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	<title>Johann-Albrecht Haupt Archive - Humanistische Union</title>
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	<lastBuildDate>Wed, 08 Apr 2026 12:17:53 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Mehr Steuergeld für weniger Christen: 666 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/mehr-steuergeld-fuer-weniger-christen-666-millionen-euro-staatsleistungen-an-die-kirchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Apr 2026 12:17:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2026 auf über 666 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/mehr-steuergeld-fuer-weniger-christen-666-millionen-euro-staatsleistungen-an-die-kirchen/">Mehr Steuergeld für weniger Christen: 666 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2026 auf über 666 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den von der Humanistischen Union geforderten politischen Prozess zur Ablösung.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Die Kirchen werden im Jahr 2026 einen neuen Rekordbetrag von 666 Millionen Euro erhalten. Das geht aus den Ansätzen in den Haushaltsplänen der Bundesländer für das laufende Haushaltsjahr hervor, welche die Humanistische Union ausgewertet hat (siehe Tabelle in der Anlage). Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische Kirche 40 Prozent, das heißt 270,5 Millionen Euro, obwohl es in Deutschland nach dem letzten verfügbaren Stand vom 31. Januar 2024 deutlich mehr katholische Menschen gibt (19,8 Millionen) als protestantische (18 Millionen).</p>
<p>Die Staatsleistungen werden von den Ländern (außer Bremen und Hamburg) aus allgemeinen Steuermitteln weiterhin gezahlt, obwohl seit über 100 Jahren ein Verfassungsauftrag zur Beendigung der Zahlungen im Wege der Ablösung besteht. In der vergangenen Legislaturperiode war die Ampelregierung mit ihrem Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen gescheitert. Die derzeitige Bundesregierung plant offenbar nicht, in dieser Frage tätig zu werden, nachdem die Länder sich zuletzt strikt geweigert haben, die Beendigung der Zahlungen voranzubringen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
<p>Die Weiterzahlung der Staatsleistungen führt zu stetig steigenden Lasten der Länder, und zwar nach dem Maßstab der Entwicklung der Beamtenbesoldung. Gleich-zeitig sinkt die die Zahl der Christen in beiden Konfessionen dramatisch. Weniger als 45 Prozent der Einwohner gehört noch einer Kirche an; im Jahr 1990 waren es noch 72 Prozent. Wären die Staatsleistungen etwa bereits 1990 abgelöst worden, hätten sich die Länder Zahlungen in Höhe von 15,8 Milliarden Euro erspart.</p>
<p>Abgesehen von den Staatsleistungen und anderen Einnahmen – etwa aus Immobilien (Verpachtung und Vermietung), Vermögenserträgen oder Finanzanlagen – finanzieren sich die Kirchen vor allem aus den Kirchensteuereinnahmen. Diese betrugen allein im vergangenen Jahr rund 13 Milliarden Euro. Das gesamte Volumen der laufenden Einnahmen und Ausgaben der evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen in Deutschland beträgt derzeit schätzungsweise mindestens 22 Milliarden Euro pro Jahr.</p>
<h3 class="">Dieser Presse&shy;mit&shy;tei&shy;lung beigef&uuml;gt sind</h3>
<p><em>eine Aufstellung über die Aufgliederung der Staatsleistungen des Jahres 2026 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliedern: </em><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Laender-2026.pdf"><em>https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Laender-2026.pdf</em></a></p>
<p><em>und eine Aufstellung der jährlichen Zahlungen an die Kirchen seit 1949: </em><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Summen_1949-2026.pdf"><em>https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Summen_1949-2026.pdf</em></a><em>.</em></p>
<h3 class="">Erl&auml;u&shy;te&shy;rungen zu den Tabellen</h3>
<p>Die von der Humanistischen Union vor-gelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p>Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der <em>Staatsleistungen</em> zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 208<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a> sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 189<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a>.</p>
<p><em>Für Nachfragen zu den aktuellen Staatsleistungen der Länder an die Kirchen können Sie sich an Johann-Albrecht Haupt wenden. Sie erreichen ihn per Telefon (0160 / 977 369 72).</em></p>
<h4 class="">Hinweise zu Tabelle 1 (Staats&shy;leis&shy;tungen des Jahres 2025)</h4>
<p>Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen.</p>
<p>Spalten 2-4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2026.</p>
<p>Hessen: Quelle ist der 24. Finanzbericht des Landes Hessen für die Jahre 2023 bis 2026 LT-Drs. 21/3039 S. 31.</p>
<p>Spalte 5: Statistisches Bundesamt (Stand: 14.06.2024).</p>
<p>Spalten 6, 9-10: errechnet.</p>
<p>Spalte 7: EKD Kirchenmitgliederzahlen (Stand: 31.12.2024).</p>
<p>Spalte 8: DBK Kirchliche Statistik der Bistümer in Deutschland (Stand: 27.03.2025).</p>
<h4 class="">Hinweise zu Tabelle 2 (Staats&shy;leis&shy;tungen seit 1949)</h4>
<p>Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
<p>Baden-Württemberg: 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
<p>Nordrhein-Westfalen 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
<h4 class="">Abk&uuml;rzungen</h4>
<p>BW Baden-Württemberg</p>
<p>BY Bayern</p>
<p>BE Berlin</p>
<p>BB Brandenburg</p>
<p>EK Evangelische Kirche</p>
<p>HE Hessen</p>
<p>KK Katholische Kirche</p>
<p>KM Kirchenmitglieder</p>
<p>MV Mecklenburg-Vorpommern</p>
<p>NI Niedersachsen</p>
<p>NW Nordrhein-Westfalen</p>
<p>RP Rheinland-Pfalz</p>
<p>SL Saarland</p>
<p>STL Staatsleistungen</p>
<p>SN Sachsen</p>
<p>ST Sachsen-Anhalt</p>
<p>SH Schleswig-Holstein</p>
<p>TH Thüringen</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johann-Albrecht Haupt</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Haupt, Johann-Albrecht: Sie wissen nicht, was sie tun: Zum erneuten Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Staatsleistungen, in: <em>Humanistische Union</em> vom 28.10.2024, <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/">https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Haupt, Johann-Albrecht: Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2015), in: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 208, (= H. 4/2014), <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/208/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2015/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/208/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2015/</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> Haupt, Johann-Albrecht: Ewige Rente für die Kirchen? In: <em>vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik</em> Nr. 189 (= H. 1/2010), <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/189-vorgaenge/publikation/ewige-rente-fuer-die-kirchen/">https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/189-vorgaenge/publikation/ewige-rente-fuer-die-kirchen/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-257/publikation/mehr-steuergeld-fuer-weniger-christen-666-millionen-euro-staatsleistungen-an-die-kirchen/">Mehr Steuergeld für weniger Christen: 666 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2026)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 11:58:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirche & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat/Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kirchen werden im Jahr 2026 einen neuen Rekordbetrag von 666 Millionen Euro erhalten. Das geht aus den Ansätzen in den Haushaltsplänen der Bundesländer für das laufende Haushaltsjahr hervor, welche die Humanistische Union ausgewertet hat. Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische Kirche 40 Prozent, das heißt [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2026/">Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2026)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-ohne-western">Die Kirchen werden im Jahr 2026 einen neuen Rekordbetrag von 666 Millionen Euro erhalten. Das geht aus den Ansätzen in den Haushaltsplänen der Bundesländer für das laufende Haushaltsjahr hervor, welche die Humanistische Union ausgewertet hat. Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische Kirche 40 Prozent, das heißt 270,5 Millionen Euro, obwohl es in Deutschland nach dem letzten verfügbaren Stand vom 31. Januar 2024 deutlich mehr katholische Menschen gibt (19,8 Millionen) als protestantische (18 Millionen).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Staatsleistungen werden von den Ländern (außer Bremen und Hamburg) aus allgemeinen Steuermitteln weiterhin gezahlt, obwohl seit über 100 Jahren ein Verfassungsauftrag zur Beendigung der Zahlungen im Wege der Ablösung besteht. In der vergangenen Legislaturperiode war die Ampelregierung mit ihrem Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen gescheitert. Die derzeitige Bundesregierung plant offenbar nicht, in dieser Frage tätig zu werden, nachdem die Länder sich zuletzt strikt geweigert haben, die Beendigung der Zahlungen voranzubringen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Weiterzahlung der Staatsleistungen führt zu stetig steigenden Lasten der Länder, und zwar nach dem Maßstab der Entwicklung der Beamtenbesoldung. Gleichzeitig sinkt die die Zahl der Angehörigen beider Konfessionen dramatisch. Weniger als 45 Prozent der Einwohner*innen gehört noch einer Kirche an; im Jahr 1990 waren es noch 72 Prozent. Wären die Staatsleistungen etwa bereits 1990 abgelöst worden, hätten sich die Länder Zahlungen in Höhe von 15,8 Milliarden Euro erspart.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Abgesehen von den Staatsleistungen und anderen Einnahmen – etwa aus Immobilien (Verpachtung und Vermietung), Vermögenserträgen oder Finanzanlagen – finanzieren sich die Kirchen vor allem aus den Kirchensteuereinnahmen. Diese betrugen allein im vergangenen Jahr rund 13 Milliarden Euro. Das gesamte Volumen der laufenden Einnahmen und Ausgaben der evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen in Deutschland beträgt derzeit schätzungsweise mindestens 22 Milliarden Euro pro Jahr.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Erl&auml;u&shy;te&shy;rungen zu den Tabellen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 208 sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 189.</p>
<ol>
<li><strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Laender-2026.pdf">Staatsleistungen der Länder an die evangelische und katholische Kirche im Jahr 2026</a></strong></li>
<li><strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Summen_1949-2026.pdf">Staatsleistungen der Bundesländer 1949 – 2026</a></strong></li>
</ol>
<h4 class="v-absatz-ohne-western ">Hinweise zu Tabelle 1 (Staats&shy;leis&shy;tungen des Jahres 2026)</h4>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalten 2 – 4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2026.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Hessen: Quelle ist der 24. Finanzbericht des Landes Hessen für die Jahre 2023 bis 2026 LT-Drs. 21/3039, S. 31.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 5: Statistisches Bundesamt (Stand: 14.06.2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalten 6, 9-10: errechnet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 7: EKD Kirchenmitgliederzahlen (Stand: 31.12.2024).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 8: DBK Kirchliche Statistik der Bistümer in Deutschland (Stand: 27.03.2025).</p>
<h4 class="v-absatz-ohne-western ">Hinweise zu Tabelle 2 (Staats&shy;leis&shy;tungen seit 1949)</h4>
<ul>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Die Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
</li>
<li>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify">Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
</li>
</ul>
<h4 class="v-absatz-ohne-western ">Abk&uuml;rzungen</h4>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BW Baden-Württemberg</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BY Bayern</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BE Berlin</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BB Brandenburg</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">EK Evangelische Kirche</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">HE Hessen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">KK Katholische Kirche</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">KM Kirchenmitglieder</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">MV Mecklenburg-Vorpommern</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">NI Niedersachsen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">NW Nordrhein-Westfalen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">RP Rheinland-Pfalz</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SL Saarland</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">STL Staatsleistungen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SN Sachsen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">ST Sachsen-Anhalt</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SH Schleswig-Holstein</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">TH Thüringen</span></p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Verzeichnis der früheren Veröffentlichungen der Staatsleistungen</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2025 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 250/51 (Heft 2-3/2025), S. 225-233.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2024 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 244 (Heft 4/2023), S. 167-175.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2023 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 237/238 (Hefte 1-2/2022), S. 231-239.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2022 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 236 (Heft 4/2021), S. 151-160.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2021 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 233 (Heft 1/2021), S. 135-143.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2020 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 228 (Heft 4/2019), S. 105-112.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2019 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 225/226 (Hefte 1-2/2019), S. 193-200.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2018 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 221/222 (Hefte 1-2/2018), S. 213-220.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literaturhinweise</h3>
<p align="left"><em>Frerk, Carsten</em> 2022: Zur Ablösung der Staatsleistungen, in: <em>Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland Online</em> vom 27.06.2022, <a href="https://fowid.de/meldung/zur-abloesung-staatsleistungen">https://fowid.de/meldung/zur-abloesung-staatsleistungen</a>.</p>
<p align="left"><em>Humanistische Union</em> 2012: Dokumentation: Stellungnahmen zum Verfassungsauftrag „Ablösung der Staatskirchenleistungen“, in: <em>Mitteilungen</em>, Nr. 215/216, S. 14-15.</p>
<p align="left"><em>Humanistische Union</em> 2011: Entwurf eines „Gesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“, Berlin.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht/Hügel, Stefan</em> 2022: Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faser, in: <em>Mitteilungen</em>, Nr. 246, S. 12-13.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht </em>2013: Nichtablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Geschichte eines politischen Versagens, in: <em>vorgänge</em> Nr. 203 = Jg. 52, H. 3, S. 16-28.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht</em> 2010: Ewige Rente für die Kirchen? Seit neunzig Jahren fordert die Verfassung eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, in: <em>vorgänge</em> Nr. 189 = Jg. 49, H. 1, S. 86-94.</p>
<p align="left"><em>Walter, Christian/Tremml, Kathrin</em> 2022: Eigentlich schon lange quitt. Warum nach über 100 Jahren kein voller Ausgleich für die Ablösung der Staatsleistungen geleistet werden muss, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 21.03.2022,<a href="https://verfassungsblog.de/eigentlich-schon-lange-quitt/"> https://verfassungsblog.de/eigentlich-schon-lange-quitt/</a>.</p>
<p align="left">
<p align="left">
