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	<title>Kai Weber Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Wie die niedersächsische Abschiebungspolitik Familien zerstört</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/wie-die-niedersaechsische-abschiebungspolitik-familien-zerstoert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2013 04:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 6]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 96 Die Abschiebung von Flüchtlingen unter Inkaufnahme von Familientrennungen lässt sich in vielen Bundesländern in Einzelfällen dokumentieren und ist insofern keine niedersächsische Spezialität. Die Systematik und Rigorosität, mit der dies geschieht und behördlicherseits gerechtfertigt wird, lässt allerdings erhebliche Zweifel an der verfassungs- und menschenrechtlichen Grundorientierung der politisch Verantwortlichen in Niedersachsen aufkommen.In den [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/wie-die-niedersaechsische-abschiebungspolitik-familien-zerstoert/">Wie die niedersächsische Abschiebungspolitik Familien zerstört</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 96</p>
<p>Die Abschiebung von Flüchtlingen unter Inkaufnahme von Familientrennungen lässt sich in vielen Bundesländern in Einzelfällen dokumentieren und ist insofern keine niedersächsische Spezialität. Die Systematik und Rigorosität, mit der dies geschieht und behördlicherseits gerechtfertigt wird, lässt allerdings erhebliche Zweifel an der verfassungs- und menschenrechtlichen Grundorientierung der politisch Verantwortlichen in Niedersachsen aufkommen.<br />In den vergangenen Jahren haben vor allem die Schicksale der Familien Nguyen aus Hoya sowie Siala/Salame aus Hildesheim überregional Schlagzeilen gemacht. Dank des beharrlichen Einsatzes eines von Flüchtlingsrat und Kirche getragenen Unterstützerkreises gelang es in beiden Fällen, eine Rückkehr der abgeschobenen Familienmitglieder zu erreichen, wobei die psychischen Folgeschäden noch lange nicht geheilt sind. Die beiden Fälle sind jedoch beileibe nicht die einzigen Beispiele für eine rigorose niedersächsische Abschiebungspolitik, unter der insbesondere die Kinder leiden. Nachfolgend dokumentieren wir zwei weniger bekannte Beispiele:</p>
<h2 class="auto-created">Familie Naso: &uuml;berfall&shy;ar&shy;tige Abschiebung</h2>
<p>Giesen in Niedersachsen, 1. Februar 2011: Im Morgengrauen wird das Haus der Familie Naso/Hasso von einer Polizeistaffel mit 17 Beamten und Hunden umstellt. Die Abschiebung nach mehr als zehnjährigem Aufenthalt in Deutschland erfolgt überfallartig und ohne Ankündigung. Der damals 15-jährige Anuar und seine Eltern werden aus dem Schlaf gerissen und festgenommen, nur die 18-jährige Tochter Schanas darf bleiben. Während der Abschiebung erleidet die Mutter Bashe Hasso, die den ganzen Tag über nichts zu essen und trinken bekommt, aufgrund ihrer Diabetes einen Schwächeanfall und muss in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Anstatt die Abschiebung daraufhin abzubrechen, werden Anuar und sein Vater ohne die Ehefrau und Mutter nach Syrien abgeschoben. Bashe Hasso bleibt mit ihrer Tochter Schanas in Deutschland zurück. Ihr wird später wegen bestehender Gefahr der Folter und menschenrechtswidriger Behandlung in Syrien ein Aufenthaltsrecht zugesprochen.</p>
<p>Anuar und sein Vater Bedir Naso werden wochenlang inhaftiert und misshandelt. Aus syrischer Haft entlassen begeben sie sich erneut auf die Flucht. Nach einer Odyssee durch verschiedene Länder werden sie in Bulgarien festgenommen und auch dort monatelang eingesperrt. Bis heute weigern sich die deutschen Behörden, Vater und Sohn Naso die Rückkehr zu ihrer Familie in Deutschland zu erlauben.</p>
<h2 class="auto-created">Familie Coban: Familien wird ausein&shy;an&shy;der&shy;ge&shy;rissen</h2>
