut, hat einen einfachen Grund: nicht weil die Menschen dort nationaler, rassistischer oder fremdenfeindlicher w&auml;ren als in anderen Teilen Deutschlands, sondern weil sich nach unserer &Uuml;berzeugung einige Entwicklungsprobleme und Trends der deutschen Gesellschaft im Osten zugleich deutlicher und fr&uuml;her zeigen als im Westen. Das gilt beispielsweise f&uuml;r die Wahlerfolge der AfD [2] und deren Gegenst&uuml;ck, das Einschrumpfen der einstigen Volksparteien SPD und CDU, welches im Osten schon weiter vorangeschritten ist als im Westen. In mehreren ostdeutschen L&auml;ndern kommt die SPD nicht mehr &uuml;ber die 13 Prozent hinaus, ist nur noch eine kleine Partei unter vielen. Und in Sachsen k&ouml;nnte selbst die CDU den Umfragen zufolge bald von der AfD als st&auml;rkster politischer Kraft abgel&ouml;st werden. Die Schw&auml;che der traditionellen Parteien&nbsp; &auml;u&szlig;ert sich nicht nur in deren Wahlergebnissen, sondern st&auml;rker noch in ihren Mitgliederzahlen, die ein deutliches Ost-West-Gef&auml;lle aufweisen. Quer durch alle Parteien und politischen Verb&auml;nde zeigt sich hier das gleiche Bild, wonach sich in den ostdeutschen L&auml;ndern deutlich weniger Menschen in Organisationen engagieren als im Westen &ndash; wie hier beispielhaft f&uuml;r die SPD:</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" border="1" alt="" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bpb_parteien1.jpg" width="380" height="264"></p>
<p>Abbildung 1: Anzahl der SPD-Mitglieder nach Bundesl&auml;ndern zum Stand Ende 2016 (Grafik &amp; Zahlen nach: Oskar Niedermayer, Parteimitglieder nach Bundesl&auml;ndern [7.10.2017]. Bundeszentrale f&uuml;r politische Bildung, unter <a href="https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/42228/mitglieder-nach-bundeslaendern" target="_blank" rel="noopener">https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/42228/mitglieder-nach-bundeslaendern</a>).</p>
<p>Diese Zahlen verdeutlichen, wie gro&szlig; der Bruch zwischen dem bundespolitischen Geschehen und der (ostdeutschen) Gesellschaft ist. Doch der Osten steht hier nicht allein da: auch in Westdeutschland sind die Mitgliederzahlen &ndash; zumindest der beiden Volksparteien &#8211; seit Jahren r&uuml;ckl&auml;ufig. CDU und SPD verzeichnen seit 1990 einen Mitgliederschwund von jeweils 45 bzw. 54 Prozent.[3] Die nachlassende Bindungskraft der Volksparteien ist also kein auf den Osten beschr&auml;nktes Ph&auml;nomen. Dass sie in Westdeutschland noch nicht so stark zur Geltung kommt wie im Osten, ist auch dem vergleichsweise hohen Sockelbestand an Parteimitgliedern aus den Zeiten der Bonner Republik geschuldet, von dem die westdeutschen Landesverb&auml;nde seit 25 Jahren zehren.</p>
<p>Was macht diese Erosion der (Parteien)Demokratie in ihrem Kern aus? Was sind die Gr&uuml;nde daf&uuml;r, dass sich immer mehr Menschen von den etablierten Parteien und Akteuren nicht nur ab-, sondern inzwischen oft hasserf&uuml;llt auch gegen sie wenden (genauso wie gegen die mutma&szlig;lich gleichgerichteten Medien)? Was steckt hinter der zunehmenden Polarisierung der politischen Lager? Diesen Fragen will die neue Ausgabe der <b>vor</b><i>g&auml;nge</i> auf den Grund gehen.</p>
<p>Die wirtschaftliche Entwicklung (und ihre Folgen) werden immer wieder als ein Grund f&uuml;r das Erstarken des (Rechts-)Populismus genannt. Der Themenschwerpunkt beginnt deshalb mit einem Beitrag von <i>Klaus Steinitz</i> und <i>Axel Troost</i>, in dem sie die widerspr&uuml;chliche Entwicklung Ostdeutschlands seit dem Herbst 1989 beschreiben. Die Autoren arbeiten heraus, dass der Beitritt der DDR zur BRD in den neuen L&auml;ndern einen Adaptions- und Transformationsprozess in Gang setzte, der alle gesellschaftlichen Bereiche, die Arbeit und das Leben der Menschen erfasste. In den alten L&auml;ndern stellte sich die Vereinigung vor allem als Inkorporations- und Integrationsprozess dar. Daraus folgt, dass die Wahrnehmung der Vereinigungsproblematik grunds&auml;tzlich verschieden ist, wie auch der R&uuml;ckblick der Menschen auf die DDR und die BRD. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Chancen f&uuml;r eine langfristige L&ouml;sung der ostdeutschen Entwicklungsprobleme eng an die Durchsetzung eines grundlegenden Politikwechsels und eines darauf beruhenden Pfadwechsels der &ouml;konomischen, sozialen und &ouml;kologischen Entwicklung gekoppelt sind.</p>
<p>Wie sich der ostdeutsche Transformationsprozess aus der Sicht einer DDR-&Ouml;konomin und Wirtschaftspolitikerin darstellt, schildert <i>Christa Luft</i> im Interview mit den <b>vor</b><i>g&auml;ngen</i>. Sie beschreibt, wie es zur pl&ouml;tzlichen Implosion der ostdeutschen Wirtschaft kam, welche Rolle interne Strategiepapiere der DDR-F&uuml;hrung dabei spielten und wie die Privatisierungspolitik der Treuhand den wirtschaftspolitischen Kahlschlag des Ostens besiegelte. In ihren Antworten wird deutlich, dass diese radikale Deindustrialisierung nicht nur die industrielle Struktur und damit das &ouml;konomische R&uuml;ckgrat des Ostens zerst&ouml;rt hat, sondern bis heute die Erfahrungen und Erwartungen vieler Menschen pr&auml;gt. In der technokratischen Abwicklung der deutsch-deutschen Wiedervereinigung und den damit verbundenen Abwertungserfahrungen sieht Luft eine zentrale Quelle der Politik-, Fremden- und Europafeindlichkeit vieler Ostdeutscher.</p>
<p>28 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung sieht sich die Weltwirtschaft gravierenderen Herausforderungen gegen&uuml;ber. Die Alterung westlicher Gesellschaften, das absehbare Ende fossiler Energietr&auml;ger, die Digitalisierung und Vernetzung aller Lebensbereiche, die Globalisierung nahezu aller Wirtschaftsbereiche, die Verschiebung global-&ouml;konomischer Machtverh&auml;ltnisse &ndash; das sind nur einige der Trends, die den gegenw&auml;rtigen Strukturwandel der Wirtschaft bestimmen und auch vor Westdeutschland nicht Halt machen. <i>Heinz Bierbaum</i>, der die wirtschaftliche Lage in Westdeutschland untersucht, stellt fest, dass Deutschland generell als weitgehend solides Land gilt, obwohl die sozialen Widerspr&uuml;che in den letzten Jahren zugenommen haben. Dabei sind die sozialen Probleme regional sehr unterschiedlich ausgepr&auml;gt und der Osten hinkt, insbesondere bei der Arbeitslosigkeit, speziell der Jugendlichen hinterher. Aber auch im Westen gibt es gro&szlig;e regionale Unterschiede. So liegen etwa Gelsenkirchen und Bremerhaven beim Einkommen mit Abstand auf den beiden letzten Pl&auml;tzen; Duisburg-Marxloh gilt als heruntergekommenes Gebiet, w&auml;hrend Ingolstadt zu den reichsten St&auml;dten Deutschlands z&auml;hlt. Allerdings weist auch diese Stadt Problemviertel auf, in denen die AfD mehr als 30% erreichte. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass prek&auml;re Verh&auml;ltnisse die extreme Rechte beg&uuml;nstigten. Freilich kommen AfD-W&auml;hler auch aus anderen Milieus, wenn sie ihren Status zu Recht oder zu Unrecht bedroht sehen und einen Abstieg bef&uuml;rchten.</p>
<p>Der Beitrag von <i>Richard Koch</i> und <i>Walter Ruhland</i> betrachtet die Ergebnisse der Bundestagswahl 2017 auf den Ebenen der Bundesrepublik, der L&auml;nder Sachsen und Baden-W&uuml;rttemberg sowie der Wahlkreise in diesen L&auml;ndern mit dem h&ouml;chsten und dem niedrigsten Zweitstimmenanteil f&uuml;r die AfD. Die Autoren fragen: Bei welchen W&auml;hlergruppen war die Partei besonders erfolgreich? Was waren die Motive daf&uuml;r, dieser Partei die Stimme zu geben? Inwieweit k&ouml;nnen sozio&ouml;konomische Faktoren und die &ouml;konomische Lage der AfD-W&auml;hler den Wahlausgang erkl&auml;ren? Sie kommen u.a. zu dem Ergebnis, dass die AfD ihren hohen Stimmanteil vor allem durch die Mobilisierung ehemaliger Nicht-W&auml;hler, aber auch durch die Abwanderung von fr&uuml;heren W&auml;hlern anderer Parteien, insbesondere der CDU und der SPD erhielten. In den kommenden Landtagswahlen k&ouml;nnte sich die AfD deshalb zu einer Art Protest-Volkspartei entwickeln.</p>
<p><i>J&ouml;rg Ukrow</i> &uuml;berschreitet die Grenze nach Osten und untersucht die Entwicklung in Polen und Ungarn. Das Ergebnis ist besorgniserregend. Zwar sind regelm&auml;&szlig;ige Zeitungsleser*innen &uuml;ber die allgemeine Entwicklung informiert, aber Ukrow geht in die Tiefe: Er beschreibt die Tendenz zur Verstetigung rechtspopulistischer Machtaus&uuml;bung, die nationale Ausrichtung der Sozialpolitik, den Abbau der Unabh&auml;ngigkeit von Justiz und Medien, zunehmende fremden- und judenfeindliche Ressentiments. Er zeigt aber auch die Reaktionen der EU-Institutionen. Zu einer vern&uuml;nftigen Gegenstrategie geh&ouml;rt f&uuml;r Ukrow auch, Polen und Ungarn zu vermitteln, dass demokratische und sozialstaatliche Errungenschaften nicht nur in nationalstaatlichen Strukturen, sondern auch im europ&auml;ischen Staatenverbund bewahrt und ausgebaut werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Wie sich dieser Wandel aus der Nahdistanz darstellt, zeigt das Interview mit einem ungarischen Wissenschaftler, das wir leider nicht unter seinem echten Namen abdrucken k&ouml;nnen. Wer die Ausf&uuml;hrungen <i>Lajos Kossuths</i> &uuml;ber die zahllosen Benachteiligungen und Repressionen in Ungarn liest wird verstehen, warum er sich f&uuml;r diese Vorsichtsma&szlig;nahme entschieden hat. Das von Kossuth gezeichnete Bild des EU-Mitgliedsstaates ist bedr&uuml;ckend: Er beschreibt, wie der ungarische B&uuml;rgerbund Fidesz aus einer kleinen Studierendengruppe heraus entstand, wie er die wichtigsten Positionen in Politik, Verwaltung und Justiz besetzen und die F&ouml;rdermittel der von ihm kritisierten EU nutzen konnte, um seine &ouml;konomische wie politische Macht auszubauen. Und er beschreibt, mit welchen Methoden Fidesz die nationalistische Gleichschaltung des &ouml;ffentlichen Lebens vorantreibt und seine Macht zementiert. Im Interview geht unser Gespr&auml;chspartner auf die historischen Grundlagen f&uuml;r die Abschottung ein.</p>
<p>Gern h&auml;tten wir in dieser Ausgabe auch die Gr&uuml;nde f&uuml;r das Erstarken rechter Parteien und Bewegungen in Ostdeutschland sowie die j&uuml;ngsten &Uuml;bergriffe auf Migrant* innen in Chemnitz thematisiert. Leider sind zwei langfristig versprochene Beitr&auml;ge pl&ouml;tzlich ausgefallen, wof&uuml;r wir auf die Schnelle keinen Ersatz finden konnten. So bleibt uns nur, Sie auf die Besprechungen zum Thema Rechtspopulismus / Rechtsextremismus hinzuweisen, die den Schwerpunkt beschlie&szlig;en. Darin finden Sie u.a. einen &Uuml;berblick &uuml;ber rechtspopulistische Parteien in Europa sowie Studien &uuml;ber jene &bdquo;Verlassenen&ldquo;, aus denen sich die rechtspopulistische W&auml;hlerschaft in Deutschland, Frankreich und den USA speist. Inzwischen gibt es mehrere Untersuchungen, die nicht nur sozialstrukturelle Gr&uuml;nde f&uuml;r den wachsenden Populismus identifizieren, sondern auch die innere Logik, die Motive und Deutungsmuster der Populisten nachzuvollziehen versuchen. Beim genaueren Hinschauen ist es gar nicht so schwer zu verstehen, wie die Entt&auml;uschung und der Frust auf den etablierten Politikbetrieb immer wieder getriggert wird. Das j&uuml;ngste Beispiele gab die sogenannte Maa&szlig;en-Affaire der Bundesregierung ab, die viele Merkmale dieses Entfremdungsprozesses in sich vereint: die offensichtlichen Fehlleistungen des Spitzenbeamten einer Bundesbeh&ouml;rde, die f&uuml;r rassistische Umtriebe besonders sensibel sein sollte, und der diese partout nicht erkennen will; die dadurch ausgel&ouml;ste Krise der Koalitionsregierung, die sich wochenlang mit der Personalie (und nicht mit &bdquo;echten&ldquo; Problemen) befasst; der vorl&auml;ufige Kompromiss im Personalstreit mit einer Bef&ouml;rderung des umstrittenen Beamten auf einen h&ouml;her bezahlten Posten, dessen Aufgabenbereich vage bleibt; das v&ouml;llige &Uuml;berrascht-Sein der Bundesregierung von der &ouml;ffentlichen Wirkung dieser Entscheidung &hellip; So f&uuml;ttert man Populisten.</p>
<p>Den Skandal um den mittlerweile geschassten Verfassungsschutzpr&auml;sidenten greifen die Bundestagsabgeordnete <i>Martina Renner</i> und ihr Mitarbeiter <i>Sebastian Wehrhahn</i> in einem Beitrag au&szlig;erhalb des Schwerpunkts auf: Sie wollen nicht die Personaldebatte vertiefen, sondern ordnen das Geschehen in die strukturellen Defizite und Fehlleistungen des Verfassungsschutzes ein, der nicht nur in Chemnitz, sondern auch schon in vielen anderen F&auml;llen durch seine Fehldiagnosen und sein kontraproduktives Agieren auff&auml;llig wurde.</p>
<p>Daneben bietet diese Ausgabe der <b>vor</b><i>g&auml;nge</i> weitere Beitr&auml;ge zu aktuellen Debatten: So analysiert der Hamburger Arbeitsrechtler <i>Peter Stein</i> eine k&uuml;rzliche Entscheidung des Gerichtshofes der Europ&auml;ischen Union, der Teile des deutschen Kirchensonderarbeitsrechts als Versto&szlig; gegen europ&auml;isches Recht verworfen hat. <i>Hartmut Aden</i> und <i>Sven L&uuml;ders</i> werten zwei Tagungen und eine Ver&ouml;ffentlichung zum Recht der Geheimdienste aus, in denen sich der zaghafte Versuch eines Dialogs der Sicherheitsbeh&ouml;rden mit der Rechtswissenschaft erkennen l&auml;sst. <br />Wir w&uuml;nschen Ihnen mit all diesen Texten eine inspirierende Lekt&uuml;re und viel Vergn&uuml;gen beim Weiterdenken, im Namen der gesamten Redaktion</p>
<p><i>Herbert Mandelartz und Sven L&uuml;ders</i></p>
<h2 class="auto-created">Heftvorschau:</h2>
<ul>
<li>vorg&auml;nge #225 (1/2019): &nbsp;Internetkommunikation und Meinungsfreiheit (M&auml;rz 2019)</li>
<li>vorg&auml;nge #226 (2/2019):&nbsp;Polizeiarbeit und Technikentwicklung (Juni 2019)</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Anmerkungen:</h2>
<p>1 PEGIDA steht f&uuml;r &bdquo;Patriotische Europ&auml;er gegen die Islamisierung des Abendlandes&ldquo;, eine islam- und fremdenfeindliche Bewegung, die seit Oktober 2014 in Dresden Demonstrationen organisiert und zur Leitfigur einer neuen Form des politischen Protests wurde. Ihre Anh&auml;nger*innen sehen in der massenhaften Einwanderung nach Deutschland das zentrale politische Problem unseres Landes, das von den etablierten Parteien wie den Medien gleichsam falsch dargestellt bzw. verschwiegen werde.</p>
<p>2 Die ostdeutschen Wahlergebnisse der AfD bei der Bundestagswahl 2017 im Einzelnen: Sachsen 27,0%, Th&uuml;ringen 22,7%, Brandenburg 20,2%, Sachsen-Anhalt 19,6% und in Mecklenburg-Vorpommern 18,6%.</p>
<p>3 Vgl. Oskar Niedermayer: Mitgliederentwicklung der Parteien (7.10.2017), Bundeszentrale f&uuml;r politische Bildung, unter <a href="https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlenund-fakten/138672/mitgliederentwicklung" target="_blank" rel="noopener">https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlenund-fakten/138672/mitgliederentwicklung</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/editorial-58/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Pflichtlektüre für PolitikerInnen und solche, die es werden wollen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/pflichtlektuere-fuer-politikerinnen-und-solche-die-es-werden-wollen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2018 03:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 224 (4/2018), S. 87-91 Ernst Hillebrand (Hg.), Rechtspopulismus in Europa. Gefahr für die Demokratie? Dietz-Verlag, 2. Aufl., 2017, 191 Seiten, 16.70 &#128; Das Anwachsen der rechtspopulistischen Bewegungen ist nicht neu. Ihr Aufstieg begann bereits vor mehr als einem Vierteljahrhundert. In den vergangenen Jahren hat diese Entwicklung jedoch eine neue Qualität erreicht. Die [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/pflichtlektuere-fuer-politikerinnen-und-solche-die-es-werden-wollen/">Pflichtlektüre für PolitikerInnen und solche, die es werden wollen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 224 (4/2018), S. 87-91</p>
<p><i>Ernst Hillebrand (Hg.), Rechtspopulismus in Europa. Gefahr für die Demokratie? Dietz-Verlag, 2. Aufl., 2017, 191 Seiten, 16.70 &#128;</i></p>
