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	<title>Klaus Vack Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Dankesrede von Klaus Vack anlässlich der Preisverleihung 1996</title>
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		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Dec 1996 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verband: Fritz-Bauer-Preis]]></category>
		<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aus. vorgänge Nr. 136( Heft 4/ 1996), S. 116- 120 Liebe Freundinnen, liebe Freunde!Vorab ein Dankeschön für euer Hier sein, ein Dankeschön an die Humanistische Union für den Fritz-Bauer-Preis an Hanne und mich und ein Dankeschön für Lob und Anerkennung.Ich erlaube mir zu sagen, das alles tut gut.Zur Zeit schwirren meine Gedanken allerdings noch in [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Aus. vorgänge Nr. 136( Heft 4/ 1996), S. 116- 120</p>
<p>Liebe Freundinnen, liebe Freunde!<br />Vorab ein Dankeschön für euer Hier sein, ein Dankeschön an die Humanistische Union für den Fritz-Bauer-Preis an Hanne und mich und ein Dankeschön für Lob und Anerkennung.<br />Ich erlaube mir zu sagen, das alles tut gut.<br />Zur Zeit schwirren meine Gedanken allerdings noch in anderen Sphären. Hanne und ich sind erst vor drei Tagen zurückgekommen. Zurück von Orten unseres hauptsächlichen Wirkens in den letzten mehr als 4 Jahren. Zurück aus dem ehemaligen Jugoslawien. Mit knappen Unterbrechungen haben wir diesmal 7 Wochen an den Stränden der Inseln Hvar und Korcula sowie an der dalmatinischen und der montenegrinischen Küste verbracht.<br />Es ging nicht um privaten Urlaub. Vielmehr war die Spendenbereitschaft aus unserem humanistischen, friedenspolitischen und menschenrechtlichen Umfeld so groß, dass wir in die Lage versetzt wurden, etwa 3 000 Kriegs- und Flüchtlingskindern in 13 Freizeiten je 14 Tage Urlaub zu ermöglichen.<br />Gewiss, lediglich ein winziger helfender Beitrag im Vergleich zu Zerstörung, Not, Hunger, Heimatlosigkeit und den unermesslichen seelischen Verletzungen.<br />Jedoch auch: Sonne, Meer, Freiheit, gutes Essen, Zuneigung, Sport, Singen, Tanzen, Basteln und Spielen. Das alles für Kinder, deren Erfahrungen mit zivilem Leben oft Jahre zurückliegen. Und nun: Ein geöffneter Vorhang. Ein fernes Erinnern an frühere bessere Zeiten. Ein Blick in eine erhoffte bessere Zukunft.<br />Und für uns. Arbeit noch und noch. Viel Ärger mit den neuen Bürokraten. Die selbst gestellte Frage, ob die Hilfe auch ausreichend Gutes bewirkt und anhält. Deshalb auch Angst vor der selbst übernommenen Verantwortung. Besorgnis, ob wir unser Bestes tun können.<br />Zugleich wieder schöne Bilder. Offene, fröhliche Gesichter. Freundschaften zwischen Kindern verschiedener Volksgruppen, die man &#150; wie es heißt &#150; ethnisch getrennt hat und die sich nun plötzlich, zumindest zum Teil, begegnen und Freundschaften schließen. Freundschaften aber auch mit uns. Und letztlich immer erneut: Tränen reiche Abschiede.<br />Wenn ich das so daher erzähle, will ich nicht etwa einen großen goldenen und alles überstrahlenden Stern an den Himmel malen, der uns den von Menschen verursachten Schmutz auf der Erde vergessen lässt.<br />Selbst bei diesen erlebnisreich und friedlich angelegten Freizeiten mussten wir feststellen, wie tief die allzu menschlichen, durch den Krieg extrem gesteigerten inneren Ängste und Abneigungen sind und von Erwachsenen, im Falle der Freizeiten zum Teil von Betreuerinnen und Betreuern, auch auf die Kinder übertragen werden.<br />Aber dürfen wir, nur weil unsere Möglichkeiten nicht ausreichen, resignieren? Geht es menschenrechtlich gesehen mitten in der unübersehbaren Masse der Verhetzten, der seelisch Verletzten, der in Not und Elend Geworfenen nicht auch um jeden einzelnen Menschen? Und um wie viel mehr gilt dies für Kinder, die ebenso unschuldigen wie verletzbarsten Opfer dieses Krieges? Ich weiß um den emotionalen Zugriff solcher Erfahrung auf meine eigene Befindlichkeit. Und ich spüre, dass ich heute, kurz nach unserer Rückkehr, in Gedanken noch weit entfernt bin, bei den 300 Kindern einer Freizeit in Ulcinj (das ist ein Badeort in Montenegro, nur knapp 10 Kilometer von Albanien entfernt).<br />Deshalb stehe ich heute irgendwie schwankend auf diesem Boden und hinter diesem Podium, von dem am 30. August 1983 Heinrich Albertz uns Entschlossene zusätzlich ermutigt und Unentschlossene ermuntert hat zum Mitmachen bei der am 1. September beginnenden Grossblokkade des US -Airfield Mutlangen, einem der drei geplanten Stationierungsorte für die Pershing-2-Atomraketen.<br />An dieser Stelle muss ich die Befürchtung aussprechen, dass ich möglicherweise diejenigen, die nicht nur wegen der Preisverleihung hierher gekommen sind, sondern auch oder eventuell vor allem wegen des vom Preisgeber und übrigens völlig im Sinne von Hanne und mir ausgewählten Veranstaltungsortes, enttäuschen werde, denn ich möchte in meinen Dankesworten zu Mutlangen und Schwäbisch Gmünd nur wenig sagen.<br />Dies, obwohl die gewaltfreien Sitzblockaden gegen die Pershing-2-Mittelstreckenraketen ebenso wie die Nötigungsprozesse gerade aus einem solchen Anlass einer Würdigung wert wären. Immerhin war Mutlangen von August 1983 bis Ende 1987, also mehr als 4 Jahre, auch für uns beide der absolute Schwerpunkt unseres politischen Handelns. Nach einer Ausrechnung, die ich in unserem umfangreichen Mutlangen-Archiv gefunden habe, war ich in jener Zeit, aus meinem Heimatdorf im hessischen Odenwald kommend, 271 mal nach Mutlangen beziehungsweise Schwäbisch Gmünd gereist und habe dort 479 Tage verbracht. Ich habe an 61 Sitzblockaden teilgenommen, wurde 16 mal festgenommen und erhielt insgesamt 13 Strafbefehle mit zusammen 340 Tagessätzen, die ich jedoch trotz mehrfacher Verurteilungen aufgrund der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung nicht bezahlen musste oder zurückerstattet bekommen habe.<br />Es gibt also in der Tat noch viel aufzuarbeiten an den damals neuen Erfahrungen und sozialen Lernprozessen, denn nach Mutlangen kamen zehntausende Menschen. Ein nicht abreißender Strom einzelner und kleiner Gruppen, von denen sich die meisten überwunden und an Sitzdemonstrationen teilgenommen haben, was zu etwa 3000 Strafverfolgungen unter Bezug auf den unseligen Nötigungsparagraphen des Strafgesetzbuches führte. Nicht zu vergessen auch die Dauerpräsenz in der Pressehütte, die Kampagne &#132;Ziviler Ungehorsam bis zur Abrüstung&#148;, die vielen Aktivitäten des Vereins &#132;Friedens- und Begegnungsstätte Mutlangen&#148; und ebenso nicht zu vergessen das strikt eingehaltene Prinzip des gewaltfreien Widerstands.<br />Wie ich schon angedeutet habe, agieren Hanne und ich heute in einer Art &#132;anderen Welt&#148;. Unser Tun im ehemaligen Jugoslawien. Dabei geht es uns so wie allen Menschen, die sich einsetzen, nämlich dass durch das, was man gerade mit viel Leidenschaft tut, das Vorangegangene in den Hintergrund gerät. Dieses Vorangegangene ist damit nicht vergessen oder gar verdrängt. Aber solange politisches Handeln, zumindest nach unserem Verständnis, auch immer Erfahrung durch Lernen bedeutet, gründet die neue, noch unsichere Erfahrung auf dem gesicherten Vorangegangenen. Ich möchte dies als &#132;Linie-Halten&#148; bezeichnen. Unser bisheriger Lebensweg, und ich füge hinzu, &#132;nein, ich bereue nichts&#148;, also das, was wir getan haben, war nur möglich, weil wir neben dem politischen Denken uns auch die Träume bewahrten, weil wir trotz der weit verbreiteten politischen Kälte, die auf unserer Gesellschaft lastet, uns tausenden Freundinnen und Freunden durch eine Art Wärmestrom verbunden fühlen, weil wir nie Bosheit oder gar Hass mit gleicher Münze heimgezahlt haben, weil wir schlussendlich trotz der tristen allgemeinen und großen Hoffnungslosigkeit unsere kleine Hoffnung auf die Veränderbarkeit zum Besseren nicht aufgeben wollen.<br />Es geht uns nicht darum, &#132;die Starken&#148;, &#132;die Besseren&#148; sein zu wollen. Ich fühle mich jedenfalls nicht stark und gestehe frank und frei, dass ich in meinem politischen Leben viele Ängste zu überwinden hatte. Ich konnte mich auch nie angst frei vor Militärfahrzeuge, Pershing-2- und Cruise -Missiles-Transporte oder vor Bombenzüge, die für den Golfkrieg rollten, setzen. Für mich galt stets: Zukunft schaffen die, die Angst haben und dennoch handeln.<br />Heute, 13 Jahre nach der ersten großen Sitzblockade vor dem Mutlangen-Depot, weiß ich, wie schwer es ist, unsere damalige Parole zu verwirklichen, die wir auf ein Tuch gedruckt hatten: &#132;Das weiche Wasser bricht den Stein&#148;. Denn der Stein ist hart, und er ist heiß.<br />Das, was wir heute tun, ich meine konkret unser Handeln im ehemaligen Jugoslawien, ist ebenfalls eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Schlimmer noch: Der harte, heiße Stein wächst weltweit.<br />So sind wir wieder bei Hoffnungen und Träumen. Ich glaube, es geht in dieser Situation der Kriege und einer bereits mit allzu viel ökologischer Zerstörung überzogenen Erde um so mehr darum, nicht nur diese schlimmen Sachen anzuprangern, sondern ganz praktisch an unverkürzten Menschenrechten, das heißt an demokratisch-pazifistischer Politik festzuhalten.<br />Hannes und mein Lernen, unsere vielfältigen Erfahrungen haben für uns dazu geführt, auf die Chancen eines anscheinhaften Einflusses zu verzichten.<br />Zu verzichten auf viele mächtig motivierende Illusionen des Einflusses. Wir denken, dass gerade machtpolitische Enthaltsamkeit uns frei macht wenigstens das zu tun, was trotz alledem nottut.