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	<title>Ilse Helbrecht Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Deutschland, einig Vaterland?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 2009 20:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer die Gleichwertigkeit der Lebensverh&#228;ltnisse erhalten will, muss sie neu definieren; aus: vorg&#228;nge Nr. 187. Heft 3/2009, S. 13-22 Einleitung Glauben Sie an die Verfassung? Oder &#8211; handeln Sie auf dem Boden der Verfassung? Dies ist f&#252;r einen Politiker im Staatskleide ebenso wie f&#252;r einen B&#252;rger in Zivil zuweilen eine heikle Frage. Denn dort steht [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/187-vorgaenge/publikation/deutschland-einig-vaterland/">Deutschland, einig Vaterland?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer die Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse erhalten will, muss sie neu definieren;</p>
<p>aus: vorg&auml;nge Nr. 187. Heft 3/2009, S. 13-22</p>
<h2 class="auto-created">Einleitung </h2>
<p>Glauben Sie an die Verfassung? Oder &#8211; handeln Sie auf dem Boden der Verfassung? Dies ist f&uuml;r einen Politiker im Staatskleide ebenso wie f&uuml;r einen B&uuml;rger in Zivil zuweilen eine heikle Frage. Denn dort steht geschrieben: &#8222;Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Pers&ouml;nlichkeit&#8220; (Artikel 2 Grundgesetz). Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland legt Bindungen f&uuml;r die Gestaltung der Republik fest, denen Folge zu leisten weder dem Einzelnen noch dem Gemeinweisen immer m&ouml;glich ist. Dies gilt in j&uuml;ngster Zeit &#8211; angesichts von zwanzig Jahre deutscher Wiedervereinigung &#8211; vor allem f&uuml;r die Frage nach der r&auml;umlichen Gerechtigkeit und Teilhabe im Lande. Denn die Raumplanung hat aus dem Verfassungsrecht auf freie Entfaltung der Pers&ouml;nlichkeit klassischerweise geschlussfolgert: &#8222;Entfaltungsfreiheit aber setzt Chancengleichheit und Chancengleichheit setzt gleichwertige Lebensverh&auml;ltnisse in allen Teilr&auml;umen des Bundesgebietes voraus. Es handelt sich um eine Gerechtigkeitsnorm. Sie verpflichtet Bund und L&auml;nder, regionale Disparit&auml;ten in den Lebensverh&auml;ltnisse (sic) abzubauen, sie zumindest nicht zu verst&auml;rken&#8220; (Gatzweiler/Strubelt 2006, S. 1).</p>
<p>Das Ziel der Chancengleichheit durch die Herstellung gleichwertiger Lebensverh&auml;ltnisse in Deutschland wird seit einigen Jahren intensiv diskutiert (vgl. Hahne 2005). Von manchen wird es pragmatisch relativiert, weil es aufgrund der knappen Kassen des Sozialstaates heute kaum noch realistisch erscheint. Andere sehen prinzipieller, mit theoretischen Argumenten munitioniert, das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse im Wanken. Nicht nur der Osten und der Westen sind als Teilgebiete Deutschlands in ihrer Entwicklung zunehmend differenziert oder vielleicht sogar polarisiert. Vielmehr konstatieren die Raumentwickler, sei es nun in der Profession der Regional&ouml;konomen, Geographen oder Stadtsoziologen auch zwischen dem S&uuml;den und Norden der Republik zunehmend divergierende Entwicklungen. Ebenso, wie sich in ganz Europa unter den Bedingungen von Globalisierung die Entwicklungen auf den Arbeits- und Wohnungsm&auml;rkten zunehmend polarisieren und Wachstums- und Schrumpfungsgebiete sich gegen&uuml;berstehen, lassen sich auch in Deutschland schon seit der Vor-Wende-Zeit zunehmend polarisierende Entwicklungen etwa zwischen einem prosperierenden M&uuml;nchen und dem schrumpfenden Bremerhaven feststellen (vgl. Enquete-Kommission 2004).</p>
<p>Die Raumstruktur der Bundesrepublik ist zunehmend mit Unregelm&auml;&szlig;igkeiten, mit Ecken und Kanten versehen. Es bildet sich ein regionales Potpourri unterschiedlicher Entwicklungen mit geographisch ausgepr&auml;gt scharfen Konturen. Das &#8222;Ganze des Landes&#8220; ist in seinen Teilr&auml;umen &#8211; nicht erst seit der Wiedervereinigung -zunehmend ein Flickenteppich &ouml;rtlich zu Teilen sehr unterschiedlicher Lebensbedingungen. Sind wir bereit, dieses als B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger zu dulden? Wie geht der Sozialstaat mit der wachsenden territorialen Differenzierung um? Welchen rechtlichen Auftrag gibt die Verfassung? Und welche Chancen und Formen der Umsetzung von r&auml;umlicher Gerechtigkeit und r&auml;umlicher Teilhabe sind heute noch denkbar? Ich m&ouml;chte also in diesem Beitrag die Frage diskutieren: Wie viel Einheit ist im Lande heute r&auml;umlich noch m&ouml;glich? Und welche Formen der Verfassungsinterpretation, der Sozialstaatspolitik in der Fl&auml;che und Raumordnung w&uuml;rden dem entsprechen?</p>
