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	<title>Katharina Stamm Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Ein menschenwürdiges Existenzminimum &#8211; auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2014 23:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 23]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2014, Seite 182 Innenminister Friedrich k&#252;ndigte im April 2013 gemeinsam mit Amtskollegen aus &#214;sterreich, Niederlande und Gro&#223;britannien an, gegen den &#8222;Missbrauch des Freiz&#252;gigkeitsrechts&#8220; und die Auswirkungen der innereurop&#228;ischen &#8222;Armutsmigration&#8220; vorgehen zu wollen. Geplant wurden Sanktionen gegen &#8222;Sozialleistungsbetrug&#8220;, Durchsetzung der Ausreisepflicht und Wiedereinreisesperren. Diese Vorhaben sind auch im Koalitionsvertrag genannt. Sie sind als Angriff auf [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2014/publikation/ein-menschenwuerdiges-existenzminimum-auch-fuer-unionsbuergerinnen-und-unionsbuerger/">Ein menschenwürdiges Existenzminimum &#8211; auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2014, Seite 182</p>
<p>Innenminister Friedrich k&uuml;ndigte im April 2013 gemeinsam mit Amtskollegen aus &Ouml;sterreich, Niederlande und Gro&szlig;britannien an, gegen den &bdquo;Missbrauch des Freiz&uuml;gigkeitsrechts&ldquo; und die Auswirkungen der innereurop&auml;ischen &bdquo;Armutsmigration&ldquo; vorgehen zu wollen. Geplant wurden Sanktionen gegen &bdquo;Sozialleistungsbetrug&ldquo;, Durchsetzung der Ausreisepflicht und Wiedereinreisesperren. Diese Vorhaben sind auch im Koalitionsvertrag genannt. Sie sind als Angriff auf ein Kernelement der Europ&auml;ischen Union zu werten, die Personenfreiz&uuml;gigkeit. Die Verstimmungen auf Seiten der EU-Kommission sind gro&szlig;. Dabei hat der Sachverst&auml;ndigenrat Migration im Jahresgutachten 2013 festgestellt, dass Deutschland von der Freiz&uuml;gigkeit und der qualifizierten Zuwanderung profitiert. Neben Fachkr&auml;ften wandern aber auch Menschen zu, die mittellos oder gering qualifiziert sind.</p>
<p>Deutschland versucht hier mit &uuml;berkommenen ausl&auml;nderrechtlichen Mitteln eine Steuerungsm&ouml;glichkeit zwischen gew&uuml;nschter qualifizierter und unerw&uuml;nschter &bdquo;Armutsmigration&ldquo; zu schaffen. Dies ist innerhalb der EU nicht mehr zul&auml;ssig. Mehr noch: Wer Anspruch auf Leistungen hier in Deutschland hat, begeht keinen Sozialleistungsbetrug.</p>
<p>F&uuml;r EU-B&uuml;rger, die zur Arbeitsuche nach Deutschland kommen, ist das Gegenteil der Fall: Es ist frappierend, dass Ihnen keine Sozialleistungen zustehen sollen, wenn sie hilfebed&uuml;rftig sind. Denn arbeitsuchende Unionsb&uuml;rger und ihre Familienangeh&ouml;rigen besitzen zwar ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, sind aber als &bdquo;Ausl&auml;nderinnen und Ausl&auml;nder, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt&ldquo; per Gesetz von allen Hartz IV-Leistungen und der klassische Sozialhilfe ausgeschlossen. Allein Kindergeld steht allen EU-B&uuml;rgern zu.</p>
<p>Nicht alle finden &uuml;ber ein gesichertes Einkommen den Ausweg aus der Abw&auml;rtsspirale, sondern sind dauerhaft auf &bdquo;niedrigschwellige&ldquo; Hilfe angewiesen: Notunterk&uuml;nfte, Rettungsstellen, Tafelarbeit, Bahnhofsmissionen und Migrationsdienste. Inzwischen entwickelt sich ein eigener Nothilfezweig f&uuml;r EU-B&uuml;rger, von der Sprechstunde f&uuml;r nicht krankenversicherte Kinder bis hin zur Aufstockung der K&auml;ltehilfe.<br />&nbsp;<br /><b>Europarecht und das Existenzminimum</b></p>