<br />Aber wie soll das gehen, wenn alles radikal-demokratische Handeln nur der erwähnte Tropfen auf den heißen Stein ist? Ich denke: Die politische Philosophie und Strategie des Tropfens umschließt im Kern das Wissen, dass solche Tropfen über die Jahrzehnte, ja die Jahrhunderte hinweg eine Art menschenrechtlich-pazifistische Zeichensprache bilden. Und diese spricht immer wieder zu neuen Menschen, die sich darum scharen.<br />In diesem Sinne lebt diese politische Philosophie des Tropfens von der Gewissheit, dass Frieden nur dann möglich wird, wenn man ihn praktiziert. Oder, um Gandhi zu zitieren: &#132;Es gibt keinen Weg zum Frieden, Frieden ist der Weg.&#148; Also kann sich im Tropfen eine konkrete Utopie verdichten.<br />Der Tropfen wird zum Meer, das die schlechte kriegerische Politik aufhebt. Das ist mit Sicherheit nicht die herrschende politische Realität, aber eine Hoffnung, die ermutigt und für die es lohnt, weiterzumachen.<br />Der allzu selbstverständliche Einwand: Sind wir im Auf und Ab der basispolitischen Bewegungen seit der großen Friedensbewegung der 80er Jahre nicht sichtbar weniger geworden? Eine Antwort vielleicht: Viele sind noch da. Neue kommen hinzu. Denken wir zum Beispiel an die zahllosen kleinen Gruppen, die sich im Umweltschutz engagieren, oder an die Gruppen, die durch direkte Hilfe für Flüchtlinge und Asylsuchende de facto-Abschaffung des Menschenrechts auf Asyl praktisch widersprechen.<br />Denken wir zum Beispiel an den lokalen und zugleich bundesweiten Widerstand in Gorleben oder anderswo. Denken wir an die immer erneuten mutigen Aktionen gegen Atombombentests, die sicher mit dazu beigetragen haben, dass der Internationale Gerichtshof kürzlich den Einsatz von Atomwaffen als Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt hat, was letztlich die Forderung nach Abschaffung aller Atomwaffen bedeutet.<br />Aber auch &#8211; und ich weiß nicht, ob dies von allen genügend beachtet wird: Beginnend mit einigen wenigen ersten totalen Kriegsdienstverweigerern verbreitert sich seit einigen Jahren bei einem erheblichen Teil der jungen Leute ein radikaler gewaltfreier Antimilitarismus, der selbst den Herren auf der Hardthöhe bereits Sorgen macht. Ende der 50er bis weit in die 60er Jahre waren die wenigen tausend Kriegsdienstverweigerer als Drückeberger diffamiert. Heute stelle ich mir oft die Frage &#8211; allerdings ohne jemanden diffamieren zu wollen: Sind nicht vielmehr jene Drückeberger, die dem Einberufungsbefehl zur Bundeswehr willenlos folgen? Sicher erfüllt sich die Forderung nach einer Bundesrepublik Deutschland ohne Armee nicht durch eine Vernunftsentscheidung auf der Ebene der hohen Politik. Aber wie wenig wert ist eine Armee, der die Jugend davon läuft und der eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den Respekt versagt?<br />Wenn ich diese von mir so beobachtete Rekonstruktion von graswurzlerischem Handeln hierzulande mit meinen Erfahrungen bei bislang 68 humanitären und politischen Reisen ins ehemalige Jugoslawien vergleiche, so kann ich auch dort feststellen, dass vor allem aus der westeuropäischen Friedens- und Menschenrechtsbewegung Tausende junger Leute aus freien Stücken und ohne jede Vergütung in den Flüchtlingslagern gearbeitet haben. Noch mehr Hilfsaktionen von kleinen Gruppen hat es gegeben und oft kamen sie von friedensbewegten Menschen. Aber auch, dass mitten im Krieg in den <br />ex jugoslawischen Nachfolgerepubliken zahlreiche Antikriegs-, Friedens- und Menschenrechtsgruppen entstanden sind, ist meines Wissens in der weltweiten Friedensbewegung ein Novum. Diese Arbeit ist nicht chancenlos.<br />Es wird zwar sehr, sehr lange dauern, bis der anfangs von den Oberen gepredigte Hass, der dann durch den mörderischen Krieg seine &#132;Bestätigung&#148; erfahren sollte, abgebaut ist. Aber es begegnen uns immer mehr Menschen, die nur eines wünschen: Frieden und letztlich auch Verständigung. Ein kleines Beispiel: Bei einer Freizeit an der Küste bei Makarska in Kroatien mit 200 muslimischen Flüchtlingskindern aus Tuzla war der etwa 25jährige Discjockey über die Tanzerei und Freude der Kinder so gerührt, dass er uns sagte, ihm sei nun endgültig klar geworden, welcher Irrsinn es war, dass er auf koratischer Seite gegen die Väter dieser muslimischen Kinder gekämpft hätte, und er habe davon endgültig die Schnauze voll, wie die meisten seiner Freunde.<br />Wie gesagt, seit 1991 habe ich Hilfsreisen ins ehemalige Jugoslawien unternommen. Die überbrachte Hilfe, die sowohl humanitären Zwecken als auch Friedens- und Menschenrechtsgruppen zugute kommt, beläuft sich inzwischen auf 11,6 Millionen D-Mark. Alleine für die Kinderfreizeiten in diesem Sommer wurden rund 900 000 D-Mark eingesetzt.<br />Das gesamte Geld kommt von Spenden vorwiegend von einzelnen und Gruppen der Friedens- und Menschenrechtsbewegung in der Bundesrepublik. Einerseits spricht diese Hilfe für sich. Andererseits hat sie vielen Gruppen geholfen, die praktische Friedensarbeit gegen die offizielle Hasspropaganda durchzuhalten.<br />Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die diesjährigen 13 Freizeiten für 2992 Kriegskinder die größte derartige Aktion im gesamten ehemaligen Jugoslawien war. Dabei geht es nicht in erster Linie um Quantität.<br />Die Kinder kamen aus allen drei großen Volksgruppen, also muslimische Kinder, kroatische Kinder und serbische Kinder. Es haben ebenso Kinder ungarischer, slowenischer, slowakischer Herkunft sowie einige jüdische und Roma-Kinder teilgenommen. In dieser Kinderferien-Aktion sind viele Aspekte miteinander verwoben.<br />So trifft allem anderen voran grundsätzlich zu, dass das zukunftsorientierte friedenspolitische Engagement mit den Kindern demjenigen entgegensteht, was von den jeweiligen Regierungen und herrschenden Gruppen mit Kindern gemacht wird. Wenn man sie nicht achtlos neben liegen lässt oder gar um brachte, werden sie vom jeweiligen Feind der oberflächlich moralisierenden Öffentlichkeit gegenüber zu Propagandazwecken eingesetzt.<br />Wir dagegen meinen, dass diese Kinder nur dann eine neue und möglichst friedensreiche Zukunft mit schaffen können, wenn sie in der Lage sind und dazu instand gesetzt werden, das lähmend-schockierende Gehäuse vergangener Erfahrungen, denen sie während des Krieges ausgesetzt gewesen sind, zu verlassen und sich im besten Sinne des Wortes von diesen schrecklichen Erlebnissen teilweise zu emanzipieren.<br />Das wird nur dann möglich sein, wenn sie jetzt und in Zukunft unter Bedingungen aufwachsen, die einen solchen langsamen Heilungs und Emanzipationsprozess ermöglichen, wenn sie außerdem über Bilder &#8211; und sei es nur schlaglichtartig &#8211; und über Erfahrungen verfügen, die ihnen eine Welt ohne Krieg, eine Welt spassvollen Zusammenseins eröffnen. Nur dann wird ein Weg ins Freie möglich sein.<br />Selbstverständlich können 14 Tage Kinderfreizeit eine solche zureichende Erfahrung nicht bieten. Doch meine Hoffnung besteht darin, und sie hat sich auch in diesem Jahr wieder weitgehend bestätigt, dass solche Kinderfreizeiten ein Stück anderen Raum jenseits allen Kriegsgetümmels und aller zerstörten Landschaft erzeugen, also wie ein Sonnenstrahl im lange abgedunkelten Keller, wie ein Lichtfleck, wie eine Oase in der Wüste wirken, sind es auch nur 14 Tage für das einzelne Kind, so bringen diese doch Erlebnisse, an die sich die Kinder ein Leben lang erinnern mögen, die sie selbst vielleicht zu einem humanen Verhalten, später als Erwachsene, orientieren.<br />Also kommt, zugespitzt gesagt, in diesen Kinderfreizeiten das Beste all unserer friedenspolitischen Aktivitäten wie in einem Kristall zum Ausdruck. Zwar können diese Kinderfreizeiten nicht die allgemeine schreckliche Situation ändern. Sie vermögen den getretenen, beleidigten, verletzten Kindern, denen fürs erste ihre Zukunft frontal verstellt worden ist, nicht wie auf einer Drehbühne vom Krieg zum Frieden zu verhelfen. Auch sie, diese Kinderfreizeiten, sind gemessen am gesamten Elend, viel zu wenig an Hilfe. Und doch meine ich, lohnt sich menschenrechtlich und demokratisch alles, um dieser Sonnenstrahlen und der möglichen Wirkungen willen, die aus der Ahnung friedlicher Normalität sich entwickeln mögen.<br />Ich weiß, Hanne und ich haben den Fritz-Bauer-Preis nicht in erster Linie für das erhalten, worüber ich am längsten gesprochen habe. Dieser Preis gilt einem gemeinsamen politischen Lebenswerk und ist insbesondere unserem Wirken, beim Eintreten für unverkürzte Bürgerrechte gewidmet. Da von den politisch Herrschenden auf diesem Gebiet zur Zeit mehr Schritte rückwärts gemacht werden als vorwärts, kommt sowohl im Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen als auch in der nicht abreißenden Kette immer neuer so genannter Sicherheitsgesetze zum Ausdruck, die man korrekterweise Gesetze zur Vernebelung und zur Knebelung der Bürgerinnen und Bürger bezeichnen sollte.<br />Es hat Hanne und mich allerdings sehr gefreut, dass die Humanistische Union mit der Vergabe des Fritz-Bauer-Preises an uns dazu aufgerufen hat, Patenschaften für die diesjährigen Kinderfreizeiten zu übernehmen. Wir bedanken uns bei der Humanistischen Union für diesen Preis und für den besonderen Aufruf, der, soweit wir es feststellen konnten, erfolgreich war.<br />Obwohl auch ich ein gewisses ambivalentes Verhältnis zu Auszeichnungen habe, also eine Preisverleihung für etwas, was ich eigentlich ganz selbstverständlich tue, nicht erwarte, will ich nicht verhehlen, dass mir der Fritz-Bauer-Preis für uns beide, also für Hanne und mich, Freude bereitet. Nicht zuletzt deshalb, weil der Preis uns beiden gewidmet wurde, denn damit wird die besondere Qualität unserer Partnerschaft und Zusammenarbeit gewürdigt.