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	<title>Klaus Hahnzog Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Unglaubliche Bespitzelungsaktion des Bayerischen Verfassungsschutzes</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2013 23:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[GG: Artikel 20]]></category>
		<category><![CDATA[GRR: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 174 Ende 2011 stellte sich durch einen Zufall heraus, dass ein V-Mann des Bayerischen Verfassungsschutzes ein breites Bündnis &#8222;Rettet die Grundrechte&#8220; bei ver.di München bespitzelte. Als der V-Mann starb, wurden bei ihm gefundene Tonbänder an Organisationen geschickt, bei deren politischen Aktionen er dabei gewesen war. Die Überraschung bei den Empfängern war groß, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/unglaubliche-bespitzelungsaktion-des-bayerischen-verfassungsschutzes/">Unglaubliche Bespitzelungsaktion des Bayerischen Verfassungsschutzes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundrechte-Report 2013, Seite 174</p>
<p>Ende 2011 stellte sich durch einen Zufall heraus, dass ein V-Mann des Bayerischen Verfassungsschutzes ein breites Bündnis &#8222;Rettet die Grundrechte&#8220; bei ver.di München bespitzelte. Als der V-Mann starb, wurden bei ihm gefundene Tonbänder an Organisationen geschickt, bei deren politischen Aktionen er dabei gewesen war. Die Überraschung bei den Empfängern war groß, als sich herausstellte, dass die Tonbänder Berichte an den Bayerischen Verfassungsschutz zum Inhalt hatten. Sie betrafen Aktionen des Bündnisses, die vor Erlaß des Bayerischen Versammlungsgesetzes von 2008 eindrucksvolle Demonstrationen und eine in wichtigen Punkten dann erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand hatten. Im Feld der unglaublichen Übergriffe des Verfassungsschutzes eine besondere Kategorie: Staatliche Bespitzelung mit geheimdienstlichen Mitteln des demokratischen Prozessgegners vor dem Bundesverfassungsgericht.</p>
<h2 class="auto-created">Verfas&shy;sungs&shy;schutz unter&shy;wan&shy;dert Kl&auml;ger&shy;or&shy;ga&shy;ni&shy;sa&shy;tion vor dem Bundes&shy;ver&shy;fas&shy;sungs&shy;ge&shy;richt</h2>
<p>Im Juni 2007 hatte sich in München wegen ständiger staatlicher Repressionen, insbesondere im gewerkschaftlichen Bereich, auf Initiative von ver.di München ein Bündnis &#8222;Rettet die Grundrechte&#8220; gebildet. Als im Januar 2008 die bayerische Staatsregierung mit damals absoluter Landtagsmehrheit als erstes Land nach der Föderalismusreform von 2006 ein eigenes Versammlungsgesetz vorlegte, organisierte das Bündnis Demonstrationen mit z.T. 5.000 Teilnehmern. In den Berichten des V-Mannes an den Verfassungsschutz wurden dann auch Namen von voraussichtlichen Rednerinnen und Rednern genannt, u.a. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (heutige Bundesjustizministerin), Angelika Lex (Rechtsanwältin und Bayerische Verfassungsrichterin), Klaus Hahnzog (Rechtsanwalt und Bayerischer Verfassungsrichter), Margarethe Bause (Vorsitzende Landtagsfraktion der Grünen). Der bayerische Gesetzentwurf entfernte sich noch weiter als das bisherige Versammlungsgesetz des Bundes von den Forderungen der im Artikel 8 des Grundgesetzes garantierten Versammlungsfreiheit, die für unsere Demokratie schlechthin konstituierend ist. Dagegen blieben auch Anhörungen und Debatten im Landtag und eine Tag und Nacht eine Woche lang besetzte Mahnwache im Blickfeld des Landtages ohne  Erfolg.</p>
<p>Am 16. September 2008 wurde schließlich die im Bündnis lange besprochene Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz in Karlsruhe eingereicht. Als Beschwerdeführer traten als Auswahl aus dem großen Teilnehmerkreis des Bündnisses eine Reihe von Gewerkschaften, NGO&#8217;s und Parteien auf: DGB und Einzelgewerkschaften, Bund Naturschutz, Journalistenverband, Humanistische Union, SPD, FDP, Linke, Grüne, Attac und viele andere.</p>
<p>Von besonderer Bedeutung war dabei die Beteiligung des DGB Bayern &#8211; zum ersten Mal in der Geschichte des DGB erhob dieser Klage gegen ein allgemeinpolitisches Gesetz.</p>
<p>Am 17. Februar 2009 erließ das Bundesverfassungsgericht dann eine einstweilige Anordnung (1 BvR 2492/08). Darin wurde eine Reihe von Bußgeldvorschriften einstweilen außer Kraft gesetzt, ebenso wurden Vorschriften des Artikels 9 über Datenerhebung, Bild- und Tonaufzeichnungen, Übersichtsaufnahmen und -aufzeichnungen modifiziert. Nach der Landtagswahl von 2008 hat die CDU/FDP-Koalition unter dem Druck des verfassungsrechtlichen Verfahrens das Gesetz dann geändert. Dies war ein demokratischer Erfolg, nicht nur für Bayern sondern auch für andere Bundesländer, die Bayern nachfolgten oder nachfolgen wollten.</p>
<h2 class="auto-created">Bisherige Ausein&shy;an&shy;der&shy;set&shy;zung mit dem Bayerischen Verfas&shy;sungs&shy;schutz</h2>
<p>Sofort nach dem Bericht über die Spitzelaffäre hat der Verfasser beim Landesamt für Verfassungsschutz den Auskunftsanspruch nach Artikel 11 Absatz 1 BayVSG geltend gemacht. Nach 6 Wochen erhielt er die Antwort, dass &#8222;zur Erfüllung der gesetzlich festgelegten Aufgaben des Amtes keine Daten zu Ihrer Person in Dateien oder Akten gespeichert sind.&#8220; Etwas ausführlicher war der Bayerische Innenminister Herrmann: &#8222;Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags nimmt der Verfassungsschutz aber auch Kontakte seiner Beobachtungsobjekte wahr. Insofern muß derjenige, der sich bewußt in ein Aktionsbündnis mit Organisationen begibt, von denen er weiß bzw. von denen bekannt ist, dass es sich um Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes handelt, damit rechnen, dass unter die Beobachtung von Extremisten auch deren Bündnistaktik fällt.&#8220; Auf Nachfrage, ob während der langen Dauer von 6 Wochen bis zur Antwort auf die beanspruchte Auskunftserteilung vielleicht Daten gelöscht worden seien, kam die Antwort: &#8222;Wann im Einzelfall eingehende Informationen vor Verarbeitung gelöscht worden sind, ist nicht feststellbar. Könnten wir den Inhalt gelöschter Informationen noch nachvollziehen, würde dies dem Zweck der Löschung widersprechen.&#8220;</p>
<p>Weiterer Briefwechsel und ein langes persönliches Gespräch mit dem Präsidenten des Amtes und seinen Spitzenbeamten brachten keine weiteren Aufklärungen über den Anlaß der Bespitzelung oder wer das &#8222;Beobachtungsobjekt&#8220; war.</p>
