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	<title>Katharina Sophie Rürup Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Nordrhein-Westfalen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/mitteilungen-nr-247/publikation/nordrhein-westfalen-3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2023 17:04:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am Sonntag, 19. Juni 2022, fand in Dortmund die 11. Verleihung des Ingeborg-Drewitz-Literaturpreis für Gefangene[1] statt. Der Preis wird seit 1989 verliehen. Bedingt durch die Corona-Epidemie musste die Ausschreibung 2020 bis 2021 verlängert werden, so dass nun 2022 erst der Preis wieder verliehen wurde. Die Ausschreibung 2020, bzw. 2021, stellte das emotionale Erleben des Einzelnen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Sonntag, 19. Juni 2022, fand in Dortmund die 11. Verleihung des Ingeborg-Drewitz-Literaturpreis für Gefangene[1] statt. Der Preis wird seit 1989 verliehen. Bedingt durch die Corona-Epidemie musste die Ausschreibung 2020 bis 2021 verlängert werden, so dass nun 2022 erst der Preis wieder verliehen wurde.</p>
<p>Die Ausschreibung 2020, bzw. 2021, stellte das emotionale Erleben des Einzelnen in der Haft ins Zentrum und verband diese mit den Entwicklungen in der Welt „draußen“. So hieß es im Ausschreibungstext: „Unsere Welt gerät gerade gehörig aus den Fugen: die tödliche, alles beherrschende Coronapandemie. Klimakatastrophen. Flüchtlingsströme. Finanzkrisen. Was bin ich in der Einsamkeit der Zelle, in der zunehmend chaotischen Welt ringsum, die das</p>
<p>Leben aller bedroht, verändert, vernichtet? Auch das tägliche Leben im Knast? Wie kann ich umgehen mit meinen Ängsten und Hoffnungen?“</p>
<p>Aus den Einsendungen wählte die Jury die qualitativ gelungensten und eindrucksvollsten Texte (Gedichte, Erzählungen, Romanauszüge, Tagebuchaufzeichnungen, Reportagen, Briefe, Hörspiele etc.) aus. Die Jury besteht aus sechs Juroren. Zur Grundidee des Preises gehört die paritätische Zusammensetzung der Jury aus (teilweise ehemaligen) Gefangenen und Nicht-Gefangenen. Bei Letzteren wird zumeist versucht, Persönlichkeiten aus den Bereichen Literaturkritik, Journalismus oder Kriminologie zu gewinnen. Mit Johannes Feest ist nun auch ein Mitglied des Bundesvorstandes der HU in der Jury vertreten.</p>
<p>Bei der Preisverleihung in Dortmund konnten – wie Johannes Feest hervorhob – wie so oft nur wenige der 17 Preisträger anreisen. Christian „Bär“ Templiner durfte im Gegensatz zu anderen inhaftierten Preisträgern am frühen Sonntagmorgen in Begleitung durch zwei Vollzugsbedienstete aus Berlin anreisen. Die anderen anwesenden Preisträger*innen waren bereits entlassen oder kamen aus dem offenen Vollzug, wie z.B. Rero W., der bereits das dritte Mal zu den Preisträgern zählt, aber jetzt das erste Mal live dabei sein konnte.</p>
<p>Per Video dazu geschaltet erzählte der Schirmherr der diesjährigen Preisverleihung, der Liedermacher und Musiker Konstantin Wecker von seiner ersten Inhaftierung als 18 jähriger. Er hob hervor, wie zentral bereits damals das Schreiben für ihn war. Er bezeichnete das Schreiben als die Chance, hinter der Realität die Wirklichkeit zu entdecken. Schreiben bedeute, im eigenen Selbst einzutauchen, wie er es in seinem Buch: „Die Kunst des Scheiterns“ erzählt. Eine andere Funktion, nämlich die des Brückenbaus zur Außenwelt hob Christian „Bär“ Templiner hervor. Templiner, der seit 28 Jahren in Haft und Sicherungsverwahrung sitzt, und dort zwei Bücher veröffentlicht hat und derzeit an einem Kinderbuch arbeitet, bezeichnete das Schreiben als „einen Schlüssel nach draußen, der die Justiz nicht mehr sein kann!“.</p>
<p>Die Texte der Preisträger werden – wie immer – in einer Anthologie veröffentlicht. Die aktuelle Ausgabe trägt den Titel: „Gewitter hinter Wolken“ und erscheint, mit Vorworten von Konstantin Wecker und Helmut H. Koch, im Rhein Mosel Verlag und kann ebenda für 12,00 Euro bestellt werden (<a href="https://www.chance-muenster.de/verlag.html">https://www.chance-muenster.de/verlag.html</a>)</p>
<p>Für den Sommer 2023 ist eine erneute Ausschreibung vorgesehen.</p>
<p>[1] Zum Trägerkreis des Preises gehören das Strafvollzugsarchiv an der Fachhochschule Dortmund und der Verein Chance e.V. Münster, die Humanistische Union Nordrhein-Westfalen, die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V., die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland und die Dokumentationsstelle Gefangenenliteratur der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster.</p>
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		<title>Der lange Schatten der Macht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/171-172/publikation/der-lange-schatten-der-macht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2005 11:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>George W. Bush, der Supreme Court und die Zukunft der B&#252;rgerrechte in den USA aus: Vorg&#228;nge Nr.171/172 ( Heft 3-4/2005), S.260-269 &#8222;The President, who exercises a limited power,may err without causing great urischief in theState. Congress may decide anriss without de-stroying the Union, because the electoral body inwhich Congress originates may cause it to retractits [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/171-172/publikation/der-lange-schatten-der-macht/">Der lange Schatten der Macht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>George W. Bush, der Supreme Court und die Zukunft der B&uuml;rgerrechte in den USA</p>
<p>aus: Vorg&auml;nge Nr.171/172 ( Heft 3-4/2005),  S.260-269</p>
<p><i>&bdquo;The President, who exercises a limited power,<br />may err without causing great urischief in the<br />State. Congress may decide anriss without de-<br />stroying the Union, because the electoral body in<br />which Congress originates may cause it to retract<br />its decision by changing its members. But if the<br />Supreme Court is euer composed of imprudent<br />men or bad citizens, the Union may be plunged<br />into anarchy or civil war.&rdquo;</i></p>
<p><i>Alexis de Tocqueville, Democracy in America</i></p>
<p>Die Nominierung von Richtern f&uuml;r das oberste Verfassungsgericht geh&ouml;rt in den USA zu den entscheidenden M&ouml;glichkeiten eines Pr&auml;sidenten, weit &uuml;ber die eigene Amtszeit hinaus Einfluss auf die politische Realit&auml;t des Landes zu nehmen. Die Ernennungen f&uuml;r das oberste Verfassungsgericht erfolgen dort, im Gegensatz zu Deutschland, auf Lebenszeit und ohne Pensionsgrenze. Entsprechend &uuml;ben die meisten Richter ihr Amt bis ins hohe Alter aus. Der heutige liberale Grandseigneur des <i>Supreme </i>Court, Richter John Paul Stevens, Jahrgang 1920, wurde z.B. 1975 noch von Gerald Ford nominiert. Personalentscheidungen, die heute getroffen werden, k&ouml;nnen also mehr als ein Vierteljahrhundert die Praxis der Verfassungsrechtsprechung pr&auml;gen.</p>
<p>In seiner ersten Amtsperiode hatte George W. Bush keinen einzigen obersten Verfassungsrichter nominieren k&ouml;nnen, auch wenn der Fernsehprediger Pat Robertson 2003 &ouml;ffentlich daf&uuml;r beten lies, Gott m&ouml;ge drei der liberalen Verfassungsrichter abberufen. Vieles sprach in den letzten Jahren daf&uuml;r, dass Gott doch kein Republikaner ist. Trotzdem nahm Bush bereits in seiner ersten Amtsperiode erheblichen Einfluss auf die k&uuml;nftigen Geschicke der Justiz: er nominierte eine gro&szlig;e Zahl von Richtern f&uuml;r die Berufungsgerichte und f&uuml;r die Bezirksgerichte auf Bundesebene. Diese Richter werden ebenfalls auf Lebenszeit ernannt. Sie entscheiden ungleich mehr F&auml;lle als die obersten Verfassungsrichter, sie erproben, was sp&auml;ter h&auml;ufig verfassungsgerichtliche Praxis wird und sie sind der Pool, aus dem sp&auml;ter die obersten Verfassungsrichter gew&auml;hlt werden. Bush konnte bereits rund ein Viertel dieser Richter ausw&auml;hlen, und auch wenn er nicht mit allen seinen Nominierungen durchsetzen konnte, sind seine Richter doch alle durchweg konservativ, unter ihnen entschiedene Abtreibungsgegner und Kritiker von Minderheitenf&ouml;rderung und B&uuml;rgerrechten sowie ehemalige Lobbyisten f&uuml;r Bergbau und Industrie.</p>
<p>Im Juli 2005 war es dann endlich soweit: Sandra Day O&#8217;Connor, seit 1981 Richterin am obersten Verfassungsgericht, k&uuml;ndigte Anfang Juli nach 24 Jahren Amtszeit an, zuriickzutreten, sobald ein Nachfolger gefunden sei. Zum ersten Mal seit 11 Jahren war eine Neubesetzung am Supreme Court m&ouml;glich. Als dann noch im September der oberste Verfassungsrichter William Rehnquist (81) seinem Krebsleiden erlag, war der Weg frei f&uuml;r die lang ersehnte Neuausrichtung. Beide Neubesetzungen wurden in der amerikanischen &Ouml;ffentlichkeit lange diskutiert, aber in unterschiedlicher Intensit&auml;t: Der Tod William Rehnquists bot Bush lediglich die Gelegenheit einen alten Konservativen gegen einen jungen auszutauschen; die Nachfolge von O&#8217;Connor dagegen k&ouml;nnte die Urteilssprechung des Supreme Court einschneidend ver&auml;ndern: O&#8217;Connor war h&auml;ufig die entscheidende Stimme, die swing vote, umk&auml;mpfter Urteile des <i>Supreme Courts</i>. Manchmal stimmte O&#8217;Connor mit dem konservativen Block &ndash; z.B. in der Entscheidung des obersten Verfassungsgerichts im Jahr 2000, die Nachz&auml;hlung der W&auml;hlerstimmen in Florida zu stoppen und damit Bush zum Pr&auml;sidenten zu machen oder bei der Frage der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der Exekution Minderj&auml;hriger. In vielen F&auml;llen aber hat O&#8217;Connor mit der liberalen Fraktion im Supreme Court gestimmt: Ihre Stimme war entscheidend f&uuml;r die Aufrechterhaltung der Abtreibungsrechtsprechung oder in Fragen der Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit der Minderheitenf&ouml;rderung. Im Hinblick auf die Trennung von Staat und Kirche hatte sie noch in der Woche vor ihrem R&uuml;cktritt mit entschieden, dass das Aufh&auml;ngen der Zehn Gebote in einem Gerichtssaal verfassungswidrig sei.</p>
<p>Der von Bush zun&auml;chst nominierte Nach folger John Roberts, Richter am Berufungsge rieht in Washington D.C, schien ein ideale Kandidat. Roberts war &ouml;ffentlich nie beson ders hervorgetreten, hatte wenig publiziert schien keiner bekannten konservativen Orga nisation anzugeh&ouml;ren und hatte zudem dis Bilderbuchkarriere eines Juristen hinter sich &#8211; Ausbildung in Harvard, Referendariat am Su preme Court, Mitarbeiter im Beraterstab de Regierung, Posten bei der Generalstaatsan waltschaft. Kommentatoren wie David Brooke in der New York Times stellten Roberts als fachlich hervorragenden und politisch zur&uuml;ck haltenden Juristen dar, dessen Nominierun&euro; nur auf seinen tats&auml;chlichen Qualifikationen beruhe und lediglich die Linke versuchte, dar aus eine politische Kontroverse zu machen Nur m&uuml;hsam kam die Bewegung gegen Roberts in Gang &#8211; zun&auml;chst war da nicht mehr als ein tiefes Misstrauen, dass etwas an ihn faul sein m&uuml;sse, wenn seine Nominierung vor den Konservativen, die einen politischer Wechsel im <i>Supreme Court </i>herbeif&uuml;hren, wollten, so einhellig gutgehei&szlig;en wurde.</p>
