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	<title>Irmgard Koll Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Ortsverband Freiburg: Steuer-ID und neues BKA-Gesetz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/202/publikation/ortsverband-freiburg-steuer-id-und-neues-bka-gesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 14:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungsberichte]]></category>
		<category><![CDATA[BaWü: Veranstaltungsberichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 30 Der Ortsverband Freiburg der HU traf sich auf Einladung seines Vorsitzenden Udo Kauß nach längerer Pause am Samstag, 27. September 2008. Insgesamt 14 alte und neue Ortsverbandsmitglieder und Interessenten – erfreulicherweise viele junge dabei – erfreuten sich bei herrlichem Wetter und bester Bewirtung mit Vorstandsmitglied Jens Puschke und einigen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 30</p>
<p>Der Ortsverband Freiburg der HU traf sich auf Einladung seines Vorsitzenden Udo Kauß nach längerer Pause am Samstag, 27. September 2008. Insgesamt 14 alte und neue Ortsverbandsmitglieder und Interessenten – erfreulicherweise viele junge dabei – erfreuten sich bei herrlichem Wetter und bester Bewirtung mit Vorstandsmitglied Jens Puschke und einigen baden-württembergischen Landesvorstandsmitgliedern zwangloser Unterhaltung, aber auch reger Diskussion zu traditionellen (Staat und Kirche, Sterbehilfe etc.) und aktuellen HU-Themen. Jens Puschke, der am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Uni Freiburg lehrt, sprach mit den Anwesenden über das BKA-Gesetz, die Steuer-Identifikationsnummer und die neuen, von der Polizei gewünschten Befugnisse zur öffentlichen Gefahrenabwehr und die Gefahren, die hiervon für viele Bereiche zu befürchten sind.<br />
Zum Entwurf eines neuen Polizeigesetzes (öffentliche Video-Überwachung, Kfz-Kennzeichen-Scanning, Rasterfahndung, BKA-Gesetz) findet am 30. Oktober 2008 in Freiburg eine Veranstaltung statt. Ein neu gebildeter Arbeitskreis zu diesem Themenbereich trifft sich in Freiburg jeweils am zweiten Montag im Monat.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gedenken an Annedore Sofie Teyssedou</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/200/publikation/gedenken-an-annedore-sofie-teyssedou/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Apr 2008 03:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[BaWü: Verein]]></category>
		<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 200, Seite 29 Der Landesverband Baden-Württemberg hat den Verlust eines seiner Mitglieder zu beklagen: Annedore Sofie Teyssedou verstarb am 14. Dezember 2007 völlig unerwartet an Herzversagen. Sie war vor fünf Jahren in die Humanistische Union eingetreten und nahm seither gern als Gast an HU-Delegiertenkonferenzen und an Verbandstagen teil und zeigte reges Interesse für [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 200, Seite 29</p>
<p>Der Landesverband Baden-Württemberg hat den Verlust eines seiner Mitglieder zu beklagen: Annedore Sofie Teyssedou verstarb am 14. Dezember 2007 völlig unerwartet an Herzversagen. Sie war vor fünf Jahren in die Humanistische Union eingetreten und nahm seither gern als Gast an HU-Delegiertenkonferenzen und an Verbandstagen teil und zeigte reges Interesse für die HU-Ziele. Als Gymnasiallehrerin für Latein, Französisch und Geologie sowie als langjährige Stadträtin in Müllheim war sie allgemein bekannt und wegen ihres  grossen pädagogischen Engagements sehr bliebt. Wir bewahren ihr ein ehrendes Andenken.</p>
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		<title>Nonnentracht als Berufskleidung?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/187/publikation/nonnentracht-als-berufskleidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2004 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Symbole]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.15-16 In der Sache der Lehrerin Fereshta Ludin hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 26.6.2001 zurückgewiesen (BVerwG 2 C 45.03). In der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung erklärte das BVerwG auf der Grundlage des 2004 geänderten baden-württembergischen Schulgesetzes für [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 187, S.15-16</p>
<p>In der Sache der Lehrerin Fereshta Ludin hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 26.6.2001 zurückgewiesen (BVerwG 2 C 45.03).</p>
<p>In der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung erklärte das BVerwG auf der Grundlage des 2004 geänderten baden-württembergischen Schulgesetzes für rechtens, die Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis abzulehnen, wenn die Bewerberin nicht bereit ist, im Unterricht auf das Tragen eines &#132;muslimischen&#8220; Kopftuches zu verzichten.</p>
<p>Damit hat das BVerwG die mangelnde Eignung für den Schuldienst bestätigt: Dieser Eignungsmangel bestehe darin, dass Frau Ludin sich wegen ihrer religiösen Bindungen nicht in der Lage sehe, ohne die von ihrem Glauben geforderte und diesen Glauben nach außen erkennbar machende Kleidung ihrem Beruf als Lehrkraft nachzugehen. &#132;Als persönliches Eignungsmerkmal &#8230; muss der Bewerber &#8230; die Gewähr dafür bieten, dass er das in § 38 Abs.2 Satz 1 Schulgesetz geregelte Verbot einhält, in der Schule politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.&#8220;</p>
