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	<title>Komitee für Grundrechte und Demokratie Archive - Humanistische Union</title>
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		<title>Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung: Manifest der Gustav Heinemann-Initiative, der Humanistischen Union und des Komitees für Grundrechte und Demokratie</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/163-vorgaenge/publikation/das-recht-von-kindern-und-jugendlichen-auf-bildung-manifest-der-gustav-heinemann-initiative-der-humanistischen-union-und-des-komitees-fuer-grundrechte-und-demokratie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[humanistischeunion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Nov 2024 13:01:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einleitung Das Menschenrecht auf Bildung gehört zum sozialen und kulturellen Fundament einer lebendigen Demokratie. Bildung meint die Befähigung zu einer selbstbestimmten Lebensführung, zu moralischer Urteilsfähigkeit und Mitmenschlichkeit. Bildung ermöglicht ein angemessenes Verständnis der gesellschaftlichen Lebensbedingungen, eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Macht- und Herrschaftsverhältnissen, Traditionen, Werten und Normen der Gesellschaft. Eine demokratische Einwanderungsgesellschaft wie die Bundesrepublik [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/163-vorgaenge/publikation/das-recht-von-kindern-und-jugendlichen-auf-bildung-manifest-der-gustav-heinemann-initiative-der-humanistischen-union-und-des-komitees-fuer-grundrechte-und-demokratie/">Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung: Manifest der Gustav Heinemann-Initiative, der Humanistischen Union und des Komitees für Grundrechte und Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3 class="">Einleitung</h3>
<p><em>Das Menschenrecht auf Bildung gehört zum sozialen und kulturellen Fundament einer lebendigen Demokratie.</em></p>
<p>Bildung meint die Befähigung zu einer selbstbestimmten Lebensführung, zu moralischer Urteilsfähigkeit und Mitmenschlichkeit. Bildung ermöglicht ein angemessenes Verständnis der gesellschaftlichen Lebensbedingungen, eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Macht- und Herrschaftsverhältnissen, Traditionen, Werten und Normen der Gesellschaft. Eine demokratische Einwanderungsgesellschaft wie die Bundesrepublik Deutschland benötigt Menschen, für die Menschenrechte, die Anerkennung anderer Menschen, Gerechtigkeit, Friedenssicherung und nachhaltige Entwicklung prägende Werte sind.</p>
<p>Bildung ist ein wesentlicher Baustein für die berufliche Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Zwar gewährleistet Bildung nicht die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit &#8211; dies ist Aufgabe von Politik und Wirtschaft, Bildung ist aber der Schlüssel beim, Zugang zum Arbeitsmarkt. Bildung erleichtert Menschen, an der Gestaltung und Entwicklung des Arbeitslebens selbstständig mitzuwirken.</p>
<p>Kinder und Jugendliche können erwarten, dass Bildung um ihrer Zukunft willen Priorität hat; Politik ist aber in der Gefahr, dies zu verweigern. Aktuell geht es in der Bildungspolitik um eine Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sowie um Korrekturen am Schulwesen durch Tests und Qualitätsstandards. Eine angemessene öffentliche Debatte über Strukturen und Ziele der Bildung fehlt. Der Diskurs wird meist ökonomistisch verkürzt. Die internationalen Bildungsstudien richten ihr Interesse weitgehend und einengend auf arbeitsmarktrelevante Schlüsselkompetenzen. Ausgeblendet bleibt die Frage, was politisch und pädagogisch erforderlich ist, um die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und jungen Menschen umfassend zu unterstützen. Ausgeblendet bleibt ferner, wie politisches Interesse, politische Kompetenz sowie menschenrechtliche Sensibilität gefördert werden können. Die einzige internationale Vergleichstudie zur politischen Bildung &#8211; die <em>Civic Education</em> Study aus dem Jahr 2001 -kommt für Deutschland zu sehr negativen, wenn auch bisher kaum beachteten Ergebnissen.</p>
<p>Dennoch sind die neueren Bildungsstudien außerordentlich bedeutsam: sie belegen, dass das Menschenrecht auf Bildung in Deutschland nicht eingelöst wird. Das Bildungs-und Schulsystem selektiert Kinder und Jugendliche nach Geschlecht, Behinderung, Religion, nationaler und ethnischer Zuordnung, vor allem aber nach sozialer Herkunft. Dem dienen eine Vielzahl von Maßnahmen wie die Verteilung an weiterführende Schulen, Abschlüsse, organisatorische Maßnahmen wie Sitzenbleiben und Überweisung an andere Schulformen. 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen, einer Schulform, die andere Industrienationen nicht kennen, sind Kinder aus ausländischen Arbeiterfamilien; in den Gymnasien befinden sich in ähnlich hohen Prozentsätzen Kinder der „Oberen Dienstklasse&#8220;, also der akademisch Gebildeten, der höheren Kader des Öffentlichen Dienstes und der unternehmerisch wie wirtschaftlich starken Schichten.</p>
<p><em>In keinem vergleichbaren demokratischen Land ist die Klassenstruktur im Bildungssystem so ausgeprägt wie in Deutschland. Dieser Zustand ist aus bürger- und menschenrechtlicher Sicht ein Skandal und nicht hinnehmbar. Der Umbau des deutschen Bildungssystems ist daher dringend. Er muss sich am Menschenrecht auf Bildung für jedes Kind und jeden Jugendlichen sowie am Ziel der Chancengleichheit orientieren.</em></p>
<p>Das Recht auf Bildung gilt auch für Erwachsene als das Recht auf lebenslanges Lernen; es kollidiert derzeit für die meisten Menschen mit Zwängen des Arbeitsmarktes. Zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung für Erwachsene ist, insbesondere angesichts der Finanzierungsnotwendigkeiten, an einem gesellschaftlichen Konsens zu arbeiten.</p>
<h3 class="">1. Das Recht von Kindern und Jugend&shy;li&shy;chen</h3>
<p>Das Recht auf Bildung ist primär ein Recht von Kindern und Jugendlichen. Es ist eines der grundlegenden Kinderrechte und gehört zum Erwachsenwerden. Es ist in der UN-Kinderrechtskonvention Art. 28 und 29 niedergelegt sowie durch die Grundgesetzartikel 1, 2, 3 und 12 gesichert. Seine Verwirklichung entscheidet maßgeblich über die Zukunft junger Menschen.</p>
<p>Kinder haben einen eigenständigen Anspruch, das Recht auf Bildung wahrzunehmen. Sie müssen altersgemäß selbstständig Entscheidungen treffen können, selbstverantwortliches Lernen und die Mitgestaltung der Lernumgebung sind Teil des Rechts auf Bildung. Zum Schutze ihrer Entwicklung sind Einschränkungen der Selbstständigkeit vertretbar, wenn eigene Entscheidungen ihnen zum Nachteil gereichen können.</p>
<p><em>Erwachsene müssen gewährleisten, dass alle Kinder und Jugendlichen ausreichende Bildungschancen erhalten; sie tragen Verantwortung dafür, ihre Neugier und Lernmotivation zu unterstützen</em>. Das Erziehungsrecht von Eltern ist Grundlage des Rechts auf Bildung. Die Erziehungsfähigkeit nicht weniger Eltern ist jedoch durch vielfältige Ursachen (eigener Bildungsstand; Arbeitslosigkeit oder Arbeitsstress; Armut und Integrationsschwierigkeiten; Lebensverhältnisse, die ein verantwortliches Erziehungsverhalten erschweren; Desinteresse an der Zukunft der Kinder) beeinträchtigt; zudem wirken sich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, wenn sie Menschen keine positiven Lebensperspektiven geben, auf das Bildungsverhalten negativ aus.</p>
<p>Die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe haben einen Bildungsauftrag; sie müssen diesen wahrnehmen, sich vernetzen und Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und ermutigen, Bildungsmöglichkeiten zu ergreifen. Auch gesellschaftliche Großorganisationen wie Parteien, Kirchen, Gewerkschaften haben die Aufgabe, die Chancen aller Menschen zur Wahrnehmung des Rechts auf Bildung zu verbessern.</p>
<p>Die Gewährleistung des Rechts auf Bildung ist aber auch Angelegenheit der gesamten Gesellschaft. Diese hat die Verpflichtung, ein attraktives Bildungsangebot bereitzustellen, so dass alle Kinder und Jugendlichen vom 4. bis zum 18. Lebensjahr ihr Recht auf Bildung nutzen können.</p>
<p>Im Einzelnen sind vielfältige Wege für die Verwirklichung des Rechtes auf Bildung einzuschlagen:</p>
<ul>
<li>Lehrpersonen haben die Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere Benachteiligten, als ihre zentrale Aufgabe anzusehen. Dementsprechend haben sie Eltern zu beraten.</li>
<li>Bildungseinrichtungen haben, institutionell abgesichert, immer wieder zu prüfen, ob sie allen Kindern und Jugendlichen gerecht werden.</li>
<li>Die Möglichkeiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (insbesondere § 9, 11-13), Kindern und Jugendlichen in ihren Bildungsbemühungen zu helfen, sind voll und ganz zu nutzen.</li>
<li>Jede Kommune muss die Förderung von Kindern und Jugendlichen als ihre eigene Aufgabe verstehen; sie benötigt Handlungsmöglichkeiten, z. B. durch Mitsprache in der Schule.</li>
<li>Bund, Länder und Kommunen sowie gesellschaftliche Großorganisationen haben die Pflicht, durch regelmäßige öffentlichkeitswirksame Aktionen ein positives Klima zur Bildungsbeteiligung und zur Wertschätzung von Bildung zu schaffen. Die Kultusministerien wie die Bildungseinrichtungen haben für qualifizierte Bildung zu werben.</li>
<li>Die Bestellung eines Kinder-/Jugendanwaltes, der von sich aus zugunsten des Bildungsrechts von Kindern und Jugendlichen tätig werden kann, ist zu prüfen.</li>
<li><em>Organisationen des Bildungswesens, insbesondere Elternvertretungen, zivilgesellschaftliche Akteure wie der Kinderschutzbund und Ausländerbeiräte, aber auch Lehrerorganisationen, erhalten ein Klagerecht, so dass sie über gerichtliche Entscheidungen die für Schule Verantwortlichen (staatliche oder private Träger) zwingen können, die Gewährleistung des Rechts auf Bildung evaluieren zu lassen und Maßnahmen durchzusetzen, den jeweils erreichbaren Stand des Rechts auf Bildung zu sichern.</em></li>
</ul>
<h3 class="">2. Der Kinder&shy;garten</h3>
<p>Eltern haben die Verantwortung für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder. Sie sind zu ermutigen, diese Aufgabe nachdrücklich wahrzunehmen. Im Kindergarten, teilweise schon in der Krippe, übernimmt die Gesellschaft einen Teil der Verantwortung für die Erziehung und Bildung von Kindern. Alle vorliegenden Untersuchungen bestätigen, dass Weichenstellungen bereits in und mit diesen Institutionen erfolgen. <em>Der Kindergarten hat für die Einlösung des Menschenrechts auf Bildung eine zentrale Bedeutung.</em> Er legt für jedes einzelne Kind das Fundament, mit dem sich seine Fähigkeit zum sozialen Zusammenleben ausprägt und auf dem die weiteren Bildungsbausteine aufbauen. Mit dem 6. Lebensjahr beginnt für alle Kinder, im Kindergarten oder in einer der Grundschule vorgelagerten einjährigen Vorschule, die Bildungspflicht.</p>