<p>Der Vorgang beweist wieder einmal, wie undemokratisch verbohrt der Verfassungsschutz selbst gegenüber Bürgern ist, die die Verfassung mit Hilfe der Verfassungsgerichte (erfolgreich!) schützen wollen. Die völlige Einseitigkeit gegen &#8222;Links&#8220; zeigt sich etwa darin, dass der ehemalige KZ-Häftling Ernst Grube persönlich als &#8222;Linksextremist&#8220; im Verfassungsschutzbericht 2011 genannt wurde, gleichzeitig aber bei der Grundsteinlegung für das NS-Dokumentationszentrum in München von drei offiziellen Rednern als &#8222;Ehrengast&#8220; begrüßt wurde: Vom Münchner Oberbürgermeister, vom bayerischen Kultusminister und vom Staatsminister für Kultur vom Bund aus Berlin.</p>
<h2 class="auto-created">Dringend erfor&shy;der&shy;liche Reform des Verfas&shy;sungs&shy;schutzes</h2>
<p>Es verwundert nicht, wenn öfters die Abschaffung der Verfassungsschutzämter gefordert wird, wenn man allein die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsausschüsse der Parlamente betrachtet. Die Humanistische Union hat im Januar 2013 ein Memorandum vorgelegt, in dem nicht nur anhand der zahllosen Skandale des Verfassungsschutzes der vergangenen Jahrzehnte seine Schädlichkeit für den demokratischen Rechtsstaat nachgewiesen wird und die Aussichtslosigkeit seiner Reformierbarkeit, sondern in dem auch jede einzelne gesetzliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden analysiert und als überflüssig nachgewiesen wird, entweder hinsichtlich der Hauptaufgabe der Beobachtung verfassungswidriger Bestrebungen als unnütz, die demokratische Gesellschaft sich besser selbst im politischen Meinungskampf schützen kann, oder aber hinsichtlich der Beobachtung von Gewalt- und Straftaten überflüssig, weil dies ohnehin und besser die Strafverfolgungsorgane tun. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bildete sich eine Koalition von Bürgerrechtsorganisationen zur ersatzlosen Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden.</p>
<p>Allerdings erscheint es dem Verfasser fraglich,  ob sich hierfür die erforderlichen gesetzgeberischen Mehrheiten finden werden. Unabhängig davon sieht er bei der Abschaffung der Verfassungsschutzämter die dringende Gefahr, dass der Polizei Aufgaben und Befugnisse im Vorfeld übertragen werden. Das wird ja jetzt schon versucht und konnte etwa bei der &#8222;Präventiven Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)&#8220; in Niedersachsen und Bayern nur mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts verhindert werden. Damit fiele das unbedingt notwendige Trennungsgebot, auf das nach den schlimmen Erfahrungen in der Nazizeit und der DDR keinesfalls verzichtet werden kann. Deshalb wurde vom Verfasser am 27.3.2012 nach Diskussion in der SPD-Landtagsfraktion Bayern ein Forderungskatalog der folgenden dringenden Reformmaßnahmen vorgelegt:</p>
<ol>
<li>Weg von den Innenministerien, die häufig die Sicherheit vor Grundrechte und Demokratie setzen, so dass nicht selten die Verfassungsgerichte die Verfassung vor den Verfassungsschützern schützen müssen</li>
<li>Unabhängige, nur mit Rechtsaufsicht von den Justizministerien bedachte Körperschaften</li>
<li>Wahl der Präsidenten durch die Parlamente</li>
<li>Stärkung des parlamentarischen Einflusses und Kontrolle</li>
<li>Verfassungsschutzbeauftragte ähnlich dem Wehrdienstbeauftragten</li>
<li>Beirat mit breiter Verankerung im bürgerschaftlichen Bereich</li>
<li>Verzicht auf V-Leute</li>
<li>Auskunftserteilung nicht nur an natürliche Personen, sondern auch an Gruppierungen.</li>
</ol>
<p>Unsere Demokratie muß lebendig sein, wache und aktive Bürger sind der beste Verfassungsschutz. Ein so wenig transparenter und kontrollierter Verfassungsschutz bewirkt nur die Einschüchterung vieler, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte-report/2013/publikation/unglaubliche-bespitzelungsaktion-des-bayerischen-verfassungsschutzes/">Unglaubliche Bespitzelungsaktion des Bayerischen Verfassungsschutzes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Überlegungen zur dringend erforderlichen Reform des Bayerischen Verfassungsschutzes</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/217/publikation/ueberlegungen-zur-dringend-erforderlichen-reform-des-bayerischen-verfassungsschutzes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jul 2012 17:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Geheimdienste: LfV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 217 (Heft 2/2012), S. 8-10 (Red.) Unser Beiratsmitglied Dr. Klaus Hahnzog besch&#228;ftigt sich seit Langem mit Verfassungsfragen, so bereits 1968 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In letzter Zeit standen f&#252;r ihn Fragen des Bayerischen Verfassungsschutzes im Vordergrund.&#160; Zum Jahresbeginn widmeten sich in M&#252;nchen zwei au&#223;erordentlich gut besuchte Veranstaltungen der Frage nach [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/217/publikation/ueberlegungen-zur-dringend-erforderlichen-reform-des-bayerischen-verfassungsschutzes/">Überlegungen zur dringend erforderlichen Reform des Bayerischen Verfassungsschutzes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 217 (Heft 2/2012), S. 8-10</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bahr1984.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone wp-image-4036 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bahr1984-595x450.jpg" alt="&Uuml;berlegungen zur dringend erforderlichen Reform des Bayerischen Verfassungsschutzes" width="595" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bahr1984-595x450.jpg 595w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bahr1984-768x581.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bahr1984-793x600.jpg 793w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bahr1984-446x337.jpg 446w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/bahr1984.jpg 800w" sizes="(max-width: 595px) 100vw, 595px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>(Red.)</i> <i>Unser Beiratsmitglied Dr. Klaus Hahnzog besch&auml;ftigt sich seit Langem mit Verfassungsfragen, so bereits 1968 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In letzter Zeit standen f&uuml;r ihn Fragen des Bayerischen Verfassungsschutzes im Vordergrund.&nbsp;</i></p>
