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	<title>Jörg Arnold Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/laudatio-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 15:19:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Fritz Bauer]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensweisen / Pluralismus]]></category>
		<category><![CDATA[Neonazis]]></category>
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		<category><![CDATA[Fritz-Bauer-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Prolog Liebe Gabriele Heinecke, oder – wie uns beiden das zukommt – weniger förmlich, liebe Gaby, verehrte Anwesende, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Humanistischen Union! Der ehrenvollen Aufgabe, die Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Gabriele Heinecke halten zu dürfen, gerecht zu werden, dachte ich zunächst daran, das [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/laudatio-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/">Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Prolog</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Liebe Gabriele Heinecke,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">oder – wie uns beiden das zukommt – weniger förmlich, liebe Gaby,</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">verehrte Anwesende, Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Humanistischen Union!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der ehrenvollen Aufgabe, die Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union an Gabriele Heinecke halten zu dürfen, gerecht zu werden, dachte ich zunächst daran, das Gesamtwirken von Gabriele Heinecke als Verteidigerin, Anwältin, wie auch politische Persönlichkeit zu würdigen. Aber das erwies sich sehr bald als ein schier aussichtsloses Unterfangen. Dennoch ist der Anspruch geblieben, der sich aber nur so einlösen ließ, in dem ich mich – neben meinen bisherigen Kenntnissen und meinen bisherigen Erfahrungen mit der erlebten und mit ihr freundschaftlich verbundenen Gabriele Heinecke – mit einer Reihe von mir bisher unbekannten Quellen befasst habe.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Über das gewonnene Bild möchte ich im Folgenden berichten. Ich gehe davon aus, dass Du, liebe Gaby, in Deinen nachfolgenden Ausführungen replizierst, sollte ich zu falschen Schlussfolgerungen gelangt sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Das Bild, das ich gewonnen habe, ist mehrteilig.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Erstens</i> erscheint Gabriele Heinecke als Typus einer Strafverteidigerin als Linksanwältin in Prozessen mit politischen Inhalten und Sachverhalten, dabei zum einen als strafverteidigende Linksanwältin von Verdächtigen, Beschuldigen sowie Angeklagten, zum anderen als Verteidigerin von Opfern, Geschädigten und Hinterbliebenen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Zweitens</i> erleben wir Gabriele Heinecke als politisch-juristische Aktivistin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><i>Drittens</i> schließlich ist Gabriele Heinecke Strafverteidigerin in sogenannten „normalen Strafverfahren“.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auf diese Aspekte ihrer juristischen wie politischen linken Anwaltspersönlichkeit möchte ich im Folgenden näher eingehen, möchte sie würdigen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">A. Gabriele Heinecke &ndash; Typus einer Straf&shy;ver&shy;tei&shy;di&shy;gerin als Links&shy;an&shy;w&auml;ltin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gabriele Heinecke gehört zu einem Typus von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beziehungsweise Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern, dem in der heutigen Anwaltsforschung wieder verstärkte Aufmerksamkeit zukommt, den sogenannten <i>Linksanwälten</i>, ein Begriff, der nach wie vor umstritten ist und sich doch auf Gabriele Heinecke so gut anwenden lässt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieser Begriff galt zunächst für Verteidiger in den Prozessen gegen die Rote Armee Fraktion (RAF), wurde dort aber von der Klassenjustiz gegenüber den Verteidigern zu deren Diffamierung benutzt. Doch viele Verteidiger dieser Zeit, die ihre politischen Wurzeln in der 68er Bewegung hatten, wendeten die Diffamierung positiv und identifizierten sich grundsätzlich mit einer fortschrittlichen Interpretation: Keine Identifizierung mit den Gewalttaten der RAF, wohl aber mit einer Utopie von einer besseren, antikapitalistischen, zumeist sozialistischen Gesellschaft. Dieser Traum sollte auf einem Weg realisiert werden, auf dem die liberal-rechtsstaatliche Verteidigung weiterentwickelt wird und die <i>Linksanwälte</i> zugleich als politische Akteure innerhalb wie außerhalb des Gerichtssaales gewaltfrei agieren.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Als Gabriele Heinecke im Jahre 1981 mit ihrer Anwaltstätigkeit begann, existierten die gesellschaftspolitischen Verhältnisse nicht mehr in jener Schärfe wie am Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre. Wie ein gerade dieser Tage erscheinender Forschungsband einer interdisziplinären historisch-juristischen Tagung mit dem Haupttitel <i>Linksanwälte</i>, herausgegeben vom Historiker Jonas Brosig und der Historikerin Prof. Dr. Angela Borgstedt, zeigt,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> wird darin wohl erstmals die Frage aufgeworfen, ob auch heute noch von <i>Linksanwälten</i> der Gegenwart die Rede sein kann.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> Diese Frage bezieht sich sowohl auf jene in der Verteidigung von RAF-Beschuldigten agierenden Akteuren, die bis heute aktive Verteidiger geblieben sind, aber auch und nicht zuletzt darauf, ob sich bei den nachfolgenden Generationen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten solche befinden, die in der Tradition von <i>Linksanwälten</i> stehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwei Strafverteidiger, die mit dem Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union ausgezeichnet wurden – Heinrich Hannover sowie Hans-Christian Ströbele – gehörten zur Generation der Linksanwälte in den RAF-Prozessen. Heinrich Hannover war bereits Jahre zuvor ein aktiver Linksanwalt geworden, ohne dass eine solche Typisierung schon bestand. Heinrich Hannover war ein Strafverteidiger, der es glänzend verstand, bei Verteidigungen in politischen Verfahren bürgerlich-rechtsstaatliches Recht Straf- und Strafprozessrecht anzuwenden. Ob als Verteidiger von Kommunisten, von RAF-Beschuldigten, Pazifisten, Antifaschisten, revoltierenden Studenten oder linken Sozialdemokraten, oder auch von sogenannten staatsnahen früheren DDR-Bürgern – Hannover verteidigte damit in diesen Prozessen, die von der politischen Klassen-Justiz alles andere als „politisch“ angesehen wurden, ja für die das Wort „politisch“ in diesem Zusammenhang als eine Diskriminierung aufgefasst wurde. Hannover blieb ein Linksanwalt bis in die letzten Tage seiner Verteidigertätigkeit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hans-Christian Ströbele war als Verteidiger in den RAF-Prozessen äußerst aktiv. Er war Mitbegründer von sozialistischen Anwaltskollektiven und wurde von der Klassenjustiz der damaligen Zeit für sein Engagement rechtswidrig verfolgt und verurteilt. Auch Ströbele blieb bis zum Ende seiner aktiven anwaltlichen Tätigkeit ein Linksanwalt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Unsere heutige Preisträgerin Gabriele Heinecke steht ganz in dieser Tradition als Linksanwältin. Zwar einer Nach-Generation der Verteidiger in den RAF-Verfahren angehörend, hat Gabriele Heinecke das Credo der Verteidigung in den RAF-Verfahren von Beginn ihrer Verteidigertätigkeit bis in die Gegenwart weitergetragen und das Verständnis von Linksverteidigung in der Gegenwart bewahrt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Verteidigung wird geprägt von Theorie und Praxis einer humanistischen, rechtsstaatlich-demokratischen Verteidigung der Interessen des Beschuldigten oder Angeklagten gegenüber dem verfolgenden Staat, womit Strafverteidigung zugleich Staatskritik in Aktion ist. Es ist eine Staatskritik der Kontrolle, ob sich der Staat bei der Strafverfolgung an die ihm selbst gegebenen oder transformierten rechtsstaatlichen Kautelen strikt hält. Für Gabriele Heinecke war und ist dabei auch jene Leitlinie prägend, die der spätere Organisator der Fachanwaltskurse Strafverteidigung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Linksanwalt Wolf-Dieter Reinhard aus Hamburg, der in den 1970er Jahren von der politischen Justiz der Bundesrepublik willkürlich verfolgt und von Heinrich Hannover verteidigt wurde, gelehrt hat: „In der Strafverteidigung ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> Ich persönlich würde das Wort <i>ausdrücklich</i> gern durch das Wort <i>gesetzlich</i> ersetzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dieses Verständnis lässt sich zurückführen auf das liberal-rechtsstaatliche Verteidigungsverständnis der Aufklärung. Anknüpfend daran hatte ein anderer früherer Preisträger des Fritz-Bauer-Preises, nämlich der Bonner Strafrechtsprofessor Gerald Grünwald mit anderen Alternativprofessoren der Bundesrepublik im Jahre 1978 für die Praxis einen Alternativentwurf mit dem Titel <i>Die Verteidigung</i> vorgelegt. Darin ist formuliert, dass der Verteidiger nur die Interessen des Beschuldigten vertritt, er sich auf dessen Vertrauen stützt und unabhängig ist.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a></p>
<h4 class="" align="justify">1.) Gabriele Heinecke als straf&shy;ver&shy;tei&shy;di&shy;gende Links&shy;an&shy;w&auml;ltin von Verd&auml;ch&shy;tigen, Beschul&shy;digten und Angeklagten</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western">Nur einige wenige und verkürzte Beispiele für die Tätigkeit von Gabriele Heinecke als strafverteidigende Linksanwältin in diesem Sinne sollen im Folgenden aufgezählt werden:</p>
<ol type="a">
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Der Vorsitzende der Humanistischen Union, Stefan Hügel, hat in der Begründung der Preisverleihung bereits auf das Verfahren Safwan Eid hingewiesen, ein aus dem Libanon stammender Migrant. Er war angeklagt, für den Brandanschlag am 18. Januar 1996 in der Hafenstraße 96 in Lübeck verantwortlich zu sein, bei dem zehn Menschen starben. Davon wurde Eid durch das Landgericht Lübeck freigesprochen. Dieses Urteil hob der BGH im Revisionsverfahren jedoch auf und wies die Sache an das Landgericht Kiel zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Auch das LG Kiel sprach Eid frei, was endgültig war. Auch hieran hatte Gabriele Heinecke einen bedeutenden Anteil. In dem von dem Frankfurter Strafrechtsprofessor Matthias Jahn und dem Kölner Strafverteidiger Professor Michael Tsambikakis im Jahre 2022 herausgegebenen Buch <i>Zeugen der Verteidigung. 25 Anwaltspersönlichkeiten erzählen</i>, für das auch Gabriele Heinecke interviewt worden ist, bezeichnet sie den zweiten Freispruch von Safwan Eid als ihre „größte Stunde im Gerichtssaal“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> Aus dem Interview möchte ich ein besonders paradoxes Ereignis dieses Verfahrens zitieren:</p>
</li>
</ol>
<blockquote class="western">
<p>„Das Urteil war auf die Revision der Nebenklage aufgehoben worden, weil in der Haft heimlich aufgenommene Tondokumente von Familienbesuchen nicht verwertet worden waren. Ein Dolmetscher des Bundeskriminalamtes hatte eine Passage mit ‚Herrgott, vergib es mir‘ übersetzt, die Staatsanwaltschaft ein Geständnis daraus geschlussfolgert. Durch in Kiel gehörte Sprach- und Tonsachverständige war festgestellt worden, dass es sich bei dem angeblichen Geständnis nicht um menschliche Laute, sondern um ein Türknarren gehandelt hatte.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a></p>
</blockquote>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">b) Gabriele Heinecke verteidigte Angeklagte im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel im Jahre 2017 in Hamburg. Hier vereidigte sie unter anderem Fabio V., der wegen Landfriedensbruch angeklagt war und sich vor Gericht verantworten musste. Er sollte sich laut Anklage strafbar gemacht haben, weil er an einer Demonstration teilnahm, aus der heraus es zu Steinwürfen kam, an denen er nicht beteiligt war. Gabriele Heinecke hat darauf beharrt, dass das bloße Mitlaufen nicht strafbar sein könne.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass Gabriele Heinecke zum G-20-Gipfel 2017 in Hamburg gemeinsam mit anderen engagierten Anwältinnen und Anwälten anwaltlichen Notdienst leistete. Gabriele Heinecke fungierte als Pressesprecherin. Dieser Notdienst wurde im Jahre 2018 mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen ausgezeichnet, und Gabriele Heinecke gehörte zu jenen, die stellvertretend für die Mitglieder des Notdienstes, aber auch stellvertretend für den RAV, der maßgebend den anwaltlichen Notdienst organisierte und prägte, gemeinsam mit drei anderen Mitgliedern des Notdienstes den Preis entgegennahm.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">In ihrer Dankesrede kritisiert sie, dass die G 20 eine hohe Mitverantwortung für Sezession, Krieg und Massenflucht trägt, für die weltweite Ausbeutung von Ressourcen und Menschen, für die Zerstörung der Ökonomie ärmerer Länder und der Umwelt. Der Ablauf des Gipfels sei von deutscher Seite ein Test zur Außerkraftsetzung von Demokratie und eine Vorbereitung auf die Verschärfung der Polizeigesetze gewesen. Denn G 20 in Hamburg sei einhergegangen mit einer militarisierten Polizei, mit einem Rückzug der Politik und einer Infragestellung der Justiz.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Man muss keine besondere Fantasie haben, um sich vorzustellen, wie die Rede wohl heute ausfallen würde, nach einer sich seither noch verschlimmerten weltökonomischen, weltpolitischen, umweltgefährdeteren sowie weltkriegsgefährdeten Entwicklung und eines innenpolitisch ganz auf die Erzeugung von Kriegstüchtigkeit ausgerichteten gesellschaftlichen Klimas, mit der Schaffung entsprechender militärischer, politischer und ökonomischer Strukturen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich sehe Gabriele Heinecke in der Kapitalismuskritik von Bertolt Brecht stehend, sei es mit dessen Stücken <i>Anachronistischer Zug</i>, der <i>Legende vom toten Soldaten</i> sowie dem <i>Herrnburger Bericht,</i> seien es auch die Worte von Brecht über den Kapitalismus als Ursache für Krieg mit den Worten „Das dritte Mal“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a>, oder mit der Formel „Kapitalisten wollen keinen Krieg“ in einem Brief.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gabriele Heinecke hat nach 1990 den früheren Ministerpräsidenten der DDR, Willi Stoph, im sogenannten „Politbüroprozess“ verteidigt. Als Verteidigerin von Stoph hatte sie sich die Frage zu stellen, wie es mit der Verantwortlichkeit höchster politischer Funktionsträger der DDR bestellt ist, die nicht die Ausführenden, wohl aber die Befehlsgeber waren, wie ihnen von der Justiz der Bundesrepublik unterstellt wurde. Sie erkannte, auf welche tönernen Füße die Anklage gegen Stoph stand, denn angeklagt worden war Stoph wegen „Totschlag durch Unterlassen“, eine Strafvorschrift, die es in der DDR nicht gab, weshalb Stoph nach dem Grundsatz <i>nulla poena sine lege</i> nicht hätte bestraft werden können, aber unter Umgehung dessen durch Anwendung unter anderem von Naturrecht bestraft werden sollte, wie das auch bei den in diesem Verfahren verurteilten anderen früheren Politbüromitgliedern der Fall war. Gegen Stoph jedoch wurde das Verfahren nach 15-monatiger Untersuchungshaft aus gesundheitlichen Gründen vorläufig, später endgültig eingestellt und Stoph entlassen.</p>
<h4 class="" align="justify">2.) Links&shy;an&shy;w&auml;ltin Gabriele Heinecke als Vertei&shy;di&shy;gerin von Opfern, Gesch&auml;&shy;digten und Hinter&shy;blie&shy;benen</h4>
<p class="v-absatz-ohne-western" align="justify">Die heutige Preisträgerin versteht sich nicht allein als Verteidigerin von Verdächtigen, Beschuldigten sowie Angeklagten in politischen Verfahren, sondern vertritt auch Opfer, Hinterbliebene von Opfern, kurzum von Geschädigten, denen neben den eigentlichen Verbrechen auch Unrecht vom Staat beziehungsweise vom Staat verstärktes Unrecht widerfahren ist. Prozessual nimmt sie dabei überwiegend die Rolle einer Nebenklagevertreterin ein, aber es kann sich dabei auch allein um die Rechts- und Interessenvertreterin der Opfer und Geschädigten im Ermittlungsverfahren oder auch außerhalb des eigentlichen Strafverfahrens handeln. Doch diese Rolle wäre damit zu schwach beschrieben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Denn Gabriele Heinecke nimmt diese Rolle genauso kämpferisch wahr, wie sie das als Verteidigerin von Beschuldigten und Angeklagten tut. Das führt mich dazu, auch für diese Rolle die Zuschreibung als Verteidigerin vorzunehmen. Trotz des damit einhergehenden Rollenwechsels, von der Verteidigerin von Beschuldigten und Angeklagten gegenüber dem Staat in politischen Verfahren zur Nebenklägerin beziehungsweise Vertreterin von Opfern und Geschädigten in politischen Verfahren – in beiden Fällen agiert Gabriele Heinecke als Verteidigern, wenngleich mit unterschiedlichen rechtlichen Mitteln.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch die Fälle Oury Jalloh, Sant’Anna, Distomo und Safwan Eid wurden von Stefan Hügel namentlich schon erwähnt. Zu Distomo haben wir hier die Ausstellung des AK Distomo,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a> weshalb ich nur wenige Ergänzungen hinzufügen will:</p>
<ol type="a">
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Beim Verbrennungstod des Flüchtlings Oury Jalloh aus Sierra Leone in einer Zelle in Polizeigewahrsam in Dessau am 7. Januar 2005 ging die Polizei von Selbstentzündung aus, doch viele Indizien und Fakten sprechen dagegen. Jalloh war in der Zelle auf einer Matratze fixiert. Gabriele Heinecke ist die Anwältin der Familie von Jalloh und hat sich mit Vehemenz für sie eingesetzt, insbesondere bei dem Versuch, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Vieles spricht dafür, dass Jalloh im Polizeigewahrsam getötet und alles getan worden ist, um gerade dies durch gravierend mangelhafte Untersuchungen und Beweismittelvernichtungen zu vertuschen. Entscheidend ist, dass im Gegensatz zu den Behauptungen von Staatsanwaltschaft und Polizei Jalloh gar keine Möglichkeit hatte, die Matratze selbst zu entzünden, worauf sich die Ermittler aber fokussierten, denn das Feuerzeug, was als Feuerquelle aufgeführt wurde, existierte schlicht nicht. Gabriele Heinecke hat zu diesem Fall immer wieder betont, was alles passiert, wenn die Polizei nicht kontrolliert wird. Es hätte also nicht erst der Untersuchungsausschüsse zu der NSU-Problematik bedurft, damit auch die Politik von strukturellem Rassismus innerhalb der Polizei sprechen konnte.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Im Hinblick auf die Würdigung von Gabriele Heineckes Einsatz für Hinterbliebene der Opfer des Massakers in Sant’Anna di Stazzema, insbesondere die Vertretung des Überlebenden Enrico Pieri sei zu den Ausführungen von Stefan Hügel noch ergänzt, dass ihr die Gemeinde Stazzema im Jahre 2016 die Ehrenbürgerschaft verlieh. Es ist überdies beeindruckend, den Ausführungen von Gabriele Heinecke vor Studierenden der Universität Konstanz im Rahmen eines Projekts <i>Geschichten erzählen</i>,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> zu der auch eine Ausstellung gehört, zu folgen, mit denen wie auch für das Verfahren im Fall Distomo von einer Geschichte der Verhinderung der Verfolgung von noch lebenden deutschen Beschuldigten wegen ihrer Beteiligung an dem Massaker durch die deutsche Justiz, namentlich durch den Oberstaatsanwalt Häußler in Stuttgart, gesprochen werden musste.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ich komme noch einmal zurück auf das Strafverfahren gegen Safwan Eid, den Gabriele Heinecke verteidigte und nach langem Kampf den Freispruch erwirkt hatte. Sie vertrat die Familie Eid in einem Klageerzwingungsverfahren gegen vier Personen, von denen einer sich „Klein-Adolf“ nennen ließ. Dieser hatte die Tat zwei Wochen zuvor angekündigt. Drei der vier Personen wurden am Tattag und zur Tatzeit am Tatort der Brandlegung mit frischen Sengspuren an Händen und Gesicht (der Rechtsmedizin zufolge typische „Brandlegerspuren“, nicht älter als 24 Stunden) angetroffen. Mehrere dieser Personen legten in der Folge Geständnisse ab, die Täterwissen offenbarten. Dennoch wurde der Klageerzwingungsantrag von dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht mit Beschluss als unzulässig verworfen. Gabriele Heinecke hat zu diesem Fall im Rahmen des Theaterprojektes <i>Hafenstraße</i> als Informationsquelle zur Verfügung gestanden, das 2024 am Lübecker Theater aufgeführt wurde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a> Dies erfolgte nicht zuletzt mit der Zielstellung, dass nach so langer Zeit doch noch neue Ermittlungen aufgenommen und die wahren Täter zur Verantwortung gezogen werden.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Liebe Anwesende, in allen bis hierher erwähnten Verfahren, in denen Gabriele Heinecke die Beschuldigten und Angeklagten ebenso verteidigte wie die Opfer, Geschädigte oder Hinterbliebene, handelte es sich um politische Verfahren, denn Gegenstand dieser Verfahren waren – um mit dem Nestor der Definition von politischer Justiz, Otto Kirchheimer, zu sprechen – politische Zwecke, und die Verteidigerin Gabriele Heinecke sah ihre Aufgabe darin, in diesen Prozessen mit den Mitteln des Rechts zu kämpfen, ohne die politischen Zusammenhänge aus den Augen zu verlieren.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Gegenteil: Ihre schon genannte politisch-juristische Prägung als Linksanwältin, und – ich ergänze – als eine marxistische Linksanwältin, verhalf ihr dazu, bei diesem juristischen Kampf von den gesetzlichen Gegebenheiten des bürgerlichen Rechtsstaates auszugehen und mit Vernunft und Respekt der Beschuldigtenrechte, mit hoher Sachlichkeit, mit Geduld und Ausdauer für die Schwächsten zu fechten. Dabei kämpft Gabriele Heinecke in einem klassensolidarischen Sinne einmal mit dem Florett, aber auch manchmal mit dem Säbel. Da – wie wir gehört haben – der Verteidigung alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich, also gesetzlich verboten ist, vollzieht sie hier – je nach Einzelfall – die unterschiedlichsten fechtenden Ausfallschritte gegen eine Justiz, die in einem marxistischen Verständnis, jedenfalls sofern sie politische Justiz ist, eine „Klassenjustiz“ ist, freilich unter gegenüber den 1960er und 1970er Jahren veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen, die letzten Endes eine rechtsstaatliche Strafjustiz bedingten, deren handelnde Akteure der Menschenwürde der Betroffenen grundsätzlich ein höheres Gewicht beimessen und auch das Recht auf Verteidigung stärker respektieren als in der Zeit bevor Gabriele Heinecke ihre anwaltliche Tätigkeit aufnahm.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a> Gleichwohl macht sie zu Recht darauf aufmerksam, dass die Abhängigkeit des Berufsbildes des Strafverteidigers seit Aufnahme ihrer Tätigkeit aber auch gravierenden negativen Änderungen unterlag.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a> Dazu gehörte die Entstehung eines neuen „Feindstrafrechts“,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a> wodurch auch einem „Feindbild Strafverteidiger“ neue Nahrung gegeben wurde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Mit dem jungen Karl Marx übrigens, lässt sich gut begründen, dass das bürgerliche Strafrecht und insbesondere der bürgerliche Strafprozess auch eine Form des Schutzes der Armen und Schwachen der bürgerlichen Gesellschaft sein müssen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote20sym" name="sdendnote20anc"><sup>xx</sup></a> In den politischen Verfahren, in denen Gabriele Heinecke tätig ist, wendet sie dies in aller ihr möglichen Konsequenz an, um das Schützende des bürgerlichen Strafprozesses zur Geltung zu bringen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">B. Die Links&shy;an&shy;w&auml;ltin Gabriele Heinecke als politische und juristische Aktivistin</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gabriele Heineckes anwaltliches Wirken ist mit politischen außerverfahrensrechtlichen Aktivitäten eng verbunden. Auch das ein Merkmal von ihr als Linksanwältin.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Sie kam mit politischen Fragen und Aspekten bereits in jungen Jahren in Berührung. Das waren zunächst Personen und Ereignisse. In der Schule war es ein engagierter Sozialkundelehrer, der von Marx in England, sowie von Ausbeutung und den Gründen für Kriege erzählt hat; ferner ein evangelischer Pfarrer, zu dessen Jugendtreffen sie von ihrer besten Freundin mitgenommen wurde. Dort machte sie Bekanntschaft mit George Orwells <i>Farm der Tiere</i> sowie <i>1984</i>. Viel wurde diskutiert über Armut und Reichtum, über soziale Gleichheit und soziale Ungerechtigkeit. Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre spürte sie die Zeit des Umbruchs und des Aufbruchs, die Schüler- und Studierendenproteste gegen die Notstandsgesetze, gegen den Vietnam-Krieg, gegen die NPD.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Vor diesem Hintergrund entwickelte sich ihre linkspolitische Orientierung, wozu auch das Jura-Studium verhalf. Der Weg in dieses Studium war in gewisser Weise durch die Tätigkeit ihres Vaters als Anwalt und Notar vorgezeichnet. Denn schon frühzeitig wurde sie mit dieser Tätigkeit vertraut. Später kam es zu Auseinandersetzungen mit ihrem Vater wegen dessen NS-Vergangenheit. Auch dies trug wohl mit dazu bei, dass sie im juristischen Studium dem Verhältnis von Recht und Politik „auf die Schliche“ kam.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aufgrund dessen schaute sie auf die Militärputsche in Chile und in der Türkei, auf den Soweto-Aufstand in Südafrika und erkannte dabei die jeweiligen reaktionär-unterstützenden Rollen der USA und der damaligen Bundesrepublik. Mit vielen dieser Themen wurde sie als junge Anwältin konfrontiert, sei es durch ihr Engagement in dem Deutsch-Türkisch-Kurdischen Solidaritätsverein sowie der anwaltlichen Vertretung verfolgter Oppositioneller nach dem Putsch von 1980. Aus Südafrika kamen Verfolgte, die Gabriele Heinecke im Asylverfahren vertrat und die nach Ende der Apartheid zurückgekehrt sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Verteidigung von Opfern des deutschen Faschismus in Italien und Griechenland bedeutet für Gabriele Heinecke, als Nachgeborene etwas zurückzugeben, denn es ist ihr unerträglich, dass die (straf-)rechtliche Aufarbeitung des deutschen Massenmordes (nicht nur) in Italien und Griechenland aktiv verhindert und verschleppt worden ist; dass keine Reparationen und keine Entschädigungen den Opfern gezahlt worden ist, und dies mit dem Argument der Staatenimmunität für Nazi- und Kriegsverbrechen. Schlaglichter auf Gabriele Heineckes Tätigkeit als politische und juristische Aktivistin sind unter anderem auch die Folgenden:</p>