<p>Dieses Ph&auml;nomen besteht auch in anderen EU L&auml;ndern wie Schweden, Frankreich, &Ouml;sterreich, Niederlande und Gro&szlig;britannien. Das EU-Recht kennt bisher kein einheitliches Grundrecht auf ein menschenw&uuml;rdiges Existenzminimum, die EU hat hier nur koordinierende, keine harmonisierende Funktion. Diskriminierungen aufgrund der Staatsangeh&ouml;rigkeit sind aber weitgehend verboten. Und bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit, darunter die Hartz IV-Leistungen, sollen allen Unionsb&uuml;rgern gleicherma&szlig;en zustehen. Diese Gleichbehandlung ist niedergelegt in der Verordnung EG 883/2004, die seit 1.Mai 2010 in Kraft ist. Das Recht der Europ&auml;ischen Union ist gegen&uuml;ber nationalen Gesetzen vorrangig zu beachten, damit das Europ&auml;ische Recht &uuml;berall gleich angewendet wird. Dennoch sieht das deutsche Gesetz Leistungsausschl&uuml;sse f&uuml;r arbeitsuchende Unionsb&uuml;rger vor. M&ouml;glich wird dies durch die Unionsb&uuml;rgerrichtlinie der EU, die den Mitgliedstaaten erm&ouml;glicht, Arbeitsuchende von der Sozialhilfe auszuschlie&szlig;en. Wie dieser Widerspruch zu wessen Gunsten aufgel&ouml;st werden soll, ist zurzeit sehr umstritten.</p>
<p>Daher tut sich viel in der Rechtsprechung: Inzwischen gew&auml;hren die meisten deutschen Sozialgerichte zumindest im Eilrechtsschutz Hartz IV-Leistungen und erkl&auml;ren die Leistungsausschl&uuml;sse vorerst f&uuml;r nicht anwendbar. Leider ist es bisher zu keiner Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) oder des Europ&auml;ischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser wichtigen, aber politisch brisanten Frage gekommen. Das BSG hat am 12. Dezember 2013 die Rechtsfrage dem EuGH endlich zur Kl&auml;rung vorgelegt. Die Entscheidung des EuGH wird dauern, die Vorlage hat aber schon jetzt Auswirkungen: Im Zweifel m&uuml;ssen die Sozialgerichte nun Leistungen zusprechen. Solange sich der Gesetzgeber nicht bewegt, sind die Betroffenen aber nach wie vor auf Widerspruch und Klage angewiesen.</p>
<h2 class="auto-created">Grundrecht auf ein sozio-&shy;kul&shy;tu&shy;relles Existenz&shy;mi&shy;nimum </h2>
<p>Was in der aktuellen Debatte und in Gerichtsverfahren bisher noch wenig Beachtung gefunden hat, ist das grundlegende Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Ausl&auml;ndersozialrecht aus dem Jahr 2012. Dieses hatte klargestellt, dass &bdquo;Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Das Grundrecht steht deutschen und ausl&auml;ndischen Staatsangeh&ouml;rigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleicherma&szlig;en zu. Die einheitlich zu verstehende menschenw&uuml;rdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden.&ldquo;</p>
<p>Jahrzehntelang wurden in verfassungswidriger Weise erheblich zu niedrige Regels&auml;tze f&uuml;r Asylsuchende und Geduldete gezahlt. Schneller als gedacht hat das Urteil einen weiteren, m&ouml;glicherweise gr&ouml;&szlig;eren Anwendungsbereich bekommen. Was in Deutschland f&uuml;r ausreisepflichte Geduldete gilt, muss genauso f&uuml;r sich rechtm&auml;&szlig;ig aufhaltende EU-B&uuml;rger gelten. Hier ist inzwischen folgerichtig Verfassungsbeschwerde erhoben worden.</p>
<h2 class="auto-created">Existenz&shy;mi&shy;nimum und Menschen&shy;w&uuml;rde</h2>