<p>Bad Bentheim, 4. April 2006: In den frühen Morgenstunden wird der Vater der Familie Coban nach 16-jährigem Aufenthalt in Deutschland mit seinen beiden volljährigen Kindern, seiner Mutter und dem behinderten Bruder von Vollzugsbeamten aus der Wohnung geholt und in die Türkei abgeschoben. In Bad Bentheim zurück bleibt die Mutter mit den übrigen sieben Kindern im Alter von zwei bis fünfzehn Jahren.</p>
<p>In den folgenden sechs Jahren bemühen sich Mutter und Kinder aktiv und intensiv um eine gesellschaftliche Anerkennung: Die älteste in Deutschland lebende Tochter Cemile schließt die Schule und anschließend eine Ausbildung als Bäckereifachverkäuferin erfolgreich ab. Im Oktober 2008 erhält sie ein Bleiberecht auf Grundlage eines Beschlusses der Härtefallkommission. Die Mutter arbeitet als Reinigungskraft in der Grund- und Hauptschule in Bad Bentheim. Als Alleinerziehende kann sie zunächst nur in Teilzeit arbeiten, hat aber eine Vollzeitstelle in Aussicht. Die jüngeren Geschwister sind in der Schulgemeinschaft voll integriert und engagieren sich auch ehrenamtlich in verschiedenen Schulprojekten. Aufgrund guter Integrationsprognosen erhalten die über 15-jährigen Kinder Sewim, Karmo und die volljährige Tochter Yasemin Coban vom Landkreis Grafschaft Bentheim im Jahr 2011 befristete Aufenthaltserlaubnisse. Gemeinsam ist die Familie inzwischen in der Lage, den Lebensunterhalt der Familie aus eigener Erwerbstätigkeit vollständig zu bestreiten.</p>
<p>Mutter und Kinder werden wohl in Deutschland bleiben können. Die Rückkehr des Vaters sowie der 2006 abgeschobenen Geschwister wird von den Behörden aber bis heute nicht gestattet. Erlaubt wird ihm nicht einmal, seine Frau und seine Kinder zu besuchen.</p>
<p>&#8222;Abschiebungen, bei denen Familien getrennt werden, darf es nach unserer Überzeugung nicht geben&#8220;, ist Präses Nordholt vom Synodalverband Grafschaft Bentheim der reformierten Kirche überzeugt. &#8222;Wir müssen darauf achten, dass bei der Durchsetzung des Aufenthaltsrechts die Maßstäbe nicht verloren gehen. Nicht alles, was die Rechtsordnung zulässt, ist auch richtig. Ich vermisse das humanitäre Augenmaß.&#8220;</p>
<h2 class="auto-created">Kindeswohl, Famili&shy;en&shy;schutz und V&ouml;lkerrecht</h2>
<p>Nicht nur das Grundgesetz (Artikel 6), sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 8 EMRK) sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12 und 16) räumen dem Familienschutz einen hohen Rang ein. Artikel 8 EMRK schützt auch das Familienleben zwischen volljährigen Kindern, Enkeln, Großeltern und Verwandten der Seitenlinie sowie nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften. Die Kinderrechtskonvention sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichten die Behörden auf eine Orientierung am Wohl des Kindes &#8211; unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.</p>
<p>Diese grundrechtlichen Garantien müssen bei Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden über die Abschiebung von Familien zum Tragen kommen. Wenn sich einzelne Dienststellen dennoch immer wieder ermutigt fühlen, Abschiebungen auch unter Inkaufnahme einer gewaltsamen Trennung von Familienmitgliedern durchzuführen, so liegt das daran, dass weder gesetzliche noch administrative Vorschriften im Ausländergesetz eine Familientrennung von Staats wegen verbieten. Der Schutz der Familie, für den sich insbesondere konservative Politik immer wieder stark macht, gilt nicht viel, wenn es um Flüchtlinge geht.</p>
<p>Rechtspolitisch besteht dringender Handlungsbedarf. An hehren Bekenntnissen aller Parteien zu Ehe und Familie fehlt es nicht. Auch Menschen mit einem prekären Aufenthalt müssen das Recht haben, dass ihre familiären Bindungen angemessen berücksichtigt werden.</p>