<p><i>Zum Jahresbeginn widmeten sich in M&uuml;nchen zwei au&szlig;erordentlich gut besuchte Veranstaltungen der Frage nach der Zukunft des Verfassungsschutzes: Anlass war einerseits das Verhalten des Bayerischen Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit den f&uuml;rchterlichen Morden der NSU-Neonazis, von denen allein f&uuml;nf in Bayern stattfanden. Andererseits wurde Ende 2011 durch Zufall bekannt, dass der Bayerische Verfassungsschutz die Gruppierung &#8222;Rettet die Grundrechte&#8220; von Ver.di bespitzelt hatte. Aus dieser Gruppierung heraus entstand eine Verfassungsbeschwerde von Gewerkschaften, Parteien und NGOs (auch mit Beteiligung der Humanistischen Union Bayern) gegen das Bayerische Versammlungsgesetz (s. Mitteilungen Nr. 202, S. 28), die beim Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Punkten Erfolg erzielte. Ein rechtsstaatlich eigentlich nicht vorstellbarer Zustand: der Freistaat Bayern bespitzelt den zuk&uuml;nftigen Prozessgegner vor dem Bundesverfassungsgericht mit geheimdienstlichen Mitteln.&nbsp;</i></p>
<p><i>Das hier wiedergegebene Manuskript Klaus Hahnzogs stellt vor diesem Hintergrund Eckpunkte f&uuml;r eine Reform der bayerischen &#8222;Verfassungsschutzbeh&ouml;rde&#8220; auf.</i></p>
<h5>I.</h5>
<p>1. Die Diskussionen legen oft den Schwerpunkt auf das Bayerische Landesamt f&uuml;r Verfassungsschutz. Das ist eine falsche Gewichtung. Das Landesamt ist nach Art. 1 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) <i>&#8222;eine dem Staatsministerium des Inneren unmittelbar nachgeordnete Beh&ouml;rde&#8220;</i>. Das ist aber nicht eine blo&szlig;e Ressortzugeh&ouml;rigkeit. Der eigentliche Bayerische Verfassungsschutz ist das Ministerium. An ihm und dem verantwortlichen Minister muss sich die Kritik festmachen. Die wesentliche Ausrichtung und wichtige Einzelma&szlig;nahmen sind schon nach dem Gesetz Aufgabe des Ministeriums, etwa die Vorlage des Verfassungsschutzberichtes an den Landtag, die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums oder Beschr&auml;nkungsma&szlig;nahmen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Wenn dann Kritik an einzelnen Ma&szlig;nahmen oder Unterlassungen laut wird, zieht sich der Minister auf Geheimhaltung oder allenfalls Befassung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur&uuml;ck, dessen Mitglieder ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind.</p>
<p>2. Die Entwicklung gerade in Bayern hat gezeigt, dass das Innenministerium ungeeignet ist, die Verfassung zu sch&uuml;tzen. Das Ministerium setzt bei der Abgrenzung verfassungsrechtlich gesch&uuml;tzter Grundrechte gegen&uuml;ber der Sicherheit einseitig auf Letztere und r&uuml;hmt sich dabei der Vorreiterrolle f&uuml;r die anderen Bundesl&auml;nder. Das zeigt sich immer wieder darin, dass mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts der fehlende Grundrechtsschutz wiederhergestellt werden muss. Ich selbst habe dies in letzter Zeit in zwei zentralen, lange Zeit diskutierten Fragen erreicht. Die bayerische Regelung &uuml;ber pr&auml;ventive Telekommunikations&uuml;berwachung durch die Polizei wurde f&uuml;r verfassungswidrig angesehen (Beschluss vom 4.11.2010 &#8211; 1 BvR 661106). Durch einstweilige Anordnung wurden zentrale Beschr&auml;nkungen des f&uuml;r unsere Demokratie unentbehrlichen Grundrechts der Versammlungsfreiheit kassiert (Beschluss vom 17.2.2009 &#8211; 1 BVR 2492/08).</p>
<p>3. Hinzu kommt eine v&ouml;llige Ungleichheit bei den Beobachtungen der rechts- und der linksextremistischen Szene im Verfassungsschutzbericht. So f&uuml;hrte Innenminister Herrmann im Vorwort zum Bericht 2010 hinsichtlich des Rechtsextremismus lediglich aus, dass bei der angestrebten Fusion von NPD und DVU abzuwarten bleibe, ob hierdurch ein Auftrieb gewonnen w&uuml;rde. Hinsichtlich des Linksextremismus wird dagegen auf den historischen H&ouml;chststand an Gewalttaten hingewiesen. Im Text wird dann etwa der Partei Die Linke vorgeworfen, dass sie u.a. die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln und weitreichende Beschr&auml;nkungen des Privateigentums fordere, au&szlig;erdem weit &uuml;ber den Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft hinausgehe. Dabei ist Allgemeingut, dass die soziale Marktwirtschaft &#8211; die ich auch bejahe &#8211; keineswegs die einzige vom Grundgesetz geforderte Wirtschaftsform ist. Hinsichtlich der Vergesellschaftung sollte man von &#8222;Verfassungssch&uuml;tzern&#8220; eigentlich erwarten k&ouml;nnen, dass sie Art. 15 GG und Art. 160 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung kennen.<br />Der gegen Rechtsextremismus offen k&auml;mpfende ehemalige KZ-H&auml;ftling Ernst Grube musste sich im Bericht 2010 namentlich als Linksextremist diffamieren lassen. Die f&uuml;r den Kampf gegen den Neofaschismus wichtige Institution &#8222;Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle M&uuml;nchen e.V. (a.i.d.a.)&#8220; wird wie fr&uuml;her auch im Bericht 2011 weiter diskreditiert.</p>
<h5>II.</h5>
<p>Es wundert daher nicht, wenn verschiedentlich die Abschaffung des Bayerischen Verfassungsschutzes gefordert wird. Das geht aber weder durch Gesetz des Landtags noch durch Volksentscheid. Die Frage des Verfassungsschutzes geh&ouml;rt zur ausschlie&szlig;lichen Gesetzgebung des Bundes nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 b) GG: <i>&#8222;die Zusammenarbeit des Bundes und der L&auml;nder zum Schutze der freiheitlich?demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz).&#8220;<br /></i>Der Bund hat von seiner Kompetenz in &sect; 2 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz Gebrauch gemacht:<i> &#8222;F&uuml;r die Zusammenarbeit der L&auml;nder mit dem Bund und der L&auml;nder untereinander unterh&auml;lt jedes Land eine Beh&ouml;rde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes.&#8220;<br /></i>Das bedeutet aber nicht, dass die bisherige Regelung: Innenministerium plus untergeordnetes Landesamt sakrosankt ist. Vielmehr ist<i> &#8222;die Auswahl und Schaffung sowie Struktur und Verfahren einer Landesverfassungsschutzbeh&ouml;rde Teil des origin&auml;ren Landesrechts&#8220;</i> (Maunz-D&uuml;ring, GG-Kommentar, 51. Auflage, 2007, Art. 73, Rdnr. 245).</p>
<p>Hierzu im Folgenden eine Reihe von Vorschl&auml;gen.</p>
<h5>III.</h5>
