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	<title>IALANA Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Dokumentation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Aug 2016 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#214;ffentlicher Appell an die deutsche Bundesregierung sowie die Institutionen des Europarates, der OSZE und der NATO. In: vorg&#228;nge Nr. 214 (Heft 2/2016), S. 6-9 Am 15. Juli putschten Teile des t&#252;rkischen Milit&#228;rs gegen die amtierende Regierung. Nachdem der Putschversuch innerhalb weniger Stunden scheiterte, wird das Land seitdem von einer gro&#223;en S&#228;uberungswelle des Erdogan-Regimes heimgesucht: Zuerst [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/214-vorgaenge/publikation/dokumentation/">Dokumentation</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>&Ouml;ffentlicher Appell an die deutsche Bundesregierung sowie die Institutionen des Europarates, der OSZE und der NATO. In: vorg&auml;nge Nr. 214 (Heft 2/2016), S. 6-9</p>
<p><i>Am 15. Juli putschten Teile des t&uuml;rkischen Milit&auml;rs gegen die amtierende Regierung. Nachdem der Putschversuch innerhalb weniger Stunden scheiterte, wird das Land seitdem von einer gro&szlig;en S&auml;uberungswelle des Erdogan-Regimes heimgesucht: Zuerst wurden tausende Richter und Staatsanw&auml;lte entlassen, in den Tagen darauf Angestellte aus allen Bereichen des &ouml;ffentlichen Dienstes, etwa Lehrer und Wissenschaftler. So wenig glaubhaft die Ank&uuml;ndigung der Putschisten war, sie wollten die Demokratie im Lande wiederherstellen, so wenig hatten die anschlie&szlig;enden S&auml;uberungsaktionen mit der Beteiligung der Betroffenen am Putsch zu tun.&nbsp; Wir dokumentieren im Folgenden einen Appell der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA), in dem NATO, Europarat und OSZE zu nachhaltigen Ma&szlig;nahmen gegen die Au&szlig;erkraftsetzung grundlegender Rechte in der T&uuml;rkei aufgefordert werden.</i></p>
<h5>I</h5>
<p>Als das t&uuml;rkische Verfassungsgericht Ende Februar 2016 die angeordnete Untersuchungshaft gegen zwei Journalisten aufhob, die die Unterst&uuml;tzung militanter Islamisten in Syrien durch t&uuml;rkische Stellen aufgedeckt hatten, drohte der t&uuml;rkische Pr&auml;sident Erdogan den Richtern: &#8222;Ich sage es offen und klar, ich akzeptiere das nicht und f&uuml;ge mich der Entscheidung nicht, ich respektiere sie auch nicht.&#8220;(1) Dieser Drohung hat er jetzt Taten folgen lassen.</p>
<p>Als Vorwand daf&uuml;r hat er den am 15. Juli diesen Jahres gescheiterten Putschversuch von Teilen des t&uuml;rkischen Milit&auml;rs genutzt. Seit der Nacht vom 15. auf den 16. Juli 2016 sind an Hand von offenkundig lange vorbereiteten Listen fast 3.000 RichterInnen und Staatsanw&auml;ltInnen durch die Exekutive ihres Amtes enthoben und ein Gro&szlig;teil von ihnen verhaftet worden. Die Suspendierungen und Repressionen sind auf Tausende von Journalisten, Lehrern, Professoren, Rechtsanw&auml;lten und Angeh&ouml;rigen von Bildungseinrichtungen ausgedehnt worden. Zeitungen sowie Rundfunk- und Fernsehsender sind geschlossen oder gleichgeschaltet worden. Unter Berufung auf die t&uuml;rkische Verfassung und Art.&nbsp;15 der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention hat die t&uuml;rkische Regierung zudem jetzt den &#8222;Ausnahmezustand&#8220; verh&auml;ngt, um sich l&auml;stiger rechtsstaatlicher Fesseln zu entledigen.</p>
<h5>II</h5>