<p>Das Anwachsen der rechtspopulistischen Bewegungen ist nicht neu. Ihr Aufstieg begann bereits vor mehr als einem Vierteljahrhundert. In den vergangenen Jahren hat diese Entwicklung jedoch eine neue Qualität erreicht. Die Dynamik dieser Entwicklung sowie die soziale Verankerung der rechtspopulistischen Parteien in Europa werden im 1. Teil des Buches beschrieben und bewertet. Der 2. Teil analysiert die Ursachen der Erfolge der Rechtspopulisten. Den 3. Teil schließlich bildet die Frage nach einem vernünftigen gesellschaftlichen und politischen Umgang mit den Wählern rechtspopulistischer Parteien. </p>
<p>Der 1. Teil gibt einen kurzen und knappen Überblick über die rechtspopulistischen Parteien in Europa, spart allerdings die sogenannte <i>Schwedenpartei</i> und die <i>AfD</i> aus &#150; was verwundert. Die Beiträge schildern das Programm der Parteien, ihre Entwicklung, die Gründe für ihren Aufstieg, den derzeitigen Stand sowie in Einzelfällen die Perspektiven. Zum Teil werden auch die Führungsfiguren beschrieben, etwa Umberto Bossi von der <i>Lega Nord</i> (S. 45) oder Geert Wilders von der <i>Partei für die Freiheit</i> (PVV, S. 55ff.). Dabei ist der Redaktionsschluss des Buches (2017) ein kleines Problem, denn die Entwicklung verläuft manchmal anders als von den Autoren prognostiziert. So hält etwa Michael Braun die <i>Lega Nord </i>und die <i>5 Sterne Bewegung</i> in Italien für nicht koalitionsfähig (S. 48). Nach der Wahl 2018 bildeten sie jedoch gemeinsam die Regierung.</p>
<p>Im Einzelnen: Die <i>Dänische Volkspartei </i>(S. 15ff.) entwickelte sich aus der Spaltung der Fortschrittspartei in den frühen 1990er Jahren. Als ihre zentrale Aufgabe sieht sie die Bewahrung der nordischen freiheitlichen Demokratie (S. 22). Muslime sind für die Partei das zentrale Problem: sie seien auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert, nähmen aber überproportional Sozialleistungen in Anspruch (S. 21). Die Partei hatte die Möglichkeit der Regierungsbeteiligung, lehnte dies aber ab.</p>
<p>Der <i>Front National </i>(FN, S. 24ff.) wurde 1972 gegründet und zog seitdem immer mehr Wähler an. So erhielt die Vorsitzende Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2017 im zweiten Wahlgang 33,9% der Stimmen. Die Partei konnte ihre Position jedoch nicht in politische Macht umsetzen. Die politischen Positionen reichen von der Ablehnung des politischen Systems, dem Kampf gegen Terrorismus sowie der Ablehnung des Islam. Nach der Wahl kündigte Le Pen eine Umbenennung an. 2018 wurde die Partei mit großer Mehrheit in <i>Rassemblement National</i> umbenannt.</p>
<p>Der Beitrag über die <i>UK Independence Party</i> (UKIP) schildert zunächst die Gründe, warum diese Partei in England bei der Europawahl 2014 fast 27% der Stimmen gewinnen konnte (S. 31ff.). Es handelt sich einmal um die Veränderungen der Wirtschafts- und Sozialstruktur, die eine ganze Bevölkerungsschicht an den Rand drängten und zum zweiten um den sich seit Generationen vollziehenden Wertewandel in sozialen und kulturellen Fragen (Einwanderung, Gender, Europa und wachsende ethnische Vielfalt), der verschiedenen Wählergruppen das Gefühl vermittelt, noch einmal abgehängt zu werden. Allerdings stürzte die Partei bei vorgezogenen Unterhauswahl 2017 auf weniger als 2% ab &#150; nach fast 13% bei Wahl 2015. Ob die Partei sich davon erholen oder ob eine neue Bewegung kommen wird, hält der Autor für fraglich (S. 38f.).</p>
<p>Die Entwicklung der <i>Lega Nord </i>wird ausführlich dargestellt, von der Gründung in den 1980er Jahren, über einzelne Regierungsbeteiligungen (S. 42f.) und das Schwanken zwischen offenem Sezessionismus und föderalistischen Lösungen (S. 44) bis zur schweren Krise, die ein Untreue-Skandal um den Vorsitzenden Umberto Bossi 2012 auslöste und die fast das Ende der Partei herbeiführte. Bei der Wahl 2013 überwand die Lega nur knapp die 4%-Hürde für den Einzug in das Parlament (S. 45). Der Nachfolger Salvini fokussierte die Partei auf die &#132;Invasion&#147; der Ausländer, was ihr 2018 einen großen Wahlerfolg und die Regierungsverantwortung bescherte; Salvani ist seitdem Innenminister.</p>
<p>Die niederländische <i>Partei für die Freiheit </i>(PVV) wurde 2006 gegründet. Ihre Ideologie steht auf vier Säulen: &#132;<i>Islam-Alarmismus, Populismus, Nationalismus, Recht und Ordnung</i>&#147; (S. 52). Der erbitterte Kampf gegen den Islam geht einher mit einer starken Abneigung der Elite. Die PVV ist ganz auf Geert Wilders ausgerichtet, der das einzige offizielle Mitglied der Partei ist (S. 55ff). In seiner Hand liegen die Vergabe von Parteiposten sowie die Nominierung aller Kandidaturen für Wahlen, aufgrund ihrer personalisierten Struktur unterliegt die PVV auch nicht den üblichen Anforderungen an die Transparenz ihrer Einnahmen, die für andere Parteien in den Niederlanden gelten.</p>
<p>Am 11. Oktober 2008 starb Jörg Haider mit 1,8 Promille im Blut bei einem Verkehrsunfall (S. 60ff). Haider hatte als Vorsitzender der <i>Freiheitlichen Partei Österreichs </i>(FPÖ) seit 1986 die autoritäre Grundstimmung der Bevölkerung aufgegriffen und eine scharfe Ausländer- und Migrationspolitik eingeleitet, verknüpft mit einer Law and Order-Politik und einem Euroskeptizismus. Damit gelangte die FPÖ von 1983-1986 in eine Regierung mit der SPÖ und von 2000 bis 2005 mit der ÖVP. Kritiker der FPÖ hatten gehofft, dass nach dem Tod Haiders auch das Ende des Rechtspopulismus in Österreich gekommen sei. Aber es kam anders. Unter Heinz-Christian Strache, der die Partei seit 2005 führt, erreichte die FPÖ im Jahr 2013 bei der Nationalratswahl 20% der Stimmen, seit Dezember 2017 stellt sie in einer Regierung mit der ÖVP den Vizekanzler.</p>
<p>Die polnische <i>Partei Recht und Gerechtigkeit</i> (PiS, S. 70ff.) ist die Partei für die Ausgestoßenen der Gesellschaft und für die Verlierer der wirtschaftlichen Entwicklung. Die PiS versprach ihnen Schutz vor der egoistischen gierigen Elite (S. 71). Nach der Parlamentswahl 2007 wurde die PiS stärkste Oppositionspartei und schwenkte vom autoritären Sozialpopulismus zunehmend zu einer national-katholischen Ideologie um. Eine weitere Radikalisierung setzte nach dem Flugzeugabsturz in der Nähe von Smolensk am 10. April 2010 ein, bei dem u. a. Präsident Lech Kaczynski ums Leben kam (S. 74f.). Bei der Parlamentswahl 2015 erreichte die PiS die absolute Mehrheit im Sejm und im Senat (S. 76). Die Partei setzte ihre sozialen Versprechungen um und verfolgte eine xenophobe Politik, die von der Mehrheit der Polen befürwortet wird (S. 77). Entgegen ihren Versprechungen übernahm die Regierung die Kontrolle über die Justiz (einschließlich des Verfassungsgerichts) und schaltete die Medien gleich. Dagegen gab es breiten Protest vieler Polen, der Konflikt prägt seitdem das öffentliche Leben im Land (S. 78). Wegen des Redaktionsschlusses geht der Beitrag leider nicht auf das mittlerweile von der EU  eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ein, an dessen Ende die Aussetzung von Stimmrechten Polens im Rat der EU stehen könnte.</p>
<p>Die <i>Schweizerische Volkspartei</i> (SVP, S. 79ff.) ist seit Beginn der 2000er Jahre die wählerstärkste Partei in der Schweiz. Ihren Namen erhielt sie 1971, nachdem zwei wichtige Kantonalparteien zu ihr stießen. Zugleich öffnete sie sich zur Mitte hin. Anfang der 1990er Jahre kam es zu einer Zäsur: Die SVP rückte an den rechten Rand, lehnte den Beitritt zum EWR ab (1992), verolgte eine restriktive Migrationspolitik, einen wirtschaftspolitischen Liberalismus und eine gegen die politische Klasse gerichtete Rhetorik. Bei den Nationalratswahlen 2011 erhielt sie 26,6%, vier Jahre später 29,4% der Stimmen. Es ist ihr gelungen, das Unbehagen gegenüber der Zuwanderung, die Angst vor Kriminalität, das Gefühl der Bedrohung schweizerischer Grundwerte und das Misstrauen gegenüber einem umfassenden Wohlfahrtsstaat in Wählerstimmen umzusetzen (S. 82). Treibende Kraft war dabei Christoph Blocher (S. 84). Allerdings könne die Partei nicht ohne Wenn und Aber dem Lager der rechtspopulistischen Parteien zugeschlagen werden, so der Autor (S. 87).</p>
<p>In Tschechien (S. 90ff) war die politische Lage nach dem Fall des Kommunismus geradezu stabil. Doch mit der Zeit wurde die Korruption das zentrale Problem der tschechischen Politik, große Teile der Wählerschaft verloren das Vertrauten in die traditionellen Parteien. Im November 2011 gründete der Unternehmer Andrej Babis die Partei ANO gründete, die sich durch ihren Unternehmerpopulismus auszeichnet. Ziel von Babis Politik ist es nicht, die Fehler seiner Vorgänger zu korrigieren, sondern die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung so zu kontrollieren, dass sie seinen unternehmerischen Interessen entsprechen (S. 94f). Babis war von 2014 bis 2017 Finanzminister. Der Autor sah ihn als Favoriten für die Parlamentswahlen im Oktober 2017 &#150; und in der Tat wurde er am 13. Dezember 2017 zum Ministerpräsidenten ernannt.</p>
<p>Der <i>Ungarische Bürgerbund </i>(Fidesz, S. 97ff.) entstand in der Zeit des politischen Wandels als radikalliberale alternative Jugendbewegung. Doch bereits 1992 setzte ein Rechtsschwenk ein, der sich nach dem schlechten Abschneiden bei der Parlamentswahl 1994 verschärfte. Im Jahre 1998 trat Fidesz jedoch als führende Kraft in eine rechtsgerichtete Koalitionsregierung ein. Dieses 1. Kabinett Orban offenbarte bereits autoritäre Züge. Die Parlamentswahl 2002 endete mit einer knappen Niederlage. In den folgenden Oppositionsjahren wurde die Partei immer radikaler und populistischer. Seit 1993 steht sie unter der Kontrolle von Viktor Orban, der auch nach den Wahlniederlagen 2002 und 2006 nicht in Frage gestellt wurde. Nach der Wahl 2006 konnte Orban mit einer 2/3 Mehrheit an die Umsetzung seines Programms gehen: der Rechtsstaat wurde systematisch ausgehöhlt, das System der Gewaltenteilung ausgehebelt. 2014 plädierte er in einer Rede für den Aufbau eines &#132;illiberalen Staates&#147; (S. 101). Mit seiner autoritären Wende und der Transformation des institutionellen Systems wurde Orban zum &#132;Vorbild&#147; einer illiberalen, populistischen Politik. Wegen des Redaktionsschlusses kann der Autor auch hier leider nicht mehr auf die Reaktionen der EU eingehen (siehe oben).</p>
<p>Im 2. Teil des Buches &#150; bei der politischen Bewertung (S. 107ff.) &#150; kommen die meisten AutorInnen zu dem Ergebnis, dass die populistischen Parteien besonders Erwerbstätige, junge Menschen und Angehörige der Unterschicht anziehen. Der Gegensatz zwischen den Unterschichten, die den Anschluss an die demokratische Entwicklung verlieren, und den Führungsschichten ist der Treibsatz für die Rechten (S. 132f). Gründe hierfür sind die Ängste vor der Globalisierung und der Migration. Die Unterschicht sieht sich als Verlierer der Globalisierung und lehnt die europäische Integration ab (S. 118ff.). Wie sollen die Parteien darauf reagieren? Moralische Empörung reicht nicht (S. 120, 125), die Parteien müssen stattdessen Antworten auf die neuen Herausforderungen finden und eine wirklichkeitsnahe, umfassende Regierungsagenda entwickeln (S. 128). Dabei gehöre die soziale Frage wieder in das Zentrum der öffentlichen Debatte (S. 121). Die Parteien müssen beweisen, dass sie mehr Vertrauen verdienen als die Populisten (S. 129) &#150; was in besonderem Maße von den Personen abhänge, die in den Parteien das Sagen haben (S. 134, 142).</p>
<p>Im 3. Teil (&#132;Die Linke und der Rechtspopulismus&#147;) kommt es zu Überschneidungen und Wiederholungen von Gedanken, die bereits im 2. Kapitel thematisiert wurden. Hier geht es um die &#132;Herausforderer der etablierten Parteien&#147; (S. 151); um unterschiedliche Werte in verschiedenen Bildungsschichten (etwa die Haltungen zu offenen Grenzen, Einwanderung und europäische Integration bei Akademikern und weniger Gebildeten, s.S. 153); um die mangelnde Qualität der Politiker (S. 157f.) und um die fehlende gesellschaftliche Bindekraft der Volksparteien (S. 158). Es helfe nichts, dass man den Wählern rechtspopulistischer Parteien die eigene moralische Überlegenheit entgegenhält (S. 161), denn in Fragen der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes oder der Bildungspolitik beispielsweise werden viel zu sehr die Interessen und Vorurteile der Funktionseliten bedient (S. 167). Eine Folge dieser Entwicklung: Etablierte Politik werde nur noch als lächerliches Gezänk von Berufspolitikern wahrgenommen, denen die realen Probleme der BürgerInnen egal sind (S. 171). Jene fühlen sich von der Politik nicht mehr repräsentiert, trauen den Politikern nichts mehr zu und werden durch die Art, wie gesprochen wird, nicht mehr erreicht (S. 172f). Das Erstarken der rechtspopulistischen Parteien ist in erster Linie der politische Ausdruck von Verunsicherung vor einem relativen sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Abstieg (S. 176f). Hinzukomme das Gefühl des politischen Kontrollverlustes gegenüber dem globalisierten Kapitalismus (S. 177) sowie die Angst vor dem Verlust identitätsstiftender Lebensverhältnisse (S. 178). Was tun? Der Herausgeber Hillebrand fordert unter Bezugnahme auf Axel Honneth eine Politik der Anerkennung (S. 180f.). Die Menschen würden sich dann wieder respektiert fühlen. Erst wenn die Politik deutlich macht, dass ihr Verhältnis gegenüber den Menschen von Wertschätzung und Respekt getragen ist, wird sie dem Rechtspopulismus dauerhaft das Wasser abgraben können.</p>
<p>Insgesamt gibt das Buch einen knappen Überblick über die Situation des Rechtspopulismus in zahlreichen europäischen Staaten, wobei die Entwicklung inzwischen über den Redaktionsschluss hinweggegangen ist. Dies ist jedoch kein Makel. Im 2. und 3. Teil zeigen die AutorInnen die Gründe für das Aufkommen und Erstarken des Rechtspopulismus auf und tragen einige Ideen vor, wie dem entgegen getreten werden kann.</p>
<p><i>Herbert Mandelartz war bis 2006 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung tätig und war anschließend u.a. Lehrbeauftragter an der Humboldt Universität zu Berlin.</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/pflichtlektuere-fuer-politikerinnen-und-solche-die-es-werden-wollen/">Pflichtlektüre für PolitikerInnen und solche, die es werden wollen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ist das die Lösung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/ist-das-die-loesung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Nov 2018 01:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 224 (4/2018), S. 102-105 Michael Bröhning, Lob der Nation. Warum wir den Nationalstaat nicht den Rechtspopulisten überlassen dürfen. Dietz-Verlag, Bonn 2018, 112 S., 12,90 &#128; Der Titel und der Untertitel sind eindeutig. Michael Bröning lässt keinen Zweifel: Er steht für die Nation und den Nationalstaat. B., der das Referat &#132;Internationale Politikanalyse&#147; der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/224/publikation/ist-das-die-loesung/">Ist das die Lösung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 224 (4/2018), S. 102-105</p>
<p><i>Michael Bröhning, Lob der Nation. Warum wir den Nationalstaat nicht den Rechtspopulisten überlassen dürfen. Dietz-Verlag, Bonn 2018, 112 S., 12,90 &#128;</i></p>
<p>Der Titel und der Untertitel sind eindeutig. <i>Michael Bröning</i> lässt keinen Zweifel: Er steht für die Nation und den Nationalstaat. B., der das Referat &#132;Internationale Politikanalyse&#147; der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin leitet, weiß natürlich, dass eine solche Haltung Kritik herausfordert. Eingangs zitiert er deshalb mit <i>Peter Glotz</i> gleich einen heftigen Kritiker des Nationalstaats, der 1970 die Bejahung der Nation als &#132;<i>moralischer Wahnsinn</i>&#147; und den Staat einen überkommenen &#132;Homunkulus&#147; nannte, &#132;<i>der weltweit nichts als Unfrieden stifte</i>&#147; (S. 7). B. fragt dagegen, wie sich die weltweit anhaltende emotionale Bindung vieler Bürgerinnen und Bürger an das Phänomen Nationalstaat erklären lasse (S. 9). Er verweist dazu auf Umfragen, die für die nationale und gegen eine übernationale Einheit ausfallen (S. 10) sowie auf geschichtliche Beispiele, die seine Auffassung stützen sollen, etwa dass die Strände der Normandie nicht von kosmopolitischen Brigaden der Weltgesellschaft, sondern von den Streitkräften der demokratischen Nationalstaaten der Welt erstürmt worden seien (S. 13). B. vergisst allerdings, dass die Truppen unter einem einheitlichen Oberkommando standen, gemeinsame Werte vertraten und einheitliche Ziele verfolgten. Im Folgenden will B. die zentrale Rolle des Nationalstaaten auf drei Ebenen herausarbeiten (S. 14ff.): (1.) Migration, Solidarität und Integration; (2.) Europa und Demokratie sowie (3.) globale Politik und Nationalstaat. Sein abschließendes Fazit mündet in einem linken Lob der Nation.</p>
