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	<title>HU LV Baden-Württemberg Archive - Humanistische Union</title>
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	<lastBuildDate>Mon, 10 Jun 2024 11:39:39 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Tacheles: Der womöglich hohe Preis für ein effizientes Strafbefehlsverfahren</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-der-womoeglich-hohe-preis-fuer-ein-effizientes-strafbefehlsverfahren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jun 2024 11:15:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Baden-Württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[Carolin Weyand]]></category>
		<category><![CDATA[Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[Strafbefehl]]></category>
		<category><![CDATA[Tacheles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Zahl der von den Strafgerichten ohne eine mündliche Verhandlung verhängten Strafbefehle nimmt stetig zu. In Baden-Württemberg erfolgen 97 % aller Verurteilungen zu einer Geldstrafe über einen Strafbefehl. Für die Justiz bedeutet diese Praxis eine erhebliche und ressourcensparende Entlastung. Strafverteidiger*innen haben dagegen die Befürchtung, dass diese Entwicklung vor allem die ärmeren und sozial Schwachen unserer [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2024/tacheles-der-womoeglich-hohe-preis-fuer-ein-effizientes-strafbefehlsverfahren/">Tacheles: Der womöglich hohe Preis für ein effizientes Strafbefehlsverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der von den Strafgerichten ohne eine mündliche Verhandlung verhängten Strafbefehle nimmt stetig zu. In Baden-Württemberg erfolgen 97 % aller Verurteilungen zu einer Geldstrafe über einen Strafbefehl. Für die Justiz bedeutet diese Praxis eine erhebliche und ressourcensparende Entlastung. Strafverteidiger*innen haben dagegen die Befürchtung, dass diese Entwicklung vor allem die ärmeren und sozial Schwachen unserer Gesellschaft trifft.</p>
<p>Strafbefehlsverfahren kommen bei Bagatelldelikten, kleineren Betrügereien und Diebstählen, Verkehrsdelikten, aber auch bei Fällen mittlerer Kriminalität in Betracht, scheinbar eine pragmatische Alternative zu einem Urteil nach einer Hauptverhandlung zu sein. Wer mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist, kann Einspruch einlegen. Erst dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.</p>
<p>Indes: Viele Empfänger*innen eines Strafbefehls sind sich der rechtlichen Bedeutung häufig nicht bewusst und verwechseln diesen oftmals mit einem Bußgeldbescheid. Die Rechtsfolgen können allerdings für die Betroffenen weitaus gravierender sein. So wird die Rechtsmittelbelehrung oft nicht verstanden, und für Empfänger*innen mit unzureichenden Deutschkenntnissen fehlt es häufig an einer Übersetzung. Aus Unkenntnis wird selten Einspruch nur gegen eine unrichtig festgesetzte Höhe der Geldstrafe eingelegt. Vor allem: Unrichtigkeiten im Tatvorwurf werden schlicht hingenommen, weil die Kosten der Einschaltung einer Rechtsanwältin oft die Höhe der Geldstrafe übersteigen und im Falle der Verurteilung  Geldstrafe, Gerichtskosten und RA-Honorar zu tragen sind. Als Massenverfahren mit teilweise gravierenden Auswirkungen ist hier Abhilfe geboten.</p>
<p>Seit Frühjahr 2024 untersucht ein Forschungsprojekt der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt das Strafbefehlsverfahren in seiner praktischen Anwendung. Ziel ist, auf der Grundlage empirisch belastbarer Daten gesetzgeberische Forderungen zu erarbeiten, um den im Strafbefehlsverfahren auftretenden Rechtsverkürzungen entgegen zu wirken.</p>
<p><strong>Zur Referentin:</strong> Frau Dr. Carolin Weyand ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Frankfurt. Sie ist Vorstandsvorsitzende der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. und Ombudsfrau des Deutschen Olympischen Sportbundes für sexualisierte Gewalt und des Deutschen Leichtathletik-Verbandes. Auf ihre Initiative geht das Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren zurück, das den Gegenstand unserer Veranstaltung bildet.</p>
<p>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.<br />
Wir freuen uns über Ihren Besuch und über jede Spende.</p>