<p>Dennoch wurde Bushs Ank&uuml;ndigung im September 2005, Roberts nun nicht als Nachfolger O&#8217;Connors, sondern als Nachfolger f&uuml;g Rehnquist einsetzen zu wollen, von Seiten der Demokraten begr&uuml;&szlig;t. Dass der neue oberste Richter ein Konservativer sein w&uuml;rde, war unzweifelhaft; wichtig schien nur die Frage, welcher Typus von Konservativem es sein w&uuml;rde. Im Bereich des Verfassungsrechts lassen sich hier in den USA unterschiedliche Positionen ausmachen:<i> Originalist Conservatives </i>(manchmal auch als <i>Textualists</i> bezeichnet),die meinen, man habe sich an den urspr&uuml;nglichen Absichten der Verfassungsv&auml;ter zu orientieren (im derzeitigen Supreme Court durch Antonin Scalia vertreten); <i>Libertarian Conservatives</i>, die f&uuml;r individuelle Freiheitsrechte und gegen staatliches Handeln sind (vertreten durch Clarence Thomas); Traditionalist Conservatives, deren Rechtsauffassung sich an der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes orientiert (David Souter); Pragmatic Conservatives, die weniger an der Geschichte der Rechtsprechung oder dem Buchstaben der Verfassung interessiert sind als an pragmatischen Entscheidungen; und<i> Deferential Conservatives, </i>die meinen, das Verfassungsgericht solle sich nach M&ouml;glichkeit nicht in die Regierungsgesch&auml;fte der Bundesregierung und der Einzelstaaten einmischen.</p>
<p>Roberts galt &ndash; wie auch sein Vorg&auml;nger Rehnquist &ndash; eher als <i>pragmatischer </i>Konservativer und wurde daher am 29. September mit gro&szlig;er Mehrheit best&auml;tigt. Dass Roberts im Verlauf seiner Karriere Berater von Reagan und Mitarbeiter im B&uuml;ro des Generalstaatsanwaltes Kenneth Starr in der Regierung von Bush Senior war, bevor ihn Bush Junior 2003 als Richter an das Berufungsgericht in Washington D.C. berief &ndash; all dies z&auml;hlte nichts mehr angesichts der Erleichterung, dass es sich bei ihm zumindest nicht um einen religi&ouml;sen Fundamentalisten handelte, dass er also kein <i>extreme Supreme </i>sei und sich mit seiner Wahl die Mehrheitsverh&auml;ltnisse nicht entscheidend ver&auml;nderten.</p>
<h5>Bushs Debakel: Harriet Miers</h5>
<p>Anfang Oktober 2005 hat unter der F&uuml;hrung des neuen Obersten Richters John Roberts die neue Sitzungsperiode des <i>Supreme Courts </i>begonnen. Der neue<i> Roberts Court </i>&ndash; dem zur Zeit bis zur Best&auml;tigung ihres Nachfolgers auch noch O&#8217;Connor angeh&ouml;rt &ndash; wird dabei F&auml;lle h&ouml;ren, die sich u.a. mit Abtreibung, Religion, Meinungsfreiheit und der Todesstrafe besch&auml;ftigen. Derweil ist die Auseinandersetzung um die Nachfolge O&#8217;Connors noch heftiger entflammt. Bush nominierte zun&auml;chst Anfang Oktober Harriet Miers, Rechtsberaterin im Wei&szlig;en Haus, als zuk&uuml;nftige Nachfolgerin Sandra Day O&#8217;Connors. Miers Kandidatur war von Anbeginn an heftiger Kritik von allen Seiten ausgesetzt. Man warf ihr mangelnde Erfahrung, unzureichende Kenntnisse des Verfassungsrechts und eine zu gro&szlig;e N&auml;he zum Pr&auml;sidenten vor. Von der religi&ouml;sen Rechten wurde Miers trotz ihrer Loyalit&auml;t zu Pr&auml;sident Bush abgelehnt, weil ihre Haltung zur Abtreibungsfrage nicht eindeutig genug schien. Ende September zog Miers ihre Kandidatur zur&uuml;ck und einen Monat sp&auml;ter nominierte Bush Samuel Alito, einen konservativen Bundesrichter am Bundesberufungsgericht f&uuml;r den 3. Gerichtskreis, dessen Anh&ouml;rung f&uuml;r An-fang Januar 2006 geplant ist.</p>
<p>In der &ouml;ffentlichen Diskussion um Alitos Nominierung spielt die Abtreibungsfrage ebenfalls eine gro&szlig;e Rolle. Seit langer Zeit ist es erkl&auml;rtes Ziel der Konservativen in den USA, die Entscheidung <i>Roe v. Wade</i>, die seit 1973 die Grundlage legaler Abtreibungen bildet, zu revidieren. Die Roe v. Wade begr&uuml;ndete kein gerichtlich festgestelltes Recht auf Schwangerschaftsabbruch, sondern stellte fest, dass die Entscheidung eine Schwangerschaft auszutragen oder zu beenden eine so private, in die intimsten Lebensbereiche eingreifende ist, dass der Staat kein Recht habe, sich einzumischen.[1] Seit vielen Jahren gibt es Versuche, <i>Roe v. Wade </i>wenn nicht vollst&auml;ndig zu revidieren, so doch zumindest einzuschr&auml;nken. Das ist in einigen F&auml;llen auch gelungen (z.B. Webster v. Casey), aber das grunds&auml;tzliche Recht auf Abtreibungen besteht weiterhin &ndash; zum &Auml;rger der religi&ouml;sen Rechten.</p>
<h5>Kampf um die Auslegung der neuen Sicher&shy;heits&shy;ge&shy;setze</h5>
<p>Auch wenn sich das &ouml;ffentliche Interesse in den USA prim&auml;r daran festmachte, dass eine Neubesetzung des <i>Supreme Courts </i>mit Alito ein Ende der bisherigen Abtreibungspraxis bzw. der Rechtsprechung hierzu bedeutet[2], stehen doch auch ganz andere Fragen zur Diskussion. Sandra Day O&#8217;Connor spielte n&auml;mlich auch wegen ihrer Haltung zu B&uuml;rgerrechten in Zeiten der Terrorismusbek&auml;mpfung eine wichtige Rolle. Sie war es, die die Urteilsbegr&uuml;ndung des <i>Supreme Courts </i>formulierte, als dieser im letzten Jahr entschied, dassder Pr&auml;sident amerikanische B&uuml;rger nicht ohne rechtliches Verfahren als &bdquo;feindliche K&auml;mpfer&rdquo; klassifizieren und unbegrenzt in Haft halten k&ouml;nne. O&#8217;Connor stellte klar, dass B&uuml;rgerrechte auch in Kriegszeiten zu gelten haben und dass &bdquo;state of war is not a blank check for the President&rdquo; (Urteilsbegr&uuml;ndung Hamdi v. Rumsfeld). O&#8217;Connor wies darauf hin, dass gerade in Kriegszeiten dem Schutz der B&uuml;rgerrechte eine besondere Bedeutung zukommt: &bdquo;It is during our most challenging and uncertain moments that our nation&#8217;s commitment to due process is most severely tested, and it is in those times that we must preserve our commitment at home to the principles for which we fight abroad&rdquo; (ebd.).</p>
<p>Due process, das Recht auf ein ordentliches Verfahren, ist aber nicht das einzige Grundrecht, das in den USA seit Beginn des War on Terror in Gefahr geraten ist. Die im sog. PATRIOT Act (<i>Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism</i>) geb&uuml;ndelten Sicherheitsgesetze, die sechs Wochen nach den Anschl&auml;gen 2001 verabschiedet wurden, enthalten eine Vielzahl von problematischen Erweiterungen staatlicher &Uuml;berwachungsbefugnisse (vgl. R&uuml;rup 2002; R&uuml;rup 2003; R&uuml;rup 2004a; R&uuml;rup 2004b).[3] Noch hat es keine Verfahren vor dem Supreme Court aus diesem Rechtsbereich gegeben. Anders als in Deutschland nimmt das Oberste Verfassungsgericht in den USA keine Normenkontrollfunktion wahr, d.h. Gesetze werden nicht auf ihre Verfassungsm&auml;&szlig;igkeit gepr&uuml;ft, sondern es muss ein konkreter Fall durch die Instanzen gehen, bis er schlussendlich beim Supreme Court angelangt, der dann pr&uuml;ft, ob das angewendete Gesetz verfassungskonform ist. Es gibt also grunds&auml;tzlich eine zeitliche Verz&ouml;gerung, bis Streitfragen vor dem Supreme Court entschieden werden. Langsam aber bewegen sich die anh&auml;ngigen Verfahren aus dem Anwendungsbereich des PATRIOTAct vorw&auml;rts durch die Instanzen.[4]</p>
<p>Zu den Teilen der Sicherheitsgesetze, die sich auf dem Weg durch die Instanzen befinden, geh&ouml;ren die erweiterte Durchsuchungsund &Uuml;berwachungsm&ouml;glichkeiten durch die National Security Letters. Bereits vor 2001 enthielten alle Gesetze in den USA, die die Privatsph&auml;re vor staatlichen &Uuml;bergriffen sch&uuml;tzen, Ausnahmeregelungen, die dem FBI unter Berufung auf die nationale Sicherheit den Zugriff auf vertrauliche Daten erm&ouml;glichten. Grundlage daf&uuml;r waren die sog. National Security Letters, eine Art au&szlig;erordentlicher Durchsuchungsbefehle. Im PATRIOTAct wurde in Abschnitt 505 (Removing Obstacles to Investigating Terrorism) die Ausstellung und der Geltungsbereich dieser National Security Letters neu geregelt. Nun k&ouml;nnen National Security Letters nicht nur vom Generalstaatsanwalt ausgestellt werden, sondern auch von einfachen FBI-Beamten. Die Unterlagen m&uuml;ssen auch nicht mehr im Kontext einer konkreten Ermittlung stehen, sondern es reicht, dass sie &bdquo;relevant&rdquo; sind f&uuml;r eine &bdquo;authorized investigation to protect against international terrorism or clandestine intelligence.&rdquo;</p>
<p>In einem Verfahren, das die American Civil Liberties Union (ACLU) gegen das NSLStatut angestrengt hat, urteilte ein Bundesgericht, dass die National Security Letters in ihrer jetzigen Form den ersten und vierten Verfassungszusatz verletzen (ACLU v. John Ashcroft). Die amerikanische Regierung ging in Berufung und im November 2005 kam der Fall vor das Bundesberufungsgericht des Zweiten Gerichtskreises.[5] Im n&auml;chsten Jahr k&ouml;nnte der Fall vor dem Supreme Court verhandelt werden und die Entscheidung (auch) von O&#8217;Connors Nachfolger abh&auml;ngen.</p>
<p>Ein weiterer Themenbereich aus dem Zusammenhang des <i>PATRIOT Act, der sicherlich in n&auml;herer Zukunft vor dem Supreme Court verhandelt wird, ist die &Uuml;berwachung und Durchsuchung nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA)</i>. W&auml;hrend der Regierung Nixon hatte der Supreme Court klargestellt, dass auch der Pr&auml;sident kein Recht hat, die Privatsph&auml;re seiner B&uuml;rger zu verletzen, Nixon hatte behauptet, er habe das Recht, jeden elektronisch &uuml;berwachen zu lassen, den er als &bdquo;Feind&rdquo; definiere, was durch das Gericht abgelehnt wurde,6 Gleichzeitig stellte das Gericht aber auch fest, dass der Auslandsgeheimdienst eine Ausnahme darstelle und also sehr viel geringere H&uuml;rden f&uuml;r die Genehmigung von Abh&ouml;raktionen oder Durchsuchungen n&ouml;tig seien, wenn es sich nicht um straf-rechtliche Ermittlungen, sondern lediglich um nachrichtendienstliches Sammeln von Informationen &uuml;ber Agenten fremder M&auml;chte handelt. Durch die Erweiterung der Definition dessen, was es hei&szlig;t, im Dienst einer fremden Macht zu stehen, kann FISA jetzt auch bei regul&auml;ren Ermittlungen im War on Terror ein-gesetzt werden. Die Standards hierbei sind weitaus niedriger als die regul&auml;ren &mdash; so sind z.B. Durchsuchungen und Lauschangriff m&ouml;glich ohne nachgewiesenen &bdquo;hinreichenden Verdacht&rdquo;. Auch in diesem Bereich sind einige Verfahren anh&auml;ngig, die u.U, in naher Zukunft vor dem<i> Supreme Court </i>verhandelt werden.</p>
<h5>Der Umgang mit den Enemy Combatants</h5>