<p>Das Verbot religiöser Bekundungen müsse auf Grund des Gesetzes in Baden-Württemberg für alle Religionen gelten: &#8222;&#8230; das Gebot strikter Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen [ist] sowohl in der Begründung als auch in der Praxis der Durchsetzung &#8230; zu beachten &#8230; Ausnahmen für bestimmte Formen religiös motivierter Kleidung in bestimmten Regionen &#8230; kommen daher nicht in Betracht.&#8220; Soweit die Urteilsbegründung. Die baden-württembergische</p>
<p>Kultusministerin Schavan beabsichtigt jedoch offenbar nicht, sich daran zu halten. Sie sieht keinen Anlass, Ordensschwestern an staatlichen Schulen das Unterrichten in Nonnentracht zu untersagen. Sie bezeichnet diese als &#8222;Berufskleidung&#8220;, nicht als Bekenntnis einer Glaubensüberzeugung. Über das &#8222;Tragen einer Berufskleidung von Ordensschwestern&#8220; habe das Gericht nicht entschieden. Im übrigen habe es anerkannt, dass die Darstellung christlicher Traditionen als Kulturgut nicht unter das Verbot falle.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gedenken an Erwin Fischer zum 100. Geburtstag</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/gedenken-an-erwin-fischer-zum-100-geburtstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 16:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: HU-Geschichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.6 Am 7. August 2004 jährt sich zum 100. Mal der Geburtstag von Erwin Fischer, der 1961 die Humanistische Union mit begründete. Er gehörte von 1967 bis 1970 dem HU-Vorstand an und war bis zu seinem Tod Mitglied unseres Beirats. Erwin Fischer war eine der prägenden Persönlichkeiten der Humanistischen Union. Die Befreiung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.6</p>
<p>Am 7. August 2004 jährt sich zum 100. Mal der Geburtstag von Erwin Fischer, der 1961 die Humanistische Union mit begründete. Er gehörte von 1967 bis 1970 dem HU-Vorstand an und war bis zu seinem Tod Mitglied unseres Beirats. Erwin Fischer war eine der prägenden Persönlichkeiten der Humanistischen Union. Die Befreiung der Menschen von obrigkeitlicher und klerikaler Entmündigung, so wie es im Gründungsaufruf der HU steht, war sein Lebensthema.</p>
<p>Am 7. August 1904 in Reutlingen geboren, besuchte Erwin Fischer die Schule in Ulm und studierte Rechtswissenschaften. Er begann seine juristische Laufbahn als Rechtsassessor in Berlin und wurde 1930 als Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin zugelassen. Aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der deutschen Hochschule für Politik wurde er von den Nazis wegen seiner Mitgliedschaft in der SPD und der Sozialistischen Juristenvereinigung entlassen.</p>
<p>Nach Rückkehr aus Krieg und Gefangenschaft arbeitete Erwin Fischer als Rechtsanwalt in seiner Heimatstadt Ulm. In Verbindung mit seiner Tätigkeit als Vorsitzender der von ihm in den 50er Jahren begründeten &#132;Gesellschaft für Bürgerrechte&#147; befasste er sich mit zahlreichen Problemen von Religion und Weltanschauung: Er vertrat Mandanten in Prozessen wegen Kirchensteuerpflichtigkeit des religionsfremden Ehepartners, gegen den Religionsunterricht als Versetzungsfach, gegen die christliche Gemeinschaftsschule als Zwang für alle, gegen das Schulgebet, gegen Anstalts- und Militärseelsorge, gegen Konkordatslehrstühle&#8230; also den ganzen Kanon einer nicht realisierten Trennung von Kirche und Staat und die hiermit gegebene Gefährdung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.</p>
<p>Dabei kämpfte Erwin Fischer nicht gegen die Kirche oder gar gegen die Religion, sondern gegen die Bevormundung der Menschen im Namen der Religion, gegen die Verachtung menschlicher Freiheit im Namen unveränderlicher Werte und Wahrheiten, wie Johannes Neumann anlässlich der Erwin-Fischer-Preis-Verleihung an ihn durch den IBKA hervorhob. &#132;Um der Selbstbestimmung und Freiheit des Menschen willen hat er zahlreiche Prozesse geführt, war er doch einer der wenigen Juristen, die es wagten, den kirchlichen Ansprüchen zu widerstehen.&#147;</p>
<p>Bemerkenswert war, dass Erwin Fischer auf diesem Gebiet ohne spezielle Vorkenntnisse heimisch geworden ist. Ohne Belastung durch fachwissenschaftliche Begrenzung gelangte er auf der Grundlage seiner agnostischen Weltanschauung zu radikalen Konsequenzen. Sein Standardwerk &#132;Trennung von Staat und Kirche&#147; (zuletzt überarbeitet 1993, dann unter dem Titel &#132;Volkskirche ade! &#150; Trennung von Staat und Kirche&#8220;) fand auch bei seinen Gegnern Beachtung und Anerkennung.</p>
<p>Nach der Wiedervereinigung gab er noch eine Schrift heraus: &#132;Staat und Kirche im vereinigten Deutschland.&#147; Daneben war er mit zahlreichen Veröffentlichungen in einschlägigen Zeitschriften &#150; u.a. den &#132;Vorgängen&#147; &#8211; publizistisch tätig. 1993 wurde Erwin Fischer als einer der nachhaltigsten Streiter der HU für eine Trennung von Staat und Kirche mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet. In seiner Laudatio wies Ulrich K. Preuß darauf hin, dass das Lebenswerk Erwin Fischers auch zukunftsweisend bleibt. Denn wenn das Thema Staat und Kirche heutzutage vielen &#132;etwas abseits gelegen erscheint in einer durch und durch säkularisierten Welt, in der die Religion allenfalls noch eine Privatangelegenheit ist und ihrer einstigen politischen Sprengkraft beraubt zu sein scheint&#147;, so hat das Lebensthema Erwin Fischers keineswegs seine Harmlosigkeit eingebüßt angesichts der &#132;sich ungeheuer steigernde Bedeutung der Religion und einer Intensivierung ihrer Beziehung zur Politik&#8230;. Alle heutigen Weltreligionen haben ihre Fundamentalisten&#147;, so Preuß weiter. Und das gilt nicht nur für den Islam und nicht nur für christliche soziale Bewegungen in den USA, auch in Europa sind &#132;in den christlichen Ländern die Grenzen zwischen Religion und Politik nicht klar und eindeutig und nach den Maßstäben des modernen weltlichen Staates gezogen.&#147;</p>