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2026/">Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2026)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mehr Steuergeld für weniger Christen: 666 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mehr-steuergeld-fuer-weniger-christen-666-millionen-euro-staatsleistungen-an-die-kirchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2026 09:48:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirche & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[666 Millionen]]></category>
		<category><![CDATA[evangelisch]]></category>
		<category><![CDATA[katholisch]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[konfessionslos]]></category>
		<category><![CDATA[Länder]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kirchen werden im Jahr 2026 einen neuen Rekordbetrag von 666 Millionen Euro erhalten. Das geht aus den Ansätzen in den Haushaltsplänen der Bundesländer für das laufende Haushaltsjahr hervor, welche die Humanistische Union ausgewertet hat (siehe Tabelle in der Anlage). Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mehr-steuergeld-fuer-weniger-christen-666-millionen-euro-staatsleistungen-an-die-kirchen/">Mehr Steuergeld für weniger Christen: 666 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="" align="left"><span dir="ltr">Die Kirchen werden im Jahr 2026 einen neuen Rekordbetrag von 666 Millionen Euro erhalten. Das geht aus den Ansätzen in den Haushaltsplänen der Bundesländer für das laufende Haushaltsjahr hervor, welche die Humanistische Union ausgewertet hat (siehe Tabelle in der</span> <span dir="ltr">Anlage</span><span dir="ltr">). Die evangelische Kirche soll davon knapp 60 Prozent erhalten, nämlich 396 Millionen Euro, die katholische Kirche 40 Prozent, das heißt 270,5 Millionen Euro, obwohl es in Deutschland nach dem letzten verfügbaren Stand vom 31. Januar 2024 deutlich mehr katholische Menschen gibt (19,8 Millionen) als protestantische (18 Millionen).</span></p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Die Staatsleistungen werden von den Ländern (außer Bremen und Hamburg) aus allgemeinen Steuermitteln weiterhin gezahlt, obwohl seit über 100 Jahren ein Verfassungsauftrag zur Beendigung der Zahlungen im Wege der Ablösung besteht. In der vergangenen Legislaturperiode war die Ampelregierung mit ihrem Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen gescheitert. Die derzeitige Bundesregierung plant offenbar nicht, in dieser Frage tätig zu werden, nachdem <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/">die Länder sich zuletzt strikt geweigert haben</a>, die Beendigung der Zahlungen voranzubringen.</span></p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Die Weiterzahlung der Staatsleistungen führt zu stetig steigenden Lasten der Länder, und zwar nach dem Maßstab der Entwicklung der Beamtenbesoldung. Gleichzeitig sinkt die die Zahl der Christen in beiden Konfessionen dramatisch. Weniger als 45 Prozent der Einwohner gehört noch einer Kirche an; im Jahr 1990 waren es noch 72 Prozent. Wären die Staatsleistungen etwa bereits 1990 abgelöst worden, hätten sich die Länder Zahlungen in Höhe von 15,8 Milliarden Euro erspart.</span></p>
<p class="" align="left"><span dir="ltr">Abgesehen von den Staatsleistungen und anderen Einnahmen &#8211; etwa aus Immobilien (Verpachtung und Vermietung), Vermögenserträgen oder Finanzanlagen &#8211; finanzieren sich die Kirchen vor allem aus den Kirchensteuereinnahmen. Diese betrugen allein im vergangenen Jahr rund 13 Milliarden Euro. Das gesamte Volumen der laufenden Einnahmen und Ausgaben der evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen in Deutschland beträgt derzeit schätzungsweise mindestens 22 Milliarden Euro pro Jahr.</span></p>
<p><strong>Dieser Pressemitteilung beigefügt sind</strong></p>
<ul>
<li><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Laender-2026.pdf">eine Aufstellung über die Aufgliederung der Staatsleistungen des Jahres 2026 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliedern</a></li>
<li><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-11_Staatsleistungen-Summen_1949-2026.pdf">und eine Aufstellung der jährlichen Zahlungen an die Kirchen seit 1949</a>.</li>
</ul>
<h3 class="">Erl&auml;u&shy;te&shy;rungen zu den Tabellen</h3>
<p class="">Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p>Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/208/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2015/"><strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 208</a> sowie den <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/189-vorgaenge/publikation/ewige-rente-fuer-die-kirchen/">Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 189</a>.</p>
<p><em>Für Nachfragen zu den aktuellen Staatsleistungen der Länder an die Kirchen können Sie sich an Johann-Albrecht Haupt wenden. Sie erreichen ihn per Telefon (0160 / 977 369 72).</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Hinweise zu Tabelle 1 (Staats&shy;leis&shy;tungen des Jahres 2025)</h4>
<p class="">Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen.</p>
<p>Spalten 2 – 4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2026.</p>
<p>Hessen: Quelle ist der 24. Finanzbericht des Landes Hessen für die Jahre 2023 bis 2026 LT-Drs. 21/3039 S. 31.</p>
<p>Spalte 5: Statistisches Bundesamt (Stand: 14.06.2024).</p>
<p>Spalten 6, 9-10: errechnet.</p>
<p>Spalte 7: EKD Kirchenmitgliederzahlen (Stand: 31.12.2024).</p>
<p>Spalte 8: DBK Kirchliche Statistik der Bistümer in Deutschland (Stand 27.03.2025).</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Hinweise zu Tabelle 2 (Staats&shy;leis&shy;tungen seit 1949)</h4>
<p>Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
<p>Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
<p>Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4 class="">Abk&uuml;rzungen</h4>
<p class="">BW Baden-Württemberg</p>
<p>BY Bayern</p>
<p>BE Berlin</p>
<p>BB Brandenburg</p>
<p>EK Evangelische Kirche</p>
<p>HE Hessen</p>
<p>KK Katholische Kirche</p>
<p>KM Kirchenmitglieder</p>
<p>MV Mecklenburg-Vorpommern</p>
<p>NI Niedersachsen</p>
<p>NW Nordrhein-Westfalen</p>
<p>RP Rheinland-Pfalz</p>
<p>SL Saarland</p>
<p>STL Staatsleistungen</p>
<p>SN Sachsen</p>
<p>ST Sachsen-Anhalt</p>
<p>SH Schleswig-Holstein</p>
<p>TH Thüringen</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johann-Albrecht Haupt</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/mehr-steuergeld-fuer-weniger-christen-666-millionen-euro-staatsleistungen-an-die-kirchen/">Mehr Steuergeld für weniger Christen: 666 Millionen Euro Staatsleistungen an die Kirchen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/josh-applegate-S8rNBK8Rwu4-unsplash-1-scaled-e1710327522334.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2025)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2025 11:31:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirche & Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat/Kirche]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20192</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt. In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2025/">Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2025)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-absatz-einzug-western">Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die christlichen Kirchen (evangelisch und katholisch) weiterhin schon deshalb geboten, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung) ja nicht vom Tisch ist, sondern unverändert fort gilt.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Durchsicht der Zahlen für das Jahr 2025 aus den Haushaltsplänen der Länder gibt Veranlassung zu einigen Fragen:</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die gesamten Staatsleistungen aller Länder – nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen – werden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr von 618 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro anwachsen. Das ist ein Anstieg um 6,2 Prozent. Dieser Anstieg bedarf einer Erklärung, denn in den Jahren davor betrug der durchschnittliche Anstieg nur gut zwei Prozent. Zudem sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große Unterschiede zu beobachten: Der Anstieg für 2025 gegenüber 2024 liegt zwischen 0,6 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 15,3 Prozent (Hessen). Aus den Erläuterungen in Haushaltsplänen der Länder ergeben sich zu den Steigerungsraten keine erhellenden Hinweise. Generell wird – wenn überhaupt – routinemäßig auf die vertragsgemäße Dynamisierung der Leistungen verwiesen, die der Anpassung an die allgemeine Beamtenbesoldung entspreche. Da sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland jedoch recht gleichmäßig entwickelt, erklären sich die starken Abweichungen nach oben, vor allem in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, auf diese Weise aber nicht.