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	<title>Interview Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>„Informelle Zusammenarbeit ist lockerer“ &#8211; Ein Gespräch mit Hansjörg Geiger</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Jul 2013 21:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 29-39 Herr Geiger, die Humanistische Union fordert seit 1991 die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Was meinen Sie, kann man ihn abschaffen? Wir brauchen einen Verfassungsschutz, weil es leider Menschen gibt, die den Rechtsstaat aus seinen Angeln heben wollen &#150; sei es, dass sie rechtsextremistisches, neonazistisches Gedankengut nicht nur haben, sondern [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/201-202/publikation/informelle-zusammenarbeit-ist-lockerer-ein-gespraech-mit-hansjoerg-geiger/">„Informelle Zusammenarbeit ist lockerer“ &#8211; Ein Gespräch mit Hansjörg Geiger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 29-39</p>
<p>Herr Geiger, die Humanistische Union fordert seit 1991 die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Was meinen Sie,</p>
<p>kann man ihn abschaffen? <br />Wir brauchen einen Verfassungsschutz, weil es leider Menschen gibt, die den Rechtsstaat aus seinen Angeln heben</p>
<p>wollen &#150; sei es, dass sie rechtsextremistisches, neonazistisches Gedankengut nicht nur haben, sondern auch in Taten</p>
<p>umsetzen wollen, siehe NSU, sei es, dass wir auch von anderer Seite her Gefahren für die Demokratie sehen. Es darf</p>
<p>nicht erst dann reagiert werden, wenn die Gefahren sich verwirklicht haben, wenn der Anschlag geschehen ist.</p>
<p>Deshalb ist die präventive Arbeit des Verfassungsschutzes notwendig. Um im Vorfeld solche Risiken erkennen und</p>
<p>darauf reagieren zu können, brauchen wir eine Institution wie den Verfassungsschutz. Wenn man ihn abschaffte, würde</p>
<p>diese Aufgabe ja weiterhin bestehen bleiben und diese Aufgabe müsste dann nur eben von einer anderen Institution</p>
<p>erfüllt werden. Diese wäre zweifelsohne die Polizei. Als Ergebnis hätten wir, was es auch in anderen Demokratien</p>
<p>gibt, eine Art Staatsschutzpolizei, die die polizeilichen Befugnisse mit den Besonderheiten der</p>
<p>nachrichtendienstlichen Vorfeldarbeit verbinden würde. <br />Wir haben es den Alliierten zu verdanken, dass sie mit dem Polizeibrief vom April 1949 verfügt haben, dass</p>
<p>Nachrichtendienste und Polizei getrennt sein müssen. Das nennen wir heute Trennungsgebot. Das</p>
<p>Bundesverfassungsgericht hat erst vor wenigen Wochen dieses organisatorische Trennungsgebot zwischen</p>
<p>Nachrichtendiensten und Polizei im Grundsatz bestätigt. Dessen Aufweichung hielte ich für problematisch. Ich sehe</p>
<p>heute bereits durch die starke Ausweitung der polizeilichen Aufgaben hin zur Gefahrenvorsorge, also in das &#132;Vor-</p>
<p>Vorfeld&#147; der Gefahrenabwehr, eine teilweise Überlappung mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes. Inzwischen wird</p>
<p>es offensichtlich als völlig normal angesehen, wenn auch die Polizei in diesem Vor-Vorfeld tätig wird, dort ihre</p>
<p>eigenen polizeilichen Befugnisse einsetzt und letzten Endes inzwischen sogar über alle wesentlichen</p>
<p>nachrichtendienstlichen Befugnisse verfügt. Als alleinig tätiger Akteur hätte sie nach einer Abschaffung des</p>
<p>Verfassungsschutzes allerdings eine Macht, die in einem demokratischen Rechtsstaat einer einzigen Organisation</p>
<p>nicht zukommen sollte. Nur nebenbei bemerkt, die Polizei unterliegt keiner vergleichbaren Kontrolle wie für die</p>
<p>Nachrichtendienste etwa durch das Parlamentarische Kontrollgremium besteht.<br />Wenn man den Verfassungsschutz bestehen lässt, was muss an ihm verändert werden?<br />Wir müssen zwei Dinge unterscheiden, die Organisation des Verfassungsschutzes nach außen, seine Gesamtorganisation</p>
<p>und die innere Organisation des Verfassungsschutzes. Wir haben in Deutschland 18 Ämter für Verfassungsschutz: 16</p>
<p>Landesämter, das Bundesamt und den MAD. Das sind zu viele. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der MAD haben</p>
<p>faktisch die gleichen Aufgaben, nur der Personenkreis, für den sie zuständig sind, ist etwas unterschiedlich. Es</p>
<p>macht wenig Sinn, zwei Organisationen parallel nebeneinander arbeiten zulassen, die können sich nur unnötig ins</p>
<p>Gehege kommen, geben sich gegenseitig keine Informationen. Sie führen, wie wir es auch im NSU-Fall gesehen haben,</p>
<p>jeweils ihre eigenen V-Leute, die selbstverständlich nichts voneinander wissen. <br />Im Landesbereich haben wir 16 Ämter mit einem sehr breiten Aufgabenspektrum. Sie sollen die rechts- und die</p>
<p>linksextremistischen Bestrebungen beobachten, sie sollen islamistische Bestrebungen beobachten, sowie</p>
<p>sicherheitsgefährdende oder extremistische Bestrebungen von Ausländern beobachten, sie sollen Spionageabwehr</p>
<p>betreiben, Sicherheitsüberprüfungen durchführen, sie sollen auch Scientology im Auge behalten und sich schließlich</p>
<p>selbst verwalten. Es gibt 3 Landesämter, die mehr als 300 Mitarbeiter haben, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-</p>
<p>Westfalen. Zwei Landesämter, Niedersachsen und Hessen, verfügen über deutlich mehr als 200 Mitarbeiter. Die anderen</p>
<p>Landesämter haben weniger, zum Teil unter 100 Mitarbeiter. (1) Damit dürfte ein überwiegender Teil der Landesämter</p>
<p>nicht wirklich in der Lage sein, das von ihnen erwartete breite Aufgabenspektrum zu erledigen. Deswegen ist eine</p>
<p>grundsätzliche Reform notwendig. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob alle diese Aufgaben zukünftig noch erforderlich</p>
<p>sind. Dann wird zu überlegen sein, wie die Landesämter untereinander und wie Landesämter und das Bundesamt</p>
<p>zusammenarbeiten sollen. Vorstellbar ist, dass einzelne Landesämter sich die Aufgaben untereinander aufteilen und</p>
<p>dies über Staatsverträge vereinbart wird. Auch könnten die Aufgaben, die einen Bezug zum Ausland haben, vorrangig</p>
