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	<title>Ingmar Kumpmann Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Ingmar Kumpmann: Warum ich ausgetreten bin.</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/ingmar-kumpmann-warum-ich-ausgetreten-bin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2022 18:57:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Katharina Rürup hat mir angeboten, meinen Rücktritt vom Vorstand und Austritt aus der Humanistischen Union (HU) an dieser Stelle zu begründen. Das weiß ich sehr zu schätzen. Denn es ist nicht selbstverständlich, einem, der geht, noch ein Forum zu bieten. Seit Beginn der Corona-Krise gibt es in der Gesellschaft eine Polarisierung der Meinungen zwischen zwei [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-246/publikation/ingmar-kumpmann-warum-ich-ausgetreten-bin/">Ingmar Kumpmann: Warum ich ausgetreten bin.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Katharina Rürup hat mir angeboten, meinen Rücktritt vom Vorstand und Austritt aus der Humanistischen Union (HU) an dieser Stelle zu begründen. Das weiß ich sehr zu schätzen. Denn es ist nicht selbstverständlich, einem, der geht, noch ein Forum zu bieten.<br />
Seit Beginn der Corona-Krise gibt es in der Gesellschaft eine Polarisierung der Meinungen zwischen zwei Seiten: Die eine Seite nimmt die Bedrohung durch das Virus sehr ernst und bejaht die harten staatlichen Maßnahmen zu dessen Eindämmung. Die andere Seite hält das Virus für nicht außergewöhnlich gefährlich und lehnt die harten Anti-Corona-Maßnahmen ab.</p>
<p>Ein dritter, bürgerrechtlicher Standpunkt wäre es, die außerewöhnliche Bedrohung durch das Virus ebenfalls sehr ernst zu nehmen, aber zugleich dem Staat als einzigem Problemlöser zu misstrauen und das Autoritäre in seinen Anti-Corona-Maßnahmen zu kritisieren. Als Bürgerrechtler*innen wissen wir, dass in staatlichen Strukturen eine Eigendynamik übermäßiger Machtausübung steckt, die durch institutionelle Vorkehrungen wie Grundrechte, Befristung politischer Ämter, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit usw. begrenzt werden muss. So notwendig die Pandemiebekämpfung war und ist, so notwendig ist es auch, autoritäre Tendenzen zu kritisieren, zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>• die wachsende Machtkonzentration in Händen der Exekutive,</li>
<li>• die Vernachlässigung der Opfer der Anti-Corona-Maßnahmen (z.B. von vereinsamten Menschen in Pflegeheimen),</li>
<li>• überschießende Grundrechtseinschränkungen (z.B. Ausgangssperren),</li>
<li>• die zunehmende digitale Überwachung,</li>
<li>• die Abhängigkeit gesellschaftlicher Teilhabe vom Impfstatus (durch die 2G-Regel),</li>
<li>• die Neigung, Probleme durch Vorschriften zu lösen (z.B. eine Impfpflicht).</li>
</ul>
<p>Ich bin in die HU eingetreten, weil sie mir zeitweise für einen solchen Standpunkt offen zu sein schien: Ihr Positionspapier „Grund- und Menschenrechte gerade in der Krise bewahren“ vom April 2020 folgte dieser Linie. Diesem Geist folgten auch Positionspapiere zur Versammlungsfreiheit und zur allgemeinen Corona-Politik der HU Berlin-Brandenburg, die dort aber bereits auf Widerstand stießen. Unser bundesweiter Arbeitskreis „Corona-Krise und Grundrechte“ hat im ersten Halbjahr 2021 auch Positionspapiere in diesem Sinne erarbeitet . Diese wurden vom damaligen Bundesvorstand mehrfach blockiert – leider ohne Gesprächsangebot. Immerhin hat der Vorstand auf unsere Initiative hin und nach intensivem Drängen eine etwas entschärfte Pressemitteilung gegen Ausgangssperren herausgegeben.</p>
<p>Am 11. September 2021 wurde ein neuer Bundesvorstand gewählt, dem ich bis 9. Februar 2022 angehörte. Hier gibt es für eine Kritik an autoritären Tendenzen des Staates in der Corona-Krise erkennbar keine Mehrheit. Meine Initiativen in dieser Richtung wurden abgelehnt bzw. von der Tagesordnung gestrichen. Viele scheinen es selbstverständlich zu finden, dass auf eine besondere Gefahr nur mit einem starken Staat bzw. einer starken Exekutive reagiert werden kann. Doch ein bürgerrechtlicher Standpunkt sähe anders aus. Er würde die Gefahr übermäßiger Machtausübung ansprechen und die Potenziale sozialer Selbstorganisation der Menschen einbringen.</p>