<p>Staatliche Aufgaben kann der Gesetzgeber neben Beh&ouml;rden auch &ouml;ffentlich-rechtlichen K&ouml;rperschaften, Anstalten oder Stiftungen &uuml;bertragen. Vorzuziehen f&uuml;r den Bayerischen Verfassungsschutz w&auml;re die K&ouml;rperschaftsform. Dabei sind auch Mischformen m&ouml;glich. So sind Hochschulen K&ouml;rperschaften &ouml;ffentlichen Rechts wie auch staatliche Einrichtungen (Lindner in Verfassung des Freistaats Bayern, 2009, Art. 138, Rdnr. 14 und 20 ff.). Je nachdem variieren auch blo&szlig;e Rechtsaufsicht und Fachaufsicht (vgl. Lindner a.a.O., Art. 55 Rdnr. 90). Beh&ouml;rdeneigenschaft auch mit Fachaufsicht k&auml;me hier in Betracht f&uuml;r die zus&auml;tzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes Scientology, Spionageabwehr und Organisierte Kriminalit&auml;t.<br />Eine unmittelbare Ansiedlung des Verfassungsschutzes beim Bayerischen Landtag, wie etwa beim Datenschutzbeauftragten, ist wegen der umfangreichen Aufgabenstellung nicht empfehlenswert, au&szlig;erdem wird im Weiteren eine St&auml;rkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums empfohlen. Die Beibehaltung im Ressortbereich des Innenministeriums w&auml;re kontraproduktiv. Hier sollte nach Art. 49 BV eine &Uuml;bertragung (Bestimmung durch Ministerpr&auml;sidenten mit Best&auml;tigung durch den Landtag) an das Bayerische Justizministerium erfolgen. Dieses hat Erfahrungen mit der Unabh&auml;ngigkeit der Gerichte und der weitgehenden Zur&uuml;ckhaltung gegen&uuml;ber den Staatsanwaltschaften. Die Ansiedelung beim Innenministerium hat keinen unab&auml;nderlichen Bestand (Lindner a.a.O., Art. 55 Rdnr. 90).</p>
<h5>IV.</h5>
<p>Um Einseitigkeiten bis hin zu Verfassungsverst&ouml;&szlig;en in Zukunft nach M&ouml;glichkeit zu vermeiden, sollte eine Reihe struktureller Vorschriften geschaffen werden.</p>
<p>1. Die Leitung des neuen Amtes sollte einem Pr&auml;sidenten &uuml;bertragen werden. Zur Absicherung seiner gr&ouml;&szlig;eren Selbst&auml;ndigkeit sollte er, wie der Datenschutzbeauftragte, vom Landtag auf Vorschlag der Staatsregierung gew&auml;hlt werden (vgl. Art. 33a Abs. 1 BV). Er sollte angesichts der Besonderheit des Amtes (s.o. unter III.) allerdings nicht mit v&ouml;lliger Unabh&auml;ngigkeit ausgestattet werden.<br />2. Der parlamentarische Einfluss und die Kontrolle sollten gest&auml;rkt werden. Da, wo das Parlamentarische Kontrollgremium bisher nur unterrichtet wurde, etwa hinsichtlich der Dienstvorschrift &uuml;ber die nachrichtendienstlichen Mittel (Art. 6 Abs.1 BayVSG) oder der Pflichten der Staatsregierung zur Unterrichtung &uuml;ber Vorg&auml;nge von besonderer Bedeutung nach dem Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetz, sollte eine Genehmigung erforderlich werden.</p>
<p>3. Es sollte nach dem Vorschlag des fr&uuml;heren Pr&auml;sidenten des Bundesverfassungsschutzamtes Prof. Hans-J&ouml;rg Geiger ein Verfassungsschutzbeauftragter samt Personal, &auml;hnlich dem Wehrdienstbeauftragten, geschaffen werden (vgl. SZ vom 14.2.2012).</p>
<p>4. Sinnvoll f&uuml;r eine breite Verankerung im b&uuml;rgerschaftlichen Bereich &#8211; wachsame B&uuml;rger sind oft der beste Verfassungsschutz! &#8211; w&auml;re ein Beirat mit Mitgliedern etwa von &#8222;Gegen das Vergessen &#8211; f&uuml;r Demokratie&#8220;, &#8222;amnesty international&#8220;, &#8222;Bayerisches B&uuml;ndnis f&uuml;r Toleranz, Demokratie und Menschenw&uuml;rde&#8220;, &#8222;Arbeitsgemeinschaft bayerischer Ausl&auml;nderbeir&auml;te&#8220;, &#8222;a.i.d.a.&#8220;.</p>
<h5>V.</h5>
<p>1. Auf V-Leute sollte in Zukunft verzichtet werden. Wenn auf sie im Fall der gravierendsten Bedrohung, n&auml;mlich durch eine m&ouml;glicherweise aggressiv-k&auml;mpferische Partei, jetzt im Vorstandsbereich verzichtet werden soll, ist nicht zu erkl&auml;ren, wieso sie auf unterer Ebene und anderen Organisationen unbedingt rotwendig sein sollen, zumal sie, wie bei NSU, auch nichts erbringen. F&uuml;r die Bespitzelung wie bei Ver.dis &#8222;Rettet die Grundrechte&#8220; oder durch denselben V-Mann bei einer Veranstaltung des M&uuml;nchner Ehrenb&uuml;rgers Prof. D&uuml;rr sind sie verfassungssch&auml;dlich.<br />Es war ja auch bisher schon &auml;u&szlig;erst widerspr&uuml;chlich: Eine Bespitzelung im Telekommunikationsbereich war nur unter engen Voraussetzungen einschlie&szlig;lich einer Genehmigung der unabh&auml;ngigen G10-Kommission zul&auml;ssig, die Einschleusung eines V-Manns in die gleiche, sich pers&ouml;nlich treffende Gespr&auml;chsrunde dagegen nicht.<br />Im &Uuml;brigen sind Staatsanwaltschaften und Polizei in letzter Zeit &#8211; zum Teil &uuml;berm&auml;&szlig;ig &#8211; auch in Verdachtsf&auml;llen mit vielen neuen Ermittlungsm&ouml;glichkeiten ausgestattet worden. So ist z.B. der urspr&uuml;ngliche &sect; 100 StPO (Beschlagnahme) um 9 weitere Paragrafen bis 100i StPO (IMSI-Catcher) und der &sect; 111 StPO (Kontrollstellen) um 15 weitere Paragrafen bis &sect; 111p StPO angewachsen.</p>
<p>2. Die Auskunftserteilung nach Art. 11 BayVSG muss von Einzelpersonen auch auf Gruppierungen erweitert werden. Sonst ergeben sich weiter unhaltbare Ergebnisse. Als ich nach den Presseberichten &uuml;ber die Bespitzelung des Arbeitskreises &#8222;Rettet die Grundrechte&#8220; nachfragte, was denn Anlass f&uuml;r die Beobachtung war, erhielt ich vom Landesamt folgende Antwort<i> &#8222;Das BayLfV nimmt aber auch Kontakte seiner Beobachtungsobjekte wahr. Insofern muss derjenige, der sich bewusst in ein Aktionsb&uuml;ndnis mit Organisationen begibt, von denen er wei&szlig; bzw. von denen bekannt ist, dass es sich um Beobachtungsobjekte des BayLfV handelt, damit rechnen, dass unter die Beobachtung von Extremisten auch deren B&uuml;ndnistaktik f&auml;llt.&#8220;<br /></i>Damit wei&szlig; ich heute nicht mehr als zuvor. Selbst wenn ich die unz&auml;hlig vielen Gruppierungen, die uns die Verfassungsbeschwerde mit vorbesprochen haben, auffordern w&uuml;rde &#8211; was ich nat&uuml;rlich ablehne &#8211; einen Auskunftsanspruch zu stellen, w&uuml;rden die nur die Antwort bekommen: Gibt&#8217;s nicht, da keine Einzelperson.<br />Es m&uuml;sste im &Uuml;brigen vorgeschrieben werden, dass die Auskunft unverz&uuml;glich, sp&auml;testens binnen 1 Woche erteilt wird. Ich stand fast 2 Monate nach dem Bericht in der SZ im Regen und wurde auch zum Teil dumm angesprochen.</p>
<p>3. Als ich hinsichtlich dieser 2 Monate nachfragte, ob vielleicht meine urspr&uuml;nglich gespeicherten Daten wegen des Wirbels in der &Ouml;ffentlichkeit und im Landtag gel&ouml;scht worden seien, erhielt ich vom Landesamt die Antwort:<i> &#8222;Wann im Einzelfall eingehende Informationen vor Verarbeitung gel&ouml;scht worden sind, ist nicht feststellbar. K&ouml;nnten wir den Inhalt gel&ouml;schter Informationen noch nachvollziehen, w&uuml;rde dies dem Zweck der L&ouml;schung widersprechen. Die L&ouml;schung nicht erforderlicher Informationen erfolgt jedenfalls sehr zeitnah.&#8220;</i> Hier sind klar nachvollziehbare Regelungen, wie in anderen Bereichen, erforderlich.</p>