<ol type="a">
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Sie hat im Zusammenhang mit dem Asylrecht Mitte der 1980er Jahre gemeinsam mit dem bekannten linken Arzt und Historiker Karl-Heinz Roth, weiteren Ärzten, politisch-aktiven sowie teils schwer gefolterten Flüchtlingen aus der Türkei aufgrund des Militärputsches vom 12. September 1980 die Gesellschaft zur Unterstützung von Gefolterten und Verfolgten gegründet, die es heute nicht mehr gibt.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Ebenfalls in den 1980er Jahren hat Gabriele Heinecke gemeinsam mit ihren damaligen politischen Weggefährten zweimal die Ausländerbehörde besetzt, weil dieses Amt menschenrechtswidrige Entscheidungen fällte. Das brachte ihnen selbst strafrechtliche Verfolgung ein.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Eine dritte, dieses Mal aber nur so genannte Besetzung fand im Hamburger Rathaus statt, die sich gegen eine Ausreiseaufforderung richtete, die einen seit 22 Jahren in Hamburg lebenden, aus Indien stammenden Ingenieur betraf, der bei der Lufthansa arbeitete.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Gabriele Heinecke hatte aufgrund ihres arbeitsrechtlichen Engagements in dieser Zeit, sie war viele Jahre auch als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig, den Arbeitskreis Betriebsräte und Rechtsanwälte mit aktiven engagierten Vertrauensleuten und Betriebsräten gegründet. Man traf sich einmal im Monat im Anwaltsbüro, und die Anwälte und Anwältinnen gaben jeweils einen Überblick über die für die Betriebe relevante Rechtsprechung. Anschließend wurden die Situationen in den Betrieben diskutiert. Aufgrund dieser so entstandenen Solidarität nahmen sie an jedem Verhandlungstag von Prozessen teil und berichteten darüber in ihren Betrieben.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Überhaupt spielte die juristische Vertretung von Arbeiterinnen und Arbeitern, Kolleginnen und Kollegen vor den Arbeitsgerichten mit Gewerkschaften bei Gabriele Heinecke in ihrer aktiven Zeit als Anwältin für Arbeitsrecht eine große Rolle. Als ein Beispiel sei das Thema des „wilden Streiks“ genannt, oder anders gesagt, das Verfahren um das Recht auf Streik ohne gewerkschaftlichen Aufruf und ohne Tarifverhandlungen. Im Bremer Mercedes-Werk hatten sich im Dezember 2014 allein 1.300 Arbeiterinnen und Arbeiter einer Nachtschicht an einem „wilden Streik“ gegen die Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen beteiligt. Die Werksleitung hatte daraufhin insgesamt 761 Abmahnungen verschickt. Dagegen setzte sich die Belegschaft juristisch zur Wehr, indem 30 Klagen geführt wurden. Das Arbeitsgericht Bremen sah die Abmahnungen für rechtens an, das Verfahren wurde vor dem Bundesarbeitsrecht entschieden, das die menschenrechtswidrige Trennung von „legalen“ und „illegalen“ Streiks aber nicht aufhob.</p>
</li>
</ol>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch an allen soeben genannten politisch-juristischen Aktivitäten von Gabriele Heinecke wird ihre antikapitalistische Orientierung marxistischer Prägung, wird ihre Orientierung auf eine bessere, fortschrittlichere Gesellschaft deutlich, wozu gehört, das bürgerliche Recht der Aufklärung, die fortschrittlichen Grund- und Menschenrechte aus dem Grundgesetz und den Internationalen Konventionen mit dorthin zu nehmen, es zu bewahren, zu verteidigen und unter anderen gesellschaftlich-politischen Verhältnissen zur Geltung zu bringen. Mit dem Recht, die „gesellschaftlichen Verhältnisse zum Tanzen zu bringen“, das ist Sinn von System- und Rechtskritik,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote21sym" name="sdendnote21anc"><sup>xxi</sup></a> die bei Gabriele Heinecke mit einer intensiven Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit verbunden ist, sei es in Schulen, in Universitäten, in Foren, Medien und Ausstellungen. Die eindrucksvolle Ausstellung über die Aufarbeitung des Massakers in Distomo hier im Foyer spricht für sich.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">C. Die Links&shy;an&shy;w&auml;ltin Gabriele Heinecke als Straf&shy;ver&shy;tei&shy;di&shy;gerin in &bdquo;normalen Verfahren&ldquo;</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Unsere Preisträgerin ist jedoch nicht ausschließlich auf derartige politische Verfahren als Verteidigerin festgelegt oder gar festzulegen. Sie ist tätig auch in Verfahren wegen „normaler Kriminalität“, das heißt in Verfahren, in denen es nicht um politische Zwecke und Sachverhalte geht. Wissenschaftlich ist diese Dichotomie wohl nicht wirklich korrekt, aber zur Veranschaulichung der Tätigkeitsfelder von Gabriele Heinecke nehme ich sie hier dennoch vor.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In „normalen Strafverfahren“ verteidigt Gabriele Heinecke in Betäubungsmittelsachen ebenso wie bei Kapitalverbrechen und in Sexualstrafverfahren. Hier vertritt sie die Beschuldigten und Angeklagten. Hier tritt sie – um in dieser veranschaulichenden Trennung zu bleiben – aus der Rolle der Verteidigerin in politischen Prozessen heraus und nimmt die Rolle der Strafverteidigung in normalen Strafverfahren ein. Insbesondere bei Strafverteidigerinnen stößt sie hinsichtlich der Verteidigung in Sexualstrafverfahren auf Unverständnis, weil bei jenen unter anderem die Auffassung vorhanden ist, dass Feminismus dies ausschlösse: Verteidigung in Sexualstrafverfahren dürfe nur die Ausübung der Tätigkeit als Nebenklägerin durch linke Anwältinnen umfassen. Besonders aufschlussreich ist ein Streitgespräch zwischen Gabriele Heinecke und einer Berliner Anwältin aus dem Jahre 2021, ein gegensätzliches, gleichwohl wohltuend sachliches, kollegiales Gespräch, das in einem Informationsheft des RAV veröffentlicht worden ist.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote22sym" name="sdendnote22anc"><sup>xxii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gabriele Heinecke führt in den Verfahren der „normalen Kriminalität“ keine Nebenklage, vertritt also nicht die Opfer, wie in politischen Verfahren. Wie aber lässt sich dieser auf den ersten Blick bestehende Widerspruch erklären: einerseits die Nebenklage abzulehnen und sogar gesetzlich per se in Wegfall bringen zu wollen, wofür sie sich ausspricht, aber diese andererseits in politischen Prozessen aufrechtzuerhalten? Eine Antwort darauf könnte lauten, dass es gerade in politischen Prozessen darauf ankommt, dass die anklagende Staatsanwaltschaft und letztlich auch die verhandelnden Gerichte nicht nur durch die Strafverteidigung, sondern zugleich auch durch das Instrument der Nebenklage kontrolliert werden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote23sym" name="sdendnote23anc"><sup>xxiii</sup></a> Denn diese Verfahren – das hat auch der NSU-Prozess sehr deutlich gemacht –<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote24sym" name="sdendnote24anc"><sup>xxiv</sup></a> stehen mitunter im Zusammenhang mit dem Verdacht auf staatsverstärkte Kriminalität. Wie die Erfahrungen zeigen, kommt solcher Verdacht oft nur durch das engagierte Wirken der Nebenklage ans Tageslicht, wovon gerade auch jene Verfahren zeugen, in denen Gabriele Heinecke auf der Seite der Opfer derartiger Kriminalität stand und diese auch in der Rolle als Nebenklagevertreterin gegen den Staat verteidigte.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn ich zuvor auf die Tätigkeit der Preisträgerin in „normalen Strafverfahren“ eingegangen bin, wäre das unvollständig, wenn ich nicht noch darauf hinweisen würde, dass Gabriele Heinecke eine unermüdliche Mahnerin der Reformierung des Strafprozesses ist. Das ließe sich an vielen Beispielen verdeutlichen: Das Strafverfahren – so Gabriele Heinecke – braucht Reformen, die an demokratischem Grundverständnis und effektiver Teilhabe der Beschuldigten orientiert sind und sich gegen Intransparenz, Verurteilungswille und faktisches Machtgefälle richten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Strafverteidigung ist für Gabriele Heinecke Passion und Berufung. Das bedeutet, dass sie an jedes neue Verfahren, gleich ob politischer oder normaler Prozess, zunächst grundsätzlich mit dem erlernten „Handwerkszeug“ der Verteidigung herangeht, wobei für sie hier Namen von Verteidiger-Vorbildern, wie Linksanwalt Hartmut Wächtler aus München sowie Uwe Maeffert aus Hamburg eine Rolle spielen,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote25sym" name="sdendnote25anc"><sup>xxv</sup></a> die sie lehrten: Angemessene Vorbereitung eines Falles, Akteneinsicht und dabei jeden Stein umdrehen, Zugewandtheit gegenüber dem Mandanten, der verstehen soll, was mit ihm geschieht, der Subjekt und nicht Objekt sein soll, möglichst fundierte Beweismittelanträge und Beweisermittlungsanträge, eigene Recherchen, und bei all dem Beharrlichkeit.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote26sym" name="sdendnote26anc"><sup>xxvi</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western " align="left">D. Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ich sehe die heutige Preisverleihung an Rechtsanwältin Gabriele Heinecke auch als eine Würdigung ihres Kampfes gegen die Gefährdungen der Strafverteidigung, für ein Selbst- und Fremdverständnis der Strafverteidigung als ein Menschenrecht an. Dabei besteht die Aufgabe der Strafverteidigung darin, dieses Recht durchzusetzen und darum zu kämpfen, dass es nicht unter dem Vorbehalt der Billigung eines Gerichts oder sonst irgendeiner Instanz steht. Dafür hat sich unsere Preisträgerin immer wieder eingesetzt, sei es in der Öffentlichkeit, in Aufsätzen, auf den Strafverteidigertagen, in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des RAV sowie in den Fachanwaltskursen Strafverteidigung des RAV, um deren Durchführung sich Gabriele Heinecke ebenfalls sehr verdient gemacht hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nicht zuletzt daran wird auch ihre hohe Professionalität als Strafverteidigerin deutlich, wie allerdings überhaupt zu sagen ist, dass die Strafverteidigung in der Bundesrepublik immer professioneller geworden ist, dass aber – so mein möglicherweise fehlerhafter Eindruck – der gegenwärtige Anteil von Linksanwältinnen und Linksanwälten vom Typ Gabriele Heineckes in seiner kapitalismuskritischen und marxistischen Ausrichtung unter der Gesamtzahl von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern in der Bundesrepublik eher gering zu sein scheint.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch unabhängig davon erscheinen viele Linksanwälte aus den 1970er Jahren seit den 1990ern als Verteidiger von Kapitänen der Banken und Unternehmen, oder jener Beschuldigten, denen schwere Menschenrechts- und Völkerrechtsverbrechen vorgeworfen werden. Unter diesen damaligen Linksanwälten befinden sich viele, die ganz im Zeitgeist auch Meister der mittlerweile legalisierten Absprachen im Strafprozess geworden sind. Man könnte von ihnen auch als legale „Händler mit Gerechtigkeit“ sprechen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese früheren Linksverteidiger sind im Großen und Ganzen der Überzeugung, dass sie gerade keine Seiten gewechselt haben, dass sie sich treu geblieben sind, sondern nur die Subjekte der Verteidigung – sozusagen zeitgemäß – sich gewandelt hätten, die Mandantschaft quasi zwangsläufig ausgetauscht worden wäre. „Wir haben damals den Rechtsstaat verteidigt, und wir tun dies auch heute“, ist eine oft gehörte Position.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es wäre voreilig, diese Auffassung zu kritisieren, ohne dass zuvor ein sinnvoller und nutzbringender Diskurs über Kontinuität und Diskontinuität unter den Protagonisten einer früheren wie heutigen Linksverteidigung stattgefunden hat.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote27sym" name="sdendnote27anc"><sup>xxvii</sup></a> Gleichwohl geht es darum, dafür einzutreten, dass jüngere Vertreter nachfolgender Generationen, so wie das beispielsweise durch rechtskritisch und rechtspolitisch aktive Mitglieder des RAV bereits geschieht, einen linken Anwältinnen- und Anwälte-Staffelstab übernehmen. Dabei sind die Erfahrungen und Überzeugungen der diesjährigen Preisträgerin von inspirierender und nicht selten von vorbildwirkender Kraft.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Epilog</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Ich persönlich bewundere, dass Gabriele Heinecke als Linksanwältin zwar mutig und unerschrocken kämpft, dass es sich dabei aber nicht um einen verbitterten, pessimistischen oder dogmatischen Kampf handelt, sondern dabei Beharrlichkeit, Hartnäckigkeit und Geduld im Vordergrund stehen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In diesem Rahmen bin ich beeindruckt von der dabei vorhandenen und vorgelebten Gelassenheit. In der Laudatio zur Fritz-Bauer.Preisverleihung an Gerald Grünwald im Jahre 1978 wird diesem „engagierte Gelassenheit“ bescheinigt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote28sym" name="sdendnote28anc"><sup>xxviii</sup></a> Was spricht dagegen, bei Gabriele Heinecke von einer „kämpferischen Gelassenheit“ zu sprechen? Das entspräche wohl auch solch unterschiedlichen Gelassenheitsrollen wie kritischer Strafprozessrechtswissenschaft (Beispiel Grünwald) einerseits und linker Strafverteidigung (Beispiel Heinecke) andererseits. Nach den psychologischen Typisierungen der Strafverteidiger, die der Nestor einer Strafverteidigungsgeschichte, Gerhard Jungfer, einmal vorgenommen hatte, würde Gabriele Heinecke ohnehin zu den Kämpfertypen gehören – keinesfalls aber zu solchen Kategorien nach Jungfer, wie Harmonietyp, Affekttyp oder narzisstischer Typ.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote29sym" name="sdendnote29anc"><sup>xxix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber worin besteht das Kunststück, im Kontext des Agierens einer Linksanwältin kämpferisch zu sein, zugleich aber auch gelassen? Kampfgeist aufgrund ihrer vielfältigen sportlichen, auch wettkampfmäßigen, Aktivitäten früherer Zeit spielt bei Gabriele Heinecke sicher eine Rolle.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ich persönlich aber sehe Gabriele Heinecke als Sisyphos. Mit Albert Camus gilt, was mich schon sehr lange beschäftigt: „Wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote30sym" name="sdendnote30anc"><sup>xxx</sup></a> Diese Vorstellung fiel mir immer recht schwer, gerade auch in einem politischen Kontext. Vielleicht deshalb, weil ich bisher – hoffentlich irrtümlich – vom politischen Scheitern des Sisyphos in dem Monumentalwerk des Chronisten der politischen Bewegungen in der Bundesrepublik bis zum Jahre 1989, nämlich von Erasmus Schöfers <i>Die Kinder des Sisyfos</i> ausgegangen bin.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote31sym" name="sdendnote31anc"><sup>xxxi</sup></a> Doch die Beschäftigung mit Gabriele Heineckes Lebenswerk als Linksanwältin hat mich eines Besseren belehrt: Als Sisyphos lässt es sich wohl tatsächlich glücklich sein! Vor allem dann, wenn man im Sinne von Camus Sisyphos als Rebell gegen ungerechte gesellschaftliche Verhältnisse, gegen Unrecht sowie gegen eine Herrschaftspolitik, die Ausbeutung und Unterdrückung sowie den Abbau von Demokratie und Rechts- wie Sozialstaat verkörpert, unbeirrt handelt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Liebe Gaby, bleibe bei Deinem Kampf als Rebellin für das Recht sowie für eine bessere Gesellschaft eine so wichtige Akteurin sozialer Gegenmacht, um eine wichtige Metapher des ersten Vorsitzenden des RAV, Werner Holtfort, zu erwähnen,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote32sym" name="sdendnote32anc"><sup>xxxii</sup></a> bleibe dabei so gelassen und kämpferisch wie bisher, bleibe glücklicher Sisyphos!</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Damit machst Du Mut und gibst Hoffnung, gerade heutzutage der Versuchung von Hoffnungslosigkeit und Pessimismus angesichts des Weltzustandes im Großen wie im Kleinen zu widerstehen. So wollen wir gemeinsam hoffen und auch mit den Mitteln des Rechts darum kämpfen, dass Holtfort mit seiner schon im Jahre 1988 geäußerten Auffassung, dass es noch nicht zu spät sei, umzukehren, auch über 35 Jahre später Recht behalten wird.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote33sym" name="sdendnote33anc"><sup>xxxiii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Meine herzlichsten und solidarischen Glückwünsche zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union!</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p align="justify"><em>Arbeitskreis Strafprozessreform</em> 1979: Die Verteidigung. Gesetzentwurf mit Begründung, Heidelberg.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2005: Karl Marx und das Holzdiebstahlsgesetz, in: Arnold, J. et al. (Hrsg.): <em>Menschengerechtes Strafrecht. Festschrift für Albin Eser</em>, München, S. 25-48.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2006: Entwicklungslinien des Feindstrafrechts in 5 Thesen, in: <em>HRRS</em>, Jg. 7, H. 8-9., S. 303-315, <a href="https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/06-08/index.php?sz=9">https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/06-08/index.php?sz=9</a>.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2019: Entwicklungen der Strafverteidigung, Münster.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2020: Pranger 3.0 – Wie moderne Medien den Rechtsstaat gefährden. Erfahrungen der Strafverteidigung und kritische Betrachtungen, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J./Heghmanns, M.</em> 2023: Der NSU-Prozess. Deutschland 2013–2018, in: Groenewold, K./ Ignor, A./Koch, A. (Hrsg.): <em>Lexikon der politischen Strafprozesse</em>, <a href="https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/der-nsu-prozess/">https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/glossar/der-nsu-prozess/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J.</em> 2025: Gibt es einen „neuen Typus“ des Strafverteidigers in Kontinuität zu „Linksanwälten“? In: Brosig, J./Borgstedt, A. (Hrsg.): <em>„Linksanwälte“. Aspekte der Strafverteidigung im Roten Jahrzehnt</em>, Baden-Baden, S. 213-233.</p>
<p align="justify"><em>Arnold, J./Diestel, P.-M.</em> 2025: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Brosig, J./Borgstedt, A.</em> (Hrsg.) 2025: „Linksanwälte“. Aspekte der Strafverteidigung im Roten Jahrzehnt, Baden-Baden.</p>
<p align="justify"><em>Buckel, S. </em>2020: Neo-Materialistische Rechtstheorie, in: Buckel, S./Christensen, R./Fischer- Lescano, A. (Hrsg.): <em>Neue Theorien des Rechts</em>, 3. Aufl., Tübingen, S. 189-205.</p>
<p align="justify"><em>Camus, A.</em> [1942] 2013: Der Mythos des Sisyphos, 17. Aufl., Reinbek.</p>
<p align="justify"><em>Groenewold, K.</em> 2012: Editorial, in: Groenewold, K./Ignor, A./Koch, A. (Hrsg.): <em>Lexikon der politischen Strafprozesse</em>, <a href="https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/">https://www.lexikon-der-politischen-strafprozesse.de/</a>.</p>
<p align="justify"><em>Hannover, H.</em> 1973: Solidarität mit sozialistischen Rechtsanwälten. Rede zur Annahme des Fritz-Bauer-Preises 1973, in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Gesellschaftspolitik</em>, Jg. 12, H. 5, S. 153-162.</p>
<p align="justify"><em>Hannover, H.</em> 2005: Die Republik vor Gericht 1954-1995: Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Hannover, H.</em> 2010: Reden vor Gericht, Köln.</p>
<p align="justify"><em>Heinecke, G.</em> 2024: Kritisches zur Theorie der Strafverteidigung aus der Sicht der Praxis, in: <em>Strafverteidiger</em>, H. 4, S. 190-192.</p>
<p align="justify"><em>Holtfort, W. </em>1979: Der Anwalt als soziale Gegenmacht, in: Holtfort, W. (Hrsg.): <em>Strafverteidiger als Interessenvertreter</em>, München, S. 37-47.</p>
<p align="justify"><em>Holtfort, W. </em>1988: Sozialismus oder Barbarei, in: Spoo, W. (Hrsg.): <em>Wie weiter? Plädoyers für eine sozialistische Bundesrepublik</em>, 2. Aufl., Hamburg, S. 15-19.</p>
<p align="justify"><em>Jahn, M./Tsambikakis, M.</em> 2022: Gabriele Heinecke, in: Dies.: <em>Zeugen der Verteidigung. 25 Anwaltspersönlichkeiten erzählen</em>, Hürth.</p>
<p align="justify"><em>Jeßberger, F./Schuchmann, I.</em> (Hrsg.) 2025: Der politische Strafprozess. Eine Spurensuche, Tübingen.</p>
<p align="justify"><em>Jungfer, G.</em> 2016: Zur Psychologie des Vergleichs in Strafverfahren – Verteidigertypen, in: Ders.: <em>Strafverteidigung. Annäherungen an einen Beruf</em>, Münster, S. 159-182.</p>
<p align="justify"><em>Möller, K.</em> 2020: Systemtheorie des Rechts: Teubner und Luhmann, in: Buckel, S./Christensen, R./ Fischer-Lescano, A. (Hrsg.): <em>Neue Theorien des Rechts</em>, 3. Aufl., Tübingen, S. 47-65.</p>
<p align="justify"><em>Schöfer, E.</em> 2008: Die Kinder des Sisyfos, Bd. 4: Winterdämmerung, Berlin.</p>
<p align="justify"><em>Tammesalu, H.-M.</em> 2020: Bertolt Brechts Haltung zum DDR-Sozialismus am Beispiel seiner Spätlyrik, Tartu, <a href="https://dspace.ut.ee/server/api/core/bitstreams/bf776875-d25d-4441-a1d1-e1c109ae1b11/content">https://dspace.ut.ee/server/api/core/bitstreams/bf776875-d25d-4441-a1d1-e1c109ae1b11/content</a>.</p>
<p align="justify"><em>Wächtler, H. </em>2018: Widerspruch. Als Strafverteidiger in politischen Prozessen, Berlin.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Anmerkungen</h3>