<p>Zugleich habe ich den Eindruck, dass einige Vorstandsmitglieder aus der Befürchtung heraus, die HU könnte in die „Querdenken“-Ecke geschoben werden, überhaupt die Debatte vermeiden möchten. Dabei ist auch Misstrauen gegenüber den eigenen HU-Mitgliedern spürbar. Bei der Mitgliederversammlung wurde der Antrag auf Mitgliederbefragung in der HU zum Corona-Thema knapp abgelehnt. Ebenso hat die Vorstandsmehrheit meinen Antrag, die Vorstandssitzungen für HU-Mitglieder öffentlich zu machen, abgelehnt. Für das Corona-Themenheft der vorgänge wurde der Arbeitskreis „Corona-Krise und Grundrechte“ gar nicht erst angefragt. Der Vorschlag einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Corona-Thema fand keine Unterstützung. Aus Furcht, die Falschen könnten in den Sitzungen mithören oder gar sich zu Wort melden, macht man die Türen lieber zu und sagt gar nichts. In der größten Grundrechtsfrage unserer Zeit vermeidet die Mehrheit im Vorstand die Diskussion und ein Statement nach außen.</p>
<p>Dabei würden wir in dieser Krise dringend eine hörbare antiautoritäre, bürgerrechtliche Stimme brauchen, die dabei keinen Zweifel daran lässt, dass sie die Infektion ernst nimmt, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Vorrang gibt, mit den Schwachen solidarisch ist und sich klar gegen Rechts abgrenzt.</p>
<p>Mir ist klar geworden, dass ich für einen autoritätskritischen Standpunkt hier kaum Gleichgesinnte finde. Sicher finde ich sie außerhalb der HU.</p>
<p>Ingmar Kumpmann</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zur Diskussion</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/zur-diskussion/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 22:29:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Beginn der Pandemie beschäftigen sich Menschen in der HU genauso wie in der Gesellschaft allgemein mit den bürgerrechtlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen. Aktuell geht es dabei weniger um Lockdowns oder Versammlungsrecht, sondern um G2 oder G3 und Fragen einer Impfpflicht. Zwei Meinungen seien hier vorgestellt. Thesen zur derzeitigen Corona-&#173;Po&#173;litik Die Corona-Politik konzentriert sich zurzeit darauf, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-245/publikation/zur-diskussion/">Zur Diskussion</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Seit Beginn der Pandemie beschäftigen sich Menschen in der HU genauso wie in der Gesellschaft allgemein mit den bürgerrechtlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen. Aktuell geht es dabei weniger um Lockdowns oder Versammlungsrecht, sondern um G2 oder G3 und Fragen einer Impfpflicht. Zwei Meinungen seien hier vorgestellt.</em></p>
<h3>Thesen zur derzeitigen Corona-&shy;Po&shy;litik</h3>
<p>Die Corona-Politik konzentriert sich zurzeit darauf, ungeimpfte Menschen von infektionsgefährlichen öffentlichen Orten fernzuhalten, um einerseits zu verhindern, dass sie erkranken und die Krankenhäuser füllen und um andererseits einen Anreiz zur Impfung zu setzen. Im öffentlichen Raum wird zunehmend auf 2G gesetzt (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene), was bedeutet, dass (anders als bei 3G) ein aktuelles negatives Testergebnis nicht mehr als Zugangsvoraussetzung für Restaurants, Clubs und andere öffentliche Orte akzeptiert wird. Die Politik macht die Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe zunehmend abhängig vom Impfstatus.</p>
<p>Seit Beginn der Impfungen ist die Tödlichkeit der Corona-Wellen stark zurückgegangen. Geimpfte Menschen sind deutlich besser vor einem schweren Krankheitsverlauf und vor dem Tod geschützt als ungeimpfte. Allerdings können Geimpfte das Virus weitergeben (wenn auch weniger als ungeimpfte). Die Impfungen schützen vor der Weitergabe des Virus weniger als erhofft. Unter den älteren geimpften Menschen nehmen Durchbruchsinfektionen in letzter Zeit stark zu.</p>
<p>Der aktuellen Zunahme an Infektionen und schweren Erkrankungen muss wirkungsvoll entgegengetreten werden, um die Gesundheit zu schützen und Leben zu retten. Dies ergibt sich auch aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Dabei müssen auch Nebenwirkungen von Maßnahmen berücksichtigt und andere Grundrechte einbezogen und gewahrt werden. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist ein Grundrecht und darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Person geimpft ist.</p>
<p>Die HU sollte sich meiner Meinung nach gegen die 2G-Regel wenden. Da die Impfungen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus nicht reichen, müssen Tests eine größere Rolle spielen. Ein negatives Testergebnis sollte als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden und niedrigschwellige und kostenlose Tests angeboten werden. Es sollte geprüft werden, ob bis zum Rückgang der Fallzahlen für bestimmte infektionsgefährliche Orte (z.B. Partys in geschlossenen Räumen) eine 1G-Regel gelten sollte, bei der alle Teilnehmenden (unabhängig davon ob geimpft oder ungeimpft) getestet werden.</p>