<p>B. stellt zunächst fest, dass wir in einem Zeitalter der Migration leben und die Fluchtbewegungen weltweit zunehmen. Notwendig sei nicht nur eine Steuerung, sondern auch eine Begrenzung der Migration (S. 24f.). Eine ungebremste globale Migration käme vor allem Kapitalbesitzern zugute, senke das Lohnniveau und verstärke die Ungleichheit. Sie untergrabe auch die gesellschaftlichen Voraussetzungen eines jeden Wohlfahrtstaats (S. 25). Als Gegenposition verweist er auf Bemerkungen <i>Katrin Göring-Eckardts</i>, die sich 2015 über &#132;<i>ein &#130;drastisch&#145; verändertes, buntes Land</i>&#147; freute, sowie von Patrick Kingsley, der im gleichen Jahr ein &#132;<i>geordnetes System der Masseneinwanderung für zwingend</i>&#147; (The Guardian v. 31.7.2015) hielt. Keiner von beiden fordert jedoch eine unbegrenzte Einwanderung.</p>
<p>B. führt weiter aus (S. 27f.), massive (jetzt nicht mehr: unbegrenzte) Einwanderung in eine Solidargemeinschaft schwäche das Vertrauen innerhalb der Gesellschaft. Unbegrenzte (!) Einwanderung sollte deshalb gerade von progressiven Befürwortern einer sozialstaatlichen Umverteilung kritisch gesehen werden, weil sie das sozialdemokratische Anliegen gesellschaftlicher Integration unterminiere (S. 28).  Er weist darauf hin, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung &#132;Leitkultur&#147; als selbstverständlich empfinde (S. 30). Ihr gehe es darum, &#132;<i>die Herausforderungen der Migration auch durch ein Maß an gesellschaftlicher Anpassung der Neueinwanderer an ein gesellschaftliches &#132;Wir&#147; zu gestalten, das eben nicht von den Grundrechtsparagraphen (gemeint: -artikel) des Grundgesetzes abgedeckt wird</i>.&#147; (S. 31) Er erinnert an das sogenannte Böckenförde-Diktum aus dem Jahre 1967[1], wonach &#132;<i>der freiheitlich säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann</i>.&#147; Die entscheidende Frage, welche Voraussetzungen das denn seien, lässt B. indes offen. (Auch Böckenförde hat sich erst viel später dazu geäußert, s. Interview in der TAZ v. 23.9.2009). Abschließend verweist B. auf das kanadische Migrationsmodell bestehend aus dem Dreiklang Auswahl, Begrenzung und Großzügigkeit als einen positiven, pragmatischen Ansatz (S. 33ff.). Auf dieser Basis seien 2016 rd. 320.000 Neubürger und 46.000 Flüchtlinge ins Land gekommen. Die kanadische Politik setze nicht auf unbegrenzte Einwanderung, sondern die Offenheit gegenüber der Einwanderung beruhe auf dem klaren Bekenntnis zu staatlicher Kontrolle.</p>
<p>Das Kapitel &#132;Europa und die Demokratie&#147; (S. 40ff.) beginnt mit der Feststellung, dass Europa in einer ganzen Serie von sich gegenseitig verstärkenden Krisen stecke: Wirtschafts- und Finanzkrise, Eurokrise, Brexit und anhaltende Flüchtlings- und Migrationskrise. Deshalb bedürfe die EU in ihrer jetzigen Form einer grundlegenden Reform. Dabei stelle sich &#150; so B. &#150; die Frage, ob wir tatsächlich <i>überall</i> mehr Europa brauchen und ob der Nationalstaat wirklich <i>überall</i> den Weg freimachen müsse für &#132;europäische&#147; Lösungen (S. 40)? Nach B. ist dies in der deutschen politischen Klasse weitgehend Konsens. Allerdings fügt er dafür keine Belege an. Er verweist hingegen auf das Demokratiedefizit der EU und darauf, dass zwischen dem ideellen Europa und dem realexistierenden Europa unterschieden werden müsse. Letzteres sei von konservativen Kräften aus der Taufe gehoben worden, was das europäische Projekt bis heute präge (S. 46) &#150; trotz Willy Brandt, Francois Mitterand oder Olof Palme. Europa habe sich zu einem Projekt der Rechtsetzung entwickelt. So spreche die Kommission in ihrem 2012 vorgelegten Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts von einem &#132;<i>Besitzstand der Europäischen Union</i>&#147;, zu dem sie etwa die 9.576 Verordnungen und 1.989 Richtlinien zähle, die von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind (S. 47). Diese seien jedoch von einer demokratischen Kontrolle weitgehend entkoppelt. Als weiteres Beispiel für die demokratischen Defizite der Union führt B. die Eurorettung an (S. 51ff). Seine These: Wenn die Demokratie scheitert, scheitert auch Europa (S. 56ff). Allerdings könne eine demokratische, europäische Identität nicht<i> ex cathedra </i>verordnet werden (S. 60). Den Vorschlag einer Parlamentarisierung der EU kontert B. mit der Kritik des ehemaligen Richters beim Bundesverfassungsgericht Prof. Dieter Grimm, wonach die europäischen Verträge &#132;voll&#147; von einfachem Gesetzesrecht und damit viele Themen der politischen Entscheidung entzogen sind (S. 61f).[2] Was also tun, fragt B. und schlägt einen pragmatischen Mittelweg vor, der darin bestehen soll (S. 65ff.), dass bestimmte Politikfelder auf europäischer, andere auf nationalstaatlicher Ebene geregelt werden.</p>
<p>Wie steht der Nationalstaat zur globalen Politik und zu den supranationalen Organisationen (S. 71ff.)? Nach B. gibt es nur noch selten ernsthafte Plädoyers für eine Weltregierung, meist werde das Konzept der <i>Global Governance </i>vertreten, dessen Umsetzung jedoch höchst unwahrscheinlich sei (S. 74). Im Übrigen bestünde das eigentliche Problem nicht in einem Zuviel, sondern in zu wenig Staatlichkeit. Die Hauptbedrohung sei nicht mehr die Eroberung von Staaten, sondern deren Zusammenbruch (S. 80) &#150; siehe etwa Libyen und Jemen. Es müsse darum gehen, &#132;<i>den Multilateralismus zu stärken, absolute Souveränität zu überwinden und dabei doch die tragende Säule der internationalen Ordnung &#150; funktionierende Nationalstaaten &#150; zu erhalten und zu stärken.</i>&#147; (ebd.) Globalisierungsgewinne gebe es nur dort, wo die Globalisierung in staatliche Entwicklungsstrategien und einen aktiven Nationalstaat eingebettet wurde. Im anderen Fall war die Bilanz durchwachsen bis desaströs (S. 85). Unter kritischen Ökonomen sei man sich einig, dass der Versuch, die Finanzmärkte im Rahmen der G20 auf globaler Ebene einheitlich zu regulieren, weitgehend gescheitert ist (S. 89). Daraus folgt für B., dass globale Gerechtigkeit, Entwicklung, Sicherheit und Frieden zumindest auf absehbare Zeit nicht gegen, sondern nur mit dem Nationalstaat erreicht werden können (S. 90f.).</p>
<p>Als Fazit hält B. fest (S. 95f.), dass sich der Wohlfahrtsstaat nur aufrechterhalten lässt, wenn Migration gesteuert und begrenzt wird. Auch auf europäischer Ebene müsse der Nationalstaat nicht als zu überwindendes Hindernis, sondern als Basis einer nachhaltigen europäischen Einigung begriffen werden. Auf globaler Ebene habe sich der Nationalstaat als einziger demokratisch legitimierter und handlungsfähiger Akteur erwiesen. Ein starker Staat sei weder eine Absage an ein handlungsfähiges Europa noch an multinationale Lösungen, sondern deren Voraussetzung. Er zitiert <i>Willy Brandt </i>(S. 97), für den &#132;<i>Patriotismus als zugleich europäische und weltpolitische Aufgabe</i>&#147; in einer Welt selbstverständlich war, in der &#132;<i>die Nation eine primäre Schicksalsgemeinschaft</i>&#147; bleibe. Für B. ist daher klar, dass eine linke Mitte nur dann eine Mehrheit erringen kann, wenn sie Gerechtigkeit und Internationalismus mit einem offenen Bekenntnis zu einem starken Staat verknüpft (S. 98). Ihre derzeitige Schwäche hänge damit zusammen, dass sie sich nicht nur von ihrer Stammwählerschaft, sondern auch vom Leitbild eines politisch starken und sozial aktiven Staates entfernt habe (S. 100). Viele klassische Wählergruppen der Sozialdemokraten hätten sich deshalb neuen politischen Kräften zugewandt (S. 103). Eine Kurskorrektur sei erforderlich: in ökonomischen Fragen eine Rückbesinnung auf linke Kernkompetenzen; auf der kulturellen Achse müssten die Herausforderungen der Migration überzeugend beantwortet werden. Als Vorbild dafür, wie so etwas gelingen kann, verweist er auf die <i>Scottish National Party </i>(SNP). Anknüpfend an Tony Judts Appell, den &#132;<i>Staat neu zu denken</i>&#147;, sieht er die Chance in einem weltoffenen &#132;Ja&#147; zu einem gemeinschaftlichen &#132;Wir&#147; auf nationalstaatlicher Ebene.</p>
<p>Der Text hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Den Ausführungen zu Europa und den globalen Organisationen kann man weitgehend zustimmen, obwohl er die Vorzüge eines geöffneten Europas nicht erwähnt. Anders ist dies bei den Ausführungen zur Migration. Der Autor baut einen Popanz auf, indem er von unbegrenzter (oder abgemildert: von massiver) Migration spricht, ohne dass er darlegt, wer diese Forderung vertritt. Hinzu kommt: B. fordert einen starken Nationalstaat, um die Migration steuern und begrenzen zu können. Er erwähnt aber nicht, welche Konsequenzen damit noch verbunden sein können.</p>
<p><i>Herbert Mandelartz</i></p>
<p><i><b>Anmerkungen:</b></i></p>
<p><i>1 Erstveröffentlichung in: Säkularisation und Utopie. Ebracher Studien. Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag. Stuttgart 1967 (Kohlhammer), S. 75 &#8211; 94 (nicht 1976, wie B. meint).</i></p>
<p><i>2 Vgl. dazu Grimm in vorgänge Nr. 220 (Heft 4/2017), S. 5 &#8211; 20.</i></p>
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		<title>Carl Schmitt als Jurist  ist da „was zu holen“?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/221-222/publikation/carl-schmitt-als-jurist-ist-da-was-zu-holen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 May 2018 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 221/222 (1-2/2018), S. 225-227 Volker Neumann, Carl Schmitt als Jurist. Mohr Siebeck, Tübingen 2015, 618 Seiten, 99 Euro Carl Schmitt und kein Ende. Über ihn wird immer noch und viel geschrieben. Dabei sagte Niklas Luhmann über ihn, er werde &#132;jedenfalls als Jurist&#147; deutlich überschätzt, da bei ihm &#132;rechtstechnisch gesehen gar nicht so viel [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 221/222 (1-2/2018), S. 225-227</p>
<p><i>Volker Neumann, Carl Schmitt als Jurist. Mohr Siebeck, Tübingen 2015, 618 Seiten, 99 Euro</i></p>
<p>Carl Schmitt und kein Ende. Über ihn wird immer noch und viel geschrieben. Dabei sagte Niklas Luhmann über ihn, er werde &#132;jedenfalls als Jurist&#147; deutlich überschätzt, da bei ihm &#132;<i>rechtstechnisch gesehen gar nicht so viel zu holen ist</i>&#147; (S. 559). Neumann sieht das differenzierter: wenig zu holen sei beim Völkerrechtler Schmitt; sehr viel mehr hingegen beim Staatsrechtler (ebd.). Diese Auffassung begründet er in dem hier anzuzeigenden Buch. Es schließt den Kreis zu seiner Dissertation, die er 1980 unter dem Titel &#132;<i>Der Staat im Bürgerkrieg. Kontinuität des Staatsbegriffs in der politischen Theorie Carl Schmitts</i>&#147;, veröffentlichte und die inzwischen lange vergriffen ist. Ein schlichter Nachdruck &#150; so Neumann &#150; verbot sich; eine Neuauflage hätte Überarbeitungen erfordert, für die ihm die Motivation fehlte; im Übrigen wäre eine gründlich überarbeitete Neuauflage ein eigenständiges Buch geworden, bei dem das Missverständnis hätte entstehen können, der Autor würde sich von einer Schöpfung seiner studentenbewegten Jugend distanzieren. Ein neues Buch mit einem neuen Titel vermeide dies (Vorwort).</p>
<p>Ziel der Arbeit ist die Herausarbeitung von Sch`s Beitrag zur Rechtswissenschaft, insbesondere zur Staatsrechtslehre. Dabei wird die Stellung im zeitgenössischen Schrifttum untersucht sowie die Frage, ob einzelne Beiträge auch heute noch in der Staatsrechtswissenschaft präsent sind. Die Arbeit stützt sich dabei nicht nur auf das Werk von Sch. und die fast unübersehbare Sekundärliteratur, sondern beruht auch auf Recherchen im Archiv der Humboldt- Universität, dem Archiv des Sicherheitsdienstes beim Reichsführer SS sowie der Auswertung der Tagebücher von Sch. (S. 3). </p>
<p>Die Gliederung folgt überwiegend den Perioden des Schaffens. Der &#132;Einführung&#147; (Kap. A) folgen &#132;Grundlagen&#147; (Kap. B), die die Entwicklung seines Dezisionismus und die Anfänge seiner Demokratietheorie einschließlich der Liberalismus- und Parlamentarismuskritik (&#132;<i>Die geistesgeschichtliche Grundlage des heutigen Parlamentarismus</i>&#147;, 2. Aufl. 1926) darlegen. Die Bonner Zeit (Kap. C) konzentriert sich auf den &#132;Begriff des Politischen&#147; und die &#132;Verfassungslehre&#147;. In die Zeit zwischen seinem Wechsel nach Berlin und dem Ruf nach Köln (Kap. D) fallen der Vortrag über &#132;Hugo Preuß&#147; sowie die Arbeiten &#132;Hüter der Verfassung&#147; und &#132;Legalität und Legitimität&#147;. Der Abschnitt &#132;Finstere Zeiten&#147; (Kap. E) hat die Nazi-Publikationen bis kurz nach seinem Karriereknick 1936 zum Gegenstand. Abweichend von der bisherigen Periodisierung werden dann die völkerrechtlichen Arbeiten von 1923 bis 1950 dargestellt (Kap. F). Die längste zeitliche Periode umfasst die Jahre von 1942 bis 1981 unter dem Titel &#132;Ernüchterungen, halbherziger Neuanfang und dreiste Ausreden&#147; (Kap. G). Der &#132;Schluss&#147; rundet den Text ab.</p>
<p>Beim Aufbau der einzelnen Kapitel folgen auf eine kurze biographische und rechtshistorische Vorbemerkung sowie ein knappes Referat des jeweils vorgestellten Teils die Darstellung der zeitgenössischen Auseinandersetzung mit Sch. sowie die kritische Einordnung und Bewertung durch Neumann. Dies alles ist kenntnisreich und ausführlich sowie fundiert, anspruchsvoll und kritisch geschrieben. Dabei scheut Neumann nicht die direkte Sprache. &#132;Schmitts Gedöns&#147; (S. 270); &#132;<i>Das ist &#150; mit Verlaub &#150; ohne weiteres Quatsch</i>&#147; (S. 340, Fn. 201); &#132;<i>Schwadronierte er</i>&#147; (S. 380, Fn. 491); &#132;<i>Ein selten dämlicher Artikel</i>&#147; (S. 412); &#132;<i>Der Bericht strotzt von blöden Bemerkungen</i>&#147; (S. 418, Fn. 670); &#132;<i>Triviale Geschwätzigkeit</i>&#147;, &#132;<i>Haarsträubend dumm</i>&#147; (S. 562). Schmitts Ausführungen zur nötigenfalls erforderlichen Vernichtung des Heterogenen als &#132;<i>halbstarkes Gerede</i>&#147; abzutun (S. 560; an anderer Stelle &#8211; S. 62, Fn. 270 &#8211; spricht er von &#132;<i>sprachlicher Entgleisung</i>&#147;), wirkt allerdings verharmlosend.</p>
<p>Neumann schildert auch Sch`s antisemitische (Sch. selbst bezeichnete seine Haltung als juden-kritisch; Böckenförde spricht von Antijudaismus) Auslassungen und seine Nähe zu den Nazis. Sch. stellte am 27. April 1933 den Antrag auf Aufnahme in die NSDAP; aufgenommen wurde er am 1. Mai. Schon zuvor hatte er sich antisemitisch geäußert (S. 374ff) und sich am 18. April 1933 geweigert, eine Solidaritätserklärung für (den Juden) Kelsen zu unterschreiben (S. 305). Über Nipperdey, der ihn in Berlin deswegen besuchte, notiert er in sein Tagebuch: &#132;<i>&#133;elende Gesellschaft, sich für einen Juden derartig einzusetzen &#133; Nipperdey ist vielleicht auch ein Jude.</i>&#147; Später betrieb er die Entlassung von Erich Kaufmann (S. 377), dem er seinen Ruf an die Universität Bonn verdankte (S. 77). Die Bücherverbrennung am 17. Mai 1933 kommentierte er: &#132;<i>Die Autoren sind aus Deutschland ausgespien für alle Zeiten.</i>&#147; (S. 305). Eine enge Beziehung pflegte er zu dem Reichsrechtsführer Hans Frank (S. 306ff). Eine noch engere soll er zu dessen Frau gepflegt haben (S. 307, Fn. 19). Höhepunkt seiner Judenhetze und zugleich sein Karriereknick war die Tagung: &#132;<i>Das Judentum in der Rechtswissenschaft</i>&#147; (S. 383ff). Bekannt ist, dass dort die Forderung erhoben wurde jüdische Juristen nur noch mit ihrem jüdischen Namen zu nennen. Sch. war dem bereits vorangegangen und hatte bereits am 31. Mai 1933 darauf hingewiesen, dass der wahre Name von Friedrich Julius Stahl &#132;Joll Jolsohn&#147; sei (S. 379 und in Fn. 425, dort als Joelson bezeichnet). Als auf der Tagung in der Diskussion darauf hingewiesen wurde, man solle Stahl die &#132;<i>Ehrlichkeit seines preußisch-nationalen Wollens</i>&#147; zugute halten, sei der Teilnehmer von Sch. mit den Worten &#132;niedergedonnert&#147; worden, ehrliches Wollen komme bei einem Ghetto-Juden nicht in Betracht (S. 381). Den Hinweis, bei solchen Äußerungen habe es sich um bloße Lippenbekenntnisse gehandelt (so etwa Bendersky), tut Neumann zu Recht als unhaltbar ab (S. 381). Seine antisemitische Haltung hat Sch. nicht geändert, wie die Tagebucheintragungen aus der Zeit zwischen 1947 und 1951 ergeben (S. 534). Er hat sich auch nicht ehrlich mit der Frage nach seinem eigenen Beitrag zur Etablierung des mörderischen NS-Regimes und zur Propagierung des Antisemitismus auseinandergesetzt (S. 562). Und wenn er dann doch etwas sagte, war es in der Sache &#132;<i>meistens haarsträubend dumm</i>&#147; (ebd.). </p>
