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	<title>Joachim Kahl Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Abschied von Klaus Scheunemann</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/210-211/publikation/abschied-von-klaus-scheunemann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Sep 2015 05:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Nachrufe]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>in: vorg&#228;nge 210/211 (2+3/2015), S. 252-255 &#220;ber allen Gipfeln Ist Ruh,In allen WipfelnSp&#252;rest du Kaum einen Hauch. Die V&#246;gelein schweigen im Walde.Warte nur, baldeRuhest du auch. (Johann Wolfgang von Goethe, Wandrers Nachtlied) Lieber Rainer Scheunemann, liebe Tina Tyler, liebe weitere Angeh&#246;rige der Familie Scheunemann, liebe Weggef&#228;hrtinnen und Weggef&#228;hrten des Verstorbenen, geehrte Trauerversammlung, wir beklagen den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/210-211/publikation/abschied-von-klaus-scheunemann/">Abschied von Klaus Scheunemann</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>in: vorg&auml;nge 210/211 (2+3/2015), S. 252-255</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-5110 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2-315x450.jpg" alt="Abschied von Klaus Scheunemann" width="315" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2-315x450.jpg 315w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2-768x1096.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2-526x750.jpg 526w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2-1076x1536.jpg 1076w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2-420x600.jpg 420w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2-236x337.jpg 236w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Scheunemann-Klaus2.jpg 1197w" sizes="(max-width: 315px) 100vw, 315px" /></a></span></p>
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</div>
<p><i>&Uuml;ber allen Gipfeln <br />Ist Ruh,<br />In allen Wipfeln<br />Sp&uuml;rest du <br />Kaum einen Hauch. <br />Die V&ouml;gelein schweigen im Walde.<br />Warte nur, balde<br />Ruhest du auch.</i></p>
<p><i>(Johann Wolfgang von Goethe, <br />Wandrers Nachtlied)</i></p>
<p>Lieber Rainer Scheunemann, liebe Tina Tyler, liebe weitere Angeh&ouml;rige der Familie Scheunemann, liebe Weggef&auml;hrtinnen und Weggef&auml;hrten des Verstorbenen, geehrte Trauerversammlung,</p>
<p>wir beklagen den Tod von Klaus Scheunemann, der am 4. August im Alter von 79 Jahren friedlich verstorben ist im noblen &#8222;Senioren- und Pflegeheim Sonnenhof am Park&#8220; in der Bremer Stra&szlig;e 2 hier in Frankfurt. Wer ihn in dieser letzten Station seines Lebens besucht hat &#8211; Dank an alle, die ihn dort besucht haben! -, wurde Zeuge des langsamen, aber unaufhaltsamen geistigen und k&ouml;rperlichen Verfalls eines Parkinson-Patienten. Von seinen Pflegern stets tadellos rasiert, konnte er, k&uuml;nstlich ern&auml;hrt &uuml;ber eine Magensonde, in der letzten Zeit sein Bett nicht mehr verlassen. Weil seine Sprechmuskeln der L&auml;hmung verfielen, versank er ins Schweigen, einst ein brillanter Journalist und Meister der Kommunikation. Gerade dieser Verlust seiner Dialogf&auml;higkeit setzte auch den treuesten und diszipliniertesten Besucherinnen und Besuchern arg zu. Wenn ich ihn dort mit geschlossenen Augen und weit ge&ouml;ffnetem Mund liegen sah &#8211; &#8222;der Menschheit ganzer Jammer&#8220; &uuml;berkam mich. Melancholisch verlie&szlig; ich das Krankenzimmer, das mit den vielen Fotos aus besseren Tagen an den W&auml;nden sorgf&auml;ltig individuell eingerichtet war.</p>
<p>Klaus Scheunemann wurde am 27. Februar 1936 in M&uuml;nchen als erstes Kind der Eheleute Walther Scheunemann und Lu Bergfeld geboren. Sein Vater, von Beruf Journalist, hatte 1931 an der Justus-Liebig-Universit&auml;t in Gie&szlig;en mit einer staatswissenschaftlichen Dissertation promoviert, die den kurzen Titel trug &#8222;Der Nationalsozialismus&#8220;. Darin hatte er geradezu hellseherisch das Unheil gedanklich vorweggenommen, das der Sieg der Hitlerpartei &uuml;ber Deutschland und die Welt bringen w&uuml;rde. Diese theoretisch fundierte Feindschaft zum NS f&uuml;hrte ihn in die N&auml;he der gescheiterten Verschw&ouml;rung vom 20. Juli 1944. Mit Recht war Klaus stolz auf seinen Vater, den er als menschliches und politisches Vorbild verehrte. Das Foto von ihm &uuml;ber dem Krankenbett im Sonnenhof dokumentierte dies. Untergr&uuml;ndig belastet war allerdings das Verh&auml;ltnis durch den Sachverhalt, dass sich der Vater bei Kriegsende aus politischem Schuldgef&uuml;hl das Leben genommen und damit den beiden S&ouml;hnen sowie der Ehefrau den sch&uuml;tzenden Familienrahmen entzogen hatte.</p>
<p>Umso &uuml;berw&auml;ltigender war f&uuml;r Klaus das Erlebnis, in den USA dank eines Stipendiums des American Field Service 1953 f&uuml;r ein ganzes Jahr als Austauschsch&uuml;ler in eine intakte amerikanische Familie im Bundesstaat Wisconsin aufgenommen zu werden. Diese Zeit im Scho&szlig;e der deutschst&auml;mmigen Familie Schulz wurde pr&auml;gend f&uuml;r sein weiteres Leben. Nur wenigen Stipendiaten ist es verg&ouml;nnt, aus einem solchen Austauschprogramm heraus eine private Freundschaft zu entwickeln &#8211; &uuml;ber die Kontinente hinweg und Jahrzehnte &uuml;berdauernd. Und singul&auml;r ist es, eine solche Freundschaft schlie&szlig;lich auf eine staatspolitische Ebene zu heben, die ihren Ausdruck in einem Partnerschaftsvertrag zwischen Hessen und Wisconsin gefunden hat. Das alles war in den fr&uuml;hen F&uuml;nfzigern nat&uuml;rlich nicht im Entferntesten abzusehen. Es war das begl&uuml;ckende Resultat eines Zusammenspiels von g&uuml;nstigen Umst&auml;nden und weitsichtigen Personen, das freilich einer treibenden Kraft im Hintergrund bedurfte. Diese treibende Kraft im Hintergrund war Klaus Scheunemann, der daf&uuml;r den Hessischen Verdienstorden am Bande empfing, zu Recht empfing. Jenseits des Atlantiks wurde ihm die Ehrenb&uuml;rgerschaft des Bundesstaates Wisconsins verliehen.</p>
<p>1955 machte er sein Abitur in Wiesbaden, wohin die verwitwete Mutter mit beiden S&ouml;hnen gezogen war. Was lag n&auml;her, als in Frankfurt an der Johann Wolfgang Goethe Universit&auml;t ein Studium der Anglistik und Geschichte zu beginnen? Seit dieser Zeit war Frankfurt der st&auml;ndige Wohnsitz und Lebensmittelpunkt von Klaus Scheunemann. Hier in Frankfurt, der quirligen Metropole der dynamischen Rhein-Main-Region, vollzog sich sein Leben. Trotz aller globalen Mobilit&auml;t infolge der Fluglinient&auml;tigkeit seiner Ehefrau Renate war er erstaunlich ortsfest und sesshaft.</p>
<p>Neben dem Studium engagierte er sich studentenpolitisch im Asta als dessen stellvertretender Vorsitzender und in der Studentenzeitschrift DISKUS, wo er seine ersten journalistischen Gehversuche machte. Ich muss mich korrigieren: bereits als Sch&uuml;ler in Wiesbaden hat er an der Sch&uuml;lerzeitung des Realgymnasiums mitgeschrieben. Damit zeichneten sich schon fr&uuml;h die beiden Hauptlinien seines aktiven Lebens ab. Journalismus als Brotberuf, seit 1961 im Funkhaus am Dornbusch, und ehrenamtliches, b&uuml;rgerschaftliches Engagement auf vielen Feldern. Parteipolitisch stets ungebunden und das demokratisch Verbindende betonend, machte er aus seiner linksliberalen Orientierung keinen Hehl, ohne missionarisch oder gar eifernd aufzutreten.</p>
<p>Ich nenne jetzt die Organisationen, in denen Klaus Scheunemann im Laufe seines Lebens in unterschiedlichen Positionen, oft in leitender Stellung, wirkte. 1961 begann nicht nur seine Laufbahn im HR, im selben Jahr trat er auch der DGB-Gewerkschaft Kunst bei, die sp&auml;ter &#8211; nach der Zwischenstation der IG Medien &#8211; in der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft VERDI aufging. Ihr geh&ouml;rte er bis zu seinem Tode an.</p>
<p>Analoges gilt f&uuml;r die Humanistische Union, Deutschlands &auml;lteste und gr&ouml;&szlig;te B&uuml;rgerrechtsorganisation, 1961 von dem M&uuml;nchener Publizisten Gerhard Szczesny gegr&uuml;ndet, der zuvor durch sein Buch &#8222;Die Zukunft des Unglaubens&#8220; von sich Reden gemacht hatte. Im klerikalen Mief der Adenauer&auml;ra, der heute kaum mehr vorstellbar ist, bef&ouml;rderte die Humanistische Union, abgek&uuml;rzt HU, mit ihrer Hauptforderung nach einer konsequenteren Trennung von Staat und Kirche einen gesellschaftlichen Modernisierungsschub in Richtung S&auml;kularit&auml;t und Laizit&auml;t. Bekannte Frankfurter Pers&ouml;nlichkeiten wie Alexander Mitscherlich und Fritz Bauer geh&ouml;rten zu den Mitbegr&uuml;ndern. Ihnen schloss sich der junge Scheunemann rasch an und stieg f&uuml;r lange Zeit zu einer f&uuml;hrenden Pers&ouml;nlichkeit des Verbandes auf Orts-, Landes und Bundesebene auf.</p>
<p>Obwohl lebensgeschichtlich am fr&uuml;hesten verankert, kam das Engagement in der Steuben-Schurz-Gesellschaft f&uuml;r die Freundschaft zwischen Deutschen und US-Amerikanern erst viel sp&auml;ter dazu. Eins seiner Hauptanliegen war dabei die Auswahl geeigneter junger Menschen f&uuml;r den Stipendiatenaustausch, dem er selbst einst so Entscheidendes verdankt hatte. Er war der Initiator des Luftbr&uuml;ckenstipendiums und des Medienpreises der Steuben-Schurz-Gesellschaft.</p>
<p>Ein Blick auf weitere Mitgliedschaften zeigt das breite Spektrum seiner Interessen und T&auml;tigkeiten, die freilich nicht alle gleichrangig und gleich intensiv wahrgenommen wurden, werden konnten. Er war Mitglied in der &#8222;Arbeiterwohlfahrt&#8220; und im &#8222;Verein f&uuml;r Frankfurter Arbeitergeschichte&#8220;. Er geh&ouml;rte zu den &#8222;Freunden und F&ouml;rderern der Akademie der Arbeit&#8220;, er f&ouml;rderte das &#8222;Fritz Bauer Institut&#8220;. Und wenn es noch eines Beleges bedurft h&auml;tte, dass sein Blick nicht einseitig gen Westen ausgerichtet war: er war Mitbegr&uuml;nder des &#8222;Freundeskreises Frankfurt &#8211; Krakau&#8220; und Mitglied in der &#8222;Deutsch-polnischen Gesellschaft&#8220;.</p>
<p>Diesen Teil nun beendend, werfen wir noch ein Streiflicht auf seine Arbeit im Hessischen Rundfunk und auf sein Privatleben an der Seite seiner Ehefrau Renate, die beiden tragenden Konstanten seiner Existenz. Als Pionier des interaktiven H&ouml;rfunks f&uuml;hrte er die telefonische H&ouml;rerbeteiligung in einer laufenden Sendung ein und schrieb damit Rundfunkgeschichte. Was heute selbstverst&auml;ndlicher Standard ist, hat er in den 1980er Jahren entwickelt. Die Samstag-Vormittag-Sendung um zehn Uhr in HR 1 &#8222;Argumente. Eine Sendung f&uuml;r H&ouml;rer, die mitreden wollen&#8220; war ein Glanzlicht demokratischer Partizipation am Vorabend des digitalen Zeitalters. (&#8230;)</p>