<p>Für bestimmte Berufe wird derzeit eine Impflicht diskutiert. Angesichts der Erkenntnisse, dass auch Geimpfte das Virus stärker übertragen können als zuerst gedacht und dass eine Impfpflicht ein tiefer Eingriff in die persönliche Freiheit ist, sollte es meines Erachtens nach eine solche Impfpflicht nicht geben. Die Ausweitung von Testpflichten an bestimmten Arbeitsplätzen wäre eine weniger tief eingreifende Alternative. Die Menschen sollten motiviert werden, auch selbstverantwortlich ihre Gesundheit und die der anderen zu betreiben, z.B. sich selbst zu testen, in Bezug auf Infektionsgefahren sich zu informieren, mitzudenken und an Situationen angepasst zu handeln.</p>
<p>Für eine Impfung öffentlich zu werben darf nicht zur Ausgrenzung und Stigmatisierung der Ungeimpften führen. Das Gespräch sollte nicht abgebrochen werden und auch gegensätzliche Positionen müssen in der Debatte gehört werden. Das Gesundheitssystem muss besser als bisher finanziert werden, sodass es Infektionswellen besser abfedern kann. Dazu gehört, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung für Pflegekräfte zu verbessern und Intensivkapazitäten auszubauen.</p>
<p><em>Ingmar Kumpmann</em>, Berlin</p>
<h4></h4>
<p>&nbsp;</p>
<h3>Selbst&shy;ver&shy;ant&shy;wort&shy;li&shy;cher&ldquo; Gesund&shy;heits&shy;schutz in der Corona-&shy;Krise?</h3>
<p><strong>Eine Erwiderung auf Ingmar Kumpmann von Martin Kutscha</strong></p>
<p>Die unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen greifen tief in Grundrechte ein, welche die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gegenüber staatlicher Reglementierung schützen – insoweit hat Ingmar Kumpmann Recht. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. November 2021 zu der im April beschlossenen „Bundesnotbremse“ bestätigt. Diese Eingriffe wertete das Gericht indessen als noch verhältnismäßig angesichts einer akuten Gefahrenlage für Leben und Gesundheit der gesamten Bevölkerung und lieferte dafür eine detaillierte Begründung. Ob die Regierungsmaßnahmen im Laufe der „4. Welle“ im Herbst rechtzeitig erfolgten und jeweils angemessen waren, war nicht Gegenstand der Entscheidung.</p>
<p>Für die Zukunft plädiert Ingmar Kumpmann nun für weniger Beschränkungen insbesondere für Ungeimpfte. Anstelle der „2-G-Regel“ beim Zugang zu Gaststätten etc. setzt er auf (Selbst-)Tests der betreffenden Personen; ganz generell vertraut er auf die „Selbstverantwortlichkeit“ der Menschen beim Gesundheitsschutz. Ignoriert wird dabei im Besonderen, dass die sog. Schnelltests (Antigentests) recht ungenau sind, zumal wenn sie von den Betreffenden selbst oder von Testern durchgeführt werden, deren einzige Qualifikation hierfür im Betrachten eines 15-minütigen Schulungsvideos aus dem Netz besteht. Zuverlässig ist dagegen allein der teure und aufwändige PCR-Test, dessen Ergebnis allerdings erst am nächsten Tag feststeht.</p>
<p>Allgemein bleibt zu fragen, worauf der Autor sein Vertrauen auf die „Selbstverantwortlichkeit“ stützt. Wie weit es mit einem verantwortungsvollen Verhalten angesichts der hohen Infektionsgefahr her ist, zeigen die hohe Anzahl schwerer Krankheitsverläufe bei überwiegend Ungeimpften und die überfüllten Intensivstationen in bestimmten Bundesländern und Landkreisen. Die Vorstellung, dass Menschen in ihrem Verhalten auch gegenüber Anderen nur den Geboten der Vernunft folgen, entspricht zwar der im Umfeld neoliberaler Ideologie vertretenen Rational-Choice-Theorie, wird durch die gesellschaftliche Praxis aber vielfach widerlegt. Als Beispiel sei hier neben dem individuellen Verhalten in der Corona-Pandemie nur der Straßenverkehr angeführt:</p>
<p>Auch für den Autoverkehr innerhalb geschlossener Ortschaften gab es zunächst keine Geschwindigkeitsbeschränkung, vertraut wurde offenbar auf das Verantwortungsgefühl der Autofahrer_innen. Erst als sich Verkehrsunfälle mit vielen schweren Verletzungen häuften, wurde die heute geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 Stundenkilometer eingeführt. Viel Streit gab es um die Anschnallpflicht, als diese im Jahre 1984 mit Bußgeld bewehrt wurde. Etliche Autofahrer_innen fühlten sich dadurch in ihrer Freiheit beeinträchtigt. Inzwischen wird kaum noch bestritten, dass die Gurtpflicht in zahlreichen Fällen schwere Verletzungen bei Unfällen verhindert.</p>
<p>Fazit: Der Straßenverkehr bietet ein überzeugendes Beispiel dafür, dass gerade dort, wo Menschen Gesundheit und Leben anderer gefährden können, es ohne eine sinnvolle staatliche Reglementierung und Kontrolle nicht geht und das blauäugige Vertrauen in die „Selbstverantwortlichkeit“ fehl am Platze ist.</p>