<p>Sch. hatte, dank der Förderung durch Hans Frank, bis 1936 eine Vielzahl von Funktionen inne (S. 308). Dennoch ist verfehlt, ihn im Vorzimmer der Macht anzusiedeln (S. 304, Fn. 699). In entscheidenden Situationen war er nicht anwesend, so beim &#132;Preußenschlag&#147; (S. 272, Fn. 531) oder bei der Machtergreifung im Januar 1933 (S. 311, Fn. 41). Er hatte zwar engen Kontakt zu Mitarbeitern in Planungsstäben, einem Adjutanten oder dem Leiter einer Presseabteilung (S. 304, Fn. 699). Hierbei handelt es sich aber, um im Bild zu bleiben, um den Flur und nicht um das Vorzimmer.</p>
<p>Was ist bei Sch. zu holen? Neumann nennt an erster Stelle seinen Beitrag zur Grundrechtsdogmatik: Die Systematik der Grundrechtsfunktionen mit dem Vorrang der Eingriffsabwehr, die Entdeckung der institutionellen Garantien und die dogmatische Konturierung der Eigentumsfreiheit und Enteignung sowie die skeptische Kommentierung des Grundsatzes der Gewaltengliederung. Ferner ist sein Name zu Recht mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verbunden, obwohl die Formulierung von Heller stammt. Dies gilt auch für die Entstehung des konstruktiven Misstrauensvotums, selbst wenn der Vorschlag zu seiner positivrechtlichen Verankerung auf Fraenkel zurückgeht (S. 559). Unter den von ihm geprägten Begriffen gibt es laut Neumann allerdings auch &#132;Nieten&#147;. Dazu gehören etwa der rechtsstaatliche Gesetzesbegriff sowie die Machtprämienlehre (S. 560). Staatsrechtlich gesehen waren die Bonner Jahre Sch`s produktivste. In der zweiten Hälfte seiner Zeit an der Handelshochschule in Berlin gewann der Ideologe langsam die Oberhand über den Juristen. &#132;<i>Legalität und Legitimität</i>&#147; ist dann nur noch eine politische Propagandaschrift, die meisten ab 1933 erschienenen Arbeiten sind Propaganda und Zuarbeiten für das Regime (S. 561).</p>
<p>Fazit: Das Werk ist kenntnisreich, ausführlich sowie fundiert, anspruchsvoll und kritisch geschrieben und lässt die Schlussfolgerung zu, dass über den Juristen Carl Schmitt bis auf Weiteres alles gesagt ist.</p>
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		<title>Hühnerhofmentalität und Narrenfreiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/217-vorgaenge/publikation/huehnerhofmentalitaet-und-narrenfreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 May 2017 09:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste: BfV]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Interview mit Wolfgang Ne&#353;kovic &#252;ber die Lage des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik, in: vorg&#228;nge Nr. 217 (Heft 1/2017), S. 87-94 WOLFGANG NE&#352;KOVIC&#160;&#160; war viele Jahre Richter, zun&#228;chst am LG L&#252;beck, von 2002 bis 2005 am Bundesgerichtshof. Im Anschluss war er bis 2013 parteiloses Mitglied des Deutschen Bundestags, bis 2012 geh&#246;rte er der Linksfraktion an. Von [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Interview mit Wolfgang Ne&#353;kovic &uuml;ber die Lage des Verfassungsschutzes in der Bundesrepublik, in: vorg&auml;nge Nr. 217 (Heft 1/2017), S. 87-94</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Neskovic.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4744 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Neskovic.jpg" alt="H&uuml;hnerhofmentalit&auml;t und Narrenfreiheit" width="213" height="320"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i><b>WOLFGANG NE&#352;KOVIC</b>&nbsp;&nbsp; war viele Jahre Richter, zun&auml;chst am LG L&uuml;beck, von 2002 bis 2005 am Bundesgerichtshof. Im Anschluss war er bis 2013 parteiloses Mitglied des Deutschen Bundestags, bis 2012 geh&ouml;rte er der Linksfraktion an. Von 2005 bis 2012 war Ne&#353;kovic Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die deutschen Nachrichtendienste kontrollieren soll; zwei Jahre lang war er au&szlig;erdem Mitglied im BND-Untersuchungsausschuss der 16. Legislaturperiode. Er ist Herausgeber der deutschen Ausgabe des CIA-Folterberichts. <br />Auf die Wissensl&uuml;cken der parlamentarischen Kontrolleure machte Ne&#353;kovic aufmerksam, als er vor Ort beim BND (eine Woche) als auch beim Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz (drei Tage) jeweils ein &#8222;Praktikum&#8220; absolvierte. Er ist damit einer der wenigen, wenn nicht der einzige Parlamentarier, der die Arbeit unserer Geheimdienste zumindest ansatzweise aus der Binnensicht kennt. Auf die Defizite der parlamentarischen Kontrolle hat er mehrfach aufmerksam gemacht, zuletzt in den vorg&auml;ngen Nr. 215 (Heft 3/2016).</i></p>
<p><i>Die Geheimdienste sind im Zusammenhang mit dem NSU-Verfahren kritisiert worden. Es geht um das Verhalten in der Zeit, in der die Morde begangen wurden, aber auch um die Zeit der Aufkl&auml;rung dieser Vers&auml;umnisse und Fehler. Welche Bedeutung messen Sie dieser Kritik zu?</i></p>
<p>Ich stimme der heftigen Kritik zu, die an dem desastr&ouml;sen Versagen der Nachrichtendienste, der Polizei und der zust&auml;ndigen Staatsanwaltschaften im Rahmen der Aufkl&auml;rung der Mordserie des NSU ge&uuml;bt worden ist. Der fr&uuml;here Verfassungsschutzpr&auml;sident Fromm hat zu Recht von einem &#8222;Waterloo der Sicherheitsbeh&ouml;rden&#8220; gesprochen. Diverse Untersuchungsaussch&uuml;sse haben die &ouml;ffentliche Kritik best&auml;tigt. So hat zum Beispiel die in Th&uuml;ringen eingesetzte Sch&auml;fer-Kommission dem Th&uuml;ringischen Landeskriminalamt eine chaotische Aktenf&uuml;hrung attestiert. Dem Th&uuml;ringischen Landesamt f&uuml;r Verfassungsschutz wird eine mangelhafte Kommunikation innerhalb der Beh&ouml;rde vorgeworfen. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen beiden &Auml;mtern soll nicht existiert haben. Das Verh&auml;ltnis sei von Konkurrenzdenken gepr&auml;gt. Quellenmeldungen seien nicht im Gesamtzusammenhang erfasst worden, das Th&uuml;ringische Landeskriminalamt sei nicht ausreichend unterrichtet worden, eine Weitergabe der Informationen an das Bundeskriminalamt sowie den Generalbundesanwalt sei unterblieben. Das Th&uuml;ringische Landesamt f&uuml;r Verfassungsschutz sei seinen &Uuml;bermittlungspflichten nicht nachgekommen.</p>
<p>Es kann davon ausgegangen werden, dass der &#8222;Sch&auml;fer-Bericht&#8220; beispielhaft das allgemeine Kompetenz-, Organisations- und Kooperationschaos der zust&auml;ndigen Sicherheitsbeh&ouml;rden belegt. Ich halte die Kritik f&uuml;r berechtigt, die an den Nachrichtendiensten wegen ihres Verhaltens bei der Aufkl&auml;rung der Vers&auml;umnisse und Fehler im Kontext der NSU-Morde vorgebracht wurde. Auch hier hat sich weitgehend die Erkenntnis best&auml;tigt, dass die Nachrichtendienste nur insoweit zuverl&auml;ssig arbeiten, wenn es darum geht, ihre eigenen Vers&auml;umnisse zu l&ouml;schen.</p>
<p><i>Ist das f&uuml;r Sie &uuml;berraschend?<br /></i></p>
<p>Nein.</p>
<p><i>Sehen Sie konkrete Fehler auch &uuml;ber die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsaussch&uuml;sse hinaus? Und wenn ja, welche?<br /></i></p>
<p>Im Kern haben die verschiedenen Untersuchungsaussch&uuml;sse das Versagen und die Fehlerquellen zutreffend ermittelt und beschrieben. Hervorzuheben sind jedoch f&uuml;r die &ouml;ffentliche Diskussion neben den vielen organisatorischen und handwerklichen Fehlern zwei Aspekte: Zum einen offenbart sich in den festgestellten Fehlerquellen gleichzeitig ein Versagen der entsprechenden Kontrollinstanzen bei Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaften. Zum anderen bin ich davon &uuml;berzeugt, dass bei den betreffenden Beh&ouml;rden &#8211; insbesondere bei den Verfassungsschutzbeh&ouml;rden &#8211; eine latente Untersch&auml;tzung rechtsextremistischer Straftaten die Fehler und Fehleinsch&auml;tzungen dieser Beh&ouml;rden beg&uuml;nstigt hat. Hier sind die zust&auml;ndigen Kontrollinstanzen aufgefordert, zuk&uuml;nftig f&uuml;r eine nachhaltige Sensibilisierung zu sorgen. Es muss einer Mentalit&auml;t entgegengewirkt werden, die linksextremistische Gewalttaten mit dem Elektronenmikroskop und rechtsextremistische mit getr&uuml;btem Blick wahrnimmt.</p>
<p><i>Die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden gelten als abgeschlossen &#8211; nach au&szlig;en und nach innen. Sie haben beim BND und im Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz vor Ort Einblick in deren Arbeit erhalten. Ist Ihnen eine Abschottung der Abteilungen zueinander aufgefallen? Oder eine Abschottung nach oben?<br /></i></p>
<p>Wenn es mir aufgefallen w&auml;re, d&uuml;rfte ich dar&uuml;ber &ouml;ffentlich nicht reden. Generell ist aber festzuhalten, dass bei Nachrichtendiensten das Prinzip &#8222;need to know&#8220; &#8211; also das Abschottungsprinzip &#8211; gilt. Dieses Prinzip ist ein wesentlicher Bestandteil nachrichtendienstlicher Arbeit. Ob und in welchem Umfang es nach dem Versagen bei den NSU-Morden fortgef&uuml;hrt wird, kann ich nicht beurteilen. Hier ist sicherlich ein sorgf&auml;ltiges Abw&auml;gen der Vor- und Nachteile im Einzelfall einer schematischen Anwendung vorzuziehen.</p>
<p><i>Was ist Ihnen sonst noch aufgefallen?</i></p>
<p>Wie bereits gesagt, kann ich nicht &ouml;ffentlich &uuml;ber das reden, was ich dort vor Ort geh&ouml;rt und gesehen habe. Ich kann allerdings dar&uuml;ber reden, was dieser Besuch bei mir ausgel&ouml;st hat. In meinem Beruf als Richter habe ich es immer als die gr&ouml;&szlig;te Herausforderung angesehen, mich gegen meine eigenen Vorurteile &#8211; so gut es geht &#8211; zu sch&uuml;tzen. Mein Besuch diente auch dazu, dieser prinzipiellen Schwachstelle menschlichen Urteilsverm&ouml;gens entgegenzutreten. Unter diesem Gesichtspunkt war er lohnend. Er hat nicht nur zu einer Relativierung meiner Vorurteile gef&uuml;hrt, sondern mir auch eine authentische Einsch&auml;tzung &uuml;ber die dort arbeitenden Menschen und ihre Denk- und Verhaltensstrukturen vermittelt.</p>
<p><i>Wie erkl&auml;ren Sie es sich, dass Sie bislang der einzige Abgeordnete bzw. Kontrolleur sind, der &uuml;ber&nbsp; bei den Nachrichtendiensten vor Ort hospitiert hat?</i></p>
<p>Warum andere Kollegen von dieser M&ouml;glichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht haben, kann ich nicht beantworten, da ich sie nicht danach befragt habe. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass ich von Ihnen auf meine &#8222;Praktika&#8220; angesprochen worden bin.</p>
<p>Grunds&auml;tzlich ist in diesem Zusammenhang jedoch festzuhalten, dass sich die T&auml;tigkeit eines Abgeordneten in einem parlamentarischen Gremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste atypisch von anderen T&auml;tigkeitsfeldern parlamentarische Arbeit unterscheidet: Eine verantwortungsvolle und ernsthafte Kontrolle der nachrichtendienstlichen T&auml;tigkeiten erfordert einen gewaltigen Arbeitseinsatz, ohne das sichergestellt w&auml;re, daf&uuml;r &ouml;ffentlich (insbesondere im Wahlkreis) belobigt zu werden. Die strenge Geheimhaltungspflicht verhindert im Regelfall den &ouml;ffentlichen Applaus. Das ist f&uuml;r Politiker die H&ouml;chststrafe: Viel Arbeit, ohne dar&uuml;ber reden zu d&uuml;rfen.</p>
<p>Verst&auml;rkt wird dieses prinzipielle Dilemma noch dadurch, dass Zeit das kostbarste Gut eines Abgeordneten ist. Wer seine Wiederaufstellung als Abgeordneter sicherstellen will, der muss sich genau &uuml;berlegen, f&uuml;r welche T&auml;tigkeiten er sein knappes Zeitbudget verwenden will. Da ist eine Woche im Wahlkreis sicherlich eine bessere Investition als eine Woche beim BND.</p>
<p><i>Im Kontext der NSU-Ermittlungen gab es Vorw&uuml;rfe, das verschiedene Landes&auml;mter f&uuml;r Verfassungsschutz (etwa aus Brandenburg) ihre Erkenntnisse nicht an die Strafverfolgungsbeh&ouml;rden weitergegeben und damit eine fr&uuml;here Festnahme der drei Neonazis erm&ouml;glicht haben. Hat diese Weigerung der Geheimdienste, ihr Wissen an die Polizei weiter zu geben, System?</i></p>
<p>In den einschl&auml;gigen Gesetzen gibt es Rechtsnormen, die die Weitergabe von Informationen, &uuml;ber die die Geheimdienste verf&uuml;gen, an andere Beh&ouml;rden regeln. Diese sogenannten &Uuml;bermittlungsvorschriften regeln den Informationsverkehr zwischen unterschiedlichen Beh&ouml;rden &#8211; also auch zwischen Polizeibeh&ouml;rden und den Verfassungsschutz&auml;mtern. Ob und in welchem Umfang diese Vorschriften gesetzeskonform angewandt werden, dar&uuml;ber k&ouml;nnen nur die zust&auml;ndigen Kontrollorgane Auskunft geben, die dabei jedoch an ihre Geheimhaltungspflichten gebunden sind. Erkenntnisse &uuml;ber systemische Fehler k&ouml;nnen daher regelm&auml;&szlig;ig nur dann in die &ouml;ffentliche Diskussion einflie&szlig;en, wenn sie Gegenstand eines Untersuchungsausschusses werden. Der eingangs von mir zitierte &#8222;Sch&auml;fer-Bericht&#8220; aus Th&uuml;ringen liefert daf&uuml;r einen anschaulichen Beleg. Er benennt systemische Fehler. Ich empfehle, diesen Bericht zu lesen.</p>
<p><i>17 Dienste des Verfassungsschutzes arbeiten in der Bundesrepublik. Arbeiten diese effizient zusammen oder h&uuml;tet jedes Land seine Erkenntnisse wie einen kostbaren Schatz?</i></p>
<p>Diese Frage veranlasst mich zu einer grunds&auml;tzlichen Aussage: S&auml;mtliche Landes&auml;mter sollten aufgel&ouml;st und zu Au&szlig;enstellen des Bundesamtes umgebaut werden. Damit erreicht man eine zentrale Bearbeitungsperspektive und bewahrt sich gleichzeitig l&auml;nderspezifische Ortskenntnisse. Mit uneinsichtiger Hartn&auml;ckigkeit und abstrusen Argumenten verteidigen die L&auml;nder hier jedoch gegen alle Vernunft ihre &#8222;H&uuml;hnerh&ouml;fe&#8220;.</p>
<p>Es ist offenkundig, dass die L&auml;nder, um ihre gesetzlichen Aufgaben (Bek&auml;mpfung von Extremismus, Terrorismus, Spionage, Proliferation, Sicherheits&uuml;berpr&uuml;fungen usw.) erf&uuml;llen zu k&ouml;nnen, personell &uuml;berfordert sind. Bei umfangreichen und komplexen Sachverhalten reicht die Personalausstattung nicht aus, um den n&ouml;tigen &Uuml;berblick zu gewinnen. Manche L&auml;nder verf&uuml;gen nicht einmal &uuml;ber 100 Mitarbeiter, Bremen sogar weniger als 50 Mitarbeiter. Das Bundesamt hingegen besch&auml;ftigt ca. 2700 Mitarbeiter. Allein diese Zahlen verdeutlichen die unterschiedlichen Handlungsoptionen und die Notwendigkeit eines zentralen Bundesamtes mit Au&szlig;enstellen.</p>
<p>Wie hemmend sich der F&ouml;deralismus im Bereich des Verfassungsschutzes auswirken kann, ist am Fall des NSU belegbar. Das Trio hat &uuml;ber die Landesgrenzen hinweg gemordet &#8211; die Verfassungssch&uuml;tzer haben ihre T&auml;tigkeit jedoch nur innerhalb ihrer Landesgrenzen entfaltet. Observationen wurden an Landesgrenzen abgebrochen, denn dort endeten die Kompetenzen der Verfassungssch&uuml;tzer. In Bayern haben Profiler angenommen, dass die T&auml;ter &#8222;T&uuml;rkenhasser&#8220; aus der rechten Szene sein k&ouml;nnten. Jedoch wurden diese &Uuml;berlegungen nicht weiterverfolgt, weil sie &#8211; wegen bestimmter Tatortkenntnisse &#8211; vermuteten, dass die T&auml;ter aus N&uuml;rnberg stammten. Ihnen fehlte eine zentrale Bearbeitungsperspektive.</p>
<p>Wenn die L&auml;nder im Streit um eine solche Reformperspektive das Gespenst einer &#8222;Monsterbeh&ouml;rde&#8220; an die Wand malen, dann fragt sich, warum dieses &#8222;Argument&#8220; nicht schon gegen den BND vorgebracht worden ist, der &uuml;ber ca. 6000 Mitarbeiter verf&uuml;gt. Bei einer Zusammenlegung der 16 Landes&auml;mter mit dem Bundesamt k&auml;men auch nicht mehr Mitarbeiter zusammen.</p>