<p>Die NATO schweigt bisher zu diesen Vorg&auml;ngen. Dabei sind alle NATO-Mitgliedsstaaten verpflichtet, &#8222;die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer V&ouml;lker, die auf den Grunds&auml;tzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gew&auml;hrleisten&#8220; (Satz 2 der Pr&auml;ambel des NATO-Vertrages).</p>
<p>Wir stellen fest, dass das Vorgehen von Pr&auml;sident Erdogan und seiner Regierung mit den v&ouml;lkerrechtlichen Verpflichtungen unvereinbar ist, die die T&uuml;rkei jedenfalls durch den Beitritt zum Europarat und durch die Ratifizierung der Europ&auml;ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingegangen ist. Die mit einer Verh&auml;ngung des Ausnahmezustandes verbundene &#8222;Aussetzung&#8220; grundrechtlicher Garantien der EMRK k&auml;me nach Art.&nbsp;15 EMRK allein dann in Betracht, wenn &#8222;das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen &ouml;ffentlichen Notstand bedroht ist&#8220;. Diese Voraussetzung ist in der T&uuml;rkei heute schon deshalb nicht gegeben, weil der versuchte Milit&auml;rputsch bereits am 16. Juli d.J. niedergeschlagen und gescheitert war, also jedenfalls seitdem schon aus diesem Grunde nicht mehr als Rechtfertigung f&uuml;r die Verh&auml;ngung des Ausnahmezustandes herangezogen werden darf. Die T&uuml;rkei hat keinerlei Recht, die EMRK und die Unabh&auml;ngigkeit der Justiz nach eigenem Belieben einzuschr&auml;nken.</p>
<p>Es darf nicht hingenommen werden, dass die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit sowie die Pressefreiheit in der T&uuml;rkei entgegen Art.&nbsp;9 und 10 EMRK eingeschr&auml;nkt werden und dass entgegen Art. 5 und 8 EMRK die pers&ouml;nliche Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens von Erdogan-Kritikern nicht gesichert sind. Ferner verst&ouml;&szlig;t es gegen die EMRK, dass den nach Medienberichten zwischenzeitlich mehr als 50.000 suspendierten t&uuml;rkischen Staatsbediensteten und anderen Verhafteten die in Art.&nbsp;6 EMRK garantierten Rechte auf ein faires Verfahren vorenthalten werden. Ausweislich der uns von betroffenen Richtern zugegangenen E-Mails werden die Betroffenen entgegen Art.&nbsp;6 Abs.&nbsp;3 EMRK jedenfalls nicht &#8222;innerhalb m&ouml;glichst kurzer Frist &#8230; in allen Einzelheiten &uuml;ber Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet&#8220;. Beweise f&uuml;r eine behauptete Verwicklung in den gescheiterten Milit&auml;rputsch oder andere Amtspflichtverletzungen werden den Betroffenen &uuml;ber den schlichten Verweis auf die Listen hinaus weder mitgeteilt noch gar nachpr&uuml;fbar vorgelegt.</p>
<h5>III</h5>
<p>Die Suspendierungen und Verhaftungen der mehr als 500 Verwaltungsrichter, von mehreren Verfassungsrichtern und mehr als 2.000 RichterInnen anderer Gerichte lassen die Zielrichtung erkennen: Die von Pr&auml;sident Erdogan und seiner AKP-Regierung angeordneten und veranlassten Ma&szlig;nahmen zielen vor allem auf die Ausschaltung einer unabh&auml;ngigen Justiz, die Einsch&uuml;chterung und Unterdr&uuml;ckung jeder Opposition, die Gleichschaltung der Presse und Medien sowie auf die m&ouml;glichst ungehinderte Errichtung eines autorit&auml;ren Pr&auml;sidialregimes mit einem ungehemmten F&uuml;hrerkult.</p>
<p>Das d&uuml;rfen die Vertragsstaaten der EMRK und die Institutionen des Europarates nicht l&auml;nger widerspruchslos hinnehmen. Die Forderung der Bundeskanzlerin und von Bundesinnenminister de Maizi&egrave;re an Pr&auml;sident Erdogan, das &#8222;Gebot der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit&#8220; zu wahren, stellt die repressiven Ma&szlig;nahmen gegen die t&uuml;rkische Bev&ouml;lkerung im Grundsatz nicht in Frage, sondern geht von deren Legitimit&auml;t aus. Sehr befremdlich ist es, dass Bundesau&szlig;enminister Frank-Walter Steinmeier am 21.7.2016 in Washington erkl&auml;rt hat, der in der T&uuml;rkei verh&auml;ngte Notstand m&uuml;sse &#8222;auf die unbedingt notwendige Dauer beschr&auml;nkt und dann unverz&uuml;glich beendet&#8220;(2) werden. Auch das legitimiert den aktuell verh&auml;ngten &#8222;Ausnahmezustand&#8220;. Pr&auml;sident Erdogan wird all dies freuen.</p>