<p>Wenn Kinder mit Migrationshintergrund keinen Kindergarten besuchen, entstehen Benachteiligungen, vor allem in der Ausbildung ihrer sprachlichen Fähigkeiten, die sie während der gesamten Schulzeit nicht mehr aufholen. Für Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen gilt Vergleichbares. Die Eltern beider Gruppen sind dafür zu gewinnen, dass sie ihre Kinder in den Kindergarten schicken; der Besuch muss kostenlos sein.</p>
<p>Der Bildungsauftrag gehört zum Kern der Aufgaben des Kindergartens und muss nachprüfbar erfüllt werden. <em>Über die unterschiedlichen Trägerstrukturen (Kirchen, Kommunen oder private Vereine) hinweg ist ein verbindlicher sozialer und bildungspolitischer Rahmen für den Kindergarten zu schaffen, der insbesondere die Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen und die individuelle Förderung im Hinblick auf persönliche Stärken und Schwächen sichert.</em></p>
<p>Kindergarten und Schule gehören in der politischen Verantwortung zusammen; bei der Neuregelung ist darauf zu achten, dass die pädagogische Eigenständigkeit des Kindergartens wie der Schule gesichert wird. Für den Übergang zur Grundschule ist eine enge Kooperation zwischen Kindergarten und Schule erforderlich.</p>
<h3 class="">3. Die zehnj&auml;hrige Allge&shy;mein&shy;bil&shy;dende Schule</h3>
<p><em>Die frühe Selektion im deutschen Schulsystem verstößt gegen das Menschenrecht auf Bildung; sie setzt vorgefertigte Bilder über junge Menschen voraus und verhindert ein anreicherndes Lernmilieu; individuelle Förderung wird so kaum ermöglicht.</em></p>
<p>Eine Grundschule mag noch so kinderfreundlich und reformfreudig sein, sie wird derzeit gezwungen, Kinder bereits im Alter von zehn bzw. zwölf Jahren auf die weiterführenden Schulformen zu verteilen und ihre Arbeit darauf einzustellen; faktisch ist die ethnische und soziale Herkunft maßgebend. In den weiterführenden Schulen wird die Pädagogik wesentlich von der Möglichkeit bestimmt, angeblich leistungshomogene Klassen zu schaffen. Die Folgen für die Jugendlichen sind: Zurückstellen, Sitzenbleiben, Abschieben von „höheren&#8220; Schulformen in „niedere&#8220;. Dieses Verhalten entspringt einem Denken, dass die Delegation von Problemen an jeweils andere Einrichtungen für selbstverständlich hält. Die PISA-Untersuchungen sowie IGLU belegen die Verletzung der Menschenrechte von Jugendlichen durch die Zwei-, Drei- oder Mehrgliedrigkeit in der Sekundarstufe I.</p>
<p>Eine menschenrechtliche Sicht verlangt, die Schule vom Druck der Selektion und der Hierarchisierung der Bildungswege zu befreien. Die Logik des Homogenisierens von Kindern und Jugendlichen muss durchbrochen werden. <em>Die Erfahrung von Vielfalt ist hingegen als entscheidender Anstoß für Bildungsprozesse anzuerkennen</em>. Alle Beteiligten, insbesondere Lehrpersonen und Eltern, aber auch Politiker, müssen daher umdenken.</p>
<p>Wir verlangen einen zehnjährigen Bildungsgang, beginnend mit dem 6. Lebensjahr im Kindergarten oder der Vorschule. <em>Die Pflichtschulzeit soll neun Jahre — vom 7. bis 16. Lebensjahr – umfassen; sie wird am besten in einer gemeinsamen Schule absolviert, die aus der Reform der heutigen Grundschule und Gesamtschule hervorgeht.</em> Aufgabe des zehnjährigen Bildungsganges ist es, alle Kinder und Jugendlichen nach ihren individuellen Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern, auf die Vielfalt von Kindern und Jugendlichen einzugehen sowie soziales und demokratisches Zusammenleben einzuüben. Die Förderung von Migrantenkindern ist ein Schwerpunkt. Die internationalen Untersuchungen zeigen, dass anderen Ländern die Förderung von Benachteiligten besser gelingt als Deutschland.</p>
<h3 class="">4. Schulisches Lernen</h3>
<p>Zentrale Aufgabe der Schule ist es, junge Menschen individuell zu fördern, ihre sozialen Kompetenzen zu entfalten und demokratisches Verhalten aufzubauen. Die Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten für alle Kinder, insbesondere die mit Migrantenhintergrund, ist eine Basisaufgabe; die Notwendigkeit dieser Aufgabe hat PISA für die deutsche Schule erneut belegt.</p>
<p>Wenn dem Staat, wie in deutscher Tradition üblich, die Gestaltung des Bildungssystems zusteht, besteht die Gefahr, dass dieser aus sehr unterschiedlichen Gründen &#8211; Finanzen, Einheitlichkeit wegen besserer Handhabbarkeit, obrigkeitlicher Glaube, das Richtige zu wissen usw. &#8211; die Gegenstände des Bildungsprozesses im Einzelnen festlegt. Damit wird der Vielfalt von Menschen Unrecht getan. Die Schule passt junge Menschen an ihre institutionellen Strukturen wie z. B. altershomogene Klassen an, nivelliert Unterschiede, macht junge Menschen überhaupt erst zu Schülern und verkürzt so ihr Menschsein. <em>Die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ist aber kein Hindernis für Bildung und Erziehung, sondern Chance für besseres Lernen</em>. Das Recht auf Bildung wird nur verwirklicht, wenn die Vielfalt von menschlichen Möglichkeiten gefördert wird. Dafür bedarf es geeigneter Instrumente zur Diagnostik sozial und individuell bedingter Lernschwierigkeiten und Lernpotenziale; die inhaltlichen Angebote der Schule und auch die Wege des Lernens müssen hinreichend unterschiedlich sein, um jedem Individuum gerecht werden zu können; solche Förderung von Unterschiedlichkeit beruht auf einem gemeinsamen Fundament für alle Schülerinnen und Schüler. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, braucht eine Schule Eigenverantwortlichkeit.</p>
<p>Eine Ganztagsschule kann den Anforderungen dieses Lernens besser entsprechen als eine Vormittagsschule; sie sollte daher zur Normalform der Schule werden, um alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten zu fördern. Idealerweise rhythmisiert eine Ganztagsschule den Tagesablauf. Sie darf nicht als Betreuungsschule oder gar als Verlängerung der Vormittagsschule konzipiert werden. Die gegenwärtige Diskussion über die Ganztagsschule verkürzt die Konzeption auf arbeitsmarkt- oder familienpolitische Aspekte und tut damit den Interessen von Kindern und Jugendlichen Unrecht. Die Ganztagsschule bietet die Chance, Schule neu zu denken, nicht nur als Lernort, sondern auch als alltäglichen Lebensort für Kinder und Jugendliche. Eine Ganztagsschule kann sehr unterschiedliche Ausprägungen erhalten: zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Behebung von Schwächen oder zur Ausbildung von Stärken können im Vordergrund stehen, aber auch neue curriculare Schwerpunkte oder die Öffnung der Schule hin zur Umwelt mit sozialen, betrieblichen und ökologischen Praktika. Schule muss jungen Menschen Erfahrungen in der Mitgestaltung ihrer Lebenswelt vermitteln; sie muss demokratische Prinzipien und Menschenrechte alltäglich erfahrbar machen. Dies ist die beste politische Bildung.</p>
<h3 class="">5. Au&szlig;er&shy;schu&shy;li&shy;sche Jugend&shy;bil&shy;dung</h3>
<p><em>Jugendhäuser und Jugendbildungsstätten leisten einen eigenständigen, im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgelegten Beitrag zur Bildung.</em> Sie sind keine bloße Ergänzung der Schule, sondern bedeutsame Orte der Selbstbildung und Selbstorganisation in Gruppen von Gleichaltrigen, die der politischen und kulturellen Bildung sowie der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerten Kinder- und Jugendhilfeausschüsse sind wichtige Orte der kommunalen Meinungsbildung; in sie sind Kinder und Jugendliche in geeigneter Weise einzubeziehen, etablierte verbandliche Repräsentationsstrukturen reichen nicht aus.</p>
<p>Jugendarbeit darf nicht weiterhin überwiegend eine Instanz der sozialpolitischen Versorgung von Randgruppen und der Kriminalprävention sein. Sie muss ihrem gesetzlich festgeschriebenen sozialen, kulturellen und politischen Bildungsauftrag für alle Jugendlichen auch tatsächlich gerecht werden. Sie braucht dazu eine angemessene Ausstattung und eine geeignete Qualifizierung von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendarbeit ist in Achtung der unterschiedlichen Aufgaben und Herangehensweisen zu intensivieren.</p>
<h3 class="">6. Bildung und Berufs&shy;bil&shy;dung</h3>
<p>Im Grundgesetz ist das Recht gewährleistet, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Für das Menschenrecht auf Bildung folgt aus diesem Grundrecht, dass ein Jugendlicher die Möglichkeit haben muss, frei einen Beruf zu wählen, auch gegen zeitgeistige Trends, die sich gegenwärtig vor allem zuungunsten nichtakademischer Berufe auswirken. Es darf keinen „Königsweg&#8220; der Bildung mehr geben.</p>
<p>Alle Ausbildungswege nach dem Ende der Allgemeinbildenden Schule müssen gesellschaftlich anerkannt und gleichberechtigt sein. <em>Die Jugendlichen sollen sich frei entscheiden können, ob sie eine Berufsausbildung im dualen System wählen, eine vollschulische Ausbildung in Berufsakademien oder Berufsfachschulen wahrnehmen oder eine schulische Oberstufe mit Abitur absolvieren.</em> Die Prüfungen und Abschlüsse am Ende der verschiedenen Ausbildungswege öffnen den jungen Männern und Frauen den Zugang zu Weiterbildung wie Studium.</p>
<h3 class="">7. Bildungs&shy;be&shy;ra&shy;tung</h3>
<p>Die Nutzung des Rechts auf Bildung macht es erforderlich, dass alle Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern sich rechtzeitig hinreichend über unterschiedliche Bildungsmöglichkeiten (Wahl von Fächern, Wahl von Schulen, Wahl der beruflichen Bildung etc.) und ihre Folgen unterrichten. <em>Anknüpfend an bestehende Einrichtungen wie Schulpsychologische Dienste und Arbeitsämter müssen Länder und Kommunen ein Netzwerk der Bildungsinformation und Bildungsberatung aufbauen, das wohnortnah erreichbar ist, staatlich gewährleistet wird und kostenlos wahrgenommen werden kann</em>. Der Zugang zu einem solchen Netzwerk über das Internet reicht nicht aus; es bedarf ortsnaher Beratungsmöglichkeiten, auch durch Personen mit sozialpädagogischen und psychologischen Kompetenzen. Ein besonderer Schwerpunkt ist auf die Beratung von Eltern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu legen.</p>
<h3 class="">8. Finan&shy;zie&shy;rung von Bildung</h3>