<div id="sdendnote1">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a>Es sollen hier die juristisch-zeitgeschichtliche Anregung und zugleich der Wunsch an Gabriele Heinecke herangetragen werden, in ähnlicher Weise publizistisches Zeugnis über ihre Tätigkeit als Strafverteidigerin und linkspolitisch aktive Rechtsanwaltspersönlichkeit abzulegen, wie beispielsweise: Hannover 2010; 2005; Wächtler 2018.</p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a>Brosig/Borgstedt 2025.</p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a>Vgl. Arnold 2025: 213-233.</p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a>Heinecke 2024: 192.</p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a>Arbeitskreis Strafprozessreform 1979: 33. Unter anderem Gerald Grünwald, Winfried Hassemer, Wolfgang Naucke und Jürgen Welp waren an diesem Arbeitskreis beteiligt.</p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a>Jahn, M./Tsambikakis, M. 2022: 104. Mittlerweile ist die zweite Auflage (2025) erschienen.</p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a>Ibid.</p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a><a href="https://www.vdj.de/beitrage-aktuelles/dankrede-des-preistragers">https://www.vdj.de/beitrage-aktuelles/dankrede-des-preistragers</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix</a>Vgl. Arnold/Diestel 2025.</p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x</a>Der Satz stammt aus Brechts offenem Brief an die deutschen Künstler und Schriftsteller von 1952: „Das große Karthago führte drei Kriege. Es war noch mächtig nach dem ersten, noch bewohnbar nach dem zweiten. Es war nicht mehr auffindbar nach dem dritten.“</p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi</a>Brecht hat Ende 1952/Anfang 1953 in einem Brief „Kapitalisten wollen keinen Krieg“ geschrieben: „Sie müssen wollen. Die deutschen Kapitalisten haben zwei Möglichkeiten in einem Krieg 1. Sie verraten Deutschland und liefern es an die USA aus. (Petain.) 2. Sie betrügen die USA und setzen sich an die Spitze.“ (Tammesalu 2020).</p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii</a><a href="https://www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo">https://www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii</a><a href="https://www.soziologie.uni-konstanz.de/lidola/ueberleben-erzaehlen/materialien/recht-und-gerechtigkeit/">https://www.soziologie.uni-konstanz.de/lidola/ueberleben-erzaehlen/materialien/recht-und-gerechtigkeit/</a> und <a href="https://www.soziologie.uni-konstanz.de/en/lidola/ueberleben-erzaehlen/seminare-exkursion-aufbau/">https://www.soziologie.uni-konstanz.de/en/lidola/ueberleben-erzaehlen/seminare-exkursion-aufbau/</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv</a><a href="https://www.theaterluebeck.de/produktionen/hafenstrasse_2025-26.html">https://www.theaterluebeck.de/produktionen/hafenstrasse_2025-26.html</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv</a>Vgl. zur Problematik politischer Prozesse jüngst Jeßberger/Schuchmann 2025; Groenewold 2012.</p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi</a>Vgl. zur Klassenjustiz und zur Klassensolidarität die Dankesrede von Heinrich Hannover (1973: 153-162) anlässlich der Preisverleihung des Fritz-Bauer-Preises im Jahre 1973.</p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii</a>Gabriele Heinecke führt dazu aus: „Seit vielen Jahren gibt es Wellen von Gesetzen zur Bekämpfung von irgendwas, Terror, Kinderpornografie, Wohnungseinbruch und angeblich überall Schutzlücken. Gleichzeitig wird engagierte Strafverteidigung geschmäht. Es wird die Suggestion geweckt, Strafverteidigung sei nicht der Kampf um Freiheitsrechte, sondern der Kampf für das Böse. Das Berufsbild der Strafverteidigung leidet unter dem Druck zum <i>Deal</i> [Hervorhebung im Original, J. A.], sie leidet unter dem Run auf die Beiordnung zur Pflichtverteidigung und die nach meiner Beobachtung damit einhergehende Tendenz gerade jüngerer Kolleginnen und Kollegen zur Verurteilungsbegleitung. Wer redet und verrät, bekommt bei vielen Gerichten inzwischen die Hälfte, wer schweigt und kämpft, das Doppelte. Es ist eine effektive Strategie, eine nach den Regeln der Kunst geführte Strafverteidigung zu desavouieren, die mir Sorge bereitet.“ (Jahn/Tsambikakis 2022: 102f.; vgl. auch Arnold 2020).</p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii</a>Vgl. u.a. Arnold 2006: 303.</p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix</a>Vgl. u.a. Arnold 2019: 300-303/305f. Dort werden einige Problematisierungen im Hinblick auf die Geisteshaltung der Justiz zur Strafverteidigung aufgeworfen, deren Aktualität wohl nicht geringer geworden sind. Das betraf etwa Fragen nach der Legitimität des „Strafkammertages“, nach der „Verteidigerfeindlichkeit“ des damaligen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, sowie nach der Verteidigerunfreundlichkeit von Staatsanwälten und Medien. Das Fazit dazu lautete: „Obwohl in Deutschland dieses Feindbild [Strafverteidiger/Rechtsanwalt, J. A.] aktuell keinesfalls jene Dimension erreicht, wie in der früheren Geschichte der Bundesrepublik und auch nicht heranreicht an besorgniserregende ‚Feindbilder Rechtsanwalt‘ in anderen europäischen Ländern, wie besonders in der Türkei und den dortigen Auswirkungen, ist dies kein Argument, die Augen vor den hiesigen Gefährdungen zu verschließen. Die hier […] nur beispielhaft erörterten Symptome müssen bereits im Ansatz erkannt und beobachtet werden, getreu dem Motto des ersten Vorsitzenden des RAV, <i>Werner Holtfort</i>, den Anfängen der staatlichen Einschränkungen der Freiheit der Advokatur zu wehren und jeglichen Behinderungsversuchen entgegenzutreten. Eine einmal eingeleitete Unfreiheit der Advokatur – so <i>Holtfort</i> – schlägt auf alle Strafprozesse durch“ [Hervorhebungen im Original, J. A.].</p>
</div>
<div id="sdendnote20">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote20anc" name="sdendnote20sym">xx</a>Vgl. Arnold 2005: 25-48.</p>
</div>
<div id="sdendnote21">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote21anc" name="sdendnote21sym">xxi</a>Vgl. zu einer kritischen System- und Rechtskritik u.a. Möller 2020: 47-65; Buckel 2020: 189-205.</p>
</div>
<div id="sdendnote22">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote22anc" name="sdendnote22sym">xxii</a><a href="https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/feministischer-infobrief-121-2021/die-nebenklagevertretung-bei-sexualdelikten">https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/feministischer-infobrief-121-2021/die-nebenklagevertretung-bei-sexualdelikten</a>.</p>
</div>
<div id="sdendnote23">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote23anc" name="sdendnote23sym">xxiii</a>Vgl. Arnold 2019: 186-191.</p>
</div>
<div id="sdendnote24">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote24anc" name="sdendnote24sym">xxiv</a>Vgl. Arnold/Heghmanns 2023.</p>
</div>
<div id="sdendnote25">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote25anc" name="sdendnote25sym">xxv</a>Jahn/Tsambikakis 2022: 102.</p>
</div>
<div id="sdendnote26">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote26anc" name="sdendnote26sym">xxvi</a>Heinecke 2024: 191.</p>
</div>
<div id="sdendnote27">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote27anc" name="sdendnote27sym">xxvii</a>Mit dem von mir schon erwähnten Band <i>Linksanwälte</i> ist dazu bereits der Auftakt erfolgt (Brosig/Borgstedt 2025).</p>
</div>
<div id="sdendnote28">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote28anc" name="sdendnote28sym">xxviii</a>Zitiert aus der Laudatio von Helga Schuchardt, von der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union aus ihrem Archiv zur Verfügung gestellt.</p>
</div>
<div id="sdendnote29">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote29anc" name="sdendnote29sym">xxix</a>Jungfer 2016: 166ff.</p>
</div>
<div id="sdendnote30">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote30anc" name="sdendnote30sym">xxx</a>Camus [1942] 2013: 143.</p>
</div>
<div id="sdendnote31">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote31anc" name="sdendnote31sym">xxxi</a>Dazu gab mir bisher insbesondere Bd. 4 Veranlassung (Schöfer 2008).</p>
</div>
<div id="sdendnote32">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote32anc" name="sdendnote32sym">xxxii</a>Holtfort 1979: 37-47.</p>
</div>
<div id="sdendnote33">
<p class="sdendnote-western"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote33anc" name="sdendnote33sym">xxxiii</a>Holtfort 1988: 15-19.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-252/publikation/laudatio-zur-verleihung-des-fritz-bauer-preises-2025-an-gabriele-heinecke-berlin-6-september-2025/">Laudatio zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2025 an Gabriele Heinecke, Berlin, 6. September 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Gedanken zur Aktualität von Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/gedanken-zur-aktualitaet-von-kants-schrift-zum-ewigen-frieden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 11:53:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frieden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Krieg in der Ukraine bestimmt seit Februar diesen Jahres die politische Berichterstattung. In den Nachrichten dominieren dabei Berichte über wechselnde Geländegewinne und -verluste beider Seiten, die angesichts der zahlreichen damit verbunden Opfer kaum als Erfolge zu werten sind. Aus der militärischen Logik scheint derzeit kaum ein Entkommen möglich. Der folgende Beitrag von Jörg Arnold [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/gedanken-zur-aktualitaet-von-kants-schrift-zum-ewigen-frieden/">Gedanken zur Aktualität von Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Der Krieg in der Ukraine bestimmt seit Februar diesen Jahres die politische Berichterstattung. In den Nachrichten dominieren dabei Berichte über wechselnde Geländegewinne und -verluste beider Seiten, die angesichts der zahlreichen damit verbunden Opfer kaum als Erfolge zu werten sind. Aus der militärischen Logik scheint derzeit kaum ein Entkommen möglich. Der folgende Beitrag von Jörg Arnold versucht genau dies, indem er Immanuel Kants Schrift <span lang="de-DE">„Zum ewigen Frieden“ neu interpretiert. </span><span lang="de-DE">Mit ihr unterzieht er </span><span lang="de-DE">nicht nur die Positionen der unmittelbaren Kriegsparteien, sondern auch das Verhalten der deutschen Regierung bzw. ihrer westlichen Verbündeten einer kritischen Prüfung, </span><span lang="de-DE">inwiefern sie </span><span lang="de-DE">Schritte zu einem möglichen Frieden </span><span lang="de-DE">unternehmen oder den Weg dazu verbauen. Einige der </span><span lang="de-DE">hier </span><span lang="de-DE">geäußerten Gedanken finden sich bereits in </span><span lang="de-DE">Jörg Arnolds </span><span lang="de-DE">Beitrag „Kants Schrift ‚Zum ewigen Frieden‘ und der Russland-Ukraine-Krieg“ in der Berliner Zeitung vom 5.11.2022, S. 24/25.</span></em></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Vorbemerkung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Vor fünf Jahren habe ich einen Vortrag an der Kant-Universität in Kaliningrad mit dem Titel „<i>Zur Aktualität von Kants Schrift ‚Zum ewigen Frieden‘</i>“ gehalten. Ich war eingeladen zu einer Konferenz über juristische Aspekte der Staatensouveränität. Der Teilnehmerkreis beschränkte sich außer mir und einer deutschen Philosophie-Lehrerin allein auf russische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Tenor der Konferenz war auf die Stärkung der Staatensouveränität und den Schutz dieser Souveränität vor Kriegen gerichtet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote1sym" name="sdendnote1anc"><sup>i</sup></a> Heute bekommt dieses Thema eine damals ungeahnte, bedrückende und schmerzliche Aktualität. Deshalb habe ich meinen damaligen Vortrag noch einmal zur Hand genommen und Kants Friedensschrift erneut gelesen. Meine Gedanken dazu möchte ich im Folgenden wiedergeben. Wie die an der damaligen Konferenz russischen Teilnehmenden heute über das Thema denken, ist mir nicht bekannt. Aber ein Austausch darüber sollte zu gegebener Zeit stattfinden.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Einleitung</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><a name="_Hlk115891065"></a>Gegenwärtig erscheint wohl kein anderer historischer Text als Kants Friedensschrift besser dazu geeignet, vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine erneut gelesen zu werden. Dabei mag man den Eindruck gewinnen, eine Illusion vor Augen geführt zu bekommen. Zudem existieren vielfältige philosophische wie rechtliche und historische Interpretationen von Kants Friedensschrift. Zu Recht wird auch davor gewarnt, Gleichsetzungen heutiger Ereignisse mit Kants damaligen Friedensforderungen und seinem Völkerrechtsverständnis vorzunehmen. Dennoch sind Gedanken über Frieden und Recht, über Krieg und Frieden anhand der Friedensschrift von Kant nicht etwa obsolet geworden. Ganz im Gegenteil verlangt die heutige Aktualität des Krieges eine erneute Beschäftigung damit. Dies von vornherein als zwar schöne, aber naive Vision abzutun, verkennt, dass es genau solcher Vision bedarf, um überhaupt noch eine Hoffnung auf die Realisierung von Friedensvernunft aufrechterhalten zu können. Dabei steht nicht die Devise „<i>Zurück zu Kant!</i>“ im Vordergrund, sondern wie es der Rechtsphilosoph Hermann Klenner vor fast 20 Jahren angesichts der damaligen Kriege der Bush-Administration anmahnte, „<i>Kein Zurück hinter Kant!</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote2sym" name="sdendnote2anc"><sup>ii</sup></a> Und wenn Heribert Prantl zu eben dieser Zeit analysierte, warum es der deutschen Politik egal ist, was Immanuel Kant sagt, indem nämlich Recht nur dann Recht bleibt, solange es passt,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote3sym" name="sdendnote3anc"><sup>iii</sup></a> so gilt das mehr denn je auch für die russische Politik. Kant – so Klenner vor fast 20 Jahren – hat Einsichten in den Fortschrittsprozess der Menschheit beigesteuert, hinter die zurückzugehen ihr das Überleben kosten oder sie zumindest in ihr barbarisches Zeitalter zurückwerfen könnte.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote4sym" name="sdendnote4anc"><sup>iv</sup></a> In „<i>Der Streit der Fakultäten</i>“ bezeichnet Kant den Krieg als die „<i>Umkehrung des Endzwecks der Schöpfung selbst</i>.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote5sym" name="sdendnote5anc"><sup>v</sup></a> Das ist heute aktueller denn je.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In den gegenwärtigen gesellschaftlichen, politischen und moralischen Auseinandersetzungen über Krieg und Frieden werden jene Stimmen, die sich für unverzügliche Verhandlungen und Frieden einsetzen, als nicht besonders ernst zu nehmende Mindermeinungen angesehen. Sie werden mitunter diffamiert und aus dem Diskurs ausgegrenzt, obwohl sie die Völkerrechtswidrigkeit des Krieges Russlands gegen die Ukraine klar benennen, die sich schon mit Kant, aber auch mit dem aktuellen Völkerrecht ergibt. Es ist aber gerade das Beharren von Kant auf der Vernunft des Friedens, die bei ihm zugleich die Pflicht zum Frieden ist, an die es zu erinnern gilt. Deshalb sind die Gedanken des nachfolgenden Textes anhand Kants Friedensschrift sowohl auf die Völkerrechtswidrigkeit des Krieges gegen die Ukraine gerichtet wie auch auf die von Kant geforderte Vernunft und Pflicht, die Kriegslogik zu durchbrechen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Zur Friedens&shy;schrift</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Kants Schrift mit dem Titel „<i>Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf</i>“, erscheint 1795. Sie entsteht unter dem Eindruck des sogenannten „Baseler Friedens“, der am 5. April 1795 zwischen Preußen und der Französischen Republik geschlossen wurde. Kant begrüßt diesen Friedensschluss, obwohl es sich dabei auf der Seite Preußens wohl um einen Verrat an seinen Verbündeten handelte. Mutmaßlich war Kant sich dessen bewusst, dass der Baseler Friede mit seinen Geheimklauseln über spätere territoriale Abfindungen nur ein Waffenstillstand war und den Keim künftiger Konflikte in sich trug. Doch gerade deshalb scheint Kant darüber nachgedacht zu haben, wie die Geschichte der Völker eine entschiedene Wende zum Besseren nehmen könnte. Kant spricht sich für die Idee der Entstehung einer Weltordnung als Friedensordnung aus und dafür, dass der Friede zwischen den Staaten im Rahmen des Völkerrechts verwirklicht werden soll. Dabei geht es Kant zuerst um den zwischenstaatlichen Frieden als Voraussetzung zur Vermeidung von Krieg unter den Völkern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">Die „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>Streitschrift für den Frieden</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote6sym" name="sdendnote6anc"><sup>vi</sup></a> wendet sich an die Menschheit allgemein, indem sie Prinzipien des internationalen Rechts für alle menschlichen Wesen als kollektiv bindend ansieht. Aus diesem Grund gehen diese Prinzipien besonders jene an, wie Kant schreibt, die die Macht über Staaten haben. Kant betrachtet den ewigen Frieden zwischen den Völkern als eine Forderung des Rechts und gleichsam als den Endzweck des Menschengeschlechts. Der Frieden müsse deshalb für alle moralisch veranlagten Menschen von Interesse sein. Wie es Kant später in seiner Rechtslehre ausdrückt, ist der ewige Friede „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>das letzte Ziel des ganzen Völkerrechts</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote7sym" name="sdendnote7anc"><sup>vii</sup></a> Das freiheitsgesetzliche Rechtsdenken Kants rezipiert mit der Idee des ewigen Friedens den Begriff des „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>gerechten Krieges</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“ kritisch und hebt ihn zugleich auf. Die Grundlage für diese Aufhebung des „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>gerechten Krieges</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“ in der Idee des ewigen Friedens bildet ein Rechtsbegriff, für den menschliche Selbstbestimmung und Gemeinschaft konstitutiv sind – und zwar als Form humaner Selbstverwirklichung in allen pragmatischen, ethischen, religiösen, wissenschaftlichen, ästhetischen, kurz: kulturellen Hinsichten: „</span><i>Das Recht ist der Inbegriff der Bedingungen unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.</i>“ – so Kant.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote8sym" name="sdendnote8anc"><sup>viii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Friedensschrift<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote9sym" name="sdendnote9anc"><sup>ix</sup></a> ist in sogenannte Präliminarartikel und Definitivartikel eingeteilt. Die <i>Präliminarartikel</i> zählen verschiedene den Frieden sowohl tangierende Verbote, als auch daraus resultierende Rechtsverletzungen auf. Die <i>Definitivartikel</i> umreißen ein vollständiges System des öffentlichen Rechts und der Naturgeschichte der Menschheit, das im Frieden zu seinem Endzweck kommt.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Verletzung der Staaten&shy;sou&shy;ve&shy;r&auml;&shy;nit&auml;t der Ukraine</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Im Hinblick auf das Einmischungsverbot in die Staatensouveränität sind besonders jene Präliminar- und Definitivartikel der Friedensschrift wichtig, die bestimmen, dass kein Staat sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates gewalttätig einmischen,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote10sym" name="sdendnote10anc"><sup>x</sup></a> dass die Verfassung in jedem Staat republikanisch<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote11sym" name="sdendnote11anc"><sup>xi</sup></a> und dass das Völkerrecht auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein solle.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote12sym" name="sdendnote12anc"><sup>xii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gemessen an diesen Punkten ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine eine klare Verletzung ihrer Staatensouveränität. Es widerspricht der Friedensvernunft Kants, dass der Ukraine ihre Staatensouveränität abgesprochen wird. Als einen von mehreren Kriegsgründen – wie durch Putin – anzugeben, dass die Ukraine historisch zu Russland gehöre, was sich nebenbei gesagt zugleich auch gegen Lenins Nationalitätenpolitik richtet, ist nicht nur illegitim, sondern stellt zugleich einen Angriff auf die Verfassung der Ukraine dar und einen erheblichen Völkerrechtsverstoß. Das lässt sich auch nicht mit der offiziellen russischen Bezeichnung des Krieges als „<i>militärische Operation</i>“ kaschieren. Das offensichtliche Verständnis der Machthaber Russlands, wonach es sich nicht um einen Krieg handelt, sondern um die legitime militärische Durchsetzung territorialer Ansprüche gegenüber der Ukraine, steht damit in diametralen Gegensatz zu Kants Friedensschrift.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Der Ma&szlig;stab des V&ouml;lker&shy;rechts als Ma&szlig;stab von Univer&shy;sa&shy;lit&auml;t</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die heutige Wirklichkeit, also gewissermaßen der „Weltzustand“ im Blickwinkel der in Kants Friedensschrift erwähnten friedenstheoretischen Sollens-Maßstäbe, ergibt bei über den Ukraine-Krieg hinausgehender universeller Betrachtung – und die ist mit Kant zwingend – unter anderem folgendes Bild:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Im Hinblick auf die Missachtung staatlicher Souveränität existiert eine Vielzahl von Eingriffen, die sich als Verstöße gegen Kants Sollens-Maßstäbe darstellen. Solche Verstöße sind es vor allem dann, wenn es sich um gewaltsame Eingriffe in die staatliche Souveränität handelt, nicht zuletzt unter Berufung auf die unter Völkerrechtlern durchaus umstrittenen sogenannten „<i>humanitären Interventionen</i>“ bzw. die sog. „Schutzverantwortung“ (<i>responsibility to protect</i>); diese werden immer wieder auch als „<i>gerechte Kriege</i>“ bezeichnet, mit denen schwere Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Staaten verhindert oder beseitigt werden sollen, die durch das militärische Eingreifen aber nicht selten selbst mit verursacht und in Kauf genommen werden. In aller Regel sollen diese Interventionen zugleich einen politischen Systemwechsel (<i>regime change</i>) herbeiführen. Beispiele dafür sind die in den letzten Jahrzehnten erfolgten militärischen Interventionen der USA und der Nato in Jugoslawien/Kosovo, im Irak, in Afghanistan und in Libyen (hier mit zweifelhafter Billigung des UN-Sicherheitsrates), zuvor freilich der Aggressionskrieg der USA gegen Vietnam. Auch der sogenannte „<i>Krieg gegen den Terror</i>“ ist für Staaten oder militärische Bündnisse immer wieder Veranlassung, die Souveränität anderer Staaten zu verletzen. Dazu gehören auch die beiden Tschetschenien-Kriege Russlands.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">Mit Kants Friedensschrift ergibt sich eine friedensphilosophische Rechtswidrigkeit der Einmischungen. Kant sieht in der Friedensschrift das Völkerrecht als für alle Staaten gültig an. Noch elf Jahre zuvor geht er in seinem Essay </span>„<i>Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht</i>“ <span style="color: #2b2b2e;">davon aus, dass der vorbürgerliche Staat durch einen </span>„<i>gesetzlosen Zustand der Wilden</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote13sym" name="sdendnote13anc"><sup>xiii</sup></a> geprägt sei, und dieser Zustand durch Kriege beendet werde, in deren Ergebnis bürgerliche Gemeinwesen entstünden. Könnte hieraus noch geschlussfolgert werden, dass Kant Kriege zur Erreichung der bürgerlichen Gesellschaft und der bürgerlichen Verfassung als legitim ansieht, bezieht er hingegen in das in der Friedensschrift entwickelte Völkerrecht <span style="color: #2b2b2e;">die „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>Wilden mit ihrer gesetzlosen Freiheit</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“ ausdrücklich mit ein. Denn das Völkerrecht ist gerade die Überwindung des Naturzustandes durch einen Rechtszustand. Der Friedenszustand auf der Grundlage der Vernunft wird mit Kant durch das Völkerrecht zur unmittelbaren politischen und moralischen Pflicht.