<p><em>Diskussionsveranstaltung in der Vortragsreihe TACHELES der Humanistischen Union Baden-Württemberg und des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg in Kooperation mit dem Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (AkJ)</em></p>
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		<title>Baden-Württemberg</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-247/publikation/baden-wuerttemberg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2023 16:49:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am 08. September 2022 hat Ursula Neumann ihrem Leben im Kreise ihrer Familie friedlich ein Ende gesetzt. Wach bis zum letzten Tage. Davon zeugt ihr Blog, in dem Ursula Neumann drei Tage vor ihrem Tode sich mit dem frühen Humanisten Montaigne befasst und ihn uns ans Herz legt. Selbstbestimmt bis zum letzten Tag. Damit hat [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 08. September 2022 hat <strong>Ursula Neumann</strong> ihrem Leben im Kreise ihrer Familie friedlich ein Ende gesetzt. Wach bis zum letzten Tage. Davon zeugt ihr Blog, in dem Ursula Neumann drei Tage vor ihrem Tode sich mit dem frühen Humanisten Montaigne befasst und ihn uns ans Herz legt. Selbstbestimmt bis zum letzten Tag. Damit hat sie alle Unsicherheit beendet, die einer medizinischen Diagnose innewohnt, die verbleibende Lebenschancen nur nach Monaten bemisst.</p>
<p>Ursula Neumann war über die mehr als 30 Jahre ihrer Mitgliedschaft in der HU, davon 1992 &#8211; 1994 im Bundesvorstand, ein äußerst streitbares Mitglied, mit einer breiten humanistischen Schaffensspur. In der mit Ulrich Vultejus verfassten HU-Schrift Nr. 19 zum 218er-Urteil des Bundesverfassungsgericht (1993) hat sie die männliche Denke des Gerichts mit dem ihr eigenen Handwerkszeug als analytische Psychotherapeutin und Diplomtheologin, die sie beides war, freigelegt in einem polemisch amüsanten &#8222;Brief an den Herrn Bundesverfassungsgericht&#8220;. Sie hat sich mit der Diskriminierung von Frauen in der katholischen Kirche beschäftigt, etwa „Christliche Gleichberechtigung“ (1994) und „Behandelt man so seine treueste Stütze? Das Verhältnis Frau und Kirche“ (1998). Für ihren Sohn hat sie zusammen mit ihrem Mann Johannes im Kernbereich der HU, Trennung von Staat und Kirche, das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (17. Juni 1998) zum Ethikunterricht an Schulen erstritten. Dieses wird in dem 2019 erschienenen Sammelband &#8222;Tätiger Humanismus&#8220; auf den aktualisierenden bürgerrechtlichen Prüfstand gestellt, zusammen mit 16 äußerst kurzweiligen und pointierenden Beiträgen aus der breiten Facette bürgerrechtlicher Steinbrüche. Etwa der Beitrag &#8222;Gutmensch trifft Flüchtling&#8220;, nach meiner Einschätzung eine Pflichtlektüre &#8211; nicht nur für Flüchtlingshelfer.</p>
<p>Ursula Neumann ist im April 2022 aus der HU ausgetreten. Trotz vieler Gespräche konnte ich sie nicht mehr halten. Sie habe sich diesen Schritt lange überlegt, aber die Enttäuschung über das Agieren der HU, insbesondere aber des Bundesvorstandes in der Corona-Pandemie mache diesen Schritt für sie notwendig. &#8222;Das war einer Bürgerrechtsorganisation unwürdig!&#8220;, schreibt sie an die HU, und begründet dies näher. Vom Bundesvorstand kein einziges Wort zurück. Wir haben nun einen neuen Bundesvorstand und auf diesem ruht alle Hoffnung, dass die HU sich doch wieder aus dem wohligen Bereich des politisch-gesellschaftlichen Mainstreams in das strudelige Wasser einer bürgerrechtlichen Wächterin begibt. Ursula Neumann ist nicht die Einzige, die wegen der Corona-Haltung der HU diese verlassen hat.</p>
<p style="text-align: right"><em>Udo Kauß, Freiburg</em></p>
<p><em>Anmerkung der Redaktion: An dieser Stelle sei erinnert an Sven Lüders‘ Rezension (vorgänge 233) von Ursula Neumanns Erinnerungsbuch: „Der Kirchenrechtsprofessor nimmt Vernunft an, wird mit mir glücklich und stirbt“. Nachzulesen unter: </em><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/223/publikation/ein-schonungsloser-rueckblick/"><em>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/223/publikation/ein-schonungsloser-rueckblick/</em></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Tacheles</strong></p>