<h5>VI.</h5>
<p>Da der bisherige Bayerische Verfassungsschutz den Schutz der Verfassung mehr behindert und unterl&auml;uft als f&ouml;rdert, ist eine Reform dringend erforderlich. Die Diskussion dar&uuml;ber sollte neben in der &Ouml;ffentlichkeit insbesondere auch im Landtag gef&uuml;hrt werden, am besten an Hand eines konkreten Gesetzentwurfs.</p>
<p><i>Dr. Klaus Hahnzog</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/217/publikation/ueberlegungen-zur-dringend-erforderlichen-reform-des-bayerischen-verfassungsschutzes/">Überlegungen zur dringend erforderlichen Reform des Bayerischen Verfassungsschutzes</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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		<title>Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Versammlungsgesetz wird fortgeführt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/208-209/publikation/verfassungsbeschwerde-gegen-bayerisches-versammlungsgesetz-wird-fortgefuehrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S.8 Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz trat am 1. Juni 2010 in Kraft. Obwohl erst am 22. Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigen Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilungen Nr. 208/209 (1+2/2010), S.8</p>
<p>Das vielfältig geänderte Bayerische Versammlungsgesetz trat am 1. Juni 2010 in Kraft. Obwohl erst am 22. Juli 2008 von der damaligen absoluten CSU-Mehrheit beschlossen, hat es schon eine bewegte Geschichte: Nach dem Erlass dieses für das Funktionieren einer Demokratie äußerst wichtigen Gesetzes erhoben wir noch im Herbst 2008 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde.*</p>
<p>Wir rügten die bürokratische und schikanöse Behinderung dieses zentralen Grundrechts sowie den staatlichen Kontrollwahn, der in dem Gesetz zum Ausdruck kam. Überraschend schnell entschied das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2009 in einer gleichzeitig von uns beantragten einstweiligen Anordnung, dass zahlreiche Vorschriften des neuen Gesetzes gegen Art. 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verstoßen und setzte sie einstweilen außer Kraft. Gegen weitere Vorschriften wurden vom Gericht deutliche Vorbehalte geäußert, die Entscheidung jedoch bis zur Verhandlung über die Hauptsache zurückgestellt.</p>
<p>Nach der Niederlage der CSU bei der Landtagswahl 2008 brachte die neue Regierungskoalition aus CSU und FDP eine Neufassung des Gesetzes ein, die jetzt verabschiedet wurde. Sie entschärft unter dem Druck der Verfassungsbeschwerde besonders schikanöse und unbestimmte Vorschriften des alten Gesetzes, versucht, der staatlichen Kontroll- und  Datensammelwut Grenzen zu setzen und entkriminalisiert harmloses Handeln von Demonstranten, das gegen Ordnungsvorschriften verstößt und bisher als Straftat verfolgt wurde. Damit wurden viele Forderungen des Bündnisses gegen das Gesetz von 2008 erfüllt.</p>
<p>Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde von 2008 haben jedoch gemeinschaftlich &#150; offen ist nur noch die FDP &#150; beschlossen, ihre Beschwerde weiter zu verfolgen. Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler: &#132;Es geht um die Freiheit der selbstbewussten Bürger, die mehr denn je auf die &#130;Pressefreiheit des kleinen Mannes&#8216; angewiesen sind. Die in Art. 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit ist für unsere Demokratie &#130;schlechthin konstituierend&#8216;.&#8220; Folgende Gründe sprechen für die Weiterverfolgung des Angriffs auf jetzt noch gültige Vorschriften:</p>
<ul>
<li>auch das neue Gesetz von 2010 regelt viele Sachverhalte übermäßig und richtet bürokratische Hürden für den Bürger auf, der friedlich sein Grundrecht ausüben will: Eine Versammlung soll ab 2 Personen vorliegen mit der Folge einer Vielzahl von Anzeige- und Meldepflichten für den Veranstalter, selbst wenn keinerlei Gefahren von der Mini-Versammlung ausgehen; auch werden Versammlungen in geschlossenen Räumen jetzt nahezu den gleichen Beschränkungen unterworfen wie solche unter freiem Himmel  </li>
<li>die neuen Anzeige- und Meldepflichten gelten dem Wortlaut nach auch für Arbeitskämpfe und Streikposten, soweit die Öffentlichkeit z.B. durch Transparente und Flugblätter informiert wird; es besteht die Gefahr, dass der Staat in diese Tarifauseinandersetzungen hineingezogen und der notwendige Überraschungseffekt von Warnstreiks hinfällig wird</li>
<li>zwar soll der Staat nicht mehr heimlich mithören und filmen dürfen, aber auch offenes Abhören und Filmen von Versammlungen schüchtert ein. Wir fordern deshalb eine Beschränkung der Datensammlung auf Fälle, in denen tatsächlich Straftaten verübt werden und nicht auf Vorrat, außerdem ein Recht der Betroffenen auf Einsicht und die Eröffnung eines Klageweges</li>
<li>die unsinnig ausgedehnten Vorschriften gegen das Mitführen von sogenannten &#132;Schutzwaffen&#8220; wie bestimmte Kleidungsstücke und mögliche &#132;Vermummungen&#8220; wie Schals und Sonnenbrillen sind auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Auch in ihrer jetzigen Fassung sind sie oft genug Vorwand, anreisende Demonstranten stundenlang festzuhalten und am Ausüben ihres Grundrechts zu hindern.</li>
<li>Das auch aus Sicht von hohen Polizeibeamten schwammige &#132;Militanzverbot&#8220; ermöglicht weiterhin den Erlass von Beschränkungen und Verboten. </li>
</ul>
<p>Darüber hinaus erwarten die Beschwerdeführer von der Fortsetzung des Verfahrens eine Klärung von grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses von Versammlungsfreiheit und staatlicher Sicherheitspolitik, auch soweit Vorschriften jetzt geändert oder aufgehoben wurden. Das Rechtsschutzinteresse besteht fort. Zum einen würde die CSU gerne zum alten Stand zurückkehren. Zum anderen war Bayern nur das erste Bundesland, das ein neues Versammlungsgesetz vorlegte, andere Länder wie Baden-Württemberg und Niedersachsen folgen. Wie deren Entwürfe zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass die bayerischen Fehler dort wiederholt werden. Immer noch im Raum steht auch ein 2006 in Hinblick auf die Föderalismusreform vom Bundesinnenminister gefertigter Vorentwurf für die Länder. Auch deshalb ist es wichtig, das begonnene Verfahren in Karlsruhe fortzusetzen.</p>
<p><i>München, den 31.5.2010<br />Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler</i></p>