<p>Dies alles ist nun leider vorbei, vorbei f&uuml;r immer. Klaus Scheunemann ist unwiderruflich von der B&uuml;hne des Lebens abgetreten. Der allerletzte Vorhang ist gefallen. Wir werden ihn nie mehr wieder sehen, es sei denn auf Fotos oder in Phantasiebildern der Erinnerung. Er ist den letzten Weg gegangen, den Weg ohne Wiederkehr. Er ist uns darin nur voran gegangen, wir werden ihm folgen. Diesen Weg der Sterblichkeit m&uuml;ssen alle Menschen gehen, ja alle Lebewesen.</p>
<p>In einer Trauerfeier verabschieden wir uns von einem Menschen und machen uns unsere eigene Verg&auml;nglichkeit bewusst. Deshalb sind unsere Gef&uuml;hle bei solchen Gelegenheiten eher gemischt. F&uuml;r kurze Zeit halten wir inne und unterbrechen unsere Alltagsgesch&auml;ftigkeit. Dabei dr&auml;ngt sich &#8211; fast unvermeidlich &#8211; die Erkenntnis auf: irgendwann werde ich dort vorne selbst im Sarg liegen oder als ein H&auml;ufchen Asche selbst in der Urne stecken. Wer wei&szlig;, vielleicht schon &uuml;berraschend bald?</p>
<p>So ist es. Das ist keine Vermutung, das ist eine absolute Gewissheit, die in der Grundordnung des Seins selbst verankert ist. Danach hat alles, was einen Anfang hat, irgendwann auch ein Ende. Das ist eine h&ouml;chst sinnreiche Norm. Denn nur dadurch findet Wandel statt, wird Neues erm&ouml;glicht. Eben deshalb ist gegen den Tod kein Kraut gewachsen. Gegen den Tod aufzubegehren, ist sinnlos und nutzlos. Der Tod ist kein Verh&auml;ngnis, sondern eine weise metaphysische Konstante. Menschsein hei&szlig;t: leben d&uuml;rfen und sterben m&uuml;ssen. Darin liegt eine gro&szlig;e Chance, die es zu nutzen gilt. Darin liegt auch ein gro&szlig;er Trost. Denn der Tod betrifft jeden und jede &#8211; ohne Ausnahme. Das ist die Majest&auml;t des Todes. Das ist die Demokratie des Todes. Die Sterberate jeder Population betr&auml;gt immer hundert Prozent. Bitter ist der Tod nur, wenn er vorzeitig, unzeitgem&auml;&szlig; eintritt, ohne, dass zuvor ein erf&uuml;lltes Leben gelebt werden konnte.</p>
<p>In diesem Sinne ist der Tod Klaus Scheunemanns nicht bitter. Denn er hat ein erf&uuml;lltes Leben, auch ein mit Sinn erf&uuml;lltes Leben gef&uuml;hrt. Ob dies auch f&uuml;r seine letzte Zeit des Verstummtseins und der Abh&auml;ngigkeit von einer Magensonde gilt, darf bezweifelt werden. Eine Patientenverf&uuml;gung w&auml;re hier hilfreich gewesen.</p>
<p>Der geistige, der spirituelle Impuls, der von einer weltlich-humanistischen Trauerfeier ausgeht, ausgehen kann, lautet: Nutze den Tag und gedenke des Todes! Carpe diem et Memento mori! Eine epikureisch-stoische Botschaft. Eine Ewigkeit waren wir nicht, eine Ewigkeit werden wir nicht mehr sein. Die winzige Zeitspanne dazwischen, das ist unser Leben. Mensch sein hei&szlig;t:</p>
<ul>
<li>sich ertr&auml;glich einrichten f&uuml;r ein kurzes Gastspiel auf einem Staubkorn im Weltall,</li>
<li>t&auml;tig sein mit Sinn und Verstand, mit Anstand und W&uuml;rde, mit Witz und Humor,</li>
<hr class="clearer-white"><!--
			List browsing box:
		--></ul>
<li>schlie&szlig;lich Abschied nehmen von allem f&uuml;r immer, vor allem von sich selbst, in der Gewissheit, dass da oben niemand ist, der uns zugeschaut h&auml;tte und dass irgendwann alles vergessen sein wird.</li>
<p>F&uuml;r diese Hauptgesichtspunkte einer humanistischen Lebensphilosophie k&ouml;nnen wir einiges auch von Klaus Scheunemann lernen. Lieber Klaus, wir danken Dir.</p>
<p><i>Joachim Kahl<br />ist Philosoph. Er promovierte 1967 in Theologie, trat kurz darauf aus der Kirche aus. Kahl geh&ouml;rte von 1969 bis 1973 gemeinsam mit Klaus Scheunemann dem Bundesvorstand der HU an. </i><a href="http://www.kahl-marburg.de/" target="_blank" rel="noopener"><i>www.kahl-marburg.de</i></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/210-211/publikation/abschied-von-klaus-scheunemann/">Abschied von Klaus Scheunemann</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Freiheit im Leben  Freiheit zum Tode</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/freiheit-im-leben-freiheit-zum-tode/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 12:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Selbstbestimmtes Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Philosophische &#220;berlegungen zu einem selbst verf&#252;gten Ausscheiden aus dem Leben. Mitteilungen Nr. 212 (1/20110), S. 6-8 Selbstbestbestimmung des Individuums &#8211; eine unverw&#252;stliche Leitidee unserer Zeit Am Anfang und am Ende aller &#220;berlegungen, wie zu leben und wie zu sterben sei, steht das Prinzip der individuellen Selbstbestimmung &#8211; eine kostbare und belastbare Idee. Auf einem un&#252;bersichtlichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/freiheit-im-leben-freiheit-zum-tode/">Freiheit im Leben  Freiheit zum Tode</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Philosophische &Uuml;berlegungen zu einem selbst verf&uuml;gten Ausscheiden aus dem Leben. Mitteilungen Nr. 212 (1/20110), S. 6-8</p>
<p><b>Selbstbestbestimmung des Individuums &#8211; eine unverw&uuml;stliche Leitidee unserer Zeit</b></p>
<p>Am Anfang und am Ende aller &Uuml;berlegungen, wie zu leben und wie zu sterben sei, steht das Prinzip der individuellen Selbstbestimmung &#8211; eine kostbare und belastbare Idee. Auf einem un&uuml;bersichtlichen Gel&auml;nde hilft sie zuverl&auml;ssig weiter. Die Idee der individuellen Selbstbestimmung ist auf Dauer unwiderstehlich, weil sie sachlich richtig ist. Sie bleibt &uuml;brig, wenn von den gro&szlig;en geschichtsphilosophischen Entw&uuml;rfen nur noch Tr&uuml;mmer, von den religi&ouml;s-metaphysischen Luftschl&ouml;ssern nur noch Schatten zu sehen sind.</p>
<p>Das Ideal des autonomen Subjekts ist die Haupterrungenschaft der europ&auml;ischen Aufkl&auml;rung. Es hat Sch&auml;rfe und Charme, es ist attraktiv und konstruktiv &#8211; ein Kompass in den Abwehrk&auml;mpfen gegen Bevormundung, Besserwisserei, Verblendung. Dabei ist eine reife und reflektierte Gestalt von Selbstbestimmung sich ihrer nat&uuml;rlichen und historisch- gesellschaftlichen Rahmenbedingungen durchaus bewusst. Niemand kann sich aus ihnen l&ouml;sen. Selbstbestimmung ist keine Selbsterschaffung, auch keine Selbsterfindung und geht problemlos einher mit der Einsicht in ihre eigenen Schranken.<br />Niemand kann sich selbst das Leben geben. Niemand kann seinen Tod verhindern. Niemand kann selbst seinen Leichnam bestatten. Wir werden geboren, wir m&uuml;ssen sterben, andere Menschen m&uuml;ssen unseren Leichnam beisetzen. Das hei&szlig;t: alle erw&uuml;nschte und erreichte Selbstbestimmung ist eingebettet in Fremdbestimmung und stets mit ihr durchmischt. Ungefragt werden wir ins Leben geworfen. Unvermeidlich m&uuml;ssen wir sterben. Unabwendbar m&uuml;ssen andere Menschen unseren toten K&ouml;rper irgendwie der Erde zur&uuml;ckgeben. Zwar k&ouml;nnen wir im Hinblick auf unsere Bestattung Vorsorge treffen, aber durchf&uuml;hren m&uuml;ssen sie andere, auch professionelle Helfer unseres Abschieds.</p>
<p>In all diesen elementaren Sachverhalten dr&uuml;ckt sich der zugleich naturgegebene und gesellschaftsbezogene Charakter der menschlichen Existenz aus. Innerhalb dessen ist die individuelle Selbstbestimmung umso erstrebenswerter, zumal sie ohnehin nur relativ und fragmentarisch ist.</p>
<p>Zwei tief greifende historische Entwicklungen haben die Selbstbestimmung in Theorie und Praxis entscheidend voran gebracht. Auf der gesellschaftlich-politischen Ebene war es der &Uuml;bergang vom Untertan, der seiner Obrigkeit Gehorsam schuldet, zum m&uuml;ndigen Staatsb&uuml;rger, der seine Regierung w&auml;hlen und abw&auml;hlen kann und &#8211; analog &#8211; der sich einer Religion zurechnen oder von ihr l&ouml;sen kann. Auf der medizinisch-pharmazeutischen Ebene gab es epochale Fortschritte, von denen fr&uuml;here Generationen kaum zu tr&auml;umen wagten. Die Entwicklung sicherer hormoneller Verh&uuml;tungsmittel hat die schicksalhafte Verkn&uuml;pfung von Sexualit&auml;t und Zeugung gekappt und damit einen betr&auml;chtlichen Zuwachs an Freiheit und Lustgewinn gebracht. Im Hinblick auf ein selbst verf&uuml;gtes Lebensende stellen Medizin und Pharmazie inzwischen hochdosierbare Medikamentencocktails bereit, die &#8211; eingenommen in der Art eines Schlummertrunks &#8211; in einen tiefen Schlaf versetzen, auf den kein Erwachen mehr folgt. In den Niederlanden hat sich 2008 eine B&uuml;rgerbewegung unter der Leitung der Amsterdamer &Auml;rztin Petra de Jong gebildet, die f&uuml;r die Legalisierung einer solchen &#8222;Letzte-Wille-Pille&#8220; eintritt.</p>
<p>Niemand m&uuml;sste sich heute mehr erh&auml;ngen, erschie&szlig;en, vom Hochhaus st&uuml;rzen, vor den Zug werfen oder in die Schweiz fahren (fahren lassen), sondern k&ouml;nnte sein Leben sanft und schmerzfrei im eigenen Bett in vertrauter Umgebung beenden, so es ihn oder sie danach dr&auml;ngt. Freilich nur, sofern der medizinisch-pharmazeutische Fortschritt endlich von einem politisch rechtsstaatlichen Fortschritt erg&auml;nzt wird. Die liberale und soziale Denkfigur der Selbstbestimmung muss endlich auch in eine alltagstaugliche Rechtsform gekleidet werden.</p>
<p>Das Recht zu leben ist keine Pflicht zu leben, geschweige denn ein Zwang zu leben. Wer nicht mehr leben will oder nicht mehr leben kann, dem sollte &#8211; im Rahmen einer sich herausbildenden humanistischen Abschieds- und Sterbekultur &#8211; die M&ouml;glichkeit einger&auml;umt werden, mit einer sanften Methode schmerzfrei und sozial vertr&auml;glich aus dem Leben zu scheiden.</p>
<p>Todgeweiht sind wir von Beginn an &#8211; wie alle Lebewesen. Leben k&ouml;nnen hei&szlig;t sterben m&uuml;ssen &#8211; ein h&ouml;chst sinnreiches Gesetz der Natur, dem sich die Entstehung allen neuen Lebens verdankt. Sterblichkeit ist kein Irrtum der Evolution, sondern die biologische Gestalt der Endlichkeit aller Wesen. Allerdings: auf unserer Evolutionsh&ouml;he leben wir nicht einfach nur dahin wie Pflanzen und Tiere. Wir sind gen&ouml;tigt, unser Leben zu f&uuml;hren, zu f&uuml;hren mit Sinn und Verstand, mit Anstand und W&uuml;rde.</p>
<p>Dazu geh&ouml;rt auch, dem Tod aktiv entgegen gehen zu k&ouml;nnen, seinen Zeitpunkt und seine Umst&auml;nde mit zu beeinflussen, mit zu gestalten. Von daher ist es freilich geboten, rechtzeitig &uuml;ber die eigene Sterblichkeit und ihre w&uuml;nschbaren Modalit&auml;ten nachzudenken und sich mit anderen dar&uuml;ber auszutauschen. Denn der allgemeine zivilisatorische und medizinische Fortschritt zeigt auch hier seine Janusk&ouml;pfigkeit. Er beschert uns zwar eine erheblich verl&auml;ngerte Lebenszeit, nicht aber notwendig auch eine erh&ouml;hte oder nur bewahrte Lebensqualit&auml;t. Im Gegenteil! Nicht selten geht eine verl&auml;ngerte Lebenszeit mit einer erheblich verminderten Lebensqualit&auml;t einher. Von daher gewinnt heute an Aktualit&auml;t, was einst Friedrich Nietzsche im &#8222;Zarathustra&#8220; im Kapitel &#8222;Vom freien Tode&#8220; schrieb:</p>
<p>&#8222;<i>Viele sterben zu sp&auml;t, und einige sterben zu fr&uuml;h. Noch klingt fremd die Lehre: &#8218;Stirb zur rechten Zeit!&#8216; Stirb zur rechten Zeit; also lehrt es Zarathustra</i>.&#8220; (Friedrich Nietzsche, Werke in drei B&auml;nden, Band 2, Seite 333, Darmstadt, 1966)</p>