<p>Die Humanistische Union Baden-Württemberg veranstaltet weiterhin die Vortragsreihe „Tacheles“ &#8211; inzwischen nicht mehr „nur“ mit dem Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg sondern auch unter Beteiligung des Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg. In diesem Rahmen fanden folgende Veranstaltungen statt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 9. November präsentierte der Autor, Jurist und Journalist <strong>Ronen Steinke</strong> im Rahmen der Tacheles-Reihe sein Buch <strong>„Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“</strong></p>
<p>Das Versprechen lautet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Aber sie sind nicht gleich. Das Recht hierzulande begünstigt jene, die begütert sind; es benachteiligt die, die wenig oder nichts haben. Verfahren wegen Wirtschaftsdelikten in Millionenhöhe enden mit minimalen Strafen oder werden eingestellt. Prozesse gegen Menschen, die ein Brot stehlen oder wiederholt Schwarzfahren, enden hart und immer härter.</p>
<p>In einer beunruhigenden Reportage deckte der Jurist Ronen Steinke systematische Ungerechtigkeit im Strafsystem auf. Er besuchte Haftanstalten, recherchierte bei Staatsanwälten, Richtern, Anwälten und Verurteilten. Und er stellte dringende Forderungen, was sich ändern muss.</p>
<p>Diese Veranstaltung wurde freundlicherweise gefördert von der Stadt Freiburg (Kulturamt) sowie der Verfassten Studierendenschaft der Universität Freiburg.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 29. Oktober sprach <strong>Prof. Dr. Roland Hefendehl</strong>, im Rahmen der Tacheles Reihe über das Thema: <strong>Das Betätigungsverbot der PKK – Es ist Zeit nachzudenken</strong></p>
<p>Roland Hefendehl präsentierte seine Erkenntnisse aus einem Rechtsgutachten zu diesen Fragen und entwarf ein Modell, wann überhaupt eine Verbotsverfügung in einer Demokratie denkbar erscheint, die den essenziellen Grundrechten der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit nicht nur auf dem Papier eine maßgebliche Funktion zumisst.</p>
<p>Im Zuge der Nato-Erweiterung um Schweden und Finnland wurde einmal mehr deutlich, welche politische Bedeutung die türkische Regierung der Existenz und dem Wirken der PKK in Europa nach wie vor zuschreibt. Fast scheint es so, als habe das Bundesinnenministerium auch deswegen derzeit kein großes Interesse, am Status quo des Umgangs mit der PKK in Deutschland zu rütteln. Der kürzlich gestellte Antrag auf Aufhebung der Verbotsverfügung schlug jedenfalls kaum Wellen. Dabei besteht durchaus Anlass darüber nachzudenken, ob man heute noch von einer so bezeichneten Strafrechtswidrigkeit der PKK ausgehen kann, auf die die Verbotsverfügung vor knapp 30 Jahren maßgeblich gegründet wurde. Straftatbestände, die gerade an diese Verbotsverfügung oder weit im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung an die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung anknüpfen, sollten insoweit mit besonderem Argwohn betrachtet werden.</p>
<p>Die Veranstaltung kann online unter <a href="https://strafrecht-online.org/tacheles/"> https://strafrecht-online.org/tacheles/</a> angesehen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Am 2. Juni sprachen die Rechtsanwälte <strong>Jan Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen</strong>, Anwaltskanzlei im Hegarhaus, Freiburg zum Thema <strong>Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler</strong>.</p>
<p>Der Einsatz Verdeckter Ermittler ist unter dem Blickwinkel der funktionsfähigen Strafverfolgung organisierter Kriminalität grundsätzlich nachvollziehbar. Insbesondere bei Straftaten aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts gehen Beschuldigte häufig konspirativ vor, so dass andere (nach der Strafprozessordnung zulässige) Ermittlungsmethoden nur bedingt erfolgsversprechend sind. Die Eingangsvor- aussetzungen für den Einsatz Verdeckter Ermittler sind gesetzlich geregelt, anders als der Einsatz von sogenannten Vertrauenspersonen, die keine Polizeibeamten sind.</p>
<p>Ein besonderes Problemfeld eröffnet sich nun, wenn es im Rahmen solcher Einsätze nicht nur zur Informationsbeschaffung, sondern zur „Tatprovokation“, also einer Deliktsveranlassung durch Verdeckte Ermittler, Vertrauenspersonen oder sonstige polizeiliche Lockspitzel kommt. Die gesetzlichen Regelungen für diese im Spannungsfeld mit dem Recht auf ein faires Verfahren stehenden Vorgehensweise sind unzureichend. Die deutsche obergerichtliche Rechtsprechung stand lange nicht im Einklang mit der Linie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, zuletzt etwa der im Oktober 2020 ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „Akbay u.a. gegen Deutschland vom 15.10.2020“.</p>