<p>dem Bundesamt übertragen werden. Die Verfassungsschutzämter sind ja nicht alleine tätig &#150; außer den Polizeibehörden</p>
<p>besitzt der Zoll auf diesem Feld partiell eigene Zuständigkeiten. Ein aktuelles Problem ist die Zusammenarbeit der</p>
<p>Verfassungsschutzämter untereinander. Zwar verpflichtet das Bundesverfassungsschutzgesetz die</p>
<p>Verfassungsschutzbehörden zur Zusammenarbeit, diese funktioniert, wie inzwischen allgemein bekannt, nicht</p>
<p>ausreichend. Das hat unterschiedliche Gründe; zum Teil spielen Kompetenzgerangel und Eigensucht eine Rolle, wenn</p>
<p>Informationen nicht an andere Ämter weitergegeben werden.<br />Ich habe überdies den Eindruck, dass auch Polizei und Verfassungsschutz sich oft sehr kritisch gegenüber stehen.</p>
<p>Die Polizei bewertet Informationen des Verfassungsschutzes oft als wenig valide und die Verfassungsschutzbehörden</p>
<p>wiederum haben die Sorge, dass der Polizei übermittelte Informationen nicht geheim bleiben, sondern schnell</p>
<p>öffentlich werden könnten. <br />Angesicht der zahlenmäßigen Besetzung der Landesämter liegt es doch nahe, Landesämter mittels Staatsvertrag</p>
<p>zusammenzufassen, wie man sich beim Rundfunkstaatsvertrag zusammenschließt. Wer soll eigentlich die Aufgaben neu</p>
<p>formulieren und umverteilen, der Gesetzgeber?<br />Die Überlegungen zur Veränderung des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern setzen voraus, dass die Länder</p>
<p>grundlegenden Veränderungen des Kompetenzgefüges zustimmen. Die Länder scheinen nach wie vor hierzu nicht bereit zu</p>
<p>sein, wie auch die jüngsten Reaktionen auf vorsichtige Vorschläge des Bundes zeigen.<br />Auf dem Tisch liegt zur Zeit die Reformankündigung vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die vom</p>
<p>Bundesinnenminister gebilligt werden wird. Danach soll dem Bundesamt eine Zentralstellenfunktion zugeordnet werden.</p>
<p>Dazu müsste § 5 des derzeitigen Gesetzes geändert werden. Dass Bundesamt könnte Dinge an sich ziehen und</p>
<p>selbstständig auf dem Territorium der Länder ermitteln. Was halten Sie davon? <br />Ich kenne die genauen Überlegungen nicht. Ganz grundsätzlich könnten die neuen erweiterten Aufgaben des</p>
<p>Bundeskriminalamts gegenüber den Polizeibehörden der Länder auch Anknüpfungspunkte für vergleichbare Regelungen für</p>
<p>eine Aufgabenerweiterung des BfV sein. Zudem ist vorstellbar, dem BfV die ausschließliche Kompetenz zuzuordnen,</p>
<p>wenn es um Sachverhalte mit Bezügen zum Ausland geht. Jedenfalls sollte grundsätzlich allein das BfV der</p>
<p>Ansprechpartner für Auslandsnachrichtendienste sein und nicht einzelne Landesämter.<br />Bis jetzt heißt es nur, dass die Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern durch</p>
<p>die Koordinierungs- und Zentralstellenfunktion des BfV mit der geplanten Änderung des § 5</p>
<p>Bundesverfassungsschutzgesetz gestärkt werden soll. <br />Das Bestreben, in bestimmten Bereichen die Zentralstellenfunktion zu stärken, kann ich nachvollziehen, weil es in</p>
<p>einigen Punkten grundsätzlich sachgerecht ist. <br />Gehen wir etwas weiter: Quasi handstreichartig ist am 15. November letzten Jahres das sogenannte GETZ (Gemeinsames</p>
<p>Extremismus- und Terrorabwehrzentrum) eröffnet worden, was die Ämter des Verfassungsschutzes und des</p>
<p>Auslandsgeheimdienstes an einen gemeinsamen Tisch bringen soll. Was halten Sie denn davon? <br />Bei dem schon bestehenden Terrorismus-Abwehrzentrum in Treptow geht es vorrangig um einen Informationsaustausch.</p>
<p>Damit wird möglichst verhindert, dass zwar mehrere Behörden nebeneinander das gleiche tun, aber, weil ihnen jeweils</p>
<p>einzelne Mosaiksteine aus ihren eigenen Informationen fehlen, sie nicht die richtigen Schlüsse ziehen können. <br />Das Trennungsgebot betrifft die Ausübung der Befugnisse und die Organisation, aber es verbietet nicht jeden</p>
<p>Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Wie allerdings das neue GETZ im Einzelnen organisiert</p>
<p>ist, entzieht sich meiner Kenntnis. <br />Die Frage ist, ob es dieses Regelwerk gibt. Als Bürgerrechtsorganisation fordern wir, dass es Rechtsgrundlagen für</p>
<p>die Arbeit dieser Art Zentren gibt. Die gibt es nicht, weder für das eine noch das andere. Hinzu kommt, dass wir</p>
<p>uns schlecht vorstellen können, wie man sich über Lagen austauscht, ohne das die Befugnisnormen bezüglich der</p>
<p>Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten eine Zweckänderung erfahren. Das ist für uns ein</p>
<p>Bürgerrechtsproblem. <br />Ganz grundsätzlich verweise ich insoweit auf meine Stellungnahme zum Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von</p>
<p>Polizeibehörden und Nachrichtendiensten anlässlich der Anhörung des Innenausschusses des deutschen Bundestags im</p>
<p>November 2006. Meine damaligen Ausführungen zu den verfassungsrechtlichen Schranken einer Zusammenarbeit zwischen</p>
<p>Polizei und Verfassungsschutz halte ich aufrecht. Und selbstverständlich sind auch bezüglich des GETZ die</p>
<p>allgemeinen Grundsätze zum Trennungsgebot zu beachten.Unabhängig davon wäre eine normenklare gesetzliche Regelung</p>
<p>für derartige Formen der Zusammenarbeit in gemeinsamen Zentren der Sicherheitsbehörden wünschenswert.<br />Sie haben vorhin die Rivalitäten zwischen den verschiedenen Behörden angesprochen. Würden Sie denn grundsätzlich</p>
<p>die Einschätzung teilen, dass so eine informelle Zusammenarbeit wie im GETZ, einfacher, besser funktioniert als</p>
<p>eine gesetzlich normierte?<br />Üblicherweise funktioniert eine Zusammenarbeit besser, wenn man das Gegenüber persönlich kennt. Dem steht eine</p>
<p>gesetzliche Regelung für solche gemeinsamen Zentren nicht entgegen.<br />Ich gehe noch einmal an den Anfang zurück. Sie hatten von dem Gefahrenvorvorfeld gesprochen, in das auch die</p>
<p>Polizei immer weiter hereinreicht. Sie teilen diese Auffassung, nehme ich an? <br />Das sind Beobachtungen, die ich genauso mache. Und wozu wenig Kritik zu hören ist.<br />Wir sagen da schon was. <br />Offensichtlich leider &#150; zu meinem Bedauern &#150; ohne großen Niederschlag. <br />Meine Frage zielt darauf: Sie hatten gesagt, das Amt sei unter anderem deswegen unverzichtbar, weil es in diesem</p>