<p>Stirb zur rechten Zeit! N&auml;mlich, bevor dein Leben einen unumkehrbaren Verlust an Selbstbestimmung erreicht hat, der mit einem unumkehrbaren Verlust an W&uuml;rde einhergeht. Wenn du dir selber nie mehr Nase und Z&auml;hne putzen sowie den Hintern abputzen kannst, wenn du dauerhaft nur noch gef&uuml;ttert werden musst oder gar nur noch mit einer Magensonde erhalten werden kannst (einer Sonde, die nichts heilt, aber nat&uuml;rliche Todesursachen ausschaltet), wenn tausend andere Komplikationen, namentlich L&auml;hmungen, eintreten, dann erf&auml;hrst du einen Absturz an Lebensqualit&auml;t und Menschenw&uuml;rde. Alles, was dir zuvor wichtig war, ist dahin. Dieser Absturz wird noch ruin&ouml;ser, wenn du &#8211; im Prozess fortschreitender Demenz &#8211; still verwelkst, dein Erinnerungsver- m&ouml;gen erlischt, deine Pers&ouml;nlichkeit versiegt. Irgendwann erkennst du deinen Ehepartner nicht mehr, deine Mutter, deine Kinder. Du schaust in einen Spiegel, und ein fremdes, leeres Gesicht blickt zur&uuml;ck.</p>
<p>Illusionslos gilt es zu akzeptieren, dass Menschen sich selbst &uuml;berleben k&ouml;nnen: dass sie ihr Leben hinter sich haben, obwohl sie noch am Leben sind. Ein hoch erf&uuml;lltes Leben kann in ein erb&auml;rmliches Stadium geistiger Verwirrung, wenn nicht Umnachtung und/oder k&ouml;rperlichen Siechtums m&uuml;nden &#8211; eine Qual f&uuml;r die Betroffenen, eine Qual f&uuml;r ihre Angeh&ouml;rigen, zumal wenn dieses Stadium sich &uuml;ber Jahre, vielleicht Jahrzehnte erstreckt &#8211; dank moderner Hochleistungsmedizin und Medizintechnik.</p>
<p>Was f&uuml;r das Lebensende noch erk&auml;mpft werden muss, f&uuml;r den Lebensbeginn ist es seit langem fraglos anerkannt. Geburtshilfe ist eine etablierte medizinische Disziplin. Die professionelle Dienstleistung einer Geburtshelferin oder eines Geburtshelfers gilt als ehrbare T&auml;tigkeit, die unstrittig ihren finanziellen Lohn verdient. Niemand k&auml;me auf den Gedanken zu behaupten, hier w&uuml;rden Gesch&auml;ftemacher die Not von Geb&auml;renden ausnutzen. Und selbst darin l&auml;sst sich noch eine Parallele aufzeigen, dass eine Entbindung nach Ort und Zeit geplant und bei Bedarf vorzeitig eingeleitet werden kann.</p>
<p>Geburtshilfe, Lebenshilfe, Sterbehilfe &#8211; wir brauchen sie alle drei, jeweils zu ihrer Zeit. Die Akzeptanz dieser strukturellen Hilfsbed&uuml;rftigkeit in allen Lebensphasen ist Ausdruck reifer Menschlichkeit.</p>
<h5>Ja zur M&ouml;glichkeit, sozial verant&shy;wort&shy;lich und schmerzfrei von der B&uuml;hne des Lebens abzutreten</h5>
<p>Das philosophische Kernproblem beim Thema &#8222;Selbstt&ouml;tung&#8220; lautet: D&uuml;rfen wir unser Dasein, das wir nicht selbst gew&auml;hlt haben, das wir nie selbst w&auml;hlen konnten, wieder abw&auml;hlen? Darf der zuf&auml;llige Zeugungsakt zweier Menschen, die dadurch unsere Eltern wurden, mit einem imperativen Mandat gleichgesetzt werden, das da lautet: Ihr m&uuml;sst unter allen Umst&auml;nden das euch gegebene Leben &#8211; durch dick und d&uuml;nn bis zum bitteren Ende &#8211; durchhalten, selbst wenn euch nichts mehr bindet an diese Welt und der Aufenthalt darin zur Qual geworden ist?</p>
<p>Die prinzipielle Erlaubtheit, sich der Welt zu entziehen und sich aus allen sozialen Beziehungen auszuklinken, alle Kommunikation und alle Argumentation f&uuml;r immer abzubrechen, findet freilich ihre Grenze dann, wenn auf diese Weise anderen Menschen Schaden zugef&uuml;gt wird. Wer sich vor den Zug wirft, handelt sozial unverantwortlich, ja verbrecherisch. Er oder sie wirbelt nicht nur die Pl&auml;ne vieler Reisender durcheinander, sondern traumatisiert auch &#8211; f&uuml;r sein Leben &#8211; einen braven Lokf&uuml;hrer, der nicht mehr bremsen kann und sehenden Auges zum Totschl&auml;ger gemacht wird. Gar manche Selbstt&ouml;tung ist unverantwortlich und unklug. Unklug ist sie, wenn sie beispielsweise aus Liebeskummer erfolgt. Unverantwortlich ist sie, wenn sie Schutzbefohlene im Stich l&auml;sst, etwa unversorgte Kinder. In dieser Hinsicht entfaltet Suizidprophylaxe ihre volle Berechtigung.</p>
<p>In den langen Jahrhunderten kirchlicher Vorherrschaft blieb jedem, der durch eigene Hand aus dem Leben geschieden war, ein ehrenhaftes, das hie&szlig;: ein kirchliches Begr&auml;bnis verwehrt. Ohne Segen, ohne Sakrament, ohne Priester, ohne Gemeinde wurden solche Menschen au&szlig;erhalb der Friedhofsmauer w&uuml;rdelos verscharrt &#8211; heimlich und n&auml;chtens.</p>
<p>So dumpf und d&uuml;ster ist es freilich nicht immer in Europa zugegangen. In der vor- und au&szlig;erchristlichen Antike haben menschenfreundliche Philosophenschulen &#8211; namentlich die Stoa und das Epikureertum &#8211; die Freiheit zum Tode ausf&uuml;hrlich begr&uuml;ndet. An sie konnten sp&auml;ter im 16. Jahrhundert Michel de Montaigne und David Hume im 18. Jahrhundert ankn&uuml;pfen und gegen kirchliche Engstirnigkeit das Recht auf den eigenen Tod verteidigen.<br />In der Tradition dieser fr&uuml;hen Vork&auml;mpfer individueller Selbstbestimmung auch im Sterben und best&auml;rkt durch Gegenwartsautoren wie Jean Am&eacute;ry und Karl L&ouml;with, fasse ich noch einmal wichtige Gesichtspunkte zusammen. &#8222;Wenn ein vernunftgeleitetes Leben nicht l&auml;nger m&ouml;glich ist, dann ist es erlaubt, einen wohl&uuml;berlegten Lebensabschied zu nehmen.&#8220; So lautete das Leitmotiv der Stoa zu dieser Frage, wobei hinzugef&uuml;gt wurde, es sei keine leichte Aufgabe, den richtigen Zeitpunkt zu finden und dann zu handeln. Der Phase des hohen Alters m&uuml;sse man tunlich zuvorkommen, in der vielleicht die F&auml;higkeit zur Einsicht erloschen sei.</p>
<p>Alles in allem l&auml;sst sich hiernach sagen: Selbstt&ouml;tung ist nicht notwendig ein Ausdruck der Selbstaggression, wie voreilig pathologisierend behauptet wird. Selbstt&ouml;tung kann auch den legitimen Wunsch ausdr&uuml;cken, Leid zu beenden. Der Tod wird nicht als &Uuml;bel gesucht, sondern als Ende aller &Uuml;bel. Das Recht auf das eigene Leben m&uuml;ndet in das Recht auf den eigenen Tod.<br />Lebens&uuml;berdruss, Lebenssattheit, Lebensm&uuml;digkeit, Lebensunwille, schlie&szlig;lich Lebensekel &#8211; sind sie so unverst&auml;ndlich, wenn eine wirkliche Lebensteilhabe nicht mehr stattfindet?&nbsp; Wenn k&ouml;rperliche Basisfunktionen ihren Dienst versagen, wenn geistige Einbu&szlig;en t&auml;glich aufdringlicher werden, wenn die Beziehungsnetze ausged&uuml;nnt sind, was bleibt dann noch? Weshalb darf, wer mit f&uuml;nfundachtzig das Gef&uuml;hl hat, sein Leben sei nun abgerundet und k&ouml;nne eigentlich nur noch an Substanz verlieren, weshalb darf so jemand &#8211; vers&ouml;hnt mit sich und der Welt &#8211; nicht bewusst in den Tod gehen und daf&uuml;r professionelle Hilfe unter &auml;rztlicher Obhut in Anspruch nehmen? Wer darf sich anma&szlig;en, diesen Sterbewunsch als unstatthaft zu ignorieren und unerbittlich eine Sterbeverz&ouml;gerung zu verlangen?</p>
<p>Wir alle k&ouml;nnten mutiger, fr&ouml;hlicher, gelassener leben und arbeiten, wenn wir keinen langwierigen, qualvollen Sterbeprozess zu bef&uuml;rchten haben, sondern wissen d&uuml;rfen: Wenn es soweit ist, gibt es klare rechtsstaatliche Regelungen, die es uns erm&ouml;glichen, am eigenen Wohnort, m&ouml;glichst im eigenen Bett, in Frieden und W&uuml;rde den ultimativen Abschied von dieser schaurig sch&ouml;nen Erde zu nehmen, begleitet von wohlwollenden Angeh&ouml;rigen und f&uuml;rsorglichem medizinischen und pflegerischen Personal.</p>
<p><i>Joachim Kahl<br />lebt als freiberuflicher Philosoph in Marburg</i></p>
<p>Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um einen gek&uuml;rzten Essay des Autors. Die vollst&auml;ndige Fassung ist auf der Webseite <a href="http://www.kahl-marburg.de/" target="_blank" rel="noopener">www.kahl-marburg.de</a> (<a href="http://www.kahl-marburg.privat.t-online.de/Kahl_Sterbehilfe.pdf" target="_blank" rel="noopener">hier als PDF-Datei</a>) zu finden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/212/publikation/freiheit-im-leben-freiheit-zum-tode/">Freiheit im Leben  Freiheit zum Tode</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Die Grenzen der Toleranz</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/die-grenzen-der-toleranz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Dec 2006 12:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienresonanz]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurt: Medienresonanz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt einen Weg zwischen Beliebigkeit und Starre wertgebundener Pluralismus in einer weltlichen Ordnung Frankfurter Rundschau vom 09.12.2006 Ich gebe zu: lauter schwierige Themen: Toleranz, gar Grenzen der Toleranz. Laizistische Orientierung: Was ist Laizismus undwelchen unverzichtbaren Dienst leistet er? Kampf der Ideen, Kulturen, Religionen? Ja, es gibt ihn, diesen Kampf &#8211; offen und verborgen, hier [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt einen Weg zwischen Beliebigkeit und Starre</p>
<p>wertgebundener Pluralismus in einer weltlichen Ordnung</p>
<p>Frankfurter Rundschau vom 09.12.2006</p>
<p>Ich gebe zu: lauter schwierige Themen: Toleranz, gar Grenzen der Toleranz. Laizistische Orientierung: Was ist Laizismus und<br />welchen unverzichtbaren Dienst leistet er? Kampf der Ideen, Kulturen, Religionen? Ja, es gibt ihn, diesen Kampf &#8211; offen und verborgen, hier zu Lande und weltweit. Wir stecken mitten drin und k&ouml;nnen ihm nicht ausweichen. Interkultureller und interreligi&ouml;ser Dialog in allen Ehren. Aber lassen wir uns nicht den Blick daf&uuml;r verstellen, dass auch der Dialog nur eine Ebene im Kampf ist. Ein Kuscheldialog verfehlt den Ernst der Lage. Ein Klartextdialog, hart und fair, ist hilfreich f&uuml;r alle Beteiligten beim Erkennen von Weg und Ziel, wobei es sich empfiehlt, Kritik ernst zu nehmen, statt sich durch sie gekr&auml;nkt oder beleidigt zu f&uuml;hlen. Dass einige Zeitgenossen die Diagnose &#8220; Kampf&#8220; lieber vermeiden und ausschlie&szlig;lich von &#8220; Dialog&#8220; der Kulturen sprechen wollen, zeugt bereits von einer geschw&auml;chten Kampfmoral und mangelnder Klarheit des Blicks. Seit wir Menschen diesen Erdball bev&ouml;lkern, ist unsere Existenz immer auch Kampf: Lebenskampf, &Uuml;berlebenskampf. Der dabei ben&ouml;tigte Kampfgeist l&auml;sst sich durch geeignete Vork&auml;mpferinnen und Vork&auml;mpfer befl&uuml;geln. Im Kampf um das friedliche Zusammenleben der V&ouml;lker und Individuen, der Religionen und Ideen, hilft eine Streitkultur, die auf eine m&ouml;glichst zivile Form der Konfliktregelung abzielt. Solche zivile L&ouml;sungen sind freilich nicht immer und &uuml;berall m&ouml;glich. Denn heute ist ein Hauptkampffeld abgesteckt durch eine neuartige Gestalt des Totalitarismus, inspiriert durch muslimische Religiosit&auml;t. Dieser Islamismus bedroht die offene Gesellschaft mit ihren attraktiven Errungenschaften von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, S&auml;kularit&auml;t &#8211; dem Wurzelboden produktiver Vielfalt.</p>