<p>* Die ursprüngliche Verfassungsbeschwerde wurde im Namen folgender Organisationen eingereicht: 1. DGB Bayern  2. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesverband Bayern  3. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Bayern  4. Bund Naturschutz in Bayern e.V.  5. Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern  6. Bayerischer Journalistenverband e.V. (BJV)  7. Humanistische Union Bayern  8. Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Landesverband Bayern  9. Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern  10. Freie Demokratische Partei FDP Landesverband Bayern  11. Die Linken Landesverband Bayern  12. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung  13. Attac München.</p>
<p><i>Zum Thema s. Mitteilungen 202, S. 28 und  Mitteilungen 201, S. 12-14.</i></p>
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		<title>Für unsere Versammlungsfreiheit</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/201/publikation/fuer-unsere-versammlungsfreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2008 11:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versammlungsfreiheit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Breiter Protest gegen neues bayerisches Versammlungsgesetz. Aus: Mitteilungen Nr. 201, S. 12-14 Der bayerische Landtag hat am 16. Juli ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, dass zahlreiche H&#252;rden f&#252;r die Anmeldung und Durchf&#252;hrung von Demonstrationen aufbaut. Gegen das Vorhaben hatte sich sowohl in den parlamentarischen Beratungen als auf der Stra&#223;e viel Kritik aufgebaut. Seit Mai diesen Jahres [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Breiter Protest gegen neues bayerisches Versammlungsgesetz. Aus: Mitteilungen Nr. 201, S. 12-14</p>
<div><span class="migrated-image"><a href="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Demo210608_2.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="alignnone wp-image-4234 size-medium" src="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Demo210608_2-600x450.jpg" alt="F&uuml;r unsere Versammlungsfreiheit" width="600" height="450" srcset="https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Demo210608_2-600x450.jpg 600w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Demo210608_2-768x575.jpg 768w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Demo210608_2-800x600.jpg 800w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Demo210608_2-450x337.jpg 450w, https://www.humanistische-union.de/wp-content/uploads/2021/08/Demo210608_2.jpg 956w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></a></span></p>
<p class="news-single-imgcaption">
</div>
<p><i>Der bayerische Landtag hat am 16. Juli ein neues Versammlungsgesetz beschlossen, dass zahlreiche H&uuml;rden f&uuml;r die Anmeldung und Durchf&uuml;hrung von Demonstrationen aufbaut. Gegen das Vorhaben hatte sich sowohl in den parlamentarischen Beratungen als auf der Stra&szlig;e viel Kritik aufgebaut. Seit Mai diesen Jahres protestierte ein breites B&uuml;ndnis aus Gewerkschaften, Parteien und NGOs &ndash; darunter auch die Humanistische Union &ndash; gegen die drohenden Einschr&auml;nkungen der Versammlungsfreiheit in Bayern. Auf der gemeinsamen Abschlussdemonstration des B&uuml;ndnisses am 20. Juni 2008 in M&uuml;nchen sprach Dr. Klaus Hahnzog, Beiratsmitglied der Humanistischen Union. Wir dokumentieren hier seine Rede vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Versammlung:</i><br />&nbsp;<br />Solange es in Deutschland den Kampf um demokratische Freiheiten gab, stand das Recht auf friedliche Versammlungen mit im Mittelpunkt. Jetzt droht in Bayern ein schlimmer R&uuml;ckschritt. Diesen R&uuml;ckschritt darf es nicht geben.</p>
<p>Zun&auml;chst ist man ja zuversichtlich, wenn man folgende Feststellung liest: &#8222;<i>Die Versammlungsfreiheit ist Ausdruck der Freiheit, der Unabh&auml;ngigkeit und des Selbstbewusstseins m&uuml;ndiger B&uuml;rger.</i>&#8220; Das ist &ndash; man h&ouml;re und staune &ndash; der erste Satz des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung. Was dann folgt in diesem Gesetzentwurf und im umfangreichen, jedoch im Kern blo&szlig; kosmetischen &Auml;nderungsantrag der CSU, zeigt aber leider, dass der Eingangssatz purer Etikettenschwindel ist.</p>
<p>Dabei hat die weitgehend auf Wilhelm Hoegner zur&uuml;ckgehende erste deutsche Verfassung nach der Befreiung von den Nazis 1946 in Art. 113 bestimmt: &#8222;<i>Alle Bewohner Bayerns haben das Recht sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.</i>&#8220; Berichterstatter bei der Beratungen war &uuml;brigens der sp&auml;tere Staatssekret&auml;r Lacherbauer von der CSU. Das Grundgesetz ist dem fast wortgleich in Art. 8 gefolgt, hat allerdings einen Gesetzesvorbehalt f&uuml;r Versammlungen unter freiem Himmel hinzugef&uuml;gt.</p>
<p>Das, was die CSU jetzt beabsichtigt, ist unw&uuml;rdig f&uuml;r ein Land, das sich stolz Freistaat nennt. Die f&uuml;r unsere Demokratie bitter notwendige &#8222;<i>Pressefreiheit der kleinen Leute</i>&#8220; ist dann dahin. Ich begr&uuml;&szlig;e es au&szlig;erordentlich, dass von einem breiten B&uuml;ndnis gegen dieses in Wahrheit Versammlungsbehinderungs- und -verhinderungsgesetz Widerstand geleistet wird: Von den Gewerkschaften &uuml;ber alle demokratischen Parteien bis hin zum Bund Naturschutz, dem Tierschutzverband Bayern, Journalisten, Richtern, Rechtsanw&auml;lten, vielen Gruppierungen, die sich f&uuml;r Frieden, Toleranz und gegen Neonazis und Rassismus einsetzen, Sch&uuml;ler, Studenten, Eltern, Lehrer, die Arbeitsgemeinschaft der Ausl&auml;nderbeir&auml;te, Wohlfahrtsverb&auml;nde, der Datenschutzbeauftragte &#8211; ich kann ja nicht alle aufz&auml;hlen &ndash; nur noch vielleicht meine Humanistische Union, die zwar kleiner ist als der Bayerische Bauernverband, aber im Kampf um die Grundrechte schon &ouml;fters in Karlsruhe erfolgreich war.</p>
<p>Die CSU versucht dem oft mit unverhohlener Arroganz zu begegnen. So haben sich etwa die ver.di-Senioren aus Hannover besorgt an die Landtagsfraktionen gewandt, weil sie &ndash; nicht zu Unrecht &ndash; bef&uuml;rchten, dass in Bayern ein Pilotprojekt f&uuml;r andere L&auml;nder entstehen k&ouml;nnte. Die Antwort des federf&uuml;hrenden CSU Abgeordneten Welnhofer lautete u. a.: &bdquo;<i>Das seien v&ouml;llig substanzlose Bef&uuml;rchtungen, diese k&ouml;nnen Sie getrost vergessen.</i>&#8220; Meine pers&ouml;nliche kritische Bewertung ergibt sich aus vielerlei Erfahrungen:</p>