</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">Die Grundsätze der heute geltenden Völkerrechtsordnung lassen sich in gewisser Weise bis zu Kants Friedensschrift zurückverfolgen. Gleichwohl scheint eine aktuelle Interpretation des Völkerrechts unter anderen darin zu bestehen, dass es legitim und legal sei, die Behebung des „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>gesetzlosen Zustandes der Wilden</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“ – oder in heutiger Sprache: schwere Menschenrechtsverletzungen in Staaten – mit den Mitteln des Krieges zu beheben. </span><span style="color: #2b2b2e;">Dabei </span><span style="color: #2b2b2e;">wird sich – </span><span style="color: #2b2b2e;">wie bereits hingewiesen – </span><span style="color: #2b2b2e;">auf sogenannte „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>humanitäre Interventionen</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“ bzw. </span><span style="color: #2b2b2e;">die </span><span style="color: #2b2b2e;">sog</span><span style="color: #2b2b2e;">enannte</span><span style="color: #2b2b2e;"> „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>Schutzverantwortung</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“ (</span><span style="color: #111111;"><i>responsibility to protect</i></span><span style="color: #111111;">)</span> <span style="color: #111111;">bezogen.</span> <span style="color: #2b2b2e;">Diese werden sowohl in der Völkerrechtspolitik als auch in der herrschenden Völkerrechtslehre – beispielsweise durch solche renommierten Stimmen wie Albin Eser und Claus Kress – als eine faktische Weiterentwicklung des Völkerrechts betrachtet und zum Völkergewohnheitsrecht gezählt. In der UN-Charta hat das jedoch keine Grundlage gefunden. Zwar hat die</span> <span style="color: #2b2b2e;"><i>International Commission on Intervention and State Sovereignty</i></span><span style="color: #2b2b2e;"> (ICISS) im Jahre 2001 versucht, dieses Konzept an die UN-Charta zu binden. Es ist strittig, ob und inwieweit das gelungen ist. </span><span style="color: #2b2b2e;">Jedenfalls </span><span style="color: #2b2b2e;">wird damit nicht der Gefahr entgangen, dass das </span><span style="color: #2b2b2e;">als Friedensrecht konzipierte </span><span style="color: #2b2b2e;">Völkerrecht den Fakten von Gewalt und Kriegen angepasst und somit faktisch zum Recht des Stärkeren wird. Der Stärkere bestimmt dann, was Völkerrecht ist und was nicht, befindet darüber, ob Völkerrecht verletzt wird oder nicht. Dieser Gefahr entgeht auch Jürgen Habermas nicht, der den Nato-Krieg gegen Jugoslawien philosophisch als eine Reaktion auf die „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>Unterinstitutionalisierung des Weltbürgerrechts</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“ in einer von souveränen Staaten geprägten Völkerrechtsordnung betrachtet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote14sym" name="sdendnote14anc"><sup>xiv</sup></a> </span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">Gerade auch hierauf wirft der Krieg Russlands gegen die Ukraine ein besonderes Schlaglicht, indem sich sowohl Präsident Putin wie auch Außenminister Lawrow mehrfach auf den völkerrechtswidrigen Krieg der Nato gegen Jugoslawien und die „Schutzverantwortung“ berufen haben. Das geschah vor dem Hintergrund der militärischen Auseinandersetzungen im Donbass seit 2014. Russland sieht darin einen illegitimen Krieg der Ukraine gegen diese Gebiete. Die Ukraine und das westliche Bündnis stehen auf dem Standpunkt, dass es sich dabei um ein legitimes militärisches Vorgehen der Ukraine aufgrund separatistischer bzw. sezessionistischer Bestrebungen mit dem Ergebnis von jedenfalls verfassungswidrigen Unabhängigkeitserklärungen der Gebiete Donezk und Luhansk zu „Volksrepubliken“ handele. Zudem sei dadurch die territoriale Integrität der Ukraine verletzt w</span><span style="color: #2b2b2e;">o</span><span style="color: #2b2b2e;">rden. Die Darstellung Russlands, dass diese Auseinandersetzung, die bisher 14.000 Menschenleben gefordert habe, einen Völkermord darstellt, ist im Hinblick darauf, dass dabei im Sinne des modernen Völkerrechts Genozid vorliege, deutlich zu bezweifeln. Jedenfalls rechtfertigen sie </span>ohne Mandat des UNO-Sicherheitsrats oder der Einwilligung der Regierung in Kiew keine militärische Intervention.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote15sym" name="sdendnote15anc"><sup>xv</sup></a><span style="color: #2b2b2e;"> Damit ist allerdings weder eine Geringschätzung der Opfer dieses Krieges, noch des Ausmaßes des menschlichen Leides und der Zerstörungen im Donbass verbunden. Norman Paech verweist darauf, dass dieser Krieg im Westen nie richtig wahrgenommen wurde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote16sym" name="sdendnote16anc"><sup>xvi</sup></a> </span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">Die Befürwortung der „Schutzverantwortung“ durch Völkerrechtler im Falle des völkerrechtswidrigen Krieges gegen Jugoslawien bezieht sich darauf, dass im Vergleich mit dem völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine der Krieg der Nato gegen Jugoslawien aufgrund der schwersten Menschheitsverbrechen in Jugoslawien erfolgte und deshalb geboten war. Eine </span><span style="color: #2b2b2e;">vergleichbare </span><span style="color: #2b2b2e;">Schwere von Menschenrechtsverletzungen durch die ukrainische Armee und – so sei hinzugefügt – das ultranationalistische bzw. rechtsextremistische Asow-Regiment gegen die Donbass-Gebiete sei nicht vorhanden. Ferner sei der Krieg gegen Jugoslawien im Gegensatz </span><span style="color: #2b2b2e;">zum</span><span style="color: #2b2b2e;"> Krieg Russlands gegen die Ukraine nicht mit Gebietsansprüchen verbunden gewesen. </span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Jedenfalls mit dem Maßstab von Kant bleibt zumindest der erste Teil dieser Argumentation problematisch. Denn für Kant geht es bei der Berufung auf Völkerrecht um dessen äußere Wahrung als Rechts- und Friedensprinzip. Mit völkerrechtswidrigen Kriegen Frieden schaffen zu können, lässt sich mit Kant nicht begründen. Oder anders gesagt: Bei Statuierung einer Rechtspflicht zur Herstellung äußeren Friedens ist eine Vergleichbarkeit der Schwere der Völkerrechtsverletzung durch Kriege ebenso schwierig, wie eine Antwort auf jene Frage zu finden, welches innerstaatliche oder Bürgerkriegs-Unrecht schwerer wiegt, um einen Krieg von außen zur Beseitigung der schweren Menschenrechtsverletzungen im Inneren anderer Staaten für geboten zu halten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">So wie demnach die Inanspruchnahme einer „Schutzverantwortung“ beim Angriffskrieg der Nato im Jahre 1999 höchst zweifelhaft ist, so geht sie auch im Jahre 2022 beim Angriff Russlands gegen die Ukraine fehl; und dies wie schon 1999 allein deshalb, weil sie gerade keine Grundlage in der UN-Charta hat und dem dortigen Gewaltverbot widerspricht. Soweit stattdessen Völkergewohnheitsrecht herangezogen wird, darf dieses jedoch nicht im Gegensatz zur UN-Charta stehen. Nur wenn Art. 51 UN-Charta in legaler Weise als Nothilferecht zur Anwendung kommt, und dazu ein UN-Sicherheitsratsbeschluss gefasst würde, wäre der Kontext zu einer Art „Schutzverantwortung“ durch die dem angegriffenen Staat zur Hilfe eilenden anderen Staaten gegeben. Da die sich verfassungswidrig für unabhängig erklärten „Volksrepubliken“ im Donbass auf dem Staatsgebiet der Ukraine keine anerkannten Völkerrechtssubjekte sind, und dies werden sie auch nicht durch einseitige Anerkennung Russlands, scheidet die Berufung Putins und Lawrows auf eine Nothilfe durch Russland aus.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_Hlk114927707"></a><span style="color: #2b2b2e;">Im Hinblick auf die Ende September dieses Jahres im Donbass sowie </span>in den Gebieten Cherson und Saporoschje stattgefundenen Referenden ist davon auszugehen, dass sich Russland dabei – wie bereits bei dem Referendum auf der Krim – auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes zu Kosovo bezieht, wonach die Unabhängigkeitserklärung Kosovos im Jahre 2008 das allgemeine internationale Recht nicht verletzt. Indes wird in der völkerrechtlichen Literatur darauf hingewiesen, dass der Internationale Gerichtshof damit aber nichts zu der Frage gesagt hat, ob das Kosovo durch die Unabhängigkeitserklärung auch ein unabhängiger Staat geworden ist. Der Internationale Gerichtshof hat sich demnach weder grundlegend <span style="color: #000000;">zur Reichweite des Selbstbestimmungsrechts der Völker geäußert, noch zum Recht auf Sezession und zum Status des Kosovo.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote17sym" name="sdendnote17anc"><sup>xvii</sup></a> Russland kann </span><span style="color: #000000;">der </span><span style="color: #000000;">Kosovo-Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes mithin keine Legitimation für die Abspaltung der Donbassgebiete von der Ukraine und der damit verbundenen Aufnahme in die Russische Föderation </span><span style="color: #000000;">entnehmen</span><span style="color: #000000;">. Gleichwohl gibt es trotz der einhelligen westlichen Verurteilung der Referenden mit dem Ergebnis des Anschlusses an Russland als Annexion auch bedenkenswerte Stimmen, die demgegenüber von einer Sezession ausgehen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote18sym" name="sdendnote18anc"><sup>xviii</sup></a> </span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Krieg Russlands gegen die Ukraine lässt sich schon gar nicht durch eine pseudopragmatische Haltung des „Wie du mir, so ich dir“ bzw. „Wenn du das Völkerrecht gebrochen hast, kann ich das auch“, legitimieren, geschweige denn legalisieren. Solche Haltung bleibt immer ein einseitiger Legitimationsversuch des Angreifers, legal wird der Angriffskrieg dadurch nicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ein weiteres Argument der politisch und militärisch Herrschenden Russlands zur Legitimation des Krieges gegen die Ukraine ist die angenommene Bedrohung und Gefährdung der Sicherheit Russlands durch die Nato-Osterweiterung, insbesondere dadurch, dass die Aufnahme der Ukraine in die Nato mehrfach in Aussicht gestellt worden war. Ferner wurde von Putin – wenn auch erst Monate nach Kriegsbeginn – behauptet, dass Russland mit der <span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">„</span></span></span></span><i>militärischen Operation</i>“ gegen die Ukraine einem Angriff gegen Russland zuvorgekommen sei, was sich offenbar auf die Gefahr eines Angriffs auf die Krim bezog.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Hier nun ist zurückzugehen zum völkerrechtswidrigen Krieg der USA gegen Irak im Jahre 2003. Es ist an die Bedrohungsargumente zu erinnern, die die damalige Bush-Regierung gebrauchte, um Irak zu überfallen. Erst später erfuhr die Weltgemeinschaft von der Bedrohungslüge. Jener, der sie in der UN-Vollversammlung vortrug, der damalige US-Außenminister Colin Powell, räumte später öffentlich ein, dass das eine Lüge war. Demgegenüber ist die Bedrohungssituation Russlands durch die Nato kaum von der Hand zu weisen; sie kann jedenfalls nicht als Lüge bezeichnet werden. Die Behauptung, dass ein Angriff auf Russland bzw. die Krim bevorstand, ist aber kaum verifizierbar und zumindest hinsichtlich eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs zu bezweifeln. Indes ist die völkerrechtliche Situation damals wie heute ähnlich einzuschätzen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für Russland besteht kein Recht auf präventive Selbstverteidigung, das wäre nur bei Unmittelbarkeit des bevorstehenden Angriffs und bei Vorliegen eines UN-Sicherheitsratsbeschlusses der Fall gewesen. Die USA beriefen sich zur Legitimierung des Angriffskrieges gegen Irak darauf, dass bei „Schurkenstaaten“, die irgendwann einmal Massenvernichtungswaffen einsetzen, allein schon diese Möglichkeit für einen Präventivkrieg ausreichen muss. So wie Völkerrechtler dazu fast einhellig die Auffassung vertraten, dass Präventivkriege völkerrechtswidrig sind, gilt dies auch für den Präventivkrieg Russlands gegen die Ukraine. Allen Versuchen der USA und anderer Nato-Staaten, Präventivkriege allein durch Praxis, das heißt durch Schaffung vollendeter Tatsachen, zu legalisieren, indem es nicht mehr auf die Unmittelbarkeit ankommt und eine Angriffsabsicht nicht mehr nachgewiesen werden muss, ist eine Absage zu erteilen. Diese Absage muss auch für derartige Versuche Russlands gelten, im Übrigen auch dem von russischer Seite immer mal wieder vorgetragenen militärischen Ziel des Krieges, einen politischen Systemwechsel (<i>regime change</i>) in der Ukraine herbeizuführen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Doch zeigt sich eben auch hier, dass die Negierung des Völkerrechts quasi im Namen des Völkerrechts Fakten schafft, auf die sich je nach politischer und militärischer Interessenlage unterschiedliche Staaten berufen können. Der Völkerrechtler Norman Paech verweist auf die Ohnmacht des Völkerrechts bei solchen wie von Putin geäußerten Drohungen: „<i>An alle, die beabsichtigen, sich von außen einzumischen: Wenn ihr das tut, werdet ihr Konsequenzen erleben, die größer sind als alles, was ihr in der Geschichte erlebt habt.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote19sym" name="sdendnote19anc"><sup>xix</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">Insoweit der ukrainische Präsident Selenskyi daraufhin die Nato auffordert</span><span style="color: #2b2b2e;">e</span><span style="color: #2b2b2e;">, die Möglichkeit eines russischen Atomwaffeneinsatzes „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>notfalls mit Präventivschlägen zu verhindern</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote20sym" name="sdendnote20anc"><sup>xx</sup></a> ist auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahre 1996 zu verweisen. Darin wird festgestellt, dass </span><span style="color: #000000;">der Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtswidrig sind. Für den extremen Fall von Selbstverteidigung, in dem die Existenz eines Staates gefährdet wäre, konnte der Gerichtshof nicht entscheiden, ob der Einsatz von Atomwaffen gegen Völkerrecht verstoßen würde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote21sym" name="sdendnote21anc"><sup>xxi</sup></a> </span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zu verweisen ist aber auf den Atomwaffensperrvertrag sowie den Atomwaffenverbotsvertrag. Letzterer trat am 22.1.2021 in Kraft und wurde zuvor bei den Vereinten Nationen verabschiedet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote22sym" name="sdendnote22anc"><sup>xxii</sup></a> Zu den Unterzeichnern gehören allerdings weder die Atommächte noch die NATO-Staaten inklusive Deutschland.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote23sym" name="sdendnote23anc"><sup>xxiii</sup></a> Über 80 Länder sind dem Vertrag aber mittlerweile beigetreten. Eingeschätzt wird, dass der Vertrag das wichtigste Instrument des humanitären Völkerrechts ist, um die katastrophalen humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen bzw. entsprechender Atomwaffentests abzuschwächen. Der Vertrag formuliere ein klares internationales Verständnis seitens der Staaten und der Zivilgesellschaft, dass der Einsatz von nuklearen Waffen unabhängig von den Gründen inakzeptabel ist.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote24sym" name="sdendnote24anc"><sup>xxiv</sup></a> Letztlich lässt sich einschätzen, dass der Atomwaffenverbotsvertrag so etwas wie die „Friedensschrift“ für die weltweite Ächtung von Atomwaffen ist. Aber so wie bei der Friedensschrift von Kant gilt auch für die Friedensschrift gegen Atomwaffen, dass an die Vernunft vor allem der Atomwaffenmächte und der Nato nur immer wieder zu appellieren ist, und dies mit einer möglichst kraftvollen gesellschaftlich-weltweiten Bewegung. Die herrschende Politik nicht zuletzt Deutschlands ist immer wieder aufzufordern, sich aktiv daran zu beteiligen, „<i>diese Geißel der Menschheit </i><i>loszuwer</i><i>d</i><i>en</i>“, so der außenpolitische Sprecher der Linken Gregor Gysi.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote25sym" name="sdendnote25anc"><sup>xxv</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Legitime Suche nach Kriegs&shy;ur&shy;sa&shy;chen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Zu Beginn des Krieges gegen die Ukraine berief sich die offizielle russische Seite darauf, dass man die Ukraine von Nazismus befreien und sie entmilitarisieren wolle. Nicht zuletzt in diesem Kontext wurde der gewaltsame Maidan-Konflikt im Jahre 2014 mit der damaligen Regierung unter Janukowitsch in die russische Argumentation ebenso mit einbezogen (wohl nicht zu Unrecht wird dabei auch von einem gewaltsamen Putsch durch rechtsradikale Kräfte gesprochen),<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote26sym" name="sdendnote26anc"><sup>xxvi</sup></a> wie die erfolglose Umsetzung der Minsker Abkommen, wobei Russland die Hauptschuld daran der ukrainischen und westlichen Seite zuschreibt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Über die historische Wahrheit, über die Interpretation der historischen Tatsachen und deren politische Einordnung – auch im Zusammenhang mit der Annexion der Krim (Rechtswissenschaftler wie beispielsweise Hermann Klenner, Reinhard Merkel und Norman Paech sprechen von Sezession) – wird heftig gestritten. Die herrschende politische wie mediale Meinung hierzulande grenzt nicht selten Mindermeinungen, wie sie beispielsweise von Teilen der Friedensforschung und der Friedensbewegung vertreten werden, aus. Diese wollen entgegen einem bellizistischen Zeitgeist sowohl der Vorgeschichte des Krieges wie auch realen Bedrohungsrealitäten auf den Grund gehen. Damit rechtfertigt die Mindermeinung keineswegs den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine – wie oft unterstellt wird. Denn selbst wenn hypothetisch gesehen die „russische Wahrheit“ tatsächlich darin bestünde, dass es sich bei alledem in der Ukraine – um wieder mit Kant zu sprechen – um einen „<i>gesetzlosen Zustand von Wilden</i>“ handelt, möglicherweise tatsächlich in einem nazistischen bzw. faschistoiden Gewand, verbietet es sich sowohl mit Kants Friedensschrift als auch mit dem aktuellen Völkerrecht, diesen Zustand durch Krieg beseitigen zu wollen. Die Suche nach der Vorgeschichte des Krieges und nach der historischen oder auch geopolitischen Einordnung (nicht Relativierung!) wird damit nicht etwa obsolet, und dies allein schon deshalb nicht, weil damit gerade auch Vergleiche gezogen werden können, die dem Frieden dienen sollen. Die Marginalisierung solchen historischen Herangehens, die durch die vorherrschende Politik und einem Großteil der Medien vorgenommen wird, ist gerade nicht friedensfördernd.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Auch für die USA waren und sind verschiedene Staaten im „<i>gesetzlosen Zustand von Wilden</i>“ – wie gezeigt – gleichsam „Schurkenstaaten“. Das hat zu Kriegen gegen derartige Staaten geführt. Wenn man verschiedene aktuelle Konfliktsituationen in der Welt betrachtet, die alle ihre Vorgeschichte haben, muss befürchtet werden, dass der Krieg weiterhin als das legitime Mittel gegenüber Staaten angesehen wird, die als solche „Wilden“ betrachtet werden. Die Interpretationshoheit dafür liegt dann freilich bei dem potentiellen Aggressor. Das führt nicht selten dazu, dass sich Staaten gegenseitig der potentiellen Aggression bezichtigen. Krieg wird damit wieder normal, wird zum bevorzugten Mittel der Durchsetzung von politischen, ökonomischen, ideologischen, religiösen, kulturellen und militärischen Interessen. Diese Interessen sind komplex. Auch dafür ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine ein Beispiel.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_Hlk115887905"></a><span style="color: #2b2b2e;">I</span><span style="color: #2b2b2e;">n Abwandlung der berühmten Metapher </span><span style="color: #2b2b2e;">eines </span><span style="color: #2b2b2e;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">„</span></span></span></span><span style="color: #2b2b2e;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE"><i>Volks von Teufeln</i></span></span></span></span><span style="color: #2b2b2e;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">“ aus</span></span></span></span><span style="color: #2b2b2e;"> Kants Friedensschrift stehen sich auf beiden Seiten </span><span style="color: #2b2b2e;">des Ukraine-Kriegs </span><span style="color: #2b2b2e;">in Gestalt der Staats- und Kriegsmächtigen „Teufel“ unversöhnlich gegenüber, und </span>die Bosheit des einen „Teufels“ bedroht auch die böse Absicht des anderen, wie das schon vor Jahren der Sozialwissenschaftler Uli Jähner in Anlehnung an Kant so treffend formuliert hat.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Putin und Lawrow scheinen der Meinung sein, dass ihr militärisches Vorgehen gegen die Ukraine zugleich ein Krieg gegen die „Teufel“ des Westens sei. Neuerdings spricht Putin von <span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">„</span></span></span></span><i>einer Horde seelenloser Sklaven</i><span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">“</span></span></span></span>, zu denen der Westen den Rest der Welt machen wolle.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote27sym" name="sdendnote27anc"><sup>xxvii</sup></a>  Mit dem russischen Kampf dagegen solle die unipolare Weltordnung durch ein kollektives, multipolares Sicherheitssystem ersetzt werden. Gerade erst dadurch – so offenbar die Vorstellung von Putin – würden Völkerrecht wie auch Frieden gesichert. Das freilich bezeugt die ganze Paradoxie von Krieg. Frieden und Recht sollen durch Krieg geschaffen werden. Das ist das Gegenteil von Kant, der in seiner Friedensschrift nicht müde wird zu fordern, <span style="color: #2b2b2e;">dass die Ursachen von Konflikten zwischen Staaten nur mit friedlichen Mitteln ausgeräumt werden dürfen, dass der Weltzustand des Friedens nur durch Frieden selbst erreicht werden kann.</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber was ist mit solchen aktuellen Kriegen wie im Jemen, in Syrien, in Israel/Palästina, im Nordirak, um nur einige zu nennen? Bei nicht allen dieser und weiterer Kriege handelt es sich um Kriege zwischen Staaten. Der heutige Kriegsbegriff umfasst weitaus mehr und ist heterogen, der Kriegswirklichkeit angepasst. Dazu gehören Bürgerkriege, Stellvertreterkriege, Söldnerkriege, hybride Kriege, asymmetrische Kriege und weitere. Wenn Kants Friedensschrift einer Weiterentwicklung bedarf, dann nicht zuletzt im Hinblick darauf. Dann ist seine originäre Sicht auf den äußeren Frieden zwischen Staaten auf die Herstellung jedweden Friedens zu erweitern. Das wiederum aber bedeutet die Wahrnehmung von Friedensverantwortung der Staaten für die friedliche Behebung derartiger „innerer“ Kriege.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn es entsprechend der heutigen realen Situation im Inneren von Staaten schwerste Menschenrechtsverletzungen mit universeller Betroffenheit gibt (unter anderem Genozid), die als Verbrechen an der Menschheit (Hannah Arendt) aufgefasst werden müssen, und wenn zu deren Behebung tatsächlich nur Krieg von außen möglich sein sollte, dann muss für die Legalisierung derartigen militärischen Eingreifens für solche absoluten Ausnahmesituationen zuvor die Charta der Vereinten Nationen entsprechend geändert werden, indem eine militärische „Schutzverantwortung“ aufgenommen und diese auf Verbrechen gegen die Menschheit beschränkt wird. Dem Einwand, dass das aufgrund des Vetorechts Russlands im UN-Sicherheitsrat nicht möglich sei, ist auf diplomatische, politische und juristische Weise zu begegnen. Russland hat mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine selbst faktische Tatsachen für eine solche Änderung der UN-Charta geschaffen. An diesen Tatsachen ist Russland zu messen, gewissermaßen insofern „beim Wort“ zu nehmen, wonach der Krieg gegen die Ukraine auch der Verhinderung von weiterem Genozid gegen die russische Bevölkerung der Donbass-Gebiete diene. Das freilich ist eine Nachkriegsaufgabe, die nicht nachträglich die Völkerrechtswidrigkeit heilt, die aber für die Zukunft die legalisierte Möglichkeit schafft, Verbrechen gegen die Menschheit mit militärischen Mitteln Einhalt zu gebieten.