<p>Die Kunst der Unduldsamkeit</p>
<p>Daher dr&auml;ngt sich das Problem &#8220; Grenzen der Toleranz&#8220; auf. Wie l&auml;sst sich die schwere Kunst der Duldsamkeit vereinen mit der &#8211; nicht minder schweren und nicht minder notwendigen- Kunst der Unduldsamkeit? Was darf gestattet, was muss verweigert werden, ohne sich dem Vorwurf der Willk&uuml;r auszuliefern? Das Konzept eines wertgebundenen und prinzipiengeleiteten Pluralismus weist in die Richtung, wo Antworten, theoretische und vor allem praktische, mit Aussicht auf Erfolg aufgesp&uuml;rt werden k&ouml;nnen. Dieser Pluralismus entsagt den beiden Versuchungen, die menschliche Orientierungsanstrengungen seit jeher begleiten: dem (j&uuml;ngeren) Relativismus und dem (&auml;lteren) Absolutismus. Relativismus verf&auml;llt dem Irrtum zu meinen, weil in der Tat alles relativ ist, sei ebendeshalb alles auch gleichwertig, gleichrangig, kurz: beliebig. Absolutismus verf&auml;llt dem komplement&auml;ren Irrtum, eine gegebene Position, in der Regel die eigene, als die allein m&ouml;gliche herauszuputzen: etwas Relatives zu verabsolutieren. Der islamisch inspirierte Totalitarismus unserer Tage ist eine Hauptgestalt eines solchen Absolutheitsanspruchs. F&uuml;r ihn zerf&auml;llt die Menschheit schlicht in Gl&auml;ubige und Ungl&auml;ubige. Die Dramatik der gegenw&auml;rtigen Weltlage besteht in dieser Hinsicht darin, dass dem muslimischen Absolutismus oft nur ein knieweicher Relativismus begegnet, &#8220; entgegentritt&#8220; w&auml;re schon zu viel gesagt. Der Bombenterror seit dem 11. September 2001 in seiner unberechenbaren Brutalit&auml;t hat freilich bei vielen ein Erwachen aus sozialromantischen Multikulti-Tr&auml;umereien bewirkt und ein Umdenken eingeleitet. Das Gewaltpotenzial im Islam l&auml;sst sich nicht l&auml;nger als &#8220; islamophobes&#8220; Hirngespinst abtun. Unvermeidlich f&auml;llt dabei auch ein Licht auf das Gewaltpotenzial in den beiden anderen &#8220; abrahamitischen&#8220; Religionen, dem Judentum und dem Christentum, ja, in einer religi&ouml;sen Geistesverfassung &uuml;berhaupt.</p>
<p>Verzicht auf Religion nicht verlangt</p>
<p>Eine Stimme s&auml;kularer Vernunft, die die Vorz&uuml;ge einer Demokratie gegen&uuml;ber einer Theokratie benennt, strebt hier nach Geh&ouml;r. Bei allem Neuen, was sie zu sagen hat, will sie aber auch eine alte Weisheit aus der 68er Zeit vor dem Vergessen bewahren: &#8220; Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.&#8220; Dabei sei eigens betont, dass der s&auml;kulare Ordnungsrahmen keineswegs den Verzicht auf pers&ouml;nliche Religion verlangt und auch keine religi&ouml;se Weltdeutung verwehrt. Im Gegenteil, die rivalisierenden Glaubensrichtungen werden erst zu einem friedlichen Nebeneinander instand gesetzt, sofern sie sich nicht selbst zum Ma&szlig;stab f&uuml;r das ganze Gemeinwesen verabsolutieren. Angestrebt ist ein gewaltfreies Zusammenleben auf dem Boden eines Pluralismus, der sich an den Menschen- und B&uuml;rgerrechten orientiert, besonders an der Parit&auml;t der Geschlechter und an der Religionsfreiheit in ihrem negativen und positiven Sinn.<br />Sakrale und s&auml;kulare Sph&auml;re schlie&szlig;en sich keineswegs aus. Erst die s&auml;kulare Ordnung garantiert die freie Entfaltung der konkurrierenden Deutungen von Sakralit&auml;t. Eine sakrale Ordnung gew&auml;hrt nur Freiheit f&uuml;r die eigene Religion auf Kosten aller anderen. Allein der politische Vorrang der S&auml;kularit&auml;t vor der Sakralit&auml;t r&auml;umt allen Religionen ihre Chance ein. Die damit verbundene Trennung von Staat und Religion ist der Kern des Laizismus. Der Autor Joachim Kahl (Jahrgang 1941) ist freiberuflicher Philosoph und Theologe mit lang- j&auml;hriger Erfahrung in akademischer und au&szlig;erakademischer Lehrt&auml;tigkeit. Er schrieb die B&uuml;cher &#8220; Das Elend des Christentums oder Pl&auml;doyer f&uuml;r eine Humanit&auml;t ohne Gott&#8220; (rororo aktuell 1968 und 1993) und &#8220; Weltlicher Humanismus. Eine Philosophie f&uuml;r unsere Zeit&#8220; (LIT-Verlag 2005, zweite Auflage 2006). Kahl wird in der Reihe Leitkultur Menschenrechte von Humanistischer Union und Frankfurter Rundschau am kommenden Donnerstag, 14. Dezember, ab 20 Uhr im Caf&eacute; Wiesengrund,Finkenhofstr. 17, Frankfurt a.M. zum Thema einen Vortrag halten. (<a href="http://www.kahl-marburg.de/" target="_blank" rel="noopener">www.kahl-marburg.de</a>)</p>
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		<title>Religionsfreiheit für alle: Gegen ein Kopftuchverbot</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/184/publikation/religionsfreiheit-fuer-alle-gegen-ein-kopftuchverbot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jan 2004 18:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Symbole]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 184, S.8-9 Die Pflicht des säkularen Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität ergibt sich zwingend aus dem Menschenrecht aller seiner Bürgerinnen und Bürger auf Religionsfreiheit. Der Staat ist keine Einrichtung für Mehrheiten oder Minderheiten, sondern die Heimstatt aller. Insofern darf niemand wegen seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 184, S.8-9</p>
<p>Die Pflicht des säkularen Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität ergibt sich zwingend aus dem Menschenrecht aller seiner Bürgerinnen und Bürger auf Religionsfreiheit. Der Staat ist keine Einrichtung für Mehrheiten oder Minderheiten, sondern die Heimstatt aller. Insofern darf niemand wegen seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. Dies ist das Gebot der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung und der Privilegierung. Aus dieser rechtsphilosophischen Grundlage einer liberalen und pluralistischen Demokratie folgt, dass der Staat sich mit keiner der in ihm vorkommenden Religionen oder Weltanschauungen identifizieren darf. Deshalb dürfen in staatlichen und kommunalen Einrichtungen nur staatliche und kommunale Symbole angebracht werden. Christliche Kreuze beispielsweise an den Wänden von Schulen, Gerichten, Parlamentssälen, Amtsstuben, Friedhofshallen verletzen das Gebot der Gleichbehandlung und benachteiligen alle Nichtchristen, seien sie jüdischer oder muslimischer Religionszugehörigkeit oder religionslos. Der Staat besteht aber nicht nur aus Gebäuden, sondern auch und vornehmlich aus lebendigen Menschen, den Staatsbediensteten. In einer Demokratie verfügen sie über alle Grund- und Menschenrechte, also auch über das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, und zwar ungeschmälert. Der entscheidende Knackpunkt, den viele in den aktuellen Debatten nicht sehen, ist nun der folgende: das Anbringen von christlichen Kreuzen in Klassenzimmern und Gerichtsälen erfolgt auf behördliche Weisung hin und verletzt damit die religiös-weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates. Das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin dagegen ist keine staatliche Veranstaltung, sondern ihr höchst privates Kleidungsstück. Es gehört in den Bereich der individuellen Entfaltung der Persönlichkeit, deren Bestandteil auch die Religionsfreiheit ist.Eine Demokratie lebt von gesetzes- und verfassungstreuen Staatsbediensteten, die keine Leibeigenen oder Marionetten ihres Dienstherren sind, sondern mündige Menschen mit unterschiedlichen Auffassungen über vieles. Da der soziale Lernort Schule weder ein religionsfreier noch ein rechtsfreier Bereich ist, genießen die dort Unterrichtenden das Recht auf positive Religionsfreiheit, unterliegen freilich ebenso in ihrer dienstlichen Tätigkeit der Pflicht zur Nichtdiskriminierung, Nichtprivilegierung sowie Nichtmissionierung. Schulaufsicht und Disziplinarrecht sind bei Verstößen die rechtsförmigen Antworten. Diese politisch-rechtliche Bewertung ist die eine Ebene des Kopftuchstreits. Davon zu unterscheiden ist die Ebene einer religions-, ideologie- und kulturkritischen Bewertung religiös motivierter Kleidersitten. Die Religionsgeschichte kennt die bizarresten Formen von angeblich gottgewollter Kleidung und pendelt zwischen völliger Nacktheit und nahezu völliger Verhüllung des menschlichen Körpers als spirituell gebotenen Haltungen. Unbestreitbar stellen die von Männern gemachten muslimischen Kleiderordnungen patriarchalische Versuche zur Domestikation der Frau dar. Namentlich ihre sinnliche Verführungskraft soll gezähmt werden, die sich vor allem im wallenden Haupthaar verdichte, wie ein uralter magischer Glaube behauptet. Eben dies lehren die heiligen Schriften der Juden und Christen genauso, wie jeder Kenner des Alten und des Neuen Testamentes weiß. Auch der Apostel Paulus schreibt den Frauen vor, ihr Haupthaar zu bedecken, und zwar namentlich im kultischen Bereich (1.Korintherbrief 11,5ff).Darin drücke sich die gottgewollte Unterordnung der Frau unter den Mann aus, der sein Haar nicht bedecken solle. Denn allein der Mann sei Gottes Bild und Ehre; das Weib aber ist des Mannes Ehre. Denn der Mann ist nicht vom Weibe, sondern das Weib ist vom Manne. Und der Mann ist nicht geschaffen um des Weibes willen, sondern das Weib um des Mannes willen. (Luther-Übersetzung)Dass diese paulinische Herabstufung der Frau die Auffassung Jesu von Nazareth konsequent fortsetzt, ergibt sich schon daraus, dass dieser in das maßgebliche Gremium der zwölf Jünger und späteren Apostel keine einzige Frau berufen hatte, nicht einmal eine Alibifrau. Der in der göttlichen Schöpfungsordnung begründete Vorrang des Mannes vor der Frau gehört zum Kernbestand des christlichen Menschenbildes, strukturell verankert in Kirchengeschichte und Kirchenorganisation bis auf den heutigen Tag und in ungezählten Einzelvorgängen bestätigt. Von daher ist es abwegig, eine Kopftuch tragende muslimische Lehrerin vom staatlichen Schuldienst fernhalten zu wollen mit der Begründung, sie bekenne sich zu einer Wertordnung, die der verfassungsmäßig gebotenen Gleichberechtigung der Geschlechter widerspreche. Dann müssten alle christlichen und jüdischen Lehrkräfte ebenso entlassen werden. Die emanzipatorische Idee der Ebenbürtigkeit von Mann und Frau verdankt sich keiner der drei abrahamitischen Religionen. Sie ist eine späte Frucht der europäischen Aufklärung, die dabei an stoische und epikureische Vorbilder anknüpfen konnte. Weil heutige säkulare und demokratische Staatsverfassungen fortschrittlicher und aufgeklärter sind als die heiligen Schriften mancher ihrer Bürgerinnen und Bürger, entstehen individuelle Glaubwürdigkeits- und Identitätsprobleme. Sie lassen sich nicht administrativ oder gar repressiv beseitigen, sondern nur durch vertiefte Aufklärung und Bildung bearbeiten.</p>