<p>&bull;&nbsp;17 Jahre bayerischer Verfassungsrichter, dort immer noch aktiv, zuvor drei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht,</p>
<p>&bull;&nbsp;neun Jahre lang Kreisverwaltungsreferent in M&uuml;nchen und damit auch verantwortlich f&uuml;r die Versammlungsbeh&ouml;rde mit vielen Hunderten von F&auml;llen,</p>
<p>&bull;&nbsp;aber auch als Teilnehmer vieler Demonstrationen von Wackersdorf, Mutlangen, Bonn, f&uuml;r Frieden und Anti-Apartheid bis hin zum Transrapid und Vorratsdatenspeicherung</p>
<p>&bull;&nbsp;und als Sachverst&auml;ndiger im Bayerischen und S&auml;chsischen Landtag.</p>
<p>Das Vorhaben der CSU und der Staatsregierung ist vor allem durch Dreierlei gekennzeichnet:</p>
<p>1. &nbsp;von weiterer B&uuml;rokratisierung,<br />2. &nbsp;von verfassungsrechtlichen Verst&ouml;&szlig;en,<br />3. &nbsp;von einer H&auml;ufung von Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbest&auml;nden.</p>
<h5>Einige Beispiele</h5>
<p>a) Im Grundgesetz und der noch versammlungsfreundlichen Bayerischen Verfassung hei&szlig;t es &bdquo;<i>ohne Anmeldung</i>&#8222;. Das wird im Gesetzentwurf einfach umformuliert. Statt Anmeldung hei&szlig;t es in Zukunft &bdquo;nur&#8220; Anzeige. Da kann keiner einen Unterschied benennen, gleichzeitig wird aber unverhohlen die Zahl der erforderlichen Angaben erh&ouml;ht. Zugleich wird ein Bu&szlig;geld bis zu 3.000 Euro eingef&uuml;hrt, wenn ein Punkt nicht &bdquo;<i>richtig oder nicht vollst&auml;ndig</i>&#8220; angezeigt ist. Die bisherige Anmeldfrist von 48 Stunden wird auf 72 Stunden erh&ouml;ht. Die Gewerkschaften bef&uuml;rchten zu Recht, dass damit mancher &Uuml;berraschungseffekt gef&auml;hrdet wird.</p>
<p>b) Jahrzehntelang waren in Bayern drei Personen die Mindestzahl f&uuml;r eine Versammlung. In Zukunft sollen es zwei Personen sein. Damit w&uuml;rden zwei Streikposten, zwei Flugblattverteiler, zwei Wahlk&auml;mpfer bereits anzeigepflichtig. Das erinnert fast an das Jahr 1874. Damals, vor &uuml;ber 130 Jahren, wurde ein sozialdemokratischer Redakteur der &bdquo;Hofer Zeitung&#8220;, der die vom Polizeireferenten erlassenen Versammlungsverbote kritisierte, u. a. wegen folgenden Gedichts wegen Beleidigung zu drei Monaten Gef&auml;ngnis verurteilt:</p>
<blockquote>
<p class="bodytext">&bdquo;1. Wo Zweie steh&#8217;n und fl&uuml;stern, <br />da sieht die Polizei,<br />den Himmel sich verd&uuml;stern <br />und riecht Rebellerei.<br />F&auml;ngt an zu arretieren,<br />denn es k&ouml;nnt zu Aufruhr f&uuml;hren.
</p>
<p class="bodytext">&#8230;
</p>
<p class="bodytext">4. Will einer sich versammeln,<br />&#8218;rennt flugs ein Commiss&auml;r, <br />das Maul ihm zu verrammeln <br />dem frechen R&auml;son&auml;r.&#8220;</p>
</blockquote>
<p>Hoffentlich kommt es nicht auch noch zu Vers 4.</p>
<p>c) Es k&ouml;nnen detaillierte pers&ouml;nliche Daten bis zu Geburtstag und Geburtsort von Versammlungsleiter und Ordner verlangt werden, bei einer Demonstration mit 10.000 Teilnehmern von 200 Ordnern.</p>
<p>d) Die bisherige M&ouml;glichkeit, per Telefon anzumelden, wurde gestrichen. Im Rahmen ihrer kosmetischen &bdquo;Verbesserungen&#8220; will die CSU dies wieder zulassen, allerdings nicht f&uuml;r den Normalfall, sondern nur f&uuml;r Eilversammlungen.</p>
<p>Allein diese Beispiele zeigen, wie die B&uuml;rokratie anwachsen wird. Bei Infost&auml;nden von ver.di-Senioren mit 10 Teilnehmern sind Bescheide schon jetzt 11 Seiten stark nebst zwei Anlagen. In M&uuml;nchen gab es schon im vergangenen Jahr 782 anzeigepflichtige Versammlungen unter freiem Himmel, dann werden bald die 1000 &uuml;berschritten sein. Vielleicht w&auml;re es besser, wenn Edmund Stoiber statt in Br&uuml;ssel in Bayern f&uuml;r Entb&uuml;rokratisierung sorgen w&uuml;rde. Die CSU zieht doch auch sonst gegen aus ihrer Sicht bestehende &Uuml;berregulierungen zu Felde: Beim K&uuml;ndigungsschutz, beim Mindestlohn, beim Energiesparen.</p>
<p>e) Versammlungsrecht ist von Natur aus sehr verfassungsgepr&auml;gt. Hier einige besonders bedenkliche geplante Vorschriften:<br /><b>Das Militanzverbot</b>. Ich zitiere aus der Gesetzesbegr&uuml;ndung: &bdquo;<i>Zu den Verhaltensweisen, die den Eindruck einsch&uuml;chternder Militanz und Gewaltbereitschaft erwecken k&ouml;nnen, z&auml;hlen insbesondere Trommelschlagen, Marschieren in Formation oder im Gleichschritt sowie das Mitf&uuml;hren und Verwenden von Fahnen, Fackeln oder Abzeichen. Auch hier ist aber zu beachten, dass etwa das Mitf&uuml;hren von Trommeln, Fahnen und anderen Hilfsmitteln zur Wirksamkeitssteigerung der Versammlung grunds&auml;tzlich erlaubt bleibt und nur dann unter das Militanzverbot f&auml;llt, wenn ein Gesamteindruck entsteht, der Gewalt- und Kampfbereitschaft vermittelt und andere einsch&uuml;chtert.</i>&ldquo; Selbst viele Polizisten haben unter der rechtsstaatlichen Forderung auf &bdquo;Normenklarheit&#8220; &ndash; die f&uuml;r Beh&ouml;rden und Betroffene gilt &ndash; Angst vor der Aufgabe, den &bdquo;Gesamteindruck&#8220; zu beurteilen.</p>
<p>Die Behandlung der schon oben erw&auml;hnten <b>Daten von Versammlungsleitern und Ordnern</b>. Allein nutzen diese gar nichts, zur Bewertung m&uuml;ssen dann in der Regel Polizei- und Verfassungsschutzbeh&ouml;rden gefragt werden. So wurde dann auch von Versammlungsbeh&ouml;rden gefordert, es sollten Informationsvorschriften wie nach dem Verfassungsschutzgesetz geschaffen werden. Letzten Endes werden dann Dateien entstehen. Da ist vielleicht ersichtlich: Aha: Sicherheitskonferenz in M&uuml;nchen, Flughafendemo gegen Abschiebung, G8 in Heiligendamm. Zwar keine individuellen Verst&ouml;&szlig;e, aber das erinnert mich an unsere Regel beim Stra&szlig;enfu&szlig;ball: Drei Ecken ein Elfmeter. Die Folgen werden bemerkbar, etwa bei der Jobsuche am Flughafen oder in einem sonst sicherheitsrelevanten Bereich, der bei uns als drittgr&ouml;&szlig;tem Waffenexporteur sehr gro&szlig; ist.</p>
<p>Die <b>Datenerhebung durch Film, Tonband, Notizen </b>usw. Da wird von Datensch&uuml;tzern offiziell bem&auml;ngelt, dass &Uuml;bersichtsaufzeichnungen bis zu einem Jahr aufgehoben werden. Mit der heutigen Technik kann dann jeder einzelne Teilnehmer identifiziert werden. Die Datenerhebungen k&ouml;nnen u. U. auch geheim erfolgen. Dies gilt selbst f&uuml;r Veranstaltungen in geschlossenen R&auml;umen, wo sie generell, auch offen bisher nicht durch Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz gedeckt waren. Erstaunlich &ndash; insbesondere wohl f&uuml;r die CSU selbst &ndash; war, dass beim Hearing im Landtag am 8. Mai diesen Jahres auch drei von der CSU benannte Professoren an vielen Punkten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben.</p>