<p>Der Vortrag ging am Beispiel des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2021 (1 StR – 197/21) näher auf die Entwicklung der Rechtsprechung zur Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler, und auch auf die konkreten Ermittlungsmethoden, mit denen sich Beschuldigte und ihre Verteidiger immer wieder konfrontiert sehen. Auch nach dieser jüngsten BGH-Entscheidung bleiben Fragen der rechtsstaatlichen Vereinbarkeit der praktischen Einsatzweise ungeklärt. So ist etwa die Konfrontationsmöglichkeit mit dem Verdeckten Ermittler als Zeugen im Prozess stark eingeschränkt sowie die Dokumentation der Einsätze nicht überprüfbar. Auch stellt sich aus Sicht der Praxis die Frage, inwieweit die Beschränkung des Einsatzes Verdeckter Ermittler auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ (§ 110a Abs. 1 S. 1 StPO) effektiv eingehalten und überwacht wird. Zumindest ist auch auf politischer Ebene bestehender Handlungsbedarf erkannt worden: Im Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP vom 24.11.2021 heißt es: „Unter anderem regeln wir […] das grundsätzliche Verbot der Tatprovokation“. Die tatsächliche Ausgestaltung darf mit Spannung erwartet werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-247/publikation/baden-wuerttemberg/">Baden-Württemberg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Corona alias Covid 19: Wissen und Nichtwissen über Verbreitung, Gegenmaßnahmen und Öffnungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2021/corona-alias-covid-19-wissen-und-nichtwissen-ueber-verbreitung-gegenmassnahmen-und-oeffnungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Feb 2021 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2021]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Online-Diskussionsveranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe TACHELES der Humanistischen Union Baden-Württemberg und des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg in Kooperation mit dem Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen (AKJ) Donnerstag, 18. Februar 2021, 17.30 Uhr Teilnahme unter strafrecht-online.org/tacheles Vortrag von Prof. Dr. Gerd Antes, Mathematiker und Medizinstatistiker, Mitgründer des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) mit anschließender [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2021/corona-alias-covid-19-wissen-und-nichtwissen-ueber-verbreitung-gegenmassnahmen-und-oeffnungen/">Corona alias Covid 19: Wissen und Nichtwissen über Verbreitung, Gegenmaßnahmen und Öffnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Online-Diskussionsveranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe TACHELES der Humanistischen Union Baden-Württemberg und des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg in Kooperation mit dem Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen (AKJ)</i></p>
<p>Donnerstag, 18. Februar 2021, 17.30 Uhr</p>
<p>Teilnahme unter strafrecht-online.org/tacheles</p>
<div>
<p><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2021-02-18_tacheles_covid.pdf" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5264 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/f41d6140f8.jpg" alt="Corona alias Covid 19: Wissen und Nichtwissen über Verbreitung, Gegenmaßnahmen und Öffnungen" width="127" height="180" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Vortrag von <b>Prof. Dr. Gerd Antes</b>, Mathematiker und Medizinstatistiker, Mitgründer des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (DNEbM)</p>
<p>mit anschließender Diskussion</p>
<p>Zeit: Donnerstag, <b>18. Februar 2021, 17.30 Uhr</b></p>
<p>Teilnahme unter <b>strafrecht-online.org/tacheles</b></p>