<p>Von entscheidender Bedeutung werden auch die F&auml;lle sein, die sich mit der Internierung der enemy combatants und den Befugnissen des Pr&auml;sidenten im <i>War on Terror </i>besch&auml;ftigen. Einer der wichtigsten F&auml;lle betrifft jedoch nicht die in Guantanamo (oder anderswo) inhaftierten Angeh&ouml;rigen unterschiedlicher Nationen, sondern den US-Staatsb&uuml;rger Jose Padilla. Padilla war 2002 in Chicago festgenommen worden, unter dem Vorwurf, er habe eine radioaktiv verseuchte Bombe (dirty bomb) z&uuml;nden wollen. Als er seine Inhaftierung vor einem Gericht in New York anfechten wollte, wurde er flugs zum enemy combatant erkl&auml;rt und der Jurisdiktion der zivilen Gerichte entzogen. Seither sitzt er in Isolationshaft auf einem Schiff der US-Marine. 2004 wurde ein Verfahren vor dem <i>Supreme Court </i>aus formalen Gr&uuml;nden abgewiesen &mdash; die Klage h&auml;tte nicht in New York, wo Padilla zun&auml;chst inhaftiert war, sondern in South Carolina, wo das Schiff, auf dem er inhaftiert ist, ihren Heimathafen hat, eingereicht werden m&uuml;ssen. Nun ist das Verfahren wieder auf dem Weg durch die Instanzen. Zwei untere Gerichte haben festgestellt, dass Bush Padilla nicht als enemy combatant einstufen d&uuml;rfe; das Bundesberufungsgericht des vierten Gerichtsbezirkes hat im September einstimmig Bushs Recht best&auml;tigt, Padilla als enemy combatant in Milit&auml;rgewahrsam zu halten; als n&auml;chster Schritt stand das neue Verfahren vor dem Supreme Court an. Im letzten &mdash; abgelehnten &mdash; Verfahren vor dem Supreme Court hatten f&uuml;nf Richter angedeutet, dass sie zu Gunsten Padillas entschieden h&auml;tten, und die Regierung Bush war nicht erpicht auf eine Niederlage vor dem Supreme Court. Prompt wurde Padilla jetzt wieder einem zivilen Gericht &uuml;ber-antwortet, das jetzt aber nicht mehr &uuml;ber dirty bombs, sondern nur noch &uuml;ber Unterst&uuml;tzung einer terroristischen Organisation entschieden soll. Das Berufungsgericht will aber dem nicht zustimmen, weil der berechtigte Eindruck entstanden ist, dass sich die US-Regierung hier ausschlie&szlig;lich nach taktischen Gesichtspunkten verh&auml;lt und zudem nicht auszuschlie&szlig;en ist, dass die Regierung ihn zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt erneut zum <i>enemy combatant </i>erkl&auml;rt.</p>
<h5>Die Wahrung der Rechte von Nicht-&shy;Stats&shy;b&uuml;r&shy;gern</h5>
<p>Padillas Fall ist ungew&ouml;hnlich, weil es sich um einen US-Staatsb&uuml;rger handelt, w&auml;hrend die Mehrzahl der F&auml;lle, z.B. in Guantanamo, Angeh&ouml;rige anderer Staaten betrifft. In den hier laufenden Prozessen geht es also um die Rechte von Nicht-Staatsb&uuml;rgern. G&auml;ngige Rechtsauffassung in den USA &mdash; die seit den 1970er Jahren auch verschiedentlich vom Supreme Court best&auml;tigt wurde &mdash; ist, dass verfassungsm&auml;&szlig;ige Rechte nicht nur f&uuml;r Staatsb&uuml;rger, sondern auch f&uuml;r alle sich legal im Landeaufhaltenden Ausl&auml;nder gelten. Der Verfassungsrichter Harry Blackmun schrieb 1971 in der Urteilsbegr&uuml;ndung eines Falles, indem es um Sozialhilfe f&uuml;r Nicht-Staatsb&uuml;rger ging: &bdquo;classifications based on alienage, like those based on nationality or race, are inherently suspect&rdquo; (in der Urteilsbegr&uuml;ndung Graham v. Richardson). In den 1980er Jahren ging der Supreme Court noch weiter und stellte fest, dass grundlegende Verfassungsgarantien, wie der gleiche Schutz vor dem Gesetz und das Recht auf ein ordentliches Verfahren, f&uuml;r alle Menschen unabh&auml;ngig von ihrem Einwanderungsstatus g&auml;lte, also auch f&uuml;r sich illegal im Land Aufhaltende <i>(z. B. Plyler v. Doe 1982</i>). Diese Rechtsauffassung wird von der US-Regierung in den Guantanamo-F&auml;llen in Frage gestellt. Im Fall Rasul v. Bush stellte der Supreme Court fest, dass ausschlaggebend lediglich die Frage sei, ob Guantanamo amerikanischer Jurisdiktion unterliege (was der Supreme Court best&auml;tigte), nicht jedoch, ob die Inhaftierten die amerikanische Staatsb&uuml;rgerschaft bes&auml;&szlig;en. &bdquo;They are not nationals of countries at war with the United States, and they deny that they have engaged in or plotted acts of aggression against this country; they have never been afforded access to any tribunal, much less charged with and convicted of wrongdoing.&rdquo; (John Paul Stevens in der Urteilsbegr&uuml;ndung) Das Gericht urteile daher, dass die Gefangenen in Guantanamo ein Recht h&auml;tten, ihre Internierung gerichtlich anzufechten.</p>
<p>Seither hat es aber neue Prozesse gegeben und die wichtigste Entscheidung im Hinblick auf das Ma&szlig; pr&auml;sidialer Macht und im Hin-blick auf die Zukunft der Internierten in Guntanamo ist die im Juli 2005 gef&auml;llte Entscheidung des District Court in Washington, im Fall Hamdan v. Rumsfeld. Das Hamdan-Urteil best&auml;tigte das Recht des Pr&auml;sidenten, Gefangene au&szlig;erhalb der Jurisdiktion der zivilen Gerichte und ohne Schutz durch Milit&auml;rgerichte unter Missachtung der Genfer Konventionen festzuhalten. Das Gericht unter F&uuml;hrung von John Roberts stellte die Nichtzust&auml;ndigkeit der US-Gerichte fest.</p>
<p>Bei Hamdan wie bei Padilla geht es ma&szlig;geblich um die Machtbefugnisse des Pr&auml;sidenten in Kriegszeiten. Hier gilt eben nicht nur O&#8217;Connors Aussage, dass es keinen Blankoscheck f&uuml;r den Pr&auml;sidenten g&auml;be, sondern auch Feststellungen wie die von Rehnquist, der schrieb &bdquo;In time of war, presidents may act in ways that push their legal authority to its outer limits, if not beyon.&rdquo; (zit, nach Hentoff 2003). Die Besetzungen, die Bush jetzt vornimmt, werden alle Hamdan-, Hamdi- und Padilla-F&auml;lle der kommenden Jahre oder Jahrzehnte entscheiden. Das ist der Kern der gegenw&auml;rtig ausgetragenen Konflikte.</p>
<h5>B&uuml;rger&shy;rechte in Kriegs&shy;zeiten</h5>
<p>Die Tatsache, dass der Kongress und die Exekutive in Kriegs- und Krisenzeiten im Namen der nationalen Sicherheit Ma&szlig;nahmen ergreifen, die die Machtbefugnisse der Regierung vergr&ouml;&szlig;ern und die Rechte der B&uuml;rger ein-schr&auml;nken, ist an sich nichts Neues (vgl. Ignatieff 2004). Auch dass die Gerichte ihrer Funktion als Kontrollinstanz gegen Machtmissbrauch von Exekutive oder Legislative nur mangelhaft nachkommen, ist bereits h&auml;ufiger vorgekommen. Das bekannteste Beispiel ist die Zustimmung des Supreme Court zur Internierung der Amerikaner japanischer Herkunft durch die Executive Order 9066 w&auml;hrend des Zweiten Weltkrieges (z.B. in Korematsu v. United States, 1944). Bisher jedoch hat der Supreme Court zumeist nach Ende der akuten Bedrohungen seine Entscheidungen korrigiert.[7] So befand er 1866 in Ex parte Milligan nach Ende des amerikanischen B&uuml;rgerkrieges, dass die zeitweilige Aussetzung des <i>Habeas Corpus Gesetzess [8]</i>durch Pr&auml;sident Lincoln w&auml;hrend des B&uuml;rgerkrieges, die dazu f&uuml;hrte, dass ca. 38.000 B&uuml;rger ohne Haftbefehl inhaftiert wurden, verfassungswidrig gewesen sei. &mdash; Ex parte Milligan wird in den letzten Jahren h&auml;ufiger zitiert, weil der Supreme Court in seiner Urteilbegr&uuml;ndung fest-stellte, dass Milit&auml;rtribunale, dort wo &bdquo;the courts are open and their process unobstructed&rdquo;, nicht zul&auml;ssig seien. Und noch sehr viel grunds&auml;tzlicher stellt der Supreme Court fest, dass die Verfassung auch f&uuml;r die Herrschenden g&auml;lte und dass sie in Kriegs- wie in Friedenszeiten gleicherma&szlig;en Anwendung finde: &bdquo;The Constitution of the United States is a law for rulers and people, equally in war and in peace, and covers with the shield of its protection all classes of men, at all times, and under all circumstances.&rdquo; (Richter Davis in der Urteilsbegr&uuml;ndung Ex Parte Milligan) Das tats&auml;chlich Neue an der jetzigen Bedrohung ist, dass ihr Ende nicht abzusehen ist. Wir k&ouml;nnen also nicht vom &bdquo;normalen&rdquo; Pendelschlag zwischen restriktiverer Gesetzgebung und Auslegung der Gesetze in Kriegszeiten und der Revision und Wiederherstellung der B&uuml;rgerrechte in der Zeit nach den Konflikten ausgehen. Der War on Terror ist zeitlich unbefristet und es ist nicht vermessen anzunehmen, dass er die gesamte Amtszeit von John Roberts andauern wird.</p>
<h5>Die Nominierung des neuen Verfas&shy;sungs&shy;rich&shy;ters</h5>
<p>Anfang Januar begannen die Anh&ouml;rungen im Justizausschuss des Senates, nachdem sich dessen Mitglieder versucht haben, sich ein m&ouml;glichst umfassendes Bild von Samuel Alito zu machen. Die Demokraten begannen damit, m&ouml;glichst viele Unterlagen aus Alitos beruflicher Vergangenheit anzufordern und durchzuarbeiten. Jedes Gutachten, jedes interne Memo und jede Urteilsbegr&uuml;ndung, die er verfasst hat, wurde untersucht. Zwar hat Alito in seiner Zeit als Richter keinen Fall entschieden, der eindeutig aus sensiblen Themenbereichen wie B&uuml;rgerrechte oder innere Sicherheit stammt, aber es gibt durchaus einige F&auml;lle in seiner Karriere, die mit den Rechten von Einwanderern und Ausl&auml;ndern zu tun hatten. Seit Mitte November begannen auch B&uuml;rgerrechtsgruppen, die Auseinandersetzung mit Alitos Kandidatur &uuml;ber die Abtreibungsfrage hinaus zu suchen. Zu dieser Allianz geh&ouml;ren Gruppen wie People for the American Way, die Gewerkschaft A.F.L.-C.LO., B&uuml;rgerrechtsorganisationen wie National Association f&uuml;r the Advancement of Colored People, die ACLU und der Sierra Club.</p>
<p>Die Demokraten k&ouml;nnen &mdash; auch wenn sie nicht &uuml;ber Mehrheiten im Kongress verf&uuml;gen, um Wechsel am Supreme Court aufzuhalten &mdash; zumindest einzelne Kandidaten f&uuml;r den Richterstuhl durch &bdquo;Filibuster&rdquo; verhindern. &bdquo;Filibustem&rdquo; nennt man das Blockieren der Gesetzgebung durch endlose Debatten, z.B. redete Senator Strom Thurmond 1957 geschlagene 24 Stunden und 18 Minuten, um die Verabschiedung des Civil Rights Acts zu blokkieren. Die Filibuster der Demokraten in den letzten Jahren waren weniger dramatisch: es wurden weder Bibelverse zitiert noch Telephonb&uuml;cher vorgelesen; es gab keine schlafenden Abgeordneten und keine unrasierten, &uuml;bern&auml;chtigten Redner. Dennoch haben die Demokraten zehn von 200 Kandidaten Bushs f&uuml;r Richter&auml;mter effektiv verhindert &mdash; zum &Auml;rger der Republikaner, die nun damit drohen, die Verfahrensordnung zu &auml;ndern, um solche Blockaden zuk&uuml;nftig zu verhindern. Die Republikaner sehen sich offensichtlich langfristig in der Mehrheitsrolle &mdash; sonst w&uuml;rden sie kaum das wirkungsm&auml;chtigste Mittel der Opposition abschaffen wollen. Es ist aber fraglich, ob die Demokraten tats&auml;chlich wegen der Meinungsverschiedenheiten &uuml;ber den War on Terror eine Totalblockade riskieren w&uuml;rden: Bei der Abtreibungsfrage w&uuml;ssten sie wenigstens, dass sie daf&uuml;r in der W&auml;hlergunst punkten; bei der inneren Sicherheit ist das fraglich. Aller Wahrscheinlichkeit nach &mdash; sollten nicht noch unerwartete Dinge aus den Akten auftauchen &mdash; werden die Demokraten Alito best&auml;tigen, wie sie zuvor Roberts best&auml;tigt haben.</p>