<p>Feld weiter zu ermitteln und Erkenntnisse zu sammeln gilt. <br />Die Aufgabe muss erledigt werden; und mir ist es lieber, die Aufgabe führt eine Organisation durch, die von der</p>
<p>Polizei getrennt ist, also nicht gleichzeitig polizeiliche Befugnisse besitzt, aber einer besonderen Kontrolle</p>
<p>unterliegt.<br />Sie wären also dafür, diesen Bereich aus der Polizeiarbeit wieder herauszunehmen?<br />Ich bin für eine klare Trennung. Wenn Polizeibehörden besondere Ermittlungsmethoden einsetzen, dann sollten sie</p>
<p>insoweit vergleichbaren Kontrollen wie die Nachrichtendienste unterworfen sein. Bevorzugen würde ich es allerdings,</p>
<p>wenn es möglichst keine Überschneidungen zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Aufgaben und</p>
<p>Befugnissen gäbe.<br />Gerade nach Vorfällen wie der NSU-Affäre entsteht ja häufiger der Eindruck, dass es eine gewisse personelle Nähe</p>
<p>oder eine gewisse Blindheit von Verfassungsschutzbehörden gegenüber Rechtsextremismus gibt. Teilen Sie das?<br />Diesen Eindruck teile ich nicht. Ich habe nur einen zeitlich sehr beschränkten Einblick gewinnen können, aber eines</p>
<p>ist mir 1995 beim BfV zu meiner wirklich positiven Überraschung aufgefallen: Die Auseinandersetzung mit dem</p>
<p>Rechtsextremismus wurde im Bundesamt mit einer Überzeugung und einem Engagement durchgeführt, wie ich das in dieser</p>
<p>Form keineswegs als selbstverständlich erwartet hatte. Ich persönlich hatte den Eindruck, dass das eine</p>
<p>Herzensangelegenheit der zuständigen Abteilung war und es keinerlei zusätzlicher Motivierung bedurfte.<br />Von außen sieht das für uns manchmal etwas anders aus. <br />Zwischen den etablierten Verfassungsschutzbehörden in der alten Bundesrepublik und den neu aufzubauenden Behörden</p>
<p>in den neuen Ländern gab es wohl lange Zeit deutliche Unterschiede in der Arbeitsqualität.<br />Wir haben aber zumindest noch nicht den Verdacht, dass der Verfassungsschutz z.B. die Arbeit der Linkspartei</p>
<p>mitfinanziert oder ähnliches, so wie wir das auf der rechten Seite haben. <br />Ich muss sagen, ich war auch schlicht fassungslos, als ich erfahren habe, welche Geldbeträge einzelnen V-Leuten</p>
<p>bezahlt worden sind und dass da offensichtlich keinerlei Kontrolle stattgefunden hat. Wenn diese hohe Bezahlung im</p>
<p>Einzelfall gleichwohl für erforderlich gehalten wurde, wäre schon aus professionellen Gründen zu prüfen gewesen,</p>
<p>was der V-Mann mit dem vielen Geld macht. Dieser darf doch weder durch großzügiges Ausgeben von Geld auffallen,</p>
<p>noch darf er gar ausgerechnet die Organisation finanziell unterstützen, zu deren Beobachtung er angeworben ist.<br />Wie setzt ein Bundesamt zwischen den einzelnen Aufgaben also z. B. bei der Beobachtung Links/Rechts seine</p>
<p>Priorität? Ist das vor allem eine Frage der Quellenlage?<br />Selbstverständlich darf das keine Frage der Quellenlage sein. Die Festlegung der Prioritäten ist vielmehr auch eine</p>
<p>politische Entscheidung, die grundsätzlich in Abstimmung mit dem jeweiligen Innenministerium getroffen wird. Das</p>
<p>Amt liefert hierzu Informationen und unterrichtet, wo es aktuell besondere Gefahren sieht. Wenn die Quellenlage</p>
<p>nicht gut ist, dann muss man eben versuchen, diese zu verbessern. Überdies gibt es eine eigene starke Abteilung</p>
<p>Rechtsextremismus, die völlig losgelöst ist von der Beobachtung des Linksextremismus. <br />Wenn die Politik entscheidet über die Schwerpunktsetzung des Amtes, geht das soweit, dass sich das in Struktur- und</p>
<p>Personalentscheidungen ausdrückt, z.B. wie viele Personen in welcher Abteilung sitzen? Oder ist der Amtsinhaber,</p>
<p>der Präsident des Amtes dabei frei?<br />Der Präsident hat Spielräume. Grundsätzliche Personal- und Strukturentscheidungen werden aber mit dem zuständigen</p>
<p>Innenministerium abgestimmt.<br />Darauf gehen wir dann später bei den Kontrollmechanismen etwas näher ein. Das heißt, am Ende gibt es eine klare</p>
<p>politische Verantwortung?<br />Wenn der Haushaltsausschuss des Parlaments aber sagt &#132;Sie bekommen keine zusätzlichen Stellen&#147;, dann hat auch das</p>
<p>Innenministerium dies zu akzeptieren.<br />Noch einmal zur Außenansicht. Was denken Sie, welche bestehenden Aufgaben sollten aus politischen Gründen nach</p>
<p>unten gestuft werden oder können beim Bundesamt wegfallen?<br />Zu einer grundlegenden Reform gehört, dass wirklich alle bislang dem Verfassungsschutz übertragenen Aufgaben auf</p>
<p>den Prüfstand gestellt werden. Das Ergebnis einer solchen Prüfung kann ich nicht vorwegnehmen. Ob &#150; um nur ein</p>
<p>Beispiel zu nennen &#8211; der Verfassungsschutz im Bereich der organisierten Kriminalität tätig sein muss, wie dies in</p>
<p>einzelnen Ländern zu seinen Aufgaben gehört, muss hinterfragt werden.<br />In der Reformankündigung von Herrn Maaßen wird unter anderem vorgeschlagen, die Bereiche der</p>
<p>Informationsbeschaffung und der Auswertung zusammenzuführen. Was sind denn eigentlich die Gründe gewesen, sofern</p>
<p>diese Ihnen bekannt sind, die dafür gesprochen haben, diese zu trennen? <br />Die diesbezüglichen Erwägungen sind mir nicht bekannt. Ob die Aufgabe &#132;Beschaffung von Informationen&#147; mit deren</p>
<p>Auswertung eng verzahnt werden oder aber besser getrennt bleiben sollte, ist ein alter Streitpunkt. Gute Argumente</p>
<p>lassen sich für beide Ansichten finden. Deshalb gibt es auch immer wieder einmal den Wechsel von einer</p>
<p>Organisationsform zur anderen.<br />Das ist dann die Gegenbewegung in ein paar Jahren.<br />Das ist nicht völlig ausgeschlossen.<br />Die Diskussion knüpft ja an den Eindruck an, dass es generell, nicht nur beim NSU, auch bei anderen Affären, ein</p>
<p>offenkundiges Problem der Ämter gibt, die Informationen, die beschafft wurden, in sinnvoller Art und Weise zu</p>
<p>verwerten.<br />Werden die beschafften Informationen nur in den Aktenschrank abgelegt, fehlt es zwangsläufig an der notwendigen</p>