<p>f) Die mit Strafe (bis zu zwei Jahren Gef&auml;ngnis oder Geldstrafe) oder Bu&szlig;geld (bis zu 3.000 Euro) <b>sanktionierten Verst&ouml;&szlig;e </b>sind ausgeweitet worden. Insgesamt sind es jetzt fast 30. In Zukunft empfiehlt sich f&uuml;r alle ein kleines juristisches Staatsexamen, bevor man zu einer Demo geht.</p>
<p>Die Summe dieser restriktiven, zum Teil verfassungswidrigen Vorschriften ergibt, dass das Gesetz insgesamt nicht der Verfassung entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren in einer Vielzahl von leider notwendigen, aber begr&uuml;&szlig;enswerten Urteilen vom Lauschangriff &uuml;ber Rasterfahndung bis hin zur Online-Durchsuchung immer wieder betont, die Grundprinzipien des Grundgesetzes sch&uuml;tzen die &bdquo;Unbefangenheit&#8220; des Einzelnen und wenden sich gegen die &bdquo;Einsch&uuml;chterung&#8220; des nicht unter Generalverdacht stehenden B&uuml;rgers. Der Veranstalter, Ordner oder Teilnehmer einer friedlichen Versammlung muss doch mindestens so gesch&uuml;tzt werden wie ein Autofahrer vor dem unb&auml;ndigen Autokennzeichenscanning. Vor einiger Zeit hat Herr Minister Herrmann ja in N&uuml;rnberg mit dem Dalai Lama gesprochen. Da ging es bestimmt auch um die Versammlungsfreiheit in China und Tibet. Hoffentlich hat der Dalai Lama nicht dieses geplante Gesetz mitgenommen. Da k&auml;me er vom &bdquo;Regen in die Traufe&#8220;.</p>
<p>Nun versucht die CSU ihr Vorhaben damit zu begr&uuml;nden, Ziel sei, Versammlungen der Neonazis besser einschr&auml;nken oder verbieten zu k&ouml;nnen. In Wirklichkeit treffen die Versch&auml;rfungen aber alle, kleine und gro&szlig;e Versammlungen. Zum Teil werden sich viele &uuml;berlegen, ob sie die vielen, oft nicht &uuml;berschaubaren Risiken &uuml;berhaupt auf sich nehmen wollen. Das schadet der Demokratie. Herr Minister Herrmann br&uuml;stet sich in bew&auml;hrter CSU-Manier wieder einmal damit, Bayern sei das erste Land, das das Problem angepackt hat. Die S&auml;chsische Staatsregierung hat aber schon zuvor einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser &uuml;bernimmt das Bundesversammlungsgesetz &#8211; nat&uuml;rlich in seiner Ausgestaltung durch die liberale Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts &#8211; als Landesrecht und schafft &auml;hnlich wie dieses eigene Regelungen f&uuml;r sch&uuml;tzenswerte Tage und Orte vor Neonazi-Kundgebungen und Aufm&auml;rsche. Das g&auml;lte bei uns etwa f&uuml;r die KZ-Gedenkst&auml;tten Dachau und Flossenb&uuml;rg oder das ehemalige Reichsparteitagsgel&auml;nde in N&uuml;rnberg.</p>
<p>Vor allem ist aber auch gegen die Rechtsextremen b&uuml;rgerschaftliches Engagement der Demokraten wirksam und sinnvoll. Wie Sachsen werden auch Brandenburg und Sachsen-Anhalt verfahren. Dort k&auml;me niemand auf den Gedanken, etwas wie in Bayern zu machen. Dort sind die Rufe &bdquo;Wir sind&nbsp; das Volk&#8220; und die Montagsdemonstrationen in vielen St&auml;dten nicht vergessen. Auch wir sollten an Willy Brandts Aufforderung &bdquo;Mehr Demokratie wagen&#8220; denken.</p>
<p>Wir werden weiterhin gegen diesen bayerischen Sonderweg k&auml;mpfen. Wenn er von der CSU weiter verfolgt wird, dann im n&auml;chsten Landtag und auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Schreibt in den n&auml;chsten Tagen noch Petitionen an den Landtag. Wir werden nicht locker lassen. Die Stra&szlig;en und Pl&auml;tze sollen auch in Zukunft allen geh&ouml;ren, die friedlich demonstrieren wollen. Wir wollen, dass die Versammlungsfreiheit das bleibt, als was sie das Bundesverfassungsgericht bezeichnet hat: &bdquo;<i>Ein St&uuml;ck urspr&uuml;nglicher ungeb&auml;ndigter unmittelbarer Demokratie</i>&#8222;.</p>
<p><i>Dr. Klaus Hahnzog</i></p>
<p><i>Die bayerische SPD hat nach der Verabschiedung des Gesetzes angek&uuml;ndigt, dass sie eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Versammlungsgesetz pr&uuml;fe.</i></p>
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            	</item>
		<item>
		<title>Mitglieder schreiben</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/170/publikation/mitglieder-schreiben-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Sep 2000 17:50:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 171, S. 58 Wissenswertes aus dem Umfeld der HU wurde bereits öfter an dieser Stelle in den Mitteilungen wiedergegeben. Im folgenden dokumentieren wir ein Schreiben des HU-Beiratsmitglieds und ASJ-Bundesvorsitzenden Klaus Hahnzog an den Bundesminister des Innern, Otto Schily (vgl. Mitteilungen 170, Seite 33) Sozialdemokratische Partei Deutschlands &#150; Der ParteivorstandArbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mitteilung Nr. 171, S. 58</p>
<p>Wissenswertes aus dem Umfeld der HU wurde bereits öfter an dieser Stelle in den Mitteilungen wiedergegeben. Im folgenden dokumentieren wir ein Schreiben des HU-Beiratsmitglieds und ASJ-Bundesvorsitzenden Klaus Hahnzog an den Bundesminister des Innern, Otto Schily (vgl. Mitteilungen 170, Seite 33)</p>
<p>Sozialdemokratische Partei Deutschlands &#150; Der Parteivorstand<br />Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) &#150; Der Bundesvorsitzende</p>
<p>Herrn<br />Bundesminister des Innern,<br />Otto Schily, MdB<br />Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin</p>
<p>Verfassungsschutzbericht, hier: Erwähnung der JungdemokratInnen/Junge Linke</p>
<p>München, 18. Juli 2000</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bundesminister,<br />lieber Otto,</p>
<p>die Jusos haben sich wegen der Aufführung der Jungdemokrat-Innen/Junge Linke in den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 1999 auch an die ASJ und mich als deren Bundesvorsitzenden gewandt.<br />Ich unterstütze die im Schreiben vom 30. Juni 2000 an Dich ausgedrückte Position der Jusos, daß für den Verfassungsschutz-bericht 2000 die Einschätzung hinsichtlich der JungdemokratInnen/ Junge Linke revidiert werden sollte.<br />Ich würde mich freuen, wenn Du Dich dieses Falles persönlich annehmen würdest und das Bundesministerium des Innern seine Haltung überdenken würde.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br />Dr. Klaus Hahnzog</p>
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