<h2 class="auto-created">Warum gibt es die Verfas&shy;sungs&shy;norm von der &bdquo;Gleich&shy;wer&shy;tig&shy;keit der Lebens&shy;be&shy;din&shy;gungen&ldquo;? </h2>
<p>Das Selbstbewusstsein der alten BRD fu&szlig;te zu einem Gutteil auf dem Verst&auml;ndnis eines interventionsbereiten und solidarischen Staates. Ruhend auf der allgemeinen finanziellen St&auml;rke der Nachkriegsperiode in den westlichen Industriestaaten hat sich in Westdeutschland ein spezifisches Modell der Sozialpartnerschaft herausgebildet. Staatliche Subventionen und Interventionen waren sowohl in der Sozial-, Bildungs-, Forschungs-, Industrie- und Konjunkturpolitik von den B&uuml;rgern wie auch den Politikern gleicherma&szlig;en getragene und bef&uuml;rwortete Elemente eines fordistischen Staates. Dieses westdeutsche Sozialstaatsverst&auml;ndnis trug die Werte Solidarit&auml;t, Chancengleichheit und Gerechtigkeit wie selbstverst&auml;ndlich auch immer in die Fl&auml;che durch den kraftvollen Ausbau der &ouml;ffentlichen Infrastruktur in den Teilr&auml;umen des Landes. Ob es der Autobahnbau, die Entwicklung von Freib&auml;der- und Theaterlandschaften in den St&auml;dten, die Verbreitung von Volkshochschulen oder die Expansion des Universit&auml;tswesens in die Provinzst&auml;dte waren (z.B. Bayreuth, Passau, Oldenburg, Trier), die 1960er und 1970er Jahre erwiesen sich als Bl&uuml;tezeit &ouml;ffentlich finanzierter Regionalentwicklung.</p>
<p>Die massive Intervention des Staates in Teilr&auml;ume des Landes zur nachholenden Entwicklung fu&szlig;te stabil und solide auf einer weit reichenden rechtlichen Basis: dem Grundgesetz. Das Grundgesetz formuliert als politisches Leitbild die &#8222;Herstellung gleichwertiger Lebensverh&auml;ltnisse&#8220; (Art. 72 Abs. 2 GG). Die zitierte Grundgesetzbestimmung ist Teil einer Regelung &uuml;ber die konkurrierende Gesetzgebung. Sie soll zum Ausdruck bringen, dass zentralstaatliche Regulierung nur zul&auml;ssig ist, wenn vorhandene Ungleichwertigkeit sie &#8222;erforderlich macht&#8220;.[1] So diese Erforderlichkeit besteht, sind beispielsweise &uuml;ber einen Finanzausgleich alle Bundesl&auml;nder ungeachtet ihrer Steuerkraft angemessen auszustatten. Auch hier bezieht sich das Grundgesetz ausdr&uuml;cklich auf die &#8222;Einheitlichkeit der Lebensverh&auml;ltnisse&#8220; (Art. 106 GG). Deshalb wird es auch als &#8222;Solidargesetz&#8220; bezeichnet (vgl. Rohlfs 2008, Reichel 2009).[2]</p>
<p>Das Raumordnungsgesetz (1965) greift dies auf und macht die Forderung nach &#8222;gleichwertigen Lebensverh&auml;ltnissen in allen Teilr&auml;umen&#8220; (&sect; 1 Abs. 2 Nr. 6 ROG) nicht nur zu einer Leitvorstellung der Raumordnung. Dar&uuml;ber hinaus werden im Raumordnungsrecht die gleichwertigen Lebensverh&auml;ltnisse zu einer aktiven Handlungsanweisung, indem sie &#8222;in allen Teilr&auml;umen herzustellen&#8220; sind. Der Gesetzgeber folgt hier dem Bild des &#8222;planenden und versorgenden Staates&#8220; (Komm. ROG 1994, 19), der mit den Instrumenten der Raumordnung &#8222;gesunde Strukturen im Bundesgebiet&#8220; schaffen will. Der Kommentar zum Raumordnungsrecht unterstreicht diesen Zeitgeist: &#8222;Bliebe die r&auml;umliche Entwicklung sich selbst &uuml;berlassen, m&uuml;sste dies zu erheblichen Belastungen und Verschiebungen in der Erwerbs- und Infrastruktur der Bundesrepublik f&uuml;hren, die soziale Benachteiligungen und ungleiche Behandlung nach sich z&ouml;gen&#8220; (a. a. O., S. 19).</p>
<p>So stark also die normative Vorgabe des Grundgesetzes und die bisherige Interpretation der Raumordnung sind, so offen und unbestimmt sind aber auch gleichzeitig die Begriffe. Dies betrifft sowohl den Begriff &#8222;Teilraum&#8220; wie auch den Terminus &#8222;Lebensverh&auml;ltnisse&#8220;. Die begriffliche Mehrdeutigkeit ist ein Problem aus juristischer Sicht. Sie bildet in der Sache aber zugleich einen wichtigen Ankn&uuml;pfungspunkt f&uuml;r eine zeitgem&auml;&szlig;e Neuinterpretation. Aus juristischer Sicht bleibt offen, welche Teilr&auml;ume und welche Lebensverh&auml;ltnisse entsprechend dem Grundgesetz gegebenenfalls aufzuwerten sind. Denn tats&auml;chlich sind die bei der materiellen Umverteilung ber&uuml;cksichtigten &#8222;Teilr&auml;ume&#8220; zum einen die L&auml;nder z. B. &uuml;ber den L&auml;nderfinanzausgleich und die sonstigen Verteilungsregelungen der Finanzverfassung. Zum anderen sind dies die Gemeinden durch die jeweils l&auml;nderspezifisch geregelten Finanzausgleiche der Gemeinden und Gemeindeverb&auml;nde untereinander und mit dem jeweiligen Land.</p>