<br />Ein letztes. Für mich war Fritz Bauer, wenngleich nur für die Zeit von etwa 5 Jahren, und zwar von 1963 bis zu seinem Tod 1968, ein väterlicher und vor bildhafter Weggefährte.<br />In dieser Zeit war ich neben manchen anderen Aktivitäten Landesjugendleiter der hessischen Naturfreunde.<br />Fritz Bauer war mehrfach Referent auf unseren Landesseminaren. Damals habe ich von ihm gelernt, dass das geltende Recht und die herrschende Rechtspflege weitgehend wirklichkeitsfremd sind.<br />Fritz Bauer behauptete ebenso ironisch wie provokativ, das Strafrecht stehe der Bekämpfung der Seuchen und der Regelung des Gas- und Wasserwesens näher als dem, was gemeinhin als Ethik und Moral bezeichnet wird. Auch das hat meinen weiteren politischen Weg geprägt und mein demokratisches Rechtsempfinden erheblich sensibilisiert. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass auf dem ausgelegten Plakat &#132;Deutsche Asylanten&#148; eine Fotografie Fritz Bauers das erste Bild oben im Plakat ziert. Er musste wegen anti-nationalsozialistischer Betätigung 1936 aus Deutschland flüchten.<br />In diesem Sinne möchte ich meine Ausführungen mit zwei Zitaten von Fritz Bauer schließen: Erstes Zitat &#8211; Fritz Bauer sagte dies öffentlich, als er bereits hessischer Generalstaatsanwalt war: &#132;Der Staat schützt bestimmte Interessen. Mit Moral hat dies nichts zu tun. Die Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung lehren uns, wie wandelbar diese Interessen sind. Niemand kann in Abrede stellen, dass zweifelhafte Interessen geschützt wurden und werden. So wissen wir, dass viele Interessen klassenbedingt waren und sind. Es bedarf heute nur eines Hinweises auf den weiten Bereich dessen, was man gemeinhin &#132;Weiße-Westen-Kriminalität&#148; nennt. Darunter verstehen wir beispielsweise die Steuerdelikte und Monopolvergehen, durch die &#8211; in aller Regel ungeahndet &#8211; Schäden von Millionen und Milliarden entstehen, denen gegenüber so gut wie alle Diebstähle Harmlosigkeiten sind.&#148;<br />Zweites und kurzes Zitat: &#132;Wir können aus der Erde keinen Himmel machen, aber jeder von uns kann etwas tun, dass sie nicht zur Hölle wird.&#148;<br />Nochmals vielen Dank für eure Geduld. Vielen Dank fürs Zuhören.<br />Der Nachteil, wenn man einen Preis erhält, kann sein, dass man auch eine Rede halten muss und nicht unbedingt so recht weiß wie. Da ist es zweifellos ein Vorteil, dass man so ziemlich alles sagen darf, was man will.</p>
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		<title>Deutsche »Entwicklungshilfe«: Fluglärm für die Türkei</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/deutsche-entwicklungshilfe-fluglaerm-fuer-die-tuerkei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.23-24 300 militärische Tiefflieger brausen täglich lärmreich über die Köpfe der Menschen, die in der Bundesrepublik in ländlichen Gebieten leben. So jedenfalls wurde die Zahl von jemandem, der es wissen sollte, geschätzt: Bundesverteidigungsminister Wörner. Er sprach lm Dezember auf der Wintertagung der NATO-Verteidigungsminister von 100 000 Tiefflügen pro Jahr. [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.23-24</p>
<p>300 militärische Tiefflieger brausen täglich lärmreich über die Köpfe der Menschen, die in der Bundesrepublik in ländlichen Gebieten leben. So jedenfalls wurde die Zahl von jemandem, der es wissen sollte, geschätzt: Bundesverteidigungsminister Wörner. Er sprach lm Dezember auf der Wintertagung der NATO-Verteidigungsminister von 100 000 Tiefflügen pro Jahr.</p>
<p>Gegen diese Tiefflugmanöver, gegen den Lärm, den sie oft kaum aushaltbar erzeugen, gegen die Angst, die die Tieffliegerei im wörtlichen Sinne einjagt, ist in jüngster Zeit vermehrt Protest von Bürgerinnen und Bürgern laut geworden. Sie setzten sich zur Wehr gegen das, was Wörner »den Preis der Freiheit« nennt, was sie selbst als Betroffene als »die schlimmsten Auswirkungen des Truppenübungsplatzes Bundesrepublik Deutschland« empfinden. Einzelne, Bürger- und Friedensinitiativen ließen Ballons steigen, um die Piloten wenigstens davon abzuhalten, knapp über die Dächer mit zischendem Gedröhn zu kurven. Kundgebungen versammelten sich an Militärflugplätzen. Demonstrationen zogen durch die kleinen Städte und Dörfer der bundesdeutschen Provinz, aber man versammelte sich auch in Bonn zu einer Demonstration vor dem Bundesverteidigungsministerium. 46 000 Unterschriften wurden innerhalb weniger Wochen unter eine Petition gegen Tiefflugmanöver und Tieffluglärm gesammelt, die nun dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vorliegt, Viele Medien haben das Thema Tieffluglärm aufgegriffen, und in Streitgesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Initiativen und hohen Offizieren des Bundesluftwaffenamtes hatten die Tieffluggegner stets die besseren Argumente. Denn an diese Tiefflieger kann man sich nur um den Preis der Krankheit gewöhnen. Wie kleine Kinder diesen Lärmdruck verarbeiten, weiß man nicht genau. Aber er hilft ihnen gewiß nicht, freie und selbstbewußte, d.h. auch alptraumfreie Bürger zu werden.</p>
<p>Nun ist derselbe zahlenkompetente Minister auf eine geradezu »geniale« Lösung verfallen: Man solle die Tiefflieger in der Türkei drauflos lärmen lassen. Das Gebiet um KonYa inmitten der anatolischen Hochebene, dünn besiedelt, sei ein geeigneter Platz. Wollten die anderen NATO-Staaten nicht mitziehen, werde man mit der nicht abgeneigt scheinenden Regierung der Türkei entsprechende bilaterale Vereinbarungen treffen.</p>
<p>Fast zur selben Zeit nämlich mit Verabschiedung des Bundeshaushalts, wurde Wörner bevollmächtigt, weitere Tornado-Kampfflugzeuge zu kaufen. Im sogenannten Verteidigungshaushalt ist für 1986 wieder eine erhebliche Steigerung an Treibstoffverbrauch für die Bundesluftwaffe vorgesehen. Um es gleich deutlich auszusprechen, jene, die auch gegen Lärmbelästigung sind, aber das St.-Florians-Prinzip für geeignet halten (»Heiliger St. Florian verschon mein Haus, zünd&#8217;s andere an«) müssen enttäuscht werden: Nicht um Verminderung von Tieffliegerei und damit Tieffluglärm über der Bundesrepublik Deutschland geht es, sondern die militärischen Flugübungen werden extensiv ausgeweitet und da wird es nun langsam in der Bundesrepublik in der Tat etwas zu eng, so daß ein Teil der Tieffliegerei exportiert werden muß.</p>
<p>Doch damit nicht genug! 150 Leopard-1-Panzer sollen der Türkei ohne Bezahlung übereignet werden: »Als Kanzler Kohl im vergangenen Juli«, so ein Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 4.12. 1985, »Ankara besuchte, präsentierte man ihm die Bitte, die Bundesrepublik möge drei Brigaden mit Gratispanzern ausstatten, das wären etwa 250 Stück. Wie gut fügte sich, daß das deutsche Heer sich seither bereitfand, 250 Leopard-1 der 10. Panzerdivision durch den Typ Leopard-2 zu ersetzen.«</p>
<p>Umsonst freilich gibt es nichts: Die offizielle Bundesrepublik wird die Panzer liefern und im Gegenzug Tiefflugmanöver und Tieffluglärm gleich mit. Selbstverständlich erwartet sie auch, daß die Türkei die ihr demnächst zustehende Freizügigkeit im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft nicht in Anspruch nehmen werde, sprich keine Freizügigkeit für weitere türkische Arbeiterinnen und Arbeiter, die in die Bundesrepublik wollen.</p>
<p>Waffen und Fluglärm für die Türkei. Und dieselbe darf noch obendrein ihre Landsleute davon abhalten, die Europäische Gemeinschaft als Gemeinschaft von Bürgern ernst zu nehmen. Die Unverschämtheit solcher neoimperialistischer Politik macht beinahe sprachlos. Der Export von Tiefflugmanövern und Tieffluglärm mindert die Bedrohung einer verfehlten Sicherheitspolitik nicht. Er verringert nicht den Fluglärm. Von den Kosten ganz zu schweigen. Und die doppelt arme Bevölkerung Anatoliens? &#8211; nun, die Leute dort sollen doch froh sein, daß sie in dünn besiedelten Regionen leben dürfen und die Bundesrepublik so prächtig gepanzert hilft, damit die Verhältnisse dort auch so bleiben, wie sie sind. Als würde Goethes Osterspaziergang, den er einem Kleinbürger in den Mund legt, nun a la Wörner-Kohl neu gereimt: Wie wohl ist uns an Feiertagen, wenn hinten fern in der Türkei die Menschen leiden unter unsren Plagen und wir in deutsch gewisser Panzerei weltweit &#8211; durch Traditionserlass &#8211; die Politik zu Grabe tragen.</p>
<p>Nein, der Fluglärm der Tornados gehört uns ebenso wie das Umweltgift, das wir hoch in die Atmosphäre stoßend in andere Länder exportieren. Da hilft es nur, daß eine andere Politik gefunden wird und andere Politiker, die solchen Tieffluglärm nicht als Sicherheitsleistung ausgeben und die ökologischen Schäden nicht mit der Wohlfahrt der Bürger verwechseln. Der geplante Export eines Teils der Tieffliegerei zeigt das wahre Gesicht von »Entwicklungshilfe«. Und er demonstriert den Betrug an den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik. Nicht die Politik wird verändert, man versucht, die Hinnahme einer falschen Politik damit zu erreichen, daß man Probleme, die über den Kopf wachsen, also aufgrund manifester Bürgerproteste einen Teil des Fluglärms, exportiert, am besten in ein Land, das diktatorisch genug organisiert ist, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht auch dort noch anfangen zu protestieren.</p>