<p>Seit einem Jahr sind wir durch Einschränkungen unseres Lebens betroffen, wie es sich vor einem Jahr wohl fast niemand in wildester Phantasie hat vorstellen können. „Fast niemand“! Es ist gerade elf Jahre her, dass wir in ähnlicher Weise durch die sogenannte Schweinegrippe aufgeschreckt und auch in Panik versetzt wurden. Diese Pandemie erwies sich als wesentlich harmloser als befürchtet, bewirkte immerhin die Erstellung eines Pandemieplans durch fachkundige WissenschaftlerInnen, der noch vor drei Jahren aktualisiert worden ist. Und in der politischen Versenkung verblieb. Die überwältigende Mehrheit in Politik und allen gesellschaftlichen Bereichen ignorierte die möglichen Gefahrenlagen und zu treffende Vorkehrungen.</p>
<p>Das erklärt die Schockreaktion Anfang 2020, als der Ernst der Lage unübersehbar wurde. Sie führte allerdings nicht dazu, von Anfang an die Daten systematisch zu erfassen, die zum Verständnis von Verbreitung und Übertragungsdynamik unabdingbar notwendig sind. Diese Versäumnisse haben sich bis heute fortgesetzt. Sie sind eine Ursache für die desolate Situation, außer Verlängerung eines bestehenden Lockdowns und dem Beklagen mangelhaften Impffortschritts keine gezielten und fein dosierten Maßnahmen zur Steuerung von Öffnungen oder Schließungen im Repertoire zu haben.</p>
<p>Dies treibt die Veranstalter von TACHELES um, die sich in ihrer Bürgerrechtsarbeit einem sich bald jährenden bürgerrechtlichen Ausnahmezustand gegenüber sehen, einer „neuen Realität“.</p>
<p>Der Vortrag wirft einen Blick auf die gegenwärtige „neue“ Realität und auf die methodischen Wege, Information aus geeigneten Daten zu gewinnen. An Beispielen wird gezeigt, wo die größten Wissensdefizite liegen, und wo sofort begonnen werden kann und sollte, um die Situation zu verstehen und merklich verbessern zu können. Das heißt, die gesundheitlichen, lebensbedrohlichen Gefahren sehr ernst zu nehmen, darüber aber das breite Spektrum sogenannter Kollateralschäden nicht nur floskelhaft mit in den Blick zu nehmen. Das Ein- und Ausschalten eines Lockdown kann das nicht leisten.</p>
<p><b>Zum Referenten: Prof. Dr. Gerd Antes </b>ist nach einem reichhaltigen Berufsleben im aktiven Ruhestand und international gefragter Referent im Bereich Evidenz-basierte Medizin. Von der Ausbildung her Mathematiker, hat er sein berufliches Leben im Bereich der medizinischen Gesundheitsversorgung verbracht mit Stationen in der pharmazeutischen Industrie, Schule, Universität, Krebsklinik und zuletzt mit dem erfolgreichen Aufbau des in Freiburg ansässigen <b>Deutschen Cochrane Zentrums</b>, das sich der Entwicklung der Evidenz-basierter Medizin widmet. Roter Faden ist hierbei die Nutzen-Schadensabwägung für Interventionen, von Arzneimitteln über nichtmedikamentöse Eingriffe bis hin zu Public-Health-Maßnahmen, die als Leitschnur für die heute notwendige Gegenmaßnahmen dienen könnten.</p>
<p>Die Veranstaltung kann besucht werden über den Link:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">strafrecht-online.org/tacheles</p>
</blockquote>
<p>Der Livestream unter dem Link wird am 18.02.2021 ab 17.15 Uhr verfügbar sein wird. Eine Anmeldung oder ein Login auf der Website sind nicht erforderlich.</p>
<p>Ab 17.30 Uhr wird es zunächst einen Input von Prof. Dr. Antes geben. Sie haben bereits während des Vortrags, aber auch im Anschluss daran die Gelegenheit, Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge ganz unproblematisch in einem Chat zu stellen. Über einen Moderator werden wir all Ihre Fragen aufgreifen und im Anschluss an den Vortrag diskutieren.</p>
<p>Wir hoffen zuversichtlich, dass auf diese Weise eine rege Diskussion zustande kommt. Unmittelbare mündliche Beiträge lässt das Format, das wir verwenden müssen, leider nicht zu.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2021/corona-alias-covid-19-wissen-und-nichtwissen-ueber-verbreitung-gegenmassnahmen-und-oeffnungen/">Corona alias Covid 19: Wissen und Nichtwissen über Verbreitung, Gegenmaßnahmen und Öffnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Polizeiliche Langzeit-Videoüberwachung von zwei Tübinger Wohnprojekten unzulässig</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/polizeiliche-langzeit-videoueberwachung-von-zwei-tuebinger-wohnprojekten-unzulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2020 14:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V. macht den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 11.03.2020 bekannt. Der Beschluss verbietet der Polizei (und der Staatsanwaltschaft), in