<p><em>Martin Kutscha</em>, Berlin</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Wie autoritäre Staatlichkeit die Eindämmung der Pandemie behindert</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/233-vorgaenge/publikation/wie-autoritaere-staatlichkeit-die-eindaemmung-der-pandemie-behindert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Aug 2021 18:23:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronakrise und Grundrechte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 233 (1/2021), S. 119 &#8211; 124 Auch wenn die aktuelle Covid-19-Pandemie für Deutschland (hoffentlich) bald ausläuft – die politischen und sozialen Verwerfungen, zu denen diese Pandemie geführt hat, werden uns noch einige Jahre beschäftigen. Dazu gehört auch die Frage, wie eine demokratie- und rechtsstaatskonforme Pandemie-Politik aussehen könnte. Den bisherigen Ansatz der Bundes- [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/233-vorgaenge/publikation/wie-autoritaere-staatlichkeit-die-eindaemmung-der-pandemie-behindert/">Wie autoritäre Staatlichkeit die Eindämmung der Pandemie behindert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In: vorgänge Nr. 233 (1/2021), S. 119 &#8211; 124</p>
<p>Auch wenn die aktuelle Covid-19-Pandemie für Deutschland (hoffentlich) bald ausläuft – die politischen und sozialen Verwerfungen, zu denen diese Pandemie geführt hat, werden uns noch einige Jahre beschäftigen. Dazu gehört auch die Frage, wie eine demokratie- und rechtsstaatskonforme Pandemie-Politik aussehen könnte. Den bisherigen Ansatz der Bundes- und Landesregierungen jedenfalls kritisiert Ingmar Kumpmann als obrigkeitsstaatlich und ineffizient.</p>
<p>Die Corona-Pandemie dominiert seit über einem Jahr das Leben. Die Bekämpfung der Pandemie durch Eindämmung der Infektionen war und ist dringend notwendig. Die Umsetzung erfolgte dabei von Anfang äußerst autoritär. In diesem Text soll die These begründet werden, dass in der Corona-Krise das autoritäre Auftreten des Staates nicht nur im Konflikt mit freiheitlichen Werten steht, sondern auch wichtige Potenziale zur Eindämmung der Pandemie ungenutzt lässt.</p>
<h2>Alle sollen einer Meinung sein</h2>
<p>Eine pluralistische Gesellschaft zeichnet sich durch Vielfalt der Lebensstile und der Meinungen aus. Ihr Funktionieren darf nicht davon abhängen, dass alle das Gleiche wollen und tun. Die Herausforderung durch eine Pandemie, deren Eindämmung Verhaltensänderungen sehr vieler Menschen erfordert, führt deshalb eine Gesellschaft mit freiheitlichem Anspruch in ein Dilemma.</p>
<p>Die Politik formulierte früh die Forderung, bei der Pandemiebekämpfung müssten alle mitmachen. So sagte Angela Merkel in ihrer Fernsehansprache am 18. März 2020: &#8222;Ich glaube fest daran, dass wir diese Aufgabe bestehen, wenn wirklich alle Bürgerinnen und Bürger sie als IHRE Aufgabe begreifen. […] Es kommt auf jeden an.&#8220;[1] Mit der Forderung, &#8222;wirklich alle Bürgerinnen und Bürger&#8220; müssten mitmachen, geht einher, dass die Pluralität in der öffentlichen Debatte zwar nicht verboten, aber doch erkennbar unerwünscht ist. In derselben Fernsehansprache sagte die Kanzlerin: &#8222;Glauben Sie keinen Gerüchten, sondern nur den offiziellen Mitteilungen, die wir immer auch in viele Sprachen übersetzen lassen.&#8220; Und der Virologe Christian Drosten gab in einem Video des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für (seiner Ansicht nach) verlässliche Informationsquellen über die Infektion, um dann hinzuzufügen: &#8222;Verlassen Sie sich nicht auf irgendwelche Professoren oder Doktoren, die nur weil sie Mediziner sind, für sich beanspruchen, Ahnung von diesen Dingen [zu] haben.&#8220;[2]</p>
<p>Medienwissenschaftler fanden (insbesondere für die erste Zeit der Pandemie) in den dominierenden Medien einen Mangel an Pluralität der Meinungen.[3] Abweichende Meinungen kommen dort wenig zu Wort und werden oft diskreditiert.</p>
<p>Es schadet der Glaubwürdigkeit von Regierungsinformationen wie von Wissenschaft enorm, wenn erkennbar ist, dass kein Diskurs über abweichende Meinungen gesucht wird und diese stattdessen aus der öffentlichen Debatte verdrängt werden sollen. Erkenntnis erfordert Zweifel, Widerspruch und Debatte. Wissenschaftliche Forschung erfordert die vorurteilsfreie Prüfung alternativer Hypothesen. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Erkenntnisse gewinnen, die auch zu gut begründeten Handlungsempfehlungen führen. Gerade weil die Bekämpfung der Pandemie breite Unterstützung in der Gesellschaft erfordert, darf ihre Legitimation nicht durch eine Einschränkung der Meinungsvielfalt untergraben werden. Nur durch Überzeugung können Freiheit und die Beteiligung sehr vieler Menschen an der Infektionseindämmung miteinander vereinbar werden.</p>