<p>Nein, wir sollen unseren Lärm haben, genauer, wir wollen eine Politik der Sicherheit nicht haben, die weltweit Menschen erpresst und ängstigt, letztlich um kriegstreibender Interessen willen. Diese »Entwicklungshilfe« schadet der Türkei, sie schadet an erster Stelle der Bundesrepublik Deutschland als einer liberalen Demokratie im Sinne des Grundgesetzes.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/deutsche-entwicklungshilfe-fluglaerm-fuer-die-tuerkei/">Deutsche »Entwicklungshilfe«: Fluglärm für die Türkei</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/demonstrationsrecht-und-gewaltfreier-widerstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 19:50:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 3-8 1. Es gibt im wesentlichen zwei Anlässe, sich aktuell mit den Fragen des Demonstrationsrechts und des gewaltfreien Widerstand zu befassen und sich seitens der Bürgerrechtsorganisationen noch mehr als bisher dieser Fragen anzunehmen. Zum einen ist es das nun schon jahrelang anhaltende, mal stärker, mal schwächer werdende Kesseltreiben [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 3-8</p>
<p>1. Es gibt im wesentlichen zwei Anlässe, sich aktuell mit den Fragen des Demonstrationsrechts und des gewaltfreien Widerstand zu befassen und sich seitens der Bürgerrechtsorganisationen noch mehr als bisher dieser Fragen anzunehmen.</p>
<p>Zum einen ist es das nun schon jahrelang anhaltende, mal stärker, mal schwächer werdende Kesseltreiben insbesondere der CDU/CSU und ihrer Trabanten gegen die Freiheit der Demonstration. Dieses Kesseltreiben beschränkte sich nicht darauf, strafrechtsverschärfende und Demonstrationsrecht einschränkende Gesetzentwürfe vorzulegen. Es bestand auch in habhaften Fangergebnissen in einer politisch-bürokratischen und polizeilichen Dauerbehinderung von Demonstrationen und dem Versuch, die Teilnahme an Demonstrationen auch zum finanziellen Risiko werden zu lassen. Nun, da die neue Regierungskoalition mit den Bundestagswahlen im März 1983 bestätigt worden ist, scheint die Zeit vollends reif, zum Halali auf die Demonstrationsfreiheit zu blasen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen sollen hinfort wissen, daß sie straf- und zivilrechtliche Sanktionen riskieren. Ihnen wird gegebenenfalls kräftig in die Tasche gegriffen, und zugleich wird ihre bürgerliche Freiheit bedroht.</p>
<p>Der andere Anlaß besteht in der Zuspitzung der Auseinandersetzungen um die sogenannte »Nachrüstung« (also die Aufstellung neuer amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen &#151; Pershing II und Cruise Missiles &#151; auf bundesdeutschen Boden). Wenn die »Nachrüstungs«-Absicht nicht gänzlich von US-amerikanisch-bundesdeutschen Regierungs- und Rüstungsbetreibern zurückgenommen wird &#151; und hierfür bestehen, je näher der geplante Stationierungstermin heranrückt, um so geringere Chancen &#151;&#130; dann ist zu erwarten, ja dann ist alles zu tun, daß vielfältige Oppositionshandlungen in großem Umfange gegen die Installierung der neuen Raketen unternommen werden: Demonstrationen; Streikhandlungen und Verweigerungen aller Art; gewaltfreie Blockaden von Standorten der Raketen u.ä.m. Dann ist allerdings auch zu erwarten, daß die gegenwärtige Regierung und ihre Organe nahezu kein Mittel unbenutzt lassen werden, um ihre einmal getroffene Entscheidung durchzusetzen. Ein Konflikt und seine Eskalation stehen in Aussicht, vor dem einem nur angst und bange werden kann, denkt man an die politischen und humanen Kosten und ist man nicht fasziniert von der schauerlichen Kampfesästhetik und dem Ersatz von Kommunikation durch Gewalt.</p>
<p>Diese beiden sich überschneidenden Anlässe sind Motiv genug, sich des Themas der Legimität und der Legalität von Demonstrationen zu widmen und darüber nachzudenken, welche Formen der Auseinandersetzung angesichts welcher Ziele gerechtfertigt scheinen. Was hat es also mit dem gewaltfreien Widerstand auf sich? Warum ist die Gewaltfreiheit des Widerstands angezeigt, wenn die menschenvernichtenden Waffen notfalls nur mit Gewalt an ihrer Installierung verhindert werden zu können scheinen?</p>
<p>Diese Fragen muß man immer erneut aktuell klären, wenn eine Demonstrationen bevorsteht, wenn man dieser oder jener staatlichen Maßnahme opponiert oder wenn man sich gar dazu entscheidet, ein Gesetz als »gesetzliches Unrecht« (G. Radbruch) zu begreifen und deswegen zu brechen. Aber dies ist nicht genug. Gerade wenn Einzelnen und Gruppen daran gelegen ist, die perspektivlose herrschende Politik zu überwinden, dann müssen sie selbst die Ziele ihres Handelns, seine Formen und die Kriterien derselben genau bedenken. Und sie müssen, wieder anders als die herrschende Politik und ihre machtblinden Repräsentanten, in der Lage sein, diese Ihre Ziele, ihre Handlungsformen und Kriterien in aller Öffentlichkeit zu vermitteln und zu rechtfertigen. Gerade hierin besteht eine der vornehmsten Wirkungschancen aller Oppositon, wenn es ihr um mehr geht, als um einen Machtkampf. In der Durchsichtigkeit und überprüfbaren Giaubwürdigkeit eigenen Handelns, im radikalen Ernstnehmen auch der Bürgerinnen und Bürger, die den eigenen Zielen (noch) ablehnend gegenüberstehen und sich auch deswegen auf die Seite der mächtigen Mehrheit schlagen, liegen die entscheidenden positiven Wirkungschancen unseres friedenspolitischen Engagements.</p>
<p>2. Demonstration und Demokratie sind nicht Zweige des gleichen Wortstammes. Aber sie sind in ihrer Substanz der gleichen Wurzel entwachsen. Diese Wurzel heißt: Gleichheit und Freiheit, Würde, Wert und Beteiligungschance jeder und jedes einzelnen. Diese Wurzel heißt, voll von Verheißung, eine Gesellschaft, die den Bedürfnissen aller soweit wie möglich gerecht wird, die Konflikte ohne Gewalt zu lösen imstande ist und die keine Herrschaftsapparate entstehen läßt, die aus einer bürgerlichen Gesellschaft eine Gesellschaft der Mächtigen und Ohnmächtigen, der Selbstbewußten und der Entfremdeten, der Reichen und der Armen machen.</p>
<p>Die Form der repräsentativen Demokratie, wie sie vom Grundgesetz vorgegeben ist, läßt die Demokratie in einem sehr eingeschränkten und bewußt sparsamen Maße verwirklichen. Demokratie ereignet sich hier prinzipiell mittelbar. Die politischen Teilnahmemöglichkeiten des Bürgers sind zum einen auf den öffentlichen Bereich und zum anderen auf Randzonen beschränkt. Nur in Wahlen kann sich der Bürger direkt beteiligen. Hier aber nur mit Hilfe eines individuell-isolierten Stimmrechts, das zwischen den Wahlperioden die »Herrschaft auf Zeit« (&#8218;I&#8217;h. Heuss) inthronisiert. Der Bürger ist zwischen den Wahlperioden als Aktiver kaum gefragt. Wenn er in den Parteien aktiv ist, muß er nicht nur zur »Ochsentour« (J. Leber) bereit sein. Er wird sehr schnell wieder auf die Wahl von Delegierten und die Verteilung von parteilichem Werbematerial beschränkt sein.</p>
<p>Die repräsentative Demokratie, wie sie vom Grundgesetz begründet wurde, dessen Formulierer, wie man nicht zu unrecht gesagt hat, vom Mißtrauen gegenüber dem Volk erfüllt waren, ist durch die herrschende Praxis seit 1949 noch erheblich verengt worden. Parlamentarismus und Mehrheitsentscheidung wurden geradezu absolut gesetzt; die dem Verfassungsschutz dienliche, vom Bundesverfassungsgericht 1952/56 konstruierte Formel der »freiheitlich demokratischen Grundordnung« stellt jegliches Darüber-hinaus-denken unter den Verdacht der »Verfassungsfeindlichkeit«. Auch dies ein höchst wirksamer Begriff, den man vergeblich im ohnehin übermäßig mißtrauischen Grundgesetz sucht. Die Gefahr, daß Parteien und Parlamente den bürgerlichen Interessen gegenüber mehrundmehr abstrakt bleiben, ist längst Ereignis geworden. Die parlamentarisch-parteistaatliche Demokratie ist »nach unten« hin verstopft. Moderne Medien und Meinungsbefragungen werden zu den hauptsächlichen Vermittlungsorganen und Konstrukteuren der Wirklichkeit, die die politischen Repräsentanten allenfalls noch wahrnehmen.</p>
<p>Um so wichtiger ist es, daß die grundrechtlich verbürgten Institutionen frei und ungehindert bleiben, die als Korrektiv, als Ventil und als Unruhe des erstarrten und eingerosteten etablierten Willensbildungsmechanismus dienen: die Meinungsfreiheit, die Freiheit zu organisieren und sich Organisationen anzuschließen, das Streikrecht und nicht zuletzt das Recht, überall und jederzeit, mit allen Gleichgesinnten, im Hinblick auf jede beliebige Sache zu demonstrieren. Der Freiheit zu demonstrieren, gebührt als einer Art Verkörperlichung der Meinungsfreiheit, die die Freiheit der Kritik und der Opposition mit einschließt, ein besonderer demokratischer Adel. Im Korsett der repräsentativen, bürokratisch verharschten Demokratie ist sie eines der letzten grundrechtlich gewährleisteten Schlupflöcher, durch das sich der Souverän, das Volk, überall, wo Teile des-selben es wollen, winden, spontan sich äußern und dieser Äußerung durch ihre eigene physische Präsenz Nachdruck verleihen kann. Die Demonstrationsfreiheit ist gewissermaßen ein letztes Nachwehen von Volksversammlungen und unmittelbarer Demokratie.</p>
<p>Weil dem so ist, darf die Freiheit zu demonstrieren nicht auch noch ihrerseits dauernd eingeengt, in Verordnungen gezwängt und so unter behördlich-polizeiliche Vorbehalte, gestellt werden, woduch Demonstrationen allen spontanen, allen sperrig-korrektiven Charakter verlieren würden: Solange aber Demonstrationen noch Fermente der Spontanität und des Korrektivs behalten, werden sie auch, anders denn geordnete Aufmärsche und straff geführte Versammlungen, von den Vertretern der etablierten Institutionen scheel und mißtrauisch beäugt und möglichst restriktiv behandelt werden.</p>