<p><i>In der Vorbereitung der NPD-Verbotsverfahren war zu h&ouml;ren, die Dienste h&auml;tten ihre V-Leute voreinander verschwiegen. Halten Sie diese Praxis f&uuml;r m&ouml;glich und wie erkl&auml;ren Sie sich dies?</i></p>
<p>Ich halte das f&uuml;r m&ouml;glich. Einer der Gr&uuml;nde k&ouml;nnte die von mir angeprangerte &#8222;H&uuml;hnerhofmentalit&auml;t&#8220; von Landes&auml;mtern sein.</p>
<p><i>&Uuml;ber den fr&uuml;heren Direktor des Verfassungsschutzes in Th&uuml;ringen war &uuml;ber sonderbares Verhalten zu lesen: Halten Sie das f&uuml;r einen Ausnahmefall? Er soll sich selbst mit V-Leuten getroffen haben. Halten Sie das f&uuml;r einen Ausnahmefall?</i></p>
<p>Ich glaube schon, dass es sich hier um einen Ausnahmefall handelt. Andererseits haben mich auch andere Leiter von Verfassungsschutz&auml;mtern bzw. entsprechender Abteilungen in den jeweiligen Innenministerien &#8211; von Ausnahmen abgesehen, etwa&nbsp; Claudia Schmid in Berlin &#8211; insbesondere fachlich nicht &uuml;berzeugt. Mein Eindruck ist, dass die Verfassungsschutz&auml;mter auf der F&uuml;hrungsebene ein grunds&auml;tzliches Personalproblem haben. Nicht ohne Grund haben im Zuge des NSU-Komplexes mehrere Verfassungsschutzchefs ihre &Auml;mter verloren. Es spricht einiges daf&uuml;r, dass diese Positionen, die &uuml;berwiegend von Juristen (gelegentlich auch von Juristinnen) besetzt werden, von den Parteien weitgehend zur Versorgung f&uuml;r karriereorientierte Parteimitglieder der zweiten und dritten Reihe benutzt werden. Immerhin sind diese &Auml;mter &#8211; im Verh&auml;ltnis zur Aufgabe und dem jeweiligen Personalstand &#8211; &uuml;berproportional gut dotiert und daher f&uuml;r karrierebewusste Parteikader ausgesprochen lukrativ.</p>
<p><i>Die V-Leute erhalten Geld, zum Teil erhebliche Summen, die sie z.B. in Th&uuml;ringen zum Aufbau von Strukturen genutzt haben, zu deren Aufkl&auml;rung sie eigentlich eingesetzt werden. All die inzwischen bekannten V-Leute haben die NSU-Taten jedenfalls nicht verhindert. Geh&ouml;rt das V-Leute-System daher nicht ganz abgeschafft?</i></p>
<p>Ich bin aus mehreren Gr&uuml;nden f&uuml;r eine Abschaffung des V-Leute-Systems:</p>
<p>Ob V-Leute einen tats&auml;chlichen Nutzen f&uuml;r die Arbeit des Verfassungsschutzes erbringen, hat der Verfassungsschutz bisher nicht nachgewiesen. Unter Verweis auf die Geheimhaltung wird jede Evaluation des Einsatzes von V-Leuten und anderer geheimdienstlicher Mittel abgeblockt. So wird verhindert, genaue Feststellungen dar&uuml;ber zu treffen, wie ergiebig die Informationen von V-Leuten tats&auml;chlich f&uuml;r die Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes sind, z.B. frage ich, welche Anschl&auml;ge&nbsp; konkret allein durch die Hinweise von V-Leuten verhindert wurden. Eine solche Evaluierung ist schon deshalb erforderlich, weil die Vorg&auml;nge um die NSU gerade die Erfolglosigkeit des V-Leute-Systems beweisen. Solange die Geheimdienste den Nachweis der Notwendigkeit des V-Leute-Systems nicht f&uuml;hren k&ouml;nnen, sollte auf deren Einsatz verzichtet werden, also Umkehr der Darlegungslast.</p>
<p>Au&szlig;erdem wird die behauptete N&uuml;tzlichkeit der V-Leute f&uuml;r den Verfassungsschutz grunds&auml;tzlich schon dadurch in Frage gestellt, dass ihren Informationen im Regelfall kein ausschlaggebender Beweiswert zukommt. V-Leute im Nazimilieu sind keine Demokraten mit lauteren Motiven, sondern bleiben Nazis, die gegen Geld oder sonstige Verg&uuml;nstigungen dem Staat Informationen liefern. Sie sind schon deswegen prinzipiell unglaubw&uuml;rdig, denn sie sind belastet mit dem moralischen Defizit der Szene, aus der sie stammen.</p>
<p>Der Einsatz von V-Leuten ist nicht nur ein rechtsstaatlich unvertretbares, sondern auch ein untaugliches Mittel zur Bek&auml;mpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Es stehen andere effektivere Mittel der &Uuml;berwachung zur Verf&uuml;gung: Observation, Video&uuml;berwachung, Einsatz von verdeckten Ermittlern, Lauschangriff, Online-Durchsuchung usw. Diese Ma&szlig;nahmen sind teilweise ebenfalls rechtsstaatlich h&ouml;chst fragw&uuml;rdig bzw. unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig. Doch selbst die Verfechter des &Uuml;berwachungsstaates, die all diese Mittel f&uuml;r erforderlich halten, haben bislang nicht den Nachweis erbracht, warum sie angesichts dieser &uuml;ppigen &Uuml;berwachungsm&ouml;glichkeiten dennoch den Einsatz von V-Leute ben&ouml;tigen.</p>
<p><i>Das &#8222;Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bek&auml;mpfung des internationalen Terrorismus&#8220; soll dem Bundesamt f&uuml;r Verfassungsschutz das Anlegen gemeinsamer Personendateien mit ausl&auml;ndischen Nachrichtendiensten erm&ouml;glichen. Muss man nicht bef&uuml;rchten, dass Menschen, die in Deutschland ohne konkreten Straftatenverdacht nachrichtendienstlich beobachtet werden, zuk&uuml;nftig in anderen L&auml;ndern mit polizeilichen Ermittlungen oder administrativen Sanktionen wie Einreise- oder Flugverboten konfrontiert werden?</i></p>
<p>Diese Gefahr besteht in der Tat. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtssysteme und dem damit verbundenen unterschiedlichem Rechtsstaatsniveau der Staaten, mit denen ein solcher Informationsaustausch stattfindet, ist es deswegen zwingend geboten, die schutzw&uuml;rdigen Interessen der betreffenden Personen mit den Sicherheitsinteressen des Empf&auml;ngerstaates sorgf&auml;ltig abzuw&auml;gen. Um hier einen&nbsp; achtsamen Abw&auml;gungsprozess sicherzustellen, sollten entsprechende verfahrensrechtliche Sicherungen, etwa Dokumentationspflichten, Zustimmung der entsprechenden parlamentarischen Kontrollgremien usw. gew&auml;hrleistet sein.</p>
<p><i>Jede andere Beh&ouml;rde in Deutschland w&auml;re nach einer Skandalgeschichte, wie sie der Verfassungsschutz auch bereits vor dem NSU-Versagen vorzuweisen hatte, umgewandelt oder in seiner jetzigen Form abgeschafft worden. Was macht ihn denn angeblich so unentbehrlich vor dem Hintergrund dieser Geschichte von Pannen, Verfehlungen und struktureller Defizite?</i></p>
<p>Es stimmt, die Skandalgeschichte des Verfassungsschutzes ist verst&ouml;rend. Der Dienst scheint von jeher ein Eigenleben im Staat zu f&uuml;hren. Die unheimliche Heimlichkeit der Geheimdienste und ihr unkontrolliertes Agieren im Schatten befl&uuml;geln die Forderungen nach ihrer Abschaffung. Zudem entsteht der Eindruck, dass jeder Skandal in seiner Konsequenz den Verfassungsschutz nicht schw&auml;cht, sondern sachlich und personell st&auml;rkt. Dieses Paradoxon h&auml;ngt mit dem gesellschaftlichen Aberglauben zusammen, dass Nachrichtendienste allein schon aufgrund ihrer Existenz unentbehrlich seien. Seit seiner Gr&uuml;ndung wurde der Verfassungsschutz jedoch noch nie umfassend daraufhin &uuml;berpr&uuml;ft, ob und in welchem Umfang er als Fr&uuml;hwarnsystem f&uuml;r Politik und Sicherheitsbeh&ouml;rden tats&auml;chlich nennenswerte Erfolge vorzuweisen hat. Das mittlerweile in jeder anderen Beh&ouml;rde &uuml;bliche &#8222;Controlling&#8220; findet nicht statt. Das ist ein deprimierender Befund.</p>
<p>Wir m&uuml;ssen jedoch darauf achten, &#8222;das Kind nicht mit dem Bade auszusch&uuml;tten&#8220;. Denn das Gegenteil fehlender Kontrolle ist nicht Abschaffung, sondern eine umfassende Reform, die in einer wirksamen rechtlichen und tats&auml;chlichen Kontrolle besteht. Schlie&szlig;lich fordert auch niemand die Abschaffung von Staatsanwaltschaft und Polizei, obwohl das Versagen der Sicherheitsbeh&ouml;rden bei den Mordtaten der NSU vorrangig ein Versagen dieser beiden war. Denn sie sind f&uuml;r die Verfolgung von konkreten Straftaten und die Festnahme von Tatverd&auml;chtigen zust&auml;ndig und nicht der Verfassungsschutz. Dies wird in der &ouml;ffentlichen Diskussion teils &uuml;bersehen und teils ignoriert.</p>
<p>Deshalb sollte &#8211; unabh&auml;ngig von der Frage, ob die Abschaffung des Verfassungsschutzes politisch und verfassungsrechtlich &uuml;berhaupt durchsetzbar ist &#8211; vorrangig die von mir geforderte umfassende Reform der Nachrichtendienste erfolgen. Erbringt in der Folgezeit eine umfassende empirische Untersuchung, dass die Nachrichtendienste &#8211; trotz dieser Reform &#8211; die von ihr stets behaupteten Erfolge gar nicht oder nur in kaum nennenswertem Umfange erzielen, dann h&auml;tte eine Diskussion &uuml;ber die Abschaffung der Dienste eine tatsachenbasierte und rationale Basis.</p>
<p><i>Unter dem Schlagwort &#8222;Extremismusbek&auml;mpfung&#8220; forschte der Verfassungsschutz seit vielen Jahren zahlreiche B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger aus (unter vielen Rolf G&ouml;ssner und Bodo Ramelow), die der Regierungspolitik kritisch gegen&uuml;berstehen und f&uuml;r grundlegende &Auml;nderungen eintreten, ohne unsere Verfassungsordnung in Frage zu stellen. Ist der Verfassungsschutz selbst damit nicht zu einer Gef&auml;hrdung unserer demokratischen Verfassungsordnung geworden, weil freie und un&uuml;berwachte politische Bet&auml;tigung unverzichtbar f&uuml;r ein demokratisches System ist, wie das Bundesverfassungsgericht u.a. in seinem Volksz&auml;hlungsurteil unmissverst&auml;ndlich deutlich gemacht hat?</i></p>
<p>Ein nicht ausreichend kontrollierter Verfassungsschutz kann zu einer Gef&auml;hrdung unserer demokratischen Verfassungsordnung f&uuml;hren. Deswegen sind weiterreichende Reformen erforderlich. So m&uuml;ssen die Rechtsvorschriften, die die Arbeit der Nachrichtendienste regeln, umfassend reformiert werden. Die gegenw&auml;rtige Gesetzeslage schafft mit ihren vielen unbestimmten Rechtsbegriffen &#8222;entgrenztes&#8220; Recht und so &#8222;Narrenfreiheit&#8220; f&uuml;r die Dienste. Die administrative und parlamentarische Kontrolle muss deutlich personell und sachlich ausgeweitet werden.</p>
<p><i>F&uuml;r die Gefahrenabwehr, also auch f&uuml;r die Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufkl&auml;rung ist seit jeher die Polizei unter Anleitung der Staatsanwaltschaft zust&auml;ndig. F&uuml;r Situationen, in denen ausnahmsweise heimliche Ermittlungsmethoden notwendig sind, verf&uuml;gen Polizeien und insbesondere das Bundeskriminalamt l&auml;ngst &uuml;ber entsprechende Befugnisse. Wozu bedarf es des Verfassungsschutzes in diesem Bereich?</i></p>
<p>Diese Frage ist mehr als berechtigt. Sie wird weder in der &Ouml;ffentlichkeit, damit meine ich auch die parlamentarisch-politische, noch in der juristischen Fach&ouml;ffentlichkeit mit dem notwendigen Engagement gef&uuml;hrt. Wer in die Polizeigesetze der L&auml;nder schaut, muss mit Erstaunen feststellen, dass das sogenannte Trennungsprinzip &#8211; also das Prinzip der organisatorischen und funktionellen Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten &#8211; rechtlich und faktisch nicht mehr existent ist. Es taugt allenfalls noch zu &Uuml;bungszwecken f&uuml;r juristische Seminare, um entsprechende Unterschiede und Unterscheidungen herauszuarbeiten. Es w&auml;re lohnend, entsprechende Doppelzust&auml;ndigkeiten konkret zu benennen und eine ehrliche Diskussion dar&uuml;ber zu f&uuml;hren, ob und in welchem Umfang das Trennungsprinzip aufrechterhalten werden soll.</p>
<p><i>Kann der Verfassungsschutz wirklich die Funktion eines Fr&uuml;hwarnsystems erf&uuml;llen angesichts der Tatsache, dass einschl&auml;gige Forschung und Initiativen der Zivilgesellschaft sehr viel fr&uuml;her und genauer im Bilde sind &uuml;ber politisch bedenkliche Str&ouml;mungen wie Rassismus und antidemokratische Einstellungen in unserer Gesellschaft?</i></p>
<p>Solange die von mir geforderte Evaluation der Nachrichtendienste nicht stattgefunden hat, bin ich mir nicht sicher, ob Ihre Behauptung gerechtfertigt ist, es sei eine &#8222;Tatsache&#8220;, dass einschl&auml;gige Forschung und Initiativen der Zivilgesellschaft &uuml;ber politisch bedenkliche Str&ouml;mungen sehr viel fr&uuml;her und genauer im Bilde seien als die Nachrichtendienste. Ich habe keinen Zweifel, dass die von Ihnen angef&uuml;hrten Institutionen im Bereich extremistischer Bestrebung &uuml;ber fundierte Erkenntnisse verf&uuml;gen. Mir fehlt jedoch das entsprechende Wissen, um beurteilen zu k&ouml;nnen, dass sie in der Lage w&auml;ren, &#8222;fr&uuml;her und genauer&#8220; als die Nachrichtendienste relevante Informationen zu generieren.</p>
<p>Aber selbst, wenn das der Fall sein sollte, k&ouml;nnte das nicht die Abschaffung des Verfassungsschutzes rechtfertigen. Es k&ouml;nnte allenfalls ein Argument daf&uuml;r sein, diesen Bereich aus dem Aufgabenkreis des Verfassungsschutzes herauszunehmen. F&uuml;r andere Bereiche (Terrorismus und Proliferation) d&uuml;rfte das jedoch nicht gelten. Diese Personen oder Personengruppen arbeiten &uuml;berwiegend heimlich, so dass in diesen Aufgabenfeldern der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eine wesentliche Grundlage f&uuml;r die Informationsgewinnung bildet. &Uuml;ber den Einsatz dieser Mittel verf&uuml;gen die von Ihnen genannten Organisationen nicht, so dass sie hier regelm&auml;&szlig;ig nicht in der Lage sein werden, relevante Informationen zu gewinnen.</p>
<p><i>Vielen Dank, Herr Ne&#353;kovic.<br />Die Fragen stellte Herbert Mandelartz.<br /></i></p>
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		<title>Editorial</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/editorial-51/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 17:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 1-3 Die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zeigen, wie einflussreich Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Die Erfolge der AfD bei diesen Wahlen waren keine Überraschung mehr. Sie bestätigen die Vermutung, dass 10 bis 20 Prozent der deutschen WählerInnen grundsätzlich [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 1-3</p>
<p>Die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zeigen, wie einflussreich Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Die Erfolge der AfD bei diesen Wahlen waren keine Überraschung mehr. Sie bestätigen die Vermutung, dass 10 bis 20 Prozent der deutschen WählerInnen grundsätzlich bereit sind, &#132;rechts&#147; zu wählen. Blicken wir über die Landesgrenzen, wird das Problem noch größer: Mit der Wahl Donald Trumps zum neuen Präsidenten der USA konnte jemand, der sich um Fakten nicht kümmert, in einer der ältesten Demokratien den Wahlsieg erringen. Grund genug für die vorgänge, sich mit den Hintergründen des Aufstiegs von Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus zu befassen. Im Schwerpunkt dieser Ausgabe versuchen wir zunächst, diese Bewegungen grundsätzlich zu erfassen, analysieren dann die Landtagswahlen und werfen einen Blick auf die rechtspopulistischen Bewegungen in Europa. Weiterhin beschäftigen wir uns mit dem aktuellen NPD-Parteiverbotsverfahren und einem Vordenker der Rechten aus der Weimarer Republik.</p>
<p><b>Hans-Gerd Jaschke </b>untersucht seit Jahren das Parteienspektrum rechts der Union. Sein Beitrag in dieser Ausgabe befasst sich mit den Ursachen der AfD-Wahlerfolge. Dafür sieht er zwei wesentliche Gründe: den langanhaltenden Erosionsprozess der etablierten Parteien, und die tiefgreifenden Veränderungen im internationalen Umfeld. Dennoch zweifelt er an einem längerfristigen Erfolg der AfD. Seine Zweifel begründet er mit der bisherigen Entwicklung rechter Parteien in der Bundesrepublik. Er zeichnet die Geschichte von SRP, NPD, DVU, den Republikanern und Schill-Partei nach, die nach Erfolgen relativ schnell wieder von der Bildfläche verschwanden. Für die AfD skizziert er drei denkbare Szenarien: ein allgemeiner Rechtsruck, in dem die CDU/ CSU die AfD verdrängt; eine dauerhafte Stabilisierung der Partei oder ein Zerreiben an den innerparteilichen Krisen. Welches Szenario sich durchsetze, sei derzeit offen &#150; dringend nötig sei jedoch, so Jaschke, dass die Zivilgesellschaft Gegenöffentlichkeiten bildet.</p>