<h2>Die Politik entscheidet &uuml;ber die Grundrechte</h2>
<p>Seit Beginn der Pandemie verfolgt die Politik das Ziel, Infektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen und so das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gegenüber dieser besonderen Gefahr zu schützen. Andere Gesundheitsgefahren und andere Grundrechte stehen dahinter zurück. Dabei konzentrieren sich die Maßnahmen auf eine detaillierte Reglementierung von Privatleben und Freizeit, während für Unternehmen und Berufsleben nur wenige Einschränkungen gelten.</p>
<p>Beschlossen wurden Schließungen von Großveranstaltungen, Clubs, Gastronomiebetrieben, Läden, Schulen und Kitas, Versammlungsverbote, die Abstands- und Maskenpflicht, die Festlegung, wer wie viele andere Personen wo treffen darf, Bewegungseinschränkungen, Reiseverbote und Ausgangssperren. Im Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde noch nie so tief in Grundrechte eingegriffen.</p>
<p>Eigentlich müssten die tiefsten Grundrechtseingriffe auch am sorgfältigsten geprüft, am intensivsten durch demokratisch legitimierte Gremien beraten und durch die meisten Kontrollmechanismen eingegrenzt werden. Tatsächlich wurden diese massiven Freiheitseinschränkungen von März 2020 bis April 2021 von einer informellen Zusammenkunft der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer in sogenannten „Beschlüssen“ festgelegt, die anschließend in bloßen Verordnungen der Landesregierungen präzisiert und umgesetzt wurden. Das alle paar Wochen stattfindende Verfahren folgte einem Ritual, bei dem nach stundenlangen Geheimverhandlungen die Kanzlerin und zwei Chefs von Landesregierungen die neuen Beschlüsse zu Infektionsschutzmaßnahmen und Grundrechtseinschränkungen vor der Presse verkündeten. Dieses Verfahren hatte nichts mehr mit der Ordnung des Grundgesetzes zu tun und machte die Grundrechte in beispielloser Weise zum Spielball von Politikerinnen und Politikern. Der entstandene Schaden für die Grundrechte und für das Vertrauen in die rechtsstaatliche Ordnung ist immens.</p>
<p>Mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes im April 2021 wurde die Beschlussfassung über Corona-Maßnahmen in entscheidendem Maße vom Bundestag wahrgenommen und damit auf die Bundesebene verlagert. Massive Grundrechtseingriffe treten jetzt durch dieses Bundesgesetz bei bestimmten Infektionszahlen automatisch in Kraft. Das Gesetz wurde vom Parlament im Eilverfahren innerhalb von wenigen Tagen beschlossen.</p>
<p>Das obrigkeitliche Verfahren schafft eine hohe Erwartungshaltung gegenüber der Führung. Grundrechte und Gewaltenteilung beruhen gerade auf der Erkenntnis, dass keine Elite besser weiß, was für die Menschen gut ist, als die Menschen selbst. Die demgegenüber etablierte Entscheidungsmacht der Regierenden über Grundrechte und Freiheiten impliziert einen Anspruch auf Kompetenz, dem die Führungspersonen nicht gewachsen sind. Entsprechend scharf wird die Kritik einer ansonsten unkritischen Öffentlichkeit bei politischen Fehlentscheidungen.</p>
<p>Es liegt eine große Aufgabe darin, die Grundrechte wieder in ihre grundlegende und die Politik bindende Rolle einzusetzen. Hier ist eine kritische Zivilgesellschaft gefragt, auf die grundlegende Bedeutung der Grundrechte immer wieder hinzuweisen und die Aufarbeitung der Entscheidungsprozesse einzufordern.</p>
<h2>Der Staat erl&auml;sst detail&shy;lierte Vorschriften und droht mit Strafen</h2>
<p>Die Corona-Maßnahmen setzen stark auf Vorschriften und beruhen damit auf der Annahme, dass der Infektionsschutz vom Staat gegen die Menschen durchgesetzt werden muss. Im Hintergrund steht der Gedanke, dass Menschen nicht von allein das Notwendige tun, um die für alle bedrohliche Pandemie einzudämmen. Mangelnde Rationalität, fehlende Informationen oder eigene Interessen könnten Ursachen sein, weshalb Menschen nicht freiwillig ausreichend zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Unternehmen, die auf Märkten bestehen müssen, können unter dem Wettbewerbsdruck kaum von allein aufwändigere Infektionsschutzmaßnahmen oder gar Schließungen vornehmen, wenn der Staat diese nicht für alle gleichermaßen anordnet.</p>
<p>Der vermutete Mangel an weitsichtigem Handeln der Menschen rechtfertigt nur dann staatliche Eingriffe, wenn der Staat es besser macht. Allerdings ist auch der Staat in seinem Handeln oft irrational und von Interessen beeinflusst. So spiegeln sich in den staatlichen Corona-Regeln vor allem die Kräfteverhältnisse verschiedener Lobbygruppen: besonders die Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes im Berufsleben (und auf dem Arbeitsweg) macht dies sichtbar.</p>