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Albin Eser spricht gar davon, dass humanitäres Völkerrecht versus nationale Souveränität ausgerichtet werden müsse, das heißt, dass staatliche Souveränität dann verwirkt wäre, wenn Menschen durch den eigenen Staat bedroht würden und den erforderlichen Schutz ihrer eigenen Rechte gar nicht anders als von außen her zu erlangen vermögen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote28sym" name="sdendnote28anc"><sup>xxviii</sup></a> Doch welches – so ist hier erneut zu fragen – ist der Maßstab für jene Bedrohung der Menschen durch den Staat, der ein militärisches Eingreifen von außen zu rechtfertigen vermag? Und wer entscheidet darüber, wann und wie von außen eingegriffen werden soll? Diese Fragen unterstreichen einmal mehr, dass es dafür internationalrechtliche Vorgaben der UN-Charta geben muss, die so klar wie möglich sind. Nicht zuletzt in diesem Zusammenhang stellt sich dann auch das Problem der Reform des Systems des UN-Sicherheitsrates. Eine Länder-Erweiterung des Sicherheitsrates unter Abschaffung des Vetorechts und Einführung eines Mehrheitsverhältnisses bei Entscheidungen im Zusammenhang mit den Ausnahmen vom Gewaltverbot könnten Gedanken in eine legalisierte Richtung sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_Hlk115889174"></a><span style="color: #2b2b2e;">Eine Nachkriegsaufgabe ist es auch, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dem Völkerstrafrecht im Hinblick auf die Aufklärung und Ahndung der Kriegsverbrechen und anderen schweren Verbrechen gegen die Menschheit zur Durchsetzbarkeit zu verhelfen. Albin Eser sieht in der internationalen Strafgerichtsbarkeit einen Teilbeitrag hin zu dem von Kant postulierten ewigen Frieden und</span> in der Errichtung internationaler Strafgerichtsbarkeit die Entwicklung von einem staatsfixierten Völkerrecht bei Kant hin zu einem auch den Menschen einbeziehenden und kosmopolitisch ausgerichteten Weltbürgerrecht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote29sym" name="sdendnote29anc"><sup>xxix</sup></a> Der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck weist darauf hin, „<i>dass die Treiber der aktuellen Entwicklung und Ankläger gegen Russland ausgerechnet die westlichen Staaten sind, die wie die </i><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><i>USA </i></span></span></span><i>und </i><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><i>Großbritannien </i></span></span></span><i>in den letzten Jahren selbst zur Diskreditierung des Internationalen Strafgerichtshof</i><i>s</i><i> und zur Erosion des Völkerrechts beigetragen haben – etwa durch den völkerrechtswidrigen </i><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><span style="color: #000000;"><i>Irakkrieg </i></span></span></span><i>2003, die systematische Folter von Terrorismusverdächtigen und die Verhängung von Sanktionen gegen denselben Internationalen Strafgerichtshof, den man nunmehr in Anspruch nehmen will.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote30sym" name="sdendnote30anc"><sup>xxx</sup></a> Noch ausführlicher dazu äußert sich der Völkerstrafrechtler Kai Ambos mit seinem neuen Buch „<i>Doppelmoral – Der Westen und die Ukraine</i>“ (Westend-Verlag, 2022).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">Kant sendete diesbezüglich widersprüchliche Signale. Für ihn war ein internationaler Völkerstrafgerichtshof nicht vorstellbar, denn das Strafrecht habe jenseits </span>einer innerstaatlichen Gesetzlichkeit keinen Platz. <span style="color: #2b2b2e;">Andererseits ist für Kant der Krieg </span>nur „<i>das traurige Nothmittel im Naturzustande …, (wo kein Gerichtshof vorhanden ist, der rechtskräftig urtheilen könnte), durch Gewalt sein Recht zu behaupten.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote31sym" name="sdendnote31anc"><sup>xxxi</sup></a> Ist es nur Zufall, wenn Kant hier auf den fehlenden Gerichtshof im Naturzustand hinweist, oder könnte nicht bereits dies als Anzeichen einer Idee für die friedensstiftende Funktion eines internationalen Gerichtshofes betrachtet werden? <span style="color: #2b2b2e;">Die Juristin Gisela Manske hat – </span><span style="color: #2b2b2e;">anknüpfend an Kant – </span><span style="color: #2b2b2e;">mit ihrer Promotion wichtige Kriterien für Verbrechen an der Menschheit als Verstöße gegen die Grundprinzipien der internationalen Gemeinschaft herausgearbeitet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote32sym" name="sdendnote32anc"><sup>xxxii</sup></a></span></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Friedens&shy;schluss zwischen Russland und der Ukraine?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Mit Kants Schrift „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ (zwei Jahre nach der Friedensschrift erschienen) ist unbestreitbar, dass der Ukraine das Selbstverteidigungsrecht gegen die Aggression Russlands zusteht. Doch im Geist der Friedensschrift ist zu fragen, wieweit dieses Selbstverteidigungsrecht trägt, wie lange es vernünftig ist, sich selbst zu verteidigen, ab wann es stattdessen vernünftig ist, den Frieden anzustreben. Denn das Recht auf Selbstverteidigung heißt nicht automatisch, dass dessen Zielstellung darin besteht, den Aggressor besiegen zu müssen. Frieden nach Kant ist nicht zu erreichen mit immer mehr Waffen, nicht dadurch, dass der Krieg verlängert und das Töten auf beiden Seiten der Kriegsparteien kein Ende findet. Zwar hat nach geltendem Völkerrecht jeder Staat das Recht, einem angegriffenen anderen Staat auch durch Waffenlieferungen Hilfe zu leisten. Allein dadurch werden die helfenden Staaten damit aber nicht zur unmittelbaren Kriegspartei. Doch werden in der Regel Kriege dadurch verlängert. Das Töten und das unermessliche Leid auf beiden Seiten der gegeneinander kämpfenden Staaten wird immer größer.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zudem ist es unabsehbar, wann der helfende Staat die Grenze zum Eintritt als unmittelbare Kriegspartei überschreitet. Das könnte der Fall sein durch die Ausbildung von Soldaten für den angegriffenen Staat. aber auch dann, wenn Nachrichtendienste militärische Informationen, die für den Krieg notwendig sind, dem angreifenden oder sich verteidigenden Staat übermitteln. Das könnte aber auch bereits dann eintreten, wenn der angreifende Staat von sich aus erklärt, dass die den angegriffenen Staat unterstützenden Staaten Kriegsparteien sind. Dann würde der angreifende Staat den Verteidigungskrieg zu einem faktischen Stellvertreterkrieg erklären. Die Gefahr einseitiger Erklärung besteht immer und wird größer, wenn der Angreifer erkennt, dass er den Krieg nicht gewinnen kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Einmal mehr führt das zu Kants „<i>unwiderstehlichem Veto</i>“ aus den „<i>metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre</i>“, welches er trotz der Anerkennung des militärischen Verteidigungsrechts des angegriffenen Staates, und trotz des beschriebenen Naturzustandes, in dem auch ein Recht des Zuvorkommens eines bedrohten Staates bestehe (<i>ius praeventionis</i>), in Anwendung moralisch-praktischer Vernunft formuliert:<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote33sym" name="sdendnote33anc"><sup>xxxiii</sup></a> „<i>Es soll kein Krieg sein</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote34sym" name="sdendnote34anc"><sup>xxxiv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Zustand des So-Sein im Krieg, den Kant in den „metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre“ ausführlicher als in seiner Friedensschrift beschreibt, muss in dem Sollens-Zustand der kategorischen Ablehnung des Krieges enden. In diesem dialektischen Kontext kann sich zur eigenen Rechtfertigung von Präventivkriegen oder präventiven „<i>militärischen Operationen</i>“ dann auch nicht auf jenen Aspekt von Kants So-Sein-Zustand des Krieges berufen werden, wonach auf eine Bedrohung von außen präventiv reagiert werden dürfe.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Für wirkliche Friedensschlüsse ist der Waffenstillstand die Voraussetzung. Ein Waffenstillstand hingegen, der bloß erfolgt, damit der Krieg weitergeht, oder künftige neue Kriege geführt werden können, ist nach Kant kein Friedensschluss, sondern nur ein Aufschub der Feindseligkeiten. Der einzelne Krieg ist durch einen Friedensvertrag zu beenden, dies ist die Voraussetzung dafür, dass alle Kriege „<i>in einem Friedensbund endigen</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote35sym" name="sdendnote35anc"><sup>xxxv</sup></a> Staaten, die Kriege führen, befinden sich – wie Kant sagt – „<i>im Naturzustand</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote36sym" name="sdendnote36anc"><sup>xxxvi</sup></a> Aber jene Staaten, die sich im gesetzlichen (völkerrechtlichen) Friedenszustand befinden und es in der Hand haben, das „Nothmittel“ Krieg zwischen den kriegführenden Staaten zu überwinden, sind auch moralisch verpflichtet, dies zu tun. Staaten mithin, die dem angegriffenen Staat Hilfe durch die Lieferung schwerer Waffen leisten, sollten einzuschätzen wissen, ab wann dies nicht etwa zur Beendigung des Krieges führt, sondern zu seiner kaum abzuschätzenden Verlängerung. Diese Staaten müssen daher auf einen Friedensvertrag hinwirken, müssen alles dafür tun, Frieden „<i>zu stiften</i>“, statt weiter schwere Waffen zu liefern. Diese Vernunft gebietet auch die atomare Bedrohung und die Verantwortung von „Staatsklugheit“ (Kant), die davon ausgehenden Gefahren zu minimieren. Wirkliche Staatsklugheit würde alles tun, um durch beharrliches Hinwirken auf Friedensvertragsverhandlungen einen „Verhandlungsfrieden“ zu erreichen, dem ein Waffenstillstand vorausgeht. Solch ein Frieden ist ohne gegenseitige Kompromisse nicht zu erreichen. Auch das gehört zur Staatsklugheit.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Besonders jene gesellschaftlichen Kräfte in Deutschland, die sich in öffentlichen Aufrufen und Appellen an die Regierungspolitik in verschiedener Weise für derartige Staatsklugheit eingesetzt haben, sehen sich der Stigmatisierung ausgesetzt: Sei es als „Lumpenpazifisten“ (Sascha Lobo), sei es, dass sie sich dem früheren ukrainischen Botschafter in Deutschland Melnyk zufolge zum „Teufel scheren“ sollen, oder ihnen unterstellt wird, sie würden „<i>mit absurder Rhetorik Russlands Aggression befeuern</i>“ (Melnyk). Damit aber wird die oben zitierte Metapher aus Kants Friedensschrift, dass die Befehlshaber des Krieges „Teufel“ sind, in ihr Gegenteil verkehrt. Zu „Teufeln“ werden nun jene erklärt, die sich für eine rasche Beendigung des Ukraine-Krieges aussprechen. Aber vielleicht sind es ja gerade diese „Friedensteufel“ – denen völlig haltlos unterstellt wird, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gutzuheißen oder zu rechtfertigen –, die sich von diesen Unterstellungen nicht abhalten lassend weiter auf dem Frieden beharren und damit in letzter Konsequenz zum Erreichen des „Guten“, dem Friedensschluss beitragen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es ist übrigens bemerkenswert, dass jene Kräfte der SPD-Linken, die sich kürzlich für eine Diplomatie-Offensive ausgesprochen haben, um zu einem schnellstmöglichen Waffenstillstand zu gelangen, den üblichen Diffamierungen – soweit zu sehen ist – nicht ausgesetzt sind. Auch die SPD-Linken verweisen auf die Gefahr eines Atomkrieges, weshalb bei jeder Lieferung von Waffen an die Ukraine sorgfältig abzuwägen sei, wo die „rote Linie“ liegt, die als Kriegseintritt wahrgenommen werden und entsprechende Reaktionen provozieren könnte. Die Einrichtung von Flugverbotszonen, die Lieferung von Kampfpanzern oder Kampfjets „würden diese Grenze sicher überschreiten“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote37sym" name="sdendnote37anc"><sup>xxxvii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber auch kirchliche Organisationen sehen sich nicht jener Diffamierung ausgesetzt, wie die Unterzeichner der oben erwähnten Friedensaufrufe und -appelle. Meistens kommen sie im öffentlichen gesellschaftlichen Diskurs nicht vor, werden schlicht ausgegrenzt. Die Erklärung der 11. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Karlsruhe vom September 2022 befindet sich im Geiste einer konsequenten Friedenshaltung. Sie ruft zu einem sofortigen Waffenstillstand auf, um dem Tod und der Zerstörung Einhalt zu gebieten, sowie zu Dialog und Verhandlungen, um einen dauerhaften Frieden zu sichern. Eine der vielen tragischen Folgen des Krieges in der Ukraine sei die erhebliche Verschärfung der Militarisierung, der Konfrontation und der Spaltung des europäischen Kontinents, mit einer enormen und weitgehend unkontrollierten Verbreitung von Waffen in der Region und einer erneuten und eskalierenden Bedrohung durch einen Atomkonflikt, der eine Katastrophe von erschreckendem und wahrscheinlich globalem Ausmaß auslösen würde. Eine neue Trennungslinie werde quer über den Kontinent gezogen, die auf beiden Seiten mit Waffen gespickt ist.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote38sym" name="sdendnote38anc"><sup>xxxviii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ähnlich äußerte sich auch Papst Franziskus in seinem Angelus-Gebet am 2.10.2022:</p>
<p class="v-zitat-western"><span style="color: #000000;">„</span>Nur ein sofortiger Waffenstillstand und Verhandlungen, die die Unantastbarkeit menschlichen Lebens, die Integrität jedes Landes und Minderheitenrechte achten, können Leid, Tod, Zerstörung, Angst und die Gefahr atomarer Vernichtung beenden. Der Krieg und die Vorstellung, ihn militärisch gewinnen zu wollen, ist ein Irrtum, ein Horror und ein Wahnsinn.<span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">“</span></span></span></span><a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote39sym" name="sdendnote39anc"><sup>xxxix</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Bedeutung von Wirtschafts&shy;sank&shy;ti&shy;onen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Gefragt werden soll zugleich danach, ob sich mit Kants Friedensschrift auch Aufschlüsse über die Frage nach den Wirtschaftssanktionen, die das westliche Bündnis gegen Russland verhängt hat, ergeben. Bei Kant ist auf den ersten Blick zu dieser Frage erst einmal nichts zu finden, obwohl schon zu seiner Zeit Wirtschaftssanktionen im Zusammenhang mit Kriegen nicht unbekannt waren. Als institutionelles Instrument der Außenpolitik kamen sie erst durch den Völkerbund nach dem Ende des ersten Weltkrieges zum Einsatz. Ihre Wirksamkeit war jedoch von jeher umstritten, so wie sie das auch heute in Bezug auf die Wirtschaftssanktionen gegen Russland ist.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote40sym" name="sdendnote40anc"><sup>xl</sup></a> Wirtschaftssanktionen gegenüber einem das Gewaltverbot der UN-Charta verletzenden Staat sind zunächst einmal legal. Die Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland finden auch eine Grundlage im Recht der EU; dies gilt auch für ihre immer weiter erfolgten Verschärfungen. Damit soll erreicht werden, dass Russland geschwächt wird, so geschwächt, dass es den Krieg gegen die Ukraine verliert, was im Geiste von Kants Friedensbegriff letzten Endes illegitim ist. Zudem hofft die westliche Politik, dass sich dadurch immer mehr Menschen in Russland selbst gegen den Krieg der russischen Machthaber wenden. Ob derartige Zielstellungen realistisch sind, steht dahin. Die Zweifel daran dürften größer sein, als die Erfolgsaussichten. Das verrät auch ein Blick in die Geschichte von Wirtschaftssanktionen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote41sym" name="sdendnote41anc"><sup>xli</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Lieferung schwerer Waffen sowie Wirtschaft&shy;s&shy;em&shy;bargo</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western"><a name="_Hlk115889354"></a>Immer wieder wird im Zusammenhang mit der Lieferung schwerer Waffen und der weiteren Verschärfung der Wirtschaftssanktionen postuliert, dass durch die Gegenwehr der Ukraine auch „unsere Freiheit“ und „unsere Werte“ verteidigt würden. (Schon einmal sollte „unsere Freiheit“ verteidigt werden, am Hindukusch. Wie das geendet hat, ist bekannt.) Diese Argumentation spricht eher dafür, dass Deutschland – wie auch andere EU- und Nato-Staaten – die militärische Hilfe für die Ukraine und die Wirtschaftssanktionen wenn auch nicht in einem völkerrechtlichen Sinne, so aber zumindest als einen moralischen „Stellvertreterkrieg“ aufzufassen scheinen. Die Begründungen für das Wirtschaftsembargo sowie die Exporte schwerer Waffen sind dabei stark emotionalisiert. Stattdessen wäre eine sachliche und nüchterne Debatte über den Schaden und Nutzen der Sanktionen gegen Russland geboten. Eine Debatte, die auch thematisiert, ob und inwieweit das Wirtschaftsembargo gegen Russland eine Ursache für die sich immer weiter zuspitzende soziale und problematische volkswirtschaftliche Lage in Deutschland und den anderen EU-Staaten ist; eine Debatte, in der abgewogen wird, ob es vor diesem Hintergrund sinnvoll ist, die Wirtschaftssanktionen aufrechtzuerhalten. Eine Debatte schließlich, in der nicht allein über Sozial- und Energiepolitik gesprochen werden darf, sondern die die Außenpolitik mit einbeziehen muss. (Wer von Wirtschaftssanktionen spricht, darf von der Außenpolitik nicht schweigen, würde Max Horkheimer heute wohl sagen.)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">An dieser Stelle kommt auch Kant wieder ins Spiel. Er betont in der Friedensschrift, dass es der „Handelsgeist“ ist, „<i>der mit dem Kriege nicht zusammen bestehen kann, und der früher oder später sich jedes Volk bemächtigt.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote42sym" name="sdendnote42anc"><sup>xlii</sup></a> Nach Kant verbindet der „Handelsgeist“ die Völker. Der „Handelsgeist“ und die „Geldmacht“ seien es, die Kriege verhindern könnten. Kant sieht in den friedlichen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Staaten eine Gewährleistung für ein friedliches Miteinander, was „<i>freilich nicht eben durch Triebfedern der Moralität</i>“ bestimmt werde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote43sym" name="sdendnote43anc"><sup>xliii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kant unterscheidet zwischen einem „<i>moralischen Politiker</i>“, der die Prinzipien der Staatsklugheit so nimmt, „<i>dass sie mit der Moral zusammen bestehen können</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote44sym" name="sdendnote44anc"><sup>xliv</sup></a> von einem politischen Moralisten, „<i>der sich eine Moral so schmiedet, wie es der Vorteil des Staatsmanns sich zuträglich findet.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote45sym" name="sdendnote45anc"><sup>xlv</sup></a> Ein politisches Moralisieren also, wie es aktuell durch die Formel „<i>Frieren für den Frieden</i>“ besonders anschaulich zum Ausdruck kommt, ist mit Kant nicht zu machen. Nach Kant ist nicht der Zweck der Anfang der praktischen Vernunft, ins Heute gewandt, nicht der Zweck, dass die Ukraine unbedingt den Krieg gegen Russland gewinnt, sondern der Anfang ist, so zu handeln, „<i>dass du wollen kannst, deine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden (der Zweck mag sein welcher er wolle).</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote46sym" name="sdendnote46anc"><sup>xlvi</sup></a> Das ist für Kant Rechtsprinzip. In seiner Friedensschrift ist es das Prinzip des moralischen Politikers, den „<i>ewigen Frieden</i>“ herbeizuführen. Für den politischen Moralisten hingegen ist das eine bloße Kunstaufgabe. Dazu gehört auch, dass der politische Moralist das Wirtschaftsembargo nur einseitig verhängt – wie hier gegenüber Russland wegen dessen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg – und nicht im Zusammenhang mit anderen völkerrechtswidrigen Kriegen von Staaten, denen er nahe steht (wie beim Krieg der USA gegen Irak). Die politischen Moralisten betreiben – wie Kant schreibt – „<i>empirische Politik</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote47sym" name="sdendnote47anc"><sup>xlvii</sup></a> und keine sich nach allgemeingültigen Rechtsprinzipien orientierende Politik. „<i>Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht</i>“ heißt es bei Kant in der Friedensschrift.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote48sym" name="sdendnote48anc"><sup>xlviii</sup></a> Es dürfte wohl wenig Zweifel daran geben, dass die Verschärfung der sozialen Lage in Deutschland und anderen EU-Ländern, ja, die existenzielle Bedrohung großer Teile der eigenen Bevölkerung, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, bei gleichzeitiger Gewinnsteigerung großer Konzerne, soweit sie sich auf das Wirtschaftsembargo gegen Russland zurückführen lässt, nicht in deren Interesse liegt und sich nach Kant somit auch nicht mit der Publizität (nur das, was öffentlich ist und sich der allgemeinen Kritik stellt, kann legitim sein) in Übereinstimmung bringen lässt.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote49sym" name="sdendnote49anc"><sup>xlix</sup></a> Hinzu kommt, dass sich die westlichen Wirtschaftssanktionen negativ vor allem auch auf die ärmere russische Bevölkerung auswirken werden oder schon auswirken, indem die Grundversorgung mit Gesundheitsgütern und Lebensmitteln nicht mehr sichergestellt werden kann.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der „<i>Grundlegung zur Metaphysik der Sitten</i>“ schreibt Kant zwei Jahre nach der Friedensschrift noch deutlicher: „<i>Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote50sym" name="sdendnote50anc"><sup>l</sup></a> Angewandt auf die Wirtschaftssanktionen gegen Russland bedeutet das – worauf auch die Philosophin Felicitas Holzer hinweist –,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote51sym" name="sdendnote51anc"><sup>li</sup></a> dass das Wirtschaftsembargo zunächst vor allem die in Russland davon unmittelbar in ihrer sozialen Existenz schwer betroffenen Menschen als Mittel ansieht und damit deren Menschenwürde verletzt. Das aber trifft auch auf jene Menschen in Deutschland und den anderen EU-Staaten zu, die dadurch in ähnlicher Weise in eine sozial prekäre Lage geraten oder deren ohnehin schon prekäre Lage sich weiter verschärft. Auch sie werden als Mittel zum Zweck behandelt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">„<i>Wirtschaftskrieg als moralische Pflicht?</i>“ – so fragt dezidiert der Hallenser Wirtschaftsethiker Ingo Pies und verneint dies.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote52sym" name="sdendnote52anc"><sup>lii</sup></a> Pies geht dabei über die sozialen, armutsfördernde Wirkung dieses Krieges hierzulande hinaus und thematisiert die für die Weltwirtschaft bestehenden Gefahren, von denen ein bis zwei Milliarden Menschen des globalen Südens betroffen sind.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nationalistische Schlüsse, wie: „<i>Zuerst unser Land</i>“ (AfD), befinden sich gerade nicht im Geiste von Kant. Denn mit ihm steht ein universelles „<i>Zuerst Frieden!</i>“ dagegen. Stimmen gegen die drastischen Wirtschaftssanktionen dürfen diese nicht nur im nationalen Kontext kritisieren, sondern müssen auch deren Auswirkungen in den Ländern der Europäischen Union, auf die russische Bevölkerung sowie die restliche Welt beachten. Die Kritik sollte zugleich die Friedensfrage, aber auch die Klimafrage in den Blick nehmen.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote53sym" name="sdendnote53anc"><sup>liii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Dass das Wirtschaftsembargo selbst auch das Risiko zur weiteren Eskalation der militärischen Auseinandersetzung in sich birgt, zeigen jüngst die gegenseitigen feindlichen Anschuldigungen nach den Anschlägen auf die Ostseepipelines Nordstream 1 und Nordstream 2, ganz zu schweigen von den dadurch möglicherweise entstandenen und noch gar nicht absehbaren ökologischen Schäden; auf die Krimbrücke, die daraufhin erfolgenden Raketenangriffe Russlands gegen die Infrastruktur und zivile Bevölkerung der Ukraine; die Aufkündigung des Abkommens zur Ausfuhr von Getreide; sowie die immer stärker werdenden gegenseitigen Drohungen mit dem Einsatz von Atomwaffen. Ob es richtig ist, die Auseinandersetzung über die „schmutzige Bombe“ einseitig als „Phantomdebatte“ oder „dreckiges Spiel“ zu bezeichnen, und eine solche Gefahr damit möglicherweise zu unterschätzen, steht nicht fest.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Friedens&shy;for&shy;de&shy;rungen als Unter&shy;st&uuml;t&shy;zung des russischen Angriffs&shy;krie&shy;ges?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Einer konsequenten friedensorientierten Sicht, die oftmals zugleich auch das verhängte Wirtschaftsembargo kritisch hinterfragt, wird nicht selten vorgeworfen, damit nur Putin zu unterstützen. Es werde der Wohlstandsverlust westlicher Menschen, bzw. deren verschlechterte soziale Lage beklagt. Die Menschen in der Ukraine und die vielen Opfer des Krieges würden damit geringschätzig betrachtet, ja sogar verhöhnt, indem die Ukraine aufgefordert werde, zu kapitulieren. Eine solche Sicht sei empathielos, egoistisch und damit verachtenswert.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Angesichts der aktuellen ukrainischen militärischen Erfolge <span style="color: #231f20;">sind – so der britische Historiker Adam Tooze – vermutlich weder Moskau noch Kiew derzeit an Verhandlungen interessiert. </span><span style="color: #231f20;">Deshalb sei </span><span style="color: #231f20;">es geradezu zynisch, jetzt zu fordern: Verhandelt mal, damit der Krieg endlich aufhört. In der internationalen Politik – so Tooze weiter – gelte nicht die Logik des Pazifismus oder des Humanismus. Im ukrainischen Diskurs und im russischen Diskurs gehe es nicht mehr darum, dass kein Blut vergossen werden darf. Im Gegenteil, es greife jetzt eine Opferlogik: Das Größte ist es, sich zu opfern, für diese Sache. Das Problem sei, dass dadurch eine Hypothek entsteht: Denn die Sache müsse siegreich zu Ende getragen werden, sonst ist das Opfer sinnlos.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote54sym" name="sdendnote54anc"><sup>liv</sup></a></span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der oben erwähnten Verhandlungs- und Friedens-Aufrufe halten dagegen:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Theologin Margot Käßmann bekennt sich im Gespräch mit Jakob Augstein weiterhin konsequent zum Pazifismus.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote55sym" name="sdendnote55anc"><sup>lv</sup></a> Das außenpolitische Ziel der Bundesrepublik dürfe nicht ein Sieg der Ukraine sein, sondern das Sterben zu beenden. Die Neuausgabe des von ihr gemeinsam mit Konstantin Wecker herausgegebenen Buches „<i>‘Entrüstet Euch!‘ Von der bleibenden Kraft des Pazifismus</i>“ zeigt, dass in einer Zeit, in der Pazifismus belächelt und verspottet wird, die Menschen verschiedenster Herkunft und Motivation sich wieder zusammentun. „<i>Frieden ist keine Illusion, Frieden ist machbar. Wir können uns ent-rüsten!</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote56sym" name="sdendnote56anc"><sup>lvi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Rechtsphilosoph, Straf- und Völkerstrafrechtler Reinhard Merkel verwahrt sich gegen den Vorwurf, der Kapitulation der Ukraine das Wort geredet zu haben. Der Aufruf zu Waffenstillstandsverhandlungen entspreche nicht einem Aufruf zur Kapitulation, sondern der Aufforderung zu beidseitigen Kompromissen. Ferner macht Merkel die Schutzpflichten deutlich, die jeder Staat gegenüber seinen Bürgern hat. Das betreffe auch die Entscheidung einer Regierung zur kollektiven Selbstverteidigung für 40 Millionen Staatsbürger.</p>