eigener Machtvollkommenheit zwei linke Wohnprojekte in Tübingen einer Langzeit-Videoüberwachung zu unterziehen. Das Landgericht hat die im Jahre 2016 für zwei Monate angeordnete allnächtliche Videoüberwachung der Wohnprojekte für rechtswidrig erklärt und die gegenteilige [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V. macht den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 11.03.2020 bekannt. Der Beschluss verbietet der Polizei (und der Staatsanwaltschaft), in eigener Machtvollkommenheit zwei linke Wohnprojekte in Tübingen einer Langzeit-Videoüberwachung zu unterziehen. Das Landgericht hat die im Jahre 2016 für zwei Monate angeordnete allnächtliche Videoüberwachung der Wohnprojekte für rechtswidrig erklärt und die gegenteilige Auffassung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Tübingen zurückgewiesen.</i></p>
<p>Die Videoüberwachung war angeordnet worden, weil es sich bei diesen Wohnprojekten <i>&#8222;um einschlägig bekannte linke Szeneobjekte (gehandelt habe), in welchen Angehörige der linksautonomen Szene wohnhaft sind.&#8220;</i> In <i>&#8222;fußläufiger Nähe&#8220;</i> seien vier PKWs Gegenstand von Brandstiftungen geworden. Nachträgliche Bekennerschreiben in der zwischenzeitlich verbotenen Plattform &#8222;linksunten.indymedia.org&#8220; und ein erst nach dem Löscheinsatz am nächsten Tage festgestelltes Graffiti &#8222;R94&#8220; ließen die Polizei von sog. Resonanzstraftaten auf die Räumung des besetzten Hauses Rigaer Str. 94 in Berlin ausgehen. Wegen Erfolglosigkeit hat die Polizei die Überwachung  nach einem Monat beendet.</p>
<p>Entgegen der Verpflichtung in der Strafprozessordnung (§ 101 Abs. 4 Nr. 12 StPO) ist keine nachträgliche Information der beobachteten Bewohner erfolgt. Diese erfuhren zufällig durch einen in der Straße wohnenden Nachbarn, bei dem die Polizei die Videoanlage hatte installieren wollen, von der polizeilichen Absicht. Erst durch Einschaltung des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Brink war bekannt worden, dass die Polizei ihre Absicht tatsächlich auch realisiert hatte.</p>
<p>Das Landgericht Tübingen hat nun, vier Jahre später, die Videoüberwachung wegen fehlender richterlicher Anordnung gem. § 163f Abs. 1 Nr. 1 StPO für rechtswidrig erklärt und damit auch die Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten bestätigt.</p>
<p>Der Rechtsanwalt der Bewohner und Vorsitzende der Humanistischen Union Landesverband Baden-Württemberg, Dr. Udo Kauß, erklärt hierzu:</p>
<p><i>&#8222;Die nach Bekanntwerden der Videoüberwachung beantragte richterliche Überprüfung zeigt, dass sich auch eine nachträgliche juristische Gegenwehr durchaus lohnen kann. Es gilt leider immer wieder aufs Neue, der Polizei klar zu machen, dass sie nicht in eigener Machtvollkommenheit über die Grundrechte von Bürgern befinden kann, auch wenn es sich um Angehörige der sog. linksautonomen Szene handelt.&#8220;</i></p>
<p><i>Für Rückfragen: RA Dr. Udo Kauß, 79098 Freiburg, Gerberau 5A Tel. 0761/70 20 93 </i></p>
<p><i>Der Beschluss des Landgericht Tübingen vom 11.03.2020 &#8211; Az: 9 Qs 28/20 &#8211; kann bei RA Dr. Kauß angefordert werden</i></p>
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		<title>Nationalsozialistisches Strafrecht &#8211; Kontinuität und Radikalisierung</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2019/nationalsozialistisches-strafrecht-kontinuitaet-und-radikalisierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jul 2019 08:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2020]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Termine]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einladung zu einer Diskussionsveranstaltung am 22.07.19 in der Universität Freiburg im Rahmen der Vortragsreihe TACHELES der Humanistischen Union Baden-Württemberg und des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg in Kooperation mit dem Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen (AKJ). Referenten: Prof. Dr. Dr. h.c. Kai AmbosInhaber des Lehrstuhls f&#252;r Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationalesStrafrecht und V&#246;lkerrecht, Universit&#228;t [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Einladung zu einer Diskussionsveranstaltung am 22.07.19 in der Universität Freiburg im Rahmen der Vortragsreihe TACHELES der Humanistischen Union Baden-Württemberg und des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg in Kooperation mit dem Arbeitskreis Kritischer Jurist_innen (AKJ).</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2019-07-22_TachelesFlyer.pdf" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5267 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/fdffb01b65.jpg" alt="Nationalsozialistisches Strafrecht - Kontinuit&auml;t und Radikalisierung" width="127" height="180"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><b>Referenten:</b></p>