<p>Seit Mitte der sechziger Jahre (die Urspünge liegen in den damaligen Ostermärschen der Atomwaffengegner) hat die Bundesrepublik Deutschland einen überraschenden Aufschwung in demokratischen Formen erlebt.. Demonstrationen aller Art, nicht mehr vergleichbar mit den parteilichen Massenaufmärschen wurden zum täglichen Ereignis. Diese Demonstrationen, Anfang der siebziger Jahre die vornehmste Form der neu entstehenden Bürgerinitiativen, zeigten negativ auf die Defizite des verstockt verstopften parteilich-parlamentarischen Verfahrens; sie wiesen aber auch positiv darauf hin, daß die Chancen der bundesdeutschen Demokratie, im Kalten Krieg nahezu erfroren, wieder größer geworden waren. Der basisdemokratische Aufbruch der siebziger Jahre (nach den Ostermärschen und den Protestbewegungen Ende der sechziger Jahre) wäre ohne die steigende Zahl der Demonstrationen und ihre häufigsten Organisatoren, die Bürgerinitiativen, nicht denkbar. Diese Demonstrationen lassen sich mit der herkömmlichen eher autoritären denn demokratischen gesetzlichen Eile, die sich auch noch im Versammlungsgesetz von 1953 findet, nicht mehr messen. Sie sind teils klein, teils in die Zehn- und Hunderttausende gehend groß. Sie werden meist nicht von einem oder wenigen Veranstaltern geplant. die genau wissen, wie sie verlaufen werden. Sie rinnen vielmehr aus Hunderten von Initiativen zusammen und werden durch keine mächtige Organisation, die ihre eigene parteiförmigen Ordner stellt, geleitet. Sie leiten sich, zusammengehalten durch gemeinsame Ziele und basisdemokratische Überzeugung, je nach Objekt, fast von selbst.</p>
<p>Was wunder, daß diese Demonstrationen vielen Vertreten herrschender Institutionen unangenehm geworden sind. Sie sind ihnen unangenehm, weil sie meist für andere Ziele eintreten als die offizielle Regierungspolitik, also ökologische Ziele, abrüstungspolitische u.ä.m. Sie sind ihnen aber vorallem deswegen oft mehr als nur ein Dorn im Auge, weil sie eine andere Form der Willensbildung und der Überzeugung anderer Bürgerinnen und Bürger benutzen, als die übliche abgehobene, oft auch manipulative und autoritäre. Die parteilich-parlamentarische Willensbildung ist von der Distanz zur Bevölkerung gekennzeichnet. Also wird versucht, diesen unangenehmen Bürgerinitiativen und Demonstrationen, die so oft die Grünen-Tisch-Pläne aIs unreif erwiesen haben, mit vielerlei Mitteln das Wasser abzugraben. Man versucht, sie, da sie so viele Anhänger und Mitmachende gefunden haben, wenn es nicht anders geht, mit so vielen Hindernissen zu umgeben, daß sie ins Straucheln geraten. Und man versucht, diejenigen, die sich eine Teilnahme an Demonstrationen überlegen, abzuschrecken. Jedoch, allen Diffamierungen, Einschüchterungen und Kriminalisierungen zum Trotz, hat sich die urdemokratische Instanz der Demonstration in den letzten Jahren ausgeweitet und mit der Friendensbewegung ein solches Ausmaß erreicht, daß man aus der Herrschaftssicht mancher Politiker sogar verstehen kann, daß sie nun daran gehen wollen, das Demonstrationsrecht bis zur Unkenntlichkeit zu verstümmeln.</p>
<p>3. Die geplante Stationierung neuer US-amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen (Pershing II, Cruise Missiles) auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland wäre ein leichtes, gäbe es diese »verdammten« Demonstrationen und die in ihnen steckende Kraft weiterer Mobilisierung nicht. Dies macht aber zugleich unter der Prämisse der Grundrechte und der Demokratie klar, warum das Demonstrationsrecht gehütet werden muß, fast als sei es unser Augapfel. Denn in der Tat sind Demonstrationen, Versammlungen unter freiem Himmel, wie es im Gesetz heißt, die von der Verfassung vorgesehene Form, die sich nicht ohne weiteres institutionell kanalisieren läßt. Hier hat der noch nicht gebändigte Volkssouverän das Wort.</p>
<p>Die Freiheit der Demonstration als Grundrecht zu hüten, eine Freiheit, die notwendig unter-schiedliche Formen der Demonstration ein-schließt, heißt aber ein dreifaches:</p>
<p>Zum einen gilt es, die Liberalisierung des Demonstrationsrechts (und teilweise auch der gerichtlichen Praxis), die 1970 als Folge der Erfahrung mit der Protestbewegung der sechziger Jahre stattgefunden hat, zu verteidigen. Gegen die neuerlich eingebrachten rechtlichen Einengungen, aber auch insbesondere gegen die längst praktisch unterhalb der Gesetzesschwelle erfolgten Kürzungen (polizeiliche Auflagen, Verbote, Gerichtsurteile u.ä.m.).</p>
<p>Zum zweiten wäre es falsch, den Kampf um die Freiheit der Demonstrationen nur defensiv zu führen. Nicht weil der veraltete militärische Spruch, Angriff sei die beste Verteidigung, nun zivilistisch übersetzt, weiter gälte. Vielmehr läßt sich zeigen, daß Demonstrationsrecht in der vom Bundestag 1953 verabschiedeten gesetzlichen Auslegung des Versammlungsgesetzes dem Versprechen des Grundgesetzes und seinem Verfassungssinn nicht entsprechend gestaltet worden ist. Der Bundestag hat seinerzeit einer Vorstellung von »Versammlungen unter freiem Himmel« gefrönt, die man allenfalls als vor- oder nachdemokratisch bezeichnen kann. Solche Versammlungen wurden von vornherein unter polizeilichen Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, als klar geführte und einheitlich geleitete Aufmärsche und Aufzüge konzipiert. Das spontan-unorganisierte, nicht vonvornherein institutionell sichtbare Element entbehrte die Konzeption des Gesetzes vollkommen. Heute wird nun versucht, diese ungebärdigen Demonstrationen der siebziger und der bisherigen achtziger Jahre erneut ins Gehege eines noch restriktiver gefaßten Versammlungsgesetzes zu pressen. Das ist grundgesetzlich unzulässig. Grundgesetzlich gefordert ist vielmehr eine Angleichung des Versammlungsgesetzes an die demokratisch unabdingbare Funktion von Demonstrationen.</p>
<p>Zum dritten aber gilt die Pflicht, die Freiheit der Demonstrationen wie den eigenen Augapfel zu hüten, auch reflexiv, das heißt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen und ihnen gegenüber. So sehr die Formenvielfalt des Demonstrierens allen Schematisierungsversuchen gegenüber zu verteidigen ist, so sehr ist eine klare und eindeutige Grenze zu akzeptieren. Diese Grenze heißt Gewalt. Physische Gewalt gegen andere Personen, auch Polizeibeamte, ist auszuschließen. Für sie gibt es keinen legitimen Grund. Physische Gewalt gegen Sachen ist auf ein unvermeidliches Minimum zu beschränken. Alle willkürliche Zerstörung ist auszuschließen. Wir formulieren diese Pflicht, auf Gewalttätigkeit zu verzichten, bewußt scharf und kompromißlos.</p>
<p>Allzuoft wird die »Gewaltfrage« ausgeklammert. Man will keinen Streit im eigenen, ohnehin minderheitlichen Lager. Man scheut auch verständlicherweise die Häme und die politischen Ausbeutungsabsichten der Vertreter etablierter Institutionen und Medien. Man will auch richtigerweise solche Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die doch Gewalt üben, nicht der unmäßigen Strafjustiz ausliefern. Obwohl das letztere zu vermeiden ist, gibt es in Sachen nötiger Kompromißlosigkeit im Hinblick auf die Gewaltmittel keine Ausflucht. Es geht nicht an, für die Sache des Friedens kompromißlos einzutreten, aber in den eigenen Formen ängstlich nach Formelkompromissen Ausschau zu halten und sich wie Politiker, die großen Koalitionen angehören, zu benehmen. Dazu sind die Ziele zu wichtig. Friedensbewegung muß ansteckend sein. Sie wird dies, wenn sie Frieden ausstrahlt, auch in ihren Methoden. Das erfordert aber, für den Frieden nur mit friedlichen Mitteln einzutreten, die die Unversehrtheit der Andersdenkenden achten.</p>
<p>4. Die Freiheit der Demonstration ist grundgesetzlich größer als es herrschend zugestanden wird. Fallen aber noch Formen des zivilen Ungehorsams und des gewaltfreien Widerstands darunter?</p>
<p>Will man die Verfassungsinterpretation, ganz jenseits der herrschenden Meinung, nicht unmäßig weiten, dann wird man nicht behaupten können, Formen des zivilen Ungehorsams, also spezifischen Gesetzesbruchs u.a. ließen sich noch ohne weiteres ins Recht auf Demonstration einfügen. Richtig ist, daß auch Formen des zivilen Ungehorsams (und des gewaltfreien Widerstands als einer Sonderform) gleichfalls demonstrative Akte darstellen. Sie zielen auf Meinungsbildung; sie wollen auf diejenigen, die bestimmte Gesetze erlassen und Maßnahmen ergreifen (wie z.B. die Forcierung des atomaren Wettrüstens) einwirken. Mit den Formen zivilen Ungehorsams intensiviert man allerdings die Art der Demonstration, man riskiert wie beim gewaltfreien Widerstand sich selbst. Richtig ist auch, daß es Situationen gibt, in denen Formen zivilen Ungehorsams und gewaltfreien Widerstands im Rahmen einer demokratisch verfaßten Gesellschaft legitim sind. Diese Situation ist in der Bundesrepublik heute angesichts der geplanten Stationierung der Pershing II und Cruise Missile zweifelsohne gegeben. Hier sollen vor dem Hintergrund einer zweifelhaften Regierungsentscheidung neue atomare Mittelstreckenraketen installiert werden, die das Risiko der Gefährdung aller Menschen, die in diesem Lande leben, nicht kalkulierbar erhöhen.</p>
<p>Aber so sehr auf die im Grundgesetz begründete Legitimität zu pochen ist, so wenig kann doch davon ausgegangen werden, daß Aktionen zivilen Ungehorsams in den einzelnen Artikeln des Grundgesetzes vorgesehen sind. Insofern kann es auch um des zivilen Ungehorsams und gewaltfreien Widerstands willen nicht darum gehen, diese Paragraphen förmlich zu institutionalisieren und ihnen ihren ungewöhnlichen Stachel zu nehmen. Formen des zivilen Ungehorsams sind vielmehr aus der demokratischen Gesamtverfassung heraus begründbar, aber immer erneut begründungspflichtige Ausnahmen von der normalen Handlungsregel und ihren Grenzen. Läßt sich aber die demokratische Legitimität auch infolge der übermäßig verengten repräsentätiven Demokratie und angesichts einer nicht mehr aufhebbaren Entscheidung, zu der die Bürgerinnen und Bürger nicht gefragt wurden, strikt begründen, ist auch gegen alle justizförmige Verfolgung von Aktionen zivilen Ungehorsams anzugehen. Damit die A-Normalität nicht zur Regel werde, muß bei begründeter anomaler Aktion vielmehr die Regel verändert werden. Das heißt auch: eine Regierung, die ihr Gewaltmonopol dazu nutzt, demokratische Rechte einzuschränken und existentielle sowie die Zukunft festlegende Entscheidungen wie die raketenstationierung herrschaftlich durchzusetzen, müssen wir lehren, gewaltfreie Formen der bürgerrechtlichen Auseinandersetzung, wie sie von Gandhi bis Martin Luther King entwickelt worden sind, in ihrer Legitimität anzuerkennen.</p>