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Ferner: Unverändert groß ist wie seit eh und je die Divergenz im Volumen der Staatsleistungen zwischen den Bundesländern. Aus der nachstehenden Tabelle 1 ergibt sich: Sehr viel pro Kopf der Bevölkerung zahlen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen; relativ wenig – wenn man von den vollständig „staatsleistungsfreien“ Stadtstaaten Hamburg und Bremen absieht – das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Eine historisch, juristisch, politisch oder auf andere Weise begründete Erklärung dafür fehlt nach wie vor. Sie ist seit 1919 – soweit bekannt – trotz Verfassungsauftrag niemals auch nur versucht worden. Angesichts der Erosion der Kirchenmitgliedschaft in allen deutschen Ländern, in Ost und West, wird dieser Zustand immer unbefriedigender.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Aktuelle Erl&auml;u&shy;te&shy;rungen zu den Tabellen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer: Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 208 sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 189.</p>
<ol>
<li class="v-absatz-einzug-western"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_1-STL-Laender-2025.pdf"><strong>Staatsleistungen der Länder an die evangelische und katholische Kirche im Jahr 2025</strong></a></li>
<li class="v-absatz-einzug-western"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_2-STL-Summen_1949-2025.pdf"><strong>Staatsleistungen der Bundesländer 1949 – 2025</strong></a></li>
</ol>
<h4 class="v-absatz-ohne-western ">Hinweise zu Tabelle 1 (Staats&shy;leis&shy;tungen des Jahres 2025)</h4>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalten 2-4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2025.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 5: Statistisches Bundesamt (14.06.2024)</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalten 6-8/11-13: errechnet.</p>
<h4 class="v-absatz-ohne-western ">Hinweise zu Tabelle 2 (Staats&shy;leis&shy;tungen seit 1949)</h4>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
<h4 class="v-absatz-ohne-western ">Abk&uuml;rzungen</h4>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BW Baden-Württemberg</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BY Bayern</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BE Berlin</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BB Brandenburg</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">EK Evangelische Kirche</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">HE Hessen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">KK Katholische Kirche</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">KM Kirchenmitglieder</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">MV Mecklenburg-Vorpommern</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">NI Niedersachsen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">NW Nordrhein-Westfalen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">RP Rheinland-Pfalz</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SL Saarland </span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">STL Staatsleistungen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SN Sachsen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">ST Sachsen-Anhalt</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SH Schleswig-Holstein</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">TH Thüringen</span></p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Verzeichnis der früheren Veröffentlichungen der Staatsleistungen</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2024 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 244 (Heft 4/2023), S. 167-175.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2023 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 237/238 (Hefte 1-2/2022), S. 231-239.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2022 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 236 (Heft 4/2021), S. 151-160.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2021 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 233 (Heft 1/2021), S. 135-143.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2020 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 228 (Heft 4/2019), S. 105-112.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2019 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 225/226 (Hefte 1-2/2019), S. 193-200.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2018 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 221/222 (Hefte 1-2/2018), S. 213-220.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2016 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 213 (Heft 1/2016), S. 153-161.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literaturhinweise</h3>
<p align="left"><em>Frerk, Carsten</em> 2022: Zur Ablösung der Staatsleistungen, in: <em>Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland Online</em> vom 27.06.2022, <a href="https://fowid.de/meldung/zur-abloesung-staatsleistungen">https://fowid.de/meldung/zur-abloesung-staatsleistungen</a>.</p>
<p align="left"><em>Humanistische Union</em> 2012: Dokumentation: Stellungnahmen zum Verfassungsauftrag „Ablösung der Staatskirchenleistungen“, in: <em>Mitteilungen</em>, Nr. 215/216, S. 14-15.</p>
<p align="left"><em>Humanistische Union</em> 2011: Entwurf eines „Gesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“, Berlin.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht/Hügel, Stefan</em> 2022: Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faser, in: <em>Mitteilungen</em>, Nr. 246, S. 12-13.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht</em> 2013: Nichtablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Geschichte eines politischen Versagens, in: <em>vorgänge</em>, Nr. 203 = Jg. 52, H. 3, S. 16-28.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht </em>2010: Ewige Rente für die Kirchen? Seit neunzig Jahren fordert die Verfassung eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, in: <em>vorgänge</em>, Nr. 189 = Jg. 49, H. 1, S. 86-94.</p>
<p align="left"><em>Walter, Christian/Tremml, Kathrin</em> 2022: Eigentlich schon lange quitt. Warum nach über 100 Jahren kein voller Ausgleich für die Ablösung der Staatsleistungen geleistet werden muss, in: <em>Verfassungsblog </em>vom 21.03.2022, <a href="https://verfassungsblog.de/eigentlich-schon-lange-quitt/">https://verfassungsblog.de/eigentlich-schon-lange-quitt/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-250/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2025/">Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2025)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 13:11:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesländer]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=20080</guid>

					<description><![CDATA[<p>Hinweis der Red.: Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2025 wieder um 6,2 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 657 Millionen Euro. Die Humanistische Union [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/">2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Hinweis der Red.: Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2025 wieder um 6,2 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 657 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den von der Humanistischen Union geforderten politischen Prozess zur Ablösung.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p>Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt.</p>
<p>In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die christlichen Kirchen (evangelisch und katholisch) weiterhin schon deshalb geboten, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung) ja nicht vom Tisch ist, sondern unverändert fort gilt.</p>
<p>Die Durchsicht der Zahlen für das Jahr 2025 aus den Haushaltsplänen der Länder gibt Veranlassung zu einigen Fragen:</p>