<p>Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung kostet Geld. Das deutsche System der sozialen Sicherung, das von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege und Rente her konzipiert ist, ist insbesondere angesichts der Alterung der deutschen Gesellschaft um ein Zukunftskonzept für Kinder und Jugendliche zu ergänzen. Das bisherige System der Bildungsfinanzierung, bei der für den Kindergarten und die Grundschule am wenigsten, die gymnasiale Oberstufe und die Universität am meisten ausgegeben wird, muss zugunsten von Kindergarten und Grundschule verändert werden. Zur Finanzierung von Ausbildung, Studium und Berufsstart sind tragbare und vor allem verlässliche Konzepte zu entwickeln. <em>Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf eine eigenständige Finanzierungsmöglichkeit ihrer Bildungswege.</em> Ein gesellschaftlicher Klärungsprozess ist notwendig, ob individuelle Ausbildungskonten oder eine Art Ausbildungsversicherung (Kinderfonds), in die der Staat bei der Geburt eines Kindes für eine spätere Berufsausbildung einzahlt, zu empfehlen sind; erforderlich ist auch der Ausbau eines echten Stipendiensystems, das die Mehrheit der Studierenden nutzen kann. Je unsicherer die Perspektiven der Jugendlichen sind, eine bezahlte Erwerbsarbeit kontinuierlich über mehrere Jahrzehnte hinweg zu bekommen, um so wichtiger sind individuelle Sicherheiten und Starthilfen für eine eigenständige Lebensgestaltung.</p>
<h3 class="">9. Neube&shy;wer&shy;tung der p&auml;dago&shy;gi&shy;schen Berufe</h3>
<p>Die Einlösung des Menschenrechts auf Bildung und die Forderung nach einer Kultur der Anerkennung für jedes Kind machen es unerlässlich, die pädagogischen Berufe neu zu beurteilen und ihre Hierarchisierung zu überwinden; die Tätigkeiten vom Kindergarten bis zu den Oberstufen hin sind gleich zu werten. Alle pädagogischen Berufe brauchen eine akademische Ausbildung; sie sollen für Frauen wie für Männer attraktiv sein; geeignete Personen müssen auch ohne Abitur durch Vorbereitungskurse und hochschuleigene Auswahlverfahren Zugang finden können. <em>Die pädagogischen Berufe müssen gesellschaftlich anerkannt und von der Bezahlung her einheitlichen Prinzipien unterliegen. Die Gehaltsstufe A 12 sollte die einheitliche Ausgangsbesoldung für alle akademischen Berufe im öffentlichen Dienst sein.</em></p>
<p>Die Ungleichwertigkeit der jeweiligen Bildungsabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten ist überholt. Die Hochschulen haben sich von der Vorstellung zu verabschieden, dass das Studium wissenschaftlicher Theorien und Forschungsergebnisse als Qualifikation für pädagogische Berufe ausreicht; sie müssen konsequent ihren Ausbildungsauftrag für die pädagogischen Berufe anerkennen, ihnen sind Werkstatt-Schulen (Laborschulen, schools of education) und Werkstatt-Kindergärten zuzuordnen, mit denen die Verbindung von Theorie und Praxis ermöglicht werden kann.</p>
<h3 class="">10. Verant&shy;wor&shy;tung der Gesell&shy;schaft</h3>
<p>Angesichts der dramatisch zurückgehenden Geburtenzahlen muss die alternde Gesellschaft der Bundesrepublik insgesamt für die Einlösung des Menschenrechts auf Bildung für alle Kinder und Jugendliche verantwortlich sein. Das bezieht sich nicht nur auf die Fragen der Bildungsfinanzierung, sondern auch auf die Verantwortung für das Bildungs- und Ausbildungssystem; eine solche breitere Verantwortung ist ein vielversprechender Weg zur gesellschaftlichen Integration von Alten und Jungen, von Arbeitnehmern und Unternehmern, von Frauen und Männern, Einheimischen und Einwanderern. Daher muss die Verfasstheit des Bildungssystems neu gestaltet werden: die Kommunen und das gesellschaftliche Leben in der Kommune sind zu stärken. Bürgerschaftliches Engagement als wesentliches Element einer lebendigen Demokratie ist auf Kindergärten und Schulen eines Stadtteils auszuweiten. Die Kommunen sind verpflichtet, regelmäßig Kindergärten und Schulen zu evaluieren und Bildungsberichte öffentlich vorzulegen. Nur so können die Menschen, die zu mehr Teilhabe und Übernahme von Verantwortung bereit sind, Veränderungen und Entwicklungen tatsächlich kontrollieren.<em> Wir schlagen einen kommunalen Bildungsbeirat vor, der sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern einer Kommune oder eines Stadtteils zusammensetzt und der näher zu bestimmende Kompetenzen erhält.</em> Diese Ehrenämter haben allen in einer Kommune lebenden Menschen, auch denen mit Migrationshintergrund, tatsächlich offen zu stehen.</p>
<p>Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und seine Verwirklichung ist für die Bürgergesellschaft eine Herausforderung. Wir nehmen sie an.</p>
<p>Verantwortlich für die GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE: Jutta Roitsch-Wittkowsky, Dr. Dieter Wunder, für die HUMANISTISCHE UNION: Ingeborg Rürup, für das KOMITEE FÜR GRUNDRECHTE UND DEMOKRATIE: Prof. Dr. Albert Scherr (15. Juni 2003)</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Grundrechte-Report 2004 wird der Öffentlichkeit vorgestellt</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/186/publikation/grundrechte-report-2004-wird-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2004 16:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Publikationen: Ankündigungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesminister der Justiz a.D., Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, präsentiert die Bilanz sieben namhafter Bürgerrechtsorganisationen zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland Mitteilungen Nr. 186, S.4 Am 17. Juni 2004 präsentiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz a.D., in Karlsruhe die diesjährige Ausgabe des Grundrechte-Reports. In 39 Beiträgen zieht der, sich als &#132;alternativer Verfassungsschutzbericht&#147; verstehende, Band Bilanz [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesminister der Justiz a.D., Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, präsentiert die Bilanz sieben namhafter Bürgerrechtsorganisationen zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland</p>
<p>Mitteilungen Nr. 186, S.4</p>
<p>Am 17. Juni 2004 präsentiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz a.D., in Karlsruhe die diesjährige Ausgabe des Grundrechte-Reports. In 39 Beiträgen zieht der, sich als &#132;alternativer Verfassungsschutzbericht&#147; verstehende, Band Bilanz zum Zustand der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland im Jahr 2004.</p>
<p>Die herausgebenden Bürgerrechtsorganisationen &#150; Pro Asyl, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Humanistische Union, Gustav Heinemann-Initiative, Republikanischer Anwälteverein, Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen und Vereinigung demokratischer JuristInnen &#150; äußern sich besorgt darüber, wie viele Beispiele für die Missachtung der in der Verfassung garantierten Grundrechte auch im Jahr 2004 aus Deutschland zu berichten sind. Sie benennen Menschenrechtsverletzungen durch das Handeln von Regierung und Behörden, aber auch durch Gesetze und Gerichtsurteile.</p>
<p>Besonders aufmerksam verfolgt der Grundrechte-Report die staatliche Reaktion auf terroristische Bedrohungen. Nach jedem Terroranschlag wird der Ruf nach dem starken Staat und schärferen Gesetzen laut. Politikerinnen und Politiker fordern neue Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden und drastische Maßnahmenkataloge, die jedoch keinen umfassenden Schutz vor Terroranschlägen bieten können. Angesichts dieser Entwicklung beschreibt es der Grundrechte-Report 2004 als eine der großen Herausforderungen unserer Demokratien, bürgerliche Freiheiten in Zeiten neuer Gefahren aufrecht zu erhalten.</p>
<p>Der Schwerpunkt des Grundrechte-Reports 2004 liegt auf der zunehmenden Überwachung der Menschen und der Einschränkung ihrer Privatsphäre, die im Zuge des Antiterrorkampfs drastisch zugenommen hat. &#132;Beim Fernmeldegeheimnis&#147; etwa, schreibt der ehemalige Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Burkhard Hirsch, im Grundrechte-Report 2004, &#132;sollte man sich nicht mehr auf den Schutz durch die Verfassung verlassen&#147;. Er warnt vor einer Zerstörung des Rechtsstaats, der auf Vertrauen gründe und nicht auf Überwachung.</p>
<p>Bettina Sokol, Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, und Bettina Gayk setzen sich kritisch mit der Übermittlung umfassender Flugpassagierdaten an US-amerikanische Behörden auseinander. Sie bilanzieren: &#132;Es bleibt der Eindruck einer ungeeigneten und damit unverhältnismäßigen Maßnahme, mit der weit über das Ziel hinaus geschossen wird.&#147;</p>
<p>Mit der datenschutzrechtlichen Dimension der LKW-Maut beschäftigt sich Frank Rosengart vom Chaos Computer Club; der Berliner Datenschutzrechtler Nils Leopold beschreibt und bewertet deutsche und europäische Pläne zur Aufnahme biometrischer Daten in Visa, Pässe und Personalausweise.</p>
<p>Weitere Themen des diesjährigen Grundrechte-Reports sind u. a. der Aufsehen erregende Fall Daschner, das Kopftuchverbot für die Lehrerin Ludin und die Freiheitsverletzungen bei den Protesten gegen den Irakkrieg.</p>
<p>Eine Chronologie grundrechtsrelevanter Ereignisse im Jahr 2003 und ein umfangreiches Verzeichnis von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland runden den Band ab.</p>
<p>Der Grundrechte-Report 2004 wird am 17. Juni 2004 präsentiert unter Beteiligung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz a.D.; Nils Leopold, Geschäftsführer der Humanistischen Union; Marei Pelzer, Redaktion des Grundrechte-Reports. Für Journalisten werden Rezensionsexemplare bereitgehalten.</p>
<p><i>Presseerklärung vom 17. Juni 2004</i></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/mitteilungen/186/publikation/grundrechte-report-2004-wird-der-oeffentlichkeit-vorgestellt/">Grundrechte-Report 2004 wird der Öffentlichkeit vorgestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Einladung zur Präsentation des Grundrechte-Reports 2004</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/pressemeldungen/einladung-zur-praesentation-des-grundrechte-reports-2004/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jun 2004 12:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/presse/einladung-zur-praesentation-des-grundrechte-reports-2004/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Donnerstag, 17. Juni 2004 12.00 Uhr in Karlsruhe, Badische Weinstube, Im Schlossgarten, Schlossbezirk 6 Die Herausgeber des Grundrechte-Reports, der Fischer Taschenbuch Verlag und die Justizpressekonferenz laden Sie herzlich ein zu der Buchpräsentation. Der ursprüngliche Termin am 9. Juni entfällt. [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Donnerstag, 17. Juni 2004 12.00 Uhr </p>
<p>in Karlsruhe, Badische Weinstube, Im Schlossgarten, Schlossbezirk 6</i></p>
<p>Die Herausgeber des Grundrechte-Reports, der Fischer Taschenbuch Verlag und die Justizpressekonferenz laden Sie herzlich ein zu der Buchpräsentation.</p>
<p>Der ursprüngliche Termin am 9. Juni entfällt.</p>