<h5>IV</h5>
<p>1. Wir fordern die deutsche Bundesregierung und die Regierungen aller Vertragsstaaten des Europarates auf, beim Europ&auml;ischen Menschenrechtsgerichtshof in Stra&szlig;burg eine Staatenbeschwerde nach Art. 33 der EMRK(3) gegen die T&uuml;rkei zu erheben, um ein EMRK-konformes Verhalten einzufordern und durchzusetzen. Zur Vorbereitung sollte unverz&uuml;glich eine Expertenkommission mit &#8222;fact finding&#8220;-Befugnissen entsandt werden. Sie sollte sicherstellen, dass sich verfolgte und verhaftete B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in der T&uuml;rkei ungehindert mit der Bitte um Unterst&uuml;tzung an sie wenden k&ouml;nnen.</p>
<p>2. Auch die OSZE ist gefordert. Das Menschenrechtskomitee (&#8222;Human Dimension Committee&#8220;) der OSZE muss sich unverz&uuml;glich mit der Menschenrechtslage in der T&uuml;rkei befassen. Sie sollte eine sofortige R&uuml;cknahme der pauschalen listenm&auml;&szlig;igen Suspendierung der RichterInnen und Staatsanw&auml;ltInnen, der Eingriffe in die Unabh&auml;ngigkeit der Justiz und ein Ende der Verst&ouml;&szlig;e gegen zentrale Menschenrechte einfordern.</p>
<p>3. Der NATO-Rat muss&nbsp; auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs baldm&ouml;glichst zu einer Sondersitzung zusammentreten, um die T&uuml;rkei eindringlich auf ihre demokratischen und rechtsstaatlichen Pflichten als NATO-Mitgliedsstaat hinzuweisen. Die in der T&uuml;rkei im NATO-Rahmen stationierten 102 Atomsprengk&ouml;pfe m&uuml;ssen dort unverz&uuml;glich abgezogen werden. Alle Waffen- und R&uuml;stungslieferungen sowie alle Finanztransfers an das Erdogan-Regime m&uuml;ssen sofort bis auf Weiteres gestoppt werden.</p>
<p>4. Die Tornado-Einheit der Bundes-Luftwaffe sollte unverz&uuml;glich aus Incirlik abgezogen werden.</p>
<p><i>Berlin, den 24./25.7.2016</i></p>
<p><b>IALANA</b>&nbsp;&nbsp; <i>ist eine &uuml;berparteiliche und unabh&auml;ngige internationale Organisation von Juristinnen und Juristen, die sich f&uuml;r gewaltfreie Konfliktl&ouml;sungen engagiert. Die deutsche Sektion wurde 1989 in Bonn gegr&uuml;ndet.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </i><a href="http://www.ialana.de/" target="_blank" rel="noopener"><i>www.ialana.de</i></a></p>
<h5>Anmerkungen:</h5>
<p>(1) Vgl. u.a. <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei-lange-haftstrafen-fuer-regie" target="_blank" rel="noopener">http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei-lange-haftstrafen-fuer-regie</a> rungskritische-journalisten-14219395.html.</p>
<p>(2) <a href="http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/frank-walter-steinmeier-ruft-erdogan-zu-verhaeltnismaessigkeit-auf-14350353.html" target="_blank" rel="noopener">http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/frank-walter-steinmeier-ruft-erdogan-zu-verhaeltnismaessigkeit-auf-14350353.html</a>.</p>
<p>(3) Art. 33 EMRK (Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms) &#8211; Inter-State cases: Any High Contracting Party may refer to the Court any alleged breach of the provisions of the Convention and the protocols thereto by another High Contracting Party.</p>
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