<p>Die gesamten Staatsleistungen aller Länder – nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen – werden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr von 618 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro anwachsen. Das ist ein Anstieg um 6,2 Prozent. Dieser Anstieg bedarf einer Erklärung, denn in den Jahren davor betrug der durchschnittliche Anstieg nur gut zwei Prozent. Zudem sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große Unterschiede zu beobachten: Der Anstieg für 2025 gegenüber 2024 liegt zwischen 0,6 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 15,3 Prozent (Hessen). Aus den Erläuterungen in Haushaltsplänen der Länder ergeben sich zu den Steigerungsraten keine erhellenden Hinweise. Generell wird – wenn überhaupt – routinemäßig auf die vertragsgemäße Dynamisierung der Leistungen verwiesen, die der Anpassung an die allgemeine Beamtenbesoldung entspreche. Da sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland jedoch recht gleichmäßig entwickelt, erklären sich die starken Abweichungen nach oben, vor allem in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, auf diese Weise aber nicht.</p>
<p>Ferner: Unverändert groß ist wie seit eh und je die Divergenz im Volumen der Staatsleistungen zwischen den Bundesländern. Aus der nachstehenden Tabelle 1 ergibt sich: Sehr viel pro Kopf der Bevölkerung zahlen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen; relativ wenig – wenn man von den vollständig „staatsleistungsfreien“ Stadtstaaten Hamburg und Bremen absieht – das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Eine historisch, juristisch, politisch oder auf andere Weise begründete Erklärung dafür fehlt nach wie vor. Sie ist seit 1919 – soweit bekannt – trotz Verfassungsauftrag niemals auch nur versucht worden. Angesichts der Erosion der Kirchenmitgliedschaft in allen deutschen Ländern, in Ost und West, wird dieser Zustand immer unbefriedigender.</p>
<p>Dieser Pressemitteilung beigefügt ist</p>
<ul>
<li>eine Aufstellung über die Aufgliederung der Staatsleistungen des Jahres 2025 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliedern,<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></li>
<li>eine Aufstellung der jährlichen Zahlungen an die Kirchen seit 1949.<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></li>
</ul>
<p><strong>Erläuterungen zu den Tabellen:</strong></p>
<p>Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer: Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p>Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 208 sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 189.</p>
<p>Für weitere Nachfragen zu den aktuellen Staatsleistungen der Länder an die Kirchen können Sie sich an Johann-Albrecht Haupt wenden. Sie erreichen ihn per E-Mail (jahaupt@gmx.de) oder per Telefon (0160 / 977 369 72).</p>
<p><strong>Hinweise zu Tabelle 1 (Staatsleistungen des Jahres 2025):</strong></p>
<p>Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen</p>
<p>Spalten 2 – 4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2025.</p>
<p>Spalte 5: Statistisches Bundesamt (14.06.2024)</p>
<p>Spalten 6 – 8/11 – 13: errechnet.</p>
<p><strong>Hinweise zu Tabelle 2 (Staatsleistungen seit 1949):</strong></p>
<p>Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
<p>Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
<p>Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
<p><strong>Abkürzungen:</strong></p>
<p>BW Baden-Württemberg</p>
<p>BY Bayern</p>
<p>BE Berlin</p>
<p>BB Brandenburg</p>
<p>EK Evangelische Kirche</p>
<p>HE Hessen</p>
<p>KK Katholische Kirche</p>
<p>KM Kirchenmitglieder</p>
<p>MV Mecklenburg-Vorpommern</p>
<p>NI Niedersachsen</p>
<p>NW Nordrhein-Westfalen</p>
<p>RP Rheinland-Pfalz</p>
<p>SL Saarland</p>
<p>STL Staatsleistungen</p>
<p>SN Sachsen</p>
<p>ST Sachsen-Anhalt</p>
<p>SH Schleswig-Holstein</p>
<p>TH Thüringen</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johann-Albrecht Haupt</em></p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a>  <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_1-STL-Laender-2025.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_1-STL-Laender-2025.pdf</a>.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a>  <a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_2-STL-Summen_1949-2025.pdf">https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_2-STL-Summen_1949-2025.pdf</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitt-255/publikation/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/">2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2022/02/Kirche-Innenraum-Glasfenster-scaled.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jun 2025 09:35:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesländer]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt. In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/">2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ampelkoalition hat ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen nicht erwähnt.</p>
<p>In dieser Situation ist die Fortsetzung der kontinuierlichen Berichterstattung über die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die christlichen Kirchen (evangelisch und katholisch) weiterhin schon deshalb geboten, weil der Verfassungsauftrag zur Ablösung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung) ja nicht vom Tisch ist, sondern unverändert fort gilt.</p>
<p>Die Durchsicht der Zahlen für das Jahr 2025 aus den Haushaltsplänen der Länder gibt Veranlassung zu einigen Fragen:</p>
<p>Die gesamten Staatsleistungen aller Länder – nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen &#8211; werden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr <strong>von 618 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro</strong> anwachsen. Das ist ein <strong>Anstieg um 6,2 Prozent</strong>. Dieser Anstieg bedarf einer Erklärung, denn in den Jahren davor betrug der durchschnittliche Anstieg nur gut zwei Prozent. Zudem sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große Unterschiede zu beobachten: Der Anstieg für 2025 gegenüber 2024 liegt zwischen 0,6 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 15,3 Prozent (Hessen). Aus den Erläuterungen in Haushaltsplänen der Länder ergeben sich zu den Steigerungsraten keine erhellenden Hinweise. Generell wird – wenn überhaupt – routinemäßig auf die vertragsgemäße Dynamisierung der Leistungen verwiesen, die der Anpassung an die allgemeine Beamtenbesoldung entspreche. Da sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland jedoch recht gleichmäßig entwickelt, erklären sich die starken Abweichungen nach oben, vor allem in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, auf diese Weise aber nicht.</p>
<p>Ferner: Unverändert groß ist wie seit eh und je die Divergenz im Volumen der Staatsleistungen zwischen den Bundesländern. Aus der nachstehenden <strong>Tabelle 1</strong> ergibt sich: Sehr viel pro Kopf der Bevölkerung zahlen die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen; relativ wenig – wenn man von den vollständig „staatsleistungsfreien“ Stadtstaaten Hamburg und Bremen absieht – das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Eine historisch, juristisch, politisch oder auf andere Weise begründete Erklärung dafür fehlt nach wie vor. Sie ist seit 1919 – soweit bekannt – trotz Verfassungsauftrag niemals auch nur versucht worden. Angesichts der Erosion der Kirchenmitgliedschaft in allen deutschen Ländern, in Ost und West, wird dieser Zustand immer unbefriedigender.</p>
<p><strong>Dieser Pressemitteilung beigefügt ist</strong></p>
<ul>
<li><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_1-STL-Laender-2025.pdf">eine Aufstellung über die Aufgliederung der Staatsleistungen des Jahres 2025 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliedern</a>,</li>
<li><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2025/05/2025-05-13_2-STL-Summen_1949-2025.pdf">eine Aufstellung der jährlichen Zahlungen an die Kirchen seit 1949</a>.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h3 class=""><strong>Erl&auml;u&shy;te&shy;rungen zu den Tabellen</strong></h3>
<p>Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer: Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p>Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten beziehungsweise geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/208/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2015/"><strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 208</a> sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/189-vorgaenge/publikation/ewige-rente-fuer-die-kirchen/"><strong>vor</strong><em>gänge</em> Nr. 189</a>.</p>