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		<title>Offener Brief</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/91-vorgaenge/publikation/offener-brief-an-alle-diejenigen-die-sich-nicht-ohne-weiteres-volkszaehlen-liessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Jan 1988 19:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>an alle diejenigen, die sich nicht ohne weiteres »volkszählen« ließen Dokumentation aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 99-101 I. Die Volkszählung und ihre amtlich-gerichtlichen »Nachbereinigungen« sind noch im Gange. Wie soll »man« sich dazu verhalten, da die Opposition seither sehr erfolgreich gewesen ist. Wir stellen folgende Überlegungen zur Diskussion, damit das Politikum der Opposition [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>an alle diejenigen, die sich nicht ohne weiteres »volkszählen« ließen</p>
<p>Dokumentation</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 91 (Heft 1/1988), S. 99-101</p>
<p><b>I. </b>Die Volkszählung und ihre amtlich-gerichtlichen »Nachbereinigungen« sind noch im Gange. Wie soll »man« sich dazu verhalten, da die Opposition seither sehr erfolgreich gewesen ist. Wir stellen folgende Überlegungen zur Diskussion, damit das Politikum der Opposition wider die Volkszählung nicht zunichte gemacht werde. In einem Satz formuliert: Wir schlagen vor, den Volkszählungsboykott auf schweyksche Art auslaufen zu lassen.</p>
<p><b>II. </b>Die regierungsamtliche, mit allen möglichen Zwangsknüppeln versehene Volkszählung war von Anfang an eine Zumutung, weil sie zu vernünftiger demokratischer Planung nicht nütze ist. Stattdessen wurde ohne genaue Angabe der Aufgaben von Bürgerin und Bürger eine höchst mißbräuchliche Vorleistung verlangt. Eine Zumutung, weil viele der Fragen ohne Not das informationelle Selbstbestimmungsrecht verletzten. Eine Zumutung, weil diese »Volkszählung« mit einem Milliardenaufwand unternommen worden ist. Das aber in Zeiten, da unvermindert Arbeitslosigkeit herrscht und sozialstaatliche Leistungen just für die Gezählten abgebaut werden. Eine Zumutung, weil die Volkszählung zurecht als Mosaikstein im Rahmen der anderen Sicherheitsgesetze interpretiert wurde.</p>
<p><b>III.</b> Deswegen haben viele Bürgerinnen und Bürger nicht mitgemacht. Die Volkszählung ist zu einer weiteren Fehlinvestition des Staates geworden. Sie ist nach ihrer eigenen Logik gescheitert:</p>
<ul>
<li>
<div align="left">Eine nicht genau zählbare aber in die Millionen gehende Menge von Bürgerinnen und Bürgern haben die Fragebögen so ausgefüllt, wie wenn sie »Dienst nach Vorschrift« geleistet hätten. Sie haben sich formal korrekt verhalten, aber inhaltlich durch die Art, wie sie die Fragen beantworteten, die von ihnen gegebenen Informationen wertlos gemacht. Die Auswertung dieser Fragebögen erbringt nichts anderes als eine systematische Fehlinformation.</div>
</li>
<li>
<div align="left">Eine beträchtliche Anzahl hat die Bögen, so sie sie überhaupt erhalten hat, nicht zurückgeschickt, auf Mahnungen nicht reagiert und das Verfahren bis heute verschleppt.</div>
</li>
<li>
<div align="left">Eine kleinere Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern hat auf Androhungen, mit Zwangsgeld überzogen zu werden, mit Widersprüchen und Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung reagiert. Ein Ende dieser Verfahren ist nicht in Sicht. Von dieser Gruppe gibt es nicht wenige, die sich darauf eingestellt haben, in jedem Fall weiterzuboykottieren, selbst wenn es zur Vollstreckung der ersten Zwangsgelder kommen sollte.</div>
</li>
</ul>
<p>Kurzum: Unabhängig davon, ob eine kleinere oder größere Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern sich weiter verweigern wird, eins steht fest: Diese Volkszählung hat in nur höchst eingeschränktem Maße stattgefunden. Denn ein großer Teil des Volkes hat sich nicht zählen lassen. Er hat sich so oder so aus der staatlich ausgeworfenen Informationsschlinge herausgezogen.</p>
<p><b>IV. </b>Deshalb war die Opposition gegen die Volkszählung überaus erfolgreich. Sie stellt eines der am meisten erfreulichen Signale dieser immer noch bestenfalls halb demokratischen Republik dar. Die Opposition hat nämlich in all ihren unterschiedlichen Variationen gezeigt &#151; und gerade dieser Verweigerungspluralismus ist trefflich &#151;, daß wenn nicht eine Mehrheit, so doch eine weit über die 10 Prozent hinausreichende qualifizierte Minderheit sich staatlich-autoritärem Verlangen nicht einfach unbesehen beugt. Ja selbst die Mehrheit, die mutmaßlich korrekt ausfüllte, hat dies vielfach nur nach zahlreichen Diskussionen in den Familien und widerstrebend getan.</p>
<p>Deswegen: Es wird mutmaßlich sogar problematischere Wege der Datenbeschaffung in Zukunft geben. Wachsamkeit und Mißtrauen sind mehr denn je erforderlich. Eine solche Volkszählung aber werden sich selbst die sanktionsgewaltigen Politiker nicht mehr leisten wollen.</p>
<p><b>V. </b>Dennoch: Vom Bundesinnenministerium, dem Statistischen Bundesamt und den einschlägigen Institutionen der Länder wird selbstverständlich so getan, als sei die Volkszählung »ein Erfolg« gewesen. Denn welcher Politiker wollte, autoritär wie sie&#8217;s gewohnt sind, »Akzeptanz« einzuwerben, noch einmal an die Öffentlichkeit treten und eingestehen: Diese von Anfang an unnötige und geldverschwenderische, ja Bürgerrecht verletzende Volkszählung (oder andere politische Maßnahmen) ist politisch nicht durchsetzbar. Aus diesem Grunde könne es geschehen, daß weiterhin Personen, die sich der Ausfüllung bis jetzt entzogen, mit Zwangsgeldandrohungen und schließlich mit Zwangsgeldern überzogen werden. Wenigstens disziplinierend will »man« Herr, sprich Staat, bleiben. (Obgleich, wenn denn die Zählung erfolgreich gewesen sein sollte, wie vom höchsten Statisten schon verlautbart, eine weitere Belangung von der Zahlung unbescholtener Bürger überhaupt nicht mehr zu rechtfertigen ist.) Disziplinierungshilfe können die staatlichen Instanzen in der Zwischenzeit von den meisten Gerichten (Verwaltungsgerichten) erwarten. Jüngst ist in einem Vorbeschluß des Bundesverfassungsgerichts so argumentiert worden, daß die drei Verfassungsrichter an der Volkszählung nichts grundrechtlich auszusetzen fänden und deswegen eine Klage von vornherein nicht zuließen.</p>
<p><b>VI.</b> Angesichts dieser Situation stellt sich wie so oft die Frage:  was tun? Wie soll sich der einzelne, die einzelne, die bis jetzt nicht (schweyk&#8217;sch) ausgefüllt haben, weiterhin verhalten?</p>
<p>Die Situation ist in den einzelnen Ländern und Regionen sehr verschieden. Sie stellt sich auch für die einzelnen Personen unterschiedlich dar. Deswegen müssen alle Gruppen und einzelnen letztlich situationsspezifisch selber entscheiden, wie sie sich weiter zu verhalten gedenken. Nur eines sollte allen klar und deutlich sein: Protest und Opposition wider die Volkszählung waren wichtig. Sie waren nicht zuletzt deshalb vonnöten, weil im Unterschied zu anderen Maßnahmen, die die Grundrechte der Bürger unterhöhlen, hier jeder Bürger und jede Bürgerin gebraucht wurden und sich deswegen so oder so verweigern konnten. Ein klares antiautoritäres, ein klares demokratisches Zeichen mußte gegeben werden. Es ist gegeben worden. Und die Volkszählung ist in der Sache gescheitert. Zugleich aber ist es nun nicht angezeigt, daß Bürgerin oder Bürger mehr riskieren, als sie sich zumuten können. Die Volkszählung ist nicht der Fall absoluten Widerstands, ohne das Wenn und das Aber der Kosten finanziell, psychisch und politisch zu beachten. Sie ist außerdem, wir wiederholen uns, der Sache nach gescheitert. Das wichtige Zeichen des nicht im Vorschuß gegebenen Staatsvertrauens ist erfolgt. Also sollen die einzelnen je nach Situation Widerspruch einlegen und bei den Verwaltungsgerichten klagen, aber auch bedenken, daß ein Abbruch des Boykotts sinnvoll sein kann. Andere aber, die Prozesse scheuen, die die Kosten befürchten können, ohne feige zu sein, ohne ihr persönlich-politisches Gesicht zu verlieren, ohne der Oppositionsbewegung in den Arm zu fallen, sollen ihre Ausfüllungspflicht am braven Soldaten Schweyk orientieren. Und der war brav, indem er sich bückte, wenn&#8217;s Zeit war, sich aber dennoch nicht unterdrücken ließ. Deswegen arbeitete er mit dem uralten Mittel des frommen Betrugs. Wir raten den VoBo-Initiativen als Träger des Boykotts, den Volkszählungsboykott auf schweyksche Art auslaufen zu lassen.</p>
<p>Die Behörden und Gerichte aber müssen sich bei allen Maßnahmen gegen Volkszählungsgegnern und -gegnerinnen bewußt sein, daß mit nachträglichen Zwangsmaßnahmen die Volkszählung nicht zu retten ist. Die Warnungen der Gegner der Volkszählung haben sich als gerechtfertigt herausgestellt. Daher verbieten sich weitere Zwangsmaßnahmen.</p>
<p>Berlin, 5. November 1987</p>
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		<title>Presseerklärung zum Gefängnis-Neubau in Weiterstadt / Hessen</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/presseerklaerung-zum-gefaengnis-neubau-in-weiterstadt-hessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 1986 01:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dokumentation aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.136 Nach ca. fünfjähriger Planung wurde vor kurzem mit der ersten Baustufe der JVA Weiterstadt begonnen. Gegenwärtig wird das Fundament für die Mauer gebaut, die 1 300 m lang sein und ein Areal von 100.000 qm umschließen wird. Dahinter sollen 570 Haftplätze (in dieser Legislaturperiode 243) und ein [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dokumentation</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/1986), S.136</p>
<p>Nach ca. fünfjähriger Planung wurde vor kurzem mit der ersten Baustufe der JVA Weiterstadt begonnen. Gegenwärtig wird das Fundament für die Mauer gebaut, die 1 300 m lang sein und ein Areal von 100.000 qm umschließen wird. Dahinter sollen 570 Haftplätze (in dieser Legislaturperiode 243) und ein Gefängniskrankenhaus entstehen. Damit sind für Jahrzehnte die Weichen in der hessischen Kriminalpolitik gestellt; die Chance zu einer Neuorientierung wurde vertan. Die Ergebnisse der Landtagsanhörung im vorigen Jahr, bei der sich die Sachverständigen mit vielfältigen Argumenten fast einstimmig gegen Gefängnisneubauten ausgesprochen haben, wurden völlig ignoriert.</p>
<p>Dieses Gefängnis ist ein Projekt im Rahmen des hessischen Gefängnis-Bau-Programms, das zwischen SPD und GRÜNEN lange umstritten war. Obwohl die GRÜNEN im Rahmen der Koalitionsverhandlungen ursprünglich auch Anti-Repressions-Politik durchsetzen wollten, hat das hessische Justizministerium nach den Koalitionsvereinbarungen einen Freibrief, um in dieser Legislaturperiode ohne Abstriche alle geplanten Baumaßnahmen durchzuführen.</p>