<p>Der Zielbereich der &#8222;Lebensverh&auml;ltnisse&#8220; ist als Interventionsobjekt des Sozialstaates ebenfalls begrifflich breit und unspezifisch. Er umfasst die Gesamtheit der Lebensbereiche, vom Wohnen &uuml;ber das Arbeiten bis zur Bildung, Erholung, der Versorgung mit privaten und &ouml;ffentlichen G&uuml;tern und Dienstleistungen. Einigkeit herrscht in der Rechtsauffassung dar&uuml;ber, dass sich die Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse nicht auf individuell artikulierte Bed&uuml;rfnisse, sondern auf gesellschaftlich akzeptierte Standards bezieht. In der Geschichte der alten Bundesrepublik hat sich zumeist ein praktikabler Kompromiss ergeben zwischen der Leistungsf&auml;higkeit des Staates einerseits und den Bed&uuml;rfnissen der Menschen. Hieraus haben Fachpolitiker und Raumordner Standards abgeleitet f&uuml;r die Versorgung mit sozialer Infrastruktur. Wurden diese selbst gesetzten Standards eingehalten, konnte von gleichwertigen Lebensverh&auml;ltnissen gesprochen werden. Der Wunsch der Grundgesetzautoren, einheitliche bzw. gleichwertige Lebensverh&auml;ltnisse in der Republik zu fordern, ist eng mit dem normativen Ziel der Nationenbildung verbunden. Territoriale Integrit&auml;t ist sp&auml;testens seit dem 19. Jahrhundert in Europa ein essenzieller Bestandteil der F&ouml;rderung nationaler Identit&auml;t. Im Falle der Bundesrepublik Deutschland war das nationale, staatliche Projekt der territorialen Integrit&auml;t zudem legitimiert durch die Werte der Teilhabe und r&auml;umlichen Gerechtigkeit.</p>
<h2 class="auto-created">Verteilung von Reichtum in der Fl&auml;che </h2>
<p>&#8222;Raumordnung&#8220; ist also ein politischer Prozess, in dem der Staat Verantwortung &uuml;bernimmt f&uuml;r eine planerisch durchdachte und politisch gestaltete Entwicklung der Teilr&auml;ume des Landes. Der Staat selbst tr&auml;gt als Akteur bewusst Infrastrukturverantwortung. Er initiiert Umverteilungsprozesse und l&ouml;st damit Raumwirkungen aus, die rechtfertigungsbed&uuml;rftig sind. In Deutschland gibt es eine &#8222;formelle Raumordnung&#8220; durch gesetzlich geregelte Planungen als &#8222;Legitimation durch Verfahren&#8220;. Daneben besteht eine &#8222;materielle Raumordnung&#8220; als staatliche Umverteilung zugunsten bestimmter Infrastrukturen und Wirtschaftsaktivit&auml;ten im Raum (z.B. Ansiedlung von Beh&ouml;rden, Verteilung von Hochschulen im Land, Autobahnbau). Diese materielle Raumordnung besteht aus einem komplizierten Finanzausgleichssystem auf Bund-L&auml;nderebene und Landkommunaler Ebene (vgl. Junkernheinrich 2006). Die Gemeinden sind dabei in eine nahezu vollst&auml;ndige Abh&auml;ngigkeit von den Verteilungsmechanismen auf L&auml;nderebene geraten, und die L&auml;nder wiederum befinden sich zunehmend in Abh&auml;ngigkeit von Verteilungsmechanismen auf Bundesebene. &#8222;Verlierer&#8220; ist jeweils die &#8222;schw&auml;chste&#8220; Ebene, in den L&auml;ndern sind es also oftmals die St&auml;dte und Landkreise, im Bund die strukturschwachen L&auml;nder. Inzwischen sind sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch bei verschiedenen L&auml;nderverfassungsgerichten Streitigkeiten anh&auml;ngig, die helfen sollen zu kl&auml;ren, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen dieser Form von finanzieller Abh&auml;ngigkeit liegen und welche Pflichten den &uuml;bergeordneten Ebenen daraus erwachsen.</p>
<p>Zusammenfassend l&auml;sst sich sagen, dass die Raumordnung der Bundesrepublik eng mit dem sozialstaatlichen Ausgleichsgedanken verbunden ist. Die normative Vorstellung, die dem Prinzip der Gleichwertigkeit zu Grunde liegt, ruht zu Teilen auf einem Verst&auml;ndnis von Gerechtigkeit, das auf Umverteilungsgerechtigkeit zielt. Tats&auml;chlich wird aus den Wirtschaftszentren in die Fl&auml;che ohne engen Bezug zur formalen Ordnung der Fl&auml;chenstruktur umverteilt. Diese formale Ordnung (Bund, L&auml;nder, Gemeinden) bezieht sich n&auml;mlich meist auf andere Teilr&auml;ume als die materielle Raumordnung (zentrale Orte). Die Finanzausgleiche betreffen Bund, L&auml;nder und Gemeinden, aber keine &#8222;Regionen&#8220;, w&auml;hrend sich die materielle Raumordnung haupts&auml;chlich um eine regionale Sicht bem&uuml;ht, f&uuml;r die es selten reale Akteure gibt. Letztendlich ist sie damit in der Realit&auml;t oftmals mehr ideologischer &Uuml;berbau gewesen als reale Strukturordnung.</p>