<h5>Fazit</h5>
<p>Wie weitreichend werden die Auswirkungen der Neubesetzung des Supreme Court auf die k&uuml;nftige Lage der B&uuml;rgerrechte in den USA tats&auml;chlich sein? In der jetzigen politischen Situation, in der die Republikaner Senat und Abgeordnetenhaus kontrollieren, schien h&auml;ufig allein der Supreme Court dem Abbau b&uuml;rgerlicher Freiheitsrechte Einhalt gebieten zu k&ouml;nnen. Auch wenn der Supreme Court (im Durchschnitt der letzten zehn Jahre) nur 82 F&auml;lle pro Jahr entscheidet und viele dieser F&auml;llen politisch nicht umstritten sind und da-her einstimmig entschieden werden (2003 immerhin 36 Prozent), ist sein Einfluss auch auf die Rechtsprechung der unteren Instanzen nicht zu untersch&auml;tzen.</p>
<p>Eine gewisse Hoffnung besteht darin, dass Richter keineswegs immer den Erwartungen derjenigen gerecht werden, die sie nominiert haben. Sandra Day O&#8217;Connor beispielsweise wurde von Reagan nominiert, wie auch Anthony Kennedy, der 1989 im Fall Texas v. Johnson daf&uuml;r stimmte, dass das Verbrennen der amerikanischen Flagge durch den ersten Verfassungszusatz (das Grundrecht auf Meinungsfreiheit) gesch&uuml;tzt sei &mdash; zum Entsetzen aller Konservativen. Ein anderer, aktueller Fall ist Henry F. Floyd, von Pr&auml;sident Bush 2003 nominierter Richter am Bezirksgericht auf Bundesebene in South Carolina, der im Februar 2005 urteilte, dass Pr&auml;sident Bush amerikanische B&uuml;rger nicht zu feindlichen K&auml;mpfern erkl&auml;ren k&ouml;nne.</p>
<p>Der wichtigste Punkt aber ist, dass die Gerichte &mdash; und also auch der Supreme Court &mdash; nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum operieren, weil Urteile des Verfassungsgerichtes auch kodifizieren, was denn nun nach Auffassung der Gesellschaft recht und billig sei, also teilweise einen nachholenden Charakter haben, der die rechtliche Wirklichkeit der gesellschaftlichen anpasst. Insoweit hat Tocqueville mit seiner Beobachtung recht: &bdquo;[The Supreme Court Judges&#8216;] power isenormous, but it is the power of public opinion. They are all-powerful as long as the people respect the law; but they would be impotent against popular neglect or contempt of the law. The force of public opinion is the most intractable of agents, because its exact limits cannot be defined; and it is not less dangerous to exceed than to remain below the boundary prescribed.&rdquo;</p>
<p>[1] Das ist die &uuml;bliche Praxis bei Supreme-Court-Verfahren: die Beteiligten versuchen jeweils einen m&ouml;glichst erfolgsversprechenden Rahmen f&uuml;r ihre Anliegen zu finden, auch wenn die rechtliche Konstruktion mit dem eigentlichen Anliegen nicht viel zu tun hat. Zum Beispiel sind die meisten Auseinandersetzungen um die Trennung von Staat und Kirche in den letzten Jahren eingekleidet in den Kontext verfassungsm&auml;&szlig;iger Garantien f&uuml;r die Meinungsfreiheit, deren Aus&uuml;bung Konservative durch das Verbot der Religionsaus&uuml;bung in &ouml;ffentlichen R&auml;umen bedroht sehen.</p>
<p>[2] Eine m&ouml;gliche Lesart der Fokussierung auf den Fall Roe v. Wade und die Abtreibungsfrage ist, dass Umfragen immer wieder zeigen, dass eine Mehrheit der Amerikaner f&uuml;r Roe ist und sich daher mit der Zuspitzung darauf Stimmen gewinnen lassen. Wenn man also Alito nachweisen kann, eindeutig gegen Roe v. Wade zu sein, kann man damit Mehrheiten gegen ihn mobilisieren, die bei Fragen der inneren Sicherheit sonst so nicht gegeben w&auml;ren.<br />[3] Aber in den n&auml;chsten Jahren steht genau das an, wahrscheinlich noch wichtiger als bisher angenommen, weil gerade die besonders problematischen Teile des PATRIOT Act, die nach Einw&auml;nden von B&uuml;rgerrechtlern bis 2001 befristet worden waren. Ende 2005 sollten diese entfristet werden.<br />[4] Eine &Uuml;bersicht aller Verfahren im Zusammenhang mit dem Patriot Act in: Chang 2004.<br />[5] W&auml;hrend der Diskussionen im Kongress &uuml;ber die Entfristung des Patriot Acts auf Er-suchen der Regierung ausgesetzt.<br />[6] Angesichts neuer Enth&uuml;llungen &uuml;ber von Pr&auml;sident Bush angeordnete &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen und seine Verteidigung dersel-<br />268&nbsp;vorg&auml;nge Heft 3-4/2005, S. 260-269&nbsp;Katharina Sophie R&uuml;rup: Der lange Schatten der Macht&nbsp;2t<br />ben wird deutlich, dass seine Rechtsauffassung in diesem Punkt der von Richard Nixon n&auml;her ist als der Rechtsprechung des Supreme Court &ndash; oder der Verfassung.<br />[7] Auch die ungl&uuml;ckliche Korematsu-Entscheidung wurde zu einem sp&auml;teren Zeitpunkt revidiert (Korematsu v. United States 1984).<br />[8] Der Habeas Corpus Act ist das aus dem englischen Recht stammende verfassungsm&auml;&szlig;ig verankerte Recht eines jeden B&uuml;rgers, nicht ohne gerichtliche Untersuchung in Haft gehalten zu werden, und das Recht, den Grund der Verhaftung zu erfahren.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p>Bolton, Alexander 2005: GOP focus on war powers; in: The Hill vom 15.11. (<a href="https://www.humanistische-union.de/http%3A/www" target="_blank" rel="noopener">http://www</a>. hillnews.comlthehilllexportJTheHill/News/ Frontpage/1 1 1505/newsl html)<br />Brooks, David 2005: A Competent Conservative; in: New York Times vom 21. Juli<br />Chang, Nancy 2004: A Summary of Recent Court Rulings on Terrorism Related Matters Having Civil Liberties Implications; hrsg. vom Center for Constitutional Rights, New York; <a href="http://www.ccr-ny.orglv2/legal/september" target="_blank" rel="noopener">www.ccr-ny.orglv2/legal/september</a>_ l lthl docslsummaryofcases2-4-04.pdf.<br />Cole, David 2004: Uncle Sam is Watching You; in: New York Review of Books vom 18. November<br />Dahl, Robert A. 2002: How Democratic is the American Constitution? New Haven, London<br />Dworkin, Ronald 2003: Terror &amp; the Attack on<br />Civil Liberties; in: New York Review of<br />Books, Jg. 50, Nr. 17 vorn 6. November Dworkin, Ronald 2004: What the Court Really<br />Said; in: New York Review of Books vom 11.<br />August, S. 26-29<br />Hentoff, Nat 2003: Liberty Vanishes While the Press Sleeps; in: Village Voice vom 13. April<br />Hentoff, Nat 2005: The Real John Roberts &ndash; Justice O&#8217;Connor ruled Bush can&#8217;t get `a blank check&#8216; but her successor will give him one; in: Village Voice vom 02. September<br />Ignatieff; Michael 2004: The Lesser Evil: Politi-<br />cal Ethics in an Age of Terror, Princeton<br />Lithwick, Dahlia 2005: Getting to Yes, Why Alito needs to talk to us about the war on terror; in: Slate vom 5. Dezember; http:// <a href="http://www.slate.com/id/21313741" target="_blank" rel="noopener">www.slate.com/id/21313741</a><br />Rosen, Jefferey 2005: Stare Decisis; in: The New Republic;<br /><a href="http://www,tnr.com/doc.mhtml?i=20050919" target="_blank" rel="noopener">http://www,tnr.com/doc.mhtml?i=20050919</a> &amp;s=rosen091905<br />Rosen, Jefferey 2005: Ideas and Trends: Storm Watch; So What&#8217;s the `Right&#8216; Pick?&#8220;; in: The New York Times vom 3. Juni<br />Rosen, Jefferey 2005: Roberts v. the Future; in: The New York Times vom 28. August<br />R&uuml;rup, Katharina Sophie 2002: B&uuml;rgerrechte Ade? Die Gesetzgebung in den USA nach dem 11. September; in: vorg&auml;nge 159, 41 (H. 3), S. 52-60<br />R&uuml;rup, Katharina Sophie 2003: Sicherheit ohne Freiheit; in: Anspr&uuml;che. Forum demokratischer Juristen und Juristinnen, 11 (H. 1), S. 24-29<br />R&uuml;rup, Katharina Sophie 2004a: Die bedrohte Freiheit. Eine Neuerscheinung zur amerikanischen Grundrechtspraxis; in: vorg&auml;nge 164, 43 (H. 3), 5.109-111<br />R&uuml;rup, Katharina Sophie 2004b: Big Brother&#8217;s Gesch&auml;ftspartner: Privatheit und &Uuml;berwachung in den USA nach dem 11. September 2001; in: Liberale Grundrechte im Zeitalter der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, &Ouml;sterreichische Zeitschrift f&uuml;r Politikwissenschaft, Heft 4, S. 379-400<br />Zitierte Supreme-Court-F&auml;lle;<br />Ex parte Milligan. 71 US 2 (1866).<br />Hamdi v. Rumsfeld (03-6696), 542 U.S. 507 (2004)<br />Graham v. Richardson, 403 US 365 (1971). Korematsu v. United States. 323 US 214 (1944). Korematsu v. United States, 584 F.Supp. 1406<br />(1984).<br />Lawrence v. Texas, 539 U.S. 558 (2003)<br />Planned Parenthood of Southeastern Pa. v. Casey<br />(91-744), 505 U.S. 833 (1992) Rasul v.Bush, 542 U.S. 455 (2004) Roe v. Wade, 410 U.S. 113 (1973)<br />Roper v. Simmons, 125 S.CT. 1183 (2005) Rumsfeld v. Padilla, 542 U.S. 426 (2004)<br />Sonstige Verfahren:<br />John Doe and ACLU v. Ashcroft, 2004 WL 218557 1 (SDNY) (Sept. 28, 2004)<br />Die Supreme-Court-Urteile, Urteilsbegr&uuml;ndungen und Minderheitenvoten finden sich alle unter<br /><a href="http://www.supremecourtus.gov/opinions" target="_blank" rel="noopener">http://www.supremecourtus.gov/opinions</a>. Die meisten Urteile anderer Instanzen k&ouml;nnen &uuml;ber http:/llawcrawler.findlaw.com, http;/lwww.law.uchicago.edu oder <a href="http://www.law.cornell,edu/" target="_blank" rel="noopener">http://www.law.cornell,edu</a> erschlossen werden. Die zitierten Gesetze finden sich unter <a href="http://thomas.loc.gov/" target="_blank" rel="noopener">http://thomas.loc.gov</a><br />Zitierte Gesetze:<br />Uniting and Strengthening America by Providi<br />Appropriate Tools Required to Intercept a<br />Obstruct Terrorism (USA PATRIOT) ~<br />(2001). Pub. L. No. 107-56, 115 Stat. 272 FISA &ndash; Foreign Intelligence Surveillance Act<br />1978 (1978). Pub. L. No. 95- 511</p>
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		<title>Die bedrohte Freiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/166-vorgaenge/publikation/die-bedrohte-freiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 11:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Neuerscheinung untersucht die amerikanische Grundrechtspraxis nach dem 11. September aus: Vorgänge Nr. 166 ( Heft 272004 ), S.109-111  &#132;We haue been through paranoid phases before, succumbing to panic and forgetting oui constitutional guarantees. [&#8230;] Recovering from our periodic attacks of panic, we haue always hated ourselves in the morning.&#148; Arthur Schlesinger Jr. Seit dem [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Neuerscheinung untersucht die amerikanische Grundrechtspraxis nach dem 11. September</p>
<p>aus: Vorgänge Nr. 166 ( Heft 272004 ), S.109-111</p>
<p><i> &#132;We haue been through paranoid phases before, succumbing to panic and forgetting oui constitutional guarantees. [&#8230;] Recovering from our periodic attacks of panic, we haue always hated ourselves in the morning.&#148; Arthur Schlesinger Jr.</i></p>