<p class="v-zitat-western">„Zu diesen gehören viele Millionen, die nicht einwilligungsfähig sind, die Kinder etwa, und deren Zustimmung zur Fortsetzung des Krieges und vielleicht zum Verlust ihres Lebens man daher nicht einfach fingieren darf. Und zu diesen fundamentalen Schutzpflichten gehört neben der Pflicht, die Souveränität des Landes nicht einfach einem Aggressor auszuliefern, auch die für Leib und Leben seiner Bewohner. Es ist offensichtlich, dass diese beiden Schutzpflichten hier in Kollision miteinander geraten. Und das bezeichnet ein gravierendes Dilemma. Es einfach und ohne weitere Erwägung zugunsten einer schlechterdings unbegrenzten militärischen Option aufzulösen, wie es die Bellizisten hierzulande tun, wird im zunehmend verheerenden Gang der Dinge in der Ukraine irgendwann unzulässig.“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote57sym" name="sdendnote57anc"><sup>lvii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Schriftstellerin und ehrenamtliche Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Juli Zeh spricht sich auch weiterhin nachdrücklich für Waffenstillstandsverhandlungen aus. Sie glaube nicht daran, dass Russland an einem bestimmten Punkt sagen wird: „<i>Jetzt haben wir es eingesehen, wir ziehen uns zurück.</i>“ Daraus resultiere ihre Haltung gegen Waffenlieferungen. Sie sei nicht aus einem absoluten Pazifismus heraus gegen Waffenlieferungen, sondern das sei eine Abwägungsfrage. „<i>Was will man, wie realistisch ist es, das zu bekommen und welche Risiken ist man bereit, dafür einzugehen.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote58sym" name="sdendnote58anc"><sup>lviii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zeh glaubt, dass Verhandlungen mit Putin möglich sind. „<i>Würden alle westlichen Länder Putin und Selenskyj an den Verhandlungstisch laden, habe ich durchaus die Hoffnung, dass das funktionieren würde. Und sollte es nicht klappen – wie viel wäre verloren?</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote59sym" name="sdendnote59anc"><sup>lix</sup></a> Juli Zeh hält es für unwahrscheinlich, dass es einen klaren Sieger und einen klaren Verlierer in diesem Konflikt geben wird. Ferner spricht sie sich gegen jene Wirtschaftssanktionen aus, die den Krieg nicht beenden und die Welt nicht besser machten. Sie habe das unbehagliche Gefühl, „<i>dass wir unter Umständen mehr Verwerfungen anrichten, die das Ergebnis, das wir anstreben, nicht lohnen.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote60sym" name="sdendnote60anc"><sup>lx</sup></a> Im Rückblick müsse möglicherweise gesagt werden, dass die Sanktionen überhaupt nichts brachten, sondern den Falschen wehgetan haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Deutlich wird, dass den Genannten das Leid, das der Krieg Russlands über die Menschen in der Ukraine bringt, nicht egal ist. Es gibt hier keine Kausalität zwischen Friedensforderungen und Missachtung der menschlichen Kriegsfolgen in der Ukraine.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die erhobenen Vorwürfe, gar Einschätzungen von Zynismus und Opferlogik, sind besonders deshalb zurückzuweisen, weil jedenfalls im Geiste mit Kants Friedensvision die Politik ermahnt wird, alles zu tun, damit es baldmöglichst zu einem Friedensschluss kommt. Damit das unermessliche Leid in der Ukraine gerade nicht immer noch weiter verlängert wird. Mit Kants Friedensschrift sind die sich immer noch weiter ausdehnenden Lieferungen schwerer Waffen sowie die gravierenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland gerade keine adäquaten Mittel zur Beendigung des Krieges. Wenn – wie vielfach angenommen – die für den Krieg Russlands gegen die Ukraine politisch und militärisch Verantwortlichen unter den gegebenen Umständen kein Interesse an Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen haben, und wenn, was sich andeutet, die Ukraine weitere militärische Erfolge gegen Russland erlangt, wann jemals sollte der Krieg dann sein Ende finden? Wenn die Ukraine den Aggressor aus dem überfallenden Land restlos vertrieben hat? Und würde Putin es so ohne weiteres hinnehmen, dass die russische Armee sich zurückziehen muss? Wissen wir wirklich, wie er mit dem Rücken zur Wand stehend reagieren würde? Besonders dann, wenn die Kriegsparteien zu siegen oder zu verlieren glauben, erhöht sich die Gefahr von Atomschlägen. Der Politikwissenschaftler Nikita Gerasimov geht davon aus, dass die Charkiw-Offensive der Ukraine kein baldiges, geschweige denn ein leichtes Kriegsende verspricht, sondern womöglich noch blutigere Etappen mit ungewissem Ausgang. Die ukrainische Führung wolle im Glauben an militärische Überlegenheit Donezk, Luhansk und die Krim zurückerobern. In Videos sei zu hören, wie ukrainische Soldaten „<i>Wir treiben sie jetzt bis nach Moskau</i>“ rufen. Russland scheine plötzlich bereit zu sein für Militärschläge und eine Mobilmachung, die zuvor undenkbar schienen. Von Verhandlungen spreche niemand.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote61sym" name="sdendnote61anc"><sup>lxi</sup></a> Das hat sich seit der Äußerung Gerasimovs jedenfalls verbal etwas geändert. Seit kurzem sprechen sowohl Selenskiy wie auch Putin verbal von Verhandlungen, aber jeder nennt Bedingungen, die wohl von keiner der beiden Seiten akzeptiert werden würde.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Wenn im Hinblick auf die Unterzeichner von Friedensaufrufen und Appellen davon die Rede ist, dass diese der Diffamierung ausgesetzt und gar des Zynismus bezichtigt werden, so ist das ganz besonders absurd, wenn man sich eine Äußerung von Annalena Baerbock in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15.9.2022 vor Augen führt: „<i>Unsere Waffenlieferungen helfen offensichtlich sehr deutlich, Menschenleben zu retten</i>“ heißt es da. Dagegen protestierten die Medien und die herrschende Meinung nicht. Von Zynismus ist hier keine Rede. Nimmt man noch die öffentliche und zustimmende Äußerung von Baerbock hinzu, dass die EU-Wirtschaftssanktionen „<i>Russland ruinieren</i>“, so dürften angesichts der historischen Tatsache des Überfalls Hitlerdeutschlands auf die Sowjetunion 1941 sowohl solche Sprache wie auch die damit verfolgten Zielstellungen aus dem Munde einer deutschen Außenministerin sich verbieten.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote62sym" name="sdendnote62anc"><sup>lxii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Stattdessen könnte Annalena Baerbock sich einsetzen für die Reaktivierung von politisch zunichte gemachten Kontakten in die russische Zivilgesellschaft, gegen eine sich zeigende Russophobie, aber auch für die konsequente Aufnahme sowohl von jenen Russen in Deutschland, die sich nicht der Teilmobilmachung aussetzen wollen, als auch von russischen Deserteuren. Der frühere Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer stellt in Bezug auf die derzeitige Behandlung von russischen Menschen in Deutschland fest: „<i>Was immer an rassistischen Stereotypen und Verdammungen in den letzten 75 Jahren unter der Decke geblieben ist, ist wieder da und salonfähig.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote63sym" name="sdendnote63anc"><sup>lxiii</sup></a></p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Friedensverhandlungen?</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Eine Politik der Waffen und Sanktionen hat im Hinblick auf eine Friedenslösung keine hoffnungsvollen Antworten parat, jedenfalls nicht für eine rasch anzustrebende Friedenslösung. Der Logik des Krieges, der sich auch die herrschende deutsche Politik verschrieben hat, muss mit Friedensvernunft begegnet werden. Derzeit ist nicht zu sehen, dass ernsthafte politische und diplomatische Bemühungen des Westens, auch nicht von Seiten Deutschlands unternommen werden, damit der Krieg in einen „Verhandlungsfrieden“ bzw. „Kompromissfrieden“ endet. Die Kriegslogik will einen „Siegfrieden“. Wann dieser erreicht sein wird, ist unabsehbar. Das Leid gerade der Menschen in der Ukraine wird dadurch immer größer. Jakob Augstein kritisiert nachdrücklich, dass die Bundesrepublik den absoluten Primat des militärischen Denkens übernommen hat. Auch und gerade deshalb würden sich Politiker wie Publizisten dagegen aussprechen, den Krieg mit Russland so schnell wie möglich zu beenden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote64sym" name="sdendnote64anc"><sup>lxiv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Giessener Friedensforscherin Hanne-M<b>. </b>Birckenbach hat die bisherigen diplomatischen Friedensbemühungen, insbesondere der Vereinten Nationen, zusammengefasst. Sie plädiert dafür, dass diese Bemühungen stärker kommuniziert werden müssen. Die Generalversammlung habe einen sofortigen Waffenstillstand sowie eine sofortige Beilegung des Konflikts gefordert und die Mittel dafür benannt: durch politischen Dialog, Verhandlungen und andere friedliche Mittel. Zwangsmittel wie Sanktionen oder auch Waffenlieferungen gehören laut UN-Charta nicht zu den friedlichen Mitteln.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote65sym" name="sdendnote65anc"><sup>lxv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zugleich plädiert Birckenbach dafür, das Kriegsende vom Frieden her zu denken. Notwendig sei eine humane Erzählung, die das „<i>in allen Lagern verständliche Ziel ausmalt, Menschenleben zu schonen. Zum anderen sind jetzt materielle Investitionen in das breite Repertoire der friedlichen Streitbeilegung, nicht zuletzt in ziviles Peacekeeping, kommunale Konfliktberatung, mediative Dialoge und Friedensbildung unabdingbar.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote66sym" name="sdendnote66anc"><sup>lxvi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der Politikwissenschaftler Christian Hacke sieht hingegen derzeit einen Zusammenbruch der Diplomatie. Um die Friedensdiplomatie wieder zu beleben, müsse man auch mit dem „<i>Teufel Tango tanzen</i>“. Ansonsten würde alles weiter den Bach runtergehen und die Ukraine werde weiter zerstört.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote67sym" name="sdendnote67anc"><sup>lxvii</sup></a> UN-Generalsekretär António Guterres hat am 19. September 2022 erklärt, dass Russland und die Ukraine weit davon entfernt seien, ein Friedensabkommen abzuschließen. Beide Seiten würden weiterhin an ihren Zielen festhalten. Die Friedensforscher Herbert Wulf und Tobias Debiel mahnen, dass sich Politik und Diplomatie auf unmittelbare Verhandlungen vorbereiten müssten, auch wenn die Zeit dafür noch nicht reif sei. Auch sie erwarten ansonsten einen lang andauernden, verlustreichen Zermürbungskrieg mit einer unmittelbaren atomaren Gefahr.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote68sym" name="sdendnote68anc"><sup>lxviii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese Gefahr ist nun realer geworden. Wenn im Ergebnis der verfassungswidrigen Referenden in den „Volksrepubliken“ im Donbass sowie in den Gebieten Cherson und Saporoschje, die durchaus ihre Vorgeschichte haben,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote69sym" name="sdendnote69anc"><sup>lxix</sup></a> diese dann aus russischer Sicht zu russischem Territorium gehören, ist jeder Angriff auf diese Regionen wiederum aus russischer Sicht zugleich ein Angriff gegen Russland. In seiner Rede zur kürzlich ausgerufenen Teilmobilisierung führt Putin aus, dass im Falle, die Integrität Russlands werde bedroht, nicht gezögert werden würde, zur Verteidigung Russlands und des russischen Volkes alle Mittel einzusetzen, die Russland zur Verfügung stehen. Diejenigen, so Putin, „<i>die Russland mit Atomwaffen zu erpressen suchen, müssten wissen, dass sich der Wind auch einmal in ihre Richtung drehen kann.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote70sym" name="sdendnote70anc"><sup>lxx</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Muss dann aber nicht von Seiten der UN und der Nato alles notwendige Diplomatische unternommen werden, um einen Frieden durch Kompromisse zu erreichen? Der mexikanische Präsident Obrador hat jüngst eine Initiative für einen Waffenstillstand und darauffolgenden Friedensschluss zwischen der Ukraine und Russland vorgestellt. Vorgeschlagen wird ein Komitee für Dialog und Frieden. Als Vermittler sollen die Staatsoberhäupter Indiens und des Vatikans sowie der Generalsekretär der Vereinen Nationen agieren. Diese Friedensmission solle unverzüglich eine Einstellung der Feindseligkeiten in der Ukraine und die Aufnahme direkter Gespräche mit Selenskyi und Putin anstreben. Es sollte ein multinationales Abkommen erzielt werden, um einen Waffenstillstand von mindestens fünf Jahren zu vereinbaren, einstimmig angenommen im UN-Sicherheitsrat, welches auch die sofortige Aussetzung militärischer Aktionen und Provokationen sowie von Atom- und Raketentests beinhaltet.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote71sym" name="sdendnote71anc"><sup>lxxi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Der frühere Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung, Wolfgang Streeck, betont wie andere auch, dass es keine europäische Friedensordnung ohne Russland gibt, und als transatlantische Dependance eines amerikanisch geführten „Westens“ gebe es ebenso keine europäische Souveränität.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote72sym" name="sdendnote72anc"><sup>lxxii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In der bereits erwähnten Erklärung der 11. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen wird dazu aufgerufen, dass die Regierungen Europas und die gesamte internationale Gemeinschaft viel mehr in die Suche nach und die Förderung von Frieden sowie in die Stärkung gewaltfreier Konfliktlösungen, ziviler Konfliktbearbeitung und Versöhnungsprozesse investieren, anstatt Konfrontation und Spaltung zu verschärfen. Der Ökumenische Rat der Kirchen wird aufgerufen, gemeinsam mit seinen Mitgliedskirchen den Ansatz der Klarheit und des Dialogs fortzusetzen. Ermutigt wird zu Runden Tischen und anderen Formaten, die dazu beitragen können, Lösungen für den Konflikt und seine Auswirkungen zu finden. Der katholische Theologe und Sozialethiker Franz Segbers führt Beispiele aus der Geschichte gewaltfrei-aktiven Widerstandes an, die als Alternativen zu Waffen und Waffenlieferungen erfolgreich waren. Die Haltung von „<i>Frieden schaffen ohne Waffen!</i>“ ist nicht naiv, sondern die Vernunft gewaltlosen Widerstandes – so Franz Segbers.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote73sym" name="sdendnote73anc"><sup>lxxiii</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Diese vielfältigen Stimmen der Vernunft &#8211; die Initiativen von Obrador, dem Vatikan, der damaligen italienischen Regierung unter Draghi, der Friedensforschung, der Friedens- und Bürgerrechtsbewegung, der Kirchen und aus demokratischen und humanistischen Parteikreisen – sie alle müssen lauter werden. Sie eint das Ziel, die Politik zur Einsicht bringen zu wollen, dass es Frieden nur durch einen „Verhandlungsfrieden“ geben kann. Selbst wenn ein „Siegfrieden“ über Russland durch die Ukraine erreicht werden könnte, was angesichts der Entwicklungen, die der Krieg genommen hat, nicht auszuschließen ist, muss gefragt werden, ob der Preis dafür – den Krieg auf unabsehbare Zeit zu verlängern, viele weitere Tote und die weitere Zerstörung der Ukraine dafür in Kauf zu nehmen – gerechtfertigt ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Würde sich eine einflussreiche diplomatische Politik des Westens, die die ukrainische Führung von einem „Verhandlungsfrieden“ bzw. „Kompromissfrieden“ überzeugt, nicht als der „wahrhafte Sieger“ über Russland erweisen? Mag es auch angesichts der realen Situation paradox klingen, aber es wäre ein Sieg mit Kant, ein Sieg der Friedensvernunft, ein Sieg der „<i>moralischen Überlegenheit des Westens</i>“, indem darauf verzichtet wird, alles zu tun, um einen militärischen Sieg zu erringen. Eine derart operierende Politik würde auch die sicherheitspolitischen Interessen Russlands ernst nehmen, und jene Fehler korrigieren, die nach der Auffassung von Obrador mit zu dem Krieg geführt haben, nämlich nicht alles zur Kriegsvermeidung getan, sondern Hegemonialinteressen in Richtung Krieg gelenkt zu haben.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Andere Stimmen (unter anderen wieder Adam Tooze) werden noch deutlicher und betonen, dass es das strategische Ziel der US-Administration sei, dass Russland auf Jahre in einen kostspieligen militärischen Konflikt verwickelt bleibe und dadurch geschwächt werde.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote74sym" name="sdendnote74anc"><sup>lxxiv</sup></a> Viele Politiker des Westens, namentlich Biden und Truss kürzlich vor der UN-Generalversammlung in New York, sehen hier einen Machtkampf zwischen Demokratie und Autokratie, der zum Modell für künftige Konflikte mit anderen Staaten erklärt wird. Damit dürfte wohl die Volksrepublik China gemeint sein. Der Friedensforscher Hans-Georg Ehrhart bezeichnet es als irreführend zu behaupten, es liege bei der Ukraine zu entscheiden, wann der Krieg beendet wird. Dies unterstelle eine politische Autonomie, die nicht existiere. Schon vor dem Krieg habe die Ukraine am westlichen Finanztopf gehangen – und ich (J.A.) füge hinzu, auch bei der durch den Westen seit 2014 erfolgten massiven militärischen Aufrüstung des Landes – und sie wäre momentan ohne die massive Hilfe des Westens wehrlos. Demzufolge habe der Westen – allen voran die USA – eine gewichtige Stimme. Die USA könnten die Logik des Krieges durchbrechen, um mit der Ukraine und Russland zu einem Verhandlungsfrieden zu finden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote75sym" name="sdendnote75anc"><sup>lxxv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Es käme in erster Linie wohl auch den USA zu, auszuloten, welche Möglichkeiten sich aus Putins jüngst verbal geäußerter Verhandlungsbereitschaft ergeben, nachdem die Referenden in den Gebieten Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson aus seiner Sicht erfolgreich waren. Man mag Verhandlungen vor diesem Hintergrund als ausgeschlossen, ja geradezu als paradox ansehen, weil diese Bemächtigung dadurch noch belohnt werden würde, zumal Putin in seiner Rede den Westen als „<i>Block des Bösen</i>“ ansieht.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote76sym" name="sdendnote76anc"><sup>lxxvi</sup></a> Die Führung in Kiew ist allerdings ohnehin der Ansicht, dass ein Waffenstillstand Russland lediglich Zeit geben würde, <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/die-eingliederung-besetzter-gebiete-in-die-russische-foederation-schreitet-voran"><span style="color: #000000;">sich für einen erneuten Angriff zu formieren</span></a></span></span>.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote77sym" name="sdendnote77anc"><sup>lxxvii</sup></a> Nichtsdestotrotz sollte jeder noch so kleinen Chance für einen Waffenstillstand nachgegangen und Versuche in diese Richtung unternommen werden. Doch indem all das unterbleibt, ist an eine „<i>moralische Überlegenheit des Westens</i>“ aus sich heraus somit also nicht wirklich zu denken. Darauf kann nur eine geeinte gesellschaftliche Friedenskraft, nur eine geeinte Friedensbewegung die Politik zu beeinflussen suchen.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Hochr&uuml;stung und weitere Milita&shy;ri&shy;sie&shy;rung der Gesell&shy;schaft</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Aber auch der gegenwärtig stattfindende Sprung in die weitere Hochrüstung ist mit Kant nicht zu rechtfertigen. In Präliminartikel 3 der Friedensschrift heißt es: „<i>Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote78sym" name="sdendnote78anc"><sup>lxxviii</sup></a> Kant begründet das mit der Bedrohung anderer Staaten mit Krieg, wenn die Bereitschaft besteht, „<i>immer dazu gerüstet zu erscheinen</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote79sym" name="sdendnote79anc"><sup>lxxix</sup></a> Zum Tod oder „<i>getötet zu werden in Sold zu sein</i>“,<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote80sym" name="sdendnote80anc"><sup>lxxx</sup></a> bedeutet nach Kant den Gebrauch von Menschen als bloße „<i>Maschinen und Werkzeuge in der Hand eines anderen (des Staats)</i>“ zu sein.