<p><i>Wir empfehlen die ausführlichen Broschüren &#8222;Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand&#8220; (DM 7) und &#8222;Friedensbewegung zwischen Gewalt und Gewaltfreiheit&#8220; (DM 5), erhältlich bei Komitee für Grundrechte und Demokratie, An der Gasse 1, 6121 Sensbachtal.</i></p>
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		<title>Vorgänge im Rechtsstaat oder Macht vor Bürgerrecht</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/vorgaenge-im-rechtsstaat-oder-macht-vor-buergerrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 18:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Hreft Nr. 2-3/1983), S. 85-93 Es werden einige Vorgänge geschildert &#151; zum Teil bekannte, zum Teil weniger bekannte &#151; , und es sind nur eher zufällig ausgewählte Einzelbeispiele. Wer hierzulande für die Grund- und Menschenrechte eintritt und wer zugleich jene unterstützt, die in dieser oder jener Form Betroffene von politischer und [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62-63 (Hreft Nr. 2-3/1983), S. 85-93</p>
<p>Es werden einige Vorgänge geschildert &#151; zum Teil bekannte, zum Teil weniger bekannte &#151; , und es sind nur eher zufällig ausgewählte Einzelbeispiele. Wer hierzulande für die Grund- und Menschenrechte eintritt und wer zugleich jene unterstützt, die in dieser oder jener Form Betroffene von politischer und juristischer Willkür geworden sind oder die wegen ihres Engagements gemaßregelt wurden, der könnte ohne Mühe ein ganzes Heft der »vorgänge« mit Vorgängen dieser Art füllen. Zwar wähnen sich noch immer die meisten Bürger im Lande frei und in ihren demokratischen Rechten nicht eingeschränkt. Doch um so mehr es werden, die sich wehren, um so deutlicher auch offenbart dieser Staat seine unterentwickelte demokratische Substanz. Es ist die vornehmste Aufgabe der B@¼rgerrechtsorganisationen, den sich mehrenden schlimmen Vorgängen wider die Grund- und Menschenrechte auf der Spur zu bleiben. Solidarität mit den Betroffenen und Engagement in jedem Einzelfall sind die zentrale Voraussetzung für die Entfaltung einer kollektiven Bürgerrechtsbewegung.</p>
<h5 align="justify">Peter Schult</h5>
<p>Weihnachten 1982. Peter Schult verbüßt in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim eine Freiheitsstrafe. Aufgrund der schlechten Haftbedingungen und gezielter Schikanen befindet er sich seit Monaten in schlechter gesundheitlicher Verfassung, die sich ständig verschlimmert. Es häufen sich Anfälle von Schwindelgefühl, Erbrechen, Herzbeschwerden und Bluthochdruck.</p>
<p>Wir schrieben in einem Brief an den bayerischen Justizminister: »Mit großer Besorgnis verfolgen wir die Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Herrn Peter Schult, der zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim eine Haftstrafe absitzt. Obwohl Rechtsanwalt Arnold (München) mehrere Eingaben an die Leitung der JVA Kaisheim gerichtet hat, wird der lebensgefährliche Zustand seines Mandanten (Gefahr eines Herzinfarktes) nicht zum Anlaß genommen, Herrn Schult die erforderliche Therapie zu ermöglichen. Trotz eines alarmierenden Gutachtens des Landgerichtsarztes in Augsburg verwehrt die Anstalt die von diesem für notwendig gehaltene Verlegung in das Zentralklinikum Augsburg. Unabhängig von dem Strafurteil und dessen Hintergrund besteht für die zuständigen Behörden in dieser Situation die menschenrechtliche Pflicht, Gesundheit und Leben eines Strafgefangenen höher zu bewerten als die Vollziehung einer Strafe. Herr Schult ist haftunfähig, und demnach wäre die Leitung der JVA Kailsheim gehalten, ihn aus der Haft zu entlassen, um die erforderliche ärztliche Behandlung außerhalb des Vollzugs zu ermöglichen. Da alle Versuche, die JVA-Leitung zur Einsicht zu bringen, nun seit Monaten erfolglos sind, da auch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Augsburg nicht zugunsten von Herrn Schult eingreift, da nicht nur der Gesundheitszustand von Herrn Schult sich verschlechtert, sondern möglicherweise sein Leben gefährdet ist, appellieren wir nun an Ihre Fürsorgepflicht als Justizminister und bitten Sie in aller Dringlichkeit, zu veranIassen, daß Herr Schult aus der Haft entlassen wird und sich in stationäre ärztliche Behandlung begeben kann.«</p>
<p>Gesundheit, Leben und Menschenwürde sind unantastbar. Diese Prämisse müßte auch bei der Befolgung einer durch ein Gericht geahndeten Straftat eingehalten werden. Jedoch: der Minister läßt durch einen untergeordneten Beamten lakonisch mitteilen, er sehe keinen Grund zum Eingreifen; die ärztliche Betreuung des Strafgefangenen Schult sei in der Justizvollzugsanstalt gewährleistet. Eine Kopie unseres Briefes, die wir Peter Schult zuleiten, wird diesem »wegen beleidigender Äußerungen gegen die Anstaltsleitung« nicht ausgehändigt und »zur Habe genommen«.</p>
<p>Muß es erst zu irreversiblen Gesundheitsschäden oder gar zum Tode eines Menschen kommen, ehe die Verantwortlichen zur »Einsicht« gelangen? Peter Schult ist Beispiel für zahllose ähnliche Fälle. Es steht schlimm um die Menschenrechte in deutschen Gefängnissen.</p>
<h5 align="justify">Alexander Schubart</h5>
<p>Am 19. Januar 1983 verkündet der Staatsschutzsenat am Frankfurter Oberlandesgericht das Urteil in erster Instanz gegen Alexander Schubart: Zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung.</p>
<p>Weil Alexander Schubart zu einer Demonstration am Frankfurter Flughafen aufgerufen hatte, unterstellt ihm das Gericht Nötigung eines Verfassungsorgans (der hessischen Landesregierung) und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall.</p>
<p>Alexander Schubart hat vor eineinhalb Jahren das Volksbegehren über den Bau der Startbahn 18 West am Flughafen Frankfurt initiiert. Mit diesem Volksbegehren machte die Bürgerbewegung gegen die Flughafenerweiterung den Versuch, den Konflikt mit der hessischen Landesregierung auf friedliche und demokratische Weise zu lösen. Über 300 000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben &#151; wie in der hessischen Verfassung vorgesehen &#151; den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens. Der Landesregierung und der Öffentlichkeit war bekannt, daß ein solches Verfahren nach den gesetzlichen Vorschriften eingeleitet worden war und die Unterschriften am 14. 11. 1981 dem Landeswahlleiter in Wiesbaden übergeben werden sollten.</p>
<p>Dennoch (oder vielleicht sogar deshalb?) begann man kurz zuvor, auf der für den Bau vorgesehenen Waldtrasse mit Holzfällertrupps, Motorsägen und Polizei vollendete Tatsachen zu schaffen. Diese Maßnahme der Landesregierung bewirkte eine unerträgliche Zuspitzung der Situation, schien sie doch eine Entscheidung vorwegzunehmen, über die die hessischen Bürger in einem Volksentscheid selbst abstimmen sollten.</p>
<p>Anläßlich der Übergabe der Unterschriften demonstrierten in Wiesbaden 150 000 Menschen aus ganz Hessen. Auf der Abschlußkundgebung forderte Alexander Schubart die hessische Landesregierung auf, nun endlich die Rodungsarbeiten einzustellen und für den Fall, daß die das Volksbegehren als »unzulässig« zurückzuweisen gedenke, wenigstens eine Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs abzuwarten. Die Regierung solle ihre Entscheidung über einen Baustopp bis zum Mittag des folgenden Tages bekanntgeben. Die Bürgerinitiative gegen die Startbahn West hatte beschlossen, eine friedliche Demonstration am Flughafen zu veranstalten, um dagegen zu protestieren, daß die hessische Landesregierung die Anordnung eines Moratoriums ablehnte. Diesen Beschluß gab Alexander Schubart namens der Bürgerinitiativen auf der Wiesbadener Kundgebung bekannt.</p>
<p>Aufgrund eines harten polizeilichen Eingreifens gegen die Demonstranten kam es einen Tag später teilweise zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsstauungen rund um den Flughafen. Von Medien und Strafverfolgungsbehörden wurden diese Vorgänge in einer regelrechten Kampagne zu einer bürgerkriegsähnlichen Situation hochstilisiert.</p>
<p>Alexander Schubart hatte seit Beginn der Bau- und Rodungsarbeiten für die Startbahn 18 West am Frankfurter Flughafen im Frühherbst 1981 bei vielen Versammlungen immer erneut betont, daß die Auseinandersetzung seitens der Startbahngegner strikt gewaltfrei zu führen sei. Das Frankfurter Oberlandesgericht stellte diesen Sachverhalt auf den Kopf und stempelte Alexander Schubart zum bewußten Nötiger und züm Gewalttäter, mit Hinweis darauf, daß die Demonstration am Flughafen am 15.11.1981 nicht gewaltfrei verlaufen ist. Ohne Rücksicht auf dessen ethische Gesinnung verschafften sich die Richter von Alexander Schubart den Eindruck eines ganz gerissenen Agitators, der, indem er zur Gewaltfreiheit aufrief, zur Gewalt ermuntern wollte.</p>