<p>Im März 2020 stand die Gesellschaft in Deutschland in der ersten Welle der Pandemie, auf die am 22. März 2020 mit einem harten Lockdown reagiert wurde und die relativ schnell abebbte. Studien, darunter Berechnungen des Robert-Koch-Instituts, ergaben jedoch, dass die Trendwende der Neuinfektionen bereits vor Inkrafttreten des Lockdowns stattfand.[4] Neben der bereits früher verfügten Absage von Großveranstaltungen hatte sich das Verhalten der Menschen schon ohne staatliche Anweisung so verändert, dass das Infektionsgeschehen zurückging. Umgekehrt können auch staatliche Vorschriften erfolglos bleiben, wenn die Menschen sie nicht einsehen und nicht beachten, weil ihnen die Überzeugungskraft fehlt.</p>
<p>Während im Wettbewerb stehende Unternehmen strukturell nicht in der Lage sind, ohne staatliche Anordnung weitgehende Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, ist der Infektionsschutz bei den einzelnen Menschen von deren Engagement abhängig. Der Corona-Politik fehlt das Zutrauen in die Menschen. Die Corona-Vorschriften regeln detailliert, wie viele Personen aus wie vielen Haushalten sich treffen dürfen, auf welchen Straßen Masken zu tragen sind, wer sich wo aufhalten oder verweilen darf, was ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung ist usw. Je ausgetüftelter solche Regelungen sind, desto unklarer ist ihre Herleitung aus epidemiologischen Erkenntnissen. Der Verstoß wird von den Ämtern verfolgt und bestraft. Dies fördert eine Mentalität, bei der weniger die sinnvolle Infektionsvermeidung als vielmehr die Frage, was gerade erlaubt ist, in den Mittelpunkt rückt. Statt mitzudenken werden die Menschen viel zu sehr nur zum reinen Befolgen der Vorschriften erzogen – oder zu undurchdachtem Widerstand aus Prinzip.</p>
<p>Der Infektionsschutz erfordert ein bestimmtes Verhalten (insbesondere Vermeidung physischer Kontakte in Innenräumen). Verhaltensänderungen sind für einen längeren Zeitraum nur erreichbar, wenn die Menschen von dem Sinn überzeugt sind. Dies erfordert Aufklärung, Erläuterung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, Beteiligung und Diskussion. Dafür müssen kritische Nachfragen gerade erlaubt sein und dürfen nicht diffamiert werden. Keine Vorschrift kann die Überzeugung ersetzen. Begründete Überzeugung erfordert aber Mitdenken, Transparenz, offene Debatte, Informationen und die allen Menschen zugängliche Abwägung von Argumenten. Die Herleitung von Verhaltensregeln aus dem medizinischen Wissensstand muss nachvollziehbar sein, damit diese überzeugen können.</p>
<p>Ein Vorbild könnte die Bekämpfung von HIV/Aids in den 1980er und 1990er Jahren sein. Die Aidshilfen entstanden als Selbsthilfeorganisationen der Betroffenen und hatten daher von Anfang an einen unterstützenden und keinen repressiven Charakter. Durch Argumente ohne Strafandrohung konnten sie Menschen überzeugen, ihr Verhalten zu ändern (also vor allem Safer Sex zu praktizieren) und damit die Ausbreitung des Virus eindämmen, noch bevor wirksame Medikamente zur Verfügung standen. Ihr Erfolg lag gerade darin, nicht durch Vorschriften und Drohung mit Strafen, sondern mit Argumenten und aus einem Geist der Solidarität heraus zu kommunizieren.</p>
<h2>Die Beh&ouml;rden trauen den Menschen nicht</h2>
<p>Die Nachverfolgung von Infektionsketten ist ein wichtiges Element der Infektionsbekämpfung. Es gehört zu autoritärer Staatlichkeit, sich diese nur als Überwachung der Menschen durch die Gesundheitsämter vorstellen zu können. So wurde das Ziel, die Infektionen unter 50 Fälle je 100.000 Einwohner in sieben Tagen zu drücken, damit begründet, dass nur unterhalb dieser Zahl die Gesundheitsämter Infektionsketten nachverfolgen könnten.</p>
<p>Es könnte jedoch sein, dass die Nachverfolgung durch Gesundheitsämter darunter leidet, dass viele Menschen nicht kooperieren, weil sie befürchten vom Amt ermahnt und bestraft zu werden. Eine kontrollierende und strafende Behörde wird bei vielen Menschen nicht auf Kooperation stoßen und deshalb ihre Aufgaben nur schlecht erfüllen können.</p>
<p>Die betroffenen Menschen selbst können möglicherweise Infektionsketten viel besser nachverfolgen, indem sie im Falle einer Corona-Diagnose das Naheliegende tun und ihren Mitmenschen, die sie in den letzten Tagen getroffen haben, Bescheid geben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Statt den Umweg über das Gesundheitsamt zu nehmen, informieren sich die Menschen direkt gegenseitig. Die Nachverfolgung ist dann bei jeder Inzidenz möglich. Sie verliert den autoritären Charakter staatlicher Kontrolle und wird nicht durch staatliche Strafandrohung gebremst. Doch diese Form der Selbsthilfe spielt in der Kommunikation der Regierung, der Wissenschaft und der Medien keine Rolle.</p>