<p>Das staatliche Verwaltungshandeln ist streng an Recht und Gesetz gebunden, sieht gleichzeitig aber oft auch Ermessensspielräume vor, damit der konkrete Einzelfall angemessen beurteilt werden kann. Insofern lässt das Recht der Verwaltung in der Umsetzung von Recht und Gesetz vielfache Möglichkeiten, verantwortungsbewusst und verhältnismäßig unter Beachtung von Menschenrechten zu handeln. Diese Spielräume werden zu wenig genutzt: Das politisch gesetzte Ziel, möglichst viele Flüchtlinge möglichst schnell abzuschieben, wird von manchen Ausländerbehörden eilfertig und rücksichtslos umgesetzt, wobei das Schicksal der Menschen, ihre Leidens- und Fluchtgeschichte, ihre Erfahrungen und Bedürfnisse allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen und oft bis zur Unkenntlichkeit entstellt werden.</p>
<p>Die angemessene Berücksichtigung der Interessen von Flüchtlingen und der voraussichtlichen Folgen behördlicher Entscheidungen &#8211; insbesondere auch für Kinder &#8211; im Verwaltungshandeln ist eine wichtige Bedingung, ohne die Verwaltungshandeln ebenso wenig menschengerecht und rechtsstaatlich ablaufen kann wie ohne die andere Seite, streng legales Handeln. Es ist an der Zeit, die Grauzonen institutioneller Feindseligkeit gegen Flüchtlinge und Minderheiten durch Behörden und Verantwortliche aufzubrechen: Ihr heuchlerisches Mitgefühl und &#8222;Bedauern im Einzelfall&#8220;, wenn sie sich mit achselzuckender Gleichgültigkeit und Ignoranz, mit Verweis auf &#8222;Recht und Gesetz&#8220;, auf Vorgaben von Politik oder Justiz oder auf die Zuständigkeit anderer schnell aus der Verantwortung und rechtsstaatlicher, verfassungs- und völkerrechtskonformer Entscheidung stehlen.</p>
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		<title>Suizid in Abschiebungshaft</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/suizid-in-abschiebungshaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 May 2011 03:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 2]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 61 &#8211; 65 Abschiebungshaft ist der Endpunkt einer missglückten Flucht. Menschen, die aufgebrochen sind, einer von ihnen als unerträglichempfundenen Situation zu entfliehen, finden sich eingesperrt und vor die Aussicht gestellt, in genau die Situation zwangsweise zurückverfrachtet zu werden, der sie zu entkommen suchten. Oftmals sind Jahre vergangen seit ihrer Flucht. Zu der [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/suizid-in-abschiebungshaft/">Suizid in Abschiebungshaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2011, Seiten 61 &#8211; 65</p>
<p>Abschiebungshaft ist der Endpunkt einer missglückten Flucht. Menschen, die aufgebrochen sind, einer von ihnen als unerträglich<br />empfundenen Situation zu entfliehen, finden sich eingesperrt und vor die Aussicht gestellt, in genau die Situation zwangsweise zurückverfrachtet zu werden, der sie zu entkommen suchten.</p>
<p>Oftmals sind Jahre vergangen seit ihrer Flucht. Zu der Unsicherheit und Angst vor dem, was sie in ihrem Herkunftsland erwartet, gesellt sich das Gefühl, versagt zu haben. Alle Zukunftsentwürfe von einem besseren, freieren Leben werden durch die Abschiebung zunichte gemacht. Viele Abschiebungshäftlinge empfinden Schamgefühle nicht nur gegenüber ihrer eigenen, außerhalb der Gefängnismauern auf den Abschiebungstermin wartenden Familie, sondern auch gegenüber den<br />Angehörigen im Herkunftsland, die einst die Flucht durch finanzielle<br />Beiträge ermöglichten.</p>
<h2 class="auto-created">Drei bis vier Menschen pro Jahr</h2>
<p>Dieses Konglomerat aus enttäuschten Hoffnungen, Angst und Scham setzt Abschiebungsgefangene unter einen immensen Psychostress, der nicht ohne Folgen bleibt: Die Palette der Reaktionen reicht von Aggressionen gegen das Gefängnispersonal und Selbstverletzungen über Hungerstreiks bis zu Depressionen und suizidalen Handlungen. In der Regel werden randalierende, hungerstreikende oder suizidale Gefangene daher in sogenannten Sicherheitszellen isoliert und videoüberwacht. Informationen darüber gelangen nur ausnahmsweise an die Öffentlichkeit, da die Gefängnisleitungen und Aufsichtsbehörden<br />Nachahmungseffekte fürchten und um jeden Preis vermeiden wollen, dass die einmal beschlossene Abschiebung scheitert.</p>