<p><em>Für weitere Nachfragen zu den aktuellen Staatsleistungen der Länder an die Kirchen können Sie sich an Johann-Albrecht Haupt wenden. Sie erreichen ihn per E-Mail (<a href="mailto:jahaupt@gmx.de">jahaupt@gmx.de</a>) oder per Telefon (0160 / 977 369 72).</em></p>
<h3 class=""><strong>Hinweise zu Tabelle 1 (Staats&shy;leis&shy;tungen des Jahres 2025)</strong></h3>
<p>Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen</p>
<p>Spalten 2 – 4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2025.</p>
<p>Spalte 5: Statistisches Bundesamt (14.06.2024)</p>
<p>Spalten 6 – 8/11 – 13: errechnet.</p>
<h3 class="">Hinweise zu Tabelle 2 (Staats&shy;leis&shy;tungen seit 1949)</h3>
<p>Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
<p>Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
<p>Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
<h3 class=""><strong>Abk&uuml;rzungen</strong></h3>
<p>BW Baden-Württemberg</p>
<p>BY Bayern</p>
<p>BE Berlin</p>
<p>BB Brandenburg</p>
<p>EK Evangelische Kirche</p>
<p>HE Hessen</p>
<p>KK Katholische Kirche</p>
<p>KM Kirchenmitglieder</p>
<p>MV Mecklenburg-Vorpommern</p>
<p>NI Niedersachsen</p>
<p>NW Nordrhein-Westfalen</p>
<p>RP Rheinland-Pfalz</p>
<p>SL Saarland</p>
<p>STL Staatsleistungen</p>
<p>SN Sachsen</p>
<p>ST Sachsen-Anhalt</p>
<p>SH Schleswig-Holstein</p>
<p>TH Thüringen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/2025-steigen-die-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-657-millionen-euro/">2025 steigen die Staatsleistungen an die Kirchen auf 657 Millionen Euro</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Sie wissen nicht, was sie tun: Zum erneuten Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Staatsleistungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-253/publikation/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Feb 2025 11:58:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Ministerpräsidenten]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesländer lehnen es „nach wie vor“ ab, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. So der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten vom 25. Oktober 2024 zum Tagesordnungspunkt 12 (https://www.ministerpraesident.sachsen.de/ministerpraesident/MPK-TOP-12.pdf). Die Regierungschefs der Länder wollen also weiterhin auf unabsehbare Zeit den beiden Amtskirchen Jahr für Jahr weit über eine halbe Milliarde Euro zukommen lassen, mit steigender [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-253/publikation/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/">Sie wissen nicht, was sie tun: Zum erneuten Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Staatsleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesländer lehnen es „nach wie vor“ ab, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. So der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten vom 25. Oktober 2024 zum Tagesordnungspunkt 12 (<a href="https://www.ministerpraesident.sachsen.de/ministerpraesident/MPK-TOP-12.pdf">https://www.ministerpraesident.sachsen.de/ministerpraesident/MPK-TOP-12.pdf</a>). Die Regierungschefs der Länder wollen also weiterhin auf unabsehbare Zeit den beiden Amtskirchen Jahr für Jahr weit über eine halbe Milliarde Euro zukommen lassen, mit steigender Tendenz, obwohl das Grundgesetz Bund und Länder seit vielen Jahrzehnten zur Ablösung, das heißt, zur Beendigung der Staatsleistungen verpflichtet. Zudem gehören nur noch 46 Prozent der Menschen in Deutschland einer der beiden Kirchen an, mit abnehmender Tendenz.</p>
<p>Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union sagt dazu: „Das ist nicht nur ein erneuter Akt obrigkeitlichen Ungehorsams gegenüber der Verfassung, sondern auch ein schwer erträglicher Umgang mit Steuergeldern, die von allen Steuerzahlern aufgebracht werden, auch von denen, die sich von der Kirche abgewandt haben.“ Das ist auch deshalb empörend, weil die Regierungschefs einerseits die knappen öffentlichen Finanzen angesichts der „vielfältigen Herausforderungen“ beklagen, andererseits aber offensichtlich auch weiterhin keine Kenntnis davon haben, ob und in welcher Höhe die Ablösung tatsächlich zu Belastungen der einzelnen Landeshaushalte führen würde. Bisher gibt es nämlich auch nach über 100 Jahren – der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, stand bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – keine Aufstellung darüber, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe in den einzelnen Ländern die nach der Weimarer Reichsverfassung abzulösenden Staatsleistungen des maßgeblichen Jahres 1919 gezahlt wurden.</p>
<p>Die Humanistische Union weist darauf hin, dass allein seit 1949 mehr als 21,3 Milliarden Euro an die beiden Kirchen gezahlt wurden, im laufenden Haushaltsjahr 618 Millionen Euro (<a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/">https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/</a>) und im kommenden Jahr absehbar (noch liegen nicht alle Haushaltsplanentwürfe der Länder vor) mehr als 630 Millionen Euro. Die Humanistische Union plädiert bei solch horrenden Summen dafür, die Ablöse mit den mehr als 21,3 Milliarden Euro als bezahlt zu betrachten (<a href="https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-der-fraktionen-fdp-die-linke-und-buendnis-90die-gruenen-bundestags/">https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-der-fraktionen-fdp-die-linke-und-buendnis-90die-gruenen-bundestags/</a>).</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johann-Albrecht Haupt</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-253/publikation/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/">Sie wissen nicht, was sie tun: Zum erneuten Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Staatsleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/josh-applegate-S8rNBK8Rwu4-unsplash-1-scaled-e1710327522334.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Sie wissen nicht, was sie tun: Zum erneuten Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Staatsleistungen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Oct 2024 11:10:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat/Kirche]]></category>
		<category><![CDATA[Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Staatskirchenverträge]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bundesländer lehnen es „nach wie vor“ ab, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. So der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten vom 25. Oktober 2024 zum Tagesordnungspunkt 12. Die Regierungschefs der Länder wollen also weiterhin auf unabsehbare Zeit den beiden Amtskirchen Jahr für Jahr weit über eine halbe Milliarde Euro zukommen lassen, mit steigender Tendenz, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/">Sie wissen nicht, was sie tun: Zum erneuten Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Staatsleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesländer lehnen es „nach wie vor“ ab, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. So der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten vom 25. Oktober 2024 zum <a href="https://www.ministerpraesident.sachsen.de/ministerpraesident/MPK-TOP-12.pdf">Tagesordnungspunkt 12</a>. Die Regierungschefs der Länder wollen also weiterhin auf unabsehbare Zeit den beiden Amtskirchen Jahr für Jahr weit über eine halbe Milliarde Euro zukommen lassen, mit steigender Tendenz, obwohl das Grundgesetz Bund und Länder seit vielen Jahrzehnten zur Ablösung, das heißt, zur Beendigung der Staatsleistungen verpflichtet. Zudem gehören nur noch 46 Prozent der Menschen in Deutschland einer der beiden Kirchen an, mit abnehmender Tendenz.</p>