<p>Wir, die als kritische Praktiker in der Straffälligenhilfe und kriminalpolitisch Engagierte seit Jahren die GRÜNEN in ihrer Arbeit gegen die Gefängnisneubauten unterstützt haben, müssen nun feststellen, daß entgegen aller Vernunft in Weiterstadt ein Gefängnis gebaut wird. Selbst sinkende Gefangenenzahlen konnten daran nichts ändern.</p>
<p>Die GRÜNEN versuchen nun, ein mit der SPD vereinbartes Reformkonzept als Erfolg zu verkaufen. Diese angebliche Reform besteht aus: Einer neuen Architektur, dem Verzicht auf Spione in den Zellentüren, einem Schwimmbad und der Einrichtung von Wohngruppenvollzug mit der Ausgabe von Zellenschlüsseln an die Gefangenen. Dieses Reformkonzept genügt jedoch allenfalls den Ansprüchen des 19. Jahrhundert:</p>
<p>1. Das Gefängnis in Weiterstadt wird eine hochgesicherte, geschlossene Untersuchungshaftanstalt. Die Mauer soll 6,5 m hoch und mit 4 Wachtürmen bestückt werden. Die Überbelegung, die nur noch in der Strafhaft besteht, wird damit durch die Vermehrung geschlossener Plätze abgebaut, obwohl die SPD bisher das Konzept vertreten hat den Anteil des offenen Vollzugs in der Stafvollzugspolitik stärker zu gewichten.</p>
<p>2. Es handelt sich hier um ein Großprojekt, wie es von der gesamten Strafvollzugswissenschaft einhellig abgelehnt wird. Auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen hat in ihrem Entwurf für ein Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz die Belegungshöchstgrenze auf 200 Haftplätze festgelegt.</p>
<p>3. Selbst wenn es zutreffen sollte, daß der Neubau als Ersatz für bestehende Anstalten zu sehen ist, halten wir dies für den falschen Weg. Ein Reformkonzept müßte die Verminderung von Haftplätzen auf den Stand der anderen europäischen Länder vorsehen, die &#8211; abgesehen von der Türkei und Österreich &#8211; alle weniger Gefangene haben.</p>
<p>Die Verantwortlichen in Parlament und Justizverwaltung kennen diese Argumente spätestens seit ihrer Informationsreise nach Skandinavien. Leider waren sie nicht bereit, daraus irgendwelche Konsequenzen zu ziehen.</p>
<p>Der »Fall Weiterstadt« zeigt nach unserer Auffassung deutlich die Grenzen der von GRÜNEN mitgestalteten Politik: Die gut organisierten und mehrheitsfähigen Interessen wurden vertreten, die Interessen von Minderheiten, wie z.B. das Interesse an der Verhinderung von Gefängnissen hatten keine Durchsetzungschance.<br />Die GRÜNEN haben sich die Beteiligung an der Macht mit ihrer Zustimmung zu mehr Repression erkauft. Somit zeigt der »Fall Weiterstadt« exemplarisch, in welche Sackgassen bloße parlamentarische Fixierungen führen. Die außerparlamentarische, konkret an den Interessen von Betroffenen orientierte Arbeit ist deshalb notwendiger denn je.</p>
<h5 align="justify">Weiterstadt, 23. November 1985</h5>
<p>Landesarbeitsgemeinschaft der freien Initiativen/Gruppen in der Straffälligenarbeit / Hessen</p>
<p>Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Initiativen/Gruppen in der Straffälligenarbeit</p>
<p>Arbeitskreis Kritischer Strafvollzug (AKS), Darmstadt<br />Die GRÜNEN / Weiterstadt</p>
<p>Initiative für eine bessere Kriminalpolitik (IbK), Hessen</p>
<p>Komitee für Grundrechte und Demokratie / Geschf. Vorstand</p>
<p>Alternative Liste Weiterstadt (ALW)</p>
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		<title>Wider eine Kriminalisierung der Totalverweigerer</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/wider-eine-kriminalisierung-der-totalverweigerer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jan 1986 20:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dokumentation aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/ 1986), S. 140-141 Sensbachtal, 8. Dezember 1985 &#8211; Der Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie hat sich auf einem Treffen am Wochenende gegen eine »schleichende und offene Militarisierung« an der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung ausgesprochen, wie sie in der immer erneuten Verurteilung totaler Kriegsdienstverweigerer zum Ausdruck komme. In seiner [weiterlesen]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dokumentation</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 79 (Heft 1/ 1986), S. 140-141</p>
<p><i>Sensbachtal, 8. Dezember 1985 &#8211; Der Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie hat sich auf einem Treffen am Wochenende gegen eine »schleichende und offene Militarisierung« an der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung ausgesprochen, wie sie in der immer erneuten Verurteilung totaler Kriegsdienstverweigerer zum Ausdruck komme. In seiner Erklärung, die auch den Bundestagsabgeordneten, den im Bundestag vertretenen Parteien und der Bundesregierung zugeleitet wurde, verweist der Komitee-Vorstand insbesondere auf den »Toleranzartikel des Grundgesetzes, Artikel 4, der in all seinen Absätzen unverkürzte Glaubens-und Gewissensfreiheit garantiert«. Das Komitee sympathisiere mit den totalen Kriegsdienstverweigerer, weil sie am konsequentesten zum Ausdruck brächten, welches Engagement für die Erhaltung des Friedens und im Widerstand gegen eine fortschreitende Militarisierung auch im Innern der Gesellschaft erforderlich sei. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:</i></p>
<p>Die Fälle sind nicht allzu zahlreich. Aber sie häufen sich. Totale Kriegsdienstverweigerer werden zu fünf Monaten, zu acht Monaten, zu sechzehn Monaten mit oder ohne Bewährung verurteilt, je nachdem, wie es dem Gericht gefällt. Und dies zum Teil gleich mehrfach hintereinander. Für ein und denselben Tatbestand.</p>
<p>Totale Kriegsdienstverweigerer sind junge Männer, die nicht allein den »Kriegsdienst mit der Waffe«, wie dies in Artikel 4 Abs. 3 GG geregelt ist, ablehnen. Sie verweigern darüber hinaus auch den sogenannten Zivildienst. Ihre hauptsächliche Begründung hierfür lautet: Jede staatlich verordnete Dienstverpflichtung hilft indirekt oder direkt gleicherweise der Kriegsvorbereitung, die der Staat fortdauernd betreibt.</p>
<p>Ob man Motive und Begründungen der totalen Kriegsdienstverweigerer teilt oder nicht: sie werden von den Betroffenen in überzeugender Weise vorgetragen. Die totalen Kriegsdienstverweigerer nehmen bereits in der Auseinandersetzung um ihre Verweigerung viel Unbill auf sich und zugleich die Gefahr, rechtskräftig verurteilt zu werden und alle beruflichen Aussichten zu verlieren, in Kauf. Totale Kriegsdienstverweigerer machen in ihrer Weise radikal ernst mit der Friedenspflicht, die grundgesetzgemäß für den Staat insgesamt und für jeden einzelnen Bürger gilt. Sie erinnern zugleich daran, daß ein moderner Krieg und seine Vorbereitung, auch wenn dieselbe als Verteidigung ausgegeben wird, nicht mehr wie ein spezifischer Faktor von der Gesamtgesellschaft und ihrer staatlichen Organisation abgesondert werden kann. Die moderne Rüstung hat vielmehr das Kriegs-, aber auch das Friedensbild, den Zustand des Nicht-Krieges qualitativ verändert.</p>
<p>So ist der Totalverweigerer Christoph Bausenwein Ende November zu sechzehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision abgewiesen. Christoph Bausenwein wurde besonders zur Last gelegt, daß er ein sehr prinzipiell argumentierendes Buch zur Sache der totalen Kriegsdienstverweigerung veröffentlicht hat. Also soll an seinem Fall ein generalpräventives Exempel statuiert werden. Andere, wie Torsten Mai in Göttingen, werden zu »nur« acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Andere wieder sind, wie Stephan Philipp, zu zwölf Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Stephan Philipp hat noch einen Strafzuschlag von sieben Monaten erhalten. Fünf Gehorsamsverweigerungen während eines zweimonatigen Bundeswehrarrests sind gleich zur Strafe aufsummiert worden.</p>
<p>In diesen Zusammenhang unnachgiebiger Verfolgungen, mit denen gleichsam demonstriert wird, daß man sich nicht dagegen wenden darf, dem staatlichen Gewaltmonopol verpflichtet zu werden, passt die Entscheidung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts von Ende November. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte es ab, das Grundrecht auf Verweigerung des Kriegsdienstes von drei Ärzten und einem Zahnarzt anzuerkennen die sich ursprünglich als Zeitsoldaten verpflichtet hatten, die während ihrer Ausbildung bzw. Dienstzeit aber zu der Überzeugung gelangt waren, den Militärdienst nicht langer mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können. Das Gericht argumentierte in diesem Fall, das Verweigerungsrecht aus Gewissensgründen verschlage hier nicht, da Ärzte nicht zum »Dienst mit der Waffe« gezwungen seien, sondern im Rahmen der Bundeswehr Tätigkeiten ausübten, die mit ihrem beruflichen hippokratischen Eid zu vereinbaren seien. Alle diese Fälle, die hier kurz skizziert wurden, sind symptomatisch. Sie bestätigen eine alte Erfahrung, die sich in folgendem Merksatz verdichten lässt: Sage mir, wie eine Gesellschaft mit ihren Dissidenten umgeht, und ich sage dir, wie frei und friedlich diese Gesellschaft ist. Folgende Merkmale bundesrepublikanischer Gesellschaft und ihres Staates, ihre Art, Frieden zu wahren und zu befördern, werden gerade im Umgang mit den totalen Kriegsdienstverweigerern und Kriegsdienstverweigerern, die sich nicht in den vom Staat vorgegebenen engen Interpretationsrahmen des Kriegsdienstverweigerungsrechts pressen lassen, kund:</p>
<ul>
<li>
<div align="left">Es zeigt sich eine willkürliche Bestimmung dessen, was gemäß dem Toleranz-Artikel des Grundgesetzes, Artikel 4, in all seinen Absätzen an unverkürzter Glaubens- und Gewissensfreiheit verheißen wird. Staatliche Behörden und Gerichte fuhrwerken in der Gewissensfreiheit herum, daß am Ende nur noch der Bodensatz des staatlichen Gewaltmonopols erkenntlich ist. Die Gewissensfreiheit wird staatlich-gerichtlich in einer Weise definiert, die gerade dem Grund- und Menschenrecht auf Gewissensfreiheit auch gegenüber dem Staat ins Gesicht schlägt. Das Bayerische Oberste Landesgericht versteigt sich hierbei zu Formulierungen, die schiere Unkenntnis darüber aufzeigen, was Gewissen als Zentrum des Menschen psychologisch und sozial ausmacht. Man betrachte folgende bayerisch-höchstrichterliche Konzeption des Gewissens: »Nur die Gefahr des personalen Substanzverlustes« gebe »der Gewissensfreiheit einen sittlich zwingenden Charakter. Dagegen können nur verstandesgemäße, ethische, politische, weltanschauliche und sonstige rationale Überlegungen und Erwägungen und deren Ergebnis noch keiner Gewissensentscheidung gleichgesetzt werden.« Kann man das Grundrecht der Gewissensfreiheit mit mehr verquasten Begriffen unterlaufen? Welch irrational existentieller und zugleich inhumaner Gewissensbegriff tut sich hier kund? Aber selbstverständlich, nähme man die unverkürzte und unverbogene Gewissensfreiheit im Sinne des Grundgesetzes und der Menschenrechte ernst, man mußte unliebsame Minderheiten und Dissidenten tolerieren. Und dies gerade im Bereich der »staatlichen Sicherheit« und ihrer militärischen Wahrung.</div>