<h2 class="auto-created">Gr&uuml;nde f&uuml;r die Gef&auml;hrdung und den m&ouml;glichen Verlust der Norm </h2>
<p>W&auml;hrend die gesellschaftliche Grundlage f&uuml;r ein planend-solidarisches Staatshandeln erodiert, vollziehen sich gleichzeitig Prozesse, die die Ungleichheit der Lebensverh&auml;ltnisse versch&auml;rfen. Drei Entwicklungen geben der Debatte um die Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse Auftrieb (vgl. Enquete-Kommission 2005, Groth/Helbrecht/Rommelspacher 2006):</p>
<ul>
<li>&Ouml;konomische Polarisierung: Die Spaltung des St&auml;dtesystems und die unter den Bedingungen der Globalisierung und versch&auml;rfter Standortkonkurrenz zunehmende Polarisierung der Raumentwicklung in prosperierende versus schrumpfende (Stadt)Regionen.</li>
<hr class="clearer-white"><!--
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		--></ul>
<li>Demographischer Wandel: Die demographische Herausforderung und die in manchen Teilr&auml;umen mit ihr verbundene Abnahme der Bev&ouml;lkerung.</li>
<li>Soziale Segregation: Das Entstehen fl&auml;chenhafter Armutsgebiete in den St&auml;dten infolge der Segregation, der zunehmenden Armut ist eine enorme Herausforderung st&auml;dtischer Quartiers-, Bildungs- und Integrationspolitik. Dies betrifft insbesondere deindustrialisierte Stadtregionen im Westen, im Saarland, an der Nordseek&uuml;ste, im n&ouml;rdlichen Ruhrgebiet, der Oberpfalz etc. Dem stehen die wachsenden Subventionsforderungen der l&auml;ndlichen R&auml;ume im Osten mit ihren Entleerungstendenzen unvermittelt gegen&uuml;ber. </li>
<p>Es zeichnet sich ab, dass grundlegende Konzepte der bundesrepublikanischen Raumordnung wie die fl&auml;chendeckende Anwendbarkeit des Prinzips der zentralen Orte, der dezentralen Konzentration und das Postulat gleichwertiger Lebensverh&auml;ltnisse zu hinterfragen sind, weil wesentliche implizite Annahmen, auf denen sie fu&szlig;en, sich ver&auml;ndert haben. Sie setzen zum Beispiel voraus, dass es Wachstum gibt, das in Problemgebiete gelenkt werden kann; oder dass eine nach Zentralit&auml;t gestufte Ausstattung von Teilr&auml;umen zu einer insgesamt akzeptablen Versorgung der Einwohner f&uuml;hren w&uuml;rde. Dies trifft nur noch sehr eingeschr&auml;nkt zu: Verteilbares Wachstum ist kurzfristig nicht mehr zu erwarten, und ein polyzentrales St&auml;dtesystem gibt es im Deutschen Osten nur noch teilweise. Mit dem Aufkommen &#8222;zwischenst&auml;dtischer&#8220; Strukturen ohne klare Zentralit&auml;t sinkt die M&ouml;glichkeit, die dezentrale Konzentration zu erzeugen, in deren Rahmen eine Grundausstattung mit &ouml;ffentlichen Diensten in der Fl&auml;che gew&auml;hrleistet werden kann.</p>
<p>Damit ist festzuhalten, dass L&auml;nder und Kommunen, in deren Kompetenz die Bearbeitung der meisten im Zusammenhang mit Raumordnung auftretenden Probleme f&auml;llt, kaum Instrumente haben, um die hier skizzierten Prozesse wirksam zu bearbeiten. Ihnen fehlt zudem das Geld f&uuml;r umfangreiche und lang anhaltende staatliche Interventionen, analog etwa den gro&szlig;en Sanierungsprogrammen, die in den 1970er Jahren zur sozialen Durchmischung und Schaffung gleichwertiger Lebensverh&auml;ltnisse in den St&auml;dten der alten BRD durchgef&uuml;hrt wurden. Schlie&szlig;lich ist fraglich, ob derart intensive Eingriffe, die mit der Umverteilung knapper Ressourcen verbunden sind, &uuml;berhaupt noch politisch legitimierbar w&auml;ren.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund entz&uuml;ndete sich Ende der 1990er Jahre eine Debatte um die Sinnhaftigkeit der Norm von der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen. Mit Blick auf die Ver&auml;nderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat werden das Postulat der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse und insgesamt der &#8222;Solidarf&ouml;deralismus&#8220; zunehmend in Frage gestellt. Hinterfragt wird nicht nur die Machbarkeit und Funktionalit&auml;t derartiger Regelungen. Der Diskurs hat auch eine stark normative Dimension. So schwingt in etlichen Beitr&auml;gen zu dieser Debatte auch die Frage mit, ob die im Jahre 1949 formulierte Gleichwertigkeitsnorm des Grundgesetzes noch in den