<p>Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union sagt dazu: „Das ist nicht nur ein erneuter Akt obrigkeitlichen Ungehorsams gegenüber der Verfassung, sondern auch ein schwer erträglicher Umgang mit Steuergeldern, die von allen Steuerzahlern aufgebracht werden, auch von denen, die sich von der Kirche abgewandt haben.“ Das ist auch deshalb empörend, weil die Regierungschefs einerseits die knappen öffentlichen Finanzen angesichts der „vielfältigen Herausforderungen“ beklagen, andererseits aber offensichtlich auch weiterhin keine Kenntnis davon haben, ob und in welcher Höhe die Ablösung tatsächlich zu Belastungen der einzelnen Landeshaushalte führen würde. Bisher gibt es nämlich auch nach über 100 Jahren – der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, stand bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – keine Aufstellung darüber, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe in den einzelnen Ländern die nach der Weimarer Reichsverfassung abzulösenden Staatsleistungen des maßgeblichen Jahres 1919 gezahlt wurden.</p>
<p>Die Humanistische Union weist darauf hin, dass allein seit 1949 mehr als 21,3 Milliarden Euro an die beiden Kirchen gezahlt wurden, im laufenden Haushaltsjahr <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/">618 Millionen Euro</a> und im kommenden Jahr absehbar (noch liegen nicht alle Haushaltsplanentwürfe der Länder vor) mehr als 630 Millionen Euro. Die Humanistische Union plädiert bei solch horrenden Summen dafür, <a href="https://www.humanistische-union.de/thema/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-der-fraktionen-fdp-die-linke-und-buendnis-90die-gruenen-bundestags/">die Ablöse mit den mehr als 21,3 Milliarden Euro als bezahlt zu betrachten</a>.</p>
<p style="text-align: right;"><em>Johann-Albrecht Haupt</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-zum-erneuten-beschluss-der-ministerpraesidenten-zu-den-staatsleistungen/">Sie wissen nicht, was sie tun: Zum erneuten Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Staatsleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<media:content url="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/josh-applegate-S8rNBK8Rwu4-unsplash-1-scaled-e1710327522334.jpg" medium="image"></media:content>
            	</item>
		<item>
		<title>Erneuter Anstieg der Staatsleistungen an die Kirchen auf 618 Millionen Euro</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 2024 13:55:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Grundsätzegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Publikationen: HU-Mitteilungen]]></category>
		<category><![CDATA[Religion]]></category>
		<category><![CDATA[Religion: Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsleistungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/?post_type=publikation&#038;p=19383</guid>

					<description><![CDATA[<p>Hinweis der Red.: Die detaillierte Aufstellung über die Auflistung der Staatsleistungen des Jahres 2024 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliederzahlen sowie eine Auflistung der jährlichen Zahlungen von Staatsleistungen an die Kirchen seit 1949 finden Sie auf unserer Homepage: https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/. Die Staatsleistungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche werden sich in diesem Jahr [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/">Erneuter Anstieg der Staatsleistungen an die Kirchen auf 618 Millionen Euro</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Hinweis der Red.: Die detaillierte Aufstellung über die Auflistung der Staatsleistungen des Jahres 2024 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliederzahlen sowie eine Auflistung der jährlichen Zahlungen von Staatsleistungen an die Kirchen seit 1949 finden Sie auf unserer Homepage:</em></p>
<p><a href="https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/"><em>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/</em></a><em>.</em></p>
<p>Die Staatsleistungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche werden sich in diesem Jahr auf 618,362 Millionen Euro belaufen. Davon soll die evangelische Kirche 364 Millionen Euro, die katholische Kirche 254 Millionen Euro erhalten. Dies ergibt sich aus den Haushaltsplänen der 14 betroffenen Bundesländer, welche die Humanistische Union (HU) regelmäßig seit vielen Jahren auswertet (Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen). Gezahlt werden die Staatsleistungen aus dem Steueraufkommen aller Bürgerinnen und Bürger, auch derjenigen, die keiner Kirche angehören. Die jährliche Steigerung, in diesem Jahr um circa 2,7 Prozent, beruht darauf, dass die Zahlungen der Länder regelmäßig mit dem Anstieg der Beamtenbesoldung anwachsen – ungeachtet der stark sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder. Betrugen die Staatsleistungen etwa im Jahr 1970 noch 122 Millionen Euro bei 91-prozentiger Kirchenmitgliedschaft (in Westdeutschland), so bekommen die Kirchen heute jährlich das Fünffache – bei einer Mitgliedsquote von nur noch 47 Prozent. Insgesamt erhielten die Kirchen allein seit 1949 rund 21,3 Milliarden Euro von den Ländern. Diese Summe ist nicht zweckgebunden und unabhängig von der Kirchensteuer sowie zusätzlichen Finanzmitteln aus staatlichen Zuwendungen an die Kirchen für soziale und karitative Zwecke.</p>
<p>Die Staatsleistungen beruhen auf alten Rechtstiteln, welche allerdings bisher von niemandem, auch nicht von den Kirchen, genauer benannt und beziffert worden sind. Die deutschen Verfassungen fordern schon seit 105 Jahren die Ablösung der Zahlungen: zunächst die Weimarer Reichsverfassung von 1919, später das Grundgesetz von 1949. Der Verfassungsauftrag wird jedoch von Regierungen und Parlamenten des Bundes und der Länder bisher ignoriert. Die Ampelkoalition hat zwar im Koalitions-vertrag von 2021 versprochen, „einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ in einem Grundsätzegesetz zu schaffen. Bisher gibt es aber keinen Gesetzentwurf; es sind noch nicht einmal Überlegungen der Bundesregierung bekannt geworden, auf welche Weise das Ver-sprechen realisiert werden soll. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der zahlungspflichtigen Länder haben schon vor einem Jahr einmütig ihre Absicht bekundet, sich einer Ablösung der Staatsleistungen auch weiterhin zu widersetzen. Es sieht also danach aus, dass die Bürger-innen und Bürger damit zu rechnen haben, auch weiterhin die Kirchen – entgegen dem Verfassungsauftrag – alimentieren zu müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-251/publikation/erneuter-anstieg-der-staatsleistungen-an-die-kirchen-auf-618-millionen-euro/">Erneuter Anstieg der Staatsleistungen an die Kirchen auf 618 Millionen Euro</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2024)</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 May 2024 11:54:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kritik der Staatsleistungen an Kirchen]]></category>
		<category><![CDATA[Staat / Religion / Weltanschauung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung Staat/Kirche]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jedes Jahr zahlen die Bundesländer – mit Ausnahme von Bremen und Hamburg – erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2024 wieder um 2,7 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 618 [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2024/">Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2024)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="v-teaser-western"><em>Jedes Jahr zahlen die Bundesländer – mit Ausnahme von Bremen und Hamburg – erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2024 wieder um 2,7 Prozent und belaufen sich in diesem Jahr auf über 618 Millionen Euro. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen – zuletzt in den <b>vor</b>gängen Nr. 237/38 (<span style="color: #000000;"><span style="font-family: Gentium Book Basic;"><span style="font-size: small;"><span lang="de-DE">1-2</span></span></span></span>/2022). Damit erinnert sie an den seit mittlerweile 105 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen (Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung). Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den sich abzeichnenden politischen Prozess zur Ablösung.