<p>Den gewissenhaften Dokumentationen der »Antirassistischen Initiative Berlin« lässt sich entnehmen, dass sich 62 Flüchtlinge in den Jahren 1993-2010 in deutscher Abschiebungshaft selbst töteten, im Durchschnitt sind es drei bis vier Menschen pro Jahr. Die Dunkelziffer an Selbstmordversuchen in Haft dürfte um ein Vielfaches höher sein. Die Toten des Jahres 2010:</p>
<ul>
<li>Am 7. März erhängte sich der 25-jährige georgische Abschiebungshäftling David M. im Zentralkrankenhaus für Häftlinge in Hamburg. Anstaltspsychologen hatten mit dem Häftling, dem die Zurückschiebung nach Polen drohte, Gespräche geführt und eine Suizidgefahr nicht ausgeschlossen. Er erhängte sich in der videoüberwachten Krankenzelle.</li>
<li>Nach achtwöchiger Abschiebungshaft erhängte sich am 16. April die 34 Jahre alte indonesische Staatsbürgerin Yeni P., die mit Unterbrechungen seit 1994 in Deutschland lebte, in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in Hamburg.</li>
<li>Am 28. Juni wurde Slawik C. im Kreishaus in Winsen festgenommen und in Abschiebungshaft nach Hannover-Langenhagen gebracht. Dort erhängt sich der 58 Jahre alte Mann, der seit fast elf Jahren mit Ehefrau und Sohn in Jesteburg lebte, am 2. Juli.</li>
</ul>
<h2 class="auto-created">Der Fall Slawik C.</h2>
<p>Die Hintergründe und Umstände dieses letzten Todesfalls verdeutlichen<br />den alltäglichen Skandal der Abschiebungshaft in Deutschland besonders eindrücklich:</p>
<ol>
<li>Es lag kein Haftgrund vor: Die Inhaftierung erfolgte, als Slawik C. bei der Ausländerbehörde vorsprach, um seine Duldung zu verlängern.</li>
<li>Für die Beantragung des Passersatzpapiers bei der armenischen<br />Botschaft benutzten die Behörden offenkundig falsche Identitätspapiere.</li>
<li>Die Abschiebung sollte unter Inkaufnahme einer Trennung von seiner Frau erfolgen, für die bis heute kein Passpapier vorliegt.</li>
<li>Der Sohn Samuel besitzt eine Niederlassungserlaubnis und lebt mit Frau und Kind ebenfalls in Deutschland.</li>
<li>Slawik C. erhielt lediglich Beruhigungsmittel. Es fehlte eine fachkundige medizinische Begleitung, welche die akute Suizidalität des Flüchtlings erkannt hätte.</li>
</ol>
<p>Mit einem Satz: Der Tod von Slawik C. hätte verhindert werden können, wenn die Ausländerbehörde auf ihr Vorhaben verzichtet hätte, die Familie durch Abschiebung auseinanderzureißen und den Familienvater prophylaktisch einzusperren.</p>
<p>Abschiebungshäftlinge sind keine Straftäter. Ihr einziges &#8250;Vergehen&#8249; besteht darin, dass man ihnen vorwirft, die Bundesrepublik nicht »freiwillig« verlassen zu wollen. Schon aus diesem Grund läge es nahe, über die grundsätzliche Reform eines Systems nachzudenken, das so erschreckend viele Tote produziert. Trotz aller Betroffenheitsbekundungen und Lippenbekenntnisse fehlt jedoch allerorten die Bereitschaft, politische Konsequenzen zu ziehen und Abschiebungshaft abzuschaffen oder wenigstens drastisch einzuschränken. Nach wie vor ist sie keineswegs, wie die Verwaltungsvorschriften zu § 62 Aufenthaltsgesetz vorsehen, die »ultima ratio« zur Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht. Abschiebungshaft wird noch immer zu schnell beantragt und oft nach oberflächlicher richterlicher Prüfung verhängt, ohne dass Alternativen überhaupt geprüft werden. Festnahmen erfolgen ohne richterlichen<br />Haftbeschluss oder die vorgeschriebene Anhörung, und das<br />verfassungsmäßig gebotene Beschleunigungsgebot wird nicht beachtet mit der Folge, dass die Haft zu lange dauert.</p>
<h2 class="auto-created">Durch&shy;set&shy;zung der Abschiebung um jeden Preis</h2>