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote81sym" name="sdendnote81anc"><sup>lxxxi</sup></a> An anderer Stelle sieht Kant in ökonomischer Hinsicht eine „<i>gefährliche Geldmacht</i>“, von Kant ins Ironische gewendet, einen „<i>Schatz zum Kriegführen, der die Schätze aller anderen Staaten zusammengenommen übertrifft</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote82sym" name="sdendnote82anc"><sup>lxxxii</sup></a> Dieser „Schatz“ ist nicht mehr jener, den Kant für einen friedlichen wirtschaftlichen Handel als Hinderungsgrund für Kriege angesehen hatte. Jetzt ist es der „Schatz“ für die Rüstungsindustrie, der kein taugliches Mittel zur Verhinderung von Kriegen mehr ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Zwar bekräftigt Kant erneut, dass der Staat gegen Angriffe von außen zu sichern berechtigt ist, spricht sich aber gegen die Anhäufung der „Geldmacht“ als zuverlässigstes Kriegswerkzeug aus. Wieder ins Heute gewendet ist das das ganze Gegenteil zu dem 100 Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr; ein „Schatz“, für den ohne demokratische und breite Diskussion sogar das Grundgesetz geändert wurde. Es ist eine einfache Rechnung, dass diese Mittel anderweitig und zwar friedens- und demokratiefördernd eingesetzt werden könnten, sei es zum Ausbau des Sozialstaates, zum Klimaschutz, zur Verwendung in kulturellen und öffentlichen Bereichen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die auf Jahrzehnte geplante Hochrüstung beendet das Sterben in der Ukraine nicht, macht unsere Welt nicht friedlicher und nicht sicherer. Wir können uns die Hochrüstung im Namen der Zukunft nicht leisten – so steht es ganz im Geist von Immanuel Kants Friedensschrift in einem Appell von Prominenten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sowie Politikern und Politikerinnen, der im März 2022 die sprunghafte Militarisierung unserer Gesellschaft anprangerte. Auch der Ökumenische Rat der Kirchen vertritt in seiner Erklärung diese Position. Eine Erhöhung der staatlichen Ausgaben für die Verteidigung bedeute zwangsläufig, dass weniger Geld für die Bekämpfung der Armut, den sozialen Schutz, die Gesundheit, die Bildung, den Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung zur Verfügung steht. Unweigerlich würden die Ärmsten am meisten betroffen sein.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><a name="_GoBack"></a>Am 29.9.2022 wurde bekannt, dass die Bundesregierung Rüstungsexporte für die im Jemen kriegführenden Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten genehmigt hat. Saudi-Arabien erhält Zulieferungen für Ausrüstung und Bewaffnung sowie Munition für seine Eurofighter und Tornados. Und das, so der Friedensaktivist Jürgen Grässlin, obwohl mit genau diesen Kampfflugzeugen seit Jahren nachweislich auch zivile Ziele im Jemen aus der Luft bombardiert werden. Hier geht es nicht um militärische Hilfe für die kriegsführenden Parteien als Abwehr gegen Angriffskriege, sondern hier stehen wirtschaftliche Interessen über Menschenrechten und Frieden, beklagt Grässlin.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote83sym" name="sdendnote83anc"><sup>lxxxiii</sup></a> Auch dies ist ein Beispiel dafür, dass es bei dem Sprung in die weitere Hochrüstung und Militarisierung nicht wirklich um die Verteidigung Deutschlands oder die Abwendung von Bedrohungen geht.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Fazit und Ausblick</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Man mag nun einwenden oder gar fordern, dass angesichts dieses ernüchternden Befunds sich von der Friedensvision Kants endgültig verabschiedet werden sollte. Man möge sich der Realität stellen, so könnte es heißen, sich eingestehen, dass der Gedanke an eine friedliebende Welt ein schöner, aber nicht zu verwirklichender Traum ist. Stattdessen sei es sinnvoller, der empirischen Politik zu folgen, die zu Recht auch eine moralisierende Politik sei, eine Politik, für die der Zweck das Mittel heiligt, nicht aber der kategorische Friedens-Imperativ Kants praktisch leitend ist.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Aber soll man wirklich eine drohende Selbstvernichtung der Menschheit durch Kriege und Klimakatastrophe einfach hinnehmen? Oder beschwört diese Fragestellung eine Gefahr herauf, die nicht real ist, eine Erzählung dystopischen Ausmaßes? Der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Jeffrey Sachs, der Berater des damaligen russischen Präsidenten Jelzin war, sieht die Welt heute am Rande einer nuklearen Katastrophe.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote84sym" name="sdendnote84anc"><sup>lxxxiv</sup></a> Die ist durch Putins Rede anlässlich der Bemächtigung der vier Gebiete der Ukraine nicht unwahrscheinlicher geworden.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote85sym" name="sdendnote85anc"><sup>lxxxv</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">All das zeigt, </span>wie weit die Realität von Kants Friedensidee entfernt ist. Mehr noch: Diese Wirklichkeit fällt hinter Hermann Klenners eingangs genannter Forderung „<i>Kein Zurück zu Kant!</i>“ weit zurück. Schon 1959 hat der Philosoph Günther Anders in seinen „<i>Thesen zum Atomzeitalter</i>“ festgestellt, dass sich der Frage „<i>Wie sollen wir leben?</i>“ eine grundsätzlichere Frage untergeschoben hat: „<i>Werden wir leben?</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote86sym" name="sdendnote86anc"><sup>lxxxvi</sup></a></p>
<p class="v-absatz-einzug-western"><span style="color: #2b2b2e;">Anlässlich der vor kurzem erfolgten Verleihung des Max-Frisch-Preises an den Schweizer Autor Jonas Lüscher hat dieser vor dem Hintergrund der </span><span style="color: #2b2b2e;">aktuellen </span><span style="color: #2b2b2e;">Menschheits- und Weltgefährdungen von der Pflicht zur Hoffnung gesprochen. Nach dem Philosophen Ottfried Höffe ist die Hoffnung bei Kant, dass ich hoffen darf, wenn ich tue, was ich soll.</span> <span style="color: #2b2b2e;">Die Hoffnung mit Max Frisch wiederum – so Jonas Lüscher – ist die Pflicht zum Widerstand. Diese Hoffnung speist sich nach Lüscher aus den jüngeren Generationen, aus ihrer Wut und ihrem friedlichen Widerstandsgeist.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote87sym" name="sdendnote87anc"><sup>lxxxvii</sup></a> Gewaltloser Widerstand ist damit auch die Hoffnung auf Frieden, darauf, dass die Pflicht zur Hoffnung auf den ewigen Frieden keine leere Idee ist. Erinnert sei hier auch an den Ausspruch von Albert Einstein: „</span><span style="color: #2b2b2e;"><i>Unsere Waffen seien Waffen des Geistes, nicht Panzer und Geschosse.</i></span><span style="color: #2b2b2e;">“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote88sym" name="sdendnote88anc"><sup>lxxxviii</sup></a></span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Kant selbst spricht vielfach davon, dass es dem Menschen gelingen könne, sich an seine Ideale anzunähern, auch wenn das Erreichen derselben in schier unerreichbarer Ferne liege. Mit Kant ergibt sich die Hoffnung auf die Erhaltung der Welt durch die Annahme einer allgemeinen Menschennatur, die ein moralisches und friedliches Handeln erst ermöglicht. Da die Natur alle Völker durch die Kugelgestalt der Erde in bestimmte Grenzen gesetzt hat – so Kant in der „<i>Rechtslehre der Metaphysik der Sitten</i>“ –, gehören alle Völker immer als Teil zu diesem einen Ganzen. Aus dieser von der Natur vorgegebenen räumlichen Gemeinschaft erwächst nach Kant notwendiger Weise auch eine rechtliche Gemeinschaft, in der die Völker in Wechselwirkung miteinander stehen. Was liegt aus diesen unbestreitbaren Tatsachen mit Kant näher, als die „<i>Vernunft</i><i>­</i><i>idee einer friedlichen, wenngleich noch nicht freundschaftlichen, durchgängigen Gemeinschaft aller Völker auf Erden</i>“.<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote89sym" name="sdendnote89anc"><sup>lxxxix</sup></a> Und um den möglichen Einwand gegen alle hier aufgeführten theoretischen Gedanken für ein friedliches Zusammenleben auf Erden zu begegnen sei abschließend mit Kant daran festgehalten: „<i>Was aus Vernunftgründen für die Theorie gilt, das gilt auch für die Praxis.</i>“<a class="sdendnoteanc" href="#sdendnote90sym" name="sdendnote90anc"><sup>xc</sup></a></p>
<p class="v-autoreninfo-western"><strong class="western">Prof. </strong><strong class="western">Dr. </strong><strong class="western">Jörg Arnold</strong> Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg im Breisgau, hat in der Vergangenheit mehrfach zu Fragen des Zusammenhangs von Frieden und Recht publiziert; unter anderem hat er 2004 gemeinsam mit Prof. Dr. Kai Ambos das Buch „Der Irak-Krieg und das Völkerrecht“ herausgegeben, sowie gemeinsam mit Prof. Dr. Albin Eser über „Vergangenheitspolitik und Transitionsstrafrecht“ geforscht. Dabei wurden auch die Möglichkeiten von Friedensschlüssen durch Recht untersucht. Bei dem vorstehenden Beitrag handelt es sich allein um die persönliche Auffassung des Autors.</p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Anmerkungen:</p>
<div id="sdendnote1">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote1anc" name="sdendnote1sym">i</a>Tagungsbericht bei Arnold/Shestakov, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2019; 102 (2), 154-162.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote2">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote2anc" name="sdendnote2sym">ii</a>Klenner, Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät, 69 (2004), 43-54 (46).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote3">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote3anc" name="sdendnote3sym">iii</a>Prantl, in: Ambos/Arnold (Hrsg.), Der Irak-Krieg und das Völkerrecht, 2004, S. 55-56.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote4">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote4anc" name="sdendnote4sym">iv</a>Klenner, a.a.O. (Anm. 2), 54.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote5">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote5anc" name="sdendnote5sym">v</a>Kant, Der Streit der Fakultäten, in: Kant, Werke Bd. 9, hrsg. v. Weischedel, 1968, S. 362.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote6">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote6anc" name="sdendnote6sym">vi</a>Brandt, in: Merkel/Wittmann (Hg.), „Zum ewigen Frieden“. Grundlagen, Aktualität und Aussichten einer Idee von Immanuel Kant, S. 31-66 (33); vgl. zum Buch von Merkel/Wittmann (Hg.) die Rezension von Arnold, Goltdammer‘s Archiv für Strafrecht 1998, S. 46-49.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote7">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote7anc" name="sdendnote7sym">vii</a>Kant, Die Metaphysik der Sitten, Rechtslehre, Werkausgabe Bd. VIII, hrsg. v. Weischedel, 18. Aufl., 2017, S. 474.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote8">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote8anc" name="sdendnote8sym">viii</a>Ebenda, S. 337.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote9">
<p><a name="_Hlk1155349671"></a> <span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote9anc" name="sdendnote9sym">ix</a>Kant, Zum ewigen Frieden, in: Kant, Werke Bd. 9, hrsg. v. Weischedel, 1968. Alle Zitate aus der Friedensschrift sind dieser Quelle entnommen.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote10">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote10anc" name="sdendnote10sym">x</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 199.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote11">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote11anc" name="sdendnote11sym">xi</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 204.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote12">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote12anc" name="sdendnote12sym">xii</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 208.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote13">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote13anc" name="sdendnote13sym">xiii</a>Kant, Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, in: Kant, Werke Bd. 9, hrsg. v. Weischedel, 1968, S. 42.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote14">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote14anc" name="sdendnote14sym">xiv</a>Dazu Simon/Brock, Krieg zum Schutz der Menschenrechte: Niemals! Oder doch? vorgänge, 218: <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/krieg-zum-schutz-der-menschenrechte-niemals-oder-doch-1/"><span style="color: #000000;">https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/218/publikation/krieg-zum-schutz-der-menschenrechte-niemals-oder-doch-1/</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 30.9.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote15">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote15anc" name="sdendnote15sym">xv</a>Vgl. Paech, Krieg gegen die Ukraine – Renaissance des Völkerrechts? Abrufbar bei: <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="http://www.norman-paech.de/"><span style="color: #000000;">http://www.norman-paech.de/</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 30.9.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote16">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote16anc" name="sdendnote16sym">xvi</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote17">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote17anc" name="sdendnote17sym">xvii</a>Siehe <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/unabhaengigkeitserklaerung-des-kosovo-was-der-igh-wirklich-entschied/" rel="nofollow noopener">https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/unabhaengigkeitserklaerung-des-kosovo-was-der-igh-wirklich-entschied/</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote18">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote18anc" name="sdendnote18sym">xviii</a><a href="https://peacediplomacy.org/2022/05/17/sovereigntys-other-half-how-international-law-bears-on-ukraine/" rel="nofollow noopener">https://peacediplomacy.org/2022/05/17/sovereigntys-other-half-how-international-law-bears-on-ukraine/</a> (zuletzt aufgerufen: 30.9.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote19">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote19anc" name="sdendnote19sym">xix</a>Paech, a.a.O. (Anm. 15).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote20">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote20anc" name="sdendnote20sym">xx</a><a href="https://www.spiegel.de/ausland/joe-biden-warnt-vor-armageddon-konfrontation-mit-russland-a-ffa0eead-9edf-4075-897e-30d3bb6af3dd" rel="nofollow noopener">https://www.spiegel.de/ausland/joe-biden-warnt-vor-armageddon-konfrontation-mit-russland-a-ffa0eead-9edf-4075-897e-30d3bb6af3dd</a> (zuletzt aufgerufen: 7.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote21">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote21anc" name="sdendnote21sym">xxi</a><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.atomwaffena-z.info/heute/voelkerrecht.html"><span style="color: #000000;">https://www.atomwaffena-z.info/heute/voelkerrecht.html</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 7.10.2022),</span></p>
</div>
<div id="sdendnote22">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote22anc" name="sdendnote22sym">xxii</a><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.das-marburger.de/2020/10/ab-januar-sind-atomwaffen-durch-das-voelkerrecht-geaechtet-marburg-begruesst-die-50-bestaetigung-des-vertrags-zum-verbot-von-atomwaffen/"><span style="color: #000000;">https://www.das-marburger.de/2020/10/ab-januar-sind-atomwaffen-durch-das-voelkerrecht-geaechtet-marburg-begruesst-die-50-bestaetigung-des-vertrags-zum-verbot-von-atomwaffen/</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 7.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote23">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote23anc" name="sdendnote23sym">xxiii</a><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.deutschlandfunk.de/baerbock-vereinte-nationen-atomwaffensperrvertrag-atomwaffenverbotsvertrag-100.html"><span style="color: #000000;">https://www.deutschlandfunk.de/baerbock-vereinte-nationen-atomwaffensperrvertrag-atomwaffenverbotsvertrag-100.html</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 7.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote24">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote24anc" name="sdendnote24sym">xxiv</a><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.icrc.org/de/document/warum-der-atomwaffenverbotsvertrag-wichtig-ist"><span style="color: #000000;">https://www.icrc.org/de/document/warum-der-atomwaffenverbotsvertrag-wichtig-ist</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 7.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote25">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote25anc" name="sdendnote25sym">xxv</a><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-aktuelle-stunde-atomwaffenverbot-818968/"><span style="color: #000000;">https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-aktuelle-stunde-atomwaffen verbot-818968/</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 7.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote26">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote26anc" name="sdendnote26sym">xxvi</a>Siehe <a href="https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Putsch-in-Kiew-Welche-Rolle-spielen-die-Faschisten,ukraine357.html" rel="nofollow noopener">https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2014/Putsch-in-Kiew-Welche-Rolle-spielen-die-Faschisten,ukraine357.html</a> (zuletzt aufgerufen: 29.9.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote27">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote27anc" name="sdendnote27sym">xxvii</a>Siehe <a href="https://www.heise.de/tp/features/Putin-Rede-Atomare-Praezedenzfaelle-und-der-Westen-als-eigentlicher-Gegner-7281908.html" rel="nofollow noopener">https://www.heise.de/tp/features/Putin-Rede-Atomare-Praezedenzfaelle-und-der-Westen-als-eigentlicher-Gegner-7281908.html</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote28">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote28anc" name="sdendnote28sym">xxviii</a>Eser, in: Eser/Arnold, Transitionsstrafrecht und Vergangenheitspolitik, Teilbd. 14, 2012, S. 467 ff.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote29">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote29anc" name="sdendnote29sym">xxix</a>Eser, in: Lange (Hrsg.), Menschenrechte und ihre Grundlagen im 21. Jahrhundert – auf dem Wege zu Kants Weltbürgerrecht, 2010, S. 117-124 (115 f.).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote30">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote30anc" name="sdendnote30sym">xxx</a>Kaleck, Kommt Putin vor Gericht? <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.spiegel.de/ausland/wladimir-putin-vor-gericht-ecchr-chef-wolfgang-kaleck-ueber-internationale-strafjustiz-a-cd5b8c60-f402-4001-a381-69a717c713dc"><span style="color: #000000;">https://www.spiegel.de/ausland/wladimir-putin-vor-gericht-ecchr-chef-wolfgang-kaleck-ueber-internationale-strafjustiz-a-cd5b8c60-f402-4001-a381-69a717c713dc</span></a></span></span><span style="color: #000000;"> (zuletzt aufgerufen: 30.9.2022)</span>.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote31">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote31anc" name="sdendnote31sym">xxxi</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 200.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote32">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote32anc" name="sdendnote32sym">xxxii</a>Manske, Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verbrechen an der Menschheit. Zu einem zentralen Begriff der internationalen Strafgerichtsbarkeit, 2003.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote33">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote33anc" name="sdendnote33sym">xxxiii</a>Kant, Metaphysik der Sitten, Rechtslehre, a.a.O. (Anm. 7), S. 469.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote34">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote34anc" name="sdendnote34sym">xxxiv</a>Ebenda, S. 478.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote35">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote35anc" name="sdendnote35sym">xxxv</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 211.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote36">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote36anc" name="sdendnote36sym">xxxvi</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote37">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote37anc" name="sdendnote37sym">xxxvii</a><a href="https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krieg-spd-linke-fordern-waffenstillstand-und-verhandlungen-mit-russland-a-3a1c249a-9205-495b-a2b6-0f81c3ef342c" rel="nofollow noopener">https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krieg-spd-linke-fordern-waffenstillstand-und-verhandlungen-mit-russland-a-3a1c249a-9205-495b-a2b6-0f81c3ef342c</a> (zuletzt aufgerufen: 30.9.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote38">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote38anc" name="sdendnote38sym">xxxviii</a><span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.oikoumene.org/resources/documents/war-in-ukraine-peace-and-justice-in-the-european-region"><span style="color: #000000;">https://www.oikoumene.org/resources/documents/war-in-ukraine-peace-and-justice-in-the-european-region</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote39">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote39anc" name="sdendnote39sym">xxxix</a>Vgl. <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://www.spiegel.de/panorama/stroeme-von-blut-und-traenen-papst-franziskus-richtet-friedensappell-an-putin-und-selenskyj-a-59882858-3081-4dc9-beec-9ac5cc01727a"><span style="color: #000000;">https://www.spiegel.de/panorama/stroeme-von-blut-und-traenen-papst-franziskus-richtet-friedensappell-an-putin-und-selenskyj-a-59882858-3081-4dc9-beec-9ac5cc01727a</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 4.10.2022)</span></p>
</div>