<p>Erwin Fischer starb am 15. Juli 1996. Die Gedenkreden für die HU hielten Johannes Neumann und Jürgen Roth. Sein Werk sollte uns weiterhin Verpflichtung und Ansporn sein.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Konkordat mit Brandenburg: HU legte Gutachten zur Anhörung vor</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/185/publikation/konkordat-mit-brandenburg-hu-legte-gutachten-zur-anhoerung-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 15:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.7 Zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem &#8222;Hl. Stuhl&#8220; setzte die Opposition (PDS) im brandenburgischen Landtag eine Anhörung durch, die nach der 1. Lesung des Vertragswerks am 25. März vor dem Hauptausschuss stattfand. Zu dieser Anhörung waren eine Reihe Juristen und Vertreter von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geladen. Die HU beteiligte [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 185, S.7</p>
<p>Zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem &#8222;Hl. Stuhl&#8220; setzte die Opposition (PDS) im brandenburgischen Landtag eine Anhörung durch, die nach der 1. Lesung des Vertragswerks am 25. März vor dem Hauptausschuss stattfand. Zu dieser Anhörung waren eine Reihe Juristen und Vertreter von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geladen. Die HU beteiligte sich mit einem von Dr. Gerhard Czermak erstellten Gutachten (s. auch HU-Pressemitteilung und HU Webseite), in dem die Unsinnigkeit eines solchen Konkordats begründet wird.</p>
<p>So beträgt der katholische Bevölkerungsanteil im Land Brandenburg lediglich 3,5 %. Angesichts einer solch schmalen Repräsentanz sind die finanziellen Verpflichtungen, die das Land, das zu den ärmsten Bundesländern gehört, gegenüber der katholischen Kirche eingeht, unvertretbar. Andere, kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden ungerechtfertigter weise benachteiligt. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass Staat und Gemeinden weltanschaulich neutrale öffentliche Einrichtungen aufgrund des Subsidiaritätsprinzips künftig durch kirchliche Einrichtungen ersetzen &#8211; mit den bekannten arbeitsrechtlichen Folgen zu Lasten der Arbeitnehmer.</p>
<p>In seiner Zusammenfassung stellte Dr. Czermak außerdem fest: &#8222;Das Konkordat enthält weitgehend überflüssige sowie rechtlich unausgereifte und grundgesetzwidrige oder sonst problematische Regelungen, die Gerichtsprozesse vorprogrammiert erscheinen lassen. Es enthält so gut wie ausschließlich Vorteile für die Kirche. Dem <i>ordre public</i> widerspricht die traditionelle Festlegung der Unkündbarkeit, obwohl bekanntlich alle rechtlichen Dauerverhältnisse Beendigungsgründe haben. Der Sinn der Regelung besteht somit darin, den Staat bei notwendigen Änderungen in eine ungünstige Verhandlungsposition zu drängen.&#8220; Trotz der kritischen Vorbehalte gegen das Konkordat wurde es im Mai 2004 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU vom Landtag bestätigt.&#8220;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Appell in eigener Sache</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/appell-in-eigener-sache/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2001 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 174, S. 43 Die Leserbriefredaktion freut sich über jede Zuschrift. Manchmal erschwert allerdings die Länge der Beiträge die Unterbringung derselben in unserm an Umfang begrenzten Verbandsblatt. Trotz der Schwierigkeiten, bei gewissenhafter Differenzierung der vorgebrachten Argumente einen Text knapp zu halten, bitten wir dennoch unsere LeserbriefverfasserInnen, sich nach Möglichkeit um Kürze zu bemühen. Herzlichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/appell-in-eigener-sache/">Appell in eigener Sache</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 174, S. 43</p>
<p>Die Leserbriefredaktion freut sich über jede Zuschrift. Manchmal erschwert allerdings die Länge der Beiträge die Unterbringung derselben in unserm an Umfang begrenzten Verbandsblatt. Trotz der Schwierigkeiten, bei gewissenhafter Differenzierung der vorgebrachten Argumente einen Text knapp zu halten, bitten wir dennoch unsere LeserbriefverfasserInnen, sich nach Möglichkeit um Kürze zu bemühen. Herzlichen Dank.</p>
<p>Irmgard Koll</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/appell-in-eigener-sache/">Appell in eigener Sache</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ursula und Johannes Neumann ausgezeichnet</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/ursula-und-johannes-neumann-ausgezeichnet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2000 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen: Berichte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 172, S. 95-98 Ursula und Johannes Neumann erhielten als erste den vom IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) gestifteten Erwin-Fischer-Preis im Rahmen der IBKA Jahreshaupt-versammlung am 14. Oktober 2000 in Rossdorf bei Darmstadt.Sie wurden damit geehrt für ihren engagierten Kampf für die Trennung von Staat und Kirche, und insbesondere für den fünf [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/ursula-und-johannes-neumann-ausgezeichnet/">Ursula und Johannes Neumann ausgezeichnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 172, S. 95-98</p>