<p><i>Seit dem 11. September 2001 sind allmählich auch die innenpolitischen Reaktionen der USA auf die Anschläge in den europäischen Blick geraten, Nicht nur die Maßnahmen gegen vermeintliche Islamisten oder der rechtlose Status der sogenannten unlawful combatants in Guantanamo, sondern auch die Ausweitung polizeilicher Überwachungstätigkeit durch die nach den Anschlägen verabschiedeten Sicherheitsgesetze (vgl. Rürup 2002) finden zunehmend öffentliches Interesse auch in der Bundesrepublik.</i></p>
<p>Deshalb ist es besonders erfreulich, daß mit der Untersuchung von Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin, jetzt eine konzise Arbeit zu den rechtlichen Rahmenbedingungen polizeilicher Überwachungsmaßnahmen in den USA vorliegt.</p>
<p>Clemens Arzt: Polizeiliche Überwachungsmaßnahmen in den USA. Grundrechtsbeschränkungen durch moderne Überwachungstechniken und im War an Terrorism, Verlag für Polizeiwissenschaft: Frankfurt/Main 2004, 132 S., ISBN 3-935979-35-5; 16 Euro Arzt legt den Schwerpunkt seiner Studie darauf, &#132;wie das amerikanische Verfassungsgericht (Supreme Court) das Spannungsverhältnis von Freiheits- respektive Grundrechten der Bürger einerseits und den Aufgaben, Interessen und technischen Möglichkeiten der Polizei im Verlaufe der letzten Jahrzehnte auszutarieren versucht hat.&#148; (11) Dieser Fokus des Autors wird verständlich, wenn man sich deutlich macht, dass es für weite Teile polizeiliche Arbeit in den USA keine einheitlichen Rechtsquellen gibt. Polizeiliche Eingriffsmaßmahner können und müssen sich daher primär an den im Grundrechtskatalog (Bill of Rights) verankerten Freiheitsrechten und deren Interpretation durch den Supreme Court messen lassen. &#132;Verfassungsrecht hat damit (heute) sicherlich stärker als in der Bundesrepublik unmittelbar Bedeutung für die Begrenzung polizeiliche Befugnisse bis hinein in die Einzelfallentscheidungen jedes einzelnen Polizeibeamten.&#8216; (17f.)</p>
<p>Zentral für die verfassungsrechtliche Bewertung polizeilicher Überwachungsarbeit iss dabei der vierte Verfassungszusatz, der sich explizit mit der Frage von Durchsuchung und Beschlagnahme beschäftigt. Arzt erörtert aus ausführlich die Reichweite und die Beschränkung des vierten Verfassungszusatzes, der zwar einen Richtervorbehalt für alle Formen der Durchsuchung formuliert, gleichzeitig aber verschiedene Einschränkungen dieses Grundsatzes benennt. Arzt weist daraufhin, dass die Rechtsauffassung, wonach jede Durchsuchung der richterlichen Genehmigung bedarf, durch eine stetig wachsende Zahl von Ausnahmen, wie etwa die Durchsuchung von Autos, Routinedurchsuchungen in der Nähe der Staats-grenze o.ä. aufgeweicht wird. Diese Tendenz lässt sich ihm zufolge bereits seit den 1980er Jahren belegen. Gerade hier jedoch vermisst man eine Thematisierung des gesellschaftspolitischen Feldes, in dem sich Verfassungsrechtsprechung entwickelt &#8211; auch wenn das nicht zur Aufgabenstellung des Autors gehört.</p>
<p>Ein wichtiger Begriff für die Legitimität polizeilicher Überwachungstätigkeit ist Privacy: was ist eigentlich privat, was ist also vor polizeilichem Zugriff ohne richterliche Genehmigung geschützt? Die Zuordnung unterschiedlicher Orte und Lebensbereiche zum Privaten ist dabei weniger eindeutig, als man erwarten könnte und daher häufig auch Gegen-stand der Auseinandersetzung vor dem Supreme Court. Das entscheidende Kriterium ist hierbei, was der Einzelne vernünftiger Weise für privat hält und wie weit seine Auffassung von der Gesellschaft geteilt wird. So gelten Autos nicht als privat, weil man sich in ihnen jederzeit im Blickfeld Dritter befindet und daher nicht davon ausgehen kann, dass das ein privater Raum sei. Zur Zeit stellt sich diese Frage insbesondere im Zusammenhang mit der Videoüberwachung und biometrischen Kontrolle des öffentlichen Raumes. Hierzu gibt es zwar noch keine Rechtsprechung des Supreme Court. Jedoch wird in der Literatur allgemein angenommen, dass er feststellen würde, Bürger könnten heute nicht mehr davon ausgehen, im öffentlichen Raum unbeobachtet zu sein.</p>
<p>Im zweiten Teil seiner mit 123 Seiten eher knapp gehaltenen Untersuchung kommt Arzt nun auf die rechtlichen Veränderungen nachdem 11. September 2001 zu sprechen. Arzt teilt die Einschätzung vieler amerikanischer Kritiker des Patriot Act, der war on terrorism sei letztlich eine Fortsetzung des war an drugs seit den 1980er Jahren. <i>&#132;Der war on terrorism ist gleichsam die Ablösung und zugleich Fortsetzung dieses war an drugs </i>mit anderen Zielen und Rechtfertigungsmustern.&#148; (122) &#132;Das in der amerikanischen Diskussion mit Regelmäßigkeit auftauchende Kriegsparadigma dient dabei einer Neupositionierung in der Innenpolitik und damit auch im Recht&#148;. (84)</p>
<p>Arzt fasst die Veränderungen durch den Patriot Act knapp zusammen, darunter auch die Ausweitung der Terrorismusdefinition, die nun auch Straftaten im Inneren einschließt, die &#132;darauf abzielen die Zivilbevölkerung einzuschüchtern [&#8230;], zu nötigen [&#8230;] oder die Politik einer Regierung durch Entführung, Mord oder massive Zerstörung von Sachen zu beeinflussen [&#8230;] oder auf eine Regierung einzuwirken [&#8230;].&#148; (89) Kritiker in den USA haben darauf hingewiesen, dass unter der neuen Definition die Beschädigung oder Zerstörung von Staatseigentum im Zusammenhang mit politischen Protestaktionen als terroristische Straftat angesehen werden können. Die im Patriot Act erweiterten Möglichkeiten polizeilichen und nachrichtendienstlichen Handelns werden darüber hinaus nicht nur auf terroristische Straftaten und Straftäter angewendet, sondern auch auf normale Kriminelle. Der Patriot Act verschiebt das Gewicht &#132;von der Verfolgung von Straftätern nach vergleichsweise strikten Regeln des Strafverfahrens unter der Prämisse der Unschuldsvermutung hin zu Maßnahmen zum Zwecke einer erhofften Prävention terroristischer Akte.&#148; (88)</p>
<p>Arzt beschränkt sich nicht auf den Patriot Act, sondern führt weitere Neuregelungen nach dem 11. September auf, z.B. die Ausweitung der Überwachung nach den FISA-Richtlinien (Foreign Intelligence Surveillance Act), die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, die Einschränkung des Anwaltsgeheimnisses, die theoretisch unbefristete Inhaftierung von Nichtsstaatsbürgern, die Abschiebung von Nichtstaatsbürgern und vieles andere mehr.</p>
<p>Da viele der von Arzt angesprochenen Veränderungen noch nicht die Ebene des Supreme Courts erreicht haben oder gerade in dessen laufenden Sitzungsperiode die ersten Fälle zur Entscheidung anstehen, bleibt abzuwarten, ob Arzts Einschätzung zutrifft, &#132;in der Rechtsprechung des Supreme Courts lässt sich dabei eine deutliche Tendenz nachzeichnen, polizeiliche Überwachungsmaßnahmen und Eingriffen stetig weniger enge Grenzen zu setzen.&#148; (122) Diese Einschätzung widerspricht vielen optimistischeren Äußerungen aus den USA, aber auch aus Deutschland, die in der amerikanischen Entwicklung lediglich eine Art Entgleisung sehen wollen, die sich mit dem Ende des war on terrorism oder mit einer Abwahl der Bush-Regierung erledigt. Falls Arzt jedoch Recht behalten sollte, dann wird Amerika jenen &#132;Morgen danach&#148;, den Arthur Schlesinger Jr, beschwört, so bald nicht mehr erleben.</p>
<p><b>Literatur</b></p>
<p>Rürup, Katharina Sophie 2002: Bürgerrechte ade? Die Gesetzgebung in den USA nach dem 11. September; in: vorgänge 159 &#132;Freiheitsrechte in Zeiten des Terrors&#148; (Heft 3 &#150; September), S. 52-60</p>
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		<title>Bürgerrechte ade? &#8211; Die Gesetzgebung in den USA nach dem 11. September</title>
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		<dc:creator><![CDATA[thorsten]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2002 09:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anti-Terror-Kampf]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den USA sind seit dem 11. September eine große Anzahl von Gesetzen und Verordnungen auf den unterschiedlichsten Ebenen erlassen worden, die sich streckenweise wie Handlungsanweisungen für einen totalitären Staat lesen. Ein Teil der neuen Regelungen sind in dem Sicherheitspaket enthalten, das der Kongress kurz nach den Anschlägen verabschiedete und das den bizarren Titel USA [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In den USA sind seit dem 11. September eine große Anzahl von Gesetzen und Verordnungen auf den unterschiedlichsten Ebenen erlassen worden, die sich streckenweise wie Handlungsanweisungen für einen totalitären Staat lesen. Ein Teil der neuen Regelungen sind in dem Sicherheitspaket enthalten, das der Kongress kurz nach den Anschlägen verabschiedete und das den bizarren Titel USA PATRIOT Act trägt. Anderes wird durch Gesetzgebungen der einzelnen Bundesstaaten geregelt oder durch einfache Verwaltungsvorschriften und Verordnungen, die das Justizministerium nach eigenem Gutdünken erlassen hat.<a href="#_edn1" name="_ednref1">[1]</a> In der deutschen Presse sind einige dieser Maßnahmen (vor allem der USA PATRIOT Act und die Militärtribunale) breit diskutiert worden, andere Entwicklungen haben hierzulande kaum ein öffentliches Echo gefunden. In einem Gesamtüberblick sollen im folgenden die Maßnahmen und ihre Wirkungen analysiert werden.</p>
<h3 class="">Der USA PATRIOT Act</h3>
<p>Der erste Versuch, ein Gesetz auf nationaler Ebene zu erlassen, erfolgte eine Woche nach den Anschlägen durch Attorney General John Ashcroft, der den<em> Anti-Terrorism Act</em> 2001 (<em>ATA</em>) im Repräsentantenhaus einbrachte: ein Paket unterschiedlicher Vorschläge, das vom Datenschutz, Einwanderungsgesetzgebung, strafrechtlicher Verfolgung zu Handelssanktionen reichte. Er selber nannte dies in einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses eine Waffe im „<em>war against terrorism&#8220;</em>.</p>
<p>Im kürzesten Gesetzgebungsverfahren in der Geschichte der USA wurde dann eine leicht modifizierte Variante verabschiedet: der <em>Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act</em>, kurz und ohne Ironie: der<em> USA PATRIOT Act.</em> Der Titel macht das Klima, in dem das Sicherheitspaket verabschiedet wurde, deutlich: Die Diskussion über diesen Akt des Patriotismus verbat sich von vornherein. Auch prozedural ließ das Verfahren einiges zu wünschen übrig. So war kaum einer der Beteiligten in der Lage, die 342-seitige Vorlage vor der Abstimmung zu lesen. Die spärlichen Einwände, die dennoch formuliert wurden, schmetterte Ashcroft als unpatriotisch ab: „To those who scare peace-loving people with phantoms of lost liberty, my message is this: Your tactics only aid terrorists, for they erode our national unity and diminish our resolve. They give ammunition to America&#8217;s enemies&#8220;.</p>