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		<title>Philosophieunterricht statt Religionsunterricht. 8 Thesen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/3-1970-vorgaenge/publikation/philosophieunterricht-statt-religionsunterricht-8-thesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 1970 14:32:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Religion: Schule]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorgänge 3/1970, S. 108-109 (vg) Dr. Joachim Kahl (Vorstandsmitglied der HU, Verfasser von &#8222;Das Elend des Christentums&#8220;; siehe seine Thesen über die Unwissenschaftlichkeit der Theologie in vg 12/69) hat der Humanistischen Union für ihren Verbandstag (Nürnberg, 4./5. April) &#8222;Acht Thesen zur Ersetzung des Religionsunterrichts durch Philosophieunterricht&#8220; vorgelegt, die auch in dieser Zeitschrift zur Diskussion gestellt [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vorgänge 3/1970, S. 108-109</p>
<p><i>(vg) Dr. Joachim Kahl (Vorstandsmitglied der HU, Verfasser von &#8222;Das Elend des Christentums&#8220;; siehe seine Thesen über die Unwissenschaftlichkeit der Theologie in vg 12/69) hat der Humanistischen Union für ihren Verbandstag (Nürnberg, 4./5. April) &#8222;Acht Thesen zur Ersetzung des Religionsunterrichts durch Philosophieunterricht&#8220; vorgelegt, die auch in dieser Zeitschrift zur Diskussion gestellt sein sollen.</i></p>
<p>1. Gemessen am Standard einer demokratischen Schule, die auf die Emanzipation der Schüler abzielt und sie zu kritischem Denken und rationalem Handeln erziehen will, er-weist sich der christlich-konfessionelle Unterricht als ein Fach, das sich weder politisch noch pädagogisch legitimieren läßt.</p>
<p>2. Formal die Agentur der Kirche in der Schule, das Relikt eines vordemokratischen Staatskirchentums, privilegiert der RU das Christentum, beschneidet die Lehrfreiheit des Lehrers und verletzt die Religionsfreiheit des Schülers.</p>
<p>3. Inhaltlich begünstigt der RU die Ausbildung autoritärer Charaktere, die an Glauben und Gehorsam gewöhnt sind (Abhängigkeit vom allmächtigen Vater, Menschen als Kinder oder Schafe).</p>
<p>4. Den RU aus der Schule zu verbannen, heißt nicht, das Christentum und die Religionen überhaupt zu ignorieren. An die Stelle des kirchlichen Fachs muß ein Philosophieunterricht treten, der auch religionswissenschaftlichen Problemen geöffnet ist.</p>
<p>5. Ein Fach &#8222;Religionskunde&#8220;, wie es die HU bisher empfohlen hat, bleibt als Alternative unzureichend, da es der scheinliberalen Fiktion von der Neutralität von Informationen aufsitzt und den Bereich des Nichtreligiösen, der Philosophie, begrifflich ausschließt.</p>
<p>6. Angeleitet durch die vier Fragen Kants &#8222;Was kann ich wissen? Was soll ich tun? Was darf ich hoffen? Was ist der Mensch?&#8220; und aus-gehend von den Interessen der Schüler wer-den alle Probleme der Religionen, der Religionskritik und der Philosophie diskutiert.</p>
<p>7. Dieser Philosophieunterricht &#8211; als Zwillingsfach zum politischen Unterricht gedacht und mit diesem in einem zukünftigen Projektsystem verschmelzbar &#8211; ist nicht &#8222;neutral&#8220;, sondern ergreift bewußt und offen Partei für die menschliche Vernunft und deren Interesse an einer freien und gerechten Gesellschaft. Das Christentum und die anderen Religionen werden befragt, welchen Beitrag sie hierzu geleistet haben und leisten.</p>
<p>8. Dieser Reform im Curriculum der Schule muß eine Reform in der Universität entsprechen: die Transformation der theologischen Fakultäten in religionswissenschaftliche Fachbereiche sowie die Multiplikation der philosophischen Professuren. Nur wissenschaftlich ausgebildete Philosophielehrer können diesen Unterricht erteilen.</p>
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		<item>
		<title>Plädoyer für die Abschaffung der Kindertaufe</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/11-1968-vorgaenge/publikation/plaedoyer-fuer-die-abschaffung-der-kindertaufe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 1970 10:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/plaedoyer-fuer-die-abschaffung-der-kindertaufe/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kritische Anmerkungen eines Atheisten zur massenweisen Zwangschristianisierung. Vorgänge 11/1968, S. 385-389 Jahr für Jahr werden in der Bundesrepubik etwa eine Million Säuglinge getauft. Jahr für Jahr beanspruchen fast alle Eltern für ihre Neugeborenen die kirchliche Weihetätigkeit. Dies ist ein erstaunlicher Tatbestand, wenn man gleichzeitig bedenkt, daß dieselben Eltern sich in der Regel sonst nur wenig [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/11-1968-vorgaenge/publikation/plaedoyer-fuer-die-abschaffung-der-kindertaufe/">Plädoyer für die Abschaffung der Kindertaufe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kritische Anmerkungen eines Atheisten zur massenweisen Zwangschristianisierung. Vorgänge 11/1968, S. 385-389</p>
<p>Jahr für Jahr werden in der Bundesrepubik etwa eine Million Säuglinge getauft. Jahr für Jahr beanspruchen fast alle Eltern für ihre Neugeborenen die kirchliche Weihetätigkeit. Dies ist ein erstaunlicher Tatbestand, wenn man gleichzeitig bedenkt, daß dieselben Eltern sich in der Regel sonst nur wenig am kirchlichen Leben beteiligen und oft nicht einmal mehr das Vaterunser auswendig wissen.<br />Gegen diesen blinden Automatismus des Kindertaufrituals, der den Kirchen die Massenbasis und damit eine scheindemokratische Legitimation ihrer Privilegien einbringt, ist in den letzten Monaten mehrfach protestiert worden. Eine Reihe jüngerer evangelischer Pfarrer &#8218;im Rheinland und in Westfalen weigert sich standhaft, ihre eigenen Kinder zur kirchlichen &#8222;Schluckimpfung&#8220; zu geben, wie der Baseler Theologe Karl Barth die Kindertaufe anprangerte.<br />Damit, daß sie ihre eigenen Sprößlinge ungetauft heranwachsen lassen, wollen die protestantischen Pfarrer provokativ auf die volkskirchlichen Mißbräuche der Kindertaufe hinweisen und für die Möglichkeit des Taufaufschubs und die Freigabe der Erwachsenentaufe ein persönliches Beispiel geben.<br />Allerdings heißt das nicht, daß diese Pfarrer grundsätzlich die Kindertaufe ablehnen. Obwohl sie die Fragwürdigkeit der herrschenden Praxis spüren und vor allem die Farce des Taufgelöbnisses durchschauen &#8211; völlig entkirchlichte Eltern und Paten müssen eine christliche Erziehung des Täuflings &#8222;in Zucht und Vermahnung zum Herrn&#8220; versprechen, träufeln sie dennoch allen Kindern, die ihnen von Gemeindemitgliedern gebracht werden, eifrig Taufwasser aufs Köpfchen.</p>
<p>Natürlich stehen diese Pfarrer mit ihrer Konzeption nicht alleine, sondern können sich auf bedeutende zeitgenössische Theologen berufen. So griff der schon erwähnte Karl Barth bereits 1943 in seinem Vortrag &#8222;Die kirchliche Lehre von der Taufe&#8220; die Kindertaufpraxis scharf an und hat sich seit-her in mehreren Veröffentlichungen für die Erwachsenentaufe ausgesprochen. Gerne berufen sich die Pfarrer auch auf Dietrich Bonhoeffer, der ebenfalls für die Freigabe der Erwachsenentaufe argumentiert hat.<br />Überhaupt gilt es sich zu vergegenwärtigen, daß die Kindertaufe trotz ihrer jahrtausendealten Tradition keineswegs völlig unangefochten im Christentum herrschte, ja nicht einmal von Anfang an bestand. Bis um 400 etwa überwog in der alten Kirche die Erwachsenentaufe, die bis in die zweite Hälfte des zweiten Jahrhunderts nahezu ausschließlich geübt wurde.</p>
<p>Das Neue Testament kennt die Säuglings- und Kindertaufe nicht, wie die umfangreiche Kontroverse zwischen den Professoren Joachim Jeremias, Oscar Cullmann und Ethelbert Stauffer einerseits und Kurt Aland andererseits ergeben hat. Wie Aland zuletzt in seiner Schrift &#8222;Die Stellung der Kinder in den frühen christlichen Gemeinden und ihre Taufe&#148; (München&#8216; 1967) gezeigt hat, galt der Säugling christlicher Eltern auch ohne Taufe als heilig und rein (1. Korinther 7, 14). Erst im Laufe der Zeit, als sich die Erbsündenlehre durchsetzte, wurden auch die kleinen Kinder als taufbedürftig angesehen. Noch Tertullian polemisierte in seiner Schrift &#8222;De baptismo&#8220; gegen die Säuglingstaufe mit dem Hinweis, daß die &#132;innocens aetas&#148;, das unschuldige Alter, sie nicht nötig habe. Erst in der Pubertät, wenn die Sündlosigkeit verloren gehe, müsse das Kind &#8211; nach einer ausreichenden Unterweisung &#8211; getauft werden.</p>
<p>Mit der augustinischen Lehre von der Erbsünde, derzufolge die Seele durch Zeugung und Geburt befleckt sei, setzte sich unaufhaltsam die Säuglingstaufe durch. Gleichwohl gab es während des gesamten Mittelalters immer wieder christliche Gruppen, die entweder die Wassertaufe schlechthin verwarfen und sie von der Geisttaufe (durch Handauflegen) unterschieden oder wenigstens die Kindertaufe ablehnten. Dazu zählten die Paulizianer, die Bogumilen, die Katharer oder Albigenser, die Waldenser sowie die Böhmischen Brüder.</p>
<p>Im Zeitalter der Reformation endlich wurde die Ablehnung der Kindertaufe zum Inbegriff einer ganzen Gruppe, der Baptisten. Von ihren Gegnern, den Katholiken, den Reformatoren und ihren Anhängern, wurden sie Wiedertäufer (Anabaptisten) genannt, weil sie die Kindertaufe für ungültig erachteten und die Menschen deshalb &#8222;wieder&#8220; tauften. Ihre spiritualistischen Gedankengänge fanden Eingang bei den Sozinianern, Arminianern und Quäkern.<br />Im 18. und vor allem im 19. Jahrhundert erhoben einzelne Theologen und Persönlichkeiten erneut ihre Bedenken gegen die Kindertaufe. Goethe entschuldigte sich am 13.7.1796 schriftlich bei Schiller, daß er nicht zur Taufe seines Kindes gekommen sei, weil &#8222;ihn diese Zeremonien gar zu sehr verstimmten&#8220; (zitiert nach Nestle, &#8222;Die Krisis des Christentums&#8220; 1947, Seite 329). Die Theologen, die aus verschiedenen Gründen die Kindertaufe angriffen, seien bloß dem Namen nach genannt: Schleiermacher, Kierkegaard, Martin Kähler.<br />Wie dieser kurze historische Rückblick zeigt, ist also das Unbehagen an der Kindertaufe nicht neu. Und dennoch werden die Säuglinge getauft wie eh und je und dem corpus ecclesiae einverleibt. Woher rührt das?</p>
<p>Das liegt ohne Zweifel zunächst daran, daß durchschlagende Argumente gegen die Kindertaufe offenbar bisher nicht vorgebracht werden konnten. Meist ging die Kritik von ähnlich irrationalen, nämlich religiösen Voraussetzungen aus wie die Tauftheologie selber. Dann stritt und streitet man beispielsweise über die Frage der Erbsünde, über den Gnadenbegriff, über den Sakramentscharakter der Taufe, über die Verbindlichkeit der reformatorischen Bekenntnisse heute. Ohne daß ich einzelne weiterführende Elemente in dieser Kritik leugnen will, bleibt sie dennoch &#8211; weil innertheologisch &#8211; den Prämissen verhaftet, die mit einer gewissen Stringenz nun eben zur Kindertaufe führten.<br />Die wirklich brisante Kritik kann nur von außerhalb der Theologie kommen. Sie begreift die Kindertaufe grundlegend als Politikum und deckt sie als christliches Bestandstück, als &#8222;spirituellen point d&#8217;honneur&#8220;, wie Karl Marx sagte, einer repressiven Erziehung und Sozialisation auf. Die Schlüsselkategorie dieser Kritik ist die Religionsfreiheit des Kindes, wobei dieses Recht des Kindes unter juristischem, soziologischem und pädagogischem Aspekt aufzufächern ist.</p>