<p>Ursula und Johannes Neumann erhielten als erste den vom IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) gestifteten Erwin-Fischer-Preis im Rahmen der IBKA Jahreshaupt-versammlung am 14. Oktober 2000 in Rossdorf bei Darmstadt.<br />Sie wurden damit geehrt für ihren engagierten Kampf für die Trennung von Staat und Kirche, und insbesondere für den fünf Jahre lang durch alle Instanzen geführten Rechtsstreit gegen den Ethikunterricht als Ersatzfach für Religion.<br />Die Laudatio hielt Prof. Edgar Baeger (hier leicht gekürzt):<br />Es war etwa Mitte der 60er Jahre, als meine Frau und ich als, Erziehungsberechtigte unserer schulpflichtigen Tochter, zusammen mit anderen Eltern einem uns damals unbekannten Rechtsanwalt namens Erwin Fischer das Mandat erteilten, gegen die katholische Konfessionsschule in Bayern als Regelschule für alle Schülerinnen und Schüler, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Sache endet damit, dass die damalige Bayrische Staatsregierung, eine drohende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht befürchtend, die christliche Gemeinschaftsschule als Regelschule einführte. Von einer weltanschaulich neutralen Schule war diese zwar immer noch weit entfernt, jedoch zumindest wurde damit dokumentiert, dass das öffentliche Schulsystem selbst in diesem Bundesland nicht mehr ausschließliche Beute einer speziellen Religionsgemeinschaft sein konnte.<br />Erst sehr viel später lernte ich Rechtsanwalt Erwin Fischer persönlich kennen, als mir sein Name durch seine zahlreichen Beiträge über das Spannungsfeld &#132;Staat und Kirchen&#147; in der Zeitschrift Vorgänge (seinerzeit das Verbandsblatt der Humanistischen Union) schon zum Begriff geworden war. Es waren, aus heutiger Sicht betrachtet, teilweise unglaubliche Strukturen in unserem Staat, gegen die sich Erwin Fischer mit Verfassungsbeschwerden wandte, beispielsweise regelmäßige Schulgebete, die sogenannten Konkordatslehrstühle in Bayern, Kirchensteuereinzug von juristischen Personen (Unternehmen), Kirchensteuereinzug nach dem Einkommen des Alleinverdienenden in glaubensverschiedenen Ehen, auch wenn dieser einer Kirche gar nicht angehörte, um nur einige Beispiele zu nennen.<br />Erwin Fischer konnte nicht in allen Fällen obsiegen, aber erreichte doch respektable Erfolge. Respektabel um so mehr, als er sie, auf sich allein gestellt, gegen eine Phalanx von hoch dotierten Rechtsgelehrten, die von den christlichen Großkirchen gegen ihn aufgeboten wurden, errungen hat. Erzielen konnte er diese Erfolge nur auf Grund der hervorragenden Qualität seiner Argumentation, die sich auf ein enormes Fachwissen stützte. Aber Erwin Fischer begnügte sich nicht mit Erfolgen vor Gericht. Sein Buch &#132;Trennung von Staat und Kirche&#147;, mit dem Untertitel &#132;Die Gefährdung der Weltanschauungsfreiheit in der Bundesrepublik&#147;, war seinerzeit das erste Werk, das, konsequent am Ideal eines weltanschaulich neutralen Staates orientiert, den unsäglichen Staat-Kirchen-Filz in der Bundesrepublik Deutschland einer juristischen Kritik unterzog &#8230; Es bleibt Fischers Verdienst, als erster das gesamte öffentliche Recht daraufhin geprüft zu haben, wieweit in Deutschland Staatsbürger durch die herrschende Rechtsauslegung auf Grund ihrer Religion oder Weltanschauung in verfassungswidriger Weise bevorzugt oder benachteiligt werden &#8230;<br />Im Gegensatz zu vielen der Universitätsprofessoren, die die Kirchen zu ihrer Interessenvertretung aufbieten konnten, musste Erwin Fischer von seiner Anwaltstätigkeit leben. Seine Verfahren vor den Verfassungsgerichten (Landes- und Bundesverfassunsgericht) waren kaum jemals kostendeckend. Hier trat ein Idealist für eine Sache ein, die ihn zeitlebens nicht losgelassen hat: für einen Staat, der allen seinen Bürgern, ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, eine Heimstatt bietet; für einen Staat, der getreu seiner eigenen Verfassung darauf bedacht ist, keine Gruppe von Staatsbürgern auf Grund ihrer Religion oder Weltanschauung zu benachteiligen oder zu privilegieren.<br />Ich habe an Erwin Fischers Wirken nicht nur deshalb erinnert, weil das Ehepaar Neumann heute mit dem nach ihm benannten Preis ausgezeichnet wird, sondern auch deshalb, weil der große Einsatz von Ursula und Johannes Neumann für die Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland die Arbeit von Erwin Fischer konsequent weiterführt. Alles, was beide für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in unserem Land geleistet haben, folgt demselben Ideal, für das auch Erwin Fischer eintrat: dem Ideal eines gerechten Staates. Die &#132;Trennung von Staat und Kirchen&#147;, für die sie sich immer wieder öffentlich engagiert haben, ist in allen Ländern dieser Erde eine unverzichtbare Grundlage für Humanismus und inneren Frieden.<br />Ganz besonders aber möchte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten mit der heutigen Preisverleihung den Kampf der Familie Neumann gegen das Zwangsersatzfach &#132;Ethik&#147; würdigen. Ich will deshalb versuchen, in knapper Form zu erläutern, warum gerade dieser Einsatz mit Fug und Recht als Kampf für die Religionsfreiheit an deutschen Schulen bezeichnet werden kann.