aktuellen, stark gewandelten Wertekanon passt. Dabei wird hervorgehoben, dass die Norm der gleichwertigen Lebensverh&auml;ltnisse sowie das System des Finanzausgleichs f&uuml;r L&auml;nder und Kommunen keine Anreize f&uuml;r Eigenverantwortung enthalten, und als &#8222;Pr&auml;mie auf Verarmung&#8220; wirken. An ihre Stelle solle die Subsidiarit&auml;t (Hilfe zur Selbsthilfe), die F&ouml;rderung von Eigenverantwortlichkeit und Wettbewerb treten. Betont wird auch die Notwendigkeit, die Elemente von Kontrolle und Strafe zu verst&auml;rken. In zugespitzter Weise verdeutlichte Bundespr&auml;sident K&ouml;hler diese Argumentation, als er in einem Interview freim&uuml;tig bekannte, es gebe &#8222;nun einmal &uuml;berall in der Republik gro&szlig;e Unterschiede in den Lebensverh&auml;ltnissen. Das geht von Nord nach S&uuml;d wie von Ost nach West. Wer sie einebnen will festigt den Subventionsstaat und legt der jungen Generation eine untragbare Schuldenlast auf. Wir m&uuml;ssen wegkommen vom Subventionsstaat. Worauf es ankommt ist, den Menschen Freir&auml;ume f&uuml;r ihre Ideen und Initiativen zu schaffen&#8220; (K&ouml;hler 2004, zitiert in Focus 38/2004, S. 23).</p>
<p>So direkt, dass es nahezu schamlos wirkt, legt Horst K&ouml;hler in diesem Interview die Norm der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse auf den Scheiterhaufen der Geschichte. Er unterstellt den Vertretern der Forderung nach r&auml;umlicher Gerechtigkeit eine dreifache politische Fehleinsch&auml;tzung: a) festigten diese den Initiative l&auml;hmenden Subventionsstaat, b) erh&ouml;hten sie die Krise der &ouml;ffentlichen Finanzen sowie c) w&uuml;rde die nachfolgende Generation aufgrund der Schuldenlast unter dem demographischen Wandel zu Leiden haben.</p>
<p>Die Umstandslosigkeit, mit der der Bundespr&auml;sident eine im politischen Alltag weit interpretierbare Solidarnorm der Verfassung in einen Zusammenhang mit drei politischen Reizthemen stellen kann &#8211; und dabei f&uuml;r ein eher schlichtes Konstrukt durchaus positive Resonanz erntet &#8211; verweist darauf, dass es um mindestens Dreierlei geht: Erstens um eine politisch-fiskalische Realit&auml;t. Eine Disparit&auml;ten ausgleichende Regionalpolitik ist in dem Ma&szlig;e, wie es die bedrohliche Entwicklung in Teilen Ostdeutschlands erforderlich macht, schlicht schwer zu finanzieren. Zweitens geht es um Werte, um die Interpretationsmuster und Wahrnehmungen wie auch Bewertungen der derzeitigen Situation &#8211; also um eine im Kern politische Einsch&auml;tzung. Drittens geht es um die Frage einer realistischen Strategie. Wie kann die Norm von der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse als politisch w&uuml;nschenswertes Ziel heute neu interpretiert werden, so dass sie auch f&uuml;r die heutigen Verh&auml;ltnisse der Bundesrepublik &#8211; sowohl nach der Wiedervereinigung wie auch unter den Bedingungen von National- und Sozialstaatsentwicklung im 21. Jahrhundert &#8211; tragf&auml;hig ist?</p>
<p>Meine These dazu ist eine doppelte: Die Aufgabe des Leitbildes der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen w&auml;re ein uneinholbarer Verlust. Die politische Neuinterpretation des Leitbildes der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen ist eine Notwendigkeit.</p>
<h2 class="auto-created">Warum w&auml;re die Aufgabe des Leitbildes von der Gleich&shy;wer&shy;tig&shy;keit der Lebens&shy;ver&shy;h&auml;lt&shy;nisse ein Verlust? </h2>
<p>Mindestens drei Prozesse verweisen darauf, wie folgenreich und kritisch es sein k&ouml;nnte, zu fr&uuml;hzeitig die Norm der gleichwertigen Lebensverh&auml;ltnisse Preis zu geben:</p>
<p><i>Denationalisierung</i>: Zwar wird h&auml;ufig im Zuge von Globalisierungsdebatten die Schw&auml;chung des Nationalstaates thematisiert. Dennoch sind Nationalstaaten seit ihrer Entstehung vorwiegend im 19. Jahrhundert. in Europa bis heute zugleich Territorialstaaten. Der Begriff Nation ist ohne die Korrespondenz eines nationalen Territoriums kaum zu denken. Die Norm der &#8222;Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse&#8220; im Staatsgebiet ist so eine raumplanerische Entsprechung und F&ouml;rderung der politischen Nationenbildung durch die Integration des Territoriums. Damit steht diese raumplanerische Norm zugleich als Chiffre f&uuml;r den Zusammenhalt der Nation. Die Aufgabe dieses Leitbildes verweist auf eine als problematisch empfundene Ent-Nationalisierung. Gerade in Deutschland scheint die politisch wiedergewonnene Einheit des Landes 1989 bedroht zu sein, quasi emotional wieder verloren zu gehen, wenn man den Osten nicht auch territorial und regionalentwicklungspolitisch integriert. Kein einheitliches Vaterland ohne territoriale Integration.</p>