<p>Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos<br />Inhaber des Lehrstuhls f&uuml;r Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales<br />Strafrecht und V&ouml;lkerrecht, Universit&auml;t G&ouml;ttingen</p>
<p>und</p>
<p>Dr. Frank Bleckmann<br />Richter am Landgericht Freiburg, Sprecher des baden-w&uuml;rttembergischen Landesverbands der<br />Neuen Richtervereinigung</p>
<p><b>Ort:</b> Universit&auml;t Freiburg, Platz der Universit&auml;t 3, Kollegiengeb&auml;ude I, Raum 1199</p>
<p><b>Zeit:</b> Montag, 22.07.2019, 20.15 Uhr</p>
<p>mit anschlie&szlig;ender Diskussion</p>
<p>Anfang dieses Jahres erschien die innovative Studie &#8222;Nationalsozialistisches Strafrecht. Kontinuit&auml;t und Radikalisierung&#8220; von Herrn Professor Kai Ambos. Ambos versteht das NS-Strafrecht als rassistisch, v&ouml;lkisch und totalit&auml;r ausgerichtete Fortschreibung der autorit&auml;ren und antiliberalen Tendenzen des deutschen Strafrechts der Jahrhundertwende und der Weimarer Republik. Dies belegt Ambos durch die systematisch-analytische Aufbereitung der Texte relevanter Autoren, wobei es prim&auml;r um die &#8211; f&uuml;r sich selbst sprechenden &#8211; Texte, nicht die moralische Beurteilung ihrer Verfasser geht. Dabei werden auch Erkenntnisse zur Rezeption des deutschen (NS-)Strafrechts in Lateinamerika mitgeteilt.</p>
<p>Die im Untertitel des Buches genannte &#8222;Kontinuit&auml;t&#8220; existiere, so Ambos, nicht nur r&uuml;ckw&auml;rtsgewandt (post-Weimar), sondern auch zukunftsgerichtet (Bonner Republik). Das NS-Strafrecht &#8211; so eine der Kernthesen des Autors &#8211; sei weder aus dem Nichts gekommen noch nach 1945 v&ouml;llig verschwunden. Der zeitgen&ouml;ssische Versuch der identit&auml;ren Rekonstruktion des germanischen Mythos durch die sog. &#8222;neue Rechte&#8220; schlie&szlig;t daran nahtlos an.</p>
<p>W&auml;hrend sich Ambos in seinem Buch der Dogmatik des NS-Strafrechts widmet, thematisiert Dr. Frank Bleckmann j&uuml;ngst in einem Aufsatz die Frage, &#8222;welche Lehren f&uuml;r die Juristenausbildung aus dem Befund gezogen werden k&ouml;nnen, dass hier [zur NS-Zeit] hochqualifizierte Juristen an der Pervertierung einer Rechtsordnung und seiner verbrecherischen Anwendung mitgewirkt haben &#8211; und dann als H&uuml;ter und Gestalter einer neuen, demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung eingesetzt wurden, die sie ohne biographischen Bruch und durchaus mit ideologischen Altlasten auch umgesetzt haben.&#8220; Bleckmann fordert: &#8222;Das Justizunrecht des 20. Jahrhunderts geh&ouml;rt in die juristische Ausbildung!&#8220;</p>
<p>Zu den Referenten:</p>
<p>Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos ist Lehrstuhlinhaber f&uuml;r &#8222;Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, internationales Strafrecht und V&ouml;lkerrecht&#8220; an der Universit&auml;t G&ouml;ttingen, gesch&auml;ftsf&uuml;hrender Direktor des dortigen Instituts f&uuml;r Kriminalwissenschaften und Direktor der Forschungsstelle f&uuml;r lateinamerikanisches Straf- und Strafprozessrecht (CEDPAL), Richter am Kosovo Sondertribunal (Kosovo Specialist Chambers KSC), Den Haag, Berater der kolumbianischen Sondergerichtsbarkeit f&uuml;r den Frieden (Jurisdicci&oacute;n Especial para la Paz), Bogot&aacute;, Mitglied auf Lebenszeit des Clare Hall College, University of Cambridge, UK.</p>