<p>Das Urteil gegen Alexander Schubart ist zugleich auch ein Urteil gegen die Demonstrationsfreiheit und gegen die gesamte Anti-Startbahn-Bürgerbewegung sowie gegen alle potentiellen und aktuellen Demonstrationen (sei es gegen Atomkraftwerke, andere um-weltzerstörerische Großprojekte oder die geplante Stationierung neuer Atomraketen). Das Gericht hob deshalb auch die beabsichtigte abschreckende Wirkung des Urteils besonders hervor.</p>
<p>Somit könnte dieses Urteil weit über die Folgen für Alexander Schubart hinaus schlimme Wirkungen haben. Demonstration könnte von nun an potentielle Teilnahme an einer Nötigung heißen. Und wer nötigt, macht sich strafbar.</p>
<p>Erwähnt werden muß zudem, daß der Prozeß von der Bundesanwaltschaft gegen Alexander Schubart extrem aufwendig geführt wurde. Sollte die Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verloren gehen, dann trifft Alexander Schubart nicht nur ein »Terroristenurteil«, sondern auch Arbeitslosigkeit (er ist bereits seit dem 16. 11. 1981 vom Dienst bei der Stadt Frankfurt suspendiert) und Prozeßkosten sowie Schadensersatzansprüche von etwa 300 000 DM.</p>
<h5 align="justify">Hans Joachim Wunderlich</h5>
<p>Das Berufsverbot lebt. Am 27.1.1983 wurde der Diplommathematiker Hans Joachim Wunderlich, der im Rechenzentrum der Universität Karlsruhe arbeitete, während der Probezeit entlassen und mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Der Grund: er hatte vor drei Jahren bei den Landtagswahlen für die DKP kandidiert.</p>
<p>Hans Joachim Wunderlich war am 16. September 1982 als wissenschaftlicher Angestellter zur Unterstützung der Benutzer des Rechenzentrums in ihren Forschungsvorhaben und in der Lehre eingestellt worden. Von über 40 Bewerbern hielt man ihn für den geeignetsten. Dabei spielte seine wissenschaftliche Quailifikation die entscheidende Rolle. Dies wird ihm nachwievor bestätigt. Der Kanzler und der Direktor des Rechenzentrums haben bei der Entlassung betont, es handle sich nicht um fachliche Gründe.</p>
<p>Vielmehr wurde angeführt, Hans Joachim Wunderlich sei ein Sicherheitsrisiko. Ihm wird unterstellt, er habe möglicherweise Kontakte »zum Osten«. Es bestehe damit die Gefahr, daß Informationen weitergegeben werden. Der Kanzler führte das Argument an, die Geräte, mit denen Hans Joachim Wunderlich arbeitet, stünden sogar auf der Embargoliste der USA-Regierung gegenüber den Ostblockländern.</p>
<p>Hans Joachim Wunderlich wurde vor der Kündigung zu diesen Vorwürfen nicht angehört. Er erhielt bei dem Gespräch mit dem Kanzler der Universität die vorgefertigte schriftliche Kündigung und mußte an Ort und Stelle alle Dienstausweise abgeben. Ihm wurde mitgeteilt, die sofortige Beurlaubung bedeute nicht, daß er nicht mehr zu arbeiten brauche, sondern daß er nicht mehr arbeiten solle.</p>
<p>Die Kündigung verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung nach Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 und Grundgesetz Artikel 33 Absätze 2 und 3; danach darf bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst die politische und weltanschauliche Gesinnung keine Rolle spielen. Diese Entlassung reiht sich ein in die Praxis der Berufsverbote, aber sie geht in der Begründung über das bisher bekannte Maß an Grundrechtsverletzungen noch hinaus. Denn die sogenannten »hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums« werden hier nicht mehr als Vorwand benutzt, um den Verfassungsbruch zu kaschieren. Die politische Disziplinierung geschieht ohne jedes legitimatorische Mäntelchen.</p>
<p>So geht man um mit dem »Feind« im Zustand des Faustrechts. Der politisch Anders-denkende genießt darin auch keinen Schutz vor Diffamierung. Er wird seiner Würde und persönlichen Ehre beraubt, und vom Etikett »Verfassungsfeind« zum Donnerwort »Landesverräter« ist es nur ein Schritt, den die Berufsverbieter in ihrer Vorstellungswelt insgeheim wohl längst getan haben.</p>
<p>Mit dem Hinweis auf das Reagan-Embargo befindet man sich auch im sicheren Schoß höherer Autoritäten. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika erläßt Direktiven, die vom vorauseilenden Gehorsam eines deutschen Hochschul-Kanzlers zur Entlassung eines deutschen Angestellten umgesetzt werden.</p>
<p>Inzwischen häufen sich weitere neue Berufsverbotsfälle. So wie im Falle Wunderlich die Begründung für die Entlassung erheblich ausgeweitet wurde, so erweitert man auch die Betroffenengruppen. So sind bereits Grüne oder Engagierte in der Friedens- und Ökologiebewegung sowie Teilnehmer an Demonstrationen mit Verwarnungen, Entlassungen und Nichtverbeamtung beschieden worden. Wir müssen den Berufsverboten wieder mehr Aufmerksamkeit widmen.</p>
<h5 align="left">Hartwig Hansen und andere</h5>
<p>Am 20. April 1983 verschickte die Senatskommission für das Personalwesen der Freien Hansestadt Bremen an Hartwig Hansen und 14 weitere Personen, die als Kriegsgegner gegen eine öffentliche Rekrutenvereidigung am 6. Mai 1980 demonstriert hatten, Aufforderungen, innerhalb von 12 Tagen jeweils als Gesamtschuldner 160 230,20 DM zu bezahlen. Diese 15 von damals 15 000 Demonstranten sollen für Schäden an Dienstkleidung, Waffen und Gerät der Polizei und am Bremer Weserstation aufkommen, die während der damaligen Krawalle entstanden sind. Dabei ist ihre Beteiligung an den gewalttätigen Auseinandersetzungen nicht zweifelsfrei bewiesen. Auch sind Ursachen und Wirkungen der Krawalle ungeklärt.</p>
<p>Die Freie Hansestadt Bremen beruft sich in ihren Kostenbescheiden auf § 840 BGB, der die »gesamtschuldnerische Haftung« jedes einzelnen »Mittäters» für entstandene Schäden einer Straftat festlegt. Die Behörde setzt also voraus, eine gewalttätige Störung oder Verhinderung der öffentlichen Rekrutenvereidigung sei »geplant« gewesen, wofür sie allerdings den Nachweis schuldig bleibt. Vielmehr wird mit der Rechtsfigur aus § 840 BGB über die »gesamtschuldnerische Haftung« rückwirkend aus der Demonstrationsbeteiligung der 15 Beschuldigten auch auf deren Teilnahme an einer vorsätzlichen Verabredung geschlossen.</p>
<p>Bei näherer Betrachtung dieses Vorgangs erwiesen sich die Kostenbescheide zum einen als rechtsmißbräuchlich, vor allem aber durch die politische Absicht getragen, im Zusammenhang mit den im Herbst anstehenden Demonstrationen gegen die Stationierung der Pershing II in der Bundesrepublik eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Demonstrierende Bürger sollen von der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit abgehalten werden, indem man im Prinzip jedem einzelnen von ihnen mit der Aufbürdung existenzvernichtender Kosten für etwa entstehende Schäden droht. Für diese Interpretation spricht nicht zuletzt der Zeitpunkt, zu dem die Kostenbescheide ausgestellt wurden, nämlich etwa drei Jahre nach den Ereignissen.</p>
<p>Es geht hier nicht darum, gewaltförmiges Verhalten von Demonstranten zu rechtfertigen. Wir haben immer die grundrechtliche Auffassung vertreten, daß die Demonstrationsfreiheit dort ihre Grenze findet, wo Gewalt angewendet wird. Da jedoch die Entwicklung von friedlichen Massendemonstrationen zu gewaltsamen Ausschreitungen an<br />bestimmten Brennpunkten für den einzelnen Demonstrationsteilnehmer nicht voraussehbar und nicht kalkulierbar ist, stellt der Versuch, willkürlich herausgegriffene Demonstranten finanziell haftbar machen und strafrechtlich verfolgen zu wollen, eine verfassungswidrige Handlung dar, weil dadurch ein Grundrecht (Demonstrationsfreiheit) unterminiert wird.</p>
<p>Im vorliegenden Falle stellen die Kostenbescheide für die zumeist jugendlichen Betroffenen eine Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz dar bzw. der Chance, eine solche in Zukunft aufzubauen. Auch dient der eingeschlagene Weg der Kostenbescheide durch die Freie Hansestadt Bremen nicht der übergeordneten Staatsaufgabe der Erhaltung des innergesellschaftlichen Rechtsfriedens. (Es bleibt leider anzumerken, daß der sozialdemokratisch geführte Bremer Senat mit diesem Vorgang gerade jene Rache- und Verfolgungspolitik praktiziert, die die SPD insgesamt an den Bonner Regierungsplänen zur Verschärfung des Demonstrationsrechts mit guten verfassungsrechtlichen Gründen kritisiert.)</p>
<h5 align="justify">Brigitte Heinrich</h5>
<p>Montag, 16. Mai 1983: Brigitte Heinrich tritt &#151; wie es verschönend heißt &#151; ihre Haft im Frankfurter Frauengefängnis an. Die politische Justiz blieb unerbittlich, bis hin zum 3. Senat des Bundesgerichtshofs. Auch eine Verfassungsbeschwerde fruchtete nichts. Ebenso unbeugsam blieben die parlamentarischen und regierungsamtlichen Instanzen des Landes Baden-Württemberg, die der Gerechtigkeit trotz des Urteils des Landgerichts zu Karlsruhe aus dem Jahre 1980 hätten eine Gasse freischaffen können. Anfang 1982 waren zahlreiche Petitionen und Gnadengesuche eingereicht worden, weil der »normale Rechtsweg« zu Ende gegangen, zugleich aber im Hinblick auf Urteil und Verurteilte ein doppeltes festzustellen war: das Urteil entspricht nicht den demokratisch-rechtsstaatlichen Anforderungen des Grundgesetzes. Brigitte Heinrich muß ihre 16monatige Haftstrafe antreten, obwohl nicht wiedergutzumachende gesundheitliche und berufliche Schäden zu gewärtigen sind.</p>
<p>Vom Landgericht zu Karlsruhe wurde 1980 »für Recht erkannt«, daß Brigitte Heinrich »wegen vorsätzlich unerlaubter Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und wegen vorsätzlichen Einführens, Erwerbs und Weitergabe von Kriegswaffen ohne die erforderliche Genehmigung« zu 21 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung zu verurteilen sei (eine fünfmonatige Untersuchungshaft, die, wie sich später herausstellte, auf einem Polizei- und Justizirrtum beruhte und zu schweren gesundheitlichen Schäden bei Brigitte Heinrich führte, wurde angerechnet). Dieses Urteil des Karlsruher Landgerichts strotzt von Widersprüchen. Es gründet auf zweifelhaften Indizien. Weil sich das Gericht nicht anders zu helfen weiß, denn verurteilt soll werden, werden die spärlichen Mosaiksteine der Indizien in einem vom Gericht erfundenen Konstrukt, dem »Gesamtbild«, das die Angeklagte biete, zusammengefügt.</p>