<p><b>Christoph Kopke</b> und <b>Alexander Lorenz </b>befassen sich mit dem Niedergang der NPD einerseits und der Radikalisierung der AfD andererseits. Die NPD, die zunächst als gemäßigte Partei antrat, durchlief seit den 1990er Jahren einen Radikalisierungsprozess. Zeitgleich begann ihr Aufstieg, verbunden mit Wahlerfolgen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Niedergang erfolgte parallel zum Aufstieg der AfD, den die Autoren in fünf Entwicklungsphasen darstellen: die Gründung als Anti-Europa-Partei; erste innerparteiliche Auseinandersetzungen über Mitglieder, die früher rechtsradikalen Parteien angehörten; der Flügelkampf zwischen neoliberalen und radikalnationalistischen Positionen; die Niederlage Bernd Luckes und dessen Ausscheiden; die Entwicklung der AfD unter Frauke Petry zu einer nationalpopulistischen &#132;Anti-Bundesrepublik-Partei&#147;, die die zunehmende Polarisierung der Bevölkerung für sich zu nutzen versucht. Trotz der Wahlerfolge hält die AfD an ihrer fundamentaloppositionellen Strategie fest und steht &#8211; so Kopke/Lorenz &#150; momentan auf der Schwelle zur Nationalen Opposition.</p>
<p>Der Beitrag von <b>Fabian Virchow</b> geht der Frage nach, wie die Politik der AfD angemessen begrifflich charakterisiert werden kann: Ist sie eine Partei des Rechtspopulismus? Der Autor betrachtet sie zunächst als Partei rechts von der CDU/CSU, schließt jedoch nicht aus, dass die extreme Rechte bald zentrale Schlüsselstellungen innerhalb der Partei besetzt und das politische Profil dominiert. Im Folgenden setzt er sich mit dem Verhältnis von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus auseinander, zwischen denen nach Virchow ein weltanschauliches Nahverhältnis bestehe. Er stellt die Schwierigkeiten dar, die mit begrifflichen Abgrenzungsversuchen von neuer, radikaler und extremer Rechter sowie Faschismus verbunden sind.</p>
<p><b>Richard Koch</b> und <b>Walter Ruhland </b>werten die 2016 durchgeführten Landtagswahlen sowie die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus aus. Mit diesen Wahlen haben sich die Mehrheitsverhältnisse in den Landtagen grundlegend verändert. Die Auswertung der beiden Autoren zeigt, dass die AfD von allen sozialen Gruppen gewählt wurde, besonders erfolgreich jedoch bei Arbeitslosen und Arbeitern sowie bei denen war, die einen Abschluss Mittlerer Reife haben. Zentrales Motiv für die Wahlentscheidung war für viele die Flüchtlingspolitik. Koch und Ruhland gehen auch auf die weiteren Gründe für die AfD-Erfolge ein und untersuchen die Wählerwanderungen. Auch wenn die AfD überwiegend als Partei wahrgenommen werde, die sich für strengere Asylgesetze und eine Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen einsetze, warnen sie davor, dass man nicht damit rechnen kann, dass die Zustimmung zur AfD mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen automatisch auch zurückgehe. Ob sich die AfD ähnlich etablieren könne wie rechtspopulistische Parteien in den Niederlanden, Frankreich oder Österreich, sei noch nicht abzusehen. Allerdings ergaben Umfragen im Jahre 2008 &#150; also lange vor der Flüchtlingskrise &#150; bei 21 % der Bevölkerung ausländerfeindliche Einstellungen.</p>
<p>Der Beitrag von <b>Jörg Ukrow </b>liefert eine alarmierende Bestandsaufnahme der (Wahl-) Erfolge rechtspopulistischer und rechtsextremer Bewegungen und Parteien in Europa. Ukrow zeigt, wie diese Parteien nicht nur in vielen Mitgliedsstaaten Erfolge zu verzeichnen haben, sondern auch im Europaparlament stark vertreten sind. Er setzt sich mit den Ursachen dieser Entwicklung auseinander &#150; etwa Fragen der Sicherheit in ihren unterschiedlichen Facetten (innere Sicherheit, soziale Sicherheit, äußere Sicherheit). Bei vielen löse die Art und Weise der zunehmenden Europäisierung Zweifel an der Transparenz und den realen Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten aus. Die Politik- und Demokratieverdrossenheit werde aber auch durch sozioökonomische Ungleichheit, die Prekarisierung ganzer Bevölkerungsschichten sowie den Bedeutungsverlust von Volksparteien und Gewerkschaften verstärkt. Aus einer demokratischen Perspektive gebe es besorgniserregende Übereinstimmungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Ukrow belässt es jedoch nicht bei der Beschreibung des gegenwärtigen Zustands, sondern geht ausführlich auf rechtliche Instrumente und finanzielle Hebel gegen den weiteren Durchmarsch der Rechtspopulisten ein. Dass sich ein weltoffenes, integrationsfreundliches Europa gegen diese Herausforderungen wehren kann, daran bestehen für ihn keine Zweifel. Ohne eine breite europäische Öffentlichkeit und entsprechenden Druck aus der Zivilgesellschaft gehe es jedoch nicht.</p>
<p>Mit einem vorläufigen Verlierer des rechtspopulistischen Aufschwungs &#150; der NPD &#150; befasst sich der Beitrag von <b>Rosemarie Will</b>. Sie geht auf die demnächst anstehende Entscheidung im Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgerichts ein, setzt sich aber auch mit den generellen rechtsstaatlichen Anforderungen an Parteiverbote auseinander. Nach ihrer Einschätzung ist die Rechtslage höchst umstritten: sowohl die tatbestandlichen Voraussetzungen, als auch die Abwägung mit dem zu schützenden Rechtsgut und die Rechtsfolgen eines Verbotes stünden zur Disposition des Gerichts. Ob das Gericht den Mut habe, die erforderlichen Korrekturen an der bisherigen Rechtsprechung vorzunehmen, wird sich in wenigen Wochen zeigen. Dabei wird auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention zu beachten sein, denn es ist davon auszugehen, dass die NPD im Falle einer Niederlage eine Individualbeschwerde in Straßburg erheben wird. Über die dortigen Erfolgsaussichten schrieb schon 2001 ein Doktorand des heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle: &#132;Ein deutsches Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht würde einer Überprüfung nach den gegebenen Umständen wohl ebenfalls nicht standhalten.&#147;</p>
<p>Den Schwerpunkt beschließt ein Beitrag von <b>Herbert Mandelartz</b>, der sich mit einem rechten Vordenker befasst: Carl Schmitt. Er befasst sich mit dem Vorwort zu der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus.&#147; Dort heißt es: &#132;Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens &#150; nötigenfalls &#150; die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.&#147; Obwohl die Auseinandersetzungen mit Carl Schmitt bereits Bibliotheken füllen und diese Textstelle schon fast 100 Jahre bekannt ist, wird sie hier zum ersten Mal problematisiert.</p>
<p>Neben dem Schwerpunkt enthält auch diese Ausgabe der vorgänge Beiträge zu aktuellen Themen: Wir geben einen Überblick über eine neue Klage gegen die BND-Auslandsüberwachung, stellen den Entwurf einer Digitalen Grundrechtscharta für Europa vor oder befassen uns mit den Auswirkungen einer jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen mit eine anregende Lektüre und allen Leserinnen und Lesern der vorgänge einen guten Start ins Wahljahr.</p>
<p><i>Herbert Mandelartz und Sven Lüders<br />für die gesamte Redaktion</i></p>
<p><b>Vorschau</b></p>
<p>Heft 217 (1/2017) Der Islam als Herausforderung für das deutsche <br />Religionsverfassungsrecht</p>
<p>Heft 218 (2/2017) Rückkehr zum gerechten Krieg?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/editorial-51/">Editorial</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>„ nötigenfalls Vernichtung.“ Eine Fußnote zu Carl Schmitt*</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/noetigenfalls-vernichtung-eine-fussnote-zu-carl-schmitt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 14:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 77-84 Für rechte Parteien sind die Einheit des Volkes und die Einheit der Kultur auch heute noch grundlegende Voraussetzung der Nation. Diese Einheit präge auch den Umgang der Menschen, das Verhältnis der Geschlechter und das Verhalten der Eltern gegenüber den Kindern. Eine Relativierung dieser Werte gefährde den sozialen Frieden [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/216/publikation/noetigenfalls-vernichtung-eine-fussnote-zu-carl-schmitt/">„ nötigenfalls Vernichtung.“ Eine Fußnote zu Carl Schmitt*</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 77-84</p>
<p><i>Für rechte Parteien sind die Einheit des Volkes und die Einheit der Kultur auch heute noch grundlegende Voraussetzung der Nation. Diese Einheit präge auch den Umgang der Menschen, das Verhältnis der Geschlechter und das Verhalten der Eltern gegenüber den Kindern. Eine Relativierung dieser Werte gefährde den sozialen Frieden und den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit (siehe etwa das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland, beschlossen auf dem Parteitag vom 30.4./1.5.2016, S. 47). Vor etwa 100 Jahren forderte ein rechter Denker als Grundvoraussetzung der Demokratie die Homogenität. Nach dem 30. Januar 1933 wandelte er Homogenität in Artgleichheit. Sein Name: Carl Schmitt.</i></p>
<h5>1. Einleitung</h5>
<p>Spätestens seit dem Erscheinen der Biographie von Reinhard Mehring [1] wissen wir, dass Carl Schmitt ein Mensch mit erheblichen charakterlichen Schwächen war. Hierfür sind weniger bedeutend seine vielfältigen Frauenbekanntschaften, die er auch während seiner Ehen unterhielt,[2] die er zum Teil mit einem Geldbetrag abfand [3] oder denen er &#150; in einem Fall &#150; gegen Sex bei der Doktorarbeit behilflich war.[4] Bedeutsamer ist, dass er Freunde und Förderer nach 1933 fallen gelassen und zum Teil sogar bekämpft hat.[5] Vor allem aber war er ein Antisemit[6] und Nazi-Anhänger[7]. Schon vor 1933 weist Mehring eine Reihe von antisemitischen Äußerungen nach.[8] Ab 1933 biederte Schmitt sich den Nazis geradezu an.[9] Er publizierte in Parteizeitungen, im &#132;Westdeutschen Beobachter&#147; und im &#132;Völkischen Beobachter&#147; Artikel, die unübersehbar seine nationalsozialistische Entscheidung propagierten.[10] In dem Artikel &#132;Die deutschen Intellektuellen&#147; im &#132;Westdeutschen Beobachter&#147; vom 31. Mai 1933 antizipierte er die gesetzliche Regelung der Strafexpatriation und bejahte die Bücherverbrennung.[11] Sein Aufsatz &#132;Der Führer schützt das Recht&#147; aus dem Jahre 1934 rechtfertigte die sog. Röhm-Morde &#150; und das, obwohl auch der frühere Reichskanzler Kurt von Schleicher, dem er angeblich nahestand, zusammen mit seiner Frau bei dieser Aktion ermordet wurde.[12] Dieser Aufsatz war ihm offensichtlich so wichtig, dass er ihn 1940 in die Sammlung &#132;Positionen und Begriffe&#147; aufnahm. 1935/36 schrieb er eine Reihe von antisemitischen und nazistischen Texten[13] und rechtfertigte u.a. die Rassegesetzgebung des Nürnberger Parteitages.[14] Eine Art Höhepunkt bildete die von ihm organisierte Tagung der Reichsgruppe Hochschullehrer über &#132;Das Judentum in der Rechtswissenschaft&#147; Anfang Oktober 1936. Schmitt forderte in seinen Beiträgen eine Bibliographie jüdischer Autoren, eine Säuberung der Bibliotheken und eine Zitierpraxis, wonach ein Jude, wenn er zitiert werde, als &#132;Jude&#147; zitiert werden müsse.[15]</p>
<p>Nach 1945 fand er kein Wort des Bedauerns.[16] Auf die Frage, ob er den Aufsatz &#132;Der Führer schützt das Recht&#147; noch einmal schreiben würde, antwortete er, dass es dazu nichts zu sagen gäbe.[17] Sein Schüler E. R. Huber bat ihn 1948 schriftlich, die Protokolle der Nürnberger Prozesse zu lesen, um zu erkennen, welche Verbrechen die Nazis begangen hatten. Er lehnte dies ab.[18] Er hat auch nie sein Verhältnis zu dem Reichsrechtsführer und späteren Generalgouverneur Hans Frank[19] erklärt, der 1946 in Nürnberg hingerichtet wurde und mit dem er in Sachen Antisemitismus einen engen Schulterschluss übte.[20]</p>
<p>Schmitt suchte die Nähe der Macht[21] und machte sich größer als er war. Er schrieb über das Vorzimmer der Macht[22] &#150; und er sah sich wohl auch dort. Er wollte politische Entscheidungen mit beeinflussen. Aber vom Preußenschlag erfuhr er aus der Zeitung[23] und über Mitarbeiter[24] von Schleicher kam er nicht hinaus.[25] Um im Bild zu bleiben: er befand sich nicht im Vorzimmer, er stand wohl eher auf dem Flur.[26] Das hat ihn offenbar getroffen. Er war ein Getriebener.[27]</p>
<p>Diese Ausführungen haben nicht zum Ziel, den Autor und sein Werk zu denunzieren oder die Leser negativ auf das Werk einzustimmen.[28] Aber ich halte diese Hinweise gerade bei Carl Schmitt für erforderlich. Denn ebenso wie die Opfer dürfen auch die Täter nicht vergessen werden.[29]</p>
<p>Seine wissenschaftlichen Leistungen werden unterschiedlich beurteilt.[30] Von einigen wird er auch heute noch als einer der großen Denker der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts angesehen. Dabei wird u.a. auf die &#132;Verfassungslehre&#147; verwiesen. Andere halten den &#132;Begriff des Politischen&#147; für sein wichtigstes Werk. Ernst-Wolfgang Böckenförde bezeichnet diese Arbeit als den &#132;Schlüssel zum staatsrechtlichen Werk Carl Schmitts&#147;[31]. Schwächen seines Werkes werden schlicht nicht erwähnt. Die negativen menschlichen Seiten werden mit dem allfälligen Hinweis abgetan, man müsse Person und Werk trennen. Andere bezeichnen ihn als Kronjuristen[32] des 3. Reiches. Sie verweisen auf die bereits erwähnten Werke sowie auf seine Ausführungen zur völkerrechtlichen Großraumordnung, worin sie eine Grundlage für und eine Rechtfertigung der Eroberungsfeldzüge Hitlers sehen.[33]</p>
<p>Im Folgenden geht es nicht um eine umfassende Auseinandersetzung mit seinem Werk. Vielmehr möchte ich auf eine Stelle in der Schrift &#132;Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; hinweisen. Die 2. Auflage ist fast 100 Jahre alt, indes scheint noch keiner die Vorbemerkung gelesen zu haben; oder man hat sie gelesen und bewusst übersehen, dass darin die Rechtfertigung für den Holocaust gesehen werden kann.[34]</p>
<h5>2. Die geistes&shy;ge&shy;schicht&shy;liche Lage des heutigen Parla&shy;men&shy;ta&shy;rismus</h5>
<p>a) Die erste Fassung der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; erschien 1923 in der Festgabe der Bonner Juristenfakultät zum 50. Doktorjubiläum von Ernst Zitelmann, Ende Oktober 1923 geringfügig überarbeitet als Broschüre.[35] 1926 erschien die 2. Auflage mit der &#132;Vorbemerkung über den Gegensatz von Parlamentarismus und Demokratie&#147;. Inzwischen ist der Nachdruck dieser Auflage als 8. Auflage (1996) erschienen.</p>
<p>b) Die Kritik hat sich &#150; soweit ersichtlich &#150; bisher nur mit dem eigentlichen Text und nicht mit der Vorbemerkung befasst und dem Autor vorgehalten, er beschreibe eine Idealform des Parlamentarismus, die vorgeblich das 19. Jahrhundert bestimmt habe. Sodann stelle er fest, dass die Bedingungen für einen solchen Parlamentarismus im 20. Jahrhundert nicht mehr gegeben seien. Damit habe der Parlamentarismus als politisches Prinzip im Zeitalter von Industrie und Massenpolitik seine Legitimität verloren. Diese Verfallsgeschichte des Parlamentarismus &#150; so die Kritik &#150; diene dazu, das Ideal gegen die Realität auszuspielen.[36]</p>
<p>c) Nicht kritisiert wurden indes Schmitts Äußerungen in der Vorbemerkung. Dort heißt es:[37]</p>
<p>&#132;Jede wirkliche Demokratie beruht darauf, daß nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird. Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens &#150; nötigenfalls &#150; die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen. (&#133;) Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, daß sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß&#147; (S. 13/14). [38]</p>