<p>Die Kindertaufe verstößt gegen das Grundrecht des Kindes auf Religionsfreiheit und ist damit in der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig. Inwiefern? Artikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: &#8222;Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.&#8220; Art. 136 Abs. 4 der Weimarer Reichsverfassung, der dem Grundgesetz durch Art. 140 vollgültig inkorporiert ist, spezifiziert die Religionsfreiheit aufschlußreich folgendermaßen: &#8222;Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.&#8220;</p>
<p>Was aber geschieht mit der Kindertaufe? Ein Mensch, ein unmündiger Säugling &#8211; aber was besagt das? Die Menschenrechte stehen jedem Menschen unabhängig vom Alter zu &#8211; ein Mensch, der sich nicht wehren kann, wird ungefragt zu einer kirchlichen Handlung gezwungen. Schlimmer: er wird zum willenlosen Objekt eines kultischen Aktes anderer degradiert.</p>
<p>So belanglos der äußere Vorgang sein mag &#8211; auf Verlangen der christlichen Eltern sprengt ein Religionsfunktionär unter religiösen Formeln handwarmes Wasser auf den Kopf eines Babys -: entscheidend ist der juristische Tatbestand, der damit geschaffen wird. Vor dieser Zeremonie war der Säugling ein &#8222;Heidenkind&#8220;. Nach der Zeremonie erhält er einen Taufschein und ist Christ, Mitglied einer Kirche mit allen Rechtsfolgen. Das Ungeheuerliche dieses Vorgangs mag man sich daran verdeutlichen, daß selbst der autoritärste NPD-Vater seinem Kind nicht sofort nach dessen Geburt ein Mitgliedsbuch der Partei anlegt, was rechtlich auch kaum möglich sein dürfte.</p>
<p>Nicht genug damit. Eine Partei umfaßt in ihren Statuten immerhin auch Austrittsmöglichkeiten. Aber nach der Kindertauf-Ideologie soll der Mensch zeitlebens und in alle Ewigkeit der Kirche verhaftet bleiben. Denn die Taufe verleiht einen character indelebilis, ein unauslöschliches Siegel. &#8222;Gott sagt zu dem Kind ein für allemal: Du bist mein. Ich habe dich bei deinem Namen gerufen.&#8220; Irreversibel und unverlierbar ist daher der einmal getaufte Mensch an das corpus Christi gebunden.</p>
<p>Nach katholischer Theologie und nach katholischem Kirchenrecht ist deshalb ein Kirchenaustritt unmöglich. Apostasie, das heißt bürgerlicher Kirchenaustritt, Häresie, Konversion, ja selbst Exkommunikation beenden nicht die Kirchenmitgliedschaft. Zwar verliert der mit bürgerlicher Wirkung ausgetretene ehemalige Katholik alle Rechte in seiner Kirche, untersteht aber weiterhin ihrer Strafgewalt und unterliegt sämtlichen Pflichten.</p>
<p>Die protestantische Theologie denkt grundsätzlich genauso über die irreversiblen Folgen der Taufe, unterscheidet allerdings in ihrem Kirchenbegriff streng zwischen der Mitgliedschaft in der sichtbaren Rechtskirche und in der unsichtbaren Gemeinschaft der Gläubigen. Einen Austritt aus der juristisch verfaßten Kirche toleriert sie, dennoch behauptet auch sie, daß der einmal Getaufte in alle Ewigkeit dem corpus Christi verhaftet bleibe.</p>
<p>Was also geschieht in der Kindertaufe? Menschen dürfen sich anmaßen, einen anderen hilflosen Menschen unwiderruflich und unverlierbar für sein ganzes Leben religiös zu vergewaltigen. Damit verletzt die Kindertaufe nicht nur das Grundrecht auf Religionsfreiheit, sondern auch das Recht jedes Menschen auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Grundgesetz Art. 2 Abs. 1). Gegner dieser Argumentation werden auf das heute gültige &#8222;Gesetz über die religiöse Kindererziehung&#8220; von 1921 hinweisen. In diesem Gesetz ist festgelegt, daß Kinder erst mit vierzehn Jahren religionsmündig werden und bis dahin die Eltern über ihre religiöse Erziehung bestimmen (Elternrecht). Auf diesen Hinweis ist zunächst grundsätzlich zu entgegnen, daß man bei uns mit formulierten Gesetzen rechnen muß, die Grundrechten widersprechen. Solche Gesetze sind nichtig, da die Grundrechte laut Artikel 1 Abs. 3 des Grundgesetzes &#8222;Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht&#8220; binden. Artikel 19 Abs. 2 unserer Verfassung bestimmt darüber hinaus, daß kein Grundrecht &#8222;in seinem Wesensgehalt angetastet&#8220; werden darf.<br />Davon abgesehen scheint mir &#8211; aber da bin ich unsicher &#8211; das &#8222;Gesetz über die religiöse Kindererziehung&#8220; die Kindertaufe keineswegs zu rechtfertigen. Denn wird ein Kind zwar erst mit vierzehn Jahren religionsmündig, bedeutet das nicht, daß ihm vorher das unveräußerliche Recht auf Religionsfreiheit fehlte &#8211; was gerade jenen Christen einleuchten sollte, die in Debatten über Abtreibung regelmäßig bereits für Embryonen alle Menschenrechte proklamieren.<br />Das Kind kann seine Rechte nur noch nicht artikulieren, weshalb die Erziehungsberechtigten es darin schützen müssen. Auf jeden Fall findet das Elternrecht seine Grenze am Kindesrecht und darf &#8211; im Kontext des Grundgesetzes &#8211; nicht exzessiv im Sinne einer patria potestas absoluta interpretiert werden. Das Elternrecht kann legitimerweise nur darin bestehen, die Grundrechte des unmündigen Kindes durchzusetzen, nicht sie zu verletzen.</p>
<p>Soll alles bisher Ausgeführte nicht bloß Kontemplation bleiben, gilt es, die Normen, die unser Grundgesetz noch garantiert, in einem Musterprozeß vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Für das Problem der Kindertaufe sähe ein solcher Musterprozess möglicherweise so aus, daß jemand gegen seine Eltern und gegen den Pfarrer, die ihn getauft haben, klagt wegen Verletzung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit unter Hinweis auf die dadurch geförderte ekklesiogene Neurose.</p>
<p>Ein solcher Prozeß könnte schwerlich im Sande verlaufen wie leider etwa der Prozeß um das Schulgebet vor dem Staatsgerichtshof in Hessen, sondern hätte vermutlich weitreichende Folgen für das gesamte staatskirchenrechtliche System der Bundesrepublik. Wichtigen Agenturen einer irrationalen und repressiven Erziehung wäre damit mit einem Mal die Basis entzogen: den konfessionellen Kindergärten &#8211; die bei uns dank des Bundessozialhilfegesetzes und dank des Jugendwohlfahrtsgesetzes zahlenmäßig weit überwiegen &#8211; sowie den christlichen Volksschulen und dem christlichen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.</p>
<p>Doch bevor ich das Modell einer demokratischen Religionspädagogik ansatzweise entfalte, sei zunächst die Kindertaufe erneut unter die Lupe genommen, und zwar in einer kirchenhistorisch-religionssoziologischen und in einer erziehungswissenschaftlichen Perspektive.</p>
<p>In kirchengeschichtlicher Hinsicht gehört die heutige Kindertaufpraxis in das reichhaltige Arsenal der Zwangschristianisierung. Nicht zufällig gab gerade Augustin, der Verfechter einer strengen Erbsünden- und Kindertauflehre, auch die entscheidende Parole der Zwangsmission aus. &#8222;Cogite intrare &#8211; zwingt sie hereinzukommen&#8220;, formulierte er. Zwar bezog Augustin den Zwang nur auf christliche Häretiker und Schismatiker. Papst Gregor der Große (um 600) dagegen weitete ihn aus gegenüber den Nichtchristen zur Kreuzzugsideologie. Ihr Inhalt ist, auf eine prägnante Formel gebracht: Taufe oder Tod. Entweder bedingungslose Unterwerfung unter die Oberhoheit der christlichen Fürsten mit nachfolgender Taufe und kirchlicher Indoktrination oder &#8211; ebenfalls im Namen Gottes &#8211; Ausrottung.</p>
<p>Ein anderes Modell der Zwangsmission war das dynastische Prinzip &#8211; cuius regio eius religio. Danach bestimmten die Landesfürsten die Religion ihrer Untertanen. Immerhin liberalisierte der Augsburger Religionsfrieden von 1555 diese jahrhundertealte Praxis großzügig dahingehend, daß Andersgläubige auswandern durften (privilegium emigrandi).</p>
<p>Gleichsam ein verkleinertes Abbild des dynastischen Prinzips ist das familiale Prinzip, das als letzte Agentur der Kirchen übriggeblieben ist. Heute können die Menschen nicht mehr als Untertanen ihrer Landesfürsten christianisiert werden, sondern nur noch als Untertanen ihrer Eltern &#8211; cuius generatio eius religio. Die Funktion der Emigration hat dabei der Kirchenaustritt übernommen.<br />Seit Jahrtausenden ist die autoritär strukturierte Familie ein Hort der Religion. In allen vaterrechtlichen Kulturen und Religionen, zu denen auch das Christentum zählt, erstreckte sich die Verfügungsgewalt des Hausvaters nicht nur auf das äußere Leben seiner Kinder, sondern auch auf deren &#8222;Seele&#8220;. Die Zucht- und Strafgewalt des pater familias wurde gekrönt und stabilisiert durch seine Funktion als Hauspriester, dem auch das Seelenheil der Seinen in die Hand gelegt ist.</p>
<p>In diesem religions- und familiensoziologischen Kontext ist auch die Kindertaufe zu lokalisieren. In ihr verschränken sich die religiöse und die familiale Form der Autoritätsbindung. Unter Hinweis auf göttliche Gebote wird das Kind im Status des lebendigen Eigentums gehalten, über dessen Körper und Seele die Eltern frei verfügen können.<br />Wahre Fürsorge für das Kind, auf die sich die Taufideologie so gerne beruft, bestünde gerade im Schutz des hilflosen Individuums vor den Fangarmen des Kollektivs, in der Schonung des unmündigen Subjektes vorm Erfaßtwerden. Entlarvend spricht die Theologie selber davon, daß das Kind in der Taufe &#8222;einverleibt&#8220; werde, &#8222;einverleibt&#8220; dem corpus ecclesiae, dem es nie wieder entrinnen können soll.</p>
<p>Statt dem Kind in der Erziehung zur Autonomie zu verhelfen, besiegeln die Eltern mit der Kindertaufe die gesellschaftlich vorgegebene Heteronomie. Der Gang in die Kirche ans Taufbecken besagt objektiv, daß es mit der Freiheit und Selbstbestimmung des Individuums in dieser Gesellschaft nichts sei. In der Kindertaufe wird die erstrebte Identifikation des Kindes mit dem Kollektiv zwangsweise vorweggenommen. Bereits das Neugeborene wird zum Mitmachen genötigt. Die Kindertaufe als ein Akt der Gleichmacherei lebt von latenter Gewalttat. Sie entspringt der christlichen Wut auf alles, was anders ist. Im Nichtertragenkönnen eines &#8222;Heidenkindes&#8220; im Schoße einer christlichen Familie ist &#8211; pointiert formuliert &#8211; der Pogrom bereits mitgesetzt.</p>
<p>Aber wird damit dem harmlosen Akt des Wasserspritzens unter trinitarischen Formeln nicht doch zuviel Gewicht beigemessen? Hat nicht gerade die heutige volkskirchliche Kindertaufpraxis und die ihr nachfolgende religiöse Erziehung etwas Schwächliches, gar Chimärisches? Wie ist soziologisch und sozialpsychologisch zu beurteilen, daß Eltern ihre Kinder taufen lassen, obwohl sie objektiv unfähig sind, sie hinterher auch christlich zu erziehen?</p>