<p>Man könnte argumentieren, dass die Nachverfolgung von Infektionsketten ohnehin nicht gelingt, weil diese im Einzelfall den Interessen von Menschen widerspricht. So kann eine erkannte Infektion zu Quarantänepflichten oder einem zeitweisen Verbot der Berufsausübung führen und damit Menschen in beträchtliche Schwierigkeiten bringen. Der Einwand ist richtig, trifft dabei auf die Nachverfolgung durch Ämter besonders zu. Eine selbstorganisierte Nachverfolgung ist von dem genannten Problem nicht frei, aber weit weniger betroffen und dürfte deshalb erfolgreicher sein.</p>
<p>Auch bei der Nutzung von Antigen-Schnelltests war monatelang das Misstrauen des Staates gegenüber den Menschen spürbar. Mit Schnelltests lässt sich ziemlich unkompliziert die aktuelle Infektiosität einer Person testen. Sie sind nicht ganz so genau wie die PCR-Tests, aber viele Infektionen lassen sich dadurch aufdecken, insbesondere in der infektiösen Phase. Da sie billiger und einfach handhabbar sind, bieten sie sich zur Anwendung durch die Menschen selbst an. Aus der Kombination von Selbsttests mit der Möglichkeit, eigenständig Infektionsketten nachzuverfolgen, ergibt sich die Chance, dass durch Selbstorganisation der Menschen ein wichtiger Beitrag geleistet wird, um einen großen Teil des Infektionsgeschehens zu diagnostizieren und einzudämmen. Doch dieser Ansatz passt nicht zu einer Politik, die den Menschen nicht traut und sie überwachen will. Auch wurde argumentiert, dass Schnelltests mit Abstrichen im Nasen-Rachen-Raum nur von medizinischen Fachkräften durchgeführt werden könnten.</p>
<p>Inzwischen gibt es leichter durchzuführende Schnelltests, bei denen der Abstrich von der Person selbst in der vorderen Nase genommen wird. Diese Selbsttests wurden erst am 1. Februar 2021 für den Verkauf an Laien zugelassen. Darin liegt ein großer Fortschritt, da diese Selbsttests nun im Supermarkt verkauft werden und für die Menschen niedrigschwellig verfügbar sind.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Im Kampf gegen das Corona-Virus tritt der Staat autoritär auf. Gelegentlich wird dies damit begründet, dass man nur so das Virus eindämmen könne. Aber die Eindämmung von Infektionen erfordert gerade Beteiligung und Engagement der Menschen. Diese erreicht man nicht durch Einschränkung der Debatte, Vorschriften, Kontrolle und Strafandrohung, mit Abbau von Grundrechten und von demokratischen Prozessen. Sie erfordern Freiwilligkeit, Information, Argumente und pluralistische Debatte, ein demokratisches Verfahren und die Bindung von Regierungen und Gesetzgebung an die Grundrechte in ihrer Gesamtheit. Instrumente der Selbsthilfe, wie Selbsttests und die Nachverfolgung von Infektionsketten durch die Menschen selbst, können einen wichtigen Beitrag leisten. Autoritäre Staatlichkeit steht nicht nur im Widerspruch zur Freiheit, sondern lässt auch wichtige Potenziale zur Eindämmung der Pandemie ungenutzt.</p>
<p>DR. INGMAR KUMPMANN studierte Volkswirtschaft und Philosophie und promovierte über den Sozialstaat in der Globalisierung. Er arbeitete an den Universitäten Hohenheim und Göttingen, am Institut für Wirtschaftsforschung Halle und bei der Arbeitskammer des Saarlandes. Aktuell arbeitet er beim Deutschen Gewerkschaftsbund.</p>
<h2>Anmerkungen:</h2>
<p>1 S. <a href="https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/fernsehansprache-von-bundeskanzlerinangela-merkel-1732134." rel="nofollow noopener">https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/fernsehansprache-von-bundeskanzlerinangela-merkel-1732134.</a></p>
<p>2 S. <a href="https://www.facebook.com/bmg.bund/videos/verl%C3%A4ssliche-quellen/1656682247831862/." rel="nofollow noopener">https://www.facebook.com/bmg.bund/videos/verl%C3%A4ssliche-quellen/1656682247831862/.</a></p>
<p>3 Vgl. Klaus Meier und Vinzenz Wyss: Journalismus in der Krise: die fünf Defizite der Corona-Berichterstattung, 9. April 2020, in: <a href="https://meedia.de/2020/04/09/journalismus-in-der-krise-die-fuenf-defizite-der-corona-berichterstattung/;" rel="nofollow noopener">https://meedia.de/2020/04/09/journalismus-in-der-krise-die-fuenf-defizite-der-corona-berichterstattung/;</a> 1 Jahr Corona und wir: Meinung! Wie das Virus die Berichterstattung bestimmt, 2. März 2021, <a href="https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburgvorpommern/1-Jahr-Corona-und-wir-Meinung-Wie-Virus-die-Berichterstattung-bestimmt,einjahrcoronaundwirinmv108.html." rel="nofollow noopener">https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburgvorpommern/1-Jahr-Corona-und-wir-Meinung-Wie-Virus-die-Berichterstattung-bestimmt,einjahrcoronaundwirinmv108.html.</a></p>