<p>Der größte Unterschied zwischen der ursprünglichen Vorlage<em> ATA</em> und <em>USA PATRIOT</em> war die zeitliche Begrenzung einiger Gesetze, die sogenannten Sunset-Regelung: Gesetze, die nicht ausdrücklich vom Kongress verlängert werden, laufen 2005 automatisch aus. Das hört sich zunächst einmal beruhigend an, aber es betrifft nur einen kleinen Teil des Mammutpaketes (vgl. McCullagh 2001b). Zudem sind von dem festgelegten „Verfallsdatum&#8220; alle Untersuchungen ausgenommen, die zu diesem Zeitpunkt bereits laufen oder die Verbrechen betreffen, die vor dem Dezember 2005 verübt wurden.</p>
<p>Der <em>USA PATRIOT Act</em> enthält auch in der modifizierten Form eine Vielzahl von Regelungen, die aus bürgerrechtlicher Sicht weit mehr als nur problematisch sind:</p>
<h4 class=""><em>a) Definition von Terrorismus</em></h4>
<p>Die Definition von Terrorismus wird erweitert und enthält jetzt auch geringere Vergehen, wie Angriffe auf Eigentum und andere Handlungen, „that appear to be intended to influence the policy of a government by intimidation or coercion&#8220;. Erstmalig können politische Gruppen im Inland als terroristische Vereinigungen bezeichnet werden, wodurch die Mitgliedschaft oder die Unterstützung für Nichtsstaatsbürger zum Haft- oder Deportationsgrund werden kann. Die Einstufung von Gruppen als terroristische Organisationen wird vom Generalstaatsanwalt oder vom Justizminister vorgenommen und auf der Grundlage dieser Einstufung können ihre Mitglieder, sofern sie nicht US-Staatsbürger sind, abgeschoben werden. Der <em>USA PATRIOT Act</em> erlaubt die Deportation von Personen für die Unterstützung terroristischer Organisationen, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Unterstützung noch nicht als „terroristisch&#8220; eingestuft wurden. Bei der Unterstützung einer Gruppe, die als terroristisch eingestuft wird (z.B. durch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen), obliegt es dem einzelnen Mitglied nachzuweisen, dass seine Unterstützung nicht der Förderung des Terrorismus galt. Das ist die Wiedereinführung von „<em>guilt by association</em>&#8222;, was der <em>Supreme Court</em> an anderer Stelle als verfassungswidrig bezeichnet, weil es eine Verletzung des <em>First Amendment</em> (Recht auf freie Assoziation) darstellt.</p>
<h4 class=""><em>b)Behandlung von Nicht&shy;staats&shy;b&uuml;r&shy;gern</em></h4>
<p>Der <em>USA PATRIOT Act</em> stellt einen tiefen Einschnitt in der Gesetzgebung für Nichtstaatsbürger dar. Ausländer, die „die nationale Sicherheit bedrohen&#8220;, können auf Anweisung des Justizministers ohne gerichtliche Anhörung abgeschoben werden. Und es kann ihnen die Wiedereinreise in die USA verweigert werden — auch wenn sie einen legalen Aufenthaltsstatus haben. Das muss nicht auf der Basis tatsächlicher Handlungen geschehen, sondern ist bereits möglich, wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass eine Person die nationale Sicherheit bedrohen könnte. Wenn Ausländer nicht abschiebbar sind, weil sie staatenlos sind oder eine Abschiebung aus anderen Gründen — z.B. weil ihr Herkunftsland die Einreise verweigert — nicht möglich ist, können sie unbegrenzt in Haft genommen werden. Die Einschränkung der Grundrechte für Ausländer ist auch deshalb ein Einschnitt, weil bisher in den USA der volle verfassungsrechtliche Schutz auch für Nichtstaatsbürger, die sich legal in den USA aufhalten, galt.</p>
<h4 class=""><em>c) Ausweitung von &Uuml;berwachung</em></h4>
<p>Im USA PATRIOT Act finden sich unzählige Punkte, die eine Ausweitung der staatlichen Überwachungstätigkeit ermöglichen. Die Behörden haben erstmals Zugriff auf Geschäftsunterlagen, medizinische Unterlagen und auf die Unterlagen der Hochschulen. Die Abhörgesetze werden auf Computer ausgeweitet, und das FBI kann so auf Kreditkarten, Banktransaktionen, Internetrecherchen bis hin zu besuchten Sites zugreifen. Dies gilt nicht nur für Computer, die „Terroristen&#8220; gehören, sondern auch für alle, die sie benutzt haben könnten, auch in öffentlichen Einrichtungen (Bibliotheken, Universitäten). Grundsätzlich geht es dabei um „verdachtsunabhängige Kontrollen&#8220;. Auch bei Telefonen sind nicht mehr einzelne Genehmigungen einzuholen, sondern jedes Telefon kann abgehört werden, das genutzt werden könnte. Elektronische Kommunikation wird zukünftig wie Telefonkommunikation behandelt.</p>
<p>Das Gesetz erweitert die Überwachung via FISA (<em>Foreign Intelligence Surveillance Act)</em>, der 1978 unter Carter etabliert wurde und sehr viel geringere Hürden für die Genehmigungen von Abhöraktionen oder Durchsuchungen vorsieht, sofern es sich nicht um polizeiliche Ermittlungen, sondern lediglich um (nachrichtendienstliches) Sammeln von Informationen handelt. Tatsächlich muss unter FISA lediglich klargestellt werden, dass es sich bei den Überwachten um Agenten einer ausländischen Macht handele. Da abweichende politische Meinungen von Regierungen traditionell häufig als Engagement im Sinne „fremder Mächte&#8220; gesehen wird, ist jede Form von Protest hierdurch über-wachbar, ohne dass weitere überzeugende Gründe vorliegen. Dem Einzelnen muss weder während noch nach der erfolgten Überwachung davon Mitteilung gemacht werden, und wenn der Betroffene davon Kenntnis hat, darf er dies nicht öffentlich machen.</p>
<h4 class=""><em>d) Zusam&shy;me&shy;n&shy;a&shy;r&shy;beit zwischen Polizei und Geheim&shy;diensten</em></h4>
<p>CIA und FBI dürfen zukünftig nicht nur zusammenarbeiten, sondern auch Material austauschen. Das gilt nicht nur für den CIA, sondern auch den NSA (<em>National Security Administration</em>) und den INS (I<em>mmigration and Naturalization Service</em>). Die Praxis der geteilten Informationen versetzt den CIA effektiv wieder in die Lage, gegen die eigene Bevölkerung zu ermitteln — der CIA muss nur klarstellen, welche Art von Informationen er benötigt und das FBI kann sie ihm höchst offiziell durch Abhören und Bespitzeln beschaffen. Das Gesetz erlaubt es dem Leiter des CIA sogar ausdrücklich, solche inländischen Ziele zu definieren. Diese Zusammenarbeit wird durch den Wunsch von Präsident Bush, ein <em>Department of Homeland Security</em> einzurichten, jetzt auf eine neue institutionelle Stufe gehoben.</p>
<h4 class=""><em>e) Inhaf&shy;tie&shy;rung von Nicht&shy;staats&shy;an&shy;ge&shy;h&ouml;&shy;rigen</em></h4>
<p>Eine massive Verletzung der Rechtsstaatlichkeit stellt auch die Möglichkeit dar, Nichtstaatsangehörige zeitlich unbegrenzt ohne Anklage zu inhaftieren, von der ausgiebig Gebrauch gemacht wird. Hinzu kommt verschärfend, dass es keine Verpflichtung gibt, die Öffentlichkeit oder die Familie über den Verbleib der Festgenommenen zu informieren. Zur Zeit befinden sich ca. 1200 Menschen in Haft, ohne das die Behörden den Namen des Festgenommenen, den Grund für die Festnahme und den Aufenthaltsort bekannt geben müssen. Gegen diese Praxis des „Verschwindenlassens&#8220; richtet sich dementsprechend auch die stärkste Kritik von Bürgerrechtlern. Die meisten Verhafteten werden nach Aussagen des Justizministeriums wegen Vergehen festgehalten, die in keiner Verbindung zu den Anschlägen stehen. Häftlinge, denen kriminelle Vergehen zur Last gelegt werden, haben Anspruch auf einen Rechtsanwalt und auf einen Haftrichter, aber diejenigen, denen lediglich Visavergehen vorgeworfen werden, können ohne diesen Anspruch festgehalten werden — nahezu unbefristet. Ashcrofts Argument für diese Auswüchse: „It is difficult for a person in jail or under detention to murder innocent people or to aid or abet in terrorism&#8220;.</p>
<h3 class="">Verletzung des Anwalts&shy;ge&shy;heim&shy;nisses und <em>Racial Profiling</em></h3>
<p>Aber nicht der <em>USA PATRIOT Act</em> alleine, sondern eine große Anzahl an Erlässen und Ausführungsbestimmungen prägt die Situation. So gab Ashcroft, direkt nachdem Bush das Gesetz unterzeichnet hatte, einen Erlass bekannt, wonach Gespräche zwischen Klienten und Anwälten ohne Gerichtsbeschluss belauscht werden können, wenn der Attorney General glaubt, dass die Überwachung der Kommunikation der Verhinderung von terroristischen Aktivitäten nütze. Diese Verletzung des bis dahin sakrosankten Anwaltsgeheimnisses erlaubt das Abhören von Anwaltgesprächen ohne vorherigen richterlichen Beschluss und ohne dass Anklage erhoben sein muss — die Feststellung des Attorney General, es gäbe einen „<em>reasonable suspicion&#8220;</em>, reicht aus.</p>
<p>Zu den am schärfsten kritisierten Aspekten der „Sicherheitspolitik&#8220; nach dem 11. September gehört das <em>racial profiling</em>, d.h. ethnische Zugehörigkeit als Grundlage für polizeiliche Ermittlungen und Strafverfolgung. Zum <em>racial profiling</em> gehörte, dass gleich nach den Anschlägen schlagartig einige Hundert Verdächtige festgenommen wurden, zumeist erwachsene Männer arabischer Herkunft ohne permanentes Bleiberecht in den USA. Landesweit wurden über 5000 Einwanderer auf Grund ihrer Herkunft, ihres Alters und ihres Geschlechts „interviewt&#8220;, ohne dass es bei ihnen einen Hinweis auf Verbindungen zu <em>Al Qaida</em> oder den Ereignissen vom 11. September gab. Inzwischen wird das<em> racial profiling</em> noch dadurch verschärft, dass das FBI auch „longtime citizens (&#8230;) who may not have anything unusual in their immediate history&#8220; als Fahndungsziele definiert — die auffällig Unauffälligen also — und sich somit jetzt für „all parts of the muslim community&#8220; interessiert (AP-Meldung vom 12. Juli 2002).</p>
<h3 class="">Milit&auml;rtribunale</h3>
<p>In der Bundesrepublik wurde vor allem die Einrichtung der Militärtribunale mit Sorge verfolgt. Präsident Bush unterzeichnete am 13. November letzten Jahres, unter Berufung auf eine „<em>extraordinary emergency</em>&#8220; sowie unter Umgehung des Kongresses und der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung, eine entsprechende <em>Military Order</em>. Die Einrichtung von Militärtribunalen, ohne dass ein Krieg erklärt wurde, ist für die USA historisch einmalig. Die Zuständigkeit der Tribunale auch für Menschen, die sich legal in den USA aufhalten, hat große Beunruhigung bewirkt.<a href="#_edn2" name="_ednref2">[2]</a> Um einen Nichtstaatsbürger den <em>Military Tribunals</em> zu unterstellen, reicht die begründete Annahme, jemand „is or was a member of (&#8230;) Al Qaeda&#8220; oder „has engaged in, aided or abetted, or conspired to commit acts of international terrorism&#8220;. Das gleiche gilt für Personen, die man verdächtigt, wissentlich einen oder mehrere so beschriebene Individuen beherbergt zu haben.</p>