<p>Schmitt deutet nur an, worin das Ungleiche besteht. Klar ist für ihn, dass es sich bei der Frage der Gleichheit nicht um Spielereien handelt, sondern um die Substanz der Gleichheit. Diese könne in bestimmten physischen und moralischen Qualitäten gefunden werden (S. 14). In der Schrift &#132;Schrift &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; wird er deutlicher. Hier ist von der &#132;Artgleichheit&#147; die Rede, die sich in der &#132;Rasse&#147; ausdrücke. Ohne diese Artgleicheit wäre &#132;der nationalsozialistische Staat &#133; sofort wieder seinen &#150; bald überlegen-kritisierenden, bald unterwürfig sich assimilierenden &#150; liberalen oder marxistischen Feinden ausgeliefert.&#147; (S. 42) Im Zusammenhang mit der &#132;Vernichtung&#147; fügt er in der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; (S. 14) als Beispiel die Vertreibung der Griechen aus der Türkei im Jahre 1922 an. Dabei erwähnt er nicht, dass u.a. Konstantinopel ausgenommen wurde und somit die konsequente Homogenisierung unterblieb. Er spricht auch nicht an, dass im Vertrag von Lausanne 1923 die Zugehörigkeit zur Religion das entscheidende Kriterium für den folgenden Bevölkerungsaustausch war, die indes nicht immer der ethnischen Zugehörigkeit entsprach. Was war also das eigentlich Heterogene? Auch die Vertreibung der Armenier und den an ihnen verübten Völkermord erwähnt er nicht. Er spricht lediglich von der &#132;rücksichtslosen Türkisierung&#147; des Landes. Dabei wäre sie das treffendere Beispiel gewesen. Griechenland hatte gegen die Türkei einen Krieg verloren. Die Vertreibung war zwar hart, aber die Griechen wussten, wohin sie fliehen konnten. Die Armenier hatten keinen Krieg gegen die Türkei geführt und sie hatten keinen eigenen Staat, in den sie hätten fliehen können.[39] Warum erwähnt Schmitt den Fall nicht? Dieser Fall war der Extremfall.[40] Der Extremfall, der nicht auf dem Papier stand, sondern der praktiziert wurde: ein Völkermord. Hiergegen kann auch nicht eingewandt werden, die von Schmitt erwähnte Vertreibung der Griechen zeige, dass die Ermordung des Heterogenen nicht zwingend sei und Schmitt eine Ermordung zum Zwecke der Homogenisierung nicht wolle. Denn Schmitt spricht einerseits kryptisch von der &#132;rücksichtslosen Türkisierung&#147; und andererseits zusätzlich zu der Ausscheidung von der Vernichtung. Jemand, der mit Begriffen operierte und dem die Bedeutung der einzelnen Begriffe wichtig war &#150; wie Schmitt &#150; musste wissen, dass Vernichtung eine weitergehende Bedeutung hat als Ausscheidung &#150; nämlich Tod, und zwar den gewaltsamen Tod. Und Schmitt wusste das, wie die Formulierung &#132;rücksichtslose Türkisierung&#147; zeigt. Hinzu kommen seine Ausführungen in &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; (S. 5), wo er die Vernichtung der kommunistischen Partei gutheißt &#150; zu einer Zeit, in der sie bereits in Konzentrationslagern ermordet wurden.</p>
<p>Carl Schmitt musste wissen, was er schrieb und wohin dies führen konnte &#150; eben zur Vernichtung. Dennoch schrieb er es. Er konnte wohl nicht voraussehen, dass die Nazis ab Mitte 1942 die Juden fabrikmäßig ermorden würden. Aber da ihm das Parteiprogramm der NSDAP und &#132;Mein Kampf&#147; bekannt gewesen sein dürften,[41] hätte er wissen können, dass die Armenier der Nazis die Juden waren. Das Parteiprogramm deklarierte: &#132;Staatsbürger kann nur sein wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist &#133; Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.&#147;[42] Die Juden waren also das Heterogene, dass nötigenfalls mit unausweichlicher Konsequenz vernichtet werden musste.[43] Und nachdem die Ausscheidung nach Madagaskar gescheitert war, erfolgte die Vernichtung in den Konzentrationslagern.</p>
<p>Nicht nachvollziehbar ist, dass er beim Nachdruck (1961) der zweiten Auflage, die erstmals die Vorbemerkung enthielt, kein Wort zu den Formulierungen im Vorwort und den Verbrechen der Nazis verlor, während er etwa dem &#132;Begriff des Politischen&#147; bei der Wiederveröffentlichung 1963 u.a. ein Vorwort voran stellte.</p>
<h5>3. Schluss</h5>
<p>Die Ausführungen haben gezeigt, dass über Carl Schmitt noch nicht alles gesagt ist. Dass er die Vernichtung der Juden akzeptiert (oder sogar gefordert) hat, dürfte durch die Hinweise auf die Ausführungen in der Vorbemerkung zu der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; und in &#132;Staat, Bewegung, Volk&#147; belegt sein. Dies gilt auch für seinen Antisemitismus, wobei er selbst seine Haltung als judenkritisch bezeichnet.</p>
<p>Niemand von uns, die nach 1945 geboren wurden, kann die Frage beantworten, wie er sich selbst zwischen 1933 und 1945 verhalten hätte. Wir sollten deshalb mit Schuldvorwürfen vorsichtig sein. Allerdings dürfen wir von denen, die in dieser Zeit lebten, handelten und Einfluss nahmen, erwarten, dass sie sich zu ihrem Verhalten erklären. Dies hat Carl Schmitt nicht getan. Er hat es nicht für notwendig erachtet, sich z. B. von seinen Äußerungen auf der Tagung 1936 zu distanzieren oder eine Erklärung zu den Ausführungen in der Vorbemerkung zur &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; zu geben. Wie sein Verhalten zwischen 1933 und 1945 zu bewerten ist, muss jeder für sich entscheiden. Unverzeihlich ist indes, dass er sich nach 1945 dazu trotz Aufforderung nicht geäußert hat. Dies sollten auch seine Verteidiger zur Kenntnis nehmen.</p>
<p><i>DR. HERBERT MANDELARTZ   Jahrgang 1948, war nach Studium und Promotion u.a. im Ministerium des Innern des Saarlandes (1985 bis 1999, von 1996 bis 1999 als Staatssekretär), bei einer Beratungsgesellschaft und von 2001 bis 2006 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zunächst als Abteilungsleiter und ab 2002 als Stellvertretender Chef tätig. Danach war er u.a. Lehrbeauftragter an der Humboldt Universität zu Berlin.</i></p>
<h5>Anmerkungen</h5>
<p>1 Reinhard Mehring, Carl Schmitt. Aufstieg und Fall, 2009; hierzu: Lepsius, Überdokumentiert, in: Rechtsgeschichte, 2010, 226ff.</p>
<p>2 Mehring, Carl Schmitt, 196, 202 231, 233, 235ff, 273, 284.</p>
<p>3 Mehring, Carl Schmitt, 221, 222, 231.</p>
<p>4 Mehring, Carl Schmitt, 131ff; und er war sich nicht zu schade, in einer Fußnote der &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; diese Arbeit als &#132;ausgezeichnet&#147; zu qualifizieren, 31, Fn. 1.</p>
<p>5 Mehring, Carl Schmitt, 314; Rüthers, Entartetes Recht, (Taschenbuchausgabe), 1994, 138f.; ders., Carl Schmitt im Dritten Reich, 1989, 48; Jasch, Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik, 2012, 85.</p>
<p>6 Mehring, Carl Schmitt, 307f.; Rüthers, Entartetes Recht, 125ff.; Ders., Carl Schmitt, 72ff, 87ff.; Müller, Ein gefährlicher Geist. Carl Schmitts Wirkung in Europa, (englisch: 2003, deutsch) 2007, 51; Hoffmann, Legitimität gegen Legalität, 4. Aufl. 2002, XLIV. Schmitt selbst bezeichnete sich nach Hoffmann (2002, XXVIII) als &#132;judenkritsch&#147;. Böckenförde (Zum Briefwechsel zwischen Ernst Forsthoff und Carl Schmitt, in: AöR 2008, 261ff., 263) spricht von Antijudaismus. Siehe hierzu: Henning/Kestler, Die Rechtsstellung der Juden, in: Böckenförde (Hrsg.), Staatsrecht und Staatsrechtslehre im Dritten Reich, 1985, 191ff., 192. Nach Dreier (Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, in: VVDStRL, Heft 60, 2001, 38) war die Rasse gemeint. </p>
<p>7 Mehring, Carl Schmitt, 343, 354, 359, 372; Rüthers, Entartetes Recht, 101ff.; ders., Carl Schmitt, 48ff.</p>
<p>8 Mehring, Carl Schmitt, 188, 194, 222.</p>
<p>9 Siehe etwa Carl Schmitt (Staat, Bewegung, Volk, 3. unveränderte Aufl. 1934): &#132;&#133;in der gewaltigen Schlußrede des Führers, in den hinreißenden Ansprachen des Führers der Deutschen Rechtsfront, Dr. Hans Frank &#133;&#147; (S. 42). Gleichzeitig stellte er klar, dass die Weimarer Verfassung nicht mehr galt (S. 5) und das Ermächtigungsgesetz in Wahrheit ein vorläufiges Verfassungsgesetz des neuen Deutschland sei (S. 7). Er stimmte Heß zu, dass der Parteitag in Nürnberg 1933 ein &#132;Reichstag&#147; des Dritten Reiches war (S. 8). Außerdem sei ganz klar, dass der Reichskanzler Adolf Hitler staatsrechtlich eine Stellung habe, die mit keiner Stellung irgendeines früheren Reichskanzlers vergleichbar sei (S. 10). Siehe auch Mehring, Carl Schmitt zur Einführung, 1992, 107.</p>
<p>10 Mehring, Carl Schmitt, 324; ders., Einführung, 103ff.</p>
<p>11 Mehring, Carl Schmitt, 324.</p>
<p>12 Mehring, Carl Schmitt, 313f, 316f; relativierend Schnur (Aufklärung, in: Der Staat, 1988, 437ff., 444ff.), es sei Carl Schmitt darum gegangen, Hitler zu überzeugen, dass die über &#132;Röhm hinausgegangenen&#147; Morde bestraft werden müssen. Demgegenüber ist Rüthers (Entartetes Recht, 123) der Auffassung, dass Carl Schmitt gerade keine Bestrafung dieser Täter gefordert, sondern es bei Andeutungen gelassen habe; ders., Carl Schmitt, 53ff.; so wohl auch Hoffmann (Legitimität, 181). Schmitt selbst fühlte sich damals überlegen und wollte dem Nationalsozialismus von sich einen Sinn geben, siehe Neumann (Carl Schmitt und die Linke, Die ZEIT Nr. 28 vom 28. Juli 1983) &#150; welch eine Naivität oder Selbstüberschätzung. </p>
<p>13 Mehring, Carl Schmitt, 361.</p>
<p>14 In der Regel werden, um Schmitts nationalsozialistische und antisemitische Haltung zu beweisen, nur der Aufsatz &#132;Der Führer schützt das Recht&#147; und seine Ausführungen auf der Tagung 1936 angeführt. Dies greift jedoch zu kurz. Seine wahre Haltung zeigt sich in seinem Gesamtwerk jener Zeit. Siehe auch Mehring, Carl Schmitt, 367, 372.</p>
<p>15 Mehring, Carl Schmitt, 377, 675 Fn. 117; dementsprechend war Julius Stahl für ihn nur noch Joel Stahl-Jolson, Carl Schmitt, Staat, Bewegung, Volk, 3. unveränderte Aufl. 1934, 30; im &#132;Begriff des Politischen&#147; (S. 64) spricht er noch von F. J. Stahl; in der &#132;Völkerrechtliche(n) Großraumordnung&#147; vom Juden Laski (S. 60). Zur Behandlung der jüdischen Autoren s. Dreier (2001), 29, Fn. 101/30, Fn. 103 sowie zum Tagungsverlauf und den verschiedenen Zitatformen 30, Fn. 105-109.</p>
<p>16 Mehring, Carl Schmitt, 482; ders., Einführung, 130.  </p>
<p>17 In dem Nürnberger Protokoll heißt es &#132;&#133; definitely horrible. Nothing else can be said about it&#147;, vgl. Benderski, Carl Schmitt. Terrorist fort the Reich, 1983, 269.</p>
<p>18 Siehe Grothe (Hrsg.), Carl Schmitt&#150;Ernst Rudolf Huber. Briefwechsel: 1926 &#150; 1981, 2014, 333f; auch Grothe/Mehring, Das Problem des &#132;geheimen Gesetzes&#147; und die Grenze des &#132;Führernotrechts&#147;, in: Der Staat, 2016, 69ff, 74; auch Mehring, Carl Schmitt, 480ff.</p>
<p>19 Mehring, Carl Schmitt, 325ff.</p>
<p>20 Mehring, Carl Schmitt, 367.</p>
<p>21 Nach E. R. Huber (Carl Schmitt in der Reichskrise der Weimarer Endzeit, in: Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, 1988, 33ff.) ging Carl Schmitt nach Berlin, weil sich ihm dort die Verbindungen zu der zentralen staatspolitischen Entscheidungsmacht öffneten (S. 36). Nach Müller (Ein gefährlicher Geist, 30) wollte er an vorderster Stelle des historischen Prozesses stehen.</p>
<p>22 Carl Schmitt, Der Zugang zum Machthaber, ein zentrales verfassungsrechtliches Problem, in: Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924-1954, 1958, 430ff; ders., Gespräch über die Macht und den Zugang zum Machthaber, 1954, insbes. 70ff.</p>
<p>23 Mehring, Carl Schmitt, 289; nach Müller (Ein gefährlicher Geist, 48) war Schmitt nicht einbezogen; nach E. R. Huber (Carl Schmitt in der Reichskrise, 37f, 60) war er hingegen eingeweiht.</p>
<p>24 Erich Marcks jun. und Eugen Ott; zum Verhältnis zu Ott: E. R. Huber, Carl Schmitt in der Reichskrise, 62.</p>
<p>25 Hierzu: Pyto, Schmitts Begriffsbestimmung im politischen Kontext, in: Mehring, Carl Schmitt. Der Begriff des Politischen. Ein kooperativer Kommentar, 2003, 219ff, 224ff; über sein Verhältnis zum Reichspräsidenten, 231; siehe auch Pyta/Seibert, Die Staatskrise der Weimarer Republik im Spiegel des Tagebuchs von Carl Schmitt, in: Der Staat 1999, 423ff., 428ff. (zu Marcks und Ott) sowie 594ff. (zu Schleicher).</p>
<p>26 Mehring, Carl Schmitt, 289, 302, 435; nach Rumpf, Neues westliches Echo auf Carl Schmitt, in: Der Staat 1983, 381ff. &#150; unter Berufung auf Bendersky, Carl Schmitt, Theorist for the Reich, 1983, 19 &#8211; blieb er eine Randfigur, 390f.</p>
<p>27 Vielleicht löste seine geringe Körpergröße bei ihm ein Minderwertigkeitsgefühl aus. Nach Alfred Adler, dem Begründer der Individualpsychologie, ist die menschliche Psyche bestrebt, diesen Zustand der Unterlegenheit durch Geltungsstreben zu überwinden.</p>
<p>28 Vgl. hierzu Quaritsch, Über den Umgang mit Person und Werk Carl Schmitts, in: ders. (Hrsg.), Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, 1988, 13ff.; Schlink, Die Kultur des Denunziatorischen, in: Merkur 2011, 473ff.</p>
<p>29 Wenn Böckenförde (Was kennzeichnet das Politische und was ist sein Grund, in: Der Staat 2005, 595ff, 595) meint, nach seinem Tode könne man sich von den Vorwürfen wegen seines Verhaltens gegenüber Juden freimachen, darf dies nicht bedeuten, dieses Verhalten zu verschweigen.</p>
<p>30 Hierzu Rüthers, Entartetes Recht, 150ff, 159ff; ders., Carl Schmitt, 100ff. Nach Neumann, Carl Schmitt und die Linke, Die ZEIT Nr. 28, vom 8. Juli 1983 ist unumstritten, dass er zu den einflussreichsten deutschen Staatsrechtlern und politischen Denkern des 20. Jahrhunderts gehört. Allerdings hätten insbesondere marxistisch orientierte Intellektuelle ihr ursprünglich positives Urteil nach 1933 geändert.</p>
<p>31 Der Text wurde zunächst in: Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt, 1988, 283ff veröffentlicht; eine weitere Veröffentlichung erfolgte in: Böckenförde, Recht, Staat, Freiheit, 2. Aufl. 1992, 344ff. Meine Verweise beziehen sich hierauf, da dieser Text besser zugänglich ist. Siehe auch: Böckenförde, Was kennzeichnet das Politische und was ist sein Grund, in: Der Staat 2005, 595ff, 606f. Kritisch Rüthers, Entartetes Recht, 110ff. sowie Hoffmann (2002, Anm. 6), IX, XLf. Nach Meier, Carl Schmitt, Leo Strauss und &#132;Der Begriff des Politischen&#147;, 1988, 11 ist Carl Schmitt durch den &#132;Begriff des Politischen&#147; berühmter und berüchtigter geworden als durch sein ganzes übriges Werk. Bis zum 10. Juni 1932 waren etwa 100 Besprechungen erschienen (Meier 1988, 16, Fn. 7).</p>
<p>32 M.E. war eher E. R. Huber der Kronjurist; so wohl auch Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 3, Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914 &#150; 1945.</p>
<p>1999, 347. Dreier (2001, 144) hält ihn für die überragende intellektuelle Gestalt. Meinel (Unser Jahrhundert, in: Der Staat 2015, 231ff, 233) listet die übrigen sog. &#132;professoralen Edelnazis&#147; auf.</p>
<p>33 Böckenförde sieht sie durch die Eroberungsfeldzüge veranlasst (Interview, 384). Dies kann nicht richtig sein. Schmitt hatte seine Überlegungen zum Großraum bereits im April 1939 auf einer Tagung im Kieler Institut für Politik und Internationales Recht vorgestellt. Er lieferte damit Ideen und Kategorien, die Hitlers Absichten legitimieren konnten; hierzu Müller, Ein gefährlicher Geist, 55 und 266, Fn. 70; Rüthers, Entartetes Recht, 142ff; Ders., Carl Schmitt, 85ff. Die Auffassung von Schlink (Kultur, 474), Schmitts Begriff des Großraums umgreife mehr als nur das nationalsozialistische Europa, erscheint fragwürdig. Schmitt geht aus von der Monroe-Doktrin und setzt sich anschließend mit der britischen Seewegsicherung auseinander. Danach spricht er den Großraum an und fordert die deutsche Völkerrechtswissenschaft auf, sich dem zu stellen und stellt selbst Grundsätze auf, wobei er insbesondere das Interventionsverbot hervorhebt. M.E. kann vor dem Hintergrund der vorangegangenen Erörterung nur noch Europa gemeint sein. Denn Amerika scheidet wegen der Monroe-Doktrin aus und von Afrika, Asien und Australien war nicht die Rede. Die Hervorhebung des Interventionsverbots liegt nahe, da er davon ausgehen musste, dass Amerika nicht abseits stehen würde, wenn Deutschland ganz Europa erobern würde.</p>
<p>34 In der Diskussion zu dem Böckenförde-Referat auf der Speyerer Tagung &#150; siehe Quaritsch (Hrsg.), Complexio Oppositorum. Über Carl Schmitt &#150; las Hepp diese Passage vor. Niemand der Anwesenden reagierte hierauf (311). Auch Müller zitiert dieses Stelle, ohne näher darauf einzugehen. Er weist nur darauf hin, dass der &#132;Andere&#147; theoretisch auch ein Sklave sein konnte (39). Auch Gessenharter (Gegen 1789, gegen 1968, in: Süddeutsche Zeitung vom 24. August 2016, S. 2) erwähnt die Passage nur, ohne die Bedeutung besonders hervorzuheben. Schließlich setzt sich Nagy in dem IPW Selected Student Papers 58, Oktober 2015 der RWTH Aachen unter dem Titel &#132;Demokratie als Diktatur&#147; mit der Demokratietheorie von Carl Schmitt, insbesondere den Passagen aus dem Vorwort zur &#132;geistesgeschichtliche(n) Lage des heutigen Parlamentarismus&#147; auseinander, ohne die Frage der Vernichtung auch nur zu erwähnen.</p>
<p>35 Mehring, Carl Schmitt, 158, 163.</p>