<p>Noch skandalöser ist, daß das Gericht Umstände, die selbst bei besseren Indizien zur Aussetzung der Strafe hätten führen müssen, nicht der Angeklagten zugute gerechnet, sondern vielmehr gegen sie verkehrt hat. Hierher zählt vor allem die »extrem lange Verfahrensdauer«, die auch vom Gericht eingeräumt wird. Über zehn Jahre. Hierher zählen auch die gesundheitlichen Schädigungen, die Brigitte Heinrich während der Untersuchungshaft 1974/75 erlitt. Das Gericht zieht daraus aber nicht die Konsequenz der Haftverschonung, sondern schwingt sich zum inhumanen Haftpädagogen auf: gerade weil Brigitte Heinrich gesundheitlich gefährdet sei, werde sie die Strafe umso ernster nehmen.</p>
<p>Man lese die ungeheuerlichen Sätze im Urteil des Karlsruher Landgerichts: »Die gesundheitlichen Folgen der Untersuchungshaft hat die Kammer ebenfalls berücksichtigt; denn für die Außervollzugsetzung des Haftbefehls hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs seinerzeit auch die Erkrankung der Angeklagten an einer Lymphdrüsenerkrankung berücksichtigt. Hieraus ergibt sich, daß damit zu rechnen ist, daß sich die Angeklagte durch eine erneute Freiheitsentziehung bei der Strafvollstreckung besonders beeindrucken lassen wird.«</p>
<p>So also wird Recht gesprochen in diesem Lande. Unbarmherzig, erpicht auf »Läuterung« von Angeklagten durch Krankheit und Angst. Denn von den Vorwürfen bleibt am Ende nichts außer besagtem Gesamtbild und der gerichtlichen Unterstellung auf die angeblichen in Spurenelementen bei Brigitte Heinrich zu mutmaßende »kriminelle Energie« &#151; der biologistisch-alchimistische Hauptvorwurf politischer Justiz.</p>
<p>Wer kann da noch ruhig bleiben, wenn also »rechtsstaatlich« mit Menschen in der Bundesrepublik verfahren wird? das Parlament (genauer die CDU-Mehrheitsfraktion) und insbesondere die Landesregierung von Baden-Württemberg können. Sie lassen Petitions- und Gnadenrecht als notwendige Korrektive der Justiz verkümmern. Denn hier in Sachen Brigitte Heinrich hätten sie korrigieren müssen. Um des Rechts und der Gerechtigkeit willen. Beide Institutionen und ihre Repräsentanten laden aber durch ihr Nicht-Verhalten selbst Schuld auf sich. Schuld im Hinblick auf Rechtsfrieden und Rechtsgeltung in diesem Lande. Und nicht zuletzt im Hinblick auf die Humanität.</p>
<p>Zu hoffen bleibt, daß Brigitte Heinrich allen bösen Umständen zu trotz dennoch an Leib und Seele heil diese ungerechte Strafe übersteht. Uns verbleibt, Brigitte Heinrich persönlich beizustehen, während der Haftzeit und auch danach.</p>
<h5 align="left">Hans-Werner Krauss</h5>
<p>Am 30. Mai 1983 vertagte sich das Landesarbeitsgericht in Frankfurt auf ein halbes Jahr. Die Hoechst AG hatte neue »Argumente« nachgeschoben. Sie will auch weiterhin einen unliebsamen Mitarbeiter vom Betrieb fernhalten.</p>
<p>Es geht um einen eklatanten Fall von Grundrechtsverletzung, der, zwar in anderer Weise wie der Seveso-Giftskandal, offenkundig macht, wie seitens der chemischen Industrie kompetente Kritiker einer gefährlichen Umweltverschmutzung ausgeschaltet werden sollen.</p>
<p>Bisher wird die Auseinandersetzung des Chemieriesen Hoechst AG gegen den am 29. 12. 1981 fristlos gekündigten Biologielaboranten und Betriebsrat Hans Werner Krauss (er war bereits 20 Jahre bei der Hoechst AG beschäftigt) vor den Arbeitsgerichten ausgetragen, aber im Kern geht es um die verfassungsrechtliche Frage, ob das Grundrecht der freien Meinungsäußerung von einem Betrieb gegenüber einem kritischen Betriebsangehörigen suspendiert werden darf.</p>
<p>Hans Werner Krauss wurde auf der Liste »Kollegen für eine durchschaubare Betriebsratsarbeit« im März 1981 in den Betriebsrat der Hoechst AG gewählt. Die Liste will, wie ihr Name besagt, die Betriebsratsarbeit für alle Beschäftigten offenlegen und befindet sich damit allerdings in Opposition zur Betriebsratsmehrheit, die nicht selten eher die Interessen der Unternehmungsleitung vertritt, als die der Kolleginnen und Kollegen und der von Umweltschäden betroffenen Bevölkerung.</p>
<p>Auf einer Versammlung des SPD-Ortsvereins Frankfurt-Sossenheim, dessen Mitglied Hans Werner Krauss ist, machte er im Rahmen einer allgemeinen politischen Diskussion über ökologische Probleme in einem freien Diskussionsbeitrag sinngemäß folgende Aussage: »Ich bin Beschäftigter und Betriebsrat eines Unternehmens, das schon jahrelang in der Lage ist, mit dem ArbeitspIatzargument auf die hessische Landesregierung Druck auszuüben, einige nennen es auch erpressen, um die Produktion mit der Folge lebensbedrohender Umweltverschmutzung durchzusetzen« (zitiert nach dem Urteil des Arbeitsgerichts vom 11. Mai 1982).</p>
<p>Die Hoechst AG betrachtet sich durch diese Äußerung »verleumdet und aufs schwerste beleidigt«. Hans Werner Krauss wurde durch die Geschäftsleitung mit Zustimmung der Mehrheit des Betriebsrats fristlos gekündigt.</p>
<p>Abgesehen davon, daß sich die Frage aufdrängt, was an der Aussage von Hans Werner Krauss verleumderisch und beleidigend ist, weiß jeder einigermaßen Informierte, welche immense Umw&#8217;eltverschmutzung von Hoechst ausgeht.</p>
<p>Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt im Grundrechtsartikel 5 Absatz 1 eindeutig fest: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort&#8230; frei zu äußern&#8230;«. Dieses Grundrecht gilt auch für die von der Hoechst AG inkriminierte Aussage von Hans Werner Krauss. Dieser Interpretation &#151; eine andere läßt das Grundgesetz auch garnicht zu &#151; folgte das Arbeitsgericht Frankfurt, das in seinem Urteil vom 11. Mai 1982 die Kündigung für rechtsunwirksam erklärte. Das Arbeitsgericht wies in einem 40seitigen Urteil ausführlich und begründet nach, daß die Aussage von Hans Werner Krauss auf der SPD-Versammlung zweifelsfrei unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung fällt und deshalb keinen Kündigungsgrund darstellen kann. Obwohl sich das Frankfurter Arbeitsgericht dabei auf höchstrichterliche Beschlüsse berufen konnte, und auch der Grundrechtsartikel 5 Absatz 1 die Hoechst AG als Arbeitgeber bindet, hält diese die fristlose Kündigung aufrecht und legte Berufung beim hessischen Landesarbeitsgericht ein. Keine Frage, für den Vorstand der Hoechst AG bedeutet es gewiß nicht mehr als ein »Schoppengeld«, diesen Prozeß durch alle möglichen Instanzen zu führen. Hans Werner Krauss dagegen, der nun seit anderthalb Jahren arbeitslos ist, könnte dabei auf der Strecke bleiben und mit ihm das Grundrecht der freien Meinungsäußerung.</p>
<p>Nachdem die Sache für die Hoechst AG auch am 30. Mai 1983 vor dem Landesarbeitsgericht nicht gut stand, schob der Konzern nun einen neuen Vorwurf nach: Hans-Werner Krauss hätte bereits am 4. Februar 1980 (das liegt nun über drei Jahre zurück) in der »Hessenschau«, von hinten aufgenommen und mit verzerrter Stimme, der Hoechst AG vorgeworfen, sie verstoße gegen Umweltschutzbestimmungen. Nur, die Hoechst-Anwälte blieben den Beweis für das neue Kündigungsargument schuldig. Auch ist dieses im Kündigungsschreiben vom 29.12.1981 nicht erwähnt. Und, daß die Hoechst AG den Umweltschutz wenig ernstnimmt, wurde ihr jüngst sogar auf einer Aktionärsversammlung vorgehalten.</p>
<p>Öffentlichkeit in allen Umweltproblemen ist erste Voraussetzung, um der zunehmenden Naturzerstörung entgegentreten zu können. Umweltskandale sind schonungslos aufzudecken. Wer zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen seine Meinung frei und öffentlich sagt, ist dafür durch das Grundgesetz geschützt, gleichgültig wer sein Arbeitgeber ist.</p>
<p>Am Beispiel Hans-Werner Krauss wird deutlich, wie eng die unverkürzte Inanspruchnahme eines Grundrechts und der Kampf gegen Umweltzerstörung zusammengehören. Und es wird offenbar, wie schnell die Grundrechte am Fabriktor enden. Angesichts dieser Sachlage ist es besonders erschreckend, daß die Industriegewerkschaft Chemie Papier Keramik und die Betriebsratsmehrheit der Hoechst AG sich nicht hinter Hans-Werner Krauss stellen. Sollte es der Hoechst AG gelingen, Macht vor Recht durchzusetzen, dann wäre dies eine Niederlage für die Grundrechte, eine Niederlage für die Gewerkschaften und eine Niederlage für alle freiheitlich und ökologisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande.</p>
<p>Mit den hier geschilderten Vorgängen, die beispieIhaft aufzeigen, wie oft in diesem Lande trotz seiner demokratischen Verfassung Macht vor Bürgerrechte geht, wollen wir nicht erschrecken und Resignation fördern. Vielmehr steckt im Verhalten der meisten Betroffenen zugleich eine Widerständigkeit, die auch ermutigen kann. Man versucht einzuschüchtern, zu disziplinieren und praktiziert menschenunwürdige Verfahren, aber die, die es trifft, nehmen dies nicht mehr widerstandslos hin. Die Macht der Mächtigen wird brüchig &#151; bürgerrechtliches Engagement und Solidarität aller mit den herausgegriffenen Betroffenen staatlicher und privatwirtschaftlicher Willkür haben eine Chance, weil nicht nur Friedenssehnsucht und Umweltbewußtsein wachsen, sondern auch mitmenschliche Sensibilität und emanzipatorische Anstrengungen immer mehr Menschen zur Richtschnur werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/vorgaenge-im-rechtsstaat-oder-macht-vor-buergerrecht/">Vorgänge im Rechtsstaat oder Macht vor Bürgerrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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