<p>Auswertung. Notwendige Konsequenzen können dann nicht gezogen werden.<br />Bei der Überwachung der NSU in Thüringen hatte man durch die Abhörmaßnahmen alle wichtigen Informationen beisammen,</p>
<p>aber niemand hat sie ausgewertet.<br />Zum Landesamt in  Thüringen habe ich keine Erkenntnisse. Aber nochmals; ganz generell gilt, dass eine Überwachung</p>
<p>nichts nützt, wenn die gewonnenen Informationen nicht gelesen und daraus die nötigen Schlüsse gezogen werden.  <br />Es gäbe auch eine andere Theorie, die besagt, vielleicht liegt ein Problem der Behörden darin, dass sie gerade zu</p>
<p>viel Energie und Aufmerksamkeit auf die Informationsbeschaffung verwenden, sich dadurch selbst blockieren und so</p>
<p>die Entscheidungsfindung in der analytischen Auswertung und die Verwertung zu kurz kommen.<br />Die Mitarbeiter, die auswerten, also quasi für das Lagebild verantwortlich sind, müssen sagen, welche Informationen</p>
<p>sie benötigen und wofür sie diese brauchen.<br />Kann es sein, dass in Thüringen niemand die zur NSU erhobenen Daten ausgewertet hat? <br />Das mag ich mir nicht vorzustellen.<br />So lesen sich aber die Berichte über die NSU-Ermittlungen. Eigentlich waren alle nötigen Informationen gesammelt,</p>
<p>alles war abgeheftet, aber niemand wusste, was alles in den Akten drin steht. Abgesehen davon, dass jede Behörde</p>
<p>für sich ermittelte und jeder etwas, aber eben nicht alles wusste. <br />Das sind die Dinge, die jetzt zu einer Aufgabenkritik führen müssen. <br />Wie soll eigentlich die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besser werden, wenn die deutschen Dienste im Ruf</p>
<p>stehen, relativ offen zu sein und es deswegen Vorbehalte gibt, Informationen weiter zu geben. Oder wenn sie als</p>
<p>ausländischer Partner gar nicht so genau wissen: Welchen von diesen ganzen Diensten biete ich denn das jetzt an?<br />Für eine Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten stellt es zweifelsohne ein Problem dar, wenn diese</p>
<p>nicht darauf vertrauen können, dass an deutsche Dienste übermittelte und geheim zuhaltende Informationen öffentlich</p>
<p>werden. Eine andere Frage ist es für einen ausländischen Dienst, welcher der 18 deutschen Verfassungsschutzbehörden</p>
<p>er Informationen zukommen lassen soll. Bei dieser unübersichtlichen Struktur will ich nicht ausschließen, dass in</p>
<p>einem oder anderen Fall deutsche Verfassungsschutzbehörden gegeneinander ausgespielt werden.<br />Kommen wir zu den Möglichkeiten, wie die Arbeit des VS zu überprüfen, zu kontrollieren ist, bzw. kontrolliert wird</p>
<p>&#150; da sind die Dienst- und Fachaufsicht durch das jeweilige Innenministerium, der Bundesdatenschutzbeauftragte, der</p>
<p>Bundesrechnungshof, dann das parlamentarische Kontrollgremium, die G10-Kommission und das Vertrauensgremiums des</p>
<p>Haushaltsausschusses. Aber spielen diese Kontrollinstanzen beim Verfassungsschutz überhaupt eine Rolle? Welche</p>
<p>Kontrolle ist faktisch am effektivsten?<br />Das ist in der Praxis ganz unterschiedlich. Es kommt tatsächlich oft darauf an, wer für die  jeweilige Kontrolle</p>
<p>zuständig ist. Das kann sich unmittelbar an Personen festmachen, wie aktiv diese Aufgabe erfüllt wird. Ich erinnere</p>
<p>mich, als ich selbst noch beim Datenschutz tätig war, wie höchst engagiert der damals zuständige Referatsleiter</p>
<p>beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz das BfV geprüft hat. Ich erinnere mich an einen Abgeordneten des</p>
<p>Vertrauensmännergremiums des Bundestages, der wirklich fast auf Heller und Pfennig genau nachgefragt hat, wozu die</p>
<p>jeweiligen Geldbeträge ausgegeben werden sollen. Die Effizienz der Kontrolle ist also höchst unterschiedlich. Um</p>
<p>das parlamentarische Kontrollgremium zu stärken, halte ich die Einrichtung eines beim Bundestag angesiedelten</p>
<p>&#132;Beauftragten für die Nachrichtendienste&#147; für sinnvoll. Ein solcher Beauftragter könnte das parlamentarische</p>
<p>Kontrollgremium entscheidend unterstützen. Dieses Amt könnte in etwa vergleichbar sein mit dem Amt des</p>
<p>Wehrbeauftragten. Gerade die im Parlamentarischen Kontrollgremium tätigen Abgeordneten sind oft mit zahlreichen</p>
<p>anderen parlamentarischen Aufgaben stark belastet, was ihrer tatsächlichen Kontrolltätigkeit bei den</p>
<p>Nachrichtendiensten fast zwangsläufig Grenzen setzt. Ein beim Bundestag angesiedelter Beauftragter für die</p>
<p>Nachrichtendienste, der mit ausreichend Mitarbeitern ausgestattet wäre, sollte nicht erst dann agieren, wenn</p>
<p>&#132;Skandale&#147; bekannt werden, sondern unabhängig von Vorfällen bereits präventiv bei den Nachrichtendiensten prüfen</p>
<p>können. Dieser könnte auch von  Mitarbeitern der Nachrichtendienste auf etwaige Probleme hingewiesen werden.</p>
<p>Schließlich könnten bei dieser Institution auch die Kontrollen der Datenschutzbehörden und der Rechnungshöfe</p>
<p>gebündelt werden, um ein klareres Gesamtbild über die Dienste zu gewinnen.<br />Zur Parallelität eines Nachrichtendienstbeauftragten zum Wehrbeauftragten. In der Person des Soldaten hatte ich mit</p>
<p>dem Wehrpflichtigen einen Grundrechtsträger. Beim Verfassungsschutz habe ich den Beamten des Staates. Der</p>
<p>Wehrbeauftragte funktioniert bisher vor allem zum Schutz der Wehrpflichtigen. Ist für einen Beamten des</p>
<p>Verfassungsschutzes die Hürde zum Nachrichtendienstbeauftragten zu gehen, nicht genauso hoch, wie zum</p>
<p>parlamentarischen Kontrollgremium zu gehen? <br />Auch die Mitarbeiter der Nachrichtendienste sind Grundrechtsträger. Für sie könnte ein Beauftragter für</p>
<p>Nachrichtendienste ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner sein. <br />Wenn Sie sich die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der parlamentarischen Kontrollgremien anschauen, haben Sie</p>
<p>da noch einen Veränderungsvorschlag? <br />Nach den letzten Gesetzesänderungen stehen dem Parlamentarischen Kontrollgremium weitgehende Kontrollbefugnisse zu</p>
<p>und bestehen korrelierende Pflichten der Nachrichtendienste. Deshalb sehe ich eine mögliche Steigerung der</p>