<p><i>Entsolidarisierung</i>: Der Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse im Staatsgebiet ist das r&auml;umliche Gesicht des Sozialstaates. Verabschiedet man sich von ersterem, l&auml;sst sich das als r&auml;umlicher Ausdruck der Ent-Solidarisierung interpretieren. Arbeitslose in entlegenen Gebieten, Alte in l&auml;ndlichen Peripherien Ostdeutschlands, w&uuml;rden quasi im Stich gelassen werden, lie&szlig;e man die Norm der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen fallen. W&uuml;stungen, wie wir sie aus dem Mittelalter kennen, k&ouml;nnten die Folge sein.</p>
<p><i>Entkr&auml;ftigung</i>: Die westdeutsche Raumordnung hat in der Nachkriegszeit einen Gro&szlig;teil ihrer planerischen und raumordnerischen Kraft daraus gezogen, eine in die Fl&auml;che gehende Raumordnung zu sein. Dass man es sich leisten konnte, fl&auml;chendeckende Versorgung durch das System der zentralen Orte zu avisieren, ist ein Zeichen gro&szlig;en Selbstbewusstseins. Es entsprach dem hohen Selbstbewusstsein und nahezu heldenhaften Selbstbild der westdeutschen Planerprofession, den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern die Freiheit versprechen zu k&ouml;nnen, in jedem Teil des Landes zu wohnen. &Uuml;berall Wohnstatt beziehen zu k&ouml;nnen und an nahezu jedem Punkte im Raum komfortabel zu leben ist ein Versprechen b&uuml;rgerlicher Freiheit. Die Planer waren die W&auml;chter und Verwirklicher dieser (territorialen) Freiheit. Der Reichtum der Infrastruktur im Raum legitimierte die Raumplanung vice versa. Eine Relativierung der Norm von der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse in allen Teilr&auml;umen des Landes k&auml;me einer Entkr&auml;ftung dieses Anspruches gleich. Die Tatsache, dass wir tats&auml;chlich schon im Empfinden und in der Akzeptanz der Entkr&auml;ftigung der Planung und staatlichen Handelns es weit gebracht haben, verdeutlicht die oft zitierte Aussage des gegenw&auml;rtigen Bundespr&auml;sidenten.</p>
<p>W&auml;hrend es also gute Gr&uuml;nde gibt, an der Norm festzuhalten, gibt es gleichzeitig ebenso gro&szlig;e Notwendigkeiten, diese vor dem Hintergrund der ver&auml;nderten Verh&auml;ltnisse neu zu interpretieren. Meine Argumentation lautet: die Norm sollte bleiben, aber sie muss anders verstanden und ausgef&uuml;hrt werden: Wie?</p>
<p><i>Wie ist die Neuinterpretation des Leitbildes m&ouml;glich? Differenz, Mindeststandards und Metropolitanisierung </i></p>
<p>Drei ver&auml;nderte Denkans&auml;tze k&ouml;nnten helfen, die Norm der Gleichwertigkeit als offenen Begriff zu wahren und gleichzeitig f&uuml;r die heutige Zeit angemessen zu interpretieren.</p>
<p>a) <i>Differenz</i>: Das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse in Deutschland hat Verfassungsrang; und hieran sollte man auch nichts &auml;ndern. Gleich<i>wertig</i> ist jedoch nicht gleichartig. Der Begriff Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse setzt funktionale Differenzierung, also Diversit&auml;t und damit das an sich m&ouml;gliche Ungleichsein von Teilr&auml;umen gedanklich schon voraus. F&uuml;r eine solche Ungleichheit im Sinne der Differenz darf die zu erstrebende Gerechtigkeit nicht allein mit der Me&szlig;latte der Verteilungsgerechtigkeit gemessen werden &#8211; hiernach w&auml;re allein gerecht, wenn alle das gleiche bekommen. Vielmehr kann Ungleichheit, die als Differenz gedacht wird, auch bedeuten, dass Gerechtigkeit dann herrscht, wenn eine Politik der individuellen Situation eines Teilraumes &#8211; oder eine Gruppe, eines Menschen &#8211; gerecht wird (vgl. Young 1990). Danach beinhaltet r&auml;umliche Differenz auch je r&auml;umlich differenzierte Entfaltungsm&ouml;glichkeiten und setzt r&auml;umlich differenzierte Gestaltungschancen voraus. Ein solch differenztheoretisch begr&uuml;ndeter Begriff von Gerechtigkeit durch Gleichwertigkeit verlangt dann zentral, dass Teilr&auml;ume in ihrer Wertigkeit nicht auseinanderfallen d&uuml;rfen. Wer Natur liebt, lebt in der Uckermark besser als in Berlin; bei dem, der Kultur liebt, ist es umgekehrt. Beides ist gleichwertig, wenn man nicht jeweils Restriktionen unterliegt, die den spezifischen Wert des Raumes v&ouml;llig zunichte machen. Eine solche Restriktion w&auml;re, wenn es in den peripheren Regionen an den notwendigen Mindestangeboten eines verantwortlichen (Familien-) Lebens fehlen w&uuml;rde. &Uuml;berall m&uuml;ssen also Kernangebote der Bildung, der kommunikativen Erreichbarkeit und der medizinischen Grundversorgung gew&auml;hrleistet sein.</p>