<p>36 Siehe Müller, Ein gefährlicher Geist, 38. Filjakowski (Die Wendung zum Führerstaat, 1958) hat dies als generelle Position Schmitts dargelegt. A.A. Mehring, Carl Schmitt zur Einführung, 1972, 75.</p>
<p>37 Die Vorbemerkung ist unter dem Titel, Der Gegensatz von Parlamentarismus und moderner Massendemokratie, in: Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar &#150; Genf &#150; Versailles 1923 &#150; 1939, 52ff. aufgenommen. In: Staat, Bewegung, Volk, 3. unveränderte Aufl. 1934, 42ff., 45f. schreibt Schmitt, dass die Artgleichheit unumgängliche Voraussetzung und Grundlage des bestehenden nationalsozialistischen Staates sei, ohne die sein Rechtsleben nicht denkbar ist. In der &#132;Verfassungslehre&#147; (4. Aufl., 1965, 228ff.) formuliert er nicht so scharf. Zur Artgleicheit siehe Dreier (2001, 37ff.); wenn jener schreibt, er habe den Begriff &#132;Judenvernichtung&#147; in der von ihm durchgesehenen Literatur nicht gefunden (40, Fn. 150), dann übersieht er, dass &#132;Vernichtung&#147; ausreicht.</p>
<p>38 Die folgenden Seitenangaben beziehen sich jeweils auf die genannten Texte.</p>
<p>39 Weitere Beispiele sind für ihn die Regelungen zur Einwanderung nach Australien, die attische Demokratie und die Situation im früheren englischen Weltreich (S. 14/15).</p>
<p>40 Die Zahl der Opfer schwankt zwischen 300.000 und 1,5 Mio.</p>
<p>41 Vgl. hierzu Staat, Bewegung, Volk, 19 mit dem Hinweis auf &#132;Mein Kampf&#147;.</p>
<p>42 Vgl. Rüthers, Entartetes Recht, 92.</p>
<p>43 Larenz griff dies als Vorschlag für § 1 BGB auf: Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist (1940); vgl. Rüthers, Entartetes Recht, 92.</p>
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		<title>Umfassender Überblick</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Dec 2016 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 107-111 Frank Decker / Bernd Henningsen / Kjetil Jakobsen (Hrsg.), Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Europa. Die Herausforderung der Zivilgesellschaft durch alte Ideologien und neue Medien, Nomos-Verlag, 414 S., 79 &#128;, 2015 Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und auch Rechtsterrorismus sind in Europa längst wieder Realität. In so gut wie allen europäischen Ländern hat sich die äußerste [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorgänge Nr. 216 (4/2016), S. 107-111</p>
<p><i>Frank Decker / Bernd Henningsen / Kjetil Jakobsen (Hrsg.), Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Europa. Die Herausforderung der Zivilgesellschaft durch alte Ideologien und neue Medien, Nomos-Verlag, 414 S., 79 &#128;, 2015</i></p>
<p>Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und auch Rechtsterrorismus sind in Europa längst wieder Realität. In so gut wie allen europäischen Ländern hat sich die äußerste Rechte in unterschiedlicher Stärke institutionalisiert. In einigen Ländern bestimmt sie die Regierungspolitik mit &#8211; in Dänemark mittelbar über ein Tolerierungsbündnis zehn Jahre lang (und seit Juli 2015 erneut), in Norwegen und Finnland über eine direkte Regierungsbeteiligung. Der Rechtspopulismus und -extremismus beschäftigen die Öffentlichkeit, die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Wissenschaft. Er gehört zum politischen Alltag &#150; in ganz Europa.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund fand im April 2013 in Rostock eine Veranstaltung statt, an der nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Politiker, Journalisten sowie Selbsthilfegruppen teilnahmen und die der vorliegende Band dokumentiert. Die 25 Beiträge behandeln Positionen, Diagnosen, Medien und Strategien. Zuvor jedoch untersuchen die Herausgeber Decker, Henningsen und Jakobsen die &#132;Revolte von rechts&#147;. Sie stellen fest, dass sich seit den 1970er Jahren neben den etablierten Blöcken &#150; sozialdemokratisch/sozialistisch und konservativ/ christlich &#150; Parteien des neuen Rechtspopulismus etablierten. Die Autoren erklären das mit einem Gesellschaftswandel, dessen Schlüsselbegriffe Flexibilisierung und Individualisierung lauten. Die Wähler der Rechten werden dabei häufig als &#132;Modernisierungsverlierer&#147; bezeichnet, wobei ihre Misere nicht an die tatsächliche soziale Lage gebunden ist, sondern an empfundenen Verlustängsten und das Gefühl anknüpft, zum benachteiligten und abstiegsbedrohten Teil der Gesellschaft zu gehören. Einen weiteren Grund sehen die Autoren in dem gewalttätigen Konflikt zwischen den westlichen Ländern und dem militant-extremistischen Islamismus. Die durch Terroranschläge erzeugte Angst habe einen Resonanzboden für rechtspopulistische Argumentationen geschaffen, der durch Entwicklungen im Mediensystem verstärkt werde. Die Massenmedien stehen heute in den meisten Ländern unter großem kommerziellen Druck, der immer weniger Raum für eine nüchterne, abwägende Berichterstattung lässt. Hinzu kommt der Euroskeptizismus, den die Rechten zugleich mit den Folgen der Globalisierung aufgreifen. Sie bieten sich als die Vertreter der &#132;kleinen Leute&#147; an, die sich auch durch die Sozialdemokratie nicht mehr vertreten fühlen. Auf die Frage, wie sich ein weiteres Anwachsen der Rechten verhindern lässt, geben die Autoren drei Antworten: Erstens müsse man versuchen, den rechten Herausforderungen auf ihrem eigenen Feld zu begegnen &#150; der Wertepolitik. Zweitens müsse man deutlich machen, warum eine Politik, die die Märkte auf der europäischen und transnationalen Ebene reguliere und dazu nationale Zuständigkeiten abgebe, dennoch im nationalen Interesse sei. Drittens schließlich müssten sich die Parteien gegenüber den Bürgern öffnen. In einer Gesellschaft, die über das Internet immer stärker vernetzt werde, sollten sie sich als &#132;Bestandteil einer breiteren Allianz für den Wandel verstehen, nicht als alleinige Quelle aller Weisheiten und allen Handelns&#147; (Neal Lawson).</p>
<p>Hieran schließen sich &#150; unter der Überschrift &#132;Positionen&#147; &#150; zwei Beiträge von Politikern an, die erfahren im Umgang mit Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sind. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern befasst sich mit den Herausforderungen der Zivilgesellschaft im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Dabei weist er einerseits auf die Kameradschaftsszene hin, die unsere Gesellschaftsform radikal ablehne, erwähnt aber andererseits und erstaunlicherweise die AfD nicht. Er hält einen erfolgreichen Abschluss des NPD-Verbotsverfahrens für einen wichtigen Schritt gegen die Partei, insbesondere gegen deren menschenverachtende Ideologie. Man kann allerdings bezweifeln &#150; unabhängig davon, wie man überhaupt zu Parteiverbotsverfahren steht &#150; ob dies das richtige Instrument bei einer Partei ist, die bundesweit unter &#132;Sonstige&#147; geführt wird; ganz zu schweigen davon, was es bedeutet, wenn das Verbotsverfahren scheitern sollte. Der Generalsekretär der norwegischen Arbeiterpartei rät anschließend dazu, die Debatten mit den Rechten auf Fakten und Wissen zu stützen, und nicht auf Furcht und Mythen.</p>
<p>Im Kapitel &#132;Diagnosen&#147; geht es um Strukturen, Ideologien und Strategien der extremen Rechten in Europa: um Ursachen und Erscheinungsformen von Rassismus und Rechtspopulismus im heutigen Frankreich, um Rechtspopulismus in Österreich, um die Schweizer Volkspartei zwischen Regierung und Opposition, um die Genese und Etablierung der Dänischen Volkspartei, um die Fortschrittspartei auf dem norwegischen Sonderweg und die Bildung eines norwegischen Terroristen, um die Finnenpartei und die Schwedischen Demokraten, um den Rechtspopulismus in der gegenwärtigen niederländischen Politik, um die Unabhängigkeitspartei des Vereinigten Königreichs. <br />Schließlich untersucht Frank Decker die Ankunft des neuen Rechtspopulismus in der Bundesrepublik. Er weist daraufhin, dass die AfD bei ihren Erfolgen (etwa Europawahl 2014: 7,1 %) auf gesellschaftliche und politische Strukturen zurückgreifen konnte und Teile ihres Führungspersonals bereits in anderen Parteien Führungspositionen inne hatten, wenn auch &#132;nur&#147; in der zweiten Reihe. Nicht unwesentlich für diesen Erfolg sei auch das Buch eines ehemaligen Berliner Finanzsenators. Bei der Untersuchung des ideologischen Standortes kommt Decker zu dem Ergebnis, dass die AfD wirtschaftspolitisch etwa mit der FDP auf einer Linie liege und gesellschaftspolitisch deutlich rechts von der CDU und weniger deutlich rechts von der CSU einzuordnen sei. Damit unterscheide sie sich vom harten Kern der europäischen Rechtspopulisten, die wirtschaftspolitisch linke Positionen vertreten. Allerdings sei eine Radikalisierung festzustellen, indem sich seit 2014 die Gewichte vom wirtschaftsliberalen hin zum nationalkonservativen Flügel verschieben. Nach der Spaltung im Jahre 2015 sieht der Autor die AfD auf dem Weg zu einer Regionalpartei des Ostens. Dies scheint allerdings nach den Wahlerfolgen bei den Landtagswahlen 2016 in Rheinland-Pfalz (12,6 %) und Baden-Württemberg (15,1 %) eine Fehlprognose zu sein. Die Gruppierung Pegida gibt einige Rätsel auf. Ihre die Organisationsform würde man eher dem linken Spektrum zuordnen. Auch der Typus des Pegidisten ist ungewöhnlich: Er ist mittelalt, männlich, in familiäre Strukturen eingebunden, befindet sich in einer Vollzeitanstellung und verfügt über einen mittleren bis gehobenen Bildungsabschluss. Die Gemeinsamkeiten zwischen AfD und Pegida charakterisiert Decker mit dem Begriffspaar Unsicherheit und Unbehagen. Unsicherheit als Sorge vor Wohlstandsverlusten und Unbehagen als Verlust von vertrauten Ordnungsvorstellungen und Bindungen. Abschließend stellt er fest, dass sich die Hinweise mehren, dass Pegida in Ostdeutschland in ein gewaltbereites rechtes Milieu &#132;diffundiert&#147; sei.  </p>
<p>Im 3. Abschnitt &#132;Medien&#147; analysiert Andrea Petö (Rechtsextremismus und Geschichtsrevisionismus in Ungarn), wie das Trianon Museum als Medium im Kampf um die Sozialisierung von Rechtsaußen in Ungarn instrumentalisiert wird. In den beiden folgenden Beiträgen (Der Soloterrorist als Kulturphänomen; Der Terrorist als Google-Professor. Norwegische Erfahrungen mit Medienwandel und Rechtsextremismus) analysieren die Autoren, welche Rolle die sozialen Medien im Zusammenhang mit dem Breivik-Terroranschlag hatten. Ihre Schlüsselfrage: Wie kann man die Kultur eines vernünftigen und respektvollen Umgangs miteinander, welche sich im Laufe der Jahrzehnte in den Printmedien, im Fernsehen und Radio entwickelt hat, in die digitale Welt übertragen.</p>
<p>Danach untersucht Britta Schellenberg den Umgang der Ermittlungsbehörden, der Parteien und der Medien mit einem Übergriff auf indische Stadtfestbesucher in einer sächsischen Kleinstadt während des Altstadtfestes. Anschließend behandelt Ingrid Brekke den Umgang der Medien in Norwegen mit dem Hass. Und abschließend legen Barlen und Brandstetter (Fremdenfeindlich 2.0 &#150; Rechtsextremismus und Rechtspopulismus in der digitalen Welt) dar, mit welchen digitalen Strategien die Rechten versuchen, die Bevölkerung zu erreichen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die &#132;digitale Revolution&#147; der rechtsextremen Bewegung ein vielfältiges Waffenarsenal beschert hat, von dem die Aktivisten umfassend Gebrauch machen. Internetseiten verbreiten rassistische, fremdenfeindliche, chauvinistische, homophobe und sexistische Ansichten über den gesamten Globus. Aber abschließend stellen sie fest: Die Schlacht ist noch nicht verloren.<br />Das Kapitel &#132;Strategien&#147; wird eingeleitet mit dem Beitrag &#132;Der Rechtsextremismus und die Gegenstrategien&#147;. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge von Anders Breivik fragt Lars Gule, was wir über die Rolle des Internets für die Entwicklung des heutigen Rechtsextremismus sagen können und welche Gegenmaßnahmen relevant sind. Die Vorschläge für Gegenmaßnahmen fallen allerdings dünn aus. Sie beschränken sich auf Aufklärungsmaßnahmen: es sei wichtig, dass im Internet verlässliches und solides Wissen existiere. In dem folgenden Beitrag (Eine Nation und eine Organisation in der Krise. Norwegen und die Arbeiterpartei nach dem Terroranschlag vom 22. Juli 2011) schildert Renate Bugge, wie die norwegische Arbeiterpartei, die Regierung und die professionellen Psychologen in der Krisenbewältigung arbeiten und was andere Nationen daraus lernen können. Der Psychologe Olaf Reis (Strategien gegen Rechtspopulismus &#150; Anmerkungen eines Psychologen) weist darauf hin, dass rechtspopulistische oder gar gewaltbereite rechtsradikale Einstellungen nicht nur an bildungsferne männliche Bevölkerungsgruppen gebunden sind. Die Strategien müssten deshalb genau auf die jeweiligen Risikogruppen zugeschnitten werden. So sollte z.B. davon ausgegangen werden, das rechte &#132;Führer&#147; und &#132;Geführte&#147; unterschiedlichen Bildungsmilieus entstammen. Wenn es richtig ist, dass Rechtspopulismus auch aus der Abkehr einer als &#132;schwach&#147; oder &#132;volksfremd&#147; erfahrenen Politik entsteht, dann &#150; so der Autor &#150; sollte die Gegenstrategie konkrete Interaktionen bereithalten, in denen Politik &#132;Stärke&#147; oder &#132;Bürgernähe&#147; demonstrieren kann. &#132;Stärke&#147; liegt dabei selten in der Belastbarkeit einer Struktur, sondern wird eher an Personen und ihrem Verhalten erlebt. Die Schwäche der Politik ist also eine Schwäche der PolitikerInnen. Lazaros Miliopoulos (Rechtsterrorismus in Deutschland in historisch-politischer Perspektive &#150; Was tun?) erinnert daran, dass es in Deutschland schon lange Rechtsterrorismus gibt &#150; mal mehr, mal weniger. In der Weimarer Republik wurden Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht und Kurt Eisner von Rechten ermordet. Allerdings versteht der Autor diese Verbrechen nicht als rechtsterroristische Taten, weil Deutschland sich noch im Bürgerkriegszustand befand bzw. es sich um die Tat eines Einzelgängers handelte. Erst mit der Gründung der Organisation Consul, die für die Ermordung von Walter Rathenau und Matthias Erzberger verantwortlich war, spricht er von Rechtsterrorismus. Nach 1949 gründeten sich in der Bundesrepublik die Wiking Jugend (1952) und der Bund Heimattreuer Jugend (BHJ, 1957); die NPD (1964) sowie die die Wehrsportgruppe Hoffmann (1973) und der Vereinigte Aktionsgrund (1977), dessen bekanntestes Mitglied Michael Kühnen war &#8211; Gruppierungen, die fast schon vergessen sind. Dies gilt auch für den Anschlag auf das Münchener Oktoberfest im Jahre 1980 mit 14 Toten durch einen Rechtsterroristen. Nach 1990 folgten dann Anschläge auf Asylbewerberheime in Ost- und Westdeutschland (Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen). Und schließlich gründete sich der NSU, der dem Verfassungsschutz und der Polizei lange unbekannt blieb und zwischen 2000 und 2006 acht Türken und einen Griechen ermordeten. Lenz/Nustad (Dembra &#150; ein Projekt zur Vorbeugung gruppenbezogener Feindlichkeit) stellen ein Projekt vor, mit dem partizipative und pluralistische Schulstrukturen entwickelt werden sollen, wenn Personen allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit stigmatisiert oder diskriminiert werden. Zum Abschluss beschreibt der Leiter der Online-Beratung gegen Rechtsextremismus Ziegenhagen seine Arbeit an einigen Beispielen und die theoretische Herleitung des Beratungsansatzes.</p>
<p>Der Band liefert einen breiten Überblick zu dem Thema Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Europa. Bei den Beiträgen handelt es sich zum Teil um wissenschaftliche Abhandlungen, zum Teil um Erfahrungsberichte. Diese Kombination von Theorie und Praxis wirkt gelungen. Die Herausgeber haben darauf verzichtet, eine einheitliche Definition von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus vorzugeben. Dies wäre vielleicht sinnvoll gewesen. Der Band zeigt auch die Schnelllebigkeit der Entwicklung. So konnte zum Beispiel niemand vorhersehen, welche Entwicklung die AfD nehmen würde. Die Lektüre des einen oder anderen Beitrages könnte für Politiker in der Auseinandersetzung mit dieser Gruppierung dennoch hilfreich sein.</p>
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