<p>Es wird angesichts der prek&auml;ren Lebenslagen sichtbar, warum das Grundrecht auf ein sozio-kulturelles Existenzminimum ein Teil der unantastbaren Menschenw&uuml;rde ist. Denn fehlende Existenzsicherung ist N&auml;hrboden f&uuml;r entw&uuml;rdigende Ausbeutung. Es gibt Branchen in Deutschland, die die prek&auml;re Situation der zuwandernden EU-B&uuml;rger ausnutzen und ein fr&uuml;hkapitalistisches Verhalten an den Tag legen, oft unter Zuhilfenahme von bestehenden Ausbeutungsstrukturen im Herkunftsland. Ob auf dem sogenannten &bdquo;Arbeiterstrich&ldquo; f&uuml;r Tagel&ouml;hner, ob in Industrie, Gastst&auml;ttengewerbe, Fleischverarbeitung, Landwirtschaft, allerorten werden EU-B&uuml;rger unter teils skandal&ouml;sen Bedingungen zu Niedrigstl&ouml;hnen besch&auml;ftigt (vgl. Fechner in diesem Band). Beispielhaft sei die Gro&szlig;baustelle des neuen Berliner Flughafens genannt, wo viele eklatante F&auml;lle auftreten. Rum&auml;nische Bauhelfer wurden &uuml;ber Nacht in ihrer Unterkunft eingeschlossen und erhielten 10,00 Euro pro Woche f&uuml;r Lebensmittel. Als sie Hilfe suchten, wurde ihnen unter Androhung physischer Gewalt verboten, Kontakt nach au&szlig;en aufzunehmen. Mittlerweile kommen in Deutschland die meisten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und zur sexuellen Ausbeutung aus der EU. Einmal in Abh&auml;ngigkeitsverh&auml;ltnisse geraten, ist es schwer, aus eigener Kraft zu einem menschenw&uuml;rdigen Leben zur&uuml;ck zu finden und seine Rechte einzufordern.</p>
<p>Hartz-IV-Leistungen sind dagegen gewiss kein Allheilmittel &#8211; auch die derzeitige Ausgestaltung steht trotz hoher Standards immer wieder in der verfassungsrechtlichen Kritik. W&uuml;rde mittellosen Unionsb&uuml;rgern europarechts- und verfassungskonform Leistungen gew&auml;hrt, w&auml;ren viele der aktuellen Probleme gel&ouml;st. Die Betroffenen w&auml;ren automatisch gesetzlich krankenversichert, durch &Uuml;bernahme der Kosten der Unterkunft k&ouml;nnten ad&auml;quate Wohnbedingungen erreicht werden, Kinder erhielten eine Basis f&uuml;r einen erfolgreichen Schulbesuch, Erwachsene eine Chance auf sicheres Einkommen &#8211; der erste Schutz vor Ausbeutung, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung.</p>
<h2 class="auto-created">Literatur</h2>
<p>Schmidt-De Caluwe, Reimund, Auch Europarecht verlangt eine Existenzminimum <a href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landessozialgerichte-eu-auslaender-hartz-iv-europarecht" target="_blank" rel="noopener">http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landessozialgerichte-eu-auslaender-hartz-iv-europarecht</a></p>
<p>Die 7 Kernbotschaften des SVR Jahresgutachtens 2013 &bdquo;Erfolgsfall Europa? Folgen und Herausforderungen der EU-Freiz&uuml;gigkeit f&uuml;r Deutschland&ldquo;, abrufbar unter: <a href="http://www.svr-migration.de/content/wp-content/uploads/2013/04/SVR_JG-2013_Kernbotschaften.pdf" target="_blank" rel="noopener">http://www.svr-migration.de/content/wp-content/uploads/2013/04/SVR_JG-2013_Kernbotschaften.pdf</a></p>
<p>Situationsbericht Brandenburg des B&uuml;ndnisses gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung vom 22. Mai 2013, abrufbar unter: <a href="http://berlin-brandenburg.dgb.de/bereiche/gesellschaft/migration/bgma/situationsbericht-brandenburg" target="_blank" rel="noopener">http://berlin-brandenburg.dgb.de/bereiche/gesellschaft/migration/bgma/situationsbericht-brandenburg</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2014/publikation/ein-menschenwuerdiges-existenzminimum-auch-fuer-unionsbuergerinnen-und-unionsbuerger/">Ein menschenwürdiges Existenzminimum &#8211; auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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