<br />So wichtig es sein mag, in einer Verfassung Probleme wie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die Gliederung des Bundesgebietes, die Wahl des Bundestages und dergleichen zu regeln &#150; erst die Grundrechte, welche die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Meinungsfreiheit und den Schutz der Familie garantieren sollen, machen den Staat zu einem zivilisierten Staat &#8230; Versagen die sogenannten &#132;Hüter der Verfassung&#147;, also die Verfassungsgerichte, beim Schutz unserer Grundrechte und beschäftigen sich statt dessen mit Sekundärfragen wie Parteienfinanzierung, Diätenregelungen der Abgeordneten, Steuerfreibeträgen für Kinder und ähnlichem, dann versagen sie auf ihrem zentralen Aufgabengebiet.<br />Nun sind Verfassungen bedauerlicherweise keine konsequenten, widerspruchsfreien Axiomensysteme. Die Formulierungen in Bundes- und Landesverfassungen sind oft in sich widersprüchliche, teilweise faule Kompromisse, zustande gekommen auf Grund der Kräfteverhältnisse in den jeweiligen verfassungsgebenden Versammlungen. Der Bereich, in welchem die Grundrechte hierbei ganz besonders stark relativiert und eingeschränkt wurden, betrifft in Deutschland das Verhältnis zwischen dem Staat und den christlichen Großkirchen.<br />Ein für große Religionsgesellschaften zentraler Bereich war immer schon der Zugriff auf das Schulwesen. Dieses gilt keineswegs nur für Deutschland, man denke beispielsweise an Koranschulen oder an Kinder, eingekleidet in Mönchsgewänder, in buddhistischen Klosterschulen. Religiös-ideologische Prägung in frühester Kindheit sichert wie kein anderer sozialer Mechanismus der organisierten Religion die Rekrutierung der künftigen Gläubigen. Dennoch würde Erwin Fischer auf folgende Unterscheidung den größten Wert legen: Sofern diese Prägung in den Familien erfolgt, ist dieses keine Angelegenheit des Staates. Erfolgt die religiöse Kindererziehung jedoch in der staatlichen Regelschule, zusätzlich auch noch durch den Staat aus den Steuermitteln aller Bürger finanziert, so haben die daraus resultierenden Probleme Verfassungsrang. Da in Deutschland die öffentlichen Schulen Sache der Länder sind, konnte in vielen Landesverfassungen das öffentliche Schulsystem überdies noch hemmungslos auf die religiöse Ideologie des Christentums verpflichtet werden. Da wird die christliche Gemeinschaftsschule vorgeschrieben, sind die Kinder in Gottesfurcht zu erziehen, da hat der Unterricht nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse zu erfolgen, und Eltern haben ihre Kinder auf der Grundlage des natürlichen und christlichen Sittengesetzes zu erziehen.<br />Und was geschieht mit den Schulkindern, deren konfessionsfreie oder atheistische Eltern eine religiöse Beeinflussung ihrer Kinder nicht wünschen? Nun &#150; auch in diesem Punkt hatten die Mütter und Väter einiger Landesverfassungen weit vorausschauend bereits vorgesorgt. Beispiel Bayern: Dort heißt es schon in Art. 137 II der Landesverfassung: &#132;Für Jugendliche, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist ein Unterricht über die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit einzurichten.&#147; Ähnlich abenteuerlich lauten die Formulierungen in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz und später in den Schulgesetzen einiger Bundesländer.<br />Hier nun setzt der Kampf von Ursula und Johannes Neumann für die Religionsfreiheit in Deutschland ein, denn das, was mit diesen Landesverfassungsartikeln oder Schulgesetzen betrieben wird, bezeichne ich als den größten Anschlag auf die Religionsfreiheit, den es im Nachkriegsdeutschland je gegeben hat. Alle Gesetzeskonstruktionen, die in diesem Zusammenhang von christlichen Politikern ersonnen wurden, sind nämlich ausnahmslos Ersatzfachkonstruktionen, das heißt wer keinen Religionsunterricht besucht, wird ersatzweise zum Besuch dieses sogenannten &#132;Ethikunterrichts&#147; verpflichtet. Eine Ersatzpflicht kann ein Gesetzgeber jedoch nur dann einführen, wenn eine Originalpflicht besteht, der nachzukommen sich ein Betroffener weigert. Seit wann jedoch besteht in Deutschland für Schüler eine Verpflichtung, sich in der öffentlichen Schule religiös erziehen zu lassen, insbesondere für Kinder konfessionsfreier Eltern? Konfessionsfreie Schüler melden sich auch nicht vom Religionsunterricht ab, wie es in einigen Schulgesetzen immer wieder heißt. Ein Unterricht, der für die privilegierte Christengruppe eingerichtet wurde, kann grundsätzlich nicht für Schüler anderer Bekenntnisse oder Weltanschauungen verpflichtend sein derart, dass sie sich hiervon abmelden müssten.<br />Besonders niederträchtig ist die mit diesen Ersatzfachkonstruktionen beabsichtigte Diffamierung der Nichtchristen als moralisch-sittlich nachhilfebedürftig. Hier wird gegen alle geschichtlichen Fakten unterstellt, dass religiöse Erziehung zu sittlichem Verhalten befähige, nichtreligiös erzogenen Kindern jedoch vom Staat durch einen zwangsweise zu besuchenden Sittenunterricht moralische Maßstäbe beigebracht werden müssten. Diese Haltung wird dreisterweise von Angehörigen einer organisierten Religion vertreten, die sich in ihrer Geschichte durch unzählige Verbrechen gegen die Menschlichkeit (unter anderem Ketzerverfolgungen, Heidenausrottung, Judenpogrome, Hexenverbrennungen, Inquisition, Kreuzzüge, Mission im Zuge imperialer Kriegsverbrechen, Kriegspredigten) hervorgetan hat, die mit allen faschistischen Diktatoren der jüngeren Geschichte (Hitler, Franco, Mussolini, Pavelic) paktierte.