<p>In der Tat ist die heutige Funktion der Kindertaufe mit den bisherigen Ausführungen nicht hinreichend analysiert. In den Millionen Familien, die sich nicht mehr aktiv am kirchlichen Leben beteiligen, hat die Kindertaufe primär die Funktion eines Alibis, eines religiösen und eines pädagogischen Alibis.</p>
<p>Ein religiöses Alibi ist die Kindertaufe insofern, als sie auch den laxesten Eltern die günstige Chance bietet, ein christliches Pensum zu absolvieren und in einem für sie folgenlosen und zu nichts verpflichtenden Akt sich selbst und der Umwelt zu bestätigen, daß sie dazugehören, keine verdächtigen Außenseiter sind, sondern getreulich die Normen und Spielregeln des christlichen Abendlandes befolgen.</p>
<p>Diese Erkenntnis erhellt auch die sonstige erstaunliche Inanspruchnahme der kirchlichen Weihetätigkeit bei Hochzeit und Beerdigung. Sie sind Rituale der Selbstbestätigung und Selbstdarstellung ichschwacher Individuen, Momente jenes ideologischen und religiösen Kittes, der die Gesellschaft zusammenhält und die Menschen &#8211; an markanten Daten des Lebens &#8211; ihre Kräfte und Unsicherheit vergessen läßt.<br />Die Kindertaufe hat darüberhinaus in besonderer Weise den Charakter einer religiösen Ersatzhandlung. Die wehrlosen Sprößlinge müssen stellvertretend das vollziehen, wozu sich die Eltern nicht mehr aufraffen können, was ein unbewußtes Schuldgefühl ihnen aber doch noch nahelegt zu tun. Diese Sündenbock-Rolle der Kinder &#8211; in der Familiensoziologie ein wohlbekanntes Phänomen &#8211; manifestiert sich auch darin, daß die Kinder selbstverständlich in der Schule beten und den Religionsunterricht besuchen sollen.</p>
<p>Der Alibicharakter der Kindertaufe in pädagogischer Hinsicht muß auf dem Hintergrund des Zerfalls der bürgerlichen Familie gesehen werden. Dieser Auflösungsprozeß, des-sen sozialökonomische Ursachen hier nicht zur Debatte stehen, hat zu einer weitgehenden Depotenzierung und Entmythologisiening der Vätergestalten geführt. Wie Alexander Mitscherlich und die Soziologen der Frankfurter Schule gezeigt haben, leben wir in einer &#8222;vaterlosen Gesellschaft&#8220;. Im Zusammenhang damit hat die Familie ihre alte umfassende Erziehungsfunktion weitgehend an sekundäre Gruppen, Schule, Berufsausbildung, abgetreten. Da also die Fürsorgeleistungen und Fürsorgemöglichkeiten der Eltern rasch schrumpfen, halten sie umso mechanischer an den wenigen Einflussmöglichkeiten, die ihnen noch bleiben, fest &#8211; zumal wenn sie im Rufe des Ehrwürdigen und Bewährten stehen.</p>
<p>Die logische Konsequenz aus allen bisherigen Erwägungen kann nur lauten: die Kindertaufe muß abgeschafft und durch einen höchstrichterlichen Spruch unter Hinweis auf die Freiheitsrechte des Kindes für verfassungswidrig erklärt werden. Gleichzeitig müssen alle anderen staatlichen oder halbstaatlichen Erfüllungsgehilfen der Kindertaufe, die konfessionellen Kindergärten und Schulen sowie der christliche Religionsunterricht in öffentlichen Schulen abgeschafft werden.</p>
<p>Der christliche Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist der einzige Unterricht, der ausdrücklich &#8211; sogar durch einen Grundgesetzartikel (7 Abs. 3) &#8211; auf Manipulation und Anpassung an das Bestehende festgelegt ist. Während beispielsweise ein guter Sozialkunde-Unterricht immerhin noch die Chance hat, unser bürgerliches System als Ganzes kritisch in Frage zu stellen, darf der Religionsunterricht nur &#8222;in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften&#8220; erteilt werden. Die kurz nach der Geburt autoritär über den Kopf des Kindes hinweg gefällte Entscheidung, daß dieser Mensch Christ zu sein habe, soll nur noch internalisiert werden. Mit einem Wort: der christliche Religionsunterricht an den Schulen ist von seiner Anlage her notwendig rein affirmativ, die institutionalisierte Jasagerei. Die Bestimmung des Grundgesetzes, daß der Religionsunterricht &#8222;in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften&#8220; zu erfolgen habe, ist nur zu vergleichen mit einer Bestimmung, daß der Sozialkundeunterricht nur &#8222;in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Großindustrie&#8220; erteilt werden dürfe.</p>
<p>Die Forderung, die Kindertaufe abzuschaffen, muß begleitet sein von der Forderung, für alle Kinder einen wissenschaftlichen religionskundlichen Unterricht neu einzurichten, der in alle Religionen und in ihre Kritik einführt.</p>
<p>Da würden die Kinder nicht nur das Neue Testament, sondern auch den Koran lesen, aber auch Ludwig Feuerbachs &#8222;Wesen der Religion&#8220; sowie Sigmund Freuds &#8222;Zukunft einer Illusion&#8220; kennen lernen. Dieser religionskundliche Unterricht vermittelt Kenntnisse, schafft Vergleichsmöglichkeiten und erweckt Problembewußtsein. Er steht unmittelbar im Dienste der Religionsfreiheit und soll die Kinder befähigen &#8211; unabhängig von den Schranken und Vorurteilen ihrer Eltern -, die Religion zu wählen, die sie überzeugt, oder auch religionslos zu bleiben. Dabei wird es dann natürlich auch vorkommen, daß die so unterrichteten Jugendlichen,<br />wenn sie mit etwa achtzehn Jahren religionsmündig werden, zu einem katholischen oder protestantischen Pfarrer gehen und um die Taufe bitten. Diese Erwachsenentaufe ist völlig legitim und durch das Recht auf Religionsfreiheit geschützt.</p>
<p>Dennoch kann ich es mir abschließend nicht versagen, auch diese Erwachsenentaufe einer Kritik zu unterziehen. Diese Kritik ist zugleich eine Kritik am Konzept eines &#8222;Kritischen Katholizismus&#8220; und dessen liebstem Eiapopeia, dem Leitbild des mündigen Christen, der ja wohl durch die bewußte und freiwillige Übernahme der Taufe konstituiert wird.</p>
<p>Der Begriff des mündigen Christen ist eine contradictio in adiecto, und zwar deshalb, weil nach neutestamentlichem Verständnis auch jede Erwachsenentaufe in Wirklichkeit eine Kindertaufe ist. Den Begriff des Erwachsenen kennt das Neue Testament gar nicht, es kennt nur Kinder. Alle Menschen, auch die Erwachsenen sind Kinder Gottes, und Jesus hat ausdrücklich den Kindersinn als conditio sine qua non des Christseins bezeichnet. &#8222;So ihr nicht werdet wie die Kin-der, werdet ihr nicht in das Himmelreich hineinkommen&#8220; (Matthäus 18, 3).</p>
<p>Das Vaterprädikat ist konstitutiv für den neutestamentlichen Gottesbegriff. Dem Vater gebührt Dank, Ehre, Lobpreis, Akklamation, seinen Kindern gebührt Gehorsam, Demut, Folgsamkeit. Eine Emanzipation von diesem Vater ist nicht vorgesehen und auch objektiv unmöglich, da er zugleich allmächtig ist. Der Versuch, sich von seiner Autorität zu lösen, gilt als die Sünde, wie das Gleichnis vom verlorenen Sohn zeigt. Der Sohn, der den Vater verläßt, verfällt notwendig der Sünde, gerade das Verlassen ist die Sünde. Seine endliche Unterwerfung und Heimkehr ist das Modell des Christseins.<br />Dem Patriarchalismus in der Gotteslehre entspricht daher notwendig ein Infantilismus in der Anthropologie, weshalb Jesus beispielsweise seine Jünger mit &#8222;Kinder&#8220; anredet oder auch die Apostel ihre Briefe mit &#8222;liebe Kindlein&#8220; adressieren. Von da aus betrachtet, ist es zwar reaktionär, aber gut neutestamentlich, wenn katholische Pfarrer von ihren &#8222;Pfarrkindern&#8220; oder &#8222;Beichtkindern&#8220; sprechen, wie ja auch jahrhundertlang die christlichen Könige ihre Untertanen als &#8222;Landeskinder&#8220; bevormundeten.</p>
<p>Segnete Jesus die Kinder und stellte sie als Inbegriff des Glaubens hin, so darf man hier nicht unhistorisch einen Begriff von Kindheit hineinprojizieren, wie ihn eine kritische Sozialphilosophie konzipiert. Die Kindheit, von der Marcuse und Adorno reden, ist gekennzeichnet durch eine spielerisch freie Entfaltung der Triebe, durch Phantasie, durch Freiheit von Arbeit, durch einen Schonraum ohne soziale Kontrollmechanismen. Die Kinder, von denen Jesus spricht, sind unfrei, nichtemanzipierte Wesen, der Verfügungsgewalt des Vaters unterworfen und bedingungslosen Gehorsam schuldig.</p>
<p>Hat man dies alles vor Augen und erkennt, daß es dem christlichen Glauben nicht äußerlich ist, wird man auch die Erwachsenentaufe ablehnen. Konsequente Emanzipation der Menschen ist auch innerhalb eines Kritischen Katholizismus nicht möglich, sondern nur in einem demokratischen Atheismus &#8211; aber das ist eine Tautologie, wie der Kritische Katholizismus eine contradictio in adjecto bleibt.</p>
<h5>F&uuml;nf Thesen zur juris&shy;ti&shy;schen, religi&shy;ons&shy;so&shy;zio&shy;lo&shy;gi&shy;schen und p&auml;dago&shy;gi&shy;schen Kritik der Kindertaufe</h5>
<p>1) Die Kindertaufe ist das ideologische Deckbild, der &#8222;spirituelle point d&#8217;honneur&#8220; (Karl Marx) einer repressiven Erziehung und Sozialisation. Mit dem Taufwasser auf der Stirn des Säuglings beginnt die Gehirnwäsche, die bereits das Neugeborene dem Kollektiv integrieren soll. Jede reflektierte Kritik an der Kindertaufe impliziert daher eine Kritik am repressiven System als ganzem.</p>
<p>2) Die Kindertaufe ist in der BRD verfassungswidrig, da sie das Grundrecht des Kindes auf Religionsfreiheit verletzt. Laut GG darf niemand zu einer kirchlichen oder religiösen Handlung gezwungen werden (Art. 136 IV WRV mit Art. 140 GG). In der Kindertaufe wird ein wehrloser Mensch nicht nur zu einer religiösen Handlung gezwungen, schlimmer: er wird zum willenlosen Objekt der religiösen Handlung anderer degradiert.</p>
<p>3) In kirchengeschichtlicher Perspektive gehört die Kindertaufe in das reichhaltige Arsenal der Zwangschristianisierung. Nachdem Kreuzzüge (&#8222;Taufe oder Tod&#8220;), erzwungene Massentaufen an Juden, durch Polizeistrafen herbeigeführter Gottesdienstbesuch zur Zeit nicht mehr möglich sind und auch das dynastische Prinzip (&#8222;cuius regio eius religio&#8220;) sich überlebte, bleibt den Kirchen als verläßliche Agentur bloß noch die autoritär verfaßte Familie.</p>
<p>4) In der Kindertaufe wird das Neugeborene als lebendiges Eigentum seiner Erzeuger behandelt. Diese unumschränkte Verfügungsgewalt über Leib und Seele des Kindes parodiert die elterliche Fürsorge, auf die die Taufideologie sich so gerne beruft. Während wahre Fürsorge im Schutz des hilflosen Individuums vor den Fangarmen des Kollektivs bestünde und die Selbständigkeit des<br />Kindes respektierte und förderte, harmoniert die Kindertaufe nur zu gut mit Kinderkreuzzügen, Kinderarbeit und mit Prügelpädagogik.</p>