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Staatsleistungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche werden sich in diesem Jahr auf 618,362 Millionen Euro belaufen. Davon soll die evangelische Kirche 364 Millionen Euro, die katholische Kirche 254 Millionen Euro erhalten. Dies ergibt sich aus den Haushaltsplänen der 14 betroffenen Bundesländer, welche die Humanistische Union (HU) regelmäßig seit vielen Jahren auswertet (Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen). Gezahlt werden die Staatsleistungen aus dem Steueraufkommen aller Bürgerinnen und Bürger, auch derjenigen, die keiner Kirche angehören. Die jährliche Steigerung, in diesem Jahr um circa 2,7 Prozent, beruht darauf, dass die Zahlungen der Länder regelmäßig mit dem Anstieg der Beamtenbesoldung anwachsen – ungeachtet der stark sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder. Betrugen die Staatsleistungen etwa im Jahr 1970 noch 122 Millionen Euro bei 91-prozentiger Kirchenmitgliedschaft (in Westdeutschland), so bekommen die Kirchen heute jährlich das Fünffache – bei einer Mitgliedsquote von nur noch 47 Prozent. Insgesamt erhielten die Kirchen allein seit 1949 rund 21,3 Milliarden Euro von den Ländern. Diese Summe ist nicht zweckgebunden und unabhängig von der Kirchensteuer sowie zusätzlichen Finanzmitteln aus staatlichen Zuwendungen an die Kirchen für soziale und karitative Zwecke.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Staatsleistungen beruhen auf alten Rechtstiteln, welche allerdings bisher von niemandem, auch nicht von den Kirchen, genauer benannt und beziffert worden sind. Die deutschen Verfassungen fordern schon seit 105 Jahren die Ablösung der Zahlungen: zunächst die Weimarer Reichsverfassung von 1919, später das Grundgesetz von 1949. Der Verfassungsauftrag wird jedoch von Regierungen und Parlamenten des Bundes und der Länder bisher ignoriert. Die Ampelkoalition hat zwar im Koalitionsvertrag von 2021 versprochen, „einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ in einem Grundsätzegesetz zu schaffen. Bisher gibt es aber keinen Gesetzentwurf; es sind noch nicht einmal Überlegungen der Bundesregierung bekannt geworden, auf welche Weise das Versprechen realisiert werden soll. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der zahlungspflichtigen Länder haben schon vor einem Jahr einmütig ihre Absicht bekundet, sich einer Ablösung der Staatsleistungen auch weiterhin zu widersetzen. Es sieht also danach aus, dass die Bürgerinnen und Bürger damit zu rechnen haben, auch weiterhin die Kirchen – entgegen dem Verfassungsauftrag – alimentieren zu müssen.</p>
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<li><strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Staatsleistungen-Laender_2024.pdf">Aufstellung über die Aufgliederung der Staatsleistungen des Jahres 2024 nach Empfängern, Ländern, Einwohnerzahlen und Kirchenmitgliedern</a>.</strong></li>
<li><strong><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2024/03/Staatsleistungen-Bundeslaender_1949-2024_1-4.pdf">Aufstellung der jährlichen Zahlungen an die Kirchen seit 1949</a>.</strong></li>
</ul>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Aktuelle Erl&auml;u&shy;te&shy;rungen zu den Tabellen</h3>
<p class="v-absatz-ohne-western">Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer: Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten bzw. geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin <i>nicht</i> enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sogenannte negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 208 sowie den Beitrag von Johann-Albrecht Haupt in <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 189.</p>
<h3 class="v-absatz-ohne-western ">Hinweise zu Tabelle 1</h3>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalten 2-4: Nach den Haushaltsplänen/Haushaltsplanentwürfen der Länder für 2024.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Sachen: Sachsen: errechnet: Ansatz minus 1,07 Millionen (jüdische Gemeinden), vom Rest: Ev. K. 96,15 %; Kath. K. 3,85 %.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 5: Statistisches Bundesamt, Stand: 20.06.2023.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalten 6, 8–10: errechnet.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 7: EKD Kirchenmitgliederzahlen Stand: 31.12.2022 – Kurztabellen (Juni 2023).</p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="left">Spalte 8: DBK Jahresstatistik 2022 (Stand 28.6.2023).</p>
<h3 class="v-absatz-ohne-western "><b>Hinweise zu Tabelle 2</b></h3>
<p class="v-absatz-einzug-western">Die Zahlen basierend auf den Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.</p>
<p class="v-absatz-einzug-western">Gegenüber der letzten Veröffentlichung in den <b>vor</b><i>gänge</i><i>n</i><i> </i>Nr. 237/238 (Heft 1-2/2022) wurden keine Korrekturen an den Vorjahren vorgenommen.</p>
<h3 class="v-absatz-ohne-western "><b>Abk&uuml;rzungen</b></h3>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BW Baden-Württemberg</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BY Bayern</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BE Berlin</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">BB Brandenburg</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">EK Evangelische Kirche</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">HE Hessen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">KK Katholische Kirche</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">KM Kirchenmitglieder</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">MV Mecklenburg-Vorpommern</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">NI Niedersachsen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">NW Nordrhein-Westfalen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">RP Rheinland-Pfalz</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SL Saarland </span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">STL Staatsleistungen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SN Sachsen</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">ST Sachsen-Anhalt</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">SH Schleswig-Holstein</span></p>
<p class="v-absatz-einzug-western" align="justify"><span style="font-family: Gentium Book Basic;">TH Thüringen</span></p>
<p class="v-zwischenüberschrift-2-western">Verzeichnis der früheren Veröffentlichungen der Staatsleistungen</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2023 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 237/238 (Hefte 1-2/2022), S. 231-239.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2022 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 236 (Heft 4/2021), S. 151-160.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2021 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 233 (Heft 1/2021), S. 135-143.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2020 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 228 (Heft 4/2019), S. 105-112.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2019 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 225/226 (Hefte 1-2/2019), S. 193-200.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2018 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 221/222 (Hefte 1-2/2018), S. 213-220.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2016 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 213 (Heft 1/2016), S. 153-161.</p>
<p class="v-absatz-ohne-western">2015 <b>vor</b><i>gänge</i> Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 190-193.</p>
<h3 class="v-zwischen&uuml;berschrift-2-western ">Literaturhinweise</h3>
<p align="left"><em>Humanistische Union </em>2012: Dokumentation: Stellungnahmen zum Verfassungsauftrag „Ablösung der Staatskirchenleistungen“, in: <em>Mitteilungen</em>, Nr. 215/216, S. 14-15.</p>
<p align="left"><em>Humanistische Union</em> 2011: Entwurf eines „Gesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“, Berlin.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht/Hügel, Stefan</em> 2022: Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faser, in: <em>Mitteilungen</em>, Nr. 246, S. 12-13.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht </em>2013: Nichtablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Geschichte eines politischen Versagens, in: <em>vorgänge</em>, Nr. 203 = Jg. 52, H. 3, S. 16-28.</p>
<p align="left"><em>Haupt, Johann-Albrecht </em>2010: Ewige Rente für die Kirchen? Seit neunzig Jahren fordert die Verfassung eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen, in: <em>vorgänge</em>, Nr. 189 = Jg. 49, H. 1, S. 86-94.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-244/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2024/">Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2024)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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