<p>Vor einem Militärtribunal haben die Angeklagten kein Recht auf einen öffentlichen Prozess, kein Recht auf einen Geschworenengericht, kein Recht auf Einsicht in das gegen sie aufgebrachte Beweismaterial, kein Recht, gegen illegal gesammeltes Beweismaterial zu protestieren und kein Recht, Berufung einzulegen. Das Militär ist zugleich Staatsanwalt, Richter, Jury und Vollstrecker. Im März 2002 wurden Modifikationen unter der Federführung von Donald Rumsfeld erarbeitet, die in einigen Punkten eine Verbesserung darstellen: Die Presse wird bei den Verfahren zugelassen, die Beweisführung muss nun „<em>guilt beyond a reasonable doubt</em>&#8220; nachweisen und Todesurteile müssen einstimmig sein und der Angeklagte wird — wenn er die finanziellen Mittel hat — einen zivilen Verteidiger bestellen können. Die <em>New York Times</em> spricht dennoch von einem „separate, inferior system of justice, shielded from independent judicial review&#8220; (<em>New York Times</em> vom 31. Mai 2002), da entscheidende verfassungsmäßige Garantien des amerikanischen Strafrechtssystems fehlen: die Unschuldsvermutung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Recht auf ein Geschworenengericht, „<em>due process</em>&#8222;<a href="#_edn3" name="_ednref3">[3]</a> und die Berufungsmöglichkeiten.</p>
<h3 class="">Gesetze und Verord&shy;nungen auf einzel&shy;staat&shy;li&shy;cher Ebene</h3>
<p>Ein Teil des <em>war an terrorism</em>, der in Deutschland wenig beachtet wird, sind die Veränderungen auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten. So hat der Staat New York beispielsweise bereits eine Woche nach den Anschlägen ohne Aushandlungsprozesse zwischen den einzelnen Fraktionen oder öffentliche Diskussion den <em>New York State AntiTerrorism Act of 2001</em> verabschiedet. Neue Elemente in diesem Gesetz sind zum Beispiel die Einführung der Todesstrafe für terroristische Verbrechen oder die Erweiterung der Definition von Terroristen, so dass sie auch Leute umfasst, „that intend to change government policy&#8220;, sowie die Unterstützung terroristischer Vereinigungen als strafbares Delikt.</p>
<p>In fast allen Staaten gibt es Gesetzesinitiativen, die sich in unterschiedlichen Stadien der Realisierung befinden. Fast alle sehen eine Einschränkung der in den USA sehr weitreichenden Informationsfreiheit (<em>Freedom of Information Act</em>) vor, in etlichen wird die Todesstrafe für Terroristen ermöglicht und die Möglichkeiten der elektronischen Überwachung werden erweitert (vgl. Pell 2002). Die Bundesstaaten, die bislang keine solchen Gesetze erlassen haben, operieren unter teilweise noch weitreichenderen <em>Executive Orders</em> ihrer Gouverneure, so z.B. in Florida unter Bushs Bruder Jeb.</p>
<h3 class="">Neue Befugnisse f&uuml;r das FBI</h3>
<p>Ende Mai kündigte Ashcroft zusammen mit Robert Mueller, dem Direktor des FBI, neue Organisationsrichtlinien für die Arbeit des FBI an. Diese heben bestehende Einschränkungen der polizeilichen Überwachung im Inneren auf, die in den 1970er Jahren eingeführt worden waren, nachdem Exzesse in der Arbeit von FBI und CIA bekannt geworden waren. Es ging dabei v.a. um das sogenannte COINTELPRO-Programm, das in den Jahren zwischen 1956 bis 1971 der Infiltrierung und Zersetzung politischer Gruppen diente, denen man Verbindungen zu Kommunisten unterstellte (vgl. Pumphrey/Pumphrey 2002). Um derartige Auswüchse zu verhindern, wurden Einschränkungen für die Tätigkeit des FBIs erlassen (z.B. die Notwendigkeit, „<em>probable cause</em>&#8220; nachzuweisen, bevor Ermittlungen gegen einheimische politische oder religiöse Gruppen durchgeführt werden). Eben diese Einschränkungen werden jetzt wieder aufgehoben; nach den neuen Richtlinien ist wieder eine verdachtsunabhängige Beobachtung möglich. Ashcroft erklärte zwar, dass die Richtlinien sich im Einklang mit der Verfassung befänden, aber die <em>New York Times</em> bemerkt zutreffend „In reality, Mr. Ashcroft, in the narre of fighting terrorism, [is] giving FBI agents nearly unbridled power to poke into the affairs of anyone in the United States, even where there is no evidence of illegal activity&#8220; (<em>New York Times</em> vom 31. Mai 2002).</p>
<h3 class="">Das geplante Department of Homeland Security</h3>
<p>In einer Ansprache am 6. Juni diesen Jahres kündigte Bush die Einrichtung eines <em>Department of Homeland Security</em> an, in dem u.a. die Immigrations- und Einwanderungsbehörde, die Küstenwache und die Polizei und die Geheimdienste zusammengefasst werden. Diese Zusammenlegung würde die im USA PATRIOT Act angelegte Zusammenarbeit zwischen FBI und CIA verstetigen und ein Ministerium schaffen, dass in seiner Größe lediglich hinter dem Pentagon und der <em>Veterans&#8216; Affairs Administration</em> zurücksteht. Nun wäre anzunehmen, dass eine Behörde mit einer derartigen Machtkonzentration und Größe eher mehr als weniger öffentliche Kontrollinstanzen bräuchte. Tatsächlich soll es aber im neuen <em>Department of Homeland Security</em> weniger Kontrolle geben als bei anderen Behörden. Mit Hinweis auf die Gefahrenabwehr wird der <em>Freedom of Information Act</em> eingeschränkt — so sehr, dass Kritiker meinen, eine öffentliche Überprüfung, wie das Ministerium seine Aufgaben erfülle, sei nicht möglich. Auch die Regelung, die Angestellte einer Behörde schützt, wenn sie Missstände im eigenen Betrieb (Übergriffe oder zweifelhafte Aktivitäten) öffentlich machen (der sog. <em>Whistleblower Protection Act</em>), wird eingeschränkt.<a href="#_edn4" name="_ednref4">[4]</a> Die übliche Kontrolle der Behörde durch einen <em>Inspector General</em> soll dadurch eingeschränkt werden, dass der jeweilige <em>Cabinet Secretary</em> ein Veto-Recht gegenüber den Anhörungen und Nachforschungen des Inspector General erhält.</p>
<h3 class="">Kritik und Widerstand</h3>
<p>Das ist aber noch lange nicht alles — nicht zu Unrecht nennt die<em> American Civil Liberties Union</em> (ACLU) ihren Bericht über die Sicherheitsgesetzgebungen <em>„Insatiable Appetite: The Governement&#8217;s Demand for New and Unnecessary Powers After September 11&#8243;</em>. Diskutiert oder geplant werden die weitere Ausweitung der Überwachung, die Einführung von Personalausweisen (mit biometrischen Angaben) und von elektronischen Tracking Systemen für Nichtstaatsbürger. All dieses wird von den Bürgerrechtsorganisationen kritisch begleitet.</p>
<p>Nach den Anschlägen hatten die traditionellen Bürgerrechtsorganisationen fast so schnell reagiert wie die Regierung — allen voran die ACLU. Als Ashcroft dem Kongress <em>ATA</em> vorlegte, sammelte die ACLU eine breite Koalition von Gegnern und leistete Lobbyarbeit, erstellte Rechtsgutachten und veranstaltete öffentliche Hearings. Von den Wählern selbst kommt kaum Kritik an der Innenpolitik der Regierung — die Umfragen zeigen immer noch überwältigende Mehrheiten für die Sicherheitsgesetze. Es bleibt also den alten und einigen neuen Organisationen. (z.B. dem <em>Northhampton Bill of Rights Defense Committee</em>) überlassen, sich zu engagieren. Das derzeitige Engagement der Bürgerrechtsorganisationen gilt vor allem den Inhaftierten und dem Kampf gegen die Militärtribunale. Die Aktivitäten bestehen in der Aufklärung der Bevölkerung (die ACLU führt die größte Kampagne seit ihrem Bestehen durch), dem Erstellen von Rechtsgutachten und Teilnahme an Anhörungen im Kongress.</p>
<p>Vor allem aber haben die Bürgerrechtsorganisationen eine Vielzahl von Klagen eingereicht: einige sind in erster Instanz positiv beschieden worden. So urteilte ein Gericht in New Jersey im März, dass der Staat — nach deni <em>Freedom of Information Act</em> — die Aufenthaltsorte der Festgenommenen nennen müsse. Das <em>Center For Constitutional Rights </em>hat eine Sammelklage eingereicht im Namen derjenigen, die von der INS ohne kriminellen oder terroristischen Hintergrund inhaftiert wurden. Zu den Angeklagten gehören John Ashcroft (als letztendlich Verantwortlicher), Robert Mueller (Direktor des FBI), der Direktor einer Haftanstalt und nicht namentlich genannte Angestellte der Anstalt.</p>
<p>Es gibt erste Anzeichen dafür, dass sich im zeitlichen Abstand zum 11. September und in dem Maße, wie die Auswirkungen der neuen Gesetze und Verordnungen deutlich werden, mehr Widerstand artikuliert. Wie stark dieser Widerstand tatsächlich wird, hängt maßgeblich davon ab, in wie weit es den Bürgerrechtsorganisationen gelingt, den amerikanischen Bürger davon zu überzeugen, dass es sich bei allen Überwachungsmaßnahmen und Einschränkungen der Freiheitsrechte um Maßnahmen handelt, die sich nicht nur gegen „Terroristen&#8220; oder feindliche Ausländer richten, sondern die ihn selbst, den unbescholtenen amerikanischen Staatsbürger, treffen.</p>
<h3 class="">Literatur</h3>
<p>[o.A.] 2001: Senate Passes Antiterrorism Measure, Granting Expanded Powers to Government, A Closer Look, in: <em>The New York Times</em> vom 26. Oktober 2001</p>
<p><em>Clymer, Adam</em> 2001: A Nation Challenged: The Legislation, Antiterrorism Bill Passes, in: <em>New York Times</em> vom 26. Oktober 2001</p>
<p><em>Cole, David</em> 2001: National Security State, in: <em>The Nation</em> vom 17. Dezember 2001 <a href="http://www.thenation.com/doc.mhtml?i=20011217&amp;s=cole" rel="nofollow noopener">http://www.thenation.com/doc.mhtml?i=20011217&amp;s=cole</a></p>
<p><em>Dershowitz, Alan M</em> 2001a: Why Fear National ID Cards?, in: <em>The New York Times </em>vom 13. Oktober 2001</p>
<p><em>Dershowitz, Alan M</em> 2001b: Assault an Liberty. Military Justice Is to Justice as Military Music Is to Music, in:<em> Village Voice</em> vom 27. November 2001, <a href="http://www.villagevoice.cOrfiliSsues/0147/dershowitz.ph" rel="nofollow noopener">http://www.villagevoice.cOrfiliSsues/0147/dershowitz.ph</a></p>
<p><em>Dreyfuss, Robert</em> 2002: The Cops Are Watching You, in: <em>The Nation</em> vom 03. Juni 2002, <a href="http://www.thenation.com/doc.mhtml?i=20020603&amp;s=dreyfuss" rel="nofollow noopener">http://www.thenation.com/doc.mhtml?i=20020603&amp;s=dreyfuss</a></p>
<p><em>Hentoff, Nat</em> 2001: &#8218;Why Should We Care? It&#8217;s Only the Constitution&#8216;. Terrorizing the Bill of Rights, in:<em>Village Voice </em>vom 09. November 2001, <a href="http://www.villagevoice.corn/issues/0146/hentoff.php" rel="nofollow noopener">http://www.villagevoice.corn/issues/0146/hentoff.php</a></p>
<p><em>Hentoff,</em> <em>Nat</em> 2002a: Spinning the Military Tribunals, &#8218;A Mere Pretense of Legal Process&#8216;, in:<em> Village Voice</em> vom 25. März 2002, <a href="http://www.villagevoice.com/issues/0213/hentoff.php" rel="nofollow noopener">http://www.villagevoice.com/issues/0213/hentoff.php</a></p>
<p><em>Hentoff</em>, <em>Nat</em> 2002b: Unleashing the FBI &#8218;There Would Be No Place to Hide&#8216;, in: <em>Village Voice</em> vom 31. Mai 2002, <a href="http://www.villagevoice.com/issues/0223/hentoff2.php" rel="nofollow noopener">http://www.villagevoice.com/issues/0223/hentoff2.php</a></p>
<p><em>Johnston, David/Lewis, Neil A</em>. 2002: Traces of Terror. The Congressional Hearings; Whistle-Blower Recounts Faults Inside the F.B.I., in: <em>New York Times</em> vom 07. Juni 2002</p>
<p><em>Lewis, Anthony</em> 2001: Abroad at Home; It Can Happen Here, in: <em>New York Times</em> vom 01. Dezember 2001</p>
<p><em>Lewis, Neil A.</em> 2002: After Sept. 11, a Little-Known Court Has a Greater Role, in: <em>New York Times</em> vom 03. Mai 2002</p>