<p>4 Vgl. Matthias an der Heiden, Osamah Hamouda: Schätzung der aktuellen Entwicklung der SARSCoV-2-Epidemie in Deutschland – Nowcasting, in Robert-Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 17/2020, S. 10-16, (23. April 2020), <a href="https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/17_20.pdf?__blob=publicationFile;" rel="nofollow noopener">https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/17_20.pdf?__blob=publicationFile;</a> Thomas Wieland: Brachte die Kontaktsperre ab 23. März die Corona-Trendwende in Deutschland? (25. Mai 2020). In: <a href="https://www.oekonomenstimme.org/artikel/2020/05/brachte-die-kontaktsperre-ab-23-maerz-die-corona-trendwende-in-deutschland/https://www.oekonomenstimme.org/artikel/2020/05/brachte-die-kontaktsperre-ab-23-maerz-die-corona-trendwende-indeutschland/." rel="nofollow noopener">https://www.oekonomenstimme.org/artikel/2020/05/brachte-die-kontaktsperre-ab-23-maerz-die-corona-trendwende-in-deutschland/https://www.oekonomenstimme.org/artikel/2020/05/brachte-die-kontaktsperre-ab-23-maerz-die-corona-trendwende-indeutschland/.</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/233-vorgaenge/publikation/wie-autoritaere-staatlichkeit-die-eindaemmung-der-pandemie-behindert/">Wie autoritäre Staatlichkeit die Eindämmung der Pandemie behindert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Der Arbeitskreis Corona-Krise und Grundrechte in der Humanistischen Union</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/der-arbeitskreis-corona-krise-und-grundrechte-in-der-humanistischen-union/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[huadminuser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Sep 2021 10:22:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ingmar Kumpmann In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 6 Die Corona-Krise prägt seit über einem Jahr das Leben. Nie zuvor hat im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Staat so tief in Grundrechte eingegriffen. Der Themenkomplex Corona muss deshalb für eine Bürgerrechtsorganisation von herausragender Bedeutung sein. Der HU-Bundesvorstand hat dazu im April 2020 ein Positionspapier beschlossen (https://bit.ly/37etTG5). Am [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/der-arbeitskreis-corona-krise-und-grundrechte-in-der-humanistischen-union/">Der Arbeitskreis Corona-Krise und Grundrechte in der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ingmar Kumpmann</p>
<p>In: Mitteilungen 244 (01/2021), S. 6</p>
<p>Die Corona-Krise prägt seit über einem Jahr das Leben. Nie zuvor hat im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Staat so tief in Grundrechte eingegriffen. Der Themenkomplex Corona muss deshalb für eine Bürgerrechtsorganisation von herausragender Bedeutung sein. Der HU-Bundesvorstand hat dazu im April 2020 ein Positionspapier beschlossen (<a href="https://bit.ly/37etTG5)." rel="nofollow noopener">https://bit.ly/37etTG5).</a></p>
<p>Am 4. Februar 2021 haben HU-Mitglieder und einige nahestehende Nichtmitglieder den AK Corona-Krise und Grundrechte der HU gegründet. Im Arbeitskreis sind Leute mit sehr verschiedenen Meinungen versammelt. Bei allen Unterschieden in der Einschätzung des Virus und der gesundheitlichen Aspekte einen uns humane Werte, die Solidarität mit den schwächeren Gesellschaftsmitgliedern und die Orientierung an den Grundrechten in ihrer Gesamtheit. Meinungsunterschiede werden in einem sehr sachlichen und wertschätzenden Klima diskutiert. In einem am 4. März 2021 beschlossenen Positionspapier hat der Arbeitskreis für unsere Arbeit grundlegende Standpunkte festgehalten (siehe unten). Darauf aufbauend haben wir eine Pressemitteilung zum ersten Jahrestag des ersten Lockdown beschlossen und uns gegen Ausgangssperren positioniert. Aktuell diskutieren wir über Sonderrechte für geimpfte Menschen.</p>
<p>Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig alle zwei Wochen donnerstags um 19 Uhr zu einer Online-Runde. Daneben findet der Austausch in einer Mailingliste statt und es gibt nach Bedarf Unter-Arbeitsgruppen. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, ist herzlich willkommen und kann sich per E-Mail an uns wenden: hu-ak-owner@lists.posteo.de.</p>
<p>Ingmar Kumpmann, Berlin, für den AK</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/244/publikation/der-arbeitskreis-corona-krise-und-grundrechte-in-der-humanistischen-union/">Der Arbeitskreis Corona-Krise und Grundrechte in der Humanistischen Union</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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