<p>Diversit&auml;t nicht als bedrohliche Divergenz nur zu interpretieren, sondern in der regionalen Vielfalt auch Chancenreichtum, Optionenwachstum und M&ouml;glichkeitsr&auml;ume zu sehen, darin wird eine paradigmatische Herausforderung der Raumordnung in der Zukunft bestehen. Denn in den Eigenarten der Teilr&auml;ume liegen auch ihre St&auml;rken, gerade in einer globalisierten Welt. Das Besondere zu f&ouml;rdern und gleichzeitig das Allgemeine zu entfalten, diese Paradoxie zu bew&auml;ltigen wird zu einer Zukunftsaufgabe eines flexiblen, transformierten Sozialstaates werden. Die Menschen in den Regionen m&uuml;ssen darin unterst&uuml;tzt werden, die Eigenwertigkeit ihrer Lebensumwelten und Heimaten anzuerkennen und zu nutzen.</p>
<p>b) <i>Mindeststandards</i>: Eine sozial, kulturell und &ouml;kologisch w&uuml;nschenswerte Zukunft unserer St&auml;dte und Regionen l&auml;sst sich ganz ohne staatliche Regulierung, Verteilungspolitik und Wohlfahrtsstaat nicht darstellen. Das gilt f&uuml;r schrumpfende R&auml;ume ebenso wie f&uuml;r boomende St&auml;dte. Vor allem aber f&uuml;r Herausforderungen wie das Altern der Gesellschaft, die Integration von Minderheiten oder den Umgang mit der wachsenden sozialen Ungleichheit und Armut. Allerdings kann das nicht mehr in der gewohnten, auf Verteilungspolitik setzenden Art und Weise realisiert werden. Gefunden werden muss ein neuer Politik-Mix. In ihm kommen drei Elemente zum Tragen: Staat (Kommune, Region), Unternehmen sowie intermedi&auml;re und zivilgesellschaftliche Gruppen. &#8222;Raumgerechtigkeit&#8220; l&auml;sst sich dabei nicht mehr auf allen Ebenen als vollst&auml;ndige Teilhabe darstellen. Es wird auch R&auml;ume geben, in denen nur noch Mindeststandards garantiert werden. Staatlich garantierte Zug&auml;nge muss es in drei Bereichen geben:</p>
<ul>
<li>Eine wissensbasierte Gesellschaft muss den Zugang zu Bildung garantieren.</li>
<li>Eine zunehmend durch Alterung gepr&auml;gte Gesellschaft muss ein Mindestma&szlig; an Nahversorgung und basalen Gesundheitsdiensten sicherstellen. </li>
<li>Schlie&szlig;lich ist ein Mindestmass an Mobilit&auml;t und Kommunikation sicherzustellen. </li>
</ul>
<p>Was Zug&auml;nglichkeit bedeutet, wird k&uuml;nftig je nach Raum- und Problemtyp unterschiedlich geregelt werden: So stellt sich etwa in den Entleerungsbieten des Ostens der Zugang zu Bildung anders dar, als in den von ethnischen Minderheiten und Armen gepr&auml;gten marginalisierten R&auml;umen des westdeutscher St&auml;dte.</p>
<p>c) <i>Metropolitanisierung</i>: Der Blick in die territoriale Zukunft von Nationalstaaten in der Weltgesellschaft zeigt, dass Metropolitanisierung ein entscheidender Zug ist. St&auml;dte, insbesondere Gro&szlig;st&auml;dte, entwickeln sich zu kulturellen und &ouml;konomischen Zugpferden der Wissensgesellschaft (vgl. Helbrecht 2009). Sie sind gleichzeitig die Zentren von Zuwanderung und gesellschaftlicher Integration. Eine Politik der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse muss diesen durch und durch urbanisierten Charakter moderner Dienstleistungsgesellschaften anerkennen und in Deutschland explizit adressieren. Der Beginn der Entwicklung einer nationalen Stadtpolitik unter Minister Tiefensee und der Gro&szlig;en Koalition war deshalb ein richtiger und raumordnerisch bedeutender Schritt. Eine zukunftsf&auml;hige sozialstaatliche Territorialpolitik muss die funktionale Differenzierung des Landesgebietes in St&auml;dte und Nicht-St&auml;dte adressieren. Die bewusste Gestaltung der sich sowieso vollziehenden Metropolitanisierung des Landes ist zentraler Auftrag einer neu interpretierten Norm von der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse.</p>
<h2 class="auto-created">Fazit </h2>
<p>Wir befinden uns an einem Scheideweg. Die Bundesrepublik steht vor der Herausforderung, ein neues politisches Leitbild f&uuml;r die Entwicklung des Landes zu erarbeiten, in dem Gerechtigkeitsvorstellungen, Gleichwertigkeit, Differenz, Mindeststandards und Metropolitanisierung gemeinsam ihren Platz haben. Es bedarf nicht mehr und nicht weniger als einer Leitdebatte um die neue politische Geographie der Republik.</p>