<p>Es kann nicht akzeptiert werden, dass die in Artikel 2 GG geschützte<br />Freiheit der Person von vielen Ausländerbehörden (nicht nur) in Niedersachsen weiterhin mit Füßen getreten wird. Verantwortlich für diese skandalöse Praxis sind vor allem die Innenminister mancher Bundesländer, die ihrer Verantwortung oftmals nicht gerecht werden, im Rahmen der Fachaufsicht die Ausländerbehörden zu einer verhältnismäßigen und rechtsstaatlichen Praxis anzuhalten. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann beispielsweise ließ einen aus dem Jahr 1995 stammenden Erlass zur Vermeidung von Abschiebungshaft und zur grundsätzlichen Ankündigung von Abschiebungsterminen im Jahr 2003 ersatzlos streichen und verband dies mit der Aufforderung an die Ausländerbehörden, Abschiebungen auch bei vorliegenden Krankheiten »konsequent« durchzusetzen. Die<br />Einhaltung der seit 2009 geltenden bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zu § 62 Aufenthaltsgesetz wird von den<br />Fachaufsichtsbehörden nur äußerst nachlässig oder überhaupt nicht überprüft.</p>
<p>So sind es in der Regel nicht die Fachaufsichtsbehörden, sondern höhere Gerichtsinstanzen, die die Anordnungen der jeweiligen<br />Ausländerbehörden oder auch einzelner Haftrichter in Zweifel ziehen: Rund ein Drittel aller Haftanträge wird bei Einlegung von Rechtsmitteln durch die Obergerichte wieder aufgehoben, wie Recherchen des Rechtsanwalts Peter Fahlbusch aus Hannover ergeben haben. Da bemängelt das Landgericht Hildesheim die Inhaftierung eines 16-jährigen Minderjährigen aus dem Landkreis Peine als rechtswidrig, weil »unverhältnismäßig «, da rügt das Landgericht Lüneburg, dass schwer kranke und damit reiseunfähige Menschen in Abschiebungshaft genommen worden waren. Bereits neunmal hat das Bundesverfassungsgericht die niedersächsische Verwaltungspraxis wegen rechtswidriger Inhaftierung von Flüchtlingen gerügt, ohne dass das zuständige Innenministerium sich veranlasst gesehen hätte, diesen staatlich organisierten Verfassungsbruch endlich zu beenden.</p>
<h2 class="auto-created">Haft trotz schwerer Trauma&shy;ti&shy;sie&shy;rungen</h2>
<p>Welche absurden Zuspitzungen im Namen der Staatsräson in Kauf genommen werden, um eine einmal beschlossene Abschiebung um jeden Preis durchzusetzen, zeigt das Schicksal des syrischen Flüchtlings Ali D.: Obwohl zwei Amtsärzte der Justizvollzugsanstalt Hannover dem seit 20 Tagen hungerstreikenden Kurden eine schwere Traumatisierung bescheinigten und akute Suizidalität attestierten, verweigerte der zuständige Landkreis Emsland die Haftentlassung und schaltete stattdessen den für seine Gefälligkeitsgutachten im Auftrag der Behörden berüchtigten Arzt Dr. V. als externen Gegengutachter ein. Dieser vermochte nach kurzer Visite keine schwerwiegende Erkrankung zu erkennen und empfahl, man möge den Mann in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegen, dort etwas »aufpäppeln « lassen &#8211; was in bis zu sechs Wochen möglich sei &#8211; und dann nach Syrien schicken. Das niedersächsische Innenministerium sprach von einem »ganz normalen« Vorgang und weigerte sich, im Rahmen der Fachaufsicht einzuschreiten und die Abschiebungshaft zu beenden. Erst nach einer Haftbeschwerde des Anwalts ordnete das Landgericht die Entlassung aus der Haft an. »Es wird festgestellt, dass die Inhaftierung des Betroffenen in Abschiebungshaft seit dem 28. Juli 2009 rechtswidrig war«, stellte das Landgericht fest. Im Folgeverfahren wurde Ali D. als Flüchtling anerkannt. Der in Syrien gefolterte Flüchtling<br />leidet bis heute unter diesen Erfahrungen. Für den Arzt und die beteiligten Beamten blieb die Angelegenheit folgenlos.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2011/publikation/suizid-in-abschiebungshaft/">Suizid in Abschiebungshaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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