<p>Kontrolltätigkeit weniger in weiteren Befugnissen für das parlamentarische Kontrollgremium, sondern in der</p>
<p>angesprochenen organisatorischen Stärkung durch einen entsprechenden  Beauftragten. <br />Ich habe immer die Vorstellung, dass der gerichtliche Rechtsschutz bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes nicht</p>
<p>funktioniert, weil der Verfassungsschutz im Geheimen operiert und der Betroffene davon wenig bis nichts erfährt und</p>
<p>sich deshalb auch nicht gerichtlich wehren kann. <br />Vorweg: Auch die Nachrichtendienste unterliegen in Deutschland gerichtlicher Kontrolle. Ich will aber ein anderes</p>
<p>grundlegendes Problem ansprechen: Werden gegen einen Betroffenen durch staatliche Stellen geheime</p>
<p>Ermittlungsmethoden eingesetzt, wie etwa durch die Überwachung der Telekommunikation, die akustische</p>
<p>Wohnraumüberwachung oder eine Observation, dann kann sich der Betroffene gegen diese erheblichen Eingriffe während</p>
<p>der Durchführung derartiger gegen ihn gerichteten Maßnahmen mangels Kenntnis nicht mit Rechtsbehelfen wehren. Wenn</p>
<p>überhaupt, wird der Betroffene erst nach deren Abschluss unterrichtet. Hier besteht eindeutig eine Rechtslücke. Ich</p>
<p>hatte deshalb schon vor einiger Zeit die Einrichtung des Instituts eines besonderen Vertrauensanwalts angeregt, der</p>
<p>vom Gericht beauftragt in Vertretung und für den ahnungslosen Betroffenen insoweit dessen rechtliche Interessen</p>
<p>wahrnimmt. Dieser Anwalt könnte beispielsweise prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den konkreten</p>
<p>Einsatz dieser geheimen Ermittlungsmethoden tatsächlich vorliegen oder, ob eine Verlängerung solcher Maßnahmen</p>
<p>wirklich noch geboten ist. Zu diesem Zweck könnte dieser Anwalt auch Rechtsbehelfe für und anstelle des Betroffenen</p>
<p>einlegen.<br />Wir wollten noch mal auf die V-Leute kommen. Sie nennen zwei Kriterien, bei denen die Dienste auf den Einsatz von</p>
<p>V-Leuten verzichten sollten &#150; einmal, wenn sie selber Straftaten begehen oder zweitens, wenn sie anfangen, das Geld</p>
<p>für die Organisation einzusetzen, die sie eigentlich mit ihrer Hilfe überwachen wollen. Sehen Sie das heute noch</p>
<p>so?<br />Ja sicher. Wir brauchen ein Gesetz, dass den Einsatz der V-Leute präziser regelt. Darin muss klar beschrieben</p>
<p>werden, welche Leute nicht als V-Leute in Betracht kommen, wie etwa Personen mit Leitungsfunktion in der zu</p>
<p>überwachenden Organisation oder charakterlich völlig Ungeeignete. Weiterhin sollte gesetzlich geregelt sein, dass</p>
<p>laufend geprüft wird, ob der V-Mann zuverlässig ist, ob er die von ihm erwarteten Informationen korrekt und</p>
<p>wahrheitsgemäß liefert oder ob er diese überhaupt noch liefern kann; andernfalls ist er abzuschalten. Es muss</p>
<p>sichergestellt sein, dass die Leistungen und das Verhalten des V-Mannes ständig durch eine weitere Instanz in der</p>
<p>Verfassungsschutzbehörde überwacht werden. Weiterhin ist wichtig, dass auch der V-Mann-Führer seinerseits einer</p>
<p>Kontrolle unterliegt, um das Risiko zu vermindern, dass der V-Mann-Führer an seinem V-Mann vorrangig deshalb</p>
<p>festhält, weil es schwierig ist, einen neuen anzuwerben. Daneben wären in einem solchen Gesetz beispielsweise auch</p>
<p>die Folgen einer eventuellen Begehung von Straftaten durch den V-Mann, der Rahmen einer Vergütung und deren</p>
<p>Verwendung zu regeln. Schließlich muss auch sichergestellt sein, dass mangels Kenntnis nicht parallel V-Leute durch</p>
<p>die verschiedenen Polizeibehörden und die Nachrichtendienste eingesetzt werden.<br />Ich finde das aus bürgerrechtlichen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Wir haben gesetzliche Grundlagen für alle</p>
<p>möglichen Instrumente der Informationsbeschaffung und ausgerechnet bei dem intelligentesten Instrument, dem V-Mann,</p>
<p>fehlt die gesetzliche Grundlage. Aber gibt es Ihren V-Mann, den ich rechtsstaatlich einigermaßen akzeptieren kann,</p>
<p>überhaupt?<br />Dass das problematische Leute sind, die man nicht mag, das ist ja klar. Wer ein Nazi ist, und sich dann verkauft,</p>
<p>oder wer linksextremistisch ist &#133; Es gibt in solchen Milieus Menschen, die bereit sind, etwas zu berichten, und von</p>
<p>denen durchaus wichtige Informationen zu erfahren sind, auch wenn sie als Personen wenig seriös sind. Meines</p>
<p>Erachtens sollte auf den Einsatz von V-Leuten nicht komplett verzichtet werden. Zu der Sinnhaftigkeit nenne ich ein</p>
<p>Beispiel aus eigener Erfahrung: Mitte der 1990er Jahre versuchten Rechtsextremisten durch Skinhead-Konzerte junge</p>
<p>Menschen anzulocken und diese mit rechtem Gedankengut zu indoktrinieren. Diese Konzerte wurden meist klammheimlich</p>
<p>vorbereitet, um behördlichen Verboten zu entgehen. Nur durch V-Leute gab es die entscheidenden Hinweise auf</p>
<p>Zeitpunkt und Ort solcher Veranstaltungen. Diese Informationen konnte der Verfassungsschutz an die zuständige</p>
<p>Polizeibehörde weiter geben, die sodann die Konzerte verhindern oder zumindest auflösen konnte.<br />Wenn wir aber auf die Organisierte Kriminalität schauen: Dort gibt es geschlossene Strukturen, die mit V-Leuten gar</p>
<p>nicht zu erreichen sind. Wäre nicht eine Arbeitsweise vorstellbar, die ohne V-Leute auskommt?<br />Der Bereich der Organisierten Kriminalität ist sicher ein Sonderfall. Hier wird der Einsatz Verdeckter Ermittler zu</p>
<p>prüfen sein. Für den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes stellt sich aber die Frage, ob ein vollständiger</p>
<p>Verzicht auf V-Leute wirklich sinnvoll wäre. Wenn statt des Einsatzes von V-Leuten etwa das Mittel der</p>
<p>Wohnraumüberwachung verstärkt angewandt werden müsste, stellte sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des</p>
<p>Eingriffs. Die Erfahrungen zeigen, dass in manchen  Bereichen des extremistischen Spektrums der Einsatz von V-</p>
<p>Leuten zu anderweitig nur schwerlich zu erhaltenden Erkenntnissen führen kann. Ich gebe zu bedenken, dass es</p>
<p>beispielsweise ein Irrglaube ist, man könne jemanden auf Dauer observieren oder seine nur im engsten Kreis</p>