<p>5) Ein erfolgreicher Musterprozeß vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Kindertaufe könnte der Auftakt zu einer tiefgreifenden Demokratisierung der Erziehung sein. Während die durch die Kindertaufe inaugurierte christliche Unterweisung notwendig einen manipulativ-konformistischen Charakter hat &#8211; indem sie eine bereits über den Kopf des Kindes hinweg gefällte Entscheidung nur noch verinnerlichen, nicht aber kritisieren soll &#8211; dient eine demokratische Pädagogik der kritischen Aufklärung des Kindes über die Welt der Religion (religionskundlicher Unterricht).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/11-1968-vorgaenge/publikation/plaedoyer-fuer-die-abschaffung-der-kindertaufe/">Plädoyer für die Abschaffung der Kindertaufe</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zwanzig Thesen über die Unwissenschaftlichkeit der Theologie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/12-1969-vorgaenge/publikation/zwanzig-thesen-ueber-die-unwissenschaftlichkeit-der-theologie/</link>
		
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		<pubDate>Sun, 04 Jan 1970 14:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/zwanzig-thesen-ueber-die-unwissenschaftlichkeit-der-theologie/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Vorgänge 12/1969, S. 413-414 (vg) Von Dr. Joachim Kahl, dem Autor des Buches &#8222;Das Elend des Christentums, oder: Plädoyer für eine Humanität ohne Gott&#8220; (rororo 1093), erschien in den Vorgängen zuletzt das &#8222;Plädoyer für die Abschaffung der Kindertaufe&#8220; (vg 11/68, 385 ff ). Der nachfolgende Beitrag über die Unwissenschaftlichkeit der Theologie ist eine wichtige Ergänzung [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/12-1969-vorgaenge/publikation/zwanzig-thesen-ueber-die-unwissenschaftlichkeit-der-theologie/">Zwanzig Thesen über die Unwissenschaftlichkeit der Theologie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vorgänge 12/1969, S. 413-414</p>
<p><i>(vg) Von Dr. Joachim Kahl, dem Autor des Buches &#8222;Das Elend des Christentums, oder: Plädoyer für eine Humanität ohne Gott&#8220; (rororo 1093), erschien in den Vorgängen zuletzt das &#8222;Plädoyer für die Abschaffung der Kindertaufe&#8220; (vg 11/68, 385 ff ). Der nachfolgende Beitrag über die Unwissenschaftlichkeit der Theologie ist eine wichtige Ergänzung zu dem in vg 10-11/69, 351 ff, publizierten Hauptartikel von Rütger Schäfer: &#8222;Die theologische Fakultät &#8211; ein staatskirchliches Relikt&#8220; (und der in den vg schon länger zum Thema geführten Diskussion).<br />Als Erstdruck erschienen die &#8222;20 Thesen&#8220; Kahls übrigens in dem &#8222;deutschen Studienmagazin&#8220;: &#8222;apekte&#8220;, Frankfurt/Main (Mauerweg 10), einer von dessen Verlag in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg, herausgegebenen Zeitschrift für die Vorbereitung der Berufswahl der Oberschüler.</i></p>
<h5>Zum Stellenwert des Problems</h5>
<p>1. Die Kritik an der strukturellen Unwissenschaftlichkeit jeder Art von Theologie hat einen doppelten Aspekt: einen wissenschaftstheoretischen und einen hochschulpolitischen.</p>
<p>2. Beide Aspekte dürfen nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit der heute in jeder Disziplin erforderlichen materialen Wissenschaftskritik und der notwendigen Demokratisierung der Universität gesehen werden.</p>
<p>3. Der Vorwurf gegen die Theologie wie auch gegen die ihr zugeordnete organisatorische Einheit (Fakultät oder Abteilung) geht dahin, daß beide nicht dem Anspruch wissenschaftlicher Autonomie genügen und als solche notwendig nicht genügen können.</p>
<h5>Wissenschaft</h5>
<p>4. Die Unwissenschaftlichkeit der Theologie ergibt sich nicht aus einem ganz spezifischen (möglicherweise umstrittenen) Wissenschaftsbegriff, sondern aus der elementaren Voraussetzung jedes Wissenschaftsbegriffes: allein der kritischen Rationalität verpflichtet zu sein.</p>
<p>5. Kritische Rationalität &#8211; im Unterschied zu Dogmatismus &#8211; bedeutet, daß der gesamte Forschungs- und Erkenntnisprozeß einem Legitimationszwang unterstellt ist. Jede Prämisse, jede Methode, jeder Gegenstand, jedes Ziel, jedes Ergebnis unterliegt der öffentlichen und ungehemmten Diskussion aller Beteiligten. Nichts, auch nicht der wissenschaftlicher Kanon selber, ist a priori und ein für allemal festgelegt, sondern steht der Kritik und der möglichen Korrektur oder gar Falsifikation offen.</p>
<p>6. Diese oft langwierige und schwierige Prozedur der gegenseitigen Kritik und Kontrolle ist notwendig, weil das menschliche Erkenntnisvermögen infolge seiner Endlichkeit aufhebbar der Möglichkeit des Irrtums unterworfen ist. Insofern ist Wissenschaft &#8222;methodisierter Zweifel&#8220;, und jeder Anspruch einer Person, einer Partei oder einer kirchlichen Institution auf Unfehlbarkeit ist als antiwissenschaftlich zu denunzieren.</p>
<p>7. Wissenschaft gedeiht im Medium herrschaftsfreier Diskussion, in der nicht Autorität, sondern allein die Kraft des besseren Argumentes entscheidet.</p>
<p>8. Aus alledem, das heißt: aus der Eigenart wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens selbst, folgt die Forderung nach einer demokratischen und autonomen Universität. Alle Abhängigkeiten des Forschungs- und Lehrbetriebes von außeruniversitären Instanzen (z. B. privatindustriellen Geldgebern) wie auch von professoralen Zunftprivilegien müssen abgebaut werden.</p>
<h5>Theologie als Pseudo&shy;wis&shy;sen&shy;schaft</h5>
<p>9. Die institutionalisierte Abhängigkeit der Theologie von einer universitätsexternen gesellschaftlichen Größe, der Kirche, beweist, daß die Theologie nicht nur keine autonome Wissenschaft ist, sondern auch keinen Anspruch auf Autonomie erhebt. Die theologische Fakultät (Abteilung) ist die Agentur der Kirche in der Universität, das Relikt eines vordemokratischen Staatskirchentums.</p>
<p>10. Die Abhängigkeit der Theologie von wissenschaftsfremden und partikularen Interessen dokumentiert sich am deutlichsten in der konfessionellen Spaltung der Fakultäten (Abteilungen) sowie in der kirchlichen Zensur bei der Besetzung der Lehrstühle. Nur ein Christ der jeweiligen Konfession kann als Dozent bestallt werden, und zwar erst nachdem ein kirchliches Gutachten über seine Rechtgläubigkeit eingeholt wurde.</p>
<p>11. Diese Regelung, die jede Lehrfreiheit im strengen Sinn verhindert, verhindern soll, und nur zu vergleichen ist mit einem &#8211; glücklicherweise noch nicht vorhandenen &#8211; Mitspracherecht der Unternehmerverbände bei der Besetzung von wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstühlen, ist ein sicheres Indiz für die strukturelle Unwissenschaftlichkeit der Theologie. In der Tat entspricht der äußeren Bindung der theologischen Fakultät (Abteilung) an die Kirche die innere Bindung der Theologie an die &#8222;Offenbarung&#8220;, das &#8222;Evangelium&#8220;, den &#8222;Glauben&#8220;.</p>
<p>12. Zwar arbeitet keine Wissenschaft ohne Voraussetzungen, zwar liegt jeder rationalen Erkenntnis ein &#8222;erkenntnisleitendes Interesse&#8220; (Habermas) zugrunde, jedoch werden sie niemals dogmatisiert, sondern bleiben stets hinterfragbar. Theologie dagegen tritt notwendig affirmativ an ihre Voraussetzungen (&#8222;Offenbarung&#8220;, &#8222;Evangelium&#8220;, &#8222;Glauben&#8220;) heran. Während Wissenschaft gerade alle maximalen Ansprüche (auf Offenbarung, allen Menschen das Heil zu bringen, die unüberholbare Wahrheit zu sein usw.) kritisch prüft und auf ihre rationale Legitimation befragt, setzt Theologie die Wahrheit des christlichen Anspruchs immer schon voraus. Wo Wissenschaft Beweise fordert und nichts unbesehen akzeptieren kann, ruft Theologie zu dem gläubigen und verantwortungslosen Vertrauen auf, das sie selbst voraussetzt: &#8222;Selig sind, die nicht sehen und doch glauben.&#8220; (Johannes-Evangelium 20, 29)</p>
<p>13. Theologie behauptet ex auctoritate, Wissenschaft argumentiert ex ratione.</p>
<p>14. Die Rolle der menschlichen Vernunft ist in der Theologie reduziert auf das, was die altprotestantische Orthodoxie den &#8222;usus organicus rationis&#8220; nannte. Die Vernunft dient lediglich als organon, als Werkzeug, das den vorgegebenen Inhalt der Offenbarung kritiklos aufzunehmen und nur nachträglich zu entfalten hat. Insofern ist theologisches Denken immer exegetisches Denken.</p>
<p>15. Der theologische Vernunftbegriff zeigt eine enge Verwandtschaft zum Positivismus, wo ebenfalls die Vernunft zum Instrument formalisiert wurde, das vorgegebene Zwecke und Ziele erreichen hilft (Zweckrationalität). Positivismus und Theologie stimmen darin überein, daß sie beide die normative Orientierung des Handelns einer rationalen Begründung wie auch einer rationalen Kritik entziehen. Werden aber Normen nicht von der Vernunft bestimmt, so werden sie not-wendig der Unvernunft ausgeliefert: sie werden heteronom gesetzt &#8211; wozu die Theologie den vermeintlichen Willen Gottes bereithält. Die beschnittene Vernunft wird komplettiert durch &#8222;Offenbarung&#8220;.</p>
<p>16. Der Vorwurf der strukturellen Unwissenschaftlichkeit schließt eine partielle Wissenschaftlichkeit der Theologie im Bereich der instrumentellen Vernunft nicht aus. Im Gegenteil verstehen viele Vertreter der Universitätstheologie es geschickt, die Ergebnisse und Methoden anderer Disziplinen (namentlich der Geschichtswissenschaft, der Philosophie und neuerdings der Soziologie und der Politologie) für ihre dogmatische Arbeit fruchtbar zu machen. In einzelnen Fällen geraten die rezipierten kritischen Theoreme, zumal wenn sie aus dem Kontext der materialistischen Dialektik stammen, in Gegensatz zum theologischen Ansatz und lösen die Lehre von der Offenbarung heimlich in Sozialphilosophie auf. Diesen Prozeß gilt es zu fördern, offen durchzuführen und institutionell abzusichern.</p>
<h5>Religionswissenschaft</h5>
<p>17. Mit der theologischen Fakultät (Abteilung) darf nicht zugleich die wissenschaftliche Analyse religiöser Phänomene überhaupt, namentlich der jüdisch-christlichen Tradition, von der Universität verbannt werden. Im Gegenteil: die bisher von dem kirdtlidt-theologischen Monopol fast völlig verdrängte Religionswissenschaft muß eine eigene Abteilung erhalten.</p>
<p>18. Unter den drei Aspekten der Geschichte, der Soziologie und der Philosophie wird in einer kritischen Theorie der Religion untersucht, welchen Beitrag die bisherigen Religionen im Prozeß der Selbstkonstitution der Gattung Mensch geleistet haben.</p>
<p>19. Eine vornehmliche Aufgabe ist die hermeneutisch reflektierte Vermittlung und kritische Aneignung der religiösen Traditionen, und zwar besonders des in ihnen enthaltenen utopischen Potentials. Die Theologie ist hierzu wie zu einem historischen Begreifen des Christentums überhaupt unfähig, wie einst Franz Overbeck nachwies.</p>
<p>20. Die religionswissenschaftliche Abteilung könnte einen Teil der Ausbildung derjenigen Studenten leisten, die als spätere Lehrer das Fach Philosophie unterrichten wollen, das an die Stelle des abzuschaffenden christlichen Religionsunterrichtes treten muß.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/12-1969-vorgaenge/publikation/zwanzig-thesen-ueber-die-unwissenschaftlichkeit-der-theologie/">Zwanzig Thesen über die Unwissenschaftlichkeit der Theologie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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