<div id="sdendnote40">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote40anc" name="sdendnote40sym">xl</a>Vgl. Thieme, Zeitschrift maldekstra 15, Juni 2022, 11-12.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote41">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote41anc" name="sdendnote41sym">xli</a>Vgl. dazu Wirtschaft im Krieg, Zeitschrift maldekstra 16, September 2022.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote42">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote42anc" name="sdendnote42sym">xlii</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 226.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote43">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote43anc" name="sdendnote43sym">xliii</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote44">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote44anc" name="sdendnote44sym">xliv</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 233.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote45">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote45anc" name="sdendnote45sym">xlv</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote46">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote46anc" name="sdendnote46sym">xlvi</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 239.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote47">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote47anc" name="sdendnote47sym">xlvii</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 243.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote48">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote48anc" name="sdendnote48sym">xlviii</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 245.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote49">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote49anc" name="sdendnote49sym">xlix</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote50">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote50anc" name="sdendnote50sym">l</a>Kant, Grundlegung der Metaphysik der Sitten, in: Kant, Kritik der praktischen Vernunft. Grundlegung der Metaphysik der Sitten, hrsg. v. Weischedel, 2. Aufl., 1996, S. 61.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote51">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote51anc" name="sdendnote51sym">li</a><a href="https://www.philomag.de/artikel/ethik-der-sanktionen-russland-" rel="nofollow noopener">https://www.philomag.de/artikel/ethik-der-sanktionen-russland-</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote52">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote52anc" name="sdendnote52sym">lii</a><a href="https://www.forum-wirtschaftsethik.de/wirtschaftskrieg-als-moralische-pflicht-drei-ordonomische-einwaende/" rel="nofollow noopener">https://www.forum-wirtschaftsethik.de/wirtschaftskrieg-als-moralische-pflicht-drei-ordonomische-einwaende/</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote53">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote53anc" name="sdendnote53sym">liii</a>Vgl. dazu Wirtschaft im Krieg, Zeitschrift maldekstra, 16. September 2022.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote54">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote54anc" name="sdendnote54sym">liv</a>der Freitag Nr. 37 v. 15.9.2022, S. 3.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote55">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote55anc" name="sdendnote55sym">lv</a>der Freitag Nr. 38 v. 22.9.2022, S. 7.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote56">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote56anc" name="sdendnote56sym">lvi</a><a href="https://margotkaessmann.de/buch/entruestet-euch/" rel="nofollow noopener">https://margotkaessmann.de/buch/entruestet-euch/</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote57">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote57anc" name="sdendnote57sym">lvii</a><a href="https://www.philomag.de/artikel/reinhard-merkel-russland-hat-ein-eigenes-interesse-einem-waffenstillstand" rel="nofollow noopener">https://www.philomag.de/artikel/reinhard-merkel-russland-hat-ein-eigenes-interesse-einem-waffenstillstand</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote58">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote58anc" name="sdendnote58sym">lviii</a><a href="https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/debatte/ukraine-krieg-schriftstellerin-juli-zeh-steht-zu-unterschrift-unter-offenem-brief-an-scholz-li.269704" rel="nofollow noopener">https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/debatte/ukraine-krieg-schriftstellerin-juli-zeh-steht-zu-unterschrift-unter-offenem-brief-an-scholz-li.269704</a> -(zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote59">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote59anc" name="sdendnote59sym">lix</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote60">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote60anc" name="sdendnote60sym">lx</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote61">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote61anc" name="sdendnote61sym">lxi</a>der Freitag Nr. 37 v. 15.9.2022, S. 9.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote62">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote62anc" name="sdendnote62sym">lxii</a>Siehe dazu auch Große, Mobilisierte Ungediente, der Freitag Nr. 28 v. 14.7.2022, S. 14.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote63">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote63anc" name="sdendnote63sym">lxiii</a><a href="https://www.spiegel.de/kultur/wladimir-putin-macht-einen-fehler-nach-dem-anderen-so-ist-es-doch-oder-etwa-nicht-kolumne-a-b96669f2-d030-4fef-8e87-7c637ad6ed5b" rel="nofollow noopener">https://www.spiegel.de/kultur/wladimir-putin-macht-einen-fehler-nach-dem-anderen-so-ist-es-doch-oder-etwa-nicht-kolumne-a-b96669f2-d030-4fef-8e87-7c637ad6ed5b</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote64">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote64anc" name="sdendnote64sym">lxiv</a>der Freitag, Nr. 29 v. 21.7.2022, S. 1.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote65">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote65anc" name="sdendnote65sym">lxv</a><a href="https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/kluge-verhandlungsprozesse-schuetzen-und" rel="nofollow noopener">https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/kluge-verhandlungsprozesse-schuetzen-und</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022.</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote66">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote66anc" name="sdendnote66sym">lxvi</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote67">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote67anc" name="sdendnote67sym">lxvii</a><a href="https://www.heise.de/tp/features/Was-wir-jetzt-erleben-ist-der-Zusammenbruch-der-Diplomatie-7254685.html?seite=all" rel="nofollow noopener">https://www.heise.de/tp/features/Was-wir-jetzt-erleben-ist-der-Zusammenbruch-der-Diplomatie-7254685.html?seite=all</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote68">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote68anc" name="sdendnote68sym">lxviii</a>der Freitag Nr. 35 v. 1.9.2022, S. 18.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote69">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote69anc" name="sdendnote69sym">lxix</a>Meißner, der Freitag Nr. 39 v. 29.9.2022, S. 7.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote70">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote70anc" name="sdendnote70sym">lxx</a><a href="https://www.tagesspiegel.de/politik/dies-ist-kein-bluff-putins-rede-zur-teilmobilmachung-im-wortlaut-8667736.html" rel="nofollow noopener">https://www.tagesspiegel.de/politik/dies-ist-kein-bluff-putins-rede-zur-teilmobilmachung-im-wortlaut-8667736.html</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote71">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote71anc" name="sdendnote71sym">lxxi</a><a href="https://amerika21.de/2022/09/260164/amlo-kritiert-un-wegen-ukraine-krieg" rel="nofollow noopener">https://amerika21.de/2022/09/260164/amlo-kritiert-un-wegen-ukraine-krieg</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote72">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote72anc" name="sdendnote72sym">lxxii</a><a href="https://www.cicero.de/aussenpolitik/soziologe-wolfgang-streeck-im-interview-es-gibt-keine-europaische-friedensordnung-ohne-russland" rel="nofollow noopener">https://www.cicero.de/aussenpolitik/soziologe-wolfgang-streeck-im-interview-es-gibt-keine-europaische-friedensordnung-ohne-russland</a> (zuletzt aufgerufen: 31.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote73">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote73anc" name="sdendnote73sym">lxxiii</a>Segbers, Diskussionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Linke ChristInnen zum Krieg in der Ukraine v. 17.3.2022, <span style="color: #000080;"><span lang="zxx"><a href="https://christinnen.die-linke-bayern.de/aktuelles/"><span style="color: #000000;">https://christinnen.die-linke-bayern.de/aktuelles/</span></a></span></span> (zuletzt aufgerufen: 1.10. 2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote74">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote74anc" name="sdendnote74sym">lxxiv</a>der Freitag Nr. 37 v. 15.9.2022, S. 3.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote75">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote75anc" name="sdendnote75sym">lxxv</a>der Freitag Nr. 32 v. 11.8.2022, S. 9.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote76">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote76anc" name="sdendnote76sym">lxxvi</a><a href="https://www.heise.de/tp/features/Putin-Rede-Atomare-Praezedenzfaelle-und-der-Westen-als-eigentlicher-Gegner-7281908.html?seite=2" rel="nofollow noopener">https://www.heise.de/tp/features/Putin-Rede-Atomare-Praezedenzfaelle-und-der-Westen-als-eigentlicher-Gegner-7281908.html?seite=2</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote77">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote77anc" name="sdendnote77sym">lxxvii</a><a href="https://www.freitag.de/autoren/the-guardian/wladimir-putin-haelt-rede-zur-annexion-mehr-wuetender-taxifahrer-denn-staatschef" rel="nofollow noopener">https://www.freitag.de/autoren/the-guardian/wladimir-putin-haelt-rede-zur-annexion-mehr-wuetender-taxifahrer-denn-staatschef</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022)</span></p>
</div>
<div id="sdendnote78">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote78anc" name="sdendnote78sym">lxxviii</a>Kant, Zum ewigen Frieden, S. 197.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote79">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote79anc" name="sdendnote79sym">lxxix</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote80">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote80anc" name="sdendnote80sym">lxxx</a>Ebenda.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote81">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote81anc" name="sdendnote81sym">lxxxi</a>Ebenda, S. 198.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote82">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote82anc" name="sdendnote82sym">lxxxii</a>Ebenda, S. 198 f.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote83">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote83anc" name="sdendnote83sym">lxxxiii</a><a href="https://www.friedenskooperative.de/aktuelles/keine-waffen-in-kriegsgebiete-friedensfoerderung-als" rel="nofollow noopener">https://www.friedenskooperative.de/aktuelles/keine-waffen-in-kriegsgebiete-friedensfoerderung-als</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></p>
</div>
<div id="sdendnote84">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote84anc" name="sdendnote84sym">lxxxiv</a><a href="https://neue-entspannungspolitik.berlin/jeffrey-sachs-diplomatie-bleibt-die-einzige-option-fuer-die-ukraine/" rel="nofollow noopener">https://neue-entspannungspolitik.berlin/jeffrey-sachs-diplomatie-bleibt-die-einzige-option-fuer-die-ukraine/</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote85">
<p align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote85anc" name="sdendnote85sym">lxxxv</a><a href="https://www.heise.de/tp/features/Putin-Rede-Atomare-Praezedenzfaelle-und-der-Westen-als-eigentlicher-Gegner-7281908.html?seite=2" rel="nofollow noopener">https://www.heise.de/tp/features/Putin-Rede-Atomare-Praezedenzfaelle-und-der-Westen-als-eigentlicher-Gegner-7281908.html?seite=2</a> (zuletzt aufgerufen: 1.10.2022).</span></span></p>
</div>
<div id="sdendnote86">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote86anc" name="sdendnote86sym">lxxxvi</a>Anders, „Thesen zum Atomzeitalter“, S. 6, Beilage zum Philosophie Magazin Nr. 6/2022.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote87">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote87anc" name="sdendnote87sym">lxxxvii</a>der Freitag Nr. 28 v. 14.7.2022, S. 19.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote88">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote88anc" name="sdendnote88sym">lxxxviii</a>Einstein/Freud, Warum Krieg? Ein Briefwechsel, 1996, S. 12 f.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote89">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote89anc" name="sdendnote89sym">lxxxix</a>Kant, Metaphysik der Sitten, Rechtslehre, a.a.O. (Anm. 7), S. 475.</span></p>
</div>
<div id="sdendnote90">
<p><span style="font-size: xx-small;"><a class="sdendnotesym" href="#sdendnote90anc" name="sdendnote90sym">xc</a>Kant, Über den Gemeinspruch, in: Kant, Werke Bd. 9, hrsg. v. Weischedel, 1968, S. 172.</span></p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/gedanken-zur-aktualitaet-von-kants-schrift-zum-ewigen-frieden/">Gedanken zur Aktualität von Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Drohnen töten deutsche Staatsangehörige in Pakistan &#8211; Tötungen durch Drohnen als völkerrechtswidrige „Selbstverteidigung“</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/drohnen-toeten-deutsche-staatsangehoerige-in-pakistan-toetungen-durch-drohnen-als-voelkerrechtswidri/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 05:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/drohnen-toeten-deutsche-staatsangehoerige-in-pakistan-toetungen-durch-drohnen-als-voelkerrechtswidri/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 68 Seit dem Amtsantritt von Barack Obama setzen die USA verstärkt auf das gezielte Töten mittels modernster Waffentechnologie, wodurch zugleich viele zivile Opfer zu beklagen sind. Zwischen den Jahren 2004 und 2012 wurden 2562  bis 3325 Personen durch Drohnen getötet, darunter 474 bis 881 Zivilpersonen, wovon 176 Kinder waren. Eine neuere Studie [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/drohnen-toeten-deutsche-staatsangehoerige-in-pakistan-toetungen-durch-drohnen-als-voelkerrechtswidri/">Drohnen töten deutsche Staatsangehörige in Pakistan &#8211; Tötungen durch Drohnen als völkerrechtswidrige „Selbstverteidigung“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 68</p>
<p>Seit dem Amtsantritt von Barack Obama setzen die USA verstärkt auf das gezielte Töten mittels modernster Waffentechnologie, wodurch zugleich viele zivile Opfer zu beklagen sind. Zwischen den Jahren 2004 und 2012 wurden 2562  bis 3325 Personen durch Drohnen getötet, darunter 474 bis 881 Zivilpersonen, wovon 176 Kinder waren. Eine neuere Studie US-amerikanischer Universitäten belegt, dass sowohl in der geheimdienstlichen Zielauswahl als auch in der militärischen Zielerfassung und -implementation gravierende Fehler auftreten, die zum Tod Unschuldiger führen.</p>
<p>Die US-Administration behauptet, sie befinde sich seit dem 11.9.2001 in einem bewaffneten Konflikt mit dem Al-Qaida-Netzwerk. Damit wird letztlich jeder terroristische Akt, der irgendetwas mit al-Qaida zu tun hat, als Teil einer fortwährenden Gewaltkampagne betrachtet, die spätestens seit dem 11.9.2001 das Ausmaß eines bewaffneten Angriffs erreicht hat. Die US-Administration sieht sich auf diese Weise &#8211; unter Bruch des Völkerrechts &#8211; gerechtfertigt, permanent ein Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta auszuüben und dieses als &#8222;Präventivnotwehr&#8220; immer mehr vorzuverlagern. Das findet vor allem darin seinen Ausdruck, dass gezielte Tötungen in solchen Ländern durchgeführt werden, in denen die Terrorbekämpfung auf eigenem Territorium und mit eigenen staatlichen Kräften nicht oder kaum  stattfindet, wie in Pakistan.</p>
<h2 class="auto-created">T&ouml;tungen von Deutschen</h2>
<p>Bei einem US-Drohnenangriff im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet wurden am 4.10.2010 der deutsche Staatsbürger B. E. aus Wuppertal, ein  Iraner aus Hamburg und drei Pakistaner getötet. Kurz berichtet wurde in der Öffentlichkeit auch über einen zweiten Fall, bei dem im April 2012 der Deutsche S. H. aus Aachen ebenfalls von einer Drohne gezielt getötet wurde, als er sich mit mutmaßlichen Taliban in Pakistan aufhielt.</p>
<p>Auf parlamentarische Anfragen erklärte die Bundesregierung u. a., dass ihr &#8222;über Anzahl und Identität der bei dem angeblichen Raketenangriff am 4.10.2010 angeblich getöteten Personen&#8220; bislang keine offiziell bestätigten Informationen vorlägen. Doch nach einem Bericht des stern soll das Bundeskriminalamt (BKA) bereits am Tag nach dem Angriff aufgrund abgehörter Telefonate gewusst haben, wer die beiden Toten aus Deutschland waren und dass außer ihnen noch drei Einheimische umgekommen sind. Das BKA habe zudem aufgrund eines abgehörten Telefonats aus Pakistan vom 7.9. 2010 über Informationen verfügt, wonach B. E. als Selbstmordattentäter ein Attentat mit &#8222;80 bis 90 Toten&#8220; begehen sollte. Das BKA habe darin Indizien für einen &#8222;tatsächlichen Tatplan&#8220; gesehen. Wie der stern weiter berichtete, habe die Bundesregierung ihr Wissen gegenüber dem Parlament vertuscht, was die Bundesregierung bestreitet. </p>
<h2 class="auto-created">Deutsches Ermitt&shy;lungs&shy;ver&shy;fahren nach dem V&ouml;lker&shy;straf&shy;ge&shy;setz&shy;buch</h2>
<p>Inzwischen hat der deutsche Generalbundesanwalt (GBA) ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen der Tötung von B. E. eingeleitet. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist der Vorwurf von Kriegsverbrechen nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).</p>
<p>De Ermittlungskompetenz des GBA ist aufgrund des deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) i.V. mit dem Gerichtsverfassungsgesetz begründet, weil sich der GBA auf den Standpunkt gestellt hat, dass der Drohneneinsatz in Pakistan im Rahmen eines bewaffneten Konflikts erfolgt, obwohl dies sehr umstritten ist. Würde davon ausgegangen, dass der gezielte Einsatz der Drohnen nicht im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt gestanden hat, wäre aufgrund des sogenannten passiven Personalitätsprinzips die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem deutschen Strafgesetzbuch von der Staatsanwaltschaft am ehemaligen Wohnort des Getöteten zu prüfen.</p>
<p>Nach dem VStGB  kommt die Prüfung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit einem internationalen oder nicht internationalen Konflikt bei Tötung einer nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person in Betracht. Das trifft auch zu bei Vollstreckung der Todesstrafe gegen eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützenden Person, ohne dass diese Person in einem unparteiischen ordentlichen Gerichtsverfahren, das die völkerrechtlich erforderlichen Rechtsgarantien bietet, abgeurteilt worden ist. Gerade bei zielgerichteten Tötungen ist die zuletzt genannte tatbestandliche Alternative von Bedeutung, da es den Anschein hat, dass die von der Obama-Administration veranlassten zielgerichteten Tötungen die Vollstreckung der Todesstrafe in einem Gerichtsverfahren ersetzen sollen. Das war auch bei der gezielten Tötung von Osama bin Laden der Fall, die als nicht zulässige außergerichtliche Hinrichtung zu beurteilen ist.</p>
<p>Wenn der GBA wirklich damit ernst machen sollte, die Ermittlungen entlang der militärischen Befehlskette nach oben zu führen und sich dabei um eine möglichst vollständige Aufklärung bemühen zu wollen, dann hieße das konsequenterweise, auch vor jenen Befehlsgebern und deren Ausführenden nicht Halt zu machen, die sich auf die Staatenimmunität berufen. Denn diese schützt nicht uneingeschränkt vor Strafverfolgung, jedenfalls dann nicht, wenn es sich bei der gezielten Tötung der Deutschen durch den Drohneneinsatz um ein Kriegsverbrechen handeln sollte, das den Befehlsgebern und deren Ausführenden zugerechnet werden kann. In der Völkerrechtswissenschaft ist gesichert, dass die Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen eine völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Ausnahme erfährt und von Strafverfolgung nicht freistellt. Die Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter ist im VStGB klar geregelt.</p>
<h2 class="auto-created">Verant&shy;wort&shy;lich&shy;keit Obamas und der CIA</h2>
<p>Was den amtierenden Präsidenten der USA Barack Obama betrifft, der als der oberste Befehlsgeber für die gezielten Tötungen angesehen werden muss, so kann dieser sich auf die völkerrechtliche Immunität für Staatsoberhäupter berufen. Diese gilt jedoch nur so lange, wie das Staatsoberhaupt im Amt ist und erlischt mit Ende des Amtes. Sofern sich Obama danach auf die Staatenimmunität für sein früheres staatliches Handeln berufen würde, verfängt dieses Argument wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen nicht.</p>
<p>Gesonderte Fragen ergeben sich auch gegenüber der CIA, die jedenfalls in Pakistan in paramilitärischer Rolle für die Drohneneinsätze zuständig ist, und zwar sowohl für die Zielauswahl wie auch für die Ausführung der gezielten Tötungen.</p>
<p>Im Gegensatz zu den militärischen Streitkräften dürfte es fraglich sein, ob die CIA  einen sogenannten Kombattantenstatus (&#8222;Kämpfer&#8220;) in einem bewaffneten Konflikt erlangen kann, der nach dem humanitären Völkerrecht u. U. gezielte Tötungen erlaubt, obwohl selbst das zu bezweifeln ist. Denn es gibt keine legalen kriegerischen Tötungslizenzen, das heißt keinen Rechtssatz, durch den das Töten im Krieg ausdrücklich für rechtmäßig erklärt würde. Es dürfte davon auszugehen sein, dass sich zumindest jeder einzelne beteiligte CIA-Mitarbeiter im Bereich der strafbaren Tötung befindet. In den USA werden diese Taten nicht verfolgt, schon allein deswegen nicht, weil &#8211; wovon in den USA selbst ausgegangen wird &#8211; Obama Herr über jene Listen ist, die die Namen derjenigen enthalten, die mittels gezielten Drohneneinsatzes getötet werden sollen.</p>
<p>Dazu kommt, dass Obama mittlerweile verbal und faktisch jenen CIA-Mitarbeitern, die menschenrechtswidrige Verhörpraktiken im sogenannten Anti-Terrorkampf, wie die berüchtigte Wasserfolter, zu verantworten haben, entgegen seines Wahlversprechens aus dem Jahre 2008 Straffreiheit gewährt hat, weil sie sich auf Ausführungsbestimmungen des Justizministeriums bzw. Weisungen von Vorgesetzten berufen können. Solche faktischen Straffreistellungen werden auch verhindern, die gezielten Tötungen durch Drohnen in den USA zu ahnden.</p>
<h2 class="auto-created">Deutsche Verant&shy;wort&shy;lich&shy;keiten</h2>
<p>Zu befassen hätte sich der GBA auch mit der zu klärenden Frage, ob von Seiten deutscher Sicherheitsbehörden Informationen, die geeignet waren, zur Lokalisierung von B. E. in Pakistan beizutragen, an internationale Partner weitergegeben wurden und sich damit die Frage stellt, ob auf diese Weise von staatlicher deutscher Seite die gezielte Tötung von B. E. unterstützt, wenn nicht gar ermöglicht worden ist. Wenn die Bundesregierung ausführt, dass nach ihrer Kenntnis keine derartigen Informationen von den Sicherheitsbehörden des Bundes an internationale Partner übermittelt worden seien, entbindet das den GBA nicht davon, dies zu überprüfen. Allein schon deswegen nicht, weil diese Aussage der Bundesregierung die Einschränkung enthält, nach ihrem Kenntnisstand geantwortet zu haben.</p>
<p>Konfrontiert sieht sich die Bundesregierung dabei auch mit einer Anzeige  des Richters am Oberlandesgericht Karlsruhe Thomas Schulte-Kellinghaus. Dieser hatte nach der bekanntgewordenen Tötung von B. E. Strafanzeige gegen den Präsidenten des BKA, Jörg Ziercke, gestellt. Vom Verdacht der Beihilfe zum Mord an B. E. betroffen seien unter Umständen auch die Verantwortlichen der Verfassungsschutzämter und des BND.</p>
<h2 class="auto-created">Grundgesetz und V&ouml;lker&shy;straf&shy;ge&shy;setz&shy;buch</h2>
<p>Für den GBA ergibt sich eine besondere Verpflichtung zur Aufklärung aus dem Grundgesetz. So wie die Menschenwürde unantastbar ist, sie zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist, und in das Lebensrecht eines jeden nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden darf, gilt es für die Bundesbehörden in ihrer jeweiligen Kompetenz &#8211; hinsichtlich des GBA bei seiner Aufgabe der Verfolgung der entsprechenden Straftaten &#8211; diese Grundrechte zu schützen. Dass das deutsche Völkerstrafgesetzbuch im Jahre 2012 sein zehnjähriges Bestehen feiert, hat dabei mehr als nur Symbolkraft.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Ambos, Kai, &#8222;Drohnen und Terror&#8220;, in:  SZ v. 17.10.2012, S. 2</p>
<p>Ambos, Kai/Alkatout, Josef, Der Gerechtigkeit einen Dienst erweisen? &#8211; Zur völkerrechtlichen Zulässigkeit der Tötung Osama bin Ladens, in: JZ 2011, S. 758 ff.</p>
<p>Eick, Volker, &#8220;Kill Decision&#8221;, in: Informationsbrief 107/2012 des RAV, S. 28 ff.<br />Kaleck, Wolfgang, Mit zweierlei Maß. Der Westen und das Völkerstrafrecht, Berlin 2012</p>
<p>Kaleck, Wolfgang/Schüller, Andreas/Steiger, Dominick, Tarnen und Täuschen. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden und der Fall des Luftangriffs auf Kundus, in: KJ 2010, Heft 3, S. 270 ff.</p>
<p>Kreicker, Helmut, Immunität und IStGH, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, ZIS 2009, S. 270 ff.</p>
<p>RAV /Holtfort-Stiftung (Hrsg.), Strafanzeige ./. Rumsfeld u.a., Berlin 2005</p>
<p>Rudolf, Peter/Schaller, Christian, &#8222;Targeted Killing&#8220;. Zur völkerrechtlichen, ethischen und strategischen Problematik gezielten Tötens in der Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung. SWP-Studie 2012</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/drohnen-toeten-deutsche-staatsangehoerige-in-pakistan-toetungen-durch-drohnen-als-voelkerrechtswidri/">Drohnen töten deutsche Staatsangehörige in Pakistan &#8211; Tötungen durch Drohnen als völkerrechtswidrige „Selbstverteidigung“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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