<p>geäußerten wahren Absichten ohne Personen in dessen Umfeld erfahren. Andererseits darf ein V-Mann nur dann</p>
<p>eingesetzt werden, wenn andere weniger einschneidende Mittel nicht zum Erfolg führen.<br />Sie würden V-Leute also als intensivstes, letztes Eingriffsmittel nutzen?<br />Das ist ein intensives Mittel, und zwar weniger wegen des Eingriffs in die Rechte der anderen, sondern weil der</p>
<p>Staat sich da mit jemandem gemein macht, der gegen ihn arbeitet. Das ist also eher für den Staat belastend. <br />Für wie realistisch halten Sie den Vorschlag, dass es zu einem zentralen Register kommt, in dem V-Leute von</p>
<p>verschiedenen Behörden registriert werden, um über den V-Mann-Einsatz einen Überblick zu bekommen?<br />Den gegenwärtigen Zustand, dass sich von verschiedenen Behörden eingesetzte und bezahlte V-Leute zum Teil</p>
<p>gegenseitig beobachten und dann über vermeintliche Extremisten berichten, halte ich für nicht akzeptabel. Das gilt</p>
<p>es künftig zu verhindern. Die Einrichtung eines zentralen Registers über alle von den verschiedenen</p>
<p>Sicherheitsbehörden eingesetzte V-Leute könnte hier eine Lösung sein. Als nicht unwichtige Nebenfolge könnte dies</p>
<p>zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der V-Leute führen und Gelegenheit geben, mehr auf deren Qualität zu</p>
<p>achten.</p>
<p>Vielen Dank für das Gespräch!<br />Das Gespräch führten Rosemarie Will und Sven Lüders.</p>
<p>Anmerkungen</p>
<p>1 Siehe Dokumentation auf Seite 76 f.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/201-202/publikation/informelle-zusammenarbeit-ist-lockerer-ein-gespraech-mit-hansjoerg-geiger/">„Informelle Zusammenarbeit ist lockerer“ &#8211; Ein Gespräch mit Hansjörg Geiger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>„Entscheidend ist für mich, dass man dieses V-Leute-Unwesen abschafft“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/201-202/publikation/entscheidend-ist-fuer-mich-dass-man-dieses-v-leute-unwesen-abschafft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jul 2013 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste: BfV]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Klaus Hahnzog fordert eine Reform des Verfassungsschutzes &#8211; und sieht Gefahren bei einer Abschaffung des Dienstes. Aus: vorg&#228;nge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 89-94. DR.&#160;KLAUS&#160;HAHNZOG&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; Jahrgang 1936, ist Rechtsanwalt, langj&#228;hriges Mitglied der SPD-Landtagsfraktion (1990-2003) und nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Er hatte im Laufe seines Berufslebens zahlreiche Ber&#252;hrungspunkte mit dem Verfassungsschutz: w&#228;hrend seiner T&#228;tigkeit beim Bundesverfassungsgericht, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/201-202/publikation/entscheidend-ist-fuer-mich-dass-man-dieses-v-leute-unwesen-abschafft/">„Entscheidend ist für mich, dass man dieses V-Leute-Unwesen abschafft“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Klaus Hahnzog fordert eine Reform des Verfassungsschutzes &#8211; und sieht Gefahren bei einer Abschaffung des Dienstes. Aus: vorg&auml;nge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 89-94.</p>
<p>DR.&nbsp;KLAUS&nbsp;HAHNZOG&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <br />Jahrgang 1936, ist Rechtsanwalt, langj&auml;hriges Mitglied der SPD-Landtagsfraktion</p>
<p>(1990-2003) und nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Er hatte im Laufe seines</p>
<p>Berufslebens zahlreiche Ber&uuml;hrungspunkte mit dem Verfassungsschutz: w&auml;hrend seiner T&auml;tigkeit beim</p>
<p>Bundesverfassungsgericht, als Kreisverwaltungsreferent der Stadt M&uuml;nchen, durch seine parlamentarische T&auml;tigkeit im</p>
<p>Ausschuss f&uuml;r Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, und zuletzt als Mitglied des gewerkschaftlich initiierten</p>
<p>Arbeitskreises &#8222;Rettet die Grundrechte&#8220;, der vom Verfassungsschutz mit einem Spitzel &uuml;berwacht wurde. Im Interview</p>
<p>spricht er dar&uuml;ber, warum der Verfassungsschutz trotz aller Fehlleistungen gebraucht werde, und warum der Einsatz</p>
<p>von V-Leuten mit einer Demokratie unvertr&auml;glich ist. Zur &Uuml;berwachung durch das bayerische Landesamt f&uuml;r</p>
<p>Verfassungsschutz publizierte Hahnzog bereits im aktuellen Grundrechte-Report: Unglaubliche Bespitzelungsaktion des</p>
<p>Bayerischen Verfassungsschutzes, in: Grundrechte-Report 2013, Fischer Taschenbuch, S. 174-178.</p>
<p>&#8222;Entscheidend ist f&uuml;r mich, dass man dieses V-Leute-Unwesen abschafft&#8220;<br />Klaus Hahnzog fordert eine Reform des Verfassungsschutzes &#8211; und sieht Gefahren bei einer Abschaffung des Dienstes<br />Herr Hahnzog, die Frage nach Reform oder Abschaffung des Verfassungsschutzes ist wohl die Frage danach, wie man die</p>
<p>Aufgaben und Zust&auml;ndigkeiten dieser Beh&ouml;rde beurteilt. Welche Aufgaben des Verfassungsschutzes sind aus Ihrer Sicht</p>
<p>verzichtbar, welche k&ouml;nnten besser von anderen &uuml;bernommen werden?<br />Heute machen die Verfassungsschutzbeh&ouml;rden ja alles m&ouml;gliche. Die Beobachtung der Scientologen oder der</p>
<p>organisierten Kriminalit&auml;t zum Beispiel sind Erweiterungen, die mit dem urspr&uuml;nglichen Auftrag nichts zu tun haben.</p>
<p>Das ist verzichtbar. Die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Vorfeld von Gefahren ist meines</p>
<p>Erachtens absolut n&ouml;tig. Da gibt es zahlreiche Beispiele daf&uuml;r, hier in M&uuml;nchen etwa der geplante Anschlag</p>
<p>anl&auml;sslich der Grundsteinlegung f&uuml;r das j&uuml;dische Zentrum. (1) Andere Beispiele finden sich im Buch von Thomas</p>
<p>Kuban. (2) Das sind Bereiche, wo man allein mit kritischen B&uuml;rgern nicht weiterkommt und wo auch wissenschaftliche</p>
<p>Institute nicht helfen. Zur Beobachtung solcher Aktivit&auml;ten brauchen wir einen Verfassungsschutz, der darauf</p>
<p>beschr&auml;nkt bleiben muss. Dieser kleinere Kern eines Verfassungsschutzes verf&uuml;gt nat&uuml;rlich &uuml;ber bestimmte Mittel:</p>