<br />Wer sich gegen diesen Verfassungsbruch im deutschen Schulsystem zur Wehr setzen will, so wie es die Familie Neumann getan hat, der geht einen schweren Gang. Der einzige Weg, diesen Angriff auf die Religionsfreiheit abzuwehren, besteht im Gang durch alle Gerichtsinstanzen. In jeder dieser Instanzen sitzen christliche Richter, die selbstverständlich ganz genau wissen, dass der Ethikunterricht das Bollwerk gegen die schleichende Auszehrung des privilegierten Religionsunterrichts ist &#8230; Was ein Gang durch viele Gerichtsinstanzen tatsächlich bedeutet, können diejenigen am besten nachempfinden, die gezwungen waren, selber einige Gerichtsverfahren zu führen. Ungezählt sind die Stunden, die man über den Schriftsätzen brütet, an den Klageschriften feilt, mit Anwälten verbringt und versucht, die Aussichten des Verfahrens und die damit verbundenen Kosten einzuschätzen.<br />Insgesamt drei Verfahren in Sachen Ethikunterricht erreichten das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung &#8230; nicht zuletzt das Verfahren, das die Familie Neumann vor das höchste deutsche Gericht brachte. Wenn nun dieses Gericht sich in allen drei Fällen um die Behandlung aller vorgelegten Verfassungsbeschwerden drückte, begründet mit angeblichen formalen Mängeln, beispielsweise beim Durchlaufen der vorherigen Instanzen, dann muss man mit dem Verwaltungsrichter Dr. Czermak dieses als Rechtsverweigerung betrachten. Es ist geradezu unglaublich, zu welcher Rabulistik die sogenannten &#132;Hüter unserer Verfassung&#147; Zuflucht suchen, um mit grotesken, formalen Scheinbegründungen über die Anliegen der Rechtsuchenden nicht befinden zu müssen &#8230; Gewiss, es war ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloser Vorgang, dass der größte Teil eines Landesparlaments und die gesamte Landesregierung bis hinauf zum Ministerpräsidenten (in Bayern) unverfroren zum Ausdruck brachten, sie dächten gar nicht daran, das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zu respektieren und ein Gesetz beschlossen, das &#8230; eben das festschrieb, was das Verfassungsgericht im aktuellen Urteil untersagt hatte. Ganz offenkundig hat diese Demontage des Bundesverfassungsgerichtes durch den politischen Katholizismus das Gericht derart eingeschüchtert, dass es Urteile in Sachen Staat und Kirche nunmehr meidet wie der von Theologen erdachte &#132;Teufel&#147; das von derselben Berufsgruppe ersonnene &#132;Weihwasser&#147;.<br />Wie ich hörte, wird einer dieser Fälle dem Europäischen<br />Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt werden. Welch eine Schande für die Verfassungsgerichtsbarkeit der BRD wäre der Tag, an dem ein europäischer Gerichtshof die Beachtung eines elementaren Grundrechtes (nämlich der Religionsfreiheit) in Deutschland sicherstellen müsste, über deren Wahrung das zum Schutz der Verfassung eingesetzte, höchste deutsche Gericht noch nicht einmal verhandeln wollte!<br />Wann endlich die deutsche Schule nicht mehr die Beute des organisierten Christentums sein wird, nicht mehr ein &#132;grundrechtsfreier Raum&#147;, wie Frau Neumann es &#8230; treffend formulierte, kann derzeit wohl niemand sagen. Aber ich wage eine Prognose: &#8230; Es wird nicht möglich sein, durch Rechtsverweigerung, durch Rechtsbeugung, durch juristische Winkelzüge &#8230; Religionen in verfassungswidriger Weise zu privilegieren, die von immer weniger Menschen unseres Landes geglaubt werden. Schon heute ist jeder dritte Bürger in Deutschland nicht mehr bereit, sein Weltbild, seine Entscheidungen in wichtigen Lebenssituationen &#8230; an Schriften zu orientieren, die vor ungefähr zweitausend Jahren von Individuen verfasst wurden, die nach heutigen Maßstäben völlig unwissend waren. Auf dem Wege dahin werden wir die Weltanschauungsfreiheit immer wieder engagiert verteidigen müssen. Insbesondere werden wir das Recht junger, konfessionsfreier Menschen sicherstellen müssen, sich einer religiösen Indoktrination mit den Lehren einer ihnen fremden Religionsgesellschaft zu verweigern, ohne dafür von Christen mit irgendeiner Form von Ersatzdienst belegt zu werden.<br />Wir, die konfessionsfreien Menschen danken Ursula und Johannes Neumann mit der Verleihung des Erwin-Fischer-Preises dafür, dass Sie jahrelang mit hohem persönlichem Einsatz dafür kämpfen, dass es an deutschen Schulen keine Religionspflicht geben darf.</p>
<p>Der vollständige Wortlaut der gehaltenen Laudatio zum Erwin-Fischer-Preis und der beiden Dankesreden wird einer derzeit vorbereiteten Festschrift der IBKA zu entnehmen sein. Anfragen gerne auch über die Geschäftsstelle der Humanistischen Union.</p>
<p>                                                                                          Irmgard Koll</p>
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		<title>Die Menschenmüllkippe</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/publikation/die-menschenmuellkippe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 1998 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 164, S. 120 Motiviert durch den &#132;Wissensdurst, das Interesse an der Entwicklung im Osten, die Neugier auf die PDS&#147;, die Günter Harrer während einer Vortragsreihe in Baden auf Einladung des HU-Ortsverbandes Oberkirch erfahren hatte (wir berichteten in den HU-Mitteilungen vom Juni 1998, S. 46), hat HU-Mitglied Harrer nun ein Buch über seine Erfahrungen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 164, S. 120</p>