</li>
<li>
<div align="left">Hinter den Begründungen für derartige Entscheidungen verbirgt sich des weiteren eine geradezu betulich-irreale Vorstellung des Krieges und der Kriegsvorbereitung in unserer Zeit. Dem Parlamentarischen Rat mag man es 1948/49 noch nachsehen, daß er das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auf den »Kriegsdienst mit der Waffe« beschränkte. Die radikale Veränderung der Politik aufgrund der neuen Qualität von Waffen, deren Einsatz im »Ernstfall« zum atomaren Holocaust führt, zeigt, daß es die Unterscheidung des Kriegsdienstes mit und ohne Waffe heute nicht mehr gibt. Insbesondere viele Ärzte haben aus diesem Wissen die Konsequenzen gezogen: Keine Beteiligung an Vorbereitungen von Kriegen der ABC-Skala, keine Bereitschaft, deren Effekte, als gäbe es Hoffnung auf gutes Überleben, bewältigen zu helfen. Daß jedoch das Bundesverwaltungsgericht so tut, als könne man weiterhin dem Als-Ob der Unterscheidbarkeit frönen, hat politischen Sinn. Man will die sogenannte Normalität des Kriegsdienstes bewahren helfen, denn die Bevölkerung soll darüber im unklaren gelassen werden, daß es keine medizinische Versicherung gegen den Krieg und seine Folgen mehr gibt.<br />Die Einzelhatz auf die totalen Kriegsdienstverweigerer, der Versuch, die Gewissensentscheidung und die darin gründende Verweigerung einzuengen, das ist Ausdruck einer versuchten Remilitarisierung der Gesellschaft über den gegenwärtig schon erreichten Zustand hinaus. Die Bundeswehr soll im 31 . Jahr und auch fürderhin endlich wieder feste Tradition in der Gesellschaft erlangen, sie soll als deren normaler Bestandteil in wehrhafter Gesellschaft angenommen werden. Deswegen gilt es, Ruhestörer in Haft zu nehmen und allgemein abzuschrecken. Daß dabei auch noch das Grundgesetz in Artikel 103 verletzt wird, das vor Doppelbestrafung schützt, wird mit zusätzlichem Zynismus in Kauf genommen: wo sicherheitspolitisch gehobelt wird, da fallen nun einmal grundrechtliche und rechtsstaatliche Späne.</div>
</li>
</ul>
<p>Das Komitee für Grundrechte und Demokratie tritt für die Rechte der totalen Kriegsdienstverweigerer und aller Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen ohne Wenn und Aber ein. Es sympathisiert mit der entschiedenen Kriegsdienstverweigerung, weil sie zum Ausdruck bringt, welches Engagement für die Erhaltung des Friedens erforderlich ist. Gerade weil wir für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung im Ostblock eintreten und im konkreten Fällen zahlreiche Betroffene konkret unterstützen, verbietet sich jede Einäugigkeit, wie sie »in diesem unserem Lande« gegenüber Dissidenten, wie z.B. den totalen Kriegsdienstverweigerern oder anderen Gewissensverweigerern üblich ist. Die Menschenrechte sind unteilbar!</p>
<p>Komitee für Grundrechte &#8211; Vorstand</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/79-vorgaenge/publikation/wider-eine-kriminalisierung-der-totalverweigerer/">Wider eine Kriminalisierung der Totalverweigerer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Nicht ein neuer, kein &#8222;Verfassungsschutz&#8220; lautet jetzt die Devise!</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/78-vorgaenge/publikation/nicht-ein-neuer-kein-verfassungsschutz-lautet-jetzt-die-devise/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Nov 1985 09:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.humanistische-union.de/publikationen/publikation/nicht-ein-neuer-kein-verfassungsschutz-lautet-jetzt-die-devise/</guid>

					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 78 (Heft 6/1985), S.52-54 Der &#8222;Verfassungsschutz&#8220;, genauer das Bundesamt und die Landesämter für das, was man in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsschutz nennt, waren oft zu kritisieren. Allerdings haben sich nur wenige in aller Regel darüber erregt, daß der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; viele unbescholtene Bürger ohne deren Wissen beobachtet; daß er über sie Informationen sammelt, [weiterlesen]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/78-vorgaenge/publikation/nicht-ein-neuer-kein-verfassungsschutz-lautet-jetzt-die-devise/">Nicht ein neuer, kein &#8222;Verfassungsschutz&#8220; lautet jetzt die Devise!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.humanistische-union.de">Humanistische Union</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 78 (Heft 6/1985), S.52-54</p>
<p>Der &#8222;Verfassungsschutz&#8220;, genauer das Bundesamt und die Landesämter für das, was man in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsschutz nennt, waren oft zu kritisieren. Allerdings haben sich nur wenige in aller Regel darüber erregt, daß der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; viele unbescholtene Bürger ohne deren Wissen beobachtet; daß er über sie Informationen sammelt, deren Richtigkeit von niemandem, insbesondere nicht von den betroffenen Bürgern und Gruppen überprüft werden kann; daß diese Ämter solche fragwürdigen Informationen als &#8222;Erkenntnisse&#8220; meist insgeheim etwa an Einstellungsbehörden weitergeben, die dann evtl. ein meist nicht erkenntliches und nicht einklagbares Berufsverbot aussprechen; daß diese Ämter jährlich sogenannte Verfassungsschutzberichte publizieren, in denen die politische &#8222;Landschaft&#8220; &#8222;rechts&#8220; und vor allem &#8222;links&#8220; nach höchst zweifelhaften Maßstäben und schwankenden Kriterien vermessen wird, deren Bezug auf das Grundgesetz mehr als fragwürdig ist.</p>
<p>Alle diese und andere alltäglichen Handlungen des &#8222;Verfassungsschutzes&#8220; kümmerten leider wenige. Er wäre richtiger als &#8222;Staatsschutz&#8220; zu bezeichnen. Und wer den &#8222;Staat&#8220; &#8222;schützt&#8220;, der erhält von fast allen bundesdeutschen Stellen, insbesondere den regierungsamtlichen, höhere Weihen.</p>
<p>Nun ist der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; plötzlich zum allgemeinen Thema des Tages geworden. Zur Schlagzeile. &#8222;Gefahr für die Sicherheit unseres Staates&#8220; (FAZ), wird gerufen. Die Spionageabwehr, eine der Hauptaufgaben des &#8222;Amtes&#8220;, hat sich, für Kenner nicht überraschend, als äußerst doppeldeutig herausgestellt. Diejenigen, die da amtlich berufen waren, Spione insbesondere aus der DDR zu entdecken, zu enttarnen oder zu bundesdeutschen Spionagezwecken umzukehren, sind oder waren selbst, so hat es zumindest den Anschein, bis zum höchsten Abwehrmann wider die Bundesrepublik gerichtete, genauer vor allem militärische Geheimnisse derselben auskundschaftende Spione. Die DDR macht&#8217;s möglich. Das Bundesamt für &#8222;Verfassungsschutz&#8220; und die hinter ihm stehende Regierung haben sich kollektiv als betrogene Betrüger erwiesen.</p>
<p>In der nun publizistisch geradezu überschwappenden Sicherheitspanik, da von nicht wieder gutzumachendem Schaden die Rede ist, ein Schaden selbstverständlich immer für &#8222;die Bundesrepublik&#8220;, das soll heißen für uns alle, werden die entscheidenden und eigentlich ganz einfachen Fragen nicht gestellt. Die lesefähigen Bürgerinnen und Bürger dieser unserer Republik müßten aber doch u.E. folgende Fragen stellen, und zwar deshalb, weil es eine Verfassung zu schützen gilt, die die Grundrechte des Bürgers und seinen Schutz betont.</p>
<p><b>1. </b>Wozu braucht man eigentlich in einem freien Land einen &#8222;Verfassungsschutz&#8220;? Gewiß, es gibt ein &#8222;Verfassungsschutzgesetz&#8220; für das Bundesamt, und es gibt auch entsprechende Landesgesetze. Jedenfalls seit etlichen Jahren. Aber daß es hier Gesetze gibt, heißt nicht, daß diese Ämter nicht observierend, speichernd, weitergebend, eine die Freiheit und Privatheit aller gefährdende Rolle spielen. Sie tun dies vor jedem Datenschutz insgeheim. Angesichts ihres Wirkens wird das vom Bundesverfassungsgericht verheißene &#8222;informationelle Selbstbestimmungsrecht&#8220; aller Bürger mehr oder weniger zur Farce. Wenn diese Ämter &#8222;nur&#8220; zur Spionageabwehr von außen gegründet wären &#8211; ihre Aufgaben sind aber viel umfassender formuliert -&#130; wozu dann die flächendeckende Observation mit Konsequenzen für zahlreiche Besetzungen von Berufspositionen im öffentlichen Dienst, den Medien, den Kirchen, den Betrieben u.ä.m.?</p>
<p><b>2. &#8222;</b>Geheimdienste arbeiten immer&#8220; so weiß die Süddeutsche Zeitung &#8211; und weiter: &#8222;Sie überleben Regierungen, ja politische Systeme, werden nicht angeschaltet oder abgestellt, je nach politischer Lage.&#8220; Besteht nicht gerade in dem, was hier als unverbrüchliche Weltweisheit verkündet wird, die Gefahr für die Sicherheit von uns Bürgern, für das normale Funktionieren der Demokratie? Wenn die Regierungen und Systeme kommen und gehen, die Geheimdienste aber bestehen bleiben, heißt dies dann nicht, daß offenbar im Inneren &#8222;unseres Staates&#8220; organisierte Kräfte weit außerhalb jeder Kontrolle am Werk sind? Und mehr noch stellt sich die Frage: Wer schützt uns vor solchen Schützern? Und außerdem: Sind die Geheimdienste nicht nur für die Geheimdienste da und dienen außerdem höchst fragwürdigen, eben zwielichtigen Interessen? Worin besteht denn in der Tat die Leistung dieser Geheimdienste, am Maßstab des Grundgesetzes und der Menschenrechte gemessen und von der Perspektive der Lebensqualität der Bürger aus gesehen?</p>
<p><b>3. </b>Besteht zwischen dem angeblichen Zwang zur Spionageabwehr und zur eigenen Spionage zugleich &#8211; denn allein die mangelnde Effektivität wird lauthals gefahrschreiend gerügt &#8211; und dem Sicherheitskonzept der Bundesrepublik und der NATO nicht ein eklatanter Widerspruch? Man will doch angeblich &#8222;nur&#8220; abschrecken. Man will dem Gegner das Risiko in den verschiedenen Stufen der Abschreckung deutlich machen, in das er liefe, wenn er angriffe. Müssen aber dem potentiellen &#8222;Feind&#8220; dafür nicht möglichst alle Informationen zugänglich sein? Und außerdem: Gibt es angesichts des Standes technischer Entwicklungen überhaupt noch viel prinzipiell Geheimhaltbares, abgesehen von den wechselseitigen Herrschaftsinteressen? Könnte es sein, daß man den &#8222;Verfassungsschutz&#8220; nur noch zur Observierung und Manipulierung der eigenen Bürger braucht? Dafür, daß die Bürgerinnen und Bürger eine einseitige Sicherheitsbestimmung hinnehmen ohne nachzudenken?</p>