<p>keine V-Leute, aber verdeckte Ermittler, also Beamte; und er hat Beobachtungsinstrumente im Internetbereich, die</p>
<p>man nat&uuml;rlich rechtsstaatlich regeln muss. Eine &Uuml;berwachung dieses Umfeldes, aus dem solche Gewalttaten heraus</p>
<p>geplant werden, halte ich f&uuml;r absolut n&ouml;tig.<br />Lassen sich konkrete Anschlagsvorbereitungen nicht mit polizeilichen Mitteln vereiteln?<br />Vielleicht, aber gerade darin sehe ich das Problem: Ich bef&uuml;rchte ja, dass wenn man den Verfassungsschutz</p>
<p>abschaffen w&uuml;rde, dann die notwendige Vorfeldbeobachtung auf die Polizei &uuml;bergeht. Das w&auml;re in meinen Augen fatal,</p>
<p>wie ich schon in einem fr&uuml;heren Beitrag ausgef&uuml;hrt habe, (3) denn es w&uuml;rde das Trennungsgebot zwischen</p>
<p>Verfassungsschutz und Polizei wegfallen. Die Polizei w&uuml;rde viele Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes</p>
<p>erhalten, das w&auml;re ein gro&szlig;er Schritt auf dem unseligen Weg zu einer Geheimpolizei a la Staatssicherheit oder</p>
<p>Gestapo. In der gleichen Richtung argumentiert auch Burkhard Hirsch: das BKA w&uuml;rde allm&auml;hlich ein</p>
<p>Bundessicherheitshauptamt. Dem Verbot des Verfassungsschutzes k&ouml;nnte ich deshalb nicht zustimmen. Wir haben jetzt</p>
<p>schon die Situation, dass die Polizei immer weiter in das Gefahrenvorfeld eindringt. Bei einer Abschaffung des</p>
<p>Verfassungsschutzes bek&auml;me die Polizei etwa die pr&auml;ventive Telekommunikations&uuml;berwachung &uuml;bertragen. Diese Befugnis</p>
<p>sollte vor einigen Jahren schon einmal ins bayerische Polizeigesetz eingef&uuml;hrt werden. Dann w&auml;re schon die</p>
<p>Vorbereitung auf Vorbereitungshandlungen zu konkreten Gef&auml;hrdungen ein ausreichender Anlass f&uuml;r die Polizei, um</p>
<p>Telefone abh&ouml;ren zu d&uuml;rfen. Dagegen habe ich seinerzeit eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gef&uuml;hrt, mit</p>
<p>Erfolg. Die Vorschrift zum pr&auml;ventiven Abh&ouml;ren wurde wieder abgeschafft.<br />Sie haben vorgeschlagen, den Verfassungsschutz als eigene K&ouml;rperschaft neu zu gr&uuml;nden. Steigert das nicht die</p>
<p>Gefahr, dass der Geheimdienst ein noch st&auml;rkeres Eigenleben entwickelt?<br />Also, aus meiner Sicht nicht. Ich habe ja bewusst eine Parallele zum Datenschutzbeauftragten gezogen. Es geht mir</p>
<p>dabei nicht nur um die eigene K&ouml;rperschaft, sondern auch um die Spitze dieser K&ouml;rperschaft. Der Pr&auml;sident des</p>
<p>Verfassungsschutzes soll vom Landtag gew&auml;hlt werden. Das w&uuml;rde dazu f&uuml;hren, dass da andere Personen t&auml;tig sind.</p>
<p>Wenn die sich dem Parlament zur Wiederwahl stellen wollen &#8211; was ja m&ouml;glich ist &#8211; m&uuml;ssten sie sich entsprechend den</p>
<p>demokratischen Grunds&auml;tzen darstellen.<br />Aber es geht Ihnen nicht nur um die Leitungsspitze des Amtes?<br />Auch institutionell w&auml;re das etwas ganz anderes. Ein Verfassungsschutz beim Innenministerium, das zeigt ja unsere</p>
<p>Erfahrung mit der eigentlich unglaublichen Bespitzelung k&uuml;nftiger Prozessgegner vor dem Bundesverfassungsgericht,</p>
<p>da wird der Bock zum G&auml;rtner gemacht. Aus dem Innenministerium stammen viele Gesetze, die selbst verfassungswidrig</p>
<p>sind und gegen die politische Initiativen mobilisieren. Dieser Protest wird dann von einer Beh&ouml;rde aus dem gleichen</p>
<p>Verantwortungsbereich &uuml;berwacht &#8211; das geht nicht. Deshalb also eine eigene K&ouml;rperschaft, die nur einer</p>
<p>Rechtsaufsicht unterliegt und keiner Fachaufsicht, damit auf diesem Weg nicht hineingewirkt werden kann. <br />Sie haben vorgeschlagen, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verbessern. Wie k&ouml;nnte eine</p>
<p>effektive Kontrolle aussehen?<br />Es f&auml;ngt schon bei der parlamentarischen Kontrollkommission an. Dort haben einzelne Mitglieder bisher kaum</p>
<p>M&ouml;glichkeiten, vieles geht nur &uuml;ber Mehrheitsbeschl&uuml;sse. Das m&uuml;sste ge&auml;ndert werden. Die Mitglieder der</p>
<p>parlamentarischen Kontrollkommission brauchen feste Mitarbeiter, damit sie der Kontrollaufgabe neben ihren anderen</p>
<p>Aufgaben nachkommen k&ouml;nnen. Und wenn sie dabei Defizite feststellen, dann haben sie bisher keine M&ouml;glichkeit, sich</p>
<p>dar&uuml;ber &ouml;ffentlich zu &auml;u&szlig;ern. Das geht nat&uuml;rlich nicht. Es gibt &Uuml;berlegungen, diese Kontrollkommissionen</p>
<p>grunds&auml;tzlich &ouml;ffentlich tagen zu lassen und sie nur dann zu schlie&szlig;en, wenn wirklich vertrauliche Sachen behandelt</p>
<p>werden. Au&szlig;erdem schlage ich &#8211; wie auch Professor Geiger [s. Beitrag auf S.&nbsp;29&nbsp;ff.] &#8211; einen</p>
<p>Verfassungsschutzbeauftragten vor, der den Dienst viel effektiver kontrollieren kann.<br />Wenn die Beratungen der Kontrollgremien &ouml;ffentlich stattfinden, w&uuml;rde das nicht dazu f&uuml;hren, dass die Beh&ouml;rde dort</p>
<p>noch weniger Informationen preisgibt, als dies derzeit der Fall ist?<br />Da setze ich auf einen Mentalit&auml;tswandel in der Beh&ouml;rde. Es gibt Entwicklungen in anderen staatlichen</p>
<p>Einrichtungen, wenn ich an Informationsgesetze und &Auml;hnliches denke, die irgendwann auch beim Verfassungsschutz</p>
<p>ankommen. Das ist ein langer Weg, aber wir m&uuml;ssen damit anfangen. Au&szlig;erdem geh&ouml;rt f&uuml;r mich zum Verfassungsschutz</p>
<p>auch ein Beirat, in dem b&uuml;rgerschaftliche Organisationen vertreten sind, z.B. Pro Asyl, a.i.d.a. oder die</p>
<p>Ausl&auml;nderbeir&auml;te. Solche Organisationen sind oft sehr gut informiert und k&ouml;nnen positiv dazu beitragen, Probleme</p>
<p>fr&uuml;hzeitig zu erkennen. Leider werden manche dieser Gruppen, etwa im Verfassungsschutzbericht von Bayern, als</p>
<p>linksextremistisch bezeichnet. Das ist ein Widerspruch, aber da setze ich auf mehr &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber einen</p>