<p><em>McCullagh</em>, Declan 2001a: „Sen. Russ Feingold&#8217;s lonely privacy fight&#8220;, 11. Oktober 2001 <a href="http://www.politechbot.com/p-02645.html" rel="nofollow noopener">http://www.politechbot.com/p-02645.html</a></p>
<p><em>McCullagh,</em> Declan 2001b: „Terror Act Has Lasting Effects&#8220;, in: <em>wired</em> vom 26. Oktober 2001, <a href="http://www.wired.com/news/print/0,1294,47901,00.html" rel="nofollow noopener">http://www.wired.com/news/print/0,1294,47901,00.html</a></p>
<p><em>Meltsner, Michael</em> 2002: Furcht und Recht. Trotz Terrorangst regt sich in den USA Widerstand gegen die Einschränkung der Bürgerrechte, in: <em>Berliner Zeitung</em> vom 16. Juli 2002</p>
<p>[<em>New York Times, Editorial</em>] 2002: An Erosion of Civil Liberties, in: <em>New York Times</em> vom 31. Mai 2002 Pell, Eve 2002: Homeland Security x 50, in: <em>The Nation</em> vom 03. Juni 2002, <a href="http://www.thenation.com/doc.mhtml?i=20020603&amp;s=pell" rel="nofollow noopener">http://www.thenation.com/doc.mhtml?i=20020603&amp;s=pell</a></p>
<p><em>Pumphrey, Doris/Pumphrey, George</em> 2002: US-Staatsterror nach Innen, in: <em>Ossietzky</em>, 5. Jg, Heft 1 vom 12. Januar 2002, S. 8-13</p>
<p><em>Scheer, Robert</em> 2002: We&#8217;ve Had Enough Witch Hunts. War on terrorism does not justify racial profiling, in: <em>Los Angeles Times</em> vom 04. Juni 2002</p>
<h3 class="">Weitere Inter&shy;net-Quellen</h3>
<p>Eine Sammlung der im Zusammenhang mit dem 11. September erlassenen Gesetze im Wortlaut findet sich u.a. auf der Website der Library of Congress unter <a href="http://thomas.loc.gov/home/terrorleg.htm" rel="nofollow noopener">http://thomas.loc.gov/home/terrorleg.htm</a> Ebenfalls dort unter <a href="http://thomas.loc.gov/cgi-bin/bdquery/z?d107:h.r.03162:" rel="nofollow noopener">http://thomas.loc.gov/cgi-bin/bdquery/z?d107:h.r.03162:</a> die unterschiedlichen Gesetzesentwürfe (z.B. ATA)</p>
<p>Die Geschichte der Verabschiedung des <em>USA Patriot Acts</em> findet sich mit Volltext aller Debatten im Abgeordnetenhaus und im Senat beim <em>Center for Democracy and Technology</em> unter <a href="http://www.cdt.org/security/usapatriot/history.shtml" rel="nofollow noopener">http://www.cdt.org/security/usapatriot/history.shtml</a></p>
<p>Auf der Homepage des Vorsitzenden des Justizausschusses des Senates, Patrick Leahy, gibt es einen Vergleich Abschnitt für Abschnitt zwischen den verschiedenen Entwürfen <a href="http://www.senate.gov/—leahy/press/200110/102401a.html">http://www.senate.gov/—leahy/press/200110/102401a.html</a></p>
<p>Die Einschätzungen von Barney Frank zum <em>USA Patriot Act</em> und der Entstehungsgeschichte finden sich unter <a href="http://www.house.gov/frank/terrorism_bill01.html" rel="nofollow noopener">http://www.house.gov/frank/terrorism_bill01.html</a></p>
<p>Ashcrofts Rede zum Detainment unter: <a href="http://www.usdoj.gov/ag/speeches/2001/agcrisisremarks10_31.htm" rel="nofollow noopener">http://www.usdoj.gov/ag/speeches/2001/agcrisisremarks10_31.htm</a> Der Volltext von <em>Bushs Military</em> Order ist zu finden unter <a href="http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/11/20011113-27.html" rel="nofollow noopener">http://www.whitehouse.gov/news/releases/2001/11/20011113-27.html</a></p>
<p>Die neuen Richtlinien des FBI sind unter <a href="http://www.fbi.gov">www.fbi.gov </a>einzusehen</p>
<p>Zum <em>Racial Profiling</em> vgl. <em>Council on American-Islamic Relations</em>: <a href="http://www.cair-net.org" rel="nofollow noopener">http://www.cair-net.org</a></p>
<p>Die Rede von Bush, die das <em>Department of Homeland Security</em> ankündigt, ist im Wortlaut unter <a href="http://www.whitehouse.gov/news/releases/2002/06/20020606-8.html" rel="nofollow noopener">http://www.whitehouse.gov/news/releases/2002/06/20020606-8.html</a></p>
<p>Die Überlegungen und Planungen zum neuen <em>Department of Homeland Security</em> unter <a href="http://www.whitehouse.gov/deptofhomeland/sectl.html" rel="nofollow noopener">http://www.whitehouse.gov/deptofhomeland/sectl.html</a></p>
<p>Die Bedenken zum <em>Department of Homeland Security</em> finden sich auch bei Leahy unter <a href="http://www.senate.gov/~leahy/press/200206/062602.html" rel="nofollow noopener">http://www.senate.gov/~leahy/press/200206/062602.html</a></p>
<p>Alle Gutachten, Expertisen und Klagen der ACLU sind auf ihrer Website dokumentiert: <a href="http://www.aclu.org" rel="nofollow noopener">http://www.aclu.org</a></p>
<p>Auch Amnesty <em>International USA</em> hat sich mit den Folgen des 11. September befasst: <a href="http://www.aiusa.org/usacrisis/" rel="nofollow noopener">http://www.aiusa.org/usacrisis/</a></p>
<p>Die Sammelklage des <em>Center for Constitutional Rights</em> ist dokumentiert unter: <a href="http://www.ccr-ny.org/whatsnew/ins_detainees.asp" rel="nofollow noopener">http://www.ccr-ny.org/whatsnew/ins_detainees.asp</a></p>
<p>C<em>enter for Democracy and Technology:</em> <a href="http://cdt.org" rel="nofollow noopener">http://cdt.org</a></p>
<p>Beim <em>Electronic Privacy Information Center</em> unter <a href="http://www.epic.org/privacy/id_cards/" rel="nofollow noopener">http://www.epic.org/privacy/id_cards/</a> finden sich nicht nur deren Statements zur Einführung von ID Cards, sondern auch eine gute Dokumentation der gesamten Debatte in den USA zu diesem Thema.</p>
<p>Polls der <em>Washington Post</em> unter <a href="http://www.washingtonpost.com/wp-srv/politics/polls">http://www.washingtonpost.com/wp-srv/politics/polls</a></p>
<h3 class="">Anmerkungen</h3>
<p><a href="#_ednref1" name="_edn1">[1]</a> In vielen Fällen handelt es sich aber auch lediglich um eine Verschärfung oder Ausweitung bestehender Regelungen und Verfahren. So wurden z.B. die lokalen Polizeibehörden bereits vor dem September vom Justizministerium aufgefordert, in ihren Gemeinden „PTEs&#8220; (<em>Potential Terrorist Elements)</em> zu identifizieren. PTEs wurden vom Justizministerium beschrieben als Gruppen, deren Motive „political, religious, racial, environmental [or] special interest&#8220; sein könnten (vgl. Dreyfuss 2002).</p>
<p><a href="#_ednref2" name="_edn2">[2]</a> Die Frage der 300 in Guantanamo/Kuba — und in Afghanistan — festgehaltenen angeblichen AlQaida-Mitglieder kann an dieser Stelle leider nicht diskutiert werden. Eine ausführliche Expertise dazu findet sich auf der Website von <em>Amnesty International USA.</em></p>
<p><a href="#_ednref3" name="_edn3">[3]</a> Die Formel „<em>Due Process of Law</em>&#8222;, die im 5. und 14. <em>Amendement</em> zur US-Verfassung festgelegt ist, besagt, dass niemandem Freiheit, Leben oder Eigentum entzogen werden darf „<em>without due process of law</em>&#8222;, also ohne ordentliches Gerichtsverfahren.</p>
<p><a href="#_ednref4" name="_edn4">[4]</a> Gerade solche <em>Whistleblower</em> (Insider, die auspacken) spielen bei der aktuellen Kritik an der Arbeit des FBI vor dem 11. September eine zentrale Rolle (vgl. z.B. Johnston 2002).</p>
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		<title>Pornographie oder die schwierige Frage der innerbetrieblichen Demokratie</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Mar 2000 16:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbandsnachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 169, S. 13 In den letzten Mitteilungen (Nr.168) findet sich ein Bericht von Franz-Josef Hanke und Steve Schreiber über eine Tagung zu &#8222;Pornographie und Jugendschutz heute&#8220;, an der die HU als Veranstalterin mit beteiligt war. Da offensichtlich im Anschluß eine inhaltlich eng daran angelehnte Pressemitteilung der Humanistischen Union abgegeben wurde, ist es doch [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 169, S. 13</p>
<p>In den letzten Mitteilungen (Nr.168) findet sich ein Bericht von Franz-Josef Hanke und Steve Schreiber über eine Tagung zu &#8222;Pornographie und Jugendschutz heute&#8220;, an der die HU als Veranstalterin mit beteiligt war. Da offensichtlich im Anschluß eine inhaltlich eng daran angelehnte Pressemitteilung der Humanistischen Union abgegeben wurde, ist es doch notwendig, sich hier kurz damit auseinanderzusetzen. <br />Was also waren laut Bericht die Ergebnisse dieses Treffens? &#132;Pornographie vermindert sexuelle Gewalt&#147;, und &#132;das Verbot kindlicher Sexualität vermehrt Gewalttaten&#147; &#150; das war eigentlich das einzig Neue &#150; so neu aber auch wieder nicht. Bekannte Argumente paradieren vor uns, so z.B. das von den Schwierigkeiten, zwischen Kunst und Pornographie zu unterscheiden, oder das häufig angeführte Beispiel, daß selbst harmlose FKK-Bilder von Kindern schon zur juristischen Auseinandersetzung führen könnten. <br />Die Argumente sind alle nicht neu, besonders die nicht, die vor einer zunehmenden gesellschaftlichen Hysterie und einer Einschränkung von Bürger- und Freiheitsrechten in diesem Zusammenhang warnen. Der Bericht &#150; und die Tagung &#150; bleiben aber nicht lediglich dabei, sondern stellen die angeblichen positiven Auswirkungen von (pädophiler) Pornographie in den Vordergrund: &#132;Die neuere Hirnforschung stellt zudem einen Zusammenhang zwischen sexueller Anregung im Kindes- und Jugendalter und einer kreativen Persönlichkeit fest.&#147; Der Bericht schließt mit der Aussage, die Humanistische Union sei zu dem Schluß gekommen, daß die &#132;Freigabe der Pornographie und aller freiwilligen sexuellen Handlungen die Grundlage zur Verringerung von Gewalt und Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung&#147; sei. <br />Ich halte diesen Bericht und die in diesem Zusammenhang abgegebene Presseerklärung gelinde gesagt für eine ausgemachte Sauerei! Wie auf der Delegiertenkonferenz im Zusammenhang der Diskussionen um die &#132;Bostoner Erklärung&#147; deutlich wurde, besteht innerhalb der HU ein deutlicher Dissens in der Frage der Bewertung von Pädophilie und Pornographie, es kann daher keine Rede davon sein, daß die Humanistische Union zu irgendeinem Schluß gekommen sei. Im Gegenteil: ausdrücklich wurde von den Teilnehmern eine &#132;innerbetriebliche&#147; Klärung gewünscht, eine Verständigung über die eigenen Positionen, obwohl sich auch dort schon ein Meinungsbild abzeichnete, welches deutlich machte, dass die Positionen des AK Sexualstrafrecht wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig sind. <br />Wenn aber nun einzelne Vorstandsmitglieder dahergehen und eine Position der HU zu diesen Themen verlautbaren lassen, von der sie wissen müssen, dass sie von der bestehenden Beschlußlage in keiner Weise gedeckt ist &#8211; eher im Gegenteil- dann läßt das doch heftige Zweifel an der organisationsinternen Demokratie aufkommen. <br />                                                                        Katharina Sophie Rürup</p>
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