<p><b>4. </b>Das aber ist die entscheidende Frage: Inwiefern dient der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; beispielsweise (oder der &#8222;Militärische Abschirmdienst&#8220; oder der &#8222;Bundesnachrichtendienst&#8220;) tatsächlich der Spionageabwehr? Was heißt Spionage? Wie wehrt er ab, mit welchem Erfolg und mit welchen demokratischen Kosten geht er seinen dunklen Geschäften nach? Besteht nicht die schon längst Teilwirklichkeit gewordene Gefahr, daß jeder Bürger als potentieller Spion behandelt wird? Und diese Überwachung wird gerechtfertigt aus dem angeblich allgemeinen &#8222;Sicherheitsinteresse&#8220; nach dem Motto: &#8222;Spione sind unter uns&#8220;. &#8222;Feind hört mit&#8220;, so hieß es vor nicht allzulanger Zeit, an die uns der 8. Mai so schmerzlich erinnert hat.</p>
<p>Wehret den Anfängen. Nein, es handelt sich um keine Anfänge mehr. Der staatsschützerische &#8222;Verfassungsschutz&#8220; ist zu einer vielfingerigen Institution geworden. Ihr Haupterfolg: Beschränkung der inneren Liberalität und Einschüchterung der Bürger. Ist aber eine liberale Demokratie nicht nur so stark wie ihre Bürger liberal sind? Ist die Bundesrepublik Deutschland so schwach, daß sie eines solchen Staatsschutzes bedarf? Und der soll nun noch geheimer, noch unangreifbarer, noch flächendeckender umgebaut werden. In einer realisierten Demokratie wäre Verfassungsschutz die Aufgabe der politischen Aktivbürger: Gegen Gefährdungen der demokratischen Verfassung schützen wirksam nur Demokraten und eine entsprechende politische Kultur, nicht aber nach zweifelhaften Kriterien handelnde, von niemandem kontrollierte Geheimdienst-spezialisten.</p>
<p>Man muß mitnichten annehmen, wir lebten in der besten aller Welten und es bedürfe keiner Vorkehrungen für die Sicherung der Bürger. Diese werden aber gewiß nicht dadurch besser gesichert, daß die soziale Sicherung ab-, der &#8222;Verfassungsschutz&#8220; u.a. aber aufgebaut werden. Die Frage steht auf der Tagesordnung und ist zu beantworten: Was leisten denn eigentlich Geheimdienste a la &#8222;Verfassungsschutz&#8220;? Solange diese Frage nach der demokratischen Funktion der Geheimdienste nicht nachprüfbar und klipp und klar beantwortet wird, gilt als einzige verfassungssichernde Devise: Stopp dem &#8222;Verfassungsschutz&#8220;! Mehr noch: Schafft den &#8222;Verfassungsschutz&#8220; ab! Die Gelegenheit ist günstiger denn je. Nun, da die DDR alles weiß, können ja auch die Bundesdeutschen alles wissen, und man hat die Chance eines Neuanfangs.</p>
<p>Zum Schluß ein ironischer Vorschlag zur Güte: Wie wäre es, Helmut Kohl und Erich Honnecker setzten sich zusammen und beschlössen einen Austausch der Spione und eine Auflösung aller Staatsschutzeinrichtungen? Dies wäre in der Tat eine Entscheidung zum Wohle der Schwestern und Brüder hüben wie drüben!</p>
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		<title>Sozialdemokratie am Scheidewege?</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/78-vorgaenge/publikation/sozialdemokratie-am-scheidewege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Nov 1985 19:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellungnahme des Komitees für Grundrechte und Demokratie zum Bülow-Papier Dokumentaion aus: vorgänge Nr. 78 (Heft 6/1985), S. 129/130 Sensbachtal, 22. September 1985 &#8211; In einer Stellungnahme hat der Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie zu dem zur Zeit heftig umstrittenen Bülow-Papier »Strategien vertrauenschaffender Sicherheitsstrukturen in Europa« Stellung genommen. Das Papier, das auch in Teilen [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Stellungnahme des Komitees für Grundrechte und Demokratie zum Bülow-Papier</p>
<p>Dokumentaion</p>
<p>aus: vorgänge Nr. 78 (Heft 6/1985), S. 129/130</p>
<p><i>Sensbachtal, 22. September 1985 &#8211; In einer Stellungnahme hat der Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie zu dem zur Zeit heftig umstrittenen Bülow-Papier »Strategien vertrauenschaffender Sicherheitsstrukturen in Europa« Stellung genommen. Das Papier, das auch in Teilen der SPD kritisch beurteilt und von den Regierungsparteien scharf attackiert wird, wird sowohl bei den GRÜNEN als auch in der gesamten außer-parlamentarischen Friedensbewegung intensiv diskutiert. Das in der Friedenbewegung engagierte Komitee für Grundrechte und Demokratie, das bereits vor Jahren mit Vor-schlägen für eine alternative Sicherheitspolitik in die friedenspolitische Diskussion eingegriffen hat, nimmt zu dem Bülow-Papier wie folgt Stellung:</i></p>
<p>I. Seit Ende der fünfziger Jahre ist das Verhältnis zwischen der selbständigen außer-parlamentarischen Friedensbewegung und der SPD gebrochen, da diese die von ihr initiierte Kampagne »Kampf dem Atomtod« aufgab und sich seither bis zur Gegenwart nicht von der Abschreckungspolitik und ihrer Konsequenz, der ständigen weiteren Aufrüstung, los sagen konnte. Sozialdemokratisch propagierte zentrale Begriffe, wie z.B. Sicherheitspartnerschaft, sind nach wie vor eng mit dem traditionellen Konzept der Ab-schreckung, des sogenannten militärischen Gleichgewichtes &#8211; was ständige Aufrüstung bedeutete &#8211; sowie mit dem der Rüstungskontrolle verbunden, welche bislang vorrangig Begleitmusik zur Aufrüstung war. Die SPD in der Opposition steht unter dem ständigen Verdacht, mit guten, aber zu begrenzten Initiativen (z.B. Vertragsvorschlag für eine chemiewaffenfreie Zone) und mit vagen, weit ausdeutbaren Begriffen Wähler an sich binden zu wollen, während sie sich letztlich alle Türen für die Fortsetzung der bisherigen fatalen Sicherheitspolitik offenhält. Mit dem Bülow-Konzept, das auf Elementen beruht, die seit langer Zeit in der Friedensbewegung erörtert werden, gerät die SPD vor eine bedeutungsvolle Weichenstellung.</p>
<p>II. In dem Bülow-Papier wird ein Konzept zur Überwindung der gegenseitigen Bedrohung, auf der das Abschreckungssystem beruht, entwickelt. Die Nicht-Bedrohung der anderen Seite durch strukturelle, Nichtangriffsfähigkeit soll leitendes Kriterium einer<br />zukünftigen Sicherheitspolitik mit tiefgreifenden friedenspolitischen Implikationen sein. Die Bildung einer atomwaffenfreien Zone9 der Verzicht auf Pershing II, Marschflug-körper und auf nukleare Gefechtsfeldwaffen sowie auf die Option des nuklearen<br />Einsatzes sind u.a. Konsequenzen des Konzeptes, ebenso wie eine Ablehnung der aggressiven Air-Land-Battle- und FoFa-Strategien. Vertrauensbildung durch Nichtbedrohung soll offensichtlich dem Konzept der Sicherheitspartnerschaft nun einen deutlich auf europäisch-regionale Abrüstung weisenden Inhalt geben. Die Anforderung der Umstellung richtet sich zuerst an die eigene Seite, ohne jedoch die offensiven Potentiale der Warschauer-Pakt-Staaten auszuklammern. Obwohl das Verhältnis der westeuro-päischen Staaten untereinander in dem Konzept kaum angesprochen wird, würde es dennoch aktuellen Tendenzen zur Schaffung einer sich verselbständigenden westeuro-päischen Abschreckungsmacht entgegenstehen. Eine solche Politik konsequent entwickelt, könnte die Abhängigkeit Europas von den Großmächten erheblich vermindern.</p>
<p>III. Trotz dieser positiven, in eine neue Richtung weisenden Momente des Bülow-Konzeptes wird die Friedensbewegung vieles in ihm kritisieren und ablehnen. Zahlreiche Punkte bleiben vage und dabei in einer anderen Richtung interpretierbar. Dies gilt z.B. für den Bereich der »Konventionalisierung« und für die verbleibenden Aufgaben von Panzerverbänden. Abzulehnen sind auch jene Systeme die nach dem Konzept zunächst noch weit in das Hinterland der europäischen Warschauer-Pakt-Staaten hineinwirken sollen, wozu auf See stationierte Marschflugkörper gehören könnten. Keine Überein-stimmung wird es auch bei den Nuklearwaffen geben, denen vorübergehend oder auf Dauer gewichtige Funktionen beigemessen werden. Die Formulierungen. zum NATO-Verhältnis, zu der Vormacht USA, aber auch zu den europäischen Atommächten sind so offen, daß aus der langfristigen Absichtserklärung des Bülow-Konzeptes unter dem Druck politischer Verhältnisse auch Gegenteiliges entwickelt werden könnte. Verschwommen bleibt das Schwergewicht von Rüstungskontrollverhandlungen bei der Durchsetzung des Konzepts, da dadurch die in dem Konzept angelegten einseitigen Initiativen, die allein eine Dynamik der Abrüstung in Gang setzen würden, kaum zum Zuge kämen. Multilaterale Rüstungskontrollverhandlungen haben sich bislang stets als Sackgassen erwiesen. Schließlich wird zum brisanten SDI-Projekt nur unverbindliches Mißbehagen geäußert. Solche und weitere Kritikpunkte ändern jedoch nichts daran, daß in dem Bülow-Konzept zentrale Gesichtspunkte für eine Alternative formuliert werden, deren konse-quente Befolgung zu einer gewichtigen und längst fälligen Weichenstellung für die Sozialdemokratie führen könnte.</p>
<p>IV. Der Aufschrei der Regierungsparteien angesichts des Bülow-Vorschlages verwundert wenig. Waren doch für sie schon immer diejenigen Landesverräter, die sich der Milita-risierung und Aufrüstung, welche letztlich stets in die Katastrophe führten, entgegen-stellten. Ihr Aufschrei findet aber &#8211; und das ist neu &#8211; selbst in großen Teilen der konservativen Schichten unserer Gesellschaft kein Echo. Zu tief sind die Argumente der Friedensbewegung auch dort eingedrungen. Wer heute mutige Wege aus der Sackgasse des Wettrüstens aufzeigt, braucht die Panikmache der Regierungsparteien nicht mehr zu fürchten. Zu fürchten ist vielmehr Halbherzigkeit und die Verwechslung von Taktik mit Politik.</p>
<p>V. Die herrschende Politik zielt auf eine Spaltung der Gesellschaft und auf die Sanierung ihres Kernbereiches auf Kosten des etwa schwachen Drittels der Bürger. Eine solche Gesellschaft ist unsolidarisch und notwendig aggressiv nach innen und außen. Eine Überwindung der gegenseitigen Bedrohung in Mitteleuropa und die Schaffung von Vertrauen sind in ihr nicht möglich. Friedens- und soziale Bewegungen in der Bundes-republik kämpfen dagegen für eine solidarische und friedensfähige Gesellschaft. Sie wollen Unterdrückung abbauen und demokratische Motivation und Rechte erweitern. Einer, wenn nicht gar der Knackpunkt dieses Bemühens ist die Überwindung des waffenstarrenden Bedrohungssystems in Mitteleuropa, das sich außen- wie innenpolitisch so verheerend auswirkt.</p>