<p>Beirat, &uuml;ber den Verfassungsschutzbeauftragten, die parlamentarischen Kontrollgremien. <br />W&auml;re ein zivilgesellschaftlicher Beirat f&uuml;r den Verfassungsschutz nicht ein Versuch, das zu kompensieren, was der</p>
<p>Beh&ouml;rde bisher fehlt: die politikwissenschaftliche, aber auch die sicherheitsanalytische Kompetenz? Immer wieder</p>
<p>h&ouml;ren wir von Beispielen wie der Bespitzelung des M&uuml;nchner B&uuml;ndnisses zur Versammlungsfreiheit, der &Uuml;berwachung des</p>
<p>Berliner Sozialforums oder von Abgeordneten der Linkspartei, bei denen keine Gef&auml;hrdung unserer &#8222;freiheitlich-</p>
<p>demokratischen Grundordnung&#8220; erkennbar ist. <br />Der Verfassungsschutz weist bisher weder Kompetenz noch Sensibilit&auml;t auf, wenn es um die Auswahl seiner</p>
<p>Beobachtungsobjekte geht. Das wird nach meiner Auffassung nur besser, wenn sich der Verfassungsschutz selbst nicht</p>
<p>mehr sozusagen als verl&auml;ngerter Arm der Sicherheitsbeh&ouml;rden versteht, der hier Sicherheit schaffen m&uuml;sse. Die</p>
<p>Verfassungssch&uuml;tzer sollten ihre Aufgabe darin sehen, Bestrebungen gegen unsere freiheitliche Grundordnung</p>
<p>fr&uuml;hzeitig zu erkennen, damit der Staat reagieren kann. Deswegen bin ich ja auch dagegen, dass man den</p>
<p>Verfassungsschutz generell abschafft. Entscheidend ist f&uuml;r mich, dass man dieses V-Leute-Unwesen abschafft &#8211; keine</p>
<p>V-Leute mehr!<br />Der Verzicht auf die V-Leute ist Teil Ihres Reformvorschlags. Warum?<br />Die V-Leute haben sich eigentlich generell als verfassungssch&auml;dlich erwiesen, und nicht nur in Einzelf&auml;llen. Auf</p>
<p>der rechten Seite stellt sich immer mehr heraus, soweit das &uuml;berhaupt transparent wird, dass V-Leute mit</p>
<p>staatlichem Geld Neonaziszenen aufbauen. Und auf der linken Seite sind die V-Leute auch nicht an der Leine zu</p>
<p>halten gewesen. Wenn ich an unseren Fall in M&uuml;nchen denke: Da hat dieser V-Mann zun&auml;chst eine Veranstaltung mit dem</p>
<p>M&uuml;nchner Ehrenb&uuml;rger und Tr&auml;ger des alternativen Nobelpreises Prof. D&uuml;rr bespitzelt. Und sp&auml;ter hat er diese</p>
<p>uns&auml;gliche Bespitzelung k&uuml;nftiger Prozessgegner vor dem Verfassungsgericht betrieben. Grunds&auml;tzlich kann man sagen:</p>
<p>wenn man V-Leute einsetzt, dann bedeutet das unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eine massive Einsch&uuml;chterung</p>
<p>von demokratischen Aktivit&auml;ten. Und es ist auch unverst&auml;ndlich, warum beim technischen Abh&ouml;ren von Telefonaten oder</p>
<p>Wohnr&auml;umen ein richterlicher Beschluss n&ouml;tig sein soll, wenn der Verfassungsschutz dagegen eine &#8222;lebende Wanze&#8220;</p>
<p>reinschickt, jedoch nicht. <br />Sie haben Ihre eigenen Erfahrungen mit der Bespitzelung durch V-Leute gerade angesprochen: Ein B&uuml;ndnis gegen das</p>
<p>neue bayerische Versammlungsrecht, an dem Sie beteiligt waren, wurde vom Verfassungsschutz &uuml;berwacht. Was haben Sie</p>
<p>daraus gelernt? <br />Nachdem das bekannt wurde, habe ich mich beim Verfassungsschutzamt und beim Ministerium um Auskunft bem&uuml;ht. Da</p>
<p>erhielt ich vom Landesamt folgende Antwort: &#8218;Das Bayerische Landesamt f&uuml;r Verfassungsschutz nimmt aber auch</p>
<p>Kontakte seiner Beobachtungsobjekte wahr. Insofern muss derjenige, der sich bewusst in ein Aktionsb&uuml;ndnis mit</p>
<p>Organisationen begibt, von denen er wei&szlig; bzw. von denen bekannt ist, dass es sich um Beobachtungsobjekte des</p>
<p>Bayerischen Landesamtes f&uuml;r Verfassungsschutz handelt, damit rechnen, dass unter die Beobachtung von Extremisten</p>
<p>auch deren B&uuml;ndniskontakte fallen.&#8216; In dieser Stellungnahme kommt f&uuml;r mich eine Grundeinstellung dieser &Auml;mter zum</p>
<p>Ausdruck: in ihren Augen ist jeder ein potentielles Beobachtungsobjekt, kann jeder verd&auml;chtig sein. Das ist die</p>
<p>Einstellung dieser Leute, die da t&auml;tig sind, und die muss ge&auml;ndert werden. Kein Mensch darf nur ein</p>
<p>Beobachtungsobjekt sein. <br />Sch&uuml;ren solche Aussagen des Verfassungsschutzes nicht das Misstrauen gegen&uuml;ber politischen Mitstreitern?<br />In unserem M&uuml;nchner B&uuml;ndnis waren &uuml;ber 40 Leute von verschiedenen Organisationen. F&uuml;r uns alle war das Thema: Was</p>
<p>k&ouml;nnen wir gegen ein neues, undemokratisches Gesetz zu einem zentralen Grundrecht wie der Versammlungsfreiheit</p>
<p>machen? Auf unseren Antrag hat das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung wesentliche</p>
<p>Bestandteile des Gesetzes beanstandet. Es kann doch nicht sein, wenn ich mich in ein solches B&uuml;ndnis begebe, dass</p>
<p>ich dann als erstes fragen muss: &#8218;Wer seid ihr? Wo kommt ihr her? Wer von Euch wird eigentlich vom</p>
<p>Verfassungsschutz beobachtet?&#8216; Die anderen sagen einem das ja nicht unbedingt, vielleicht wissen sie es selbst</p>
<p>nicht. Oder der Verfassungsschutz schickt jemanden mit einer Legende in ein solches B&uuml;ndnis &#8211; dann bringt meine</p>
<p>Nachfrage auch nichts.<br />Vielen Dank f&uuml;r das Gespr&auml;ch!<br />Das Interview f&uuml;hrte Sven L&uuml;ders.</p>
<p>Anmerkungen</p>
<p>1 Sprengstoff in M&uuml;nchen. Martin Wiese, Kameradschaft S&uuml;d, NPD. Eine Brosch&uuml;re der antifaschistischen informations-dokumentations &amp; archivstelle m&uuml;nchen e.V. (AIDA) in Kooperation mit dem Kurt-Eisner-Verein f&uuml;r politische Bildung in Bayern e.V. M&uuml;nchen 2005, abrufbar unter <a href="http://www.aida-archiv.de/" target="_blank" rel="noopener">www.aida-archiv.de</a>.</p>
<p>2 Thomas Kuban: Blut muss flie&szlig;en. Undercover unter Nazis. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2012.</p>
<p>3 Klaus Hahnzog, &Uuml;berlegungen zur dringend erforderlichen Reform des Bayerischen Verfassungsschutzes. Mitteilungen Nr. 217 (Heft 2/2012), S. 8-10.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/201-202/publikation/entscheidend-ist-fuer-mich-dass-man-dieses-v-leute-unwesen-abschafft/">„Entscheidend ist für mich, dass man dieses V-Leute-Unwesen abschafft“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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