<p>Motiviert durch den &#132;Wissensdurst, das Interesse an der Entwicklung im Osten, die Neugier auf die PDS&#147;, die Günter Harrer während einer Vortragsreihe in Baden auf Einladung des HU-Ortsverbandes Oberkirch erfahren hatte (wir berichteten in den HU-Mitteilungen vom Juni 1998, S. 46), hat HU-Mitglied Harrer nun ein Buch über seine Erfahrungen und Erlebnisse als Rechtssekretär des DGB in Thüringen und als parteiloser Abgeordneter für die PDS im thüringischen Landtag verfaßt: &#132;Die Menschenmüllkippe&#147;.<br />Ein &#132;biograph-psycho-polit-Romanchen&#147;, wie er es selber nennt; es berichtet über seine Erfolge und Mißerfolge, seine Enttäuschungen, seine Vorstellungen, wie man vieles hätte besser machen können. Daneben auch über private Erlebnisse.<br />Der Titel des Buches bezieht sich auf seinen spektakulärsten Fall: die Umstellung des VEB Zeiss Jena in die Jenoptik AG, ein Rationalisierungswerk des &#132;Cleverle&#147; Lothar Späth, bei dem rund 10.000 Menschen arbeitslos wurden, nachdem sie zunächst in eine &#132;Warteschleife&#147; geschickt worden waren. Ein weiterer Schachzug des Lothar Späth war, daß die Betriebsräte durch einen Gesamtbetriebsrat ersetzt wurden, der die Interessen des Unternehmens statt der Beschäftigten vertrat, womit der Mitbestimmung rein formal Genüge getan war, aber die Rechtsvertretung vor den Arbeitsgerichten (bei denen viele West-Richter beteiligt waren) keine Chancen mehr hatte. Die Richter beim Arbeitsgericht Jena sprachen selber von der &#132;Menschenmüllkippe des Dr. Lothar Späth&#147;.<br />Günter Haas (hinter diesem Namen versteckt sich Autor Günter Harrer) mußte erfahren, wie die Rechtsschutzabteilung des Gewerkschaftsbundes mehr als Diener von Lothar Späth denn als Vertretung von Arbeitnehmerinteressen anzusehen war.<br />Daneben hatte Harrer die Interessenvertretung von vielen Einzelentlassungen wahrzunehmen, die aus &#132;persönlichen Gründen&#147;, wegen &#132;mangelnder persönlicher Eignung (womit natürlich ihre politische Vergangenheit, und sei es nur als Mitläufer, gemeint war) erfolgt waren. Es genügte bereits, als LehrerIn Staatsbürgerkunde unterrichtet zu haben.<br />Kaum verwunderlich, daß unter diesen Umständen die Akzeptanz der PDS stetig wuchs &#150; der einzigen Partei, die sich noch für soziale Gerechtigkeit, für den Erhalt der Arbeitsplätze, die Lösung der Wohnprobleme usw. einzusetzen schien. So ließ sich Harrer 1994 von der PDS als &#132;streitbarer Gewerkschaftler&#147; für ihre thüringische Landtagsfraktion anwerben.<br />Nachdem seine Arbeit in Jena zunächst darin bestanden hatte, Arbeitsplätze zu retten, machte er sich nunmehr daran, neue Beschäftigungsmodelle zu entwickeln; er setzte dabei seine Hoffnung auf die Europapolitik: Auf der Grundlage des Amsterdamer Vertrages und des sogenannten III. Sektors (&#132;Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor&#147;) entwickelte er &#150; eine Umsetzung auf Dorf- bzw. Stadtviertel-Ebene &#150; die Modelle &#132;Bischofferode&#147; und &#132;Jena&#147;. Zu diesem Verdruß kam es darüber &#8211; wie auch in anderen Fragen &#8211; zu Auseinandersetzungen mit der PDS-Fraktion. Am Herzen liegt ihm auch das jahrelang diskutierte &#132;Linke Reformprojekt&#147;: ein Reformbündnis von Sozialdemokraten, Grünen, Menschen- und Bürgerrechtlern, Humanisten, Gewerkschaftlern, Kirchen und Sozialverbänden, mitsamt der PDS, jedoch unter Ausschluß von Abgeordneten, die früher für die Stasi gearbeitet haben. Hierfür sieht Harrer in Thüringen keine Chancen.<br />Schließlich resignierte Harrer. Gesundheitliche Probleme kamen hinzu. Er beschloß, das nächste Mal nicht mehr für den Landtag zu kandidieren, wo er sich lediglich als &#132;Diätenparasit&#147; vorgekommen wäre.<br />Er gibt zu, daß er in seinem Engagement dazu neigt, seine Freunde mehr zu attackieren als seine Feinde, und sein kämpferischer Geist resultiert wohl aus seiner schwierigen Kindheit und seiner Jugend und seinem unsteten Erwachsenenleben, worüber er durchaus freimütig berichtet. Diese seine Vergangenheit hat ihn aber auch einfühlsam werden lassen für die Existenzprobleme der Menschen und ihn in seinem Engagement bestärkt.</p>
<p>Irmgard Koll</p>
<p>Günter Harrer: Die Menschenmüllkippe, mit einem Vorwort des Verfassers, einer Einführung von Ursula Neumann, Illustration von Hans Jürgen Harrer, Das Buch erscheint März 1999 beim Verlag Edition Ost, Friedrichstr. 105 c, 10117 Berlin und ist dann auch in der HU-Bundesgeschäftsstelle erhältlich, für DM 15,&#150;)</p>
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		<title>Die Wende: Ersehnt  erlebt  erlitten. Fazit neun Jahre nach`89</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/162/publikation/die-wende-ersehnt-erlebt-erlitten-fazit-neun-jahre-nach89/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 1998 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pluralismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 162, S. 46 Der andauernde Prozeß der Ent-Beruflichung in Ostdeutschland fand in den alten Bundesländern bislang wenig Beachtung. Für die Humanistische Union ist die faktische Berufsverbotspraxis gleichwohl von besonderem Interesse. Laut Beschluss der letzten Delegiertenkonferenz sind die Kultusministerien Sachsens und Thüringens aufgefordert, die formelhaften Kündigungen von Lehrern wegen &#132;persönlicher Nichteignung&#147; entsprechend der Rechtsprechung [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 162, S. 46</p>
<p>Der andauernde Prozeß der Ent-Beruflichung in Ostdeutschland fand in den alten Bundesländern bislang wenig Beachtung. Für die Humanistische Union ist die faktische Berufsverbotspraxis gleichwohl von besonderem Interesse. Laut Beschluss der letzten Delegiertenkonferenz sind die Kultusministerien Sachsens und Thüringens aufgefordert, die formelhaften Kündigungen von Lehrern wegen &#132;persönlicher Nichteignung&#147; entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 08.07.97, Az. 1 BvR 1243/95) zugunsten einer Überprüfung zu korrigieren, die dem Einzelfall gerecht wird. Den folgenden Bericht erhielten wir von unserer Diskussionsredakteurin Irmgard Koll:</p>