<p>Will die Sozialdemokratie, die zwar oftmals Teil, aber keineswegs Repräsentant der sozialen Bewegungen ist, dazu beitragen, dem konservativen Herrschaftsprojekt der gesellschaftlichen Spaltung eine Alternative entgegenzusetzen, so muß sie sich eindeutig vom Abschreckungsgedanken abwenden. Erst hierdurch kann sie die neue politische Kultur mit vorantreiben, die in den vielfältigen und mühsamen Lernprozessen und Aktivitäten der sozialen Bewegungen langsam sich herauszubilden und zur gesell-schaftsverändernden Gegenkraft zu werden beginnt. Dabei müssen die verschiedenen außerparlamentarischen und parteigebundenen Kräfte, die je auf ihre Weise für diese Alternative arbeiten, konkurrenzhafte Haltungen zugunsten konstruktiv-kritischen Miteinanders überwinden.</p>
<p>VI. Für die Sozialdemokratie stellt sich mithin die Aufgabe einer Neuorientierung gegenüber dem konservativen Herrschaftsprojekt. Dies wird mit schwierigen inneren Auseinandersetzungen verbunden sein, reichen doch seine Wurzeln tief in das frühere sozial-demokratische »Modell Deutschland« . Nicht zuletzt an der Verarbeitung des Bülow-Konzeptes innerhalb der Sozialdemokratie wird für die außerparlamentarischen sozialen Bewegungen erkennbar sein, ob die SPD nur auf Elitenwechsel in den Regier-ungsinstitutionen zielt oder sich auf eine vorwärtsweisende Alternative einzulassen bereit ist.</p>
<p>Für das Komiteee für Grundrechte und Demokratie<br />Prof. Dr. Andreas Buro</p>
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		<title>Spendenaufruf für einen Demonstrationsrechtsfonds</title>
		<link>https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/62-63/publikation/spendenaufruf-fuer-einen-demonstrationsrechtsfonds/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 1983 15:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[vorgänge: Artikel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 189-191 1. Auf der Jahrestagung im April 1983 in Frankfurt, die unter dem Thema stand »Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand«, hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie einstimmig beschlossen, einen Demonstrationsrechtsfonds zur Rechtshilfe und anderweitigen Unterstützung für Betroffene zu gründen. 2. Dieser Demonstrationsrechtsfonds ist angesichts der Aushöhlung des Demonstrationsrechts [weiterlesen]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>aus: vorgänge Nr. 62/63 (Heft 2-3/1983), S. 189-191</p>
<p>1. Auf der Jahrestagung im April 1983 in Frankfurt, die unter dem Thema stand »Demonstrationsrecht und gewaltfreier Widerstand«, hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie einstimmig beschlossen, einen Demonstrationsrechtsfonds zur Rechtshilfe und anderweitigen Unterstützung für Betroffene zu gründen.</p>
<p>2. Dieser Demonstrationsrechtsfonds ist angesichts der Aushöhlung des Demonstrationsrechts durch staatliche Instanzen notwendig geworden. Das Grundrecht auf Demonstration, im Grundgesetz Artikel 8 Versammlungsfreiheit genannt, ist einer der Eckpfeiler der Demokratie. Dieses Grundrecht ist in einer primär repräsentativ-parlamentarisch organisierten Demokratie ein unabdingbares Korrektiv. Der politische Souverän, das Volk, kommt in dieser Demokratie fast nur noch über Wahlen des Parlamentes vermittelt zur Geltung. Um so wichtiger ist es, daß das Volk oder Teile des Volkes jederzeit und ohne auf bestimmte Formen vorab festgelegt zu sein, außer dem Element der Gewaltfreiheit, zu allen Fragen seiner Interessen demonstrativ sich versammeln und Stellung beziehen kann.</p>
<p>3. Schon das geltende Versammlungsgesetz, das die im Grundgesetz Artikel 8 Absatz 2 vorgesehenen näheren gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert, verwendet einen ungemäß eingeschränkten Begriff der Demonstration. Auf Grund der normativen Kraft des Faktischen, nämlich der neuen Demonstrationsformen seit Mitte der sechziger Jahre, und der normativen Kraft des Normativen, nämlich der unmißverständlichen Forderung des Grundgesetz-Artikels 20 Absatz 1 (»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat«), in Verbindung mit Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 (»Jeder hat das Recht, seine Meinung&#8230; frei zu äußern und zu verbreiten&#8230;«), ist die Praxis der Gerichte zum Teil erheblich über ein grundrechtswidriges verengtes Verständnis der Demonstration als Akte des politischen Souveräns hinausgegangen. Nicht ohne Grund wird gegenwärtig durch das Bundesverfassungsgericht geklärt, ob der immer noch geltende Begriff der Versammlungsfreiheit im Sinne des Versammlungsgesetzes grundrechtskonform ist. Außerdem hat der Deutsche Bundestag 1970 eine allgemeine Amnestie für vorgängige »Demonstrationsdelikte« beschlossen und eine Korrektur des Strafgesetzbuches dort vorgenommen, wo die Demonstrationsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt wurde; insbesondere durch einen bis 1970 geltenden weiten Begriff des Landfriedens.</p>
<p>4. Seit Jahren werden erneut gesetzliche Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit diskutiert. Die CDU/CSU, die die neue Bundesregierung führt, hat sich hierbei hervorgetan. Seit Jahren wird immer erneut versucht, mit Hilfe polizeilicher Praktiken, die politisch zu verantworten sind, das Demonstrationsrecht faktisch einzuschränken. Diese Versuche haben im Verlaufe verschiedener Großdemonstrationen geradezu symptomatischen Charakter angenommen (zum Beispiel Kalkar, Gorleben, Brokdorf, Startbahn West). Sie sollen dazu dienen, von der Teilnahme an Demonstrationen abzuschrecken und die Selbstverständlichkeit dieses demokratischen Urrechts in Zweifel zu ziehen.</p>
<p>Diese rechtlichen und zunächst vor allem die praktischen Schritte, dazu angelegt, das Demonstrationsrecht zu verkürzen, haben in letzter Zeit eine neue Qualität erhalten. Die niedersächsische Landesregierung und Ende des letzten Jahres die baden-württembergische Landesregierung haben beschlossen, den staatlichen Schutz des Grundrechtes ins Gegenteil zu verkehren. Wer das Grundrecht auf Demonstration wahrnimmt, muß befürchten, von den staatlichen Instanzen, als handle es sich um private, deren Hilfe man ungebührlich in Anspruch genommen hat, zur Kasse gebeten zu werden. Teilnahme an Demonstrationen wird monetär bestraft; zum Teil mit erklecklichen Summen. Polizeistunden und Materialkosten werden berechnet und den ermittelten Teilnehmern von Demonstrationen, wenn sie politisch nicht ins herrschende Passeppartout passen, als Rechnungen ins Haus geschickt. Ihre Bezahlung wird erzwungen.</p>
<p>Zu diesem unerhörten Vorgang der staatlich inszenierten Privatisierung eines Grundrechts gesellt sich die von der neuen Bundesregierung angekündigte Gesetzesänderung. Der einschlägige Paragraph, der den Landfriedensbruch regelt, soll erneut so ausgeweitet werden, daß jede Teilnahme an einer Demonstration, die im herrschenden Sinne nicht vollkommen friedlich verläuft, strafrechtlich geahndet werden kann. Wie die Praxis aussehen könnte, zeigt auch das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts zu Frankfurt in Sachen Alexander Schubart. Jeder Aufruf und jede Teilnahme an Demonstrationen kann hiernach als Nötigung interpretiert und entsprechend geahndet werden.</p>
<p>5. So wie sich die Bürgerinitiativen, Friedensgruppen und ähnliche mehr basisdemokratisch und dezentral organisiert haben, so bestehen bereits auch zahlreiche Unterstützungs- und Solidaritätsfonds auf lokaler oder regionaler Ebene. Auf diese lokalen und regionalen Solidaritätsaktionen und entsprechenden Finanzierungen kann nicht verzichtet werden.</p>
<p>Dennoch werden auch an das Komitee für Grund-rechte und Demokratie &#151; in letzter Zeit zunehmend &#151; Hilferufe gerichtet. Sei es in Fällen, in denen die lokalen Fonds überfordert sind, sei es, daß ein lokaler Fonds nicht existiert.</p>
<p>Es ist zu befürchten, daß im Zuge der Verschärfung der Konflikte (Stationierung der Pershing II und Cruise Missiles ab Herbst 1983) und zugleich durch grundrechtswidrige und dennoch durch die herrschende Rechtsmeinung sanktionierte Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit die Teilnahme an einer demonstrativen Aktion mehr noch als bisher zum Risiko für den einzelnen Teilnehmer wird. Wir dürfen uns dadurch nicht einschüchtern lassen, und auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird das ihm Mögliche dazu beitragen, gegen grundrechtswidrige Einschränkungen der Demokratie in diesem Lande anzugehen. Es gilt, für die Freiheit der Demonstration zu demonstrieren.</p>
<p>Der Demonstrationsrechtsfonds des Komitees für Grundrechte und Demokratie wird nicht im geringsten in Konkurrenz treten zu lokalen und regionalen Solidaritätsfonds. Er ist aber als übergreifender Fonds heute dringender denn je erforderlich, um zum Beispiel dann unterstützend einzugreifen, wenn es um Grundsatzprozesse geht, wenn Einzelne herausgegriffen und exemplarisch strafrechtlich verfolgt und/oder finanziell in Anspruch genommen werden sollen und ähnliches mehr.</p>
<p>Nicht zuletzt wollen wir mit dem Demonstrationsrechtsfonds ein Zeichen setzen gegenüber politischen und juristischen Instanzen, die sich den politischen Konflikten mit Bürgerinnen und Bürgern dadurch zu entziehen suchen, daß sie Demonstrationen und ähnliche Aktionen durch Diffamierung, KriminaIisierung, Einsatz staatlicher Gewaltmittel und Kostenbescheide o.ä. einschränken oder gar unterbinden wollen.</p>
<p>6. Die Verfügung über den Demonstrationsrechtsfonds obliegt einem Vergabeausschuß, dem ein Kuratorium zur Seite steht. Der Vergabeausschuß: Helga Einsele, Wolf-Dieter Narr, Klaus Vack. Das Kuratorium: Heinrich Albertz, Karola Bloch, Helmut Gollwitzer, Robert Jungk, Horst-Eberhard Richter und Dorothee Soelle. Vergabeausschuß und Kuratorium werden eine Verfahrensordnung über die Regelung von Unterstützungen aus dem Demonstrationsrechtsfonds festlegen und die beschlossenen Kriterien allen Interessenten zugänglich machen.</p>
<p>7. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ruft alle auf, auch diejenigen, die nie an einer Demonstration teilgenommen haben, sich durch Spenden und Bürgschaften an dem Demonstrationsrechtsfonds zu beteiligen. Spenden &#8211; die leider nicht steuerlich abzugsfähig sind &#8211; können überwiesen werden an Komitee für Grundrechte und Demokratie &#151; Sonderkonto Demonstrationsrechtsfonds, 6121 Sensbachtal, bei Volksbank Oberzent eG., 6124 Beerfelden, Konto-Nr. 20024619, BLZ 50861401. Bürgschaften sollten ab DM 500&#151; aufwärts gegenüber dem Demonstrationsrechtsfonds schriftlich erklärt werden; die Bürgschaften werden dann, wenn sie in Anspruch genommen werden müssen, mit einer Information über den konkreten Verwendungszweck zur Zahlung angefordert.</p>
<p><i>Adresse: An der Gasse 1, 6121 Sensbachtal.</i></p>
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