<p>Die Europ&auml;ische Union fordert als Ziel der Union laut Art. I-3 in dem bisher nicht ratifizierten Verfassungsvertrag die F&ouml;rderung des wirtschaftlichen, sozialen, territorialen Zusammenhalts, die territoriale Koh&auml;sion. Die EU Politik der F&ouml;rderung des (territorialen) Zusammenhalts entspricht nicht deutschen Gleichwertigkeitsvorstellungen. Damit ist auch mit den Entwicklungen auf europ&auml;ischer Ebene ein Weg gewiesen, der eine Neuinterpretation des Verh&auml;ltnisses von Metropolitanisierung, Landesentwicklung und Gleichwertigkeit vorsieht. An der Neuinterpretation werden die Deutschen deshalb auch als gute Europ&auml;er nicht vorbeikommen. Ich meine jedoch, wir haben aus innerdeutscher Sicht alle guten Gr&uuml;nde, die Verfassungsnorm von der Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse weiterhin zu verfolgen &#8211; und sie zugleich neu und zeitgem&auml;&szlig; zu interpretieren.</p>
<p>[1] So seit der Grundgesetzreform vom 27.10.1994, BGBl I 3146. Bis dahin war der Bund zust&auml;ndig, wenn zur Wahrung der &#8222;Einheitlichkeit&#8220; (statt Gleichwertigkeit) ein &#8222;Bed&uuml;rfnis&#8220; (im Unterschied zur jetzigen &#8222;Erforderlichkeit&#8220;) f&uuml;r bundeseinheitliche Regelungen bestand.</p>
<p>[2] Art. 72 Abs.2 Satz 3 GG gibt dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung, um die &#8222;Einheitlichkeit der Lebensverh&auml;ltnisse&#8220; herzustellen. Art 106 regelt u. a. den Finanzausgleich der L&auml;nder. &Auml;hnlich wirkt der Finanzausgleich unter den Kommunen auf L&auml;nderebene. Mit Blick auf diese Regelungen bezeichnet der fr&uuml;here Vizepr&auml;sident des Bundesverfassungsgerichts Mahrenholz das GG als &#8222;Solidargrundgesetz&#8220;. (<a href="http://www.zeit.de/politik/dlf/interview_040914" target="_blank" rel="noopener">www.zeit.de/politik/dlf/interview_040914</a>).</p>
<h2 class="auto-created">Literatur </h2>
<p><i>Bielenberg, W./Runkel, P./Spannowski, W. et al.</i> 2004: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der L&auml;nder, Berlin. Loseblattsammlung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 2 Bde.</p>
<p><i>Enquete-Kommission</i> 2004: Zukunft der St&auml;dte. Bericht der Enquete-Kommission des Landtags Nordrhein-Westfalen. D&uuml;sseldorf: ILS.</p>
<p><i>K&ouml;hler</i>, H. 2004: Interview mit dem Bundespr&auml;sidenten. In: Focus 38/2004 vom 13.09.2002, S. 20-24.</p>
<p><i>Gatzweiler, H./ W. Strubelt </i>2006: Gleichwertige regionale Lebensverh&auml;ltnisse? In: Informationen zur Raumentwicklung, H. 6/, S. 1-2.</p>
<p><i>Groth, K.-M./ I. Helbrecht / T. Rommelspacher</i> 2006: Von der Disparit&auml;t zur Differenz. Die Zukunft der &#8222;Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse&#8220;. In: Das neue Gesicht der Stadt. Strategien f&uuml;r die urbane Zukunft im 21. Jahrhundert. Empfehlungen der Fachkommission Stadtentwicklung der Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung. Berlin: Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung, S. 37-53.</p>
<p><i>Hahne, U. </i>2005: Zur Neuinterpretation des Gleichwertigkeitsziels. In: Raumforschung und Raumordnung H. 4, 257-265.</p>
<p><i>Helbrecht, I.</i> 2009: Mehr Leadership! Wege in die Urban Governance am Beispiel von Creative City Politics. Eine Betrachtung im Lichte von Platons Staatstheorie. In: PlanungNeuDenken-Online (PNDonline), H. 1/2009, S. 1-14.</p>
<p>Internet Journal: <a href="http://www.planung-neu-denken.de/images/stories/pnd/dokumente/2009_1_helbrecht.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.planung-neu-denken.de/images/stories/pnd/dokumente/2009_1_helbrecht.pdf</a></p>
<p><i>Junkernheinrich, M.</i> 2006: In: Wege aus der finanziellen Handlungsunf&auml;higkeit. &Uuml;ber die Schwierigkeiten einer Reform der Gemeindefinanzen. In: Das neue Gesicht der Stadt. Strategien f&uuml;r die urbane Zukunft im 21. Jahrhundert. Empfehlungen der Fachkommission Stadtentwicklung der Heinrich B&ouml;ll-Stiftung. Berlin: Heinrich-B&ouml;ll-Stiftung, S. 75-9.</p>
<p><i>Reichel, D.</i> 2009: Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse. Verfassungsauftrag und Raumordnungsrecht. M&uuml;nchen.</p>
<p><i>Rohlfs, T.</i> 2008: Die Gleichwertigkeit der Lebensverh&auml;ltnisse &#8211; ein Verfassungsprinzip des Grundgesetzes. Frankfurt/M.</p>
<p><i>Young, I.M.</i> 1990: Justice and the Politics of Difference. Princeton.</p>
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