<h5>Die Wende: Ersehnt &#150; erlebt &#150; erlitten.<br />Fazit neun Jahre nach &rsquo;89</h5>
<p>Zu dieser &#132;Bilanz einer Abgewickelten und eines West-Imports&#147; berichteten der DGB-Gewerkschafter Günter Harrer, MdL Thüringen, und Sabine Hoffmann aus Jena, Fraktionssprecherin der PDS im Jenaer Stadtrat und Wahlkreismitarbeiterin des parteilosen Günter Harrer, am 24. April 1998 in Oberkirch/Baden über ihre Erfahrungen seit der Wende.<br />Eingeladen hatte der Ortsverband Oberkirch-Ortenau der Humanistischen Union. In ihren einführenden Worten begründete Ursula Neumann die Initiative zu dieser Veranstaltung mit persönlicher Neugier auf mehr Informationen aus erster Hand über die Entwicklung in den neuen Bundesländern und dem Bestreben, angesichts der inzwischen aufgekommenen &#132;Ossi-Wessi-Animosität&#147; einen Schritt aufeinander zu zu tun.<br />In seinem Einführungsstatement berichtete HU-Mitglied Günter Harrer, der als Gewerkschaftssekretär 1990 nach Jena abgeordnet worden war, um dort beim Aufbau der Gewerkschaftsorganisation mitzuhelfen, welchen Schock ihm die im Einigungsvertrag vorgegebene &#132;Abwicklung&#147; von Unternehmen (und damit Beschäftigungsverhältnissen) in der früheren DDR versetzt habe. Die fünf neuen Länder wurden als &#132;Sondergebiet&#147; behandelt. Harrer hatte in zahlreichen Arbeitsgerichts-Prozessen die Interessen der vor die Tür gesetzten Arbeitnehmer zu vertreten, die &#150; nachdem sie zunächst in einer &#132;Warteschleife&#147; gelandet waren, schließlich doch in großer Zahl entlassen wurden, weil keine Arbeit mehr für sie im Betrieb vorhanden war. Bei anderen Berufsgruppen (Beamte, Lehrer) zählte zu den Kündigungsgründen z.B. &#132;persönliche Nichteignung&#147;, womit die Mitgliedschaft in der SED gemeint war.<br />Die Löhne liegen beispielsweise im Baugewerbe unter portugiesischem Niveau. Die Aussichten für die Beschäftigungssituation sind trübe, nicht zuletzt auch angesichts der Tatsache, daß es in Thüringen kaum tarifgebundene Betriebe bzw. Tariflöhne gibt. Die Betriebe weisen inzwischen moderne Standards und eine hohe Produktivität auf (&#132;Kapitalismus ohne Arbeit&#147;). Die Enttäuschung der arbeitslosen Menschen, die so große Hoffnungen auf die Wiedervereinigung gesetzt hatten, ist leicht vorstellbar.<br />Sabine Hoffmann, &#132;echte&#147; Ossi und bis zur Wende SED-Mitglied (wozu sie sich offen bekennt), erzählte zunächst aus sehr persönlicher Sicht, wie sie &#150; gleich vielen anderen &#150; das Alltagsleben in der DDR empfunden hatte: Gesicherter Arbeitsplatz, gute berufliche Möglichkeiten für Frauen, kostenlose Gesundheitsfürsorge und Kindereinrichtungen, niedrige Kosten für Wohnen und andere Grundbedürfnisse gewährleisteten ein Leben ohne nennenswerte materielle Sorgen. Die Plattenbausiedlungen (mit ihrem guten Wohnkomfort) erschienen ihr nicht &#132;grau&#147; wie so manchem &#132;Westbesucher&#147; die Solidarität unter den Bewohnern und die gemeinsame Lebensgestaltung brachten &#132;Farbe&#147; in den Alltag dort.<br />Dennoch wurden zugegebenermaßen spätestens in den 80er Jahren die wirtschaftlichen Probleme immer<br />deutlicher: Fehlende Waren und Produktionsmaterialien, schrumpfende Produktivität, die wachsenden ökologischen Probleme in Industrie und Landwirtschaft. Die jetzige Unternehmens- und Beschäftigungssituation (eine Viertelmillionen Arbeitslose in Thüringen), die nach dem Einzug des westlichen Systems entstanden ist, bereitet jedoch mindestens ebenso viele Sorgen.<br />Betroffen sind besonders die Frauen, deren berufliche Eingliederung zu DDR-Zeiten deutlich weiter fortgeschritten war. (Frau Hoffmann, Diplom-Philosophin, mußte nach der Wende umschulen, wurde Krankenschwester und bewarb sich schließlich um den parlamentarischen Posten bei der PDS). So gesehen, verwundert der Zulauf zur SED-Nachfolgepartei PDS in den neuen Ländern, wo die Enttäuschung über die Auswirkungen des aus dem Westen importierten Kapitalismus groß ist, nicht.<br />In der anschließenden angeregten Diskussion wurden u. a. Fragen nach den Erfolgen der PDS im thüringischen Landtag und nach der Zukunft dieser Partei gestellt. Herr Harrer gab zu, daß sich die Arbeit im Landtag für die PDS schwierig gestaltet. Die meisten Erfolgschancen sieht er in der Europapolitik, in der die PDS-Anträge mal mit der CDU, mal mit der SPD realisiert werden können.<br />Bestehende Vorurteile erschweren mitunter die Verständigung: Für viele Thüringer gilt Günter Harrer als Westdeutscher, im Westen sieht sich der der parteilose Gewerkschafter dem Vorwurf des Überläufers in den Osten ausgesetzt. Wenn die Veranstalter sich im Vorfeld ein wenig Sorgen über die Resonanz dieses Abends &#150; wegen des Reizbegriffs &#132;PDS&#147; &#8211; gemacht hatten, so erwiesen sich diese als unbegründet. Die Teilnehmer zeigten sich sehr aufgeschlossen und interessiert. So konnte Moderator Johannes Neumann als Fazit festhalten, daß das Anliegen, Vorurteile abzubauen und menschliches Verständnis füreinander zu entwickeln erreicht worden und ein Schritt getan worden sei, die &#132;Mauer in den Köpfen&#147; abzubauen.</p>
<p>Irmgard Koll</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/162/publikation/die-wende-ersehnt-erlebt-erlitten-fazit-neun-jahre-nach89/">Die Wende: Ersehnt  erlebt  erlitten. Fazit neun Jahre nach`89</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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