<p>Dr. Frank Bleckmann, M.Phil. (Cantab), Studium von Jura, Soziologie, Kriminologie in Konstanz, Cardiff, Cambridge (England) und Freiburg. Seit 2003 Richter an den Amtsgerichten L&ouml;rrach und Breisach, Landgerichten Baden-Baden und Offenburg, OLG Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Offenburg, seit 2015 Richter am LG Freiburg (Zivilkammer). Er ist Sprecher des Landesverbands Baden-W&uuml;rttemberg der Neuen Richtervereinigung sowie Mitglied des Pr&auml;sidialrates der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er besch&auml;ftigt sich seit vielen Jahren mit der Juristenausbildung, den Justizstrukturen sowie dem NS-Justizunrecht.</p>
<p>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Wir freuen uns &uuml;ber Ihren Besuch und &uuml;ber jede Spende.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Strategien kommunaler Sicherheitspolitik (Freiburg)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2019/strategien-kommunaler-sicherheitspolitik-freiburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jun 2019 18:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2020]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Termine]]></category>
		<category><![CDATA[Termine: MV / DK]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kampf gegen Windmühlen und Scheingefechte Vortrag und Diskussionsveranstaltung mit Prof. Dr. Roland Hefendehl Freitag, 21. Juni 2019, 20:15 Uhr Kollegiengebäude I  Raum 1098 Platz der Universität 3, Freiburg Glaubt man den Medien, hat der sog. Freiburger Dreisammord an einer Studentin alles ver&#228;ndert. Aus einem ehemals gelassenen und fr&#246;hlichen Ort sei ein solcher der Angst [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Kampf gegen Windmühlen und Scheingefechte</p>
<p>Vortrag und Diskussionsveranstaltung mit Prof. Dr. Roland Hefendehl</p>
<p>Freitag, 21. Juni 2019, 20:15 Uhr</p>
<p>Kollegiengebäude I  Raum 1098</p>
<p>Platz der Universität 3, Freiburg</i></p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/2019-06-21_Tacheles.pdf" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-5269 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/7ecadc5ef9.jpg" alt="Strategien kommunaler Sicherheitspolitik (Freiburg)" width="127" height="180"></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p>Glaubt man den Medien, hat der sog. Freiburger Dreisammord an einer Studentin alles ver&auml;ndert. Aus einem ehemals gelassenen und fr&ouml;hlichen Ort sei ein solcher der Angst und Unsicherheit geworden. Jedenfalls Stadtverwaltung, Innenminister und Polizei scheinen den Medien zu glauben: Sie schmieden Sicherheitspakte, die die Polizeipr&auml;senz und den kommunalen Vollzugsdienst verst&auml;rken. Fahndungstage werden zur Institution, ein Sonderstab &#8222;Gef&auml;hrliche Ausl&auml;nder&#8220; wird ins Leben gerufen. &Uuml;ber die Ausflaggung sog. gef&auml;hrlicher Orte bereitet man den Boden f&uuml;r anlasslose Kontrollen und die Etablierung von Zonen der Video&uuml;berwachung. Es gelte mit aller Macht das verloren gegangene Sicherheitsgef&uuml;hl der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger wiederherzustellen.</p>
<p>Vielleicht gilt es aber auch, einfach mal in Ruhe die Luft anzuhalten und zu fragen:</p>
<p>Wie stellt sich die Gef&auml;hrdungslage tats&auml;chlich dar und was ist vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt dem Verfassungsrecht von derartigen aktionistischen Programmen zu halten? Sollte die anlasslose Kontrolle in unserer Gesellschaft nicht die Ausnahme bleiben? Bef&ouml;rdert sie nicht Vorurteil und Diskriminierung? Wir fragen: Was w&auml;re, wenn auch die Protagonisten gar nicht &uuml;ber alle Ma&szlig;en beunruhigt w&auml;ren, den eingel&auml;uteten Wandel in den St&auml;dten aber dennoch guthie&szlig;en?</p>
<p><b>Zur Person:</b> Prof. Dr. iur. Roland Hefendehl ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls f&uuml;r Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universit&auml;t Freiburg und Leiter des gleichnamigen Instituts, aus dem eine Vielzahl von Forschungsarbeiten und Projekten zu Fragen des Strafrechts und dessen gesellschaftlicher Bedeutung hervorgegangen ist.</p>
<p>Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Wir freuen uns &uuml;ber Ihren Besuch und &uuml;ber jede Spende.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2019/strategien-kommunaler-sicherheitspolitik-freiburg/">Strategien kommunaler Sicherheitspolitik (Freiburg)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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